daran geknüpften Erwartung erweckt worden zu sein.
Auch bei normalem Verlauf der
don der Hand zu weisen, daß zahlreiche Freiwillige von dem Recht, zu kundigen, Gebrauch machen und dann im
ihren Diensivertreg Lande bleiben werden. m
5 1 Ran 1446 R 1 2 Wenn auch die deutsche Reagierun Macht stehr
ßern, wie dies bei
il
der Räumung unterrichtet
r werden. Näumungsplanes ist nicht der von der englischen der Kehlenfrage ängt. Unter di Näumung nicht bis zum 30. August d Za d.: Tiesem Wansch kann ni weder durch Artitel 12 des Waffenstill sonstigen Abkommen begründet ist. Zu o.: Diesem Verlangen wird forderlichen Befehle sind bereits erteilt
.
Dee deutsche Regierung hat in
Inhalts üherreichen lassen, daß
halten wünsche, vor allem über die dem Veutschen Reich swie eine Entscheidung über den
laates an öffentlichem Eigentum.
n51terung, daß möglichst bald an dle Ausarbeitung einer neuen
Terfassung gegangen werbe und Polen eine Klärung erfahre. Da s
ungespissen Lage erhebliche politische und Füträglichkeiten für die Danziger Bevölkerung. ergehen, so hitte die deuische Regierung um baldmöglichste Einleitung von Ver⸗
handlungen hierüber.
Der dänische Gesandte Graf jurückgefehrt und hat die Leitung übernommen.
Nach e dir Reichsregierung gestern he hehaltlich Beamten
eine
Beihilfe ist in zwei gleichen Re Dezember dleses Jahres fällig.
daß die Kinderzulage 50 6s festgesatzt wird.
1 haben sich
faffung zu unterbreiten.
Vein Krieg sministerium ist den Generalkommandos i eisung zugegangen:
Dei zen duich die Friedensbedingu
sehr jahlreichen Verabschledungen werden hom Kriegsministerium alle Mittel angewendet, um für die Beurteilung derOfslistere mög— lichst zahlreiche und verschiedenartige Unterlagen zu erhalten.
Da insolge der käufigen Versetzungen der letzten Jahre die Vo gesßten „icht immer in der Lage sein werden, über alle Offiziere ein sollten auch die Urteite der früheren
abschließendes Urteil zu fällen, Vorgefetzten mit in den allgemeinen Beu Um noch weitere Anhaltspunkte dafür
in erster LZinie in das zukünftige Friedensh'er wird jedem Offizier, der im Felde oder in der Neichswehr mit einer beliehen war, freigestellt, den tüchtigsten WBangillons- ꝛc. Kommandeur, jeden Offizier, der mit einer Bataiilons-
Tegimentskommandeurstelle
26. EFomimande ur stelle beliehen war, den namhaft zu machen.
erfolgen, dem ; ziers vor dem Kriege unterstand.
um die deutschen Truppen vollzählig aus Lettland her⸗ zen, so warnt sie dringend davor, die vorhandene Reibungs⸗
Transport über einen Hafenplatz der Fall sein wärde. e.: General Gough wird nach wie vor über das Fortschreiten
Negierung versprochenen Lokomotiven und von
über wichtige, in den Beslim mungen des Friedens— 144 ! m r an Cx. 2 . . nicht klargestellle Fragen dringend Auskunft zu er⸗
Augenblick des Ausscheibent bis zu ihrer Begründung als freie Staht
er Zustimmung der Ngtiongloersammlung allen einmalige Beschaffungsbeihilfe ge— währt werden, und zwar in Höhe von 1000 sür kinderletz Verheiratete und von 600 S6 für Ledige. jedes zu berücksichtigende Kind 200 (, gezahlt werden.
ez ĩ Die Grundsätze über dle Ge— währung laufender Teuerungszulagen werden dahin geär dert,
am haf ; Vie Namhaftmachung bat umgehend, pätestenz bis 25. August d J. an das F rtedensgeneralkom mando zu der Friedenstrappenteil ꝛc. des vorgeschlagenen Ossi⸗
in ihnen das Gefühl, betrogen Räumung ist die Gefahr nicht
g alles tun wird, was in ihrer
esen Umsländen läßt sich die
cht stattgegeben werden, da er stan Lverirages, noch durch die
entsprochen werden. Die er⸗
Versailles eine Note des bie Bevölkerung von
staatliche Zugehörigkeit von
Der Reichs kom mi
Am 12 d. M. ist in Berlin von Vertretern
und des Baugewerbe eine wirt schaftlichen der Forschungsgesellsckaft für betriebswissenschafiliche Arbeitsverfahren als Mitglied angeschlossen
dem Hause des Vereins
Forschungeogese Baubetrieb begründet
. schastliche Bearbeitung aller Methoden des Bauwesens iner nhereffüen ih 06 ! w 6 * irn 9 . J den de Sauwesens, einer üzereilten Käumung oder einfachung, Verbilliguug und Mechanisierung d . Giund der Anregungen von Tavlor und 91 ö 1 ᷓ— * Aufgabe. Arch die Kragen d Prüft Die Vorlage eineg genauen nat ll 1 5 , möglich, da Tie Räumung von ber Zahl nung sollen in den Kreis der AÄrbeiten' der e g. , , Sah einbezogen werden. Die Gese
Deatscher
in ihren Arbeiten zu u
ssar für das Wohnungswesen hat unter dem 28. Juli 1319 nachstehenden Erlaß an alle in Beftacht kommenden Behörden gerichtet:
hat. Die Gesellschaft macht sich die wissen⸗
llschaft, deren Sitz sich vorläufig in de ͤ Dentscher Ingenieure, Verlin NW. 7, , . Sommerstr. 4 a, be findet, ist in ihren Arbeiten mit Räcksicht auf die
3 Bedeutung, die ihre Tätigkeit für die Neugestaltung in Deutschland unter Umständen gewinnen kann, dur Behörden zu fördern und Forschungsgesellschaft der Deutschen Industrie, Aus dem Gebiete
hat sich gleichzeitig nit dem Normenausschuß ̃ . schuß für Hochhau, dessen Arbeiten auf geb et des der Normalisierung und Tppisierung sich aufs engste mit den Llufgaben der Forschungsgesellschaft berühren, fowie mit dem Reichtzyerband zur Förberung sparsamer Bauweife wirtschaftlichen Arbeirsgeminschaft“ zusammengeschlossen. Arbeiten dieser Arbeitsgemeinf
ei tõ chaft bedürfen der Förderung durch die beteiligten amtlichen Stellen.
