1919 / 209 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

fo. Im 5 a5 „Behandlung unbestellbarer Posisendungen am Be— k ist im Abs. II im letzten Unterabsatz statt . 20 Pf.“ zu setzen: Pf.

Tz. In demselben s (45) sind im Abs. III im letzten Unterabsatz die

Worte und die Reichsabgaher zu streichen.

72. ö ist im Abs. IV im ersten Satz stalt „20 Pf.“ zu sctzen: 5 .

75. In demsclben (zo) erbält der erste Satz des Abs. VIII folgenden Wortl cut:

Bei zurückzusendenden Paketen und Wertbriefen ist Paket— oder Briefgebkhr und Versicherungsgebühr auch für die Nücksendung zu entrichten.

74. In demselben 5 (6) ist im Abs. VIII im letzten Satze statt IL S pzulsetzen: 2 Æ .

76. Im 5 46 „Behandlung unbeslellbarer und unzulässiger Post⸗ sendungen am Aufgabeort oder am Wohnort des Abfenders“ ist e! im letzten Satze hinter „Briefe“ einzuschalten: und

ostkarten.

765. In demselben 8 (16) ist im Abs. II der zweite Satz zu streichen.

77. Im § 47 ‚Lausschreiben über Postsendungen“ erhält die Ueber—⸗ schrift folgenden Wortlaut:

Laufschreiben über Postsendungen; Anträge auf Anstellung von Nachforschungen, Ausfertigung von Doppeln.

78. k ist im ersten Satze des Abs. Lstatt ‚20 Pf.“

zu setzen: 40 Pf.

79. In demselben S (47) sind als neue Abs. II und IV einzufügen:

III Die Kosten der Anstellung umfangreicher Nachforschungen, die von der Post nicht verschuldet sind, hat der Antragfteller zu Arstatten. Ihre ungefähre Höhe ist ihm vor Einleitung der Nachforschungen bekanntzugeben; auf Verlangen hat er einen an—

gemessenen Betrag im voraus zu hinterlegen.

1 V Für die Ausfertigung von Doppeln zu Posteinlieferungs— scheinen und zu vom Empfänger verlorenen Portanweifungen (5 6 ist vom Antragsteller eine Gebühr von 25 Pf. voraus— zuentrichten.

80. . 8 35 l achlieferung von Zeitungen“ ist statt . 10 Pf.“ zu etzen: 25 Pi.

651. Im 5 50 „Zahlung des Portos und der anderen Gebühren“ ist im Abs. I im erslen Satze hinter „vorgeschrieben ist“ einzu— schalten: (5 16 III 0.

82. In demselben § (0) sind zu streichen

im Abs. II. zweiter Satz: ‚und die Reichsabgabe“ ,

im Ah. IV, erster Satz: „„ die Reichsabgabe“ ,

im Abs. V, erster Satz: „und keine Reichsabgabe“ ,

im Abs. Vl, erster Satz: „der Neichsabaabe“ ,

im Abs. Vl, zweiter Satz: und Reichsabgabe“

im Abs. VI, zweiter Unterabsatz: und die Reichsabgabe“.

E68. In demselben s (Ho) erhält der Abs. III folgenden Wortlaut:

. III. Reicht die am Ahbgangkort entrichtete Gebühr nicht aus, so hat der Empfänger die Nachschußgebühr zu zahlen. Wird die Nachzahlung verweigert, so gilt dich bei gewöhnlichen Briefsendungen sowle bei allen Sendungen vom Ausland als Vei— weigerung der Annahme. Bei unzureichend freigemachten Ein— schreibbriefen aus dem Inlande kann der Empfänger die Aus. lieferung ohne Gebührenzahlung verlangen, wenn zer den Ab— sender namhaft macht und den Briefumschlag zurückgibt. Den Fehlbetrag hat a'tdann der Absenzer zu entrichten.

84. In demselben (50) ist im Abf. Vll zu setzen

ee,

t

85. In demselben § (5M) ist im Abs. VIII statt „50 Pf.“ zu setzen:

86. Im 859 „Porto und Versicheruagegebühr für Reisegepäck“ er— halten die Abs. 11 und III folgenden Wortlaut:

II. Für das Reisegepäck ist bei der Einlieferung zu entrichten: beim Gewicht ? . ö J . . J

III An Versicherungsgebühr für Retsegepäck mit Wertangabe werden für jedes Stück ohne Unterschied der Entfernung und unabhängig vom Gewicht 140 bf. für je 10000 Wertangabe oder einen Teil von 1000 S6 erhoben.

