beauftragen. diesem Beschlusse Nationaloersammlung beauft Abgeordneten Dr. Sinzheim
Reichsregierung ließ ihre Zustimmung zu Mit der Berichterstattung an die ragte der Verfassungsausschnß den er (Soz.).
Witsen mag im übrigen eln ganz menschenfreundlicher Herr gewesen ĩ wie uns wenigstens sein Bildnis auf dem Helstschen Regentenbildnis von 1665 macht; gegenübe
großen van der im Ryksfmuseum glauben brandt licß er in diesem Falle edlere Regungen uch verschiedene andere Gläubiger wurden dann
ein gewisser van Hersbeeegq.
Rembrandt Auszahlung der inzwischen zum Vormund ron Rembrandts Sohn Titus ernannte Louyß Crayers Sinspruch. von Saskias Testament nur d Titus zukommenden
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten. Au sstands
erhob jedoch Da Rembrandt infolge ie Nutznießung von dem ihrem Sohne Teil ihres Vermögens, d. h. von der Hälfte, hatte, rte Titus natürlich mit zu Rembrandts Gläubigern, und leine Forderungen hatten sogar vor den anderen den Vorrang. Das war juristisch ganz einwandfrei, wenn es auch in f cht ganz billtg erscheint, daß dadurch, daß dem jungen Titus Prozessieren die Summe, die diefer Hersbeecg unter fangen hatte schlicßlich im Jahre 1665 vom Gerichte mittelbar Rembrandt, der Vater, wieder in den Denn was Titus an Betriebs oder anderem Material mehr besaß, kam dem Vater Rembrandt natürlich zugute. Im Dejember 1666 hatten n Stoffels, Rembrandts Haushälterin, und einkunft geschlofsen, wonach Titus und Hendrich 1668, also im kritischsten Jahre von 5 egründeten Ku sthandel in Gemeinschaf tzen wollten; d
Zur Lage des
nd fünf Gruben
in Oberschlesien meldet hinzugekommen Rybniker Reviere. ö dultschiner einen Konsequenzen für unser Schlaglicht mit der Ausstand: bewegung Hand in H thener Rev́ier wird hierzu gemel fast gleichzeitig die polnischen
Bobrek, o m browka, Scharley, Gedulla⸗Hütte.
and gehen. Aus dem Beu⸗ et: Nach? Uhr setzten vorgestern Putschbestrebungen in Hohenlinde, Birkenhain und ganz besonderz Die Ortschaften gingen an die zum größten Teil wieder genommen. ⸗ ar gestern in den Vormittagsstunden noch in polnischer etzung steht aber jede Stunde zu erwarten. ternebmung ist augenblicklich im Gange in der Aus dem Kattowitzer Bezirk etzt, unsere Truppen gingen vor in Bisher gesichert ist die Line Augenblicklich besteht keine Verbindung i
Vorbehalt emp zugewiesen wurde Genuß des Geldes gestellt wurde. ämlich Titus, Hendrickhje Rembrandt eine Ueber⸗ ihren im Jahre dembrandis finanzieller Lage, t mit Rembrandt weiter fort⸗ as dazu benötigte Kapital gaben Titus und Hendrickje. rrardt stellte nur seine Erfahrung und seine Arbeitskraft zur Ver— jügung, er eihielt dafür freie Kost und Woh nung vor batte aber sonst juristisch keinen Jahren nach seiner, atworden, und auf diese Weise sollte er f erstatten. In seinem eigenen wohlveistan
nachdem Verstärkungen herangeholt waren, Dom browkaw Hand, seine Ents Uößere Unte Schomberg, Julienhütte, Karf. — wind gemeldet: Tichau ist ents Richtung Nikolai, Tichau, Popr bis zum Kanal südlich von Paprobtzan.
südlich Groß Chelm, It und Neu Berun.
beiden zugesichert, Anteil an dem Geschäft. Denn in den Cessig honorum“ war er auch ihr beider Schuldner eine Schulden an sie zurück⸗
cbenso keine denen Interesse ließ sich also
Eine Schildwache südlich von Neu
Feindesland, mit anderen Worten: die Eingriffe in das Privat. eigentum der Angehörigen der Gegenparlet im eigenen Gebieie eines kriegführenden Staates, zeichnet zunächst die vermögensrechtlichen Grundzüge des Fremdenrechts im Frieden und schließt daran eine Varstellung der vermögensrechtlichen Behandlung der Angehörigen feindlicher Staaten, in der vor allem die Kriegsgesetzgebung von
England, Frankreich. Italien. Rußland, den Verelnigten Staaten von Amerika und Belgien verwertet ist. Der un⸗ glückliche Ausgang des Weltkrieges hat die praktische Be— deutung der behandelten Fragen nicht gemindert, r . erhöht; ? denn brennend ist die Frage, ob Deutschland dem
feindlichen Privateigentum gegenüber völrerrechtswidrig gehandelt hat, und wichtig ist es zu wissen, daß von Anfang an ein völkerrechts— widriger Krieg gegen das deutsche Privateigentum von Deutschlands Gegnern entfesselt worden ist. Das Werk stellt sich als eine wert⸗ volle Bereicherung der Kriegsliteratur dar. Wer Ersatzansprüche für Schäden geltend zu machen hat, wird in ihm Belehrung und Auf— schluß finden.
Haftung der Gemeinden für Revolutions« schäden. Eine historische und jystematische Darstellung des Problems von Friedrich Caro, Gerichtsassessor. Berlin, Verlag hon Franz Vahlen. Preis mit Teuerungszuschlag 3 330 4 — Der Verfasser dieser Schrift hat als juristischer Dezernent für Tumult sachen beim Magistrat der Stadt. Berlin sich eingehend mit den Fragen der Haftung von Gemeinden für Revoluttonsschäden be—⸗ schästigt und bietet nun eine die Ergehnisse der Rechtslebre und Rechtsprechung berücksichtigende, interessante und lehrreiche Abhand- lung, die in unserer bewegten Zeit weit über den Kreis der un⸗ mittelbar Beteiligten hinaus Beachtung verdient und bel der Führung von Prozessen wegen Revoluttonsschäden wertvolle Dienste zu leisten vermag.
