register folgendes eingetragen: Durch Yeschluß der Generalversamm
4 vom 2. Jan 1918 it die Genofsen, kaffenverein C. G. In. u. S. zu Saft in eine solch- mit beschraͤnkter Haft. Lieber hl — keutt eingetragen worden,
pflicht umgewandelt worden. Ver Ge
schäfttanteil wurde durch Beschluß der mäglieds Settau⸗GBiebergwalde der Stell Generalversammlung vom 18. Hai 1919 ma melster Gottlieb Melke in Bleberg t walde irltt; stellvertretender Vorsitzender
auf 290 M, der Mindestbetrag der sofor darauf zu leistenden Einjazlung auf 70 dle Haft summe auf 600 M pro Geschaäf ia anteil und die Höchstzahl der Geschäftz anteile elnes Genoffen auf 5 festgesetzt. Nidda, den 30. Jul 1919. Hessisches Amigzgericht Nibda.
KRieg xXx ).
In unser Genossenschaftzreglfter ijt beute 1 é e Olfirr eit nis, Genn fer. . , e nn , Mittag ist nicht mehr Mitglied deg Vor
pflicht. Sltz in Kodersdorf, eingetragen
worden.
Gegenstand dez Unternehmens ist der Bezug elekzrischen Stromes sowie die Her⸗ e. stellung und Uaterhaltung von elektrischen gaarhrheken. Verttilunggleltungen und Abgabe von leitrischem Strom für Beleuchtung. und ist bei dem Dudweiler Syar· und ̃ Darle hne kassenve rein, eingetragene ;
Bekanntmachungen erfolgen unter der der nn f mit nir g r e, getragen Firma der Genossenschaft, unterzeichnet von? Vorstandemitgliedern, in dem Land. worden: Genossenschafit blatt zu Neuwied und dem Neuen Görlitzer An⸗ jeiger. Die Willengerklürung und Zeich nung für die Genossenschaft erfolgt durch Maschinenführer, alle in Dudweller. k Nengewählt ind I) Nikolaus Mann, wenn igssnm. eizter. Bergmann, 2) Fischer, Jobann, Mauter⸗ meister, 5) Philippi, Matthiag, Berg- ist beute hei der unter Nr. 2 eingetragenen
Betrleba zwecke.
virtschaftlichen
2 Voistandgmitglieder. Die
schriften beifügen.
Vas Geschustgjahr läuft vom 1. Juli
bis 30. Jun. Verstandemltalieder sind:
in Fodergdorf. 1919.
Dig Eiast t der ziltz der Genossen Az ing 10 wurden an ist während der Dienstffun den des Gericht
it dem gestattet. Niesky, den 1. August 191. Dat Amtagericht. Ni Gg Kk x. bob 85] bel Nr. 14 der Genossensckaft „Glektrizi⸗ lütd. Vrrmwertun gs genoffenschaft e. H. m. H. S. in Gee“ folgendes eingetragen worden: „Der, Pripatier Adolph Holtschke aug Moholsñ ist aus dem Vorstande ausge— schleden und an seine Stelle der Fleisch. beschauer Heinrich Kähsler in Sce getreten. Niesty, den 2. August 191. Das Amtsgericht.
KRuũrnborꝶ. sh09 16] Geno ffens chafts registere inirnge.
I) Am 8. August 1919 wurde einge⸗ ragen: Bin, und Berkanlsgensseuschaft Nürnberg ⸗ Fürther Gierhäudler ein, getragene Genrossenschast mit be— schräukter Hafthflicht in Nürnberg. Nie 8nn wurde erricktet am 27. Just 1919. Gegenstand des Unternehmen ist: a. Elnkauf, Lagerung und Preisregulierung von Giern sowle deren Abgabe an die Mitglieder der Genossenschaft, b. Einkauf, Umbernahme und Verteilung von Nahrungt⸗ mitteln auf gemeinschafillche Rechnung oder kommissionswelse, e. die wirtschafi— liche Förderung des Handels und die Ver.
tretung von dessen Nateressen. Die Haft⸗ J
summe beträgt 5000 M für jeden Ge⸗ schäft'anteil. Cin Genoffe fang sich mit höchstens fünf Gesckäftsanteilen betelligen. Die Willengerklärungen deg Vorstanyg erfolgen durch minvesteng zwei seiner Mit- glieder in der Weise, haß sie der Firma der Genossenschaft ihre Namen gtzunlerscheift beifügen. Vie Bekanntmachungen der Henossenschaft erfolgen in der für die Flrmenjelchnung vorgeschriebenen Form im Fränkischen Kurier und in der Fränkischen Tagespost zu Nürnberg. Vorstandsmit⸗ glieder sind der Großkaufmann Arthur Scheuerle und die Gierhänbler Thomas Kamm und Georg Schuster, alle in Nürn. berg. Die Ginsicht der Liste ber Genossen ist während der Dienststunden des Ge—⸗ richt jedem gestattet.
N Konsumverein für Röthenbach b / Schweinan und Umgegend, ein ge⸗ trag ene Gengfsenichaft mit beschrank. ter Haftpflicht in Röthenbach bet Sqcweinau Johann Laämmermann und Thomas Stressenreuther sind aug dem Vorstand auggeschleden. Für sie wurden als Vorstandömttalieder der Bleistift⸗ aubelter Leonhard Glb und der Schloffer Georg Schmidt, beld? in Röthenbach b. Schwelnau, gewahlt.
Ostern oher Shar⸗ nnd Dar. lthenskassen · Verein eingetragene Ge⸗ nofsenschaft mit undeschrünkiter Gaft. vflizt in Osternohe. Das Verstandt. mitglied Peter Singer ist verstorben. Für ihn wurde als Vorsteher der Oekonomn Ronrad Baumann in Osternohe in den Vorstand gewahlt.
