1919 / 182 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Jesch istzan feis, d. J. die Gesckäfsg.

einlage, mit der sich jeder Genosse be⸗ leiligen kann, wird auf 50 4 fesfgesetzt. Der Betran kann voll etngezablt werden; ein Jihntel znuß foot beten Betritt entrichtet werden. Eine Erhöhang der auf den Ge schästzanteil zu leist⸗nden Ein⸗ zahlungen unterlsegt dem Beschlusse der Generalrersam mlung.

An Stelle des vastorberen Vorstandg. mitgliedes Franz Florbach wurde der Ackerer Bern hard Berger in Leuchtenbirken in ven Vorffand gewählt.

Mippersüürth, den 2. August 1919.

Der Amtggericht.

Wurrom. 149286

Auf Glatt 1 des hiesigen Reichs genossen⸗ schaftzreasstert, den Ländlichen Wirt⸗ schaftsnerein zu Kühren, eingetra—⸗ gene Geuoffenschaft alt beschräukter HDafthflicht, betreffend, ist heute einge—⸗ tragen worden: Mi Flrma lautet künftig: Ländlicher Wirtschaftsberein Köhren, ein- getraa- vg Genyssenschaft mit beschränlter Haftrflicht zu Wurzen.

Wurzen, am 2. August 1919.

Pag Amtegericht.

TZenlemro da. 149287

Auf Blatt 5 des hlesiaen Genossen⸗ schaftyregisterg, den Gwanknerzin für Zenleurgda und Umgegend e. G. m. b H. in Liqui. in Zeulerroda bete, ist heute eingetragen worden:

Generaldirektor Karl Baumgärtel, Kar⸗ tannagenfabrifant Fe dlnand Bock und KRaufmann Josef Relnbardt in Zeulenroda haben das Amt als Lquidatoren nleder« gelegt, und sind an deren Etelle der Rechts. anwalt Dr. Fritz Bauch ia Gera, Bank. dir for Albert Köisch und Buchdruckerei. bisitzꝛr Argust Oberreuter sen, beide in Zeulerroda, zu Liquidatoren bestellt worden.

Zenlenroda, den 4. August 1919.

Daß Amtggericht.

Ti nnr. 49289)

In unser Genossenschaftsreglster ist bei Nr. 7, die Landliche Spar und Dar lehnotasse, e. SG. m. h. H. in Görgke betreffend. heute eiggetragen: An Stelle deg ousgeschiedenen Hauptlehrtrg Otio Walkhoff ist der Kaufmann Otto Glaut zum Vorstandtzmitgitede bestellt.

Zirsar, den 12. Tun 1919.

Dag Amtegericht.

9) Musterregi ler

(Die auß ländischen Mufter werden unter Leipzig veröffentlicht.) Chem nmtitꝝx. 48899 In das Hzusterregister ist eingetragen:

Nr. 5817. Firma Winhelm Vagel in Chemnitz, ein verstegelter Umschlag, enthaltend ein Möbelstoffmuster, Fabrtk⸗— nummer 18905, Flächeaeriengnisse, Schutz. frlst 3 Jahre, angemeldet am 12. Juli 1919, Vorm. 19 Uhr.

Nr. 818. Fr Wilhelm Vogel in Chemnitz, ein verstegelter Umschlaag, enthaltend ein Möbhelstoffmuster, Fahrik« nummer 18906, Flächenerzeugnifse, Schatz frist 3 Jahre, angemeldet am 22. Juli 1919, Mittags yI1 Uhr.

Weiter ist einget agen worden, daß die Firma Wilherm KRogel in Chemnitz für die u ter Nr. 5790 des Masterregistens om 1 Mätz 1916 geichützten Muster Nry. 18755. 18756, 187558, 137650, 1876s, 18765, 18767 am 12 Jul 1919 Ver⸗ äängerung der Echutzfrist um weltere 6 Jahre, Nr. 5795 des Musterreglsters am 216 August 1916 geschützten Muster Nr. 18796 Verlängerung der Schutzfrist um weiiere 12 Jahre und Nrn. 18787, 18795, 18807, 18809, 18815, 18817, 18818, 18822, 18827 um weitere 6 Jahre angemeldet hat.

Chemnitz, den 8. August 1919.

Das Amtegericht.

Li cdl ons c lhaei ch. 49059

In das hiesige Musterregister ist fol gendes eingetragen worden:

Nr. 2444. Firma Lüdenscheider Metallwerke Art Ges. vorm. In lins Fischer Æ Waffe in Lürenscheih, 14 Modelle Zeichnungen für Rippsachen, Fahrknummern 1126, 1127, 1125, 1130, 1131, 1132, 11353, 1134, 11535, 1136, 1137, 1138. 11539, 1140, plastische Er⸗ jeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 30. Mai 1919, Vormlttagt 11 Uhr 50 Minuten.

Nr. 2415. Offene Haundelsgese ll⸗ schaft Julius Bergmann in Läden scheib, 4 Modelle für eleftrische Schalter, Fabritnummern 9009, 9001, go02, go03, plastische Erjtuanifse, Schutzfrist drei Jabre, angemeldet am 19. Jult 1919, Nachmi tags 12 Uhr 20 Minuten.

Lüldenscheid, den 6. August 1919.

Das Amtzggericht.

M. Ga O'-xch. 148397

Ins Musterregtster ist eingetragen: hei Nr. 1491, eingetragener Fabrikant Jo⸗ hann Echwarz, in Wirklichkeit Subert

Frickel aus Narren! Vie am 25. Oktober

1919 ablaufende Schutzfrist ist um fünf . verlängert. Angemelbet am 6. Juni Ai. Glavbach, den 26. Jull 199.