Rembrandt von beiden ausbeuten; konnte er auch nicht mehr h waz sonst, ohne diese V Arbeiten verkauft und Das Gesetz besti
ihm selbst gehörte nichts; deshalb aftbar gemacht werden fär frühere Schulden, ereinbarung, wenn Rembrandt also selbst seine rlös geleht hätte, der Fall gewesen . mmte zwar ausdrücklich, daß, wenn jemand nach ‚Güterverzicht“ wieder zu Mitt In kommen wäre, was er mehr hatte, als zum zu entrichten.
Jedlin wurde überrumpelt. Ueber weitere Putsche in der Nähe pon feltende Meldungen vor: In äberrumpelt werden. Der Äns sch ü fanden Aeußerste wurde auch Zum Aus der Vorwärts“ Bankbermten v
Nur der Wachhabende entkam. Kattowitz liegen Zalenze sollten die Polizeiwachen g wurde verhindert. In Bogut⸗ Ansammlungen hier verhindert.
stand der Hamburger Bankbeamten teilt mit, daß, wie der Allgemeine Verband der deutschen er Hamburger Bankbeamten iter gesunken ist. H der gesamten Bankbeamten — Heute (Dienstag) Vormittags 10 Uhr, sollten die Ver“ gen vor dem von dem Reichsarbeitsministerlum berufenen ungsausschuß beginnen.
von dem E spartzakistische sollte, er verpflichtet Leben nötig war, an seine Gläubiger Dieser Veipflichtung entzog sich Rembrandt durch freiwillige Armut‘. So konnte später Ifaacg van Hersbeecg juristisch mittellosen Rembrandt nicht mehr Und es unterliegt doch wohl keinem 3 dte mit Titus und Hendrickje geschlossene Üeberein Zweck hatte, Rembrandt vor weiteren Verfol Vezember 1660 hatte Remhrandt diese U wirtschaftliches Dasein war hiermit auf gestellt; ein wohltätiges Gefühl der Ruhe muß kommen sein; dag Alte war abgetan, ihm ju eiöff nen, zwar keine große und stille. Im Zusammenhang mit der It. Dezember 1660 hatte die schneidet Bakker dann auch
: on der Zentralstelle it, die Zahl der Arbeitswilligen we zurzeit nur noch 85 v.
seine Forderung gegen den geltend machen. weifel, daß kunft auch den gungen sicherzustellen. Im ebereinkunft getroffen. sichere Grundlage itzt über ihn ge⸗ eine neue Zukunft schien sich glänzende, nur eine bescheidene, cklung der Geschäfte — am Insolventenkaminer die Sache liquidiert — die Frage von Rembrandts augländischer Belgien und vielleicht Nordfrankreich nach
in den Banken
Schlicht
ebenfalls lahmgelegt. Wegen Entlassung eines Stra e erfährt, am Mailänder Str Wie das Pressebüro folge des Aus geschlossen.
ßenbabners sind, wle der Vor. England gesührt hat. Sonntag die Angestellten sämtlicher aßenbahnen in den Aus stand getreten. Radio aus New York meldet, sind in« st andes der Schauspieler jetzt 19 Theater
Knuust und Wissenschaft.
Dr. jur Bakler, Schriftführer des Amsteidamer Remhrandt— auses, hat das gesamte urkundliche Material über Rem“ randts Konkurs vom juristisch, kausmannischen Standpunkt einer gründlichen Durchsicht unterzogen und das Ergebnis seiner ungen kürzlich in Glseviers Maandschrift veröffentlicht, n r Y. D. Henkel in der Seemannschaften tichtet. — Rembrandts Konkurs war danach kein z und Rembrandt na kolländischen Recht kein Bankerotteur. daß Rembrandts
Literatur.
Jahrbuch des deutschen Rechts, begründet von Dr. ugo Neumann, herausgegeben von Sr. Franz Schlegel— Gebeimem Regierungsrat
,, . und vortragendem Reichtzjustizministerium, und Dr.
Theodor von Olshausen, m Kriegsrat und vortragendem Rat im Krieggministerium. 12Jahrgang: Bericht über das Fahr is k8. vi und Berlin, Verlag von Franz Vahlen. — Das Jahrbuch, das der Fortentwicklung des deutschen im Sinne deutscher Rechte wirken von Wissenschaft und Praxis
618 Seiten. Geh. 30, geb. inheit und dem Zusammen« im ganzen Reiche durch zuper— Berichterstattung über die Ergebnisse des Schrifttumz und en wichtigen Gebieten der Ziv!lrechtepflege dienen will, unterrichtet in dem jetzt vorliegenden 17. Jahrgang über die bedeutsame Literatur und Rechtsprechung des Jahres 1918 zu Bürgerliches Gesetzbuch gesetz dazu, Reichshaftpflichtgefetz, Gesetz über den f Handelsgesetzhuch, Binnenschiffahrtsgefetz, Post⸗. Telegraphen, und setz gegen den unlauteren Wettbewerb, Börs die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und über die Giwerbs— echselordnung, Scheckgesetz, Patent⸗ utze der Warenbezeichnungen, Gesetz über den Schutz von Gebrauchsmustern, internationaler Urheberrechtszschutz, Gefe
über das Urbeberrecht an Werken der Literatur und der T KLunstschutzgesetz, Gesetz über das Verlagsrecht, Gesetz über die Versicherungöunternehmungen, Gesetz über den Verficherungsm ertrag, Gexichtsperfassun sgesetz, Zivilprozeßordnung, Gefetz über die Zwangö— r Zwangsveiwaltung, fechtungegesetz, Meichsgesetz über die Angel'genheiten der fre willigen Gerichtsbarkeit, Personen standggesetz bisher geben Mi
Kunstchronik“ be Bankerott im ge— ch dem damals geltenden Man nahm bigher immer an, Antrag auf
chtsprechung auf all wöhnlichen folgenden Gesetzen: Einführungs- z Verkehr mit seerechtliche Nebengesetze Fernsprechrecht, Ge⸗ en, esetz, Gesetze über
etwas wie
Rembrandts seinen Zahlungsperpflichtungen nicht Bakker weist nun nach, daß von einem
Kraftfahrzeugen, mehr nachgekommen wäre. eigentlichen Fallissement keine Rede sein kann. swar rückständig mit seinen Bezahlungen, aber die Zablungen, zu denen er vrrflichtet war, Nückzahlungen von geliehenem Geld, vor— eschossene Steuern u. dgl., waren nicht, wie dag im modernen Ge— chäft-leben der Fall ist, an einen be Ein Aufschub der