Nürnberg, den 13. August 1919.
Amtzger icht — Regtstergerscht.
Or tenkhe g, ex gom. (ooo 17
An Stelle des verstorbenen Voꝛrstandg⸗ riltgliedz Johannes Schmidt IJ. wurde Vostagent Ichannts Ptppel J. von Ober
wurde heute in unser Genossenschafte⸗ j Oaterode, Oatnr.
. . Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden Der Flrrua der Genossenschaft ihre Unter=
Landwirt g
Adolf Hockner in Kobersdorf, Votsitzender, Schornmagæt. och iy Landwirt Richard Hänel in Kodergdorf, Stellbertreser, Landwirt Richard Anders
Hie Satzung ist datlert vom 17. Juli . . J
Stelle der autgeschledenen Vorstandemitglleder Zim⸗ Sᷓomnigsen. Doeisteꝶ. mermann Immanuel Käser, Verelnsbor⸗
leber, und Hauer Goltlieh Bürk als ist heute bei ber unter Nr. L eingetragenen
söoß 7
— Lievemthler Darlehne
daß an Stelle des verstorbenen Vorffandg
éIist Rentier Gntff ke. Lieberübl.
= Amtogerlcht.
Reichenbach, Voztl. Im hiesigen Reichsgenoffenschaftaregiste
chränkter HDaftyflicht
siande. Der Baumelster Max Steuhe
Amt gerlcht Reichenbach, em 12. August 1919.
Aus dem Vorstande find autgeschteden
mann, alle in Dudweilen. Grarbrücken, den 4. Jult 1919. Datz Amtggericht.
Vorstandgmitglleder neu g: wäblt:
Schultheiß Zipperle in Schornbach,
Echorndors, den 11. Augqust 191. Amtsgericht. Mandry.
g panda. 50920 In unser Genossenschaftsreglster ist beute
hi im Siemens stadt, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschrünkter aft⸗
Verschaffung gesunder, jweckmaßig eln⸗ gerichteter Wohnungen für bemlttelte zu billhgen Prelsen. Die Haft
der Geschäftsanteile 19. Den Vorfsand bilden: Karl Vogel, Oberingenleur, Spandau, Rudolf Enkel, Jagenttur, Spandau, Hermann Goetsch, Ingenteur, Charlottenhurg, Karl Robrahn, Wtrk⸗ melster, Spandau, Georg Cwinger, Mechaniker, Spandau. Daz Statut ist am 9. Jull 1919 er⸗ richtet. Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in der Spandauer Zeitung und dem Vollsblatt fär Spandau und Ost⸗ havelland. Di⸗ Willengerklärungen den Vorstands erfolgen durch mindesten 2 Mitalleder. Die Einsicht in dag Ge⸗ , , ftetentfter ist jeden Genossen ge= atte
Spandar, den 6. August 1919. Das Amtsgericht.
GStolgeman. 5h05 89]
In dag , e n ,,. ist bei der Genossenschaft Laudmir tschaft liche Vezugs · und AUbsatzgen offen schaft Landesbergen eingetragene Gerenffen- schaft mit unbrschräukter HaftvflichMt⸗ in Landesbergen heute folgendeg elnge⸗ tragen worden: Der Landwirt Fr. Buch bol, Nr. 61 in Landesbergen, ist aus dem Voꝛrstand ausgeschieden und an seine Stelle der Vollmeler Ludwig Backhaus, Nr. 149 in Landesbergen, getreten. Stolzeugu. den 3. August 1919.
Das Amtsgericht.
Strlog nm. [50921 In unser Genossenschaftsreaister ist unter Vr. 37 Glertrizitäts genofienschaft e. G. m. b. SO. Bertholde dor (KRreis Striegau) eingetragen worden:
Albert Sauer ist aus dem Vorstand autgeschleden und an selner Stelle der Stkellenbesitzer August Bensch. Bertholdtz⸗— dorf, in den Vorstand gewahlt.
Ami ggericht Striegau, den 9. Auaust 1919.
Tranchsnpberg, 8genleg. 50922] In unser Genossenschafttregister ist heute bei der unter Nr. 13 eingetragenen Lanz wirt chafilichen Bezug. und Abfatz. genofsenschaft für Vowitzlo und Um. gegend, eingeiragene Gen ossen schaft mit beschräntter Gaftyflicht in Pa witzko eingetragen worden: Nach voll. ständiger Verteilung des Genossenschaftg— vermögenz ist die Vollmacht der Llqui⸗ datoren erloschen.
Amtg gericht Trachen berg, 12. 8. 1919.
Wolnn borg. 50923
l In das Genossenschaftgregister wurde eingetragen bei:
und Darlthuskasse e. G. m. n. B. zu der Generalver sammlung vom 1 li sch ern, ,, rn hit st 1919 . . * . ' ger 4 .
. ö Auau ? ossermeisters, rn üũst, ll⸗
4 Hessisches Amtsgericht. Erlln
; In unser Genossenschafigregister ist bel standsmitglieder gemählt: K
Osters de, O. Pr., den 23. Juni 1919. In der Generalversammlung vom 14. April p50 gls]
ist beute auf dem ben Vorschuß⸗ und —ĩ = posen Eparvecrein! inn eig; eub s mn, Vorstandgmitalted Wilhelm Grathb, Küfer⸗
i, Gens ffenschaft mit be- betreffenden Blatte 1 eingetragen worden: Theodor
in Reichenbach ist Mitglled des Vorstandg. Wennigaen, weinte.