Rheydt, Rr. DHüsaelidor. 48894] Tn unser Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 962: Firma Hermann Schött, Attienassellschaft in Rhendt, 2 ver

Nachlaßkonkurg eröffnet.

schledenen Eiikeffen mit folcenden Tahrlk.«

nummern: 33609 F, 33610 F, 33612 R,

35597 F, 35598 F, 35600 RF,

35686 R, 35683 F, 35749 F,

35752 F, 35793 F, 357rkF,

zhrhr 1. 35798 F, 35809 F,

35806 F, 35808 R, 35825 F,

358253 p, 35833 F, 35834 F,

35837 F, 35838 FP, 35840 F,

35846 F, 35818 E, 35853 F,

35856 F, 35857 F, 35858 F,

35881 F, 35882 F, 366021 p,

36 124 F, 36037 F, 36038 F., 36040 F.

36041 F, 36012 F, 36041 F. S608 E,

S699 P, S861 0 E, S611 EB, S612 R, S613 E,

S614 FE, SßI5 E, S616 B, a4 1 FE, 8842 R,

S593 E, 394 B, 85396 E, S897 E, 75953 R,

S9ltz Bb, 89 is E, S932 E, S953 FB, 8954 R,

S955 B., S95ß B, sSg55 H, S959 B, S960 P

S9ßl P, S972 EF, 8975 E, So. ß E, S975 R,

S988 F, 9009 E, 9068 P, g069 E, g073 R,

9984 E, gos 9102 H, 9gloz E, 9gl67 R,

91477 D, 91738 E, 34217 F, 31uls F,

35789 b, 35790 p, 35792 F, 35884 ,

2873 8, Flächenerzengnisse, Schutzfrist

3 Jabre, angemeldet am 29. Jull 1919,

Vormittags 11,20 Uhr.

Nheydt, den 30 Jul 1919.

Das Amteagericht.

Solinge nm. 418895 In das Musterrrg!ster ist eingetragen: Nr. 3783 Etaßlwavenfaßrikant

Giugen Jaest in Solingen, Peket mit

1Muster für Deckelcialagen für Gtuls

aller Art jur Jufnahme von Ansichtskarten oder Bildnissen in adler Größen und Are— führungen, offen, Fläcber muster, Fahrlk⸗ nummer 5I5, Schutzfrist 3 Jahre, an= gemsldet am 4. Juli 1919, Vormittags

11 Uhr.

Nr. 3784. Fibrtfant Carl Krehs in Solingen, Valet mit elnrm Muster fär Raslermesser, dessen Klinge mtt einer alpyantsserten Aetzung versehen ist, ver— siegelt. Muster für plastische Erieugnsffe, Fabriknummer 100, Schutzfrist 3 Jabre, angemeldet am 15. Juli 1919, Vormlttact 9 Uhr 4h Minuten.

Nr. 37835 Kaufmann Ebuard Wüst⸗ hof in Colingen, Umschlag mit 2 Mustern für Taschenmesserschalen, in beltehiger Farbe orvdiert oder galvanistert, der siegelt, Muster für plastische Erzeug isse, Fahriknum mern 4000 und S000a, Schutz⸗ srist 3 Jahre, angemeldet am 9. Juli 1919, Nermittagt 10 Ubr 30 Minuten.

Nr. 3787. Fabrikant Ernst Kaufmann in Eoliagen, Paket mit einem Muster ür Storch oder Schnepfenscheren mit Bobnen⸗, Dolch oder Frauenscherenhlaft, in allen Größen und Brelten, versiegelt. Muster für vlastische Erzruanisse, Fabrik⸗ nummer 11000, Schutzfrist 3 Jahre, an gemeldet am 19. Juli 1919, Mittag 12 Uhr 30 Minuten.

Nr. 3788. Firma Nubolf Freund in Soltngen, Umschlag mit 13 Mustern für Messerschelen mit eigenartigen Ver⸗ zierungen, gepraͤgt oder damagsiert, in allen Größen, Formen, Farben unh Metallen, oxvdierf, vernickelt, vergoldet, versilbert, verkupfert oder vermessinat, versiegrlt, Muster für vlaftlsche Gz ugniss⸗ Fabrikaummern 15001, 6701, 6702, 1575, 1576, zz, zzoꝛ, 1565, 1696, S3, gon, 3701 und 3101, Schutzfrist 3 Jahre, an⸗ gemelret am 21. Juli 1919, Vormittags 11 Uhr 30 Minuten.

Nr. 3785. Fabrikant Karl Schwab in Walz, Umschlag mit 1 Paar Mustern ür Taschenmesserschalen mit Vamat terung oder Prägung, deren eine das Bild eines Heldengrabetß mit Schrift ‚Der Krieg“ und deren andere das Bild jwrier kreun— weise ühereinanderliegender, roter Flazgen mit darüberst⸗hender Sonne mit Stift Zur Freiheit! oder auch beide Biloer wie vor auf einer Schale vereinigt, dar stellt, in allen Größen, verstegelt, Muster ür plastische Grzeugnisse, Fahrtk⸗ nummer 1918, Schutz frist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 12. Juli 1919, Vorminags 11 Uhr 30 Minuten.

Nr. 3789. Fabrikant Hugo Roaod in Soliugen. Umschlag mit etnem Muster für ein bobles Eßdesteckhest mit einge prägter Verzterung aus beljeb gem Metall, versilbert, vernickelt oder oxydiert, ver⸗ siegelt, Mußster für plastische Grrugnisse, Fabriknummer 100, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 25. Jull 1910, Vormlttag 11 Uhr 30 Minuten.

Solingen, den 2. August 1919.

Das Amteagericht.

ö ilk ff. (48898 In das Muslerreglster ist heute unter Nr. 7 elngetiagen worden: Wilhelm Mann, Schneivermeister in Hel tig dorf, 1 Muster für Flächenerzeugnisse in einem versiegelten Brie fumschlage, Fabrik⸗ nummer 1, angemeldet 31. Jult 1919, Vorm. 19 Utzr, Schutz frist 3 Jabre. Amtsgericht Wilsdruff, am 2. Aug. 19.

h Konkurse.

