ols Hisher borgesehen war (Reichsfinanzminister Erzberger: das ist din Mißverstandnis ). Der Redner verwahrt sich in längeren Aus— Ehrungen dagegen, daß ein Mißberständnis vorliegen soll. Ich warm
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Sie, der neuen Organisation so hochgeschraubte Hoffnungen entgegen- sucht.
Schwerwiegende sachliche Gründe spm chen gegen die neue Organisation.
sübringen, wie sie die Reichsfinanzrerwaltung zu erwecken
lxebh. Beifall rechts, Widerspruch links.)
Reichsfingnzminister Erzberger: Der Vorredner hat einen wunderbaren Kampf gegen Windmühlen ausgefochten. Alle seine drei Varptgründe gegen unsere Voerschläge sind hinfällig, kein einziges neues Argument ist vorgebracht worden. Durch die MReichsabgaben⸗
ordnung wind die Reicheverfassung nicht geändert, sondern einfach ihr
Artikel 14 ausgeführt. Gewiß hat die Reichstegiennng seit dem ver— gangenen November ihre Auffassung geändert, aber zwischen November und August liegen 8 Monate (Entwicklung der deulschen Nation, und die Reg erung ist nicht so petrefakt, um sich nicht neuen Verhäl inissen anpassen zu können. Daß die Regierung nicht bewiesen hat, daß die von ihr vorgeschlagene neue Organisation besser ist als die frühere, trifft zu, denn das fann man nicht beweisen. Wohl aber haben immer die Reaktionäre aller Zeiten und aller Länder mit dem „immer bangsam voran“ cperiert. Der Standpunkt, daß die Einzelstaaten leichter das geeignete Beamtenmaterial finden würden, ist doch über⸗ wunden. Wie beim Geneyalstabsprinzip, das sich als das richtigste bemsihrt hat, werden auch für die Steuerverwaltung die besten Kräfte aus ganz Deuischland heraus und zusammengeholt werden. Gewiß wild mit der Vorlage cin großer Schritt zum Einheitsstaat getan, aber nicht aus politischen, sondern aus tatsächlichen Gründen. Die unge heuere Verschiebung der steuerlichen Verhältnisse in Deutschland hrischen Reich und Ginzelstaaten ist ein durchfchlagender, sachlicher Grund für die Neuorganisation. Durch diese neue Reichsorganisation kann in den Einzelstaaten gar nichts in Unordnung kommen. Der giößte Teil der Einzelstaaten geht mit der Reichsberfassung wöllig einig; mit Preußen weiden die Verhandlungen alsbald nach der Rück— kehr der Reichsregierung nach Berlin aufgenommen werden. Die vier siddeutschen Staaten und Sachsen werden schon in nächster Zeit die Landesfinanzämter einrichten, auch die Personen sind schon besigniert. Bei den Verhandlungen haben unsere Wünsche durchweg das größte Entgegenkommen gefunden. Gerade die Schilderungen der thüringischen Kleinstaaten sind ein mäch liger Anstoß zum Abschsluß der neuern Organisation gewesen. Die Gliedstaaten sind nicht „umgefallen, sondern sie haben mit drei Ausnahmen sich nach sehr eingehender und gewissenhafter Prüfung auf unseren Standpunkt gestellt. Die gange teutsche Industrie hat keinen sehnlicheren Wunsch als eine reichseigene Steuerverwaltung. Derselbe Wunsch ist u. a. von dem Verein der Shand es herren, die doch wirklich Praktiker und keine Theoretifer sind, zum Ausdnuck gebracht worden. Für die guten Ratschläge des Vor— vädners wegen der Auswahl guter Beamter bin ich dankbar, aber Jie kommen zu spät. Daß wir uns einbilden, durch sechswöchige Steuer— kurse ein ausgebildetes Begmtenpersonal zu bekommen, ist doch eine fast lächerliche Untkerstellung. Es handelt sich jetzt um ein Uebergange⸗ stadium, dazu sind Praktiker in weitem Umfange herangezogen; Pro⸗ sesseren und Natiorekökonomen brauchen wir zur Mitarbeit für die Ausarbeitung von Richtlinien. Es handelt sich also um ganz getrennte Aibeitszebiete. Den § 451 habe ich nicht preisgegeben, auch brauchte
