1919 / 179 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

* ——

Es lassen sich sür d äke auch noch weitere Aufgaben und weitere Besugnisse denken als die im Gesetzentwurf angeführten. Gs steht denn auch nichts im Wege, daß solche vom Arbeitgeber frei⸗ willig eingeräumt oder auch durch Tarifvertrag begründe der

86 *

8

2

Vertretung der Arbeitnehmerscha

Der Betriebsrat soll die Vertretung der gesamten Arbeitnehmer— schaft des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber darstellen. Hierbei ist zu beachten, daß sich die Arbeitnehmer in zwei große Gruppen gliedern, die ihrer Tätigkeit nach wie in ihrer Rechtsstellung und herkömmlicher—⸗ weise auch in der Gestaltung des Dienstvertrags, namentlich hinsicht— lich Anstellungs⸗, Löhnungs⸗ und Kündigungsfristen größere Ver— schiedenheiten voneinander aufweifen, die Arbeiter und Angestellten, die vielfach auch als Hand- und Kopfarbeiter einander gegenübergestellt werden. Sie werden daher innerhalb des Betriebsrats ihre besondere Vertretung finden müssen. Unter den Angestellten gibt es aber eine oberste Schicht, die in eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht

Angestellten sind 6 3 Abs. 4). Der Kreis darf jedoch nicht zu weit gezogen werden, um nicht wirklichen Arbeitnehmern eine Vertretung im Betriebsrat zu nehmen.

Zu den Arbeitnehmern im weiteren Sinne gehören auch die öffent- lichen Beamten. Die Eigenart des Beamtenverhältnisses und des Beamtenrechts, das dem Beamten einerseits viel weitergehende Pflichten auferlegt, anderseils viel weitergehende Rechte sichert als den Privatangestellten, erlaubt es jedoch nicht, für Beamte und Privat- angestellte im allgemeinen die gleichen Vertretungskörperschaften mit gleichem Aufgabenkreise vorzusehen. Auch befindet sich eine gesetzliche Negelung der Beamtenvertzetungen bereits in Vorbereitung. Für Betriebe, zu denen ja im Sinne des Gesetzentwurfs auch die Be⸗ hörden gehören, in denen Beamte und Privatangestellte zusammen tätig sind, muß aber die Möglichkeit gemeinsamer Beratungen der Ver— tretungskörperschaften in gemeinsamen Angelegenheiten vorgesehen werden, und dies ist im vorliegenden Gesetzentwurfe (6 19) geschehen. In gewissen Betriebsverwaltungen kann das Zusammenarbeiten zwischen Beamten und Angestellten ein besonders enges sein, und es können die einen vielfach gleiche Obliegenheiten erfüllen wie die anderen. In diesen Fällen kann es erwünscht sein, ganze Beamten—⸗ gruppen dem Betriebsratsgesetze zu unterstellen, Dies soll durch Ver— ardnung geschehen können. Auf dem gleichen Wege soll es aber auch möglich sein, solche Angestellten, die Anwärter auf Beamtenstellungen sind, den Beamten gleichzustellen unter der Voraussetzung, daß sie in den Beamtenvertretungen auch ihre Vertretung finden (6 3 Abs. 5).

der Betriebsräte.

, . . , . . Von der Art der Aufgaben hängt die Gestaltung der Betriebs⸗

räte ab. Sie müssen Körperschaften Fein, die von dem Vertrauen her. Anbeitnehmerschaft und aller ihrer Gruppen getragen sind. Ihre Mitglieder müssen daber aus allgemeinen Verhältniswahlen hervor— gehen. Sollen die veischiedenen Gruppeninteressen in ihnen zu Worte kommen, so dürfen die Betriebsräte nicht, zu klein sein, keinesfalls weniger als drei Mitglieder haben. Sie dürfen aber auch nicht so groß sein, daß ihre Geschäftsführung schwerfällig und ihre Leistungs⸗ fähigkeit beeinträchtigt wird. Aus diesem Grunde setzt der Entwurf

betriebsrate muß allerdings diese Grenze überschritten werden, weil in ihm unter Umständen eine greße Anzahl von Abteilungsbetriebs⸗

räten oder Ginzelbetriebsräten ihre Vertretung finden soll. Darum ist

hier die Höchstzahl auf 30 heraufgesetzt (5 8).

Zur Vermeidung zu großer Schwerfälligkeit war auch die bis— herige Zweiteilung der Arbeitnehmervertretungen in Arbeiter- und Angestelltengusschüsse zu beseit en. Die Bildung etwa eines Be— triebsrats als einer dritten if sckef neben Arbeiterausschuß und Angestell tenausschuß würde notwendig zu Reibungen und Kämpfen zwischen den drei Körperschaften führen, die damit ihre Wirksamkeit gegenseitig lahmlegen würden. Anderseits kann man nicht so weit gehen, die tatse

ächlichen Unterschjede zwischen Arbeitern und Ange—⸗ stellten, die auch in den freien Interessenvertretungen, den Gewerk⸗ schaften, durch Bileung gesonderter Arbeiter- und Angestell tenver⸗ bände ihren Ausdruck gefunden haben, durch den Zwang zu gemein⸗ samen Wahlen völlig verwischen zu wollen. Es würde das in zahl— . ällen die Herrschaft der Minderheit der einen Gruppe mit Hilfe der Mehrheit der anderen Gruppe bedeuten. Gemeinsame

Wahlen sollen daher nur dann stattfinden, wenn das von der Mehxy— heit beider Gruppen beschlossen wird, während im übrigen die lee Ber , 5 Nrboi kor ostossl lo 34 8 . Arbeitermital ieder bon den Arbeitern, die Angestelltenmitglieder von

den Angestellten gewählt werden (6 12). Die Vertxeterzahl beider Grünppen richtet sich nach ihrem Zahlenverhältnis im Botriebe, wobei aber die Minderheilegrupre jedenfalls einen, gegebenenfalls zwei Ver⸗ treter erhält (6 6). Für die Vertretung ihrer besonderen Gruppen⸗ interessen bilden die Arbeiter⸗ und die Angestelltenvertreter je eine Betriebsgruppe, die, sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die bediglich die Interessen ihrer Gruppe betreffen, ausschließlich zuständig ist (5 18) und die, wenn die Zahl der Vertreter der Gruppe nicht mehr als zwei beträgt, durch Ergänzungsmitglieder verstärkt wind (6 6 Abs. Y. Geltungsbereich.

