1 6 slicht⸗ ö . . ö ö . ; ; J owie ] geber verpflichtet, sich it dem Betriebsra n def e, wen . *. and der Betriebsräte he fauszugreifen und als beson ringli in einem Organ verkörpert, und es ist auch eine andere Lösun nicht
83 45. . 1 ) h III 1 1 Ueber 1ede Verhar dlüng des * riebsrais ine (leder 13 cher L. bell - 1 bell 51 Und ü Wah rur ng der ? * 3 , en, en de! nulsen 4 11 * 8 . l w.. 1j 4 10661 ö . 1 beschleuni gten ge 66 Re gelung entgegenzuf füh ren. an del I 1. 18 ond ere ist es a kein mog licher Weg der 836 aufzunehmen, die minde de ꝛ . mungen e . prech en t. Inwend in ng. A He trie beol es si ch bei den Betrieb räten um eins Einrichtung, die in per— erung privater Unternehmungen, dem Un nm,. ein in der Be⸗ 8 e und assm e m ; S des a. . ** * 5 39 R Stimmenmehrbei . mi der sie gefaßt sind, enthält, und linfane lig 1m 2. itlassungen finden sie mit en. Maß gabe Anwendung, daß die Stelle des ĩ ilen Deutf 36. bei einer Reihe ven Betrieben bereits iebsleitun eichberechtigtes Organ zur te zu setzen. En tweder 8 . 1 ) 11 7 2 65 8 9 rn sun n 1 83762 9 ö 2 r eh 9 ᷓ 9s rß 8 90 Roe hos 631 *— 16 3 . . 8 5 Sbmann und einer eiteren Mitglied zu unterzeichnen ist. 1 ĩ n und iber Ver ung von ĩ ere J Hench nen zu Perrtebsrats die Meh hrhe tt der wahlberechtigten A tnehmer des besteht, sei es auf Grun zon tariflichen Vereinbarung ; ies 31 schon nge eu ,, ndigen Reil zungen und Arbeitgebe er in der Verbandlung eine Ertlärung abgegeben, Schlichtungs ausschuß ode w ,,, er der Betriebsausschuß kann ein Betriebs tritt. = rund des während der nach der Revol ütion durchgesetzten Macht⸗ Kämpfen führen, die das Unternehme lahten und schließlich dem jf terzeichnu d a dsstelle a nurufer —ĩ ide Mitteilung an di ntralauskunftsstelle oder einen v § 50. villens der Arbeiterschaft. Gerade letzteren Fällen sch ber Unter l s . die Niederschrift ur Unterzeichnung ee, n, . ö ondere dieser bezeichnete itgnachwe is . K ; ĩ e . 5 , , aft. Gerade in den letzteren Fällen bt abe rgang zuführen würden, was eine schwere Schädigung der ge⸗ eine AÄbschrift der Riederschiist zu bewahren, insbesondere dieser bezeichneten zweis verlangen. . Der Bezirlswirt cht besteht, ie. Einrichtung in der Luft und ö ein Gegenstan ftigste samten Volkewirtsch aft und mit auch einer wirksamen Soziali⸗ 1 ̃ , jusammenwirke n m it den eine von ischet rer b strei mm Fes rei ar 6 ; J 2 . 2. a, . 311 . 1 8 4 mer t iat i. ö n n . ternde tt des Arbeitsfrie ö ng bedeuten wür Der eines der beiden Organe würde die könne en JI 3 . 8. ö, gi, eiten iber Zi. nien digte l .der Err chlung und 1 ine s ichli rrschaf ich reißen — i zage ; n im 1 , é 11 hrung . wird, e dis in geheimer Abstimmung und mit Zweidxittelmehrheit d die n, , 1 y . . eines Betriehẽrats, über die einer Geschäftsordnung, die sich der Betriebsrat selbst gi l beschlossen ist, es sei denn, daß die Satzungen der Berufspereine ie gur die Ginstei maßgebenden Grunde und zu deren Müfung J abt. recht oder Wählb bart ines Arbeitnehmers, über die n ezeml en⸗ ntf gung werden. lbereinftimmend ein anderes Mehrheitsperhältwis vorschreiben: wird lach Venen b 111i ' 8. Ver diebs de 1 Art eit èr T Einri ch tung, — 1 4 ndig? eit und ö. ifisfüh rung des Pe Srats, ausse vurck EG yu . Befugniss , 26 nteinnun 8 tg rneban zug sto 4 un ffeü * gegeb enen — e des 2 Strich za täschinsse s, der Betriebsgruppe, der Betricbspersamm— lufg ben! don Betriebsräten zu geben. Heitpunkt in ihrem . beschäftigten Arbeitt e gle . r ; Ver ; o zu ac beg r len — . . 6 ; lun 9. der Vertrauenspersonen und der Tetriebsobleute und die Not— Was mit der Einrichtung beiterräte und insbesondere der Fonimen, einer nicht einmal in der Form etw , . walten ihr Amt unentgeltlich als renamt. Notwendige Ver ⸗ 3 ach, Fön Stel i dieser Bekämpfung durch An⸗ Arbestern handelt, ein Arbeiter, soweit es sich iche ven An wen gkeit bon Geschäftsführungskosten des Betriebsra sowie be . wd . . ,, a ; 3 w 9 ,, . a . äumnis von Arbeitszeit wegen der Zugehörigleit zum Betriebsrat ö un mend s d . . all der Bebin ae, , Dell hrungsklolten deß Vetriebsrats somie bei Betriebsräte bezweckt wird, ist in der Begründung des nnten Ent⸗ chast. irgend: ten und dadurch zur Leit 6 Unt ernehmens säumnis von, Arbeilszeit e Dage ,,, icht zur Legung Beratung und A ist zu unterstützen sowie auf die geltellien handelt, ein Augest lUowie für den Fall der Bebind un, Sireitigke e, die sich aus den in d diesem Gesetze vorgeschrtebenen wurfs zur Ergänzung der Rescksverfaffung namentlich uf Seit ; befähigten Personenmehrbeit. So wenka ein ung. Vorgang etwas darf eine Minderung der 6 . n, , . . nicht sur Durchfuhrung Ter ge e ichen Bestimmungen und der Unfall- rung der ständigen Vertraueneperson je ein Siellvertréke . bestellt. Wahlen ergeben, und regelt das Verfahren hierbei. 1sgeführt und solt darum hier nickt wickerkolt wer nuf Es ist dort mit Sozialifierung zu lun hätte, so sehr Regt es au J R 1 Fpaßbe 1 d 1484 . io 84 93 1 j c 1 — 2 8 1 ; ö J 9 5 v 8 ' ö! ste s den Pe J. 19 2 3 2 . P Ro z — . z . ? 1 , . erholt . 81 L . 166 üer ng gi J ) t s — 16g (. 