Bekanntmachung.
Der Beamtenverein von Uetersen hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband ven Uetersen am 19. Juni 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts und Anstellungs— bedingungen der Privalangestellten gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadibezirk Uetersen für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer L B R. 869 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 21. Juli 1919.
Der Reichsarbeits minister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Die wirtschafliche Vereinigung kauf männischer und technischer Privatangestellter und Beamten für Stadt und Kreis Wetzlar hat beantragt. den zwischen ihr selbst und der Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände und der Privatangestellten in Stadt und Kreis Limburg g. d. Lahn sowie den Firmen Arthur Pfeiffer in Wetzlar. Buderus sche Eisenwerke in Wetz⸗ lar, der Mittel deutschen Gerberei- und Rie menfabritk— Aktiengesellschaft in Wetzlar und August Herwig Söhne in Dillenburg am 24 Juni 1919 abgeschlossenen Tarifpertraa zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellunge⸗ bedingi ngen der Tech üer, Werkmeister und Steiger und der kaufmänmischen Angestellten mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten in offenen Ladengeschäften gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt- und Landkreise Wetzlar und Lim⸗— burg (Lahn) für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. August 1919 . werden und sind unter Nr. J. B. R. 1037 3 Reichsarbeltsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 21. Juli 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
—
Bekanntmachung.
Der Vorsitzende des Demobilmachungsaus— schusses in Kolberg hat beantragt, den zwischen dem Arbeitgeberverband in Kolberg, dem Land⸗ arbeitervemrband in Kolberg, dem Berufsverein land— und forstwirtschaftlicher Arbeiter in Pom mern, dem Kreisbauern- und Landarbeiterrat, dem Pom⸗ merschen Landbund und dem Arbeiterrat Kolberg am 30. Mai 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen in der Land⸗ wirtschaft gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ö S. 1456) für das Gebiet des Kreises Kolberg⸗
örlin für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer L B R. 1241 an das Relchsarbeits ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu xichlen.
Berlin, den 23. Juli 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Sch icke.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Landes ausschuß Sachsen, und die Arbeitgebervereinigung der Industrie und des Han⸗ dels von Rochlitz haben beantragt, den zwischen ihnen am 20. Juni 1919 abaeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in Handel und Industrie gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 25. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 14656) für die Stadt Rochlitz sür allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen egen diesen Antrag können bis zum 20 August 1919 e hoben werden und sind unter Nr. J. B. R. 837 ah ö. Reichsarbeiszministertum, Berlin, Luisenstraße 33, zu
en.
Berlin, den 24. Juli 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband Arnstadt und der Ge⸗ werkschafte bund kaufmännischer Angestelltenver— bände, Ortsausschuß Arnstadt, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Landesausschuß Thüringen des Gewertschaftsbundes kauf männischer Angestellten⸗ verbände, Sitz Erfurt, am 20. Juni 1919 vereinbarten Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß § 2 für den Stadtbezirk Arnstadt für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer
J. B. R. S5 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten. Berlin, den 24. Juli 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Benannt m g cn
Der Verband der Metallindustriellen Mittel—⸗ badens in Karlsruhe, der christliche Metallarbeiter⸗ verband, Bezirk Baden, der Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter H.⸗D. Badens und der Deutsche Metall⸗ arbeiter verband, Bezirksleitung 1IX. Bezirk in Stutt⸗ gart, haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)
J
für die Orte Karlsruhe, Durlach, Ettlingen, Rastatt, Gaggenau, Bruchsal und das zwischen diesen Orten gelegene Gebiet für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nr. J. B R. 911. an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisenstraße 33 zu richten.
Berlin, den 24. Juli 1919.
Der Reichs arbelts minister Schicke.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestellten-Verbände, Orisausschuß Hanau, hat be⸗ antragt, den zwischen ihm und 102 Hanauischen Fabxik⸗ und Großhandelsfirmen abgeschlossenen, am 1. März 1919 in Kraft gemretenen Tarifvertrag zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten in Großhandel und Industrie gemäß 8 2 der Ver⸗ rdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) 3 das Gebiet des Stadt- und Landkreises Hanau für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 1280 an das Reichsarbeltsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 24. Juli 1919.
Der Reichs arbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung. ;
Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18. Juli d. J. wird der Metzger Berthold Edelmuth von Großen z-Linden wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleisch⸗ waren zugelassen.