50588 i Im hiestgen H ossenscha tore gf) 9 bansen und Umgegend eingetrageze
Dafmpslickt in Dudvweller elngetragen Christian Schader und an dvessen Stelle
Kappler, Johann, Maschlnenwärter, Wey. Ver tand. aewãhlt. and, Vefer, Bergmann, Vockenberg, Carls,
In das Genossenschaftsrealster ist beute , bel dem , Schorn⸗ Geheimrat Schlößer und an de ssen Stelle
bach, e. G. ra. n. Pe, in Schorubach der Bergrat Dobbelstein in Barsinghbausen
Verein gporsteher, Gottlob Möß, Bauer mit pẽsch run ter Sastyflicht in Har siun Ig un ser Genossenschaftzreglster int heut. daselbst. 9
7 bausen, ist auß dem Vorstand ausge. unfer Nr. b3 die Genossenschaft Giger. Dobhelstein in Barsingbausen zum Vor⸗
bflicht, Spanban, eingetragen worden. Vorsitzenden ernannt. Der Gogenstand des Unternebmeng ist die
Minder Gong rο . 50924] summe betiägt bo0 4. Die bächste Zabl beue bei der Heagossenschaft Peutsche
1 Toltz. Ih0õ
1) Bangeunffenschaft Weinsb j t in . ; h 23 * ö e. t 58, Termt b enn a nober o Ioaialmarer händler ' nnd Zimmer 58, min a t. Seernen in den Verstand der „Syar. e. g. m. 5. S. in r. 36 n . Zeitz 5 r er nberaumt. Offener
I Glascrmelsterg, in Welnzberg, als Vor—⸗
Georg Lorenz, Fabrikant in Wantberg, als Vorsitzender, m Maler, Postselretür in Weinsberg, . als Kassier,
Karl Vogel, Kaufmann in Wen sbtrg, * als riftführer. 2) Darlehen skafsennerein Weins- berg e. S. nm. u. SH. in Meinsberg
1319 wurde an Szelle des ausgeschiedenen Bllbelm Trautweln, Gemelnderatg, der . Rerbereibesitzer Christian Trautwein in
Weinsberg in den Vorstand gewäblt. Das
melster in Weinsberg, ist Stellvertreter des Vereinzvorsteherz.
Den 11. August 1919.
; Amtt gericht Welnsberg. ) Oberamterichter Schmid.
[50590 Im hlesigen Genossenschafttregister ist bei der unter Nr. 5 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Haushaltsverein Garstug⸗
RGenassenschaft mit beschränkter Haft- bfliccht in Barstughanfen, beute ein=
Aus dem Vorstand ist auggeschteden . Heinrich Hölscher in Barsinghaufen in den
Wenig fen, den 2. Aprll 1919. Das Amtsgericht. J.
(50591 In das hiesige Genossenschaftzregister
FRenossenschaft Spar⸗ ind Vorschns⸗ Verein am Deister, eingetragene KVen sffenkchaft mit beschränkter Haft. hflicht, in Barsiughansen eingetz agen: Aug dem Vorstande ist ausgeschieden
als Vorsitzender in ben Vorstand gewählt. Wenn igsen, den 29. April 1919. Dag Amtsgericht. JI.
(5059? In daß hiesige Genossenschaftsregister
Genossenschaft Consum⸗Berein „Ghlück auf“, ein getragene Geuossenschast
haufen eingetragen: Der Vorsitzende des Vorstanda, Ge⸗ heimer RBergrat Schlößer in Barsing⸗
schleden. An seiner Stelle ist Berarat
sitzenden uad Berginspektor Rosenberg in Barsinabausen zum Stellvertreter des
Wenniglen, den 9. Mal 1919. Das Amtegerlcht. J.
4 In unser Genossenschaftgreatster ist
Molkereigenossenschaftt Neubrlesen. G. G. m. B. S. in Neubriesen (Nr 35 des Registers) eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch die Beschlũüffe der Gene alversammlung vom 15. Juni 1919
Tgquidatoren sind bestellt: der Landwert
Adolf Haas, der Ansiedler Steinbre nner
und der Molkereitzerwalter Ernst Werner,
sämtlich in Neubriesen.
Wongrowitz, den 10. Juli 1919. Das Amtegerlcht.
MWasterhanRgaem, Donge. (50925 eng am 12. August 1919 nnter r. 27: Szar. und Darlehnskaffe, eingetragene Genoffenschaft mit un⸗ beschrüunkter Saftuflicht zu Friedrichs dorf. Statut vom 29. Jult 1919. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Setrleb eines Spar und Darlehnskassengeschäfts zum Zwecke: 1) der Gewäbrugg von Dar lehen an bie Genossen für ibren Geschäfte⸗ und Wirtschaftsbetrleb. 2) der Erlelchterung der Geldanlage und Förder ang des Spar⸗ sinng. 3) des gemeinsamen Elnkaufs land— wirtschaftlicher Bedarfsartikel. Vorstande⸗ mitglieder sind: Zimmermeister Hinrich von Essen in Groß Derschau, Lehrer Ernst Hamisch und Landwirt Hermann Peters in Friedrichsdorf. Bekanntmachungen er- folgen unter der Firma der Genoffenschaft in der Landwirtschaftlichen Genoffen⸗ schaftsjeitung für die Provinz Branden burg'. Willenserklärungen erfolgen durch 2 Vorstandt mitglieder; die gil ng ge⸗ schleht, indem 2 Vorstandsmitalie der ihre Namenzunterschrift der Firma der Ge vossenschaft beifügen. Ble Einsicht der Liste der Genessen ist während der Dlenst⸗ stunden des Gerlchtg jedem geßattet. r n . a. D., den 12. August
Das Amtsgerlcht.
zamo m. I In unser Genossenschaftsreglster
Vanknin — Nr. 11 des Registers —
mitglieder Gustav Plath und Max Neitzke ist erloschen. Amtggerlcht Zauow.
gend, eingetragene Grnassen-
eitz, heute ringetragen: Der Kaufmann
und Friedrich Blber, lausgeschleden und an seine Stelle der
Kaufmann Ernst Heyne in Zeitz getreten; außerdem ist der Kaufmann Fiobert Näther i r dem als dritter Vorstandsmitglied estelli. Beltz, ben 13. August 1919. Das Amtegericht. zeita. lõos gs Im Genossenschafigreglster ist unter Nr. 52 bel der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnslaffe Naundorf und Um gegend, eingetragene Genofsenschaft nit beschräutter Haftyflicht in Raus, dorf, heute eingetragen: Die Frau Hulda EGtzold in Naundorf ist auäs dem Vor. stand ausgeschieden und an kKre Stelle Rentner Theodor Pfeiffer in Naundorf getreten. Zeitz, den 13. Jugust 1919. Das Amtagericht.
