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die keine ordnungsmäßige Lehrzeit zurückgelegt haben, find nach vorheriger Vereinbarung in die ihren Leistungen und ihrem Alter entsprechende Lohnklasse einzureihen.
Die Regierungen haben das hiernach Erforderliche als— bald zu veranlassen, auch die Rentmeister entsprechend zu ver⸗ ständigen.
Da die nach den genannten Richtlinien zu bemessenden Gehil jenlöhne im Laufe tes Jahres schwankend sein werden, Dürfte es sich empfehlen, die für die Rentmeister ausgesetzten Amte kostenentschädigungen in zwei Teile zu zerlegen, und zwar in die Ausgaben für persönliche und für sächliche Kosten, damit die etwa erforderlich werdenden Amtskostenzuschüsse lelchter er⸗ rechnet werden können. Zu den persönlichen Foften sind nur die für die Hilfskräfte aufzuwendenden Löhne und die von dem Arbeitgeber zu entrichtenden anteiligen Kassenbeiträge zu zählen, während alle übrigen Ausgaben (für Miete, Reinigung, Heljung, Vordrucke, Papier, Schreibmaterialten, Reisen zu auswärtigen Amtshandlungen usw.) auf die sächlichen Kosten entfallen.
Die Regierungen werden ersucht, die Zerlegung der Amts— kostenenischadigungen demnächst vornehmen; die zur Deckung der Amtakosten heranzuziehenden Nebeneinnahmen ssiehe die Verfügung vom 12. Mal d. J. IL 10161, 1 7633) 6 hier⸗ bei nur auf die persönlichen Kosten anzurechnen. Die fest— gestellten Summen sind mir in Form einer Nachweisung binnen 8 Wochen mitzuteilen.
Werden von den Rentmeistern Zuschüsse nur für einen Teil der Amte kosten benötigt, so kann von einem Verwendungs— nachweise des anderen Teils der Kosten abgesehen werden. Sollten also z. B. die für die Gehil fenbesoldung vorgesehenen Mittel, unzureichend sein, so würde auf einen Nachweis über die sächlichen Ausgaben verzichtet werden können. z
. Die Regierungen werden ermächtigt, die zu den Ge⸗— hilfensöhnen erforderlichen Zuschüsse zu den Amiskosten⸗ ent chädigungen auch dann selbständig zur Zahlung anzuweisen,
wenn hierdurch der in der vorerwähnten Verfügung vom
12. Mai d. J. für jede Kasse zur Verfügung gestellte Betrag von 3000 „M überschritten werden sollte. Schließlich ist nichls dagegen einzuwenden, die erforderlichen Amtskostenzuschüsse, namentlich bei größeren Kassen, nicht nur am Jahresschlusse, sondern im Laufe desselben in regelmäßigen Zwischenräumen (vierteljährlich oder monatlich auf Grund vorgelegter Lohn—⸗ rechnungen usw.) zu bewilligen und zahlbar zu machen. Berlin, den 31. Juli 1919.
Der Finanzminister. Dr. Südekum.
An die sämtlichen Regierungen, ausschließlich Sigmaringen.
Richtlinien zur Entlohnung der bei den Kreiskassen beschäftigten Hilfskräfte. / — — — In den Or Eklassen
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A. Lehrlinge 1 nnn, 349 180 420 360 ö. . J 300 740 680 620 560 w B. Gebilfen 1200 1140 1030 1020 9690 1300 1235 1140 1105 1040 1400 1330 1260 1190 1120 1500 1425 1350 1275 1200 1600 1520 1440 1360 1250 1700 1615 1530 1445 1360 1800 1710 1620 1530 1440 1900 1805 1710 1615 50 2000 1900 1800 1700 1600 2100 1995 1890 1785 1680 2200 2090 1980 1870 1760 230 2155 26070 1955 1840 2400 280 2160 2040 1920 2475 2320 2230 2105 1980 266560 2125 2285 2170 2040 2625 2495 2360 2230 2100 2700 2565 2450 2295 2169 2775 2135 26500 2360 2220 2850 2710 2565 2425 2280 2925 2780 26350 2485 2340 3000 2850 2700 2550 2400 3075 2920 27665 2615 2460 3150 2990 2835 2680 2520 3225 3065 2900 2740 2580 3300 3135 2970 2805 2640 3375 3205 3040 2870 2700 3450 3275 3105 2930 2760 3525 3350 3170 3000 2820 3600 3420 3240 3060 2880 . Gehilfinnen . Gehilsinnenjahr . . 120 1140 1080 1020 9680 1275 1210 1150 1085 1020 1380 1280 1215 1150 1089 1125 1355 1280 1210 1140 1500 1425 136560 1275 1200 1575 1495 1420 1340 1260 16560 1570 1188 1400 1320 725 4640 15650 1465 1380 1800 1710 1620 16530 1440 1875 1780 1665 1595 1500 950 1820 1755 1660 1560 025 1935 180 1720 1620 21090 1995 18960 1785 1680 2175 2065 1955 1850 1740 21250 2140 2025 1910 1800 2325 2210 2090 197 1860 2400 2280 21560 2040 1920 2475 2350 2225 2105 1980 2510 23120 2295 2170 2040 2525 2475 2360 2230 2100 12700 2565 2430 2295 2100 Außerdem — ausgenommen Lehrlinge — die Kriegsteuerungs— zulage nach den slaatlichen Sätzen und bei Kreiskaͤffen von mindest ns 3 Hilssträften der ersten Hilfskraft nach 10jähriger Dienst⸗ 16 Hälfte des Wohnungsgeldzuschusses für mittlere Staats⸗ eamte.