Davon, inwieweit ein Bedürfnis zur Erfüllung der oben gekenn— zeichneten Aufgaben anerkannt wird, hängt es ab, für welche Art von TGetrieben r'nan die Betriebsräte einführen will. Der Entwurf steht auf dem Standpunkt, daß zum mindesten das Bedürfnis für die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen ein ganz allgemeines ist und deshalb der Begriff des Wetriebs“ die denkbar weiteste Aus— dehnung zu erfahren hat. Er umfaßt denn auch nach Sz Qnicht nur die Betrieke im engetet Sinne in allen großen Wirtschaftsgruppen (mit Ausnahme der Schiffahrt, für die wegen ihrer Eigenart eine Sonderregelung vorgesehen wird), sondern z. B. auch die Schreib⸗ stuben der freien Berufe, der Vereine, Gesellschaften und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechtes, also auch die Be— hörden, Anstalten, Stiftungen usw. Diese weite Begriffsausdehnung hindert natürlich nicht, daß gewisse Aufgaben, die ihrer Natur nach nur für Betriebe mit wirtschaftlichen Zwecken in Belvacht kommen, auf deren Betriebsräte beschränkt bleiben.

Betrieb seinheit. Formen der Betriebsräte.

Der Betrieb ist die Einheit; für die regelmäßig Cin Betriebsrat zu errichten ist. Was als selbständiger Betrieb anzusehen ist, wird nicht immer unzweifelhaft sein, es ist daher in der Vorlage eine Ab⸗ grenzung wenigstens nach der negativen Seite versucht (5 2 Abs. 92. Größere Betriebe werden häufig in Abteilungen zerfallen, die eine gewisse Selbständigkeit aufweisen und deren Arbeitnehmerscheft durch Sonderinteressen verbunden ist. In diesen Fällen sind Abteilungsbe—⸗ triebsräte zu errichten (5 7). die aber aus sich heraus einen Gesamt— betriebsrat bilden (6 8, dessen Zuständigkeit sich auf die Angelegen— heiten des gesamten Betriebes erstreckt.

Aber auch der Betrieb ist nech nicht das Unternehmen. Viel sind außerordentlich din n. mehrere, in den neuzeitlichen Riesenunter—⸗ nehmungen zahlreick? Wetrlebe Bestandteile eines und desselben Umer— nehmens und durch den Produktionsprozeß miteinander verbunden. So— weit diese Betriebe an einem und demselben Orte oder in Nachbarorten belegen sind, werden dielfach gemeinsame Arbeitnehmerinteressen be⸗ stehen, vor allem aber sind die Betriebsleistungen, an deren Förderung auch der Betriebsrgk keilnehmen soöll, eng miteinander verknüpft und boneinander abhängig. Es besteht also auch in diesem Falle das Be⸗ dürfnis nach einer zusammenfassenden Vertretung. Diese kann ge— funden werden, entweder in einem aus den Einzelbetriebsräten ge— bildeten Gesamtbetriebsrat oder in einem zentralistisch die Einzel⸗ betriebsräte ersetzenden gemeinsamen Betriebsrat. ür Umständen kann das Bedürfnis nach einem Gesamthbetriebsrate für die Betriere eines und desselben Unternehmens auch dann bestehen, wenn die

9 8 1 1

J

1 7 Betriebe nicht innerhalb elner Geme en belegen sind Auch für solche Fäll samttbetriebsrats eymogiicht 8 8 . e 6 Bedursnis nach Teérartigen zwischendrtiichen am tbernrlies sua sters r 27 (. 4 1 663 * . 2 3 6 anzuerkennen sein wird, ift der der großen Unternohmungen u er⸗ des Reichs, der Lände . . 8 . 1 CC Mel bdo, der Lanze 11 L* C UCnit . LE. 255112 DTDahe vinzelbetriebsrate und Deng ebergte bvorge⸗ die in Anpassung an ch ig der Reichs⸗ oder n 10 14 1 538161 ebe n

Die Errichtung der ieben für alle .

Bet Betriebe, die regelmäßig minde beschäftigen. Bei solchen, die nur zu gewissen it vermehrtem

M 84346 ss 5 Arbeitsbedürfnisse 20 und

betriebe), sind die Betriebsrät

bedürfnisses zu errichten G

Betriebsobmänner für Kleinbetriebe.

Damit aber auch die kleineren Betriebe einer Vertretung der Arbeitnehmer nicht entbehren, wird für die mit weniger als 290 und mindestens 5 Arbeitnehmern die Wahl eines Betriebsobmanns, unter Umständen zweier Betriebsobleute, vorgeschrieben. Sie haben die

eisten der Aufgaben und Befugnisse, die in den größeren Betrieb

: en Betriebsräten verliehen sind, doch ist. das Mitbestimmungsre— bei Einstellungen und Entlassungen hier nicht anwendbar (63 1, 2 Tarifliche Vertretungen. Sondervorschriften. In einzelnen Gewerben würde wegen ihrer Eigenart die Ein⸗ richtung von Betriebsräten Schwierigkeiten machen. Für solche Fälle ist die Möglichkeit zugelassen, daß di h einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag eine andere M der Vertretung geschaffen wird, der aber die gleichen Rechte wie dem Betriebsrat zustehen (5 17). Im wesentlichen wird von dieser Bestimmung das Baugewerbe Gebrauch

4

T M 12 2 22 * 1 I * 2 B 2 v 8 * 8 * 3 D 2 3 . —— 821 2 * 83 —— 2 7

schiffahrt). Hier ist darum der Erlaß eines besonderen Gesetzes vor⸗

Wahlrecht.

Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören die über das Wahl⸗ recht. Als Wahlverfahren ist das der allgemeinen und geheimen Verhältniswahl vorgeschrieben, das am sichersten eine dem Willen der Wähler entsprechende Vertretung gewährleistet (6 12). Die Wahl—⸗ berechtigung ist soweit als möglich ausgedehnt und an keine andere Voraussetzungen als ein Mindestalter von 18 Jahren und den Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte geknüpft. Gegenüber der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ist eine Herabsetzung des Mindestalters von 20 auf 18 Jahre erfolgt, mit Rücksicht darauf, daß auch der acht— zehnjährige Arbeitnehmer bereits über eine vierjährige Berufs— erfahrung zu verfügen pflegt. Wählbar sollen die mindestens 20 Jahre alten Wahlberechtigten sein, die gewissen Mindestbedingungen hin— sichtlich der für ihre wichtigen Aufgaben nötigen orfahrungen ge⸗ nügen. Sie dürfen nicht mehr in Berufsausbildung . und müssen regelmäßig eine sechsmonatige Zugehörigkeit zum Unternehmen, eine dreijährige zum Gewerbe oder Berufszweig aufweisen.

