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lichen technischen Angestellten in Kartonfabriken wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1913. Der Reichs arbeite minister. Schlicke.
Das Tarifregister und die Registerakten lönnen im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden,. .
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Nertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 5. August 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer. — —
Bekanntm achung.
Auf Grund des 8 1 der Belanntmachung des Stell yer—⸗ treters des Reichskanzlers vom 7. Juni 1917, betreffend Aus— führungebestimmungen zu der Verordnung des Bundesrats über den Verfehr mit Sulfat vom 16. Mai 1917, ist mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschafisministeriums folgende Preie—⸗ erhöhung für Sulfat rückwirkend in Kraft getreten:
Der Sulfatpreis beträgt ab 1. März 1919: .
in dem Bezirk N00 21,50 6 für 100 kg ungem. Sulfat, . .
in den Bezirken S und W 20,75 S6 für 100 kg ungem. Sulfat;
und ab 1. Juli 1919:
in dem Bezirk N0 25,25 „S6 für 100 kg ungem. Sulfat,
in den Bezirken Ss und W 24 50 M für 100 kg ungem. Sulfat.
Der Aufschlag sür den Zwischenhandel beträgt für Lie fe⸗ rung frei Haus des Empfängers am Wohnort des Zwischen⸗ händlers oder frei Bahnhof am Wohnort des Zwischenhändlers auf die Erzeugerpreise 2, — 6 für 100 kg zuzüglich Rollgeld, doch dürfen nur die ortsüblichen, bahnamilich fesigesetzten Sätze in Anrechnung gebracht werden.
Berlin, den 5. August 1919.
Zentralstelle für Sulfatverteilung. Dr. Kurtze.
de, n n n g betreffend Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Mit. Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß der Bezirk Naila mit 4 9 verzinsliche Schuld— verschreihzungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 1000900 S, und zwar in Stücken zu 100, 200, 500, 1000 und 2000 MS, in Verkehr bringe.
München, den 2. August 19189.
Staatsministerium detz Innern. J. A.: Geheimrat Neubert.
Bekanntmachung.
Die auf Grund der Bundesrate verordnungen vom 26. No⸗ vember 1914, 22. Dezember 1914 und 10. Februar 1916 an— geordnete Zwangsverwaltung, des Grundstücks Ober⸗ siraße 712 in Hamburg, Eigner: Theodore Frederik Roman, ist beendet.
Hamburg, den 2. August 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.
B el g nn t im n chu n Die auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗
vember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 an⸗ geordnete Zwangsoerwaltung über die Hamburger Zweig⸗ niederlassung der Firma Morris Packing Company zu Chicago ist aufgehoben.
Hamburg, den 4. Augnst 1919.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.
Sthamer. —
Bekanntmachung.
Die auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗ vember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 an⸗ geordnete Zwangsverwaltung der amerikanischen Beteili— gung an der Deutsch Columbianischen Brauerei G. m. b. H. in
Hamburg ist aufgehoben. Hamburg, den 4. August 1919.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist dem Vändler Friedrich Karl Stößer in Dresden A., Reinhardtstraße 3, jeder unmittelbare und mittelbare Handel mit Gegen st nden des täglichen Bedarfs mit Wirkung für das Reichsgebiet
untersagt worden. Dresden, am 5. August 1919. Der Rat zu Dresden, Gewerbeamt B. Reichardt.
— —
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915 und der Regierungsbekanntmachung vom 14. Oktober
6 und der Handel mit Fleischwaren dem Fleischer Oskar Bachmann auf die Zeit bis 31. Oktober 1919 und dem Fleischer Melchior Stöcker auf die Zeit bis 27. September 1919 un tersagt worden.
1915 ist die Ausübung der
Zeulenroda, 22. Juli 1919. Der Stadtgemeindevorstand. J. V. Gerhard.
Preußen. 167 Finanzministerium. Betrifft: . Verzichtleistung auf Empfängerguittungen bei Zahlungen im Girowege. Anschließend an den Runderlaß vom 25. Oktober 1918 —
Das Reichsbankdirektorium hat sich damit einverstanden erklärt, daß r Bankanstalten in erster Linie den Reichs,, Staats⸗ und Kommunalbehörden, nach dem Ermessen der Bank—⸗ anstalten auch weiteren Kreisen auf Antrag Quittung über Giroüberweisungen auf Grund eingelieferter roter Schecks statt im Kontogegenbuch auf einem besonderen Lastschriftzettel nach folgendem Muster erteilen:
Reich sbank⸗Lastschriftzettel.
6. ö Durch roten Scheck Nr. aus⸗
gestellt von sind heute an:
in ö 4 k
Mar Pf.
überwiesen worden. . ö k 19
Reichsbank
Nr. 76 11. Reichsbank ⸗Lastschriftzettel.
Diese Lastschristzettel sind vom Kontginhaber, selbst aus⸗ zuschreiben und mit dem roten Scheck zusammen vorzulegen; sie werden durch die Girobeamten auf Namen und Betrag hin geprüft, mit dem kleinen Dienststempel versehen und unter— zeichnet; soweit die Behörden andere denselben Zweck ver— folgende Quittungsentwürfe einreichen, sind möglichst diese zu
wenden. . Ziffer 1 des Runderlasses vom 25. Oltober 1918 — J. 5416 usm. — ist Abschnitt a zu streichen. .
