ö 1 J
.
r, / . a .
Eine Abgabe im Wege des Landabsatzes über diese angegebene Quote von 5 vH hinaus bedarf der Genehmigung der Ueb iwachungs— stelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurehaltige Düngemitikel.
5) Jedes Erzeugerwerk ist verpflichtet, abgesehen von den vor— erwähnten für Landabsatz freigegebenen H vd weitere 5 vy seiner Gesamterzeugung zurückzuhalten. Ueber diese Mengen (Reserve) verfügt die Üeberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphor— . Düngemittel Berlin W. 9, Leipziger Platz 7.
6) Dem Erz uger von Thomasphosphbatmehl kann für die ihm gehörigen von ihm selbst bewirtschafteten Grundstücke auf be⸗ sonderen Antrag von der Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurehaltige Düngemittel ein Teil der Thomasmehl⸗ erzeugung belassen werden (Selst verbrauch). In diesem Antrag sind Größe, Lage, Kulturzustand und Eigentum sverhältnisse der Ländereien in behördlich beglaubigter Form anzugeben. Nur Acker— (Garten⸗)Land, Wiesen und Weiden können berücksichtigt werden, nicht aber z. B. Wald und Parkanlagen. Für verpachtetes Land oder für Grundstücke, die nicht im grundhuchmäßigen Eigen— tum des Erzeugers stehen, kann eine Freigabe nicht erfolgen. Als Höchstmengen können für den Morgen 2 Zentner Thomas—⸗ mehl im Jahre bewilligt werden.
7) Die Abgabe von Thomasphosphatmehl darf, auch soweit Landabsatz in Frage kommt, in keinem Falle von irgendwelcher Gegenlieferung, insbesondere nicht von der Gegenlieserung von Lebens mitteln oder der Verpflichtung zur Abnahme anderer Waren oder sonstigen Gegenverpflichtungen abhängig gemacht werden. Jeder Versuch, auch die verschleierte Einwirkung der Er— zeuger oder Abnehmer, Geschäfte dieser Art abzuschließen, z. B. Lebens- oder Futtermittel als Gegenlieferung zu erhalten oder zu leisten (Tauschhandel), ist ebenso wie jede auf derartigen n. absielende öffentliche Ankündigung ver⸗
o ten.
83) Den Händlern und Genossenschaften, die Thomasmehl be— ziehen, sind seitens der Erzeugerwerke die Rabattsätze des Jahres 1913 bis zum Höchstsatze on 30 e für 10000 kg, einzu- räumen. Bei der Abgabe des Thomasmehls seitens der Händler und Genossenschaften an Weiterverkäufer sind denselben ebenfalls die im Jahre 1913 im Handel mit inländischem Thomasmehl ge— bräuchlichen Rabatsätze zu gewähren. Jedes Erzeugerwerk und jeder Weiterverkäufer ist verpflichtet, bei Abgabe des Thomasmehls seine Abnehmer von den für sie in Betracht kommenden Bestim— mungen dieser Verordnung in Kenntnis zu setzen. .
9) Die Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphor— säurehaltige Düngemittel ist berechtigt, durch Beauftragte, die mit einem von der Ueberwachungsstelle auszustelle den Ausweis zu ver— sehen sind, die Geschäftsbücher der Erzeugerwerke und Weiterverkäufer einsehen zu lassen, um sowohl die Erzeugung als auch den Absatz an Ammoniakdünger bei jedem Erzeugerwerk und jedem Händler jeder zeit nachzuprüfen, insbesondere auch festzustellen, ob tatsächlich die Ab⸗ 3 . nach den vorstehend genannten Gesichtspunkten erfolgt ist.
10 Der Verbraucher ist von dem Lieferanten des Thomas mehls darauf aufmerksam zu machen, daß er das ihm gelieferte Thomasmehl nur in eigener Wirischaft verwenden und es ins besondere nicht zu irgendwelchem Tauschverkehr vergl. oben Ziffer 6) benutzen darf.
11) Jeweils bis zum 10. jeden Monats ist seitens jedes ein— zelnen Erzeugerwerkes über die Höhe der Erzeugung von Thomas— phöoßphatmehl und deren Verwendung im vorhergehenden Monat dem nachstehend abgedruckten Vordruck gemäß zu berichten, und zwar sind diese Berichte der Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und . mne Düngemittel auf entsprechendem Formular zu erstatten.
12) Zuwiderbandlungen gegen vorstehende Bestimmungen ziehen die in 5 2 der eingangs erwähnten Verordnung vom 3. Juri 1918 , . S. 474) vorgesehenen Strafen nach sich, werden also mit
efängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehn tausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
Berlin, den 1. August 1919.
Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurehaltige Tüngemittel.
Der Vorsitzende. Dr. Bittong.
