1919 / 209 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Deuntsches Reich.

„Nach einem Telegramm der deutschen Vertretung in Ver— sailles vom 12. September hat. wie „Wolffs Teleg r aphenbüro“ meldet, der Ministerpräsident Clemenceau folgende Note vom 11. September übermittelt:

Durch ihre Note vom 2.8. M. haben die alliierten vnd asso; ierten Mächte die deutsche Regierung auf einen die Beziehungen Deutschlands zu der österreichischen Republik betreffenden Artikel der neuen dennschen Verfassung hingewiesen, der mit den Bestimmungen des Friedens— hertrags über dieselbe Frage nicht im Cinklang fteht. Die Deutsche Regierung hat mit ihrer Note vom 5. September geantwortet, daß tatachlich kein Artilel, wie auch sein klarer Wortstnn immer fei, mit Tem Friedens vertrag im Widerspruch stehen kann, weil in der Ver⸗ fassung ein anderer Artikel stehe, der besagt, daß keine ihrer Be— stimmungen dem Vertrage Eintrag tun kann. Dark diesem sinn⸗ reichen Kunstgriff könnte die deutsche Verfassung offenbar so geändert werden, Laß ihr Wortlaut jeder der Bestimmungen des Friedensrer— trags, widerspräche. Sie könnte z. B. vorschreiben, daß ein deutsches Heer von mehreren Millionen Mann im Wege der Authebung, gehalten werden soll; und wenn die allüerten und assoziierten Mächte darauf aufmerksam machten, daß diese Bestimmung gegen den Vertrag sei, der die Stärke des deutschen eres gengu begrenzt und die Aushebung untersagt, so könnte die Deutsche Regierung antworten, daß, wenn dies so sei, die Verfassung selbst in ihrem Artikel 178 eine genügende Sicherheit vorgesehen habe, indem sie erkläre, daß nichts in dem Vertrage durch dis Ver— fassurg berührt werden kann. Man fönnte sagen, dies sei eine reine Hypothese ober sie rechtfertigt sich, wenn man im Artikel 112 der deutschen Versassung in ihrer jetzigen Form liest, daß kein Deutscher zur Aburteilung durch ein fremdes Gericht ausgeliefert werden darf waͤhrend der Vertrag ausdrücklich vorsieht, doß gewisse Personen die eines Verstoßes gegen die Gesetze und Gehräuche des Krieges an— geklagt werzen, auszuliefern und vor ein fremdes Gericht zu stellen sind.

Nach der deutschen Antwort soll Artites 173 aufgenommen worden fein, um jeden möglichen Widerspruch zwischen den Vor— schriften der Verfassung und en Bedingungen des Frieden evertrages zi bermnesden. Vies ist eine ausgezeichnete Absicht, wenn es sich um Wldersprüche anfechtbarer und unvorhergefehener Art handelt, wie sie der Scharssinn, der Juristen in der Faffung zweier langer und verwlckelter Urkunden entdecken kann. Hier aber handelt cs sich nicht um anfechtbare und nicht vorauszusehende Widersprüche. Die Mizersprüche, gegen die sich der Protest der alliierten und assoziierten Niegierungen richtet, find gewiß klar und offenbar und können nur gewollt sein. Niemand wird glauben, daß die Urheber der deutschen Verfassung bei der Aufrahme des Artikels 6! und bei der Fest— hellunt es Wortlauts des Artikels 11 nicht wüßten, daß diese Vestiunmungen in sich selbst mit den wenige Wochen vorher von Deutschland feierlich übernommenen Verpflichtungen unvereinbar waren. ;

Dieser Zustand darf nicht länger dauern. Die Deutsche Regierung erkennt. an und erklärt, daß, wenn die Verfassung und der Ver rag im Widerspruch sehen, die Versassung nicht vorgehen kann. Im 6 auf diese Ancer sennung erwarten die allierten und assoziierten 9 ichte hon der Deutzchen Regierung, daß sie ohne weiteren Verzug die Auslegung, die sie in ihrer Antwort vom 5. September 1919 den alliierten und assoziierten Mächten mitgeteilt hat, in einer diplomatischen Urkunde, deren Wortlaut hier beigefügt wird niederlegt, sowie, daß diese Urkunde unverzüglich von einem beyoll, mächtigten Vertreter der Deutschen Regierung in Gegenwart von den Vertretern der alliierten und assoziierten Hauptmächte in Ver⸗ sai les unterzeichnet und innerhalb von 14 Tagen nach dem Inkraft⸗ treten des Friedensvertrages von den zuständigen gesetzgebenden Ge— walten Deutschlands gebilligt werden muß. -

Anlage der Note: Der Unterzeichnete, gehörig bevollmächtigt und im Namen der Deutjchen Megie rung handelnd, erkennt an und erklärt, daß alle Vor— Hristen der deuischen Verfassung vom 11. August 1919, die mit den Beslimmungen des in Verfailles am 28. Juni 1519 unterzeichneten

K

Friedensvertrages im Widerspruch stehen, ungültig sind. Die Deutsche Regierung erklärt und erkennt an, daß demzufolge der Absatz 2 des Artikels 61 der erwähnten Verfassung ungültig ist und daß namentlich die Zulassung österreichischer Vertreter zum Reichsrat der Vörterbunderat einer entsprechenden Aenderung der interaationalen Lage DOesterreichs zugeslimm! haben wird.

Die gegenwärtige Erklärung soll innerhalb von 14 Tagen nach dem Inkrafttreten des Frieden svertrags von den zuständigen beutschen gesetzgebenden Gewalten gehilligt werden.

Geschehen in Versailles am .. . September 1919 in Gegen⸗ wart der unterzeichneten Vertreter der alliierten und assoziierten Hauptmächte.

