Bekanntmachung.
Der Deutsche Metallarbeiterverband, Bezirk VM,
in Frankfurt a. Main hat in Abänderung der in Nummer 166 des Deutschen Reichsanzeigers vom 18. Juli 1919 erfolgten Bekanntmachung, hetreffend Verbindlichkeitserklärung des Kollektiwvabkommens und Tarifoertraas vom I5. Junk 1919 für die Metallindustrie im Gebiet der Städte Frankfurt (Main), Fer ng v. d. Höhe, Oberursel und Cronberg beantragt, das ollektivab kommen und den Tarifvertrag für den Stadt⸗ und Landkreis Frankfurt a. M. und die Orte Mainkur
und Fechenheim für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 1607 an das Reichsarbeitaministerium, Berlin,
Luisenstr 33, zu richten. Berlin, den 23. August 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Sch icke.
Bekanntmachung.
Der Verband der Tapeziergehilfen Deutschlands, Filiale Karlsruhe, der Verband der Sattler un d Portefeuiller Deutschlands, Verwaltungsstelle Karlsruhe, und die Innung des Sattler-, Tapezier⸗ und Dekora tions gewerbes Karlsruhe haben beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen, am 1. Mai 1919 in Kraft getretenen Arbeitsvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedingungen im Sattler⸗, Tapezier⸗- und Delorations⸗ gewerbe gemäß 8 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Karltzruhe für
allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10, September 1919 erhoben werden und sind unter Numiner . B. R. 1616 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten. Berlin, den 23. August 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
1 —
Bekanntmachung.
Die auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗ vember 1914, 22. Dezember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 917 angeordnete Zwangsverwaltung der nach⸗ stehend verzeichneten britischen, französischen und amerllanischen
Vermögensgegenstände ist aufgehoben.
Berz ei chu ig. a) Grund st cke.
1. Britische Grundstücke. Gigner. Klosterstieg ? Francis Gerard Baker Adolphstr. 22 Alfred W. Barber Eidelstedterweg 30 Thomas Douglas Börnestr. 27 Frederie William Hagan, Henry
Hagan und. Clara Isabel Hagan, vere belichte Lind, in h , Tonistr. Z und 4 C. Schomburgk Eiben Sachsenstr. 49 und Wendenstr. 968, Salomon Jacobs. 98 und 100
2. Amerikanische Grund⸗ st ü che. Spaldingstr. 64/68, 70, 70 a, 70 b G. Sontowski & Isidore Heller
Erben Meinbeckerweg 32, Bergedorf Geschwister Me. Cann.
b) Firmen. 1. Englische.
Hamburger Kohlenkontor William F. Mac Kenzie, Hamburg, und das sonstige Vermögen des Inhabers dieser Firma.
c) Nach lässe.
l. Französische. Nachlaß der in Lockstedt verstorbenen Schwestern Franckendahl.
c Sonstige Vermögensgegenstände. 1. Britische Vermögensg—⸗ geg enst än de. Eigentümer.
Geschäfttantelle Beteiligung der brit. Firma Harris Bros & Co. in Lon don an der Firma Henry P. Newman Mandschurische . G. m. b. H. in Ham⸗ urg Vpotheł Brit. Staatsangehörigꝛ Frau Martha Bock, geb. Hirseßkorn h m, Brüderstr. 17/19,
Aktien der Cantinentalen, Rhederei Be Kriegsausbruch Houlder ir Hamburg, und die Erträge Bros K Co., Ttd. London. araus
2. Französische Vermö⸗ gensgegenstände.
Aktien der Continentalen Rhederei Bei Kriegsausbruch Les Fils de
A.⸗G., Hamburg, und die Erträge H. TJouquet, Marseille, R. &
daraus . Mr, Favre Frores in 3. Amerikanische Vermö⸗ Marseille. gensgegenstände. Forderungen und Wertpapiere Rudolf Pollitz in Denver, Colorado
Aktien an der Firma Ruberoidwerke The Standard Paint Company, A.-G., Hamburg New Vork . Hypothefen, Wertpapiere, Sparkassen⸗ Der amerik. Staatsangehörige
guthaben Carl Gerhard Roosen in
. Minneapolis. Hamburg, den 22. August 1919.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Stham er.
Die von heute ab zur Augaabe gelangende Nummer 160
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter: Nr. 7002 eine Verordnung, betreffend Gebühren für
Zeugen und Sachverständige, vom 21. August 1919, und unter
Nr. 7003 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Opium vom 15. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesenbl. S. 1447), vom 20. August 1919.
Berlin, den 25. August 1919.
. Postzeitungs amt. Krüer.
— ——
George Hagan, Albert Peter
Preußen.