ßüische Finanzminister nicht herbritelegraphiert zu werden, er zu einer Konferenz hierhergeknmmen; er hat auch nicht im Ausschuß gegen mich polemisiert. Nie und, nimmer habe ich gesagt, daß die Kleinstaaten und die Gemeinden 25 Z der Einkommen“ steuer erhalten sollten, sondern ich habe gesagt: Von dem Gesamtbedarf kon 25 Milliarden entfalle 5 5 auf das Reich, 10 5 auf die Länder, 15 25 auf die Gemeinden. Einen Verteilungsschlüssel für die Einkommensteuer habe ich nie gemacht, weil er noch gar nicht besteht. Wie soll denn die Reichseinkommensteuer 24 Milliarden erbringen? Das wäre ja schon der Gesamtbedarf! Den Gesamtbedarf für die Länder und Gemeinden habe ich wiederbolt auf 6.2 Milliarden an— gegeben. S 451 ist auch nicht der Kaufpreis für die Einzelstaaten; sie sind nicht gekauft worden; S 451 gibt ihnen nur die Garantie einer (Entschäpigung für ihren Verzicht. Das Reich hat doch nicht bloß für sich allein zu sorgen, ndern es muß sich auch um die Finanzen der Länder und Gemeinden bekümmern. Gerade weil die Organisation vorweggenommen werden mußte, hat S 451 in dem Gesetz eine Stelle funden. Ein Landesbesteuerungsgesetz wird den Anteil der Länder ünd Gemeinden an den reichseigenen Steuern regeln; es wird be⸗ stimmen, welche Steuern den Ländern und Gemeinden überlassen bleiben, es wird weiter einen Lastenausgleich und schließlich die Be⸗ schasfung von Ausgleichsfonds n n müssen. Mit diesem Landes⸗ hesteunerungsgesetz wird alles erfüllt werden, was im § 451 enthalten ist. Bis dahin nehmen Sie den z 451 an: er hindert nichts, bietet ober den Ländern eine Garantie. Nachdem die Einzelstaaten so große Opfer gebracht haben, soll auch die Nationalversammlung ein Opfer bringen.
Ab. Dr. Blunck (Dem.): Meine politischen Freunde stellen sich vorbehaltlos auf den Boden der Vorlage, durch die in viel ent— scheidenderer Weise als durch irgend ein anderes Gesetz der Grund⸗ stein zu einem Gebäude für ein einiges und einheitliches deutsches Reich gelegt wird. Nur auf dieser Grundlage können wir die un⸗ geheuren Lasten tragen, die uns aufgebürdet worden sind, und können wir zu einer Gesundung unseres ganzen Finanzsystems gelangen. Dazu gehört aber auch das Vertrauen unserer Bevölkerung in unser Wollen und Können, und von diesem Standrunkte aus hätte ich es lieber gesehen, wenn der Reichsfinanzminister gestern das Wort vom Staats— hankerott lieber nicht gesprochen hätte. (Sehr richtig! und lebhafte Zustimmung. In der Frage, ob dieser Entwurf eine Verfassungs⸗ änderung bedeutet. söeht die ganz überwiegende Mehrheit meiner Freunde auf dem Standpunkt, daß diese Frage zu verneinen ist. Wir beantragen erstens, daß die Bildung der großen Landesfinanzbezirke durch Reichsgesetz erfolgen soll, wobei natürlich die bisherigen Landes— grenzen möglichst zu berücksichtigen sein würden; gweitens halten wir es für unbedingt