Um sicherzustellen, daß der Betriebsrat dauernd Vertr⸗ iner Wähler genießt, ist für seine Amtsdauer nur die Zeit ei Jahres vorgeschrieben. Es ist aber weiter vorgesehen, daß e schen vor dieser Zeit zu bestehen aufhört, wenn er das Vertrauen der

hat er zurückzutreten (5 29). Es kann aber auch auf 6 des

schaft der Schlichtungsausschuß die Auflösung beschließen (5 29. Auch einzelne Mitglieder können vor der Zeit ausscheiden, und zwar ebenfalls auf Grund eines Mißtrauensbeschlusses. Dieser darf aber dem Grundsatz der Verhältniswahl entsprechend nicht ein Mehrheits— beschluß sein, da sonst die durch diesen Grundsatz geschaffene Ver— tretung der Minderheiten duich Mehrheitsbeschlüsse sofort wieder beseitigt werden könnte. Es ist daher für die Abstimmung, die das Erlöschen der Mitgliedschaft zur Folge haben soll, zu verlangen, daß der Anteil an der Gesamtstlmmenzahl, mit dem das Mitglied ge— wählt ist, um einen merklichen Bruchteil (mindestens 10 v. H. zurück— egangen ist; es sei denn, daß es noch immer das Vertrauen der Mehr— heit der Wahlberechtigten genießt (5 26).

Obmann, Betriebsausschuß, Vertrauenspersonen.

Jeder Betriebsrat soll sich einen Obmann und einen oder zwei Obmannstellvertreter wählen, die nicht sämtlich der gleichen Gruppe angehören dürfen. (6 15. Diese Personen bilde in den größeren Betrieben zusammen mit den für die Entgegennahme und Prüfune der Mitteilungen des Arbeitgebers etwa zu bestellenden ständigen Vertrauenspersonen den Betrlebsausschuß, der einen, engeren Aus— schuß für die vertraulich zu behandelnden Angelegenheiten bilden soll G 16).

Betrieb sversammlung.

Als ein weiteres Organ der Arbeitnehmerschaft wird die Betriebs—⸗ versammlung eingeführt (5 32). Es ist dies auch gegenüber der Ver— ordnung vom 23. Dezember 1918 eine völlige Neuerung. Die Betriebs— versammlung ist die Versammlung aller Arbeitnehmer des Hetriebs, in der die Wahlberechtigten stimmberechtigt sind. Auch in der Betriebs⸗

d

c

vorgeschrieben sind. Der Betriebsversammlung fallen eine Reihe

1 die Bildung von Abteilungsbetriebsräten (86 7, über das Er— löschen der Mitgliedschaft eines Vertreters (5 26) und über den Bestand des Betriebsrats überhaupt (6 30. Geschäftsführung, Kosten.

In der Geschäftsführung soll der Betriebsrat möglichst frei sein. Der Gesetzentwuürf gibt nur einige Regeln und läßt sich den Betriebs— rat selbst seine Geschäftsordnung geben (55 21 bis 24).

Die Sitzungen sind nicht mehr wie in den Arbeiterausschüssen vor der Zeit der Verordnung vom 23. Dezember 1918 vom Arbeit- . sondern vom Obmann einzuberufen und zu leiten. Auch die Linladung des Arbeitgebers ist nur für diejenigen Sitzungen vor— geschrieben, die auf sein Verlangen einberufen werden G 21). Die notwendigen Kosten, insbesondere für die Versäumnis von, Arbeits— zeit, sollen dem Arbeitgeber zur Last fallen, der auch Räume und Geschäftsbedürfnisse zur Verfügung zu stellen hat (8 25).

Erläuterungen im einzelnen.

Im einzelnen sind zu den nicht schon vorstehend erörterten Be⸗ stimmungen des Gesetzentwurfs noch folgende Bemerkungen zu machen. Z3u §z 1 Abs. 3: Da in der Landwirtschaft oft für ganz kurze Zeit ein stark vermehrter Arbeitsbedarf eintritt, muß für die Be— urteilung der Betriebsgröße von der ständigen Arbeitnehmerschaft ausgegangen werden. 1 3 Abs. 1; Da es sich um eine Vertretung der in einem eigentlichen Arbeitnehmerperhältnis stehenden Personen handelt, sind die dem Arbeitgeber mithelfenden Familienangehörigen nicht den Arbei mehmern zuzurechnen. . §83 Aks 7 Eine Neuerung gegenüber der Verordnung vom 23. Vezemher 1918 bedeutet die Einbeziehung der Heimarbeiter. Sie muß sich jedoch auf die am Orte und in der Nachbarschaft wohnenden

M 1 ?! J G / /

Heimarbeiter beschränken, da von den ferner Wohnende 16 ) 18 BI J B ;

nab Wahl und insbesondere an den Betri

7 136* *

Ile e Lal bel 9. J meRreryn Mofriol . ? 1 * . 8: Vie mehreren Betriebe des gleichen Unternehmens, dis gemeinsamen Vertretung jzusammentun sollen, haben dis iter 9 froch z * 5 5 . sie unter Aufrechterhaltung der Betriel ür jeden

h zinzelbetrieb über dies 2. ; 7 5 Ginzelbetrieb über diesen noch einen Gesamtbe ob sie

e , gz nor 59 8 es unter Verzicht auf die Einzelbetriebsräte einen gemeinsamen Betriebs⸗ 8

rat bilden sollen. Liegen jedoch die Betriebe an nicht zusammen⸗

24. . ö ; Iedoch die De. Uebe an cht Uulammen

hängenden Orten, so kommt nur ein Gesamtbetriebsrat in Frage. Zu §z 10: Für die Unternehmungen und Verwaltungen des Reichs,

9y Y ; o . 2p * Sie n 5 58

der Lander und der Gemeindeverbände, die sich über einen größeren

Teil des Reichs- oder Landesgehiets, oder über mehrere Gemeinde⸗ bezirke erstrecken, in erster Linie also Eisenbahn⸗ und Postverwaltungen,

8

ing der Betriebsräte in Anlehnung gn die Organisation

perwaltung z. B. wird ein System von Abteilungs- und. Einzel=

ratsgesetz selbst geregelt werden kann. Es wird daher der Ver⸗

ordnungsweg hierfür borgesehen.

