. 5 27 Die Mitglieder des Reichs finanzhofs werden vom Reichs prãsi⸗
denten auf Lebenszeit ernannt. Die übrigen Beamten ernennt daß 5§ 28
Reichs finanzministerlum.
Zum Mitglied des Reichefinanzhofd kann nur erngnnt werden, wer das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat. Mindestens die Hälfte der Mitglieder muß die Befähigung zum Richteramt er—⸗ langt haben.
5§ 29
Für die dienstliche Bestrafung der Mitglieder des Reichsfinanj⸗ bof und ihre Versetzung in den Ruhestand gelten die Vorschriften für die Mitglieder des Reichsgerichts. . Den Vertreter der Staattanwaltschaft bestimmt der Reichs⸗ präsident.
8 30
Bei dem Reichsfinanzhof werden nach Bedarf Senate gebildet.
Ihre Zahl bestimmt das Meichtzfinanzministerium. 5 31
Der Pröäsident führt den Vorsitz in dem großen Senat (5 39) und in dem Senate, dem er sich anschließt. In den anderen Senaten führen Senatspräsidenten den Vorsitz.
Der Vorsitzende wird in dem Senate von dem Mitglied vertreten das dem Dienftalter nach und bei gleichem Dienstalter der Geburl nach das älteste Mitglied ist. — ;
Der Präsident wird in seinen übrigen Geschäften von dem Senats—⸗ präsidenten vertreten, der dem Dienstalter nach und bei gleichem Dienst⸗ alter der Geburt nach der älteste ist.
8 32 .
Vor Beginn des Geschäftsjahrs verteilen der Präsident, die Senate präsidenten und die dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter der Geburt nach drei ältesten Mitglieder die Geschäfte unter die Senate und bestimmen dle ständigen Mitglieder der Senate sowie ihre regelmäßigen Vertreter. Hierbei entscheidet Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Auß— schlag. Jedes Mitglied kann mehreren Senaten angehören.
Die Anordnungen können im Laufe des Geschäftsjahrs nur ge— andert werden, wenn es wegen Ueberlastung eines Senats oder wegen Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder erforder⸗ lich wird.
8 33
Der Präsident kann bestimmen, daß ein Sengt in einzelnen Sachen, in denen bereits verhandelt ist, auch nach Ablauf des Ge—⸗ schästssahrs in seiner früheren Zusammensetzung verhandle und entschelde. .
g 34
Bej Verhinderung des regelmäß gen Vertreters eines Mitglieds bestimmt der Präsident einen zeitwelligen Vertreter.
§8 35 Im Senate verteilt der Vorsitzende die Geschäfte auf die Mit- glieder. § 3
Das Relchssinanzministerium kann Fragen der Auelegung der Steuergesetze dem Reichsfinanzhofe zur Negulachtung vorlegen. Im Falle des 5 25 Abs. 4 hat li. oberste Landesverwaltungsbehörde die gleiche Befugnis bei Fragen der Auslegung der Landetsteuergesetze.
5 37
Der Relchtzfinanzhof veröffentlicht seine Entscheidungen, soweit sie grundfätzlich' Bedeutung haben. Das Reichsfinanzministerium be— stimmt die Art der Veröffentlichung.
ö 5 38 .
Der Geschäftsgang des Relchsfinanzhofs wird durch eine Ge— schäftsordnung geregelt, die der Reichsfinanzhof auszuarbeiten und dem Reichsfinanzministerium zur Bestätigung borzulegen hat. ;
539 ;
Will ein Senat in einer Rechtsfrage von einer 3 § 37 ver⸗ zffentlichten Entscheldung abweichen, so hat er die Sache unter Be⸗ gründung seiner , , an den großen Senat zu verweisen.
Der große Senat besteht aus dem Präsibenten und den Senats präsidenten oder ihren Vertretern und aus vier Mitgliedern oder beren Vertretern, die nach 5 32 im voraus für ein Geschästsjahr zu bestimmen sind. Ferner haben der Senat, der abweichen will, und, wenn er von der Entscheidung anderer Senate abweichen will, auch diese Senate ein Mitglied zur Teilnahme an der Entschetdung in den großen Senat zu entsenden.
Soweit die Entscheidung in der Sache eine mündliche Ver— hanblung erfordert, erfolgt diese vor dem großen Senate.
