1919 / 190 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Rer Sezngapreis hetrunt vierteljährlich 12.16.

Alle Bostanstalten nehmen Grstelluun an; für Gerlin anßer

den Rostanstalten und Zritungs uertrieben für Kelhstahholer arch die Geschäftastelle 8w. 45, Wilhelmstraße 82.

Anzeigen preir für den Raum einer 5 gespalteuen Einhritz- zeile *, einer 3 gespaltenen Einheitszwile A, 8 O . Anterdem wird anf An Aunzeigenprtis ein Teuerungz- uschlag nen 20 n. g. Echoben. Anzeigen nimmt au: ie Geschäftsstelle des KRrichs⸗ md Ktaatsanzeigers, Berlin SV. a8, Wilhelmstraße Rer. 32.

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Sinzelnue Kum mern kosten 25 Bf.

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Reichsbankgirokonto.

Inhalt des auntlichen Teiles: 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Ge⸗ halig⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Ange⸗

Freitag, den 22. August, Ahends.

anscheckkonto: Serlin AR. 18119.

Bekanntmachung. Der Deutsche Land⸗ und Waldarbeiter verband,

t 8 ei * * 2 5 * 19 grnennungen ꝛc. 2 stelllen gemäß 8 2 der Verordnung vom 33. Dezember 18318 Gau Württemberg-Hohenzollern, und der Zentrglper— Betannimachungen, betreffend Tarifverträge. Reichs ⸗Geseßbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Wiesbaden für band der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter . allgemein verbindlich zu erklären, Veutschlands, Bezirt Württemberg, haben beantragt,

Mufhebungen von Handelsverbaten.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 19. Sep- den zwischen ihnen, der Wüÿrttem bergischen St aats⸗

; zeige, betreff le Ausgabe der Nummer 157 des Reicht⸗ . tra . 6 hie n , , mmer kh tember 1919 erheben werden und sind unter Nr. J. B E, 13881 forstverwaltung unz, dem Wäürttem bergischen Wald-

. . Erste Beilage. an das Reichtza beltsministerlum, Berlin, Luisenstroße Z38, zu besitzerverband am 25. März 1919 abgeschlossenen Tarif⸗

richten. vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen

Aubcu zon Zuckerrüben für die Zuckerfabrilen des Deutschen Reichs. ; ö t 8 Berlin, den 16 August 1819.

der Waldarbeiter für das Gebiet des Staates Württemberg gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

Preußen. ö Reiche ar being mir . ö ; k . = Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Der Reichs ar beit mn inister. Gesetzol. S. 1456 für allgemein verbindlich zu erklären. Urkunde über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Schlicke. Einwendungen gegen diesen Antrag tönnen bis zum Sijadt Erkelenz. 5. September 1919 erhoben werden und sind unter Num mer Erlaß, betreffend die Erstattung von Auslagen für Wohnung z ekanntmachumg ö. ö R. 1324 an das Reichs arbeitsministerlum, Berlin, Luisen⸗ am Beschälticungtort für Beamte, die vorübergehend außer— . ; traße 33, zu richten. De er nn 2 geh ö Die Kreisgruppe Randow des Pom merschen 39.

halb ihres Wohnorts beschästigt werden. ö , r n z Tanntmachung, betreffend, Wertloserilääuung von verlosten Landbundes in Stettin hat beantragt, den zwischen ihr Bergisch⸗Märtischen Eisen bahn⸗Prioritäls obligationen. und dem de utichen. Sa ndarh'eiter ert anz, Sau Müllellun, betreffend den Uebergang der Geschäfte, der Stettin, am 17. Juli 1919 ahgeschlossenen Tarifoer trag Medizinalabteilung des Ministeriums des Innern und der ö der . , ö des Staate zissars für das Wohnungswesen auf das wirtschafllichen Arbentr gemäß s *. er Verordnung vo ,,,, nn, ne,, n är enden 18 18 (Mech Gefezbl. S. 456) für das Gebiet

Ministerium für Volkswohlfahrt. ,,, 6 ; . Hekannimachun g., ,, n nnr h el für Gemüse. des . ö k . Aufhehn Mandel verboten. ,, ,, . . . K 5. Schtember 1919 erhoben werden und sind unier Nummer

. ; LB. K. i441 an das Relchsar beitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten.