der Wissenschaft 1iĩfchaft far worden, die sich
sich so wohl werkschafren mi
es Baubetriebes Gilhreth zur J bi alle diejenige eines direl ten zustellen.
auf Berufeeig⸗ Gesellschaft 6 Aber
des Bauweseng Dich ch die beteiligten Und nterstützen. Die
Ordnung störe.
verbietet, beteiligen wollen) zu einer bau— 9 Auch die .
hindern.
von Vanzig aus dem
künftigen Anteil des Frei— Ferner wünscht die Be⸗
das Verhältnis Danzigs zu ich aus der augenblicklichen wirtschaflliche Un⸗
Moltke ist nach Berlin der Gesandtschaft wieder
schlossen: Es soll vor—
Daneben sollen für Die und
iten im September
vom 1. September an einheitlich auf akicdem
Die anmesenden preußlschen Miaister zerelt erklärt, eine gleiche Vorlage für die Landes— versammlung dem Staattzministerium zur soforligen Besch uß⸗
ngen notwendig ge vordenen,
rteilungen verwendet werꝛen. zu erhalten, welche Offiziere zu übernehmen sind,
tüchtigsten Kompagnieführer
Zum Ausstand der Gruben- und E arbetter in Oberschlesien meldet W.“ dem bereits am Donnerstagnachmittag Zaborze die Abgabe von Kraft und in den übri
elettrische Kraft und ohne elektrisches Licht. ist vollkommen lahmgelegt. sind zur Arbeitseinstellung genötigt. Nachdem die Ver zwischen Arbeitnehmern zu damit heute, Sonnabend, Ein igun Am Fieltag, verhan Langen in Sach
Staate kommifsar erllcrte, nachdem er beranntg Chorzow in den Ausstand baß morgen (Sonnahend) die Lichtwerke Die Lichtwerke müßten nicht ersaufen, koste es,
was es wolle. ausstand schlug schließ ung vor: „Die am Hoersing nach Kattowitz einber 1) Vertreter deg Arbeitgeberverbandes der und der Hüttenineustrie, 27 Vertreter dez Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands, 3) Vertreter der 4) Vertreter des Gewerlvereing Ghiistlicher lands und des Christlich n Metallarbeiterverbandes, 5) Polnischen Berufsper inigung (Ahteilung Berg⸗ und 6) Vertreter bes Polnischen Metallarbeiter),
Etattstik anb Volksirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.
Le 3
witz und Königshütte die Abgabe vo kraft gestern nachmittag gegen hr worden ist. Ganz Oberschlesien ist also
Auch alle nicht streikli
Staatsregierung, einer Einigung gefüh z rechnen, daß wenigstens der
beendet sein wird.
Be üzlich des Ausstandes be
Staats kommissars Ho Lohnerhöhung für die O. E. W.
spartatistische Hetzerei den Aus
22
getreten sei, wieder in
das Erwerhbaleben Mit Bezug auf den Ber der Staatskommissar noch fo
Hirsch⸗Dunckerschen
2) Nach Beendigung
eine Konferenz der vorgenannten
b. Wiedereröffnung der stillgelegten Betriebe, C. Milderung dez Be— lagerungszustandes, d. Haften
(Unter den Linden.)
CGhnernhunz. Geschlossen.
— — ——
Schansnielsaus. (Am Gendbarmen— markt.) Geschlossen. Neutsihes Theater. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Gastspiel russischer Schau— spieler: Herhstliche Geigen. — Abends . Uhr: Auch ich war ein Jüng⸗
.
Montag bis Sonnabend: Auch ich war ein Jüngling ..
Sta mmersniele. Sonntag. Abends 8 Uhr: Das Weib und der Hampelmann. ̃
Montag bis Sonnabend: Das Weib un der Hampelmann. Kleines Schauspielhaus. (Gharlottenburg, Fasanenstraße Nr. 1.) Genntag, Abends 8 Uhr: Die Büchse der Pandora. Montag bis Sonnabend: Die Bächse der Vandora. . . Kerliner Theater. Sonnlag, Abends . UI Uhr: Die Dame im Frack. ö . in 3 Akten von Pordes. Milo. esangsterte von Will Steinberg. Musik
Montag und Donnerstag: Musik. fünf Frankfurter.
studiert: Kameraden.
—
Stein.
von der Pfalz.
Rutschbahn. von Heinz Gordon und Kurt Götz. Montag und folgende Tage: Rutschbahn.
Lessingtheater. Sonntag,
Charley's Tante. Akten von B. Thomas.
Tante.
von Walter Bromme.
Montag und folgende Tage: Die
ö Dame im Frack.
. Theater in der Königgrätzer Strate. Sonntag, Abends 8 Uhr: Mustk. Sittengemälde in vier Bildern von Frank
u ermäßigten eisen: reigen. Text nach der fleur! von Hans Rudolf Bartsch.
. Wedekind.
Montag und folgende Tage: Nuhreigen.
