die Franzosen, Engländer und Schweizer den Streik abgelehnt, und die Italiener haben, in, ihrem Manifest. gesagt, der einzige wirksame Prolest gcgen Ten Frieden bestehe nicht im Streik, „ sondern in der Aibeit, um Italien wieder zu beleben. Davon ie Freunde Haases den Arbeitern keine Mitteilung gemacht.
bedarf der intensivsten Arbeit. Aber was kümmert das
dem Schicksal des deutschen Volkes und der Arbeiter
treiben? (AE g. Haase: Gerade Noske! Am 21. Juli mußte abermals der Vertehrsst tei eintreten. Wenn auch Menschen— leben vorloren gingen. Auch der elektrischke Strom in den Kranken⸗ häusern wurde eingestellt. Das ist dieselbe Gewissenlesigkeit, mit der ein Führer beim Gisenbahnerstreik die Absperrung der Lebensmittel- zufuhr damit befürwortete, es seien im Kriege sopiel Frauen und Kinder zugrunde gegangen, daß auch noch mehr verhungern können. Der Mann ist noch heute eine Zierde der Unabhängigen. Es haben liebliche Auseinandersetzungen zwischen den Unabhängigen und den Kommunisten stattgefurden. Gegenscitig warfen sie sich Putschismus und P küik vor, im Hintergrund cber stand immer das pPolitische Ziel. Eine Regierung muß nach Möglichkeit darauf Bedacht nehmen, daß sich Dunge wie im Januar und März in Berlin nicht wiederholen. Zu dem Kapitel dieser Vorbeugung gehört auch das Verbot der „Republik“ und anderer Blätter. Ich halte es für meine Aufgabe, dafür zu sorgen, einer Anzahl Leuten, die ihr revolutionäres Herz eben erst entdeckt haben und nun politische Geschäfte machen wollen, indem sie die Erregung, die im deutschen Volke steckt, in solcher Weise auEnutzen, entgegen zu ireten, solange ich, das Vertrauen der Mehrheit habe, und auf meinem Posten stehe. (Zuruf bei den Unabbängigen Sozialisten: Und die Preßfreiheit) Ueberall, wo sie die Möglichkeit hatten, die Macht auszuüben, haben sie Schindluder gespielt mit der deutschen Presse, Schimpffreiheit und Lügenfreiheit haf noch niemals in der Welt als Preßfreiheit gegolten. (Eang— andauernder Lärm, Glocke des Präsidenten, der durch den tobenden Lärm auf der Linken minutenlang nicht durchdringen kann). Den Belagerungszustand im Industriegebiet halten wär nicht zum Vergnügen aufrecht, sondern weil die Gefolgschaft der Haase und Zietz chamlofen Terrorismus mit Handgranaten, Maschinengewehren und
zistolen ausübten, als sie drohten, die Bergleute, die anfahren
wollten, wie Katzen zu ersäufen und die, Foöͤrderungsanlagen zer— störten. Deshalb packlen wir zu und verhängten den Belagerungs⸗ zustand. Die Zahl der Verhaftungen ist außerordentlich übertrieben. Lärm bei den Üünabhäng. Soz.). Ich habe auch ständig Nachprüfungen angeordnet, ob die Voraussetzungen für den Belagerungszustand noch bestehen; bber diese Leute guf das deutsche Wirsschaftsleben wieder loszulassen, erschien mir absolut, unverantwortlich. Ich denke gar nicht daran, mich für einen unnützen Belagerungszustand einzusetzen. Aber zwenn die Gefolgschaft Haafes Deutschland zugrunde richten will, dann stelle ich das Schickfal unseres Landes und Volkes höher als allen Spektakel, den fie hier aufführen. Klagen über Gewalt⸗ tätigkeit in ihrem Munde sind hier merkwürdig. Wenn ihre Leute Maffenmorde begehen und niederträchtige Morde wie an Klüber und Neuring, dann bringt das Organ Haases guch nicht- ein Wort sstürmische Unterbrechungen u. tobender Lärm b. d. U. Soz), den Berliner Lesern der „Freiheit“ ist alles unterschlagen, was dort an Versogen— heit und Gemeinheit sich abgespielt hat. Nur in einem Resümee hieß es nachher kurz: Da und dort sei wieder, ein schamloser Kriegs⸗ mord an Unschuldigen verübt worden. Und wie achten Sie die Ver— fammlungsfreiheit der anderen? Wie haben Sie auf dem Wilhelm⸗ platz das freie Recht der anderen, sich zu versammeln und ihre ehr— sichs Ueberzeugung auszusprecken, damals geachtet? Wie, kann die Regierung Leute auf- den. Berliner Straßen sich austoben lassen, die die geschloffenen Versammlunge anderer, stören Und in, ihnen wie die Vandalen bhaufens Ünd da klagen sie über Gewalttätigkeit und Ungerechtigkeiks Ausschreitungen der Soldgten beklage auch ich; aber in? Königsberg wurden nach den Ergebnissen der Untersuchung die Soldaten bis aufs Blut. beschimpft und tätlich beleidigt,
die Freiwillian wurden als vogslfrei angesehen; Sie (nach links)
haben biel Schlimmeres begangen!“ Cärm b. d. U. Soz.). Ueber all diese Niederträchtigkeiten ist das Land vollkommen untexrichtet. Wo Sie das Hefk in der Hand haben, setzen Sie den Beamten, der widerfsricht, auf den Schubkarren und schmeißen ihn hinaus. Auch über die Vorgänge in Hamburg hat die unabhängige Presse, deren Ver— -logenheit doch nachgär ade genügend bekannt ist, falsche Nachrichten gebracht. Tösender Lärm bei den Unabhängigen Sozialdemokraten. Gellende Rufe: Verbrecher! Glatte, Frechheit! wiederholen sich, namentlich der Abgeordne Seger setzt die JZurufe andauernd fort) Seeger ist der letzte, der Spektakel machen sollte. Denn nach seiger setzten Rede am Montag haben die Leipziger Blätter feine, Be—⸗ hauptungen als Fälschungen der Wahrheit angenggelt. Wie können Sie folchen Lärm gegen meine einwandfreien Feststellungen machen? (Tosender Lärm bei den Unabhängigen Sozialdemokraten. Rufe; Freche Beleidigung! Abgeordneter Seeger: Die Rede lassen wir doch anschlagen! Große Heiterkeit) Bei Ausschreitungen lasse ich die milstärischen Herrren fliegen, aber so, wie es in den Hamburger Lazaretten zuging, daß Kranke b stimmen wollten, wer zu entlassen sei, oder sich zu Mitgliedern des Soldgtenrats ernannten, kann es nicht gehen. In Hamburg drohte mir ein Dutzend solcher Leute das Schifksal Reurings an. Und außerdem, die Geschlechtskranken in den dortigen TLazaretten sind, es ist unglaublich zu sagen, in der völligen Freiheit, in der sie sich bewegen, zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gefundheit geworden. Dagegen müssen wir einschreiten, selbst gegen Kriegsbeschädigke. Von den Bahrenfelder Freiwilligen hieß es dagegen, keiner von diefer Noske⸗Garde kommt lebendig wieder heraus! Gegen solche Niederttächtigkeiten muß selbstverständlich eingeschritten werden. (Erneuter großer Lärm bei den Unabhängigen Sozial⸗ demokraten, ein Teil der Mehrheitsfraktion begibt sich zu deren