Had Gnulnu fem. (489051 Ueber das Vermögen des verstorbenen Zahnarztes gar Schley in Gad Sazuslen ist am 9. August 1919 der Verwalter: Kommisionär J. Dormagen in Bad Salsufl en. Anmelt efrist bis J1. September 1919. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin den 8. Sep⸗ tember 1919, Vormittags 8 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigeftist bis jum 1. Sep- tember 1919. ; Bad Salzuflen, den 9. Auqust 1919. Der Gerichte schteier des Lppischen

zz oh P, 3582 F. 35 F, zs h P. Ih S5 F, Ih p ß 622 F

siegelte Umschi age, enthalitud je ho Muster bon Zigerrenautzstati ungen und ver—

Rerlin- Se höneker . 1488381 Urber daz Vermögen der Firma

5685 F, Bap ier har belsge senfaaft mit be- 357590 p. sränkter Hastung in RWerlin, Iwein⸗ o 7 96 F, ne ber lassung Ber lia - Steglitz. unter-

hofstraß⸗ 4, wird beute, am 6. August 1919, Nachmlttazß 1 Uhr, das Konkurt⸗« verfahren eröffnet. Der Kaufmann Wal ther Scubert in Berlin- Halense⸗r, Born im= straße 19, wird zum Konkurß verwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind big zum 10 September 1919 dei dem Gericht anzumelden. Es wird jur Beschluß⸗ assung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl einer anderen Verwalters sowit über die Bestellung eines Gläubigerautschusseß und ein⸗ tretendenfalls über die im § 132 der Konkurgordnung bezeichneten Gegenstãnde auf den z. Geytember E919, Bor mittags EI Uhr, unh zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den TX. Se ptemher 1919. Vormittag II Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 58. Termin anberaumt. Offener . mit Anzeigepflicht bit zum 31. August Ver Gerichtsschreiber des Amtagerichts Berlin⸗ Schöneberg. Aht. 9.

G rem em. 48902

U ber das Vermögen des Karnffenl⸗ besitzers Fritz Grambart in Brem en, Nordstraße Nr. 118/122, ist heute der Konkurg eröffnet. Verwalter: Rechta—⸗ anwalt Dr. Hang Hevmonn in Bremen. Dffener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 15. Oktober 1919 einschließlich. Anmelde⸗ frist biß tum 15. Oktober 1919 ein- schlteß lich. Erste Gläubigerversammlung: E. September ESpHE9, Warmittags II Ur, allgemelner Prüfungttermtn: RF. NrYImter 919. Vor cittag ER U4är, im Gerichtzshause bierselbst, J. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 (Ein- gang Ostertorstraße).

Bremen. den 9. August 1913.

Ver Gerichtsschreiber des Amtsgericht:

Rasch, Gerꝛichttserrttaär. Le p ge. 48906. Neber das Vermügen der Emilie Ang nste vert. Haring in Leipzig, 1 straße 32, Inbaberin eines Cementdtelen⸗ und Retonbalkenfabrlkattonggeschäfts unter der Firma Otto Haring in Leipng, Sckarnhorststroß' 32, mit Fabrikatione. betich in Großstädeln, wirh heute, am J. August 1919, Vormittags g1LIL Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Rechtdan walt Dr. Raydt in Leipriig. En, meldefrist biz zum 28. August 1919. Wahl⸗ und Prüfunggtermta am RO. September RE9I9, Vormitfags LR Uhr. Offener Arrest mit Anzelgefrist bis zum 6. Sep⸗ tember 1919. Amttzgericht Leipzig, Abt. IIA), den 7. August 1918.

Le onkorꝶ. 48903

Ueber das Vermögen des berh. Den⸗ tisten Egon Hartmann in Lrionberg wiid heute, am 1. August 1919, Nach⸗ mittogs 4 Uhr, dag Konkursverfahren er öffnet. Der Rechtganwalt Vr. Roth in Leonberg woöltd zum Konkurzverwalter er⸗ nannt. Konkurtforderungen ind hig zum 20. August 1918 bei dem Gerichte anzu⸗ melden. Gs wird zur Beschlußsaffung her die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eineg anderen Verwalters sowit über die Bestellung einetz Göäubigeraun- susseg und eintreten denfallt über die in S5 132, 134 ber Konkurgordnunng be keichneren Gegenstdnde auf Sarmétag, den 80. MNugnund E9I9, Vo'rmiitagn EOF Utr, und jur Hrüsung der ange—⸗ meldeten Forder igen ebenfalls auf Sa n h tag, Ben 30. Mugust A9HS, Vormittags ERG Ußr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin an⸗ beraumt. Allen Personen, welche ein zur Fonkurgmasse gebörige Gache in. Hestg baben oder zur Konkurgmasse eta schulbig find. wird aufgegeben, nichtè an ben Gemeinschuldner ju verabfolgen oden zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt. don dem Gesttze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Gefriedigung in An- sprurh nebmen, dern Konkurtzverwalter dig zum 20. August 1919 Anjelge i machen.

Amtegerlcht in Leon kerg, Wärtt.

Ggelhaaf, A.⸗R.

CLobnm g. 145910 Ueber daz Vermögen des Vächters ciner Faniine in Mltengraßom Ctto

Echröder, wohnkalt in Magdeburg,

Harken bergftraße 11, ist am 8. August 1919, Msttagi 1 Uhr, dag Konkäargher⸗ fahren eröffnet. Konkurs verwalter: Bücher⸗ replsor geimann Häusler in Burg b. M. Offener Arest und Anzelgeftist biz zum 30. Angust 1919. Anmelrefrist für Konkursfaree ungen bis jun 7. Oktober 1919. Erste Gläubtoerversammlung am 7 Geptember 1919. Vormtitaas EO Uhr. Termin jur PMrüfang der Konkurzforderungen am 20. Oftober IvE8g, Vormittags LO Uhr. Ver Gerichts schreiber des Amtegerlcktz Loburg.