Der Vordruck zu den Lassschriftzetteln wird durch die
rung in Cöln beschafftz werden. . , . in der Kassenordnung für die Regierungshaupikassen ist zu vervollständigen.
Berlin, den 30. Juli 1919.
Der Finanzminister. J. A.: CSühlein.
An die nachgeordneten Behörden.
Bekanntmachung.
.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der auf preu ßischem Gebiete belegenen Strecken der Lübeck-Büchener
Eisenbahngesellschaft in Lübeck im Jahre 1918 ein
kommunalsteuerpflichtiger Reinertrag von 1 003 8244,21 6 er⸗ zielt worden ist. Münster (Westf.),, den 4. August 1919. Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.
Bekanntmachung. H ifmann Theodor Fox in Buer⸗Beckhausen ist ö . seines Rol on alwwarenge schfte⸗ vom IJ. August 1919 ab wieder gestattet worden. — Die Betanntmachungskosten hat der Betroffene zu tragen. Buer i. W., den 4. August 1919. Die Polizeiverwaltung. Ruhr.
Bekanntmachung.
Der Bäckermeister Wilhelm Duwendag und dessen Ehe— frau in Buer⸗Erle, Bismarckstraße 185, sind zum, Handel mit Backwaren wieder zugelassen worden. — Die Bekannt⸗ machungskosten tragen die Betroffenen.
Buer i. W., den 4. August 1919.
Die Polizeiverwaltung. Ru hr.
Bekanntmachung.
Die Eheleute August Lammers hier selbst, Baumstr. 28, habe ich zum Hande! mit Lebens- und Futtermitteln und Gegen— ständen des täglichen Bedarfs wieder zugelassen.
Essen, den 21. Juli 1919.
Städtische Polizeiverwaltung. Di. Richter.
Bekanntmachung. ö Den Kaufmann August Wilhelm Meyer, hier, Marx— straße Nr.,, wohnhaft, haben wir heute zum Handel mit Lebens— mitteln, insbesondere mit Fettwaren, wieder zugelassen. Harburg, den 1. August 1919. Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter:
Nr. 11778 das Gesetz über Ermächtigung des Justiz⸗ ministers und des Ministers des Innern zu Maßnahmen an⸗ läßlich der Besetzung von Landesteilen und der Ausführung des Friedensvertrags, vom 19. Juli 1919.
Berlin, den 6. August 1919.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
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über die Ausfuhr und die 1 Xn ; . jetzt ab weitere Anmeldungen, betreffend den Schutz des Venmögens,
erübrigen. rd . n z erteilt, sich zwecks Kontrolle von dem Vorhandensein aller Wertdepots
zu überzeugen.
Nichtamlliches. Deutfches Reich.
Nach amtlicher Mitteilung aus Budapest haben
der ungarische Minister des Aeußern und der Minister für Handel und Lan d mir tichg ft. im Namen der neuen ungarischen Regierung, wie Wohffs Tele graphenbüro“ meldet, folgende Erklärung zur Veröffent⸗ lichung in der reichs deutschen Presse abgegeben:
1) Das Privateigentum der In, und Ausländer wird von der
Regierung respektiert.
2) Den Inhabern und Bezugsberechtigten wird wieder freie Ver⸗
fügung über ihre Wertdepots, Einlagen und Einziehung ihrer Forde—⸗ 8 * 3 — ö !. n I rungen zugestanden. Es werden besondere Verordnungen erlassen
9 8 . 5 86 G6 ; Aushändigung von Devots, so daß sich von
zem deutschen Generatkonsulat wird die Ermächtigung em deutschen Ger
3) Es erfolgt Freigabe des Handels. — In den nächsten Tagen wird
die Regierung mit dem Abbau der Sozialisisrung im allgemeinen be⸗ ginnen. Ueber die Festsetzung der oberen Grenze, über, die hinaus die Betriebe sozialistert bleiben, wird die endgültige Bestimmung der Nationalversammlung, die für Ende August einberufen werden soll, vorbehalten; es erfolgt jedoch noch im Laufe der Woche bedingungs; lose Freigabe aller Betriebe von Ausländern, die bereits oꝛialliert waren, und Wiedereinsetzung der Eigentümer in ihren früheren Besitz.
4) Nach Wiedereinsetzung geordneter Justizbehörden wird durch
besondere Verfügung für die Entschäzigung RNeichsdeutschen, die Schäden infolge von Maßnahmen der Räteregierung erlitten haben, gesorgt werden, r
Unter dem Vorsitz des Reichsministerpräsidenten Bauer
fand gessern vormittag in der Reichs kanzlei zwischen Vertretern der beteiligten Reich⸗ und Staaisministerien sowie ciner An⸗ zahl Vertretern der Verbände der Arbeitgeber und Arg . nehmer eine Besprechung über die Mötlichkeit der Er⸗ höhung der deutschen Steinkohlenproduktion statt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ herichtet, wurde von sämt⸗ lichen Rednern auf den Ernst der Lage hingewiesen. Starken Eindruck machten insbesondere die Ausführungen des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten, der helonte, daß schon ö durch den großen Rückgang der Produktion eine Kohlenkrise
herrsche, die sich zunehmend verschärft habe und drohe, das
Verkehrswesen wie auch die Industtie lahmzulegen. Die Eisen⸗
bahn habe im Durchschnitt nur noch Vorräte für acht bis vier⸗
zehn Tage; es müsse ernstlich mit der Notwendigkeit gerechnet werden, den Personenverkehr wiederum stark einzuschränken.