Vorstehende Aenderungen treten am 1. Oktober 1919 in Kraft.

Berlin, den 11. September 1919.

Der Reichspostminister. Giesberts.

Bedanntmachung zu dem Gesetz über die Zahlung der Zölle in Gold vom 21. Juli 1919. Reichtzgesetzbl. S. 1361. Das Aufgeld beträgt für die Kalenderwoche vom 14. bis 20. September einschließlich 3845 vom Hundert. Berlin, den 11. September 1919. Der Reiche minister der Finanzen. J. A.: Zapf.

Bekanntmachung. Nr. F. R. 320 /S. 19. KRA.

Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung be— kreffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, be— treffend Auflösung des Neichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (RGB. S. 456) folgendes bestimmt: ;

Artikel 1

Tie von den Kriegsministerien oder den Militärbefehlshabern erlassenen, den Betroffenen namentlich zugestellten Verfügungen, be⸗ treffend Beschlagnahme und Meldepflicht von Wismut, Wit muterzen und wismuthaltigen Materialien jeder Art, einschließlich eigener Erzeugung der Betroffenen, werden hlermit aufgehoben. .

Artikel 1I Diese Bekanntmachung tritt am 12. September 1919 in Kraft. Berlin, den 12. September 1919.

Der Reichzwehrminister. J. A.: Wolffhügel.

Bekanntmachung. Nr. F. R. 100,9. 19 KRA.

Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung be⸗ treffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, be⸗ lceffend Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (RGBl. S. 438) fol⸗ gendes bestimmt: .

,

Dig von den Militärbefeblshabern unter Nr. W. IL 23341. 16 KEA im Jahre 1916 erlassene, den Betroffenen namentlich zu— geste lte Anordnung. wonach es ünterfggt wurde, obne Zustimmung der Kriegẽroh st off Abteilung des Preußischen Kriegsministeriums über im Auslande für Fechnung der Betroffenen Tagernde Mengen an Baumwolle, Linters, Baumwoll. 3 . oder Waumwollabfälle zu versügen, und nach ver die betreffenden Mengen zu melden waren, wird hiermit so well

aufgehoben, als és sich nicht um in der Schweiz lagernde Baumwoll— spinnstoffe handelt. ; Artikel

Diese Bekanntmachung tritt am 12. September 1919 in Kraft. Berlin, den 12. September 1919. Der Reichswehrminister. J. A.: Wolffhügel.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. September 1919 ist auf Blatt 93 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: . Der zwischen den Arbeitgebern und den Arbeit— geberverbänden in Sebnitz sowle dem Gewerkschafts— bund der Privatangestellten von Sebnitz und Um— gegend am 1. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs bedingungen der kauf— männischen Angestellten wird gemäß S 2 der Ver— ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirkʒn Sebnit für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 15. September 1919. Der Reicht arbeits minister. J. V.: Dr. Schweyer.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichs arbeitsministertums verbindlich ist, können bon den Vertrageparteien einen Abbruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. September 1919.

Der Registersührer. Pfeiffer.

ö e nn m g chu h g,

Unter dem 8. September 1919 ist auf Blatt 95 des Tarif⸗ registers elngeiragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft Kauf⸗— männiscker Verbände, Ortsvereinigung Darmstadt, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, der Darmstädter Industriellen-ereinigung, dem Verband Deutscher Nahrungsmittel-Großhändler, Ortsgruppe Darmstadt, dem Verein der Detaillisten von Darmstadt, Ortsgruppe Darmstadt, dem Reich sver— band Deutscher Feinkoskaufleute und den Firmen Ludwig Joseph, Gebrüder Trier und Kohlengroß— andlung Ludwig Fischer am 22. Mai 1919 abgeschiossene Tarifvertrag zur Regelmng der Gehalts- und Anflellungs— bedingungen der kausmännischen und technischen Angestellten in Industrie und Handel wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt— bezirk Darmstadt für eallgemein verbindlich erklärt. Die all— gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. September 1919.

Der Reichtzarbeitsminister. J. V.: Dr. Schw eyer.