notwendig, gesetzlich festzulegen, daß an die Spitze dieser Landesfinanzämter nicht Beamte der allgemeinen volitischen Verwaltung gestellt werden dürfen. Der Reichsfinanzminister hat einen warmen Appell an uns gerichtet, wir möchten dem H 46, durch den den Ländern ein bestimmter Anteil am Ertrag der Reichs— einkommensteuer sichergestellt werden soll, zustimmen. Ich bedauere, ihm diesen Gefallen nicht tun zu können. In einem Schreiben, das der preußische Finanzminister unter dem 18. August an zahlreiche Mit⸗ . der Nationalversammlung gerichtet hat, verwahrt er sich in charfen Ausdrücken dagegen, daß der Ausschuß die Bestimmung be— seitigt hat, wongch eine Aenderung der Vorschrift des S 4tz nur auf dem Wege der Verfassungsänderung vorgenommen werden kann. Der Reichs finanzminister hat vollkommen recht, wenn er zur Begründung seines Gesetzes ausführt, daß, so lange den Ländern noch wichtige Kulturaufgaben überlassen seien, auch dafür gesorgt werden muß, daß sie finanziell dazu in die Lage gesetzt werden: aber ich halte es für ein Armutszeugnis gegen uns selber, wenn wir deswegen eine der— artige Bestimmung in das Gesetz hineinbringen und uns damit für eine spätere endgültige organische und vernünftige Regelung in ge⸗ wissem Sinne die Hände binden. (Beifall bei den Demokraten.) Wir bitten also, den ganzen § 4z zu streichen.
Preuß. Geheimrat Schwarz: Namens der preußischen Regie⸗ rung bitte ich Sie, den Antrag auß Streichung des Paragraphen 46 abzulehnen und im Gegenteil, dem Antrag Herold entsprechend, die Bestimmung wiederherzustellen, wonach eine Aenderung des Para— graphen 46 nur auf dem Wege der Verfassungsänderung vorgenommen werden kann. Die preußische Finanzwemvaltung befürchtet im Ein— klang mit der preußischen Landesversammlung von der Einführung einer Reichscinkommanstener für die gedeihliche Fortentwicklung der preußischen Staatsfinanzen unerträgliche und verhängnisvolle Folgen, wenn Preußen nicht durch die Vorschrift des Paragraphen 45 und insbesondere durch eine verfassungsmäßige Behandlung derselben die Sicherheit erhielte, sein eigenes finanzielles Leben aufrechtzuerhalten und seine kulturellen Aufgaben weiter erfüllen zu können. Es kann hierbei nicht von Mißtralkn, und es kann noch weniger von einem Trinkgeld die Rede sein. Preußen würde, falls die Nationalversamm⸗ lung sich den hier vorgetragenen Erwägungen verschließen sollte, sich
vorbehalten müssen, auf Grund der Bestimmung des Artikels M der Verfassung Einspruch im Reichsrat zu erheben (hört, hörth, und wir haben Grund zu der Annahme, daß es dabei die Mehrheit des Reichs⸗ rats auf seiner Seite haben würde. (Hört, hört! Die unmittelbare Folge eines solchen Einspruchs wäre die Unmöglichkeit, den Plan des Reichsfinanzministers auf Uebernahme der direkten Steuergesetz⸗ gebung auf das Reich bis zum 1. Oktober durchtzufühnen. Die preußische Regierung würde nur mit äußerstem Widerstreben von dem Mittel des Einspruchs im Reichsrat Gebrauch machen, würde sich aber im Falle der Ablehnung des Anttages Herold außerstande sehen, anders zu verfahren. (Hört, hörth