Bänken und redet ihnen zu, Ruhe zu halten) Auch die Zustände im Baltikum sind gewiß nicht erfreulich. Aber da wir die Truppe nicht aus dem Lande ernähren können, müssen wir Proviantzüge dorthin geleiten lassen. Die Werbung ist verboten; aber wieviel ist in den letzten Monaten in Deutschkand verboten und doch nicht befolgt worden. Für die Truppe ist es kein Vergnügen, mit den Unabhängigen zu— sammenzukommen. In mehr als einem Fall ist solch unglücklicher Teufel erstochen worden. Was haben Sie, z. B. Barth, diesen Leut⸗ chen nicht alles versprochen, aber die damaligen Verhandlungen mit ihm sind der glänzende Beweis dafür daß auch Sie, wenn Sie eines Tages regieren wollen, und die Rechte wird Ihnen das Leben nicht leichter machen als uns, guch Leute haben müssen, die ein Ge— wehr tragen. (Bewegung.) Nach meinen Erfahrungen bleibe ich dabei, eine Truppe darf nicht ein politischer Diskutierklub werden, nicht einmal eine Truppe, die Haase anstellen würde, wenn er mich eines Tages gestürzt hat. (Große Heiterkeit) Selbst Haase würde an solcher Truppe keine Freude haben. Mit der Diskutierfreiheit — wie würde dieses Machtinstrument in vier Wochen aussehen! — ich weiß, welch Uebel eine politische Truppe ist, deswegen wehre ich mich dagegen. Eine Riesenmenge Politik steckt in der Truppe, das sst bedauerlich, aber ich kann von Offizieren, die in monarchischen Auf— fassungen grau geworden sind, nicht erwarten, daß sie in 24 Stunden umlernen. Mir ist es lieber, wenn sie mir sagen: wir denken monarchisch, aber wir wollen loyal auch jetzt unsere Pflicht als Soldaten tun; kann ich das ablehnen? Dabei habe ich mit manchem Offizier, der sich nicht halten konnte, geredet, wie es sich gehört und nicht wenige sind gegangen. Eigenwilligkeiten, solange ich Wehr— minister bin, lasse ich mir unter keinen Umständen gefallen. Für die Ordnung, die wir in Zukunft brauchen, müssen wir Geduld mit— bringen, ebenso wie wir warten müssen, daß der deutsche Arbeiter wieder zu dem Fleiß und der Tüchtigkeit zurückkehrt, die früher sein bester Ruhm waren. Getreu dem Friedensvertrag werden wir die Truppen reduzieren; ohne Reibungen geht das aber nicht ab. Die Truppe, die im November wie sprödes Glas zersprang, gewinnt den nötigen Zusammenhalt nicht gleich wieder, aber allmählich wird sie unter guter Leitung das Maß von Ruhe, Ordnung und Sicherheit uns verbürgen, ohne das wir nicht leben können. (Lebhafter Beifall)
Um 124 Uhr wird die Beratung auf 4 Uhr vertagt.
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Nachmittanssitzung.
Am Regierungstische: Müller, Naumann, Noske, Erz— berger, Dr. David.
Vlzepräsident Dietrich eröffnet die Sitzung um 4 Uhr 5 Minuten.
Abg. Eisenberger (Bayer. Bauernbund): Meine Herren, Damen sind noch nicht da. (Heiterkeit. Sie werden nicht erwarten, daß ich vor einem so schwach besetzten Hause eine hochpolitische Rede halte. Das Wort des Ministerpräsidenten von der Lehrzeit hat sowobl der Abg. von Graefe als auch dem Abg. Haase Anlaß zu allerlei Deutungen gegeben. Ich mit melnem be— schränkten Bauernverstande habe eine Worte so aufgefaßt: es ist nicht leicht, an der Spitze der Regierung in einer solchen Zeit zu stehen, und ich meine, daß man sich das Regieren sowohl in München als auch in Ungarn recht leicht vorgestellt hat. Es ist gut, daß endlich Leute aus dem praktischen Leben an die Regierung gekommen sind. (Beifall Wenn im alten Obrigkeitsstagte nicht so vieles jaul gewesen wäre, dann hätte er nicht so rasch zu semmenbrechen können. Zuftimmung ⸗ links. Aus der Rede des Abg. Graefe habe ich den gewesen sind. (Zuruf links: schon vor 200.) Es schadet nichts, daß der Kaisckizur Rechenschaft gezogen werden soll. Man hat ihn zwar Friedens⸗ kaiser genannt, aber man darf doch nicht vergessen, daß er allerlei unfriedliche Sprüte getan hat. (Lebh. Zustimmung links.) Nicht die Revolution ist schuld an dem Zusammenbruch unseres Heeres, sondern die Zerimürbung, die durch die Ungerechtigkeiten zwischen dem gemeinen Mann und dem Offizier in das Heer getragen ist. (Lebh. Zustimmung.) Das hahen die Herren um den Herrn Kollegen von Graefe erst eingesehen, als die Kuh aus dem Stall war. (Heiterkeit u. Zustimmung) Die Herren (zur Rechten) sollten die Errungenschaften seit der Revolution nicht bestreiten. Es ist doch eine Errungenschaft, daß die Herren wieder aus ihren Mauslöchern hervorkriechen können. (Große Heiterkeit und Lebh. Beifall.) Sie beklagen sich über den Landarbeiterstreik. Ich hin Bauer. und zwar nur ein kleiner. Bei uns haben wir den Landarbeiterstreik nicht; denn wir arbeiten, wie die Arbeiter, essen mit ihnen und schlafen wie sie. Die Herren können sich eben noch nicht an die neue Zeit ge⸗ wöhnen. Man muß den Arbeiter menschen würdig behandeln. Herr Min sser Erzberger, gehen Sie mit den Steuern und der Monopolisierung nicht so weit, daß Sie den Gliedstaaten gleichsam das Heind ausziehen; sergeg Ste dafür, daß unsere Bayern 2, wild werden. (Große Heiterkeit. An dem Schul kompromiß finden wir nichts Unrechtes. Da au b, das Zent um nichts darin findet, kann man ihn wohl mit seinem Gewissen dereinbaren. (Heiterkeit) Herrn Haase bemerke ich, daß man beim Schimpfen über den Kapitalismus nicht alles über einen Kamm scheren soll; man muß unterscheiden zwischen dem Wucher⸗ kapitalismus und dem Unternehmertapitalismus. Ohne den letzteren konmt man nicht aus. (Zustimmung.) Das deutsche Volk ist gegenwärtig krank. Aber der Sozialismus darf nicht als Allheil⸗ mittel verwandt werden, wie früher das Aspirin beim Militär, (Heiterkeit, Wir sind arm geworden, aber durch Fleiß und Arbeit können wir wieder hoch kommen. Wenn uns die Herren von der äußersten Qinken aber auch noch die Arbeit nehmen, dann ist der Zusammen⸗ bruch tatsächlich fertig. (Lebhafte Zustimmung) Die Rechte betreibt die Reaktion. Mit dieser geht es einem wie mit der Viper; hat man dieser den Kopf abgeschlagen, dann ist der Schwanz noch immer lebendig. (Stürmijsche Heiterkeit; Die Rechte verzichte auf ihre Machtgolitik, die Linte auf ihre Zusammenarbeit auf dem Boden des gesunden Menschenvperstandes ermöglichen lassen. Gott verläßt den Deutschen nicht. Wenn wir . zusammenarbeiten, dann kommen wir auch wieder vorwärts.