2 dem Wege der Folge haben. Vertrag gen e rschrist zuwider ⸗ chfrlnasgperschriflen i. zrken; . . alls üder die zu bestellenden Personen ke ne, Ei nigung wischen dem Bei Unternehmungen oder Verwaltungen, die über den auf die doppelte Aufgabe der Betriebs: die soziale und die wirt⸗ . etrie ie Aufgabe zugete ft wi lausen sind nichtig. ö . , 8. an der Veiwaltung von Vetrieb wohlfahrtzeinrichtungen mit- Arbei r, , ,, . . t ertelg e, . der Vetrie stat fir B zirk eines Bezirt een bete ate hinaus erstr echen in⸗ schaftli iesen s 833 . , 6 * , , 9 , 3. zuwirken, soweit Jem WMbeitgeber e ersi ingbrecht dargn zusteht; , 1 , . . 4 . 3 Al beitgeber 64. sichtlich der dienstlichen Verhältn . ihr er ; notwendigen Kosten trägt der Atheilgeber, oer nicht du 29 1 J. nach Maßgabe der 85 39 bis 45 un, 45 bei der Einstellung 18, lt. Sind im Betrieb rat Gr . in gehil det, so werden die aulsicht unterstehen, tritt an die Stelle des un Int vertrag elwas anderes bestimmt i Für die Sitzungen, die Sprech, und Entlassung der Arbeitnehmer mitzuwirken; vorzuschlagenden Personen, i e. e Arbeiter sind, von der Betrie s⸗ der Landeswirischaf trat. Sofern ein solchr nicht be ssf⸗ hi der di Uufgate eines ganz neues dar st stunden und die lan ö , , , ; , 9 g erforderlichen 10. an r Ginsführung neuer Arbeitemethoden mitzuarbeiten; . rupre der Arbeiter, die, welche 1 R von der Be⸗ Unter nehmung oder Verwaltung ch über den Bez zirt eines Landes⸗ e Arb zschüsse war ö. ursy rünglic 3 ind Gesa püfnisse zur Verfügung zu ste ̃ ; 53 . 13 6 ,, 7 iebsrategroppe der Angestellten ,, 6 ne. . ö. an g, f ö , . Man und Ge gh. t6bei n e it Verslügung zu stellen. , in in Betrieben mit mirtschaftlichen Zwecken die Betriebsleitung . pe der . 6 1 . nannt ö ͤ wirtschafisra its hinaus erst eckt o zinsichtlich der dienstlichen Ver⸗ Arbeitgebern freiwillig geschaffene W ohlfahrtsein 4 6. chrifi . echend durch Rgt zu unterstützen, um dadurch mit ihr für einen möglichst Dies Ver . , , ichen nicht Mit Derrtl hältn ie ihrer Angestellten der 1. sicht des Rechs untersteht, ent⸗ en sie er stmaln 9 § 1 Abs. 2 und S 17 bezeichneten Vertretungen. ohen Stand unn! für mbglichste Wirtschaftlichkett ber Betriebs, ratg zu sein, sie müssen die birgern chen e' f ü scheidet der Reichswirischaftsrat. Juni Dies fügte . Bewerbeordnung den ihrer Aufgaben verleiht (68 35 bis 445. gehen ah übe . ö . . 1 109 J. Rei ) geb zr i senn - sie soll ind tens 5 3 33 9 ,, ; h 1 82821. . 1e 2 ; 8e) . 1 (. ' 5. 1 De rlrlh!l 3 = ‚— 4), ehen igt . Uder . ; ö K (aun. leistungen zu sorgen; . .* 3 e,, . ,, ma ö. . ö Pe Liehr ge die Lan derwt ,, und, der Reichsw ein, der jedoch kein wangsvorschrift für die Errichtung der Verordnung vom 23. Dezember 1918 inaus. Die Mitgliedschaft im Beirtebsrat erlisc ht durch Nlederle gg, 12. in Unternehmungen, für die ein Aufsichtsrat besteht, nach d ö. w ,, dei, Jabien Oder, be tur; eien De noch nicht bestehen, hat in den Fällen des Abs. 2. Satz 1 z lusse chüsse enthielt. Solche wur zuerst in den landesrecht assen sich ohn iteres nach den beiden b eten Grup 36 grun durch Ausscheiden aus der 2 schäftigung im Betrieb oder in der 9 Maßgabe eines besor deren herr ber zu erlassenden Gesetz es einen oder Leh Fetr ieh seit seiner Gründung angehören. Wiederholte regierung, im übrigen die NMeichsregi erung eine andere nie cht beteiligte liche! erggesetzen geg i , . ze setzen von ätz lich scheiden. ur eine und gerade eine der Auf 3. trieh⸗ zabteilung, für welche der Betriebsrat errichtet ist, oder durch wel Vertreter in den aufsichtsrat zu entsenden, welche mit, den * un 9 n rlä ssig. Stelle zu bestimmen. zuli 19065 und 28 li 1865. Eine nde B andl ung fällt in beide Aufgabenkreise 3 Gebiet de . ilsverhältn ; . Ful 1380 2G. ö ö 3 ink z 6 — l ng 111 II ‚ 11 Dent e, 18 eber dere nr be eUrhallhis
Verlust der Wahl arteit. Sie erlischt hn au Grund einer ge⸗ ubrigen Mitgliedern des Auffichtzrats gleiche Rechte und Pslichten der Beschlußfassung über die Erhebung eines Einspruchs § 51. erfolgte aber während des Krieges durch das Gesetz . r den vater⸗ das der Betriebsleitung, hinein, das Mitbe sti mmun
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Die Mitglicder des Vettiehtrats und ihre Stellperireter br. Hetrich' zu hen die 6 e beg fi zeamten und die sonstiger
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heimen Abstsnmung derjenigen Gruppe der, 2etriebei verigmmlung, haben, jedoch keine Vertretungsmacht und keinen Anspruch auf eine hat die Verttauengperson Sitz und, Stimme im Behriebsrat oder A hiitgeber oder ihre? Vertrẽtzer, die gegen die Bestimn i ländischen Hilfedienst rem h. Dezember 15165. Dies sckrieb. für alle lungen helcher der Gewahlte angehö oder, im. Ja des § 22 Abs ! 4 der andere Vergütung als eine Aufw zandsentsc chadigu ng zu haben brar chen. Betriebsausschusse. Die Vertrauenperson ist verpfhitt tet, über die 8 48 Abs. I, auch soweit sie im § 49 für anwendbar ertlärt ist, ver im va arenen ilf enst . en gewerblich en,. . 