1919 / 164 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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aben beantragt, die im Jahre 1868 nach Amerika ausgewandert'n und seit 1882 verschollenen Augqust Karle, geboren am 1. September 1851, und Olto Karle, geboren am 31. Mal 1854 in Gietigbelm, zuletzt wobnhaft daselbst, für tot zu er klären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 9 März 1820.

.

An alle, welche Auskanft 5ber Leßen oder Tod der Ver er rellen Lermögen, ergeht die Aufforderung, spätest⸗eß n RVufgebots. termin dem Gericht Anzeige zu machen. Rastatt. den 9. Jalt 1319. Gerichtsschrelberel des Aumtegerichts.

41996 V nfge bot.

Der Privatmann Heinrick Hering iu Frankfurt a. M., Diester wegstraße 17. bat beantragt, den veischallenen Karl Hering. letzt wohnhaft in Yagen, ge⸗ boren am 27. Oktober 1845 zu Rennerod, für tot zu erklären. Der bezibnete Vir⸗ schollene wird aufaefordert, sich spätesteng in dem auf den E 7. FZeszuas Ep2O, Bsrmittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeibneten Gericht anberaumfen Auf⸗ gebotatermine zu melden, wöidrlzenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod det Verschellenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spitestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Aarige zu machen.

Rennerod. den 14. Juli 1918.

Das Amtßasrichi. 41997 Nufgebot. .

Der Peivnmann Heinrich Hering in KRrankfurt a. M., Viesterwegstraße 17. hat beantraet, den verschollenen Georg Herkig,. zuletgtzt wobnhaft in Hamburg, geboren am 1. September 1847 1 Rennerob, für tot zu e klären. Der bezeichne ie Ver⸗= schollene wird gufaerordert, sich spätestent in dem auf den E7. Februar 192909 Vormittags AO Uzgr, vort dem unter⸗ zeichneten Gericht anh raumten Aufgebote- termine zu melden, widrigen falls die Toher⸗ erklörung erfolgen wird. An alle, welche Außtunft üher Lrden oder Tod des Ver⸗ chollenen zu erteilen vermögen, ergeht die

ufforderung, spätestens im Aufgebott—, termine dem Gericht Anzeige ju machen

Reunerod, den 14. Juli 1919.

Das Amtegericht.

420581 Anfge bot.

. Auf Antrag ber Elise Ebel, voll fährig und ge verblos in Schwelgzweller, der Frieda Ebel, voljährlg und arwerhlos ebenda, und des volljährigen Schlossers Jakob Ebel ehenda, alle dei durch den Feldbäser Jakab Göbel in Schwelgweiler als Proz - 5bevollmächttaten v.rfreien, soll Jobann Haag. gehoren am 16. Januar j857 in Schweigmweller, Sohn der Stein hauergebeleute Johaan und Elisabethe Haag, letztere geb. Mayer, von dort, lediger Steinbauer, zuletzt in Sch wels wriser wohnhaft, seit dem Jahre 1893 verschollen, für tot erklärt war den. Es ergeht blermit die Auffo derung: 1) an den Rerschollenen, sich spärestens im Auf⸗ gebote termine zu melden, widr ienfalls die Todegertläürung erfolgen wi d. 2) an alle, welche über Leben oder Tod des Ver schollenen Auskunft zu erteilten vermögen, svätesteng in Aufgebols termin dem Gericht Anzeige zu machen. Aufgebotstermin wid bestimmt auf Donners iag, den 26. Fe⸗ bruar E929. Bormittags S Uhr, im Sitzuygssaal des Amtsgerichts hier.

Winnweiler, den 14. Juli 1919. Das Amtagericht.

424651 Nmusgebot. ĩ ; Pie Witwe Anng König, geb. Rößiger, in Zeitz, Rothestraße 36, hat beanmrgt, den verschollenen Hufschmied Karl Fried⸗ rich Ozkat König, ihren Sohn, zulttzt wohnhaft in Zeiß, für tot ju erklären. Der bejeich nete Verschollene wird aaf⸗ gefordert, sich spitestenz in dem auf den ELA Mai R9z0, Vormittags LO Uhr, por dem unterzeichneten (Gericht anberaumten Aufgebottztermine zu melden, widrigen falls die Codezerklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Ruf forderung, srät siegg im Aufgebotztermine dim Gerlcht Anzeige zu machen. . .

Zeitz, den 10 Zuli 1919.

Daß Antsgericht.

41568 Am i Dezember 1913 ist in Hude der am 16. Zgauar 1867 als Sohn des Heuermanng Lüber Rodi, und de ssen Ehefrau, Catharine geb. Wellm inn, ge⸗ horene Beiofsitzer und Eisenbahnhorarheiter Johann Hinrick Rodlek gesto: ben. Stine Witwe bat die Erteslung eines Erbsckeins beantragt. Gemäß § 2358 Absatz 2 B. G. B. werden: 1) Margarethe Cathbarine Ghriftire Nadiek, geboren am 3 Oltoher 1862, eine Schwester des Erblass⸗rs, oder jhre Nachkommen, 2) Gerhard oder Georg Hinrich Wellmann, ein unehelicher Sohn der Mutter des Erblasserg, der dessen Nachlommen aufgefordert, sich spätestent am 24. Septemher L919. Voem. 16 Uhr, bei dem obengen. Gericht zu melden.

Delmenhorst, den 11. Juli 1919.

Amtegerlcht.