Bel Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Fünfter Abschnitt. Ausschließung und Ablehnung der Beanmnten. 5 40
In Steuersachen soll nicht mitwirken,
1. wer selbst beteiligt istz,
2. ,, beteiligt ist, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, . wer mit einem Beteiligten in gerader Linie verwandt oder
eschwägert oder in der Seltenlinte im zweiten oder utten Grade verwandt oder im zweiten Grade ver⸗
schwägert ist, 4. wer für einen Beteillgten als gesetzlicher Vertreter oder als Bevollmächtigter aufzutreten berechtigt ist, b. wer Beamter oder . eines Beteiligten oder Mit⸗ glied des Aufsichtsrats einer beteiligten Gesellschaft ist, tz. ver bei einer angefochtenen Entscheidung oder Rechte— mittelentscheidung mitgewirkt hat; diese Vorschrift gilt nicht für die Entscheidung über den Einspruch. Wer nicht mitwirken soll, darf nicht zugegen i solange über die Angelegenheit beraten und entschieden wird.
8 ).
541 Handlungen einer Steuerbehbrde sind nicht deshalb unwirksam, weil ein Beamter, der nicht mitwirken sollte, sie vorgenommen oder bet ihnen mitgewirkt hat.
5§5 42 Ein Beamter 9 3) kann sich der i mn seines Amteã wegen Befangenheit enthalten. Er bedarf hierzu der Zustimmung des Deiters der Behörde, der er angehört; bel dem Leiter der Behörde entscheldet die vorgesetzte Behörde, bei Mitgliedern eines Gerichts pber eines Ausschusses die Kammer, der Senat oder der Ausschuß.
§8 43
Aus schußmitglieder, die ein gleiches oder ähnliches Geschäft be— treiben wie der Steuerpflichtige oder bei einer Ye eteiligt oder angestellt sind, die ein . oder ähnliches Geschäft betreibt, können zur Wahrung von Geschäfts. oder Betriebsgeheimnissen ab⸗ gelehnt werden, wenn der Ausschuß über Erwerb, oder Vermögens— HFerhältniffe det Steuerpflichtigen Auskunft wünscht, die nicht ohne Sfenbarung eines solchen Geheimnisses dargelegt werden können.
Das. Ablehnungsgesuch ist bei dem Finanzamt anzubringen. Dieses entscheidet endgültig. . .
bf. 1 gilt sinngemäß für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Finanzgerichte. Das i nen, ist bei dem Vorsitzenden der Kammer anzubringen. Dieser entscheidet endgültig.
Sechster Abschnitt. nen n, ,, und Schlußvorschriften.
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1919 in Kraft.
Das Reichssinanmmtntsterlum wird ermächtigt, die zur Durch⸗ jührung der Behßrdenorganisation erforderlichen Maßnahmen zu keeffen! und bi zu dieser Durchführung abweichende Bestimmungen
zu erlassen.
setzung der Senate mit fünf Mitgliedern dürfen böchstens zwei, bei Besetzung der Senate mit drei Mitgliedern darf nur ein Hilfsrichter teilnehmen. Solange die Zahl der Mitglieder des Reichsfinanzhofs ein. schließlich des Prässdenten fünfzehn nicht übersteigt, entscheiden an Stelle des großen Senats die vereinigten Senate. An den Ent scheidungen müssen mindestens zwei Brittel aller Mitglieder teil- nehmen. ; §5 46 Wird eine Reichseinkommensteuer eingeführt, so ist jedes Land an deren Aufkommen mindestens mit einem Betrage zu beteiligen, welcher der in den Steuerjahren 1917, 1918 und 1919 erfolgten durchschnittlichen Belastung des Einkommens seitens des Landes und der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit den durch die Reichs ⸗ einkommensteuer ersetzten Landesabgaben enispricht. Der Anteil muß mindestens das Aufkommen aus diesen Ab⸗ gaben in Land und Gemeinden (Gemeindeverbände) für das St uer.⸗ jahr 1919 zuzüglich elner Stesgerung von jährlich 6 vom Hundert erreichen. Eine Herabfetzung des Anteils kann nur insoweit erfolgen, als das Reich entfprechende Beträge aus anderen Quellen zum Aus- gleich überwiesen hat. Die nach den Absätzen 1 und 2 berechneten Beträge find ent⸗ sprechend zu andern, soweit das Reich Aufgaben, deren Kosten in den Jahren 1917, 1918 und 1919 den Ländern und Gemeinden (Gemeinde ⸗ derbänden) oblagen, übernimmt oder das Neich den Ländern und Ge— meinden (Gemeindeverbänden) neue Aufgaben überträgt; das gleiche gilt, soweit im Kriege eingetretene Ausfälle oder Mindereinnahmen bei den Erwerbsunternehmen der Länder und Gemeinden (Gemeinde— perbände, die in den genannten Jahren durch Erhöhung der Ein— kommensteuer ausgeglichen werden mußten, wegfallen. Eine Aenderung dieser Vorschriften kann nur unter den Voraus ⸗ setzungen erfolgen, die nach der Reichsverfassung für Verfassungsß⸗ änderungen vorgesehen sind. Berlin, den 10. September 1919. Der Reichspräsident. Ebert.