1. in lune e Betriebe versumml ung, wenn der Anteil de hr das Verb! eiben des 8 36 bei Wabrneh mung ih er Aufgaben ihr seitens des A heitgebers 6er stoßen, werden mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark oder mit estens 56 Arbeitern ö An ie ten die Er 26 ung von Arbeiter. nterefsen' te: Arbeitnehmer schaft des Welch, ond. ich auf sosche Mitglieds abgegebenen Stammen an der Gesamtzahl zer Stimmen Zur Eif 6 . der Betriebsrat in Vetrieber machten vertraulichen Angaben Stillschweigen zu , Sie ist Haft err, der Angestelltenausschüffen vor 9 — a ,, es Betriebs f in .. enn der Schug nn. . fertigte um seenigstenz zen bom Hundert geringer ist als' der Äntess der be ö. 34 r an ang kiner Aufgaben, 3 , ,, ,, berechtigt, dem Betriebsrat, dem Betriebsausschuß und eg ben infa Die gleiche Strafe trifft Arbeitgeber der ihre Vertreter, die Wünsche nd Hecken der n , , 2. hall 366 der Wahl auf ihn entfallenen Sti minen an der Hesamtzaht der mit win schaftlichen 3 , i. ö. n n,, 9 sö, dem Se hhlicht unge ns schtf sse mitzuteilen, zu ö. lchen Ergebnis sie nach gegen ihre Vervyflichtungen aus § 14 Abs. 2 Sat n! 21 Abf.] uf die Betricbsein ungen und wie ohn. und kon sttaen Mell hed = fg ist zwar au 3 Mi best nm ber el. bei . . ; Stimmen. Jedoch erlischt die Mit gi bschaft ich wenn die Zahl 1 (lchen e . 38 j 2 en,, . e. i, Prüfung d der ihr für die Einstellung angegeb benen Gründe gel langt ist. Satz berfsoßen. ö ö e , , 9. ö ö. on . l . 9 w 38 Derbe stinmungsrecht ber . de, , ene hn n Stimme zr als die Hälfte geber ju verlangen 6 45 'r dem ö , n,, n,, , Die Stell ing als stänoige Vertrauens person endet bei Betriebs Mitglieder des Beꝛriebe Srats, Ergär en ieder, Vertrauens der Zahl der Wahlberech il, beträgt. nicht zesteh 2 n lebs rat übe . * Arbeitnehme rer 3 . ratsmitgliedern durch „ CGrloschen der M itgliedschaft im Det rieb rat, pers onen und . ite, vie un befu gt Be er Geschäfts⸗ zu leber z oder von mindestens einem erte erührend 235 ö ange Aufschluf gibt, le . dadu , bei anderen . dur rch Nie derlegur 1g, durch Aus cheiden geheimnisse offenbaren, die ihnen in dieser ige hg bebe annt ge⸗ Sine er ( j der wahlb 3 11 beltn ehmer kann der Schlichtungsautzs d bbs oder uschäftegeheimmisse gefahrn et we den un z . . aus der Beschäftigung im Betrieb orer in der dri eehte n fůr wor en und ais solche bezeichnet worden si d, weren mit Geldsträfe der V ( 6 Tarif Erlöschen der? ie lsch g aft eines Vertreters wegen c her Ver. Bestimwungen nicht entgegenstehen. Inke . 6 . a ibeit. die der Weiriebsrat errichtet ist, durch Verlust der für die Bestellung bis zu fünftehnhundert M ark oder mit Haft bestraijt. ö nn, . d Ang e tell len ich , m, . ö k letzung feiner gesetz lich ii en be bien, eber auf Verlan sen, die Lohnbücher vorzulegen und ihn über die erforderlichen Poraussetzungen, durch Auflösung und Röcktritt dei Die Verfolgung tritt im Falle des Abs. 3 6. auf Antrag des ,, ,, 16
gegenüber berechtigte
en und ö. . sj wangs wie
( ' ; 646* ; 29 j 8 9 A 69 18 2 Da Erlösche itgliedschaft im Betriebsrat hat das Ex— Leistungen des Betriebs und den zu erwartend n Ai beitebed ar zu KPetrieksrgt und durch, Mehrheltsbeschluß e de hien ats oder, Arbeilgebers ein. z ö Rach diese: nun stelllen⸗ che , wn e ,, . I5öschen der Mitglie dschaf n i , usse, dasjenige im Ab⸗ unterrichten . Handelsbüchern ver falls dte Bestell lung durch eine Gruppe erft lgt ist. d jeser Gruppe. ö. ,,,, , bine, die unmitteldar die e , . . ; . Se! . ; ; d ung vo andelsbüchern ver— a. . e )? . J . 8 922. ausschüsse in 6ffentlichen privaten Betriebe Verwaltungen eberwachung der Durchführung der zugunste teilungebetriebsrat oder Einzelbetriebsrate (5 9) hat das Erlöschen Fu Unternehmungen Lie zur Führung von Handelsbüchern ve Auf Anmrag des Arbeitgebers kann der S chlischtun gem ofchu Die deutsch⸗österreichische Staatsangehörigkeit steht im Sinne ö .
3 1 , X vflich 1 ind pon dener ndest 89 ir g X be nehmer be⸗ . SFr ß I S 3 Me z 12 635 der Mitgliedschaft im Gesamibetriebsrate zur Folge. bflichtet sind, und von denen minzostens fünßz is ärkeit das ö der Stellung als kö erson wegen gröblicher dieses Gesetzes der deutschen Reichsangehöcigkelt gleich.
, . 84 5 — Interne! nu 9 t 36 5 * 9 ,, h. . ö 36. . all. ö 5 . wn on ö Wegleßnu ö1 uf re ft lichten, insbesondere Wegen Verletzung der d ze schaftigt w ; 5 1h! Aufgab⸗ in j 8D n 66 6 , . ! . .
3 26 gehörigen Betrieb: verla e. daß den Betrt bo en, gan, S hw eigen flich beschließen. §8 53 ö 1 . . dn Deze ichn nigen Arbeltsperhaltnisse, soweit eine tarifliche Regelunk
ö. f (696 eg, 61 97 ie . r. 0 tritt An Et n,, ,. nicht en de en . 8raten 6 n . vom , 1 . 8 43 Der Reichsarbei 6n ö ye fü J i5führungsbestimmungen ö ,, J ö. Je⸗ teht, wobei als onderfe U anderem bie Fes stsetz ung der
den B st unge . Wahlordnung ein. ies gilt a as eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für das verflossen I . et : er ; ebe dem Arbeitgeb e iber wahrzunehmen; im besonderen wir und die Einführ seuer Löhnungsmethoder
ieder als S . für zeitweilig ver ga n n nn, ; ö ö e Di⸗ Gründe . Einspruch gegen eine Einstellung und eine esem Gesetz zu ö.
118 1d IILPDerihe . . 1 ch ( 6 1 16 7 ö 11D 6 ö . 1 7 939 5 Ma .