Dienstag, Mittwoch und Freitag: Die
Sonnabend, Abends 75 Uhr: Neu ein—
Komödienhans. Sonntag, Abends 8 Uhr; Liselott von der Pfalz. Lust⸗ spiel in drei Akten und einem Vorspiel von Rudolf Presber und Leo Walther
Montag und folgende Tage: Liselott
Deutsches Ainnstlerthenter. iarn⸗ ergerstr. 7071, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Die Schwank in drei Alten
Die
Abends 3 Ubr Gastspiel Guido Thielscher: Schwank in drei
Montag und folgende Tage: Charley's
1 Nolkshsihne. (Theater am Bnlom⸗ latz) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fr Die Fleder⸗ maus. — Abends 7 Uhr: Der Kuh⸗ Oper von Wilhelm Kienzl. ovelle Die kleine Blanche⸗
Der
von der elektrischen Zentrale on Kr Licht unterbrochen wurde, auch gen o erschlesischen Bezirksorten Beuthen, Katto⸗—
wiederum Das Agirtschaftsleben
Arbeitgebern
g8verdandlungen se bst wird folgendes berichte:
den 15. August, fanden in Kattowitz n des Bergarbeiterausstan ses und der Arbeitguiede legung bei den Oberschlefi schen Elektri⸗ zitätlswerken statt. lehnte der Arbeitgeberverband die Forderung von erhöhung zunächst ab, inzwischen eingetroffenen die zehn vH. Mit diesem Beschluß war eigentlich die Ausstandsber Lichtwerken Ghorzow und Zaborze gegenstandglos ge trat dur mitlag das Lichtwerk Chorzow in Forderung eines Kohlendeputattz und eines Wehnungageldes
. — iehn vö. Lohn— erbärte siß aber nach den Darlegungen des
2 * 52 0 egeben hatte, daß auch er werde es daran seteè
er werde alles daransetzen,
in Betrieb kömmen, die Gruben dürsten müsse wieder in Fluß kommen,
15. Auqust vom Staatokommissar ufene Konferenz, an der teilnahmen
oberschlesischen Bergwerke Im Post verkehr mit ber belgische
Bergarbeiter Deutsch—⸗
Metallarbeiter), Zentralvarbandes (Abteilung Berg- und 7) Vertreter des Deutschen Metallarbeilerverbandes, erklärt nach eingehender Beratung des jetzigen Berg— arbeiterstreiks: 1) Der werkschaften geführt, gilt also rechtigung und mrß jofort beendet werden; aufzunehmen. tommissar ein, in der über die Punkte a. Wieder
Streik wind von feiner der vorgenannten Ge— als „wilder Streik“, hat also keine Ve⸗ die Arbeit ist des Streiks beruft der Staats— Organisationen einstellung der Gemaßregelten,
tlassung etwaiger politischer Häftlinge
ktrizitäts⸗ B.“, daß, nach⸗
ford rungen der versch echlert. n Elektro⸗ e ingestellt ohne
6
Einer von „W
istigen Betriebe handlungen und rt haben, it Licht streik — Ueber die
ger gelt werden sollen.
. angestellten in den Elnig ngs⸗
i den O. E. W.
ersing hereit, zu bewilligen. vegung bei den worden. Troß en am Nach— stand mit der Der
verßreiteten Mitt ilunn der Fall. D demjeni en Händler
bis 450 (6.
Betrieb feilen.
garbeiter⸗ lgende Ent⸗
ist die Aggabe
Staatskommissar erklären,
st anden und bezeichneten d
dringende Erfüchen, noch
auch Bitte, in ihren Organisationen zu verbreiten, daß kommissar hinter jesem Arbeiter stehe, der nicht Durch verbrecherische Handlungen die allgemeine Sicherheit gemeldet: Eine vom Reichs- ünd Staatakommissar Hoersing und dem kom— mandierenden General des sechsten Armcekorps für bas Belagerungs⸗ Regierungsbezirts
vormittag verschoben wo
richlige Mitteilung erschienen ) der Zwarngsberwirtscha tung unterlteae, so daß der Ta ake frei angeben könne.
Der Taralpfl inzer darf ablimitrn, der Deaischn Tabak ande gesellschast, bet (Detag) besitzt. Beantragt ist äber ein Heraussetzung herigen Peelsrahmens von 1290 bis 200 „ für den Zentner anf 325 Nur solch⸗n Nachrich Tabaks ilst Gila ben zu sch nk n, ve ese schat in Miangheim bew in Bremen oder von den Behörden bann igegeben werden, weil fa sche Nachrichten heate pon intere Seite in die Welt ges.tzt werden.
berhandelt werden soll. Die Vertreter der Organisallonen und der
daß nach eingehender Prüfung den er gf. rungen, soweit sie berechtigt sind, stattgegeben bezw. diese durch die zuständigen Stellen vertreten werden.“ In der Verhandlung erk
t die ser Entschließung
an. die Arbeitervertreter richte
— Aus Breelau wird ferner
Oppeln erlassene
Die vom Reichsarbeitsministeri am fär gestern nach2 mittag angesetzten Verhandlungen im Bankbeamten« a us st and sind, wie der Berl. Börsen-Courier“ erfährt, auf heute rden, da die Hamburger Banken, die erit sehr spät von dem Termin benachrichtigt worden waren, gestern keine Vertreter entsenden konnten. — Auch die Berliner Kassenboten raben, wie datzselbe Batt mitteilt, in einer Ver— sammlung der Obleute am Donnergtgg beschlossen, ihre Forderungen den Bankleitungen erneut zu überreichen.
Nach einer vom „W. T. B.“
— T. B.“ mitgeteilten Depesche des „Gaulois“ aus Brüssfel zusolg, ist die Gefahr eines belgi Cisenbahnerausstan- s beleitigt, Versprechen abg geben hat, daß die Gehaltsfragen bis zum J. Sktober
Die englischen Blätter vom 13. d. M. bringen, wie W. T. B.“ erfährt, eine Meldung aus Kalro vont 7, wonach in Aegypten gin allgemeiner Ausstand droht.
Ausstand getreten.
Land⸗ und Forestwirtfchaft. Die Bewirtschaftung der Tabakernte 191.
Es ist in letz'ser Zeit in den Zeltungen verschtedenllich die un= daß die Tahatern e 1919 nicht mehr
inen Bezugsschein
2 X
Berkehrs we sen.
Gere (vereine, Außenseite und auf der Palenkarte nicht mehr erforderlich.