(Lebhafter Beifall.)
Abg. Langwost (D. Hann.): Als Angehöriger der deutsch⸗ hannoverschen Partei und als varlamentarischer Neuling und Säug—⸗ ling muß ich sagen: Was hat es eigentlich für Zweck wenn wir uns hier über die Schuld am Kriege herumstreiten. Wir sitzen in der Tinte drin und statt uns darüber streiten, wer schuld daran ist, sollten wir unser Augenmerk darauf richten, wie wir wieder heraus⸗ kommen. Wir haben gegen die Unterzeichnung des Friedensvertrages
estinmt. Nicht, wie der Abg. Brauns gesagt hat, im Affekt, fene, weil wir in diesem Vertrag Lie Wurzeln sehen, aut denen neue Triebe hervorwachsen müssen. Mit dem Standpunkt der Macht«, Vor- und Rechtpolitit muß endgültig gebrochen werden. Mit unseren Nachbarn, insbesondere mit Polen, müssen wir versuchen, in friedlich Verhälinisse zu kommen. Und dazu müssen wir uns vor allen Dingen freimachen von den letzten Eiersckalen der hakatistischen Politik. In der inneren Politik hat unsere Regierung einen ungeheuer schweren Standpunkt. Um die Schwierigkeiten zu überwinden, muß sie vor allem bestrebt sein, Zufriebenheit zu schaffen. Sie möge daher ihre Fürsorge zuwenden unserem Handwerk und unserm Gewerhe, den Angestellten und den Beamten, den kleinen Rentnern, die durch die neuen Steuerpläne in ihrer Existenz bedroht sind. Die Regierung hat es nötig, sich Freunde zu erwerben. Dazu bietet sich ihr vor allen Dingen auch in meinem Heimatlande Hannover Gelegen weit. Wir kämpfen für ein selbständiges Hannover. (Z3uruf.) Nicht für ein Königreich Hannover, denn wir sind verständig, genug, um zu wissen, daß in einer deutschen Republik kein Königreich Hannover möglich ist. Aber ein selbständiges Hannover ist möglich. Wir sind zwar nur eine kleine, aber um so fsester geschlossene Partei, die zum großen Teile aus Fangtikern besteht, die be— reit sind, wenn es sein muß, für ihre Ansichten den Kopf auf den Block zu legen. Wenn es dem mächtigen Preußen nicht ,, ist, uns mürbe zu machen, so wird es auch der Veutschen Republik nicht gelingen. Ich appeliere an Ihr Gerechtigkeitsgefühl: Unter—⸗ stützen Sie uns. Wir wollen ja nichts weiter als mithelfen, um Deutschland wieder zu Macht und zu Ansehen zu bringen.
Abg. Wels (Soz.): Die gestrigen Enthüllungen des Reichs⸗ finanzministers Erzberger haben im ganzen Reiche einen gewaltigen Eindruck gemacht, und man kann wohl sagen, daß die Oeffentlichkeit ihr Urteil über die Alldeutschen gefällt hat. Wir freuen uns, daß durch diese Enthüllungen die Politik sich als die richtige herausgestellt hat, die wir während des ganzen Krieges vertreten haben. (Sehr richtig! bei den Soz.) Unsere Politik ist es gewelen, die zur Bildung des herr heitsblockes im Reichstage und schließlich zu der Friedensresolution geführt hat, von der feststeht, daß sie es war, die das englisch⸗fran— zösische Friedensangebot durch den päpstlichen Stuhl zur Folge gehabt hat. Eine unglückselige Regierung hat die Brücke, die über das Blut meer hinwegführen konnte, in Stücke geschlagen. (Sehr richtig! bet den Soz.) In dem Siebenmännerkollegium, das die an den Papst redigiert hat, haben meine Parteifreunde aufs stärkste darauf gedrungen, daß wir einen bestimmten Ver⸗ zicht auf Belgien aussprechen sollten. Der damalige Staatg⸗ sekretär erwiderte damals meinem Parteifreunde Ebert, daß er voll⸗ ständig seinen Standpunkt teile, er bitte aber das Kollegium, im Augenblick davon Abstand zu nehmen, da eine andere Sache nehenher a, deren Erfolg darch eine vorweggenommene Eiklärung geschädigt werden könnte. Diese andere Sache war die zweite, der Oeffentlich⸗ keit nicht bekannt gewordene Anfrage des Heiligen Stuhls. Und Siaatssekretär Kühlmann fügt: später noch hinzu: Verlassen Sie sich darauf, in vier Wochen sitzen wir hier und reden über den Frieden. = Unsere verantwortlichen Stellen haben jede Antwort auf die Anfrage des Papstes abgelehnt, damit war jede Verständigungsmöglichkeit für immer verschüttet, und zwar nicht durch unsere Gegner, jondern durch die Männer, die im Namen des Kaisers die Regierung führten, damit ist das Urteil über das Kagiserreich ausgesprochen. Nicht unsere Politik war falsch, sondern die Männner waren falich, die öffentlich ja und im geheimen nein sagten. (Sehr war! u. lebh. Zustimmung b. d. Soz.) Das Wort, das Heydebrand gesprochen haben soll: wir sind belogen und betrogen, wird jetzt zum Aufschrei eines ganzes Volkes werden, es wird sich verdichten zu einer furchtbaren Anklage, der sich niemand entziehen kann, der damals mitgelogen und mitbetrogen hat. Ge⸗ wundert hat es mich, daß Herr Haase durch die gestrlgen Ent—⸗
indruck gewonnen: die Junker bleiben das, was sie schon vor 20 Jahren
ewaltpolitik, dann muß sich eine
Antwort
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hüllungen nicht überrascht gewesen ist, sondern daß ihm diese Di schon jängst bekannt giwesen sind. Dann muß ich aber it, Dun Herr Haase diese Kenntnis hatte, und er hat sie dem denn g Volke vorenthalten, dann hat er sich mitschuldig gemacht. 