S890 820 760
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Bekanntmachung. Dem Fleischermeister PJe2z ul Golla wird vom 10 d. M. ab die Ausübung des Gewerbes als Fleischermeister und Viehhändler wieder gestattet. Köntgshütte O. S., den 5. August 1919.
Die Polizeiverwal lung. Werner.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un zuver la ssiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 663) babe ich dem Betriebsleiter Adam Weber in Berlin Wilmersdorf, Sigmaringerstr. l, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb un tersagt.
Berlin, den 4. August 1919.
Landespolizeiamt beim Staatekommissar für Volksernährung.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir den Ebeleuten Fritz Beisen herz, Dortmund ⸗Huckarde, Aspeystraße 21, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichs⸗ anzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 2. August 1919.
Lebensmittelpolijeiamt. J. A.: Schwarz. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesrateéverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betr. Fernhaltung unjuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Metzger Josef Reuber in Attendorn, k der Handel! mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondeie mit Fleisch und Fleisch⸗ waren, vorläufig auf die Dauer von? Wochen rom Tage der Veröffentlichung an unter Auferlegung der Kosten der Veröffent— lichung untersagt und sein Geschäft geschlossen.
Olpe, den 6. August 1919.
Der Landrat. Dr. Treusberg. —
(Fortsetzung bes Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Deutsches Reich.
In der am Sonnahend unter dem Vorsitz des Reichs⸗ finanzministers Erzberger abgehaltenen Vollsitzung des Staatenausschusses wurde den Gesetzentwürfen zur Aende⸗ rung des Postscheckgesetzes, über die Postgebühren im Gebiet des Deutschen Reiches und über die Telegraphen⸗ und Fern⸗ sprechgebühren, dann dem vom 6. Austschuß der National⸗ versammlung beschlossenen Entwurfe einer Verardnung, be⸗ treffend die Ahlösung der dem Reich durch die Inanspruchnahme von Grundstücken und Gebäuden sowie Leistungen Dritter er— wachsenen Veipflichtungen (Vertraggablösungsverordnung) zu⸗ gestimmt. Ferner wurden die Entwürfe von Ausführungs⸗ bestimmungen zum Gesetz über das Branntweinmonopol ge— nehmigt.
Die vereiniaten Ausschüsse des Staatenausschusses für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
Das Reichskabinett hat in seiner am Sonnabend ab⸗ gehaltenen Sitzung auf die von dem Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegs— hinterbliebenen erhobenen Forderungen auf die Be— willigun gen außerordentlicher Unterstützungen, laut Meldung des „W. T. B.“, folgenden Beschluß gefaßt:
Die vom Reichsbund der Reichsregierung, unterbreiteten Forde⸗ rungen zur Behebung der Notlage der Kriegshinterbliebenen belaufen Ich allein für die einmaligen Unterstützungen und für die geforderten Rentenjuschlage für das Jahr 1919 auf über 500 Millionen Mark. Wie die Meichsregierung stets den ernsten Willen — auch durch die Tat — bekundet hat, die unbestrittene Notlage der Kriegsbinterbliebenen tunlichst zu bessern, so muß sie auch die mal im Interesse der Gesamtheit des Volkes und damit auch der Kriegsbeschädigten und Krieashinterbliebenen ernstlich prüfen, ob die erhobenen Forderungen jetzt erfüllbar sind. Der Reichs regierung stehen außer den Mitteln, die bereits bewilligt worden sind, ß. auch insbesondere außer den am 27. April d. J. zur Verfügung gestellten 300 Millionen Mark weitere Mittel zurzeit nicht zur Verfügung, da die gesetzgebenden Körperschaften solche nicht bereit gestellt haben. Die . wird jedoch von den gesetzgeben⸗ den Körperschaften für den mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft tretenden Reschshaushaltsplan die Einstellung ausreichender Mittel erbitten, die insonderheit zur Behebung der Notlage bedürftiger Kriegshinterbliebener, insbesondere unbemittelter Witwen mit Kindern, dienen sollen. Die Reichsregierung verfolgt das Ziel, alle verfügbaren Mittel zur Besserung der Notlage der unbemittelten Bevölkerung zu verwenden. Deshalb sind unter wesentlicher Beteiligung des Reichs anderthalb Milliarden zur Senkung der Lebensmittel zur Verfügung gestellt worden. Auch hat
das Reich Maßnahmen zur Zuführung der verfügbaren Kleiderstoffe
an die unbemittelie Bevölkerung mit Hilfe der Lieferungsverhände getroffen. Diese Maßnahmen kommen auch den bedürftigen Kriegs⸗ hinterbliebenen zugute. Die kommende Steuergeletzgebung kann erst die Möglichkeit geben, einer nach sozialen Grundsätzen aufzubauenden Versorgungsgesetzgebung näher zu treten. Nur das gesamte deutjiche Volk kann durch seine Arbeit die Mittel schaffen, um gerechtfertigte Wünsche der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zu erfüllen.