Tol ex. Ih50 593] In das Genossenschaftareglster ist heute eingetragen: Nr. 56 gändliche Spar urk Der lehns kasse Kahn nud Um- gegend. eingetragene Gens ssenschaft mit beschränktter Dafthuflicht, mit dem Sitze in Kayna. Gegerftand des Unter⸗ nehmers ist: Betrieb eints Spar- und Darlehnekassengeschäfts zum Zwecke: a. der Gewährung von Darleßnen an die Ge= nossen für ihren Geschäftz. und Wirt- schaftsbetrieh, h. der Erleichterung der DYeldanlage und Förderung des Syarftant. Die Haftsumme beträgt 200 p6ü. Ole böchst? Zahl der Geschäftganteile, auf die Fein Genosse betelllgen kann, beträzt 160. Mltglieder des Vorsfanda sind der Kauf⸗ mann Otto Fucks, der Tebrer Emil Hedicke und der Tleropera teur Ernst Schüler, samt⸗ lich in Kavng. Des Statut datiert vom 1. Mär 1919. Die Belanntmachungen eefolgen unter der Firma der Genossenschaft im Zeitzer Hilfe beim Eingehen dieses Blattes im Veutschen Reichzanzeiger. Das Beschäftsjabr beginnt am 1. April und läuft bit 31. März. Die Willenerklorungen des Vorstands erfolgen durch zwel Vor⸗ standsmitglieder, die Zeichnung geschlebt in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Nameng= unterschrift beifügen. Vie Einsicht der Liste her Genoßen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Beltz, den 13. Auaust 1919. Dag Amtagericht.
9) Musterregister.
Die a 61 ndischen Mufter werden unter Seip zig beröffentlicht) Altoma, M ost. 50929] In unser Musterreglster ist heute het den unter Nr. 119 für bie Firma Calg- man M Co., Agerbohl, eingetragenen 4 Mufteraueführungtn von Verzlerungen auf Menagegestellen, inghesondt re anz den
merkt worden, daß die Verlängerung der Schutz frist auf weitere 5 Jahre ange⸗
Rex lin. iektertelde. log) Selchluß.
Das Konkursverfahren über das Ver, mögen des staufmanns Paul Herr, mann, alleinigen Inhabers der Firma Otto Safse In Gerin. Lichterfelde wird, nachdem ber in dem Veraleichz. termin vom 26. Juli 1919 angenommene Zwangovergleich durch rechtskräftigen Be schluß vom 26. Jull 1919 bestaͤtigt i, hierdurch aufgehohen.
Berlin Lichterfelde, den 12. August 1919
; Das Amtsgericht.
Rothe. * Auggefertigt: r nm ir e , den 13. August
Kor th ö Gerlchtsschꝛeiber des Amtggerichtg. Abt. 7
MH. G Iad Bach. (50934 Vas Konkurzverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Bnrgermeisters Jrar) Schuhmacher aus Korschenbrolch weird nach erfolgter Abhaltung des Schluß, terminz hierdurch aufgehoben. IB. Glabbach., den 1. August 1919. Amtagericht. 4.
Mies aden. lhogs / Daz Konkurgberfahren über dag Ver⸗
mögen der Witwe Berts Feerlein in
Wiesbaben wird nach erfolgter Ab.
haltung des Schlußtermins hserdurch auf,
gehoben.
Wiesbaden, den g. August 1919. Das Amtsgericht. Abteilung 17.
Zela d oni c. Ibo gh] Ire dem Konkurgperfahren über den Nachlaß des am 1I7. Oktober 1918 zu Bergs orf verstorbenen Pfarrers Emil wehrends ist zur Prüfung der nach— träglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 10. Sentember 1919, Mittags Ax Uhr, vor dem Amtsgericht in Zehdenick anberaumt.
Sendenick. den 8. August 181.
Der Gerichtsschre ber des Amtsgerichte. Zei ka-FNMHRMRis. Ig 36] Das Konkurtzuerfahren über daß Ver⸗ . der Firma Ecksteinwerk G. m. h. G. in . wid nach erfolgter Ab= n,. des Schlußtermins hierdurch auf. geboben. Sꝛella⸗Mihlis, den 15. August 1919.
Amtegericht. 1.
*)) Taris⸗ und. Fahrplanbelannt⸗ machungen der Eisen * hahnen. r.
Platten, und bel dem unter Rr. 121 fir ißog39] ü Tieselbe Firma eingetragenen Muster von Bt verehr mit Deutschösterreich Tohfgriffen in verschiedenen Größen ver⸗ und barlber hinaus gelegenen Gisen=
; Bahnen. Mit Wirkung vom 1. August 1919 ist
und vom 22. Jun 1919 aufaegst. Zu 1
. angemeldet am 25. Jull 1919, Vorm. In unser Genossenschaftzreaister ist ein⸗ 9 fit 5
Obox velasbach.,
. a , ein versiegeltes Va—⸗ et ben Röhreuflasche mit Fuß mit eingeschliffenem Stabftopfen aus welßem und farbigem Alas für Parfümerle⸗ und sonstige Zwecke JDeschästs · Nr. 200, vlastischeꝛ Erseugnlz, Schutzfrist 6 Jahre, 21. Juli 1919, Vormittags 104 Uhr.
melhet ist. ͤ , ant Altena, Westf., 9. August
Haspe. 50930 In das Musterregister ist unter Nr. 147 eingetragen: Firma Friebr. Win. Lohmann, Altenvörde, 4 Sargartfft, Muster für vlastische Crzeugntsse, Fabrik⸗ nummer 265/719, Sc utzfrlst 15 Jahre,
r. Hashe, den 1. August 1919. Das Amtsarricht.