8. wahr! und lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) De ; wer die Wahrheit kennet und saget sie nicht, das ist un wahr ein erbärmlicher Wicht. (Bekfall bei, den Soy ial demokraten.) Zur Zeit der Gingahe des Grafen Gzernh. im April 1917 verlangten die Sozialdemokraten einen din ohne Entschädigungen und Annexionen, aber die Konservalipe die heute unte der falschen deutschnationalen Flagge segeln, brachte dagegen eine Interpellation ein. Scheidemann sagte damals, daß, 33 Deutschland einen solchen Frieden nicht mache, die Revolution lbon in Die deutsche Regierung beachtete die Eingabe des Grafen Czernin über haupt nicht. Auf mildere Friedensbedingungen konnten wir nicht men rechnen, nachdem die Unabhängigen . wir müssen unt. zeichnen. Die Richtigkeit der Politik des jetzigen Außenministers rn am besten gekennzeichnet durch die Angriffe des Herrn von Graes⸗ Unsere . muß vor allem Vertrauen erwecken. Dazu gehn serner, daß alle Unfähigen aus dem auswärtigen Dienst enifemm werden. Wir brauchen keine Gesandten mehr an den Höfen. P wollen die privilegierten Klassen ausschalten. Die Zeit der F krippen und Kastenkrippen muß ein für allemal vorbei sein. 4 Podbielski Postminister wurde, hieß es: ein richtiggehender Gard leutnant kann jedes Amt übernehmen, zu dem er kommandien wird. (Heiterkeit. Wer, wie Kerr von Graefe, den Frieden vertrag nur benutzt zur Hetze gegen einen mißliebigen Gegntt darf keinen, Einflüß mehr in der auswärtigen Politik haben. (Sehr richtig! linkz.) Unseren Landöleuten im Auslande un in den abgetrennten Gebieten rufen wir zu;: hütet euch vor he Well vergiftung und der schrankenlosen Begehrlichkeit der Alldeutsche die die ganze Welt gegen uns zusammen gebracht hahen. Wir kämpfe gegen die nationalistischen Umtriebe dieser Partei. Das oberste G th unserer auswärtigen Politik muß sein, den Schutz, der nationg! Minderheit sobald als möglich zur Weltsache zu machen. Der Abg. Traub hat daz Weltgewissen angerufen, Hat er nicht sonst das Wen gewissen als Phrase mit Hohn und Spott abgetan? Unsere Politik mi die Politit des Völkerbundes sein, aber der in Paris zusammengebrach; Völkerbund ist ein Völkerbund gegen die Völker, und namentlich gewis Völker. Der Sieg des Völkerbundes ist die Niederlage der In perialisten und der Sieg der Pazifisten. Der Völkerbund ist in wahre, unhlutige Weltrevolution. ir lehnen die sogenannte Ko tinentalpolitik ab. Der Begriff Feind“ muß aus ker Welt da schwinden. Besonders mit unsern Nachbarn müssen wir in Fried leben. Wir wollen die Politik der Ehrlichkeit, der Demokrat der Versöhnung mit allen Kräften fördern. Also nin Rache, nicht Beschimpfung, weder nach Osten noch nach Weste lber die Nationalisten wollen nicht Versöhnung, sonder Verhetzung. Sie rufen: Der Feind ist England! Der wahre Völke bund bringt erst den wahren Weltfrieden und mit allen Völkern gu Beziehungen. Wir wollen nicht nach dem Muster der kaiserlichen Polt die äußere Politik nach der inneren orientieren. Clemenceau vertu das französsische Volk nicht, er kann in dessen Namen uns keine Kamp ansage ergehen lassen. Wir werden jedenfalls alleg verimeiden, waz m eine Kampfansage aussieht. Eine vielangefoch ene Bestimmung im Fu densvertrag deutet auf künftige Verständigung der Völker hin, nämlit die über den Wiederaufbau Belgiens und Frankreichs. Damit können n den wahren Geist des deutschen Volkes zeigen und neues Vertraun schaffen. Die schlimmste Zerstörung dis Vertrauens hat die Gra industrie, vor allem Heir Hugenberg, auf dem Gewissen, indem sie n Sklaverei wieder einführte. Wie sie die belgische Industrie fast s nichts erwerben, ist nichts gegen die schändliche Dummheit, mit sie die Arbeiter als seelenlose Maschinen behandelten und wie Vit abtransportierten. Die Dummheit dieses Verbrechens fällt auf un ganzes Volk zurück. Wenn die Sklavenhändler wenigstens nur gemi hätten, daß menschliche Ware ihren Wert nur behält, el.. an Leben bleibt. Aber von 56 000 Arbeitern sind innerhalb zwei Mona 1600 umgekommen. Diese Sklaventrangporte erfolgt n, wo daz Reich si mit einem Friedens angebot an die ganze Welt wandte. Heute haben wit) Weltherischaft der angelsächsischen Rasse. England herrscht übt alle Weltteile, aber vielleicht noch stärker ist Amerika, das die Mr mlt Getreide und Rohstoffen versorgt. Alle Verbündeten der bei sind zerrüttet mit cinziger Ausnahme nur Japans. Der Kam gegen den Kapitalismus muß künftig in England und Amerika duct en werden, nicht mit Maschinengewehren und Handgranalet ondern durch die internationale Organisation der Handarbeit sobald die Entwicklung dazu reif ist. In Veutschland tam es,d das Volk durch Hunger entnervt war, zur Revolution. In Eaglm aber wird sich lediglich die Entwicklung durch Sozialisierm vollziehen. Eine Planwirtschaft, ähnlich wie bei uns, kündigt s dor! jetzt schon an, friedlich und langsam. als Evolution, nicht in Fruit als Revolution. Auch eine Räteregierung wäre abhänß von der Lieferung von Rohmaterial und Lebensmitteln und ihre Ch ziehung durch England würde die Räterepublik über den Hau werfen. In vier Wochen wären sie gestäupt und gehängt an d nächften Laternenpfahl. Danken Sie der Reichgregierung und Non daß er Sie vor diesem schmählichen Schicksal bewahrt. Das Ir des Völkerbundes wird verwirklicht werden. Deutschlands Aufaahtg wird diesen Völkerbund verbürge z. Deshalb findet die Rechten rung unsere Untnrstützung. (Beifall bei den Sozialdemokraten)
Persönlich bemerkt Abg. Logbe (Soz.): Nach den heutzgen 6j klärungen Dr. Hugog und‘ den Mitteilungen Groebers im Ausch ist es nicht richtig, daß die anderen Parteien das Zustandekomm der Steuergesetze durch Obstruktion verhindern wollen. Ich nehn daher meine Aeußerungen zurück und hoffe, daß die Beratungen oh Anstand vor sich gehen werden. a
Abg. Haase (U. Soz.): Der Abg. Wels ist meinen uf führungen von heute morgen offenbar nicht genau gefolgt, sof würde er wissen, daß ich nicht gesagt habe, daß ich kt der Geheimnote Kenntniz gehabt habe. Ich habe vielmehr gestj mir sei bekannt, daß bereits im Frühjahr 1918 Erzberger volle Kenntů von diesen Vorgängen gehabt habe und daß er einem Freunde nn mir, der ihm das vorgehalten habe, sein Erstaunen darüber aut drückt habe, daß noch andere Personen davon Kenntnis hatten. selbst hatte im Frübjahr 1918 davon noch keine Kenntnis, anden seits weiß Herr Wels ganz gengu, daß ich nicht einmal, somn wiederholt die Regierung, angegriffen habe, well sie, als sie ; Frieden haben konnte, die Gelegenhelt ausgeschlagen hat. Die n merkung, die der Abg. Welz im' Änschluß daran gegen micht geri hat, charaktertsiert sich also als eine bewußte Irreführung d Hauses und eine bewußte Ehrabschneidung.
