ee Tnarepaufe von wenigen Tagen Abgeordnete verhaften lassen
Abg. Dr. Cohn (U. Goz.) bedauert gleichfalls die Unklarheit des Wortes „Tagung“ und bemerkt seiner, daß er einen Antrag, die Immunität auch auf die Mitglieder der Gemeindeparlamente auszu- dehnen, nur deshalb nicht stelle, weil er nicht die geschäftsordnungs— mäßlge Unterstützungszabl finde.
Reichskommissar Dr. Preuß lehnt eine bindende Erklärung darüber, wie die Gerichte entscheiden werden, ab. Es werde aber Line gewisse Bedeutung sür die Gerichte haben, wenn alle Faktoren
darin einig seien, daß unter Tagung; ᷓ ö 6 ß Tagung“ die Sitzungsperlode ge
Abg. Haußmann (Dem.) stellt hiernach fest, daß alle gesetz⸗ gebenden wafteren dieser Meinung seien und glaubt, daß die Gerichte nach diesem Willen des Gesetzgebers verfahren werden.
r Abgg. Dr. Cohn (U. Sch) und Schultz⸗Bromberg (D. Nat) wessen darauf hin, daß dis Gerichte nicht nach den Motiven eines Gesetzes, sondern nur nach dem Wortlaut urteilen.
; Aba. Katzenstein tSoz) bringt einen neuen Antrag ein, das Wort „Tagung“ durch „Sitzungsperiode zu ersetzen.
Dieser Antrag wird angenommen und mit dieser Aenderung Artikel 37.
Im Art. 38 war in der zweiten Lesung bezüglich des Rechtes der Abgeordneten zur Zeugnisverweigerung eine Be⸗ fimmung dahin angenommen, daß die Abgeordneten durch Zwangsmitzel nicht ongehalten werden dürfen, Beweismittel uber eine Unsersuchung auszuliefern, und daß schriftliche Mit⸗ teilungen zwischen einem Beschuldigien und einem Abgeordneten der Beschlagnahme nicht unterlsegen, salls sie in den Händen des Abgeordneten sind und dieser nicht einer Teilnahme, Be⸗ günstigung oder Hehlerei verdächtig ist.
Abg. Tr. Kahl (D. V) beantragt die Wiederherstellung der Negterungsvorlage mit der Fassung, daß in Beziehung auf Be⸗ Khlagnahme von Schrififfücken die Äbgeordneten den Perfonen alesch— stehen, die ein gesetzliches Zeugnisrerweigerungsrecht haben. Er be—⸗ merkt zur Begründung, daß der Beschluß zweiter Lesung in der Eile auf einen Antrag Ablaß gefaßt fet. Die Bestimmung stehe ebenso in er Strafprozeßordnung. Es sei aber nicht angängig, in der Ver⸗ fung stehen zu lassen, daß die Abgeordneten als Teilnehmer oter Begünstiger eines Verbrechens in Frage kommen können. Außerdem könne man auch nicht jede Untersuchung der Wohnung eines Ab— geordneten gusschließen, dann dürfte sie auch nicht stattfinden, wenn ein Berbsecher darin versteckt sei. Die Wohnung eines Abgeordneten könne nicht cin allgemeines Afyl für Verbrecher werden.
G heimrat Zweigert stimmt namens der Reichsjustizverwaltung dem Antrag Kahl zu, der nicht nur juristisch präzisiert sei, sondern auch dem guten Geschmack entspreche.
Art. 38 wird mit dem Antrage Kahl angenommen.
Die Art 39 und 40 werden nach dem Beschluß zweiter Lesung angenommen. Um 2 Uhr wird
. ' die Weiterberatung auf Nachmittags 4 Uhr vertagt. ;
Nachmittagssitzung.
Am Negierungsstische: Bauer, Dr. Preuß und Schlicke.
Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung 4 Uhr 30 Minuten. ;
Die dritte Beratung über den Verfassungs⸗ entwurf wird beim dritten Abschnitt, Artikel 41 bis to, über Reiche präsident und Reichsregierung, fortgeßetzt. Der Amttzeid (Art. 42) erhält die Fassung: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des dentschen Volkes widmen, seinen Nußen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze des Neichs wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gLegen jedermann üben werde.“
— Auf Antrag Dr. Haas (Dem) werden die Artikel 48 und 49 (bewaffnetes Vorgehen des Neichspräsidenten gegen ein Land, das die ihm nach der Reichsverfassung obllegenden Pflichtzn, nicht erfüllt, und gegen Störungen der öffernlichen Sicherheit zufammen gefaßt mit der Aenderung, daß der Reichtz⸗ wäsident vor bewaffnetem Vorgehen gegen ein Land den Reichstag verständigen muß. Im ührigen gelangt der Ab— schnilt unverändert zur Annahme.
Im nierten Abschnitt (Der Reichstag), Artikel 62, wird auf Antrag Haußmann die Bestimmung gestrichen, daß, wenn gemäß Artikel 18 in einem Lande eine Geblets⸗ änderung vollzogen worden ist, das Stimmrecht im Reichsrat durch Neichsgesetz neu geordnet werden soll. Es bleibt also lediglich bei der allgemeinen Bestimmung, daß die Stimmen⸗ z'ohl nach jeder allgemeinen Volkszählung durch den Reichts⸗ rat nen festgestellt werden soll. Im übrigen wird der Abschnitt Art. 61 bis 68 unverändert angenommen. Im Abschnitt 5. (Reichsgesetzge bung) werden die Artikel 74 und 76 (Velksentscheid und Verfassungsänderung), da neue Anträge in Vorbereitung sind, zurückgestel lt. Im übrigen wird der Abschniitt (Art. 59— 77) unverändert an⸗ genommen. Im Atschnitt 6 (Neichsverwaltunga) wird Artikel 79 im Hinbltck auf die Bestimmung des Frieden verfrags nach einem Antrag Dr. Spahn gon in ö Fassung angenommen: „Die Verteidigung des Reichs ist Reichs⸗ sache. Die Wehrverfassung des deutschen Volkes wird unter Berücksichtigung der betsonderen lands monnschaftlichen Eigen⸗ arten durch ein Reichsgesetz einheitlich geregelt.“ Dem Artikel 91. (Die Reichsregierung erläßt mit Zustimmung des Reichsrats die Verorbnungen, die den Bau, den Betrieb und den Verkehr der Eisenbahnen regeln) will ein Antrag Ablaß (Dem.) hinzufügen: „Sie fann diese Befugnis mit Zustimmung des Neichsrats auf den Reichsverkehrsminister übertragen.“
Staatstommissar Dr. Preuß hält es für bedenklich, Amt und Stellung des Reichsverkehrsministers schon im vorweg festzulegen. Man könne nicht wissen, wie die Dinge sich organisagtorisch gestalten würden, und es wäre vielleicht besser, start ‚dem Verkehrgminist er“ zu sagen „dem zuständigen Reichsminister“.
