1919 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Beschluß vom 20. Februar 1918, durch welchen dem Prokuristen der Hamburger Kohlenhandels esellichaft m. b. H. Paul Wilhelm Wegner, Ferdinandstiaße 17, der Handel mit Feuerungs⸗ materialien auf Grund der Belanntmachun g zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1919 untersag worden war, ist aufgehoben.

Hamburg, den 9. August 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt

und Gewerbe. Sthamer.

Bekanntmachung.

Dem Händler Voges, Langelsheim Cam Harz), ist der Handel mit Lebens- und Futtenrmitreln aller Art auf Grund des § 1 Abs. 1' der Bundetraevererdnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 zur Fernhaltung unzuperlassig; w (RGBl. S. 6663) untersagt, da er sich als unzuperlassig er⸗ wiesen hat.

Gandersheim, den 31. Jult 1919.

Die Kreisdirektion. von Praun.

. 0 6 897 r Personen vom Handel

Dle von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 151 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält umer;

Nr. 6978 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung des Belagerungszustandes über den Stadtkreis Stettin und die Landkeeise Ranbow und Geeifenhagen, vom 6. August 1919, unter

Nr. 6979 eine Verordnung, betreffend die Ablösung der dem Reiche durch die Inanspruchnahme von Grundstücken und Gebäuden sowte Leistungen Dritter erwachsenen Verpflichtungen (Vertragsablösungsverordnung), vom 8. Auguft 1919, unter

Nr. 6980 eine Verordming über die Ermächtigung des Staatenausschusses zur Anordnung von Münzprägungen, vom 1. August 1919, und unter

Nr. 6981 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnungen über Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 9. Januar, 1. Februar, 11. Plärz, 109. April und 14. Juni 19115 (Reichs Gesetzbl. S. 28, 133, 301, 889 und 58), vom 11. August 1919.

Berlin, den 12. August 1919.

Postzeitungs om. Krüer.

Preußen. Ministerium des Innern. Au s führung san weisung zum Gesetz, betreffend die Neuwahl der Provinzial⸗ landtage, vom 16. Juli 1919.

1. Das Gesetz enhält zunächst keine Gülligkeit für die Provinziallandtage der Provinzen Westpreußen, Posen, Schlesien, Hessen-Nassau und der Rheinpropnz sowie für den Kommunol— lanbtag des Bezirkeverbandes Wiesbaden, weil die Durch⸗ führung in den genannten Bezirken, in denen die Gemeinde⸗

Lund Kreistagtzwahlen ganz oder zum Teil noch nicht haben stattfinden können, nicht möglich wäre. Es findet ferner keine

Anwendung sür bie Hohenzollernschen Lande, deren Kommunal-

landiag auf Grund eines besonderen Gesetzes neu gebildet wird.

In den Provinzen Ofpreußen und Schleswig⸗Holstein haben die Wahlen in allen Stadt- und Landkreisen, die außer⸗ halb der Abstimmungsbezirke liegen, unverzüglich stattzufinden. Sle sind in den übeigen sobald als möglich nachzuholen.

2. Das Gesetz ist ein Zwischengesetz Es setzt dasz Be⸗ stehen der einzelnen Provinzialorduuugen auch weiterhin voraus und enthält nur diejenigen Bestimmungen über die Neuwahl, die gegenüber dem bisherigen Rechtezustande eine Neuerung bedeuten.

Von den bisherigen Bestimmungen über dle Zusammen— setzung des Provinziallandtags bleiben hiernach insbesondere die beiden folgenden aufrecht erhalten:

a) die Vorschrift der indirekten Wahl der Provinzial⸗ andtagsabgeordneten, .

P) die Grundsätze über die Verteilung der Provinzial— landtagsabgeordneten auf die einzelnen Kreise.

Demgegenüber sind die bedeutungzvollsten Abänderungen, die durch das Zwifchengesetz eingeführt werden, folgende:

a) Der der Verteilung der Abgeordneten zugrunde zu legenden Einwohnerzahl ist die Zahl der Militär⸗ personen hinzuzurechnen. Eine Besümmung, die sich insbesondere in den größeren Städten bemerkbar machen wird.

p) Die Voraussetzungen für das passive Wahlrecht sind in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen der Gemeindewahlverordnungen und der Kreistagswahl— verordnung sehr erweitert. Zugleich sind die Be⸗ stimmungen, die gewisse Beamtengruppen von der Wählbarkeit zum Provinzialausschuß ausschlossen, auf⸗

hoben.

6) 69 den Stadtkreisen ist der Magistrat von der Teil⸗ nahme an der Wahl der Provinziallandtagsabgeord⸗ neten aus geschlossen.

d) Die Wahl der Provinziallandiagsabgeordneten erfolat, sofern minbeslens zwei Abgeordnete zu wählen sind, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

e) Die Wahl des Provinzialaus schusses mit Ausnahme seinetz Vorsttzenden und des Stellvertreters sowie die Wahl der Provinzialkommissionen erfolgt gleichfalls nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

3. Die Vorschriften des Gesetzes gelten, wie dies im Gesetzegtext auch augdrücklich hervorgehoben ist, entsprechend . den Kommunallandtag, den Landes aus schuß und die Bezirke⸗ ommissionen des Bezirksverbandes Cassel.