Abg. Dr. Wi nn th (Zentr.): Im Gegensatz zu der eben gehörten Erklärung Preußens bringen wir dem Gesetz kein Mißtrauen ent— gegen und betrachten es andeifeits auch nicht als Trinkgeld. Preußen hat ja srgar erklärt, es weide sich unter Umständen im Imeresse seiner Gemeinden genötigt sehen, aus politischen Gründen von Deyn Verfassungebestimmung Gebrauch zu machen und gegen etwaige Be— schlüsse der Nationalversammlung in dieser Richtung Einspruch zu erheben. (Hört, hört! Bewegung.) In Süddeutschland denkt man anders, in Süddeutschland wind man für die Reichssteuergesetze kein Verständnis haben, wenn man auf Grund der ausgezeichneten Ver— anlagung des Säldens größere Opfer zu bringen hätte als der Norden. Wir würdigen deshalb das Vorgehen Erzbergers, selbst wenn wir mit Schmerzen von unserer Selbständigkeit Abschied nehmen müssem Der ganze Streit wind übrigens doch nur erst entschieden, wenn das Landesbesteuerungsgesetz der Nationalpersammlung vorgelegt wind. Dann wird sich auch eine verfassungsmäßige Mehrheit erzielen lassen. Der Auggleichsfonds des Finanzministers wird Härten vermeiden helfen. Auch die Hochschulen müssen dann umlernen; sie müssen sich mehr auf praktische Forschungen legen. Vereinheitlichung läßt sich auch mit Dezentralisagtion verbinden. Süddeutschland ist durch den Krieg abgeschreckt. Niemals hat man dort so bittere Worte gehört wie zu der Zeit, wo in Berlim alles in Kriegswirtschaft zentralisiert war. (Sehr richtig) Nicht mit Freude begrüßen wir das Gesetz, aber wir bringen das Opfer, um die Rettung des Reiches zu ermög⸗ lichen. Wenn es nicht gelingt, die Finanzen des Reiches zu retten, dann ist die Revolution auch in dem Punkte erwürgt, wo unsexe nin ame Arbeit einen sozialen Fortschritt für das ganze deutsche Volk herbeiführen könnte. ;
Abg. Dr. von Delbrück (D. Nat.): Bei dieser Gelegenheit wird auf das alte Preußen gescholten von Leuten, die nicht unterrichte: sind. Die Steuerveranlagung Preußens ist auch vom Auslande als gewaltiger Fortschritt anerkannt worden. Die Vorwürfe einer ober⸗ flächlichen und ungerechten Weranlaaung sind angesichts des Schweißes und der Zuverlässigkeit der preußischen Steuerveranlagungsbeamien unhaltbar. (Sehr richtig! rechts Der Reichsfinanzminister hat mit der Fixigkeit, mit der er sichk Ueberzeugungen bildet — auch. auf Gebieten, die ihm fremd sind — behauptet, die Vorlage bedeute keine Verfassungsänderung. Das trifft nicht zu, denn verfassungsge mäß müßte die Erhebung der direkten Steuern bei den Gliedstaaten bleiben. Das sei zur Warnung gesagt. Wenn das Reich die Bundes staaten auf einen Anteil an den Steuern verweist, muß dieser auch feststehen, damit die Einzelstaaten einen Etat aufstellen und ihren kulturpolitischen Aufgaben gerecht werden können. Die Annahme des Gesetzes ist uns nur möglich, wenn zu den Paragraphen l und 4tz, der auch eine Verfassungsänderung bedeutet, der Antrag Herold angenommen wird. (Beifall rechts.)
Abg. Wurm (U. Soz.): Die Debatte ist nur noch ein Streit um Worte; der Streit über Paragraph 451 ist tatsächlich vom Zaune gebrochen. Das Gesetz muß jetzt verabschiedet werden. Die Be⸗ hördenorganisation muß ab 1. Oktober ins Leben treten können. Da sollen uns kleine partikularistische Quisquilien nicht hindern, das Gesetz mit dem uns von Preußen aufgezwungenen Diktatfrieden zu verabschieden. Wir werden deshalb für den Antrag Herold stimmen.
Damit schließt die Generaldebatte.