Abg. Wels (Soz): Herr Haase sollte mich persönlich sor kennen, daß er weiß, wie fern es mir liegt, andere * sönlich zu verletzen. Wenn er aber behauptet, win hat die Regierung in ihrer Kriegspolitik weiter unterstützt, wohl wir wußten, daß sie die Gelegenheit zu eint Frieden ausgeschlagen habe, so ist das eine bewußte Unwahrhh Ich kann feststellen, daß auch Reichspräsident Ebert erst hh geflrigen Mitteilungen Kenntnis von dem Friedengangebot des Vata erhalten hat.
Vizepräsident Dietrich ruft dem Abg. Wels wegen des 1 drucks ewußte Unwahrheit“ und. dem Äbg. Haase wegen des A drucks „Ehrabschneiderei“ zur Ordnung.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Nächste Sitzung Montag 2 Uhr (Fortsetzung der ratung und erste Beratung des Gesetzentwurses über die h richtung eines Staatsgerichtshofes). Schluß 7 Uhr.
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Parlamentarische Nachrichten.
Der versassunggebenden deutschen göationslversammlung ist folgender Entwurf eines ,, be⸗ treffend die Pensionierung von Reichsbe⸗ amten infolge der Umgestaltung des Staats⸗ wesens, nebst Begründung mit Zustimmung des Staaten— ausschusses zur Beschlußfassung vorgelegt:
§1. .
Reichsbegmte, die mit der Wahrnehmung politischer Angelegen— heiten betraut sind und bis zum 31. März 1960 infolge der Umgestal tung des Staatswesens ihre senfte h ier in nachsüchen, können in den Ruhe⸗ stand versetzt werden, ohne deß eingetretene Dienstunfähigkeit oder die Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahrs Vorbedingung des An⸗ spruchs auf Pension ist. .
In übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Pensionie— rung unberührt. 8e . . . ⸗ .
Das Reichs ministerium bestünmt mit Zustimmung des Staaten⸗ zusschusses, welche Beamte unter die Vorschrfft des 3 L fallen, und er⸗ läßt in n Weise die weiteren zur Ausführung dieses Gesetzes er⸗ folderlichen Anordnungen.
.
d . . Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Begründung.
Nach 5 34 des Reichsbeamtengesetzes haben Beamte einen Anspruch auf Pension nur dann, wenn sie nach einer Dienstzeit von wenigstens ehn Jahren zu der Erfüllung ihrer Amtspflichten dauernd ö. sind.
ur bei Beamten, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben, ist — abgesehen von den Sonderfällen der 55 35 und 36 a. a. O. — eingetretene Dienstunfähigkeit nicht Vorbedingung des Anspruchs auf Ruhegehalt. Die völlige Umwälzung der Staatsgrundlagen, welche bie Revolution herbeigeführt hat, rechtfertigt es, hierzu einz Aenderung eintreten zu lassen. Es jst ein Gebot der Billigkeit, denjenigen Be⸗ amten, die sich mit der Neuordnung der Verhältnisse nicht abfinden und ein weiteres Verbleiben im Dierste mit ihrer politischen Ueber⸗ zeugung nicht glauben vereinbaren zu können, den Gewiffenskonflikt zu ersparen, gleichwohl im Dienste zu bleiben oder unter Verzicht auf bie erworbene Pensionsanwartschaft ihre Entlassung nachzusuchen. Nicht minder liegt es im . Interesse, daß die Verwaltung für den notwendigen Wiederaufbau des Staats- und Wirtschaftslebens über arbeitsfreudige und in die Anforderungen der neuen Zeit sich leichter einlebende Kräfte verfügt, die den sich immer schwierlger gestaltenden Aufgaben nicht gleichgültig oder unwillig gegenüberstehen und damit notwendigerweise in ihrem Eifer erlahmen und in ihrer Leistunge— fähigleit nachlassen.
Diesen Gesichtspunkten trägt der Entwurf grundsätzlich in ähnlicher Weise Rechnung, wie es durch den 5 13 der Preußischen Verordnung, betreffend die n bt Versetzung der unmittelbaren Staats⸗ beamten in den Ruhestand, vom 26. Februar 1919 Preuß. Gesetzsamml. S 33) geschehen ist:;
Im zinze nen wird folgendes bemerkt: Zu, ß 1. Die Vergünstigung Tes Entwurfs, der sich als eine durch die Revolutin bedingte Ausnahmemaßregel darstellt, hat zur Voraussetzung, daß die Pensionierung „infolge der Umgestaltung des Staatswesens“ nachgesucht wird. Es muß also ein ursächlicher Zu— sammenhang zwischen der Umwälzung und dem Pensionierungsantrtag vorliegen. Gin solcher wird bei einer großen Anzahl von Beamten unter Berücksichtigung ihrer dienstlichen Tätigkeit und Stellung, wie 3. B. bei Unterbeamten, von vornherein ausgeschlossen sein. Das gleiche wird in der Regel für technische Beamte, für die einer selbständigen Entscheidungs⸗ und Verfügurgsbefugnis entbehrenden mittleren und Kanzleibeamte gelten. Der Entwurf ist deshalb auf Beamte beschränkt, die mit der Wahrnehmung Politischer Angelegenheiten betraut sind.
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Als solche Begmte sind im Sinne Lieses Entzwurfs nicht nur die im § 25 des Reich heamtengesetzes aufgeführten und die ihnen gleich—
sestellten (vgl. z. B. 3 150 des Gerichtsberfassungsgesetzes, 167 der Militärstrafgerichtsordnung) politischen Beamten im engeren Sinne, sondern alle mit der Wahrnehmung ö Angelegenheiten über⸗ haupt betrauten Beamten zu verstehen, on einer genaueren Fest— Egung des Begriffs im Entwurf ist bei den Schwierigkeiten, die dataus hei der Vielgestaltigkeit des öffentlichen Lebens erwachsen, wie bei ähnlichen Bestimmungen des geltenden Rechts (gl. S 61 des Bürger⸗ lichen Gesetzhuchs, S5 3, 4, 5 des Reichsvereinsgesetzes om 19. April 186068) abgesehen worden. Im allgemeinen werden als politische An⸗ gelegenheiten solch⸗ anzusehen sein, die unmittelbar die Freistaaten, ihre Nerfassung, Gee e , oder Verwaltung, die staatsbürgerlichen echte der Volksgengssen und das Verhältnis des Reichs zu anderen Stagten betreffen. Die richterlichen Beamten sind, hiernach von der Wirkung des Gesetzes ausgeschlossen, was dem unbedingt zu wahrenden unpolitischen Charakter des Richterstandes und der 6 daraus er⸗ kö Unabsetzbarkeit seiner Mitglieder entspricht. Dagegen findet der Entwurf an sich auch auf solche Beamte Anwendung, die, ohne Reichs henmte im Sinne des § 1 des Reichsbeamtengesetzs zu sein, deren Rechte hei der Pensionierung genießen, wie . Reichs tags⸗ beamten (3 156 4. 9. O.), die Kolonialbeamten (5 1 des Kolonial— beamtengesetzes vom 8. Juni 1910, Reichs-Gesetzbl. S. S8) und die Reichshankbeamten (Verordnung vom 4. Nopember 19M, Reichs⸗ Gesetzbl. S. 742). Der Entwurf stellt das Ausscheiden aus dem Reichsdienst in das Ermessen des (Bamten; die Pensionierung erfolgt deshalb nur auf seinen Antrag. Hatte der Beamte seine Versetzung in den Ruhestand bereits auf Grund der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen beantragt, so muß es bei ihrer Anwendung sein Bewenden behalten.