Gießen, den 19. Juli 1919.
Hessisches Kreikamt Gießen. J. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18. Juli 1919 wird der Metzger Karl Hebbel von Lang- Göns wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren zu⸗ gelassen.
Gießen, den 19. Jult 1919.
Hessisches Kreisamt Gießen. J. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Der Metzner Anton Bopf von Lang-⸗Göns ist durch Beschluß des Kreisausichusses vom 18. Juli 1919 als unzuverlässige Person vom Handel mit Fleisch und Fleischwaren ausgelchlossen.
Gießen, den 19. Juli 1919.
Hessisches Kreikamt. J. V.: Welcker.
—
Betkanntmachunung. — Gemäß Beschluß des Kreisansschusses vom 18. Juli 1919 wird der Metzger Ludwig Becker von Bersrod als unzuverlässige Pe son vom Handel mit Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen. Gießen, den 19. Juli 1919.
Hessisches Kreisamt Gießen. J. V.: Welcker.
Die von heute ab zur Autzgabe gelangenden Nummern 139 und 141 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:
Nummer 139 unter Nr. 6956 eine Anordnung, betreffend das Verbot der Aus fuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wert⸗ popiere, vom 24. Juli 1919, und unter Nr. 6957 eine Bekanmmachung, betreffend die in neutralen Häfen befindlichen, in deutschem Eigeniume stehenden Nothafen⸗ ladungen deutscher Schiffe, vom 24. Juli 1919;
Nummer 141 unter
Nr. 6959 eine Bekanntmachung, belrefsend Aenderung der Posischeckordnung vom 22. Mai 1914, vom 22. Juli 1919, und nnter
Nr. 6960 eine Verordnung über Inkrastsetzung der Vor⸗ schriften zur Durchführung des Kaliwirtschaftsgesetzes, vom 25. Juli 1919.
Berlin, den 26. Juli 1919.
Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 142 des Reichs⸗Gesetzhlatts enthält unter
Nr. 6961 eine Anordnung, betreffend den Zuzug von orte— fremden Personen und von Flüchtlingen vom 23. Juli 1919, unter
Nr. 6962 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung
und Ergänzung der Eichordnung vom 24. Juli 1919 und unter
Nr. 6963 eine Bekanntmachung über die Außer kraft⸗ setzung der Bekanntmachung über Goldpreise vom 8. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 117) vom 23. Juli 1919.
Berlin, den 28. Juli 1919.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preusßen. Finanzministerium.
Bei der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse ist der Bürohilfg arbeiter Beck zum Buchhalter ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Oberpräsident, Wirkliche Geheime Oberregierungtz⸗ rat Dr. Wuermeling in Münster, Wesif, ist an Stelle des bisherigen Oberpräsidenten Dr. Karl Prinz von Ratibor und Corvey für die Dauer seines dortigen Hauptamstes bis auf weiteres zum Staatskommissar für die Landschaft der Provinz Westfalen ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der weltliche Stellvertreter des . des Evangeli⸗ schen Oberkirchenrats, Wirkliche Geheime Oberlonsistoriglrat B. Moeller ist zum Präsidenten des Evangelischen Ober—⸗ kirchenrats ernannt worden.
Der ordentliche Professor Dr. Adolf Weber in Vreslau ist in gleicher Eigenschaft in die wirtschafts⸗ und sozialwissen⸗ schaftliche Fakultat der Universilät in Frankfurt a. M. versetzt worden.
Bekanntmachung.
Gemäß §§ 4 ff. der Perordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGGBl. S. 307) hat die Reichsstelle für Gemüse und Obst auf Grund der BVeschlüsse der zuständigen Preiskommission für die Provinz Brandenburg und Berlin folgende Erzeugerhöchstpreisfe für Früh⸗
e müse festgesetzt: ö se festzeset Preis je Pfund ; in Pfennigen: Erbsen ab 29. Juli 1919 ö Bohnen ö . 1) grüne Bohnen (Stangen⸗, Busch⸗ bohnen). 5 2) Wachs- und Perlbohnen .. 3) Puff⸗(Sau⸗) Bohnen . Rote Möhren und Karotten aller Art einschließ⸗ lich der kleinen runden Karotten ohne Kraut
Frühkohlrabi mit und ohne Laub... ö Frühweißkohl ab 8. Aug. 7 Pf.