In der Spezialdiskussion wird der Antrag Blun ck auf Errichtung der Landesfinanzämter durch Reiche⸗ gesetz abgelehnt, nachdem sich Reichsfinanzminister Erzberger dagegen erklärt hat. Ein § 5, der u. a. bestimmt, daß der Präsident und die Leiter der Abteilungen des Landesfinanz⸗ amts im Einvernehmen mit der obersten Landesfinanzbehörde ernannt werden sollen, wird das Wort „Einvernehmen“ nach dem Antrage Blunck in „Benehmen“ geändert. Der weitere Antrag Blunck hinsichtlich der Nichtberufung politischer Be⸗ amter an die Spitze der Lande: finanzämter wird abgelehnt.
In § 17 wird hinsichtlich der Ernennung der Vorsteher der Finanzämter, die nach der Vorlage im Einvernehmen mit den obersten Landesfinanzbehörden erfolgen soll, ebenfalls das Wort „Einvernehmen“ in „Benehmen“ geändert.
Zu § 46 (Vorlage § 451) liegt außer dem Antrage Blunck auf Streichung des ganzen Paragraphen der Antrag Herold vor, den vom Ausschuß gestrichenen Schlußsatz der Vor— lage wiederherzustellen und demgemäß als vierten Absatz hin— zuzufügen: „Eine Aenderung dieser Vorschriften kann nur unter den Voraussetzungen erfolgen, die nach der Reichsver— fassung für Verfassungsänderungen vorgesehen sind.“
Abg. Herold (entr.) empfiehlt seinen Antrag und tritt der vom Abg. Blunck vertretenen Mißtrauenstheorie ausführlich entgegen.
Abg. Dr. Blunck (Dem.) macht nochmals auf die weittragenden Konsequenzen aufmerksam, die die Annahme des § 46 für das Reich haben würde. Es wäre von der Nationalversammlung unverantwort— lich, die Ausschußvorschläge anzunehmen.
Abg. Keil (Soz.): Nach unserer Auffassung ist 46 hier nicht an seinem Platz, er gehört überhaupt nicht in das Gesetz. Aber die Machtposition der Einzelstaaten bei der in wenigen Monaten doch notwendig werdenden Neugestaltung wird ganz die gleiche sein, ob die Sicherung nach dem Antrage Herold in dem Gesetz steht oder nicht. Aber angesichts der Hartnäckigkeit der Regierung und angesichts der Gefahr, daß das ganze bedeutsame Reformwerk scheitern könnte, sind wir berekt, dem Antrag Herold zuzustimmen.
In der Abstimmung gelangt der Antrag Herold und mit diesem S 46 zur Annahme.
Es folgt die dritte Lesung des Ent wur fs. In der allgemeinen Besprechung wird das Wort nicht gewünscht. In der Einzelberatung erklärt
Abg. Leicht (Bayer. V.): Bis zum Beweis des Gegeniteils können wir die Notwendigkeit, das gesamte Finanzwesen zu zentrali⸗ sieren und zur Reichssache zu machen, nicht anerkemen. Wir erblicken vielmehr in der Zentralisierung die Zerbrechung des Rückgrats der Bestandsfähigkeit der Länder Und Gemeinden, eine finanzielle Ent⸗ mündigung und unerträgliche Bevormundung ihres kulturellen und wirtschaftlichen Cigenlebens und werden deshalb gegen den Entwurf stimmen.
