1919 / 177 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Nechtlich uad ökonomisch scheint es selbstversländlich, daß sich alle Successtonsstaaten in der Gesamtheit der Schulden der alten Monarchie zu teilen hahen. Abgesehen ven der Banknotenschuld er— sibt sich aus den Klauseln des Friedensvertrages für Deutsch— Desterreich eine Schuldenlast von rund 40 Milliarden Es solien also zwet Drittel der gesamten Schulden des österreichischen Staates ohnt die Notenschuld einem Fünftel der früheren Bevölterung auf— gelaster werden. Die gesamten Einnahmen Deutch. Oesterreichs, die nach dem letzten Budget 26 Milliarden betragen würden, reichen gerade hin, um die Schuldzinsen zu decken, ohne daß irgend etwas für die unbedingt notwendigen Staatsausgaben übrig bliebe. Offenbar haben die Großmächte die Höhe der uns auferlegten Schuldsumme nicht gekannt, denn sonst könnten die uns auf— erlegten Bestimmungen nur den Sinn haben, daß die Mächte unseren Bankerott ohnedies für unvermeidlich halten un? glauben, es komme nicht mehr darauf an, wie groß das uns zugewiesene Schuldkonto sei. Die Note warnt vor einer solchen Auffassung und sagt, daß „wir, wenn uns der gerechterweise auf uns entfallende Teil der Staatsschulden belaste, in der Lage sein werden, unter sehr lake Heranziehung des ganzen Volktzvermögens die Liquidierung der Schulden in geregelter Weise abzuwickeln. Die Zuteilung eines Vielfachen der uns gebährenden Schulden müßte aber einen regellosen Zusammenhruch und die Auflösung der sozialen Ordnung zur Folge haben.“ Die Note beantragt, daß die Aufteilung der Schulden auf die Gebirte des alten österreichischen Staates nach einem ge— rechten Maßstabe und die Behandlung des Besitzes der sujets mixtes an Kriegsanleihen der Neparationskommission überlassen bleihen solle und daß alle diese Schulden, wie dic bezüglich der Vorkrlegsschulden lm Artitel 199 bestimmt ist, durch die Reparations— lommission nach der Leistungsfäbigkeit der einzelnen Sat essions staaten verteilt werden sollen. Die Note weist ferner darauf hin, daß der deutschösterreichischen Republi durch Artikel 202 ein ganz unerträglich großer Teil der über 50 Milliarden be— tragenden Notenztrkulation zugeschoben wird und daß ings⸗ besondere die Bestimmung des Punttes 11, wonach alle außer— halb des Gebietes von Oesterreich⸗Ungarn befindlichen Bank— noten Deutsch-Oesterreich und Ungarn belasten sollen, ein Ding der Unmöglichkeit ist. Deutsch-Oesterreich kann nicht Noten übernehmen, die man aus einem der neuen Staaten ins Ausland ge— schickt hat, um sich dort dafür Auslandsgeld oder Waren zu ver— schaffen. Auch kann unmögllch festgestellt werden, welche Noten sich am 15. Juni im Auslande befunden haben. Es ist ferner nicht ab— zusehen, wie die Abstempelung der Noten in Ungarn innerhalb der

angegebenen Frist durchgesetzt werden soll. Die Frieden delegation schlägt daher vor, die Regelung dieser Frage d für die Bank einzusetzenden Liquidatlonskommission zu über— lassen und die Roten auf die einzelnen Stagten nach Maß— gabe ihrer Inlandzirkulation aufzuteilen. Einer kriegswirt—⸗

