nach Kommunal ; ind den Kom Kalenderwoche Wirtschaftskarten
Die höheren Verwaltungsbehörden haben über die von ihnen ausgestellten Händlersgattarten Listen nach dem Muster in Anlage VIII *) ju führen. anderer Formblätter ist unzulässig. dieser Listen sind am Schlusse jeder Kalenderwoch Reichsgetreidestelle, e Saatgutverkehr, einzureichen.
G. Zustellung der Saatkarten.
Saatkartenausstellung b Stellen haben darauf ju achten, daß die Saatkarten den Antragstellern mit gröster Beschleunigung zugehen.
EV. Führung von Verkaufsbüchern durch Saatgut veräußernde Landwirte.
A. Allgemeines.
Jeder Landwirt, der selbstgebautes Brotgetreide oder selbstgebaute Gerste zu Saatzwecken veräußert, ist verpflichtet, über seine Saatgutveräußerung nach dem Muster in Anlage IX) Buch zu führen. Muster ist unzuläͤssig. Jeder in dem ührte Posten muß durch Saatkarten für diese Posten sind zusammen mit der Durchschrift des Verkaufsbuches am Ende einer jeden Kalenderwoche der stelle, Geschäftsabteilung, Abteilun durch eingeschriebenen Brief einzurei
Diese Vorschriften gelten sowo äußerer von Originalsaatgut und von anerkanntem Saatgut als th . 1 Landwirte, denen die Ver— äußerung selbstgebauten gebauter Gerste zu Saatzwecken nach 5? der Saat gutverordnung gestattet ist.
B. Besondere , Züchter von Original⸗
Originalsaatgut Veräußerung von nicht als selbständige Be⸗ Der Züchter von Originalsaatgut hat auch über die aus der Ernte seiner Vermehrungs stellen ge⸗ tätigten Verkäufe Buch zu führen. sendung der Buchungsdurchschriften hörigen Saatkarten verantwortlich. Die Buchungen von welcher Vermehrungs⸗
u geben. n gungen
ng unverzüglich Kenntnis ferst erfolgen, wenn vie Bed
Zulassung ist in einem Zulassungsschein nach dem Muster Die Urschrift ist dem Antrag⸗ eschrtebenen Brief zu ulafsungsscheines sind ; der Reichsgetreidestelle, Ge⸗ Abteilung Saatgutverkehr, und dem ju— unalverband einzusenden.
sttreten der Saatgutverordnung vom 20. Juni s Gesetzbl. S. 866) haben alle früher aus. assnngsscheine ihre Gültigkeit verloren.
EI. Erteilung der Erlaubnis gemäß 8 ⁊7Z der Saatgut⸗ verordnung.
t in die von der Reichsgetreide⸗ Reichsanzeiger veröffentlichten ter von Originalsaaten und an— aaten aufgenommen find, dürfen selbst= tgetreide und selbstgebaute Gerste nur atzwecken veräußern, wenn ibnen eine be— iftliche Erlaubnis erteilt worden ist. Das ürLandwirte, die in eins der vorerwähnten sofern sie Saatgut das von Flächen geerntet ist, die in n nicht aufgeführt sind.
erteilt der Som munalverband. Nur Bezirk des Kommu⸗
eblen der Quittu t sung dar verbänden. munalverbänden zwecks Vervollständigung
übersenden.
zu Aerfũ am Schluss
in Anlage III *) auszufprechen. steller unverzüglich dur ü bersenden. Abfchriften des von der zulafsenden Behsrde schäftsabteilung, ständilgen Komm
Mit Inkra 1919 ¶ Reich gestellten Zul
Die Benutzung Durchschriften
Geschäftsabteil ung, Abteilung
Die bei beteiligten
Landwirte, die nich stelle im Deutschen Verzeichnisse der Züͤch erkannten Abs gebautes Bro dann zu Sa sondere schr gleiche gilt f Verzeichnisse veräußern wol diesen Verzeichnisse
Die Erlaubnis dann, wenn das Saatgut über den hingus veräußert werden soll, ist die Diese überträgt ihre erwaltungsbehörden der
aufgenommen sind, nutzung anderer Verkaufsbuch aufge
belegt sein. aatkarten
nalverbandes Reichsgetreide Befugnis an einzelnen Freistaaten.
Erlaubnis darf nur erteilt werden, soweit ein dringendes nach Saatgut nachgewiesen ist. Die Erlaubnis ist bestimmte Menge und Sorte zu beschränken und m Erlaubnisschein 19ge IV*) auszusprechen. ist unzulässig.
stelle, Gesch einzufenden.
Inkrafttreten der Saatgutverordnung vom 20. Juni früher erteilte Erlaubnis zur Ver⸗ n Brotgetreides oder selbstgebauter ihre Gültigkeit verloren.
III. Ausstellung der Saatkarten. A Anträge auf Ausstellung der Saatkarten.
Die Ausstellung der Saatkarten erfolgt nur auf Antrag. Der ag ist von Verbrauchern rach dem
Reichs getreide Saatgutverkehr,
en. bl für die Ver
stelle zuständig. höheren V
Bedürfnis
Brotgetreides oder Muster in An⸗— Benutzung anderer Muster Eine Abschrift des Erlaubnisscheines ausstellenden Bebörde der Reichsgetreide⸗ äftsabteilung, Abteilung Saatgutverkehr,
nach dem
Vermehrungsstellen von
at eine etwa Driginalsaatgut handelt,
äußerung selbstgebaute
Gerste zu Eaatzwecken Er ist für die Ein⸗
und der
müssen erkennen lassen, stelle aus die Versendung erfolgt ist.