Ohne weitere Erörterung wird hierauf das Gesetz in der Einzelberatung und schließlich im ganzen mit großer Mehr⸗ heit an genom m,en. Hierauf vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung Mittwoch 9 Uhr. 1. Beratung des Erb— schaftssteuergesetzes, des Anleihekredits für 1919, des Aus⸗ führungsgesetzes zum Friedensvertrag, des Gesetzes über Ent⸗ eignung und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensver— trages, Wahl eines Untersuchungsausschusses von 28 Mit— kö Beratung der Entschließung der Abgeordneten Löbe, Fröber und Gengssen, betreffend Befreiung der deutschen Kriegsgefangenen, Beratung des Antrages Löbe, Geöber und Genossen auf Zahlung von 300 0090 Mark an das Deutsche
Nationaltheater in Weimar, 1. Beratung des Gesetzent— wurfs, betreffend Betriebsräte. Schluß gya Uhr. K
Verehelicht:
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltungsausschuß der Nationalver⸗ sammlung hielt gestern, wie ‚W. T. B.“ aus Weimar meldet, eine Sitzung, in der zunächst der Reichs finanz⸗ minister die Vorlage eigner neuen Reichsanleihe von
8 Milliarden begründete. Der Weg der Aufbringung wurde dabei eingehend behandelt. Von einer freien Anleihe soll im gegenwärtigen Augenblick abgesehen werden, ebei . so von einer Zwangsanleihe, da bei einer solchen die Ver⸗ hältnisse der Einzelnen nicht genügend berücksichtigt werden könnten. Den Voischlägen einer Anzahl von Bankdirtktoren folgend, soll eine Prämienanleihe, Stück, zu 1000 S6 mit Abschnitten zu 160 MÆ und 2 Prozent Zimen ausgegeben werden. 100 6 sollen mit 110 S6 zurückgezahlt und die An⸗ leihe in 30 Jahren getilgt werden. Die Stücke der Prämien⸗ anleihe sollen steuerlich begünstigt werden, damit so ein be⸗ sonderer Vorzug und Anreiz für die neue Anleihe geschaffen werde. Minister Erzberger wuͤnschte weiter Genehmigung der
Mittel für die in Aussicht genommene Beamtenentschul⸗
dung (1000 S½ für Verheiratete, 600 6 für Unverheiratete) und besprach weiter , . für die Aus lands deutschen. Der Wiederaufbau der Handelsflotte durch die Reeder⸗ vereinigung soll gefördert werden. Das Gesetz über Wieder⸗ aufbau der Handelsflotte werde dadurch hinfällig.
Verkehrswesen.
Die Waffenstillstandskommission teilt mit:
Die neue Regelung über den Verkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiete erfolgt nach Beschluß der interallilerten Konferenz in Wiesbaden am 9. August folgendermaßen:
1) Deutsche oder ehemalige Feinde und Neutrale, wohnhaft im unbesetzten Deutschland, erhalten Einreiseerlauhnis für das besetzte Gebiet vermittelg eings deutschen Passes, der mit einem Visum der alliierten Militärbehö de der Besatzungs— armee versehen ist.
2) ,, der Alliierten können im unbesetzten Deutschland einreisen mit einem Erlaubnisscheln, der durch die alliierte Militärbehörde der besetz ten Zone ihres Einreiseorts ausgestellt . ö einem Visum von der deutschen Zivilbehörde ver sehen ist.
3) Für Deutsche und ehemalige Feinde und Neutrale, die sib vom besetzten ins unbesetzte Deutschland begeben wollen, genügt ein Ausweis der militärischen Bebörde der Besatzungsarmec.
4) Beiderseits der Grenzen sollen Paßbüros eingerichtet werden,
und zwar militärische der alliierten Armee im besetz ten, bürger
liche im unbesetzten Deutschland. Ihre Einrichtung ist für die
genannten Städte geplant: 4 im besetzten Deutschland: belgische Zone: Neuß; englisch:
Zene: Cöln; amerikanische Zone: Koblenz; französtsche Zone:
Mainz, Ludwigehafen, Landau;
im unbesetzten Deutschland: belgische und englische Zone: Düsseldorf; amerikanische Zone: Limburg; französische Zone: Frankfurt, Mannheim, Karlsruhe.
5) Zwischen den enisprechenden Stellen im besetzten und un. besetzten Deutschland wird zum Zwecke der Paßübermittlung eine Automobilverbindung eingerichtet werden.
6) Reisen von deutschen aktiven Militärpersonen in das besetzte Deutschland haben im Zivil zu erfolgen.