Bericht über Erzeugung und Verwendung von Thomatphosphatmehl
in ne,, 1919. In Tonnen.
l. Erzeugung.
h nnn, ö To. 1 J To. Sa. II. Verwendung. 1) Lieferungen an Stichzeitabnehmer ...... ...... .... To. 3 Selbstverbrauch (Ziffer 5 der Verordnung) .. . . . . . . . . . To. g Lanahsgß (iffer 4 der Verordyung)dd J...... To. 4) Abgabe aus Reservebestand (Ziffer 5 der Verordnung.... To. Sa. III. Lagerbestand. . w To. Unterschrift des berichtenden Werkes. An die
Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurehaltige Düngemittel Berlin W. 9, Leipziger Platz 7.
Bekanntmachung.
Der Wildhändler W. Binius, Helmstedt, ist zum Handel mit Schokolade und Süßigkeiten aller At wieder zu gelassen worden.
Helmstedt, den 21. Juli 1919.
Kreisdirektion. Sallentin.
————
Bekanntmachung.
Der Beschluß vom 26. Juni 1917, durch welchen dem Kauf—⸗ mann d , bm. August Dresel, früheren Mit inkaher der Firma Dorendorf C Dresel, Hamburg, der Handel mit Nahrung und Futtermitteln sowte mit allen anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs auf Grund der Bundesratsverordnung zur e n, unzuverlässiger
etsonen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden 3 wird hiermit aufgehoben.
Hamburg, den 25. Juli 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.
Sthamer.
rennen Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bekanntmachung.
Betrifft: Arbeiter- und Angestelltenausschüsse bei den Privateisenbahnen und Kleinbahnen.
Im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Innern bestimme ich in Ausführung des 5 11 Ziffer 4 der Verord— nung über Tarifverträge, Arbeiter⸗ und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbe tsstreitigkeiten vom 23. Dezemher 1918 (R.⸗G. Bl. S. 1436) für die Betriebe, Verwaltungen und Büros der Privateisenbahnen und Kleinbahnen, was folgt:
J. Bei Streitigkeiten über die gesetzliche Notwendigkeit der Er⸗ richtung eines Arbeiter, oder Angestelltenausschusses über die Wahl⸗ beteiligung oder die Wählbarkeit eines Arbeiters oder Angestellten, über die Einrichtung. Zuständigkeit und Geschäftsführung eines Arbeiter- oder Angestelltenausschusses und über alle Streitigkeiten, die sich aus den Wahlen zu den Arbeiter- oder Angestelltenausschüssen ergeben, entscheidet, vorbehaltlich der Vorschriften im 11I. Abschnitt der Verordnung vom 23. Dezember 1918:
1I) bei den Privateisenbahnen,
a. sofern sie nur einen Landespolizeibezirk (Regierungsbezirk) berühren, der Regierungspräsident (im Landespolizeibezirk Berlin der Poltzeipräsident), .
b. sofein sie mehrere Landespolizeibezirke e in er Provinz be⸗ rühren, der vom Oberpräsidenten dieser Provinz bezeichnete Regie⸗ rungepräsident,
C. sofern sie Landespolizeibezirke verschiedener Provinzen berühren, der von mir im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Innern bezeichnete Regierungspräsident;
2) bei den Kleinbahnen der für die Erteilung der Genehmignng und für die staatliche Be⸗ aufsichtigung der Kleinbahn gemäß S§ 3 des Kleinbahngesetzes vom 28. Juli 1892 (Gesetzsamml. S. 225) zuständige Regierungepräsident (Poltzeipräsident).
II. Gegen die Entscheidung des in erster Instanz zuständigen Regierungs, (Polizei? Präsidenten ist binnen einem Monat nach
ustellung des Bescheides die Beschwerde an den übergeordneten berpräsidenten zulässig. Dieser entscheidet endgültig.
III. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe hinsichtlich der Arbeiter⸗ und Angestelltenausschüsse in gewerblichen Betrieben.
Berlin, den 19. Juli 1919.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Oeser.
Bekannt m a ch ung.
Die Verfügung vom 16. Mai 1919, durch welche den Schank— wirtseheleuten Wilhelm Hiese und Franziska Hiese, geb. Krüger, in Berlin, Novalisstr. 13, der Handel mit allen Gegen—⸗ ständen des täglichen Bedarfs untersagt und die dingliche Schlisßung ihrer Schankwirtschaft angeordnet worden ist, ist im Rechts⸗ mittelzuge aufgehoben worden.
Berlin, den 23. Juli 1919. Landespolizeiamt beim Staats kommissar für Volksernährung. Fd n nn.
w
G .
Das Handelsverbot vom 18. Januar d. J. gegen die Firma Paul Meißner G. m. h. H. und ihren Geschäfts⸗ fübrer Paul Meißner in Oberhausen, Rhld., Sedan⸗ straße 59, ist auf gehoben.
Oberhausen, den 24. Jult 1919.
Die städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Dunckel.
t — —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1919 (RGB,. S. 693) habe ich der Schankwirtin Berta Dietrich, geb. Gericke, zu Berlin, Bornholmerstr. 82, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 22. Juli 1919. Landespolizeiamt beim Staatssommissar für Volksernährung. d G. Sr FGatkck.
Bekanntmachung.
Dem Schlachtermeister und Viehhändler Heeschen, hier, Großflecken 36, ist die Ausübung des Schlachterei gewerbes und des Viehhandels auf Grund der Ver— ordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden.