Wenn schon jetzt die innere Kohlenversorgung Deuisch⸗ lands durch die laufende Produktion unzulängsich ist, so kommt künftig als erschwerender Faktor die durch den Frie⸗ densvertrag bedingte Abgabe von Kohlen an die Entente⸗
länder hinzu. Wenn auch von seiten der Alliierten zuge⸗
geben worden ist, daß die im Friedensvertrag festgelegte Lieferung von 460 Millionen Tonnen jährlich für Deutsch⸗
land eine physische Unmöglichkeit ist, so werden sie wahr⸗
scheinlich doch auf der Liefelung von ganz erheblich großen
Mengen Kohle bestehen. Deutschland ist« aber verpflichtet
und gewillt, diese im Friedensvertrag begründeten Kohlen— forderungen zu erfüllen, soweit hes überhaupt in mensch⸗ lichem Vermögen sieht. Eine. Einfuhrmöglichkeit von Kohle nach Deutschland besteht nicht, weil auch die Entente— sänder in hohem Maße von der Kohlennot betroffen sind, auch ist nicht ersichtlich, wie eine solche Einfuhr bezahlt werden könnte. Der kommende Winter wird daher Deutschland auf jeden Fall in Hinsicht auf das Einfuhrmaterial die einschneidendsten Einschränkungen auferlegen, er wird eine Kohlennot von großer Hätte mit manchen unvermeidlichen Leiden und Enthehrungen für die Beoölkerung bringen. Man war in der Hesprechung allgemein der Ansicht, daß deshalb unter allen Umständen und um jeden Preis alles getan werden müsse, die deutsche Kohlenproduktion zu steigern. Aus dem
Kreise der Anwesenden wurden eine Fülle von Anregungen in
dieser Hinsicht gegeben. Zur eingehenden Piüfung allen Vor⸗ schläge wurde eine Kommission aus Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern der Kohlenindustrie eingesetzt, die unter dem Vossitz des Reichsarbeitsministers heute früh ihre Arbeit aufnehmen wird.
Rentenzulagen. Nach eigner im Neichs ver sicherungsamt gefertigten Zusammenstellung sind durch die Post und die Sonderanstalten gezahlt worden im Mongt März 1919 als Zulagen zu Invalidenrenten (mongtlich 8 6) ] 69 zz b, zu Krankenrenten (mongtlich 8 MM 741 000 M6, zu Alters⸗ renten (monatlich 8 S6) 1817 432 M6, zu Witwenrenten (monatlich 4 S6) 290 40 6, zu Witwen krantenrenten (monatlich 4 A6] 11 872 , zusammen 10 250 100 6.
Anmerkung: Die Oberpostdirektionen Metz, Posen, Straß⸗ burg i. E. und die Pensionskasse der Reschseisenhnhnen in Straß burg i. E. haben keine Mitteilungen über die im Monat März 1919 gezahlten Rentenzulagen eingesandt.
Preußen.
Durch einen Beschluß des Staatsministeriums, der auf Grund des § 2 des Gesetzes über das Bürger- und Gemeinde⸗ recht der Frauen und die weitere Durchführung von Gemeinde⸗ wahlen vom 15. Juli 1919 erfolgt ist, sind laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ die Verordnungen vom 24. und 31. Januar 1919 über die anderweite Regelung des Gemeindewahlrechts mit sofortiger Geltung im Regierungsbezirk Oppeln eingeführt worden. Der Minister des Innern hat daraufhin angeordnet, daß die Neu- wahlen zu, den Gemeindevertreiungen im Regierungsbezirk Oppeln schleunigst vorbereitet und durchgeführt werden.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat in dem Wunsche, die Möglichkeit des Aufstiegs in höhere Stellen ür mittlere Beamten zu vermehren, fürzlich in einem Erlaß erklärt, bei der Anstellung als Mitglied einer Eisenbahndirektion, für die gemäß der Verwaltungsordnung der Staatz eisenbahnen der Regel nach die Ablegung der höheren Staatsprüfung erforderlich ist, hiervon künftig in geeigneten Fällen absehen zu wollen. In dem Eelaß heißt es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Für die Besetzung, von Mitgliedsstellen kommen in ersiter Linie tüchtige Beamte der mittleren Laufbahn in Frage, die sich als Vor⸗ stände von Aemtern oder Nebenämtern gut bewährt haben und von denen ich nach ihrer ganzen Persönlichkeit die Ueberzeugung haben kann, daß, sie sich auch in ihrer neuen Stellung bewähren werden. Ich beabsichtige ferner bei Eisenbahndirektionen, wo das sachliche
.