Oesterreich.

Der Staalssekretär Deutsch sprach in Sahbburg in sozi⸗ demokratischen Versammlungen, die auch von Angehörigen der bürgerlichen Parteien besucht waren, über den Friedens— vertrag und die Zukunft Oesterreichs. Er erklärte dem „Wiener Korrespondenzbüro“ zufolge:

Der Friede von St. Germain ist ein Macht- und Vergewalti— gurgsfriede. Die Völler Oesterreichs wollten diesen Krieg nicht. Verschuldet haben ihn die Imperialisten, die Groß⸗ machlpläne der Habkburger und die unfählgen Diplomaten. Hinsichtlich des Anschlusses an Deutschland, den der Vertrag berbietet, erörterte Deutsch die wittschaftlichen, volitischen und nationalen Gründe, die für die Erstrebung des Anschlusses seiner'seit maßgebend waren. Die Anschlußidee sei übrigens nicht erst anläßlich des Umsturzes aufgetaucht, sondern von den sozial— demokratischen Fübrern schon vor Jahrzehnten verfochten worden. Die wirtschaftlichen Bedingungen des Vertrags könnten zwar angenommen werden, seien aber nicht erfüllbar. Der Ausbau der neuen Volkswirtschaft sei nicht mehr möglich auf der alten kaxitalistischen Grundlage. Mit der Sozialisierung müsse begonnen werden. Aus all dem Elend der Gegenwart komme man nur durch Arbeit auf der Grundlage demokratischer Methoden heraus. Der Redner forderte zur Arbeit und zur Verteidigung der Republik gegen die Reaktion und die monarchisttschen Bestrebungen auf, und sprach die Hoffnung aus, daß auch die Arbeitermassen in den Entente— staaten gegen den Imperialismus bald eine geschlossene Front bilden werden.

Ungarn. Der Ministerrat hat den bisherigen Staatssekrelär im Ministerium des Innern Edmund von Beniczky zum Minister des Innern und den Staatssekretär im Kultus— und Unterrichtes ministerium Julius von Pekar zum politischen Staatssekretär im Ministerium des Aeußern ernannt.

Grof britannien und Irland.

Die Londoner Blätter veröffentlichen elnen aussü zrlichen Bericht Churchills über die Lage in Nord— rußland. Er erklärte, daß der Beschluß, die englischen Truppen aus Nußland zurückzuziehen, unwiderruflich ist

und mit Gewißheit zur Durchführung gebracht werden wird. Ueber die Lage in den Ostseeländern sagte

Churchill, sie werde von zwei Gefahren bedroht. Die eine sei die, daß die Bolschewisten diese Staaten üherschwemmen und der Anarchie preisgeben; die andere sei die der Rettung aus dieser Gefahr durch die Deuischen, wodurch der deuische Einfluß in den Ostseelänbern und später in Rußland selbst die Oberhand bekommen würde.

Der Londoner Korrespondent des „Telegraaf“ meldet folgende Einzelheiten über die Sitzung des Glasgower Gemerkschaftskongresses vom 11. Sertember:

Tom von den Texttlarbeitern brachte einen gegen die direkte Aktion der industriellen Arbeiter gerichteten Antrag ein. Er sagte, er verachte jede Autokratie, auch wenn sie unter der Maske einer Sowjetregierung auftrete. Die Anhänger einer direkten Aktion

2 2 5

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Theater. Reinhardt Und das

Opernhaus. (Unter den Linden.) Finsternis. Sonntag: 189. Dauerhezugtvorstellung. Montag: Der Dienst., und Freiplätze sind aufgeheben. Benedig. Taunhäinser und der SGängerkrieg Dienstag: Hamlet. auf Wartburg. Ronantische Oper in drei, Alten von Richard Wagner. n g. Leitung: Dr. Fritz Stiedry. Spielleitung. Sermaun Bachmann. Er! r riclinsar Emil Burwig. Anfang . 6 Uhr.

Schanspielhans. (Am Gendarmen— markt.. Sonntag: Nachmittags: 27a. Kartenreservesatz.

Licht

porstellung zu ermäßigten Preisen; Die 3 Akten von Pordes-Miso. Kreuzelschreiber. . 2 Uhr. pon Will Stesnberg.

Y Ihen. 9: T unrst p är 9. Abends: 192. Dauerbezugsporstellung. Brom me.

Dienst⸗ und Freiplätze sind auf— Montag und gehohen. Coriolan, Historisches Drama Dame im Frnck in fünf Aufzügen (15 Verwandlungen) ö von William Shakespeare. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.

ö , e ; ö . . zezugsborstellung. Dienst⸗ und Freiplätze s gu aßig Preüen: e,, Zu ermäßigten Preisen namfger Dichtung, in deutscher lÜleber⸗ . eden n,, r von Richar Strauß. Musikalische Kameraden. Leitung: Otto Urack. Spielleitung: Her— . mann Bachmann. Anfang 74 Uhr.

Montag: Erdgeist.

und Liebe.

Schauspielhaus. 193. Dauerbezugsyor⸗ Freitag: Kabale und Liebe. der Jugend. In (Ghm nr . fin wn. ö und Freiplätze sind auf⸗ . . . euch . . von . Audran. gehoben. Othello, der Mohr von : ö ittwoch, Freitag und Sonnabend: ***! Benedig. Trauerspiel in fünf Aufzügen Komüdienhaus. Sonntag, Nach⸗ Flachsmann als Erzieher. Pi re.

von Shakespveare. Spielleitung: Dr. Jdein- mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: . f Abends helm Tell. Uhr: Liselott van der Pfalz. Lust⸗

bard Bruck. Anfang 6z Uhr. Die fünf Frankfurter.