Das Tarifregister und die Registergkten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33734, HFimmer 70p, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertigg infolge der Erklärung des Reicksarbeitsministerums verbindlich ist, können von den Vertragepartesen einen Abdruck des Tarlfpertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. September 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. September 1919 ist auf Blatt 94 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft des Augs— burger Einzelhandels e. V., dem Gewerkschaftsbund kauf männischer Angestelltenverbände, Orts ausschuß Augsburg, dem Reichsverband deutscher Angestellten, Ortsgruppe Augsburg, und dem Zentralverband der Handlungsgehilfen, Sitz Berlin, Ortsgruppe Augs— burg, am 6. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag ur Regelung der Gehalts- und AÄnstellungshedingungen der kauf— männischen Angestellten im Einzelhandel wird gemäß S 2 der Ver⸗ ordnung vam 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Augsburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Septem⸗ ber 1919.

Der Reichsarbeitsminister J. V.: Dr. Schweyer.

Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reichtarbeits- ministeriim Berlin NW. 6, Luisenstraße 33154, Zimmer 70 p, während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. September 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Genehmigungsurkunde.

Auf Grund des 8 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 67 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Stadt Mainz die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber nebst den zu⸗ gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von

15 000 0o 4,

in Buchstaben: Fünfzehn Millionen Mark, erteilt zur Be⸗ schaffung der Mittel für Errichtung von Kleinwohnungsbauten für Minderbemittelte, sür Umgestaltung des Floßhafens zu einem Industriehafen, für Erweiterung des Gaewerkes und des Elektrizitätswerkes, zur Erbauung von Straßen und Kanälen in Mainz und Mainz⸗Mombach, für Ausbau des Rheinufers in Mainz-Kastel unterhalb und oberhalb der Straßenbrücke, für Kriegsausgahen, für Erweiterung des Gaswertes, Ver— legung einer zweiten Gashauptleitung vom Gaswerk nach der Stadt, Beschaffung von Gasmesfern und Münzgagmessern nebst Einrichtungsgegenständen. =

6

und 2000 6 auszufertigen, und zwar in der Weise, daß für je eine Million Mark des Anlehens

300 Schuldverschreibungen zu 500 6 150 000 M 5 s „1000 6 S665 600 4. 175 ö. „2000 S6 3Z50 000 M6

*

975 Stück 1000000 A ausgegeben werden.

Dos Anlehen ist durch die Stadt Mainz unkündbar bis zum 1. Januar 1929. Von diesem Tage an steht der Stadt Mainz das Recht zu, zu jeder Zeit mit dreimonatiger Kündi⸗ gung die im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen ganz oder leilweise behufs Rückzahlung des Kapitalbetrages zu be⸗ rufen. Den Inhabern der Schuldoerschreibungen steht ein Kündigungsrecht der Stadt gegenüber nicht zu.

Die regelmäßige Tilgung des Anlehens erfolgt vom Jahre 1825 ab mit jährlich 1 Prozent bes ursprünglichen Kapitalbetrags, zuzüglich der durch die Kapitalrückzahlungen ersparten Ziüsen, Tzurch Rückkauf oder Verlosung.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird vom Staat nicht gewährleistet.

Darmstadt, den 7. März 1919.

Hessisches Staats ministerium. Ulrich.

Genehmigungsurkunde.

Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 67 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Stadt Mainz die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber nebst den zu⸗— gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von

10 000 000 M, in Buchstaben; Zehn Millianen Mark, erteilt zur Beschaffung von Mitteln für den Ausbau der Straßenbahn von Mainz— Kastel nach Mainz-Kostheim, die Erwerbung von Gebäuden und Grundstücken, die Wiederherstellung des Kur fürstlichen Schlosses, Aufwendungen infolge Uebernahme von Ueber⸗ tenerungekosten bei Errichtung von Wohnungsbauten, Bereit⸗ stellung weiterer Mittel zur Errichtung von Wohnungsbauten, für Kriegtzusgaben und Mehraufwendungen für bereits ge— nehmigte und in der Ausführung begriffene Unternehmungen.

Das Anlehen darf nach Wahl der Stadt im ganzen oder in Teilbeträgen begeben werden. Die Schuldverschreibungen sind mit jährlich 40/0, fällig halbjährlich je am 1. August und 1. Februar, zu verzinsen und in Stücken zu 500 , 10900 M6 und 2000 6 auszufertigen, und zwar in der Weise, daß für je eine Million Mark des Anlehens

300 Schuldverschreibungen zu 500 S 150 000 M 500 ö ,,, 175 ö , 975 Stück 1000000 60

ausgegeben werben.