Der Reichsminister der Finanzen. Erzberger.
——
Bekanntmachung
/ zur Ausführung des Gesetzes gegen die as e fg dt vom 8. September 1919 (Neichz⸗CGesetzbl. S. 1540.
Vom 8. September 1919.
5 1 . Die im 8 2 Abs. 1 des Gesetzes vorgeschriebene Erkläͤrung ist nach dem anliegenden Muster abzugeben.
§ 2
Auf Grund des 82 Abs. A des Gesetzes wird gestattet, auf Reichs. oder ausländische Währung lautende Zahlungsmittel ohne Vermittlung einer Bank innerhalb eines Kalendertags im Gesamt⸗ Fetrage von höchflens kausend Mark, jedoch innerhalb eines Kalender e,, nicht über den Gesamtbetrag von dreltausend Mark hinaus, in das Auskand zu überbringen oder zugunslen einer und derselben im . anfässigen Person oder Firma zu versenden oder versenden zu lassen. —
Hie Ermittlung des Wertes von Beträgen in ausländischer Währung erfolgt gemäß §. 2 der Ans führungshestimmungen zum . Zentralbl, für das Deutsche Reich 1909 S. 402).
5 3 Auf den Postanweisungs«, Poffscheck, Postnachnahme, und Post⸗
des Gesetzes keine Anwendung.
Reichs- und Staatsbehörden' unterliegen nicht der Vorschrift im § 1 des Gesetzes, ; . den Tage in Kraft und mit dem 1. Oktober 1920 außer Kraft. Berlin, ben 8. September 1919. Der Reiche minister der Finanzen. Erzberger.
waltungstelle Görlitz,
und dem 3
vertrag zur Regelung der Gehalts⸗
auftragsberkehr finden die Vorschriften in s5 1 und 2 Abs. bis 3
; 3 9 ; 4 Diese Bekanntmachung tritt mit dem auf ihre Verkündung folgen⸗
Angestelltenverbänden, dem Verband der Industriellen von Görlitz und Umgegend E. V., der Bezirks gruppe , , , n. O./L. des Verbandes Schles. Textilindustrieller Breslau E. V., dem Arbeitgeber⸗ Schuß verband für das deutsche Holzgewerbe, Ver⸗ dem Arbeitgeberverband des Handels, dem Ober- und Niederlausitzer Arbeit⸗ geberverband für das Baugewerbe zu 66 E. V. entralverband der Handlungsgehilfen,
am 28. Juni 1919 abgeschlofsenen Tarif⸗ und Anstellungsbe⸗ dingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten in Industrie und Handel mit Ausschluß des Bankgewen hes gemäß 5 2 der Verordnung vom 235. Dezember 1918 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkleis Görlitz und Re Vor⸗ orte Moys, Blesnitz, Leschwitz und Rauschwalde für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2323 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße Hö, zu richten.
Berlin, den 9. September 1919.
Der Reichs arbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Unter dem 9. September 1919 ist auf Blatt 100 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .
Der zwischen dem Verband Leiyziger Textil⸗ industrieller und dem Gewer 6 eg, bund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Landesausschuß Sachsen, am 13. Mai 1919 rg en. Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und ,, , ,, der kaufmännischen Angestellten in der Textilindustrie wird gemäß 5 2 ber Verordnung vom 23. Dezember 1913 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und der Amtshauptmannschaft ef für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 15. September 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Sch weyer.
Das Tarlfregister und die Registeralkten können im Reichz—« arbeitßministerium, Berlin NM. , rn, 33346 Zimmer 70 b. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der , infolge der Erklärung des Reichgarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ staltung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. September 1919. .
Der Register führer Pfeiffer.
—— —
Zahlstelle Görlitz,
Bekanntm achung.
Dem Grůnwarenhändler Otto- Max Alhert Winkler in Meißen, Talstr. 20, ist gemäß der Bekanntmachung über Fern⸗ Faltung unzuverlässiger Personen vom 23. 9. 1815 der Handel mit Kartoffeln wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden.
Meißen, am 1. September 1919. ;
Der Stadtrat, Gewerbeamt. Dr. Gold findich.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 173
bis 176 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten Nummer 173 unter . ö 7039 das Erbschaftssteuergesetz, vom 10. September
Dreifach auszufertigen:; je eine Aus—
ferlgung ist für, das Besitzsteueramt und
zur Beifügung für die Sendung bestimmt.