4 Die Durchführung der Wahlen ist mit größter Be⸗ schleunigung einzuleiten. Zu diesem Zweck sind insbesondere

a) durch den Oberpräsidenten die nach der Provinzial⸗ ordnung erforderlichen Anordnungen zu treffen,

b) unverzüglich durch den Provinzialausschuß die Fest— stellung der Zahl der von den einzelnen Kreisen bezw. Wahlbezirken zu wählen din Abgeordneten vorzunehmen und durch die Amtsblätter der Provinz zu veröffentlichen,

c) durch den Provinzialausschuß die näheren Bestim⸗ mungen üder die are . der Verhältniswahl bei der Wahl der . allandtagsabgeordneten in Stadt⸗ und Landkreisen zu erlassen.

9 9 J h . * ö ;

6363 * , , 5 der alte Propinzialausschuß.

Ferner ist

Im einzelnen ist folgendes zu beachten:

Zu 8 2. Bei der Feststellung der Einwohnerzahl nach der Voliszählung von 1910 ist der damals ermittelten Zivileinwohner⸗ zahl die Zahl der damals in dem betreffenden Kreise gezählten Militärpersonen hinzuzurechnen.

Die Frist zur Einreichung von Berichtigungsanträgen gegen die von dein Propinzialausschusse vorzunehmende Feststellung der Zahl der Provinziallandtagsabgeordneten ist für die durch dieses Zwischen⸗ gesetz angeordnete Wahl von vier auf zwei Wochen herabgesetzt.

Zu 8 3. Die Bestimmungen über das passive Wahlrecht decken sich inhaltlich vollkommen mit den Bestimmungen über das passive Wahlrecht auf Grund der Gemeinde und Kreistagswahl- verordnungen. Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzung des Lebensalter und der Wohnsitzdauer ist der Wahltag.

Bezüglich der Amtsdauer der Gewählten bewendet es bei den bisherigen Beslimmungen, jedoch wird in der neuen Preußischen Wahlordnung, die der verfassunggebenden Preußischen Landesversamm⸗ lung im Heibste zugeben wird, voraussichtlich hierüber weitere Be— stimmung getroffen werden.

Zu § 4. In den Landkreisen erfolgt die Wahl der Pro vinziallandtagsabgeordneien durch die Kreistage. Ez ist insofern bei den bestehenden Bestimimungen verblieben, weshalb eine besondere Heivorhebung in 5 4 des Gesetzes nicht erfolgt ist.

In den Stadtkreisen erfolgt die Wahl unter Ausschluß des Magistrats In den Städten ohne kollegialischen Gemeindevorstand hat der Bürgermeister auch hei diesen Wahlen sein volles, ihm ge— setzlich zustehendes Stimmrecht.

Zu ß 6. Die Wahl erfolgt, sofern mindestens zwei Pro

vinziallandtagsabgeordnete von einem Stadt⸗ oder Landkreise oder.

einem Wahlbezirte zu wählen sind, nach den Grundsätzen der Ver⸗ hältniswahl. Diesen entspricht es, daß Ersatzwahlen bei dem vor zeitigen Austcheiden eines Provinziallandtagsahgeoidneten nicht zu— lässig sind. Viklmehr ist durch eine ausreichende Aufnahme von Ersatzleuten für die Bewerber in den Vorschlagslisten vorzuforgen, daß ein freiwerdender Abgeordnetensstz durch einfaches Nachrücken des nächsten, derselben Parteirichtung aligehörenden Ersatzmannegz besetzt wird. Die näheren Bestimmungen über die Durchführung der Ver— hältniswahl erläßt für den gesamten LBereich der Provinz einheitlich l Da es sich um sogenannte indirekte Wahlen Handelt und die Mitgliedschaft der Wahlkörperschaften ver

hältniemäßig beschränkt ist. werden die Bestimmungen möglichst einfach

ju balten sein. Dabei sind bezüglich der Aufstellung der Wahl borschläge die zwingenden Vorschriften

1. der Zulassung von Ersatzleuten,

2. der Unterschriftenzahl zu beachten.

Zu §z G. Ist nur ein Abgeordneter zu wählen, so greisen die bisheligen Wahlvorschriften einschließlich des geltenden Wahl— reglements Platz.

In den Skadtkreisen hat selbstverständlich auch in diesem Falle die Wahl unter Ausschluß des Magistrats zu ersolgen.

Zu § 7. Nach den Bestimmungen der Provlnzialordnungen bleiben im Falle der Auflösung eines Provinziallandtages die von demselben gewählten Mitglieder des Provinzialausschusses und der Provinzialkommifsionen bis zum Zusammentritt des neugewählten Propinziallandtages in Wirksamkeit. Die Neuwahlen müssen also bei der ersten Tagung des Provinziallandtages vorgenommen werden. Dabei ist zunächst der Provinzialausschuß zu wählen. Der neu— gewählte Propinzialausschuß hat sodann, soweit dies gesetzlich vor— geschrieben ist, die Provinzialkommissionen zu wählen.

Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Ausnahme der Wahl des Vorsitzenden des Provinzialausschusses und feines Stellvertreters, die in besonderen Wahlhandlungen mit Stimmenmehrheit zu wählen sind.

Zu S 8. Durch die Bestimmung in § 8 werden insbesondere

die Bestünmungen aufgehoben, durch die der Oberpräsident, die.