5ogz i Im hies. Musterregtster ist eingetragen: Nr. 362. Firma Srnst Wilhelm jun.
mit elnem Muster hen einer
angemeldet arm
Ober mel ßbach, den 12. August 1918. Schwarz b. Amtsgericht.
Ker lirꝛ-·Schhämekberꝶ.
1919 verstorbenen, zuletzt in Berlin- Schöne berg, undauerstr. 10 wohnhast gewesenen Apottzekers Bran Senger ist heute am 11. August 1919, Vor⸗ mittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Belter in Berlin W. 30, Haberlandstr. 3 ogz6 ist zum Konkursverwalter ernannt. Ken= in ei . Gericht id der Lanblichen Sbar⸗ und Dar lehns.· m ber , n , . kaffe Pankuin. c. G. m. ß. H. ju n zur Beschlußfaffung über die Hie. ; ines anderen Verwalter sowie über die eingetragen worden: Die Vertretunge⸗ ö 3 , , Konkurgordnung bezeichneten Gegenstände auf den B. Seytember E9I9, Bor- mittag E90 Uhr, und jur Prüfung 1. 94] der angemeldeten Forderungen auf den Im Genoffenschafteregtfter ist unter RS. Qeptempber I9I9, Vormiitaas M EO Uhr, vor dem unterzelchneten Gericht,
mit beichräntter Saftpflicht in tember 1919.
11) Konkurse.
sbogs3] Ueber den Nachlaß des am 24. Avris
Der Konkurgverwalter August nd bis zum 9. Sep-
des ernannten oder die Wahl
rrest mit Anzeigtpflicht bis jum 6. Sep⸗ Amtsgericht in Gerlin⸗Schõne berg. Abt. 9.
für den unmlttelbaren Verkehr von allen deutschen Stationen mst direkten Fracht. briefen nach Stationen in Deutschösterrelch und datüber hinautãz die Fracht für den Durchlauf bis zur deutsch-Fsterreichtschen Grenze einschlieklich der Nebengebühren zu frankieren. Mie für die Umbehandlung gewählte deutsch · Ssterreichtsche Gren zstation ift vom Versender im Frachtbrief vor⸗ e Frachtbriefe ohne diese Vor⸗ che ift wer den jzurückzewiesen. Nachnahmen aller Art (einschlteßlich Stempelgebühren, deutsche Zollabferti⸗= , und sonstige Nebengebühren aller Art) sind auggescklossen.
ür den unmittelbaren Verkehr mit Deutschösterreich und welter kommen die folgenden haverischen Grenzstationen in Vet zacht: Passau, Simbach, Salzburg, Kufftein, Mitten wald Lander grenze, Schellenhera Landel grenze, Griesen Landeg⸗ grenze, Hfronten⸗ Steinach Landeggrenje, Linbau ⸗Reusin und Lindau Stadt. Berlin, den 15. Zult 1919. Eile abakndiretrtion Berlin namen der deutschen Eifenbahnverwaltungen.
k Gent inschafillchts Heft C. IL H Ba- rior stariftafel ns w.) — Tm. 200. Mit Gültigkeit vom 18. Oktober 1919 ab werden die Gebühren für die Neber⸗ fübrung zwischen Mochbern und Bretlau Viebhof sowie zwichen Maltsch ö. Maltsch Hafen erhöht. Nähereg enthält die am 21. August 1919 erscheluenhe Nummer deß Tar f ⸗ und Verkebrtan zelgers. Rugkunft geben auch die betriligten Güter- 2abferti gungen sowte das Aug kunftabüro, bler. Bahnhof Alexanderplatz. Berlin, den 13. August 1919. Gisenbabndirettiou. ö 942 Etaatd-· und Brivattahn - Tiertarif. (Tfv. 1504) Mit sofortiger Gültigkeit sind auf Seite 29 und 383 bie Staiionen Honrath, Immekeppel und Obersteeg nebst Anmer⸗ kung am Fuße der Selte zu streicken. Elberfeld, den 14. Angust 1919. Gisendahndir ert ion.
(bog933] Sekazutmaßung.
Anus nahmet arif für El feaerz und 2aganerz aus dem befetzten fear z6östschen Mine ttegebtet (Becken vna Rrien und Longty) nach vberschlefi⸗ Hen Hochofenstationen. (Nr. 243 Tf.) Vorstehend näher heieichneter Tarif wird von sofort ab aufgehoben. . Kattowitz, den 12. August 1919.
Ernst Hartschlag ist aus dem Vorstand
Eisenb ahndirertion.
* 88
Aer Kezngzpreis hrträgt nirrteljährlich 2 16.
Einzelne Unmmern kosten z Nf.
; ö ; . zer Alle Rostanstalten nehmen Gestellnug an; für Berlin auße den Kostanstalten und Zritungsvertrirhen für velhstabholer
auch die Geschäftsstelle 8w. 43, Wilhelmstraste 3X.
1
Anzeigenpreis für den Ranm einer s gespaltenen Einheitz zeil L S6, einer 3 gespalteurn Einheitszeile 1, 5 O0 . P Außerdem wird auf Nen Anzcigenpreis rin Ceuerunga- zuschlag non 20 n. 8. rrhoen. Anzeigen ninimt an: die Geschüftsstelle des Reichs und Staats anzeigerz, Berlin 8 W. 48, Wilhelmstraße Nr. 33.
ere r e dee 23
J
6 187
Reichsbankgirokonto.
ie, Berlin, Dienstag, den 19. August, Abends.