Der Zentralrat der deutschen sozialistischen Re⸗ publik, gez. Cohen, erläßt an alle Arbeiterräte der deutschen Republik folgen den Aufruf:
Eine der wichtigsten Bestimmungen des Friedensvertrags ist die Vestimmung über den Wiederaufbau der in Frankreich und Belgien zerstörten Gebiete. Von der Art ihrer Aueführung hängt Außerordentliches ab für das zukünftige⸗Geschick unseres Landes. Die Leistungen Deutschlandz für den Wiederaufbau müssen in der Hauptsache in der Stellung geeigneter Arbeitskräfte bestehen. Jede andere Form (z. B. Bezahlung oder übermäßige Lieferung von Rohmaterialien) würde katastrophale Folgen für unser Land haben. Es handelt sich also darum, daß die zahlreichen, in Deutschsland vorhandenen Arbeitskräjte, die zum Tell ohe Beschaftigung sind, sich freiwillig für den Wiederaufbau zur Verfügung stellen. Es ist selbsi verstaͤndlich, daß die Interessen der Arbeiter dabei nach jeder Seite hin gewahrt werden müssen. Unerfällbare Forderungen aber, wie sie in letzter Zeit aufgetaucht sind, dürfen nicht gestellt werden, sie würden die ahnehin verjwelfelte Lage unseres Landeg noch ver⸗ zweifelter gestalten. Es darf nicht vergessen werden, daß wir bei allen, den Wiederaufbau betreffenden Bingen nicht frei, so dern von der Entente abhängig sind, und in allem eine vorherige Ver— ständigung mit Frankreich erzielt werden muß. Am besten würden zweckentsprechende Aibeitebedingungen durch gemünsames Handeln der deutschen und französischen Geweikschaften zu erzielen
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Aber auch für die Arbeiterräte der deutschen Republi ier eine lohnende Aufgabe. Sie mössen den deutschen Arbe tern Ingeheures von der richtigen Erledigung dieser Angelegen⸗ t. Sie müssen ihnen sagen, daß diese
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das eigene Volk und dessen C Form bei dieser Wiederauftauarbeit beseitigen zu n, ein nutzloses Beginnen und absolut unmöglich. Vergessen wir nicht, daß es schnell zu handen gilt, die neuen Formen aber, die den Privat- unlernehmer vollkommen ausschalten sollen, im Augenblick noch gar⸗
Der Wiederaufbau Frankieichs ist ein gemein⸗
handeln, dann wird die Frucht des Wied ͤ ;
des deutschen und franzöfischen Volkes sein, und die deutschen Arheiter werden von sich sagen dürfen, daß ihnen das Haupiverdienst an diefem Ergebnis zu danken ist. Der Zentralrat richtet daher an alle Arbeiter den dringenden Appell, im Sinne des Aufrufs tätig zu lein und mit dazu beizutragen, daß der deutschen Republick aus der Nicht⸗ erfüllung gerade dieser aueschlaggebenden Friedenk bedingung kein nener unabsehbarer Schaden erwächst.
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Gemäß der Verordnung vom 18. Juni 1919 hat der Reichsarbeitsminister einen Ausschuß gebildet. der die Frage der Arbeitszeit im Bergbau des Ruhr— gebiets prüfen soll. Dem Ausschuß gehören an Vertreter des Zechenverbandes, der drei großen Bergarbeiterver bände und der Angestelltenverbände. Den Vorsitz hat auf. Bitte des Reichsarbeitsministeriums der durch seine langjährige praktische und wissenschastliche Tätigkeit bekannte Leiter des Büros für Sozialpolitik Professor Dr. Franke übernommen. Ferner sind nach Mitteilung des „W. T. B.“ in den Ausschuß berufen worden: Der Nationalökonom Professor Dr. Gothein⸗ Heldelberg, Professor Grotjahn⸗Berlin. Dr. Piorkowgstki⸗ Berlin, Sr. Jöhlinger, volkewirtschaftlicher Redakteur der Deutschen Allgemeinen Zeitung und ein Vertreter der preußi—⸗ schen Bergverwaltung. Der Ausschuß tritt am Dientztag im Gebäude des bergbaulichen Vereins in Essen zusammen, um nach Aufstellung seinetz Arbeiisprogramms die wichtigsten Zechen in den verschiedenen Revieren zu besichtigen und in mündlicher Erörterung mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie mit den örtlichen Behörden die Grundlagen für seine Feststellungen zu gewinnen.
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Der Schweizerische Gesandte Dr. Mercier hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Dr. Egger die Geschäste der Gesandtschaft.
Die von Minister Erzberger angekündigte Politik der Sparsamkeit hat zu einer wichtigen Eatschließung bei den obersten Reichs behörden geführt. Wie bekannt, hatten sich während des Krieges neben der bereits vorher bestehenden kleineren, im Kriege gleichfallz vergrößerten Presse⸗ abteilung des Auswärtigen Amts sowohl im Kriege ministerium wie im Reichtzmarineamt und anteren Reichsbehörden Presse⸗ abteilungen gebildet, die einen außerordentlich großen Personal⸗ apparat beschäf ligten. Die Reichsregierung hat jetzt beschlossen, alle diese Einrichtungen in einer einzigen Pressestelle zu vereinigen. Diese soll' räumlich mit dem Auswärtigen Amt verbunden werden, zugleich aber Pressestelle für den Ministerpräsidenten und alle übrigen Zentralbehörden des Reichs sein. Die weiteren Einzelheilen der Neuregelung stehen noch nicht fest, doch ist, um sie einheitlich vorzubereiten, der Pressechef der Reichskanzlei, Herr Rauscher, mit der gleich⸗ zeitigen Wahrnehmung auch der Leitung der Presseabteilung des Auswärtigen Amts beauftragt worden. Dr. Viktor
Naumann, der bisher diese Geschäfte wahrnahm, hat seinem
Wunsche entsprechend einstweilen einen Urlaub bewilligt erhalten.