. Berlin, den 18. August 1919. Nmmlliches. Der Reichs gcheits min ster. . Schicke. Dent s ches Reich. 3 Der sächsische Finanzrat Dr. Zetzsche ist zum Geheimen Bekannt mach ung. Regierung rat und vortragenden Rat im Reicht finanzministerium Der Gewerkschafts bund k geg

, ö ö ) in om mern, hat beantragt, den zwischen ihm un em Bekanntmachung. . der Kaufmannschaft in Stargard in Pommern. Ter Verein der Brauereien Berlins und der am 21. Juli 1919 abgeschlossenen Tarif oertraa zur Rege⸗ Umgegend und der Zentralverband der Handlungs- lung der Gehalts- und Anstellun gs bedingungen der kaufmännischen gehilfen, Sektion der Zrauereiangesteltten, haben Angestellten in öffentlichen Verkaufsstellen und Kontoren gemaß beantragt, den zwischen ihnen und dem Bund der technisch⸗ S 3 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzhl. inburlellen Beamten, dem Deutschen Werk-] Selte 1456 für den Stadtbezirt Stargard in Pommern für meisterverb and und dem Gewerkschaftsbund kauf- allgemein oerbindlich zu erklären. männischer Angestellten⸗ Verbände am 15. Mai Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1919 ahgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts] 5. September 1919 erhoben werden und sind unter Nr l. B. R. unt Anslellungäbehingungen der kaufmännischen un technischen 1336 an das Reicht arbeitzministerlum, Berlin, Luisenstraße 35, Angestellten im Braugewerbe gemäß sz 2 der Verordnung zu richten.

ernannt worden.

.

3. , . ö . . i . Berlin, den 18. August 1919. risbezirke Berlin, Charlottenburg, ankom, Weißen ee, , ,,,,

Hohenschönhausen, Alt Stralau, Nitderschöneweide, Neukölln, Der ,, Schöneberg, Friedenau, Lichtenberg, Schmargendorf Steglitz, Tempelhof, Treptom Wilmersdorf, Spandau, Adlershof, ; Cöpenick, Kaulsdorf, Lantwitz, Lichterfelde, Tegel, Wittenau Bekrann t mach un g. ö und Zehlendorf für allgemein verhindlich zu erklären. Der Gewerkschafts bund kaufmännischer Ange⸗

Ginmendungen gegen diesen Antrag tönnzn bis zum stel ltenverbäünde, Ortsgruppe Eisleben, und der Kauf⸗ 31. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer männische Verein Eisleben haben bꝛantragt, den zwischen

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LB. E. 1180 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen ! ihnen am 6. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag, zur straße 33. zu richten. . ö. . und ,,, ö erlir 3. A 1919. männischen Angestellten der Kleinhandelsgeschäste gemäß , k der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. chli e. ; S. 1456) für den Stadtbezirk Eisleben für allgemein ver— k pin, zu erklären. z ö ö ö ( imwendungen, gegen esen Antrag nnen bis zum ( . 2 e kan 2. ö. 5 9. . ge chto⸗ 5. Septemher 1919 erhoben werden und sind unter Nummer ! ö . JJ f.) 36 benni agt r ö an! dieichs arteltz min ster tum, Berlin nh 1 ö 21 * . e 1H / 2 36, en. den zwischen ihm und dem Anwaltverein zu Hamm . z . e,. 23 mngèe n 1g ih abgeschlosffe nen Tarifö ertrag Berlin, den 4 , 3 Rur Megelung der Gehalts, uhn Anstellungs bedingungen der er Reichsarbeits minister. Unwällsangestellten gemäß 5 2 der Verordnung vom 23 De⸗ Schlicke.

zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Hamm i. Westf. für allgemein verbindlich zu erklären. ; Bekanntmachung.