12 Abs: 2, Die besonderen Verhältnisse in den er Kampagnebe erfordern eine Sonderregelung. Es

Zaisonarbeiter durch den etwa außerhalb

gist anwendbar gelmäßig in kürzeren Zeit⸗ z. B. Artisten. Abs. 3 soll des Abs. die Landwirtschaft Anwendung . ise die Saisonarbeiter zwar der Zahl nach über⸗ wiegen, jedoch im Interesse der Stetigkeit des Betriebs wie der Hher⸗ stellung gesunder Arbeitsberhältnisse in der Landwirtschaft das Ueber⸗ wiegen der einheimischen und ansässigen Arbeiter im Betriebsrat gegenüber den wenig am Betrieb interessierten, meist ausländischen Wanderarbeitern erforderlich ist. . Zu § 17 Abs. 2: Da an den für einen Betrieb geltenden Tarif⸗ rägen nicht immer alle im Betriebe beschäftigten Arbeitnehmer, die in verschiedensben Berufsvęreinen der Arbeiter und Angestellten ange⸗ jören können, beteiligt sind? muß den nicht beteiligten Arbeitnehmern, Q in der tariflich vereinbarten Vertretung ein für sie wirksames

Abs. H) an Stelle des Abs. 2 für

weil hier zeitwe:

2

*

*

J .

Organ nicht erblicken, das Recht gegeben werden, auf der gefetzlichen Vertretung zu bestehen.

„„Zu 5 18: Sollten in einzelnen Fällen Streitigkeiten über die Zu⸗ ständigkeit der Gruppen oder der verschiedenen Arten von Betriehs— räten entstehen, so entscheidet hierüber die im § 50 bestimmte Stelle. Zu § 20 Abs. 2: Im Falle der Wahl von zwei Betriebsobleuten bilden dicse nicht eine Körperschaft, sondern jeder handelt für sich

(vgl. S 45.

Zu 5§z 25 Abs. 2: Dem Arheitgeber kann nur die Deckung nok wendiger Geschäftsunkosten aufgebürdet werden. Es sind dies solche, die durch die Erfüllung der dem Betriebsrat gesetzlich gestellten Auf⸗ gaben erfordert werden, nicht also z. B. Kosten für Reisen zum Zwecks von Zusammenkänften mit Vertretern anderer Betriebsräte u. dgl., wohl aber die durch den Zusammentritt von Gesamtbetriebsräten nach § 9 Abs. 4 und § 19, deren Mitglieder an verschiedenen Orten wohnen, entstehenden Reisesosten. Ueber die Notwendigkeit entscheidet bei Streitigkeiten die im § 50 bestimmte Stelle. .

Zu 5. 27: Es wird Sache der nach 5 14 Abs. 3 vom Reichs= arbeitsminister zu erlassenden Wahlordnung sein, zu bestimmen, daß auß den Wahlvorschlagslisten mehr Namen enthalten sind, als Mitglieder wählen sind, damit in jedem Falle noch Personen auf der Liste

ie als Eisatzmitglieder eintreten können.

Zu 30: Da es für die Gesamtbetriebsräte keine Beiriebs⸗ versammlungen gibt G 32 Abs. 3), so kann diese Bestimmung für si nicht in Anwendung kommen. Dies erübrigt sich aber auch, ba die don den Abteilungs- oder Einzelbetriebsräten gewählten Vertreter für den, Gesamtbetriehsrat durch Verlust ihrer Mitgliedseigenschaft im Abteilungs- oder Einzelbetriebsrat auch die im Gesamtbetriebsrate ver⸗ lieren. Mißtrauensheschlüsse, die sich gegen jene Betriebsräte oder ihrs Mitglieder richten, berühren also auch die Zusammensetzung des Ge⸗ samtbetriebsrats. .

Zu 5 32 Abs. 2: In Betrieben mit Tag⸗ und Nachtschicht wird es oft nicht möglich sein, sämtliche Betriebsangehörige gleichzeitig zu versammeln. Für solche Fälle wird die Zerlegung der Betriebs⸗ versammlung in zwei Teilversammlungen vorgesehen.

Zu 5 34 Ziffer 8: Es ist. das Wesen des Betriebsratz, daß en die Verfügungsmacht des Arbeitgebers beschränkt. Seine Befugnisse lönnen darum aber auch nicht weitergehen als die des Arbeitgebers selbst. Ist daher etwa durch Stiftung eine Wohlfahrtseinrichtung begründet, deren Verwaltung Dritten, z. B. der Gemeinde, übertragen ist, so kann dem Betriebsrat ebensowenlg wie dem Arbeitgeber selbst eine Mit⸗

wirkung daran eingeräumt werden. Ist aber der Arbeitgeber sesbst kiaft Stiftungsurkunde zur Verwaltung oder Mitverwaltung berufen, so wird im Rahmen dieser seiner Verwaltungsbefugnis nunmehr auch der Betriebsrat mitzuwirken haben. . Zu 8 34 Ziffer raus, doß die Tätigkeit des Betriebsrats eine beratende ist, folgt, daß ihm ein Recht zu selbständigen Eingriffen oder Anordnungen nicht zusteht. n nicht verliehen.

Zu § 40 Abs. 3 In Fällen der fristlosen Entlassung aus einem Gu as Einspruchsrecht nicht gewährt werden, weil sonst zwei Stellen, Schlichtungsausschuß und Gericht, über die gleiche Rechtsfrage zu entscheiden hätten. Es ist aber durch 5 45 dafür gesorgt, daß, auch wenn das Gerichtsurteil nicht auf Wiedexreinstellung, sondern bielleicht nur auf Gehaltszahlung oder Schadenersatz lautete, doch die Folge der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses eintritt. Zu 5 50: Der Bezirkswirtschaftsrat, der schon an anderen Slellen des Gesetzentwurfs genannt ist; ist die nach dem Gesetzentwurfe zur Er⸗ gänzung des Art. 34 der Reichsverfassung in Autsicht genemmene Körperschaft, die sich aus Vertretern der für die einzelnen Wirtschafts⸗

Ziffer 1: D

Ein solches ist ihm denn auch im 35

12

. 8 77 235

I

und es soll auch die Bildung von Lanxeswirtschaftsräten möglich sein. Zu 555 1. Die aufzuhebenden Bestimmungen sind die über die