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Die britische⸗ Behörde in den besetzten Teilen der
Rheinprovinz erließ, wie „W. T. B.“ aus Cöln meldet, folgende Bekanntmachung: Nachfolgendes Reglement, be⸗ ireffen die Anwendung des deutschen Zolltarifs, wird hiermit der Oeffentlichkeit mitgeteilt:
1 wo immer seit dem August 1914 fremden Mächten von Deutschland günstigere Tarife eingeräumt worden sind, sind diese Tarife ohne weiteres auf die alliterten und assoziierten Mächte in Anwendueg zu bringen,
2) alle Zahlungen haben rechtlich in der Währung zu erfolgen, die von der deutschen Regierung durch Gesetz oder Erlaß in Umlauf gesetzt ist. Das deutsche Verlangen, daß Zollabgaben nur in Geld oder sonst in Papier zu einem geminderten Umrechnungskurse erfolgen müssen, wird ergelehnt.
Es wird darauf hingewiesen, daß Waren, die nicht auf der Frei⸗ liste stehen, nicht nach England eingeführt werden dürfen, bevor die Einfuhrerlaubnis von der Handelskammer eingeholt ist. Alle Waxen, die ohne diese Erlaubnis vrsandt werden, unterliegen der Beschlag⸗ nahme. Einzelheiten über die Freiliste sind durch die Besatzungs⸗ abteilung, Blaubach 1, zu erfahren.
Preußen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat fol— genden Erlaß an die Beamtenschaft der preußisch⸗ hessischen Staatsbahnen gerichtet:
In Erfurt ist am 6. Juli ein mitteldeutscher Block geschaffen worden, um die Demotratisierung der Eifen⸗ bahnverwaltung zu erzwingen. Diesem Block sind die Be— zirke Cassel, Erfurt, Halle und Meggdeburg beigetreten. Als Kampf— mittel wird neben ständiger Bearbeitung der Presse die Schaffung einer Organisation bezeichnet, die der Bundesleitung als schlag⸗ fertige Waffe“ dienen soll. Diese Organisation soll vor allem die Propaganda des Streiks unter der Eifenbahnbeamtenschaft betreiben. Es heißt in dem Programm wörtlich:
Eine Streikorganisation ist durchzubilden. Die Namen der Beteiligten sind den iti auszutauschen. Regelmäßige Zusammen⸗ künfte der Streikleitung find zu vereinbaren, um in mündlichen Benehmen eine schlagfertige Organisation bis 1.9. 1919 zu schaffen.“
Diese Propaganda des Streiks in der Eisenbahnbeamtenschaft ist, besonders im jetzi en Augenblick, ein Verbrechen am deuten Volke. Jedem Einsichtigen steht die Gefahr des völligen Zu— sammenbruchs des Wirtschaftslebenz voc Augen. Dazu kommt die besorgniserregende Lage der Kohlenversorgung und die Be⸗ fürchtung, daß die Verhältnisse sich im Winter noch erheblich berschlimmern werden. Diese Tatsachen müssen insbesondere dem Eisenhahnbeamten klar sein, der infolge seiner Tätigkeit die Entwicklung des Wirtschaftslebenß genau verfolgen kann. Jeder Eisenbahnbeamte kennt auch die schwierige Betriebslage, mit der die Eisenbahnen augenblicklich kämpfen. Alle diese Ümstaände müssen in jedem von ihnen die Ueberzeugung von dem Ernst der Lage im Eisenbahnwesen befestigt haben. Wenn in solchem Augenblick eine kleine Anzahl von Beamten eine Organisation schaffen will, um den Streik zur Durchsetzung persönlicher Wünsche proklamieren zu können, so ist das eine Tat, die aujs schärfste verurteilt werden muß
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Ich bin überzeugt davon, daß die weitaus überwiegende Zahl der Eisenbahnbegmten diesem Vorgeben frenld und voll Abscheu gegen⸗ übersteht. Ich weiß, ich brauche den Beamten von dem Plan dieses Slocke⸗ nur Mitteilung zu machen. Die Empörung über solches Vorgehen, das unser Wirtschaftsleben neuerlich schwer erschüttern würde, wird auch in ihnen lodern! Diejenigen, die hier eine Streikorganisation schaffen wollen, die als Werkzeug in ihrer Hand jederzeit zum Losschlagen bereit sein soll, gefährden die staats—⸗ rechtliche Stellung der Beamten auf das schwerste! Denn, wenn Beamte selbst die Pflichten verneinen, die sich aus ihrer staate— rechtlichen Stellung ergeben, so gefährden sie dadurch diese Stellung selbst. Das Vorgehen jener Beamten ist eine Verletzung der elementarsten Beamtenpflichten, eine Gefährdung der Nechle der ge⸗ samten Beamtenschaft, die sie ahnungsiesz dem Verderben zuführen, und ein Verbrechen gegen die deutsche Wirtschaft und damit gegen unser gesamtes Volk. Ich darf keinen Zweifel darüber lassen und weiß mich darin einig mit der Staatsregierung, daß die Fortsetzung dieser Pläne und jede Betätigung der Streikorganisation an den schuldigen Beamten mit den gesetzlichen Strafen geahndet werden wird!