Rembrandt
und Wirtschaftsgenossenschaften, W gesetz, Gesetz zum Sch stimmten Zeitpunkt gebunden. Zahlungen bedeutete kein Einstellen Rembtandt suchte bei dem Hohen Rat wobltat des „ boedelafstand“ Das war kin Bankerottz vor allem kle keine Schuldhaft da
im Haag um die Rechtz— (Cessio k onorum, cession de biens) nach. hte ihm kein Makel an, und es war mit verbunden. Der Schuldner leistete damit Ver⸗ zicht auf seine gesamte feste und bewegliche Haße zugunsten seiner Gläubiger; er durfte nur soviel behalten, als zur Befriedigung seines Lebensunterhalts unbedingt nötig war. nur unglückliche und ehrliche Schuldner teilhastig werden. Nembrandt begründete sein Anfang Juli 1656 eingereichtes Gesuch damit, daß er snfolge von Verlusten im Handel un, zur See in kelten geraten sei, daß es ihm unmöglich sei, friedigen. — Durch diesen Schritt
peinliche und langwierige Verfahre Zwangsversteigerung führt hat und das erst
seinen endgültigen Abschluß gefunden hat. ing Rollen gebracht, aber von Rembrandt s reinen Tisch machen wollte. Inventar beschreibt, sein Eigentum war,
versseigerung Konkursordnung, und Grundbuchordnung. tarbeiter von anerkannter Sachkunde, der Legal— ordnung folgend, in lnapper Form zunächst den wesentlichen Inhalt der Literatur von wissenschaftlichein Werte, die den genan oder Abschnitten, einzelnen Vorschrif und berichten dann über die zu d und veröffentlichte Rechtsprechung des Reichsgerichts vollständig, über die der Oberlandesgerichte unter Ausscheidung des Minderwichtigen ge einschlägige Rechtsprechung unter Auswahl des Gesetze geordnete Stoff ist Paragraphen systemafisch gegliedert,
vorangesetzte Stichwörter e Landesgesetze und die zu ihnen ergangenen Ent- st darauf bezüglicher Literatur sind berückichtigt. Paragraphengruppen ndlungen nach ihren ser Literaturübersicht ist vielfach noch t, die die grundlegenden Arbeiten oder Entscheidungen hervorhebt, und auf wichtige Streitfragen verweist. hm während des Küieges erschienenen oller Deutlichkeit erkennen, inwieweit
Dieser Rechtswohltat konnten
nten Gesetzen ten derselben gewidmet ist, wieder
I Schwierig⸗ e e, e chmierzg en Einzelbestimmungen ergangene
seine Gläubiger zu be— wurde das für Rembrandt so n eingeleitet, das zur schließ⸗
seines ganzen Hab und Guts ge— im Mai 166, also nach fünf Jahren, Der Stein war somit elbst, der endlich einmal Außer beweglichem Besitz, den sein und dem Wohnhaus in der Jodenhreestraat, das besaß Remhrandt hei der Anmeldung feines es auch einiges Barvermögen, und zwar etwas mehr als 2000 Fl., die sofort bei der Insolbentenkammer niedergelegt werden Die erste Versteigerung von fand erst ungefähr anderthalb Jahr Dezember 1657, und die statt; der Verkauf sein
und über die sonsti
Wesentlichsten. Der nach dem
gänzende wichtt scheidungen Gesetzegst offen sind die sie betreffenden größeren Werke und Abha Titeln zusammengestellt, und die
Rembrandts Sammlungen eine Vorbemerkung vorausgeschick
nach der Kenkurserklärung, im zweite im Herbst des nächsten Jahres, 1658, es H uses erfolgte erst im Januar 1659.
Der neue Jahrgang und die vor i Bände des Jahrbuchs lassen mit
Mannigfaltiges.
Unter dem Namen Interessenvertretung ehe⸗ maliger Südwestafrikaner hat sich in Bertin eine Vereinigung gebildet, die, laut Meldung des ‚W. T. B.‘, bereits mit dem Reichskolonialamt in Verbindung getreten ist und dort . ihre Bestiebungen Entgegenkommen gefunden hat. Das Be treben der Vereinigung ist bis zur gesetzlichen Regelung der bere tigten Wünsche der aus Südwest ausge vsesenen Deutschen darauf gerichtet, ihren Mitgliedern durch Erwirkung , Vorschüsse zu helfen. Es liegt auf der Hand, daß die Interessen der einzelnen um so wirksamer gewahrt werden können, je mehr sie sich zusammenschließen. Dies auch schon deshalb, weil die Vereinigung die Erfahrungen aller zusammenfaßt und 6 einzelnen zur Aufstellung richtiger und durch die erforderlichen Beweismittel (Zeugen usw.) unterstützter Schadensmeldungen behilflich ist. Die Vereinigung übernimmt auch die Interessenwahrnehmung nicht in Berlin aufhältlicher Südwester. Für die in Berlin anwesenden Interessenten finden an jedem Donnerstag, Abends 8 Uhr, im Akkanischen Hof, Königgrätzerstr. 2l Zusammenkünfte statt. Die Geschäftsstelle befindet sich Berlin W. 9, Linkstr. 40, bei Rechtsanwalt Dr. Haver.
— — —
Breslau, 18. August. (W. T. B.) Die Magistrats⸗ kommission beschloß wegen der Kohlennot laut ‚8 Uhr— Abendblatt“ vom Dlenstag ab den Abendver brauch von Gas und elektrischem Strom durch bie Gastwirtschaften, Theater, Kinos, Konzerte und Tanzlokale von 9 Uhr Abends ab zu untersagen, ferner bei Ausbleiben weiterer Koh lensendungen vom Mittwoch ab den Verkehr auf der Straßenbahn still⸗ zulegen, vom Donnerstag ab die k für groß⸗ und kleingewerbliche Betriebe 1 die Hälßte zu kürzen, sowie gleichzeitig von 11 Uhr Abends bis 41 Uhr früh die Gaß⸗ zufuhr und den elektrischen Strom in, vollem Umfange zu sperren.
, 18. August. (W. T. B.) Der norwegische Dampfer „Alfred Robe“ ist heuüte vormittag aus New Jork mit 2746 Säcken Amerika po st hier eingetroffen.