schasllicͤhen Katastrophe gleichbedentend ist der Beginn ber Bank liquidation am Tage nach dem Friedensschluß. müßte ihre Geschäfte wenigstens bis zum Ende dieses Jahres unter Kontrolle der Reparationskommission fortsetzen. Die Nole macht weiter darauf aufmerksam, daß die deutschösterreichischen Schuldner ihre in ausländischer Währung kontrahterten Schulden nur bei Gewährung langiähriger Fristen und neuer Kredite werden begleichen können. Die Forderung, daß sie ihre auf Kronen lautenden Schulden in ausländischem Gelde einlösen sollen, ist unerfüllbar und würde alles in Konkurs treiben. Die Schulden Deutsch-Oesterreichs sollen daher in ver Währung zahlbar sein, in der sie kontra— hiert worden sind. Den ins Auge gefaßten Umrechnungskurs für Schulden der ehemaligen Angehörigen der östexreichisch⸗unga— rischen Monarchie bezeichnet die Note als wahrhaft monströs und als die unbegreiflichste aller Bestimmungen des Friedentvertrags, dies um so mehr, als in manchen der neuen Staalen gar kein einheitliches Geld oder keines besteht, das, wie es zur Durchführung jener Be— stimmungen notwendig wäre, in der Genfer oder einer anderen aus—⸗ ländischen Börse nottert ist, und die Kurse in den anderen Fällen künstlich in die Höhe getrieben sind. Eine Erhebung bei einigen Wiener Banken ergab, daß Angehörige der Natlonalstaaten bei ihnen 230. Millionen Guthaben besitzen, für die nach dem Umrechnungt— schlüssel 2500 Millionen zu bezahlen wären. Der Verlust betrüge ein Viel faches des ganzen Kapitals dieser Banken und müßte zu ihrem Bankerott führen. Ghenso erginge es zahllosen Einzelpersonen und Firmen. Die Lösung dieser Frage wird nur darin gefunden werden können, daß den allgemeinen Grundsätzen entsprechend der Erfüllungsort dafür maßgebend ist, wie seit der Aenderung des Geldwesens fällige Zah⸗ lungen zu leisten sind. Deutsch⸗Oesterrelch ist bereih, die Gntschei⸗ dung der Reparationskommission für die Lösung dieser Frage zwischen Deutsch⸗Oesterreich und den neuentstandenen Staaten zu akzeptieren, kann aber die in den Artikeln 260 und 266 enthaltene unter keinen Umständen annehmen.

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anzuhören und sie zu mündlichen Aufklärungen in die zuständigen Ausschüsse zu berufen.

Diese Mantelnote ist von umfangrelchen Vorschlägen zu den terrllorialen und politischen Fragen und deren Begrün— dungen begleitet, die etwa 150 Druckseiten umsassen. Das Kapitel über die Reparationen und die finanziellen Klauseln werden außerdem auf weiteren hundert Seiten behandelt, wobei auch bezüglich jener Fragen, die in der Note nicht aus— drücklich erwähnt sind, begründete Aenderungsvorschläge ge⸗ macht werden.

Muß land.

Laut Meldung des „Wolffschen Tele grap hanbüros“ hat das russische Nordkorps am 4. August unter starkem bolschewistischen Druck Jam burg geräumt. Auch die in der Nichtung Ostrow kämpfenden estnischen Truppen haben sich zurückgezogen.

Der Pressebeirat der deutschen Gesandlschaft in Mitau ieilt über die Vertragstreue Lettlands folgendes mit:

Wie kürzlich mitgeteilt wurde, haben etwa 10 000 deutsche Sol⸗ daten in Lettland durch ihre Vertreter dem Ministerpräsidenten Ulmants eige Entschließung überreichen lassen, in der sie verlangen, daß die ihnen vertragsmäßig zustehende lettische Staattzangehörigkeit und die daraus sich ergebende Ansiedlungsmöglichkeit anerkannt wird, und darum bitten, eine Abordnung zu einer Besprechung zu empfangen. Auf diese durch die Gesandschaft übermittelte Bitte hat der lettische Minister des Aeußeren Meherowitz in einer Note vom 2. August es abgelehnt, eine solche Besprechung herbeizuführen mit dem Hinweis darauf, daß leinerlei Vertrag über die Einbürgerung der deut⸗ schen Kämpfer vorliege. Ihe itz bestreitet auch das Vor⸗ handensein eines moralischen Anspruches mit der Erklärung, daß die deutschen Truppen keines wegs Lettland Hilfe gewährt und dle letüische Republik unterstützt hätten. Die Versprechungen der Großgrund⸗ besitzer, die sich bekanntlich bereit erklärt haben, ein Drittel ihres Be⸗ sitzes fr Kleinstedlungszwecke zur Verfügung zu stellen, bezeichnet Herr Meyerowitz als „sircfbaren Betrug“, da die Regierung Lettlands die Großgrundbesitzer niemals ermächtigt habe, ,, zu machen. Gegenüber diesen Behauptungen des lettischen Ministers des