Vertreier der
lärten der Arbeit erverband wie die sechs Ge⸗ einver⸗ amit den Streik als unberechtigt, als „wil⸗ den Streit᷑. In seinem Schluß a ort erklärte der Staatskommissar die Ver⸗ Höoersing, nachdem die von ihm vorgeschlagene Entschließung don allen
Vertretern angenommen worden seß richte er an die Arbeitgeber daz h ehe in Verhandlungen eingetreten werde, Arbeiter, die entlassen worden seien und sich nicht Verbrechens schuldig gemacht haben, wieder ein ; er die der Staati⸗ arbelten wolle und
Verordnung Arbeitswillige (8. h. Personen, die sich nicht am Streik durch Bedrohung, Ein schüchter ung, Ueberredung, Lufstellen von Streikposten und Slrelkvest nstehen oder in fonftiger Weise an der Aufnahine oder der Ausführung der Arbeit zu ver⸗
übermittelten Meldung des „Tele—⸗ grauf' aus London hat sich die S⸗oreiklage wegen der Lohn Eissenbahnangeste!! ten plötzlich wieder Die Gefahr, daß ein n uer Aussand der Cisenbahn« angestellten ausbreche, fei jedoch nicht groß.
schen da der Minister das
— In Alexandrien sind die Dockarbeiter, in Kairo die Straßen bahn⸗
Tabalpflanzer seine Das ist nach einer von . W. T. B.“ der Deutshen Tabakhandelsgsellschaft nicht nach wie vor sei en Tabak nur von der Abteilung Juland, in Mann- des bis⸗
len über die Ren irtscha tung des hö f der Deutschen Tabathandels⸗
ssierter
6h chen Sesatzunas⸗ des Gefamtighalls eines Patettzf auf dessen
Nr. 75 des Amt rhum s vom 14 August Postverkehr mit der
und Hütten⸗
sofort
von Deutsch⸗Ostafrlta.
Wiederaufnahme des Telegrammv
(Fortsetzung des Nichtam
sblaits des Reichspostmianiste⸗ 191 hat folgenden Jahalt: Kerfügungen: belgischen Besfatzungszone; Propinz Posen; Umfang des Postscheckyertehrs; zu cinem, Brieffartenschluß gehöriger Beüsel mit (inschreibbriefen; erkehrs mit dem vormaligen Gebiet Nachrichten.
Mittwoch, Nachmittag3s 3 Uhr: Die Fledermaus. Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Der Kuhreigen.
—— — —
Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag, Abendz 7 Uhr: Alt- Heidelberg. Schauspiel in fünf Akten von Wilhelin Meyer⸗-Förster. Montag und folgende Tage: Alt⸗ Heidelberg.
—
Vtutsches (-pernhaus. (Ghar—- lottenburg, Bismarck Straße 34—37.
Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag,
Nachmittags 2 Uhr: Zu ermäßigten Preisen:; Martha oder Der Markt
ut Richmond. — Abends 7 Uhr: Tiefland. Musikdrama in einem Vor— spiel und zwei Aufzügen nach A. Guimera 1 n Lothar. Musik von Eugen Albert. Montag: Der Troubadour. Dienstag: Mignon.
Mittwoch: Carmen
Donnerstag: Der Waffenschmied. —̃ö Tiefland.
Sonnabend: Martha oder Der Markt! zu Richmond.
AKöamische Oper. (Un der Welden; dammer Brücke.) Sonntag, Nachmittags 3H Uhr: Zu ermäßigten Pressen: Schwarzwaldmädel. Ihends 73 ühr;
Schwarzwaldmädel. Operette in drei Akten von August Neldhart. Muff
von Leon Jessel.
Montag und folgende Tage: Schwarz ⸗
r
Cheuter des Mestens. (Station: Zoologischer Gerten. Kantstraße 12.) Sonntag, Abends 78 Uhr: Die Geisha. Dperette in drei Akten. Tert von Dwen Hall. Deutsch bon C. M. Röhr und Jullus Freund. Musik von Sidnev Jones.
Montag, Dienstag und Mittwoch: Die Geisha.
Donnergtag und Freitag: Geschlossen.
Sonnabend. Abends 7 Uhr: Zum ersten Male: Die Frau im Hermelin.
— —
Friedrich Milhelmsadtisches Thenter. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Der heilige Florian. — Abends 75 Uhr: Der heilige Florian. Ländliche Satire in drei Akten von Max Neal und Philipp Weijchand.
Montag und folgende Tage: Der heilige Florian.
Thenter am ollendarfnlatz. Sonntag, Nachmittags 35 Ubr: Zu er—˖ mäßigten Preisen: Drei alte Schachteln. — Abends 78 Ubr: Die Puppe. Operette in vier Bildern nach Maurice Ordonneau von A. M. Willner. Mustk von Comond Audran. Montag Die Buppe. J
Lustspielhun s. (Friedrichstraße 236) Sonntag, Abends 77 Uhr: So ein Mädel. (Das Extemporale.) Luft- sviel in drei Akten von Hans Sturm und Morltz Färber.
und solgende Tage:
waldmädel.
Thaliath gter. (Dresdenerftt 7s73) Sonntag. Nachmittag 3 Uhr: Zu er—⸗ mäßigten Preisen: Polnische Wirt⸗ schaft. — Abends 7 Uhr: Jungfer Sonn enschein. Operette in drei Akten von Bernhard Buchbinder. Musik von Gerorg Jarno.
Montag und folgende Tage: Jungfer Sonnenschein.
— 8
Gamiltennachrichten. Verlobt: Frl. Wilma von Thielen mit Hrn. Hauptmann Cuno Frhrn. von
Schütz zu KHolzhausen (Rosenthal— Danzig), — Frl. Elfa Dönitz mit Hrn. Dr. vhil. Fritz Furter (Cöpensck-—
Gnadenfrei).
Verehehicht: Hr. Oberst a. D. Otto von Rex mit Frl. Erlka von Ar'ents— schild (potè dam). — Hr. Oberleutnant a. D. Franz von Gordon Coldwells mit Gräfin Marte Luise Klinckiow⸗ stroom (Oe nzig! — Hr. Dr. Wilter Huch mir Frl. Cläre Schwarz (Greifs⸗
wald).
Verantwortlicher Shriftleite Direktor Dr. Tyrol in C ufenbur⸗ Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorste her der Geschäftsste lle Rechnungsrat Mengering in Berlin Verlag der Geschüfts stelle Mengerinea) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagzanstalt Berlin, Wil hel mstraße Z WVier Beilagen setuschließlich Börsenbeilaae)
Montag und folgende Tage; So ein del. —⸗
6
gad Erne. Zweite unt Drite⸗. Cen Fan f , r .
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Postverkehr mit der Versendung mehrerer
zun Dent schen Reichsanzeiger ind wren
Mn A865.
Amtliches.
Preußen.
ö Ministerium des Innern. 18⸗Anweisung .
zu dem Gesetz, betreffen ; n verschiedener Punkte ⸗ emei rechts vom 18. Juli 1919.