41576] Grhbengufa eb ot

Am 30 Januar 1905 ist in Garding, seinem letzten Wohnorte, der Pribatmann Hang Friedrich Honnens und am 11. Ja ruar 1917 ebentafelbst seine Wüwe

versto ben. Oleselben baben sich in ihrem gemeinschaftlichen Testament vom 4. März 1878 gegenseitig zu Eiben eingesetzt und bestimmt, daß nach dem Tode des Längstlebenden von ibnen ihr alsdann vorhandeneg Gesamtvermögen zur Hälfte lan die gesztzlichen Erben dez Erswerstorbenen und zur Hälste an die geletzllchea Erben des Leztverstorbenen von ibnen jur landrechtlichen Teilung fallen soll. Als testamentarische Grben der Witwe Honnens sind bisher ermlitelt:

A. felgende gesetzliche Erben des Ebe— manns Hoenneng: 1) Ftauken Steffens, geb. Hactwig, im JIalande zuletzt Man stedt bet Schwabstedt wohnhaft wesen, geb. in Witzwort am 31. 7. 4828, 2) Jacob Hartwig, geb. 1. 2. 1830 in Witz vort, 3) Elise Thoms, geb. Vartwia, in Inlande zuletzt in Tating wohnhaft gewesen, geb. in Witzwort am 12. 4. 1832, 4) Friedrich Hartwig, geh. 3. 11. 1833 in Witzwort, fämtlich verschollene Kiader elner berstorbenen Schwester des Ehe— imanndk Honnens. B. folgende gesetzliche Echen der Witwe Honneng: I) der Tischler Johannes Jacobs in Wrixum auf Föbr, 2) die Witwe Chrtnine Bu tkohl, deb. Jacobs, in Wyk auf Föhr, 3) der Maler Jacob Jacobt in Hüsum. 4) die Ebefrau Loutse Spieker, geb. Jacobs, in Läbeck, 5) die Ehefrau Anna Petersen, geb. Ire nbs, in Klel, 6) die Ehefrau Helene Lacaßen, geb. J cobs, ta Rolkier per Stem hergkirche in Angeln, 7) der Schachter Jecoh Jacobs in Flens urg 8) die Erbefrau Emma König, geß. Jccebe, in Fiengburg. Alle Verwandten dez Ghemannt Honnens und rer Witwe Honnens, mit Ausnahme der oben unter A und B auf— geführten, welche Erbansprüche an den Nachlaß der Wuwe Honnens iu haben vermeinen, werben aufgefordert, solche bis zum 0, Centember E8gI9 bei dem unterjeichten Nachlaß⸗ gericht anzumelden und darzulegen. Garding den 11. Jult 1919.

Das Amtsgericht.

42004 Anufforder ang. ; An 18. Aprll 1918 ist im Kampfe bei Villers aur Erahles der Kanonier der 6 Batt rie Feld⸗Art. Rgtit. 108 Pferde⸗ wärter Paul Feiedrich Ludwig SGchneitzer gefallen, er wer am 1. November 1881 in Dunstedt (ir. Querfurt) als Sohn dez am 23. Oktober 1907 in Querfurt verstorbe⸗ nen Küitscheis August Schnelder geboren. Schnetder war in der Zrit vom 7. Januar 1914 bis 27. August 1914 in Berlin, Cisässerstraße Nr. 3, bei Mathies und vordem in Leiniig, Täubchenweg 14, ge⸗ meldet. nachdem sein früherer Aufenthalt dem Gericht unbekannt geblieben war. Nerhelratet war Schneider nicht. Da ein Gebe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden alle, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zussehen, aufgefordert, hiese Rechte bis zum S ttober 1919 beim unterzelchneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls festgestellt werden wind, daß ein anderer Erbe als der preußische Fiskuß nicht vorhanden ist.

Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 2400 4.

Querfurt. den 7. Juli 1919.

Das Amtsgericht.

420021 Aufgebot.

Der Rechtsanwalt vp. Fr aastein und Niemsdorff in Berlin W. 50, Augghurger- straße 35, hat als Nachlaßpfleger des am 26 Ayprtl 1919 in Berlin Schmargendorf verstorhenen opt llmeisters Richard Metz⸗ dorff ia Berlin⸗Schmargendorf, Hohen—⸗ zollerndamm 59160 wohnhaft gewesen, datz Aufgebetsorrfahren zum Zwecke der KRutzschließ ung von Nachlaßgläubigern be⸗ arttogt. Die Nachloßgläublger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des veistorbenen Kapellmeisters Richar Metz dan ff spütessentz in dem auf den 10 Nopember 1918. Mittags LT Uhr vor dem unterzel⸗ neten Gericht anberaumten Aufsgeboit« termine bet diesem Gericht arzumeiden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standeß und dez Grundez ker Forde rung zu enth Iten; urkundlicke Bewels ff ücke sinb in Urschtift oder in Aoschrift belzu. lügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtt, vor den Verhindlichktiten aus Pfltätteisg, rechten, Vermächtaiss:n und Auflagen berück= sichti t zu werten, von dem Erben nur in soweit Befriedigung verlangen, alg sich nach Befrit digung der nicht ausgeschlofsenen Gläublaer noch eln U⸗berschaß eraibt. Die Gläubiger aus A flichiteisrechten, Vermächinssen und Avpflagen sowie die Gläubiger, denen der Eibe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Charlytienburg, den 15. Zuli 1919

Dag Amtegericht. Abt. 15. 142181 Musge hat.