Cottbus zu Landräten ernannt. t
(Gesetzsamml. S. 22I)] hiermit das Recht nerliehen,
Kreise Wittenberg und
nach Bitterfeld
findet dies Recht keine Anwendung. Berlin, den 15. August 1919.
Namens der Preußischen Staattzregierung. Fischb eck. Heine. Braun. Oeser.
— — —
err
Finanzministeriu mm. 1 *
in denen die Personen, die oder die
anspruch haben,
werden.
Berlin, den 19. August 1919. Der Finanzminister. J. A.: Fernow.
Verwaltung der direkten Steuern in Berlin.
Kenntnisnahme. Berlin, den 19. August 1919.
Der Finanzminister. J. A.: Fe rno w.
berufungakommission.
. init eri n mm den nern nn,, ,
abzutretende Memelgebiet bestellt worden.
kreise Cottbus übertragen worden.
schwächung zur Einziehung bestimmt.
Bekanntmachung.
rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen vom heutigen Tage ab wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 22. August 1919.
Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Neuber.
Bekanntmachung.
habe ich dem Schankwirt Adolf Ließan in Berlin“
den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unkerfagt.
Berlin, den 19. August 1919.
Landetpolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. .
— —
Bekanntmachung.
Der Firma Wwe. B. Danzig CE Sohn, Cöln, Gilbach⸗ straße 18, sowie deren Inhabern, Wwe. B. Danzig, geb. Steinhardt, und Walter Danzig, Cöln, beide Gilkach. straße 18, wird auf Grund der Bundesrgtsverordnung vom 25. Sep— tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Gegenständen des täglichen Be— darfs namentlich auch mt Lebens- und Futtermitteln jeder Art sowie mit Tabakwaren, Seife und Textil waren unt er s ag t. — Die Kosten vorstehender Bekanntmachung haben die Beteiligten zu tragen.
Cöln, den 18. August 1919.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billste in.
l —
Bekanntmachung.
Den Handelsleuten Franz Hecking, Frau Olga Ke stin und Frau Wilhelmine Lehmann, sämtlich von hier, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1515 (RGEBI.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Klein in Merzig und den Büärgermeister Dr. Eichler in
Dem Reichsfiskus, vertreten durch den Reichsschatz⸗ minister, wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874
I) zum Bau einer zweiten Hochspannungsleltung von Ischornewitz im Kreise Bltterfeld nach Piesteritz im
2) zum Bau einer Hochspannungsleitung von Ischornewitz
das erforderliche Grundeigentum nötigensalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundslücken
Mit der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten in Hamburg habe ich bezüglich der Behandlung der Renten aus einer noch ungeteilten Erbschaftsmasse eines vor dem 1. Januar 1900 gestorbenen, zuletzt in Hamburg wohnhaft gewesenen Erblassers und aus einer der hamhurgischen Vermögengsteuer unterliegenden Stiftung bei der Staate steuerverwaltung in Preußen und in Hamburg eine Vereinharung getroffen dahingehend, daß in den Fällen,
1. aus einer ungeteilten Erbschaftsmasse, deren Erblasser vor dem 1. Januar 1900 gestorben ist und in Ham— burg seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, Renten beziehen,
2. auf Renten aus einem Stiftungsvermögen — insg⸗ besondere Familienstiftung —, welches der ham— hurgischen Vermögengsteuer unterliegt, einen Rechtt⸗
in Preußen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und daher der preußischen Ergänzungesteuer unterliegen, die Ergänzungssteuer von dem Kapitaliwert der Renten und vie hammburgische Vermögengsteuer von dem Kapital der ungeteilten Erbschastsmasse oder der Stiftung nur je zur Hälfte erhoben
An dle sämtlichen Regierungen und an bie Direktion für die
Abschrift erhalten Euer Hochwohlgeboren zur gefälligen
An die sämtlichen Herren Vorsitzenden der Einkom menssteuer⸗
Der bisherige Regierungspräsident in Gumbinnen. Graf Lambs dorff, ist zum Reichs- und Staatskommissar für das
Dem Landrat Klein ist das Landratsamt im Kreise Merzig und dem Landrat Eichler das Landratsamt im Land⸗
Das Meningokokken⸗„Genickstarre“ Serum mit der Kontrollnummer 23, geschrieben: „Dreiundzwanzig“, aus der Chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt ist wegen Ab⸗
Dem Händler Daniel van der Knaay, geboren am 109. April 1881 in Schiedam in Holland, wohnhaft in Schiedam, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Be— darfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner
Auf Grund der Bekanntmachung zur Ferühaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663)
Schöneberg, Eisengcherstr. 58, durch Verfügung vom heutigen Tage
nicht verlassen wollten, in denen sie sich anzu weil ihnen durch Vertrag vom 29. Dezember 1918 das lellische
S os) der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Eiern, wegen Unzuverlässigkeit un tersagt. — Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die Genannten zu tragen. Herzberg (Elster), den 23. August 1919. Der kommissarische Landrat. von Pappenheim. — ——
Bekanntmachung.