HE9EP.
Postscheckkouto: Berlin 41821.
—
Inhalt des amtlichen Teiles. Deuntsches Reich. Reichssiedlungsgesetz. i.
Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge. GHelanntmachung der Berteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung einer endgültigen Beteiligungsziffer. Bekanntmachung, betreffend Aufhebung einer Zwangsverwaltung.
Handelsverbot. . Bekanntmachung, betreffend Ausgabe der Nummer 1654 des
S⸗Gesetzblatts. 6 Preußen.
Grnennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend Erzeugerpreis für Frühzwiebeln. Kufhebungen von Handelgverboten.
sandelsverbote.
Arntliches. Dent sches meich. Reichssiedlungsgesetz. Vom 11. August 1919.
Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet wird:
Siedlungsunteruehmungen.
n ö Die Bundetzstaaten sind verpflichtet, wo gemeinnützige Siedlungs⸗ unternehmungen nicht vorhanden sind, solche zu begründen zur Schaffung neuer Ansiedlungen sowie zur Hebung hestehender Alen betriebe, doch böchstens auf die Größe ziner selbständigen Acker= nahrung, soweit das dazu erforderliche Land auf Grund der He stimmungen dieses Gesetzes heichafft werden kann. Der Geschäfts—⸗ bezirk der Unternehmungen (Anstedlungsbezirk) wird durch die Landes⸗ zentralbehörden bestimmt. Als Stedlungsunternehmungen im Sinne dieser Vorschriften können von den Landeszentralbehört en auch öffent⸗ liche Behörden oder Anstalten bezeichnet werden. Jö An der Aufsicht über das Siedlungswesen sind Veitrauensleute der Ansiedler und der alten Besitzer mit beschließender Stimme nach näherer Bestimmung der Bundesstaaten zu beteiligen. Dieser Be⸗ teiligung an der Aufsicht bedarf es nicht, soweit solche Vertrauens— leuté in den Aufsichtzrat der einzelnen Siedlungssunternehmungen
berufen werden. Bereitstellung.
a) von Staatsdomänen. 5§ 2.
Staatsdomänen sind bei Ablauf des Pachtvertrags dem gemein. nützigen Siedlungsunternehmen (5 1) zu höchstens dem Ertragswert zum Kaufe anzubieten, soweit nicht ihre Erhaltung im Staate besitze für Unterrichts,, Versuchs⸗ oder andere Zwecke öffentlicher oder dolls. wirtschaftlicher Art notwendig int. Bei der Schätzung des Wertes sollen vorübergehende Wertstelgerungen, die auf außerordentliche Ver häͤstnisse des Krieges zurückzuführen sind, nicht berücksichtigt werden.
b) von Moor⸗ und Oedland. 83.
emeinnützige Siedlungtunternehmen ist berechtigt, unbewirt⸗ cf! . im . der dauernden Brennkultur oder zur Torf⸗ nutzung verwendetes Moorland oder anderes Oedland für Besiedlungs⸗ zwecke im Enteignungsweg in Anspruch zu nehmen. Wenn der Eigen⸗ tümer sich verpflichtet, innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist eine seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Fläche in Kulturland umzuwandeln, kann die Enteignung dieser Fläche erst stattfinden, wenn die Frist nicht gewahrt wird, ;
Als Entschãdigung ist der kapitalisierte Reinertrag zu gewähren, den das Land im unverbesserten Zustand hat. Die Enteignungs⸗ behörde kann dann eine höhere Entschädigung festsetzen, wenn be⸗ sondere Verhältnisse dies als angemessen, erscheinen lassen. Der Rechtsweg gegen die Festsetzung der Enischädigung ist, ausgeschlossen. Im übrigen bleibt die Regelung der Enteignung, einschließ ich der Rechtebebelfe gegen die Festsetzung der Entschädigung, den Bundes staaten vorbehalten. .
Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehwm en. ‚e é WVerlauftteht
as gemeinnützige Siedlungsunternehmen hat ein Vorkaufßre auf * . seinem Here belegenen landwirtschaftlichen Grundstücke jm Umfang von 265 Hektar aufwärts oder Teile von solchen Grund sticken. Sas Vorkaufsrecht kann durch Bestimmung der Landes⸗ jentralbehörde auf kleinere Grundstücke ausgedehnt werden.
8 5. ;
Das Vorkauftrecht hat den Vorrang vor allen anderen einge⸗ tragenen . gesetzlichen Vorkaufsrechten. Es bedarf der Eintragung in das Grundbuch nicht. 99
Vor kauftztecht kann au gnelst werden, sobald der Eigentümer mit n n 2 Kaufvertrag üher die im 5 4 bejeichneten
P
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an eine gur des öffentlichen Rechtes, an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft hat, die mit ihm in gerader Linie oder bis zum dijtten Grade der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägeit ist. . . Soweit landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (einschließlich Staatsdomänen) von gemeinnützigen Siedlungẽgesellschasten zum Zwecke der Ansiedlung übernommen werden, haben ie. achter ein Vorkaufsrecht für ein bei der Verteilung etwa übrig bleiben des Rest⸗ gut oder für Parzellen, die geeignet sind, Indentar und sonstiges Be⸗ trlebskapital des zur Siedlung übergebenen landwirtschaftlichen Grund⸗ stücks möglichst zu verwerten.