Der Rechtzanwalt Dr. Luhwigtz in Marnheim hat als Nachloßpfliger über den Nachlaß des am 19. Dezember 1918 in Mannheim verstorbenen Kaufmannt Simon Well daz Aufgebotsverfabren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubtger werden daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß det verstorbenen Kaufmannz Simon Well spätestens in dem auf Dornerstag., den 2 Seh⸗ tember 19ER, Vormittags LEH Uh, vor dem unterzeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer Nr. 114, anberaumten Auf⸗

1 teilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen

Urkundliche Bewelsstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beijufügen. Die Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkelten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur in⸗ soweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbtell entsprechen den Tell der Verhind⸗ lichkeit Für die Gläubiger aus Pflicht⸗

sywie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschtänkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachtell ein, daß eder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur sür den seinem Echteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Mannheim, den 11. Juli 1919. Amtsgericht. 3. 9.

(42174 Aufgebot. ö Der Karl Schulte in Werdohl, Gast⸗ bof Johann Röth'er, vertreten durch E. Nogel in Essen, Grabenstraße 34, hat als Erbe des am 28. Jult 1916 in Meinerz⸗ hagen vernorbenen Rentners Martin Schulte sowie der am 28. Oktober 1916 in Meinerihagen hHerstorbenen Witwe Rentner Martin Schulte, Henrlette ge⸗ horene Ihne, das Aufgebottz erfahren zum Zwecke der Ausschlleßung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Rorderungen gegen den Nachlaß der ver⸗ storkenen Witwe Schulte, Henrtette ge⸗ boten? Ihne, spätesteng in dem auf den 18S. Geptembtr 1gR9, Wor- mittags IG Uhr, vor dem unter⸗ jeihne ren Gericht anberaumten Aunf⸗ gebotgtermine kei diesen Gericht anzn⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstanbes und des Grundeg der Forderung za enthalten; urkundlichs Be⸗ wetsstücke sind in Urschrift oder in Ahschrift betiuf ien. Die. Nachlaß. gläublzer, welch; sich nicht nmelden, können, knheschadet des Rechtz, vor den Verhbind⸗ lihkeiten aus Pflichttellsrechten, Vermächt ˖ uissen und Auflagen berücksthtigt zu werden, bon dem Trben nur iafowelt Hefrtedigung verlangen, als sich nach Hefrlebtgung der nicht ausgeschloffenen Gläubiger noch cin Ueherschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilarechten, BVermüchtutssen und Auflagen fowte die (Gläubiger, denen der Erbe unbeschtänkt haftet. werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Meinerzhagen den 10. Juli 1919. Dag Amtsgericht.

41995 An fgehgt. Der Kaufmann Willv Trarpmann zu

auf bie Reichsbank hler für John Hold⸗

berg hler, Tragheim⸗Drogerie oder Ueber⸗ bringer, ist durch Ausschlußurtell von heute für kraftlos erklärt. Königs verg i. Vr., den 11. Jull 1918. Amtsgericht. Aht. 29.

142001

In der Aufgebolssacke der Heinrich König VI. Wüwe in Selters hat das Hessische Amtgericht Ortenberg für Recht erkannt: Das auf den Namen der Heiarlch König VI. Witwe, Katharina gebotene Hilß, in Selters lautende Einladebuch des Vorschuß · und Creditvereinz A. G. in Ortenberg über 7837 23 8 wird für kraftlos erllärt.

Ortenberg, den 11. Jul 1919.

laat o] Durch Ausschlußur tell vom 12. Suli 1919 sind die Hypolbekenbrlefe vom 29. Juli 1813 und 16. Oktober 1845 über die auf Berthelsdorf Blatt Nr. 63 in Abteilung II Ne. 2 und 6 für die Hausbesttzerin Katharlna Flegel, geb. Letzel, in Alben oif einoettag⸗nen Dar⸗ leynt forderungen von 1065 S bezw. 120 4 für kraftlos erklärt worden Schömberg (Schles. ), den 14. Juli

1919. Das Amtsaerlchi.

42450] ;

Der auf das Leben des Hern Willy Rchary) Biweraitz, Landwirt in Wilpischen, am 26. Jali 1911 ausgestellie Versicherungaschein Nꝛ. 123 392 ist fär kraftlos erklärt.

Frankfurt 9. M, den 16. Zuli 1919. Peoptdentia“ Frankfurter Versicherungt⸗ Cchesellschaft.

Dr. Labeg. Höfner. 424601

Dag Amtagericht Helmstedt hat beufe folgendes Aufgebot erlafsen; Die Wit we des Keeitmaurermeisters Wildelm Helm hold, Marie geb. Helk«, von hter, Vo st⸗ straße 6. als Bevollmächtigte ihrer Tochter, der Ehefrau deg Forstsekertärs Julius Rojahn, El sabeth geb. Helmhold, in Grund i. OH, bat das Aufgebot des am 3 Februar 1906 vom biestgen Grundbuch arm outgestellten Hwpothekenhriefes über die im Grundhuche von. Henmstedt Band XIX Blatt 55 Seite 223 unter Nr. 4 für die vorgenonnte Eherrau Ro- Ihn tingetragene Hyporhek von 8000, 6 achttausend Mamk beantragt. Der Inhaber der Urkunde wirh aufgefardert, spätesteng in dem auf den 23. Kzril 1820, Bormittags LG Uhr, ver dem Amtsgericht Helmstedt anberaumten Au fgebotstermin seine Rechte anzumelden and die Urkunde vorzulegen, widrigzenfallt ie Kraftloterklärung der Urkunde erfolgen

Rhiydt, *indenstraße, hat als Gebe deg am 2. Oktober 1918 ju Rheydt ver⸗ storbenen Bäckers Karl Tzappmanng, zuletzt Rheyvnt, Schloßstraße, wohnhaft, das Auf⸗ gehotsberfahren zum Zwecke der Aut⸗ sschließung. hen. Nachlaß gläubigern bean—⸗ tragt. Die Nachlahgläubiger werden daher aufgeforbert, ihre Forderungen gegen ben Nachlaß des verstorhenen Bäckerg Karl