Dem Schankwirt Hermann Sonnabend, hier, Lastadien⸗ straße 6, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Lebens mitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs,, insbesondere die Abgabe von Speisen und Getränken im Gastwirtschafts⸗ gewerbe, wegen Ausschanks von Trinkbranntwein, der aus Brennspiritus hergestellt war, untersagt worden.
Königsberg i. Pr., den 19. August 1919.
Der kommissarische Polizeipräsident. J. V.: Nit sch, Polizeiassessor.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Der ständige Ausschuß für auswärtige Ange— legenheiten hielt gestein in Änwesenheit des Reichsministers des Aeußern im Auswärtigen Amt selne erste Sitzung ab. Nachdem der Reichsminister über die wichtigsten schwebenden politischen Fragen Bericht erstattet hatte, wurden allgemeine Fragen der augwärtigen Politik besprochen. Die Verhand— kungen waren nicht öffentlich.
—
. Zu der Frage des Notenumtauschs gibt das Reichs— finanzministerlum bekannt:
Ueber die Durchführung des Gesetzes gegen die Kapital— flucht haben in den letzten Tagen Besprechungen mit einem großen Kreis von Sachverständigen stattgesunden. Nach dem Ergebnis dieser Beratungen beabsichtigt der Reichsminister der Finanzen nicht, den Umtausch des deutschen Paptergelbs vor— zuschreiben. Eine Abstempelung der Banknoten usw. ist überhaupt nie in Frage gekommen.
r m,
Ueber eine Gehorsamsverweigerung deutscher, im Baltikum stehender Truppenteile wird durch W T. B.“ folgendes gemeldet: Dle lettlaͤndische Regierung halte den im Raltikum im Kampfe gegen den Bolschewismus stehenden Truppen Bürgerrecht zwecks Ansiedlung versprochen. Dieses Versprechen wurde gebrochen. Die deutsche Regierung hat gegenüber dieser Stellungnahme der lettländischen Regierung die Zurückziehung der Truppen angeordnet. Der Kommission, die die Truppen im Interesse ihrer Forderung einer Ansiedlung zur Regierung gesandt hatten, wurde wohlwollende Erwägung zugesagt. Die Truppen, die aus dem Bericht der Kommission und aus der Tatsache der fortlaufenden Abbeförderung von Truppen erkannten, daß ihr Streben nach Aufrechterhaltung ihrer Rechte und Bekämpfung des Bolschewismus außerhalb der Grenzen Deutschlands nicht Unterstützung fand, wollen sich nicht auf⸗ lösen lassen und haben durch ihre Vertreter am Sonntag solgenden Beschluß gefaßt: .
„Wir sämtliche in Kurland stehende Truppen sind fest entschlossen, unter allen Umständen unsere mit unserem Blute wohlerworbenen, durch Vertrag verbrieften Rechte auf Bürgerrecht und Siedlung in Lettland auftechtzuerhalten. In felsenfestem Vertrauen zu unseren Führern bitten wir diele, mit uns auszuharren und nicht zuzulassen, daß wir um unsere Zukunft betrogen werden. Wir bitten einstimmig Herrn Major Bischof, diese unsere Bitte unserem Oberbefehlshaber Herrn Grafen von der Goltz vorzutragen.
Im Namen der Delegiertenverfammlung gez. Pionier Engell, 2. Pionierkompagnie der Eisernen Division.“
In Ausführung dieses Beschlusses wurden folgende Telegramme abgesandt: .
An Oberpräsident Winnig: Sämtliche reichsdeutsche Truppen, durch ihre Abgeordneten heute in Mitau vertreten, haben beschlossen, hier im Lande zu bleiben. Sie wollen Erfüllung der Versprechen des Bürgerrechts und der Anfiedlung, haben ihre Führer um Unterstützung gebeten und sind bereit, weiter als Vorposten die Heimat, besonders Sstpreußen, vor Bolschewismus zu schützen. Wir bitten, welterhin wie früher als Reichskommissar unsere Rechte zu vertreten und unsere Zukunft auf eigener Scholle im · Baltenlande sicherstellen zu helfen. Für die Delegiertenversammlung gez. Pionier Engell.