Opernhaus. Dienstag: Hoffmanns spiel in drei Akten und einem Vorspiel Erßählungen.· . Die von Rudolf Presber und Leo Walther

luftigen Weiber von Windsor. Stein. Donnerstag Otello. = Freitag: Carmen.

Neutsches Theater. (Direktion: Mar Sonntag, Abends 7 Uhr: scheinet in der Kaufmaun won 36 Lessingthegter. Sonntag, Nachmitt. land; Liebe dreier Könige.

Kammerspiele. Sonntag, Abends 7 Uhr:

Wontag: Die Biüchse der Pandora. Dienstag: Frühlings Erwachen.

Herliner Theater. Sonntag, Nach

Der Dauerbezug, die mittags 3 Uhr: Zu ,,, ; ö 66 e Zu ermäßigten Preisen: staͤndig vorbehaltenen sowie die Bienst Die an. r . . ite 9 ühr: und Freiplätze sind zufgeb ben. 2. Volks. Die Dane im Frack. Vanderklle in

Musik von Walter Maß.

folgende Tage: Die Re.

Theater in der Königgrätzer Dauer Straße. Sonntag, Nachmittags ze Uhr: ö

Salome. Drama in Abends? ”ühr: K d . die win,. a, ends 7 r: Kameraden. Komödie einem Aufzuge nach Oskar Wildes gleich⸗ jn vier Akten 3 August Eirmt ken

Mittwoch: Zum ersten Male: Kabale zügen von Otto Erast.

nur stattfinden ann, wenn gemäß Artikel 80 des Friedensvertragss

würden in England etwas Derartiges einführen. Der Sekretär des Bergarbeiterverbandes Hodges verteidigte die direkte Aktion und stellte in Abrede, daß ihre Anhänger in England eine Sonjet—⸗ regierung einzurichten wünschten. Wenn ein Volk keine andere Ge⸗ egenheit habe, um seine Opposition gegen die Politik der Regierung zum Ausdruck zu bringen, so sei es zar direkten Aktion berechtigt. Er forderte den Kongreß auf, sich für den Tag bereit zu halten, an dem die arbeitenzen Klassen die Existenz des kapitalistischen Systems angreifen würden, und kein neues Prinzip einzuführen, das die Arbeiter später daran hindern könnte, im großen historischen Augenblicke handelnd aufzutreten. Hierauf richtete ein Vertreter des Liverpooler Verbandes der Elektrizitätsarbeiter an den Kongreß die Frage, ob die direkte Aktion vorläufig ausgeschaltet werden solle. Walsh von den Sergarbeitern in Lancashire beantragte, zur ordnung überzugehen. Der Kongreß nahm den Anttag mit 000 gegen 2085 060 Stimm an. Dies bedeutet, daß der ongr glich der direkten Aktion keine bestimmte Entscheidung treffen wird, und ist dem Korrespondenten des Telegraaf“ zufolge keines⸗ wegs als Sieg der Anhänger der direkten Aktion aufzufassen.

Litauen.

Das „Litauische Preßbüro“ berichtet über die Kämpfe zwischen Litanern und Polen folgendes:

Das Vorrücken der Polen im Bezirk Seiny und Lazdy ist von den Litauern aufgehalten worden. Es hesteht vollkommene Einigkeit in der Armee, in der Regierung und in der gesamten Bevölkerung in dem Bestreben, alle Kräfte anzuspannen, um den polnischen

Imperialismus in Litauen nicht zur Herrschaft kommen zu lassen und ihn überall, wo er sich vordrängt, zurückzuweisen. Im ganzen Lande finden große Kundgebungen statt, bei denen sich die Teilnehmer ver⸗ pflichten, zu den Waffen zu greifen und gegen die Polen den Volks— krieg zu beginnen.

Der Versuch der Polen, die Eisenbahnlinie Dukschty— Kalkuhnen zu besetzen, um die Litauer am Vordringen auf Dünaburg zu hindern, mißlang. Die Eisenbahn ist fest in den Händen der Litauer, die den Kampf gegen die Bolschewisten in den Vororten von Dünaburg fort— setzen.

Sch;ꝛueiz.

Der Bundesrat hat gestern das Kohlenabkommen mit Belgien genehmigt. Der Schweizerischen Depeschen— agentur zufolge veryflichtet sich Belgien danach, in den Monaten Septemher bis Dezember zu dem bisherigen Durchschnittspreis von 100 Francs je 30 0900 Tonnen Kohlen an die Schweiz zu liefern. Als Gegenleisting gewährt die Schweiz Belgien einen Kredit von 9 Milllonen Francs als Gegenwert für die belgischen Kohienlieferungen in den Monaten Juni bis August, einen weiteren Kredit von 6 Mlllionen Francs für die belgischen Lieferungen von September bitz Dezember und endlich einen weiteren Kredit von 3 Millionen Francs als Gegenwert für den Verzicht Belgiens auf schweize⸗ rische Lebensmittel⸗Kompensationen. Insgesamt gewährt also die Schweiz einen Kredit von 18 Millionen Francs, in der Voraussetzung, daß Belgien nicht eine größere als die vor⸗ gesehene Menge von 30 000 Tonnen monatlich liefert. Sollte Belgien mehr Kohlen liefern, so wird der schweizerische Kredit entsprechend erhöht, wobei dieser immer der Hälfte des Wertes der gelieferten Kohlen entsprechen würde.

