I. B. R. 10785 an
der Schötmar am
klãren
Der
anwalts⸗ und
die Zeit vom
Verband
Einwendungen
gegen
diesen )
und
lntrag
sind
das Reichzarbeitsministeriu
straße 33, zu richten. Berlin, den 8. August 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
1919
Bekanntmachung.
Der Verband der selbständigen Kaufleute Lippe, Sitz Detmold, hat beantragt dem Gewerkschafts bund kaufmännischer Angestellten⸗ verhände, Landesausschuß Lippe, dem Verband der Festbesoldeten in Tippe und der Arbeitsgemeinschaft Privatangestelltenverbände 10 Juli
für
können unter Nummer Berlin, Luisen⸗
.
Salzuflen⸗ Tarif⸗
abgeschlossenen
Der Reichsarbeite minister. Schlicke.
der
nn gnn tna m n g
Büroangestellten Deutsch⸗ lands (Sitz Berlin), Ortsgruppe Leipzig, der Bü ro⸗ beamtenverein zu Leipzig und der Deuische Rechts—⸗ Notariats⸗Bürobeamten⸗-Verband, Ortsgruppe Leipzig, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Leipziger Anwaltsverein im Juni 1919 sür 1. Mai 1919 an abgeschlossenen Tarifvertrag zur Ilegelung des Arbeitsverhältnisses der Anwaltgangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichtz⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Leipzig für allgemein verbindlich zu erklären. . gegen diesen Antrag
31. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 1077 an das Reichsarheitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 8. August 1919.
Der Reichsarbeitsminister.
8
ich licke.
*
Beranntmach umg. Der Landwirtschaftliche Verein
für
vertryag zur Regelung des Aibeits ve hältnisses männischen Angestellten im Handel gemäß §2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzol. S
. zemk 1456) für das Gebiet des Freistaates Lippe fur allgemein verbindlich zu er⸗
können
his
der
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis
31. August 1919 erhohen werden und sind unter Nummer
; L B. H. 1083 an das Reiche arbeitgministerlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 8. August 1919.
bis
das
23. Dezember 1918 (Feiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Kiel für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen 31. August 1919 erhoben werder
kauf⸗
zum
Alte
211 Mum
. in den zwischen ihm,
zum
vertrauens mann für den Kreis Jork, beide in Jork, haben beantragt, den zw schen ihnen am 24. April 1919 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeilsbedingungen für die landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß Sz 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Jork mit Ausnahme der Orte Huxtehude und Neuland sür allgemein verbindlich zu erklären.
Emnwent ungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1919 erhoben werden und sind unter Nr. J. B. R. 887 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luienstraße 33, zu richten.
Berlin, den 8. August 1919.
1
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stellten⸗Verbände, Ortsausschuß Lübeck, und die Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten-Verbände in Lübeck haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Lübeckischen Detaillisten-Verein E. V., dem Verein der Holzhändler und Sägemühlenbesitzer Lübecks und Umgegend, dem Verein Lübecker Spe diteure G V., der Vereinigung Lübecker Schiffsmakler und Schiffs— agenten E. V., der Freien Vereinigung der Kohlen händler Lübecks, der Firma Ruszolph Karstadt, dem Verein der Weinhändler E. V. zu Lübeck, dem Reedereiverein zu Lübeck, der Vereinigung der Eisen⸗ warenhändler Lübecks, der Firma Boye & Schweig⸗ hoffer am 16. Juni 1919 abaeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung des Arbeitsyerhältnisses der kaufmännischen An⸗ gestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk der Stadt Lübeck für allgemein verbindlich zu erklären
Einwentungen gegen diesen Antrag können his zum 31. August 1919 erhoben werden und sind unter Nr I B. R. 1072 an das Reichsarbeitsministertum, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 8. August 1919. Der Reichsarbeltsmlnister. Schlicke.
———
Bela hn m g ch u ng. Nr, R. R 1108 19 KRA.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaft liche Demohilmachung vom 7. November 1918 (RGBl. S. 1292). auf Grund des Ellasses des Rats der Volksbeauf⸗ tragten über die Errichtung des Reichsamts für die wittschaft⸗ liche Demobilmachung vom 12. November 1918 (RGBl. S. 1304) und auf Grund des Erlasses der Reichsregierung, betreffend Auflösung des Reichsministeriums tür wirtschaftliche Demobil⸗ machung, vom 26. April 1919 (RGBl. S. 438) wird folgendes
Artikel l.