6. Oktober 1919, Bg zmittggs LH Utzr vor dem unterzeichneten Gericht, Simmer 15, auheraumten Termine bes Auf gebots bei besem Gericht anzumelden. Die

halten. Urkundliche Bewerßstücke sind in Urschrift ober in Abschrift beizufügen. Die

können, un beschadet detz Rechts, vor den Ver⸗ hindlichkeiten aus i tn , . BVer⸗ mächtnissen und Austagen berkcksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ sfeiedigung verlangen, als sich nach De⸗ Keledigung der ict ausgeschlofsnen Grän, biger noch ein Ueberschuß ergiht. Nuch

schrlult haften, irltt, wenn ste sich nicht melden, nur der Recht nach ten ern, doß

Nachlasseg für den seinem Erhtei ent⸗

sprecken den Teil der Nerbindlichkeit haftet. Rhrydt, den 2. Jull 1918. Das Amtsgericht.

42484

Durch Ausschlußurteil vom 11. Juli 1919 des Amtsgerichts zu Goachnm ist für Recht erkannt: Mie von der Märkischen Vereingdruckerꝛi. Akttengese lschaft zu Bochum (iuletzt Vereins? ruckeret Aktten⸗ ge sellschast daselhs auzgege benen Z Namen

e, , auf Heaken, werden für kraftlos erliãrt.

42467

Der Kaufmann Moritz Barber in Brezlau bat die dem Büroangestellten Johann Biecka, zuletzt in Breslau jetzt unb kannten Aufenthalt, am 24. Au gust 1915 erteilte schristlich Generalvollmacht ur Regulierung seiner Vermözengange⸗ legenhelten sowohl bei Gerichten und anderen Behörden, wie auch bei Privat⸗ personen für kraftlag ecklält. Das Amte gericht hat die Kraftlozertlärung bewilligt und angeordnet. 41. E. 321/19.

Beeßlan., den 16. Zul) 919. Der Gerichtsschreiher des Amtegerichte.

41986 * Der Scheck Kön sberg i. Pr, den

gebotztermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe deg Gegenstandes und des

Frauken Katharina Sonuens, geb. Jacebs,

Grundes der Forderung zu enthalten. berger

19. März 1919, Nr. O 518 896 über 4627,70 , ausgestellt van der Köntgt⸗ Zellstofffabrik Attiengeselischaft

Traphmann spätestenß in dem auf den Wer rme l sierg

Anmneldun hat die Aufgabe des Gcegenstandes (hefrelfer ker Z. KSompopnie

Nachlaß gläubiger, welche sich nicht melden,

des Nachlasseg nut für den seinem Grhteil entsyrechenken Teil der Verbindlichtett. Für die Giäubiger aus Pflichttellgrechten, tag tst der 31. Dezemher 1911 festgestellt. Bermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbe⸗

seber Crhe stzzuer neck der Teltung des

oirh. . Helmstedt. den 16. Juli 1919. Ver Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: (L. S) SJ. V.: Striepe, Ger ichtgschr. Aspirant.

40427

In dem Aufgebottperfahren zum 3wece der Todeßerkirung des veisckollenen ) Arthur Gielmann. aus Ber lin⸗Oherschönt weide hat dag Amt g⸗ gericht in C d enick durch den Amtegerichtg⸗ ret Hüste hoff für Recht erkan gt. Der ver⸗ schollene Werkmelster Arthur *r, 2. Ersatz⸗

und dez Hrunbeg, der Forherung zu ent pafaillaug Infanserkercgimsents 4, geb. am

30. z 1886 in. Bromberg, aus werlln⸗ Ober önewelde, wird für tot er⸗ köärt. Als Zeüpankt des Todes wird zer 20. August 1919 festgestellt. Die Kosten 3. Verfahrens fallen dem Naͤchlasse zur Last. . Daz Amtegerlcht. Abt. 3. enen, / Durch Ausschlußurteil vom 20. 6. 1919

haftet lhnen jeder Erbe nach der Teilung ist der am 18 2. 1832 in Manienthol,

Kr. Friebeberg, Np., geborene Karl

Ga ehe für ot e klärt werden. Als Toden⸗

Drieslen, den 12. Juli 1919. Daz Amtsgericht.

I424siJ⸗

VDVuich AusschlußurteiDl vom 14. Juli 1919 ist der am 10. Nobamber 1883 in Bergner stadt (Kkreig Gummerabach) ge⸗ borene, zuletzt dort wohnhaft gewesene Fabrikarbeiter August Rockenberg, EGrsatz⸗ serdist 2. Komp. Res.-⸗InfReg. 28, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt deg

grstelt. Gummersbach, am 14. Juli 1919. Amte gericht.

142473 . Durch Ausschlußurteil vom 11. Juli

aktten Nr. 319 und 320 über je bo Taler, 1919 sst der an HI. Oriober 1555 n

Goljow (Oderbruch) geborene Kaufmann Wilhelm Hit ebraund, zuletzt in Zicher wohnhaft gewefen, für tot erklärt worden. Als Todetztag ist der 31. Dezember 1908 festar stellt.

N udamm, den 14. Juli 1919.

Das Amtsgericht. 42177! .