Aeußeren ist folgendes festzustellen: Durch Vertrag vom 29. Dezember

19513 war für die reichsbeutschen Soldaten, die mindestens vier Wochen im Kampf gegen die Volschewisten stehen wärden, das lettische Staats. bürgerrscht ausdrücklich zugelagt worden. Die Berufung auf 8 292

des Friedensyertrags für die Ungäliigkeilserklärung dieses Vertrags ist nicht berechtigt, da die einzelnen Soldaten ihrerseits als Privat peisonen den Vertrag mit der lertischen Regierung ahgeschlossen haben und jeder einzelne auch für sich persönlich die Verleihung des lettischen Bürgerrechts beantragen müßte. einfach überhaupt das Vorhandensein dieses vom lettischen Minister— präsidenten Ulmanis unterschriebenen Vertrags. Auf der gleiche Linie der Wahrheit bewegt sich eine Behauptung, daß die deutschen Truppen nicht für die Befreiung Lettlands gekämpft hätten. Die Befürchtung liegt sehr nahe, daß die nächste Zeit bereits offenbaren wird, welche Folgen der Abzug der deutschen Truppen für Lettland haben wird. Den Gipfelpunkt der Auslegung des Herrn Meyerowitz aber muß man darin erblicken, daß er den Großgrundbesitzern straf⸗ baren Betrug“ vorwirft. Schließlich gibt es doch bisher in Lettland kein Gesetz, das einer Regierung ermöglicht, den Bürgern ihres Staates zu verbieten, Teile ihres Privatbesitzes nach ihrem Belieben zu verlaufen oder zu verschenken, wie es die Großgrundbesitzer tat- sächlich mit dem ihnen persönlich und vrivat gehörigen Grund und Boden zu tun beabsichtigen. Die von dem Verhalten der lettischen Regierung betroffenen deutschen Soldaten werden in den nächsten Tagen dazu Stellung nehmen.

Italien.

Der „Corriere della Sera“ bertchtet, daß die Kom mission für die Prüfung der Ratifikation des Versailler Vertrags nach mehreren Sitzungen und langen Verhand⸗ lungen der Ratifikation zugestimmt habe. In der Kommission haben sich die Sozialisten der Ratifikation widersetzt, während zwei andere Deputierte Vorbehalte machten.

Schweiz.

Da die erste Kommission des Internationalen Sozia—⸗ listenkongresses in Luzern den Bericht über die allgemeine politische Lage noch nicht beendigen konnte, begann die Konferenz gestern in ihrer ersten Vollsitzung mit der Beratung der von ber zweiten Kommission vorgelegten propisorischen Statuten, die folgenbe Gesichtspunkle und Ziele berücichtigen:

I) Politische und wirtschastliche Organisation der Arbeiterklasse zur Eroberung der politischen Macht und Sozialisierung der Pro— duktion und der Austauschmittel durch Ersetzung des kapitalistischen Systems durch die sozialistische und kommunistische Gesellschaft.

2) Intemrnativnale Einheit und Aktion für die Organisation des wahren Völkerbundes, Kampf gegen Chauvinismus und Imperialismus, allgemeine Abschaffung des Militarismus und der Rüstungen.

3) Vereinigung der Interessen aller unterdrückten Völker.

4) Zusammenfassung der politischen Kräfte der Genossenschaften und Gewerkschaften, bie weiter als autonome Kömnperschaften betrachtet werden, um gemeinsam im internationalistischen und revolutionären Geist zur Erhaltung des Weltfriedens vorzugehen.

Anerika. Der amerikanische Senat hat die Verhandlungen über den Völkerbund vertogt, um sich den Beratungen über die Lebensmittelfrage zu widmen.

Asien.

Nach einer Reutermelbung vom 1. August hat das chinesische Abgeordnetenhaus eine Vorlage angenommen, in der erklärt mird, daß der Friede mit Deutschland wiederhergestellt sei. Außerdem sei beschlessen worden, dem Senate der Vereinigten Staaten ein Danktelegramm für . in der Schantungfrage gewährte Unterstützung zu enden.