Das Gesetz ist ein Zwischengesetz. Es regelt eir glue wlchtige Punkte des Gemeindeverfassung richts, . Nen⸗ ordnung nicht bis zur endgültigen Regelung des Gemeln de⸗ verfassungsrechts gufgeschoben werden konnte, Zan Ver⸗ ständnis und zur Auslegung der einzelnen Beslimmungen des
Gese zes sind deshalb in allen Fällen die Vesimmun gen der bestehenden Gemelndeverfassungsgese tz⸗ heranzuziehen. In seiner Eigenschaft als Zwischengesetz verliert es im wesentlichen seine Bedeunmng mit dem Erlesse der neuen Ge mein dener fessunge⸗ gesetze ( Städte⸗, Landgemelnder, Kreis⸗ und Provinz alot! nung deren Entwürfe von der Staate re gierung im Laufe des Der dstes der verfassunggebenden Preußlschen Landes versammlung vor— elegt werden. . . Zu den einzelnen Punklen ist folgendes zu bemerken: ö 1 und 2
Durch die Vorschrift in 5 1 wird die rechtliche Verschiedenheit beseltigt, die zurzeit hinsichtlich der Bestimmungen über Wahltecht und Stimmrecht in den Gemeinden mit Gemerndevertretungen einer— seits und den kleineren Gemeinden ohne Gemeindevertretungen anderer⸗ feits besteht, Die Gemeindewahlvergrdnungen vom 24 und 31. Ja⸗ nuar 1919 (G.⸗S. S. 13 und 165) betrafen nur die erstere Gruppe von Gemeinden. Durch sie wurde
1. der Kreis der Wahlberechtigten erwelteit, . 2. das gleiche Wahlrecht zu den Gemeindebertretungen ein—
gerührt. ; . J Bezüglich der kleineren Gemeinden, dis lediglich Gemeindever⸗ sammlungen haben, war es also bei den Bestimmungen der and. gemeindeorknungen verblieben, inebesondere war das gbgestufte Stimmengewicht in den Gemeinteversammlungen noch auftecht er—
meinde versammlung haben, die Rechtsl d . J J in de Gemeinde berfammlung sind alle im Besitze der deutschen Reichsangehörigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen, weder entmündigten noch unter vorläufiger Vormundschaft ste henden Männer und Frauen, welche das 20. Lebhenejahr vollendet und im Gemeindebezirk seit 8 Monaten ihren Wohnsitz haben. 2. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Bede Alt der Abstufung des Stimmgewichts, gleichviel, nach welchen Gestchtspunkten sie, in den rerschit benen Gemeinde verfassungsgesetzen bisher durchgeführt ist, fällt damit in Qin Pr rt.
3. . in 51 ist auch das Stimmrecht
der Forensen aufgehoben. 3u ß 1 Absatz ? .
Wahlen durch sämtliche Stimmberechtigte einer Gemeinde sind nach den Gemeindeverfassungsgesetzen vornehmlich noch vorzunehmen
J. im Bereiche der Schlesn ig ⸗Holsteinischen Städteordnung, 2. nach der Hohenzollernschen Gemeindeordnung.
In dem zu 1. genannten Falle sind die in § 1 Absatz 1 und 2 enthaltenen Grundsätze bereits durch das Son dergeset über die Wahlen zu den Magistraten m Gebiete der Schleswig. Kalsteinischen Staäpteordnung vom 10. April 1919 (G. S. S. S3 zur Heltung ge⸗ bracht. Für den letzteren Fall geschient dies durch die Bestimmung in 5 1 Absatz 3 die ses Gesetzes.
Zu 82. ;
Der Neuwahl unterliegen nur ur besoldete Gemeindeporstaußs. nitglieder und Kreisdeputiertz, Dorf ⸗ und Hauer scha fis vor steher finden sich in den schleswig, bolsteinischen Kreisen Norderdithmarschen, Süderdithmarschen und Husum. ö
Auf besoldete Gemelndevorstandsmitglieder erstreckt sich die Neu⸗ wahl nicht. Hauytberufli b angenellte Bemeindeporsteher, die eine einem vollen Gehalt gleichkommende Dienstan swrande en ichn digung heziehen, sind im Sinne dieses Gesetzet als besoldete Gemeint evor. steher auch dann anzusehen, wenn die Gemeinde nicht mehr als zo6h Seefsen zählt.
k ö über die Notwendigkeit der Vornahme einer Reuwahl entstehen, entscheidet der Negierungspräsident. Zu S4. —
Durch die Beslinnnung in 5 wird der Jeitpunkt geregelt, bis zu dem die Wahlen stattzufinden haben. Di Nen wahlen sind sofort einzuleiten. Eine Hnausschiebung der Wah! über den 31. August 1919 darf nur dann stattfinden, wenn eine frühere Durchführung tat. sächlich unmöglich ist. In denjenigen Semen den. der Probinz an. nover, die nach Sz 12. eine Gemeindevertretung neu zu wählen haben, hat die Wahl des Gemeindevorstehers und seines Stell— vertreters (Beigeordneten) erst nach der Bildung der Gemeinde— vertretung durch diese selbst zu erfolgen. ;
In den in 3 4 Abs. 3 bezeichneten Gebieten bestimmen die Re⸗ tierungspräsidenten den Zeitpunkt, bis zu dem die Neuwahlen 36. unbesoldeten Gemeindevorstandzmitglieder und drei sderntie gen slatt⸗ zufinden haben. Der Zestpunkt ist so früh, als dies unter Beach! ung der Bestimmungen in 5 4 Abfatz 3 möglich ist, festzus cen. Der Wahltag wird alsdann anch in diesen Gebieten für die Landgemeinden und Kreise durch Beschluß des Krelszausschusses, für die Städte durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung festgesetzt.
Die in diesem Gesetze dem Kreisausschuß übertragenen Hefug⸗ nisse werden in den Hohenzollernschen Landen durch den Amtsaus— schuß wahrgenommen. .
Der Voꝛsitzende des Kreis usschusses, in den Slädten der Magi⸗ strat bezw. Bürgermeister, hat dein Regierungspräsidenten von der Festsetzung des Wahllages sofort Mitteilüng zu machen.