Regierungspräsidenten sowie rie Provinzialbeamten von der Wähl harteit zum Proyvinzialausschusse ausgeschlosen sind (gl. z. B. 5 47 Abs. 5 der Propinzialordnung für die östlichen Provinzen). Berlin, den 6. August 1919. Der Minister des Innern. J. V: von Jarotzky.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Der Hisher als Hilfsarbeiter im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Deẽänen und Forsten beschäftigte Oberforstmeister Rose aus Vüsseldorf ist zum Landforstmeister und vortragenden Rat in diesem Ministerium ernannt worden.

GSekanntmachung.

Der Schlachtermeister Reuter in Ritterhude ist zum Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbe sondere mit Fleisch und Fleischwaren, wieder zu gelassen. Die Kosten hat der Schlachtermeister Reuter zu tragen.

Osterholz, den 6. August 1919.

Der Landrat. Becker. 3

Arbeiterrat. Heit.

Bekanntmachung.

Die Gastwirtschaft Robert Jost in Sargenzell, Kreis Hünfeld, ist auf Grund der Verordnung vom 25. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Gewerhetreibender, (RGGBl. S. 608), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 wegen Unzuverläͤssigkeit des Inhabers geschloss'en worden. Die Kosten des Verfahrens sowie die Gebühren für die öffentliche Bekanntmachung hat Jost zu tragen.

Hünfeld, den 15. Jult 1919.

Der Landrat. Ludwig.

Bekanntmachung.

Das Mekhgergeschäft des Manchen Nosenstock in Eiter⸗ feld ist wegen vorgekommener Umegelmäßigkeiten von heute ab bis auf weiteres polizeilich geschlossen werden, Derselbe ist nicht mehr berechtigt, gewerbliche Schlachtungen vorzunehmen. Es wird davor gewarnt, demselben Vieh zu Schlachtzwecken zu überlgssen. Die Kosten dieser Veröffentlichung sind von dem Manchen Rosenstock in Eiterfeld zu tragen.

Hünfeld, den 1. August 1919.

Der Landrat. Ludwig.

Bekanntmachung.

Dle dem Kaufmann Johann Phi(lipsen in Kiel, Schaßstraße 25, am 29. Jull 1816 und 5H. Januar 1918 erteilten Handelserlaubnisscheime sind wegen Unzuverlässigkeit des Genannten auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln vom 24. Juni 1916 zurückgenommen. ] dem Genannten auch der Kleinhandel mit Lebens- und Futtermitteln aus dem gleichen Grunde untersagt worden. Die Kosten des Verfahrens hat Philipsen zu tragen.

Kiel, den 6. August 1919.

Die Handelserlaubnisstelle. Dr. Paulyv,

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 Paben wir dem Händler Friedrich Hasenkrug, hier. Salztor, 4, den Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieß unter slaut,. Die durch dieses Verfahren verursachten Kosten hat der Betroffene zu tragen.

Schönebeck a. Es, den 7. August 1919.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Greverus.

Nich amt ijches

Deuntsches Reich.

Die neue Verfassung des Deutschen Reichs ist im „Reichs⸗-Gesetzblatt“ veröffentlicht worden und ist damit in Kraft getreten.

Die ersten Folgerungen hieraus hat der Reichspräsident, wie „W. T. B.“ meldet, sofort gezogen, indem er den bis⸗ herigen Präfidenten dez Reichsministeriums, Herrn Gustav Bauer, zum Reichskanzler ernannt hat. Die Ernennung . auf Grund des Artikels 53 der Verfassung. Dieser autet:

„Ter Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reicht—

minister werden vom Reichs präsidenten ernannt und entlassen.“

Die Verfassunggebenbe Deutsche Nationalversammlung, deren wichtigste Aufgabe nunmehr erledigt ist, führt von it an die Bezeichnung „Reichstag“, und die bisherige Ver⸗ tretung der Landesregierungen bei der Reichsregierung, der Staatenausschuß, hat aufgehört zu bestehen. An seine Stelle ist der „Reichsrat“ getreten.

Gleichzeitig hat der Reichspräsident eine Verordnung erlassen, daß alle Beamten des Reichs und der Länder, der Gemeinden, Kommunalverbände und sonstigen öffentlichen An⸗ stalten sowie die Angehörigen der Wehrmacht unverzüglich auf die Reichsverfassung zu vereidigen sind.

——

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats sür Handel und Verkehr, für das Landheer und die Fistungen

und für das Seewesen, der Ausschuß für Handel und Vertehr

sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

——

Die Zollzahlung in Gold wird dem Publikum dadurch erleichtert, daß die Reichsbankhauptkasse in Berlin sowie sämtliche Zweiganstalten der Reichsbank auf ausländische Währung lautende Zahlungsmittel (Silhergelo, Papiergeld, Banknoten u. dgl., Üuszahlungen, Aumweisungen, Schecks, Wechsel), die zu Zollzahlungen Verwendung finden sollen und die den Ankaufsbedingungen der Reichsbank ent⸗ sprechen, vom Zollschuldner gebührenfrei ankaufen. Der errechnete Gegenwert wird dem Einlieferer nicht ausgezahlt, sondern die Reichsbank erteilt eine Empfangsbescheinigung, aus der sich der den eingelieferten Zah unge mitteln entsprechende Betrag in Markwährung ergibt. Diese Empfangsbescheinigung wird von den Zollstellen zu dem darin vermerkten Mark— betrage wie deuische Banknoten, Reichs- und Darlehnskassen⸗ scheine bei der Entrichtung des Zolles in Zahlung genommen.