Die von den Kriegsministerien und den Militärbefehlshabemn erlassenen, den Betroffenen nament ich zugestellten Verfügungen, betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht von Rohweinstein, Weinstein (CGremor tartari) oder Weinsäure (letztere auch in Laugen form), werden hiermit aufgehoben.
Artikel II.
Diese Bekanntmachung tritt am 9. August 1919 in Krast. Berlin, den 9. August 1919.
Der Reichs wehrminister. J Un: er.
Bekanntmachung Nr. E. R. 120 / 8. 19. KRA.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (RGBi. S 1292), auf Grund des Erlasses des Rats der Volks beauftragten über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 12. November 1918 (RGBl. S. 1304) und auf Grund des Erlasses der Reichs⸗ regierung, betreffend Auflösung des Reichsministeriums für
S. 438) wird folgendes angeordnet: ö Die von den Kriegsministerien oder den Militärhefehlshabern erlassenen, den Betroffenen namentlich zugestellten Verfügungen, betreffend Beschlagnahme von Borax, Bor sãuxre und borhaltigen Mineralien, werden hiermit aufgehoben. Artikel 11. J Diese Bekanntmachung tritt am 11. August 1919 in Kraft. Benin, den 11. August 1919. Der Reichs wehrminister. J. A.: Hedler.
FJekanntmachung zur Aufhebung der Bekanntmachung über die Fisch⸗ versorgung von Groß Berlin vom 5. Juli 1917. Vom 9. August 1919. Die Bekanntmachung über die Fischversorgung von Groß Berlia vom 5. Juli 1917 („Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 158 vom 6. Juli 1917) tritt mit dem 9. August 1919 außer Kraft.
Berlin. den 9. August 1919.
Der Reichskommissar für Fischversorgung. von Flügge. Bekannt machung.
Die auf Grund der Bundesratzverordnungen vom 26. No⸗ vember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 an⸗ geordnete Zwangsverwaltung der amerikanischen Firma Paul W. Ornstein in Hamburg ist aufgehoben.
Hamburg, den 6. August 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.
Land und der Deutsche Landarbeiterverband, Kreis- angeordnet: Sthamer. 29 Sn. * ** F 8 = * * Betrieb der Zuckerfabriken des dentschen Zollgebiets im Monat Juni 1919 und in der Zeit vom 1. September 1918 bis 30. Juni 1919. E — e w maren ö. . J. ; Es sind verarbeitet worden JJ II. Es sind gewonnen worden: Zu cke rah läufe Verbrauchszucker Zeitabschnitt ö J . . ,, ., ⸗ Ver⸗ Plervon wurden . ? 28 auf welchen Rohe Roh⸗ er entjzuckert mittels Rohzucker *3 . = 8 * 2 * . h PS, r — — ——— J * ö / * 223 86 3 F nie Betticbserzchnise Rüben nicter brate u ,, ö k ö zucker ganzen d, RLer . ö a 8 27 6 J ö ö. 5 sich beziehen Aus. Stron⸗ Art w kd ö h * 8 . slichtbhung ii, K , 7 36536 9 , , 1 n n lh n, ,, d d in 3 . . ö ö . 1I) Rübenzuckerfabr!ken. m Juni 19193. 6. n igt , ö 25 505 32 573 / 2 5291 34297 7435 23 803 3796 / ö ä 1818 . 1, a ar 127101 A220 2J os 32573 — — Q 25229 34297 1906 17433 23 803 3796 — 115 432 — 566 23, w d 309 öl 1737 921 237 — — — 11 888 g26 981 802 195269 — 107 865 2d bis . 7366 12 ba7 626 166 959 213 3025 420 2532 1 769 926 8 J vom 1. Seytember 1918 bis 30. Jani / / / / 9. 27 2 2 882 91 86 ö ö . . ; . . . ; . J. 87 309 26 J . 