Nr. 26 des ‚Zentralblatts für das Deutsche Reich', herausgegeben im Reichsministerium des Innern, vom 1. August 1919, hat folgenden Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Aenderung der Aus—⸗ führungsbestimmungen zum Verkehirsstenergesetze. Dienstanweisung zur Bekanntmachung des Reichsministers der Finanzen vom 21. Juli 1919 zur Ausführung des Gesetzes über die Zahlung der Zölle in Gold. Dienstrangerhöhung eines Stationskonnolleurs.

Statistik und Bolkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.

Zu den Tarifverhandlungen in der Berliner Metallindustrie teilt W. T. B.“ folgendes mit: Die drei⸗ tägigen Verbandlungen zwischen dem Verband der Metallindustriellen und den Vertretern der Angestellten im Reichsarbeits⸗ ministerium unter der Leitung des Regierungsrats Dr. Sitzler haben zu einer vollen Einigung über die grundsätzlichen Fragen n Die beiden Parteien werden nunmehr über die endaültige Formulierung allein weiter verhandeln, so daß mit einem schnellen Abschluß des Tarifvertrags zu rechnen ist.

In einer am Montag abgehaltenen, vom Zentralverband der Handlungsgehilfen einberufenen Versammlung von Angestellten des Drogen- und CEhemikaliengroßhandels in Berlin wurde hriesigen Blättern zufolge beschlossen, in den Aus stand zu treten. Eine vom Gewerkschaftsbund kaufmännischer An— gestellten verbände zum Dienstag einberufene Versammlung gleicher Art faßte mit großer Mehrheit den Beschluß, sich am Ausstand zu beteiligen. Grund des Ausstands ist der Widerstand, den die Arbeit⸗ geber des Drogen- und Chemikaliengroßhandels dem Abschluß eines Tarifvertrags entgegensetzen.

Einer von ‚W. T. B.“ übermittelten Meldung der „Schweize⸗ rischen Depeschen⸗Agentur“ aus Basel zufolge haben die aus⸗— ständigen Stgatsbeamten in einer Sitzung im Einver— ständnis mit der Streikleitung beschlossen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Im übrigen ist die Ausstandslage unverändert. Die Verbände der Holz- Metagll—, Textil- und Staats⸗ arbeiter haben beschlossen, den Ausst and bis auf weiteres aufrecht zu erhalten.

Das Pressebüro „Radio“ meldet aus Washington, daß die Eisenbahner und Arbeiter in den Eisenbahn“

werkstätten den Vorschlag Wilsons zur Errichtung einer zwecks Beilegung der Lohnstreitigkeiten ab⸗

, n er gelehnt und dem Präsidenten die Mitteilung haben zugehen lassen, daß, wenn der Kongreß nicht die Geldmittel zur Befriedigung ihrer Forderungen beschaffe, der Babnverkehr spätestens im September lahmgelegt werden wird. Presse⸗ berichten zufolge sprechen die Elsenba g . schon davon, daß sie nicht nur die „Demokratisiecung“' der Eisenbahnen, sondern auch der fundamentalen Industrien, wie z. B. der Kohlen, des Stahls und der anderen Industrien, fordern wollen. Die Arbeiter sind für einen Plan, demzufolge die Reglerung diese Industrien aufkaufen und den Arbeltern einen Teil am Gewinn geben soll. Auch die gestrigen Radioberichte aus Amerika befassen sich eingehend mit der ichwlerigen Lage, die durch die hohen Preise und den Eisenbahnerausstand ent— standen ist. Die „New Jork Tribune“ teilt mit, der stellver⸗ tretende Präsident der Apoteilung „Eisenbahner' des amerikani⸗ schen Arbeiterbundes, Jewell, habe bem FPräsidenten Wilson erklärt, die organisierten Arbeiter hätten keine Sympathie mit seiner Volitik, der schwierigen Lage durch weitere gesetzgeberische Maßregeln

abzuhelfen.