Die auf den 31. März 1926 abgestellte Frist ist die gleiche wie im s 1 des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erhöhung der Pensionen von Reichsbeamten, die das fünfundsechzigste Lebensjahr bollendet haben. Sie muß verhältnismäßig kurz bemessen werden, weil es sich nur um eine Uebergangsbestimmung unter Berüchichtigung der gegenwärtigen Zeitverhältnisse handelt und es notwendig erscheint, den beabsichtigten Zweck tunlichst rasch zu erreichen. / Ein Reachtsanspruch auf Ausicheiden mit Ruhegehalt kann den Begmlen schon deshalb nicht verliehen werden, weil e. Behörde die Möglichkeit gegeben sein muß, einer mißbräuchlichen Berufung auf die gewährte Vergünstigung entgegenzutreten. Es muß auch Vorsorge getroffen werden, daß ein Beamter sich nicht etwa den Folgen eines gegen ihn eingeleiteten Straf⸗ oder Disziplinarverfahrens durch einen Antrag, auf Pensionierung entzieht,
Für die Zurruhesetzung nach Maßgabe des Entwurfs kommen im Algemeinen nur Beamte in Betracht, denen an sich ein gesetzlicher Pensiontanspruch zusteht, ohne daß damit die gnadenweise Bewilligung don Ruhegehältern (gl. 8 37 bes Reichsbeamtengesetzes) schlechthin U ẽgeschlossen sein soll. Auch im ührigen finden für die Bewilligung, Berechnung, Zahlbarkeit, Kürzung, Einziehung, Wie dergewährung usw. der Pensionen die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Der Betrag des Ruhegehalts richtet sich daher nach SS 41 bis 44 des Reichsbeamtengesetzes. Wen auf Grund des vorliegenden Gesetzen wurfs ausscheidenden Beamten eine Pension in Höhe des gesctzlichen Warte— geldes zu gewähren, erscheint, abgesehen von der gebotenen Rücksicht⸗ nahme auf die Finanzlage des Reichs, auch deshalb nicht gerechtfertigt, eil für die Bemessung des Wartegeldes die Erwägung maßgebend war, die Härte der oft gegen den Willen der betreffenden Beamten er— Riffenen Maßnahme durch die Belassung eines verhältnismäßig hohen Bezugs zu mildern. Hier dagegen handelt es sich um ein Ausscheiden auf Grund freier persönlicher Gnischließung.
„Zu 5 2. Die bereits erwähnte Schwierigkeit einer genauen Fest⸗ legung des Begriffs der politischen Beamten im Sinne des Entwurfs und die Unmöglichkeit, bei den zahlreichen und verschiedenartigen Be⸗ amtenklassen von vornherein diejenigen festzustellen, auf die der Ent⸗ wurf an sich anzuwenden wäre, erfordert die Bestimmung einer Stell zu seiner praktischen Handhabung. Gleichzeitig soll der 5 2 den Erlaß zon Ausführungsbestimmungen sichern.
e — .
Det verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung ist serner folgender Entwurf eines Geetzes über die Gntschädigung der infolge der Verminderung der Wehrmacht aus dem Heere, der Marine und den Schu tztruppen ausscheidenden Kapi⸗ tulanten Gapitulantenentschädisgungsgesetz) nebst Begründung mit Zustimmung des Staate nausschusses zur Beschlußfassung zugegangen: 5 1 Die Kapitulanten, die bis zu dem in dem Friedensvertrage mit den alliierten und astoziierten Mãächten , . Abschlusse der Verminderung der Wehrmacht mit Rücksicht auf diese Verminderuag aus dem aktiven Dienste ausscheiden müssen, werden nach den Vor— schriften dieses Gesetzes entschädigt. 2 Als Kapitulanten gelten die Unteroffiziere und Gemeinen, die eine nach den Verwaltungsbestimmungen als Kapitulanten anerkannte Venpflichtung zur Ableistung aktien Dienstes über die gesetzliche Dienstzeit hinaus übernommen haben und in Ableistung dieses Dienstes begriffen sind. Der Uebertritt solcher Kapitulanten in die auf Grund des Aufrufs der Reichsregierung ( Armee⸗Verordnungsblatt 1918 S. U) und der Anordnungen der obersten MilitKärverwaltungsbe⸗ hörden zum Grenzschutz aufgestellten Freiwilligenderbände und in die nach den Gesetzen vom 5. März 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 296) und vom 16. April 1819 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 431) gebildete vorläufige Reichswehr und Reichsmarine gilt als Fortsetzung des früheren Dienstverhältnisses. Ferner rechnen zu den Kapitulanten die zur Klasse der Unter⸗ offiziere gehörenden Gehaltsempfänger unter denselben Von aussetzungen. Den Kapitulanten im Sinne dieses Gesetzes stehen die Feld⸗ webelleutnants und die Heeresbegmten auf Widerruf, die unmittel⸗ bar aus den Kapitulanten hervorgegangen sind, sowie die Kapitulanten gleich, die als Offiziere oder Dockoffiziere in den Beurlaubtenstand übergetreten sind. j Die Kapitulanten erhalten bei der Entlafsung, wenn sie zum Beamten würdig erscheinen, eine einmalige Geldabfindung. Diese beträgt: bei vollendeten siebenten Dienstjahr 10600 60 1400 Ml
achten 1 neunten * 1800 6 2200 16
zehnten 4 y. . elften . 2600 M46
Auf die Berechnung der aktiven Dienstzeit finden die Vorschriften der SS 5, 8, 55, 66 des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 593) Anwendung. ;
Von der Vollendung des zwölften Dienstjahrs ab gelten für die Gewährung der einmaligen Geldabfindung die Vorschriften des 321 des Mannschaftsversorgungsgesetzes mit der Maßgabe, daß ein An— spruch auf die Geldabfindung besteht.
Die im Abs. 1, 3 vorgeschenen Abfindungen können auch dann gewährt werden, wenn Würdigkeit zum Beamten nicht besteht.