Bedürfnis entsteht, Stellen für Hilfsdezernenten zu schaffen, die ich mit solchen mittleren Beamten besetzen werde, deren bisherige Tätigkeit erwarten läßt, daß sie auch für höhere Stellen die erforderlichen Eigenschaften besitzen. Durch die Tätigkeit als Hilfsdezernent soll ihnen Gelegenheit werden, ihre Eignung für die Giellung eines Amts vorstandes zu erweisen. .
Den Beamten der unteren Laufbahn war schon bisher in weitem Umfange die Möglichkeit des Aufstiegs in mittlere Stellen gegeben. Finem vermehrten Uebertritt solcher Beamten in mittlere Stellen ste hen zurzeit noch die Rechte der Militäranwärter entgegen. Mit dem bevorstehenden Rückgang der Zahl der Militäranwaͤrter wird es möglich werden, tüchtige Beamte der unteren Laufbahn noch mehr als bisher in mittlere Stellen zu überführen. Ich werde alsbald die erforderlichen Bestimmungen treffen, daß tüchtigen unteren Beamten bei stufenweisem Aufrücken und der dadurch gesicherten notwendigen we ilteren Ausbildung die Möglichkeit der Erreichung gehobener Stellen in angemessener Zelt gegeben wird.
Die ersten Beförderungen von mittleren Beamten zu , . von Eisenbahndirektionen sind inzwischen bereits er olgt. .
Bahern.
ö Im Finanzausschuß teilte der Finanzminister Speck mit, daß von bayerischer Seite gegen die Erzbergerschen Pläne Stellung genommen sei. Was Bayern anbelange, würde das Reich die schwebende Schuld Bayerns übernehmen, die bis April nächsten Jahres 650 Millionen Mark betragen wird. Der Minister befürwortete unser den gegebenen Verhält⸗ nissen die Vertagung der Beratung der bayerischen Steuervorlagen. Die Redner sämilicher Fraktionen erklärten sich mit dem Vor⸗ schlag einverstanden, und der Ausschuß beschloß, die Steuer— vorlage auf unbẽstimmte Zeit zu verschieben. Schließlich wurde noch über den Endtermin der Bamberger Tagung beraten, der endgültig auf den 16. August fest gesetzt wurde. Der Landtag würde an diesem Tage in die Ferien gehen und die . nicht erledigten Beratungsgegenstände der Herbsttagung
erweisen.
Ungarn.
Laut Meldung des „Ungarischen Korrespondenzbüros“ waren am 3. August Vertreter der ungarischen Regierung und des ungarischen Oberkommandos beim rumänischen Ober⸗ kommandanten General Mardaree cu erschienen, um biesem den Wunsch der ungarischen Regierung zu übermitteln, daß weiteres Blutvergießen eingeffellt und ein Waffenstillstand ge⸗ schlossen werde. Am 5. August überreichte der General Marharesru den ungarischen Vertretern den Entwurf eines Militärabkammens, in dem das rumänische Oberkommando erklärt, auf die Besetzung ganz Ungarns zu verzichten, wenn dos ungarische Oberkommando seinerseits die folgenden Be⸗ dingungen erfülle:
Ungarn hat alles auf dem Gebiete des Landes befindliche Krieg?“ material, mit Ausnahme des Materials, das zur Ausrüstung jener bewaffneten Macht notwendig ist, die Ungarn zu erhalten berechtigt sein wird, um im Lande die Ordnung aufrechtzuerhalten, aus—⸗ zuliefern. teses Heer wird einschließlich der Offiziere den Stand von 15960 Mann unter keiner Bedingung über⸗ schteiten dürfen. Die Organisation, Ergänzung, Ausrüstung und Gruppierung dieser Truppen wird vom rumänischen Oberkommando nachträglich bestimmt werden. Ferner sind alle ungarischen Fabriken dem rumänischen Oberkommando zu übergeben, die zur Herste lung von Ausrüstungsgegenständen und Munition dienen. Die Ausrüstung dieser Fabriken wird durch rumänische Spezialisten und ungarische Arbeiter zugunsten Rumäniens durchgeführt werden. Ungarn hat außerdem die für eine Armee von 300 000 Mann notwendige Ausrüstung zu Uefern.
An, beweglichem Eisenbahnmaterial, Maschinen und sonstigen Eisenbahnmateria ien hat Ungarn 50 Prozent des in seinem Eigen⸗ tum befindlichen Inventars Rumänien abzuliefern. Ferner sind 200 Tourenautomobile und 100 Lastaatomobile in gutem betriebs fähigen Zustande mit vollständiger Ausrüstung abzuliefern.
An Rindern und sonstigen Tieren sind 30 Prozent des Inventar— bestandes abzugeben, desgleichen 30 Prozent der in Ungarn befind— lichen landwirtschaftlichen Maschinen; weiter 20 060 Waggons Ge⸗— e. 10000 Waggons Mais sowie 5600 Waggons Gerste und Hafer.
„Ungarn hat alle Wasserfahrzeuge zurückzugeben, die dem rumä— nischen Staate, rumänischen Gesellschaften oder rumänischen Staats⸗ bürgern gehört haben, vom Feinde in Rumänien erbeutet wurden und jetzt in ungarischen Gewässern zu finden sind. Ueberdies hat Ungarn ho Projent ber sein Eigentum bildenden Wasserfahrzeuge aller Art abzuliefern.