Die Abstimmung zum Beitritt zur 3. Inter— nationale hat obiger Quelle zufolge bis jetzt 2867 Siimmen für und 4614 gegen den Cintrilt ergeben. Es fehlen zwar noch wichtige Seltionen, die jedoch das Gesamtresultat nicht mehr wesentlich heeinflussen können. Infolgedessen tritt bie

schweizerische sozialdemokratische Partei ans der 2. Internationale

aus, geht aber nicht zur Z. über.

sFortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.) . 1

*

Montag und Donnerstag: Das Schlos⸗ am Wannsee.

abend: Die letzten Ritter. Sonnabend: 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Dies race. Abends 75 Uhr: Der

ac, 3 Schönfer. Ein Schauspiel in vier Auf⸗ Frühlings igen von Hans Müller.

NUolkzshihne. (Theater am Bulow⸗ zauber. platz.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen:

: s Junngfern⸗ aa 2 v Gefatzsßitte Tit. mk bend, belenühr? Ves! für. Theater des Westens. (Station: Terenten, . Zoologischer Garten. Wilhelm Sonntgg, Nachmittags 3 Uhr:

Fäaltspiel: Eargdieg auf Erden. Verlobt: Dienstag und Mittwoch: Maß für Äbendé 73 Uhr Die Frau im Hermelin. =

Montag und Donnerstag:

Masz. . ü Freitag: 's Jungferngift.

Sonnabend: Gas. Jean Gilbert.

Montag

Schillerthenter. Charlottenburg.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr; Zu er— mäßigten Preisen: Wie es euch gefällt.

Erzieher. Cine Komödie in drei Auf—

Montag und Donnerstag: Der Bund

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Wil⸗

Deutsches Opernhang. lottenburg, Bismarck Straße

(Char

Mittwoch: Rigoletto. Donnerstag: Dientztag, Mittwoch, Freitag und Sonn⸗ enuna. Hierauf: Die Schwätzerin von Bernhard Buchbinder. Musik von von Saragossa.

Freitag: Hoffmanns Erzählungen.

Montag und folgende Tage: Liebes—⸗

Dherette in drei Alten, von. Natdolpb Schanzer und Ernst Welisch. Musik von

. und folgende Tage: Die Frau im Hermelin.

Theater am Nollendorfplah.

ienstag, D zt d S . Röendz 77 Uhr: R Sonntag, Nachmittags 33 Uhr: Zu er— Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Abends 71 Uhr: Flachsmann als . Abends 79 Operette in vier Bildern nach Maurice Ordonneau von A. M. Willner. Musik

und folgende Tage: Die

Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Renaissance.

——

Custspielhan s. (Friedrichstraße 236.) 34237 n ng, . 33 Uhr Zu er— Mont 2 . ,, . . mäßigten Preisen: 380 Frauen. ; ; ;

Montag bis Sonnabend: Liselott uon Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, ö n Mädel. Rechnungsrat Mengering in Berlin

Fr 6 5

ö ; ; schaft. Abends 7 Uhr: Jung fer Cnwvätlerias rusti- Sonnenfchein. Operette in dret Akten

Georg Jarno. l ( Montag und folgende Tage: Jungfer Uraufführung in Deutsch, Sounenschein.

2

ö Zirkus Kusch. Sonntag: 2 große ;

Komische Oper. (An der Weiden Vorstellungen, Jlachmittagz 3 Uhr und dammer Bräcke) Sonntag, Nachmittags Abends 73 Uhr. In beiden Vorftellungen:

Montag und Mittwoch: Liebe. le lhrz . i erntzfigten „Pressn: Tan austezeichnete und reichhaltige

Dienstag und Freitag: Peer Ghnt. Liebeszauber. Abendz 77 Ühr: Zirkus Program. (Nachmittags

Donnerstag und Sonnabend: Der Liebeszauber. Operette in drei Akten hat jeder Erwachsene ein angehöriges Rind

Schön er von Vletor Leon. Mußt von Oskar auf allen Sitzpläßen frei; jedes weitere Straus. Kind zahlt halbe Preise.)

Montag und folgende Tage: Das großartige Zirkus Prograrim.

Kantstraße 12.) . 3. Niusist c Familieunachtrich ten.

n t: Frl. Cilli Krummacher mit Hrn. Gerichtsassessor Werner Nolte (Potsdam Berlin). Frl. Anne⸗ Marie von Boineburg⸗-Lengsfeld mit Hrn. Gert Frithjof, Okonkowski d' Oli⸗ beira (Schloß Weilar, Rhön Berlin). Vermählt: Hr. Heinrich Frhr. von u. zu Mannsbach mit Frl. Curta von

Kyans (Hohenlübbichow). Hr. Dr. yhilos. Alexander Dorner mit Frl. Karola von Broich (Berlin). Hr.

Generalleutnant Roderich von Schoeler mit Helene Gräfin von Zeppelin-Äsch—⸗ hausen, geb. Freiin Böcklin von Böcklinsau (Casseh.

Gestorben: Hr. Franz von Parrart Herr auf Bonstetten, Hauptmann a. D.

Uhr: Die Puppe.

Verantwortlicher Schriftleiter.

J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Der Vorsteher der Geschäftsstelle,

, Sonnabend: Fidelio. Sonntag: der Pfakz. h hr: Abends . Ubr Hes Kaftast n Die Meistersing'r von Nürnb eln! fals k Zu ö (Das Extemporale.) Lustspiel in drei Verlag der Geschéftsstelke (Men gering Schauspielhaus. Dienstag: Minng ür: Carmen. Dper in vier Äkten Aten von Hans Sturm und Moritz in Serlin.

uon Barnhelm. Mittwoch: Die

Nüäuber. Donnerstag: Goriolan. bergerstr. Io / 70, gegenüber dem Zoologischen frei bearbeitet von Henry Meilhac und

Dentsches Aünstlertheater. Nürn. if Fee tien; Färber. öh . I J , e,, man folgende Tae: Ge enn Serla tan tall. Herr. W fer e, .