Abg. Katzenstein (Soz.) bringt diese Anregung als Antrag ein.
Der Antrag Ablaß (Dem) wird mit dem Antraz Katzenstein (Soz) angenommen und mit einem Zusatz der ganze. Artikel 91, der Abschnitt „Reichaverwaltung“, die Artike! bis 1002 werden in der Fassung der zweiten Lesung angenommen. Arfikel 88 wird zurückgestellt. Der folgende Abschnitt betrifft die Rechtepflege. Aus Artikel 101, dessen Bestimmungen umgestellt werden und besondere Be⸗ i n erhalten, enstehen so zwei Artikel, dessen erster die
Lnahhängigkeit der Richter und dessen zwelter die Ausübung der Gerichtsbarkeit durch die Länder ausspricht. Artikel 103 bestimmt u. a. „die militärischen Ehrengerichte sind aufge⸗ hoben“. Ein Antrag Arnstadt und Genossen beantragt, diesen Satz zu streichen.
Abg. Dr. v. De b rück begründet den Antrag kurz mit einem Hinweis auf die Ausführungen des preußischen Kriegsministers in der zweiten Lesung.
.
Preußischer Kriegsminister Reinhard: Eine Bestimmung der Art gehört nicht in die Verfassung und verbaut manchen Weg des Wiederaufbaueg. Irgend etwag derartiges brauchen wir Väter doch wieder für den Aufbau des Heeres. Bei dem kommenden Reichsheeresgesetz wäre in aller Ruhe zu beraten, in welcher Form die künftige Gestaltung des Offizierkorps und Heerwesens ersolgen soll. Gerade aus den Kreisen. die die Bestimmung durchgesetzt haben, erhalte ich und der Reichswehrminister, in dessen Namen ich bier auch spreche, läglich Aufforderungen zu scharfem Eingreifen gegen diese oder jene Peisönlichkeit. Gleichzeitig nehmen Sie ung die Mittel dozu; auch technisch gehört eine solche Bestimmung nicht in die Verfassung. Die alte gen des Disnplinarwesens kann nicht aufrechterhalten werden, aber an der neuen wollen wir zusammen beraten und mitarbeiten.
Abg. Dr. Spahn (Sentr.): Als Berichterstatter über diesen Abschnitt kann ich feststellen, daß uns von Vertrauensleuten ver— schiedenster Formationen bekundet worden ist, die Soldaten hätten Vertrauen zur Militärjustiz seit der Verordnung von 1918.
Abg. Dr. Waldste in (Dem.): Wir beraten über, die Militärehrengerichte. Nach i . des preußischen Kriegsministers soll es folche gar nicht mehr geben. Wie ist denn eigentlich der jetzige Zustand?
Preußischer Kriegsminister Reinhard: Ein Vakuum entsteht nicht, da augenblicklich eine Ehrengerichtsbarkeit nicht besteht. Ich will nur für die Zukust vorbauen und warnen, daß sie uns nicht
verbaut wird.
Abg. Gröher (Sentr. : Ein Vakuum tritt tatsächlich nicht ein, menn die Ehrengerichte bereits nicht mehr funktionären. Wenn der Mmnister betont, eine Disziplinarordnung für Offiziere haben zu müssen, so hat er recht. Die Bisziylinarbestimmungen laufen selbst⸗ verständlich neben den Militärgerichten nebenher. Sie haben aber mit der Ghrengerichtsbarkeit nichts zu tun. In Zukunft sollen die Mililärehrengerichte nicht wiederkommen. Sie sind keine Einrichtung, die uns Segen gebracht hat.
Abg. Dr. Wal dstein (Dem! Wenn dag Haus beschließt, daß die Ebrengengerichte aufgehoben sind, so tritt lediglich die Rechts⸗ wirkung ein, daß sie auch rechtlich beseitigt werden, nechdem sie tatsächlich bercits veischwunden sind. Die Regelung in der Zukunft bleibt offen, in welcher Weise die disziplinarische Militärgewalt aus⸗ geb aut werden soll.
Abg. Dr. Graf zu Dohna (D. V.): Danach ist der Satz also volllommen übeiflüssig. Somit erscheint die Bestimmung als Aus⸗ druck einer ganz bestimmten Tendenz. (Unruhe links) In dem Augenblick, wo Sie Standgerichte annehmen, sehen Sie in dem Militarehrengericht ein Ausnahmegesetz,. Eg schafft nur Sonder⸗ recht, das ist ein großer Unterschied. Das Militärehrengericht steht auf derselben Stufe wie Jugend oder Kaufmgnnegerichte. (Wider⸗ spruch und Unruhe links.) Die Versammlung hat es jederzeit in der Hand, die Gegenstände durch ein Gesetz zu regeln, es scheint fast so, als waren Sie sich (nach links) einer einfachen Mehrheit im künftigen Reichstage nicht sicher. )
Abg. David sohn (U. Soz.): Es fragt sich, ob wir entgegen der bisherigen Rechtsordnung nicht Recht schaffen sollen. Man gebe uns Ehrengerichte fär samtliche Soldaten und Unteroffiziere, dann werden wir mit uns reden lassen. Neulich noch hat der Kriegsminister die Offiiere in den Himmel gehoben, während er die Mannschaften herunterzog, als ob es unter ihnen nicht auch treue, ehrliche Männer gegeben hätte. Die Jugend, und Kaufmannggerichte hatten Klassen⸗ f, Wir bleiben bei dem bisherigen Beschluß, mit dem wir Gott sei Dank endlich einmal durchgekommen sind.
Der Artikel wirb in der Fassung der zweiten Lesung angenommen. Artikel 104 wird nach einem Antrag Haußmann (Dem) in der abgeänderten Form folgender⸗ maßen angenommen: „Die Militärgerichtsbarkeit ist aufzuheben außer für Kriegszeiten uad an Bord der Kriegeschiffe“.
Der Nest des Abschnittes (bis Artikel 106) wird in der Fassung der zweiten Lesung angenommen.