In dem Aufgebotgverfahren zum 3wvtcke der Loder erklärung des vermißten Arbeiter Rugust Guskat aus Gettschen hat das Antzgertcht iu Ragnit durch den Gerichts⸗ asseffor Szotowz kl für Mecht erkannt: Ver vermißte Achtiter August Enskat aus Geitschan, zuletzt bei der 2. Komp. 8. Oslpreußtschen. In ant erie tegiments Nr. 45, wird für tot e klärt. Als Zeit⸗ punkt des Todeß wird der 20. August 1914, Mittags 12 Uhr, festgestellt.

Raguit, den 15 Jul 1913.

Amtgerlcht.

Totes ist der 265. September 1915 fest⸗

12000

Durch Ausschlußurtell des unternelchneten Gerichts vom 20. Juni 1919 ist der ver⸗ säollege Arbelter August Tdolf Tracha aus Stendal, Gefreller der 10. Rompagnie Füsilierregimentz Ne. 34, gehoren am hin en, 1886 in Fürstl. Nieften, Kreig Gr. Wartenberg, vermißt seit 24. Sey⸗ tember 1917, dent Greßkampftage bei Zonnebecke in Flandern, veraußt wied. für tot erklärt. Als Jeltvunkt detz Todes ist der 26. September 1917 fengestellt.

Eteu dal, ben 29. Jun 1919. Daß Nn taaericht.

1462180 8 .

Am 12. Jall 1919 bat das Amts geri ht Ulm durch Augschtzrturteil hen vermißten, am 23. tai 1892 in Ulm cerocenen Unter secboolsmarchlnisten aaa. Wilhelm

Karl Frank, zuletzt bet der Untensee⸗

boats flottill: Fland⸗rn II, für tot erklärt. Als Zeit vunktt des Todes wurde der 2. Ja nuar 1918, Nachmtitazs 12 Uhr, fest⸗ gestellt. : . Den 19. Jul 1913. Amte gersckt U m. Gerichitzschreiber Oorn.

[4adolo] Oeffenttichꝛ Zustellung.

Frau Ging Mah genannt Schallart, verwitwet gewesene Schenk, geb. Staban, in Charlotsenbuzg, Wilmergdorfersir. 7h, Broʒeßbevollmãchtigte: Nechtz anwälte Justtztat Dr. Reiche und Pearls in Berlin, Charlottenstr. 77, Hlagt gegen ihren Fhe⸗ mann, den Schloffer Max Walz gebannt

Schallert, früher in Charlottenburg, Kaiser

Ftiedrichstraße 74 bei Werner, jeßzt unde⸗

kinnten Aufenthalte, unter der B auptung, daß er si- mißhanhelt und verdäch̃ngt, ihr Wäsche und Lebengmitte! entwendet, ir

bersassen haße unnd siß nicht mehr um sie kimmerè, duf Grünb ts § 1568 des Bürgerlichen Gesetzhu ht, mit dem An- Hage, bie Ghe der Vartelen zu schelden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Sie Klägerin ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung de) Rechtsstrektz vor die 14 Zisillammer des Landgericht 11 Be [in in Charlottenburg, Tegeler Weg 17— 20, Saal 102, auf den LA Mahpemker IAB, Vozmittags EGO Uhr, mit der Aufforderung, stch durch einen bei diefen Herlchte jugtlasser en Itecht anwalt alz Profeßbebollmächtigten vertreten zu Jassen.

FTharlattenhbnrg, ben 16. Juli 1919. Der Gerichtsschrelber ber Landgerichts III.

420631 Oeffentliche Zu stellun g.

Die Ghefrou Franz Bernt in Eiherfeld, Klerblatt 74, Prozeßbevollmächtigter: Rechte anwalt Or. Fromein in Elberfeld, llagt gegen thrien Ehemann, den Schwebe⸗ bahaarbeiter Franz rer, früher in Giherfeld, Klerblait 74 jetzt unbekannten Aufenthalts, auf rund ver Behauptung, baß dieser fertgesetzt Ebrbruch geirleben und sit in schwerfter Weise mißhandelt habe, mit dem AÄAnlrag auf Scheidung der am 26. Fehruar 1913 zu Elberfeld ge—⸗ schlossene ? Gzhe. Die Klägerin ladet den Beklagz ea zur mündlichen Verhandlung dez Rechts strettz vor die drltte Ziyll kam cher det Landgerichig in Giherfeid auf den ZB. November ERES, BVarmittags G nhr. Saal 5h, mit ber Auffotderung, sich durch einen bet die sem Gerichte zu gelassenen Rechts guwalt ag Prozeßbevoll⸗ mächtigtzn vertreten zu affen.

Gltzer tele den 14. Jult 1918.

Hr inkm ann, Landgerichte sektetär,

Gerth teschtet ber des Landgerichts.

42017 Sesfem liche Zuslellnug. Philiy Jaegb Ladwig, Harff jun., Rau fmann, früher in London, etzt in Neustayt a. Hyt, mohnhaft, Kläger, ver⸗ treten durch die Rechtzanwälte Rustizrat Davld u. Dr. GSlum in Frankenthal, hat gegen seine Ehefrau, Marsorte Douglaz

Hanff, geb. Frowmn, in London, Beklagte,

wegen, Ghesckeidung Klage zur . Zipll⸗ kammer dez Landgerfchtßs hier erhoben mit dem Antrag: bie Etze der Parteten s scheiden, die Beklagte für den allein schuldigen Tiitl zu erklären und ihr die Kosten res Verfähreng zur Last ju legea. Zur mündlichen Verhandlung dieses Rächtsstreltg wurde Termin bestimmt auf Dn npner g ta ß. Kan RZ. November EE, Borrattags O Uhr im kleinen Stzongssaal des Landgerschtg hier. Hiem ladet der Kläger die Beklagte mlt der Aufforderung, einen heim Proz ßgerichte zugela senen Rechlsauwaolt zu bestellen. Vie öffentliche Zistellugng wurde bewilligt. Franke zthal, ben 14. Fuli 1919. Gerichttzschreiberei deg Landgerichts.