7) Für Abgeordnete der besetzten Gebiete werden Personalaus⸗ weise mit dreimonatiger Gültigkeit auegestellt.
Für Reisen deutscher Beamten ins besehůᷣ Gebiet zur Aug⸗ übung ihres Dienstes sollen vorläufig ausgestellte Spezial⸗ aus weise ausgegeben werden. .
Durch Vermittlung der K,, . ist umgehend das Notwendige zu veranlassen und das Datum der Einrichtung des bürgerlichen Paßbüros des unbesetzten Deutsch⸗ lands mitzuteilen.
Da die Zufuhr von Kohlen aus Oberschlesien infolge des neuerlichen allgemeinen Streiks völlig aufgehört hat, ist, wie die Eisenbahndirettion Breslau mitteilt, mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, daß der k verkehr im Eisenbahndirektionsbezirk Breslau vom Freitag, den 22. August, ab vorübergehend gänzlich eingestellt werden muß, um den Güteiveikehr und vor allem die Beförderung der Lebensmittel aufrecht zu erhalten.
Theater und Musik.
Alfred Abel tritt zum ersten Male nach den Ferien anläßlich der Neueinstudierung von August Strindbergs „Kameraden“ am kommenden Sonnabend im Theater in der Königgrätzer Straße in der von ihm schon früher gespielten Rolle des Axel auf.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten . und Zwelten Bellage.) ö
e - r ——— —— —
Familiennachrichten.
Verlobt: Fr. Friedel von Pelser⸗Berensberg mit Orn. Re— ,,, Dr. Alex Czöéh (Aachen — Gele bie en b. Aachen). — rl. Hildegard von Dincklage mit Hrn. Leutnant d. Res. Erunst
Karl Stackmann (Berlin — Berlin⸗Grunewald).
r. Oberst und Militärattache Martin Renner mit Frl. Sophie Charlotte Kleinwert (Haag) — Hr. Ober leutnant Robert Schoepf mit Frl. Sibylle Witting (München). — Hr. Hauptmann Irminbert Frhr. von Biedermann mit Frl. Anna⸗Luise von Uslar (Hannover).
Gestorben; Frl. Johanna von Arnim (Sorge, Oberharz) —
r. Oberstabsarzt Käte Auburtin, geb. Dinter (Kaindorf). — c. verw. Baurat Anna Müller geb. Wolters (Liegnitz).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle. Rechnungzrat Mengerina in Berlin.
Verlaa der Geschäftsstelle (Mengerindq in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdrugkerei und Verlaaganstalt,
Berlin. Wilbelmstraße X. 1 Vier Beilagen leinschließlich Börsenbeilage) ö
aud Grfte. Rwele ad Dritte Beutral. Dandelsraalster- Build. ]
sowie die Inhaltsangabe Nr. 33 zu Nr. 8 des öffentlichen Anzeigers. .
Erste Beilage zum Dentschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
M 18S.