Ich richte deshalh hiermit die ernste Mahnung an jeden Beamten, sich von solcher Streikorganisation fernzuhalten, und erwarte von dem gesunden Sinn der Eisenbahnbeamten, daß sie die Erkenntnis von der Frevelhaftigkeit jenes Unternehmens in alle Kreise der Beamten tragen werden. Sie erfüllen damit nicht nur ihre Pflicht, sondern sie tun das, was ihrer Persen, ihrem ganzen Stande und dem gesamten deutschen Volke allein helfen kann, über die schwere Zeit der Gegen wart hinwegzukommen. Das niedergebrochene, aus tausend Wunden blutende Vaterland bedarf zu selner Aufrichtung in einem anderen Maße der Treue der Beamtenschaft als vor dem urglücklichen Kriege. Nur wer so denkt, hat den sozialen Geist erfaßt; denn sozial wirken heißt nicht sich vorxanstellen, sondern dem großen Ganzen dlenen.
Wie „W. T. B.“ zuverlässig erfährt, hat am 19. August der Vorstand des Gewertkschaftsbundes deutscher Eisenbahnbeamten mit dem Minister der öffent— lichen Arbeiten eine Besprechung über den vorstehend mit⸗ geteilten Erlaß an die Eisenbahnbeamtenschaft gehabt.
In ihr wurde von dem Vorstand und einem Vertreter der Erfurter Bundesbezirksleitung versichert, daß am. 8. August die Erfurter Bundesbezirksleitung die Erklärung abgegeben habe, sich künftig auf jeden Fall den Weisungen und der Leitung der Zentralleitung der Gewerischafst zu fügen. Die Bundesleitung ihrerseits übernahm die Gewähr dafür, daß von Erfurt keine Sonderstr ikaktion unternommen oder gefördert werden wird. Der Erfurter Vertreter erklärte auch seinerseits, daß von Erfurt ohne Einverständnis der Zentalbundesleitung ein Streik weder pro—⸗ pagiert, noch erklärt werden sollte. Der Minister stellte fest, daß zur Frage des Streikrechts der Beamten an sich durch seinen Erlaß eine grundsätzliche Stellung nicht genommen sei. Der Erlaß habe vielmehr die Eisenbahnbeamtenschaft über die Verwerflichkeit der Propagierung eines Verkehrsstreikes in der jetzigen ernsten Zeit auf— klären sollen. Ebensowenig sei die geordnete Betätigung der Organi— sation durch den Erlaß irgendwie behindert.
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Der Ohberstaatgantwalt am Kammergericht, General⸗ staatsanwalt Plaschke hat Berlin mit Urlaub verlassen.
Bahern.
Bei Beratung des Staatshaughaltsen twurfs im Finanz— ausschuß kam der Berschterstatter auf die Enthüllungen des Geheimen Legationsrats von Schön über die seiner— zeit erfolgte Veröffentlichung des Gesandtschaftsberichts durch Eisner zu sprechen und forderte eine genaue Unter⸗ suchung, worauf der Ministerpräsident Hoffmann lout „W. T. B.“ erklärte, daß der Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission nichts im Wege stehe. Ferner teilte der Ministerpräsident Hoffmann mit, daß die von Eiener angestellten Personen sich nicht mehr im Dienste befinden. Ein sozialdemokratischer Redner stellte an die Regierung die Frage, ob Eisner für seine damalige Reise zum Berner Soztalistenkongreß die entnommene Summe von 5000 M6 zurüclerstattet habe, und beanstandete, daß dieser Betrag unter dem Titel „Geschäftsbedürfnisse und Dienstreisen“ im Etat nachgefordert werde, da Eisner nicht als Ministerpräsident, sondern als Mitglied der U S. P. nach Bern gefahren sei. Der Ministerpräsident sagte Aufklärung hierüber für Mon⸗ tag zu. J
— Für eine Preßzentrale wurden im Finanzausschuß 95 (C0 S6 angefordert und genehmigt.
— Der päpstlicke Nuntius Pacelli, der sich noch der völkerrechtswidrigen Verletzung der Exöierritorialität der Nuntiatur in München, die während der Räteherrschast ge⸗ schehen war, auf Befehl des Apostolischen Stuhls nach der Schweiz zurückgezogen haste, ist nach Mitteilung des W. T. B.“ am 8. August wieder in München eingetroffen.
Sachsen.
In Dresden fand gestern eine Vorstandssitzung des sächsischen Sisenbahnerverbandes siatt, die sich mit der neuerlichen Agitation für einen Eisenbahnerstreik befaßte. Es wurde beschlossen, einen Aufruf an die Verbandsmitglieder zu richten, in dem es laut W. T. B.“ am Schluß heißt:
Wenn im Augenblick noch keine Gefahr besteht, daß die Streik⸗ bewegung auch unter den sächsischen Eisenbabnern entfacht wird, so muß damit gerechnet werden, daß man versuchen wird, auch unsere Kollegen für die Bewegung zu gewinnen. Seid daher auf der Hut! Laßt Euch nicht zu Unbesonnenheiten hinreißen. Die Verordnung über die Wahlen zu den Arbeiter⸗ und Beamtenräten wird in den nächsten Tagen erscheinen. Es finden auf allen Dienststellen Wahlen statt. Einen politischen Streik lehnen wer unter allen Umständen ab. Nur durch Ruhe und Arbeit kann unser Wirtschaftsleben und unser Vaterland wieder gesunden. Wer zum Streik ruft oder sich hinreißen läßt, macht sich mitschuldig am Verbrechen gegenüber unserer Volkswirtschaft und unserer Volksgemeinschaft. Von unseren Mitgliedern erwarten wir, daß sie mit Mut und Unerschrockenheit gegen allen Streikwahnsinn Stellung nehmen und auch in schwerer Stunde ihren verantwortungsvollen Platz nicht verlassen.