[142011] Oëffentliche Zustellung. Ruth, Regine geb. Schmilt, Eheftgu von Bernhard Räaih, Wütig in Carl— berg, Kläger n, bertreten durch Rechts, angalt Dr. Blum in Frankenthal, hat gegen ihren Ehemann Bernbard Ruth, 3 Zh. unbekannten Aufenthalts orts, Be⸗ klagten, wegen Ghescheitung Klage zur III. Ziviltammer des Landgerichts hier erhoben mit dem Antrage: die Ehe der Streltgteile zu schelden, den Beklagten

für den allein schuldigen Teil zu erklaͤren

und ihrn die Kasten des Versahreng jur Last zu legen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung diestz Rech sücreltz wurde Temmln bestimmt auf Htenstaß, den 25. No— vember R918. myamittar s 9 Uhr, im kleinen Sitzun gsscale des Landgericht hler. Hierzu sadet die Klägerin den Be— Fagten wit der Aufforderung, einen belm Prozeßgerichte zugelgsenen Rechttanwalt ju bestellen. Die öffentliche Zuftellung wunde bewilligt. Frau ker thal, den 14. Juli 1919. Gerichtsschreiberet des Landgerichts.

übersteigen in

En Hostanstalteu und deitungnnertricken für Krlbsiabhwter ach die Geschästsstrlle 8w. 43, Wilhelmstrafze 8. Einzeln Anm mern koßen Sr pf.

2k ostanstalten urchmen - Gestrllung an; für Nerlin aner

Reichs bankgirokouta.

Inhalt des amtlichen Telles: Deutsches Reich.

Aus führun gshestim m ngen über bie Hülsenfrüchte und ö

Landwirtschaste gefellschaft Leipziger Herbstimustermtsse.

Verordnung, heireffend die Wirksamkeit von Kün digungen der

Ar beiter und Angestellten in Reichs⸗ und Staatz betrieben.

Bekanntmachung. betreffend Bedingungen für die Lieferung von.

Weißkohlsankrkraut durch die Hersteller. Preußen.

Ernennungen und or stige Per sonalveränderungen. Bekanntmachung, obligationen der

Bekanntmachung, und der Rhene⸗ jahr 1918.

Handels verbote.

rg ch⸗Märkischen Elsenbahngesellschaft.

Amtliches. Deutsches Reich.

Aus führung sbestism mungen über die Preise für Getreide, Hülsenfrächte und Buchweizen. Vom 18. Juli 1919.

Auf. Grund des 5 10 der Verordnung über die Preise

h landwirischaftliche Erztugnisse und für Schlacht⸗ und

utznieh vom 15. Juli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 647) sowie auf Grund ber Verordnung über n , e zur

Sicherung der Volksernährung vom * . . . Gesetzg. S. 40h) ö (NReichs⸗

Geer bt 8. de, wird bestimmt: ( §1. Im Sinne dieser Bestimmungen gelten als

Früchte: alle Früchte der in d 2 der Reichsgetreideordnung für die grnte 1919 (Reichs- Gesetzbl. S. B35) be— zeichneten Arten,

Brotgetreide: Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn,

6 ,, * und Hafer,

Vülsenfrüchle; Eibsen einschließlich Peluschken, Bohnen ein— schließlich Ackerbohnen und Linsen. J .

. Der Preis für bie Tonne Noggen oder Gerste aus der Ernte 1939 darf nach 5 1 Nr. 1 der Verordnung vom 15. Jult 19819 nicht

Aachen Berlin Braunschweig Bremen

Bromberg Cassel

5.

Leipzig.. Magdeburg Mannheim

in.. Stuttgart

83. . Der Höchstpreis für die Tonne Weizen. Spelz (Dinkel, Fest my,

Emer, Einloen ans der Ernte 1919 ist nach 3 i' Nr. 2 der Ver—

Preise sür Getreide, Bekannimachun gen, hetreffend den Schutz von Erfindungen,

Mustern ünd War zeichen auf der Uusstellung der Deutschenn in Magdeburg und auf der

kreffend die Aus losung von Prioritäta⸗

keleffend das Reineinkommen ber Ilmebahn kemelthal⸗isenbahn für das Rechnung

für gute, gesunde und trockene Ware mit einem Hektolitergewichte

.

Anjtigenprria fir den Naum einer 5 ate spallenen Ein!

. 1 L Vw * heita-

keile R, tinrr 8 gespeltentn Einhritzzeile 1,56 6.

Außerdtm wird auf den Anzrlgenprelig ein Ten erungs- lag non 20 . 8.

z. ergoben. Unzeigen um ryzt er: Gaschäftssteiütr der zircicha zu . zin W. 48, C3 itheiznftr Rr. 2.

Abend.

ordnung vom 15. Juli 1919 50 Mark höher als geltende Höchstpreis für Roggen.

5 4. In den im

gelegenen im 5 2 genannten Ortes (Haupiort).

preis hingnssetßzen. Liegt diger Hauptgri so ist die Zustimmung des Reichserrährungesministers erforderlich.