(. Besondere Vorschriften für Landwirte, denen die Veräußerung selbstgebauten Getreides nach §5 7 der Saatgutverordnung gestattet ist.
Landwirte, die selbstgebautes Getreide, das weder Originalsaatgut noch anerkanntes Saatgut ist, Grund einer nach S 7 der Saatgutverordnung schxift⸗ zu Saatiwegcken veräußern dürfen, sind ebenfalls zur Führung der Verkaufabuüͤcher Dtese Verpflichtung kann erlassen werden, ch um eine einmalige Veräußerun Dem Landwirt ist in diesen Fällen von der er Stelle eine Bescheinigung nach Muster 1V aus jedoch mit der Maßgabe, daß darin auch der anzugeben ist.
V. Listenführung durch zugelassene Händler.
Die zugelassenen Sagtguthänzler sind verpflichtet, über alle Ecler t L fte nach, den Mustern in den Anlagen 1X *) Die Benutzung anderer Muster ist un⸗ Auch die Vermittlungsgeschäffe sind in diese Bücher ein sich um eigene Geschäfte handelt, muß jeder So weit es sich
Muster in Anlage *) bei Landeszentralbehörde ju bestimmenden Srtsbehörde Saatgutverordnung), von Händlern nach dem bei der höheren Verwaltungs— der Saatgutverordnung) zu stellen. it richtet sich,
der von der
2 Abs. 2 der
uster in A behörde (6 2 AUbs. 3 örtliche Zuständigke steller ein Verbraucher i st, Bezirk das Saatgut zur Au tragsteller ein Händler ist, na
nlage VI *),
wenn der Ant nach dem Ort, ssaat gelangen soll, wenn seinem Ge⸗
in dessen lich erteilten Erlaubnis
verpflichtet.
zur Entgegennahme der Saatkartenanträge von Ver .
uständige Ortsbehörde hat den Antrag zu prüfen und rgebnis der Prüfung amtlich zu bescheinigen. Die ch namentlich darauf zu erstrecken, ob die angegebene rhanden ist und ob gegen die Ausstellung der Saat⸗ Der mit dem Prüfungsvermerk der Orts— st der unteren Verwaltungsbehörde (Kom⸗ Mund, soweit die höhere Verwaltungsbehörde zur Aus— Saatkarten zuständig ist, diefer zur welteren Veranlassung
* in. rüfung hat si Anbaufläche vo karte Bedenken behörde versehene Antrag i munalverband stellung der vorzulegen.
rwerhber
B. Saatkartenvordrucke. und X.) Buch zu führen,
ur Ausstellung von Sagtkarten dürfen nur die von der Reichs estelle herausgegebenen Vordrucke verwandt werden. Die Ver⸗ wendung anderer Vordrucke ist un ulä e höheren Verwaltungsbehörden von der Reichsgetreidestelle in fortlaufend numerierten Hurchschreibe büchern zur Verfügung gestellt. behörden haben ihren Bedarf bei den höheren sind für die recht⸗ getreidestelle, Ge⸗
, , . Saatkarte belegt sei Aufgangsposten durch eine Saatkarte belegt sein. 5 handelt, ist in den Spalten d Seiten num mer“ der , mert einzutragen „vermittelt“. Durchschriften der Ein— und Ver kaufsbücher ö,. einer eichsgetreidestelle, Saagtgutverkehr, durch eingeschrie benen ich hierbei
Die Vordrucke werden Saatkarten“, „Buch
zugelassenen jeden Kalenderwoche der Abteilung ef zu über⸗ nicht nur um sind die die einzelnen Saatkartenabschnite A
Die unteren Verwaltungs Verwaltungsbehörden anz itige Anmeldu chäftsabteilung,
sind von Die letztere ihres Bedarfes bei der Rei l teilung Saatgutverkehr, verantwortlich. Die S ste aufzubewahren. V ͤ eichegetreidestelle zurückzur ichen.
ganzen Büchern sind der Reichg.= Abteilung Saatgutverkehr,
Geschäftsabteilun grtenbücher sind auf das forgfälti Verschriebene Saatkartenvordrucke sind an die Verluste an Einzelvordrucken oder getreideste lle, Geschäͤftzabteilung, genauer Angabe der Bach- und Seitennummer sofort zu melden.
C. Sammelsaatkarten.
Die Ausstellung von Sammelsaatkarten ist nur zulässig, wenn es ch um Lieferung derselben Sorte Saatqut handelt. nträge auf Ausstellung von Sammelsaatkarten gilt sonft das unter A Gesagte.
D. Zuständigkeit für die Ausstellung der Saatkarten.
Bei Ausstellung der Saatkarten ist zwischen Verbrau saatkarten und Händler saatkarten zu unterscheiden. brauchersaatkarten werden in der Regel durch
soweit es mittlungsgeschäfte ĩ belegenden 6 Durchschriften beizufügen.