An Reichspräsidenten Ebert, Reichskanzler Bauer, Nationalversammlung und Reichswehrminister Nos ke: Sämtliche reichsdeutsche Truppen, durch ihre Abgeordneten heute hier in Mitau vertreten, haben beschlossen, bier im Lande zu bleiben. Sie wollen Erfüllung der Versprechen des ,, und der An⸗ siedlung, haben ihre Führer um Unterstützung gebeten und sind bereit, weiter als Vorposten die Heimat, besonders Ostpreußen, vor Bolschewismug zu schützen. Wir bitten und erwarten, daß die Re⸗ gierung von Erwägungen und Erörterungen, die unserer Kommission in Aussicht gestellt sind, unverzüglich zur Wahrung unserer Rechte übergeht und durch die Tat beweist, daß ihr die versprochene Scßhaft— machung des Soldaten auf eigener Scholle ernst ist.
Für die Delegiertenversammlung gez. Pionier Engell. Die Führer haben in Erkenntnis der Stimmung der Truppen und der Berechtigung ihrer Forderungen die vorgesetzten militärischen Dienststellen gebeten, die Interessen der Soldaten voll zu wahren. Alle treibt vor allem die schwere Sorge, daß nach der Räumung Lettlands die Heimat ganz unmittelbar vom Einbruch des Bolsche—⸗ wismus bedroht wird.
Hierzu wird dem „W. T. B.“ von zuständiger Seite ge⸗ meldet: Die Reichsreglerung hat noch vor kurzem, als der lettische Gesandte Schreiner sein Beglaubigungsschreiben über⸗ reichte, die lettische Regierung auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die entstehen könnten, wenn die im Baltikum stehenden Truppen dem Befehl der Regierung entgegen jene Gegenden
ien hofften,
Einbürgerungsrecht versprochen war. Damit hat die deussche
Regierung das Versprechen erfüllt, das sie den Truppen deputationen gegeben hatte, welche in Weimar vorstellig ge⸗ worden waren und die Stimmung der Tiuppen geschildert hatten. Im übrigen ist die Reichsregierung verpflichtet, den Friedensvertrag zu erfüllen, und sie muß deshalb mit allem Nachdruck . bestehen bleiben, daß die Räumung des Baltikums schleunigst erfolgt. Der Schutz Ostpreußens gegen etwaige Einfälle bolschewistischer Banden hat an der Reichsgrenze zu geschehen. Hierfür wird in der nötigen
*
Weise Vorsorge getroffen werden. Im Zusammenhang mit
Räumung des
Baltikums war auch die Rückoerlegung 5. Reserveko
und der Kommandierende 5, hatte Befehl, nicht mehr Als Graf von der Goltz am August von der Gehorsamsverweigerung eines Teils der ppen erfuhr, hlelt er sich verpflichtet, auf eigene Verant— ckung nach Mitau zurückzukehren, um seinen Einfluß auf t Insolge der Unruhen kam es nstößen mit lettischem Militär,
ekorps angeordnet, fes Korpz, Graf von der Gol ch Mitau zurückzukehren.
Truppen geltend ber in Mitau auch zu Zusamme bei zwei lettische Kompagnien entwaffnet und die lettische Graf von der Goltz hat in Oberbefehlshaber dies ge⸗ gesprochen, eine eingehende Unter— hung versprochen und angeordnet, daß die weggenommenen sffe'n wieder zusammengebracht würde weiter einen Korpsbefehl an die Tr ldersetzung der Truppen gegend nißbilligt wird.
Die Regierung hat unter den Fr
mmandantur gep em Schreiben an den lettischen sbbilligt, sein Bedauern aus
n. Graf von der Goltz uppen erlassen, in bem efehl der Regierung
ständnis für die Mißstimmung, illigen herrscht, die sich nur deshalb an— sben ließen, weil, sie auf Ansiedlung im Balti nr fie hat nicht die Machtmittel, die Wünsche Tie Regierung erwartet von den im Baltikum i, daß sie die Truppen über sziplinlosigkeit aufklären gen werden.
ikum hofften, der Truppen
mandierenden Truppenfu verhängnisvollen Folgen ihrer ? zum Gehorsam
Zur Durchführung der Verminderung des Hee Frieden vertrages künftighin Neuan⸗ rbungen und Neueinstellungen in die Reichswehr Für zurückkehrende Krlegsgefangene und die bei zurückgehallenen yimmte Anzahl von Unteroffizier⸗ und Mannschaftestellen Etz empfiehlt sich, wie „W. T. B.“ führt, daher nicht, zum Zwecke der Meldung noch kost—⸗ lige Reisen zu Werbestellen oder Txuppenteiler nen, da sie ohne Erfolg sein werden.
wicklungsslellen Kapitulanten wird eine
gehalten
Preusfzen.