Zu dem vorher ausgesetzten AÄrtitel 88, der des Post⸗ und Telegraphenwesen behandelt, wird auf Antrag Hauß⸗ mann ein Zusatz beschlossen, wonach die Neichsregierung mit Zustimmung des Reicherats die Verordnungen erläßt, welche Grundsätze und Gebühren sür die Benutzung der Verkehrs⸗ einrichtungen festsetzen, und wonach mit Zustimmung des Reichsrats die Reichsregierung einen Beirat in Angelegen⸗ heiten des Post⸗, Telegraphen⸗ und Fernsprechverkehrs errichtet.
Es folgt der zweite Hauptteil: „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen.“
.Der erste Abschnitt, Artikel 108 bis 117, handelt von der Einzelperson.
Abg. Koch⸗Cassel (Dem.): Meine Fraktion hat in der zweiten Lesung wesentliche Bedenken gegen die Grundrechte in der Ausschuß— fassung gehabt, für welche die nötige Klarheit in der kurzen Zeit der Beratung nicht gefunden werden konnte. Die Grundrechte sind nichts anderes als der Versuch, im Wege verkürzter Gesetz⸗ gebung die wichtigsten Materien unseres Rechtslebens neu zu ordnen. Das konnte nicht gelingen. Auch zwischen der zweiten und dritten Lesung ist Klarheit über die Tragweite der Grundrechte nicht geschaffen, es ist noch heute unklar, ob sie bestebendes Recht aufheben oder die Gesetzgebung für die Zukunft in neue Bahnen lenken oder nur allgemeine Wahrheiten aussprechen wollen. Wir verzichten heute auf den Versuch, die Grundrechte noch wesentlich ab⸗ zuändern, stellen aber fest, ö nach unserer Meinung die Grund⸗ rechte keine Quelle der Rechtefindung, sendern der Rechtever— wirrung sind. ; ;
Im Artikel 198 (Gleichheit vor dem Gesetz), wonach u. a. öffentlich⸗rechtliche Vorteile oder Nachteile der Geburt oder des Standes nicht bestehen, wird auf Antrag des Abge⸗ erdneten Spahn die Aenderung beschlossen, daß sie „aufzuheben sind“. Ein Antrag Auer (Soz.). wonach sie „aufgeboben sind“ sowie ein Antrag Heinze auf Streichung der ganzen Bestim⸗ mung, werden ahgelehnt. Die Bestimmung des Art. 108, wonach Adelsbezeichnungen nur als Teil des Namens gelten und nicht mehr verliehen werden dürfen, wird, entgegen einem Antrage der Deutschnationalen und der deutschen Volkt⸗ partei auf Streichung, aufrecht erhalten.
Zu dem Art. I13. der die persönliche Freiheit behandelt, beantragen die Abgg. Loebe (Soz.) und Dr. Ab laß (Dem.) eine Entschließung, worin die Reichsregierung ersucht wird, alsbald einen Gesetzentwurf über bie Reform des Strafrechts und des Strafvollzugs mit dem Ziel einer Beseitigung der Todesstrafe dem Reichstage vorzulegen.
Die Abgg. Dr Sinzheimer (Soz.), Dr. Abl aß (Dem) und Dr. Kahl (D. V.) beantragen eine Entschließung, die Regierung zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem in allen Fällen, in denen das Gesetz ausschließlich dle Todesstrafe vorsieht, mildernde Umstände zugelassen werden und wahlweise neben der Todesstrafe die Verhängung einer Freiheilsstrafe zuläͤssig ist.
Abg. Dr. Kahl (D. P.): Ich bin Gegner der Beseitigung der . sehe aber den einzigen zutreffenden Cinwand gegen die Todesstrafe in ihrer Unheilbarkeit. Der halb wollen wir unter Um— ständen auch mildernde Umstände zulassen. Mord und Todschlag unterscheiden sich dadurch, daß der eine mit Ueberlegung, der andere ohne Ueberlegung ausgeführt ist. Die psychologischen Grenzen da—⸗ zwischen sind außerordentlich flüssig, deshalb müssen wir dem Richter mildernde Umstände an die Hand geben, wie unsere Entschließung
empfiehlt,
Abg. Dr. Taucher (Zentr.) erklärt, daß seine nbe ju arbster Cen die Todesstrafe als äußerstes Abwehr und err, mittel gegen die größten Verbrechen immer für notwendig haften (Sehr richtig l im Zentr.) Namen lich jetzt, wo die schwersten Ein sriffe in das Rechisleben zu den Alltäglichkeiten gehören. Aber j Art der Verhängung der Todesstrafe bedarf einer Aenderung. Sein Freunde fsimmten deshalb der ersten Entschließung nicht zu, wei aber der zweiten. .
Abg. Loebe (Soz.): Wir finden leider für einen Antrag auf Abschaffung der Todesftrafe keine Mehrheit, wiederhglen des halt aber unsern Antrag, in einem besonderen Gesetz die Todes strafe aufzuheben
Aba. Dr. Eo bn (ü. Soz) wird mit seiner,. Partei . einer besonderen Löfung der Frage für beide Entschließungen stimm ᷣ
Ein Antrag der Deutschnationalen, in der ersteren Entschließung die Worte „mit dem Ziel einer Beseinigung de Todesstrafe“ zu streichen, wird abgelehnt.
Beide Entschließungen werden angenommen.
Artikel 114 erhält auf Antrag Auer (Soz.) die Fassung „Die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Freistãtte und unverletzlich. Ausnahmen sind nur auf Grund von Gesetzen
tuulãssig.“ ; s fan übrigen wird der erste Abschnitt der Grund rechte unverändert angenommen. ; de, folgt die Beratung des zweiten Abschnitts del Grundrechte Artikel 118 bis 131. Artikel 118, Abt. J erhaͤst auf Antrag Spahn (gentr. die Fassung: „Die Ehe stehi altã Grundlage deäß Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Natton unter dem besonderen Schutz der Ver fassung. Sie heruht auf der Gleichberechtigung der he den Geschlechter.“ Ueber Art. 119 (Erziehungsrecht der Eltern) entspinnt sich eine längere Aussprache.
Abg. Dr. Ab laß (Dem.) führt zu den Anträgen der Sosial⸗ demokraten auf rechtliche Gleichstellung der unehelichen Kinder mit den ehelichen aus, daß damit in der Praxis eine Besserstellung der uneb elichen Kinder vor' den ebelichen und eine außerordentliche Ver— wirrung der Familienverhältnisse erzielt würde. (Zustimmung.)