VI. Ueberwachungspflicht der Kommunalverbände und der höheren Verwaltungsbehörden.
Die Ueberwachung des Saatgutverkehrs ist in erster Linie Auf gabe der bei den höheren Verwaltungebehörden tätigen Vertrauens. leute und der ihnen unterstellten Ueberwachungsbeamken der Reichs getreidestelle. Die Kommunalverbände haben diese in jeder Weise zu 8 ch 61 ,,,
icht, alle Veräußerer von Saatgut auf das sorgfä aste zu über⸗ ö Die Kommunalverbände haben das Recht, die Geschäfts— bücher und die Lager nachzuprüfen. sind sofort aufzuklären und zu verfolgen. Kommunalverband hat für die erforderlichen Wirtschaftskarten bei den Sagigut beziehenden Land— wirten auf Grund der nach 11 F geführten Sa atkarten,; bei den Saatgut abgebenden Landwirten auf Grund der von ihnen vorzulegenden und im Besitz des Kommunalverbandes bleibenden Abschnit te B der Saat⸗ Der Kommunalverhand ist verpflichtet, nach⸗ zuprüfen, ob das bezogene Saatgut auch tatsächlich zur Aussaat verwandt worden ist.
VII. Saatgutbezug durch Kommunalverbände usw.
1. Kommunalverbände dürfen nicht zum Saatgut handel zugelassen werden.
Wegen der
unterstützen. Daneben haben aber au
die untere Verwaltungs⸗ chtig erscheinende Umstande
Die höhere Verwaltungsbehörde stellt die Ver⸗ hrauchersaatkarten dann auß, wenn der Antragsteller nicht nachwelfen kann, daß er aus der Ernte 1918 oder 1919 eine gleiche Menge selbstgebauten Brotg treides oder selbstgebauter Gerste abgel efert hat, oder wenn und soweit die Landeszentralbehörde der böheren Verwaltungsbehösrde die Ausstellung der Saat⸗ Händlersaatkarten können nur aus ge stellt
behörde auggestellt.
Eintragungen tragen, und zwar
karten übertragen hat. durch die höhere Verwaltungsbehörde Für Kommunalverbände, Kreiskornstellen, Kreis— ähnliche Einrichtungen Gemeinden Verbraucher⸗
futter mittelstellen Kommunalverbände ändlersaatkarten überhaupt aatkarten nur mit Genechmigung der Reichsgetreide⸗ stelle ausgestellt werden (vgl. VII. 2). ; Die Ausstellung der Saatkarten ist an keine Frist
gebunden.
HE. Behandlung der Saatkartenanträge.
Vie mit der Ausstellung der Saatkarten beauf— Stellen sind verpflichtet, unverzüglich zu
ilt in der gleichen für Kreiskornstellen, Kreisfuttermittelsstellen und ähnliche Einrichtungen der so wie für Gemeinden.
Kommunalverbänden, futtermittelstellen
Kommunalverbände
Kreiskornstellen, Krets⸗ und ähnlichen Einrichtungen der Kommunalverbände sowie Gemeinden dürfen Händler saatkarten überhaupt nicht, Verbrauchersaatkarten nur mit Genehmigung der Reichsgetreidestelle ausgestellt
und Futter Reichs getreidestelle
eingehenden Saatkartenanträge erledigen. gleiche gilt für diejenigen Stellen, die mit der Prüfung und Weiterreichung der Saatkartenanträge von Ver— Die Ansammlung von Saat⸗ kartenanträgen zwecks gemeinschaftlicher Weitergabe an die untere oder höhere Verwal tungsbehörde ist un—
zu lässig.
z , u n, ,
wecken an omm o nã re
] selbstliefernder Kommunglverbände abgeliefert
darf nur mit Zustimm ung der Reichs— zu Saatzwecken veräußert werden.
. che, die die vorstehenden Anordnungen zu
1 bis 3 betreffen, sind an das Direktorium der
getreidestelle zu richten. Berlin, den 24. Juli 1919. n,, der Reichs
brauchern befaßt find.
getreideste G
F. Fübrung der Saatkartenlisten.
Die unteren Verwaltungsbehörden haben über die von ihnen ausgestellten Verbrauchersaatkarten Listen nach dem Muster in An—⸗
Die Benutzung anderer Formblätter ist un—⸗ Durchschriften der Listen sind am Schlusse l Kalenderwoche der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde öheren Verwaltungsbehörden haben autsgestellten Verbrguchersa t= karten ebenfalls Listen nach dem Muster in Anlage VII
lage VII *) zu führen. etreidestelle.
einzureichen. über di 9
Bekanntmachung.
Auf Grund der 5 4 und 7 der Verordnung über Gemüse Abst⸗ und. Südfrüchte vom 3. April 1917 Reichs⸗Gesetzbl. S. 2M) wird bestimmt: ö
5 1. 4 Zwiebeln aus der Ernte 1919 dürfen mit Kraut nicht in den Handel gebracht werden.
2. t Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 16 der Verordnun über Gemüͤse, Obst und Südfrüchte vom 5. April 1917 mit Gefängnig bis ju einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 19 09 4 oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch kann auf Einziehung der Por, räte eikannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ahne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
1 . 9 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Juli 1919.
Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly.
Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18. Juli 1919 wird der Metzger Gustav Müller, Gießen, als unzuverlässige Person vom n . mit Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen. Gießen, den 21. Juli 1919.
Kreisamt Gießen. J. V.: Welcker.