Neumünster, den 18. Juli 1919. Die Polizeibehörde. J. A.. Dr. Scholtissek.
ᷣ .
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich den Kaufleuten David und Nathan Meyer, in Firma J. Meyer in Neuenburg (Westpreußen), jeglichen Handel mit Gegenständen Les täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie jede mittelbare und unmittelbare Beteiligung an solchem Handei wegen Unzuverlässigkeit versaagtt. — Die Kosten haben die Genannten zu tragen.
Schwetz, den 25. Juli 1919.
Der komm. Landrat. Frankenbach.
Bekanntmachung.
Dem Schuhfabrikanten Emil Kretz sch a ar in Weißen fels, Naumburgerstraße 9, haben wir auf Grund der Bekannt— machung des Bundesrats vom 23. September 1915 sowie der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 21. September 1915 Reichs⸗Gesetzbl. S. 663) die weitere Au sübungdes Ges chäfts⸗ betriebs in der gewerbsmäßigen Herstellung, von Schuhwaren wegen Unzuverläfsigteit bis auf weiteres für das gesamte Reichsgebiet un tersagt. — Die Kosten der Bekannt machung sind von dem Betroffenen zu erstatten. .
Weißenfels, den 23. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung. Daehn.
Aichtamtliches. Deutsches Reich. Der Staatenausschuß versammelte sich heute zu eine Vollsitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse fü
oll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr ein Sitzung.
Der österreichische Staatskanzler Renner hat folgend Begrüßungstelegramm an den Reichsminister des Ar wärtigen Hermann Müller gerichtet:
Herr Reichsminister!
Durch den Willen der Nationalversammlung mit der deit unserer auzwärtigen Angelegenheiten betraut, begrüße ich Sie Sachverwalter des Reiches, dem Deutsch⸗Oesterreich durch Volk und Geschichte am nächsten steht, erinnere Sie an die Tage un vieljährigen persönlichen Freundschaft und spreche die Hoffnung daß diese der Aufrichtigkeit und Innigkeit der Beziebungen b Slaaten förderlich sein werde. Renner.
Der Reichsminister des
Weimar mit folgendem Telegramm geantwortet: Herr Staatskanzler!
Durch das Vertrauen der deutsch-österreichischen Natione sammlung wurden Sie in einer für die deutsche Nation so schn lichen Zeit mit der Litung der auswärtigen Angelegenheiten Deut?) Oësterreichs betraut. Die langjährige Freundschast, die uns sche seit der Zeit vor dem Kriege persönlich verbindet, wird, so hoffe i. zuversichtlich, jetzt, wo das Schicksal gleich schwer auf den Völker beider Staaten lastet, nur dienlich sein, weng es gilt, die innige Beziehungen zwischen den beiden Staaten aufrechtzuerhalten, die wi nach außen zu vertreten die Ehre haben.
Hermann Mülsᷣber, Minister des Auswärtigen.
Das von der Reichsregierung in Aussicht gestellte Weißbuc über die Vorgeschichte des Waffenstillstands ist gester; ausgegeben worden. Es enthält auf 130 Selten 119 U kunden, nämlich sämtliche amtlichen Altenstücke aus der Zeit vo 14. August bis zum 11. November 1918, die sich auf da Friedens angebot vom 3. Oltober und auf das Waffenstillsiant abkommen vom 11. November beziehen. .
——
Die „Havas“⸗Meldung, wonach Deutschland den von de Alliierten vorgeschlagenen Uebergang der Souveränitä⸗ über die abzutretenden Ostgebiete an Polen dur eine Note des Freiherrn von Lergner angenammen habe, i wie von zuständiger Stelle dem „Wolffschen Telegraphenbüro mitgeteilt wird, nicht nur vollkommen ans der Luft g
griffen, sondern erscheint auch dem Sinne nach un verständlich. Die rechtliche Stellung der abzuttetenden Ge
biete ist durch den Friedensvertrag geregelt. Es liegt kei Grund für Deutschland vor, schon jetzt die Souveränitä hierüber aufzugeben. Diesbezügliche Verhandlungen sind selbf verständlich nicht gepflogen worden. Die deutsche Regierun hat lediglich von der Entente die Eröffnung direkter vo bereitender Verhandlungen mit den Polen über Verwaltung— und Räumungsfragen angeregt, und die alliierten u assoziierten Regierungen haben ihr Einverständnis hiern) erklärt unter dem Vorbehalt, daß Vertreter der alliierten u
assoziierten Regierungen an den Beratungen teilnehmen. D Verhandlungen dürften in den nächsten Tagen in Berl
beginnen. P
12. Juli in Versailles gestellten Forderungen wegen Ausführur des Abkommens über die militärische Besetzung d rheinischen Gebiete laut Meldung des „Wolffschen Tel graphenbüros“ in einem auf alle Einzelheiten der deutsche Denkschrift eingehenden umfangreichen Schriftstück geantworte das in einer Reihe von wesentlichen Punkten dem deutsche Standpunkt Rechnung trägt; gleichzeitig erklärten sie die vier Besetzungsmächte bereit, die Verhandlungen ühe andere Punkte, so namentlich über Art und Umfang de Beitreibungen, fortzusetzen. —
Zur Erörterung der sich hleraus ergebenden Fragen h der Vorsitzende der deutschen Kommission für das Rheinlan Abkommen, Unterstaatssekretär Dr. Lewald, die beteiligt, Regierungen und die Mitglieder des parlamentarischen Beira des von der Entente anerkannten Reichskommissars für die h setzten rheinischen Gebiete, auf Freitag, den 1. August, in de Reichsministerium det Innern, in Berlin, eingeladen. J Anschluß daran werden die Verhandlungen im Laufe d nächsten Woche in Versailles wieder aufgenommen werden.