6 . geschlossene, geputzte ö ö Frührotkohl 1d Frühzwiebeln (Steckzwiebeln) ohne Kraut ;
Soweit nichts anderes bestimmt ist, treten die Preise mit dem 1. August 1919 in Kraft. Der Verkauf aller Gemuse⸗ arten darf nur nach Gewicht (nicht nach Bund, Stück, Mandel, Schock) erfolgen. Der Verkauf von Möhren, Karotten und Zwiebeln mit Kraut ist unzulässig.
Die obigen Höchsspreise werden mit dem Bemerken bekannt⸗ gegeben, daß Ueberschreitungen auf Grund der Verordnung gegen Preigtreiberei vom 8. Mai 1918 (RGBl. S. 395) mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 6 200 000, — oder mit einer dieser Strafen bestrast werden.
Berlin, den 26. Juli 1919.
Der Vorsitzende ; der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin. J. A.: Eichmann.
Errichtung surkunde.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Evangelischen Oberkirchenrats sowie nach Anhörung der Betelligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:
5 1
In der evangelischen Heilandskirchengemeinde zu Berlin, Diözese Berlin⸗Stadt 11, wird eine fünfte Pfarr⸗ st elle errichtet.
§ 2. Diese Urkunde tritt am 1. Juli 1919 in Krast. Berlin, den 3. Juli 1919. Berlin, den 8. Juli 1919. 1 569 . Evangelisches Konsistorium . der Mark Brandenburg, Polizeipräsident.
Abteilung Berlin. In Vertretung: D. Steinhausen. Holle.
Bekanntmachung.
Dem Händler Georg Sperling, geboren gam 2. Juni 1868 in Frankfurt 4. M., wohnhaft in Frankfurt g. M. Dreikönigstraße zh, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarss, insbesondere Nahrungs- und Futtzrmitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen vom heutigen Tage ab wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 24. Juli 1919.
Der kommissarische Polizeipräsident: J. A.: Dr. Neu ber.
Bekanntmachung.
9
Handel mit Nahrungs⸗ Art, namentlich auch die Führung von ; betrieben sowie jegliche Betätigung in, desem Geschäßts—= zweige, untersagt. — Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die Beteiligten zu tragen. .
Cöln, den 8. Juli 1919.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billste in.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 51 der Bekanntmochung zur Fernhaltung unzu—⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1965 (RG Bl. S. 6603) haben wir der Penfionsinhaberin Margarete Stiehler in Görlitz, Berlinerstr. G3, die Verabfolgung von Speisen jeder Art mit Ausnahme des ,,, . vom heutigen Tage ab untersagt. — Die baren Auslagen, ins⸗ ö die Gebühren für die Bekanntmachung, fallen der Betroffenen zur Last.
Görlitz, den 24. Juli 1919.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Viebeg. —
Bekanntmachung.
Anf. Grund des 51 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915,
(RGBl. S. 663) haben wir dem Fleischermeister Gustav Rinke
in Gör!lktz, Löbauerstraße 16, und dem Fleischermeister Paul Feustel in Görlitz, Langenstraße 22, den Handel mit Fleisch⸗ und Wurst waren vom heutigen Tage ab untersagt und die Schließung des Gewerbebetriebs ange—⸗ ordnet. — Die baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die Bekanntmachung, fallen den Betroffenen zur Last.
Görlitz, den 24. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Viebeg.
t —
Bekanntmachung.
Dem Vorkosthändler Hermann Lienig in Goldb ist der Handel mit Karto ; — berg i weiteres un ters ag . eln wegen Unzuverlaäͤssigteit bis auf
Goldberg 6 Schl., den 17. Juli 1919.
Der Landrat. Graf Rot hkirch.
— /
Bekanntmachung.
Dem Fleischermeister Emil Grothe in Niede ä ist auf Grund des § 1 der Bundesratsperordnung zur ara unzuverlãssiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 Neichsgesetz blatt Seite 603 ff. der Handel mit sämtlichem Vieh sowie Fleisch; und Wurstwaren, wie überhaupt mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, mit sofortiger Wirkung unterfagt werden. .
Königsberg Nin., den 22. Juli 1919.
Der Landrat. v. Keudell.
. Bekanntmachung.