wie im Vorjahr vom 2. bis 11. Oktober 1919

Aber Herr Meyerbwitz bestreiter ja wit dem

Eröffnung Natiy

Wohlfahrtspflege. Die Zentralstelle für Volkswohlfahrt veranstaltet 1.5 im Einvernebmen

preußtschen Staatekommissar für das Wohnungs vesen,

mit dem Leutschen und preußischen Städtetage sowie dem Groß Berliner Verein für Kleinwohnungswesen einen Lehrgang für Wohnungsaufsicht und Wohnungspflege. Der Lehr⸗

gang bezweckt die Aus- und Fortbildung der in Wohnungsaufsicht und Wohnungspflege tätigen Personen. Er soll in die Grundfragen des Wohnungswesens einführen, mit der Organisalion und dem Ge—⸗ schäftsgange der Wohnungsämter und des Wohnungsaussichtsdienstes vertraut machen und einen Ueberblick über die neueren gesetzlichen Maßnabmen und die Mittel zur Bekämpfung der Wohnungsnot geben. Er wird sich in ungefähr 20 Einzelvorträge, für die hervor- ragende Fachleute gewonnen sind, und in eine Reibe von Vorführungen und Besichtigungen gliedern, die einen Einblick in die Praxis der Wohnungspflege und Wohnungspolitik geben sollen. den Lehrgang ist zu erfahren durch die Zentralstelle für Volkswohl- fahrt, Berlin W. 50, Augsburgerstr. 61.

Näberes über

Kunst and Wissenschaft.

der neuen Ausstellungsräume der

nalgalerie im ebemaligen Kronprinzlichen Palais.

Bei der Ueberfüllung der Nationalgalerie wurde seit langem die

Forderung nach neuen Ausstellungsräumen dringend. Die Regierung kan nun diesen Wünschen entgegen, indem sie das ehemalige Kron vrinzliche Palais zur Verfügung stellte. Eröffnung der Sammlung sieht, in den drei na legenen Zimmerfluchten ideale helle Ausstellungsräume. und Geheimrat Justi auch mit den vorhandenen Mltteln die Werke zur vollen h Frage, wo den Strich zwischen den beiden Sammlungen ziehen. Man entschied sich dafür, die gesamten Jinpressionisten und die Be⸗ gründer der Richtung in Frankreich hinüberzunehmen, während der Kreis um Böcklin, Marge und Leibl in den alten Räumen verblieb. nech Entwicklung ruhig den Impressionisten einfügen. Thoma dagegen vaßt nicht recht in den Rahmen der neuen Sammlung, besonders im Anschluß an die sicher im Laufe der Zeit in der Anordnung noch manche Aenderung stattfinden. Gemälde ausscheiden müssen. Die Stärke der Sammlung liegt völl in den vier Sälen des ersten Stockwerks. Werke Liebermanns, Trübners, der französischen Impressionisten und im letzten Saale Slevogt und Corinth. welch Interessant ist der Versuch, im oberen Stockwerk eigen Ueberblick über unser modernstes Kunstschaffen zu geben. Vertreter der Nolde usw. Aufgabe der „Nattonalgalerie“ denen der künstlerische Wert noch problematisch ist. trotz aller Farbenschönheit die Bedeutung Pucrmanns mit 5 Ge⸗ mälden weit überschätzt sein. Feiningers kann man zum mindesten eine für entbehrlich Doch auch hierin wird die Zeit klärend wir dankbar für die große Bereicherung des Berliner Kunstlebens.

Dieses besitzt, wie man nach ch den Linden ge⸗ Umbauten

Neubanten waren leider nicht auszuführen, doch vermochte

Wirkung zu bringen. Schwierig war die

in das Kronprinzenpalais mit

Auch Trübner, dessen Anfänge

im Leiblkreise liegen, konnte man nach seiner weiteren

Räume der neuesten Richtung. Doch wird

Auch in den Sälen des Erdgeschosses wird man . 9 Hier befinden sich die

Man sieht jetzt auch,

herrliche Auswahl französischer Kunst. Berlin besitzt. Wir finden hier die neuesten Richtungen, Jaeckel, Kirchner, Pechstein, Die Frage ist ober berechtigt, ob es die ist, Kunstwerke auszustellen, bei So dürfte

vereinigt.

Auch von den beiden . halten. wirken. Einstweilen sind

VW. F. V.