nach Oberschlesien nmission traf laut Meldung des „W. im Stabe quartier der Reichswehrbrigade) in Gleiwitz ein. mandeur, General Hoefer begrüßte die Kommission und pte nach ihren Wünschen. Der Führer der Kommission, erstleutnant Tidbury, bat um die Genehmigung, im Ge— e der Dioision zu reisen, um persönliche Eindrücke zu ge— Diese Genehmigung wurde erteilt. Iste Generalslabgoffizier der Division, Hauptmann Gall
Entente⸗
Insanteriediyision Der Divisions—⸗
Sodann nahm
Nach der Besprechung, die reichlich eine zr die Kommission lzammer vom Generalkommando des VI. Armeelorps Am Nachmittag traf die Kom— sion in Hindenburg ein und verhandelte dort mit Ver— ern aller deutschen und polnischen Parteien, um die Ur— des Aufruhrs festzustellen. eschwerden vor.
Stunde dauerte, Hauptmanns
ke Beuthen nach Neudeck.
Streikenden Die Kommission begab sich n nach Lipine, wo wiederum die Vertreter aller Parteien einer Konferenz geladen waren. fren nach der Godullahütte und der Schlesiengrube. Vertreter des Staatskommissars Hörsing begleitet die aus Hindenburg. ste wird der weitere oberschlesische Industriebezirt ber eist. b Kommission sind zwei Dolmetscher beigegeben.
Sodann fuhren die
nmission der Arbeitersekretär
W. T. B.“ meldet aus Breslau: N
J j achdem im ober⸗ sesischen Industri
egebiet wieder Ruhe und Ordnung in den Gruben und Hütten⸗ lten zum größten Teil wieder aufgenommen ist, nunmehr doß die Arbeitswilligen durch Arbeit abgehalten werden, und eichswehrtruppen der polnischen Insurgenten und Spartakisten dergeschlagen ist, hat der Reichs⸗ und Staats kommisfar für Einvernehmen mit dem komman⸗ kenden General des 6. Armeekorptz den am 18. August 1919 Belagerung szu stand oben, der über Oberschlesien mit Ausnahme der Krei söchütz, Neustabt, Neisse, Groltkau und Es treten somit wieder die Bestimmungen des die vor dem 18. August 1919
e Gefahr mehr besteht, nristische Akte von der n tatkräftige Eingreifen Aufstand
ltsien und Westposen in verschärften Falkenberg verhängt
. z ö 7 ö 2 ügerungszustandetz in Kraft, pelten haben.
Das Generalkommando Berlin teilt laut „W. T. B.“ ich mlt: Nach einer Mitteilung ber interalliterten Waffen⸗ mission sind Leichenüberführungen noch nicht Es muß daher abgewartet werden, bis eine alliierten Regierungen ergangen Die zu erwartende Entscheidung wird in derselben Weise ffentlicht werden. Anträge an das Kriegsministerium bezw. die Generalkommandes find bis dahin zwecklotz.
stands kom übt worden. herweitige Entscheidung
leber Kohlenförderung und Transportfrage W. T. B.“ mitgeteilt:
In letzter Zeit wird vielfach aus Bergarbeiterkreisen in Jresse die Ansicht vertreten, eine Steigerung der Kohlen⸗ ung hahe deshalb keinen Zweck, weil der Abtransport ehlen infolge hes Mangels von Transportmitteln un— Es wird vor allem darauf hingewiesen, daß die ohlen wegen Nichtgestellung der Wagen auf Halde ürit werden müssen und daß infolgedessen große Kohlen⸗ ngen auf den Halden lagern.
s' Demgegenüber muß festgestellt werben, daß die Halden— fande in Wirklichkeit nicht so groß sind, wie man nach en Darstellungen annehmen sollte. Im Ruhrrevier lagerten uli d. J. 4670001 auf den Halden, davon waren
in Kraft.
Der Steinkohlenbestand stellt das Ergebnis eines halben Förder⸗ tags dar und bildet die allernotwendigste Reseroe fur die Gruben selbst. Ein Vergleich mit den Haldenbeständen im Vorjahr, wo sie Ende Februar 1918 im Ruhrrevier etwa 3! Mill t betrugen, beweist, daß der heutige Haldenbestand relativ sehr gering ist.
In Oberschlesiem betrug der Kohlenbestand Ende Juli d. J. 556 009 t gegen 260 090 4 Ende Juni; zwar erklärt sich das Anwachsen aus den Schwierigkeiten des Abtransports, die jedoch eine Folge des jüngsten Eisenbahnerstreiks sind.