Abg. Dr. Cohn (U. Sor) widerspricht dieser Behauptung. Wenn wirklich eine Besserstellung der unehelichen Kinder die Folge der vorliegenden sozialdemokratischen Anträge wäre, so wäre das ein , für das den unehelichen zugefügte tausend⸗
rige Unrecht. . 3. hl ech mn entsteht im Hause, als nach kurzen Ausführungen der Abgeordneten Frau Schuch (Soz.) mit Beziehung auf die starke Beteiligung der Frauen an der Aussprache auf der Rechten die Bemerkung fallt: wehe, wenn sie losgelassen.
Unter Ablehnung des Antrages der Mehrheitssozialisten, daß das vneheliche Kind den Namen des Vaters tragen und recht= lich gleichstehen soll, und eines Antrages der Unabhängigen, doß das uneheliche Kind dem ehelichen aleichstehen spoll, ferner unter Ablehnung eines Antrages der Denischnationalen Volkspartei auf Wiederheistellung der ursprünglichen Fassung des Entwurfes, gelangt Artikel 119 im Wortlaut der zweiten Beratung zur Annahme. Auf Antrag Spahn (Zentr. wird der zweile Satz des Artikelz 119, der die unehelichen Kinder betrifft, zu einem besonderen Artikel 119 a.
Im übrigen wird der Abschnitt (Artikel 118 bis 131) un verändert an genommen. Hierauf wird die Weiter⸗ beratung auf Donnerstag 9½ Uhr vertagt.
Schluß 8 Uhr.
Handel und Gewerbe.
In der heutigen Sitzung des , ,, der Reichsbank berichtele der Vorsitzende, Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. , an der Hand der Uebersicht über die Lage der Reichsbank im letzten Monat.
Nach der Wochenübersicht der Reichs bank vom 23. Jul 1919 betrugen (4 und — im Vergleich zur Vorwoche): 1917
Aktiva. 1919 1918 ee 2 475 391 000
9 . * Metallbestand ).. ( I8 79 Goc)
1131 533000 2467 876 000 darunter Gold. 2 401 481 0090
1 365 060) zig 6b) 1111757 000 2 347 680 6060 C bb 236 00) Reichg⸗ u. Darlehns⸗ kassenscheine .. bob 609 000
C zii G . I59 G5 (4 öl Za Go)
8 844 gꝛb ooo 1743 ga7 990 S6 jn G55) (= 24 73i 66)
1152 6066 1 632 060 à 345 6b (4 765 00 (- a7 0 - 1 Bi Gσπ
Noten and. Banken
Wechsel, Schecks u. diskontierte Reichs
schaßanweisungen. 28 539 obs 000 14 92 815 000 10 559 654 00
lI41026 bo - 273 390 000) tp I O30 09)
Lombardforderungen 11 587 000 ß 3h 000 9 431 000
( 4931 000) — 2 821 600) (4 100 000
Effekten 140 352 000 122 174 000 121 289 000 ( 38 884 000 66
1853 601 000
3 181 000 3721 00 sonstige Aktiven. . 2073 9651 0090 1196 947 000 72 3 h oo -- 30 zis 00) a ssiya.
6 86h 690 Grundklapttal. .. 180 000 000 180 000 000 180 000 000 (unverändert) (unverändert) Reservefondz ..
(unheränderh 99 496 000 94 828 000 90 137 000 umlaufende Noten.
(unverändert) (unverändert) (unberändert) 29 345 861 00 12 383 582 000 8 629 569 Cob. 2b 95 - 7 259 00 ¶ II Io3 00
sonstige tägl. fällige . erbindlichkeiten. 8 170 764 000 7751 840 000 5 482 451 000 ( iI4 7213: Gσυάο σ i685 Sid o ¶ 147 464 0) sonstige Passiva. . 2 999 495 000 730 762 000 22 019 000 ( 32 943 00 - S2 712 000) (- 26739 9 ) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in ,,, aus ländischen en. das Kilogramm fein zu 2784 erechne
Aufruf und Einziehung der Reichsbanknoten zu 50 M6 vom 29. Oktober 1918. Die Reichsbank ruft nun⸗ mehr durch die im Anzeigenteil abgedruckte Bekanntmachung ihre 50 M- Noten mit dem Datum vom 20. 10. 1918 auf. Die Besitzer werden aufgefordert, diese Noten bis zum I0. September 1919 bei einer Dienststelle der Reichs bank in Zahlung zu geben oder gegen andere gesetzliche Zahlungs mittel umzutauschen. Mit dem I0. September verliert die aufgerufene Note ihre Eigenschaft als gesetzliches-⸗Zahlungsmittel, was zur Folge hat, daß nach diesem Tage niemand mehr verpflichtet is die 0 s6⸗Noten vom 20. Oktober 1918 anzunehmen. Es empfiehlt sich deshalb, schleunigst alle 50 S6⸗Noten bieser Ausgabe bei einer Reichsbankanstalt, öffentlichen Kasse, Bank, Spar asse odet Geldinstitut in Zahlung zu geben oder umzutauschen. Versäumt man den Termin vom 19. September 1919, so kann man die Noten nur noch bei der Reichs bankhauptkasse in Berlin
.
satauschen, die eine Einlösung aber auch nur bis zum 6. Sptember 1920 vornimmt. Mit letzterem Zeimwuntt er— licht für die Reichsbank die Einlösungsrflecht überhaupt. n Irrtum vorzubeugen, wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei diesem Aufruf lediglich um zie Reichs banknoten zu 50, — S½ mit dem Datum des 30. Oktober 1918 handelt, die auf der Porderstite links ein grünes Zierstück und rechis daneben den Aufdruck in einer guad ratischen dunkelbraunen Umrahmung tragen. Unberührt ham Aufruf bleiben sämtliche übrigen Reichs ban knoten, Reichs— gassenscheine und Darlehngkassenscheine, also auch die anderen uf 50, — M6 lautenden Darlehngkassenscheine und Reichs bank— nien, unter letzteren auch die Ausgabe vom 30. Nooember 19I8, deren Aufdruck auf der Vorderseite von einem gewellten ahmen umgeben ist und deren Rüchseite ein freies Mittelfeld ufweist. Alle diese Geldzeichen bleiben gesetzliches Jahlunge⸗ utel, müssen also von jedermann auch ferner in Zahlung
enommen werden.