Sienlign“ 15 Offiziere, . kreuzer Kaiser Wilhelm der Große , ferner . internierte aus den Lagern „Capus Kafing“

sowie die Besatzungen der Dampfer „Bethania“, „Spreewald“ und

Mannigfaltiges. 5 Frankfurt a. M., 6. August. (W. T. B.) Klein⸗

gartenbau und Kleintierzucht haben während des Krieges eine volkswirtschaftliche und soziale Bebeutung erlangt, die kaum mehr verkannt werden kann. . rechnen, daß man auf Teilnahme von kleingärtnerischen und Klein tlerzuchtvereinigungen für die vom 13. bis 21. September dieses Jahres geplante .

Frankfurt am Main auch von außerhalb rechnen darf. Unter anderem wird auf der Ausstellung gezeigt werden, die über dreißig Einzelgärten enthaltend als vorbildlich für eine kleingärtnerische Daueranlage gelten soll. Die Arbeiten für die Ausstellung, die auf dem Festhgllengelände unter— gebracht wird, schreiten rüstig vorwärtè. Für Sozialpolitiker und Kommunalpolit ter bietet sich auf ihr Gelegenheit, das Wesen des Kleingartenbares und der Kleintierzucht und deren Bedeutung gründ⸗ lich zu studieren.

Es ist aus diesem Grunde damit zu

Ausstellung Hof und Garten“ in

elne Kleingartenbauanlage

Haag, 6. August. (W. T. B.) sind aus Kanada 359 Mannschaften

Mit dem Dampfer eingetrofsen: von dem Hilfs—

und „Anhurst“

Navarra“,

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Irmyntrud von Haine mit Hrn. Oberleutnant

Berthold Frhrn. von Reiswitz und Kaderzin (Schlanow, Neu⸗ mark z. Zt. Wendrin, Oberschles.). Frl. Olga Ablmann mit Hrn. Leutnant d. Res. Hangzochen von Kiekebusch (Nienrade b. Lensahn Rittergut Hoof, Bez. Cassel). Marga Freiin von Esebeck mit Hrn. Gerichtsreferendar Erasmus Frhru. von Hardenberg (Sonneberg Schleusingen, Thür.).

Verehglicht: Hr. Oskar von Dewitz mit Kitty Baronesse von

Burhoeveden (Meesem; Hr, Regterungsgssessor Hermann Teichgraeber mit Frl. Ingeborg Middeldorpf (Obergerlache heim, Kr. Lauban).

Gest orben:; Hr. Staatsminister a. D. Johann von Dallwitz

(Bossee, Holstein).

= Ind Erste and weite Gentral⸗Handeleregiste-⸗ Rei lag R,

Verantwortlicher Schriftleiter: Direkior Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftistelle,

Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. 4 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. 1. Berlin, Wilhelmstraße 32. X

Drei Beilagen

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tag, den 7. Aug

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gen Untergangs der vernichteten oder t Perscnenschäden der Beschädigung zesetzes sind die Witwe und die ehe

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heschädigten chädigte und die

erstorbenen.

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unterworfen.

e Währung lautend ch X lung von Banken nach no zerbracht werden.

Als Zahlungsmittel im Sinne dieses Gese sorten, Papiergeld, Banlnolen und Schecks und Wechsel.

Als Banken im Si owie weiter alle Perso Bank oder Bankiergeschäfte bet nehmungen frage der Beteili zeichnete Behörde.

Auf Reichs, oder ausländisaᷣ dürfen nur durch Vermitt sandt oder üb

oder legilimierten. einer wethlichen Pe dann, wenn die gesetzli Als Hinterbliebener e Ehemannes ihre Fami verdienst unter

tzes gelten außer dergleichen auch Anweis

erlassen werden dieses Gesetzes gel nen und Unternehmungen, die geschäf Welche Personen und Unter—

auch Sparkassen

der Verkündung

ö cglichen und unbewe⸗ die für die Höhe des ens nach dem Gesetze vom 3. Juli 1916 (Reichs⸗Gef

ird nach den Grundsätzen sestgestell

zten die Landeszentralbehörde oder eine von ihr be—

nn nn, , . 1 8 47 ,,, zung und Ausführung erlassenen Bestimm San del nud Geme 39 1D Jin.