—
Bekanntmachung. 2 z
ischermeister Ju gust Bobnhardt in Kranich—
fer def , . lia ü he fiel n 16 Grund der Bundeß—
ratsbek. v. 23. IX. 1915 die Befugnis zum Handel mit
Fleisch⸗ und Wurstwaren von mir bis auf weiteres ent⸗ zogen worden.
Saalfeld, den 22. Juli 1919. Der Landrat. Groß i. V.
Die von . ab zur Ausgabe gelangende Nummer 143 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalt unter Nr. 6964 eine Verordnung über die Aufhebung der Kautionz⸗ pflicht der Reichsbankbeamten, vom 25. Juli 1919, und unter Nr. 6065 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. Aprll 1917, vom 28. Juli 1919.
Berlin, den 30. Juli 1919. Postzeitungsamt. Krüer.
Prenßen.
Finanzministerium.
Der Regierungskasseninspeltor Weber in Marienwerder ist in gleicher Amtseigenschaft nach Königsberg . Pr. versetzt.
Ministerium des Innern.
Der Regierungsassessor Dr. Sayur in Namslau ist zum Landrat ., . Ihm ist das Landratsamt im Kreise Namslau übertragen worden.
Der Polizeiassessor Koch in Essen ist zum Polizelrat ernannt worden.
Preu ßische Generallotterie direktion.
Die Neulose und die Freilose zur 2. Klasse der 14. . ch⸗Süddeutschen (240. Preußischen Klassenlotterie sind nach den 88 5, 6 und 13 des Lotterie plans unter Vorlegung der Vorklasselose bis zum 8. August d. J.,, Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anspruchs zu
entnehmen.
Morgens Sisg Ühr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudet, Jägerstraße Rr. 56. Berlin W. 56, den 31. Juli 1919 Preußische Generallotteriedireltion.
J. A.: Füllgrabe.
Dem Fleij J von hier wit e meister Emanuel Lakom = vom g ier rr der Handel mit Lebensmitteln wieder
gestattet. Königshütte O. S., den 22. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung. Werner.
t —
Bekanntmachung. . . Dem Bäckermeister Willi Hilmer, hier, Kaiserstr. 4, der ar, Äyrtil 19195 unterfagte Handel mit Mehl, Brot um Backwaren wieder gestattet worden. Schönebeck a. E., den 21. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung. Dr. Greverus,
———
Bekanntmachung. an A d der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässig 66 ö. 6 vom 23. September 1916 c J. S. .. abe ich der Händlerin 6 . Lück, geb. PJaw lo ws ö in Berlin, Hochstädterstr. 16, durch Verfügung vom n Tage den andel mit Gegenständen des 16 gi, Bedarfs wegen Unzuverlässtgkeit iZn bezug auf diesen Han betrieb untersagt. Berlin C0. 27, den 23. Juli , ; — . lizeiamt beim Staatskommissar für Volkzern . Landespolizeiam . —
Bekanntmachung. an,
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September!.
habe f 8 Ehefrau des Ferse Fifi dier i et. err
dorfstraße 57, den Handel mit Lebens- und Fart we
mitteln aller Art und Gegen ständen des t g ligen Bedarfs sawie die Vermittlertätigkeit hi
untersagt. Essen, den 11. Juli 1919. Städtische Polizeiverwaltung. Dr. Richter. n ᷣᷣ——Qui—o— „„ „„„„„„„„„„ u, „„„„„„„„„„„,, ,,,,
Aichtamtliches.
Deut sches eich.
Der Ausschuß des Staatenaus Verkehr, die vereinigten Aus Handel und Verkehr, die ve Verkehr, für Justizwesen und für Rechn vereinigten Ausschüsse für Handel und wesen hielten heute Sitzungen.
Unter dem Vorfitz des Oberbü gestern die Vorstände des Deut Städtetags im Berliner Finanzplänen des Rei
geworden sind,
ermeisters Wermuth traten chen und Preußischen zusdmmen, um zu den soweit sie bisher bekannt Anwesend waren Darmstadt, Kiel, Leipzig, Maade⸗ ferner Ver⸗ Vereinigung schen Städte. en Notlage des Reichs enhüro“ mitteilt, die Vor⸗ lich die Einführung der ossen jedoch, unver die die Reg ziellen Pläne er⸗ ischer Maßnahmen schen Selbst⸗ zur Geltung daß den Städten die selbsländiger Einkommenzuschläge nen daneben weitere Steuerquellen sen werden.
enausschusses für Handel und schüsse für Jiechnungawesen und für chüsse für Handel und ungswesen sowie die Verkehr und für Justtz⸗
Stellung zu a. die Oberbürgermeister Dresden, Gotha, Halle, Münster,
9 reinigten Auss a ui, . Saarbrücken treter des bayerischen Städte ver Finanzdezernenten der größeren deut Würdigung der schweren finanziell Wolffs Telegrap Stãdtetage
und Stettin, bands und der
billigten, wie „ stände beiber Reichs einkommensteuer.
eine Abordnung nach We um eine einge hende suchen und bei der der Nationalversamm verwaltung au bringen soll, be Berechtigung z erhalten blelbe zum eigenen Ausbau überlaf
Die Reichsregierung Staatsregierung eingeh zulage an Beamte und übe zevision der Besoldungsordnung gebnis teilt „Wolffs Telegraphenbürn“ schwierigen Fragen alsbald im Reichs Zuziehung von Vertretern sämtlicher BGeamtenvertretungen erörtert werden
hat am 29. Juli mit der preußischen die Frage der Teurungs— Inangriffnahme einer verhandelt. mit, daß diese sehr finanzministerium unter Gliedstaaten und der
end über Sie beschl
imar zu entsenden, Darlegung ihrer finan Vorberatung gesetz geber lung die Interessen der städti dem Gebiet des Steuerwesens
nders in der Richtung, ur Erhebung
Der argentinische Gesandte Dr. Molina hat Berlin ver⸗ und doß ih werden die Geschäfte der
gationgrat Llambi Campbell
seiner Abwesenheit Gesandtschaft von dem Le Die Mit
gliederversammlung d Deutschen !