Arbeiter⸗ und. Angestelltenaus

28

Zu 5 55 I: Für die staatlichen Unternehmungen und Verwal⸗

tungen ist es. wichtig, daß die ergehenden Beschcide der Schlichtungs ausschüsse einheitlich sind, damit die einheitliche Regelung des Dienstes

1 zt. beeinträchtigt., wird. Deshalb wird für sie ein besonderer

Zu § 55 V bis VII: Der § 1344 der Gewerbeordnung beruh r D 1 1

ö 362 , . 89 6 ö 332 2. 9 auf der bisherigen Rechtsgrundlage, wonach die Arbeitsordnung einseitig L* ö z

vom Arheitgeber erlassen wird, und ordnet die Anhörung der Arbeiter schaft. Er ist also durch 34 Nr. 3 und 8 38 des vorliegenden Gese ntwurfs überholt. Auch die Aenderung des § 1346 Abs. 1 der Gewerbeordnung sowie die des S 13 der vorläufigen Landarbeitsordnung ist eine Folge dieser veränderten Rechtslage. Veraltet ist endlich §z 134 h der Gewerbzordnung, der regelt, was als ständiger Arbeiter⸗ ausschuß gilt.

Nr. 72 des Am sblatts des Reichspostministerium s, vom 4. August hat folgenden Inbalt: Verfügungen: Eilbest gebühr für Briefsendungen nach Deutschösterreich und nach Ungarn; Nendruck des Merkblatts über den Peost- usw. Verkehr zwischen dem unbesetzten Deutschland und den von belgischen usw. Truppen besetzten deutschen Gebleten; Nachtrag zum Verzeichnis der Postscheckkunden bei den P. Sch. Ae. im Reschspostgebiet; Postverkehr mit der Provinz Posen.

Nachrichten.

. 1 6

weite Beilage

3 zum Dentschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

39 179.

Gandel und Gewerbe.

In der vorgestrigen Versammlung ders Roheisenvee— andes in Essen a. v. R. wurden nach Verhandlungen mit Ver⸗ tern der Regierung, der Verbraucher und Arbeitnehmer die Preise ir Au gu st festgesetzt. Wie W. T. B.“ melde ht auf die eingetretene Steigerung der Selbst

Verteuerung der Rohstoffe und Fabrikationzkosten eine Erböhung

Grundpreise vorgenommen, Lie sich für Haematit auf 113 , segerländer Stahleisen und Spiegeleisen auf 70 „M6, Gießerei⸗ heisen 1 auf 78,50 M, Luxemburger Gießerei⸗Roheisen auf 60,50 lit. Die neuen Grundpreise ab Werk stellen sich mithin für August, G folgt: Haematit 573,50 ½ , Siegerländer Stahleisen 485 , piegeleisen 10/12 502 ƽ,, Gießerei⸗Roheisen 1517,50 M, Luxem—

srger Gießerei⸗Roheisen 452 .

uck kam.

New Jork, 7. August. (W. T. B.) Daz „Reutersche Büro“ eldet, daß die Effektenbörse den größten Rückschlag diese⸗ shres erlitten hat. Die Preise fielen um 8 bis 20 Punkte infolge jn Gerüchten, daß die Regierung praktische Maßnahmen gegen die sewinnmacher erwäge, und im JZufammenhang mit der Gntwicklung vom bundesstaatlichen Handel zausschuß bebandelten Angelegenheit. on dem Preissturze wurden alle Arten von Effekten in Mitleiden—

haft gezogen.

Wjen, 9. August. (W. T. B.). Zwmischen den Verwaltungen Desterreichtschen Kreditanstalt und der Böhmischen Gekomptebank eine Vereinbarung justandegekommen, wonach die Böhmische Fomptebank die tschechoslowakischen Filialen der Kreditanstalt mit en gesamtem Personal übernimmt. Die Böhmische Eskomptebank srd aus diesem Anlaß ihre Firma in Böhmische Eäkomptebank und editanstalt umändern und eine Kapitalserhöhung vornehmen. Eine den 2. September einzuberufende außerordentliche Generalver⸗

umlung wird darüber Beschluß fassen.

Berlin, Sonnahend, den 9. August

18418.

t, wurde mit Rück⸗ lostenpreise infolge

Eine vorgestern in Stuttgart abgehaltene General⸗ rsammlung des Vereins füddeutscher Baum- ollindustrieller in Augsburg nahm, wie W. T. B.“ eldet, nach eingehender Aussprache einstimmig eine Entschließung des Inhalts, daß nur die Beseitigung der Devisenordnung und r besonderen Einfuhrhewilligung für Rohbaumwolle den Bezug r Rohstoffe im Weltmarkte für Deutschland ermögliche. edürfnis für die Errichtung von Baumwolleinkaufsgeselschaften der ndustrie auf Iandwirtschaftlicher Grundlage, wie sie angeregt worden , wurde einstimmig verneint. Von solchen Gesellschaften könne bbesondere auch kein praktischer Nutzen für mittlere oder kleinere saumwollspinnereien etwartet werden. In der Uebergangsieit müßte e Kontingentierung der Erjeugung bet den einielnen Spinnerelen d Webereien unterbleiben. Besonders bemerkenswert ist, daß diese einung einhellig sowohl von den Kriegshöchstleistungsbetrieben als ich von den während des Krieges stilliegenden Betrieben jum Aug—

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten

Wien, 8. August. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in reservterter und etwas schwächerer Haltung. Verstimmend wirkte einerseits der Umstand, daß die e,, , wider Erwarten keinen Stückemangel ergab und andererseits die Verfügung, betreffend das neue tschechische Moratorium. Im weiteren Verlaufe trat infolge berubigender Berichte aus Budapest, ferner auf Käufe für Budapester und Triester Nechnung sowie auf sich daran anschließende Wochen deckungen eine rg Erholung ein. Eine sprunghafte Steigerung erfuhren Orientbahnaktien, nämlich um 330 Kronen, ferner gewannen Staatsbahnattien mebr als 50 Kronen und Tabakaktien 35 Kronen. Im Schranken waren Kohlen, Zucker- und Petroleumwerte bevonugt. Notenrenten gaben um 4 bis 1 Projent nach.