Alle, rumänischen Kriegsgefangenen, Geiseln und Deserteure — welcher Nationalitaͤt sie auch immer angehören — sind herauszugeben. In dem Entwurf des Abkommens wird bemerkt, daß das geforderte Material bestimmt sei, jenen rumänischen Soldaten übergeben zu werden, die ihr Feld nicht bestellen könnten, weil sie mobilisiert werden, um die Ruhe des Landes gegen jene zu sichern, die den Frieden ständig gefährdeten, oder“ weil die ihnen zur Be⸗ stelung des Bodens notwendigen Mittel weggenommen worden seien. In dem Entwurf wird ferner die Forderung auf⸗ gestellt, daß Ungarn auf eigene Rechnung alle rumanischen Truppen erhalte, die sich zur Zeit der Unterzeichnung der Militärtonvention westlich' der Theiß befinden, und zwar während der ganzen Dauer des Aufenthaltes dieser Truppen auf dem besetzten Gebiete. Ungarn hat die Kohle zu beschaffen, die für die Zwecke dez Eisenbahnverkehrg der rumänischen Behörden notwendig ist, die sich auf dem hbefetzten Gebiete westlich der Theiß befinden. Die königlich rumänischen Truppen werden sich erst dann über die Theiß nach Ssten zurückziehen, wenn das ungarische O erkommando alle diese Bedingungen erfüllt hat. Zur Uebernahme des geforderten Materials und der geforderten Tiere wird das rumänische Oberkommando Kommissionen entsenden. Zur Kontrolle der Durchführung der Militärkonvention wird in Budapest eine zumänische Militärkommission tätig sein, und zwar so lauge, bis der Friede ratifiziert wird, der zwischen Rumänien einerseits und den legalen ungarischen Behörden andererfeits geschlossen werden wird.
Diese Konvention ist entweder in ihrem ganzen U mfange anzunehme oder in ihrem ganzen Umfange abzu⸗ lehnen. Jufolgedessen sind Gegenvorschläge nicht zu— lässng. Die Frist für die Beantwortung der Bedingungen läuft am H. August 1919 um 10 Uhr Abends ab. Im Falle der Ablehnung der gestellten Bedingungen wird das rumänische Oberkommando ohne Mücksicht auf das Verhältnis zum vorhandenen Bestande Ungarn alles Material und alle Tiere wegnehmen, die Rumänien nötig hat, um wenigstens zum Teil den Abgang zu ersetzen, den Rumänien von Seiten eines Feindes erlitten hat, der während der ganzen Zeit der Besetzung und anläßlich des Friedensschlusses von Bukarest das mensch⸗ liche Gefühl außer acht gelaffen hat.
Die ungarische Regierung überreichte auf diese Forde⸗ rungen der Rumänen solgende Aniwort an den englischen General Gordon, Leiter der Budapester Ententemission:
Die ungarische Volksrevublik erhielt am 5. August die Waffen—⸗ stillstandsbedingungen im Ramen des rumänischen Hauptquartiers. Die ungarische Volksrepublik hat bereits am 13. November 1918 mit den alllierten und assoziierten Mächten der Entente einen Waffen⸗
bedingungen einer der Ententemächte die Erfüll des im November geschlossenen Waffensti ungarische Volksrepublik erfüllt eine Pflicht, dung in dieser Frage in die dessen bittet die Re—
ung der Bedingungen glich. Die wenn sie die Entschei⸗ Hände der Ententemaͤchte legt. In folge⸗ jierung der ungarischen Volksrepublik die Buka— zertreter der Ententemächte, sie möchten die im Namen des rumänischen Hauptquartiers eingelangten
llstandes unmö
Forderungen in merito
Kundmachung des Generals die besagt, daß die rumänische lkerung kämpf en worden sei.
In Budapest wurde eine Mardarescu veröffentlicht Armee nicht gegen die Bevö von der sie angegriff nische Soldat verbürge die Sicherh Lebens des friedlichen Bürgertums.
Telegraphenbüro“ aus Budapest meldet, abend im Ministerpräsidium der General erinspektor Wolkenberg, der frühere
Fritz und der gewesene Sministerium Franz Scillery zur Beratung versammellen Minister dung, daß die Regierung Nach einer kurzen ssio nieren. Die dem Erzherzog Sektionschef
zum Ministerpräsidenten Ministeriums des Aeußern itung des Kriegtz⸗ In der Stadt
sondern gegen Der rumã⸗ Vermögens und des
jene Armee,
Schnetzer, Sekretär des Sektionschef im ungarischen Krieg und forderten die eben auf abzudanken, mi nicht die Gesamtheit der Nation ve Beratung beschloß die Re gierung zu demi Ententemission übertrug die oberste Gewalt gewesenen ministerium Stephan Friedrich Mit der Leitung deg wurde der General Tanczas, n ministeriums der herrscht Ruhe. eine gemeins Joseph und der Die Beratungen vernehmen erzielt Clemenceau und die ausländi dem Ergebnis
der Polizeiob Nationalrats
t der Begrün
Joseph,
nit der Le General Schnetzer betraut. Die Missionen der Ententemächte hlelten Abends ame Beratung ab, zu der auch Ministerpräsident Friedrich galten schwebenden Fragen, wobel volles Ein— räsident der Friedens kommission schen Regierungen wurden von der Beratung sofort verssländigt.
der Erzherzog zugezogen waren.
wurde. Der P
Großbritannien und Irland.