In der vorgestrigen vorbereitenden Sitzung der deutschen und Delegierten ist laut Meldung des „W. T. B.“ eine Vereinbarung über die Bildung von Kom⸗ missionen und Unterkommissionen für die Verhandlungsgebiete erzielt worden. Gestern vormittag fand im Reichsministerium des Innern eine Besprechung sämtlicher Behörden über die hiermit zusammenhängenden Fragen statt, insbesondere wurde die Beteiligung der einzelnen Ressorts an den verschiedenen Kommissionen festgelegt. Verhandelt wird über militärische und politisch⸗administratioe Fragen, Ueber⸗ leitung der Rechtspflege, Schul⸗ und Kirchenfragen, Wohl⸗ fahrtseinrichtungen, Sozialversicherung, Staatsdomänen, Forsten, Ansiedlung, Rückgabe der Internierten und Kriegs⸗ gefangenen, Amnestie und Niederschlagung von Strafverfahren, wirtschaftliche und Verkehrtzfragen sowie die Regelung sämt⸗ licher finanziellen Angelegenheiten, insbesondere auch die Aus⸗ einandersetzung bezüglich der Pensionslasten einschließlich der milttärischen Pensionen.

Die eigentlichen Verhandlungen dürften in den verschiedenen Kommissionen Ende dieser oder Anfang nächster Woche beginnen.

Die Oeffentlichkeit wird durch die von mehreren Zeitungen gebrachte Meldung beumuhigt, daß deutsche Groß— banken größere Mengen Zucker, der in Deutschland lagert, zwecks Exports ins Ausland aufgekauft hätten, angeblich um die deuische Valuta aufzubessern. Dieses Gerücht entbehrt nach Mitteilung von zuständiger Seite jeder tatsächlichen Grundlage, wie auch die andere Meldung unzutreffend ist, daß von behördlicher Seite größere Zuckermengen als Tauschobjekt für die Einfuhr anderer Waren verwendet worden sein sellen. Lediglich die Schweiz erhielt, auf Grund des rtl fioel f üinmeß , aus politischen Gründen und gegen Lieferung von Kondensmilch und anderen Lebens⸗ mitteln, einmalig 250 Wagen Rohzucker, also eine für die deutsche Zuckerwirtschaft unwesentliche Menge.

Wie in den Jahren 1917 und 1918 erscheint es auch in diesem Jahre geboten, den durch die gegenwärtige Teuerung in Not geratenen ehemaligen Kriegsteilnehmern, die die Veteranenbeihilfe von jährlich 150 6 beziehen, durch Gewährung einmaliger Zulagen eine Hilfe angedeihen zu lassen. Sie beträgt nach dem Beschlusse der Reichsregierung 5s0 (6 und soll allen die erwähnte Kriegsteilnehmer⸗ beihilfe beziehenden Veteranen gewährt werden, die am 1. August 1919 am Leben waren.

Preußen.

Nachdem mmmehr der Güter- und Personenver kehr in die jenseits der Demarkationtlinie gelegenen Gebiete der Provinz Posen wieder in größerem Umfange aufgenommen und daher eine erhebliche Steigerung des Warenverkehrs zu erwarten ist, werden, wie, W. T. B.“ mitteilt, aus verkehrg⸗

technischen Gründen die Güterannahmestellen der Eisenbahn die Annahme von Gütern zunächst von der Vorlegung einer Erlaubnis des Reiche kom missars für Aus-und Ein⸗ fuhrbewilligung zur Beförderung dieser Waren in die jenseils der Demarkationelinie gelegeren Gebiete abhängig machen. Diese Erlaubnis des Reichssommissars für Aus- und Einfuhr— bewilligung wird ven den Güterannahmestellen den Beförde⸗ rungspapieren angeheftet werden. Die Uebergangskontrolle, welche bis auf weiteres darch die Zentralpolizeinelle Ost aus⸗ geübt wird, ist angewiesen, auf Grund der vorliegenden Er⸗ laubnis des Reichs kommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung die Weiterbeförderung der Güser ungehindert zuzulassen. Es liegt daher im eigene

sendung vol Waren nach den jenseits der Demarkationslinie liegenden ostdeutschen Gebieten eine derartige Erlaubnis beim Reichs kommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung zu erwirken, da beim Feglen derselben zeitraubende Rückfragen und unter Umständen eine Rückbeförderung der Güter zu gewärtigen sind.

Eine Versammlung des Lokomotiofährer-Ver⸗ bandes in Kattgawitz, an der über 600 Mitglieder sowie die Vorsitzenden des Reichs- und Landesverbandes der Lokomolso— führer teilnahmen, verurteilte laut „W. T. B.“ auf das entschiedenste die Bestrebungen auf Bildung eines mitteldeutschen Biockes zur Vorbereitung eines Streiks. Die Ver⸗ sammelten lehnten die Teilnahme an diesen Machenschaften energisch ab und versicherten, mit allen Kräften für die Auf⸗ rechterhaltung der Ordnung und des Betriebes eintreten zu wollen. Im Volkshause in Görlitz tagte eine Versa des Reichs- und Landesverbandes der Lokomotiv— führer, an der zahlreiche Mitglieder einer arof

1 sammlung ( zen Reihe preuß scher und sächsischer Ortsgruppen der Verbände teil— nahmen. Das Vorgehen einzelngt Eefurter Beamtenkreise zur Kchaffung einer Streilorganisat on wurde scharf gegeißelt. Die Versammlung wies eine Beteiligung an hiesen Bestrebungen weit von sich und forderte die Organisationen auf, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln für die Auftechterhaltung des Betriebes einzutreten, um jede Störung des Wirtschafts— lebens zu verhindern.