Magdoburg. (48911 Ueber daß Vermögen des Schnetdar⸗ meisters Paul Gottichalt in Magde⸗ burg, Schillermaße 13, ist am 93. August 1919, Vermittags 11 Uhr 40 Min., das Konkursverfahren eröffnet und der offene Arrest erlassen worden. Konkursverwalter: Kaufmann Wilhelm Schumann, her, Königstraße 59. Anmelde und Anzeigefrist bis zum 28. Auoust 1919. Erste Gläubiger⸗

Amis gericht. JI.

versammlung am 29. Auguß 1919,

Vorm. EG Uhr. Prüfungstermin am 12. September 19RD, Vorm. LH Uhr. Magdeburg, den 9. Auquft 1919. Daß Amtsgericht A. Abtellung 3.

HRorkin. 48857

In dem Konknreberfahren über da Vermögen der Ratgeber und New. grũsbnusen Kerlans, G-fegichafi m. Db. SH. in RBerlin. Gffer erstr. 2 (früber Hornstraße 11), ist jur Abrahme der Schlußecchnung deg Veiwalterg, zur Erhebung bon Einwendungen gegen dag Schluß verjeichnik der hei der Verteilung n berüdsichtizenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gräabiger über die nit verwertbaren Vermögtnestücke, der Schluß termin auf den E. Septen her E919, Vormittaßs EI Uhr, vor dem Amte gerlcht hierselbst, Neue Friedrichs. 13 11, III. Sfeckseit. Zimmer 1025ssos, beftimmt. 81 N. 76. 15.

Berlin, den 5. August 1919.

Der Gerichts schrelber des Amtgzerlchts

Gerlin Mitte, Abt. 81.

Charlott embhurꝶ. 45885 Das Konkursverfahren über datz Ver⸗ mögen der offenen Handel sgzeellschaft Tegeler C Eo. in Gerlin⸗TBilmers⸗ hanf, Siagmartagerstr. 12, wird, nachdem der in bem Vergleichstermine vom 21. März 1919 angenommene Zwang vergleich durch recht kräftigen Beschluß vom 21. Mär) 1919 bestättgt ist, hierdurch aufgehoben. Charlottenburg, dea 4. August 18319. Der dn nn, . Am iagerichte.

Cc xai. 488881

Dag Fon urgverfahren über das Ver⸗ mögen der Firm! „Kraft“ Nährm ite! abe it Gefell schaft mit beschräukter Haftung ju NMadenkirchen wird nich äbbaltung Z vis Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Cöuln, den 5. August 1919.

Des Amttgericht. Abt. 64.

Dad erntuad t. Belchluß. (48890 Daß Konkurtzberfahren über das Ver⸗ mögen der Firma J. M. Dunkel in Buber staßt und ihre alltinigen Inhaber, Kaufmann Jose Dunkel baseldst, wird nach erfolgter Abkeltung des Schluß⸗ termin hierdurch aufgehoben. Duberstade, den 5. Auaust 1919. Dag Amteagericht.

PD ilk em. 1489071

In dem Konkurshersehren über das Ver⸗ mögen des Väctermenstens Jasef ch nl melster zu Tülken ist zur Abnahme den Schlußrechnung deg Verwalter, zur M⸗ hehung von Einwendungen gegen dat Schlußyerzeichniz der bei der Ver teilung ju berkcfsichsigenden Forderungen und zur Reschlußlassung der Gläubiger über die nit verweitbartn Rermögentstücke sowte zur Anhörung der Gläubiger über die Ge⸗ staltung der Autlogen und die Gewährnng einer Bergütung an die Mitglieder deg Giäudlaerauzschusset der Schlußtermin auf den XI. Mu gun EIO, Vonmitt ag s LER hr, bor dem KGrattgerichte hierselbh, Zimmer Nr. 3, hestimmt.

ker, den 23. Full 1919.

Eis riein. S eshlus̃. aseon

In dem Konkursverfahren über dag Vermögen des Scheid erm ei Fer nnd gran fin au ni kt reenlf Fare in Ela, fleth stcht Lenin an r Ghilnhiger⸗ ve csammlurg zwecks Beschlrßfass ang über die Verwertung der uicht betzutrelbenden Forherungen auf eanneyvdtag, den 4 Sete mber F919, Ggornmittags 9 Uhr, vor dem Untegtricht Kleflett.

Gie fleih, der 31. Felt 19139.

Amit gericht.

Glo it. as 08)

In dem Konkurgberfahren über dag Ver⸗ mögen der Kar! Ratwnnd Wiener⸗ GBäckerei GesensGaft ait hachränkter Daftyflicht in Gleimitz ist zur Abnahme der Schlusrechnung det Verwalters, na Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußrerzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zut Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögentstücke sowie ur Ankörung der Gläubiger sher die Gestattung der Aytlagen und die Ge- wädrung einer Vergüsung an die Mit. alleder dig Gläabtgerautschufses der Schlutzztermin auf den X Gentember E99, Garwmittags EA UEr, vor dem AImtigerlchte hterselbst, Simmer Nr. 241, bestimmt. Die Vergütung des Verwalters ist bei einer Atiivmasse von 4946,77 A auf 600 und seine erstattungsfühigen Lutlagen auf 6 65 M festgesetzt worden. Amtsgericht Gleiwitz, den 5. August 1919.

Glog nr. . 48909

In dem Konkurzwerfahrrn über dag Vermögen des Zimmermeisters Georg Knappe in Quaritz ist infolge eines von kem Gemennschuldner gemachten Vor- schlagg zu elnem Zwanat vergleiche Vergleich? termin auf dn 29. Riguft KE9E9. Vormittags 10 Uhr. vor dam Amt gericht in Glogau Zimmer Nr. 39 anberaumt. Ver Vergleicht vorschlag und die Erklärung det Galdubtgeraugschuffez sind auf der Gerichte schrelderet du Kon kurg⸗ gerichts zur Einsicht der Beteiligten nieder-

gelegt. Gi an. den 7. August 1918. Am iagericht.