Der Minister Bonar Law Erwiderung einer Anfrage, Alliierten ihren Beschluß betreff deutschen
erklärte im Unterhause in berichtet, daß die 3 des Prazesses gegen
wie Reuter
früheren kein Verfahren eingeleitet der Friedensvertrag ᷣ gab, der Staatssetretär des Innern Shortt be⸗ keine weiteren Polizisten sich dem Streik schlossen hälten und die Lage in dieser Stadt Gewisse Leute versuchten, eine allgemeine in Liverpool zustande zu bringen und die en Elementen preiszugeben. en, und die Regierung hätte den örtlichen jede Unterstützung zuteil werden lassen, um die
ufrechtzuerhalten und die Bürger zu schützen.
Frankreich.
Rat der Alliierten hat vorgestern be— ssion von vier Generälen nach Auf aon hat, die Entwaffnung Durchführung der
griechischen An⸗ Kohlen⸗ Kohlen⸗
in Liverpool ange unverändert sei. Arbeitsstillegung Stadt verbrecheris ihnen dies mißlung
Bisher sei
Ordnung a
Der Oberste schlossen, eine Sonderkom mi Budapest zu schicken, die die der Roten Armee vorzuneh me Waffenstillstand Sbedingungen zu üb Weniselos Thrazien und Hoover über die
n und die
sprüche auf versorgungs frage
einfuhr kommission Der „Times“ Deutschland befindli deren Zahl ungefähr auf 200 000 Zeit den Obersten Rat. die Armee der Bolschewisten ver Rat beschlossen, Deuts die Heimat nicht behin
Europa beschäftigt die Frage der noch in chen Kriegsgefangenen, geschätzt wird, seit einiger
ihre Rückkehr nach Rußland stärken wird, hat der Oberste chland mitzuteilen, daß ihre Rückkehr in dert werden darf.
ein vorgestern unterzeichnetes Dekret ist, wie der Präfekt des Departe⸗ ailles, Chaleil, der wegen der e monstrationen vom 16. chen Friedensdelegation seines
in sein Amt eingesetzt
chen russis
„Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ments Seine et Oise in Vers deutschfeindlichen D der Abreise eines Teils der deuts
Amis enthoben wurde, wieder
— Der Friedensaussch gestern den Generalbericht thou an, der schließlich mit 30 gegen 2 Bouillon und Louis
uß der Kammer hörkte vor— des Abgeordneten Bar⸗— Stimmen (Franklin⸗ Es haben
Marin) genehmigt wurde. an der Abstimmung nicht
Mitglieder des Ausschusses teilgenommen.
Der Bericht beginnt dem „Wolffschen T mit einer hislorischen Darstellung der Diplo Mord von Serajewo an und macht für d Der Bericht beschäftigt sich alsdann auch mit der gführung und wirft dem deutschen ystematisch den Krieg in barbarischüer rschießen von Zwilpersonen, durch Tötung von portation von Zipilpersonen, durch Plünderungen, von Frauen und jungen
elegraphenbüro“ zufolge matischen Creignisse vom en Krieg Kaiser Wilhelm verantwortlich.
Art der deuts Generalstab vor, er habe s Weise geführt durch E Geiseln, durch De durch Abtransport
chen Krie
Mädchen, durch, Be⸗ Lazaretten, Gasen und schließlich durch den Unter die Schuldigen gemäß ertrags bestraft werden. Barthou des Ergebnis die Frieden ven hand⸗ Regierung gemeinsam mit dem en die verschiedenen in Frage Was dem Frie⸗ daß er das Werk deutsche Ein⸗
Aus diesen Gründen müßten kel 227 und 231 des Friedensv stellt sodann fest, welch befriedigen lungen hätten haben können, Parlament während der Verhandlung kommenden Gebiete eingehend besproö g vor allem vorzuwerfen sei, Im Gegenteil, ertrag formell Zu gleicher Zeit aber sei der Völkerbund könne auf keinen Fall ein daß man Deutschland nicht in seine Bestandt aher wenn er in seiner jetzigen Gestaltung nicht alle füllen könne, sei das nicht die Schuld Regierung habe durch ihren Vertreter Sicherheit hätten nd Vorschläge unterbreiten, die Artikel 26 Es sei bedauerlich, daß Frankreich im
Uebergehend zu den Gebiet s⸗ der Vertrag auf diesem Gebiete Schleswig komme saß⸗Lothringen werde Frankreich wieder⸗ Auch Belgien
seebootskrieg.
chen hätte.
und durch
n Ersatz dafür eile zerlegt habe, Hoffnungen er⸗ Die fran zösische Gon Bourgeois Bürgschaften geben können.
gründet w
wolle darauf zurückkommen u des Statuts möglich mache.