99 9
An
2 . 9 R
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Kapstalflucht vom 8. September 1919, daß die von mir gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. —
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2 (Unterschrift, Wohnort und Wohnung) ;
Erklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht gegeben.
Bezeichnung der Zahlungsmittel:
Währung:
Betrag:
Name und Wohnort (Sitz des Empfängers:
Zwecl der Verfendung, Ucberbringung oder Verwahrung:
Bekanntmachung.
Der Deutsche Buchbinderverband Ham burg— Altona und der Verein der Kartonnagen-Fabrikanten von Hamburg-Altona und Um gegend E. V. haben bean⸗ tragt, den zwischen ihnen am 26. Mai 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arheits bedingungen in den Kartonnagenbetrieben gemäß 8 2 der n ,. 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt⸗ hezirke Hamburg⸗Altona und Wandsbek für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. . .
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. September 1919 erhoben werden und sind unter
Tuisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 9. September 1919.
Der Reichs ar belts miller. 95 l icke.
vetannt mec uüng.
. . 45 Bei dem Reicht fin anzbofe d big zum 1. Oktober 1921 Hilfs⸗ richter zugezogen werden. 3 28 ie fur bi farichter. Bel Be⸗
zu Görlitz hat beantragt, den zwischen ihm angehörenden
Anlage.
Ich habe ihnen nachstehend bezeichneten Auftrag erteilt und ver— hiermit unter Besugnahme auf § 2 des Gesetzes gegen die
Nummer ö! B. R. I556 an daz Reicht arbeits ministerium, Berlin,
Döir Soziale Ausschuß der ne fit n: bände
Nummer 174 unter
Nr. 7049 das Gesetz über eine außerordentliche Kriegs⸗
d 101g abgabe für das Rechnungsjahr 1919, vom 10. September 1919, „den... 1919.
Nummer 175 unter . Nr. 7041 das Gesetz über eine Kriegsabgabe vom Ver mögenszuwachse, vom 10. September 1919,
Nummer 176 unter Nr. 7042 das Gesetz über die Reichsfin anzverwalt ung, vom 10, September 1919. . Berlin, 12. September 1919. . Postzeitungs amt. Krüer.
Prenße n.
Der in die erste Pfarr⸗ und Ephoralstelle in Neidenburg berufene Pfarrer Gettwart, bisher in Marwalde, ist zum Superintendenten ernannt worden.
Ministerium für Wissen schaft, Kunst
und Volksbildung.
Der Hilfsarbeiter im Ministerium für , Kunst und Volksbildung, Gymnasialdirektor Dr. Wilhelm S 9 Ilberg in Berlin ist zum Provinzialschulrat ernannt worden. Als solchem ist ihm die Stelle eines Technischen Rats beim Provlnzialschulkollegium in Koblenz verliehen.
Der bisherige Gymnastaloberlehrer Dr. Rohert Wresch⸗ niok aus Gleiwitz O. S. ist zum Kreisschulinspektor in Groß⸗— strehlitz ernannt worden.
Ministerium des Innern.
hausen ist zum Regierungzrat ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Dom änen . und Forsten.
Der Geheime Kanzleisekretär Kart heuser beim Reichs⸗ marineam, der Elsenbahnassistent Ewert bei der Eisenbahn⸗
direktion Berlin und der e,. ericht sind zu Geheimen Kanzle ndwirtschaft, Dlomänen und Forsten ernannt worden.
Ministerium für Volt e wohlfahrt.
. Berücksichtigung der für ,, , m,, lember d. J. ab anderweit wie folgt festgesetzt worden:
erschüttert ist.
einige Voꝛrschläge gemacht.
bedingt vermieden werden.
Der Landrat Dr. Graf von Wartensleben in Geln—⸗
list Schäfer heim Kammer⸗ sekretären im Ministerium für
Zeitverhälinisse ist der Preis era (Genickstarresera) vom 15. Sep⸗
a. für Packungen si 10 cam der Fabrikahgabepreis auf ⸗
4 6, der Apothekennerkaufgprels auf 5 MS; b. für Packungen zu 20 cem der Jabritab gab preis auf II60 S, der Apothekenverkaufspreis auf 3 6.
Evangelischer Oberkirchenrat.
—
Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage,)
Nichtamtliches. Deutsches Rei g.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Zoll⸗ und
Süteuerwesen, sir Hanbel und Verkehr und für Rechnungg— wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für wesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Der Reichspräsident Ebert ruft den heimkehrenden Kriegsgefangenen folgenden Wiilkam men gruß zu, der ihnen in allen Durchgangelagern in einer Sonderschrift des
Kyffhäuser⸗Bundes der Deutschen Landes⸗sKtriegeroerbände über⸗
mittelt wird:
Auf heimischem Boden heiße ich Fuch herzlich willkommen.