Die Vorschriften des 5 3 finden auf die im 5 51 des Mann—
schaftsversovgungsgesetzes bezeichneten Personen Anwendung. 8 6. . Die Kapitulanten erhalten ferner vom ersten Tage des auf die Entlassung folgenden Monats ab - nach einer aktiven Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren auf die Dauer von zwei Jahren, nach einer kürzeren Dienstzeit auf die Dauer eines Jahres, wenn sie verheiratet sind, den Betrag von 230 Mark, sonst den Betrag von 200 Mark monatlich.
Die Beträge werden monatlich im voraus gezahlt.
Auf die Berechnung der aktiven Dienstzeit finden die Vor⸗ chriften der 85 5, 8, 55, 66 des Mannschaftsversorgungsgesetzes
nwendung.
Schlicßt ein Kapitulant nach der Entlassung aus dem aktiven Dienste die Ehe, so bezieht er auf Antrag die für Verheiratete vor⸗ gesehenen Beträge von dem Beginne des Monats ab, in dem die Verheiratung erfolgt.
Die Zelt, für die die Kapitulanten seit dem 9. November 1918, ohne Dienst zu tun, Besoldungsgebührnisse bezogen haben, wird auf die im Abs. J vorgesehene Zeit von zwei Jahren oder einem Jahre angerechnet; dabei bleiben ,,, . die insgesamt die Dauer von sechs Wochen nicht übersteigen, . Betracht.
Die Kapitulanten erhalten . bei ihrer Entlassung einen einmaligen Betrag von 300 Mark zur Beschaffung und Unterhaltung ihrer Bekleidung.
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Gehaltempfangenden Kapitulanten kann auf Antrag für die Dauer des Bedürfnisses neben der im 51 Abs. 3 des Mannschafts⸗ versorgungsgesetzes vorgesehenen Dienstzeitrente ein Zuschuß bis zur Erreichung der Volllente gemäß § 10 Abs. 2 des Mannschaftsver⸗ sorgungsgesetzes gewährt werden.
erlischt:
1. mit dem Wiedereintritt in den aktiven Militärdienst;
2. durch rechtskräftige Verurteilung zu Zuchthausstrafe wegen Hochverrats, Landesverrats, Kriegsverrats oder wegen Ver— rats militärischer Geheimnisse;
wenn der Kapitulant die Annahme eines ihm von der obersten Militärverwaltungsbehörde angetragenen Amtes im Reichs- oder Staatsdienst, das seinen Fähigkeiten und bis⸗ herigen Verhältnissen entspricht, ablehnt. § 9.
Das Recht auf den Bezug der im S 5 vorgesehenen Beträge ruht:
1. vorbehaltlich der Bestimmungen des Friedensvertrags, so⸗ lange der Bezugsberechtigte nicht Reichsangehöriger ist;
2. wenn gegen den Bezugsberechtigten wegen Hochverrats, Landesverrats, Kriegsverrals oder wegen Verrats militä— rischer Geheimnisse vor einem Zivilgerichte die öffentliche Klage erhoben oder im militärgerichtlichen Verfahren die Einleitung der Strafverfolgung angeordnet worden ist, so— lange der Bezugsberechtigte sich im Ausland aufhält oder sein Aufenthalt unbekannt ist. Die einbehaltenen Beträge werden ausgezahlt, wenn der Bezugsberechtigte rechtskräftig freigesprochen oder zu geringerer als Zuchthausstrafe ver⸗ urteilt worden ist, oder wenn dem strafgerichtlichen Ver⸗ fahren wegen unzureichender Verdachtsgründe oder wegen mangelnder Strafbarkeit keine weitere Folge gegeben wird; und neben dem Bezug einer im Zivildienst eidienten Pension, und neben dem Bezug einer im Zivildeinst erdienten Pension, soweit das Ziwildiensteinkommen oder Zivilpension und die im § 5 vorzgesehenen Beträge zusammen bei Verheirateten den Betrag von 360 Mark, bei Unverheirateten den Be⸗ trag von 200 Mark monatlich übersteigen.
Für den Begriff Zivisdienst gelten die Vorschriften des 8 36 Abs. 2 des Mannschaftsversorgungsgesetzes.
§ 10.
Treffen die im § 5. vorgesehenen Beträge mit militärischen Ver⸗ sorgungsgebührnissen zusammen, so werden nur die Bezüge gezahlt, deren Betrag höher ist.
Zu den militärischen Vrrsorgungsgebührnissen im Sinne des Abf. 1 gehören nicht die laufende Geldentschädiaung gemäß § 19 Abs. 1 des Mannschaftsversoraungsgesetzes und die Rvilversorgungs⸗ entschädigungen gemäß 5 19 Abs. 2 und § 20 des Mannschaftsver⸗ sorgungsgeseßes. .
Daß Recht auf den Bezug der im § 5 vorgesehenen Beträge
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Tritt as (ilöschen eder bas Ruhen der Rechtes af Ten Bezug er im 3 5 porgeseheneß Beträge gemäß S3 5 bis 10 im Laufe eines Monagts ein, so wid dis Zahlung mit Fenm Erde ces Monattz cinge⸗ stellt, tritt es am ersten Tage eines Höongts ein, so hört die Zahlung mit Tem Beginns des Monats auf. .
Das Ruhen zes Rechtes auf den Bezug der im S h-porgesehenen Beträge gemäß 52 Nr. 3 beginnt mit dem Ablauf won sechs Henn, vom ersten Tage des Monats der Anstellung oder Beschäftigung an gerechnet.
Lebt das Necht auf den Bezug der im 85 vorgesehenen Beträge nach den 5 9, 10 wieder auf, so hebt die Zahlung mit dem Beginne des Monats an. . ;
§ 12. Kaitulanten, die wegen Auszeichnung vor dem Feinde zum aktiven Offizier dder akttven Deckoftizier befördert worden sind, werden bei der infolge der Verminderung ker Wehrmacht eingetretenen Entlassung nach den Vorschriften dieses Gesetzes so abgefunden, als wären sie Kapi⸗ tulanten geblieben, wenn ihnen nicht nach dem Offiznerentschädigungs— gesetze höhere Beträge zuftehen ; .
§ 13
Stiübt ein Kari tulant oder eine der im S 12 bezeichneten Per sonen während des Bezugs der im § 5 vorgefehenen Beträge, so er= ö 1 5 12 * 831 1 *: 1 322 . E * 4
halten die Witwe oder 9 oder legitimierten Abkömmlinge
für die auf den Steibemol Folgenden drei Monate noch die Beträge, die dem Ver storbenen gemäsfe 5 zugestanden hätten. Die Vorschriften des 5 39 Abs. 2, 3 des Mannschaftsversorgungsgefetzes finden ent⸗ sprechende Anwendung. ö
; Viese Beträge gelten als Gnadengebührnisse im Sinne des Militärhinterblicbene ngesetzes vom 17. Mai 1997 Reichs⸗Gesetzbl. S. 2149).
83 14.
Die Feststellung und Anwe fung der Gebührnisse aus diesem Ge—= setz erfolgt im Verwaltungsverfahren nack den von der cbersten Militär⸗ berwaltumzsbehörde zu erlassenden BesFcmmungen.