Lederindustrie graphenbüro“ zufolge beschloss andeien an der Lederwirts machungen zur Verhinder Preissteigerungen ange hebung der Zwangs wirts scheint der preisen für einen aussetzung, daß aus diesen Abm
es Zentralvereins der hat dem „Wolffschen Tele⸗ gemeinsam mit den chaft beteiligten Faktoren Ab⸗ gerechtfertigten zu erwartenden Auf⸗ Ins besondere Festlegung von Richt⸗ ebracht unter der Vo⸗
Die wirtschaftli führung der Fried Versailles mit de
che Kommission für die Aus— ens bedingungen, : n alliierten und assoziierten die Lieferung von Kohlen, Chemikalien gufbau und anderes mehr unterhantbert Reichsregierung Bericht erstat: Telegraphenbüro“ wird, besteht bei allen beteiligten darüber, daß die Ausfü besondere die Lieferung vo Winter die schwersten Opfer wirt wird, daß jedoch gleichwohl seit energisch durchgegriffen werden muß, bedingungen uns aufgezwungenen Lie obsektiv irgend möglich ist, Die Kom mission ist a zurückgerei , um die Verhandlungen assoziierten Regierungen fortzusetzen.
die zurzeit Regierungen über über den Wieder— hat in Weimar der et. Wie dem „Wolff— von zuständiger Seite
sichts der chaft getroffen Mitgliederversammlung die gewissen Zeitraum ang auch iatsächlich den Konsumenten der Vorteil achungen mit Sicherheit zugeführt wird.
mitgeteilt Siellen volle Klarheit hrung dis Friedensbertrags ine— schland im nächsten schaftlicher Art auserlegen ens der deut
n Kohlen, Deut
eutschen Stellen um die in den Frieden⸗ ferungen, soweit als dies
Abends nach Versailles mit den alliierten und
Oesterreich.
seinem Amt zurückgetretene Staats
sekretär des Bauer erstattete vor
gestern in einer Wähler⸗ chaftsbericht über seine acht— Blättermeldungen schluß an Deutschland eine wirt— Notwendigkeit sei. 1 Deutsch⸗Oesterreich sich n den Dienst des fremden . Für Deutsch Oesterreich gebe es als die Vereinigung mit Veutschland, mit che und von dem es nur durch die Bauer glaubt, daß ne Stunde kommen
Aeußern Dr. versammlung den monatige Tätsgkeit alg zufolge betonte er, daß der An schaftliche,
zu erfüllen. m 28. d. M. Staats sekretär.
t kulturelle und poliusche politische Notwendigkeit dea halb, wel nicht durch die Donautonföderation i Imperialit mus begeben dür fte keinen anderen W dem es eine Spra Politik Bismarcks getren der Wille zum
vor.
Gesiern abend i ꝛ j überwiesen.
Arbeitgebern und gefahren, um mit der helten wegen der Geste aufbau Nordfrankreichs
st eine Kommission von deutschen Arbeitnehmern nach Versailles ranzösischen Unterkommission die Einzel⸗ ng freier Zinwilarbeiter für den Wieder⸗ zu vereinbaren. nt worden sei.
Anschluß wachsen und sei ptung, er habe ein Bündnis mit Italien q ieses von dem Bündnis mit lösen wollen, sei lächerlich. Von einem Bündn Er befürchte, daß die Frage Deutsch⸗ t demgtratisch gelöst sei, ein Zankapfel en Gefahren herbeiführen werde. mit Frankreich die aber man habe ihm als dem Ma an Deutschland kein
schewist, halte
Der Zuzug von und den bes eit in steige
Flüchtlingen aus den Ostgebieten schlands hat in letzter Dazu kommen noch Ausland vertrieben und Zivilgefangenen. er jetzt herrschenden ein Unterkommen zu dadurch, das vielfach Not dieser deutschen Volksgenossen den Zuzug in ihren Gemeindebezirk rung hat sich, wie „Wolffs Tele⸗ n zum Schutze der ordnung des Reichs arbeits⸗ 169 ngtministers bestimmt, daß ätzlich verpflichtet sind, Deutschen, die unter des Krieges aus dem Ausland oder aus setzten oder infolge des Friedensschluffes et ausscheidenden oder unterstehenden Landesteile geflüchtet oder ver⸗ sind, sowie den zurückkehrenden Kriegs⸗ und den Zuzug zu gestatten. glich ist, diesen Verpflichtungen nachzukommen, n der Landeszentralbehörde zur zwangsweisen Naturalquartier Personen ermächtigt werden, die amtlichen
schließen und dies rankreich los⸗
etzten Teilen Deut s mit Italien
ndem Maße zugenomm Fausende von Deutschen, die aus dem sind, sowie die zurückkehrenden Krieg z⸗ Für diese Personen bietet es infolge d gönot die größte Schwlerigkeit Erschwert wird ihre Lage noch Gemeinden, ohne auf die Rücksicht zu nehmen, ihnen verbieten. Die Reichsregie graphenbüro“ Flüchtlinge en
sei gar keine Rede.