Gleiwitz, 18. August. (W. T. B.) Im Kreise Pleß wurden heute an einer einzigen Stehe 13 scheußlich zuge“ richtete Leichen deutscher Soldaten einer überfallenen Feldwache gefunden. Meldungen über Greueltaten der Auf⸗ rührer laufen von allen Seiten ein. Die Bevölkerung bittet um Schutz, da, sie Plünderungen auch der Ernte fürchtet. Alle Vor— kehrungen sind militärischerseits getroffen worden.
Leipzig, 18. August. W. T. B. Das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig hatte den Reichspräsidenten Ebert, unter besonderem Hinweis auf die große Bedeutung der Leipziger Messen für unser gesamtes Wirtschaftsleben gebeten, der bevorstehenden Herbstmesse vom 31. August bis 6. Sep—⸗ lember einen Besuch abzustgtten. Darauf hat der Reichspräsident dem Meßamt mitteilen lassen, daß er der Einladung, wenn es die Umstände irgend gestatten, gern Folge leisten werde.
Rotterdam, 18. August. (W. T. B) Laut „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ ist der Dampfer „St. Denis“ mit Ur verwundelen w eutschen kriegsgefangenen Qffizieren und Mannschaften aus England in Rotterdam eingetroffen. Die Weiterreise nach Deutschland erfolgt mittels Lazarettzuges.
Bern, 18. August. (W. T. B.) Nach einer Meldung des Temps“ aus Maubeuge hat fin Anorwald vorgestern eine zweite Explosion des Schießbedarfslagers statt— gefnn den, der abermals acht deut sche Kriegsgefangene
zum Opfer fielen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Die Aultion seiner Kunstschätze war eln harter Schlag für den unser im Frieden geschaffenes Zivilrecht auch' in den Stürmen des
Meisster; doch er hat dem Schicksal stellte, sondern voll Vertrauen in eine be der merkwürdigen Radierung „Der Phönix“ ausgedrückt sehen: Figur im Vordergrund der sagenhaft bier allerdings ein recht kümmerliches, kaum flügge gewordenes, aber trotzdem recht selbstbewußt seinen Kopf erhebendes und überlegen dreinschauendes Tier, so fühlte Rembrandt trotz feines tiefen Falles noch genug jugendliche Schwungkraft in sich, die ihn wieder auswärts hoch hinaus über die
Weltkrieges Maß und Richtung geben konnte, nicht bewährte Bestimmungen Pder übe prüfung oder Umgestaltung bedürfen.
Privateigentum Feindesland, unter besonderer Berücksi Weltkrieges. XIV und 309 Seiten.
und in welcher Hinsicht
ihn, wse so vielts andere, verwunden. 2. cholte Auffafsungen der Rach-
nicht kleinmütig und verzagt, ssere Zukunft, will Jan Voth in von 1658 (B. 110) wie sich über zer von ihrem Sockel e Vogel aus seiner As
unbesetzten chtigung der Praxis des Kammergerichtsrat. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. E 22, geb. 25 4. — Dleses Werk behandelt bisher als Reuland an— gesehene, für das Völkerrecht und Privatrecht w schaftsleben wichtige Gebiete. Privateigentums Wirtschaftskrieges
ie für das Wirt. Im ersten Teil stellt der Verfasser
tragen sollte, Felndesland
unten stehende, verwundert
Aus dem Barvermögen Rembtandts Berücksichtigung
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Marte ag mit ö Oberlehrer Fritz Strepe (Guben — Franlfurt a. D.). — Frl. Maud Gadow mit Hrn. Korvettenkapltän Reinhold Gadow (Biln. Wilmersdorf — Kheh.
Verehelicht: Hr. Pastor Karl Hüttig mit Frl. Gertrud Anderson (Karoschke bei Obernigk). 6 5 s
kleinere Gläubiger seiner Fol derung dies möglich war, so daß, wer zuletzt gekommen war, leer ausging, wenn das aus dem Verkauf der Geld erschöpst war. allmähliche Befriedigung der Gläubt ersten Hauptgläubiger, der das Gl Zwangsverkauft befriedigt zu werden (16586),
meister und damalige Stadtschulze Dr. brandt 1653
zinglichen V gewährt hatte. daraus machen,
das in den besetzten feindlichen Gebieten geübte, weit über den durch Art. 5H? der Haager Langktiegzordnung gezogenen Rabmen binaus— die Beschlagnahme von Landed verwaltung, das egsnotwehrrecht und die Repressalien. kontinentale Völterrecht erweiterten Eingriffe in dige Reaktion gegen den Wirt— deren Kriegsgesetzgebung gegen das öriger in der Geschichke einzig da⸗ die durch sie geschädigten Sie erfährt im zweiten Teil des Werkes er behandelt watelgentums im unbesetzlen
Es erhielt gezahlt, solange gegangene Beute— Keiegsmitteln, die Eingriffe im Rahmen des Kriegsnotstande⸗, das Kri gegen das bisherige das Privateigentum waren die notwen chaftskrieg der Ententestaaten,
ermögen feindlicher Staatsangeh stehend und von der größten Tragweite für deutschen Vermögen ist. Würdigung. * kriegsrechtliche Lage des
Requisitionsrecht, rrasse erzielte steigerungen nahm dann die i Fortgang. Einer der ck hatte, aus dem Erlös dez war der frühere Bürger⸗ Gornelis Witsen, der Rem. also vor fünf Jahren, ganz uneigennützig einen unver- 000 Fl. für die Dauer eineg Jahres inen Vorwurf zurũckverlangte.
Verantwortlich für den Anzei Nach den Ver
orschuß von ungefähr 4
Natürlich kann man
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
il: Der Vorsteher der Geschäftastelle, chnungsrat Mengerinn in Berlin. .
. 4 3 (Mengerin . Berlin. 2 — orddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilbelnistraße 32. 41 Fünf Beilagen leinschliefllich Bsrsenbeilage und Warenzeickenbeflage Nr. 63
r an Gülle i weit enten bandeltreg ter Rel, .
.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Prenßischen Staatsanzeiger.
M 8367.
Dentsche Nationalversammlung in Weimar. 1 82. Sitzung vom Montag, 18. August 1919. (Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.)
Am Regierungstische: die Reichsminister Erzbernger, Dr. David, Müller, Nos ke, Dr. Bell.
Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung um 10 Uhr 25 Minuten.
Als . Punkt steht auf der Tagesordnung die erste und zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Anleihekreditfürdas Jahr 1919. Dadurch soll der Reichsfinanzminister ermächtigt werden, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben 9 Mil— liarden Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen, den einzelnen Reichsverwaltungen die aus Anlaß des Krieges und der Demobilmachung erforderlichen Teilbeträge bis zur Höhe von? Milliarden zu überweisen sowie 2 Milliarden Mark für Leistungen aus dem Friedensvertrage zu verwenden.