Die Wahlen sind bezüglich sämtlicher unter 8 2 fallender un bez soldeter Beamten durchzuführen, auch dann, wenn diese von Einer neugewählten Vertretungskörperschaft bereits vor Erlaß des Gesetzes neugewählt worden waren. . . .
Dle grundlegenden Bestimmungen der Gemeindeverfassungegesetze über die Wählbarteit zu Cen unbesoldeten Eemeindevorstandsämtern sind nicht, geändert. Die Vorschiiften über, daz Bürger- und Ge meinderecht gelten also auch für die diesmaligen Wahlen. Dabel ist j ) zücksichrigen: . 3 . i , rng n 31 des Gesetzes über das Bürger und
Gemeinderecht der Frauen usw. vom 15. Juli 1919 und
Erfte Beilag
ad, den 16. Ar
—
3 ö
Berlin, Sonngl
*
igust
k—
. ö — k Wählbarkeit zu den unbefoldeten Gemeindevorstandsämtern auch den Frauen unter den gleichen Voraussetzungen wie den Männern zusteht; ö. 2. die Bestimmung in 5 19 t wodurch die Inkompatibilität zwischen Stadtverordneten und Magistrats⸗ mitgliedern aufgehoben isit Für die Amtsdauer der Neugewählten ist §z 18 des Gesetzes maßgebend. Zu S5 5 und 6. In den 85 5 und 6 werden Bestimmungen aber die Wahllörper⸗ 1 66 87 . 1 * 1* ö. 53 3. . 65 und⸗ schaften getroffen, die die Neuwahlen vormunehmen haben. Eri sätzlich gelten i ficht. Gemeindeverfassungsgesetze, jedoch mit schränkungen. ö l. (6 5): Bei der Wahl 18
3 Amr . ö nn t k Magistratsmitglieder in den Städten oder den
dieses Gefetzes,
die Bestimmung in
. . ö. ; h 8 4 n in dieser Hinsicht die bisherigen Bestimmungen der folgenden
wichtigen Ein⸗
unbesoldeten nach der Städte⸗
nur ig verwalteten Flecken werden diese Recht durch die Stadt⸗ verordnetenversammlung unter Ausschluß des Nggitz rag ausgeübt. Nachdem diese Festimmung für die Wahl bezw. Präsentation aller Magistratemitalieder durch Sonderporschriften bereiccc⸗⸗ a) für Hannsver (8 6 Absatz 1 der k
G.⸗ S 6 3
Pri
Dom 24. 3. inuar 1919 6 S 5 . 88s 6 ung ) für Schleswig-Holstein (8 . b) für hl ö 31. Januar 1919
zur Gemeinbewahlverordnung G.⸗S. S.
. y ö . ö — . ö 2 eingeführt worden war, bedeutet sie nunmehr eine Aenderung des 2) in Hessen⸗Nassau, .
b) in Neu Vorpommern und Rügen, c) in den Hohenzollernschen Landen.
rstand
582
In Städ kollegialischen Gemeindevorstand mit ; 4 fasf zit Fer Mßraermeister auch be genannter Bürgermeisterverfassung behält der e e istzt auch ei den auf Grund die Hesetzes vorjunehmenden Wahlen sein volles
Stimmrecht in der Stadtvérordnetenversammlung.
ö 9 ö e Gemein esnarstandemttalieder in de 2. (53 6): Bei der Wahl der Gemeindeporstandsmitglieder in den
Landgemeinden ist zu unterscheiden, ob die Wabl durch die Gemeinde— er sammlung o die Gemeindevertretung vorgenommen wird. Zn diefer Hinsicht bringt die Bestimmung in 5 15 dieses Gesetzes für
gie Prodinz Hannover insofern cine Aenderung, als, bie Wahl Zer Gemeindevorstandsmitglieder in den Gemeinden, in denen eine Ge— melndevertretung gebildet ist, nur durch letztere zu erfolgen hat.
s ; af ra bie (Gemeinde Bei den diesmaligen Wahlen, soweit diefe durch die Gemeinde n . werde hat der Gemeindevorstand kein vertretung vorgenommen werden, hat der Geme . Stimmrecht. Der Gemeindevorsteher (Bürgermeister) bleibt jedoch Stimmrecht. Der Gem ö . im übrigen auch bezüglich der Vorbereitung, und Durch fübrung der Wahl Vonsitzender der Gemeindevertretung mit allen sonstigen Rechten Pf z 3 ; J , ö
and Pflichlen. Er hat auch die Wahlhandlung zu ,. FIst der Gemeindevorsfteher oder einer der Schöoͤffen gewähltes N
3 so!)
— — 3 — — 2 — . 8231 w 282 — C3 — 33 8 * — — 63 — 6 — 8 2 2 82 X 1 — * — — 2 2
8 Stimnnecht zu.
Soweit die Gemein devorstandswahlen d versammlung erfolgen, sind die Vorschristen in 5 e beachten. Der Gemeindevorsteher (sein Stelle K Schöffen haben in diesem Falle als stimmberechtigte Gemeinde- angebörige das gleiche Stimmrecht wie jeder andere Stimm— berechtigte.
Die gleichen Srundsätze Gemeindevorstandsmitglieder Hohenzollerns sowie auf sol ordnung verwaltet werden, Anwendung.
Euwahl der unbesoldeten Landgemeinden und Städten
. * 1 3 nor n ade⸗ die nach einer Landgemeinde
5 88 8
6 ssywojt 8; 1. S7? regelt im wesentlichen das Wahlverfahren, soweit die Verhältniswahl zur Anwendung kommt.