— ——
Einem Wunsche der rheinischen Abgeordneten entspreche wird der parlamentarische Beirat des Reichs kommi sars für die besetzten Rheingebiete nicht in Berl sondern in Cöln am Sonntag, dem 3. August, im Reg rungsgebäude zusammentreten.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, tauchen in polnischen Presse in letzter Zeit immer wieder Nachrichten ü eine angebliche deutsche militärische Unterstützu der Sowjetarmee in Rußland und ein deutsch-russisch Bündnis guf. Besonders die Regierungs⸗ und Heereszzeitu „Nzad i. Wojsko“ gefällt sich darin, Nachrichten aus unbedi sicherer Quelle zu bringen, daß das militärische Zusamm arbeiten der Deutschen mit der bolschewistischen Armee im größere Dimensionen annimmt. Das Blatt weiß von Ex ditionen deutscher Offiziere und Unteroffiziere zu berichten, für die Ausbildung der Sowjetarmee bestimmt seien ünd vo steigt sich sogar zu der Behauptung, daß ein bisher gehei gehaltenes deutsch⸗russisches Bündnis demnächst amtlich v⸗ öffentlicht würde. .
Zu all diesen Nachrichten muß ein für allemal festgest! werden, daß sie, vor allem aber die aus „unbedingt sichen Quelle“ stammenden Meldungen des „Rzad i. Wojgki skrupellose Erfindungen und darauf berechnet si Deutschland nicht nur vor der Entente, sondern auch vor d nichtbolschewistischen Elementen Rußlands bloßzustellen und eine etwaige Verständigung mit diesen unter allen h ständen von vornherein zu hintertreiben. Es ist zu hofst daß durch diese Klarstellung ollen Nachrichten über angebli deutsche militärische Unterstützung der Bolschewisten oder Bündnis zwischen Deutschland und der Sowjetregierung Grundlage entzogen wird.
Die Entente hat auf dle deutscherseits am 11. .
—
Auswärtigen hat J
In den Krelsen der Angehörigen der deutschen Kriegs— gefangenen macht sich eine steigende Unruhe darüber be⸗ merkbar, daß die Gefangenen noch jmmer nicht zurückkehren. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mittelt, wird diese Unruhe von gewisser Seite noch verstärkt, indem man durchblicken läßt, daß die deutsche Regierung Schuld daran trage, daß unsere unglücklichen Landsleute sich noch immer in ben Händen der Gegner befinden Auffassungen dieser Art muß 'entschieden entgegengetreten werden, denn es bedarf keiner näheren Dar⸗ legung, daß die Gefangenen so rasch wie möglich der Heimat wiedergegeben werden müssen.
Zum besseren Verständnis der Verjögerung, die eingetreten ist und an der die deutsche Regierung vollständig schuldlos ist. fei fest⸗ gestellt Artikel 214 des von der deulschen Jeg erung unters riebenen und ratifi ierten Friedensvertrages besagt: ‚Die Heimschaffung der Kriegsgefangenen und Zivlilinternierten sol nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages so bald wie möglich stattfinden und mit der größten Beschleunigung durchgeführt werden.“
Der Friedensvertrag tritt bestimmungsgemäß erst dann in Kraft, wenn er durch Deutschland einerseits und drei der alliierten und asso⸗ zierten. Hauptmächte andererseits ratifiziert worden ist. Mit der Durchführung der einzelnen Bestimmungen über die Heimführung der Gefangenen kann sonach erst begonnen werden, nachdem der Ge—⸗ samtvertrag Rechtskraft erhalten hat.
Zur Vorberestung der Durchführung des Aßtransportes der deutschen Kriegsgefangenen sind die astterten und assozierten Mächte in zwei besonderen Noten der deutschen Regierung vom 28. Juni und 2. Juli gebeten worden, die am 20. Mal von dem Präsidenten der Triedensdelegation bereits zugesagte Einsetzung der erkorderlichen Kemmissionen, wie es Artikei 215 vorfieht, zu veranlassen. Eine zusagende Antwort ist bisher noch nicht erf ollst. Denn die Gegner stützen sich darauf, daß formell der Friede noch nicht in Kraft getreten ist.