Dos Anlehen ist durch die Stadt Mainz unkündbar bis zum 1. Januar 1929. Von diesem Tage an steht der Stadt Mainz das Recht zu, zu jeder Zeit mit dreimonatiger Kündi⸗ aung die im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen ganz oder teilweise behufs Rückzahlung des Kapitalbetrages aufzu—⸗ rufen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kündigungsrecht, der Stadt gegenüber nicht zu.

Die regelmäßige Tilgung des Anlehens erfolgt vom Jahre 1926 ab mit jährlich 1 Prozent des ursprünglichen Kapital⸗ betrags, zuzüglich der durch Ne Kapitalrückzahlungen ersparten Zinsen, durch Rückkauf oder Verlosung.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Drifter erteilt. Die Befriedlgung der Jnhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird vom Staat nicht gewährleistet.

Darmstadt, den 27. Juni 1919.

Hessisches Staaisminisierium. Ulrich.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 170 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 7028 einen Erlaß, betreffend Vereinigung des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums und des Reichs ernährungz ministeriums, vom 5. September 1919, unter

Nr. 7029 das Gesetz über Postgebühren, vom 8. September 1919, unter

Nr. 7030 das Gesetz zur Aenderung des Postscheckgesetzes vom 26. März 1914, vom 8. September 1919, unter

Nr. 7031 das Gesetz, betreffend Telegraphen⸗ und Fern⸗ sprechgebühren, vom 8. September 1919, und unter

Nr. 7082 eine Bekanntmachung über Einfuhr ausländischer Kohle auf dem Wasserweg und ihre Verteilung, vom 8. Sep⸗ tember 1919.

Berlin, 10. September 1919.

Postzeitungs amt. Krüer.

Vie von heute ab zur Ausgabe gelangendtn Nummern 171 und 172 des Reichs⸗Fsesetzblatts enthalten:

Nummer 171 unter Nr. 7033 das Gesetz über Enteignungen und Entschädi⸗ gungen aus Anlaß des Friedensvoertrags zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten⸗ Mächten, vom 31. August 1919. und unter Nr. 7034 das Autsführungsgesetz zum Friedensvertrage, vom 31. Augusi 1919, Nummer 172 unter Nr. 7035 eine Bekanntmachung wegen Aufhebung der Verordnung über drin Zahlungaverkehr mit dem Ausland, vom 23. Juli 1919, unter Nr. 7036 eine Bekanntmachung über Aufhebung der Ver⸗ ordnung, betreffend den Nachnahme⸗ und Frachtverkehr mit dem Ausland, vom 23. Juli 1919 unter Nr. 7037 das Gesetz gegen die Kapitalflucht, vom 8. Sep⸗ tember 1919, und unter Nr. 7038 eine Bekanntmachung über die Aufhebung des Belagerungszuslands über das Gebiet der Stadt Bremen und

Das Anlehen darf nach Wahl der Stadt im ganzen oder über das bremische Londgehiet, vom 7. September 1919.

in Teilbeträgen begeben werden. Die Schuldverschreibungen sind mit jährlich 46,9, fällig halbjährlich je am 1. April und

1. Oktober, zu verzinsen und in Stücken zu 500 MS, 1000 MS

Berlin, den 11. September 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

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Pren

e e n.

Ministerium des Innern. In der Woche vom 31. August bis 6. September 1719 auf Grund der Bundesrafgverobnung vom 15. Februar 1817

über Wohlfahrtspflege während des Krieges genehmigte Iöffentliche Sammlungen, 2 Vertriebe von Gegenständen.

** ——— 8 Stelle, an die e S Name und Wohnort gu fordernder Wohlsahrts: we die Mittel 2 . . ö ö Su förde ohlsahr e ,,, , ö ne * des Unternehmert ö abger ihr werden ö,, . * sollen ausgeführt wird

1I) Samm lungen. Zugunsten der Vereinigung „Freitische Der Magistrat

1Magistrat Charlottenburg unste e ür Kinder Groß-Berlins“ 2 Josefs-Gesellschaft, charitatirer Heilung, Pflege und gewerbli

Verein für Heilung, Pflege und gewerbliche usbil do verkrüppelter Personen in Bigge a. Ruhr

1 Invalidendank, Berlin Zugunsten des Invalidendanks

Berlin, dꝛn 11. Sept mber 1919.

bildung verkrüppelter Personen

Bis 31. März 1920. Stadtgebiet Charlottenburg. Sammlung von Geldspenden. (Verlängerung

. einer bereits erteilten Erlaubnis.)

che Aus. Jofefsgesellschaft in Im Jahre 1920. Rheinprovinz.