Tirolg, wenn sie nich sein und die schwerst habe auch versucht, Beziehungen herzu⸗ nne des Anschlusses Vertrauen geschentt. Er sei kein Bol⸗ vielmehr den Bolschewie mug fahren, die dem Proletariat drohen.
schließlich fest, daß von ihm niemand de habe, sondern er habe sich sagen müssen habe machen wollen, der Verständigung mit Italien, „Wir brauchen Frieden und müssen heraus s lich ist, aber d
für eine der größten Der Redner stellte n Rücktritt verlangt daß das, was er Anschluß an Deutschland und die Dr. Bauer schloß: chlagen, was mög⸗ azu bin ich nicht der rechte Mann.“ Die Ver⸗ sammlung sprach Dr. Bauer das Vertrauen aus.
— Die Tiroler Landesregierung und der Tiroler haben gegen die Friedensbedin gungen der mer Entschließung Verwa in der es dem „Wolffschen Telegra Mit bitterster Enttäuschun Tiroler Volk Bemühungen
mitteilt, zu einem Eingreif tschlossen. Eine An ministers und des Reichsernähru Gemeinden grunds den Einwirkungen einem vom Feinde he aus dem Reichsgebi Verwaltung trieben word wilgefangenen Gemeinden mö önnen sie vo Beschaffung oder vertriebene zuständigen gten Fürsorgestellen zugewiesen werden, Vermittlung einer Fürforgestelle mit Rücksi wohnende nahe Verwandte oder aus dringende Berufsstellung zuziehen. Den als Quartierge Genommenen hat die Gemeinde die auf machten Aufwendungen zu gewähren. von Bestimmungen, dur und der Zuzug ortsfre n anderer Weise be stimmung des Rei ministers erforder
gescheitert sei.
einer anderen
Landesrat Entente in e hrung eingelegt, phenbüro“ zufolge heißt:
g und tiefster Erregung vernahm das die Friedensbedingungen der Pariser Konferenz. der Vertreters Tirols, die europäi über die Rechte und Verhältnisse Unsere Gegner ver pelchen die Grenze Italiens nach einer kla Linie geiogen werden soll. Wie zum Hohn erklärt die englische Re⸗ gierung, jüdlich des Brennerg gebe es nur ein Trentino, nur eine politische Einheit, die man nicht zerre Das Selbstbestimmungsrecht gilt nichts mehr, wehrloset Volk handelt und der Verbündete sich listischen Vertrag beruft. Tr Not, protestiert das Tiroler und Billigkeit und wartet in fester den Brüdern im Süden die Freiheit wiedergeben wird.
Die Ziehung der 2. Sr. beginnt am 14. August d. J, Damit es den
geflůchtete sche Oeffentlichkeit Deutsch Südtirols aufzuklären, Wilsonz Grundsätze, laut
r erkennbaren nafionalen
amtlich beauf⸗ waren vergebens. oder die ohne cht auf am Orte n Gründen ihrer ber in Anspruch ihr Verlangen ge⸗ zu ersetzen sowie eine billige Vergütung ch ist noch angeordnet, daß zum Ellasse ch die der Aufenthalt, die Beherbergung mder Personen in der Zeitdauer oder schränkt wird, in jedem Einzelfalle chsarheitsministers u
wirtschaftliche und en dürfe. auf einen imperia⸗ allem, der Waffen bar und in tiefster en diese Mißachtung von Recht ntschlossenheik auf den Tag, der
und dem Lande die Einheit
nd des Reichsernährungsz⸗
telegraphisch Ententemächte sind andten in Wien übergeben worden.
Gegenüber Wlener Zeitungtsäußerungen, daß in Ungarn ein politischer Umslurz nahe bevorstehe und da ß die Räte⸗ sreglerung abzutreten beabsichtige, ist das, Korrespondenzbüro“ zu der Feststellung jeglicher Grundlage regierung behaupte ihre Stellung, die Arbeiterschaft stehe einheitlich hinter der
Als Antwort auf die Erklärung der Entente, mit der un⸗ garischen Räteregierung nicht zu verhandeln, hat die Räte⸗ regierung an alle Proletarier der Welt einen Aufruf gerichtet, in dem es, dem „Ungarischen Korrespondenz⸗ büro“ zufolge heißt:
Die Bourgeoigregierungen der Ententemächte wollen uns das Joch des Kapitalismus neuerdings aufzwingen. Man will uns in der Flut des Blutes und der Verleumdun r bloßer Bestand bedeutet eine Gefahr für sie, die bei Teilung der Beute auch die letzten Reste ihrer nüchternen Urteils fähigkeit ver⸗ ntenteregserungen wollen mit dem nicht verhandeln können, da die Macht des Proletarieistaates nicht auf Das sagen die, die ihre Vollmacht von den vor 8 bis 10 Jahren gewählten Bourgeoisvarlamenten erhalten haben, jene, die entgegen dem Volkswillen einen Krieg eingeleitet und Jahre indurch geschürt haben, Ländern zu ihren Verbündeten gemacht baben und Kolonien unter— jocht halten. In Budapest allein haben 500 000 Arbeitende bei den ersten Arbeiterratswahlen abgestimmt in einer Stadt, die kaum eine Million Seelen zählt. Doch das bedeutet in ihren Augen nicht
eingegangenen Bedingungen der vorgestern dem ungarischen Ge⸗
Das Krle
gsministerium teilt mit, daß keine der vielen verschledenen
Fiagen, die die Heeresangehörigen als peisonen und in ihren dienstlichen Angelegenheiten so d bstimmun gs⸗ als im Abtretungs gebiet bett Sie sind entweder schon entschieden oder in Klärung g in jeder Beziehung wird angestrebt. gt kein Grund vor, etz kann und muß Im einzelnen wird nähere Auskunft eralkommandos ersolgen.