Der Logierhausbesitzerin Thomas in Bad Flinsbera ist auf Grund des 5 1 ter Bundesrats rordnung zur Fern hahn g ö zuverlässiger Personon vom Handel vom 23. September 1915, und der dazu ergangenen Ausführungsbestünmungen des Reichskanzlers pom 23. September 1915 der Logierhausbetrieb in dem
Logic rhbause Fortuna zu Bad Flinsberg wegen Unzu—
derlässigkeit un terfagt worden. Löwenberg i. Schl., den 23. Juli 1919. Der Landrat. v. Schroetter.
t —
, Bekanntmachung.
Dem Metzgermeister Carl Kellner in Lüdinghauß
ist auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. 6 19! Ni GHl. S. 06) und der hierzu ergangenen Aus führungsanweisung ö. k ö. eg andel mit Lebensmitteln segli ber Art, insbesondere mit FLeischwaren, weg ässig⸗ kelt un tersagt worden. . J
Lüdinghausen, den 22. Juli 1919.
Der Landrat. Graf von Westphalen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuv lässi Personen vom Handel vom 25. St nber 1915 e gn . habe ich dem Metzger Otto Wirths in Niederschelden durch Verfügung vom 9. Juli 1919 den Weiterbetrieb der re , und den ö Vieh, Fleisch und
ei aren wegen Unzuverlässigkeit i ü — öh e c untersagt. ; J
Siegen, den 23. Juli 1919.
Der Landrat. J. V.: Ehrensberger. Aichtamlliches. Deutsches Reich.
Der Ausschuß des Staatenausschusses für Handel und berkehr, die vereinigten Aueschüsse für Zoll- unb Steuer wesen, sit Hande! und Verkehr und für Jaslizwesen sowie die ver— enigten Autschüsse für Handel und Verkehr und für Justiz⸗ wesen hielten heute Sitzungen.
——
Unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten, in Gegenwart dez Ministers des Aeußern und des Reichsarbeltsminifters nd von Vertretern des Reichswirtschafts ministeriums und des heichsfinanzministeriums hat vorgestern, wie „Wolffs Tele⸗ gmnphenbüro meldet, in Weimar eine Besprechung statt⸗ gefunden über die in Versailles fortgesetzten Ver⸗ hendlungen betreffs Aus führung des Frieden sver⸗ trages und , über den Wiederaufbau Nord— rankreichs. Der Führer der Friedensdelegation in Versailles, freiherr von Lertzner, und die Geheimräte Schmitt und Lesuire, ie zur mündlichen Berichteistattung von Versailles auf karze ait nach Deutschland gekommen sind, erstatteten eingehenden Bericht über den Stand der Verhandlung.
Der helgische Kriegsminister hat der deutschen Vaffenstillstands kammission, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mitteilen lassen, daß in Erwarlung der Aufhebung der Qustir Anweisungen erteilt worden sind, damit die deuischen
lantsange hörigen, deren Eigentum unter Zwangsver— paltung gestellt wurde, ermächtigt werden, mit ' ihren Fwangsverwaltern zu korrespondieren.
Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ veröffentlicht folgende tklärung des Kriegsministeriums in der Frage des chießverbots in den Revolutionstagen 1918:
l). Ein allgemeines Schießperbot ist in den Revolutionstagen vember 1918, vom damaligen Kriegsminister weder für Berlin och für das Reich ergangen, viel mehr geht aus kriegsministeriellen Eilassen, der Monate Okiober und November 1918 hervor, daß der striegßminister die Verwendung der Truppen bei Unterdrückung nnerer U ruhen entsprechend den bestehenden Vorschriften erwartete. Wenn al o, bei einzelnen Generalfommandos nuch vor dem 9. No⸗ nber Schießverbote erlassen worden sind, so können sie nur auf bund eigener Entschließung der verantwortlichen Stellen oder auf ilschen Telegrammen oder Ferngesprächen beruhen. De) Das Schießverbot fuͤr Berlin am 9. November 1918 ist vom berkommando in den Marken aus eigener Enischließung erlassen . orden, ohne Einwirkung des Kriegsministers und ohne dessen an⸗ erufene Entscheidung abzuwarten. NQ Hinsichtlich Verwendung von Flugzeugen ist es richtig, ö. a Schießen aut Flugzeugen durch den Generalleutnant Scheü hrreits vor Ausbruch der ersten Unruhen verboten worden ist, um Feiwechslungen und dadurch Gefäh rdung Unbeteiligter zu vermeiden. agegen hat Generalleuti ant Scheüch die Verwendung von Kraft⸗ nagen mit Maschinenkanonen ausdrücklich gestattet.