Bigge a. Ruhr Geldsammlung.

Y Vertrieb von Postkarten.

Bi 31. März 1920. Preußen. BVeitrieb von Postkarten von Haus zu Haus ist ausgeschlossen. (Ver⸗

längerung einer bereits erteilten Erlaubnis.)

U Invalidendank

Der Minister des Innern. J. A.: Graeser.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Die Wahl des Direktors der Landwirtschaftsschule in Samter Dr. phil. Heinrich Bünger zum Direktor der Land⸗ wirtschaftsschule in Dahme ist beslätigt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Scheehl beim Eisenbahnzentralamt in Berlin ist dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zur aushilfgweisen Beschäftigung in den Eisenbahnabteilungen überwiesen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst . und Voltsbildung.

Der Geheime Baurat Professor Schupmann ist zum ordentlichen Honorarprofessor in der Abteilung für Architektur en der Technschen Hochschule in Aachen ernannt worden.

B elannt im ach ung. P

Den Eheleuten Heinrich Schäfer in Sterkrade, Hagedornstr. Nr. 112 wohnhaft, wird mit dem heutigen Tage der Handel mit Fettwaren aller Art und Seife wie der 1 Dee Kosten, insbesondere auch die der öffentlichen Be⸗ anntmachung, fallen den Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 5. September 1919. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Der Beigeordnete: Dr. Heuser.

Bekanntmachung

Auf Grund der Bundesratsherordnung bvom 23. Septemher 19135, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hanzel (RGSBl. S. 603), ist dem Kaufmann Emanuel Chle bik aus Gleiwitz, Tosterstr. .. der Handel mit Zucker untersagt worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung trägt Chlebik. .

Gleiwitz, den 6. September 1919.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Jeenel.

K

AMichtamt liches.

Frankreich.

Der Oberste Rat der Alliierten hat in stiner vor⸗ gestrigen Vormittagssitzung die Antwort auf die deutsche Note, betreffend Artikel 61 der Reichsverfassung fesigestellt und, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit Zustimmung der tschecho⸗ slowatischen und der polnischen Friedengdelegation beschlossen, daß die Bevölkerung von Teschen selbst über ihr Schicksal ent⸗ scheiden soll. Die Vollsabstimmung soll unter ähnlichen Be⸗ dingungen wie die in Oberschlesien statlfinden.

Die Kommission für die Revision der Ver⸗ träge von 1839 hatte vor ungefähr zwei Wochen die Arbeiten unterbrochen, um den. holländischen Delegierten Ge⸗ legenheit zu gehen, bei ihrer Regierung Instrultion einzuholen hinsichtlich der Verschiedenheit der Auffgssung, die sich in bezug auf den zwelten Teil der von dir Kominission am 1. Juli duf—⸗ gestellten Entschließung ergeben hatte. Diese Entschließung war laut Meldung der „Agence Havas“ folgendermaßen abgefaßt:

Die allijerten und assoziierten Mächte haben in Anerkennung der Revisionsbedürftigkeit der Verträge von 1539 einer Kommission, bestehend aus Vertretern der Vereinigien Staaten, des britischen Reiches, Frankreichs, Italiens, Japans, Belgiens und Hollands, die Aufgabe übertragen, Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Ent⸗ schisßung ergeben sollen, und einen Vorschlag zu unterbreiten, der weder eine Verschiebung der territorialen Souveränität noch inser— nationale Abmachungen schafft. Die Kommission wird Belgien und Holland einladen, gemeinlame Formeln über Siffahrtswege, die im Geist der allgemeinen Grundsätze des Vertrags über Schiffahrtswege abgefaßt sind, zu unterbreiten.

Die Kommission trat nunmehr wieder zusammen. Der hollän⸗ dische Delegierte kündigte an, daß die holländische Regierung sich ber Formel anschließen werde, wie sie vom Vorstzenden der Kom⸗ mission abgefaßt wurde. 3 fand ein Meinungsautzlausch zwischen den Delegationen statt, der zu einer völligen Einigung über das Vorgehen in den zu prüfenden Fragen führte. Die belgischen uad holländischen Delegierlen werden mit Sach wer⸗ ständigen eine gemeinsame Formel über Schiffahrtswege aus⸗ arbeiten. Die Fragen, welche die Sicherheit Belgiens betreffen, werden von der Vollsitzung der Kommission geprüft werden, die hr diesbezüglichen Arbeiten mit nächster Sitzung beginnen wird.