In oberschlesischen polnisch geschriehenen Blättern, z. B. „Gazeta Ludowa“, wurden in biesen Tagen Best immun veröffentlicht, die angeblich von der Ententekon 19n für die Besetzung und Absttimmung in Oberschlesien erlassen sein sollen. Die Pressestelle des Reichtz⸗ und Staats— kommissariats sür Schlesien und Westposen teilt hierzu mit, daß der deutschen amtlichen Stelle von derartigen Bestim— mungen nichts bekannt ist und es sich nur um eine Mutmaßung auf polnischer Seile handeln dütfte.

Bayern.

Die „Fhrrespondenz Hoffmann“ meldet amtlich: Fär den Reichsrat, den bisherigen Staatenausschuß, sind vom Ministerrat folgende Minister als ordentliche Mitglieder für Bayern bestimmt worden: Hoffmann, Endres, Dr. Müller, Speck, Segitz, Frauendorfer und Hamm als Stellvertreter Freyberg. . Wie die „Neue Badische Landeszeitung“ hört, mehren sich die Anzeichen, daß die Pfalz unmittelbar vor einem neuen Putsch steht. Der Sparlakist und Zuchthaussträfling Eggersdorf-⸗Ahreng wird von der französischen Behörde zum Losschlagen ermuntert. Ein französischer Wagenpark und Waffen sind dem Landauer Putschisten zur Verfügung gestellt

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worden. Eggersdorf und Haas beabsichtigten, an einem der nächsten Tage sämtliche Regierungsstellen und Bezirks—

ämter zu besetzen. Wir hoffen, schreibt das Blatt, daß die reichstreuen Pfälzer auf der Hut sind und den „Gründern der

Republlk“ entsprechend aufwarten.

Oesterreich.

Gestein vormittag fand vor dem Parlamentsgebäude in Wien eine große Kundgebung für die Erhaltung der republikanischen Staatsform Deutsch-Oesterreichs stait, bei der der Präsident der Nationalversammlung Seitz eine mit stürmischer Zustimmung aufgenommene Rede hielt. Aehnliche Kundgebungen wurden in Graz, Linz, Salzburg und anderen Städten veranstoltet, bei denen Entschließungen angenommen wurden, in welchen das unverbrüchliche Festhalten an der demokratischen Republik betont wird. j

Ungarn.

Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht die Ernennung des Vizeadmirals Nikolaus Horthy in Siosoko zum Ober— kommandanten der gesamten ungarischen Wehrmacht und die Ecnennung des Generals Karl Soos zum General— stabschef.

Die Budapester Staatsanwalischaft hat gegen Bela Kun und Genossen ein Strafverfahren wegen des Ver— hrechens der Aufreizung zum Verhrechen des Mordes und der Geldfälschung sowie anderer strafbarer Handlungen eingeleitet

und einen Steckbrief gegen sie erlassen.

Großbritannien und Irland.

Das „Reuterbüro“ meldet, daß Churchill in der Unter— haussitzung vom 12. August eine Erklärung über die Herabsetzung der britischen Heeresstärke abgab, in der er sagte, gegen den 31. Oktober werde die Rheinarmee auf eine Hrigade und eine Fliegerabteilung herabgesetzt werden. Die Heimbeförderung der türkischen Gefangenen sei jetzt ge—

staltet. Der oberste Rat habe die Heimbeförderung der deutschen Gefangenen jeboch noch nicht erkaubt.

Churchill legte Nachhruck darauf, daß nächstes Jahr England und Deutschland die einzigen zwei großen Nationen sein werden, die Freiwilligenheere haben, und daß die britische Politik Frundsätzlich auf das gleiche Freiwilligenheer zurückgekommen sei, dag vor dem Kriege beslanden habe.

Rrankreich.

Der Oberste Rat der Alliierten beschäftigte sich in der orgestrigen Sitzung mit der Feststellung der Antwort auf die österreichischen Gegenhorschläge. Er hat, wie „W. T. B.“ zu melden weiß, beschlossen, aus dem Friedent⸗ pertrag die Bezeichnung „Deutsch⸗Oesterreich“ zu ent⸗ kernzn, und von nun ab nur noch von „Desterreichischer Republik“ zu sprechen.

J n 2

Interesse des Publikums, vor der Ver⸗

Nach einer Reutermeldung hat der Oberste Rat seine

Einwilligung dazu erteilt, daß Großbritannien, Frankreich und Amerika gemeinsam die Rückführung der ischecho⸗ oma tkischen Truppen aus Sibirien bewerkstelligen. Polk erklärte sich bereit, Wilson das Ersuchen zu unter⸗ breiten, daß Amerika fär die zu diesem Zwecke notwendige Tonnage sorge.

Am Mittwoch fand in Versailles zwischen den deutschen Regierungsvertretern und Fischereisachverständigen und den Gatenteertéetern eine Besprechung über die Ablieferung der Fischereifahrzenge statt.