1121 28 518 — — — 191543111 014 575, 195 262, — 110385 318 9135 6 9353 7153 547 571 4265 169 765 213 3 140 852 2532 1 826157 Dagegen 117 siois ha 299 zs z oꝛ1 ssl 25 9161IꝛI1—— — — lis sos 471Il1 z9r 294 323 551! — 128 i 55 160 19257 732 633 sol zio 2586 251. — 1304 230] 2 So 135 ist 2) Zuckerraffinerien. ö J ö. — lb C85 227701 13621 19022 27935 35 g 7 42 089 go 933. 4029 8 069 6g 4341 2 630 72 6d or en * 5619 605 ? 9 878 — — — 2 883 3. 3 ) 917 02 ö 911 34 51 28 74 356 643 0560 . 8673 5 7 ) 8 21938199 5 5 3 , 1134 316 ö 6049 . 16 ö 491 ö. 341 ö. 281 ö. 3556 ö. 102190 . 75 ö 62 477 5048 42829 534 595 987 Ils bis 35. Jun: . 1 9295579 24 72 90 ( 596 8 oc 26 R 5219 90 . — 90 — * I . 8 93 9 * c i, . . — 6330 6 39 751 — — — 2 8881 293 3951 832 621 116 221 59 212 368 gs6ß 317001 398 321 131 468 79 689 70 537 5 667 862 32 154 663 529 — Dagegen 1917/1918 w n o li . 239711 234 8111 9633 789 98 921 141037 647522 274 9388 432 3631 354 3560 34 9165 60 o2l 6 242 72222 515] 63 7a2 . 3) Melasseentzuckerungsanstalten. ] m Juni 1919 — 125 643 — — , 39 593 21369 2589 6728 ; 4 Jun e 13566 — — 1 3939. 3697 — 256 2s — 4416 32 329 1 — 107 281 — 11 826 n den Vormonaten * 66 612 — — — — — 2 2 577 126365 331 2b 347 35 515 635 . e g en, 766 61 244 . 271 577 — 12 006 33756 — 26 347 88 15 145 — 677 387 — 72 642 vom 1. September . I bis ã5 Zur . . ö. . — 892 26. — — — — — 284 233 292 946 — 14585 40 484 — / 30 765 121 244 150 — 7814 4155 — 84 468 agegen 19171918 ö. 877 0220 — ö e. ö. — ] 330 Sai] 360 S555. — 92 7702 — 1621 369 565 166 105 — 1781 68g — 79 10 4 Zuckerfabriken überhaupt (G bis )), Zm Jin 1919 — ß seyßl 5g — — 2tz os 231 2511 249 of3 13 621 15133. 68965 3 363 gi0 3 , re, r seg gn s,, gn ,, JJ 26 00 231 2311. 269 9.3 13 3! 3133 „63 959 35 33 63 9 147 7 7726 8 os). Sai sg 2 829 149 68g K 87 369 961 8126136 63 195 — — — 11 891 81412 360 5272 071 ob 102 600 169 . 659 453 287 091 1 119 1021 677 014 241 778 62 690 8 7ol 235 32066852 438 555 vom 1. September ͤ . K S zo9 oz 9osg 7111 68 269 g us 21 184 16 a g, ö w , 9 89 — — — — 119183192592 . 320 829 116 221 184 167 723 413 23 9341 183 042 1 824 141 249 gos 70 750 9 593 12934 686 2 579 154 4 agegen 1917/1918 92 299 388 1 000 066 49062 — — — 13 806 868 2 962 9262 647 935 98 921 274 7051 210 374 294 2401 216 3402 211 82 321 301 60 021 11 328 58425 115 h 8 743 . III. Gesamte Herstellung für die Zeit vom 1. September 1918 bis 30. Juni 1919 in Rohzucker berechnet: 13411 786 42, dagegen 1917,18: 15 339 604 dæ.
* ' . * , w . * , , 7 ;
Statistisches Reichs amt. Delbrück.
Bei dieser Berechnung sind die unter J angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet. Berlin, den 9. August 1919. .
wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (RGGBl.
Rübenverarbeitung und Inlandsverkehr mit Zucker im Juni 1919.
Der ausländische, gemäß der Bekanntmachung über vorübergehende Zollerleichterungen vom 8. März 1915 (RGBl. S. 136 Nr. 1765 Anm.) nach den für inländischen Zucker geltenden Vorschriften behandelte Zucker ist mit nautischen Ziffern nachgewiesen. Die Mengen sind in den darüber stehenden Ziffern mitenthalten.