Diese Jahlen beweisen, daß die Raumfrage hierbei eine
Kohlenförderung wäre angesichts der Transportschwierigkeiten nicht unbedingt notwendig, eine durchaus irrige ist und daß ein weiterer Rückgang der Förderung von katastrophalen Wirkungen für das deuische Wirtschaftsleben begleitet sein würde.
——— — *
Amtlich wird durch „W. T. B.“ unter dem 26. August mitgeteilt; Ein Teil der Presse bringt, von gewisser Seite falsch unterrichtet, erneut den Tatsachen nicht enisprechende Dar stel lungen über Arbeitseinstellungen in der Land⸗ wirtschaft. Es wird dazu festgestellt, daß in vier Amts bezirken dis Kreises Grimmen, die etwa ein Siebentel der Kreiefläche umfassen, eine rein lokale Arbeitseinstellung von durchschnittlich / Arbeitstag stattgehabt hat. An dieser Arbeits⸗ einstellung war nur ein Teil der Arbeiter beteiligt. In den Kreisen Greifswald, Franzburg und Kolberg herrscht nach heutiger telephanischer Nachfrage vollkommene Ruhe. Die Landarbeiterverbände sind bei sämtlichen Verhandlungen für strikte Innehaltung der abgeschlossenen Tarifverträge eingetreten und haben in diesem Sinne auf die Arbeiter eingewirkt.
Vorgestern gemeldete Arbeitseinstellungen auf einigen Gülern des Kreises Neustettin, in dem bis vor kurzem als Landrat Herr von Lottin tätig war, haben ihren Grund darin, daß, entgegen mehrfacher amtlicher Anwelsung, weder die gemäß der Verordnung vom 23. Dezember 1918 zu bildenden Arbeiterausschüsse errichtet sind, noch ein Tarifvertrag zum Abschluß gelangte. Die Arbeitgeber lehnten grundsätzlich jede Verhandlung ab. Die Hinzuziehung von Militär erfolgte ohne die erforderliche Genehmigung des Landrats und des Arbeits⸗ nachweises. Eine kommissarische Untersuchung des Falles ist veranlaßt.
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Reichswehr— minister Noske, hat unter dem 26. August folgende Ver⸗ ordnung, betreffend Verbot von Flugblättern, er— lassen:
ö Auf Grund des § 95 des Belagerungszustandsgesetzes wird für den Landespolizeibezirk Berlin, den Stadikreis Spandau und die Landkreise Teltow und Niederbarnim der Druck und Vertrieb von Flugblättern aller Art verboten. Ausnahmen unterliegen der Ge— nehmigung des Oberkommandos in jedem einzelnen Falle.
Wie „W. T. B.“ erfährt, wendet sich die Verordnung gegen das Ueberhandnehmen der Flugblätter aufhetzenden Inhalts. Die ungeheure moralische und politische Gefahr, die aus diesem Unfug erwächst, begründet die Notwendigkeit dieser Maßregel, die auch im Interesse der öffentlichen Ordnung schon deshalb erforderlich erscheint, weil es wiederholt bei der Verteilung derartiger Flugblätter zu Tumulten und Massen⸗ ausschreitungen gekommen ist. In Zukunft sind also alle Flugblätter vor ihrem Erscheinen dem Oberkommando vor— zulegen, das Flugblätter, die nicht dem Zwecke der Verhetzung dienen, selbstverständlich genehmigen wird.
Unter demselben Datum hat der Oberbefehlshaber nach⸗— stehende Verordnung, betr. Abänderung und Er— gänzung der Verordnung vom 3. März 1919, bekannt— gegeben:
Der Paragraph 3 der Verordnung vom 3. März 1919 erhält folgende Fassung:
Das Neuerscheinen von Tageszeitungen und periodischen Druck schriften ist verboten. Ausnahmen unterliegen der Genehmigung des Oberkommandos.
„W. T. B.“ bemerkt zu dieser Verordnung:
Bisher war bereits das Neuerscheinen von Tageszeitungen abhängig von der Genehmigung des Oberkommandesz. Da in der letzten Zeit Berlin mit einer Fülle von periodischen Druckschriften uͤberschwemmt worden ist, die meist verhetzenden oder unsittlichen Inhalt haben, ist eine Kontrolle auch dieser Zeitschriften notwendig geworden.