Deutscherseits wurde das Angebot gemacht, ein Viertel der nach dem Friedensverträge abzuliefernden Fahrzeuge innerhalb der vorge⸗ schriebenen 60 Tage nach dem Inkrafttreten des Vertrags zu übergeben und drei Viertel der abzultefernden Fahrzeuge nach den Wünschen der Entente afu deutschen Werften neu zu bauen. Dieser Vor chlag hat für Deutjschland den Vorteil, daß unsere Fischerei keine Unterbrechung zu erleiden braucht, und hietet der Entente den Vorteil, anstatt älterer, für sie unbrauchbarer Fahrzeuge moderne, nach eigenen Angaben ge— haute zu erhalten. ̃

als Dampfer gebaut werden könnten. Der deutsche Vorsitzende sagte dies zu. Die Vertreter der Ententeregierungen erbaten schriftliche Uebergabe der deutschen Vorschläge.

Nuß land.

.Das Pressebüco „Radio“ meldet aus Washington, daß das gesamte Heer Koltschaks genötigt worden sei, sich vor weit überlegenen bolschewistischen Streitkräften zurückzuziehen. Koltschalkꝛ Truppen seien bereits ungefähr 200 Meilen zurück— gewichen. Eg werde mit der Möglichkeit gerechnet, daß Omsk sällt und daß die Bolschewisten dadurch die Kontrolle über Sibirien bekommen.

Belgien.

Im belgischen Senat beantwortete der Justizminister Vgandernel ) . n f . ö 3 Vandervelde eine Anfrage über die Bestrafung Schul— diger, deren Auslieferung von Deutschland ver— langt werden soll. Vandervelde sagte, demnächst werde in Paris eine Vereinigung voa V der allüerten Staaten seattfinden, die die Akten zu prüfen und die Art des Vorgehens festsetzen würden. Belgien habe eine Liste aufge⸗ stellt, die verhältniJßmäßig die längste sei. Alle großen

1 , 1 s 8 S F ft don gr . Schuldigen würden versolgt.

6 X Vräsident Wi Ortginalent wurf für den Völkerbundvertrag, wie er der Friedenskonferenz unterbreitet wurde, übersandt habe. In einem Schreiben an zen Vorsitzenden des Ausschusses, Senator Lodge, habe der Präsident mitgeteilt, daß andere Entwürfe, neben dem von der Pariser Friedenskonserenz angenommenen, ungültig seien. Der Präsident habe auch erklärt, daß er nicht in der Lage sei, ein stenographisches Protokoll der Verhandlungen der Konferenz vorzulegen, da man übereingekommen sei, daß die Dentschriften vertraulich seien, und auch andere Regierungen die Vertrau⸗ lichkeit wahren würden. Datz „Reutersche Büro“ meldet aus Washington, daß der Führer der Mehrheit und Vorsitzende des Senatsausschusses für auswärtige Angelegenheiten Senator Lodge im Senat in einer langen Rede den Völkerbund ein absichtlich entstelltes Experiment nannte und erklärte, der Völlerbunds⸗ vertrag müsse, besonders was die Artitel 10 und 15 anbelange, geändert werden, bevor er ratifiziert werde. Times“ veröffentlicht die Denkschrift Hoovers über die Wirtschaftslage Europas.

Hoover erklärt, eine Statistik habe ergeben, daß in Europa 15 Millionen Familien in der einen oder anderen Form Arbeijs— losenunterstützung erhalten, die hauptsächlich durch eine dauernde künstliche Steigerung der Valuta bezahlt werde. Als Haupt—⸗ ursache des verminderten Erzeugungsvermögens bezeichnet Hoover die industrielle und kommerzielle Entartung während des Krieges. Unglücklicherweise ständen die Arbeiter auf dem Standpunkt, daß eine Verminderung der Krästeanspannung die Erwerbslosigkeit vermindern und ihre eigene Lage verhessern werde. Hoover verurteilt es, daß die Blockade nach dem Waffenstillstand sortgesetzt werde. Er erklärt, die Lage könne sich nur bessern, wenn man begreifen lerne, daß eine Steigerung der Erzeugung dringend notwendig ist. Die steigenden Preise seien nur ein äußerliches Kenn— zeichen für ungünstige Erzeugung.

Der Präsident Wilson hat, w'e „Reuter“ meldet, die im Friedensvertrage vorgesehene internationale Arbeiterkon ferenz zum Oktober nach Washington ein⸗ berufen.

Dentsche Nationalversammlung in Weimar. 78. Sitzung vom 13. August 1919, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.) Am Regierungstisch: die Reichsminister Erzberger, Dr. Bell. BPräsident Fehrenbach 15 Minuten. Die Beratung der Steuergesetze (Reichznotopfer, Umsatz⸗ steuer usw.) wird fortgesetzt. ; Abg. Dr. Braun-Franken (Soz.): Wir bedauern, daß die hentige Tageszordnung auch noch mit der Umsatzsteuer bepackt worden ist. Bevor wir die wirtschaftliche Leistungssähigkeit des Volkes durch eine Steuer wie diese aufs äußerste angespannt wird, sollte man vor allem versuchen, aus der Erbschaftssteuer mehr herauszuholen. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Ueberhaupt müssen erst die direkten Steuern angenommen sein, bevor wir zur Warenumsatzsteuer, die wir für eine der unglücklichsten steuerlichen Erfindungen halten, (Beifall b. d. Soz.) Stellung nehmen. Bei allem Vertrauen zur Regierung ist es uns überaus peinlich, ihr einen weiteren Kredit von 6 Milliarden Mark zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel bewilligen zu sollen. Hoffentlich wird uns spätestens im Herbst eine end⸗ gültige Abrechnung vorgelegt, so daß wir endlich aus der Kreditwirtschaft wieder in eine geregelte Etatwirtschaft hinein— kommen können, auf der anderen Seite muß bei Ausgabe— bewilligungen der Wille zur Sparsamkeit endlich in die Tat umgesetzt werden (Zuruf rechts). Das gilt auch für meine Partei. Es muß ein Ende gemacht werden mit dem Bürokratismus, der heute noch eine Menge Papier unnützerweise beschreibt trotz der Papiernot. Wenn heute ein harmloser Mensch vier bis fünf Monate auf einen Paß warten muß und dicke Akten darüber vollgeschrieben werden müssen, so geschieht das nur, weil die Beamten, die damit befaßt

eröffnet die Sitzung 2 Uhr

werden, dadurch ihre Unentbehrlichkeit nachweisen wollen. Das Volk

d . 2 = 122 3 ü z z 29 = 8a .