Drat der Norddeutschen Buchdruckerei umd

Keita: Gespenster. Sonnabend: Garten. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ludopie Halcvy. Muff bon Georges Mädel. . N .

Coriglgu. Sonntag: Nachmittags: Zu . Preisen: . Nacht Bizet. ͤ ö . . Vier Beilagen

. Volksvorstellung zu ermäßigten deleuchtung. Abendz 75 Uhr: Die Montag: Tiefland. Thaliathenter. (Dresdenerstr. 2s73 seinschlie ßlich Börsenbeilage) Freisen: Minna von Barnhelm. letzten Ritter. Komödie in fünf Akten q Dienstag: Martha oder Der Markt Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu er— und Erste und Zweite

Abends; Coriolan. von Heinrich Pfeiffer. zu Richmond. mäßigten Preisen: Polnische Wirt! ger rgl⸗ San delgregi fer Be .

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. 2 6

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

2 2069.

Berlin, Sannahend, den 13. September

1919.

ͤsgvꝑ

Amkliches.

Deutsches Reich.

Berani t men nh

betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917.

Vom 11. September 1919. Auf Grund des Art. S838 der Verfassung des Deutschen

*

Reichs vom 11. Auaust 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1383) und des Gesetzes über Postgebühren vom 8. September 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1519) wird die Postordnung vom 28. Juli ,, Zustimmung des Reichsrats wie folgt ergänzt und geändert.

1.

9

8

2

Ct

10.

12.

13.

14.

Im 5 1 „Allgemeines“ ist in der Ueberschrist hinzuzusetzen: Art der Freimachung. In demselben 8 (P) tritt als nener Abs. III hinzu:

III Alle Postsendungen, mit Ausnahme der gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefe und Postkarten, unterliegen dem Frei⸗ machungszwang (5 1, 2 und 3 des Gesetzes über Postgebühren, , , , n 1 18, d, , , , 28 und 37 Tr R . Im § 2 „Meistgewicht“ ist die letzte Zeile zu ersetzen durch: für Pakete 20 kg.

Im § 4 „Ausschrift“ ist im ersten Satze des Abs. III das Wort „Freimachung,“ zu streichen. In demselben 8 (4) ist am Schlusse des Abs. IV hinzuzufügen:

Auf dem Paket ist der Name und Wohnort nebst Wohnung des Absenders anzugeben; in das Paket obenauf ist ein Doppel der Aufschrift zu legen.

Im § 7 „Postkarten erhält der Abs. III folgenden Wortlaut:

III Andere Postkarten werden zugelassen, wenn sie in Form und Papierstärke nicht wesentlich von den amtlich ausgegebenen ahweichen und nicht größer sind als die Paketlarten. Die Auf— schrift „Posttarte“ brauchen sie nicht zu tragen.

In demselben § (7) erhalten die Abs. VI und VII folgenden Wortlaut:

VI Die Gebühr beträgt, mit Ausnahme des Orts und Nach— barortsverkehrs (86 37), für die einfache freigemachte Postkar'e oder für jeden der beiden Teile der Doppelkarte 15 Pf., für die einfache nichtfreigemachte Postkarte 350 Pf. ;

VII Für unzureichend freigemachte Postkarten wird das Doppelte des Fehlbetrags, auf eine durch 5. teilbare Pfennigsumme nach oben abgerundet, nacherhoben.

Im § 8 „Drucksachen“ ist im Abs. J hinter „Abdrucke oder Ab⸗ züge, die“ ein uschalten: als mechant che Verpielfältigungen deut lich erkennbar und

In demselben § (8) ist in Abs. X hinter 7. einzuschalten:

7a) in Empfangsbestätigungen über Wertsendungen, Post—⸗ anweisungen uw. den Betrag handschriftlich anzugeben;

In demselben (8) erhalten die Abs. XII und XIII folgenden Wortlaut: e

XII. Drucksachen müssen vollständig freigemacht sein. Die

Gebühr beträgt:

bis 50 g einschließlich .... 5 Pf., bers, ! HJ , ; J 250 , 's d 500 g, 1g . J

Für Blindenschriftsendungen beträgt die Gebühr: bis 50 g einschließlich .. 5 Pf., über 50 1896 l . z . 1 1 kg . 2 1n / 2 . 9. 30 ö. . 3 . k

Nichtfreigemachte Drucksachen werden nicht abgesandt.

XIII Für unzureichend freigemachte Drucksachen wird das Doppelte des Fehlbetiags, auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach oben abgerundet, nacherhoben.

In demselben 5 (8) erhält im Abs. XVM] der erste Satz fol⸗ genden Wortlaut:

Die Gebühr beträgt 1 Beilagestücks.

Im § 9 „Geschäftspapiere“ erhalten die Abs. V und VI fol⸗ genden Wortlaut:

V Geschäftspapiere müssen vollständig freigemacht sein. Die Gebühr beträgt:

Pf. für je 25 g jedes einzelnen

bis 250 g einschließlich .. 2960 Pf., über 250 500 ö J,, oe n. 149 . wd

Nichtfreigemachte Geschäftspapiere werden nicht abgesandt.

VI Für unzureichend freigemachte Geschäftspapiere wird das Doppelte des Fehlbetrags, auf eine durch 5h. teilbare Pfennig⸗ summe nach oben abgerundet, nacherhoben.

Im 8 10 „Warenproben“ erhalten die Abs. IX und X folgen⸗ den Wortlaut: .

IX Warenproben müssen veollständig freigemacht sein. Die

Gebühr beträgt: bis 250 g einschließlich .... 20 Pf.,

ie dn o . J 3

Nichtfreigemachte Warenproben werden nicht abgesandt.