Schwere feen liegen hinter Euch, Zelten der Entbehrungen, l
seelischer
Volke voll zu würdigen. Eure durch den r stun enn lsen unserer Feinde Uebergangswehen elner neuen Zelt bis, ins s Kehret heim als gute Deutsche, die an dem Wiederaufbau deß neuen republikanischen Vaterlandes mit allen
und
durch
Krästen, mitarbeiten wollen, denn nur Besonnenheit, Einigkeit und Arbeit können uns vor dem von unseren Feinden erstrebten Zufammen.
bruch retten.
der Regierung liegt, in jeder Hinsicht entgegengekommen werden Möget Ihr Gure Angehhrigen gesund wiederfinden und Juch von den erduldeten Leiden bald i und körperlich erholen. ist mein aufrichtiger Wunschl Ebert, Reichspräsident.
Kameraden ebenfalls einen herzlichen Willkommengruß zu.
1
Das Kabinett beschäftigte sich in seiner Sitzung aGm Songabend u. a. mit der Organisation des Reichs-
ver kehrsminister iums.
ö Der Sächsische Gesandte Dr. Koch und der Schweizkrische Gesandte Dr. Mercier sind nach Berlin zurückgekehrt und
haben die Leitung der Gesandhischasten wieder übernommen.
w —
Die Interalliierte Militärkommisston, bestehend
aus Englands und Italiens, hat nach ihrer Rückkehr von einer
mehrtägigen Bereisung Oberschlesieng der Reichsregierung der
eine vorläufüge Aufzeichnung über ihre Auffassung der Lage zukommen lassen, ihre Vermittelung zur Herbel= führung friedlicher Verhältnisse angeboten und gleichzeitig ᷣ Wie „Wolffs Telegraphenhüro“ müteilt, hält die Kommission eine Mitverantwortung der nationgl-polnischen Agitation von jenseits der Grenze für den Ausbruch der Unruhen als ge⸗ eben und eine Reihe' von Maßnahmen der polnischen e te für erforderlich. Hierher gehören vor allem die Rücksendung der nach Oberschlesien beförherten Freiwilligen, die Schließung der Weibebüros im Posenschen, die übrigens als am 6. September bereits erfolgt angenommen ist, die Ein⸗ stellung aller Grenzübergriffe, bie VBeruhlgung der Presse, endlich das Unterlassen jeher Förderung der geheimen Heeres⸗ organisation. Nach Ansicht der Kommission müssen die Polen in Ruhe die Besetzung von Oberschlesien durch die fremden Truppen im Vollzuge bes Friedens vertrages abwarten. Die Vorschläge an die deulsche Regierung betreffen eine all— ,. Amnestie für alle Personen, die sich nicht gemeiner Ver⸗ rechen und Vergehen schuldig gemacht haben, vor allem aber die Rückkehrertlaubnis für alle Flüchtlinge, die in der Zahl von mehreren Tausenden das Aufstandsgebiet verlassen haben, und die nunmehr insgesamt zu ihren Wohnstatien und zu ihrer Arbeit zurücklehren sollen. Außerdem empfiehlt die Kommission, daß gegenüber der Beoölkerung Ausschreitungen un⸗
— —
—
——
r — ——
Die Reichsregierung im Benehmen mit der preußi⸗ schen Regierung hat die Varschläge der ö sofort in Erwägung gezogen und im wesentlichen zustim mend nt Daß. jede Ausschreitung gegenüber der Beoölkerung unterbleihen muß, entspricht vollkommen der deuischen r feng die in wiederholt gegebenen Befehlen den maßgebenden Stellen gegenüber zum Autz⸗ druck gelangt ist. Da, wie die Kammission besonders hervorhebt, bie deuischen Truppen Disziplin halten, so umter⸗ liegt es keinem Zweifel, daß die Bevölkerung in dieser Be⸗ e ng gesfichert st. Was ferner die Rückkehr der Flüchtigen eirifft, so ist diese schon in . Umfange e g Di deutsche Regierung hat fich bereit erklärt, eine all— emeine öffemliche Ankündigung an die Flüchtlinge zur Rück—⸗ ehr nach Deutschland zu erlassen, wenn über das Schicksal der sämtlichen aus Anlaß des Aufstands ef g gte, vo denen augenblicklich noch 13 vermißt sind, Klarheit ge⸗ schaffen werde. Die Kommission hat barauf die Gewähr übe nommen, daß die Ermittlungen ohne Verzug und in der wirksamsten Weise eingeleitet werden; sie hat sich tele⸗ grophisch an die Warschauer Regierung gewendet und einen eigenen Offizier an Ort und Stelle abgeordnet. Die Frage der allgemesnen Amnestie hat seinerzeit bereits den Gegenstand deutsch⸗polnischer Verhandlungen gebildet, die bekanntlich von den Polen abgebrochen woiben sind. Sollten diese wieder gzufgenommen werden, se wird diese Frage wohl zum Abschluß kommen. Natürlich muß sich die dentsche Regierung bei allen ihren Erwägungen von bem Grundsatze leiten lassen, daß fe n , Beruhigung von Oberschlefien erreicht und ge—⸗
wird.