muß endlich einmal Klarheit darüber g-winnen, welche Lasten es in Zukunft zu tragen hat, erst dann kann unser Wirtschaftsleben Eine Annullierung der Kriegsanleihen lehnen ; auf die großen Kriegsanleihe⸗ zeichner, sondein weil daduich daz ganze deutsche. Wirtschaftsleben einfach zum Stillstand g bracht und die Ke-ditwürdigkeit des Reiches restlos vernichtet werden würde. Im übrigen schrecken wir nicht zurück vor koafiskatorischen Steuern. Allerdings unterscheiden wir zwischen konfiskatorischen und ruinösen Steuern; zu den ruinösen Steuern rechnen wir das Reichsnotopfer nicht, im Gegenteil, wir

glauben, daß dabei noch viel zu viel Milde und Räcksicht geübt wird. Die Stundung dieser Abgabe sollte nur in ganz besonderen . 98 5

Ausnahmefällen zugelassen werden. Die Progression in den oberen Stufen muß noch verschärft werden. Millionäre darf es künftig in

ro Kor af iet J wieder gesunden.

* 1 * * m 2. ? wir ab, nicht aus Rücksicht

Deutschland überhaupt nicht mehr geben (Beifall b. d. Soz. t müßte auf die kleinen Rentner mehr Rässicht genommen werden. An die Stelle der allgemeinen Wehrpflicht im Hsere, die wir jetzt nicht mehr haben, muß die allzemeine Wehrpflicht des Kap tals treten (Beifall b. d. Soz), und an die Stelle der Wehrsteuer, die wir ja nun auch nicht mehr einführen können, müßte eine Vor— belastung aller derjen gen treten, die sich während des Krieges haben reklamieren lassen. (Zuruf rechts. Ich bin bereit dies⸗ Steuer zu zahlen, Herr Semmler, und ich kann Sie nur bitten: Machen Sie es ebenso. nicht Proletarier und kleine Zeitungsschreiber, wie ich einer bin, die

diejenigen, die den Krieg als ein Stahlbad der Völter bezeichnet 1 9 bor E

haben, dieses Bad noch jetzt nach dem Kriege ergehen lassen. (Beifall b. d. Soz.) Allgemein ist Funsch nach dem Generalpardon. Wir danken dem Staatenausschuß, daß er sich da⸗ gegen ausgesprochen hat, die Steuerhinterzieher verdienen leine Schonung. (Zustimmung b. d. Soz.) Auch die Besteuerung der Toten Hand“ muß in die vorliegenden Gesetze hineingenrbeitet

werden. Die

Einheinsstaat.

* wor 98 42 6 2* w 164

enordnung bedeutet einen Miesenschritt 1. * 8 D,, . . 1 o 12 ch der Verabschiedung der N

verfassung, ein Beweis, wie rasch wir vorwärts kommen. Eine ein heitliche, zu höchsten Erträgnissen führende und Vertrauen erweckende Steuerverwaltung wird uns für die Ueberwindung unserer finanziellen

Notlage besonders dienlich sein. (Lebh. Beifall b. d. Soz.) 18

5 w . e 4 5 .

Täülbg. Farwick (3entr.); Der Not gehorchend und dem eigenen

Triebe treten wir ar I

9 , Vorlage über das 9

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1 De deichsnotopfer ist ge

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feßlor der 9 a9 k . 5 ʒas 1 fI3rt ehler der Borlage zu beseiligen. Der 58 12 des Gesetzes erklärt

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die nach dem 31. Juli 1914 entgeltlich eiworbenen Sammlungen aller Art für steuerbar, dazu machen wir darauf aufmerksam, daß es in Deutschland Kunstsanimlungen von unendlichem Wert gibt, die während des Krieges entstanden sind, aber veräußert wurden. Ihre Besitzer stellen also den materiellen Wert über den Kulturwert. Ihr Besitz an Kunstwerken ging nicht nur an Kriegsgewinnler über, sondern wertvolle Stücke gerieten auch ins Ausland. lese Samm⸗ lungen müssen ebenfalls abgabepflichtig gemacht werden. Bei den im 5 22 festgelegten Steuersätzer int uns namentlich bei den unteren Reihen nicht genügend sicht auf kinderreiche Familien genommen zu sein. (Lebhafte Zustimmung.) Dem 29, der die dreißigjährige Tilgungsfrist enthalt, steht man mit geteilten Gefühlen gegenüber. Wir sind kein Kapitalistenvolk und werben es hoffentlich nie werden. Deshalb wind ein großer Teil der Abgabe aus den