Abg. Dr. Hu genberg (D. Nat.): Zur Geschäftsordnung: Als wir der heutigen Tagesordnung am Sonnabend zugestimmt haben, mußten wir annehmen, daß sich damals bereits die Vorlage in unserer Hand befand. Der Irrtum ist enüschuldbar, da es unmhglich ist, zu wissen, welche Gesetzesvorlagen dem Hause zugegangen sind. h Widerspruch) Wie wenig die Vorlagen dem Hause bekannt sind, ist aus einem Vorfall in der Sonnabendsitzung zu entnehmen. In einem Paragranhen des Grunderwerbssteuergesetzes war eine Zeile ausgefallen, wodurch der Paragraph völlig unsinnig geworden war. Trotzdem wärg der Paragraph in dieser unmöglichen Fassung angenommen worden, weil weder die Regierung noch der Präsident, noch irgend ein Mitglied dees euses den Fehler bemerkt kätze, wenn nicht loyalerweise ein Mitglied der Opposition auf den Irrum aufmerksam gemacht häthe. (Große Unruhe links.) Die Vorlage ist uns erst Sonntagmorgen zu— gegangen, sie konnte also gemäß 18, wonach eine Vorlage frühestens am dritten Tagé nach ihrer Bekanntgabe auf die Tagesordnung gesetzt werden darf, heute nicht zur Beratung gestellt weißen. In der letzten Zeit sind ja manche Gesetze mit einer Oberflächlichkeit beraten worden, ir esnentlich der Würde dieses Hauses nicht enispricht. Wenn die
Mahrheit dieses Verfahren mit ihrer Würde vereinbaren kann, dann sollte Jie wenigstens beschlußähig hier vertreten sein. Das ist in den letzten Tagen nicht der Fall gewesen. Dagegen haben wir bisher mit Rücksicht auf die Geschäftslage keinen Cinspruch erheben, setzen uns dafür aber in zunehmendem Maße Vonwür unserer Wä hlersich⸗
Rob (Xebh.
1
aut, daß wir nicht wenigstens für eine grür He setzentwürfe sopgen, wenn wir sie sechlich nicht De Kritik der Beböl kerung gegen das hier beliehte r st sehr schanf. und spielt bereits auf einen Ort an, in dem wär uns befinden. Ferner spricht man won fabrikmäßiger Ware. Die täglich aufs neue porgelegten Gesetzentwürfe haben eine weitgehende Ermübung der
833 34 i, nn veranlaßt, daß die Beschluß
unfähigkeit chronisch geworden ist. Wir haben den Eindruck doß durch 6e rf ; ; ze CFrindlichfeit der BHebandl die überstürzte Art der Voulegung die Gründlichkeit der Behandlung ; 1 den f Dos fünne ir nickt mehr mitmackt sogar vermieden werden soll. Das lünnen wir nicht mehr mitniachen und beantragen Abseßßung dieser Vorlage. (Eesh. Bejfall rechts; große und beantragen Absetzung dieser Vorlage. (Eebh. Beifall re groß nn. Unruhe links.) w Präsident Fehrenbach: Durch die Begründung des Antraqhs ist es dem Hause sicher schwer geworden, ihn anzunehmen. Ich bitte
8 86*
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aber doch, dem Vorschlage stattzugeben Reichsfinanzminister Erzbergser;: Wenn Sie dem Antrag statigeben, machen Sie es dem Reichsfinanzministerium unmöglich,
ordnungs mäßig Gelder auszugeben. Wer geraten ann vor,. den Staate⸗ bankerott. (Große Bewegung, lebh, Unruhe rechts) Me National—⸗ bersammlung möge jetzt wenigstens die erste Lesung rornehnien und das Gesetz an den Ausschuß verweisen; dann bleibt für gründliche Beratung des esetzes genügend Zeit. . .
Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) widerspricht dem Vorschlage des Reichsfinanzministers.
Präsident Fehrenbach: ; An sprache ich darauf hinweisen, deß mir die Antragsteller mitzgeteist haber würden keine Schwäerigkeiten machen, wenn ihnen Gelggenhet gur leratung Les Gesetzes gegeben werde. An dieser Versicherung hat, Art der Begründung des Antrages allerdings Zweifel erweckt. (Zu— stimmung links.) . U .
Reiche finanzminister Erzberger dringt noch einmal auf Er— ledigung der ersten Lesung. . .
ö 13. Dr. Hein 9 (D. V): Wir verlangen ebenfalls Absetzung der Vorlage. Wir sind in der letzen Feit mit Gesetzescorag'n ciel. schüttet worden, von denen die Mehrheilsparteien sehr genaue Kenntnis hatten, während die Minderheiteparteien davon nicht unterrichtet waren. Dadurch hat man uns in einen Nachteil gebracht. Wir müssen ver? langen, daß uns Gelegenheit gegeben wird, Tie Vorlage in gründlicher Welse zu Curchdenken und zu beraten. (Beifall rechts; Unxuhe lin.)
Abg. Dr. De rn burg (Dem.): Hs ist zuzugeben, daß das Haus in der letzten Zeit schwer zu arbeiten hatte. Um so dankenswerter ist es, daß es sich seine Arbeite freude bewehrt hat. Es ist unbernntwort⸗ lich, daß der Abgeordnete Ar. Hugenberg davon gesprochen hat, hier werde Theater getrieben. (debh. Beifall links, Lärm rechts) Die Mzrlage ist nicht kompliziert; jeder Kenner des Etats mwgiß, daß sie vollduf begründet ist. Wenn wir jetzt eine ganz kurze De ung dor⸗ nehmen ist durchaus die Möglichkeit zu einer gründlichen Beratung im Ausschuß gegeben. Die Rechte macht hier ganz einfach cinen. Ver⸗ such zur Störung des Geschäfts. (Eekih. Beifall links, Widerspruch rechts.) . .