Für die Verteidigung des Kriege ministerlums selbst hat der amalige Kriegsminister am 9. November gegen 10 Uhr Vormittags ngegrdnet, daß ohne seinen ausdrücklichen Befehl von der Besatzung e Kriegsministeriums von der Schußwaffe kein Gebrauch gemacht aden solle. Generalleutnant Scheüch war der Ansicht, daß diese genung auch gerechtfertigt war, da er — im Kriegsminisferium ibst anwesend — von den Ereignifsen, Herannahen von Revolutio— renz nicht überrascht werden konnte und somit imstande war, je lich der Lage den Befehl zum Schießen zu geben oder letzteres zu abieten. Als um 2 Ühr zo Minuten Nachmittags aus einem aöbelbaufen einige Schüsse auf eln verrammeltes Portal des Kriegt. minister ams ahgegeben wurden, hat Generalleutnant Scheich unter . der ganzen ö. es für das Richlige gehalten, die
Emi rung des Feuers zu verbieten.
Dem RNeichsarbeitsministerium sind, wie „Wolffs ⸗ graphenbürs“ mitteilt, in letzter 3 mehrfach gif e en wegen zu langsamer Erledigung Don Anträgen auf allge⸗ meine Verbindlich keit von Tarifverträgen zugegangen. Die Beschwerdeführer sind scheinbar vielfach der Ansicht, es handele sich, bei der Verbindlicherklärung nur um ' eine Formalität, die in wenigen Tagen erledigt werden könnte. Das Gegenteil ist der Fall. Tie Verbindlicherklörung von Tarifverträgen ist eine Maßregel von so einschneidender rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung, daß ihre unvor⸗ sichtige Handhahung die bedenklichsten Folgen zeitigen könnte. Regelmäßig werden die Tarifverträge nur von einem Teile der Beteiligten und häufig gerade von dem wirtichaftlich stärksten Teile abgeschlossen. Die am Ab⸗ schluß Beteiligten nehmen natun gemäß in erster Linie auf ihre eigenen Interessen Aücksicht, was ja insofern be— rechtigt erscheint, als der Tarifvertrag zunächst lediglich für sie selbst verbindliche Kraft besitzt. Soll der von ihnen vereinbarte Tarifvertrag nun aber zwangsweise auf den ganzen Berufskreis eirstreckt werden, so muß auch den Ver— hältnissen der am Vertragsschluß nicht beteiligten Kreise Rechnung getragen werden' wenn nicht ganze Industrie⸗ zweige zum Schaden der Allgemeinheit lahmgelegt werden sollen. Das Reichsarbeitsministerium muß daher, bevor es seine Entscheidung trifft, in eine eingehende sachliche Prü⸗ fung des Vertrags und der wirtschaftlichen Folgen seiner allgeme men Verbindlichkeit eintreten uns namentlich die oft recht zahlreichen Einwendungen auf ihre Berechtigung pslüfen. Dabei müssen auch die mit den örtlichen Verhält⸗ nissen vertrauten sachkundigen Stellen gebührend zu Wort kommen. So notwendig auf der einen Seite eine möglichste Beschleunigung des Verfahrens erscheint, so wichtig ist auf der anderen Seite die Zuverlässigkeit der Prüfung. Die Be⸗ teiligten können aber ihrerseits erheblich zu einer schnellen Er— ö . r n, . sie beim Abschluß der
rifverträge und bei der Antragstellung folge ichts⸗ punkte beachten: ö k
(I) Die Erhebungen von Einwendungen können dadurch ver⸗ mieden werden, aß an den Tarifpertragsberhandlungen von vorn- herein alle Verbände beteiligt werden, die mit ei er erheblichen Mitgliederzahl interessiert und ernstlich zu Verhandlungen bereit sind.
2) In den Tarifverträgen muß der beruflich und der räumliche Geltungsbereich so flar umschrieben werden, daß Zweifel über die Anwendbarken des Vertrags nicht entstehen können.
3 Der Antag auf allgemeine Verbindlichkeit soll möglichst vo allen b teiligten Verbänden gemeinsam geste llt werden. , ,
Dem Antrag muß die Urschrift oder eine amtlich beglaubigte Abschrift des Tarifhertrags mit sämtlichen etwa später , Aenderungen oder Ergänzungen beigefügt wel den. Die Beifügung einer Anzahl weiterer einfacher Abschriften ist empfehlenswert.