Die Heltgli zer des Betriebsausschusses oder des Betriebsrats ö v . 5 . 6 i , ,. riebsrat é . Mit Vollziehur ung der erte Wahl nach Inkrafttreten 8 9. ; echt
J . 9 . . ,, riebsauss⸗ oder, sof 1 Vertrauens person mitzuwirken . J 6 ; zickt besteht im Eine e, , d 6 . ö —
werden aus den nicht jewählten aber noch sind ve biet, übe en stitens des Urbeitgebers gemachten ver— ö us chuß . 3 die 0 RB die 69 9 nickt besteht, 9 * ehen mit den * I n Arbeitnehr Gewerbeordnug vorgeschrjehen war bis? 3
a t , sind verflichtet, über die ihnen scitens des Arbeitgebers gemach von dieser bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vor— Gesetzes ben vorhandenen Berriebsräte, die für die Betriebe . ö. ö 3 ( . . 4 eben Sher einseitig
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vähblbaren nige Mahl slaaslis en tno len aul icheè Angagben S J ! 25660 1 Angestellt? 61 gunsen bei 6 TY Megt J t n Unt Instigen rbeltsb vom 2 zel tage erlasse vurde 291 te rupp v6 8 ö. . Yer dig f . , ,, . entnommen, jraulichen Angaben Stillschweigen . bewahren. ubringen. Wird bei den Vrrhand langen eine Ein ig nz nicht erzielt, erri K ee. und de Arbeiter⸗ und Angeftelltenausschussẽ K n ,, n 2 geber erlassen wurde, . 6. ite Grun e. . . gaben ö ö Ein von dem Betrieberat ö stimmtes Mi glied ist bei Unfall lann der Betriebsrgtz binnen . gen nach Beer digung der k 6 Arbeitnehmerschaft und zwischen i 1d dem Arbeitgeber zu förder , d,. * 3. . 3 28. in von . Betriebtrat destir tes litglied 1 6 UlI⸗ Verhandlun gen den zustär ng. Schl ) ungsaus schuß oder eine ver⸗ ö. ö . ; K . 6 . K . K u diese Zwecke sollen die — ⸗ 8 8 7 15 ) 1y* *** 14aIBICoBer P z 7 J! er ö . ich zeit; . pin S* ete * 593 FesęRknos 0 * 554 ndliech 1hr z71u men 11 en g fung der Unfall⸗ un esund⸗ rieb s ö 1 Das nvernehmer j nerh R voi tnoß So d die Gesamtzahl der he angie hb en Ben r eber tẽ mitglieder un tersuchungen, d die vom Arbeitgeber, dem G , . amten oder einbarte S Schiedsstelle anrufen. Der Ginspruch 3 di Ginstẽ llung Gheich zeitig mit dem Ink kraftn en dieses Gesetzes treten k ,,, ö 9 4 ‚ trichsräte 4. das Einvernek ⸗ der Arbeitnehmerschaft und z . 2 , Mere ß — J 9. é Kraft heilsgefah 1 36 trit l chib J le Ge l dea un tsbeamten z zen ihr ] m * zeber fördern D r M tung de: und üer e , unzer ö. vorschrifte mäß Zahl der Betriebs⸗ sonsti gen in He een kommenden Stellen im etrtebe vorgenommen und gegen die Kändiqung und die Anrufung des Schlichtungs⸗ gende Aenderungen in Kraft: . ö . , . 6 164 nn,, . ibi bl Und der n Arb eit 9. förderr Und für Wah: Ung Koali⸗ ratsm glieder (38 5, 6) sinlt, ö. zu einer Ne wah zu schreiten. werden, zuzuziehen. ö ausschussez oder der Schiedsstelle haben keine k Wirkung. . Die 86589 bis * der - Verordnung üßer Tarifherträge, kunft zu unterstüßen. Das Recht zur Anrufung S tungsaus⸗ t dem ö. , . ö en . J . . 5 29. . . . ; 8 37 . . . 3. Falle des Einspruchs gegen eine Einstellung ift dem Sch ichtun 6⸗ Arbeiter⸗ und Angestell tenauss⸗ . und Schlichtung von Arbe le⸗ schüsfe ter gnberer Schlebsstellen Fiete... ,, chtung uuß⸗ der Auf Antrag des Arteitgebels oder bon mindestens ,. Viertel De Het rie hort 3. in J . ö ; . usschuß oder der Schiedsstelle die Stellungnahme der Vertrauent⸗ i i. on 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) ** D bisherigen Aufgaben der Ärbeiter. und Angestell ten! , ,,,, unt ann ,. ö. ö. [. ö . . der Arbein ehmerschast kann der S chli sch lun gsausschaß d ie Au lösung nehme ern an einem Lage oder mihreren agen 5 Wo e eine regel⸗ . mit uteilen. werden gu géhoben. verden nunme 6. k ö ,. 141 ; lung si eine i geheimer A lbs mmung ; 1G e 1 . 1 l n nunmehr en VBetrlebsrate Dil edoch sollen schlu sorher r 83 Betrieberate gröblicher Verletzun einer gesetzlichen mäßige Sprechstunde einrichten, in welcher die Arbeüne mer Wünsche 4 Der S 19 der zu enannten Vergronun erbat gende , . 564. 3 e . ö borgen, 34 vorbeh altlich ab⸗ rich ö. s chlie . en , 1 n e ö ö können. Auf Antrog der Arbeitnehmer Der Schl chtungs autz schuß . verelnbarte Schiedsssesse ent- ga iz Ver 8 19 der zu 1 genannten Verordnung erhält folgende wese ich erweite rden. Auch diese, Entwi klung hat ereit⸗ weichender gewerks chaftlich cher Regelung * ein Zweidrittelmehrheit vor⸗ hter ö. 1 . sol Mönch Be J ) he dem Arb ei eh r ver⸗ . — J ö ö ö 1 19 * ö . ö ö ö EI. . el l,. GeleBes Ar Ee g 8 w k s sie die Tätiakest ö .. ö. dior . ö ; , , ö ö so sche . auf den Einspruch endgültig mit bindender Kraft. Geht die Für die Unternehmungen und Verwalt ingen, des Neicht zaben einig Vesord für die Zeit der wirtschaftlichen Demob ; hen der Mitt ; Die Hetriebsversammlung kann beschligßen, daß sie ,,, prechstun , Ar ĩ gen, Entscheidung dahin, daß der Einspruch gegen pie Einstellung berechtigt und der Län * können mit aus clließlicher Zustqndi a keit chu Arbei geh gewisse Verpfli chtung en hinsichtlich der . pe Linen die Aufgzhen der Mithekänwfung des Betriebsrats gutheißt oder daß sie sie r en, Wird der dies mit dem Arbe itgeber jzu ber inbaren. ist, o gilt das J en stbẽrkäaltiün des Eingest tellten als unter Einhal un ür deren ganzen Be reich Sonderschl chtun 13a 6c 6 sse er⸗ * J ö ass . s ö ingest r , ,. ö fall⸗ se * ⸗ zetriebe und der Mitwirkun e , ,. , , . 2 ; 9g Ganz l 984 Gins ĩ in ur ug von w und este llt. e ferle⸗ ,, . . . letztere Beschluß von einer Mehrheit von mehr . 