Ungarische Telegraphen⸗ ermächtigt, daß diese Be⸗ entbehrten;
effen, ver⸗ Sicher stellun trachtungen Zur Kopflosigkeit lie Ruhe bewahrt werde durch die zuständigen Gen
äteregierung.
Das Rei
chsGwirtschaftsministerium hat laut Melbung des Wolffsch
en Telegraphenbüros“ in den letzten Monaten zie Bewirtschaftung folgender Rohstoffe und Indu⸗ zeugnisse von der Kriegsrohstoffabteilung des Kriege⸗ iums übernommen:
Kork, Papier, Pappe, Holischliff, Zellstoff, Häute, Felle, Leder, Kautschuk, Afbest, Borax, Kampfer, pharmazeutische Schwefelkies, Weinsäure, itronensäure, Karbid, Salpeter, Salpeter⸗ wefelsäure. Mineralole.
er die mit der Bewirischaf⸗ rganisatlon auf das Reichs⸗
ländern ruiniert wurde. Allein in Bakn betragen die Petroleum voiräte 3 Millionen Tonnen. Dank dem Ausfuhrverbot der .
ertränken, denn unser e länder verkommt ez in Massen.
ö Dachpappe, Textilien, zerin, Gerbstoff, h rom, Elektroden, Holzverkohlungs produkte, loren haben. Räte⸗Ungarn kte und deren Rohstoffe, Phosphorite, ein, Zinkblende, dem Volkswillen ruhe. siure, Soda. Stickstoff,
Damit ist auch die Aufsi tung dieser Güter befaßten Kriegso
wirischafts ministerium übergegangen.
Sc wefel, S
die Bandenhäuptlinge aus exotischen
die Off enharung des Volkswillens, denn in ibren Augen bedeutet bloß der Wille der Bourgeoistlasse den Volkswillen. Wir fordern Euch, Arbeitende aller Länder, die Proletarierorganisationen der ganzen elt auf, schickt Cure Abgesandten her und befichtlgt durch fie unserg Arbeit, die den Kapitalismus zertrümmert und Ten Sozialismus auf⸗ baut. Schickt Eure Abgesandten, um die Wirkung der Blockade Eurer humanen Regierungen zu sehen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhaus teilte der Staatsse kretär Long mit, daß von den in Scapa Flow versenkten deutschen Kriegg⸗ schiffen das Schlachtschiff, Baden“ und die leichten Krewer „Emden“, „Frankfurt“ und „Nürnberg“ und fünfzehn Zerstõrer geborgen wurden. Die Arbeiten zur Bergung von drei weiteren Zerftörern seien im Fortschreiten. Weitere Maß⸗ mer,. wegen der übrigen Schisse seien noch nicht ergriffen
en.
n. Der ehemalige Premierminisler Asquith hat in Willesden, Blättermeldungen zufolge, eine Rede gehalten, in der er die Regierung scharf ladelt. Er fagte unter anderm:
Immer wieder werde versichert, daß die Streitkräfte der 1. liierten, in Rußland nur schwach feien, fortwährend ab= nähmen. und im Begriffe seien, sich zurückzuziehen. Trotzdem sei man Monat für Monat Zeuge der Verschleuderung britischen Blutez und britischen Geldes. In Kreisen, die noch immer nicht gan zo ohne Einfluß seien, werde indessen versucht, dafür Stimmung zu machen, daß der Umfang der Intervention ausgedehnt werde. Asquith fragte, . r, 4 dag i . eine , . Misstan ͤ n habe. Ueber die zukünftige Regierung Rußlands hätten die Russen allein zu nu aden . ; 1 -
Frankreich.
ö Der Oberste Rat der Alliierten hörte vorgestern das Ex posè Venizelos' über Thrazien und bie gegen Bu l⸗ garten erhobenen Ankiagen wegen begangener Grausamkeiten an. Der Rat genehmigte die wirtschaftlichen Klauseln des bulgarischen Frieden vertrages und bewilligte alsdann die von der österreichischen Telegation verlangte Fristverlängerung
um eine Woche.
— Nach einer Havasmeldung hat Freiherr von Lersner
der Friedens lonserenz schriftlich mitgeteilt, daß De utschland den von den Alliierten vorgeschlagenen Uebergang der Sours—
ränität Deutschlan ds auf Polen für die abzutretenden Gebiete
angenommen habe.