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Wird Ersatz für

8 Banken dürfen Aufträge, won land versandt oder überbt wahrung genommen werden ssollen, traggeber eine Erklärung nach dem

Ausfertigung einreicht. . Die Banken haben eine A che an das für ih Besitzsteueramt der Zahlungsmittel beizufügen. Die Vorschriften im Abs. 1 und 2 finden keine ) zank Zahlungsmittel im eigener persendet oder überbringt oder sür einen 2

ch Zahlur gämittel noch dem Aus— ur ausführen, wenn der Auf— iegenden Muster“) in dreifacher

eine Ausfertigung der Erklärung re Niederlaffung (Zweigniederlasfung) zuständige Ausfertigung der Sendung

9 ,,, ö t ; 1 Wlederherstellung d sichergestellt wird veiterzugeben und eine My; Cm 4 .

zei Schäden an Leib un notwendigen

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Anmendung, 1 Namen nach dem Ausland nder in Veiwahrung

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Umfang und Daue

Po stauf trags vert. Anwendung. Reichsminister

Finanzen kann weitere Ausnahmen

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Dertpapiere bei einen rworben werden.

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für die Fes Aenderung eingetreten bescheid hat den Zeitpunkt zu bestimmen, i

hträglich eine wesentliche Abänderung?s⸗ virksam wird.

Aufhebungs⸗

Haben. Pei Unter⸗ Zweigniederlassung, im Ausland li

Ein Anspruch auf Ersatz der Entstehung ein Versch hat; aus Grü

es Schadens ist nicht gegeben, wenn erschulden eines Betroffenen mitgewirkt e ünden der Billigkeit kann jerech für einen Teil Schadens Ersatz gewährt werden, wenn sich das Fahrlässigkeit beschränkt.

Wer der Vorschrift im 8 1 zuwiderhandel von einhundert Mark bis neben kann auf Gefängnis bürgerlichen Ehrenrechte erkannt

ie Vermögens .

delt, wid mit. Geldstrafe Verschulten zu einhunderttgusend Mark bestrast. zu drei Jahren und auf Verlust der Der Versuch ist strasbar. die ba lung bezieht, fallen erklärt werden.

Abf. 1 und

2 rmögenswerte, auf die sich die straf können im Urteil für dem Reiche er den Vorschriften im 3

x , chr 83 : viderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestr .

gten erfolgen.

,,, . ralbehörden Bedarf errichtet. nmensetzung und den Sitz der Ausf f et 8 hat das Ree

Diese treffen auch über die schüsse Vestinmung. Der Reichsminister des Innern für jeden Ausschuß ein beisitzendes Mitglied zu

Alle Geschafte,

dazu bestimmt sind etabrefurgen, und, sonftit en Handlungen, die estimm sind,

K . . w ich die Vorschriften in s 1 und 3 be— das Verbringen

euerbehörde „zu vereiteln, sind verboten.

vorsätzlich zuwiderhandelt, wird, setzen eine schwertre Strafe peiwirkf ist dert Mark bis zu einhunderttausend Markt hren oder mit einer dieser Strafen 1fbar. Die Vermögenswerte, auf die ieht, können im Urteil für dein Reiche

Zahlungsmitteln ins Aus

Wer der Vorschrift im Abf. soweit nicht nach anderen G mit Geldstrafe von einhur und mit Gefängnis bis zu drei Ja s Der Versuch sich die strasbare H verfallen erklärt

Gegen die Entscheidung nat ne Zustellung di zur Feststellung von Kriegsschäce gestützt werden,

ist strafhar.

wirtschastlichen Beuehens worden ist.

* MF * *. S8 art 1 1 s [M. sss 11

s Verfahren vor den Ausschüssen nnd vor dem

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7 O s ñ von einhundert Mark bis zu sürszigtausend Mark Re ichs ausschuß mit einer dieser Strafen

chwerere Strafe ver⸗

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is zu cinem Johre oder nicht nach anderen Gesetzen eir ) . Bei den Ausschüssen und bei ninister des Innern X Anwmeisungen nachzufgmmen haben. Dem Vertre ker schüsse zuzustellen.