Die deutsche Regierung hat sich unablässig bemüht, einen be—
leunigten Oeimtransport der deutschen Kriegs gefangenen herbeizuführen. Der deutsche Vertreter für die Dauptkommission refindet sich bereits feit geraumer Zeit in Verfailles, sodaß in dem Moment, in welchem die gegnerischen Mächte ihre Ver— treter benennen. die Verhandlungen auf enoinmen werden können. Eine Möglichkeit, das zu beschleunisen, hatte Deutschland nicht. Des halh ist; es unberechtigt, der deuschen Regierung eine Schuld heizumessen. Es ist, wie ausdrücklich festgestellt werden soll, in der Tat kein Weg unversucht geblieben, um as Ziel, die Heimkehr der Kriegsgefangenen, für deren Empfang in der Heimat alles vorbereitet ist. so rasch wie möglich zu erreichen. Was inzgbefondere die Kriegsgefangenen in Sibirien anbelangt, so muß aus—⸗ drücklich festgestelll werben, daß auch hier der Abtrantport von der Entscheidung der allijerten Mächte abbängig ist.
„Die Fürsorge für die Kriensgefangenen wird bis zu ihrer Heimkehr in jeder nur erdenklichen Weise geschehen, felnst— Herständlich ohne Rückficht auf die dadurch entstehenden Kostsn. Die Angehörigen der Kriegsgefa, genen werden aut tun, die hier mit⸗ geteilten Tatsachen zu berücksichtigen und Einflüsterun gen kein Gebör zu schen ken die letzten Endes nur gemacht werden, um neuerdings die Möglichkeit zu schaffen, der Regierung und dem Volke Schwierig— keiten zu bereiten. Mit Fen Angesörsgen sehnt auch die Regierung den Moment herbei, an welchem sie die Gefangenen wieder 'in der Heimat begrüßen kann. .
Was vie Betelligung Deutschlands am Wiederaufbau der zer st ör ten Gebiete anbelangt, fo hat die deutsche Regierung nie einen Zweifel darüber gelassen, daß sie auch nach der Richtung hin die im Friedens vertrag eingegangenen Veipflichtungen loyal erfüllen wird, Mehrere Male ist versucht worden, Fieserbalb mit Frankreich in direkte Verhandlungen einzutreten, leider ohn Erfolg. Bis jetzt ist Reutschen Bauunternehmern noch, nicht einmal geftattet worden, die Gebiete zu besichtigen, deren Wiederaufbau von uns vorgenommen werden soll. Am Mittwoch ist eine Kommission nach Verfailles ahgereist, um die Vorfragen zu dem Wiederaufbau mit französischen Bevollmachtigten zu erörtern. Ehe daran gegangen wersen kann, deutsche Aibeiter aufzurufen, sich zur Arbeit in den zerstörten Ge— bieten zu melden, ist es unbedingt erforderlich, daß zunächst einmal die Lohn und Arheitsb dingungen, die Sicherung der persönlichen Feiheit, des ungehinderten Verkehrs mit der Heimat festgelegt werden. Mit der Auslieferung der Gefangenen 'fteht nach dem Friedensvertrag der Wiederaufbau in keiner Ver bindung, sodaß nicht davon die Rede sein kann, daß etwa vielleicht Arbeiter zum Austausch gegen Gefangene angeboten werden können. Ein solches Angebot ift bon deutscher Seite nicht gemacht worden und konnte und durfte auch gar nicht gemacht werden. Die deutsche Regierung hat es an Bemübungen für Regelung des Wieder— aufbaus nicht fehlen lassen. Es steht zu hoffen, daß in den nächssen Tagen Vorschläge zustande kommen, welche die alsbaldige Aufnahme der Aufhauarbeiten ermöglichen.
Die kürzlich von einigen Tageszeitungen gebrachte Notiz, wongch die Frühkartoffelernte in einzelnen Rezirken Deutschlands so reichlich aus gefallen sei. daß vorläufig die Bestimmungen über die Verteilung von Kartoffeln aufgehoben werden mußten und daß eine Unterbringung der auf den Markt gelangten gewaltigen Mengen unmöglich sei, beruht,
wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, auf einer he— wußten JIreführung der Bevölkerung. Ueber die gesamte Frühkartoffelernte im Reiche ist seitens der. Reichskartoffelstelle versügt worden. Die Liefer⸗
stellen befinden sich seit Anfang Juli im Besitze des Ver⸗ teilungs planes, haben jedoch bishrr nennenswerte Liefzrungen nicht zur Qurchführung, bringen können, weil die Ernte 'in vollem Umfange noch nicht eingesetzt hat. Irgendwelche Ueber⸗ schüsse sind nirgends vorhanden, da alle Lieferstellen bisz an die Grenze ihrer Leisungsfähigkeit belastet werden mußten, um die Ausfãlle auszugleichen, die durch den Verlust der kfartoffel— reichsten Gebiete mit 25.2 Prozent des Kartoffelan baues in Preußen entstanden sind.
—
Preußen.