§ 5.

nach 1 Nr. 1 der Verordnung über die Preise für Getreide, Buch— wei en und Hirse vom 16. Juni 1918 Reicht. ce fed. S. 6 ö 100 Mark geringer als der Höchsipreis nach § 2. Der Höchstpreis jür die Tonne Weizen aus der Einte 1918 ist nach 5 1 Nr. 2 der Verordnung vom 15. Juni 1918 um 130 Mark geringer als der Höchstyreis nach 52. Der Höchstpreis für die Tonne Gerste aus der Ernte 1918 beträgt nach 8 1 Nr. 3 der Verordnung vom 15. Juni 1918 300 Mark. 856.

Die Höchstpreise des 3 5 gelten auch für Mischungen von

Roggen, Weizen und Gerste der Einte 1919 mit Roggen. Wa Ger ie früherer Ernten. . ö § 7.

SFür die nach 3 13a der Reschsgetreideordnung für die Einte 1919 Reichs. Gesetzbl. S. 535 zu Üefernden Früchte dürfen höchstens folgende Uebernahmepreise gezahlt werden: 1. bei Hafer die für Gerste festgesetzten Höchstpreise (85 2, c), 2. bei Hülsenfrüchten für: ; . 11 88 1 ö J J K . 700 J 4414 K 3. bei Buchweizen für: ungeschälten Buchweizen... . 60) geschälten Buchweizen... . Eifeler

n

wilden Buchweizen (Bockheldekorn, Buchheim), . 6

§ 8.

Der Preis für Gemenge richtet sich nach der Art der gemischten

Früchte und dem Mischungsveihältniffe. ern, 8 9.

Für die Bewertung der Früchte gelen folgende Grundsätze:

1. Getreide gilt inf th des Feuchtigkeitsgehalts ale voll⸗ wertig, falls die Feuchtigkeit zicht übersteigt:

bel Lieferungen vor dem 16. August i9g1l9 19 vom Hundert

ö ö. . 3 ö ' vom 1. Oktober 1919 ab . —ᷣ

Abgesehen von der Feuchtigkeit gilt Getreide als vollwertig, falls es gesund ist und hinsicht lich feiner sonstigen Eigenschaften der Durch— schnütsbeschaffenheit der berreffenden Getreideart letzter Ernte in der Abladegegend entspricht.

2. Bei Hülsenfrüchten gelten die Höchstbeträge nur für beste, gesunde und trockene Ware. Für kleine Erbsen dieser Beschaffenteit sind büchstens 789 Mark für die Tonne mu zahlen.

Für gute handelsühliche Duichschnittsware ist höchstens zu zahlen:

bei gelben und grünen Viktorlgerbsen sowie großen grauen Erbsen 759 Mark für die Tonne, bei kleinen gelben, grünen und grauen Erbsen 730 Mark für die Tonne, bei weißen, gelben und braunen Speisebohnen 850 Mark für die Tonne, bei Linsen go0 Mark für die Tonne. Für Hülsenfrüchte von geringerer Beschaffenheit ist entspre chend weniger zu zahlen. Bei feuchten und bei käfer und madenhaltigen Hülsenfrüchten sind außer dem Minderwerte die durch künstliche Trocknung und Bearbeitung entstehenden Kosten und Gewichteverlusle zu berüclsichtigen.

3. Bei ungeschältem Buchweizen gilt der Uebernahmepreis nur

von mindestens 69 Kilogramm und nicht mebr als 3 vom Hundert Besatz. Wegen jedez an diesem Hefktolitergewichte fehlenden Kilo— aramms sind 10 Mark für die Tonne weniger zu zahlen. Bei Buch⸗ weizen von mehr als drei vom Hundert Besatz vermindert sich der Preis für jeden weiteren Hundertteil Besatz um eins vom Hundert. Zei Eifeler Buchweizen gelten diese ben Bestimmungen mit der Maßgabe, daß der Uebeinahmepreis bei einem H ktolitergewichte von mindestens 60 Kilogramm gilt.

5 10.

Für die Bewertung der Früchte lst ihre Beschaffen heit bei der Ankunft an dem von dem Erwerber bezeichneten Bestimmüngsoit maßgebend. gu

Die Höchst.; und Uebernahmepreise gelten für Lieferung ohne Sack. Für leihweise Ueberlassung der Säcke darf eine Leihgebühr bib zu 50 Pfennig für den Dorpelzentner bei Hafer und Spelz

der nach 52

ö den sz 2 nicht genannten Orten (Nebenorlen) ist der Höchstpreis für Roggen, Weisen und Gerste gleich dem des nachst:

Die, Landeszentralbebörden oder die von ihnen best-mmten höheren Veiwaltungsbehörden können einen niedrigeren Höchstpreis sestsehen. Ist für die Prelsbildung eines Nebenorts (in andere als der nächstgelegene Hauptort bestimmend, so können diese Behörden den Höchstpreis bis zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchst⸗ in einem anderen Freistaat,

Der Höchstvreis für die Tonne Roggen aus der Ernte 1918 ist

stimmungen über den Verkehr mit Saatgut innegehalten werden.

Saatgutverkehr erfolgt. Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 zu . dem nn ,,, als mittlungs und ähnliche Gebühren sowie für alle Arten von Auf— wendungen nur die von der Reichsgetreidestelle festzusetzenden 6. . zug chlagen f ürfen, neben den Saatguthöchstpreisen [55 15 b 17) insgesamt Zuschläge bis zu 6 vom Hundert der Preise genommen k

Voftschek a ontg: Betlin 41 827.

rm,

1819.

nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr fur jede folgende Woche um 20 Pfennig bis zum Höchstbeirage von 3 Mark für den Doppelzentner erhöht werden. Angefangene Wochen find voll zu berechnen. Werden die Säcke mitver auft, so darf der Preis für den Sack nicht mehr als 5 Mark und zür den Sack, der 79 Kilog amm oder mehr hält, nicht mehr als s Mark betragen. Werden Leihsäcke nicht zurückgegeben, so gilt der Höchstbetrag der Leihgebühr als perfallen. Außerdem ist für den Verlust der Saͤcke eine Ent— schädigung zu zahlen, die die genannten Sackhöchsspreise nicht über— steigen darf. ;

§ 12.