„Für das Spruchberfahren gilt Artikel il der Verordnung der , nn vom 1. Februar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 149) ent⸗
rechend. - z
Die Regelung erfolgt durch die mit der Regelung der Versorgungg⸗ gebührnisse der Mannschaften beauftragten Behörken. Die näheren Bestimmungen erläßt die Reichsregierung mit Zustimmung des Staatenausschusses.
§ 15.
Die Personen, die unter dieses Gesetz fallen, können das Miet— verhältnis in Ansehung der Räume, die sie für sich odet ihre Familie an dem bisherigen Garnison⸗ oder Wohnort gemietet haben, mit Rück⸗ sicht auf ihre Entlassung zum Zwecke der Aenderurg des Wohnorts unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen; die Kündigung kann nur zu dem ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist. n ,,. Vereinbarungen stehen der Geltendmachung dieses Kündigungskechts nicht entgegen.
§ 156. ;
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. August 1919 in Fraft. Keypitulanten, die in der Zeit vom 9. November 1918 bis zum 31. Juli 1919 aus dem aktiven Dienste ausgeschicden sind, können auf Antrag nach den Vorschriften dieses Gesetzes entschädigt werden. In diesen Fällen beginnt die Zahlung der im 5 4 vorgesehenen Beträge mit dem 1. August 1919.
Ueber die gemäß Abs. 2 gestellten Anträge entscheidet die oberste Militäwerwal tungs behöꝛède. l
Den in F 3 ÄAbs. 1 bezeichneten Kapitulanten, die bereits den Zivispersorgungsschein erhalten haben, kann die in dieser Vorschrift vorgesehene einmalige Geldabfindung nur gewährt werden, wenn sie auf den Zivilversorgungsschein verzichten.
Begründung.
Allgemein.
Zahlreiche Kapitulanten, die das 12. Dienstjahr noch nichl bollendet haben, sind infolge der Verininderung der Wehrmacht zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem aktiven Dienste genötigt. Sie ver⸗ lieren hierdurch die Aussicht, durch zwölsjährige Dienstzeit die Dienst⸗ prämie und den Zipilversorgungsschein nach 15 des Mannschafts- versorgungsgesetzes oder die entspreckenden Geldentschäpigungen G§ 19 bis 21 des Mannscheftsversorgungsgesetzes zu erwerben. Aber auch die Kapitulanten von mindestens zwölfjähriger Dienstzeit erleiden Nachteile, weil sie nicht mehr wie bisber bis zur Erlangung einer bürgerlichen Lebensstellung im aktiven Dienste verbleiben können. Das Kapitulationspverhältnis ist ein öffentlich⸗rechtliches Ver⸗ tragsverhältnis besomerer Art. Es begründet für die Kapitulanten Dienstpflichten, für das Reich die Verpflichtung, für die Kapitulanten zu sorgen. Nachdem die Kebitulanten sich der neuen Regierung zur Verfügung gestellt und so dem Vaterland einen großen Dienst erwiesen haben, ist es Unerlätlich, ihnen im Falle des erzwungenen Ausscheidens 1 dem akt en NWeñste eine besondere Fürsorge zuteil werden zu assen.
Zu den einzelnen Vorschriften ist folgendes zu bemerken:
Ju § 2. Die Unteroffiziere und Mannschaften, die bei Frei. willigenverbänden und militärischen Sicherheitswehren usw. sowie bei der vorläufigen Reichswehr und vorläufigen Reichsmarine über dis gesetzliche Dienstzeit hinaus kurzfristige Verträge abgeschlossen haben, sind nach den für die Kapitulanten geltenden Bestimmungen nicht Kapi= tulanten. Um einer irrtümlichen Ausdehnung des Kapitulantenbe⸗ griffs vorzubeugen, ist auf die für Kapitulation maßgebenden waltungebestimmungen ausdrücklich Bezug genommen worden.
, 6 Rn, , ,
Feldwebelleutnants, Heeresbeamte auf Widerruf sowie Offiziere und Deckoffiziere des Beurlaubtenstandes fallen nicht unter das Offi⸗ zierentschädigungsgesetz. Sie sollen daher, soweit sie unmittelbar aus den Kapituldnten heworgegangen sind, im Sinne dieses Entwurfs den Kapitulanten gleichgestellt werden, damit ihnen nicht aus der ihnen zuteil gewordenen Auszeichnung ein Nachteil erwächst.
Zu § 3. Kapitulanten zwischen dem vollendeten siebenten und vollendeten elften Dienstjahr, mithin solche, die vor dem Kriege kapitu⸗ liert, aber noch Feine Anwartschaft auf die Dienstprämie und den Zivilversorgungssckn nach 5 15 des Mannschaftsbersorgungsgesetzes soewie die an seiner Stelle vorgesehenen Geldentschädigungen haben, ollen als Ersatz hierfür eine nach der Länge der Dienstzeit verschieden bemessene einmalige Geldabfindung erhalten.
Würdigkeit zum Beamten soll Vorbedingung für den Anspruch auf diese Abfindung sein, weil diese Voraussetzung auch für die Ge⸗ währung der einmaligen Geldabfindung nach 8 21 des Mannschafts⸗ versorgungsgesetzes an die Kapitulanten von mindestens zwölfjähriger Dienstzeif gilt. Liegt Würdigkeit zum Beamten nicht vor, so soll aber für die wegen der Verminderung der Wehrmacht ausscheidenden Kapitzu⸗ lanten aus Billigkeitsgründen die einmalige Abfindung nach dem Er⸗ messen der obersten Militämerwaltungsbehörde gewährt werden können. Da guf die Abfindungen nach § 3 Abs. 1 ein Anspruch besteht, mußte zur Vermeidung einer rechtlichen Schlechterstellung der Kapitulanten mit einer Dienstzeft von mindestens zwölf Jahren in Abweichung von dem geltenden Rechte, nach dem die einmalige Geldabfindung nur ge- währ werden kann, auf sie ein Anspruch gegeben werden.
Eine Hinzurechnung von Kriegsjahren und eine Doppelrechnung von Dienstzeit (6 6 des Mannschaftsversorgungsgesetzesꝰ kann bei der Berechnung der Höhe der einmaligen Geldabfindung ebensowenig in Betracht kommen, wie sie bei der Berechnung der Dienstzeit für den Anspruch auf den Zivilbersorgungsschein nach S 15 des Mannschafts⸗ versorgungsgesetzes für die Kapitulanten mit einer Dienstzeit von min⸗ destens zwölf Jahren zugelassen ist.
Zu § 4. Die einmaligen Geldabfindungen mußten auch den im S 51 des Mannschaftsversorgungsgesetzes bezeichneten Personen zugute kommen, weil sie nach dem Mannschaftsversorgungegesetze den Kapitu . 6 hinsichtlich des Anspruchs auf den Zivilversorgungsschein gleich⸗
ehen.
Ju § 5. Die monatlich zahlbaren Beträge sollen dazu dienen, den Kapitulanten die Bestreitung des Lebensunterhalts in der Zeit zu