Line oc. (48882 Vas Konkurgverfabren über daz Ber⸗ wögen dig versto benen Vjehhändlers

Friedrlch Voß in Itzehoe wird nach

1

erfol ler A biItung des Schlußtermias blernarch aafgeboben Itzehoe, den 25. Juli 1919. Daz Amtagertcht. Abt. 2.

C dnn s6ę see, Tänr. 48883 migen der Glas sakrit, Sertrudhütt-n. Re senschaft mit beschraänkter Hatun in Künigser, wird noch Abbaltung des Schlußterminz hierdurch aufgehoben. Königtee, den 5. August 1918. Schwo r hure. Amtggericht.

CO GM Hor g. 1479041

Durch Beschluß vom g Auaust 1919 ist das Kon*ure verfahren über en Nachlaß des Athert Röcke, Tetzgers und Wirts n Kltfugen, nach Abhaltung des Schluß⸗ termin auige hohen worden.

Amisaeriht Lesnberg. Amtsgerichte sclretär Dieterle.

Hüuünehen. 488001 Amas aericht Mũuchen, RFonturs aer ßche.

Am 7. Auaust 1919 wurd⸗ dag unterm 25 Oktober 1913 über has Vermögen deg Fansmanns Rntan Mayr Inhaher der Firma Cainar Haber Nach. Artͤn Mayr, Färiß⸗, Welle und gu rwywarengefchült in Miür chen er⸗ Fffneie Konkursverfabren alg durch Schluß bertällung brendet aufgehoben. Vergütung und Aaelagen des Konfurtherwalterg und der Mitalleder des Gläubigerausschusses wurden auf die aus dem Schlußtermine prorofoll ersichtlichen wrträge festgesetzt.

Münchery, den 8 August 1918.

Gerichtsschreiberet des Amtsgerichts.

Narcdenham. 48889 In dem So karsperfabren über das Ver wög⸗n des Händlers Leni LeeuwBar hem ju Serfeld wird der Brüsungstermin wegen Verbinberung kes Verwalters vom 21. Apgust 1919 verlegt auf Danner g= tag, den 1. Geptember 191. Vorm. ELO Uhr. RNorbenbam, den 31. Juli 1919. Amtggericht Butjadingen. Abt. J. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber.

W olden berg. 118884]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Getreibehändlers Mlbkert Je sse. Martenwalde ist zur Abnahme der Fchlußrechnung deg Verwalterg, zur . von Ginwendungen gegen das

Schlußberzeichni der bei ber Vertellung n chtigenden Forderungen und zur B. e, affung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögens stück⸗ sowie zr Anhörung der Gläubiger über dle Ristattung der Auclagen und die Ge— währung einer Vergütung an die Mit 8 des Mhlaäubtgerdusschusses der Schluß⸗ ermin auf den 29. August KRDHG, Bornmittags EHE Uhr, vor dem Amtt⸗ oe gt Woldenberg, N. M., bestim mt. oldenberg, den 283. Juli 191. Ver Gerichteschreiber des Amtzgerichlts.

SG or g. n 418891 Das Tonkurzverfahren über dag Ver⸗

mögen der Firma Metall warenfabr k

Genrg Jäger * o. G. m. B. G.

in Worms rwotrd nach erfolgter Ahhaltung

des CGchlußtermins hierdurch aufgehoben. Worm, den 1. August 1913.

Hessisches Amtegericht.

Fahrplanbelannf. machungen der Eisen⸗

1488958

Gem einschaftliches Gest C Nb Etatioꝝ gta i ftafe lu us m ), Tsv. 299.

Mit Gültigkeit vam 14. August 1919 ab werden die im Verkehr mit den Babn⸗ böfen der Mepper⸗Haselürner Eisenbahn zu trhebenden Frachtzuschlsge erbsbt. Näherts enibält die am 14. August 1919 erscheinende Nummer des Tarifanzeigere. Dsg altbaldige Tkfasttreten der Gr⸗ höhungen gründet sich auf die vorüber gebende Jerderung des § 6 der Etsen⸗ baßnverkehrgo dnung (RG. Bl. 1914, S. 455). Autkunst geben die beteiligten KGütersbfertigungen sowte dag Auafunfis⸗ bürn, bier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 8. Augufr 1916.

Gi sen bahn direktiyn.

(48912

Berriffi . Güterverkehr zwilschen den fear gn sts chen Gi οhuen (Nord-, Ot, Pa rig Ly on⸗Minelmeer ,, Midi⸗ Var iser⸗ Gürtel und Staalishbahz) etre eit und den dentlchan Gisen= gahzen des van den Mlttenten be⸗ senten Nheinge hies anderseits.

Fest letzung eines Zuschlags dn ben Lie sexfrist nu JInsolge auß rgemöhnlicher Verkehre verkältnißse wird aut Grund dez 8 8 Abs. (3) Ziffer 2 der Aussührunga— destimmungen ju Artikel 14 des Inter nationalen Ushereh kommen über den Gtlenho bufrochtverkelr mit Genehmigung der Jufstäterrbörde jür alle Güter sowse für lebende Tier, i auf den deutschen Etisenbaß nen zur Näf. und Abgabe ge⸗ langen oder die se dunck laufen, mit sofortiger Gäüͤltigfelt big ar f Wererr f einen Lieter⸗

frlstzuschlax von jebn Tagen sestgesetzt.

ChBln, den 8. ugust 1919. Gisenbahn⸗

direltion., auch namens der betelligten Verwaliungen.

Daz Konkurgyerfabren üßer das Ver⸗

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* 182.

Juhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich.

Berordnung, betreffend die Ablösung der dem Reiche durch die Inanspruchnahme von Grundsiücken und Gebäuden sowie Leistungen Dritter erwachsenen Verpflichtungen.

