1919 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Gemäß 5z 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗ S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge⸗ bracht, daß die Betriebsrechnung der Eisern⸗Siegener Eisenbahn⸗Gesellschaft für das Rechnungsjahr 1918 mit einem Verlustbetrage von 33 106 4 58 3 abschließt. Ein zu den Kommunalabgaben einschätzbarer Reinertrag ist sonach nicht vorhanden.

Elberfeld, den 31. Juli 1919.

Der Eisenbahnlommissar. J. V.: Warsitz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unguverlãssiger Personen vom Handel vom 23. Seplember 191 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Heinrich Pfeiffer in Berlin Goebenstraße 238 (Flamingo. Bar in Berlin, Taubenstraße zu), durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gege n⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 1. August 1919. a; Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. J. Re: Br. Fal ck.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaliung unzuberlassiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Kurt Pohl in Berlin, Französischestr. 15 (Blaues Schloß), durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 2. August 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.

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Bekanntmachung.

Dem Schuhfabrikanten und Händler Fritz Schauer ham mer, Inhaber der Fima Otto Schröter hier, Guten—⸗ bergstraße 13 und Merseburgerstraße 37, haben wir auf Grund der e m nachun des Bundesrats vom 23. September 1915 sowie der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 (RGBl. S. 603) und in Anwendung der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über die Errichtung von Her— stellungs. und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindusttie vom 17. März 1917 (RGBl. S. 236) die weitere Ausübung des Geschäftsbetriebs in der gewerbsmäßigen Her stellung von Schuhwaren im Sinne der letztgenannten Bekanntmachung sowie den Verkauf von Schub⸗ und vederwaren wegen Unzuverlässigkeit bis au weiteres für das

gesamte Reiche gebiet untersagt. Die Kosten der Bekannt— machung sind von dem Betroffenen zu erstatten. Weißenfels, den 30. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Müller.

Nichtamtliches

Dentsches Reich.

In der gestern unter dem Vorsitz des Reichsministers der Finanzen Erzberger abgehaltenen Vollsitzung des Staaten⸗ ausschusses wurde dem Entwurf einer Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Erzeugnisse und der Ein⸗ bringung des Entwurfs einer Reichsabgabenordnung an dle verfassunggebende deutsche Nalionalversammlung zugestimmt.

Der Staatenausschuß versammelte sich heute zu einer Vollsitzung; vorher hielten der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen, die vereinigten Aueschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen sowle die vereinigten Ausschüsse für Eisen— bahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen Sitzungen.

Auf Grund des 5 1 des Gesetzes gegen die Steuer⸗ flucht vom 26. Juli 1918 bleiben Angehörige des TDeutschen Reichs der inländischen Steuerpflicht in Beziehung auf die Personalsteuern unterworfen, auch wenn sie ihren dauernden Aufenthalt im Inland aufgeben. Nach 8 20 Ziffer 4 des Gefetzes gilt diese Vorschrift nicht für Personen, die ihren dauernden Aufenthalt in ein deutsches Schutzgebiet verlegen. Mit dem Verlust unserer Kolonien entsällt die praktische Be⸗ deutung dieser Ziffer. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ an zu⸗ ständiger Stelle erfährt, werden jedoch diejenigen Personen von der Vorschrlft des § 1 befreit werden, welche aus Anlaß des Krieges aus den deutschen Schutzgebieten nach Deutschland urückgekehrt sind und sich nunmehr wieder an ihren früheren . oder Aufenthalttzort begeben wollen. Soweit solche Personen nicht an ihren früheren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zurückkehren, sondern sich sonst im Auslande einen neuen Wirkungskreis gründen wollen, kann von Fall zu Fall auf Giund des § 21 Absatz 1 auf Antrag Freistellung von der nach 1 begründeten Verpflichtung gewährt werden, wenn die Auswanderung im deutschen Interesse liegt oder wenn die . des Antrags eine außergewöhnliche Härte darstellen würde.

Die bisher im „Rat der Reichsdeutschen im Ausland“, im „Reichsverband der Aus landsdeutschen“, der „Reichs⸗ vereinigung ehemaliger Zivilgefangener“ und den übrigen Organisationen der Auslandsdeutschen im Reiche vertretenen sämtlichen Auslandadeutschen haben sich in einer vorgestern in Berlin im Ministerium des Innern abgehaltenen Versammlung zu einem allumfassenden „Bund der Aus⸗ lands deutschen“ zusammengeschlossen, um hierdurch einheitlich ihre Interessen zu wohren und zu verteidigen und den ersten Notstand, der durch die nunmehr endgültig beschlossenen feind⸗ lichen Liquidationen erheblich verschärft wird, mit Hilfe des Reiches abzuwenden.

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Preun hen.

Eine aus allen Teilen Rheinlands besuchte Versamm⸗ lung des Augustinusvereins in Cöln hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit großer Mehrheit eine Ent⸗ schließung angenommen, die von der territorialen Neu⸗ ordnung unseres Vaterlandes die Schaffung eines organischen deutschen Einheitsstaates aus gleichwertigen und aleich⸗ erechtigten Gliedstaaten mit möglichst weitgehender Selbstver— waltung erwartet, die von der preußischen Regierung vorgeschlagene kleine Erweiterung der Autonomie der Prooinzen im Rahmen des bisherigen Preußens als nicht genügend erachtet und die zu gewährende Autonomie im Rahmen des Deutschen Reiches auf weitestgehende kulturelle und wirtschaftliche Selbstverwal⸗ fung ausgedehnt wissen will. In diesem Sinne fordert der Augusinus verein seine Mitglieder auf, zur Verwirklichung der Bestrebungen zur Errichtung eines rheinischen Glied⸗ staates im Rahmen des Deutschen Reiches mitzuhelfen.