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Amkliches. 3. ö 8 N ö ; Teutsches Reich. 36 5 Wohnort oder Vermehrungsstellen Eisenbahnstation Fruchtart bestandenen . 5 und Stand Flach Verzeichnis . der Ociginalzüchter und Vamehrungsstellen von Wintersaatgetreide im Sinne des 56 der . . Verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Gerste aus der Ernt: 1919 zu Saatzwecken don 53 a . 8 vom 20. Juni 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. 568) Beitz ch und Grötzsch ) Roggen — — — — — — ö. . Größe der Sule ; . . . Kohlo Jeßnitz, Forst . . Wohnort oder Vermehrungsstellen Eisenbahnstation Fruchtart . ö 5 ; P Ilache Neu Sacro Roggen l he von dr ern ne, Buschow IRꝛoggen rov. Po m mern: von Diest, Bes., Zeitli Zeitlitz Roggen , . von Sey den . Siudẽn Gtretense bei Anklam Roggen sSrovinz Ostpreußen. — 1 ; 1 Kuwert, Gutsbes. Pogauen . Pogauen, Weizen 20, 6 . Reinfeld ; Ziezeneff Joggen Kleinb. - Ueber⸗ Roggen 26. — von Sppenfeld, Fideikommißbesf, Rosow⸗Tantow Roggen k . Nadrense FJ . 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Schleswig: Holstein Vermehrung sstelle Nissen, S., Bes., Glinde Glinde Noggen für Rittergutsbes. Müller, Kittnau:;: ᷓ ; Prov. Sannorer: . . Albinus, Domänenpächter, Zaskotsch Hohenkirch Weizen 28, . . Ringelheim r n een er selbe, Söderho Ringelheim oggen Proninz Brandenburg. Ebstorf und Umgebung, Saat au⸗ Ebstorf Roggen von Arnim, Frhr. Zernickow b. Fischerwall D m, Roggen 16, — V , Ytect l Sz. Barckbau Pe zrand 6 2 Bohnstedt, Oeł. Rat Benau Benau, N. ET. Noggen 8. ö Paͤchler, Brandenburg Stadthagen Roggen 3 CGriewen, Rittergut k b. J ö 39 Angermünde . J Vermehringestellen j a, Gand de Ro e ,, ga nn, gar, de . e. 8 ,, . lie . * Wecken 6 8 Din . . Ritter⸗ Sarlow b. Friedland Weichensdorf Roggen Forwerk Topflcben b. Goh Hohe Hptb. Reizen 2150 gutsbes · ö Jäger, Oberamt mann a, . Cen, e gantz Helllgen graz: Rogen 156, S6 9 3 Rittergut · Selchow Selchow Roggen für Obe , n, ne dorf. 10 Schliephacke, Pfarrer . kJ Soldin Gerste Bh, Ildmin. Münchehofe, Prov. Halbe Roggen 2 fur Pf , . 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H. von Plehn, Rittergutsbes., Kopitkowo . , Roggen 126, 8 Poem ige Catz: cht Warsor⸗ gůllchow Welen ,,,, 9 pc 1 9 tjucht Burglehn⸗Drambur Dramburg Roggen Golsmann- Lindenberg, Rittergutsbes., Tauche Roggen 131,75 mtr — * zu glehn⸗ 9 Hegg auche ? Colsmann, Rittergutsbes., Lindenberg Lindenberg⸗ Roggen 146,25 ⸗ Glienicke 1 4 Provinz Posen. ; Ritte S 8 55 ö kee e ice date, cbt, , d moss, 6. Cut. Kusbare, Ver Poser Gut Hovpenrade Garz Roggen 22, — besitzer Vermehrung s stelle ,, ö wet, , bahtor , fur C. hl , e emo, ,, . mit Retzin Gr. Pankow ö / Dietrich, Karl, Stagtsgutspächter, Küeritzsch& Weizen von ö k Guts⸗ n ,. Roggen 128, — Hain, Krshptmsch. Leipzig verwaltung, Komturei Lietzen a. Spree von Kalckreuth. Graf, Pächter, Casel Golßen Roggen 188, — zu Schlesten. von Klitzing, Charlottenhof b. Vietz Vietz Roggen 14930 ; ; Broviuz Schlesi von Lochow, Rittergutspe., Zieckau . . Roggen 162, — 11 Bleler, Rittergutabes. ren,, t orf, Luckau s ti sbes., ; 2566 Roggen 171, für Rittergutsbes. Bieler, Breslau: . . , , ue Gr. Gr. Kreutz 8g Herrschaft Bankwitz, Kr. Namslau 323 schütz⸗ Kr. Weljen von Wedel⸗Gerzlo Friedeberg. Ostb. Roggen 175, — 4 , . er Gere mn ler utbes. Rohrbeck Kösen , Röggen äs. 1d, Gr. Sttchlt, Der. Schiauszan, Waten Petkus, Saathaugenossenschaft Pettus⸗ Roggen 236, — ; . Kalindw
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