Monat Juni Im Jollgebiet i) sind in den frelen Verkehr gesetzt worden 51 9 . 3. . * 5 gegen Entrichtung der Zuckersteuer?) steuerfrei . Ver⸗ Rohzucker fefter Zucker Zuckerablãufe 24 ; Verwaltungs⸗ . K. . 6 als Liebes- b. vergãllt ; S3 Rüben. zum. Steuersatz, sierte Zucker des Per. gabe den d bezirke * Steueisatz von = ; ö ö ö a. un- (ohne das Mg mengen kuersatz one, , Fowie. abläufe gällungs deutschen Gewicht des S8 7 8.38 von R ö flüssige mittels) Truppen vergällt ö ( Steuerdirekt lvbezirke) 3 . Brannt⸗ Zucker zur Vieb⸗ usw. Vergällungs⸗ 32 ̃ U . 9) fütterung gespendet mittel) 3 . 5 und dergl. J d ; // ge, j — — w — — — — — Wellnrenßecen. — . . bo 2860 — 9. 2 6648 . k — — 22 — 25 — — 917 — 25 . ö — 16 56 205 — 9 — 18 202 wd — — — — — — — — — — k — 14 — 109 035 — — — 35 895 — 2 210 k 263858 — 278 915 8061 15 — 47 913 — Schleswig⸗Holstein . .... 1 — 47 — 41 892 — — — 4705 — 2 wann ght, — — 29 — 31011 — — l — — 11003 — 538 . — — — — 4029 — — — 22582 ö. 246 U 3 H — — — — 25 — — — 1053 2 mne, — — 5 — 85 002 1318 — — 5960 — Preußische Direttivbezirke — — 2810 — 666 553 9379 4 — 133 6838 — 2541 k — — 32 — 1061 1 — 2419 207 d — — — — 8 400 1342 — — 2025 — 4520 Mär n berg — — 14 — 52 325 — — — 2743 w * — — — 11769 — — — 1838 5 , n ⸗ꝰ)᷑ — — — — 307 I — — 1007 — , n,, — — 191 — 39 — — — — — 1 — — 66 57 325 — 104 — 34 446 — ,, — — 4 = 3 289 — — — 11060 — I — — 23 — 81394 — 109 — 14698 — JJ — 5 — . — . . 4 8 . * ö . — — — 3 568 — — — 620 — i . —— * J — 4246 — — — 1871 , — — 680 — 180 1 — — — — n 152 Deutsches Zollgebiet, J . . / . zusammen im Juni 1919... — — 3731 — 996 827 10723 267 — 204 544 2077 9090 Vom L. September 1918 bis 1) ö / se n öl ooo o nn. 17243 9 667 972 103 358 173747 — 2 472 470 32003 J 223 130 . — — 3861 21 623 1609 505 11829 75 287 1 209327 9 532 1809 Vom L. September 1917 bis 36. Tun Jol, 312 92299388 41012 153 812 11017438 94191 719 0653 912451 659 89 959 105 4503 23774 11
) Außerdem: Bedarf für deutsche Schiffe: — dz Rohzucker, — da Verbrauchszucker. ) Außerdem: Zuckerhaltige Waren unter Erstattung der Zuckersteuervergütung — da, Gewicht des darin enthaltenen Zuckers — da. ) Vom Direktivbezirk Posen sind keine Nachweise über den im Juni 1919 in den freien Verkehr gesetzten Zucker eingesandt. ) Im Direktivbezirk Bayern unvollständige Angaben über den im Juni 1919 in den freien Verkehr gesetzten Zucker. 3) Desgl. im Direktivbezirk Hessen⸗Darmstadt. ⸗ 39 ) Berichtigt. Nachträglich sind vom Dir. Bez. Posen für April 211 dz nachgewiesen. ) Berichtigt. Nachträglich sind vom Dir-Bez. Posen für April 34421 dz und vom Dir.⸗-Bez. Hessen⸗Darmstadt für Mai 5794 dz nachgewiesen. ) Berichtigt. Nachträglich sind vom Dir.⸗Bez. Posen für April 4181 42 und vom Dir.⸗-Bez. Hessen⸗ Darmstadt für Mai 60 dz nachgewiesen. Berlin, den 9. August 1919. Statistisches Reichsamt. Delbrück.
Dem Landrat Dr. Constantin ist das Landratgamt im Kreise Labiau, dem Landrat Freiherrn von Stosch das Land⸗ rattzͤmt im Kreise Lüben und dem Landrat von Kühlewein das Landratsamt im Kreise Sensburg übertragen worden.
—— —
Bekanntmachung.