Oesterreich.

Der Gesandte der ungarischen Volksrepublik Boehm hat noch im Laufe der gestrigen Nacht telegraphisch seine Demission gegeben, und ist, wie die „Zeit“ meldet, nach Verbrennung sämtlicher Geheimakten im Automobil aus Wien geflüchtet.

Die Blätter melden die Verhaftung eines Mannes, der von einer anderen Person, deren Namen noch nicht bekannt ist, gedungen worden sein soll, um den Prä— sidenten Seitz und den Staatskanzler Renner zu er⸗ morden. Bisher ist es nicht gelungen, ein klares Bild der Angelegenheit zu gewinnen. Es besteht auch noch keine Sicherheit darüber, welches die Motive des Mordplansg ge⸗ wesen seien. Die polizeilichen Erhebungen erstrecken sich namentlich nach der Richtung, ob etwa weitere Personen an der Verschwörung beteiligt seien.

Ungarn.

Nach einer Meldung des „Ungarischen Korrespondenz— büros“ ist gestern in Budapest eine Kundgebung des Erz⸗ herzogs Joseph angeschlagen worden, in der es unter anderem heißt, eine Katastrophe drohe, wenn die ungarische Intelligenz, vereint mit der nüchternen Arbeiterschaft und dem ockerbauenden Volke, nicht mit starker õHand Ordnung schaffe. Weiter gibt die Kundgebung dir Ernennung folgender vor⸗ läufiger Minister bekannt: Ministerpräsident der frühere Staatssekretär für Heerwesen Stefan Friedrich, Inneres: Adolf Samassa, Aeußeres: General Gabriel Tanczos, Kultus und Unterricht: Dr. Alexander Imre, Krieg: General Franz Schnetzer, Handel und Gewerbe: Staatssekretär a. D. Johann Szüry, Finanzen: Dr. Johann Gruenn, Volks hygiene: De. Andreas Czillery, Ernährung: Generaldirektor der Atlantica⸗Seeschiffahrts⸗Gesellschaft Dr. Eugen Polnay, Ministerium der nationalen Minderheiten: Dr. Jakob Hleyer, Justiz: Dr. Bela Szaszy, Ackerbau: Dr. Roland Gyoery.

Sonderausgaben der Blätter melden auf Grund von

sitteilungen, die sie vom Ministerpräsidenten Friedrich er⸗ hielten, über den Regierungswechsel folgende Einzelheiten: Sämtliche ordnunggaliebenden Organisalionen sowie die Beamten sämtlicher Ministerien hielten vorgestern Konferenzen ab, in welchen die Lage besprochen wurde. Dabei wurde erflärt, daß der gänzliche Zusammenbruch Ungarns unvermeidlich sei, wenn sich nicht jemand finde, der es in zwölfter Stunde rette. Darauf begab sich eine größere militärische Deputation nach Alcsuth zum Erzherzog Joseph und ersuchte ihn, die Lösung der Lage in die Hand zu nehmen. Nachdem Erzherzog Joseph seine Bereitwilligkeit erklärt und in Budapest mit den Ententemissionen verhandelt hatte, wurde zunächst die frühere Staatspolizei versammelt und eine freiwillige Truppe von etwa 8000 Bewaffaeten bereitgestellt. Eine Abordnung derselben führte die Abdankung der bisherigen Minister herbei, die vorübergehend in Gewahrsam genommen und später wieder freigelassen wurden. Der Regierunggwechsel vollzog sich in der größten Ruhe und ohne Zwischenfall. Der kommandierende rumänische General, der Unruhen befürchtete, hatte für die rumänische Garnison Bereitschaft befohlen. Sämtliche Missions⸗ leiter versicherten die neue Regierung ihrer Unterstützung.—

Entsprechend einer Verordnung des Ministerrats haben im ganzen Lande die von der Räteregierung zur Disposition ge⸗ stelllen Justizbeamten ihre Tätigkeit wieder aufgenommen.

Das Amtsblatt veröffentlicht eine Verordnung der Re⸗ gierung der ungarischen Volksrepublik, betreffend das Wahl⸗ recht zur National versammlung sowie zu den Munizipal⸗ und Gemeindevertretungen. Wahlberechtigt ist jede männliche Person, die ihr 21. Lebens jahr vollendet hat und zumindest seit sechs Jahren ungarischer Staatsbürger ist und in irgend einer vaterländischen Sprache des Lesens und Schreibeng kundig ist. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wahl erfolgt gemeindewelse in unmittelbarer geheimer Abstimmung. Das Munizipal⸗ und Gemeindewahl⸗ recht ist auch an eine halbjäbrige Ortsansässigkeit geknüpft. Eine weitere Verordnung betrifft die Wahlen zur verfassung⸗ gebenden Nationalversammlung. Diese Wahlen erfolgen auf Grund des Verhältniswahlsystems. Der Zeitpunkt der Aus⸗ schreihung dieser Wahlen wird in einer hesonderen Regierungs⸗ verordnung festgestellt werden. Die verfassunggebende National⸗ versammlung tritt am zehnten Tage nach dem Wahltage in Budapest zusammen Die Zeit der Dauer ihrer Tätigkeit erstreckt sich auf zwei Jahre, vom Tage des Zusammentritts an gerechnet.