Aba. Sculßtz-Bromherg TD. Nat.): Wenn die erste Sesung überhaupt Sinn haben soll, müssen die Parteien doch einen untzr⸗ richteten Redner vorschicken können; dazu haben wir aber keine Mög— lichkeit gehabt. . ö
Abg. Dr. Hu genbberg (D. Nat.: Reichsfinanzminister Erz⸗ herger hat hier schweres Geschütz aufgefahren. Er hat behauptet, wir stünden vor dem Bankrott, wenn die Vertagung der Vorlage erfolgen sollte. Davon wird er keinen rußig und hillig den fenden Beurteiler übrrzeuzen können. Wenn die Sache so schlimm stand, dann wärs es auc nötig gewesen, das 8 Tage frührr zu schen. .
Reichsfinanzminister Erzberger: Die Verhandlungen, die vor der Einbringung des Gesetzentwurfs notwendig gewesen sind, sind erst am Sonnabend zum Abschluß gelangt. Dos won den Antrag⸗ stellemn geforderte genguer? Studium der Vorlage ist werilos, weil ich gur Begründung Ergänzungen zu machen habe, die ich hier nicht machen kann, und die dartun, warum ich in diesem Augenkllick die Beratung der Vorlage verlangen muß, Vorherige Informationen sind keiner Partei gemacht worden. Die Aunghme des Antrag, Hugenberg würde, von schweren, unabwendbaren Folgen begleitet werden.
Abg. Keil (Soz):; Es ist ganz offenkundig, daß die Rechte der Regienung Schwierigkeiten machen will. Die Mehrheitsparteien sind bem Gesetzenhnunf vorher nicht unterrichtet gewesen. wohl aber hat die echte genaueste Borkenninis des Gesetzentwurss über die Ent lidigung der Köffiatere gehabt und in ibrer Presse vonher veröffent, licht. Zuruf: Deutsche Tageszeitung! Die Rechte hat nie ein Wort bes enkens geäußert, als die Kriegskreditvorlagen, hei denen es
Zur Abkürznug der Aussprache möchte I, sie M.
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sich nicht nur um Bewilligung von 10 bis 15 Milliarden Mark han⸗ delte, sondern auch um die Frage; Fortführung des Krieges cder Friedensschluß ohne Erörterung, erledigt wurden. CEebh. Zustimmung.)
Abg. Geyer⸗Leipzig (I. Soz): Die Gesetzesvorlagen weiden hier tatsächlich in einer beispiellosen Hast eingebracht, vermutlich, damit sich die Fraktionen nicht völlig klar darüber werden können. Zu dieser Hast gesellt der Neichsfinanzminister auch noch den Druck der Drohung mit seiner Demission. Wir werden uns keinerlei Gefahren aussetzen, wenn wir die Beratung dieses Gesetzes um 24 Stunden vertagen.
Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.: Es trifft nicht zu, daß uns vorhèr Gesetzentwürfe bekannk gemacht worden sind. Ueber das DOffizierentschädigungsgesetz wird die Presse von anderer Seite Infor⸗ mationen erhalten haben. Die früheren Kriegskreditentwürfe und diese Vorlage kann man nicht vergleichen. Der Reichsfinanzminister hat sellsst herworgehoben, daß in seiner Begründung etwas entscheidendes (hlt. Das müssen wir vor Eintzitt in die erste Lesung erfahren, Dadurch wird die Erledigung des Gesetzes vor der Sommerpause nicht
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in Frage gestellt, so daß der Reichsfingnzministex zu unserem Be⸗ dauern nicht zur Demission zu schreiten braucht. Der Antrag der Deutschnationalen wird gegen die Stimmen der Rechten und der Unabhängigen ab⸗— gelehnt. . Es folgt die erste Beratung des Gesetzes über einen Anleihekre dit für das J er1919.
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ö. ⸗ 5 . , , nns f ⸗ er nach Erledigung der ersten Lesung des Gg etzes und Venreisung Ian den Ausschuß dort weitere Mitteilungen zur Begründung machen werde.
Abg. Dr. Dernburg (Dem): Ich beantrage Verweisung der Vorlage an den Ausschuß. Das Haus beschließt dementsprechend.
Es folgt die zweite Ber atung des Gesetzes über die Entschädigung der infolge der Ver⸗ minderung der Wehrmacht ausscheidenden Offiziere. Da die Möglichkeit einer sofortigen dritten Beratung ins Auge gefaßt ist, findet eine Generalbebatte statt.
Den Bericht erstattet Abg. Dr. Oberfohren (D. Nat.).
Abg. Grünewald (Dem): Das Gesetz gibt die Gelegenheit, ein Gefühl des Dankes unseren Offizieren auszusprechen, Wir begrüßen es, daß wir ihnen den Uebergang zu einem anderen Berufe somit er⸗ leichten können. Der Ausschuß hat nicht alles angenommen, was die Vorlage hätte verbessern können, aber er hat doch abgelehnt, was sie verschlechtert hätte. Bedauerlicherweise sind Vorschriften, die der Aus⸗ schuß für das Kapitulantengesetz annahm, für dieses Gesetz gestrichen worden. Wir behalten uns etwaige Anträge vor und werden auch ge— gebenefalls für solche von anderer Seite stimmen.