5) Die Prüfung des Reichsarbeitsministeriums erstreckt si namentlich auch auf die Frage, ob der Tarifvertiag in dem haf gebiet übeimi gende Bedeutung für die Gestaltung der Aibeits. bedingungen besitzt. Diese Prüfung wird beschleunigt, wenn die Par⸗ teien sofort Unterlagen überreichen, die eine Beurteilung dieser Frage gestatten. Es kommen hierbei j. B. gutachtliche Aeußerungen von Gemeindebehörden, Handelskammern oder Gewerbeinspektionen, Vor— lage von Mitgliederverzeichnissen und ähnliche Nachweise in Frage.
Preuszen.
Zur Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft hat die Konferenz der preußischen Landeshauptleute, wie Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den beteiligten Reichs⸗ und Staatsministerlen folgende Entschließung zugehen lassen:
Die Konferenz der preußischen Landeshauptleute nimmt Kenntnis von den Grundzügen des Gesetzentwurfs, betreffend die Sozialisierung rer Elektrizitätswirtschaft. Sie legt Verwahrung dagegen ein, daß hierdurch die unter Führung der Provinzialverwaltungen in Angriff genommene, planmäßige Zusammenfassung der Elektrizitätswirtschast auf organischer Grundlage unterbrochen und die selbstän dige Initiative der Provinzialperwaltungen lahmgelegt wird. Sie hält die Be— stimmungen des 8 13 des Gesetzentwurfs, wonach die rechtsgeschäft⸗ lich n Verfügungen über Kraftwerke und Hochspannungsfernlettungen, son eit sie nach dem 1. Juli 1919 getroffen werden, dem Reiche gegen. über unwirksam sind, für praktisch undurchführbar und für' eine schwere Schädigung der davon betroffenen Werke.
Es muß ferner gefordert werden, daß die Provigzialverwaltungen auch do.t, wo sie noch nich! Einfluß auf die Clettrizitätsversorgung haben gewinnen können, in Zukunft bei der geplanten Regelung be— teiligt werden, um auf diese Weise die örtlichen Interessen wiltsam vertreten zu können. Eine Beschränkung der Beteiligung an den unter Reichsleitung neu zu gründenden Gesellschaften auf die bisherisen Eigentuͤmer der jetzt vorhandenen Anlagen hält sie dagegen für eine ungeréehte Verewigung des blicklich bestehenden Zustands, und zwar umsomehr, als die vertraglich eingetäumten Rechte aaf. Heimfall oder Ankauf der bestehenden Anlagen durch Provinzial⸗ oder Kreisverwaltungen aufgehoben werden sollen. Die borg sehene Beschränkung der Ent— schädigung für die Uebernahme von Anlagen auf den Anschaffungs— wert unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen muß fie als einen Verstoß gegen jeden Grundsatz der Billigkeit bezeichnen, da den beteiligten Verwaltungen nicht zugemutet werden kann, die teilweise erheblichen Verluste, die die Elektrizitätswirtschaft ihnen gebracht hat und in den ersten Entwicklungsjahren bringen mußte, allein zu tragen, während die Möglichkeit eines künftigen Ausgleichs ihnen im wesent— lichen genommen, mindestens aber ihrem Einfluß entzogen ist.
Entsprechend dem Grundsatze des Reichs- und Staatsministeriums, bei, der Beratung von Gesetzentwürfen die Beteiligten zuzuziehen, fordert die Konferenz der Landeshauptleute, daß die geplante staat— liche Regelung der El ktrizitätswirtschaft nicht unter Ausschaltung der an dieser Elektrizitätswirtschaft beteiligten Provinzialverwaltungen vorgenommen und der Gesetzentwurf vor Einbringung in die National⸗ versammlung zur Mitarbeit ihnen vorgelegt wird.
Auch von anderer Seite, so vom Ssädtetag und vom Verband der Preußischen Landkreise, ist, wie das obengenannte Telegraphenbüro hört, ebenfalls eine Durchberatung des Ge— setzes unter Zuziehung der davon betroffenen Kommunal⸗ verwaltungen gefordert worden.
Bayern.