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus hat dem Reuterschen Büro zufolge Entschließungen angenommen, in denen allen britischen und Dominionastreitkräften für ihren Kriegsdienst und dem Mar⸗ schall Foch für seine dem britischen Volk erwiesenen wertvollen Dienste der Dank ausgesprochen wird. Außerdem hat das Unterhaus dem Antrag der Regierung, verschiedenen Be⸗ fehlshabern zur See und zu Lande Geldgeschenke im Gesamtbetrage von 585 000 Pfund Sterling zu machen, da⸗ runter je 100 000 Pfund sür Haig und Beatty, mit 274 gegen 64 Stimmen zugestimmt. Die Arbeiterpartei hatte beantragt, die Gesamtsumme auf 200 000 Pfund herabzusetzen. Dieser Antrag wurde aber mit 288 gegen 66 Stimmen abgelehnt.

In Beantwortung einer Anfrage wegen des Verkaufs deutscher Schiffe aus Neufahrwasser nach Holland erklärte der Unterstaatssekcetär im Auswärtigen Amt Harmsworth, die alllierte Marinewaffenstillstandskommissian habe erlaubt, zwei von den veralteten deutschen Kriegeschiffn, Lie in Neu⸗

fahrwasser liegen, nämlich die „Wörth“ und den „Hildebrand“, an holländische Firmen auf Abbruch zu verkaufen; ein Gesuch wegen weiterer derartiger Verkäufe an holländische Firmen werde von der Kommission erwogen.

Der Erste Lord der Admiralität Long erklärte, daß die Bergungsarbeiten in Scapa Flow auf diejenigen Fahr⸗ zeuge beschränkt bleiben, die in seichtem Wasser auf Strand gesetzt worden waren, ehe sie Zeit hatten, zu sinken Vor⸗ läufig würden die Kosten, die nicht groß seien, aus dem Marine— etat bewilligt. Chamberlain gab eine sehr ernste Erklärung über die finanzielle Lage ab. Er saate:

Wenn die Ausgaben nicht vermindert würden und die Produktion nicht vermehrt würde, so gehe das Land graden Wegs dem Bankerott entgegen. Das einzige Heilmittel für den ungünstigen Stand der Valuta sei, die Einfuhr zu vermindern und die Ausfuhr nach den Ländern zu vermehren, die bar zahlen können. Man werde der Lage Derr werden können, wenn das Volk den Schwierigkeiten geeinigt und mit Patriotismus begegne.

Der Premierminister Lloyd George behandelte die irische Frage und erklärte, die Regierung werde nach den Ferien so rasch wie möglich ihren Plan für eine Regelung vorlegen und ausführen. Inzwischen aber müsse die Regierung alle Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, anwenden, um Gesetz und Ordnung aufrecht zu erhalten und Anarchie und Verheerung

zu verhindern. Frankreich.

Nach dem Havasbericht über die diplomatische Lage hat der Oberste Rat der Alliierten vorgestein nachmittag den Text, welcher zur Uebergabe durch die alliierten und assozilerten Mächte an die Tschecho⸗Slowakei und an Rumänien besonders vorbereitet worden war, genehmigt und von den Bedingungen des Waffenstillstandsvertrages zwischen Ungarn und Rumänien Kenntnis genommen. Nach Zeitungsmeldungen hat der Oberste Rat die Waffenstillstandsbedingungen, die Ungarn durch Rumänten auferlegt worden sind und welche die t schecho slowakischen, südslawischen und italienischen Rechte ver⸗ letzen, zu hart befunden und zur Mäßigung geraten.

Die Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzenden der Aueschüsse der Kammer, die gestern vormittag unter dem Vorsittz des Kammerpräsidenten Deschanel tagten, haben dem „Wolfssschen Telegraphenbüro“ zufolge beschlossen, am Dienstag, den 26. August, die Beratung über den Friedensvertrag zu beginnen.

Der Friedens ausschuß der Kammer hat vor⸗ gestern vier Entschließungen des Abgeordneten Louis Marin mit Bemängelungen des Friedengvertrages abgelehnt.

Im Friedengausschuß des Senats erstattete vorgestern der Senaior Bienvenu-⸗Martin über die Verantwortlich⸗ keiten, Chésron über das internationale Arbeiterrecht und Leon Bourgeois über den französisch⸗englisch⸗amerikanischen Garantieverlrag Bericht.

Pariser Blättermeldungen zufolge wird Elsaß⸗ Lothringen bis zur endgültigen Einrichtung aller öffent⸗ lichen Dien, und Verwaltungs stellen unmittelbar dim General⸗ komitee der Republik unterstehen; die augenblicklich geltenden Bestimmungen bleiben bestehen, bis die französischen Gesetze in Elsaß⸗Lothringen eingeführt werden.