. eichzausschu n Vorschriften im 8 4 dieses Geset:⸗ ö ses, die seinen wer, um die nach dem 5? ses ͤ willigung der Reichs Zweck des Geschäft Der Versuch ist f Handlung bezieht, könn erklärt werden. Wegen der folgt werden, betrtebs im Aut land

1 dieses E zuwiderhandelt, dieses Gesetzes erforderliche Gin— zant zu erlangen, über chäfts unrichtige Angaben macht.

Die, Vermögenswerte, guf die sich die ien im Urteil für dem Reiche verfallen

Keichstnteresses sind die Bescheide der Aus—

en Inhalt und

Das Recht d Berechtigten (6 interesses zu.

Elniget VBörsenkreis jedoch unter 31 eder erheblich zur

Zuwiderhandlung kann ein Deutscher auch dann ver— wenn er sie innerhalb eines inlaͤndi

schen Geschästs—⸗ begangen hat. schf

gten Personen sind zur Goheim— hrer Kenntnis ge— Wer dieser Vor⸗

Die bei dem Veifahren be haltung der Verhandlungen und der dabei n langten Verhältnisse der schrift unbefuat zuwider unfhundert Mart oder mit Gefär Die Verfolgung tritt nur auf A

4 Stunden letztes Ve

ntragsteller verpflichtet. zandelt, wird mit Gelrstrafe bis zu eintausend— ignis bis zu diel Monaten bestraft. ntrag des Verl

Reichs ⸗, Staais, und Gemeindebeh sind veipflich Gesetzes, die ihnen Steuerbehrde

örden sowie die Notare handlungen gegen die Vorschriften dieses sen zur Kenntnis kemmen, dem Besitzsieueremk der mitzuteilen.

timore und

, C cifie 1564, Chesapegke S JR;JsJyywarFog * 191 wenn as ; 8 Milwaukee n Denver u. )

ie zur Befriedigung der Ansprüche aus diesein Gesetze sowie n . ; Fentral 96,

Verfahrens notwendigen Mittel trägt in Höhe eines n entstander Die Landeszentra

5. * 3. j 2 Cc * ** Hesetz tritt mit dem auf seine Verkündung folgenden

zur Bestreitung der Kosten des in Höhe von einem Dritte!

Drittels der Einzelstaat, in dem der Scha Höhe des letzten D

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Der deuschen Nationalpersammlun Entwurf eines Gesetzes ü en verursachten Schäden

g ist ferner der folgende ber die durch innere Un— zur Beschlußfassung

rittels die beteiligte Gemeinde. sölde kann den Anteil leistungsschwacher Geineinden höheren G meindeverbänden ganz oder zum Teil auserlegen.

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Berichte von auswärtigen Liverpool, l

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New Jork, 4 Auguß lolo middling bo. für Oktober 32, refined (in Cases) 2

K 1 JL bezeichneten Schäden können ge die Einzelstaaten und gegen eine andere gemäß bringung der Mittel, beteiligte öffenllich-rechtlie Intrafttreten dieses Gesetz lichen Rechtes, auf Grund der rechtlicher Körperschaften für Handlungen von personen sowie auf Grund der be bon Aufruhrschäden nicht geltend Diese Vorschrift findet auf ber its rechtskräftig

6 9 uhr 19500 Ba

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beweglichem und unbeweglichem .

an Leib und Leben seit dem J. Rovember 1918 im n uhen einer Zusammenryttung aufe von Menschen dunch offene Gewalt oder dagegen ergriffenen Abwehrmaßnahmen un— verirsacht werden

5 Wegen der Schäden, die an tgentume sowie Shsammenhaage oder einem Zusammenl durch Ampvendung der verursacht sind oder noch gegen das Reich nach Maßgabe dieses Gesktzes. Besckäpdigungen am Eigentume der. Einzel— der Gemeinden und Gemeindeverbände.

onen, welche die Neichsangehörigteit nicht besitzen, können pruch nur mit Genehmigung des Reichsministers des Aus— mgeltend machen.

10 an der Auf⸗ be Körperschaft vom che auf Grund des bürger⸗ die Haftung öffentlich⸗ U von Beamten und Militär— sonderen Vorschristen über den Ersatz macht oder weiterverfolgt erden. kt auf die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes sestgestellten Ansprüche keine Anwendung.

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