X Für unzureichend sreigemachte Warenproben wird das Doppelle des Fehlbetrags, auf eine durch 5 teilbare Pfennig— summe nach oben abgerundet, nacherhoben.

Im 8 11 „Mischsendungen“ erhalten die Abs. IJ und III folgen⸗ den Wortlaut: ö

II. Mischsendungen müsssen vollständig freigemacht sein. Die Gebühr beträgt:

ö bis 250 g einschließlich.. .. 20 Pf.,

über 39 , 809 ö d

k 14g . n

Nichtfreigemachte Mischsendungen wenden nicht abgesandt.

11 Für unzureichend freigemachte Mischsendungen wird das Doppelte des Fehlbetrags, auf eine durch 5 teilbare Pfennig summe nach oben abgerundet, nacherhoben.

Im § 12 „Pakete“ erhält der Abs. J folgenden Wortlaut:

1 Jedem Paket muß eine Paketkarte beigegeben sein. ; In demselben 8 (12) sind die Abf. II bis V zu streichen, die folgenden Abs. VI bis XIII erhalten die Bezeich nurg l bis 1X.

2 .

In demselben § (12) ist im Abf. XI (länftig Vi) der letzte

Satz zu streichen. In, demselben 5 (12) sind im Abs. XIII (känftig 1X) zu streichen; die Zahl der zur Paketkarte gel örenden Pakeie. Im § 13 „Einschreibsendungen“ erhält der Absatz IV folgenden Wortlaut: . 1X Außer der Brief⸗ oder Paketgebühr wird eine Einschreib⸗ 36 von 30 Pf. ohne Rücksicht auf Entfernung und Gewicht oben.

*

20. Im § 16 „Verschluß der Pakete und Wertsendungen; Kenn⸗

33. 34.

35.

37.

38.

39. 40.

41.

42.

43

45

zeichnung der von der Reichsabgabe befreiten Pakete „sind in

der Ueberschrift der Satz Kennzeichnung der von der Reichs—

. befreiten Pakete“ und im Abs. I der zweite Unterabsatz zu reichen.

Im 5 17 „Besondere Anforderungen an Verpackung und Ver⸗ schluß der Briefe mit Geldstücken und Geldsendungen über

mehr als 100 ½ ist im ersten Unterabsatz des Abs. III der letzte Satz zu streichen.

In demselben (17) ist im Abs. IV der letzte Satz zu streichen.

Im S§z 18 „Postaufträge“ ist im Abs. J unter Ziffer 1 statt Beträge bis 800 S“ zu setzen: Beträge bis 1000 MS.

In demselben § (18) ist im Abs. II unter Ziffer 1 statt „Ge⸗

samtsumme 800 M6“ zu setzen: Gesamtsumme 1900

„In demselben 5 (18) ist im ersten Satze des zweiten Unter—

absatzes unter III statt der Zahl „25“ die Zahl „30“ zu setzen. In demselben F (18) ist im Abs. IX am Schlusse des ersten Unterabsatzs stalt 800 6!“ zu setzen: 1000 46. In demselben § (18) ist im ersten Satze des Abs. W zu streichen: „und der Reichsabgabe“. In demselben 5 (18) erhält der erste Absatz des Abs. XVI fol⸗ genden Wortlaut: XVI Es werden erhoben: 1. für den Postauftragsbrief ...... G . 2. a. für die Uebermittlung des eingezogenen Betrags die Postanweisuungsgebübr nach § 26, 11 oder die Zahl—⸗ kartengebühr nach 5 5 Ziffer 1 des Postscheckgesetzes vom 26. März 1914; b. für die Rücksendung des angenommenen Wechsels 50 „; 3. wenn die Wechselsumme nicht gezahlt worden ist: a. für die Erhebung des Postprotestes ... ... 1416 50 Pf. b. für die Rücksen dung des protestierten Wechsels und der Protesturkunde im Fernverkehr ..... . im Orts- und Nachbarortsverkehr (5 37) .... . Im § 19 ‚Nachnahmesendungen' ist im Abs. 1 im Eingang statt 00 S“ zu setzen: 1060 υꝭ́. In demselben 5 (19) ist im zweiten Satze des zweiten Unter⸗ absatzes unter statt der Zahl „25“ die Zahl „30“ zu setzen. In demselben (19) sind im ersten Satze des AÄbs. V die Worte und der Reichsabgabe“ zu streichen.

In demselben 8 (19) erhält der erste Unterabsatz des Abs. IX

folgenden Wortlaut: 1X Für Nachnahmesendungen werden erhoben:

1. die Gebühr für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme, bei Einschreib⸗ und Wertsendungen auch die Einschreib, und die Versicherungsgebühr; .

2. eine Vorzeigegebühr von 25 Pf.;

3. für die Uebermittlung des eingezogenen Betrags die Post— anweisungsgebühr nach 520 II oder die Zahlkartengebühr nach dem Posischeckgesetz 5 Ziffer 1.

Im § 20 „Postanweisungen“' ist im Eingang des Abs. L statt

„»S00 !“ zu setzen: 1000 aS.

In demselhen 8 (20) erhält der erste Unterabsatz des Abs. II

folgenden Wortlaut:

II Postanweisungen sind freizumachen.

bis 5 S einschließlichtt.. 20 Ff. nher, on. ö ö , w 3, ö. , n e, . J 1 46.