Es ist die Befürchtung laut geworden, daß die Staats—⸗ regierung Arbeiten zum Bau neuer Verkehrswege in Ostpreußen, wie des Masurischen Schiffahrts kanal, neuer— dings einstellen wolle. Diese Befürchtung trifft, wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von unterrichteter Seite mit⸗ geteilt wird, nicht zu. Die vor dem Kriege in Aussicht ge⸗ nommenen Arbeiten sollen planmäßig und mit möglichster Be⸗ schleunigung durchgeführt werden. Wo dies zurzeit noch nicht in dem wünschengwerten Umfange der Fall ißt, liegt der Grund auf anderen Gebieten. Auch hier wirken die Hemmungen, die auch im übrigen Deutschland größeren Bauaug führungen entgegenstehen; Mangel an Baustoffen, Mangel an Arbeitskräften und übertrieben gestlegene Preise— Aus diesen Gründen konnten auch größere Erd⸗ und Schleusen; arbeiten am Masurischen Kanal noch nicht vergeben werden, während an anderen Anlagen des Kanals plangemäß gearbeitet wird. Wesentlich bestimmend war, daß durch bie zuständigen Behörden wiederholt der dringende Wunsch geäußert ist, die ohnehin knappen Arbeitskräfte möchten der Landwirtschaft nicht
sind daher in dem vom Masurischen Kanal durchzogenen Ge⸗
biete auch nicht vorhanden und die Arbelterangebote decken
ö. ö für die im Betriebe befindlichen Bauten angeforderten edarf.
Bahern.
In letzter Zeit haben wiederholt Besprechungen zwischen iden Staatsregiel ungen Coburgs und Bayerns über den An— schluß Coburgs an cz raayern stattgefunden. Einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten amtlichen Mitteilung zufolge wurde eine Uebereinstimmung dahin erzielt, daß das Theater Coburg erhalien bleibt, die Sammlungen in der Form einer Stiftung weiterbestehen und die vorhandenen Gerichte und Schulen beibehalten werden. Außerdem verpfllchtet sich Bayern zum Bau zweler kleinerer Bahnen. Zwischen Coburg, dessen Bewohner Franken sind, und Bayern bestehen seit langer Zeit bereits enge wirtschaftliche Begiehungen. Des halb erklärten sich auch die Parteien des bayerischen Landtags bereit, dem Wunsche Coburgs auf Anschluß an Bayern zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung wird nunmehr durch Volksab⸗ stimm ung in Coburg getroffen werden.
— Der Verfassungsausschuß des Landtages hat mit 15 gegen 13 Stimmen den Beschluß der ersten Lesung 5 die völlige Beseitigung des Adelstitels aufgehoben und den wiedereingebrachten Antrag der bürgerlichen Parteien angenommen, nach dem die Adelsbezeichnung künflig nur als Namensbestandteil weitergeführt werden darf.
Oldenburg.
Der Landesvorstand des Fürstentums Birkenfeld ist vorgenern nachmittag zusammengetreten, um zu dem Telegre mm der Oldenburgischen Staatsregierung Stellung zu nehmen, nach dem diese sich im Prinzip mit der soforügen Loslösung Birkenfelds unter Wahrung der verfossungsmäßigen Be— stimmungen einverstanden erklärt. Wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitteilt, wurde beschlossen, die in der Sitzung des Landes— ausschussetz am 17. Juli ernannte Kommission von vier Mit— gliedern nach Oldenburg zu entsenden, über deren Instruktionen noch nichts bekannt ist.
Oesterreich.
Laut Meldung des „Korrespondenzbüros“ fordert die Niederösterreichische Landeg regierung in einer Be⸗ kanntmachung alle ungarischen Staatsangehörigen, die nicht schon vor dem J. März 1919 ihren fländigen Wohnsitz in Niederösterreich begründeten, auf, bis längstens 5. August 1919 Deutsch Oesterreich zu verlassen.
— Im Laufe des gestrigen Tages haben die süd⸗ slawischen Truppen die nördliche Zone des Klagenfurter Beckens geräumt und sich hinter die vom Vlererrat festgesetzte Demarkationslinie zurückgezogen.
Ungarn.
In der gestrigen Sitzung des Deutschen Landes— rates in Budapest wurde ein Manifest an das Inter— nationale Proletariat angenommen, das gegen das Vor— gehen der Friedenskonferenz gegenüber der deütschen Bevölke⸗ rung Ungarnt Einspruch erhebt. In der Räterepublik besitze das über drei Millionen Seelen zählende beutsche Valk Ungorns volles Selbstbestimmungsrecht. Es wolle nicht an die „Kopi— talisten Oesterreichs“ verschachert werden. Das Manifest wendet sich insbesondere an die deutsch⸗österreichischen, schweizer⸗ deutschen und deutsch-amerikanischen Genossen sowle an das sozialistische Proletariat Deutschlands.
Polen.
Nach Meldungen polnischer Blätter aus Lemberg haben die Ukrainer einen Angriff auf die polnischen Truppen am Zbrucz unternommen, der jedoch voll—⸗ stän dig zu rückgeschlagen wurde. Die polnischen Truppen warfen im Gegenangriff den Feind zurück, überschritten den Zbrucz und besetzten bei der Verfolgung Landskron. Eine zuletzt eingegangene Meldung bestätigt, daß die polnischen Truppen gegen Kamenec⸗Podolst vorrücken und daß hre Vorposten den Ort bereits erreicht haben.