beantwoxtet.
—
— —
i braucht dur Dem Super ntendenien Gettwart in Neidenburg ist das jedenfalls
GEphoralamt der Diözese Neidenburg übertragen worden.
Deutschland übernehmen wird. eigentlichen Aufräumungtz arbeiten mit denjenigen Arbeiten, die jweckmäßig mit diesen sofort zu verbinden sind, in die Auf⸗
forstungsarbeiten und in die Arbeiten zur Wiederherstellung
der Bergmerkahezirke, einschließlich der Arbeiterwohnungen in wieder in Dien eingelcoffen und hat die Leltung der Geschäste
Es handelt sich bej den jetzt geführten Verhandlungen übernommen.
1 . sind die Vor⸗ besprechungen im Gange, bielmehr allein um die praktischen ragen bez Wlederaufbaues, d. h. darum, welche der im zer⸗ auszuführenden Arbeiten Deutschland über⸗ Hierbei kann nicht geprüft werden, ob im ; nn te deutschen Gymnasten in Arnau, B ei⸗ al nicht. Es handelt sich nur darum, daß das Deutsche Reich erer ffn , mee. als Generalunternehmer im großen Aufträge entgegennimmt, deren Wert nach kaufmännischen Grundsaͤtzen zu berechnen und völkerung ungeheure Aufregung, weil für sämtliche acht deutsche Schulen
Zoll⸗ und Steuer⸗
eimkehr fällt in eine Zeit, in der unser Vaterland
Innerste
Dies z 96 .
Farbe; der Grundton des Schilbes,
scheint, ist goldgelb. e
. . 8 1 813 * aan n . 83 camel Fass g 36a 8 9
Der Kyffhänser-Bund selbst ruft, hen heimkehrenden 6M orschlägen ausge hit, die der Heraldiker Professor Emil VDöpler d. J. entworfen hatte.
den Chefs her Berliner milttärhschen Missisnen Frankreichs, gung die Aufgaben des Reichsernährungsministeriums ingbesondere
am Kurfürstendamm 193 über.
z In ber Wiederau bau frage ist laut Meldung des „Wo ffschen Telegraphenbüros“ ein gewisser Fortschritt zu ver⸗
zeichnen; es ist in allen grundlegenden Fragen insewelt Ein⸗ verständnis erzielt worden, als dies nach Lage der Sache zur⸗ n Hh it. Der praktische Beginn der Arbeit die noch offen stehenhen grunbsätzlichen Fragen nalls n , Es werden nunmehr zunächst einige typische Punkte des zerstörten Gebiets besichtigt
werden und es wird danach besprochen werden, welche Arbeiten Die Arbeiten zerfallen in die
zeit überhaupt möglich int.
nicht aufgehalten zu werden.
diesen Bezirken. nicht
um die Schadenfesistellung, darüber
örten Gebiet nehmen kann, einzelnen der
frühere Zustand wiederhergestellt wirb oder
dem Deutschen Reich gutzuschreiben ist.
Bei der Reichsregierung bereitung zu dem Zweck, die mo narchischen , stempeln, den Briefbogen und Umschlägen der Neichsbehörden zu heseitigen. Der Ersatz durch die
nachdem nunmehr die Vervielfältigung wappens in Farbendruck in Auftrag gegeben ist.
wird bi herigen
Hild k hierauf angebrachte Hohenzollernwappen sowie die Kette des Orbens vom Schwarzen Adler wegfallen, ferner dadurch, daß die Flügel des Adlers
auf dem her
n n *en k Ffrfen Ge 2 aer Ma Wappen und Adler sind aus einer Re
—
ist eine Verfügung in Vor⸗ nungen und Embl den Amtsschll Dez eich⸗ eder geschlagznhtit und unge tillter Sehn fücht, nach Fam lis ßen und Embleme auf den Amtsschl dern, hen Vlenst⸗ und imgt, Aus za rigchen Berizhten habe ich erfehen. wie Ihr, die Wehrlosen, den Haß unserer Feinde habt fühlen müssen. Eure Lage und Eure Empfindungen weiß ich mit dem ganzen deutschen
R 12 rn Schulen schicken.