In der Kammersitzung, in der über den Friedensz⸗

——

vertrag beraten wurde, sührte der Minister Loucheur laut nan gehandelt, sondern lediglich um eine Reaktion innerhalb der

Bericht der „Agence Havat.“ aus:

Alle Hilfsquellen, über die Deutschland verfüge, müßten in den Dienst der befreiten Gebiete gestellt werden. Was die Flotte be— treffe, sei er überzeugt, daß Frankreich an den Gerechtigkeitssinn der Alliierten appellieren könne und darnach keine Berteilung stattfinden würde, bevor die französischen Verluste ausgeglichen seien. 3,8 Mill. Tonnen seien bis Ende 1920 bestellt. Man müsse aber auf 5. Mill. Tonnen kommen, um die Unabhängigkeit Frankreichs im Handel erhalten zu können. Der Minister sprach die feste Hoffnung aus, daß die Be⸗ völkerung des Saargebiets sich nach 15 Jahren für Frankreich ent⸗ scheiden würde. Deutschland würde durchschnittlich jeden Monat 23 Millionen Tonnen Kohlen liefern müssen, einschließlich derjenigen des Saargebiets. Gegenwärtig ergäben sich nur 1,5668 Millionen Tonnen. Er schätze den Wert der aus Deutschland ausgeführten Kohlen vor dem Krieg auf 2,5 Milliarden und erkläre, daß die Ziffer verdoppelt werden könne. Deutschland habe so die Möglichkeit, jährlich 5 Milliarden abzuzahlen. Die deutschen Steuerzahler würden anderthalbmal stärker belastet als die französischen, wenn man die Mark zu 85 Centimes rechne. Die wirtschaftlichen Beziehungen seien notwendig.

Rußland.

Laut „Preßbüro Radio“ meldet das britische Kriege amt Kämpfe an drei Abschnitten der Archangelskfront. Zwei Dörfer an der Dwinag gingen verloren und wurden wieder— genommen. Die russischen Freiwilligentruppen haben an der Wologdabahn Farischritie gemacht.

Italien.

Der Ministerprzäsident beriet vorgestern Stellen das Auswanderungsprshlem, das für Itallen immer dringlicher wird, da eine starke Rückwanderung aus Amerika stattgefunden hat. Die meisten Staaten wiesen, wie der Mininerpräsident erklärte, italienische Auswanderer ab und Ilalien habe keine Arbeit für sie. Er stehe daher mit süd⸗ amerikanischen Staaten wegen der Einwanderung in Ver⸗ handlung.

Der „Agenzia Stefani“ zufolge unterbreilete Nitti vor⸗ gestern der Kammer ein Projekt über die Abtretung eines großen Teiles der Krongüter. Die Eröffnung wurde mit allgemeinem, langanhaltendem Beifall aufgenommen.

mit den zuständigen

Spanien.

Madrider Meldungen berichten, die Re gierung wolle eine Militärmission nach Algier enisenden zum Studium der Organisation der Fremdenlegion. Die spanische Re⸗ gierung beabsichtige eine ähnliche Organisation für die spanische Zone von Marolklo.

Belgien.

Der Ministerpräsident de la Croix eröffnete vorgestern in der Kammer die Verhandlung üher den Staatsh aus—⸗ ö , für 1919 und sogte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Die belgiscke Schuld betrage 1316 Milliarden Franes. Die Vorkrie 8anleihen, die 4132 000 600 betragen, würden zu Lasten der Regie der Cisenhahnen genommen, die deren Zinsendlenst und Tilgung übernehmen müßten. Die neue Schuld von 1300 Millionen werde von Veuischland bezahlt. In den 121 Milliarden Kriegsschulden seien namentlich die 71“ Milliarden deutsche Mark enthalten, die die Regierung nach Aufhebung der Besetzung habe zurückkaufen müssen. Von Deutschland könne man den Ersatz für eine derart hohe Summe in Gold nicht verlangen, da seine flüssigen Goldmark zur Verfügung der Wiedergutmachungskommisston stünden. Er glaube, daß eine Lösung, die die Alllierten gutheißen müßten, dadurch gefunden werden könne, daß man ein börseufähiges Werlpapler schaffe und daß die Reichsbank Belgien 77 Milliarden Mark Bons kreditiere, die Zinsen tragen sollen. Der Ministerpräsident erklärte ferner, ga es notwendig seß, baldigst die Kriegsentschädigungen, die sich auf 20 Milliarden beliefen, zu bezahlen, weil man sonst auch noch 5 vH Zinsen vergüten müsse, was eine schwere Belastung des Staats bedeute.