Abg. v. Graefe (D. Nat.): Das Gesetz keit angenommen werden weil es den Dank der N der Armee ausspricht. Fehlte solche Einmütigkeit, ch übrigen Teile des Heeres zurückgesetzt fühlen. Gegen alle Mißrer— ständnisse ist festzuhalten, daß es sich hier in erster Linie um eine
age handelt. Wir müssen uns völlig klar darüber sein, daß die Ursache des Gesetzes im Friedensvertrage liegt und die Notwendig— keit ist, weshalb der Staat einseitig ein Vertragsherhältnis Räflöst. Der Rechtsgrundsatz gilt allgemein: wer einen Verteag einseitig auf⸗ zulösen gezwungen ist, muß dafür Entschädigung leisten. Hier muß, gerade weil es sich nur um einen Rechtsanspruch handelt, ein grund⸗ legender Unterschied gemacht werden zwischen den Berufsoffizieren, die mit dem Staate ein lebenslängliches oder langfristiges Verhältnis eingegangen waren, und den auf Grund der Wehrßflicht für den Krieg einberufenen. Dieser Rechtsstandpunkt muß konsequent durchgeführt werden und ist gegen jede willkürliche Unterbrechung zu schützen. Die Grenze, die nach oben bei den Brigadekommandenren gezogen ist, lor: schon den Grundsatz, ist aber aus verschiedenen Gründen erträglich. Das gilt nicht bei der G —
mit Einmütig⸗
on für einen Teil
zrenze nach unten für die jungen Offiziere mit noch nicht zehnjähriger Dienstzeit. Auch daß der Nachweis der Bedürf— tigkeit verlangt wird, ist unerträglich. Bei der Mehrheit wirkte doch wohl eine Animoistät gegen den Offizierstand, wenigstens im Unter bewußtsein mit. Schiedsgerichte sollten über die Ansprüche der Offiziere entscheiden: auf deren Prüfung durch das Kriegsministerium und Kameraden ist kein Wert zu legen. Wie wir in Preußen einen Land— wirtschaftsminister gegen die Landwirtschaft haben, warmnn soll es da nicht auch einen Kriegsminister gegen das Heer geben? (Unruhe). Der Offizier soll mit Freude seine Pflicht tun; das tut er, wenn er gesetz mäßige Garantien erhält und nicht mit einem sogenannten Wohl— wollen abgefertigt wird. Wir sind für die ursprüngliche Regierungs— vorlage, die wir bereits für ein Kompromiß hielten, im Ausschuß eingetreten. Die Mehrheit bereitete uns eine große Enttäuschung, sie machte ihrer Regiernng eine Opposition, von der wir nur wünschen können, wir möchten von ihr lernen. (Sehr richtig! rechts. Unruhe links. Wir von der Opposition und die Demokraten haben uns für die Regierung scharf, ins Zeug gelegt, aber die Regierung hatz ihre eigene Vorlage gar nicht so recht vertreten. Furchtbar schnelt stellte sie sich auf den Standpunkt, nur noch etwas zu retten, aber Anstrengungen machte sie darum nicht. Schließlich ist es kein Wunder, wenn keiner an ihren Ernst recht glauben will. Die Feststellungen sind den Mehr— heitsparteien sehr peinlich und sie vergessen darüber ihre Vergangenheit; man hörte sogar in der Kommission das Wort: „Ich pfeife auf den Rechtsanspruch!“ (Hört! Hört! rechts. — Unruhe.) Wer so im Glashauss sitzt, soll die Agiig lion denn doch nicht ausnutzen. Ich hoffe, daß die Regierung mich Lügen strafen und den Kampf aufnehmen wird; sie weiß, daß die Anträge der Deutschnationalen lediglich die Regierungévorlage als Grundlage haben. Was wir als notwendig bezeichnen, hat die Regierung bei den Verhandlungen selbst als not— wendig bezeichnet, wenn auch ohne Kampf, so doch objektiv. Sie sollte sich durch uns nicht beschämen lassen, und die Mehrheitsparteien sollten ihre eigenen Freunde nicht im Stiche lassen. Nur mit Schamröte denkt man an die Unbilden, die Offiziere und Unterofiziere während der Revosluton erlitten haben, von einem Gesindel, das wirklich eine Schmach für jede Armee war. Unsere Offiziere und Unteroffiziere be— wiesen eine beispiellofe Selbstüberwindung, als sie den Groll in diesen Tagen herunterschluckten und sich noch obendrein im Interesse der Ordnung zur Verfügung einer Regierung stellten, mit deren Auf⸗ sassungen der größte Teil nicht übereinstimmt. Das hat auch Minister Noske anerkannt, indem er sagte, beispiellos stehe diese Selbstüber⸗ windung da; ohne die Offiziere hätten nach der alten Erfahrung auch die besten Soldaten nichts ausgerichtet. Derselbe Minister hat auch offen gesagt, Offiziere darbten jetzt oft viel mehr als Hunderttausende von Arbeitern. So ist es nicht bloß eine moralische Pflicht, fondern ein Gebot Politischer Klugheit, wenn in unserem Sinne vorgegangen wird. Schon herrscht in diesen Kreisen eine ungeheure Erhitterung, die auch wirklich berechtigt ist. Durch Annahme unserer Anträge wird eine Einmütigkeit erzielt, die der Welt zeigt, daß das deutsche Volk und seine Vertreter an allen staatlichen Einrichtungen rücksichtslose Kritik üben, aber doch imstande sind, ihren heißen Dank abzutragen. (Beifall rechts.) H ö. Reichswehrminister Moske: Es ist richtig, daß sich sehr viele
Offiziere zurzeit in schlechter Lage befinden, daß ez einer beträchtlichen
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ö ; ] ͤ ! 3. durchgeführt wird, noch eine weitere Verschlimmerung erfahren. Wir
gerufen, so daz Frankreich sich nicht entschließen kann, uns die deut⸗
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werden, von der man sich im Auslande immer noch übertriebene Vor⸗ stellungen macht. Herr von Graefe handelt nicht politisch klug, wenn m ber ben teren die Meinung. zu erwecken sucht, d sie von der Regierung verraten und verlassen sind. Falsch ist die Auffassung sie wird auch von sachverständigen Offizieren nicht geteilt, daß das Reich ihnen gegenüber eine besondere Dankespflicht zu erfüllen habe, weil sie sich in den Tagen der Revolution zur Verfügung gestellt hätten, un gemeinsam mit der Regierung Deutschland Lor dem Chaos zu be⸗ wahren. Die Offiziere haben damit nicht zuletzt auch ihren eigenen Interessen gezient:; denn hätten wir ein? spartakistische oder unabhängige Regierung, so würde heute nicht über dieses Ab. sindungsgesetz beraten werden. (Zustimmnung) Die Vorgänge in der Kommission hat Herr von Graefe durchaus tendenziös besprochen. Die Berichterstattung in einzelnen den Rechtsparteien nahestehenden Zeitungen war zum Teil direkt nichtswürdig und hat Darurch zur Erweckung einer unberechtigten 3 in den Reiher der Offiziere und Kapitulanten ganz erheblich beigetragen. Der