— In Chem nitz herrscht seit Sannabend wieder Ruhe. Wie dem „W. T. B.“ von zuständlger Seite mitgeteilt wird, halten Truppen verschiedene wichtige Gebäude der Stadt besetzt. Der Hauptteil der Truppen ist auf eine Linie außerhalb der Stadt zurückgenommen worden. Der Eisenbahnverkehr mit Chemnitz ist ungestört. Es sind alle Maßregeln getroffen worden, um nötigenfalls die Ordnung mit der Waffe wieder herzustellen. Die Regierung würde es jedoch lieber sehen, wenn es den Arbeiterorganisationen gelänge, durch gi Einsicht ihrer Angehörlgen die Regierung der Notwendigkeit zu ent⸗ heben, mit bewaffneter Hand die Wieden herstellung von Ruhe und Ordnung zu erzwingen. In Dresden haben gestern Be⸗ sprechungen zwischen dem Minister für Militärwesen und einer Abordnung der Chemnitzer Arbesterschaft stattgefunden. Von seiten der militärischen Stellen wurde zugesagt, daß die Verschärfung des Belagerungszustandes durch Festsetzung einer Sperrstunde aufgehoben werden könne, falls sich zeige, daß die
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Arbeiterorganisationen selbst die Innehaltung der öffentlichen Ruhe und Orbnung berbelzuführen in der Lage seien. Es nurde ferner in Auesicht genommen, daß unter der gleichen Voraugtzsetzung von der Einsetzung aquße rordentlicher Gerichte im allgemeinen Abstand genommen, daß aber ein besonderes Gericht eingesetzt wird zur Untersuchung der Vorgänge am 7. und 8. August, insbesondere also der Vorgänge am Bahnhof. Die Mitglieder der Deputation wollen sich be⸗ mühen, in der am Montag stattfindenden Ver sammlung der Angestellten⸗ und Arbeiterausschüsse im obigen Sinne zu wirken, und hoffen, daß es gelingen wird, weitere militärische Maß⸗ nahmen entbehrlich zu machen.
Oesterreich.
Nach Meldung des „Corresponz⸗Büros“ aus Wien hat der deutsch-österreichische Gesandte in Berlin Dr. Hartmann, nachdem er schon kürzlich dem Staatakanzler sein Amt zur Verfüßhung gestellt hatte, nach einer Unterredung mit Dr. Renner mündlich seine Demission gegeben. Der Staats⸗ kanzler hat die Demission zur Kenntnis genommen und Dr. Hartmann gebeten, einstweilen die Geschäfte in Berlin fortzuführen, his der Staatskanzler im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß die Frage der Neubesetzung der auswärtigen Vertretungen beraten und entschieden haben wird.
— Nach einer Mitteilung desselben Büros empfing der Staatstanzler Dr. Renner am Sonnabend in seiner Eigen⸗ schaft als Leiter des Staatsamts für Aeußeres die Mitglieder dieses Amts. In Erwiderung auf die Begrüßungsansprache des vorläufigen Lesters, des Gesandten Ippen, führte der Staats⸗ kanz er u. a. au:
Wir erwarten den Zeitpunkt, wo endlich der Friede abgeschlessen ist, gefaßt auf das Schlimmste, trozdem in Er var ung eines zurzeit nech ertläglichen Aus weges. In der Hoffnung, unser Land spä er nwra ich und rechtlich wiederherjustellen vor dem größe en und gerechten Forum des Völkerbundes, arbeitet die Delegation zu Sant Germain mit zäher Anspannung aller Kräfte weiter an der
Noch haben wir, obwohl
wir auf eine gerechte Argtenzung unseren süblichen Nachbain, noch ringen wir unverjagt weiter um solche ökonomischen und finanziellen Bedingungen, deß Deutsch⸗Oesterreich leben kann. In den neun Monaten, seit Deutsch⸗ Oesterreich frei ist, bat es ein Beispiel größter Selbstzucht im Un— glück gegeben, und schon heute dürsen wir sagen, dieses Volk hätte Besseres verdient als das Schicksal, das ihnen bereitet ist Die auf die härteste Probe gestellte Arbeiterschaft bewiez einen sicheren In⸗ stinkt für das sachlich, örtlich und zeitlich Durchführbare. Andererseitz jeigte unser wackeres Landvolk so viel Verständnig für die Not⸗ wendigkeiten der Arbeiterklasse, daß eine politische Verständigung erzielt werden konnte. Das Bürgertum, das durch den Wechsel aller Schicksale auf dag Unmittelbaiste betroffen wurde, hat trotz mannigfacher Verwirrungen im einzelnen den Wandel mit sichtbarer Fassung ertragen und ohne über⸗ große Empfindlichkeit an der politischen Neugestaltung im Parlament redlich mitgearbeitet. Die Nationalversammlung hat sich über alles bewährt und in allen Dingen nach der rechtlichen Ordnung und nach Verfassungsmäßigkeit gestrebt. Ginfache Männer aus dem Volke, vom alten Regime fast durchaus zur Seite geschoben, haben die staatliche Neuordnung auf dem Boden der Demotratie aufgerichtet. Für uns, die wir an der Schwelle der Anarchie des Ostens gelegen waren, die durch den Krieg am härtesten getroffen sind, war die Ent⸗ wirrung doppelt schwer. Wir haben die Krise mit den geringsten Blutopfern, mit den geringsten inneren Erschütterungen und äußeren Reibungen überstanden. Wir haben das Recht, uns dessen zu rühmen.