Niederlande.

Die Amsierdamer Blätter veröffentlichen den Wortlaut der Antwort des belgischen Ministers des Aus⸗ wärtigen auf die Protestnote der niederlänbischen Regierung wegen des Geheimauftrags der belgischen Regierung zur Veranstaltung belgischer Propaganda in ö Der belgische Minister des Auswärtigen beruft sich auf den Bericht der Kommission für belgische Angelegenheiten beim Obersten interalltierten Rat vom 8. März, der die belgische Regierung dazu be⸗ rechligt hätte, zu glauben, daß die Lösung der zwischen Holland und Belgien schwebenden Fragen unter Umständen auch eine territoriale Neuregelung mit sich bringen würbe. Zur Zelt der Abfassung des belgischen Gehelmschrelbens (30. Mah habe jedenfalls noch nicht festgestanden, in welcher Weise die Verträge von 1839 abgeändert werden sollten. Eg habe sich nicht um einen Geheimanschlag auf die Rechte der Niederlande

ü

erlaubten Grenzen gegen die e, ,. einer deutschen Vro⸗ paganda, die die belgischen Interessen beeinträchtigt habe. Zum Schluß wird gegen die vorzeilige Veröffentlichung der Protest⸗ a. des niederländischen Gesandten in Brüssel Elnspruch er⸗ oben. ) Schweden.

Der König hat vorgestern den deutschen Gesandten Frei⸗ herrn von Lucius zur Entgegennahme seines neuen Be⸗ glaubigungsschreibens empfangen.

Montenegro.

Die montenegrinische Regierung hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro““ zufsflge an die Friedenskonferenz und an die Regierungen der Großmächte einen Protest wegen der Nichtheranziehung Montenegros zur Unterzeichnung des öster⸗ reichischen Friedensvertrags gerichtet, obgleich sich dieser Staat von Anfang an freiwillig auf die Seite der Alliierten gestellt und mehr als 40 vH seiner Soldaten, über ein Drittel sein er Bevölkerung und schließlich seine nie angetastete Freiheit verloren habe. Montenegro bitte die Regierungen der Groß⸗ mächte einzuschreiten, damit der Verletzung der Ehre Monte⸗ negros unter Wahrung seiner gesamien erworbenen Rechte Ein⸗ halt getan werde.

Amerika.

Der amerikanische Senat hat nach einer Meldung des

„Nieuwe Rotterdamschen Courant“ entschieden, daß gegen die

Ratifikation des ameritanisch⸗-französischen Ver⸗ trags keine verfassungsmäßigen Hindernisse bestehen.

Statistik und Bolkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

In Memel ist, wie das ‚Memeler Damrfboot“ meldet, aus Anlaß der Verhaftung des Vorsitzenden des dortigen Arbeiterrats, Sahnwaldt, durch den Führer des in Memel liegenden Bataillons, Hauptmann Schmidt, gestern vormittag der dlIIgemetne Aus⸗ st and erklärt worden. Der Hauptmann Schmidt hatte Sahnwaldt verhaften und nach Tilsit überführen sowie das sozialdemokratische Blatt besetzen lassen. Die Ursache der Verhaftung sind einige Jettungsartikel. Der Hauptmann Schmidt hatte einen Soldaten

wegen Nichtgrüßens auf der Straße zur Rede gestellt. Der General⸗

streik, der auch das Gas-, Wasser⸗ und Elettrizitäts⸗ werk umfaßt, soll so lange aufrechterhalten werden, bis Sahnwaldt aus Tilsit zurückgekehrt und der Hauptmann Schmidt aus Memel entfernt ist.