Auf Grund des Artikels 8 Absatz 2 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 n, , S. 562) genehmigen wir, daß der erste Satz des 3 Abs. 1 der am 31. Juli 1913 ge⸗ nehmigten Bedingungen für die Ausgabe ver⸗ zinslicher Schuldverschreibungen auf den,. Inhaber durch den Provinzialverband der Provinz West⸗ preußen für Zwecke der Provinzialhilfskasse — VIII. Ausgabe — bis zum Betrage von 50 000 000 M6 fol⸗ gende Fassung erhält: ̃
Die Schuldverschreibungen werden jährlich mit 31“ bis 41 / Prozent verzinst.
Berlin, den 12. Juni 1919.
Zugleich im Namen des Finanzministers und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten: Der Minister des Innern. J. A.: Meister.
Vorstehender Erlaß wird gemäß § 8 der Provinzial⸗ ordnung vom 29. Juni 1875/22. März 1881 hierdurch ver⸗ öffentlicht.
Danzig, den 29. Juli 1919.
Der Landeshauptmann der Provinz Westpreußen. J. V.: Scheune munn.
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat die Regierungsräte Dr. Constantin in Labiau, Freiherrn non Stosch in Lüben und von Kühlewein in Sensburg zu Landräten ernannt.
. Finanzministerium.
Aus den eingereichten Uebersichten über das im Juni d. J. bei den Katasterämtern beschäftigte Gehilfenpersonal habe ich ersehen, daß die Zahl der von den Fatasterkontrolleuren angenommenen Zöglinge von neuem in unerwünschtem Maße angewachsen ist. Die schon bisher in der Katasterverwaltung bestehenden Schwierigkeiten, die Hilfsarbeiter zur Anstellung gelangen lassen zu können, werden hierdurch noch weiter verschärft.
Ich sehe mich deshalb genötigt, erneut auf die Au⸗ ordnungen der Rundverfügung vom 1. April 1911 II 4206 zu verweisen und die Regierung (bezw. Direktion) zu ver⸗ anlassen, fortgesetzt auf die Einschränkung der Zahl der Katasterzöglinge hinzuwirken. Soweit nicht ein unbedingtes Bedürfnis dafür besteht, in einem Katasteramte mehr als einen Zögling auszubilden, sind die Katasterkontrolleure an⸗ zuweisen, ßen neu eingetretenen Zöglingen ausdrücklich schriftlich zu eröffnen, daß für sie eine Aussicht auf spätere Anstellung nicht besteht, und ihnen den Uebertritt in einen anderen Beruf noch jetzt nahezulegen.
Berlin, den 25. Juli 1919. Der Finanzminister. J. A.: Ferno w. An sämtliche Regierungen und an die Direltion der Ver⸗ waltung der direkten Steuern. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Gemäß 5 45 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) wird hierdurch bekannt gemacht,
Ministerium des Innern.
Der Regierungtzassessor von Kame ke aus Frankfurt a. O. ist zum Reglerungtzrat ernannt worden.
A *
. , .
. * J n ö *
daß für das Steuerjahr 1919 ein nach den Ergebnissen des
1918 zu versteuerndes kommunalabgaben
echnungs jahres Rechnungssah Staatseisen⸗
pflichtiges RKeineinkommen der Preußischen bahnen nicht vorhanden ist. Berlin, den 30. Juli 1919. Der Minister de- öffentlichen Arbeiten. Deser.
*
MN iniste rium für Wissenschaft, Kunst 636 und Volksbildung.
Im Anschluß an den Runderlaß vom 15, Juni 1918 U If W ößt. 1 fetze ich die Provinzialschulkollegien davon in Kenntnis, daß auch die Reifezeugnisse und die Ver⸗ setzungszeugnisse der reaigymnasialen, Studien⸗ anstalt in Schwerin in Mecklenburg als aleichwertig mit den entsprechenden Reife⸗ und Veisetzungezeugvissen der preußi⸗ schen Studienanstalten mit Knrsen der realgymnafialen Richtung von mir anerkannt worden sind.
Berlin, den 31. Juli 1919.
Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: Nau mann.
Verordnung.
Auf Grund des § 73a der Reichsgetrei eordnung für. die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 535) wird bestimmt: .
Als Schrotmühlre im Sinne dieser Verordnung gilt ohne Rücksicht auf die Bezeichnung jede nicht gewerblich betriebene Mühle und sonstige Vorrichtung, die zum Mahlen, Schroten oder Quetichen von Getreide geeignet ist, mag sie für Hand⸗ oder Krafibet ieb ein⸗ gerichtet, beweglich oder fest eingebaut sein.
82.