Großbbritannien und Irland.
Gestern abend wurde im Oberhaus, wie „Reuter“ meldet, die Zugimmung des Königs zu der Vorlage über den en glisch⸗ französischen Vertrag und die Friedens vertrags— vorlage bekannt gegeben, wodurch beide Vorlagen Gesetz
werden. Frankreich.
Nach dem diplomatischen Situationgbericht setzte der Oberste Rat der Alliierten die Prüfung des Vertrags mit Bulgaxien hinsichtlich der Häsen, der Wasserwege, der Bahnen und gewisser politischer Bestimmungen fort. Die Vertreter der Großmächte nahmen Kenntnig von dem Be richt des Gengrals Gough über die durch die Tätigkeit der deutschen Truppen des Generals von der Goltz in Litauen geschaffene Lage und beschlossen Maßnahmen, um diesen Zuständen ein Ende zu machen.
— Gestern fand in Versailles die erste Besprechung zwischen den deutschen und französischen Sachverständigen über bie Ab— gabe von Tieren nach Anlage 19 zu Artikel 236 des Friedengvertrags statt. Von den deutschen Kommissaren wurde zu der Frage der Lieferung von Milchtühen dem „Wolffschen Telegraphenhüro“ zufolge ausgeführt, daß es nicht die Äbsicht der Entente sein könne, auch noch nach dem Krieg die deutschen Kinder durch Entziehung von Milch zu schwächen. Es wurde darauf hingewiesen, daß sich auch bei der Entente selbst gegen die Lieferung von Milchkühen Bedenken erhoben hätten, wie insbesondere aus einer Rede von Lord Cecil Robert im englischen Unterhause hervorgehe. Die deutschen Delegierten erk ärten, sie vertrauten fest darauf, daß die Entente Deutsch⸗ land die Lieferung von Milchkühen gus den deutschen Be⸗ siänden erlassen werde. Sie würden sich dieser Lieferung nur fügen, wenn sie von der Entente tatsächlich dazu gezwungen werden sollten. Der Vertreter der Entente behielt fich eine Antwort auf diese Erklärung vor. In der Frage der Lieferung von Tieren sind eine große Anzahl technischer Einzelheiten zu , . Hierfür ist eine Sitzung für Sonnabend vereinbart worden.
— Die bulgaxrische Friedensdelegation überreichte
1
entzogen, sondern ihr möglichst zugeführt werden. Arbeitslofe
donische Thrazien behandelt. e daß ihm diese Provinzen nach Wilsons Programm nicht ent— rlssen werden dürfen.
— Wie die „Morning Post“ meldet, ist in Neuilly ein von
Frage der Dobrudscha und
Frage, die Bulgarien vertritt den Standpunkt,
der montenegrinischen Regierung verfaßtes Com⸗ munigqus veröffentlicht worden, in dem sie der HFriedeng⸗ konferenz und den Delegierten der Großmächte ihre Verwunde⸗ rung darüber äußert, daß der Friedensvertrag mit Oesterreich ohne die Teilnahme montenegrinischer Vertreter aufgestellt worden ist. Im Hinblick auf die Tatsache, daß Montenegro während des Krieges ein alllierter Staat gewesen sei und bei dem Friedensschluß vitale Interessen zu schüten habe, erhebt die montenegrinische Regierung nachdrücklich gegen die ungerechte Handlungswelse des Obersten Rats der Allüerten Einspruch.
— Der Ministerrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf in der Kammer einzubringen, der bestimmt, daß die Feind⸗ selig keiten offiziell an dem Tage ein Ende nehm en werden, an dem der Friedengvertrag mit Deutschland im, Journal Officiell“ veröffentlicht wird, ohne Rücksicht darauf, ob die Übrigen alltierten und assoziierten Mächte den Friedensvertrag zu jener Zeit schon ratifiztert haben.