leicht behsrde ; ‚ neuen Siegel, Marten und Wappen wird demnächst erfolgen können, det neuen Reichs⸗
in ein⸗
mäãächte Brüssel ratung ?
des Trans Frage der Verteilung der feindlichen Tonnage, die Trangport—⸗
Prüfung diese Frage verneint werden müssen. Neben anderen Gründen rein rechtlicher Natur kam insbesondere die Tatsache ausschlaggend in Betracht daß es seit dem Inkrafttreten der Reichs verfassung feine Kontingenia gewalt einzelner Länder mehr gibt, daß Kommandogewalt und Verwaltungsbefugnisse den einzelstaatlichen Regierungen nicht mehr zustehen, und daß daher jedenfalls jetzt für die Preußssche Staatsregierung jede Grundlage fehlt, auf die sie ihre Zuständigkeit für die in Rede stehende Entscheidung stützen könnte.
Cesterreich. Der Staatskanzler Dr. Renner ist aus St. Germaln
Tschecho⸗Slowakei. . Der Präsibent Masaryk hat den Termin für straf freie Rückkehr von Militärpersonen in die Heimat vom 165. September bls 1. November verlängert. — Blättermelbungen zufolge sind die ersten Klassen der
Landskron und Weibenau geschlossen und die drutsche Lehrerkildunggtanstalt in Olmütz aufgelöst worden. Der „Vohemia“ zufolge herrscht unter der Budwelser deutschen Be⸗
ein einziges
sichwlen mil 4, Klassen ein es Schulgebäude mit
19. kleinen Klassenzimmern bestimmt ist, Auf deutsche Ge—⸗
schäftsleuie und dunch ihre Ansiellung abhängige Deutsche wird
ein Druck ausgeübt, damit sie ihre Kinder in die ischechischen
Tant dem verblieben 1300 Kinder für die 9
dentschen Volktz- und Bürger schulen.
Großbritannien und Irland.
der norgestrigen Sitzung des Gewerkschaftz⸗
In
J aresses in Glas 4 * Alz elch gwappen sst ber cathpfige schwarte Abler kongresses in Glasgow wurde ein von dem Führer der von der Reichsreglerung gewählt worden. Gr . sacher heraldischer m ohne jedes Heiwerk dargestellt. Vom . n Reichsabler unterscheidet er sich demnach dadurch, it die Krone auf dem Kopfe, der preußische Adler im Brust⸗ 8 VW . schilde und das h uren Wünschen und Sorgen wird, soweit es in der Macht
Eisenbahner, Thomas, eingebrachter Antrag angenommen worin von der Regierung ble Abschaffung der Dienst⸗ pflicht und bie sofortige Abberufung der englischen Truppen aus Rußland verlangt wird. Wenn dieser Forderung ulcht stättgegeben wird, wirh ein Sonderkongreß einberufen werben,
9 darüber 7 k welcher Weise auf die Regierung *. weg. , . Zwang ausgeübt werden kann. .
lügel nicht gespreigt sind. Die ; . Jewehrung, d. h. Schnabel, Zunge und Fange, ist von roter
gyn 5 Adler er⸗
Frankreich. Der Oberste wirtschaftliche Rat der alliierten Groß⸗ b Belgieng wird vom 15. bis 20. September in jungen abhalten. Unter den Fragen, bie zur Be⸗ 1 dem Temps“ zufolge die Frage
tzu nen, befinden sich 3 durch Deutschland, Rußland und Ungarn, die
5
5 . — 8 — 1 189 om
11
84711
frage auf Rhein, Dondu und Elbe sowie die Frage her Ver⸗ wendung hez Hafens von Antwerpen für die Verschiffung der
für Deutschland bestimmten Lebensmittel. bes iet worhen ist,
innere
Erlaß
am
v 4 nach
gelangt der
ö. . ꝛ86r Schließlich werde . über die Verwaltung der besetzten Gebiete verhandelt werden.
Gegen den hul garisch en Frie dens vertrag haben die rumänische und die griechische Delegalion wegen verschiedener
wirtschaftlicher und territorialer Klauseln Einspruch erhoben.
Nach Beendi⸗
gung des Kriegetz und Aufhebung der Blockade berühren sich auf den Gebieten der Ein⸗ und Ausfuhr und der Förderung er landwirtschaftlichen Produktion init den Aufgaben des Reichs wirtschaflsm inisteriums dergestalt, daß die getrennte Ze⸗ arbeitung der Ernährungsfragen untunlich erscheint.