Die Benutzung von Schrotmühlen zur Ver⸗ arbeitung von Brotgetreide (Roggen, Weizen, Spelz, Dinkel, Fesen, Emer, Einkorn) ist untersagt. ᷣ .
Andere Früchte der im 3 2 der Neichsgetreideordnung für die Ernte 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 39) bezeichneten Arten dürfen nur zur Herstellung wirtschaftlich notwendigen Futterschrots und nur mit schristlicher Genehmigung der unteren Veiwaltunge behörde in Schrot⸗ mühlen verarbeitet werden. Die Genehmigung ist nur dann zu er⸗ teilen, wenn die Bearbeitung in einer gewerblich betriebenen Mühle mit erheblichen Schwierigkeiten für den Antragsteller verkunden ist oder sonstige besendere Gründe die Benutzung der Schrotmühle recht⸗ sertigen. . Ver Antrag muß unter Darlegung der Gründe schriftlich gestellt werden und hat die Menge und die Art der zu verarbeitenden Vorräte zu enthalten. ;
Die Genehmigung muß den Namen des Unternehm ers, die Menge und Art der ju verarbeitenden Früchte sowie den Zeitpunkt, bis zu dem die Genehmigung erteilt ist, enthalten.
Die untere Verwaltungebehörde hat dafür Sorge zu tragen, daß die vom zustäͤndigen Kommunalverband auf Grund der Reichsgetreide⸗ ordnung zur Ueberwachung der Selbstversorger erlastenen Bestim⸗ mungen inneg'halten werden und daß der Betrieb des Antragstellerz während der Bauer der Bewilligung möglichst einer sich periodisch wiederholenden Kontrolle unterzogen wird. .
Die untere Verwaltunge behörde kann di' Durchführung der Be⸗ stimmungen im Abfatz 1 bis 5 durch Anlegen von Siegeln oder sonstige geeignete Maßregeln sichern
Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die sich im Besitze einer Schrotmühle befinden, sind verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von wei Wochen der unteren Verwaltungsbehörde zur Ein⸗ tragung in ein Register anzumelden. /
Unternehmer kundwirtschaftli ter Betriebe, die nach Inkrafttreten dieser Verorknung eine Schrotmühle erwerb n, sind verpflichtet, diese gemäß Absatz J innerhalb einer Frist von 2 Wochen von dem Tage ab anzumelden, an dem sie den Gewahrsam an der Schrotmühle erlangen.
84. . Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung und gegen die auf Grund dieser Verordnung erlassenen Anordnungen des Kommunalperbandes werden nach 5 89 Absaz 1 Ne. 12, 8 31 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 best raft. 9 5. J 2 6 Diese Bekanntmachung trirt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. August 1919. Preußischer Staats kommissar für Volksernährung. J. V.: Dr. Peter s.
Bekanntmachung.
Das gegen den Schuhmachermeister Rudolf Schmidt in Barmen, Bredderstꝛ aße 5, unterm 26. November 1918 erlassene
Verbot zum Handeln mit Gegenständen des täglichen Bedarfs
sowie der Herstellung von Maßschuhwerk und Auebesserung von Schuhwaren hebe ich hiermit wieder auf. Die Kosten diefer Bekanntmachuog hat Rudolf Schmidt zu tragen. Barmen, 31. Juli 1918. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Mar kull.
—
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Josef Stier in Buer i. W., Bredde⸗ straße 3, ist der Betrieb seines Geschäfts wieder gestattet worden. — Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Betroffene.
Buer i. W., den 8. August 1919.
Die Polizeiverwaltung. Ruhr.
Bekanntmachung. Den Wilhelm Döpper hier, Töpferstraße 16, habe ich
zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln und Gegenständen des läglichen Bedarfs wieder zugelassen. Essen, den 18. Juli 1919. ⸗ Die Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Richter. ür // / / / / —
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Gestern nachmittag fand im Gebäude des ehemaligen ,, in Beilin die Eröffnung der Verhand⸗ ungen zwischen der deutschen und der polnischen Regierung statt. Teutscheiseits waren Vertreter aller be⸗ teiligten Relchs⸗ und Staatsbehörden, sowie der Behörden der Abtretungsbezirke erschienen. Die polnische Abordnung besteht aus fünf führenden
3 g ĩ 2 ö 2 8 * J [ . D ae n r , , n. W 94 2 d 1 . /// /// ä /äääää /// / t tl
elegierten, mit dem Unterstaat setretar
j