—
— Vor dem Friedens ausschuß der Kamm er ver⸗ breitete sich der Fmnanzminister Klotz über die finanziellen Verpflichtungen Deutschlands und sagte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen büros“ erläuternd:
Deutschland schulde Frankreich, England und Amerika alle Summen,
die diese Länder während des Krieges Belgien vorgeschossen hatten. Die Regelung habe einschließlich der Zinsen vor 192 zu erfolgen und zwar dir kt an die Gläubiger Belgiens. Die Verwüstungen seien nicht leicht zu bewerten gewesen. Auch habe die Prüfung der Forderungen, weil vile Gläubiger Deutschlan ds vorhanden feien, Schwierigkeiten bereitet. Nach Kotz belaufen sich die Kriegskoftem auf 1005 Milliarden. Wenn auch keiner der Hauptgläubiger bevor zugt werden solle, habe man trotzdem Privilegien aufstellen müssen und sei u dem Ergebnis gekömmen, daß in erster Linie die Wiederherstellung der besetzten Gebiete und donn Wieder- gutmachung dis zugefügten Schadens stattfinden müsse. Von der jährlichen Entschädigungssumme, die Teuischland bezahle, werde Frankreich mehr als 50 Prozent erhalten. Hätte man sofortige— Zahlung verlangt, so wäre Deutschland ruiniert und dem Bolsche⸗ wismus verfallen gewesen. Der Grundsatz sei deshalb gewesen, Deutschland die Erfüllung seiner Verpflichtungen dadurch zu er= mö lichen, daß es arbeite. Es srage sich nun, wan Deutschland bezablen könne. Die Reichsbank rerfüge nur noch über eine Milliarde dreihundert Millionen Goldmark. Die mobilen Werte, die Deutschland verfügbar habe, könnten kaum sieben bis acht Milliarden übersteigen, denn viele Werte seien ins Ausland gegangen. Deutschland habe zwar vor dem Kriege dreißig Milliarden ausländische Werte besessen, diese Summe sei aber sut Krieg vermindert worden. Außerdem seien die Werte seiner früheren Verbündeten stark entwertet worden. Die Alliierten hatten sich des⸗ halb der Werte und Güter ben ächtigen müssen, die den Deutschen im Ausland gehören. Es handele hier sich um eine große Summe, deren Höhe man aber noch nicht feststellen könne. Dazu kämen die Handelsschiffe und die Binnenschiffe. Die einzige Renelungsart, die als praktisch erkannt worden sei, sei die Ausgabe von Schatzscheinen, die zugunsten der Wiederherstellungskommission bis 1921 in Bezug auf ihre Höhe festgesetzt werden sollen. Ihr Wert werde selhstver= ständlich davon abhängen, in welcher wirtschaftlichen Lage sich Deutsch⸗ land befinden werde. Die Arbeits- und Sparkraft des deutschen Volkes gebe aber keine Veranlassung zur Verzweiflung.
Rußland.
Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ teilen die Bolschewisten die Einnahme von Tscheljabinsk, öst⸗ lich vom Ural, mit.
Das Ingermanländische Freikorps, das sich seit Wochen hei Kirsalo, östlich der finnisch⸗russischen Grenze, gegen die Bolschewisten verteidigt, hat einen Vorstoß in der Rich⸗ tung Peter bung unternommen. Die finnländische Regierung stellt kategorisch jeden Zusammenhang mit dem Unternehmen in Abrede.
Der amtliche Bericht des britischen Kriegs amts vom 30. Juli besagt dem „Reuter⸗Büro“ zufolge:
Ver fortdauernde Vormarsch der Freiwilligen an der Wolga⸗ front macht die Lage der Bolschewisten in Astrachan schwierig= Die Freiwilligen befinden sich innerhalb fünf Meilen von Semoi— lowka. Aulerdem begannen die Freiwilltgen auch an der Charkow — Poltawa - Front vorzurücken. Wenn sie Achtirka nehmen, geben die Bolschewisten zu, daß sie gezwungen werden, das weiter fuͤdlich gelegene Constantinow zu räumen.
Italien.
Nach Meldungen des „Secolo“ und des „Corriere della Sera“ ist in Paris die Wiedereinführung des inter⸗ alliierten Wirtschaftsrates grundsäßzlich beschlossen worden. Italien wird darin zwei Vertreter haben, die unverzüglich nach London reisen und dort im Beisein Tittonis über die Lösung der ilalienischen Kohlenfrage beraten werden.
. Niederlande.
In der gestrigen Sitzung des Internationalen Ge— werkschaftskongresses in Amsterdam wurde bei der Vei⸗ handlung über den Bericht der Statutenkommission gutgehelßen, daß die Autonomie der Gewerkschafte bewegung von jedem an den Internationglen Gewerkschaftsbund angeschlossenen Land verbürgt wird. Als Ziele des Internationalen Gewerkschaftä⸗ bundes werden dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge be⸗ zeichnet: 1) Förderung der Interessen und Bestrebungen der an
den Bund angeschlossenen Organisationen auf nationaler und internationaler Grundlage, 2) Förderung der natllonalen und internationalen Gewerkschafts bewegung in den nichtangeschlossenen Ländern, 3) Förderung der vereinigten Attionen in allen Fragen von gemeinsamem Interesse für die Gewerkschafti⸗ verbände, 4) Verhinderung des unehrlichen internationalen Wettbewerbs, 5) Schaffung von Fonds für Förderung aben enannter Bestrebungen und anderer Gewerkschaftsinteressen. ö n n n mr, . n fn des Internationalen ertschaftsbundes regelmäßig alle zwei Jahre, möglichst im Herbst, stattfinden soll. ; ö 56 ö.
Belgien. ö
Die Kammerkommissien für auswärtige Ange legenheiten hat nach einer Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ gestern den Friedensvertrag ratifiziert.
Dänemark. In der vorgestrigen Sitzung des Folkethings beantwortete der Minister des Aeußern Scavenkus . 9 den Oppo⸗ tionspartelen eingebrachte Anfrage, welche Aufklärungen die
gestern der Friedengkonferenz ihre erste Note, die die m aze⸗
egierung über die jur Sicherung der Abstimmungz=
K ä