Verordnung über die Ermächtigung des Staatenaut schusses zur Anordnung von Münzprägungen.

Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnungen über Beschäftigung Schwerbeschädigter, vom 9. Januar, 1. Fe⸗ bruagr, 11. März, 10. April und 14. Juni 1919.

Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.

Bekanntmachung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Ver— braucher von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts monatlich im September 1919.

Bekanntm., betr. Löschung einer Kennmarke im Kennmarkenregister.

Handel verbot.

Anzeige, betr. Ausgahe der Nrn. 140 und 150 des Reichs⸗Gesetzbl.

Preꝛiszen.

Ernennungen und sonstige Personclveräunderungen.

Verordnung, betreffend die Prelse für Schlachtschafe.

Aufhebungen von Handelsverhoten. Handelsverhot.

Reichsbankgiro konto.

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mẽliches. Dent s ches Reich.

Verordnung,

betreffend die Ablösung der dem Reiche durch die

Inanspruchnahme von Grunbstücken und Gebäuden

sowie Leistun gen Dritter erwachsenen Verpflich⸗ tungen (Vertragsablösungsverordnung).

Vom 8. August 1919.

Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über die vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft nom 17. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 334) wird von dem Reichsministerium mit Zustimmung des n , und detz von der verfassunggebenden Deutschen National— versammlung gewählten Ausschussas folgendes verordnet:

§1.

Werden Grundstücke, die von der Heeres⸗ oder Marineverwaltung gemletet oder gepachtet sind, entbehrlich, so kann das Reichsschatz⸗ ministerinn das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (535 565, 5965 BGB.) kündigen. Das Reichsschatz⸗ ministerium entscheidet, ob das Grundstück entbehrlich ist.

9

Hat jemand dem Fiskus unentgeltlich, leibweise oder gegen eine Anerkennung gebühr ein Grundstück zu dem Zwecke überlassen, daß darauf Einrichtungen für die Heereß. oder Marine vnwaltung ge— schaffen werden, so kann das Reichsschatzministerium die getroffenen Vereinbarungen außer Kraft setzen, wenn nach seinem Eimessen die ern n der Einrichtung oder ihr Weiterbetrieb nicht mehr mög— ich ist.

.

Ist ein Vertrag über den Erwerb oder die Benutzung eines Grundstücks oder Gebäudes sür die Heeres⸗ oder Marineverwaltung noch nicht zum Abschluß gekommen, oder ist die zur Rechtsgülttgkeit des Vertrags erforderliche oder doch beiderscits vorausgesente Ge— nehmigung einer vorgesetzten Behörde noch nicht erteilt, so kann das Reichs schatzministerium von den bisherigen Vereinbarungen zurücktreten.

§ 4.

Hat sich die Heereg⸗ oder Marineverwaltung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zum Bezug entgeltlicher wiederkehrender Leistungen im Interesse eines Grundstücks verpflichtet, so kann das Reichsschaͤtz⸗ ministerium mit vierzehntägiger Kündigungsfrist von dem Vertrage zurücktreten, wenn sich nach seirem Ermessen die der Regelung der Bezugepflicht zugrunde gelegten Verhältnisse geändert haben.

5.

Die Entscheidungen des dc chatzsinisterinms in den Fällen der 2, 3 erfolgen durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile. Vor der Abgabe der Erklärung und vor der Vornahme einer stündigung gemäß 1, 4 soll der andere Teil gehört werden.

856. In den . der s§5 1 bis 4 kann das Reichswintsckaftsgericht dem andern Teile auf seinen Antrag aus Billigkeitsgründen eine Entschüdigung zuerkennen, sowcit dies unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzlage des Reichs mit einer entsprechenden Ver teilung der Lasten des Krieges in Einklang zu bringen ist; ent— gangener Gewinn darf bei Bemessung der Entschädigung nicht berück— sichtigt werden. ö.

Der Antrag auf Gewährung einer Entschädigung ist innerhalb einer Ausschlußfrist bon sechs Monaten nach Empfang der Kündigung en S5 1, 4 oder der im S 5 bezeichneten Erklärung beim Reichs⸗ chatzministerium einzureichen. .

8 .

Ist bei der Uebernahme eines Grundstücks durch die Heeres⸗ der Marineverwaltung vereinbart worden, daß nach Ablauf der Be— nutzungszeit der frühere Zustand des Grundstücks wiederherzustellen sei, so kann das Reichsschatzministerium diese Verpflichtung außer Fraft setzen, wenn nach selnem Ermessen der Gigentümer des Grund— stücks oder der sonst in Anspruch Genommene kein erhebliches Interesse

Berlin,

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an der Erfüllung dieser Verpflichtung nachweist.

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Postscheckkonto: Berlin 41 821.

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Die gleiche Befugnis hat das Reichsschatzministerium, wenn die wertung der Gesamiheit der Grundstücke oder eines größeren Teils

Kosten der Wiederherslellung außer Verhältnis zum Werte des Grund⸗ stücks stehen.

Ueber den Wegfall der Wiederherstellungspflicht entscheidet auf Einspruch des Eigentümers das Reichswirtschaftsgericht. Der Ein spruch ist bei diesem innerhalb eines Monats nach Einpfäng der seitens des Reichsschatzministerinms gemäp Abs. 1 und 2 abzugebenden Er— klärung der Außerkraftsetzung einzulegen.

Stellt das Reichswirtschaftsgericht die Wiederherstellungapflicht der Heereßz⸗ oder Marinederwaltung fest, so kann das Reicheschatz⸗ ministerkum von dem anderen Teile verlangen, daß dieser die Wieder- herstellung gegen eine Vergütung übernehme. Ueber Streitiz keiten . der Höhe der Vergütung entscheidet das Reichswirtschafts⸗ gerlcht.

Im Falle des Abs. 2 kann das Reichswirtschaftsgericht dem Eigentümer eine Entschädigung zuerkennen.

S§z 6 gilt entsprechend.