In demselben 5 (20) ist im zweiten Satz des Abs. III statt der Zahl „25“ die Zahl „30“ zu setzen. In demselben 5 (20) ist am Schlusse des ersten Unterabsatzes des Abs. TTV, nach Ersetzung des Punktes durch einen Beistrich, in neuer Zeile hinzuzufügen: ferner für Ausfertigung des Ueber weisungstelegramms eine Gebühr von 25 Pf. In demselben 5 (20) sind im Abs. XV zu streichen: bei Ziffer 1 und 2 die Worte „einschließlich der Reichsabgabe“, bet Ziffer 3 und 4 die Worte „die Reichsabgabe“ einschlteßlich des voranstehenden Beistrichs. Im §z 21 „Posttrezitbriefe“ erhält der erste Unterabsatz des Abs. VI folgenden Wortlaut: VI. Es werden erhoben: 1. für die Einzahlung mit Zahlkarte die Gebühr nach dem Post— scheckgesetz 5 5 Ziffer 1;

2. für die Ausfertigung des Postkreditbriefß. .. . 1 66 3. für jede Rückzahlung w nn, vo, 15 f., b. eine Steigerungsgebühr von.... 10 Pf.

für je 100 M oder Teile davon.

Im 5 22 „Durch Eilboten zu bestellende Sendungen“ ist im ersten Satze des Abs. IV statt ‚So0 zu setzen: J000 σ . Im 5 23 .„Bahnhofsbriefe“ ist im Abs. IV zu setzen

statt 12 S6: 15 6 ,

statt 4 MH,: 5 S,.

In demselben 5 (23) treten als neue Abs. V und VI hinzu;

V Bei Bahnhofsbriefen, die Zeitungen enthalten (Zeitungs— Bahnhofsbriefe), sind für die Aufschrift weiße rot umrandete Zettel mit der Bezeichnung „Zeitungs. Bahnhofsbrief für den. Bahnhofsbuchhändler (die Bahnhofsbuchhandlung) in . . . . . .“ zu benutzen. Die Beschaffung der Aufschriftszettel ist Sache des Verlegers.

VI Die vom Empfänger vorauszuzahlende Gebühr für Zeitungs⸗-Bahnhofsbriefe beträgt 15 Pf. monatlich für jedes Zeitungestück, gleichviel wie oft die Zeitungen erscheinen. Für die aus einem Verlagsort herrührenden, für denselben Empfänger bestimmten Zeitungen ist jedoch eine Mindestgebühr von 1 9 50 Pf. monatlich und eine Höchstgebühr von 15 M monatlich zu entrichten. .

Für Zeitungs-Bahnhofsbriefe, die für die zweite Hälfte des Monats (vom 15. ab oder später) bezogen werden, wird nur die Hälfte der Gekühr erhoben, wobei als Mindestbetrag 765 Pf., als Höchstbetrag 7 6 50 Pf. berechnet und überschießende Pfennigbeträge auf eine durch 5. teilbare Pfennigsumme nach oben abgerundet werden. ;

In demselben 8 (23) erhält der Abs. V die Bezeichnung Vl. Im § 24 „Dringende Palete“ erhält der Abs. IV folgenden Wortlaut: IV Der Absender hat bel der Einlieferung vorauszuentrichten: 1. die Paketgebühr, 2. eine besondere Gebühr von 2 Y, Xu. U. (II) die Eilbestellgebühr (5 22). Im § 25 „Briefe mit Zustellungsurkunde“ ist der zweite Unter⸗ absatz des Abs. VI zu streichen. In demselben § (25) erhält der erste Unterabsatz des Abs. VIII folgenden Wortlaut: . VIII Für Briefe mit Zustellungsurkunde werden erhoben: 1. die gewöhnliche Briefgebühr, 2. eine Zustellungsgebühr von 40 Pf, 3. die Briefgebühr für die Rücksendung der Zustellungsurkunde im Fernverkehr von 20 Pf., im Orts⸗ und Nachbarortsverkehr G 37) von 15 Pf.

45. In demselben 8 (26) ist im letzten Satze des Abs. VIII hinter „das Porto“ zu streichen: usw.

47. Im § 26 Rückschein* ist zu setzen

im Abs. Il, letzter Satz. statt ‚20 Pf.“: 40 Pf.,

im Abf. IV statt ‚20 Pf.“: 40 Pf.

48. Im § 29 ‚Ort der Einlieferung“ ist in der letzten Zeile des zweiten Unterabsatzes im Abs. III statt ‚S00 M zu setzen:

1000 S6.

49. In demselben § (29) sind zu streichen

im Abs. V, erster Satz,“, der Reichsabgaben ,

im Abs. VI. „und der Reichsabgabe!.

50. Im §z 30 „Zeit der Einlieferung“ ist im Abs. VIII (am Schlusse) statt 20 Pf.“ zu setzen: 40 Pf.

51. Im 33 „Zurückziehung von Postsendungen und Aenderung von Aufschriften durch den Absender“ erhält der Abs. VI folgenden Wortlaut:

VI Die Rückforderung oder das Verlangen der Aufschrift⸗ änderung wird brieflich oder telegraphisch von der Aufgabe⸗ Postanstalt der anderen übermittelt, die den Auftrag ausfuͤhren soll. Ver Absender hat dafür zu entrichten:

1. bei hrieflicher Uebermittlung die Gebühr für einen einfachen

Einschreibbrief,

2. bei telegraphischer Uebermittlung die Gebühren für das Tele⸗ gramm, 3. außerdem in jedem Falle eine Ausfertigungsgebühr von 25 Pf.

52. In demselben § (33) sind im Abf. VII] zu streichen

im ersten Satze: „und die Reichsabgabe“ ,

im zweiten Satze: „leinschließlich der Reichsabgabe)“

53. Im § 34 „Aushändigung von Postsendungen an den Empfänger an Zwischenorten“ erhält der Abs. II folgenden Wortlaut:

II Die Gebühr wird nach der wirklichen Beförderungs⸗ strecke berechnet. Gebühr sür freigemachte Sendungen wird nicht erstattet.