— In der vorgestrigen Kammersitzung legte der Unter⸗
staatssekretär im Kriege ministerium Abrami einen Gesenz⸗
rt, über das Uebergangsregime in Elsaß⸗Lothringen er Entwurf wurde dem Friedensausschuß zur Beratung
— Vor dem Friedenzausschuß der Kammer erschien
vorgestein nachmittag der Ministerpräsident Clemenceau, be⸗ gleitet von Andre Tardieu, und überreichte ein Memorandum über das linke Rh einuf er, dessen Inhalt eine ãußerst lange und lebhafte Erörterung hervorrief, in deren Verlauf Clemencean und Tardieu wiederholt das Wort ergriffen.
Laut Bericht des Wolffschen Telegraphenbüros“ sagte der
Ministerpraͤsident Clem enceau, am 27. Februar habe die fran⸗ zösische Regierung dem Fünferrat eine Denkschrift überreicht, in der die Notwendigkeit, die Rheinbrückenköpfe zu besetzen, im Interesse der Sicherheit Frankreichs verlangt wurde“ Die Alliierten httten darauf Mitte März geantwortet, und von diesem Tag an habe man die Sicherheiten sestgesetzt, die in den militärischen Friedensklauseln enthalten seien. Dazu sei die Militärkonvention getreten, die weder wag Material, noch was Mannschaften an betreffe, im Falle sie in
Erscheinung treten solle, begrenzt sei. Sowohl Elemencean wie
Tardieu sagten, nach ihrer Ansicht sei es nicht möglich, eine auf hundert⸗ tausend Mann herabgesetzte Armee rasch in eine Millionenarmee, vie gut ausgerüstet ist, z verwandeln. Der Vertrag erlaube Frankreich nicht, einjuschlafen. Der Friede, der abgeschlossen worden, sei zwar eine „hair de vigilancer, aber doch ein wirklicher Friede, der es Frankreich zestatte, wieder gufzuatmen, sich wieder zu erkeben und in grolem Umfange die Militär asten zu vermindern. Clemenceau soll nach auf die Sicherheiten hingewiesen haben, die die Existen; Polenz und Tsch echo slo wakiens Frankreich biete. Die en glis Gd ⸗ fran ö isch⸗ameritanische Allianz sei mehr wert als die Brücken kõpfe. Selbst wenn die Armeen der Alliierten, was sebr wobl möglich sei, stark verkleinert würden, würden sie immer noch stärker sein als die, die 1914 vorhanden gewesen. Der Krieg habe bewiesen, daß man eine friedliche Nation rasch in eine bewaffnete umman deln könne. Er habe aber auch ferner gezeigt, daß England und Amerika Frankreich und Belgien nicht von Deutschland, das beißt Germanien, überrennen lassen werden. Uebrigens bedeute dieser Krieg eine Lehre, die niemals vergessen werden würde.
— Der Friedens ausschuß des Senats hielt vor⸗
gestern ebenfalls eine Sitzung ab, hörte den Bericht des Senators Morel über die wirtschaftlichen Klauseln an und ge⸗ nehmigte ihn.
Rußland. Die Sowjet-Regierung versendet durch das Infer⸗
mat ions büro ihres auswärtigen Volkskommissariats an ale sozialistischen Parteien, Zeitungen und Gewerkschaften m sprüche, in denen die „wirkliche Lage Sowjet⸗ uf lands“ dargelegt wird. n ersten Funkspruch vam 18. Jnsi, der die wirtschaftliche Lage
„Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge unter anderm:
es Landes beschreibt, heißt et dem
Der von den Verbündeten geführte Krieg verschlingt eine ge⸗
waltige Menge lebendiger Kräfte des Landeg. Die Blockade der Verbündeten trennt das Land von der ganzen Welt und verdammt eg ju einem Mangel an Maschinen aller Art und Industrieprodukten, die für ein normales wirtschaftliches Leben in unumgänglicher Form erforderlich sind. Jeder Arbeiter und Bauer sieht völlig klar, daß der Sieg der Gegenrevoluttonäre die Lage nur ungeheuer ver- schlimmern und zu allem Hunger und allen Entbehrungen die Schrecken des weißen Terrors und der politischen und wirtschaftlichen Reaktion hinzufügen würde. Auf diefem ihrem Bewußtsein beruht die gesamte Handlungsweise.
Die Einmischung des englischen Imperialismus in Turlestan
und die sich daraus ergebende Unmöglichkeit einer Baumwollaugfuhr ruinieren eine Baumwollgegend, die zu den reichsten der Well ehön. Das Bewässerungtspstem wird sich bald in einem solch ch
k befinden, daß Bebauung kaum noch möglich sein wird.
echten benso ist es im Kaukasus, wo die Petroleumindustrie von den Gn g⸗ ng⸗ Die aufg Haupt geschlagene Koltschak⸗ Armee hat be ihtem
Rückzug 219 Schiffe vernichtet, de auf der Kama in ihre Hände fielen. Im Donezbecken haben die Weißgardisten . Wasser gesetzt.
Trotz dieser äußerst ungünstigen Umstände, trotz der barbarischen
Methoden der Gegenrevolutionäre, die gegen uns kämpfen, ist die wirtschaftliche Lag? von Sowjet Rußland solide. n. Hoffnung, mit uns durch Erschöpfung fertig zu werden, ist aus sichtslos. Der pon den Verbündeten mit Rußland geführte K'rieg und die wir: schaft. liche Sperre fügen nicht nur R
eutopätschen Ländern gewaltigen, unverbesserlichen Schaden zu. Ru.
ußland, sondern allen anderen
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