Der Oberbefehlshaber Noske hat unter dem 26. d. M. nachstehende Verordnung, betreffend den An- und Ver⸗ kauf von Schußwaffen, Munition und Spreng— mitteln, erlassen:
Auf Grund des 5 96 des Belagerungszustandgesetzes wird für den Landegpoltzeibezirt Berlin, den Stadtkreis Spandau und die Landkreise Teltow und Niederbarnim folgendes verordnet:
Der An⸗ und Verkauf von Schußwaffen, Munition und Sprengmitteln ist grundsätzlich verboten. Der Verkauf wird zuge⸗ lassen für solche Firmen und Personen, die beim Luxussteueramt zum Handel mit Waffen und Munition angemeldet sind, in fol— genden Ausnahmefällen:
I) im Großhandel (Lieferung an Wlederverkäufer auch im Aus— lande) nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Oberkommandos in jedem einzelnen Falle. Die Genehmigung ist nicht erforderlich für den Großhandel mit Jagd⸗ und Scheihenwaffen (Schrotflinten, Teschings, Luftgewehre, Büchsen, die mit Jagdstecher oder Jagd⸗ festung versehen sind) sowie dazugehöriger Munltion.
2) im freien Handel (Verkauf an Einzelpersonen zum Selbst-— gebrauch) a. an Inhaber von Jahresjagdscheinen in bezug auf Jagd⸗ und Scheibenwaffen sowie dazugehöriger Munition, b. an jeden In— haber eines Waffen⸗ und. Munitiongbeschaffungsscheins, für deffen Ausfüllung die Ortspolizeibehörde zuständig ist.
Die Erteilung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie bei Waffen⸗ scheinen. Der Verkäufer hat den Verkauf auf dem Schein zu ver— merken und ihn der Polizeibehörde, die ihn ausgestellt hat, unverzüglich
wieder zuzusenden.
Der Waffenschein berechtigt nur zur Führung der Waffe, und
zwar nur denjenigen, für die er ausgestellt ist. Waffenscheine, die vor dem 1. April 1919 ausgestellt sind, verlieren ihre Gültigkeit am 15. 9. 19, die am 1. April 1919 ausgestellten am 30. 9. 195. Die Inhaber haben bis zu diesem Termin die Erneuerung zu bewirken. Die neuen Waffenscheine sind mit dem Lichtbild des Inhabers zu versehen.
Die Verordnung vom 28. 6. und 6. 7. 19 wird aufgehoben. Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung
Württemberg. Die im Stuttgarter Rathause versammelten Vertreter
t Steinkohle, 310000 t Kols und 5000 t Brikettz.
der süddeutschen Städte faßten zur Trag; der Kohlen⸗ krise einstimmig eine Entschließung, in
er sie die derzeitige
untergeordnete Rolle spielt, daß die Auffassung, eine erhöhte
Versorgung der Städte mit Brennstoff für unhaltbar erklären und auf die bald nach Eintritt des Winters infolge Brenn⸗ stoff mangels zu erwartenden Uebel aufmerksam machen. Sle fordern Bevorzugung gegenüber den in bezug auf die Zufuhr⸗ verhältnisse günstiger gestellten Landegteilen und ein Eingreifen der obersten Reichsstellen zugunsten einer Verbesserung der Kohlenversorgung Süddeutschlands. Sie wenden sich an die Bergarbeiter in der Erwartung, daß sie die Kohlenförderung mit vermehrtem Rachdruck betreiben. Es wurde beschlossen, eine Abordnung, der auch Arbeitervertreter angehören, nach den mitteldeutschen Kohlengebieten und dem Nuhrbecken zu senden, um mit der Bergarbeiterschaft persönlich Fühlung zu nehmen. Braunschweig.
In der gestrigen Sitzung der Landesoersammlung kam es anläßlich einer Interpellalion der Unabhängigen, welche sich gegen die Auffassung des Hauptausschusses richtete, daß nach dem Inkrafttreten der Reichsverfassung der Einspruch des braunschweigischen Landesarbeiterrats gegen die Errichtung von Einwohnerwehren und gegen die Verabschiedung des Staats⸗ haushaltsplanes hiafällig sei, zu einem Zusamm'enstoß zwischen den unabhängigen Abgeordneten Oertel und Eckardt und dem Vizepräsidenten Behrens. Als der Abgeordnete Eckardt trotz des mit einer Stimme Mehrheit gefaßten Be⸗ schlusses des Hauses, ihn von der weiteren Sitzung aus⸗ zuschließen, sich nicht entfernte, entschied der Aeltestengusschuß, daß der Ausschluß Eckardts auf Grund der vorläufigen Ge⸗ schäftsordnung nicht möglich sei. Auf Grund dieses Beschlusses des Aeltestenausschusses legte der Erste Vizepräsihent Behrens sein Amt nieder, worauf die Sitzung geschlossen wurde.
Desterreich. Die „Neue Freie Presse“ veröffentlicht cinen Einspruch der schlesischen Gemeinden gegen die Tschechisierung
vertrieben und in die Slowakei versetzt, mährend unter die deutsche Bevölkerung Böhmens, Schlesiens und Mährens ischechische Beamte versetzt würden, die sich in Gegensatz zur Bevölkerung stellen.