— Die LHauptversammlung der Darlehnskassen, Berlin Sw. 12. Jägerstr. 24/36, teilt laut ‚W. T. B.“ mit, aß ibr neuerdings Darlehnskassenscheine vorgelegt werden, bie mit Reklamezetteln, vielfach politischen Inhaltz, beklebt find.
g wird darauf aufmerksam gemacht, daß die 3ffentlichen Fassen dite Annahme solcher Scheine verweigern güsseen, weil es ihnen erschwert oder unmöglich ist, zu vrüfen, o diese Scheine echt sind. Die Eigentümer, denen solche Scheine an den öffentlichen Kass en nicht abgenommen werden, sind alsdann zejwungen, sich an die . der Darlehnskassen zu winden, um ju versuchen, Etsatz zu erhalten. Dem Publikum kann aper nur eindringlich geraten werden, die Annahme solcher Gceine zu verweigern, um sich seinerseits gegen Schaden zu sichern. —
— Die Lüneburger Wachsbleiche, Aktien⸗Ge— sellschaft schlägt vor, 10 vn für die Aktie zu verteilen.
— Vom J. August 1919 ab werden laut W. T. B.“ die durch die Sgaliherings - Gin fuhr⸗Gesellschaft m. b. H. als Fommissionärin der Reichsfischversorgung eingeführten Saliheringe den Ginfuhrsirmen zum Vertrieb überwiesen. Unter Einfuhrfirmen nd die Firmen zu veistehen, die in die Saljberings. Ein fuhr⸗-Gesell—
aft aufgenommen worden sind auf Grund des Nachweifes, daß sie . den Jabren 1911113 durchschnittlich säbrlich mindestenz 10000 Fässer Salzheringe direkt aus dem Ausland für eigene Rechnung angeführt haben. Die Saliheringg. Einfuhr-Gesellschaft stellt den Einfuhrfirmen nach Maßgabe der Verhältnisse Ware zum Verkauf ur Verfügung. Die betroffenen Firmen berkausen zu den von za Meicheflschrersorgung festgesetzten und bekanntgegebenen. Preisen, die sich ab Lager Seeplatz verstehen, in der Weise, daß er einzelne Kunde mindesteng 33 Faß gleichjeitig kauft und lleichleitig abnimmt. Dle Preise verstechen 64 grundsätzlich netto lasse bei Erteilung des Auftrags. Vor oder bei Verkauf haben die Firmen ihren Kunden bestimmte Perpflichtungen bejüglich des Weiter⸗ serkauft usw. aufzuerlegen, wie sie 6 aus den Ueberwachungt⸗ aaßnabmen des Reiches ergeben. Freistellungen werden den i rr, sunen erstmalig am 30. Jull gemeldet, sodaß der Verkauf mit dem l. August 1919 beginnen kann. Dic Saliherings⸗-Ein fuhr. Gesellschaft yerlehrt grundsätzlich nur mit den Einfuhrfirmen. Abgesehen von den Maßnahmen für einschrämkende Festlegung der Verkaufgpreise soll sich er Verkebr jwischen den Firmen und Abnehmern vollständig frei ent— vickeln. Die Beziehungen, die vor dem Kriege zwischen en n i, und Kandel bestanden, werden sich dabti wieder einschalten können. — bie Saliheringz⸗Einfuhr ⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung teilt nit: Die ab 1. August 1919 bis auf Widerruf für die Einfuhr Emen geltenden Verkaufgpreise für Salzheringe sind die folgenden: für ein Faß von etwa 105 Eg netto 1919er Sloehering 351 , Ilser Sloehering 296 6, 1818er Vagarhering 261 6, 1917er Norweger Hering 176 65; b. für ein Faß von etwa 95 kg netto 1918er Fetthering, größere 351 M, 1918er Fetthering, mittlere
e d, 1918er Fetihering, kleinere 281 4. Die Prelse versteben
sch ab Lager Seeplatz einschlicßlich Gebinde und netto Kasse. Für — 36 und Altenburg lagernde Ware erhöht sich der Preis 16 Mb. ö
* bahn 9 Lisi ahn im Jun aben laut Meldung des W. T. B.“ gegen das Vorjahr J 090 0c Dollar, die Reincink ahmen gegen Tas Vor- jahr 179 060 Dollar zugenommen. * Budape st, S0. Juli. (W. T. B.) In einer Note an die deut sch-österreichische Gesandtschaft in Budapest gibt die Ungarländische Räteregierung Lekannt, daß die Anmel defr'ist für im Befitze von Ausländern befindliche Wertpapiere für An—⸗ gehörige der europäischen Staaten bis zum 31. Au gu st d. J. und für Angehörige der überseeischen Staaten bis zum 30. Sep— tember d. J. verlängert worden ist. In elner zweiten Note er— klärt die Ungarische Näteregicrung, nicht darauf vorzia ten ju können, das Vermögen in Ungarn wohnender Ausländer oder die in aus— ländischen Filialen befindlichen Wertpapiere von den in Ungain wohnenden Ausländern im Bedairfssalle in Anspruch zu nehmen; doch würden die Eigentümer vollständig ent schädigt werden.
In 453. Auflage erscheint Salings Börsen-Jahrbuch 1918/20 geb. 48 66. Verlag für Horsen⸗ und Finanzliteratur A.-G., Berlin W. 35). Das Werk enthält wieder sämtliche an der Berliner Börse gehandelten Werte. Bei den Akttengesellschaften werden. augtführlsche Angaben über Vorstand, Aussichterat, Geschichte, Betriebsgegenstand, Aktienkapital, Anleihen, Geschäftsjahr, Generalversammlungen, Statuten, Dividenden und Kurse gebracht, anschließend daran die letzte Bilanz. Neben den zahlreichen Aenderurgen, die durch die politischen Umwälzungen bedirgt werden und die für die Benutzer des Werkes von großem und bleibendem Wert sind, waren auch in diesem Jahre wiederum eine Reihe junger Aktienemisszonen zu berücksichtigen. Im übrigen erscheint das Weik wieder in seiner altbewährten Verfassung mst eiweitertem Inhalt. Das Verzeichnis i. ,, und Aufsichtératemitglieder ist gleichfalls darin enthalten.
Berichse von ausGwärtigen Wertpapiermärkten.