J J 2. Die Neuwahl der unbesoldeten Gemeindevorstande iitg ie der und Kreisdeputierten erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl,
sofern die Wahl gleichzeitig mindestens für zwei begrifflich gleichartige Stellen in derselben Kommune zu sätigen ist. Vice Voraus chung ; trifft beispielsweife auf die Wabl mehrerer unh e old ter Mag rats. mitglieder, auf, die Wahl mehrerer Schöffen, auf die Wahl der beiden Kreigdeputierten zu, bagegen nicht auf die Wahl des ,, stehers nud seines Stellvertreters, da von . grundfätzlich eine ganz andere Qualifikatign als von dem len , treter gefordert wird. meinde orsteber ist also stets . Mehrheitswahl zu wählen, ebenso der Stellvertreter, solern ach den G meindever a sungsgesetzen nur ein Stell vertreter vorgeseben ist, Sind mehrere Stellvertreter 3 zu . findet diese Wahl ne en Grundsätzen der Verhältniswahl stait. . . g . . der Wahlvoꝛschläge haben die belchhet n Magistratsmitglteder völlig außer Betracht zu bleiben. She Gehl erfolgt auch weiterhin als Einzelwahl nach Mehrheitsprinzip, die Aug wahl selbst ledialich unter dem Gesichtspunkte der persönlichen Quali— fikation für die bestimmte Stelle. . J Die . über die Durchführung der Verhltnis wahl trifft für die Landgemeinden und Kreise der Kreisausschuß, für die Städte die , ei sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: . 23 gönn n, if möglich st einfach und schnell durchführbar zu gestasten, insbesondere in den Fällen, in denen unter Einigung aller Parteirichtungen nur ein Wahlborschlag gufgestelt ö . b) Für die Wahlvorschläge ist die Aufnahme einer . hen zen Anzahl von Ersatzleuten zuzulassen, damit beim bor tigen ö usscheiden eines Gewählten die freiwerdende Stelle durch Nachrücken wieder m 6 ann. ; 23. w über die zur Einreichung der e n . erforderte Unterschriftenzahl muß der Voischrift in 5 7. Absatz 3 ent⸗ 3 Erläuterung dieser Vorschrift diene solgendes Beispiel: Sind in einer Stadt, die 453 Stadtverordnete, zählt, 8 un, besoldete Magjstratsmitglieder zu wählen, so darf r . Unterschriftenzahl 485: 5 — 9.6, nach unten abgerundet 6 . übersteigén. Sind bei der gleichen Stadtverordnetenanzah nur ö. ö = befoldete Maglstrate mitglieder zu wählen, so darf die geforderte Unter— schriftenzakl nicht 48: 4 — 12, sondein infolge der K, in 57 Ziffer 3 48: 5 — 9,6, nach unten abgerundet auf 9, nicht über⸗ igen. siets g ist zulässig, durch Beschluß des Krels aus schusses bezw. , Stadtverordnetenverfammlung die geforderte Unterschristenzahl weiter er c 6 ö * * bern, die Verhältniswahl der ,, , , durch die Gemeindeversammlung oder durch . amtliche ,,. e stattzufinden hat, hat der Kreisausschuß gleicht itig über J ö ellung oder Ergänzung fowie Auslegung der Wählerlisten Besttnmung zu trefc zz dies angeordnet, so finden im übrigen die elt mmtzngen der Reichswahlordnung vom 30. November 1918 iter lufst ug, Auslegung, Berichtigung der Wählerlisten mit der, Maßg nde An⸗ wendung, daß die Gntscheidung über den Einspruch binnen einer Weche nach Ablauf der Auslegungsfrist zu erfolgen hat.
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E ichen Staatsanzeiger.
) Die Be
3 unbesoldeten Mae
. 3 Merke kr ö r M stimmungen über das Verfahren . der g Geltungsbereich der. Schle . j . . . ö tädteordnung haben den desonderen Verhältnissen bei
Holsteinischen S der Bildung der 5. Das Verfahren j6al is j * ,,,, nitglieder im Geltungshere der ; na , nach den bisherigen Destim nun gen / 1.5 in die Aufstellung einer aus 3 Namen bestehenden Prã⸗ 1 Dir. ö 166 . or end — lle durch die Stadt⸗ sentationsliste für jede zu besetzende Stelle dure e verordnelenversammlungg.. 2. in die unmittelbare Wahl des Magi trale mitglied aus den 3 vorgeschlagenen zerbern durch die gesamte wahl⸗ berechtigte Bürgerschaft. belechligte ulg ) . ö z Verfahren wird durch 8? Absatz 3 und 4 mit der Maß⸗ v * 61 11 b UL 8 . 16 3 ö ; halten, daß die Buüͤdung der Präfentationelisten in 1 rhalten, daß die Biidung * j 6 5 so kun f ellen, und 2. so⸗ zukunft 1. gleich für tu b , fern mindestens zwei freie gleichartig: Stellen zu besetzen sind, nach
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P 6
[ * chzeitig für sämtliche zu besetzenden
—— * —
den Grundsätzen
ö ie sem Werfahrer liste, bestehend aus drei . d ö 6 , , , w ü. 9 ? 2 pr⸗ Einheit betrachtet. Die 3 N 1 en
6. = 1 1 — 1 1 2 * 6. 89
. ö a nen, . zartei ist berechtigt, eine der schlagender Vartei zu bezeichnen. , * z
sClagenden Je tzenden Stellen entsprechende Zahl von Präsentations⸗
zu be⸗
zenden Stel 9 sisten aufzustellen. Die Stadtvel ordne tenversammlung hat ; * 6 18 . ( ö 4 . sch bei der Aufnahme bon Ersatzlenten in den M.
schließen, ob ähnlich wie bei ö. ,, Wablvorschlägen die Aufstellung einiger weiterer Fräsentations isten uzulaffen ist. dartei anfgestellten Peäsentations—
1112 Ia sF5 g 1st Die von jed artet 3 uzulassen ist. Die von jen Parte . lten Hrn ont lien sind in derselben Weise, wie dies bei dem gewöbonlichen. Ver⸗ hältnis wahl eri re er Fall ist, zu einem einheitlichen Wahlvor— . für itli ü besetzenden Stellen zusammenzustellen, , ,, ; ,, daß an Stell e ine nur mit dem einen Untersch da an Stelle des einen
gewöhnlichen Wahlvorschlage nunmehr eine Präsentations⸗ . ; ö , , Namen eingesetzt wird. Das Wahl her s ermittelt wird, wiediel Präsentationslisten ñ , wird im übrigen nach den völlig gleichen allen wird gen nach den Föll s
zie das gewöhnliche Verkältniswahlverfahren durch zen die Präfentationsliste als solche steis als eine Einhett
ar . Bewerbernamens, der in
für eine Stelle benannt
liste m
nr S809 Ude dil
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; . r q sfaenden Prtentationslister Sind in dieser Welse die zu berücksichligenden Präsentatignslisten
h 5M 3 5 If bie ginisinen zu besetzende so werden sie der Reihe nach auf die einzelnen zu besetzenden e
4 1 29 1 *
Stellen verteilt. . K Die Wahl des Magistratsmitglieds aus der Wahl der drei auf
der Y äsentat ons sist: zerzeichneten Bewerber ersolzt sodann wie bis—
der 264 tation elbe ö Wählerschaft.
ber durch unmittelbare Yeeh
brheitswahl seileng der ihler
Vierbei sind gegenüber den Bef ungen der Schleswig ⸗Holsteinisch n Städteordnung folgende Aendern 1. die Ausdeh: gleichzeitigen (Gesetz vo
en für alle freien Stellen ml. S. 83)
8 , Wahl gel ure zerdeckte
2. die Vorschrist, daß Wahlen gehe durch ver e K rte ffattzufinden baben (8 8 des Gesetzes). Stimmzeitel jtaltzustt U harten 8 O bre 9 .