Ungarn.
Die Mitglieder der neuen Regierung hielten, wie „W. T. B.“ aus Budapest gemeldet wird, am Freitag Abends im Ministerpräsidium den ersten Ministerrat. Ez wurde be⸗ schlossen, den Erzherzog Joseph als Verweser von Ungarn anzuerkennen, der bis zu den Wahlen für die Nationalversammlnng im Amte bleiben wird, damit es in dieser schweren, verworrenen Uebergangtzeit einen festen Punkt im Lande gebe. Auf Bitte des Ministerpräsidenten Friedrich erschien nach diesem Beschluß der Erzherzog Joseph im Ministerrat, um den Ministern den Eid abzunehmen. Nach einer Ansprache des Ministerpräsidensen legten die Minister den Eid in die Hände dis Verwesers Erzherzogs Joseph ab, worauf der Erzherzog in einer kurzen Rede die Minister bat, ihn mit allen Kräften bei dem Wiederaufbau Ungarns zu unterstützen.
Von seiten der Szegediner Regierung ist Graf Teleky in Budapest angelangt, um im Auftrage der Szege⸗ diner Regierung sich über die Lage zu unterrichten. Er wurde bereits vom Erzherzon Joseph empfangen und hatte mit dem Ministerpräsidenten Friedrich eine Besprechung. — Der Ministerpräsident Friedrich wendet sich in einer Pro⸗ klamation an die Bevölkerung von Budapest. Er erhebt Einspruch gegen die Versrche, die in Ungarn eingetretene Wendung zur konfessionelilen und . zu mißbrauchen. — Nach dem Bericht des Kriegsministerlums ist die Entwaffnung der Roten Armee überall in Ruhe verlaufen und beendet worden.
Großbritannien und Irland.
Laut „Algemeen Handelsblad“ berichtet „Daily Mail“ über eine internationale Verschwörung, die die Ur⸗ sache der Ausstände in England sein soll, und die auf die völllke Umwälzung der in England bestehenden Verhältnisse hinziele. „Daily Mail“ legt Nachdruck darauf, daß die ver⸗
antwortlichen Arbeiterführer nicht an der Verschwörung bee
teiligt sind Wie dat Blatt meldet, hat die Geheimpolizei von Scotland Yards einen Versuch, im englischen Heere eine
Meuterei anzuzetteln, durch elne Haussuchung bei einem
bolschewistischen Sendling im Keime erstickt. Alle Anzeichen wiesen daraüf hin, daß bie Verschwörung in Rußland wurzele. Bel einem Arbeiter in Glasgow sKrien Belege dafür gefunden
worden, doß ein vollständiger Plan g Errichtung einer
Sowjetrepublik in Eijgland bestehe. Wie aug den auf— gefundenen Papieren herborgehzr, sollten die Waffen und Bomben den Verschwörern von Glasgow ausgeliefert werden.
— Der Friede mit Afghanistan wurde am Morgen des 8. August unterzeichnet. Der Friedengvertrag unter⸗ bindet nach Meldung des „Neuterschen Büros“ die gesamte Woffen⸗ und ,, Aach Af. hanistan durch Indien. Auf die dem Emir zu zahlende Gelbhiife wird Beschlag gelegt. Der Emir erklärte sich mit der von den Engländern vonge—⸗ nommehen Grenz egzlüng wesssich vom Khyber, wo der An— griff ersolgte, einverstanden. n. halten die britischen Trüppen ihre augenblickliche Slellung besetzkt.
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r Frankreich.
Bei dön am 7. August aufgenommenen Verhandlungen der deutschen Kommission mit der interallilerten ö über das Rheinlandgb?om men wurden von dem deutschen Vorsitzenden, Unter staatssekrefär Lewalb, die von dem parlamen⸗ tarischen Beirat des Reichskommissars für die hesetzt'n Gzbiete im Westen und von den Vertretern aller Erwerhbestände und aller Behörden des besetzten Gebietes geäußerten Wünsche mit ausführlicher Begründung zur Sprache georacht. Die Gntente⸗ kommission hat die Berücksichtigung eines Teils der deutschen Wünsche zugesagt. Eine eingehende Mitteilung hieiüher kann, wie W. T Be erfährt, erst erfolgen, nachdem die schriftliche Antwort der Entente auf die von der deutschen Kommisston im Anschluß an die mündlich geführten Verhandlungen übergebene umfangreiche Denkschrift eingegangen ist.
Dem deutschen Reiche kommissar für das besetzte dꝛutsche Gebiet von Starck ist das in der Antwort der Gatente vor⸗ behaltene Agrément inzwischen erteilt. Amtssitz des Reicha⸗ kommissars wird Cohlenz, wo auch die interalliserte FKommission ihren Sitz hat Der Reichs kommissar wird seine Tätigkeit in der zweiten Hälfte des August ausmehmen.
— Am 8. August sand in Versailles eine Besprechung zwischen französischen und deutschen Vertretern über die Frage der Lieferung von sichwefelfaurem Ammoniak, Teer und Benzol staft. Wegen der Lieserung von Ammoniak, die alsbald beginnen wird, wurden Einzelheiten bereits ver⸗ einbart, während die Lieferung von Steinkohlenteer und Benzol zunächst noch zurückgestellt wurde.