Der Ministerrat trat gestern vormittag zu einer Be⸗ sprechung der pfälzischen Frage sowie des Anschlusses Coburgs an Bayern zusammen. Die Regierung steht laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ auf dem Stand⸗ punkt, daß die Pfalz bayerisches Land ist und bleiben muß. Nachmittags wurden die Verhandlungen mit der Coburger Regierungskommission vertraulich fortgesetzt, wobei auch Äb⸗
geordnete der einzelnen Fraktionen zugegen waren.
augen
Oesterreich.
Anläßlich der Uebernahme der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten hat der Staatskanzler Renner, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, an den deutschen Staatssekreiär des Aeußern Müller folgendes Telegramm gerichtet:
Perr Reichsminister! Durch den Willen der Nationalversamm—⸗ lung mit der Leitung unserer auswärtigen Angelegenheiten hetraut, begrüße ich Sie als Sachwalter des Reiches, dem Deutsch-Oesterreich durch Volkstum und Geschichte am nächsten steht. Ich erinnere Sie an diesem Tage an unsere vieljährige persönliche Freundschaft und spreche die Hoffnung aus, daß diefe der Aufrichtigkeit und Innigkeit der Beziehungen der beiden Staaten förderlich sein werde.
— Der Präsident des ungarischen Arbeiter- und Soldaten⸗ rats Weltner und der Gewerkschaftsführer der ungarischen Eisenmetallarbeiter Payer trafen, Blättermeldungen zufolge, auf Einladung der Wiener Ententekommission am Sonnabend in Wien ein, wo sie im Verein mit dem ungarischen Gesandten Böhm Besprechungen mit dem Chef der englischen Militärmission, Obersten Cunningham, und mit dem italienischen Gesandten in Wien, Prin en Borghese, ab— halten, um ein Uebereinkommen zwischen den Entente⸗ regierungen und der Budapester Räteregierung zu erzielen. Die Vertreter der Entente forderten den Rücktritt der Buda—⸗ pester Regierung, die ungarischen Delegierten erklärten jedoch, daß auf der Grundlage des Rücktritts von Bela Khun nicht verhandelt werden könnte. Die Budapester Regierung sei nur zu Konzessionen auf wirtschaftlichem Gebiete bereit, von dem freiwilligen Rücktritt der Räͤteregierung könne jedoch keine Rede sein. Die Verhandlungen sind noch nicht endgültig ge⸗ scheitert, da Weltner bis Mittwoch in Wien bleibt.
— In der deutsch-österreichischen Nationalversamm⸗ lung wurde gestern der Staatehaushaltsvoranschlag sür 1919 20 eingebracht.
Nach dem Korrespondenzbüro weist der Stantshaushaltsvoran— schlag an Ausgaben 8441, an Einnahmen 3454 Millionen Kronen, also einen Fehlbetrag von 4987 Millionen auf, einschließlich Staats⸗ ausgaben und Einnahmen der der deutsch-österreichischen Verwaltung zurzeit entzogenen Gebiete, insbeso dere DeutschBöhmens und des Sudetenland g; ohne diese bleiben einschließlich des Anteils an den Lig aidation ausgaben und einnahmen des früheren Desterreichs 6546 Millionen Staatsausgaben, 25145 Millionen Staatöeinnahmen und ein Fehlbetrag von rund vier M el⸗ ligrden. Von den Staatsausgaben entfallen auf den Staats- schuldendienst Deutsch-Oesterreichs 113 Millionen, auf den Sicher⸗ heitsdienst 385 Millionen, auf soziale und Kriegsmaßnahmen, ins- besondere Ernährungsmaßnahmen, 3 Milliarden, auf Liquidations—⸗ ausgaben, eingeschlossen den Anteil am Staatsschuldendienst Oester⸗ reichs, 1180 Millionen, auf die Verwaltung der Monopole, Staatsbetriebe und übrigen Staatsverwaltungszweige Teinschlicß— lich Teuerungszuschüsse rund 1400 Millionen Gesamtpersonal⸗ aufwand. Die Gejamtstaatseinnahmen betragen nur 40,5 vý der, Auggaben. Die Einnahmen auz öffentlichen Abgaben allein (1030 Millionen) decken nicht einmal den Personalaufwand. Die Staatsbahnen haben einen Fehlbetrag von 4165 Millionen, die Poft von 1855. Millionen. Das Finanzgesetz erhöht die im Haushalte vporanschlag bewilligte Kredltermaͤchtigung von zwei auf vier Milliarden Kronen. Der Staatsboranschlag berücksichtigt die Wirkungen des Friedensvertrags noch nicht; fie werden nach der Ratifizierung des Friedens vertrags in einem Nachtrag zum Staats— voranschlag zusammengefaßt werden.