Wien, 30. Juli. (W. T. B) Die Börse verlief sebr fest und unterlag eist zum Schluß einem Drucke von Gewinnsicher⸗ stellungen, die namentlich eine stärkere Abschwächung der Südbahn— werte zur Folge hatten. Die . im ersten Stadium des Verkehrs wurde von den finanziellen Kreihen hauptsächlich mit der Einleitung mündlicher Verhandlungen jwischen der framösischen Regierung und dentsch⸗österreichiscken Bevollmächtigten über die Ver= sorgung mit Kohle und über die Verwendung deutsch-österreichischer Arveiter in 3 begründet, da man hieraus auf die Möglichkeit mündlicher Verhandlungen auch über den Friedensvertrag schloß. Ferner wirkte auch die Erwartung einer baldigen Entwirrung der ungarischen Krise anregend. Zu den bevorzugten Papieren gehörten in der Kulisse Stgatsbahn- und Alpine Monfan-AÄktien sowie unga— rische Werte und Türkische Lose. Im Schranken gewannen nament« lich einzelne Schiffahrtsaktien einen kräftigen Aufschwung. Der An— lagemarkt war fest, Notenrenten stellten sich um 2 vy höher.
Wien, 30. Juli. (W. T. B.) (B85 r senschlußkurse.) Türkische Lose 520,900, Orientbahn — —, Staatsbobn 1014,00, Südbahn 194,50, Desterreichische Kredit 583, 00, Ungortiche Kredii C000, Anglobank 375. 00, Unionbank 482 60, Sgnkverein 448,00, Länderbank 512,50, Tabakaktien 2260, 60, Alpine Montan 1082,00, Prager Cisen 2795 00, Rima Muranyer 1013,00, Skodawerke 766, 00. Salgo Kohlen 1026,00, Brürer Kohlen — —, Ealizia 1870 00, Waffen 975 00, Lloydaktien 43,00, Poldihütte 920,00, Daimler h70 00, Oesterreichische Goldrente 118,09. Desterreichische Kronenrente ol 00, Februarrente Sl, 00, Matrente SI, 0, Ungarische Goldrente 128, 00, Ungarische Kronenrente 72.00.
London, 28. Juli. (W. T. B.) 23 0½ Englische Konsols 513, b oso Argentinier von 1886 97, eM Brasilianer von 18889 64, 4 os0 Japaner von 1889 69, Z os0 Portugiesen 54, 5 o /g Russen von 1306 598. 43 0! Russen von 1809 423, Baltimore and Ohio h3,
Canadian Pacifle 186, Erie 223, National Railways of Mexico 107
Pennsylvania — —, Southern Packfie 121, Union Pactfie 151, United States Steel Corporation 127, Anaconda Copper —, Rto Tinto 614, Charterd 2513. De Beers 245, Goldsields 2 /ie, Randmines 35s09. — Privatdiskont 35, Silber 5335 / is.
Paris, 29. Juli. (W. T. B.) 5 ½ Fran. Anleihe 88,0, 4 0/0 Franz. Anleihe 71,40, 3 0/, Franz. Rente 66, 90, 46 /
Roheinnahmen der Canada Paeifie⸗Gisen⸗
schwächung Platz, die ihren Ausgang von
Soon. äußere Anleihe 121 50, 5e, Russen ven 1906 57,45, 34 Ytussen von 18965 34, 00, 4 Tüwken unif. 74, 5b, Suez ⸗ Kanal h698, Rio Tinto 1919.
Amster dam, 30. Juli. , Wechsel auf Berlin 15, 223 Wechsel auf Wien 6 80, Wechsel auf Schweiz 47,47, Wechsel au Kopenhagen 59,00, . . Stockholm 665, 609, Wechsel a New orf 264.00, Wechsel auf London 11,59. Wechsel auf Paris 36,15, Wechfel auf Thrifltiania 65, hh. — 5 060 Niederländische Staagtzanseihe von 1915 92issis, 30 /o Niederländ. Staatsanleihe 39, Königl. Niederländ. Petroleum 785, Holland ⸗ Amerika Linie 4753, Niederländisch⸗Indische Handelsbank 2655, Atchison, Toxpeka u. Santa
6 10210, Nock Jslond ——, Sxruthern Pacifie 109, Southern kailway zor ic, Union Paclfie 1423, Anaconda 169116 United States Steel Corp. 1161. Französisch, Englische Anleibe —, Hamhurg⸗ Amerifa Linie 39 — . K als gestern, Schiffahrts⸗ werte anfangs behauptet, schließlich schwach. .
Kopenhagen, 30. Juli. (8. . B.) Sicht wechsel auf Hamburg 26, 00. do. auf Amsterdam J70 25, do. auf schweiz. Plätze ol, 50, do. auf New Jork 450 00, do. auf London 19,73, do. auf Paris 61,75, do. auf Antwerpen 61,50, do. auf Helsingfors 27 00.
Stockholm, 30. Jult. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 24 00, do. auf Amfterdam 152, 35, do. auf schwelz. Plätze 3,70, do. auf Washington 40200, do. auf London 17,64, do. auf Paris 55 25, do. auf Brüssel 54,00, do. auf Helsingfors 24.00.
New Jork, 29. Juli. (Schluß) (W. T. B.) Nach unregel⸗ mäßiger Eröffnung griff an der Fondsbörse eine entschiedene Ab- Vorstößen der Baissepartei nahm. Veranlassung hierzu gab die Annahme, daß der jetzt sällige Quartalsausweis des Stahltrustes unbefriedigend lauten werde. Motor-, Stahl- und Ausrüstungtakti⸗n wurden in erheblichen Posten an den Marki geworfen. In der letzken Börsenstunde setzie sich eine Erbolung durch, wobei Tabak., und Spezialwerte die Führung übernahmen. Schluß unregelmäßig Umgesetzt wurden 1159 000 Stück Attien. Geld: Behauptet. Geld auf 24 Stunden Durchschnittsrate 6, Geld auf 24 Stunden letztes Tarleß en 6g, Wechsel auf London (60 Tage) 4 34, 00, Cable Transfers 4,38. (0, Wechsel auf Paris auf Sicht 7,25, 00, Silber in Barren 1075, 3 0/0 Northern Pacifie Bonds —. Ko / Verein. Staaten Bonds 19825 —, Atchison, Topeka u. Santa FJ 991, Baltimore u. Bhio 463, Canadian Pacifie 1703, Chesapeake u. Ohio 643, Chicago, Milwaukee u. St. Daul 483, Denver u. Rio Grande 11, Illinots Central 100, Loultville u. Nashville 115, New Jork Central 809, Norfolk u. Western 1053, Pennsylvania 46, Neading 831, Southern Pacifse 1063, Union Pacific 130, Anaconda . . 75J, United Stateg Steel Gorporation 112,
9. pref. 1163.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 29. Jull. (W. T. B.) An der heutigen Woll auktion wurden 5ol2 Ballen angeboten. Frine Croßbreds wiesen fest: Tendenz auf, die Preise für die anderen Sorten regten die Kauf⸗
lust an.