Völkerbund nur eine Stimme fragen stellt Barthou fest, daß
ein Werk des Rechts und der Ger zurück an Dänemark, El und Polen
echtigkeit sei. wiederhergestellt.
Freiheit, es könne Bündnisse schließen,
seinen Handlungen nicht mehr beschränkt. So schaffe der
stillstand geschlossen, doch machen ihr die neuen Waffenstillstands.
Irredenta mehr. Was die finanziellen und wirtschaft⸗ lichen Klauseln anbetrifft, so hebt der Bericht hervor, wenn auch die Kriegstosten nicht zurückverlangt werden könnten, so sichere der Vertrag doch die Wiedererstattung der Schäden, die Personen und Sachen zuteik geworden seien. Man müsse erwarten, daß die mit Frankreich alliierten und gssoziierten Mächte sich stets dessen bewußt seien, was Frankreich geleistet habe. Der Berichterstatter behandelt alsdann eingehend die Frage des linken Rheinufers in der Weise, wie sie der Ministerpräsident Clemencegu in der vorigen Woche dem Friedens⸗ ausschuß dargestellt hat. Er verweist auf eine Note der Regierung, die die Bedeutung der getroffenen Maßnahmen und des Frankreich spontan angebotenen Bündnisvertrags mit England und Amerika aus— einandersetzt. Zum Schluß sagt Barthou, der Vertrag von Ver saislles lasse, was seine Grundlage betreffe, eine gewisse Ein⸗ heit vermissen und in der Form eine gewisse Klarheit. Was ihn aus⸗ zeichne, sei, daß er den Nationen das Recht, über sich selbst zu ver⸗ fügen, habe geben wollen, daß er den preußischen Militarismus ver⸗ nichte, den Völkerbund gründe und den niedergedrückten Völkern das Leben und die Unabhängigkeit wiedergebe. Jetzt müsse seine Aus⸗ führung überwacht werden. Es müsse Deutschland unmöglich ge⸗ macht werden, wieder Schaden anzurichten. Allem voran gehe die Sicherheit Frankreichs, und aus den Ruinen des preußischen Mili⸗ tarismus steige der Völkerbund mit der ganzen Kraft des Rechts empor. Was Frankreich hetreffe, so habe der Vertrag einer schmerz— lichen Ungerechtigkeit ein Ziel gesetzt und das Lander gebiet wiederher⸗ gestellt. Unter der Voraussetzung, daß die Alliierten wachfam und solidarisch blieben, werde Ter Vertrag Früchte tragen, denn der unter⸗ zeichnete Vertrag sei zu bezeichnen als ein „Faix de vigils nee, d'action et de er6gtion“.
— An dem von der Entente festgesetzten Tage hat die deutsch⸗österreichische Delegation der Friedens konferenz eine Note überreicht, die die Einwendungen gegen den Friedens⸗ vertrag in seiner Gesamtheit enthält. Die Note, die in den Einleitungssätzen den Obersten Rat darauf aufmenksam macht, daß Deutsch⸗!esterreich nur solche Milde rungen des Vertrags verlangt, die für ein Volk eine Daseinsnotwendigkeit sind, besagt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Was die Grenzfragen anbelangt, so habe sich Deutsch— Desterreich umsonst auf das Nationalitätenprinzip und auf Tas Selbst⸗ bestimmungsrecht der Völker berufen. Es lehne nunmehr die Ver— antwortung ab und gebe den Erfolg der Entente der Entscheidung der Geschichte anheim. Wenn die Gebietsforderungen Deutsch—⸗ Desterrreichs in jenem Mindestmaße erfüllt werden, in dem sie in der Anlage der Note aufrechterhalten werden, so wolle Deutsch⸗ Desterneich sich selbst überreden, Taran zu glauben, daß es in die em Gebiete selbständig und im Frieden leben könne. Es erwarte dabei, daß es der Völkerbund in Stunden der Bedrängnis hören weide. Dagegen ist Deutsch⸗Oesterreich schon jetzt fest davon überzeugt, daß es die ihm von dem Vertrag auigebürdeten ökonomischen Lasten nicht tragen könne und daß (s, wenn sie nicht wesentlich gemildert würden, zusammenbrechen müsse. Dieses Bekenntnis muß so ernst genommen weiden, wie es offenherzig gegeben ist. Es ist geradezu Pflicht Deutsch-Oesterreichs, zu fordern, daß eine Bürde erträglich gemacht werde. Deutsch⸗Oesterreich will nichts als leben. Möge ihm die Friedenskonferenz die Gewißheit geben, daß es auch wird leben können.