§ 8

Ist von der Heeres, oder Marineverwaltung ein Grundstück oder Gebäude nach dem Kriegsleistungsgesetz oder in formloser Weise in Anspruch genommen worden und liegt die Weiterh enutzung im öffent- lichen Interesse, so kann das Reichsschatzministerium das Recht zur Benutzung his auf höchstens zwei Jahre nach Friedensschluß in An— spruch nehmen. Wird die Benutzung ohne eine solche Fristsetzung oder über die ursprünglich festgesetzte Frist hinaus sortgesetzt, so hat das Reichsschatzministerium auf Antrag des anderen Teils die Dauer der weiteren Benutzung mit der Beschränkung auf den oben erwähnten Zeitigum von zwei Jahren festzusetzen.

Das Reichsschatzministerium hat bei seinen Entscheidungen für die Weiterbenutzung eine Enitschädigung zu bestimmen, deren Höhe sich unter Berücksichtigung der ortsüblichen Miet. und Pachtpreise zur Zeit der Fortsetzung der Benutzung nach den besonderen Ver hältnissen des Fallez bemißt.

Der §z 6 findet entsprechende Anwendung.

Gegen die vom Reichsschatzministerium festgesetzte Entschädigung kann der Bezugsberechtigte beim Reichswirtschaftsgericht Einspruch einlegen.

5 7 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 9.

Sind vom Fiskus Miet- oder Pachiverträge abgeschlossen worden, die seitens des Vermieters oder Berpächters vor dem 1. Oltober 1921 gekündigt werden können, so ist das Reichsschatzministerium im Falle der Kündigung hefugt, durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile das Vertragsverhältnis längstens bis zu obigem Zeitpunkt fort— zusetzen, wenn anderenfalls dem Fiskus durch einen Umzug und die Miete neuer Räume erhebiiche Mehrkosten erwachsen würden. Be⸗ züglich der Erklärung gilt 5 5, bezüglich der Entscheidung gilt § 8 Abs. 2 bis 5. entsprechend.

18

Sind Grundstücke oder Gebäude vom Fiskus für Zwecke der Heeres und Marineverwaltung miet«, pacht⸗ oder leihweise, gegen eine Anerkennungsgebühr, auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes oder formlos in Anspruch genommen worden und werden sie dauernd entbehrlich, so kann jeder Teil auf Lösung des Rechtsverhältnisses besteben.

Die Liegenschaften werden in dem Zustand a hen, in dem sie sich zur Zeit der Lösung des Rechtsverhältnissez befinden. Sind die Grundstücke vom Fiskus überbaut, oder sind die Gebäude erweitert, oder sind sonstwie wesentliche Verbesserungen an dem Grundstück vor— genommen worden, fo hat der Eigentümer für den Mehrwert eine angemtssene Entschädigung zu leisten.

Erklärt sich der Eigentümer mit der vom Reichsschatzministerium geforderlen Entschädigung nicht innerhalb einer bei ihrer Festsetzung u bestimm nden Frist elnverstanden, so geht, durch Erklärung des Reichsschatzministeriums gegenüber dem Eigentümer das Grundstück in das Eigentum des Fiskus über; der Fiskus hat dem bisherigen Eigentümer die in Auspruch genommenen Grundstücke und Gebäude angemessen zu vergüten. ;. .

Gegen bie vom RNeichsschatzministerium getroffene Entscheidung

über die Vergütung steht dem Eigentümer das Einspruchsrecht gemäß;

§z 7 Abs. 3 beim Reichswirtichafisgerichte zu.

Etwaige verträgliche Abmachungen, die eine Loslösung vom Vertrag und einen Eigentumserwerb an den Grundstücken durch den Fiskus vorsehen, werden durch die vorstehenden Bestimmungen micht berührt.

58 14

Sind dem Fiskus Grundstücke für Zwecke der Heeres oder Marineverwaltung dergestalt unentgeltlich überlassen worden, daß bei Yäichterfüllung dieser Zwecke die Rückgabe der Grundstücke erfolgen foll, jo kann der fruͤhere Eigentämer das Grundstäck nicht mehr zurückfordern, wenn seit der UÜebereignung dreißig Jahre verstrichen sind. 366 Frist vermindert sich auf zehn Jahre, wenn nach der Uebreignung an den Fiskus die Grundstücke überbaut, vorhandeng Gebäude erweitert, andere Gräandstücke hinzuerworben oder sonst wesentliche Verbesserungen an dem Grundstück vorgenommen worden sind. .

Sind noch nicht dreißig oder zehn Jahre verstrichen, so kann der frühere Eigentümer nur gegen Erstattung der vom Fiskus für die Grundstücke gemachten Aufwendungen, soweit sie deren Wert erhöhen, Rückgabe der Grundstücke verlangen, sofern die Geundstücke für den vorausgesetzten Zweck nicht mehr gebraucht werden.

Bietet der frühere Eigentnmer im Falle einer Berechtigung zur Rückforderung dem Fiskus die von dem Reichsschatministerium für die Verbesserungen sestgesetzte Entschädigung nicht innerhalb einer bei der Festsetzung zu bestinmenden Frist ordnungsgemäß ans so erlischt sein Anspruch auf Rückgabe. Das Reichswirtschafttzzerjcht kann ihm auf Antrag in diesem Falle aus Bill igkeitsgründen eine Entschädigung zuerkennen; die Vorschriften des 6 finden entsprechende Anwendung.