Liverpool, 29. Juli. (W. T. S.) Baumwolle. Umsatz 4009 Ballen. Einfuhr Ballen, daben Ballen amer̃⸗ fanische Baumwolle. — Für Juli 21,36, für September 21,38, für Oktober 21,48.
Amerikanische und Brasilianische 1 Punkt nien riger.
New Jork, 28. Juli. (W. T. B.) Die sichtbaren Vorräte betrugen in der vergangenen Woche: An Weizen 13 2465 000 Bushelz, an Ktanadaweizen C O95 000 Bushels, an Mais
3 143 000 Busphels.
New Jork, 29. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 34,25, do. für Jult —— do. für August 33.16, do. für September 33. 48. New Orleans loko middling 33, 75, Petroleum refined lin Caset) 20.25, do. Stand. white in New Jork 17,256. do. in Tanks g, 26, do. Credit Balances at Ol City 4060, Schmal! prime Western 34,85, do. Rohe & Brothers 27,006, 3 Zentrifugal 7.28. Welzen Winter 2374, Mehl Spring clears 9, o- 10,25, Getreidefracht nach Liverpool nom., Rio Nr. 7 loko 233, do. für Juli 22,50, do. für Sept. 22.38.
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5. Cwwerbz. und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
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J. hunter suchunggsachen.
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4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.
b. Kommandilgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
2 . Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen rc.
An ßerdem m
Sffentlicher Anzeiger.
he, , . sür ben Rann einer 5 gespaltenen , n n, . 1Mk. rd auf den Anzeigenpreis ein Teuerung Sznschlag von
9. Bankausweise. O v. H. erhoben.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts- ꝛc. Versicherung. 19. Verschiedene Bekanntmachungen.
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1. Privater fi
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1 Untersuchungs⸗ sachen.
65427] Steckbxlaf.
Hegen den unten beschrlebenen fuüberen dDberhelzer Ferdinand Bauer, welcher sich bakorgen hält, ist, elne Gefärgntrstrafe bon 12 Jahren vtrbärgt. Es wird er— ut, ihn zu ve. haften und an die nächsie NMllltä: behörde zum Welter trant port bler⸗ her at zullefern.
Vr ihelmshaven, den 19. Juli 1919.
Gericht 11. Marineinspekilon. Der Gerichtaherr. . J. V.: M ad lung.
Beschrelbung: Alte:: 27 Jahre, Größe: m 69 em, Statur: ni tel, Hare: blond, Augen: grau, Nase: gew., Mund:
w., Bart: Schnurrbart, Gesicht: arw.,
Epioche: deutsch. Besondere Keunzeichen: Beide Unterarme tätcwiert.
lis 25] cahuenfluchts en klů rung wan Beschlag nahme ver fügung. In der Unterfuchurngtzsache gegen den Unter ablmelster Kafim ir MWachelsti von et preuß. San. Komp. 261, wegen Fabnenflucht, wird auf Grund der Sz 6ff. , Milttarf traf gefetzbuchs somte der FJ 3hö, iz0 der Müilltärffrafgerichtsordnung der Beschuldigie hierdurch für fahnen füch lig klärt urd sein im Veutschen Reiche be⸗ sndlicheß Verrnzgen mit Gefchlag belegt. Marienburg, den 14. Juli 1919. Gericht der 41. Diviston Zweigstelle. L. Nr. A 1286/19. Der Gerichitzherr: h. Groddeck. Mau solff, Kriegtgeꝛlchtsrat.
lib z7] Zahnen flu tser lä rung.
In, der Untersuchungssache gegen den Päketier Ferrg Fritz. . Komp. Inf. eds. 170, deb. am 5. 5. 18965 jn
Mernnheim, Lindwirt und Sattler in,
ober fachsen, wegen Fahnenfluchf, wiid
auf Grund der S§ 69 ff. des Milttärstraf⸗ lesetzᷣhuchd . S§ 366, 360 der
——— —
Militär tra fgerlchtsordnung der Beschul⸗ digte bierdurch für fahnen flüchtig erklůet.
5 tt. . Dezember 1916.
Lahr - den 27. Gericht der slellv. 84. Inf.⸗Brigade.
(4h42 1
1) Unie: orftnier Camill stuntz, Res. . Inf ·˖ Regt. 228,
2) Wehrmann Robeit Riechardt, Bez⸗ sdo. Altenhurg,
3) Landstm. Marion Pulawsti, Ers. Batl. Inf. Regt. 163
4 Musketler Wladislaus Ratay ski, 1. Ers. M. G. Komp. IV. A⸗K.,
5) Landsim. Heimann Kosa, Bez. ⸗Kdo.
Torgau.
6) Landstm. Ernst Richard Schmidt, Bꝛz. Ado. Altenburg, — 7) Landsim. Einst Meuschke, Bez. Kdo.
Altenbur⸗ S) Hefrelter Regt. 228, 9) ö Johannes Kleine, Flieger⸗
TJ. 1 1, 10) Mutketier Fritz Meyer, Landst.« Bail. TVs27, 11) Schütze Karl Fickert, Bez. „Kdo. Altenburg.
12) Limdstm. Fritz Paoumer, Bej. Kdo. Altenhurg, sind auf Grund der ö 69 ff M. St. B. B., s§ 356, 360 M. St. G. O. für fahnen⸗
fluͤchtig erklaͤrt.
Torgau, den 29. 7. 1919
Geiicht der 8 Dlylsion, Amttstelle Torgau.
Geschluß.
In der St ⸗afsache gegen den Schlosser , Holthaus aug Grügmanns heide, rels Ssrrlohn, wegen gefährlicher örper. verletzung — Aktenzelchen 2 J. 1365/12 der Staa iganwalischafe in Hagen — wird der Beschluß der Slraflammer 1 der Landgerichts Haten vom 30. April 1913
aufgehoben, da durch die Elnstellung des Verfahreug in oben berechneter dle
Karl Bley, Nef. Inf
ab? as)
Gründe für selne Erlafsung nunmehr fort⸗˖ gefallen siad. Heger, W., 5. Juni 1919.