. , J Abf. 5, der zufolge unbesoldeten 6. Die Bestimmung in 5 ö .
. 6 21.69 ! ire anapmesseneg (Si sschädigu ig währt werd n Magistrattzmnitgliedern eine angemessene Sntschädigung g 1
darf, entspricht der Vorschrift in 8 * der ö . Gemeindewahlverordnung vom 31. Januar 119 und, in ? 8 der . . tagswahlverordnung vom 18. Februar 1910. Wie 6 , beiden Gesezen wird im allgemeinen unter einer angemessenen Ent⸗
schäͤdigung ber Ersaz dez entgangenen Arbeitsverdienstes zu Berstehen scin. Ist im Einzelfalle infolge lebernahme eines größeren Dezernats durch ein unbefoldetes Magistratsmitglied eine höhere Entschädigung 1 1 111 b LL e. * 36 J ö 66 2 ; ? . z x gerechtfertigt, so muß sich diese doch in mäßigen Grenzen, halten. 8 dere daf der Unterschied zwischen besoldetkem und unbesoldetem Magiftratsmitglied durch die Auslegung dieser Bestimmung nicht ver⸗ wischt werden. 3 5 . J ‚ unmittelbare Wahl der Gemeindevorslandsmitgl eder nach em Mehrbeitsprinzip findet zurzeit nur stat m UVehrheits 3 n ur stat. J an im Bereiche der Schleswig⸗Holsteinischen Städteordnung bei der Wahl der Magistratsmitglieder. 2. in den Hohenzollernschen Landen in den Gemeinden mit . ch 95 19 30 Ei wohnern nicht mehr als 1006 Einwohnern, . . 3. in allen denjenigen kleineren Landgemeinden, die keine Ge⸗ . , , . meindevertretung haben, . k in den Fällen zu 3 vad 3 jedoch nur, dann, wenn nicht mindestenz zwei gleichartige Stellen in Sinne der Ausführungen zu §? Ziffer 2 zu besetzn find. Auch bezüglich dieser Wahlen hat für die Land⸗ gene nden der Kreisausschuß, für die Staͤdte Tie Stadt verordneten. versammlung die Bestimmungen . ing oder Ergänzung ö. 9577 9 . Wählerlisten zu treffen. und Auslegung der Wählexlisten zu treffen. . . Die Aussährungeboischrift zu 8 7 Ziffer 44 findet Anwendung. Zu §9. 2 2 . 1 1 * 7 1 * Durch die Bestimmung in 59 Abs. 1 wird die Ungleichheit . seiligt, die dadurch entstanden war, daß nach der Finräumuns 3. aktiven und passiben Wahlrechts an die Frauen ö er Schwägerschaft bel Frauen keinen Hinderungsgrund zur gleichzeitigen n , , , , ,, . Mätgliedschaft in einer en, n,, oder einem Gemeinde⸗ vorstande oder bei Förperschaften bildete. vorstande oder beiden Körperschaften bil . K — Durch die Vorschrift in 59 Abs. 2 werden veraltete Vorschriften der Hannoverschen Städteordnung formell aufge hohen, nach 3 ; I. ein Teil der Magistratsmitglieder der Klasse der Handel- und Gewerbetreibenden angehören muß. 3 2. von der Wahl zum Magistratsmitgliede diejenigen Per⸗ sonen ausgeschlofsen waren, die in Kost oder Lohn eines anderen stehen.
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Zu § 10.
Die Bestimmung in 5 10 ist die logische Folgerung aus ö. . stimmung in 4 der Gemeindewahlverordnung vom 24. Januar 1919, durch die bereits in Abweichung von den bisherigen K der Städteordnung die 4 von Magistratsmitgliedetn zu Stadt⸗
neten zugelassen ist. ; ; ; ö. . Weise können in Landgemeinden Gemeinde⸗/ versteher, nds Schr en ars Fer iti zer nne miret e hl weiden. Ein Gemeindevertieter, der zuglelch Gemeinde borstandzmitglie ist, hat bei einer Abstimmung selbstverständlich nur eine Stimme.
Zu 511.
Die Bestimmung in 5 11 über die Neuwahl der vom Ohber⸗ e n . ö Amisvorsteber und ihrer Stellvertreter hat Bedeutung nur sür die Provinzen Ostpreuflen, Westpreußen, Branden⸗ burg, Pommern, Schlesien, Sachsen und Schleswig Holstein, ö denen allein Amtsbezirke und Amtzvorsteher bestehen. Sie gilt insbesondere nicht für die westfällschen Amtmännęr unde die rhein chen dLandhütrger⸗ meister. Sie gilt ferner nicht für sämtliche kommissarisch bete Amtsporsteher, die . Amt . der Negel hauptamtlich und gegen
dere Nemuneration verwalten. ; . inn, . erfolgt durch die Kreistage, denen bisher bereits das yrsch zt zustand. . Verl a en nr. eine Einzelwahl nach Mehrheitsvprtnzip, da für jeden Amtsbezirk ein besonderer Amtsvorsteher zu wählen ist, Bis-
Als Stichtag, an dem die Porgutsetzungen des Lebengalterz . der Wohnsitzbauer erfüllt sein müssen, wird der 1. Juli 191
die dazu ergangene Ausführungsanweisung, wonach die
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bestimmt.
herige Amtsvorsteher, die sich bewährt haben, können selbstversländlich wiedergewählt werden.
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