Ungarn.
Laut einer Meldung des „Ungarischen Telegraphen⸗Korre⸗ spondenz⸗Büros“ gingen dem zurücktretenden Kabinett Friedrich aus allen Teilen des Landes und allen Schichten der Be— völkerung zahlreiche Kundgebungen zu, in denen das Mini⸗ sterium aufgefordert wird, auf seinem Platze zu verbleiben. Von französischer Seite sei dem Ministerpräsidenten Friedrich die Aufforderung zugekommen, daß drei Mitalieder der Regie⸗ rung in Paris vor der Friedenskonferenz erscheinen.
Frankreich.
Der Oberste Rat der Alliierten beschäftigte sich in seiner vorgestrigen Sitzung eingehend mit dem österreichischen Friedensvertrag. Die Arbeit sollte in einer auf gestern vormittag anberaumten Sitzung fortgesetzt werden.
Rußland.
Dle Petersburger Presse meldet: Der Kommissar Peters ist nach Moskau versetzt. Kos lowsky ist zum Kom⸗ mandanten von Petersburg ernannt. — In Tchernigow ist wegen gegenrevolutionärer Bestrebungen der Belagerungz⸗ zustand erklärt. — Die Roten Truppen haben Sumy, Igrumen, Sarny, NRowno und Mirgorod geräumt. — Die Ernte der Ukraine wird auf 1 Million. Pud Korn geschätzt.
Belgien.
Wie „W. T. B.“ aus Brüssel meldet, hat der Senat
den Friedensvertrag einstimmig angenommen.
Schweiz.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz verwendete sich, wie die „Schweizerische Deyeschen⸗Agentur“ aus Bern meldet, in einem Brlef vom 22. August beim interalliierten Obersten Rat für eine möglichst rasche Heim⸗ beförderung der Kriegsgefangenen aus den Entente⸗ ländern. Trotz des formellen Grundes, daß der Friedens⸗ vertrag immer noch nicht von drei Großmächten der Alliierten unterzeichnet sei, sollte der darin vorgesehenen Heimschaffung der Kriegsgefangenen nun doch nichts mehr im Wege stehen, und man müsse schon jetzt die Mittel und Wege dafür prüfen. Das heute vorliegende Problem erscheine infolge der großen Zahl von Kriegs⸗ gefangenen in den Ententeländern, die sich auf die verschiedensten Gegenden, auch außerhalb Europas, verteilen, verwickelter, als seinerzeit die Heimschaffung der allüerten Kriegsgefangenen aus den Zentralstaaten. Wenn die Heimschaffung der heträcht⸗ lichen Menschenmassen sofort nach Inkrafttreten des Vertrags beginnen würde, so würde sie schon vor Eintritt des Winters beendet sein. Deshalb wünsche das Komitee dringend, daß die in Artikel 215 vorgesehene Sonderkommission in den Stand gesetzt werde, ihre Arbeiten sofort zu beginnen, und daß ferner gleichzeitig Kommissionen eingesetzt werden, um mit der österreichischen Delegation zu beraten. Diese Maßnahmen würden beweisen, daß die Entente die Kriegsgefangenen nicht einer weiteren Winterfriegsgefangenschaft aussetzen und An⸗ ordnungen treffen wolle, um die rasche Durchführung einer der Hauptbestimmungen des Friedensvertrags zu ermöglichen.
Finnland. Die „Times“ meldet aus Helsingfors, daß die Finnen, Est⸗ länder und Russen wahrscheinlich nicht in der Lage fein werden,
Petersburg noch vor dem Winter zu besetzen. Die Estländer
sind nicht geneigt, vorzumarschieren, bevor die Alliierten ihre
Unabhängigkeit förmlich anerkannt haben, während die finnische Mitarbeit zweifelhaft ist, seitdem die finnischen Sozial— demokraten Mannerheim bei den Präsidentschafittzwahlen ge⸗ schlagen haben. Man erwartet, daß die Bolschewisten an der Pskow⸗Front einen starken Angriff unternehmen werden, um einen Durchbruch zu versuchen. Augenblicklich wird rine große bolschewistische Truppenmacht an dieser Front zusammengezogen. In Finnland veranstalteten die Bolschewisten eine lebhafte Werbetätigkeit. Große Mengen bolschewistischer Literatur sind über die Grenze gebracht worden. Desgleichen sind zahlreiche Gewehre und Bomben sowie eine große Menge Schießbedarf nach Finnland geschmuggelt worden. Die . spornt die roten Truppen an, an der Petersburger
scheidenden Schlag zu führen. Trotzll ist an der Front sehr
ront einen ent⸗
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