Nach einer vom . W. T. B.“ übermittelten Meldung des Pꝛesse⸗ büros „Radio“ aus Annapolis wird infolge der unbefriedigenden Antwort Wilsons an die Stahlarbeiter für den 22. September ein allgemeiner Ausstand der Stahlarbeiter für das ganze Land (etwa 300 000 Mann) angekündigt, wenn die Stahltorporation keinen Vergleich herbeiführt. Der Präsident Wilson hat telegraphisch um Aufschub des Streits ersucht.

Verkehrsmwesen.

Der Telegramm⸗ und Farnsprechverkehr zwischen dem unbesetzten Deutschland und der französischen Besatzungszone des besetzten deutschen Gebiets einschließlich der Rheinpfalz, des Brückenkopfgebiets von Kehl und von Elsaß⸗Lothringen ist allgtmein wieder zugelassen. Die Beschränkungen im Telegramm⸗ und Fernsprechverkehr mit der amerifanischen Besatzungs⸗ zone sind ebenfalls aufgehoben.

s 5 1

Die Gebühren im deutsch-niederländischen Fernsprechverkehr sind vom 1. September ab erhöht worden. Nähere Auskunft erteilen die Fernsprechanstalten.

*

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, haben die Polen, nach zuverlässigen Nachrichten, den Personenverkehr auf der Streck: Po sen —Lissa eingestellt. Dagegen besteht noch der Güterverkehr.

Im Post verkehr mit dem Auslande sind fortan auch die türtische, bulgarische und die rumänische Sprache zugelassen.

Ge sundheitsõtaesen, Tierkraxrktzeiten und Äbsperrun stö⸗ maß regeln.

Gesundhetitsstand und Gang der Volkskrankheiten. (Nach den „Veröffentlichungen des Reicht gesundheitsamts“, Nr. 37 vom 10. September 1919.) . Pocken. .

Deutsches Reich. In der Woche vom 31. August bis 6. September wurden 25 Erkrankungen gemeldet, und zwar in Berlin und Neuksl!lln je l, in Buckow (reis Teitow) 3, in Schönermark (Kreis Angermünde, Reg.-Bez. Potsdam) A, in Lipine (Kreis Beuthen Land) l, in Hindenburg 2, in Antonienhütte und in Neudorf (Kreis Kattowitz) je 1, in Radlin (Kreis Nybnik, Reg. Bez. Oppeln) 3, in Frödenberg (Kreis Hamm), in Günnigfeld und Eickel (Kreis Gelsenkirchen, Reg.-Bez. Arnsberg) je 1, in Kamenz (Kreishauptmannschaft Bautzen) 2, in Chemnitz 6. . ö

Nachträglich wurden noch angezeigt für die Woche vom 24. bis 30. Auaust 14 Erkrankungen, nämltch in Friedersdorf 6, in Benaus3 und in Gassen (Kreis Sorau, Neg. Bez. Frankfurt) 1, in Hörde (Reg. Bez. Arne berg) , in Ost ritz und Rusdorf (Amtshauptmannschaft Zittau, Kreishauptmannschaft Bautzen) je 1, in Brunkensen (Kreis Dolzminden, Braunschveig) 1.

Ungarn. In der Zelt vom 14. bis 20 Juli, wurden 5 Er— krankungen gemeldet, und zwar in der Stadt Miskolscz, in den Komtitaken Pest⸗Pilis⸗Solt⸗Kiskun und Eisenburg je l, im Komitat Somogy z.

Fleckfieber.

Deutsches Reich. In der Woche vom 31. August bis 6. September wurden 4 Erkrankungen unter, der Zwilbeyslkerung angezeigt, und zwar in Berlin 1, in Pnisw (Kreis Gleiwitz, Neg.⸗Bej. Oppeln) 3. Außerdem wurden 6 Erkrankungen bei deuischen Soldaten mitgeteilt, nämlich beim Grenzschutz Ost, Armeegruppe Nord 3, in Königsberg i. Pr. 8 und in Weißenkrug (Domanialamt Warin, Mecklenburg⸗Schwerin) 1.

Nachsräglich wurden für die Woche vom 24. dis 30. August noch 5 Erkrankungen gemeldet, und zwar in Maxkee (Kreis Ostbavelland, Reg Bej. Pottdam) 3, in Breslau und in Meschede (Reg. Bez. Arnsberg) je 1.

Genickstarre. .

Preußen. In der Woche vom 24 bis 30. August gelangten 7 Erkrankungen und 3 Todesfälle) zur Anzeige in folgenden Re⸗ gierungsbezirken lund Kreisen!: Landespolizeibenirk Berlin?z (1