Wien, 8. August. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Türkische Lose 459,50, Orientbahn 2750 00, Staatsbahn 1072,99, Süd bahn 182.50, Oesterreichische Kredit 570, 90, Ungarische Kredit 723,00, Anglobank J80 00, Untonbank 48400. Bankverein 433 00, Länder bank 509, 00, Tabakaktien 2205, 0). Alpine Montan 116200, Prager Eisen 2810, 900, Rima Muranver 1015,90, Skodawerke 757.00, Salgo Kohlen 1050, 00, Brüxer Kohlen —— Galtzia 2195.09), Waffen Llovd⸗ Aktien 42,70, Poldihütte 959M, Daimler 690 90. Oesterreichische Goldrente 144 00, Oesterreichische Kronenrente 81-59, Februarrente 81,75, Mairente 82.50. Ungarische Goldrente 1690,00, Üngarische Kronenrente 80, 0. Nach Schluß: Staatsbahnaktien 1082,00.

London, 7. August. (W. T. B.) 2400 Englische Konsols 513, böo/o Argentinier von 1886 97, 4 70 Brasilianer von 1889 54, 4 09 Japaner von 1889 69, 3 0 Portugissen 554, 5h o/ g Russen von 1966 544, 40/0 Russen von 1999 39, Baltimore and Obio 59, Canadian Pacifte 1801, Erie 213, National Railways of Mexico S8), Pennsylvanla ——, Southern Pacifie 114, Union Packtfie 145, United States Steel Corporation 122, Anaconda Copper —, Rio Tinto 60, Chartered 2011, De Beers 245, Goldfields 11556, Randmineg 3. H5so Kriegsanleihe 941 16, 45 0/9 Kriegsanleihe 398, 4 90 Kriegganleibe 1015, 37 Kriegsanleihe 86§. Privat- digkont 33, Silber 571.

Paris, 8. August. (W. T. B.) 5 O0 Französische Anleihe S8 0, 4 06 Franiösische Anleihe 71,55, 3 0/0 Französische Rente 61, 25, 4 6/0 Span. aäͤußere Anleihe 130,50, 5 0/9 Russen von 1996 3 o Russen von 1896 33,75, 4 0,½ Türken unif. 74,30, Suejkanal 56,25, Rio Tinto 1882.

Am sterdam, 8. August. (W. T. B.) Wechsel auf Berlin 15,223, Wechsel auf Wien 6 50, Wechfel auf Schweiz 4745, Wechsei auf Kopenhagen 53 50, Wechsel auf Stockholm 66,70. Wechsel auf New Jork 268, 90, Wechsel auf London 11,704, Wechsel auf Parig 34,55, Wechsel auf Christiania 63, 10. 5 0 Niederländische Staatzanleihe von 1915 933, 3 o/o Niederländ. Staatsanleihe 690, Königl. Niederländ. Petroleum 741, Holland⸗Amerika- Linie 472, Niederlandisch⸗ Indische Handelsbant 236, Atchison, Topeka C Santa Fés 985, Rock Jzland Southern Pacifie 10635, Southern Rail—

way —, Union Pacifie 1385, Anaconda 1658, United States Steel

. d 22

unt . gfachen.

ä. Mufgebete, . und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

tungen, Verdingungen ꝛe.

Verkäufe, Verpa Verlosung ꝛc. bon Wertpayteren. .

ö. Kommanditgesellschaften auf Aktten n. Mktiengesellschaften.

) nntersuchungs sachen.

8490 Verfügung.

Der am 27. Deiember 1916 vom

lericht der 13. Res.Dioision gegen den

Behrmann Artur Emden erlassene Steck⸗

sef wirh zurückgenom men.

Münster, den 31. Juli 1919. richt des Auflosungsstabes 25 (13. Dip.)

9

Aufgebote, Ver⸗ ust- und Fundfachen, Bustellungen n. dergl.

6525

Folgende Wertpaplere siad hler in stain gestoblen:

Stück III. Krler ganleihe über 500 0 r. 2480108.

1 Stück 1V. Kriegtzanlelhe über 100 t. G H 479735.

2 Stück IV. FRriegganlelhe über 500 A War 468, à 47 465.

1 Stück VI. Kriegganleihe über 100 A

1. 9 642 157.

18tück VIII. Kriegganlelhe üer 500 S r. 10 142 421.

2 Stück IX. Krleg4zanleihe über 1000 1. 16 287 378, 16 287 379.

Falls eines dieser Wertpaplere an⸗ Ehalten, erfuchen wir um Nachrlcht zu F.-MNr. 6831/19.

Matnz, den 1. August 1918. Hefsische Staatgauwaltschaft.

16327] Erledigung.

Im Reichtanz. 145 v. 1. 7. 19 unter

571 gesperrte Reichsanl. 267 261 ju

1 525 S859 ju 1000 Æ sind ju

reichen.

Berlin, den 8. 8. 189.

Der Polizeipräsident. Abteilung JV. Erkennung dienst. Wp. 263 / 19.

(shd8]! Beranutmachuvg. Abbenden gekommen: 2lktien der Ellen⸗ ahn Ost Chise (Chemin de fer de lEst- Tsutrals Chilien) Nr. 39 089 u. 39 100 ä boz Frs. mit 265 Coupons. Rerlin, den 8. 8. 19. Der Polliespräsident. Abteilung JV.

GSelauantmachm nan. Abhanden gekommen: Dt. anleihe 13 7277 881 11000. wobnhast in Goslar, Werlizg, den 8. 8. 19. Der Polttelvraͤsident.

Geranut machung.

963, 895 6 10909,

S 900 3 0so

Danemark,

6274, 6717, 8769, 10535 10 661, 11 967,

22 961, 22 9652, 27 836, 33 186, 37 028, sopenhagen, den H. teln, 2 1.6 1 Aufgebotstermine unter Anmeldung seiner Der 6 iche Rechte das bejelchnete Ginlegebuch vorzu. chelsen. legen, widrigenfallg letzteres für kraftlos [48465]

; Verkändet am 9. Jult 1919. Aufruf. Friederie, gGerichteschreiber.

nde Versicherungsscheine sind an. Der Gerlchtsschreiher des Amtsgerichts: In der Aufgebotgsache der Hinterlequngt⸗ GSehrengt. selle des Amtsgerichts Stuhm bat das Amtegericht in Stuhm durch den Amts— richter Dr. Grunau für Recht erkannt;

Kay Sue nfon— H. R

geblich abbanden gekommen

a. Nr. 289 997 / 8, lauten bejw. 120 M auf Frlda und Eina Baokt, [47705] Aufgenot. am 36. 11. 1908 bejw. 7. 11. 1905, Der Handelsmann Otfo Kath in Polin Die Berechligtön der am 4. Ofsob'r hat dal Aufgebot dig mit G. Ballach 1886 ei der Regierungsbaupit-sse in

b Rr. 333717, lautend über 270 unterzeichneten Schecket Nr. O6 9 vom Marienwerder in der Hinz'schen 3wangs auf Auguft Geust, geb. am 21. 7. 1882, 19. Juli 1919 über 1600 4, lautend auf versteigerunaszsache binterleaten

d über 155 4A

wohn haft in P

Er kennunggdienst. Wp. 29l / 19.

wohnhaft in Hohenbostel,

2

Linie —.