Läßt sich elne zuverläfsige Schätzung der dem früheren Eigentümer jukommenden Gntschähigung erst dann vornehmen, wenn zur Ver=

derselben geschritten ist, so kann das Reichswirtschastszgericht auf Antrag des Jieichsschatzministeriums oder des früheren Gigentümers die Ent scheidung über die Höhe der Entschädigung aussetzen; die Aussetzungs⸗ srist darf den Zeitraum von zwei Jahren seit dem Erlöschen des Mückgabeanspruchs nicht überschreiten. 8 12

Hat auf Grund eines Miet- oder Pachtvertrags von unbestimnmter Dauer der Vermieter oder Verpächter sich zur Errichtung von bgu⸗ sichen Anlagen oder zur Vornahme von Einrichtungen irgendwelcher Art auf dem Grundstück auf seine Kosten unter der Bedingung ver- pflichtet, daß der Fiskus an den fraglichen Aalggen oder Einrichtungen feine Rechte erwerben soll, so kann das Reichsschatzministerium, wenn die im Laufe der Zeit gejahlten Miet⸗ oder Pachtzinsen den Wert des Grundstücks einschließlich der darauf errichteten Bauten oder der Einrichtungen übersteigen, beim Reichswirtschaftsgerichte beantragen, daß das Grundstück dem Fiskus zum Schätzungswert uüberlassen wird, und daß auf die hiernach zu zahlende Kaufisumme die Miet⸗ und Pachtpreise, soweit sie das orts ibliche Maß übersteigen, angerechnet werden. . Dieser Anspruch des Reichsschatzministeriums richtet sich gegen den Eigentümer des Grundstücks, auch wenn er nicht der Vermieter ober Verpaͤchter ist.

§ 13. -

Sind auf Grundstücken einez Dritten auf Kosten oder zu Lasten

der Heeres⸗ oder Marineverwaltung bauliche Anlagen errichtet oder vorhandene Anlagen ausgebaut worden, so fann das Neichsschatz. ministerium, selbst wenn diese Anlagen auch nach Friedensschluß während eines bestimmten Zeitraumtz ganz oder teilweise zur Ver= fügung des Fiskus stehen sollten, unter Aufgabe dez Benutzungsrechts verlangen, daß der Grundstückgeigentümer für die Anlagen eine nach billigem Ermessen durch das Reichswirtschaftsgericht sestzusetzende Entf ädigang leistet. Auf die Entschädigung kommen die ortsüblichen

Mie. und Pachtpreise für derartige Anlagen sowie eine aagemessene

Summe für die Bauleitung in Anrechnung. Ist der Eigentümer zur Telstung dieser (Ertschäbigung binnen einer vom Reichsschatzministertum festzusetzenden Frist nicht bereit, so geht durch Erklärung des Reichs⸗ schatzministeriums gegenüber dem Eigentümer das Eigentum an den Grundflücken nebst den darauf befindlichen Anlagen auf den Fiskus über. Das Reichswirtschaftsgericht setzt alsdann die seitens des Fiekus dem Eigentümer zu zahlende Vergätung unter Berücksichtigung der Vorschriften des z 6 fest.

Der Eigentümer bedorf der Genehmigung des Reichsschetz⸗ ministeriumz zur Herstellung gleichartiger oder ähnlicher Anlagen während der nächsten zehn Jahre. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn nicht die bereits vorhandenen Anlagen ohne unver— J Mehrkosten an Stelle neuer Anlagen verwendet werden können. Dem Eigentümer steht innerhalb eines Monats ein Ein- spruch gegen die ablehnende Entscheidung des Reichsschatzministeriums an das Neichswirtschafté gericht zu.

§ 14.

Will der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem aus Mitteln oder im Interesse des Fiskus bauliche Anlagen errichtet oder vor⸗ handene bauliche Anlagen, ausgebaut oder sonstige erhebliche Ver⸗ bessernngen vorgenommen worden sind, das Grundstück veräußern, dinglich belasten oder darauf wesentliche Aenderungen vornehmen, so bedarf er hierzu dec Genehmigung des Reichsschatzministeriums.

Weisf' der Eigentümer nach, daß er durch die Versagung der Genehmigung wesentlich wirtschaftliche Nachteile erleidet, so kann auf seinen Antrag das Reichswirtschaftsgericht a , des Reichs schatzmninisteriums aufheben oder seine Dauer kf höchstens zwei Jahre beschränken. . ö.

Handelt der Gigentümer den Vorschriften des Abs. 1 zuwider, so haflet er dem Fiskus für allen aus seiner Zuwiderhandlung ent— stehenden Schaden. Er ignn auch auf Antrag des Reichsschatz ininisteriums durch das Neichswirtschaftsgerlcht der ihm aus der Ver⸗ fügungstellung seines Grundstücks dem Fiskus gegenüber ahzuleitenden Ansprüche für verlustig erklärt werden. Neben dem Eigentümer haftet dem Fiskus auch der neue Erwerber des Grundstücks, und zwar als Gesamtschuldner. . ;

Dat Reichsfchatzministerium ist behufs Sicherung seiner Rechte befugt, eine Vormerlung ins Grundbuch eintragen zu lassen.

15.

Das Reichswirtschaftsministerlum wird ermächtigt, nähere Aus⸗ führungsbestimmungen für die Tätigkeit des nach dieser Verordnung zusländigen Neichswirtschaftsgerichts zu erlassen.

§ 156. Die Vorschriften des J vom 25. Mat 1873 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 137), betreffend die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Neichsverwaltung bestimmten Gzgenstände, werden durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.

§ 17.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die Ablösung der der bayerischen Heeresberwaltung durch die Inanspruchnahme von Grund- stücken und Gebäuden sowie Leistungen Dritter erwachsenen Ver—⸗ pflichtungen mit der Maßgabe Anwendung, daß vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung an die Stelle des Reichsschatzministeriums das Bayerische Staatsministerium der Finanzen teitt.

Die Frage, inwieweit die aus Kriegsftznds oder aus der Quote beschafften Grundstücke Eigentum oder Miteigentum Des Reichs oder Bareins sind und in welcher Art und Welse die Verwertung :der Grundfstücke und die Vereinnahmung und Verrechnung der Erlöse vorzunehmen ist, wird durch diese Verordnung nicht berährt.

. 5 18. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Berkündung in Kraft.

Weimar, den 8. Bugust 19139. Das Reichsministerium.

Bauer.

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