arbeitenden Betrieben entnommen werden müssen. Das rechtfertigt eine lange Tilgungszeit. Auf der anderen Seite ist es aber ein Nachteil, daß das Geld sehr langsam eingeht. Wir müssen uns mit dem Gedanken vertraut machen, daß sowohl das Interesse des Reichs als ach die bens ahi eit der Abgabepflichtiger zur Geltung kommen müssen. Der. Ruin einzelner würde auch den Ruin der Gesamtheit bedeuten. (Beifall Zu dem 8 57 über die Annahme der Kriegsanleihen ver— langen wir, daß die Zeichner von Kriegsanleihe vom Reich nicht im Stich gelassen werden, da se sich dem Vaterlande in der Zeit der Not zur Verfügung gestellt haben. (Zustimmung.) Die Presse⸗ äußer ingen gegen die Vorlage, die darauf hinzielen, daß die Entente ihre Hand auf das Reichsnotopfer legen könnte, sind recht unnütz angesichts der Tatsache, daß die Entente in den Rheinlanden ein viel zu sicheres Pfand in der Hand hat, um nach dem Haufen Papier zu greifen. In Geldsachen ist Promptheit das erste Erfordernis der Ordnung; deshalb werden wir die Beratungen durch grundsätzliche Erörterungen weder in der Kommission noch im Plenum aufhalten. (Leohafter Beifall im Zentrum)

Abg. Henrich (Dem.): Endlich müssen wir uns darüber klar werden, wohin die Reise mit unseren Steuern geht, wie groß der Gejamtbedarf ist, wie die Steuerkraft belastet und endlich wie das Schicksal ber Gemeinden und Einzelstaaten gestaltet werden soll. Insg sämt werden 24 Milliarden Mark Steuern verlangt, während das Veikseinkommen vor dem Kriege 40 Milliarden betrug. Die bisher vorgeschlagenen Steue n werden immer noch einen Fehlbetrag von II. Milliarden ergeben. Diesen auf die Einkommensteuer zu nehmen, halte ich aber für unmöglich, namentlich hei dem Durchschnitissteuersatz von Lo a/g, der bet progressivem Steigen bis auf 80 oo binaufgehen würde; auch dann bliebe noch immer ein Fehlbetrag von 2— 3 Milliarden. So wird also entgegen der Ansicht des Finanzministers die Eigkommen⸗ steuer nicht das letzte Wort haben können. Das Notopfer hat bei weitem die Bedeutung nicht, die ihm der Finanzminister beimißt, und das Vermögen des. deutschen Volkes kann erschöpft werden; wenn bei der Erbschaftssteuer der gemeine Wert für den Ertragswert ein⸗ gesetzt wird, so muß es selbstverständlich auch bei der Einkommen⸗ steuer geschehen, d. h. sie bringt nicht die angesetzte Elnnahme. Das Notopfer aber ist eine Wiedergutmachung im besten Sinne ds Wortes, eine Ehrenschuld des Besitzes. Wir erkennen das rück⸗ haltlos an, obwohl wir wissen, welche Wunden dem deutschen Wirt⸗ schaftsleben damit geschlagen werden können. Auch durch eine ver— änderllche allgemeine Einkommensteuer läßt es sich nicht ersetzen. Ver einer Zwangsanleihe brauchen wir keine Furcht zu haben. Die soziale Ausgestaltung der Gesetze ist zu begrüßen, nur ist die unterste Stufe zu niedrig angesetzt; hier wird manches gebessert werden müssen. Zur progressiven Cinkommensteuer sind Ergänzungen zu schaffen, für die eine gewisse Kontrolle des Reiches vorgesehen werden kann. Bet Regelung des Abgabewesens wünschen wir stärkere Heranziehung des Latenelements, wenn es auch nicht das letzte Wort haben soll, und Gerechtigkeit, die die Anrufung der Rechtsmittel nicht erschwert. Der Gedanke, eine Reichsfinanzberwaltnng zu schaffen, scheint dem jetzigen Finanzminister zu gehören. Möglch ist jedenfalls eine einheitliche Ausgestaltung des Stenerverfahrens und gleiche Aus—⸗ bildung der Beamten. Die Veranlagung aber könnte doch wohl als Landeseinrichtung weiter bestehen, natürlich unter Reichskontrolle, und hierbei wären vor allem die Gemeinden zu herücksichtigen. Die vor— geschlagenen Bestimmungen würden die Selbständigkeit der Einzel— staaten erledigen, das ist der erste Schritt zur Mediatisierung, und, andere werden folgen. Erzwingt sie dle politische Not, so wollen wir uns doch heiten, Zentrahsierung mit Einheltlichkeit zu verwechseln. Das deutsche Volk ist einbeitlich in Sprache, Geschichte und, hoffentlich auch in nationaler Gesinnung; in Verkehr und Wissenschaft aber sind das Temparament und die Bedürfnisse der einzelnen Länder verschteden. Zentralisierung unter allen rede bedeutet deshalb nicht Einheit, sondern gefährdet diese geradezu. (Sehr richtig) Die Reichsregierung möge darauf achten. Der Finan uninister hat einen festen Willen, eine flotte Fahrt zu er—⸗ zwingen, nur möge er die Zügel mit kundiger Hand festhalten. Auch Urhergangebestiminnngen ergeben sich als notwendig. wo gut aus⸗ gebaute Finanzverwallungen bereils bestehen und die Einrichtungen dem Volke lieb geworden sind. Diese zu schonen, liegt auch im Interesse

des Reichs. Hinsichtlich ihres Anteils an der Einkommensteuer dürfen

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