2 ritteln . ; . ö. 8. . . der ee. lich zen selndigunf 86frist gekündigt. Geht die Entscheidung da—⸗ richten werden. Die Crrich ent, erfolgt durch Verordnun 9 ind ö. er Ei ung. eine Mi ung der 26 ter- und K tnt häahrtseinrie gen. der Wahlbe; J in geheimer Abstimmung gef so hat der 8 nach gesetzlicher Vorschrift eine A . zu erlassen, bin, daß der Ein ispruch hegen die Kündigung berechtigt ist, so gilt die . der Neichthegierung für die Neicht zverwaltungen, durch stelltenausschüsse org en. 8 rn e 3 Veror dnungen 6 e h ttelstellung des A itbestimmu gen. echts bei Einste ellungen Betriebsrat zurückzutreten. ö so hat der Arbeitgeber den Entwurf, . e Best immungen nicht Tündigung als von sejten des Arbeitgebers zurückgenommen. Der solche der Landegregierungen für die ande bermylt ungen. 4. Januar 1919 (Reick bs⸗Gese bbl. S. zom 9. Januar 191 ind Entlassungen zwischen den beiden großen Au ge eng ,, ist be⸗ . ö . ; . auf Tarifbertrag beruhen, dem B ttriel „Srat vo zule ö Kommt über Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Aibeitnehmer, f falls inzwischen die Soweit ein Gesamtbetriebsrat besteht, ist die Anrufung Reichs-Gesetzbl. S. 28) und vom 24. Januar 1919 (Reichs⸗-Gesetzbl. kits rortert worden. Die Ausübung des e. ĩ ts (88 39 Af das Erlöschen der Stellung ale Betricbsohmann Finden. 826ß den Entwurf keine Einigung zustande, so töne beide Teile den Gn lassung erfolgt war, für die Zeit zwischen der Gatlassung und der eines solchen Schlichtungsausschusses erst zu lsfle, nachdem JS. 1090) nebst den sie abändernde zordnungen, darunter der von His 45, 48) ist in der Weise gedacht, daf er Ein— Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 somwie 8§ 30 en isprechende Anwendung. Schlichtungsgusschuß anrufen, der eine bindende En tscheidung trifft. Wiedereinstellung Lohn oder Gehalt ju zahlen. 5 615 Satz 2 des ( der Gesamtbetriebsrat mit der Streitigkeit befaßt gewesen 3. Mai 191 dei . Hesetzbl. S. 493) und vom 21. Juli 1 elung und ö dem Betriebsrat ö ni zu 26 en und In dem Falle des 8 30 tritt, sofein die Wahl des Obmanns Entsyrechend ist bei den Erlasse sonstiger Arbeitsordnungen o er Bürgerlichen Gesetzbuchs findet entsprechende ÄUnn wendung. Der ist. Der Sonderschlichtun atme schuß kann einzelne Streltig⸗ Rei setzbl s di ; i 3 wicht g detechtigt t Betriebs oder ver nur durch eine Gruppe erfolgt ist, diese Gruppe an die Stelle der Dienfthorschriften für die Arbeitnehmer und bei Aenderungen solcher Aibestgeber kann ferner Fenn lich⸗rechtliche Leistungen, die der Arbeit keiten oder allgemein Streiti keiten bestimmter Art an die esetzbl. 6 Be getriebe erletzt i, von . wichtigen gesamten Betriebaversammlung. ö zu verfahren. . fan storschrit nehmer aus Mitteln k foerhf oeh, . Armenfürsorge in der örtlich zuständigen allgemeinen Schlichtungsausschüsse ver. 30. Mai 19 den Inge . naus shüssen nspri uch ech. 3 Kommt es nicht . 5 32. . Soweit die Arbeitgordnung oder die sonstigen Dienstvorschriften Zwischenzeit erhalten hat, zur Anrechnung bringen und muß diese weisen. anz allgemein ein Mihtwirkungsre cht bei 8 n , , 9 . n nn n. en Schlick ungsaus⸗ Die Betrie 8versammlung bestel ö. aug den Abe itnebmern Des nur die von einer Betriebsrats gruppe er f te Eẽnen Ar beitnehmer Beträge der leitenden Stelle zurückerst aften. . ö ( 1II. Die 55 20 ff. der u J genai inten V erordnung werden dahin 3 ͤ haben in einz elnen Ge bi ieten ur 1d Ge werbszweige n die ( t a. usung aufsch chend Wirkung hat. Bel riehs. Stimmberechtigt sind die W r. chtig ten. n der Be⸗ derühren, wirkt nur diese Gruppe bei dem Erl der Ar beilsordnung Der Arbei tnehr ner ist bere chti I. falls er inz w ischen Eêtinen neuen geändert daß ; überall an Stelle der Arbeit er⸗ und Angestelltenans⸗ 2 bei er oder die Angeste llten die tarifp ertra glie che Ei n räum nung w eit⸗ Der chli htungsaus ñ ntscheidet end dgül tig Und bi nher as Ein; . 1 nlung bilde die A iter die W 1indgs Me der Ser Sor sonsti a“ PY styo . 9us * 56 D* en 3 1 ̃ en ' 6 . 1 8.22 . F 89 5. (16 z ( . 3 — 3 o 3 7. ö. 5 76 . ft Di z W3rec dos Y ö 8 s 2 5 . triebe tsanmhang bihden Die 3 y ,. dil Be ranm 6. 1a n, it — oder der onstig n Dienstvorschriften mit. ö. Di ien styertrag abgeschlossen hat, 6 e ,, zurüchzutzeten. Er schůsse die Betriebsräte oder nach Maßgabe des 8 18 die Betriebs⸗ ender Befugnisse für ihre . schüsse erkämpft. Dies gilt zan. ( , . l eutet zv fellos einen 3 me senklichen Arbeiter, die Aungestzllten Die Verlamm lungeg uphe . ingestellten. Die im 2 134 9 b Ziffer 4 der Gewerbeordnung vorgesehene Fest⸗ hat hierüber, nachdem ihm ; die Entse cheidung det Schlichtungt⸗ ratsgruppen und die Betriebsoblente aun an Stelle der Vertretungen ; von den Angestellte n des Bankge ewerbes und der Metallin dustrie ng in die bisher unbese hränkte g n zungs zfreihe des Unter⸗ Kann nach der Natur des Betriebs eine gleichzeitige Per fai 9 setzung von Strafen erfolgt durch den Arbei! geber gemein o im mit ausschusses bekannt . ist, unverzüglich dem Arbeitgeber eine nach 12 der . die nach 17 dieses Ie ge treten. in Groß-Berlin und von den Berg arbeitern in West⸗ und * ttel⸗ ihmers in den Perfan lo erhältnissen der Betriebs. Es ö. fertigt sich alle, Arbeitnezmer nicht stattfinden, so hat die Abhaltung der Be⸗ dem Betriebérat. In Streitfällen entscheidet der Schlichtungs-⸗ Erklärung abzugeben. Macht er von seinem Rücktrittsrechte Gebrauch, . 9 5 191 deutschland. Das wichtige, unter Mitwirkung des Reichsarbeitsministers aber bei . . nicht nur rch die leider noch für sehr ö . c 3 . ; 14 46 IV. Der § 1342 Abs. 2 und der 5 1346 Abs. 3 der Gewerbe⸗ ! 6. ö 9 . , . ö - der noch eh trie bsoer immlung in zwei Tel versammlungen zu erf gen, die nicht ausschuß. so ist ihm, . inzwischen die Entlassung erfolgt war, Lohn oder 1 i ln . h . 4 . 9. h j ⸗ Abkommen fur das ,,, Bergbaug gebiet ange Zeit . 