Am selben Tage fand eine eiste Besprechung über die bei Ausführung der Friedensbedingungen zu regelnden allgemeinen Transportfragen staätt. Es wurde ein Programm der verschit denen sehr umfangreichen Frahen auf⸗ gestellt. Ueber verschiedene eisenbahntechnische Fragen, inä⸗ besondere über die Wöiederanwendung der vor dem Kriege in Geltung gewesenen Reglements für die Benutzung des Fohr⸗ materials wurde Einverständnis erzielt. Es werden“ zunächst sowohl auf seiten der Entente wie van Deutschland einzelne Vorbereitungen getroffen werden. Die Besprechungen werden nach 14 Tagen fortgesetzt werden.
Bei den Besprechungen über die Wie deraufbau— frage ist in den beiderselsigen Anschauungen eine gewisse Annäherung erzielt worden. Die deutsche Kommission unter Leitung von Geheimrat Schmitt vom Auswärtigen Maut ist nach Weimar gereist um bem Kabinett am Montag Veor⸗ trag zu halten. Wie bereits gemeldet, ist für die Vorberei⸗ tung fa mllicher Fragen betreffs der Enisendung der Arbester usw. eine große Zahl von Unterkommissionen eingesetzt worden. Die Besprechungen werden am 18. August in Versailles fort⸗ gesetzt werden.
— Die französische Kammer ist gm Sgnnabend in die Ferien gegangen. Sie beschloß, die parlamentarischen Ar⸗ beitea am 26. August mit der Beratung des Gesetzes über die Ratifizierung des Friedens vertrags zu beginnen. Auch der Seyat heendete vorgestern seine Arbeiten. Er tritt am 4. September wieder zusammen und hofft, daß bis dahin die Kammer den Fried engveitrag ratifiziert hat, so daß er sofert mit der Beratung beginnen kann.
Italien.
Aus der Freitagsitzung des 24er Ausschusses der talienischen Kammer melden die Blätter, daß man sich fast einstimmig für die Ablehnung des Kaiserprezesses ausgesprochen habe. Die Mehrheit habe jedoch zugegeben, daß man die Ratifikation des Friedengvertragtĩz nicht hiervon abhängig machen solle. Pérofessor Stoppate habe seine juristischen Einwände gegen den Prozeß zu Protokoll gegeben.
Belgien.
Wie „Havag⸗Reuter“ aus Brüssel meldet, erklärte der belgische Minister des Aeußern im Verlaufe seiner in der Kammer über den Friedensvertrag gehaltenen Rede, der Völkerbund biete keine safortigen Sicherheiten. Man müsse selbst an seine eigene Verteidigung denken. Daher verfolge Belgien die Abänderung der Verträge von 1839. Die belgischen Vertreter in Paris sollen wissen, daß die gar ze Nation hinter ihnen steht. (Bei diesen Worten des Ministers erhoh sich stürmischer Beifall) Die Abänderung der Verträge von 1839 müsse Belgien Sicherheiten gewähren.
— Laut „Rotlerdamsche Courant“ ist in der belgischen Kammer ein Gesetzentvurf eingebracht worden, dem zufolge vorläufig in Moresnet, Gupen und Malmedy die deutschen Gesete Gülligkelt haben sollen. Die belgischen Gesetze sollen erst allmählich in Anwendung gebracht werden. Sin der Aufsicht der Kammer unterstehender e wird mit der Verwallung der Gebiete betraut werden und durch Dekrete die gesetzgebende Macht ausüben. Ein Rat soll ihm beigestellt werden, der aus 6 Belgiern und 6 Einwohnern der neunen Gebiete bestehen wird.
Schweiz.
Der interngtignale m n g el, hat gesten seine Arbeiten beendet. In der 8 e din, wurde, wie „W. T. B.“ misteilt, über vie polilischen Richtlinien, den Friedenspertrag und den Völkerbund nach Fassung der Kommissiona⸗ vorlage bezw. der Gegenresolution ,. getrennt abgestimmt. die territorialen, wirtschaftlichen und
von der Konferenz einstimmig in der Rang des Rom misstons⸗ vorschlags angenommen. Ueber eine Jnkervention in Rüßeland ennie der Honff tens nn nen mmisstongberntungen, ble fich über die ganze Woche hingezogen hatten, schließlich ein einde licher Ter . werden. Die Konferenz erhebt Einspruch gegen dse militär ischtn. und fingnziellen l ungen, welche den den Enlentemächten der Gegenrevolutloß unter Koltschat und Denilin gewährt werden, und fordert die nationalen Sekltionen auf, die alliierten Regierungen zu zwingen, ihre Truppen aug Rußland zurückzuziehen. Schließlich wiederholt die Konfereng die Forderung der a, einer Untersuchungskommissign nach Nußlanß. Nach esnstimmiger Annahme Filler Resoluttent zuügünsten ker, . i nen in der die ,, aller Länder aufgefgrdert werden, mit allen Mitteln auf die Re⸗ sierungen einzuwirken, damjt die Heimbeföt derung der Ge⸗ in sofort beginne, waren die Arbeiten der Konferza
beendet. ; . Kurland. 3 Nachdem, wie bet ichteß wurde, die lettisch . eg
abgelehnt hat, Cine Abordnung der deutschen Stldäte in Kurland zu ehen, het ihnen , . 1 zustehende lettische Staatsbürgerrecht in Änspruü
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