Die Frage der Kohlenversorgung Frauk⸗ reichs ist Gegenstand einsthafter Erörterungen der wirtschaft— lichen Stellen. Der Oberste Wirtschaftgrat hat die Kohlen⸗ frage, wie bereits gemeldet, mit Hoover besprochen, der er⸗ klärte, man dürfe nicht auf eine Kohleneinsuhr aus Amerika rechnen. Abgesehen von mangelndem Schiffsraum sei auch in Amerika die Kohlenförderung sehr gesunken. Daraufhin hat der Oberste Wirtschaftsrat als besondere Organisation für die eurepäischen Staaten den Interalliierten Rat für die Kohlen förderung und -verteilung beschlossen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wird dieser Rat durch eine sehr scharse Kontrolle der Bergwerke bemüht sein, die Produktion nach Möglichkeit zu heben, und da, wo die Kohlenförderung nicht inteasio genug ist, nachhelfen, ferner den Produzenten Arbeitskräfte zur Verfügung stellen sowie eine große Auswanderungsbewegung augenblicklich arbeitsloser polnischer und tschechischer Arbeiter ins Leben rufen und durch freie Verträge und Käufe versuchen, die Kohleneinfuhr aus Westfalen und Schlesien zu sichern, und zwar abgesehen von den Kohlenmengen, die Deutschland ver⸗ traglich zu liefern hat. TDieser Interallilerte Kohlenrat wird aus je einem Vertreter aller interessierten Länder bestehen.

Der „Matin“ veröffentlicht einen Appell Hoovers an die Bergarbeiter Europas, nicht nur das zu tun, was sie tun könnten, sondern das, was sie tun müßten. Der Acht⸗ stundentag dürfe nicht zu einer Arbeitszelt von sieben oder sechseinhalb Stunden herabsinken. Er läßt keinen Zweifel daran, daß Amerika Europa nicht von der Kohlennot befreien könne, denn nach seiner Berechnung fehlten in diesem Winter zwanzig Millidcnen Tonnen Brennmaterial monailich für die Versorgung Europas.

Ruszland.

Das russische Nachrichtenbüro „Vestnik“ in Petersburg versendet folgenden Funkspruch:

„Wir sind ermächtigt, zu erklären, daß das verschiedenen Oris verbreitete Gerücht über angebliche Verhandlungen, welche die Bildung einer Koalitionsregierung in Rußland be⸗ zwecken sollen, von Anfang bis zu Ende eine Erfindung ist. Ebenso sind die absurden Gerüchte von angeblichen Rücktritts⸗ absichten Lenins vollständig lügen haf . All dies sind bloße Lügen, die zu böswilligen Zwecken verbreitet werden. Die kommunistische Regierung sitzt fest im Sattel, ihr Sieg über Koltschak ist niederschmetternd. Nach ihm wird Denikin dasseibe Los treffen. Im Jnnern geht die organisatorische aufbauende Arbeit der Sowjetmacht allmählich vorwärts. Nur Verräter können von einem Zurückweichen vor den Feinden der Arbelterklasse sprechen. Die russische kommunistische Revolution kämpft unentwegt weiter. Ihre Lage befestigt sich immer mehr. Sie denkt an kein Weichen. Sie brandmarkt die Ausstreuer solcher infamen, lügenhaften Gerüchte als niederträchtige Schurken und Aibeiterfeinde.“

Nach einer Reutermeldung teilt das britische Kriegsamt mit, daß die kombinierten See⸗, Land⸗ und Luftstreitkräfte einen gelungenen Ueberfall auf die bolsche wistische Flottille auf dem Onegasee unternommen haben. Der Hafen von Talwinsk ist besetzt worden.

Portugal.

Nach einer Havasmeldung ist Antonio Almeida von der Kammer mit 123 von 169, Stimmen zum Präsidenten der Republik gewählt worden.

Belgien.

Das Ministerium des Auswäctigen hat nach einer Mit teilung des „Solr“ vorgestern ein Telegramm von Marschalk

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Joch erhalten, worin Belgien eingeladen wird, das Gebiet von Malmedy, das durch den Friedensvertrag dem belgischen wurde, militärisch zu besetzen und in Ver—

Gebiet angesügt waltung zu nehmen. Dänemark.

die Aufhebung einer langen Reihe von Aus fuhrverboten die namentlich Metalle und Ctemikalien betreffen. Die militärische Abrüstungskommission ha

Minister des Innern anwesend waren.

bewahrt. Der nordschleswigsche

Schleswig nach legenheit an einen Unterausschuß.

zur eingehenden Erörterung überwiesen wurde.

Schweiz.

der zweiten Kommission vorgelegten Statuten angenommen.

Die Regierung veröffentlicht eine Bekanntmachung über

vorgestern eine dreistündige Sitzung abgehalten, bei der auch der Ministerpräsident, der Minister des Aeußern und der . - Ueber den Verlauf und das Ergebnis der Sitzung wird strengfles Stillschweigen

n. Ausschuß des Reichs⸗ tages beschäftigte sich in der . Sitzung u. a. 3. der Einführung des dänischen Münzsystems in Nord⸗ der Einverleibung und verwies die Ange⸗ . Der Minister des Innern legte einen Entwurf der dänischen Koͤmmunalverwaltung in Nord⸗Schleswig vor, der gleichfalls einem Unterausschuß

Die Internatignale Sozialistenkonferenz in Luzern hat vorgestern nachmittag nach längerer Erörterung die von

Deutsche Nationalversammlung

in Weimar.

73. Sitzung vom 7. August 1919, Nachmittags 4 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.) Am Regierungstlsche: die Relchsminister Dr. Dr. Bell, ö ö ; ö Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Inter⸗ pellation der Abga. Frau Dransfeld (Zentr) und Gen, betreffend Entlassung der Frauen bet der wirt— schaftlichen Demobilmachung.

Geheimrat Dr. Tiburtius erklärt, die Interpellation später beantworsen.

ö. Grund dieser Erklärung wird die Interpellation ab— gesetzt.

„Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das

Rechnungsjahr 1919. Der grundlegende 8 1, wonach die Einzelpersonen für das Jahr 1919 eine außerordentliche Kriegs- abgabe von ihrem Mehreinkommen zu entrichten haben, wird ohne Erörterung angenommen; ebenso die S5 2—12.

SJ AIs setzt die Steuersätze fest; sie beginnen mit 5 oH für die ersten 19 000 6 des abgabepflichtigen Mehreinkomment und steigen staffelförmig bis zu 70 v5 fär die 100 000 Über— steigenden Mehreinkommen.

Ein A ntrag Auer (Soz,) verlangt eine Erweiterung und Erhöhung der Sätze; diese sollen schon bei einem Mehr— inkommen von 5000 MS mit 5 v5 beginnen und bitz zu S0 vH steigen. .

Abg. Droener (Soz begründet den sozialdemokrattschen An⸗ trag. Die Steuer will die Kriegsgewinnler und unter ihnen in erster din ie die Sch keber treffen. Das Reich braucht Geld, und was diesen Leuten in der Form von Steuern abgenommen wird, braucht von der Masse der Bevölkerung nicht aufgebracht zu werden. Die E nziehung dieser Gewinne ist, ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit gegenüher enen die draußen im Felde ihre gesunden Knochen eingebüßt oder die er im Lande ihre Existenz verloren haben. Wir müssen den breiten Massen zigen, daß in der neuen Republik die Besitzenden schärfer . angesg t werden als im alten Kopitalisten taate.

Abg. Becker (D. V.): Wenn es sich nur darum handelt, die Schieber zu treffen, dann könnte die Steuer gar nicht hoch genug sein.

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le Regierung werde

volle Tausend nach unten abgerundet.

Sie trifft aber nicht nur die Schieber, sondern auch die ehrlichen Geschäfts leute, die duich Fleiß oder Unternehmungslust zu einem bkböheren Einkommen gelangt sind. Die Steuer bebeutet schon auf Grund der vom Ausschuß beschlossenen Saͤtze eine Blutentziebung, rie die Grenzen des wirtschaftlich Möglichen überschreitet. Unter keinen Umständen darf darüber hinausgegangen werden. Den Aus— führungen des Herrn Vorredners hat jeder fachliche Inhalt gefehlt; er hat mit Gründen und Schlagworten operiert, mit denen man jede Steuer und seden Satz hearünden kann, aber nicht eine solche weit⸗ gehende Schröpsung der Voltewirtschaft, wie der sozialdemokratische Antrag sie verlangt.

Abg. Wurm (U. Soz.): Auch der Vorredner hat nur all—

gemeine Redensarten gemacht, die auf jede Steuer passen konnten. Er mag sich damit irssten, daß auch der Antrag Auer noch nicht den Hipfel darstellt. Nach diesem elenden Krieg hat keiner mehr ein Anrecht, aus dem Kriege noch ein Mehreinkommen davonzutragen. Das muß bis auf den Pfennig weggesteuert werden. Es sind uns ja vom Reichsfinanzminister auch noch horrende indirekte Steuern angekündigt. Wir wollen daher schon die ersten 5000 des ab- gabepflichtigen Mehreinkommens mit 5 vH, die nächsten 5600 M mit l0 vh heranziehen und his auf 80 vH gehen. . Aßg. Dr. Heim (8): Ich würde durchaus auch für so hohe Sätze sein, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden, die die unbedingte Voraus setzung dafür bilden: eine genaue Durcharbeitung des Gefetzes und die Prüfung der persönlichen Verhältnisse der Abgabepflichtigen. Der fleißige Mann darf, nicht mit dem Schieber, die Genossenschaft darf nicht mit den übrigen juristischen Perfonen in einen Topf zu⸗ sammengeworfen werden.

Die Anträge werden abgelehnt. S 13 wird in der Aus schusifassung angenommen. S5 165 bis 27 betreffen die Abgabepflicht der Gesellschaften. 3 16 bestimmt: Als abgabe. pflichtiger Mehrgewinn ist der Unterschied zwischen dem Friedens gewinn und dem im 5. Kriegsgeschäfte jahre erzielten Geschäfts gewinn anzusehen. Der Untenschieds betrag wird auf Beträge unter 5000 S6 bleiben außer Betracht. Ein Antrag Auer, statt 5000 S ju sagen 3000, den Abgeordneter Holl (So) begründet, wird abgelehnt.

§ 16 wird unverändert angenommen. Ebenso auch nach unerheblicher Debatte 88 17419 in der Ausschußfassung. 5.20 besagt: Sind die Geschäftsgewinne der früheren Kriegs—⸗ Leschäftsjahre im Gesamtergebnisse hinter hem entsprechenden Detrage des Friedensgewinns zurückgeblieben, so darf der Mindergewinn von dem Mehrgewinn des 5. Kriegegeschäftt⸗ jahres abgezogen werden.

Abg Schädlich (Soz.) befürwortet die Streichung des § 20. der im alten Kriegesteuergesetz noch berechtigt sein mochte, aber heute nicht mehr, wo die Verhälinisse sich so gründlich geandert haben.

Sz 20 wird unverändert angegommen.