11 Un des Arbeitm ar kts, ö. ie eine Wahr. mebr als achtundbierzig S itünden guseinanderliegen dürfen. Die Ah— Ist die geltende Arbheitsordnung vor dem 1. Januar 1919 er, Gehalt nur für die Zeit zwischen der Entla . und der Ent sche wr ung . n n. a e ö 7 . m, die] ⸗ ö. Drucksache Nr. 385 abgedruckt. Hier ist auch nehmu 9 ale der wirt ckaftkichen nter en Arbeitgebers stini mung aergebnisse find durch Susamme e n der in beiden Teil⸗ lassen, so ist binnen diei Mo ö. nach In krafttreten dieses Gesetzes des Schlichtungsausschusses zu zahlen. 1 I Satz H und 6 findet e . Vetrieb n . 46 Lale ri der ö. 1 Schritt von den Ausf ö zum Betrlebb rat s ö. ö ö. so ha en Int eresfen des Arber . nk; zersammlungen ab 1 enen Stimmen festzustellen. eine neue Arbeitsordnung zu erlassen. zrechende Anwendung. z 6 ö d ren, Brachten die Abko den Berliner tfordert, und bei d Sin ger r das ö. In a, , ‚ Gesamthett ebe ral en . treten an die Stelle der . 2 ö. 16 ö. . ent spreche 26 . ig 5 45. diejenige des Obm anns. 9 ö ö engtu ppen . . 6 g. e . . 9 5. we . ech Inter n: In nehal . ö. ö ö 5 . ö. ö. , ge, — 9 ö ; . ö , . . 3 39. ; 2 . ö 55 J 6 6 16 5 m. . 1 . . . . — 4111 . 1 Ml. Betriebe versammlu ug im Fall des 5 * dit , , Der Arbeitgeber ist verpfichtet, bon jeder Ginstellung cines Wird eine Entlassung in dem Falle des 410 Abs. 3 durch ö . Die 134d und 134h der Gewerbeordnung werden auf— ei Einstellungen und Entl ungen, so erschlossen die Abko ommne nim er Vorgesetzteneigens. haften des Ei nzustellenden ben sei . per amm lungen die, aus der Gesamthejt . beitnehmer der He Abe . ne göer von jicdet einen solchen betreffenden Kündigung rechtskräftiges mite! als unberechtigt festgestellt, so gilt die Kündigung gehoben. Bergbau den Be triebstäten als ein ganz neues Gebiet die Be . p *. chaftlichen Leistungsfäh; glei, 36. ielmehr sollen ,. auf diesem 6166 z *. 5 3 669 4 e ꝛ 6 J 33 ) ⸗ ö 86 ; g — ; J. ö . . z L Cv 83 3 . 8 1 z . . . 6 3. triebs akt lung bestehen, im Falle des S9 die Betriebsversammlungen im Betriebsrat a wenn eine vertrauliche Behandlung erforderlich als von seiten de Arbeitgebers zurückgenommen. Der Arbeitnehmer ö. VI. Der § 13e Abs. 1 der Gewerbeordnung erhält folgende der B . itung und die Beteiligung an deren Sorge für die Pro⸗ Gebigle die K 6 an der gute wille der Airbeitne img ch 9 für der ejnzelnen Betriebe . ie Be J . om n fh des 3 42 dem Betriebgausschusse Rennt nis 8 zu geben ist jedoch berechtigt. alls er inzwischen einen neuen Diensthertrag Fassung: dukti on gestützt auf ein Necht der Ei ö mahme in die etre ls das Gedeihen des Betriebs nutzbar gemacht und durch die Verleihung d gsog C 2 19 Sspersamrm lun h e hg ) 3 * Saunsscbu 18 ö , 3 . ö . rößoror e , m. . ] Die Hestimmungen dieses Gesetzes über die etzie beversammlung Bie w g von der Ein tellmi hat späteftens am Tage des gde en hat. von dem alten zurückzut et. n. Em hat hierüber Die Aibeitẽgrdnung sowie jeder Nachlrag zu derselben vor Euer Die allgemeine Einfüh rung dieser wesentlichen neuen Rechte größerer Rechte am 86 eb auch ihr Verantwortlichkeitsgefühl für den finden auch auf die Abteilung betriebsbersammlung Anr wendung. ch . 1. 9 Oe stꝰ ,. 1 , , hr gung mindestens unverzüglich nach Rechtskraft des neieils dem Arbeitgeber eine Er⸗ ist binnen drei T Tagen nach dem Erlaß i in zwei Ausfertigungen in dem vo liegenden Gögsetzeniw ur f ste llt 9 n . die wichtigsten Betrieb geweckt und gestärkt we: 3 h Ab ( es De v, — 1 ! 1 ĩ . 2 53 N ö dar . 32 d — 8 33 sechs Stunden vor ihrem ? Ausspruch zu erfolgen klärung abz 11g ebe n. . ; der unteren Verwaltungsbebörde einzureichen. n, , dar, we lche der Aufgaben kreis der Betriebsräte gegen⸗ Ga nz von die se m Zwecke 6 sind 3 ie in der Aufz ihl lung 5 Sß ny 1s . 1f Mor ⸗ (Beikae * 21 z 9 2 ö 9 z z 3 ) der 186 1 58 1 3 8 5 79 * 8 3 9. . Der Oßmann ist berechtigt und auf . , bers 8 z. Die Befugnis der wirtsch' ft . Vereinigungen bon Arbeitern ü a n. § 13 Satz 1 der , ., betreffend eine vor⸗ 3 en. . Ausschüsse nach der Verordnung vom 33 Dezember 1918 o nde 91 Aufgaben der zweiten 6 w welche die Förderung der 3 oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten . Die Befugnis dirt chaftli 1 — liter äufige Landarbeitsordnung, vom 24. Januar 1919 (Heeichs-Gesetzbl. erfahren he riebslei unge ö , Ziele haben, Er * ich tigste hierhergehörige . ⸗ er Betrt 5. . . . Jo Ge ö hergehörige Auf⸗ ,, verpf fli chtet, ein? Betri ebSversammlung einzuberufen. Gegen jede ECinst tell ing kann der Betrie bsrat oder der Betriebs⸗ und Ange stellten, die Interessen ihrer ö zu vertreten, wird S. 111) erhält fol gende Fassung: (690 ch set . Au fgab enkreis. gab e, die sich Nat ur der? zinge nach r ?. Haupt fache ö he Von Ver samm]ungen, die auf Verlangen des Arbeitgebers flati finden, ausschuß binnen fünf Tagen, nachdem er Kenntnis davon . durch die Vorschriften dieses Her, nicht berührt. In Bet rieben, in denen ein Betriebsrat besteht, ist) S866 zerfällt nach dem vorliegenden En win das Aufgaben gehiet Betrieb he mit e lschaft lichen . beschränken muß, ist schon be⸗ ist dieser zu be nach: ch tigen. Er hat das Niecht in diesen Ver hat, Einspruch erheben, wenn wichtige bereg tigte IJ Interessen des 2 . 8 4 eine Arbeits ordnu ng zu erlassen und an sichtbarer Stelle ‚ Betrie be Sräte in pff Gru Wen; 9 inerseits di Wahrnehmu ing der handelt worhen. Zu ihrer D nuchführung wird den Belr ebsr aten das sammlungen zu erscheinen oder sich vertreten ju lassen und sich felbst trieb? oder der Arbeinnehmerschaft des Betriebs dadurch verletzt Der Betriebsobmann hat di Hgufgal . nd Befugnisse, die nac auszuhängen. ö 1. rin rtsch aftl lichen Interessen der Arbeitnehmer (Arbeiter ] wi chtige Recht gegeben, vom Vibe tgeber zu. , daß er dem Be⸗ oder durch seinen Vertreter an den Verhandlungen ohne Stimmrecht werden. Die ,, die, J ⸗ . . . 