In wendungen gegen diesen Antrag können bis zum Der AÄArbéitgebergerband des Einzelhandels, 31. August 1319 erhoben weiden und sind unter Rr. J. B. Frankfurt a. Main, der Frankfurter Ubrmacher⸗ R fir lan das Reichsarbeilsministerium, Berlin, Luisen ! Gehilfenverein und der uh r mach er- Verein Fränk—

straße 33, zu richten. furt a. Main E. B, haben beantragt, den zwischen ihnen am Berlin, den 16. August 1919. 17. Juli 9I9 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Der Reichsarbeilsminister. Lohn- und Arbeitsbebingungen im Uhrmachergewer be gemäß 32

Schlicke. der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S.

1456) für den Stadtbezirk Frankfurt a. Main für allgemein

verbindlich zu erklären. , . Einwendungen gegen diesen Antrag können bis jum

Der Arbeitgeberverb any) selbsländiger Kaufleute 31. August 1518 erheben werden und sind unter, Nummer im Handels kammerbezirk Wiesbaden, die Betriebs- J. , ,,,. . ie gemetnfchaft kausmännischer Verbände (Gewert⸗ k Reiche arbeita ministerium, Berlin, Luisen⸗

chafts bund kaufmännischer Angestelltenverbände, = , Wiesbaden) und die Arbeits gemein—⸗ Berlin, den 18. August 1919.

Berlin, den 18. August 1919. Der Reichs arbeltsminister. Schlicke.

Bekanntmachung. Der soziale Ausschuß der verbündeten Vereine

kaufmännifcher und technischer Angestellten in Offenbach a Main hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband der Metallindunriellen für Hessen⸗ Nafsau, Hessen und angrenzende Gebiete, Orts⸗ gruppe Offenbach, am 17. Apil 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingunqen der sechnischen Äagestellten und der Werkmeister in den Maschinen, Metallwaren⸗ und Schraubenfahriken gemäß 8 2 der Verord⸗ nung vom 23. Vezember 1918 (Reichs-⸗Gesetzbl. S. 1456) für das . . des Stadtbezirks Offenbach für allgemein verbindlich zu eiklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

5. September 1519 erhoben werden und sind nnter Nummer J. B. R 1370 an tas Reich arbeit ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ;

Berlin, den 18 August 1919. Der Reich zar veitsminister. Schl icke. Bekanntmachung. Die Bekarntmad ung der Amishauprmannsckaft vom 31. De⸗

zeinber 1918 über den Aussch!utz der Händlerin Anna Kunze, geb. Rühlemann, in Leutz sch vom Zucker handel wird auf gehoben.

Leipzig, den 9. August 1918. Die Amishauptmannschaft. J. A.: Kunz.

Bekanntmachung. l Der Inheber der Adler-Drogerie Julius Dæoftzler in Böhlitz? Ehrenberg, Leipzigerstraße 67, ist auf, Grund von S 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wegen Un—⸗ zuverlässigkeit vom Zuckerbandel ausgeschlossen worden. Lelpzig, den 9. August 1919. Die Amtshauptmannschaft. J. A.: Kunz.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 157 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. S995 eine Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewor nene Etzeugnisse, vom 16. August 1919, unter

Nr. 6995 eie Verordnung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnfitz haben, vom 16. August 1919, und unter

Nr. 6997 eine Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Verordnung über die Emfuhr von tierischen Fetten, vom 36. Jinuar 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 142, vom 18. August 1919.

Berlin, den 21. August 1919.

Postzeitungs amt. Krüer.

Preußen.

der öffenilichen Arbelten ernannt.

schaft freier Ange stellten verbände, Orts ausschuß Der Relchsarbeits minister. * Wiesbaden, haben beantragt, den zwischen ihnen am 17. Juli Schli cke.

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Die Preußische Staalsregierung hat den Geheimen Baurat Anger zum Oberbau⸗ und Ministerialdirektor im Mnisterium

Der Stadt Erkelenz wird hiermit das Recht ver— liehen, auf Grund des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 (G⸗S. S. 221) das zum Bau einer Starkstrom eitung von dem städtischen Elektrizitätswerk Erkelenz nach der Föhlen⸗

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