S8 A setzt die Abgabe für inländische Gesellschaften auf 80 vH des Mehrgewinnes fest, statuiert indessen eine Reihe von Ermäßigungen, die von 10 bis 50 o steigen, wenn der

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Mehrgewinn zwischen 3 —– 500 000, 2-300 000, 1— 200 000, 0 -= 100 0090 oder 5000 S6 und darunter beträgt, oder wenn hei einem Mehrgewinn von nicht mehr als 1 Million Mark der Geschästs gewinn des 5. Kriegsgeschäftsjahrs 25. vH, 20 vH, 15 vH, 10 vn, Soy nicht übersteigt. Von den Soz. und U. Soz. werden Anträge begründet, die auf Beseitigung eines Teiles dieser Ermäßigungen abzielen. Für den Antrag der Soz. spricht Aba. Gruber, der auch hier geltend macht, daß das Volksempfinden die resitlose Er— fassung der Kriegsgewinne von der Nationalversammlung ver⸗ lange und daß diesem Verlangen Rechnung getragen werden můsse.

Die Anträge zu den Ermäßigungen werden abgelehnt.

Dagegen wird ein Antrag, bei der eventuellen Erstattung der Kriegsabgaben an Gesellschaften die von ihnen erlegte Kirchen⸗ steuer nicht mit in Rechnung zu stellen, angenommen. Zu 5. 26, der die Abgabe für ausländische Gesellschaften in der gleichen Höhe und mit den gleichen Ermäßigungen von 10 bis 50 Prozent wie bei den in änd schen Gesellschaften an⸗ setzt, hat die sozialdemokratische Partei den gleichen Antrag wie zu § 24 gestellt.

Abg. Gr uber (Soz.): Die Abstimmung ju § 24 hat zwar mein Vertrauen in die Ginsicht des hohen Hauses schwer erschüttert (Veiterkeit), aber dennoch hoffe ich, daß das Haus dem Antrag, die ausländischen Erwerbsgesellschaften entsprechend zu treffen, um o einmntiger zustimmen wird.

Reichsfinanzminister Erzberger: Ich bitte, an dem Aus— schußbe schluß festzuhalten. Die ausländischen Gesellschaften dürfen nicht stärter als die inländischen herangezogen werden. Es kommen fast nur noch Gesellschaften der neutralen Staaten in Betracht.

Die Sätze des z 26 werden unverändert gelassen.

Die S5 28 bis 35 enthalten „Geme insame Vorschristen“. Nach 3 385 kann die Entrichtung der Abgabe durch Eingabe von Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatz⸗ auweisungen der Kriegsanleihen an Zahlung sstatt erfolgen.

Auf Antrag Hermann Württemberg (Dem.) wird dem 5 33 ein Absatz hinzugefügt, der den Genossenschaften die Abstoßung von Kriegsanleihe erleichtern soll. Der Antrag⸗ steller führt aus, daß die Genossenschaften 7,2 Milliarden Kriegsanleihe gezeichnet hahen, zum Teil auf behördlichen Druck und über das Maß dessen hinaus, was sie verantworten konnten. Würde ihnen nicht die Möglichkeit gegeben, die Kriegsahgabe mit Kriegsanleihe zu zahlen, wenigsteng in Höhe des Guthabens des einzelnen Genossen, so liefen sie Gefahr, ruiniert zu werben.

Reichsfinanzminister Erjiberger: Die Regierung ist mit dem Antrag einverstanden und enischlossen, alles zu tun, um den Genossen⸗ schaften bei der Abstoßung der Kriegsanleihe zu Hilfe zu kommen. Auch die Schlußvorschriften des Entwurfs gelangen zur Annahme. ö

Nach dem Schlußparagraphen 39 erläßt das Reichs finanz⸗ ministerium mit Zustimmung des Reichtzrats die Ausführunge⸗ , Damit ist die zweite Lesung der Vorlage erledigt.

Gs folgt die zweite Beratung des Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachg. Den Bericht erstaltet Abg. Pohl mann Dem ).

Abg. Dr. Rie ßer (D. V.): Wann haben wir die Tabellen über die verschiedenen Steuern zu erwarten, dig der Finanz⸗ mmister auf mehrseitiges Verlangen zugesaat bat? Unfere in Aus— sicht gestellten Anträge wiederholen wir nicht, einerseits weil die Zu⸗ ammensetzung des Hauses und die Mehrheit ihre Annahme als aus— sichtglos erscheinen läßt, andererseits aber auch, weil sie zum Teil durch Erklärungen des Reichsfinanzministeriums erledigt sind. Die von sozialistischer Seite erhobenen Vorwürfe sind übertrieben. Kine Partei und keine Fraktion im Hause wird sich der Pflicht entziehen, dem Reiche in seiner schweren Notlage das notwendige zu geben' Lediglich darum gebt der Streit, wie weit man die Grenzen der Besteuerung mit Rücksicht auf die Fortdauer und Wiederaufrichtung unserer Wirtschaft abstecken will. Man darf nicht Steuern inz Blaue hinein bewilligen, sondern muß sich immer fragen, wo die Grenzen sind. Bei dieser Vorlage ist doch zu bedenken, daß viele Unternehmer den Zuwachs ihres Vermögens wieder im Geschäfte investiert haben und ihn nur mit Verlust wieder herausziehen könnten. Neichssinanzminister Er zberger: Die genannten Tabellen find der Steuertommission hereits überreicht und werden morgen em Hause zugehen können. Es wird mit größter Beschleunigung gearbeitet, der Aufenthalt in Weimar aber, wo nicht alles bei der Hand ist, ist der wünschenswerten raschen Erledigung nicht günstiz.