6 . 6. Ie, . 39 . ö Vvᷓrfr., Sopeh hn anderen Gesetzen und Be ho duu ngen Arbelter⸗ n . Betriebs, andezse its die Einfl lußnahme auf trieb rat oder dem Betriebsaus zschuß — einem noch ö. 1 benden eiligen. , zetätigung eine; Arbeitnehmers oder seine Zugehörigkeit oder Nicht. S 34 Nr. 1 his 2 6 d etriehdre . del ln 6 ind iebl stung. hältnis des Betriebs⸗ O B zu beteilige — Betätigung eine; Ar J. Zug . , e, g ,, ) und Angesteslle zsch ö 8 n 8 Betriebsleis Das Verhältnis des Betriebs⸗ Organ des Betriebsrats über alle“ die Arbeitnehmerverhältniffe b . ö . disätzl . n , , r r aer ,, ; pen. 183 Be: nden, so findet 18 Abs. ngestelltenausschüsse genannt werden, kreten an ihre Stelle Nebler Arbeildeber 3 M Al tnisse be⸗ Die Betriebs versammslung findet grundfätzlich außerhalb der zugehsrigkeit zu einem politischen, konfessionellen oder beruflichen stehen. Sind zwei Betriebgobleute vorha n , ; ats zum eitgeber ist in beiden Au gabenkreisen der Natur der rührenden Betriebeworgänge Aus 3 ö ; ; mnisprechende Anwendung. die Betriebsräte oder nach Maßgabe des § 18 die Betriebsrats— Sache nach ö verschiedenes. Auf de e , ieb worgänge Auskunft gibt, soweit dem nicht gewisse
s . r Nerßh 54 d . . Arbeitszeit stalt; soll in dringenden Fällen hierpon abgewichen werden, Verein oder einem militärischen Verbande darf kein Grund zur Er— de der sozialen Inter ge iche 8 86 . 66 ꝰirise 4m . zen. alen Inte gesetzlic inderni sse en gegen teh n, daß er insbeso d n⸗ so ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. hebung des Einspruchs abgeben. Gleich 8 ailt von der ausländischen ö. rns ist untersagt, ibre Arbeit gruppen h essenwahrnehmung stehen sich Arber gebe und Be , als Parteien . vorlegt und lber die . des & 8 . . n Die Betrsebsversammlung kann Wunsche und Anträge an den Staatzangehörigkeit, außer wenn die Zentralausfunfisstelle oder ein Den Arbeitgebern und ihren Vertretern ist untersagt, ihre Arbeit- J 5 ö beg gtrbe töbertt g gegen zer üg, for e gn, 4 . . ,, , ö . . den; ö
ö ö. . its 1Ei Das E tritt hung n itsbedarf Aufschluß gi SDozu * mt b z ; . ge n chmee s bei Einstel h n der änhbung der Want chis zu den Betriebsräten od Das Gesetz tritt an in Kraft se he omm 9. größeren
Betriebsrat richten. hon ib bezeicht ger, Arteitsngchweigz sesistellt daß bei Einstellung des nehmer,sn der Wlusühung, zes, Wahhlechts zn den Bettfctkäräten oder beiden Bertrggepbäartelen gu, einem tahsechlichen r bee n, nl ums, PUntenschnhhgen, die zut Fihhrung gan Handel cblchern verpflichle 5 364. Ausländers an Stelle eines Deuischen dieser daduich der Gefahr der in der Uebernahme oder Ausübung der ä rial t le Mitglied eines ö,, . zu gestallen, ist die große Aufgabe der Gewerkschaften gewefen und den Verpflich lun ue sährlichen Vo-kegungl eins ö . sind, Der Betriebsrat hat die Aufgabe, nach Maßgabe der folgenden Arbettelosigkeit ausgesetzt sein würde oder daß von der Einstellung Betriebsrats, als Er änzungsmitglied oder als Vertrauensperson zu Der Reichspräsident. wird sie euch weiterhin . Aber der gener sche aftl liche Einf: ij Gewinn! und . nag. 8 und einer
. 1 Viaß ! ö 53 3 * ö. 5 31* 5 9. 9 9 8 9 Bestiminungen die wirtschaft lichen Interessen der Arbeitnehmer des des Auelaänders gesundheitliche oder kulturelle Gefahren für die beschränken oder r sie wegen der Uebeinahme oder der Art der Aut— macht in der Reg . Halt bei dem Ab schluß und der Grneuerung des Sodann gehört zu dieser Aufgabe ngruppe die Mitwirkung bei der
ret ; ze den übung zu beteiligen. Arbe . as iber hinaus Betrie h dem Arb zeitgeber gegenüber wahrzunehmen und den Arbeit—⸗ Arbeitnehmer chaft drohen würden. ; . J . . . . ö 3. . ö Arbeltspeytzrags. Darüber hinaus auch innerhalb des Betriebs den Einf ührun neuer Arbeitsmeth. geber in der Erfüllung der Betriebszwecke zu unterstützen. Er hat Gegen jede Kündigung kann der Betriebsrat oder der Betriebs Zur Künd ziqung des Dien ,, ältnisses eines Mitglicde eines Begründung. glei chherechti glen. C znfluß der Arbeitn ,. aft auf die Gestaltung in . ö 6 ö . 94 Betriebsräten eine re l. Farüber zu wachen, daß in dem Betriebe die zugunsten der ausschuß binnen fünf Tagen, nachdem er Kenntnis davon erhalten Erg? nzungsmitg!. eds oder einer zertrauen sbers⸗ n oder zur Versetzung — ,, der Arbeitsverl älinisse herzustellen, und zwa im Einvernehmen mik Betriebsfüt ö tn, ächlte; Meß von Zwegmößigkelt der . / 9 . inf dichtige Grü die Entlass ls es solche Anbei thehmers in einen anderen Betrieb oder, wenn es Vorgeschichte. f 3 'triehs führung verlangt, besonders bed eutungspolle Rolle uweist. Arbeitnehmer gegebenen aesetz lichen Vorschriften, die maßgebenden hat, Einspruch erheben, wenn wichtige Gründe die Entlassung a eines solche ̃ . ; . den Gemerkschaften, wird die Aufgaben ber 8. täte auf. diesem Gine Neuerun völli s, . s arisperttäge und rie von den Beteiligten anertannten Schsedesprüche gegen die berechtigten Interessen des Betriebs oder der Arbeitnehmer« sitz um einen Abtelluig⸗ betriebsrar handelt in eine andere Be riebe⸗ 8 Der Entw zurf, eines Gesetzes un Ergänzung des Artikels 34 des Ge biete sein. Anderer Art ist ihre Aufgabe auf dem Gchiele der ec der d nr, . J each er rt, die ein he, en el. eines Schlichtungeausschusses «der einer vereinbarten Schiedsstelle jbalt des Betriebr veistoßend oder als eine unbillige, nicht durch die abteilung, bedarf der Arbeitgeber der Zustimmung des Betriebzrats, . einer Verfgssung des Deutschen Reichs (Nr. 385 der Förderung der Betriebszwecke. Hier sollen ,, . aus willen⸗ . en he ge rg f, r e, ung der größeren Unker— . Verhältnisse des Betriebs, inebesondere einen der Fälle des 8 41, falls nicht die Entlassung au f einer gesetzlichen oder tarifvertraglichen rucksachen. der verfassunggebenden ern en Natio na sbersammlung) losen, des Arbeite zʒweckes nicht bewußten Gliedern des Preh uklgne, des B inch e . 1 , n, , re, . 8 ö n rn mungen ür