Stellt der Erwerber der Früchte dem Verkäufer Füllsäcke zur Verfügung, so kann er für die Zeit hom achten Tage an, nachdem die Saͤcke an der Emofangsstelle des Verkäufers angekommen sind, bis zu dem Tage der Rücklieferung Leihgeb hren in Rechnung stellen. Bei der Be— Jechnung der achttägigen Frist wird der Tag der Autunft der Säcke an der Empfangsstelle nicht mitgerechnet. Die Rücklie erung gilt als an dem Tage erfolgt, an dem die Säcke an der zwischen dent Verkäu fer und Erwerber für die Ablirferung der Früchte vereinb rten Stelle oder mangels einer solchen Vereinbarung an der Verladestelle des Ortes, von dem die Früchte mit der Bahn oder zu Wasser versandt werden, abgeliefert werden. Die Leihgebühr darf den Betrag von * Pfennig je Sack und Tag für j(e den Sack, der 100 Kilogramm Roggen faßt, und von 1 Pfennig für jeden kleineren Sock nicht über⸗ steigen. Für den Tag der Rücklieferung kann die Leihgebühr voll berschnet werden. Werden Leihsäcke vom Verkäufer nicht binnen drei Wochen, nachdem sie an der Empfangsslelle des Verkäufers ange—⸗ lommen sind, zurückgeliefert, so kann der Erwerber statt der Rück⸗ lieferung der Säcke und der Zahlung der verfallenen L ihgebäbr 7 Mark für jeden Sack, der 100 Kilogramm Roggen faßt, und 5s Mark für jeden kleineren Sack verlangen, sofern der Verkäufer eine ihm vom Erwexher schriftlich gestellte Nachfrist von mindestens einer Woche für die Rücktieferung hat verstreichen lassen.

513.

Die Höchst⸗ und Uebernahmepreise gelten für Barzahlung binnen 15 Tagen nach Ablieferung. Wind der Kaufpreis n. . so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen üher Reichsbankdiskort zugeschl agen werden.

Die. Höchst⸗ und Uebernahmepreise schließen die Beförderungs⸗ kosten ein, die der Verkäufer vertraglich übernommen hat. Ber Verkäufer bat auf jeden Fall die Kosten der Beförderung bis zur

KV erladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oter zu

Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst zu

tragen. Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zu dieser Verladestelle

zur Verfügung, so darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden. 14.

Die für Brotgetreide und Gerste festgesetzten Höchstpreise gelten

nicht für Originalsaatgut, wenn die Bestimmungen über den Ve kehr mit Saglgut innegehasten werden. Originalsactgut ist nur das Saatgut solche— Züchtungen, die unter Bezeichknuu g des anbauenden Züchters, Ter Frächtart und der Größe der Anbaufläche in einem von der Reid sgetreideneße im Deaischen Reichsan zeiger zu veröffentlichenden Verieschnis aufgeführt sind. Saaigut von Vermehrungsstellen ist nut dann Srigina ö wenn die Vermehrungestellen in dem Ver eichnis aufgeführt sind.

§ 16. Bei guerkanntem Saatgut dürfen em Höchsipreis folgende Be—⸗ träge zugeschlagen werden: für die erste Absaat bis zu 130 Mark

J JJ ; , te, . für die Tonne. Anerkayntes Saatgut sind nur erste, zweite oder dritte Absaaken, die unter Bezeichnung des anbauenden Landwirts, der Fruchtart, der

1

Größ e der Anbaufläche und der anerkennenden Kömerschaft in einem von der Reichsgetteidestelle im Deutschen Reichsamèiger zu veröffent. lichenden Verzeichnis aufgeführt sind.

. S 16. Bei sonstigem Saatgut (Handelssaatgut) erhöht sich der Höchst⸗

preis um 40 Mark für die Tonne.

. Die Höchstpreise in sz 165, 16 sind nur ulässig, wenn die Be— 818. Beim Unsatz von Brotgetreide und Gerste, soweit er nicht im sowie beim Umsatz der nach § ** der

liefernden Früchte Kommißssions⸗ Ver⸗

Beim, Weiterverkaufe von Saatgut

Die Zufchläge nach Abs. 1 umfassen vorbehaltlich abändernder

Bestimmungen der Neichsgetreidestelle nicht die Auslagen für Säcke 6 UI) sie umfassen ferner nicht die Auslagen für die Fracht von em Lieferungen zu Sammelladungen nachweislich entstandenen“ Vorfracht— losten, im Saagtgutverkehre nicht die Beförderungskosten von ö. 8 ladestelle des Erzeugers ab.

Abnahmeorte sowie

die durch Zusammenstellung kleinerer

Abnahmeort im Sinne dieser Bestimmungen ist der Ort, biz

zu dem der Versäufer die Kosten der Beförderung trägt.

9.

; 4 Die Reichsgetreidestelle ist bei Abgabe von Früchten an die Höchst⸗ § 26.

preise nicht gebunden.

(Dinkel, Fesen), Emer, Einlorn bis ju 70. Pfennig für den Deppel— zentner berechnet werden. Werden die Säcke nicht binnen 3 Wochen

fär Bꝛoigetreide und Gerste

Die in dic len Restimmungen oder auf Grund dieser Bestinimungen sowie für Soatgut von Brotgetreide