Sz 6 bestimmt, welche Beträge von dem zu besteunernden Vermögenszuwachs abzuziehen sind. Darunter befindet sich der Betrag einer Kapitalabfindung, die als Eutschäbigung für den durch Körperverletzung oder Krankheit herbeigeführten gänz⸗ lichen oder teilweisen Verlust der Erwerbefähigkeit an den Ab— gabepflichtigen gezahlt worden ist oder zu zahlen ist. Eine andere Hestimmung nimmt unter diese Beträge auch die auf das Einkommen entfallenden Staats-, Gemeinde⸗ und Kirchen⸗ steuern auf.

Ein Antrag Gothein (Dem) sieht die Ergänzung der ersteren Bestimmung auch den Abzug einer Summe vor, die

im Todesfalle des sonst Abgabepflichtigen an die Familie gekemmen ist. Ein Antrag Wurm (U. Soz.) will die Bestimmung über die Kirchensteuer streichen.

Abg. Gothein (Dem.): Der, Antrag, von Mitgliedern mehrerer Parteien unterschrieben, entspricht nur der Billigkeit. Die Negierung hat das ausdrüclich anerkannt, und irgendwelche Bedenken stehen seiner Annahme nicht entgegen.

. Abg, Wurm (. Soz.): Der Regierungsentwurf hatte die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuern nicht vorgesehen, erst der Ausschuß hat sie in den Entwurf hineingebracht. Die Kirche darf keine Vor— rechte haben.

Abg. D. Mumm (D. Nat.): Der Antrag, die Abzugs möglich git dr Kirchen euer zu streichen, entspricht einer Auffassung, daß de Religionegesellichaften kein Gxistenzrecht haben. Die Bestimmung ist bers ein, unabwendbares Bedürfnis für diese Gesellschaften. Zur Wiederbelebung des gesamten Volkslebens brauchen wir deren Mit⸗ . fen, wenn überhaupt von innen heraus neu aufgebaut werden soll.

Abg. Wurm (U. Sor): Die Kirche, heute nur noch eine pri⸗ date Gz meinschaft, soll keine Steuenrporrechte haben vor anderen Ge— meinschaften, die ebenso wie sie sittliche und ethische Zwecke ver— folgen. Der bisherige Zustand bedeutet ein Vorrecht für die Kirche. Reichsfiganzmmnister Erzberger: Die Abzugemögl chkeit be— deutet kein Vorrecht der Kirche, sondern ein solches des Steuer zahlers. Die Kirche hat ja die Steuer bereits. So wird der Streitpunkt nur verschoben. Wenn der Augschuß die Bestimmung aufgenemmen hat, so wird damit nur bewiesen, daß die Regierung gute Anregungen gern aufnimmt. Der Abgeordnete Wurm Lib aber keine gute Anregung.

Der Antrag Wurm wird abgelehnt, 8 6 mit dem Zusatz nach dem Antrag Gothein angenommen.

Sz 8 bestimmt, welche Beträge dem im Gesetz der Be⸗ steuerung vorbehaltenen Endvermögen hinzuzurechnen sind. Von sozialdemokcatischer Seite liegen mehrere Anträge vor, die u. a. Zumendungen für „notwendigen“ statt „an e⸗

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zu kirchlichen, streichen wollen.

Abg. Frau Lutze (Soz.) begründet den Antrag.

Unterstaatssekreiäür Mocsle: Man soll sich hüten, Vorschriften zu erlassen, die dem Abgabepflichtigen die Steuererklärung erschweren, oder ihn in Gewissenskonflikte bringen. Außerdem würden die An— träge den Hauptzweck verfehlen und gerade denjenigen treffen, der sein Einkommen gespart hat.

Abg. Becker Hessen (D. V.). Wir dürfen für eine Materie, die bereits geregelt ist, nicht volkommen neue Grundsäre aufstellen. 8G wird nach Ablehnung der Anträge angenommen.

Die S5 9 bis 14 werden ohne Aussprache angenommen.

Sz 15 bestimmt, daß die Abgabe nur erhoben wird, wenn das Endvermögen unter Herücksichtigung der Hinzurechnungen 10 000 66 übersteigt. Abgabepflichtig ist nur der den Betrag von 5 000 „6 übersteigende Vermögenszuwachs.

Abg. Frau Lührs (Soj.) begründet dazu einen Antrag Auer Soj.) und Gen,, nach dem der den Betrag von. 5 G0 A übersteigende Vermögenszuwachs abgabepflichtig sein soll, wenn der Vermögenszuwachs 20 000 o nicht übersteigt.

Abg. Wurm (U. Soz.) tritt für Streichung der Erleichterung? bestimmungen em.

Unterstaatssekletür Mösle bittet Anträge.

Danach gelengt s 15 unter Ablehnung der beiden Ab— änderungzanträge in der Ausschußfassung zur Annahme. .Zu 5 16, der die Staffelung der Kriegzabgaben enthält, liegen ein Antrag Warm (U. Soz) und Genossen und ein Antrag Auer (Soz.) und Genossen vor, die beide die Keiegs⸗ abgabe erheblich verschärfen wollen.

Abg. Hasenzahl (Soz.) sührt aus, daß die Mehrheits⸗ sozialisten am liebsten den ganzea Vermögenszuwachs während des Krie es wegsteuern würden. Es ist widersinnig, daß trotz und während des Krieges Vermögensoermehrungen zustande gekommen sind; sie sind in erster Linie von Reflamierten gemacht worden, die die Kriegs⸗ konjunktur ausnutzen konnten.