Stockholm,

Firmen im Zusammenha

stand treten werden.

Geld: Fluͤssig.

3 oso Northern 1925 106t, Ohio 424, Cana

Paeifie 89,

Corp. 111, Französisch⸗Englische Anleihe ——, Hamburg Amerika Tendenz: Schwächer. . ;

Kopenhagen, 8. August. W. T. B.) Sichtwechlel aiff Hamburg 26, 00, do. auf Amsterdam 171,35, do. auf schwein. Plätz⸗ Fl, 75, do. auf New Jork 466,00. do. auf London 19333, do. aul Paris 55, 25, do. auf Antwerpen b8, 00, do. auf Helsingfors 29,60. . ugust. (W. T. B.) Sichtwechsel gu Berlin 25, 60. do. auf Amsterdam 150,50, To. auf schweij. Plän 71,75, do. auf Washington 405,00, do. auf London 17.55, do. auf Paris 52 00, do. auf Brüssel Hi, 00, do. auf, Helsingfors 263530.

New Jork, 56. August. (Schluß. (WB. T. B.) Umfang reiche Käufe seitens der berufsmäßigen Spekulation und führenden ug mit dem leichteren Geldstand bewirkten an der Effertenbörse ein kräftiges Anziehen der Kurse. Eisenbahn⸗ werte wurden in größeren Posten aus dem Markt genommen, da man erwartete, daß di Angestellten der Bahnen nicht in einen Lug Rsamentlich die Anteile der Union Pacific⸗Basn und der Reading Co. waren jeitweilig sehr begehrt. Insolge am dauernder Geldflässigkeit schloß die Börse in sehr fester Valtung ba. zum Teil erheblich höheren Kursen. Umgesetzt wurden 1308 00 Geld auf 24 Stunden Durchschnittsrate 34. Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen 4, Wechsel auf Berlin * Wechsel auf London (60 Tage) 4,23 00, Cable Transfers 4,32 09. Wechfel auf Paris auf Sicht 7,2200, Silber in Barren 108. ie Bonds 568, 4 oso Verrinigte Staaten Bonp) bn, Tope ja u. Santa F6 923, Baltimore und

Pacifie 1564, Chesapeake u. Ohio 5914, Chieagg

Milwaukee u. St. Paul 433, Denver u. Rio Grande 9. Ill inen Central 5 zex.,, Loutsville u. Nashville 113, New Jork Central 76, Norfolk u. Western 102, Pennsylvanig 443, Reading 81, Soutkern Union Pacifie 125, Angconda Copper Mining 1h united States Stecdz Corporation 107, do. pref. 1193.

4000 Ballen, kanische Baumwolle. Oktober 19,75. Amerikanische und Brasilianische 16 Punkte nierriger. Bradford, 7. August. (W. T. B.) Am Woll mark herrschte starke Nachfrage, Umsätze kemen aber im Hinblick auf Kohlenarbeiterstreik fast nicht zustande. 6. August. W. . B.) (Schluß.) Baumrorke loko middling 32,79 do. fur August 31,55, do. für Seytember 31,9. do. für Oktober 32,22, New Orleans loko middling 31,75. Petrolenm refined (in Cases) 20,25, do. in Tanks 9.25, do. Credit Balances at Oll City 400, Schm do. Rohe K Brothers 3700, Zu Zentrifugal 7,28, Weizen Winter 2373, Mehl Spring Wheat gleä Getreidefracht nach Liverpool nom. Kaffee Rio Mr. J September

New Hort,

prime Western

9, 50 = 19.25,

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1 Mk.

Mnserdem wird auf den Anzelgenvreis ein Teuernngszuschlag von 20 v. S erhoben.

Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften. ; Niederlassung 2e. . . Unfall, und Invaliditäts- ꝛc. Versicherung. Bankausweise. . Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

OO = 2

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 7. August. (W. T. B.) Baumwolle. Umsah Einfuhr 48 000 Ballen, davon 39 300 Ballen amert⸗

August 18,39, für September 19,56, f

do. Stand. white in New Jork 17,268

21,35, do. für Dezember 21.50

6 wann K / / k

von Rechtsanwälten. w

r r,.

5 o Reichs- auf August Eggers, geb. am 28. 1 1910, beantragt.

wohnhaft in Magdeburg, 6. Nr. 324 180, lautend über 960 M ] vorzulegen,

f. Nr. 308 518, lautend über 132

; g Nr. 165 752, lautend über 661 auf

Versicherungen ju haben glauben, werden

2. 1. 20, Lit. R Nr. 810, 831, 867, 895, bier nuch au gefordert, sie innerhalb Paul in Löüsseldorf, Ferreshrimersiraß-⸗9g4

,, , e n . 27 36 9 7 36 3h gi, e. In zu machen, andernfalls die in Verlust ge⸗ 9 . Ost und W. an. ratenen Versicherungsscheine für kraftlos enen briefe 205 eit M hir 389 erklärt und an deren Stelle neue Aus . Ibo? ; 288, fertigungen erteilt werden.

beantragt.

jeschneten

Das Amtegerlcht Bremen hat am 31 JZult 1919 folgendes Aufgebot er⸗ .

des am 28. Februar 1919 mit einer Ein.

nachweisenden Ginlegebuchs Nr. 16 036 der

hierselbst, Zimmer Nr. St, stattfindenden

erklärt werden wird.. Bremen, den 5. Augqust 1919.

*

J F . 2 ,

c. Nr. 351 922, lautend über 364 M Y ahlbar bei der Stadtsparkafse Polzin, Jahaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf d. Nr. 361 167j8, lautend über 120 den 26. November 1818, Abteilung 1V bejw. 220 M auf Kurt und Else Rolh⸗ mittags 9 Uhr vor dem unterzeichneten Grkennungsdienst. Wp. 316/19. kirch, geb, am 4. 6 1904 bejw. 9. 3. 1909, Gerichte anberaumten Aufgebot termine eine Rechte e, ,, . die ne, n; widrigenfalls die Krafilos— pale e nn, , a . i . auf Heinrich Stricker, geb. am 9. 10. 1902. erklärung der Urkunde erfolgen wir. lied en , ö e, wobn aft 3 gamburg, 2000 Sächs- Thür . Akt; Ges. für auf August Nagel, geb. am 11. 12 1907 ,

Polzin, den 1. Augutt 1918. Amttzaericht.