54. Im § 36 „Bestellung und Bestellgebühren“ ist im Abs. I unter Ziffer 2c) statt „So „M“ zu setzen: 1000 Æ .

55. In demselben z (36) sind die Abs. III bis IX zu streichen; als neue Abf. III und 1V sind einzufügen:

III Für die Bestellung der Postsendungen, mit Ausnahme der durch Eilbosen zu bestellenden (6 22) und der im Postwege bezogenen Zeitungen (1V), wird keine Bestellgebühr erhoben.

IV Für das Abtragen der Zeitungen und Zeitschriften sind im Orts⸗ und Landbestellbezirt für jedes Stück monatlich zu entrichten:

Pf. für seltener als wöchentlich einmal abzutragende

Zeitungen,

Pf. für wöchentlich einmal abzutragende Zeitungen,

Pf. für jede weitere wöchentliche Abtragung,

Pf. für amtliche Verordnungsblätter.

Das Zeitungsbestellgeld wird für die Dauer der Bezugszeit vorauserhoben, und zwar vom 1. des Monats ab, in dem die Abtragung beginnt. Die Zeitungen usw. werden so oft abgetragen, als Gelsgenbeit dazu vorhanden ist.

56. In § 37 „Gebühren für Sendungen im Orts⸗ und Nachbarorts⸗ verkehr“ erhalten die Abs. J und II folgenden Wortlaut:

ä Für Ortssendungen (an Empfänger im Orts⸗ und Land⸗ bestellbezirk des Aufgabepostorts) beirägt die Gebühr:

a) für Briefe

M

8

freigemacht bis 20 g einschließlich 15 Pf., über 20, 250 . ' ö nichtfreigemacht , 20 . 1 K

e , ö . ö b) für einfache Postkarten oder für jeden der beiden Teile der Doppelkarte d i nnn,

II Dieselben Gebühren werden erhoben im Verkehr der Nachbarorte, auf die der Reichspostminister auf Grund von § 6 des Gesetzes über Postgebühren vom 8. September 1919 den Geltungsbereich der Ortsgebühren ausgedehnt hat (Nachbarorts⸗ verkehr).

57. In demselben § (37) erhalten die Abs. III und IV folgenden Wortlaut:

II Für eingeschriebene Sendungen, Sendungen mit Nach⸗ nahme und für Briefe mit Zustellungsurkunde kommen die Ge⸗ bübren nach 5 13, 19 und 25. für Briefe mit Wertangabe die Einschreibgebühr und die Versicherungsgebühr hinzu.

1V Für un sureichend freigemachte Briefe und Jostkarten wird das Doppelte des Fehlbetrags, auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach oben abgerundet, nacherhoben.

58. In demselben § (37 sind im Abs. Y die Worte „(einschließlich der Bestellgebühren § 36) ' zu streichen.

59. Im § 39 „An wen die Sendungen auszuhändigen sind“ ist am Schlusse des Abs III hinzuzufügen: Für ihre Behandlung hat der Vollmachtgeber eine Gebühr von 1 zu entrichten.

60. In demselben F (569) ist im Abs. VII die dreimal vorkommende

Angabe „S00 9 zu ersetzen durch: 1000 4.

61. Im § 41 „Aushändigung postlagernder Sendungen“ ist im Abs. J zu setzen ;

im zweiten Unterabsatz statt 509 Pf.“: 1 1 ,

im dritten Unterabsatz statt 25 Pf.“: 1 S6 .

62. Im § 42 „Abholung der Sendungen“ ist im Abs. Lim ersten Unterabsatz hinter niederlegen.“ einzufügen: Für ihre Be⸗ handlung hat der Aussteller eine Gebühr von 1 5 zu entrichten.

63. 3 demselben 5 (42) erhält der Abs. III am Eingang folgenden

usatz:

Privatpersonen, die ihre Postsendungen abholen oder ab— holen lassen und dazu ein besonderes Fach des Ausgabeschranks eingeräumt erhalten, haben eine jährliche Fachgebühr von 6 (6 vierteljährlich vorauszuentrichten. Wer nur Zeitungen abholt, ohne daß dazu ein besonderes Fach beansprucht wird, hat eine Ausgabegebühr in Döhe der Hälfte des Zeitungsbestellgeldes (5 36, IV) für die Dauer der Bezugszeit vorauszuzahlen, wobei Bruchpfennige auf volle Pfennige aufwärts abgerundet werden.

64. In demselben 8 (42) ist in dem ursprünglich ersten Satze des Abs. III zu setzen

statt 12 4: 16 M , stait „18 M6: 21 .

65. In demselben S (42) ist im Abs. VIII der Schlußfatz zu streichen.

66. Im § 44 ‚Nachsendung der Postsendungen“ erhaͤlt der erste Satz des Abs. IV folgenden Wortlaut:

Für Pakete und Wertbriefe wird im Falle der Nachsendung die Paket⸗ oder Briefgebühr und die Versicherungsgebühr von Bestimmungsort zu Bestimmungsort zugeschlagen.

67. In demselben 5 (44) ist im Abs. IV im letzten Satze des ersten Ünterabsatzes statt „1 A6“ zu setzen: 2 .S.

68. In demselben § (44) ist im zweiten Unterabsatz des Abs. IV hinter neingeschriebene Briefe“ einzuschalten: und Postkarten

69. In demselhen S (44) ist im Abs. V statt des ersten und zweiten Satzes zu setzen:

Eine bei der Post bestellte Zeitung wird auf Verlangen des

Beziehers an eine andere Postanstalt überwiesen. Lieg! diese in einem anderen Postort, so ist eine Gebühr von 1 A6, legt sie in demselben Postort, eine Gebühr von 60 Pf. zu entrichten.