Aus⸗ schuß hat die Vorlage der Regierung geändert, aber von ihren Grundgedanken ist er nicht abgewichen. Es ist ganz indiskutahel, den Regierungsparteien zuzumuten, jede Vorlage einfach im Wert. laut zu schlucken; auch sie haben das selbsterständliche Recht auf Abänderungsvorschläge. Daß nicht alle Wünsche restlos erfüllt werden konnten, bedauere ich. Die Frage der Versorgung von Personen, die durch den Krieg gelitten haben, darf nicht unter dem Gy chts⸗ winkel parteipolitischer Propaganda beantrortet werden. Welche Parteigruppicrung auch die Geschäftse des Reiches führt, sie muß sich nach seiner Finanzlage richten. An det Taksache ist nicht zu deuteln, daß Herr von Graefe in, der Kommission gesagt hat, man könne ja rühig in das Gesetz noch mehr hineinschreiben; man wsse doch, daß Deutschland nicht in der Lage sei, das Jügesagte zu erfüllen. (Großer Lärm rechts und erregte Zurufe) Daß bleibt In Ihnen nach rechts) haften. Ich rufe die ganze Kommisfion zu Zeugen an. Wenn Herr von Graefe inzwischen zugelernt hat, sg ist das ja zu begrüßen. Die Regierung darf eine solche Politik nicht treihen. Was in Aussicht gestellt wird, muß auch tatsächlich gezahlt werden können. Aber auch die Kapitulanten und Offiziete müssen daran
denken, daß der Krieg Zehntausende von Eristenzen zertrümmert hat, daß auch den Kriegsbeschädigten, den Kriegsgefangenen, den Auslands⸗
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deutschen nicht volle nn ,. zuteil werdsn kann, Die Ent⸗ täuschten geben jetzt ihrer Mißbilligung zum Teil in Formen Aus— druck, gegen die Protest erhoben werden muß gegen die in einzelnen Fällen sofort eingeschritten werden mußte. In beide Gesetze ist der sogenannte Härteparagraph aufgenommen worden, der dem Finanz. minister und mir die Berechtigung gibt, zur Linderung hervortretender Mängel alles zweckdien liche zu derankassen. Ich gebe die bündige Erklärung ab, daß davon in der wohlwollendsten und warmherzigsten Weise Gebrauch gemacht werden wird. Die beiden Gesetze werden eine sehr wertvolle Beihilfe für den Versuch tatkräftiger Männer darstellen, sich eine neue Existenz aufzubauen. (Beifall.) . Reichsfinenzminister Erzberger: Ich stimme mit dieser letzten Erklärung vollkommen überein, ganz besondets wird unser Wohlwollen den sogenannten Kriegsleutnants und der Lösung der Frage der Umzugsgebührnisse gelten. In . Umfange ist das Entgegenkommen der Regierung gewährleistet. Die, Reichs— regierung wird alles tun, um das Los der Offiziere und Kapitulanten nach Möglichkeit auch trotz der schlechten Finanzlage zu erleichtern. Die Reichsregierung ist von dem größten sozialen Verständnis gegen. über diesen Hevöl kerungsklassen. getragen und die Ausführung der Gesetze wird zeigen, daß es sich nicht um Worte, sondern um praktische Tate handelt. ‚ ö Abg. Stück len (Soz.): Der Gesetzentwurf erfüllt die mora⸗ lisch' Pflicht des Reiches, — eine rechtliche Verpflichtung können wir nicht anerkennen. — den Offizieren in der Uebergangzzeit zu helsen. Der „Deutsche Offizierbund, ist gegen die Vorlage Surm gelaufen. Wir haben einen Depeschensturm erlebt, wie er noch nicht dagewesen ist; freilich hat sich dabei auch eine kleine Unvorsichtigkeit der beteilig⸗ ten Stellen hexausgestellt, daß der Depeschensturne auf Bestellung ge⸗ kommen ist. Von Ter Pflicht einer besonderen Dankbarkeit den Offi⸗ zieren gegenüber könn man nicht sprechen. Gewiß, die Offiziere haben im Kriege ihre Schuldigkeit getan wit Ausnahme derer, die in der Etappe und weit vom Sckuß angenehme Stellungen keklridet haben und die leider trotzdem auch unter das Gesetz fallen. Aber die ein · itige Betonung dieses Gesickspunktes würde dahin führen, daß den Offizieren dne Belohnung für Kriegsdienste gegeben werden soll. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Herr v. Graefe wendet sich dagegen, daß die Uebergangsgebührnisse nac drei, bezw. zwei Jahren nur bei Nach⸗ weis des Bedärfnisses weitergezahlt werden spslen. Unter der Herr— schaft der neuen Steuergesetze wird Kehr Siägtebürcer seine Ver⸗ mögensverhältnisse off nbaren müsssen. Ist es da m rtlich so schlimmn, renn auch an die Offiziere diese Zunnitung gestellt wird? Sehr richtig! h. d. Soz.) In einer der Tehbeschen, die an die National- bersammlung gerichtet worden sind, heißt es,. wenn das Gesetz nicht verbessert werde, so treibe man zahlreiche Offiziere in die Reihen der Radikalen, wo sie als Führer willkommen sän würden. Unter dem alten Regime haben sich die Offiziere kaum rühren dürfen; jetzt in der demokratischen Revublik stellen sie Farxerungen, die sie früher nien äs zu stellen gewagt haben würden und scheuen selhst vor Drohungen nicht zurück. Demgegenüber muß gesagt werden: selbst wenn Handzarangten bon jener Seite in Bewegung gesetzt nrerden würden, das Geld, das zur Ersüllung, unvernünftiger und unerfüllbarer Rorderungen nötig sein würde, würde man damit nicht hervorzaubern können, denn wir dürfen nicht veroessen, daß die Regierung jetzt ein dor dem Bankrott stehendes Deuischland verwaltet. Dag End vom Lieds würde, wenn wir uns auf diesen Weg drängen lassen würden, der Zusammenhrych sein, und dann käme auch für die Offiziere nicht die goldene Freiheit, sondern es käme die Anarchie und im Hintergrund die feindliche Be setzung: in der Zwischenzeit aber müßten die Offiziere ihr Bros in der Weise verdienen, wie es in Rußland an der Tagesordnung ist, und, davor möchten wir sie auch für die Zukunft bewahren. (Beifall b. d. Soz) Wenn die Offiziere die Regierung unterstützs haben, so lan das auch in ihren eigenen Interesse. Wenn jetzt mit Drohungen vberiert wird, wie ich sie ehen gekennzeichnet habe, so wäre das der Standpunkt des modernen Landknechts, der dort seine Dienste ur Verfüdung stellt. wo er am besten bezahlt wird. Allerdings, ich unter—⸗ stelle das dem Offizierkorvs nicht: ich nehme an, 3. es nur einzelne Heiß vorne gibt, die in Fieser Weise vorgehen. Bei der Ueherführung der Offiziere in den Ziwildienst, in Reich Staat und Gemeinden, mässen die militärischen Rangberhältnisse völlig ausscheiden; ein Majo darf unter keinen Umständen eine Stell im Zirildienst ablehnen, weil
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