durchge fin werden; 2 ö — 369 f ne“ tarifverlragliche Negclung nicht besteht, im Ein⸗ bedin ge Lärté gegen den betroffenen bene n, erscheinen lassen. oer durch Schiens viuch einer gesetzlich nc bon nen Schlichtungẽstelle pill der Vrrkessung einen Art kel 34 3 einfügen. durch den die Schaf⸗ prözesses zu verantwortungs und arbeilsfreudigen Mithelfern der Pro— welche ein solcher besteht. Die Verleihnng e ger fo weitgeh e er so weitgehenden Be⸗ emeinen gewährte Mitbergtungsrecht in zin
soweit eine ar . . ĩ ö ; ⸗ —ĩ ; vernehmen mit den beteiligten wirtschaftlichen Vereinigungen der Das Recht des Einspruchs nach Abs. J und 2 besteht nicht bei auferlegten Verpflichtung beruht 6der fristlos aus ein en Wichtigen In ban Arbeiter⸗ und K irtschaft zr te n vorgesehen wird. Für die duktion warden, Dabei kann die e, n, n natürlich nicht fugnss, welche das st Arheitnehmer bei Regelung der Löhne , sonstigen Arbeitsperbält.« Einstellungen und Entlassungen, die auf ö gesetzlichen oder tarif, Grunde erfolgt, 98 nach dem Gesetze zur Kündigung der Dienstver, P rbeiterrqjte rd ö ine dreifache Gliederung in Aussicht genommen. we Abschluß des Arbeitsvertrags und Aus gestaltung des Arbeitsver⸗ HMitbest m ñ 9 ö — 8 ö 6 nisse, namenthch auch bei der Fesisctzung der Alkord⸗ und Stücklohn. vertraglichen oder durch Schier esyn ich einer gesetz ich, anerlannten hältnisses ohne Einhaltung einer Fůntigunge n ist berechtigt. Auch Artikel z a 31 ö uulel. tiff. s Gegenstand der Vereinbarungen zweler gleichgeordneter Stellen geschle 3 rern, ir, . ö . ö. leber eugung pon. w 11 (h Ten . ö ö ö ö n 9 ( 45 8 sätze oder der für ihre Festsetzung maßgebenden Grundsätze, bei der Schlichtungsstelle auferlegten? Verpflichtung beruhen, bei Entlassungen, im letzteren l 9 der Betriebsrat vor der Entlassung zu hören; . e Arheiter erhalten zur We ahrnehmung ihrer soziglen sein, über den bei Nichteinigung eine gufenstei⸗ nde Schiedsstelle zu wortli ches. cihl und das z n . eitsfrendigkeit, das Verant⸗ Einführung neuer Löhnungsmetkoden, bei der Festsetzung der Abe is, die durch Stillegung des Betriebs erforderlich werden, und bet frist⸗ S 45 findet Anwendung. ö . ö. ; ö tlichen Interessen nach Betrieben und Wirt⸗ , hätte. Das hieße in Willich keit die Be tie bs leitung in lseistungen und des Ert 18 * resse an. der Hebung der Betriebs— zelt. inebesondere bei Verlängerungen und BVerlür zungen der regel⸗ losen Entlassungen aus einem wichtigen Grunde, der nach dem Gesetze Ist die Zustim nung des Be ö ats erford rlich und wird sie . sgebigten gegliederte gesetzliche Vertretungen in Be- eine K ett von. Verhandlungen und Streitigkeiten verwandeln und sie liche Mitwirkung. an d ⸗ ,,, e ng, alß die Derantwert⸗ mäßigen Kärbeltezeit, bei det Regelung des Erholungsurlaubs der zur Kündigung des J ᷣ ohne Einhaltung einer versagt, so ist der Atheitgeber berechtigt, den Schlichtungsausschuß . 3. und Be n ksarbel erk aäte n und einem Reichsarbeiter⸗ schlie 6; ich in die Hände, . völlig unde rantwor tlichen. Stelle legen. leder Luer e, Conte h ö El, e dee e e , daß solche Arbestnehmer und bei der des Lehrlingzwe ö im Lehr ebe mit⸗ Kündigungsfrist berechtigt anzurufen, der durch seinen Spruch die fehlende Zustimmung den 2 Es gibt drei Möglichkeiten der Vekriebsleitung:; bie indipfwuck heiten überlsen ist, daß. fe aber rbeitnehmer und bei der des Lehrlingswesen Betrie r kündigung 9 än h ö . ! . g; die individuelle durch auch nur da möglich ist, wo wegen der gesellschaftlich zuwirken; § 41. . Betriebsrats ersetzen fann. Er daif die Zestitz nung. richt ersetzen, a Nach dem letzten Absatz des Artikels 34a sollen Aufbau und den Unternehmer, sei es eine Einzelperson, sei es eine Gesellschͤft; Unternehmens bereits an kollegialer Aufsichts the, In . 3. die Ar beiter dnung oder sonstige Dierstvorschriften für die Wiid infolge von Eiweiterung, Einschränkung oder Stillegung hn er , 8 . gin ge,, . n erstoß ,,. im ö . der Arbeiter- und Wirtscha tẽrate durch Reichsgesetz ge« sodann die gem mpirtsch zaftliche durch die organisierte , . el Arbeitnehmervertretung leicht . . 5 3 ,. Abs. aufer egten Pflich en an usehen ts is zur n eidun regelt werden. es des ganze 3 7 — ; P nn nur hier f g ; 9 des ganzen. Volkes, sei es eines größeren Volkteilg, endlich die ist eine Beteiligung an der Betrlebsleitung möglich, ohne den bereits
Arbeitnehmer unz Aenderungen derselben im Rahmen der geltenden des Betrieb oder infolge von Einführung neuer Techniken oder neuer ?. 4 Tarifbertläge nach Hẽe gabe des s 38 mit de Atbeitgeber zu Bettsebs, oder Arbeitsmethoden die Einstelung, oder die Gutlaffung des, S— sichtun gs aue hiuhe ist der, Arheitgeber verpflichtet, den Es hat sich als erwünscht hergusgestellt, aus der geplanten Gesetz= ptoꝛuktibg e vssenschaftlichẽ durch die orggnisierte e ef der Be⸗ , ,. Weg der Schaffung sweier aieichgeordneter, einander
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vereinba en; einer größeren Zahl von Arbeitnehmern erforderlich, so ist der Arbeit- Arbeiinehmer weiter in seinen Beh lleb⸗ zu beschäftigeu. gebung über die Arbeiter, und Wirtschaftsräle zunächft den Gegen! triebsangehörigen: immer aber ist die Leitung eine einheitliche Und lähmender Organe zu schaffen.
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