Danach gelangt der 5 16 unter Ablehnung der beiden sozialdemokratischen Anträge in der Ausschußfassung zur An⸗ nahme.

Die 17 23 werden ohne Auesprache angenommen. Zu § 24, wonach die Abgabe gestundet werden kann, falls ihre Einziehung mit einer besonderen Härte für den Abgabe⸗ pflichtigen verhunden sein würde, wird ein Antrag Groeber Zentr.) und Gen. angenommen, wonach der Steuerpflichtige im Falle der Versagung der Stundung die Entscheidung des Reichs finanzhofes anrufen kann. Nach 8 28 kann bei wissent⸗ lich falschen Angaben neben einer Gelostrafe auf Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Abg. Krätz ig (So) beantragt, diese Kann-Vorschrift in eine Muß⸗Vorschrist umzuwandeln. Nach Mitteilung eines Steuer⸗ sachverständigen seien kaum 10 vy der Steuerdeklarationen richtig, und das Kesseltreiben, das sich jezt gegen den Reichsfinanzminister als den Urbeber der neuen Steuern richte, würde sich später mit ver⸗ stärkter Wucht in der Form von Steuerhinterziehungen gegen die Steuern selbst richten.

Abg. De rn burg (Dem.) tritt der Behauptung, daß höchsteng 10 pH der Steuerdeklararionen richtig seien, entgegen, eine leicht. fertigere und die Ehre des deutschen Bürgertums schwerer treffende Behauptung könne überhaupt nicht aufgestellt werden. § 28 wird unter Ablehnung des soziglistischen Antrags unverändert angenommen. Zu § 32, wonach zur Permeidung besonderer Härten Befreiungen oder anderweitige Berechnungen des Vermögenszuwachses bewilligt werden können (Härteparagraph), erklärt sich auf Anregung des Abg. Dernburg (Dem.) Reichsfinanzminister Erzberger bereit, durch die Ausfübrungsbestimmungen besondere Vergünstigungen für Steuer- pflichtige die im ersten Halbjahr jedes Geschéftsjahres ihre Außen. stände oder ihre Guthaben einziehen, wie Aerzte, Rechtsanwälte, Direktoren, Trofuristen usw., eintreten zu lassen. ; Der Rest der Vorlage wird ohne Erörterung angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung Frei⸗ iag 3!“ Uhr. (Anfragen, 6. Ergänzung zum Besoldungsgesetz, Eegänzungsmaßregeln gegen Kapitalabwanderung ins Ausland, Sozialisierung der Glekirtzitätswirtschaft.) Schluß 7 Uhr.

mildlätigen oder gemeinnützigen Zwecken,

um Ablehnung der beiden

Parlamentarische Nachrichten.

Der der Nationalversammlung vorgelegte Entwurf Lines Gesetzes, betreffend die Sozialisierung der Glektrizitätswirtschaft, lautet:

53 1 2 646 * befugt, as Eigentum an Anlagen, welche zur Fortleitung von elektrischer Arbeit in einer Spannung von i , mm und mehr bestimmt sind und zur Verbindung mehrerer Kraftwerke dienen,

2) das Eigentum an Anlagen zur Erzeugung elektrischer Arbeit (Elektrizicätswerke) mit einer instfallterten Maschinen— leistung von F909 Kislowatt und mehr, welche im Gigen— tume privater Unternehmer stehen und nicht ganz über⸗ wiegend zur Erjeugung elektrischer Arbeit für eigene Betriebe diener,

) privaten Unternehmern zustehende Rechte zur Ausnutzung ron Wasserkräften für die Erzeugung eleltrischer Arbeit mit einer Leistungsfähigkeit von 50h Kilowatt und mehr, wesche nicht gan überwiegend zur Erzeugung elektrischer Arbeit für eigene Betriebe bestimmt sind, einschließlich des Cigentums an den in Ausübung dieser Rechte errichteten . und des Rechtes auf Benutzung technischer Vor arbeiten

gegen angemessene Entschädigung zu übernehmen. . Auf Antrag eines Landes ist das Reich verpflichtet, dessen beim Inkiafttreten dieses Gesetzes bestehende oder in Ausführung begriffene staatliche Leitungganlagen der in Absatz 1 Ziffer J genannten Ärt zu übernehmen. . fi. . Sinne des Absatzes 1 Ziffer 2 gehören alle Anlagen und Einrichtungen, welche mit dem Kräftw eine eifel nie iet lien 1 ö le bisherigen Eigentümer können verlangen, daß darüber hinanz solche Anlagen und Einrichtungen mit übernommen. ö ö. bei einer Abtrennung für sie unverwertbar werden würden.

8 2. Anlagen der im 3 1 Absatz 1 Ziffer 2 genannten Art, die sich im , einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes, offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kom- manditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Grwerbs und , , . befinden, gelten als im Eigentume privater Unterne mer stehend auch dann, wean Länder ö. ,, . an 1 . . . i , n ntweder unmittelbar oder dur ermittlung anderer Gesellschafte oder Genossenschasten Feteiligt sind. ; . Die beteiligten Lander und Kommunalverbände können in solchen Fällen verlangen, daß das vom Reiche übernommene Elektrizitäte⸗ werk einer Gesellsch.st übertragen wird, an der sie in einem Um fange beteiligt werden, der ihrer bisherigen Beteiligung an dem

messenen“ Unterhalt einsetzen und andere Zuwendungen, nämlich

Elettri,itätzwerke entspricht.

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