.Der Staatsekretär der Finanzen Schumpeter führte hierzu nach dem Bericht des, Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:
Schlimmer als der Fehlbeirag von 4 Milliarden sei die Tatsache, daß tie Steuereinnahmen nur ein Viertel der Ausgaben deckten. Dennoch könnte in ungefähr drei Jahren mühevoller Arbeit, wenn die Friedensbedingungen nicht jede Finanzpolitik für unsere Zu— kunft rstörten, das Vefisit, der Wirtschaft beseitigt wer⸗ den. Es wäre nicht ausgeschlossen, die Nettoeinnahme des Staates von 1, auf 2,8 Milliarden zu erhöhen. Wenn don außen nichts zu fürchten wäre, könnte von einem Bankerott gar keine Rede sein. Durch die Friedensbedingungen ist jedoch der Weg zu einer rationellen Finanzwirtschaft zerstört, denn die Einnahmen von 13. Milliarden auf das Vierfache - zu steigern, ist ganz unmöglich. Die Friedensberingungen versperren uns jeden Ausweg, politisch wie finanziell. Der Staatesekreiär verwies neben den Bestimmungen über die Kriegsschulden und Staatsbürgschaften auf die geforderte Lieferung von Rindvieh und Maschinen, erhoffte aber kaum aus— reichende Milderungen.
Die Nationalversammlung erledigte sodann eine Reihe von Gesetzentwürfen.
Großbritannien und Irland.
Die britische Regierung hat beschlossen, die britische Gesandtschaft in Brüssel zur Botschaft zu erheben. Der britische Gesandte ist zum Botschafter ernannt.
— Auf eine Anfrage im Unterh aus, ob die Regierung Maßnahmen getnoffen habe, um Erleichterungen für lang⸗ fristige Keedite in europäischen Ländern zu gewähren, die augenblicklich ihre Einfuhr nicht mit Aue fuhr bezahlen könnten, erklärte Autland Geddes dem „Reuterschen Büro“ zafolge, die Regierung wolle ein Büro errichten, das in geeigneten Fällen Sterlingskredite gewähren solle.
Frankreich.
Der Oberste Rat der Alliierten hielt gestern vor— mittag eine Sitzung ab, um die Vorschläge Tittonis über das interalliierte System der Verteilung von Kohlen und Lebensmitteln zu prüfen. Die Frage wurde noch nicht ge⸗ klärt. Der Rat bestimmte alsdann die Mitglieder der inter— alliierten militärischen Kommission, die die Grenzlinien zwischen Polen und Deutschland festsetzen soll, und be—⸗ schloß dem „Matin“ zusolge, bei der Einfuhr von Waffen und Munition eine sehr strenge Aufficht aus— e. um die Bolschewisten zu hindern, sich damlt zu ver⸗ orgen.
8 26h deutsch⸗österreichische Staate kanzler Renner der aus Feldkirch wieder in St. Germain eingetroffen ist, hat an den Präsidenten der Friedenskonferenz eine Note gerichtet, in der er dem „Wiener Korrespondenzbüro“ zufolge die verzweifelte Lage der Kehlenversorgung Deutsch-FSesterreichs in allen Einzelheiten schildert und die Befürchtung ausspricht, daß, wenn nicht rasche Hilfe geleistet werde, der Bevölkerung Deutsch⸗ Oesterreichs, insbesondere Wiens, ein Winter unsagbaren Elends bevorstehe, wie ihn selbst die geduldigste Bevölterung nicht hinnehmen würde. Eine wirksame Abhilfe für die Kohlennot in Deutsch⸗Oester⸗ reich sei nur möglich, wenn die Allüerten für eine gewisse Zeit einen, wenn auch nur geringen Bruchteil der Lieferungen, zu deren Ablieferung an die Alliierten Deutschland verpflichtet sei, etwa 15 000 Tonnen dem Deutschen Reiche erließen damit Deutschland die gleiche Menge aus Oberschlesien an Deutsch⸗ Oesterreich abgeben könnte. Schließlich stellt die Note das Er— suchen an die Friedenskonferenz, die ischechisch⸗ lowakische und
die polnische Republik zu beauftragen, die Ko lenlieferungen