AUufgebot.

z ; 266. sschoff, Soffe ö lautend über 225 M auf Katharina Nagel, Die Ehefrau Gousta B n ,, geb. am 5. 8. 1887, wahrhaft in Hoff geb. Pauli, in Düsseldorf, Gerresheimer- i ; . i i, ö nungen hal. 109 Vereinghan! in Nürnbtr, hl; Haug E. serbeck, geb. am 28. 9. 1889,

100, * ü Go zz oM Wierhad. Stadtenleibr. Ml, Per onen, di, nst säckes aus dersen kelbe guöge telt auf Ben Namn Sefe

sßraße 94, hat das Aufaedot dir Spar⸗ fassenbücher 1) Nr. 8339 der stästischen Sparkasse in Ratingen über 715251 , 2) Nr. 11 949 der Bürgermeistere Syar⸗ kaff: Eckamp in Ratingen über 6.0)

spätest ns in dem auf Dienstag, den Mai 1920 Gormittags 190 Uhr, vor dem unter⸗— anberaumten Rechte anzumelden **. . , ,. ;. P 6.

Versicherun go Aetien⸗ Gesellschaft. nnn k rung der Ratingen, den 31. Jult 1919.

. Dag Amte gericht.

Mufgebot.

h Die Firma Erich Kaßner in Breslau schen Telegrayben⸗ Gesellschaft, A. G. e , da,, , hat daz Aufgebot des angeblich verloren

Kopenhagen, widerrufen.

botztermine Magdeburg, den 5. August 1919. gt * . Dag Polizelamt bittet um Nachricht zu und die Sparkassenbücher Kr V. A. E zig / i9. Wilbelma in Magdeburg, Allgemeine

Leipzig, den 6 August 1919. Des Poliielamt der Stadt Leipzig. (48001

Bekanntmachung.

Die Verlustmeldung der unten er— z . wähnten Akilenbtiefe der Großen iorsi—⸗ lassen: Auf Antrag deg Betrsebsin genteurg

wird hiermit ‚. gegangenen, Aafang Januge 1819 sälllg ; er eh e, , gn e. gewesenen Wechsels d. 4. Ostrowo, Sep- i, B Rr gbr, 2956, 283 3312, 6g, Natrulch; wand wer, mne dente, n sember 1918, über 139 35 , mit einem

6 lage, von υ 1000, auf den Namen ö gehe r n, n

13226, 17208, 18 828, 19725, 19726, 863 5 zff d

22 5. 27 53, Gertr, Seer gen er neten und gen- sirkunde wird aufgefordert, wvätesteng in I ghz, 23 357. wärtig ein Guthaben von M 1900 hem auf ben. R. Upeil zb, . ö mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten S3 II, Sparlasse in Bremen bim enge n r, 3 4 ,, Aufgebols termine pätest in dem au hr ,,,, seine Rechte anzumelden und die Urkunde August 19199 deu 36. Febrnar 1920, Gormittags vorzulegen, widrigenfallg deren Kraftlos.

10 Utz, anberaumten, im Gerichts hause erfslarung erfolgen wird. Ostrowo, den 16. April 1919. Dag Amtggerichi.

Der Inhaber der

einsiweilige Verlügung werden mit igen

Ansprüchen an die S aaisfasse ausge r loge Dem Dr. Bolit, Berlin N 24, Jehar nn straße 13, werden seine Rechte auf ben Aufgebottantreg vorhe halter. Dr Grunau. Ausgefer tigt. Stuh m, den 14. Juli 1918.

Kruse, Eelichteschreiber des Am ti gerich fe

48156 Aufgaennt.

Die Birte rleguygastelle des an, Unrubstadt hat bezüglich der in der Wil helm Steinhachschen Zwangsverste igerunn t= sache von Karge Nr. 231 am 29. Juni 1887 bit der Königlichen Regierung kenn kasse in Posen binterlegten ö? M 18 4 das Nufnebotgverfahren zum Zwecke den Aue schlleßung der un de kannten Berechtigt. Wuüͤhelm Steinbachschen Krbhen, gen 8 27 H -O. beantragt. Die Gläudign werden daher aufgefordert, ibre Forderungen gearn die hinteriegte Masse srätestensz in dem auf den 10 Dizemper Rag. Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebog⸗ termine hei diesem Gerschle aszumelden', wldrigenfalls sie mit ihren Pfanzrechten ausgeschlossen werden. Amiggericht Unrunstadt. den 31. Jult 1918.

(484521 Nas Amttgericht Braunschweig hat Lenke folgen des Aufgebot erlassen Ver Echuh- machermeister Heinrich Preuße, kier, Mat das Aufgebot des Hyvothekenbriefzs dom 4 Ayrl 1885 über die am Grundstücke No. ass. 566 ag der Gchternstraße fär vi Ehefrau deß Arheiters Christian Era. Glisabeth geb. Wischiropp, hier, nynten Nr. 4 eingeiragene Hypothek zu 1200 / R beantrazt. Der Inhaber der Urkagha wird aufgefordert, spätestens in dam den 2I. April RBO. Varmiit EH Uhr, vor dem unterzeichneten Bericht, Zlamer Nr. 22), anberaumten Aufgezong- sermline seine Reckte anjumelden und Mie Urkunde vorzulegen, wierigenfalls di . der Urkunde erfolqan wird. 3

Branunschweig, den 25. Juli 1913.

Der Gtrichtschreiber des Amtgaerichte, Abt. 22: W. Sprinkstub.

484601 Au gebot.

Es baben beantragt das Aufgs bot l. zum Zwecke der Auslchlichang der un⸗ bekannten Gläubiger bezw. Glänbigererbrn:

a. der im Grundbuche vo wlarm Band 1 Batt 70 in Abteiling 111 Johann Peter Cogradez in labau ein-

Herrn Otto Kath oder Ueberbringer, Kostenpausch quantum für eine schwebende

38 J ö. ' ö . m erer / / /

getragenen 300 Taler der Mühlenbeltker

9 . ö = J ĩ J 8 ' h ü F J e / /˖an