Die Note geht dann im einzelnen auf jene wirtschaft⸗ lichen und finanziellen Klauseln des Vertrags entwurfs ein, die, wenn sie unverändert bestehen blieben, ver⸗ derblich wirken müßten. Sie führt aus, daß es Deutsch Oesterreich in den nächsten Monaten unmöglich sei, Milchkühe und Vsch zu liefern, da seine Kinder infolge Fleisck. und Milchmangels hinsterben. Deutsch⸗Oesterreich muß sich unter die finanzselle Kontrolle der Entente⸗ mächte stellen lassen, erwartet aber, daß die Revargtionskommijssion mit der durch die verzweifelte Lage gebotenen Schonung vorgehen und Deutsch⸗Oesterreich die notwendigen Kredite zur Beschaffung von Rohstoffen und Lebensmitteln einräumen werde. Soll der Reparations⸗ kommission die Erfüllung ihrer Aufgaben aber nicht im voraus unmöglich gemacht werden, so ist es notwendig, daß sie in bezug auf alle wirtschaftlichen und finanziellen Friedensbedingungen die nötigen Machtpollkommenheiten besitze. Es wird daher beantragt, Arütel 193 des Friedensvertrags durch folgenden Zusatz zu ergänzen: Ueber den Besitz und die Einnahme—⸗ quelle hinaus, die den Gege stand der im ersten Absatz festgestellten Haftung bilten, ist Deuisch⸗Oesterreich für die bezeichneten Wieder- autmachungen und die Lasten nicht veram wortlich. Die Verpflichtungen, die sich für die Staatsbürger Veutsch-Desterreichs aus den im ersten Absatz genannten internationalen Verträgen ergeben, sind in die Haftung einbegriff n und können nur im Wege der Reparations⸗ kommission geltend gemacht werden. Die Reparalionskommission wird diese Haftung unter Wahrung der Lebensnotwendigkeit des deutsch— Iterreichischen Volkes regeln und dafür Sor e tragen, daß Besitz und Einnahmequellen, die diesem Zwecke gewidmet sind, rationell ver— wendet werden. Die Note erinnert ferner daran, daß die Friedens⸗ delegation wiederholt darauf gedrungen habe, die finanzielle Aus⸗ einandersetzung zwischen den früheren Gebieten der Monarchie einer Kommission zuzuweisen. Tatsächlich soll nun döe Reparations⸗ kommission auch für die Ordnung der inneren Verhältnisse sorgen, aber gerade in einigen der verwickelten Fragen der Liquidation sind ihr durch gewisse B stimm ungen des Vertragsentwurss die Hände gebunden. Was die Verteilung der Schulden anbelangt, so würden die diesbezüglichen Klauseln des Vertrags, wenn sie unver⸗ ändert blieben, den Staat und seine Bürger in einen ganz ungeregelten Bankerott treiben und, die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung un— möglich machen. Dä dies gewiß nicht die Ahsicht der Allüierfen sein kann, muß versucht werden, den wahren Inbalt' und die Folgen dieser Artikel klar ustellen. So kann die Friedenskonferenz die Höhe der nicht in Titres bestehenden Schulden des früheren österreichischen Staats unmöglich gekannt haben, da fie sonst gewiß nicht die alleinige Haftung Deutsch-Oesterreichs verlangt hätte⸗ Diese Schulden he⸗ tragen nämlich 13 Milliarden Kronen und sind zum Teil in Be— trieben und Investitionen angelegt, die jetzt größtenteils den Sukzessionsstaaten zufallen. Zum anderen Teil dienken sie zum Bezuge von Nahrung mitteln und Rohstoffen aus dem Aus. lande, die allen Teilen der Monarchie zugute kamen. Endlich gehören dazu die Forderungen, welche Fabriken und andere Betriebe in allen. Teilen Desterreichs gegen den früheren Staat besitzen. Die Güter, Werte und Kriegsgewinne werden also den anderen Staaten zugesprochen, die Lasten aber soll Deutsch⸗ Oesterreich allein tragen. Die Note warnt dabor, einen gefährlichen Präzedenzfall dadurch zu schaff'n, daß man die Staaten, die Teile der alten Monarchie übernehmen, von der Bezahlung des ent— sprechenden Schuldenanteils befreit, und erinnert daran, daß die Entente Rußland gegenüber den entgegengesetzten Standpunkt ein= genommen hat. Die Staatsschulden auf Tltres und ohne Tit res müssen ganz gleich behandelt werden, und es wird daher beantragt, daß die Reparationskommission bestimme, wie die einzelnen Kategorien der nichttitulierten Schulden nach Analogie der titulierten Schulden zu behandeln sein werden.
Waß die Kriegsanleihen betrifft, so führt die Note aus, daß die Verpflichtungen des alten Oesierreich für 24 von 30 Millionen seiner Staatsangehörigen als nicht bindend erklärt werden, während doch die Veipflictungen Deutsch⸗Desterreichs ganz die gleichen sind wie die der anderen Nachfolgestaaten. 20 bis 25 Milliarden von den 55 Milliarden Kriegsanleihe befinden sich in Deutsch. Oesterreich. Eln großer Teil ist nur zufällig auf dentschösterreichschem Gebiete aufbewahrt. Die k erklärt ausländische Gläubiger, die Schuldentitres des alten Oesterreich etworben haben, ihrer KÄn— sprüche gegen alle Sukzessionsstaaten mit Ausnahme des kleinsten und schwächsten für verlustig. Wenn ein Reich in Teile aufgelöst wird, wie dies bei Oesterreich geschieht, dann kann nicht erklärt werden, daß vier Fünftel der Staatsangehörigen keinen Änteil an der Haupt
Vertrag einen Geist der Beruhigung, denn es gebe jetzt keine
masse der Verpflichtungen des ehemaligen Gesamtfiagtes haben
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