Das Landgericht. Etrafkzmmer II. gez Müller. Kleine. Steßmann. Für richtige Ahschiift:
Hagen, W., 73. Juli 1918. (L. S.) (Unterschr ifi), Rech nunggrat.
(454126 Bꝛsch luß.
Die Fabnerfluchtserklärung gegen den Mattoszen Emil Errst Preuß von der 5 Komp. II. Matraosendlvision, geb. am 29. Mär 1891 ju Bremerhe ven, wird gem. 5 362 M.St - B. -O. biermit auf geboben, da die de Fahnenfluchtserklärung bom 29. Jull 1916 zugrunde liegenden Vorautzsetzungen weggefallen find. Miiheimshaven, den 24. Juli 1913. Gericht der II. Maninemspekrton.
Aktenztichen II. d. 142/16.
K // /// //
l —— 3 2* K * 1
Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen n. dergl.
44100] Zwangsversteigernng, Im Wege der Zvangävollstreckung soll am 2A. GrFtober 1SIC. Vormittags EHE Uhr. Neue Fröedrichstr. 13 15, 111 (drittes Stockwerk), Zimmer Ar. 113-115, verfleigert werden das in Berlin, Aclerstr. 17, helegene, im Grundbuche vom Ocanien. burgertorbenirke Band 1 Blatt Nr. 14 leingeteagener Gigentümer am 28. Juni 1915, dem Tage der Eintragung des Ver— steigerungtvermerkg: der Kaufmann Robert Schweitzer in Braadenbuig 4. Havbtl) ein⸗ getragene Grundstück, bestebtnd auz: 2 Vorderwohnhaus mit Seitenflügel richts, Quergebäude und 2 Höfen, b. 2. Quer- sebude mit Hof, 8. 3. Quergebäude mit gen nr e n is f , Tenne.
5* — ö.
stegerzolle Nr. 13, in der Grundsteuer⸗ mutterrolle nicht nachgewlesen. Grund⸗ stückzwert 286 500 M6. — S5 K. 53. 18. Berlin, den 17. Juli 1919. Amtggerlcht Berlin⸗ Mitte. Altellung 85.
ch ho
Bwangsvoersteigermng. 87. R. 57. 14
Im Wege der Zwangagpbollstreckung soll am 16. Okiober 19I19, Bormittagsõ EI Ut, an der Gerschtastelle, Berlin, Neue Heiehrichstr. 13 15, Sritiez Stock werk Zimmer Nr. 113.115, versteigert werden das in Berlin, Strausbergerstr. 33, be⸗
legene, im Grundbuch von der Köaigstadt
Band 64 Blatt Nr. 3497 (eingetragene Eigentümer am 36. Juni 1919, dem Tage der Elntragung des Verstelgerunggyoermerks: Fräulein Therese Klahm und Fräulein Elisabeth Klahm zu Friedrichzbagen, zu gleicken Rechten und Anteilen) eingetragene Grundstüdl: 2. Vorder wohnhanus mit linkem Seltenflugel und unterkellertem Hof, b. Stall und Remise mit Abtritt rechts und quer, Gemaikura Berlin, Kartenblatt 41, Par⸗ zelle 212/121, 3 a 57 4m groß, Grund. steuermutterrolle Art. 5185, Nutzungt wert 360 M, Gebaͤudesteuerrolle r. 4948, Grundstückzwert 140 9000 4. Berlin, den 17. Juli 1919. Amtggerlcht Berlin⸗ Mitte. Abteilung 87.
(4b7 40] Swangsversteigernng.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 28. Oktober E919. Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstr. 1315. 111 . Stockwerk), Zimmer Nr. 113 bis
15, versteigert werden das in Berlin⸗ Lichtenberg, Givphiusstr. 14— 15, Ecke
Krossenerstr. 35, belegene, im Grundbuche 3
von Berlir⸗Lichten berg⸗Stralau (Berlin) Band 13 Blatt Nr. 352 (eingetragener Gigentümer am 10. Jun 1918, dem Tage der Gintragung des Versteigerungsvermerkz: Otto Stutz in Westend bei Be lin) ein geteagene Grundstück. Eckwohnhars mit fir kem und rechtem Seitenflügel und Hof⸗ raum, Gemarkung Boxhagen⸗Rummels⸗ burg, Kartenblatt 1, Parzelle 1413.ñ29 ꝛc. 13 a 14 4m groß, Grundsteuermutter⸗
rolle Act. 3354, Nutzunas wert 27 340 , Gebãudesteuerrolle Nr. 4756, Grundstückz⸗ wert 480 009 ½,). Daß die bezeichneten Gebä nde tatsäͤchlich an; oder zum Teil cuf der angegebenen Parzelle stehen, be⸗ ruht nicht auf örtlicher Feststellung der Katasterverwaltung. 35 K. 62. 18. Berlin. den 25. Jull 1913. Amtsgericht Berlin ⸗Mitte. Abtellung 85.
45747 Aüufgebot. 3 F. 23/19.
Die Witwe des Land virts Conrad Kurz, Anna Gela geb. Schlemmer, in Seigertt hausen hat das Aufgebot der 34 prozentigen Schuldverschreibung der Landeskrediskasse Cafsel Serie 18 Lit. D Nr. 31 830 über 300 4M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätesten in dem auf den Sd. März l 920, Vormittags EO Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, hohes Erdgeschoß, Zimmer 48, anberaumten Aufgebols termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung der Urkunde erfolgen wird.
Cassel, dea 18. Jult 1919.
Amts gericht. Abt. 3.
45463] Aufgebot.
Der Hauptmann Hildebrandt in Goslar, Z-ppelinstr. 3, hat rat Aifgebot der Mantel der von ihm gezeichneten fünf⸗ projentigen 11. Kriegtanlelhe von 3000 A von 1915 Lit. S Ne. 310 005 1/2000, Lit. O Ne. 1 046748 111000 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dorer tag, den 19 Februar 18920, Vormittags 10 Utzt, vor dem unterzeichneten Gericht, tmmer 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, wiyrigenfalls die Kraftlog⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Goslar, den 25. Jult 1919.
Das Amtsgerlcht.
45 465 Auf Antrag des Ver sicherungsinspektors . , , in Ge n en gstraße Nꝛ. 48, vertreten durch den