5 * Die Frist zur Ausübung des Vorlaufzrechtz betragt drei Wochen von dem Tage ab, an dem der Verkaufe berech ligte die Mitteilung des Eigentümers oder des Dritten von dem Juhalt des wischen ihnen geschlossenen Vertrag, empfangen hat. Ist das Gꝛundstũc oder der veräußerte Teil größer als 260 Hektar, so beträgt die Frist echs Wochen. . , nung des Eigentümers oder des Dritten wird durch die Mitteilung des Grundbuchamts ersetzt. J . Der Vorkauft berechtigte ist befugt, innerhalb wer, Frist das Grundstück oder den veräuferten Teil zu besichtigen. Wird 3 von dem Eigentümer oder dem Britten an der Ausübung dieses Rechtes gehindert, so läuft die Frist von dem Tage ab, an dem das Hindernis fortfällt. .
85 8
Auf das fsrecht sind die 55 505 bis 599, 5 519 Abs. 1, 5 10*n 33 rn e, 16 1102 des . Gesetz bucht entsprechend . Das Vorkaufsrecht erstreckt sich auch auf
mitverkaufte Zubehör. . ; ö. na der rear r eine Nebenleistung übernommen, die nicht in Geld zu schätzen ist, so hat der Eigentümer dem Verkaufsherechtigten gegenüber keinen AÄnspruch auf die Erfüllung dieser Nebenseistung und der Vertragsstrajen, die zu ihrer Erfüllung ausbedungen sind.
Teilt im Falle des 5 1099 des , Gesetzbuchs der Dritte dem Berechtigten den Inhalt des Kaufvertrags mit, so hat dies die im 5 7 bestimmte Wirkung.
8 9. on,
Erwirbt das gemeinnützige Siedlungsunternehmen in Ausübung des er ne. . . oder den Teil eines Grundstücks, fo erlöschen die eingetragenen Vorkaufsrechte und Vormerkungen, dle ein Recht auf Auflassung erhalten sollen (z 883 des Bürgerlichen Besetzbuchs). . ö. das gemeinnützige Siedlungsunternehmen das Grund⸗ stück oder einen Teil davon innerhalb 10 Jahren nicht für Siedlungs⸗ zwecke, so darf es eine anderweite Veräußerung erst vornehmen, wenn es das Grundstück oder den Grundstücksteil den Personen vergeblich zum Kaufe angeboten hat, deren Rechte gemäß Abs. 1 erloschen sind.
§ 10.
Das Grundbuchamt soll die Eintragung des Eigentumsübergangeß so lange aussetzen, biz ihm die Nichtausübung des Vorkaufsrechts nachgewiesen wird. .
§ 11.
Die Vorschriften der Ss 5. bis 109 sind sinngemäß anzuwenden auf andere Ilg fte die auf die Kerl nl eines GI undftcke gegen Entgelt gerichtet sind, auf die Uebereignung. im Weg der Zwangsversteigerung und auf die freihändige Veräußerung durch den Konkursverwalter. Der Zuschlag darf nicht vor Ablauf der im, 7 Abf. 1 bezeichneten Frist erteilt werden, s sei denn, daß der Vor⸗ kaufsberechtigte sein Recht vorher ausgeübt oder dem Vollstreckungs⸗ gerichte gegenüber erklärt hat, es nicht ausüben zu wollen.
Landlieferung verbände. § 12.
In den Ansiedlungsbezirken, deren landwirtschaftliche Nutz flache nach der landwirtschaftlichen Betriebszählung von 1907 zu mehr als 10 vom Hundert auf die Güter von 106 und mehr Hektar landwirt⸗ schaftlicher Nutzfläche (große Güter) entfällt, sind die Eigentümer dieser großen Güter zu Landlieferungsverbänden zusammenzuschließen; die Landliefexunge verbände sind rechtsfähig. Die. landwirtschaft iche Nutzfläche der Staatsdomänen wird nur für die Ermittlung des Hundertsatzes mitgezählt. Die näheren Bestimmungen erlassen die Bundesstaaten.
Die Landeszentralbehörden können die Aufgaben der. Land⸗ lieferungsverbände auch auf andere Stellen, inabesonzere auf bestehen de gemeinnützige Siedlungsgesellschaften oder auf landmirtschaftliche Organisationen (Landschaften usw.), übertragen. Das hat namentlich dann, und zwar auf Kosten det Landlieferunggverhandes, zu geschehen, wenn dieser in der Erfüllung seiner Lleferungspflicht säumig ist.
5 13.
Der Landlieferungsverband hat auf Verlangen des gemeinnützigen Siedlungtunternehmenz zu Siedlungszwecken geeignetes Land aus dem Bestande der großen Güter (3 12) n einem angemessenen Dreise zu beschaffen. Als angemessener Kaufpreiß gilt der gemeine Wert, den das Land im . hat, obme Rücksicht auf Wert steigerungen, die auf außerordentliche Verhältnisse des Krieges J 9.
Die Venpflichtung des Landlieferungsverbandes ist erfüllt, sobald ein Drittel . Ei gc landwörtschaftliche Betriebszählung von 190? f'stgestelllen gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der großen Güter (mit Einschluß der Domänen) für Siedlungszwecke bereitgestellt ist oder die landwirischaftliche Nutzfläche dieser Güter uscht mehr als 10 vom Hundert der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Anstedlungsbeziris beträgt.
an Ansiedler veräußert
. 1 m 2 9. 7 obne Mitwirkung des Siedlungsunternehmens h em von der Aufsichtsbehorde
oder mit dem Rechte des Kaufes zu ein genehmigten Preise verpachtet ist. § 14.
Der Landlieferungsverband hat an Stelle des gemeinnützigen Siedlungsunternehmens (8 1) das Vorkaufsrecht auf alle großen Güter seines Bezirkes. Er muß das Vorkaufsrecht auf Jerlangen dis gemeinnützigen Siedlungsunternehmens ausüben; die Ausüb ang des Vorkaufsrechis kann er dem gemeinnützigen Siedlungsunternehmen mit dessen Zustimmung allgemein oder für den einzelnen Fall über tragen. . . .
Für das Vorkaufsrecht gelten die Voischriften der 8 5 bis 11 entsprechend. ö.
§z 15.
Wo ein dringendes, auf andere Weise, insbesondere nach den Vorschriften der s§5 2, 3, 4, 13, 14, nicht zweckmäßig zu befriedigendes Bedürfnis nach besiedlungsfähigem Lande besteht, hat der Land⸗ steferungsverband das Recht, geeignetes Siedlungsland aus dem Be⸗ sitzstand der großen Güter (6 125 gegen angemessene En schcz ung im Wege der Enteignung in Anspruch zu nebmen. Wert steigerungen, die auf außerordentliche Verhältnisse des Krieges zurück- zuführen? sind, dürfen bei Festsetzung der Entschädigung nicht berück= ichtigt werden. ö. . ö . eher die En eignung, ibre wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und die Höhe der Entschädigung entscheidet ein ständiger Ausschuß, der aus einem von der Landeszentralbehörde zu bestimmenden Vorsißenden und je einem . Landlieferungs verbandes und des Siedlungs⸗ unternehmens besteht. . .
. Im e refer die Regelung der Enteig. ung einschließ ich der Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung der Entschädigung den Bundes
n vorbehalten. staate gl.
Von den besiedlungsfähigen großen Gütern sollen die Lanp⸗ lieferungs verbände, namentlich auch, mit Hilfe der Enteignung, in erster Linie erwerben: Güter, die während des Krieges von Personen erworben sind, welche die Landwirtschaft nicht im Hauptberufe be⸗ treiben oder betrieben haben; Güter, die im Laufe der letzten zwanzig Jahre, abgesehen von den Fällen des 8 6 Abf. 2, durch entgeltliches Rechtszeschäft mehrfach den Besitzer gewechselt haben; Güter, die besonders schlecht bewirtschaftet warden; Güter, deren Besitzer sich während des größeren Teiles des Jahres nicht auf der Begüterung aufhalten und sie nicht selbst bewirtschaften, sofern nicht berechtigte Gründe für die Abwesenheit des Besitzers oder dafür vorliegen, daß er die Bewirtschaftung nicht selbst aue fuhrt: Güter, die zu Besitzungen von ungewöhnlich großem Umfang gehören. Auch sollen die Land⸗ lie ferungs verbände borzugsweise solche Teile der großen Güter, und zwar in sachgemäßer Abgrenzung, und mit den dazugehörigen Ge⸗ bäuden, erwerben, die früher selbständige Bauerngüter oder Landstellen waren und in den letzten dreißig Jahren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzeß von Eigentümern der greßen Güter aufgekauft worden sind.
Von dem Fiwerbe solcher Güter, die in wirtschafilicher und sozlaler Hinsicht vorbildlich wirken oder für die Entwicklung der Landwirtschaft bon hervorragender Bedeutung sind, soll möglichst ab⸗ gesehen werden.
§ 17.
Anwärter von Fideikommissen können einer Uebertragung an den Landlieferungs verband nicht widersprechen. Die näheren Bestimmungen über die Verwendung des Kaufpreises oder der Entschädigung treffen die Bundezstaaten. Auf Stammgüter, Lehen uad sonstige Grund⸗ stücke, welche auf Grund von Vorschriften gebunden sind, die nen nn Artikeln 57, 58, 55 desäz Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz. buch von den Porschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt bleiben, sowie auf Familienstiftungen sind diese Bestimmungen sinn gemãß anzuwenden. . .
Verhältnis zwischen Landlieferungsverband und Siedlungs- unternehmen. 818.
Das Siedlungsunternehmen ist verpflichtet, dem Landlieferungg⸗ verbande die Grundstücke ö und ihm den von ihm zu ent⸗ richtenden Erwerbepreis zu zahlen, ö
ö 1. wenn . Landlieserungsverband das Grundstück auf Ver⸗ langen des Siedlun ,, durch Ausübung des Vo lkaufsrechts erworben hat;
2. wenn ö Siedlungsunternehmen sich sonst mit dem Er⸗ werb und dem Erwerbspreis einverstanden erklärt hat;
3. wenn der Landlieferungsverband das Grundstück durch Ent⸗ eignung eiworben hat und das Enteignungsverfahren mit Zustimmung des Siedlungsunternehmeng eingeleitet worden ist.
Der , bestimmt, inwieweit dem Erwerbspreis Kosten zugerechnet werden dürfen. !. .
. des Landlieferungsberbandes, die nicht gemäß Abs. 2 bem von dem Sledlungsunternehmen zu zahlenden Preise zu⸗ gerechnet werden, sollen durch Umlagen auf die Verbandtmitglieder aufgebracht werden. Den , bestimmt der Landlieferungẽ⸗ verband. Sind die Aufgahen des Landlieferungsverbandes einer anderen Stelle übertragen (5 123 Abs. 2), so hestimmt die Landeszentralbehörde über die Deckung dieser Aufwendungen.
Außerordentliche Vermögensabgabe. § 19. —
Sofern Mitalseder des Landlieferungsverbandes (8 12 Abf. I) oder einer mit den Aufgaben des Verbandes beauftragten landwirt- schaftlichen Organisation außerordentliche Vermögensabgaben in be⸗ siedlungsfähigem Lande entrichten, kommt das zur r gestellte und vom Siedlangsunternehimen übernommene Land auf das vönz
Nach Ermessen der Aufsichtebehorde gilt als zur Siedlung bereit, gestellt h solches Land aus dem ö. der großen Güter, das
Grundstücke oder Grundstückgteile abgeschlossen hat.
Verband und an ihn zu liefernde Drittel G 13 Abs. 2) in An⸗ technung.
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