Vom heutigen Tage an werden nunmehr im Reich swirtschaftsmintisterium I) dem Unterstaats⸗ Hirsch) die Abtei ungen, die * allgemeine lte wir schafthi rag . isprüft Kriegswucher, Statistik, Meyvisionswesen), b. Ein⸗ und Ausfuhr von Lebens—⸗ uns . ;
Kammer üher die Transportfragen ö !
sekret är A (Vr. volk wirtschaftliche Fragen (u. a. Preisprüfung, Futtermitteln sowie von industrlellen Rohstoffen und Fabrikaten 6. Industrie⸗ und d. Handelspolitik, e. Ver kehrswesen bearbeiten, 2) dem Unter staatssekretär B (Or. Pete rs) die Ab⸗ teilungen, die Fragen der landwirtschaftlichen Produktion und der Ernährungswirtschaft bearbeifen, unterstehen. Die Abteilungen zu 1 sind von heute ab in Berlin W. 15, Kur fürsten damm 193 früheres Dienstgebäude der Wumha, ehemals Hotel Cumberland) die Abteilungen zu 2 in Herlin K. 8, Mohrenstraße 1183 (bisherige Diensträume des Reichaernährungsminister tums), unter. bracht. Es wird dringend empfohlen, Schreiben, die die bteilungen zu? Candwirtichaftliche Produktion und Grnährungswirtschaft) betreffen, an die Adresse: Reichs wirtschaftsministerium, Abteilung für Landwirtschaft bzw. Ernährungswirtschaft, Berlin VW. 83, Mohren str g. 112“, zu richten. ie Erlaß mitt elaßteilung bleibt wie bisher in den Räumen Mauer, straße 25. Die bisherige Volkswirtschaft liche Abteilung des Reichsernährunge ministeriums (frühereReichs⸗Prüfungs⸗ stelle) geht mit den obengenann ten Abteilungen zu 1 in die Räume
Preußen. „Eg find vielfach Zweifel darüber entstanden, welche Bilder, Büsten usry. von dem bekannten Erlaß des Ministers für fen en, Kunst und Volksbildung über die Entfernung von Wahrzeichen der alten Staatshoöheit aus den Schu len getroffen werden sollen. Wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, sind in völliger Verkennung der Absichten des Ministers und im e n zu den Ausführungen, die der Minister selbst und seine Vertreter schon in der Sommer⸗ king der Landesversammlung wiederholl gemacht haben, viel⸗ fach auch Bilder Friedrichs des Großen, des Freiherrn v. Stein, Bismarcks, Mollkes, Hindenburgtz, Weddigen usw. aus den Schulen entfernt warden. Das hat ah zahlreichen Orten zu bedauerlichen . geführt. Um solche künftig zu vermeiden, hal, der Minister auf eine Anfrage des Pro⸗ vinzialschulkollegiums in Magdeburg hin allen Provinzialschul⸗ kollegien und Regierungen gegenüber seine Auffassung in einem neuen Erlaß nochmals formuliert. Der entscheidende Passus dieses Erlafses lautet folgendermaßen: . „Zu entfernen find nur Bildnisse des letzten deutschen Kaisers und dez Kronprinzen, nicht auch solche von n, , deren Wert und Bedeutung unabhängig von ihrer Beziehung zu der jeweiligen Staatzautorität uf e . feststeht. .
Wie aus Pressemeldungen bekannt ist. hat die Staatsß⸗ n, sich mit der 1 beschäftigt, ob sie zur Be⸗ 1 es Urteils in hem Verfahren wegen Tötung Liebknechts und Rosa Luxemburgs zuständig sei. Wie „Wolffs. Telegraphenbüro“ meldet, hat nach eingehender
ö wirtschaftlichen Wiederaufbaus re ich s. n; . zahlen? Das seien die drei Fragen, die ge müßten. ( ̃ könne alles bezahlen und müsse alles bezahlen. Aber als man sich
der Landwirtschaft sei die deutsche Anstrengung geradezu , ne,, . ns
— Die tschecho⸗slowakische Friedens delegatton hat vorgestern Paritz verlassen. Kramarsch und Benesch werden Frankreich im Laufe der nächsten Woche verlassen. Inzwischen soll her Gesandte zer Tschecho⸗Slowakei in London, ODfusky,
hrovisorisch zum Vertreter hei der Friedenskonferenz ernannt werden.
a. J . wurden die Verhand⸗ über die 9 r F . an tatifizierung des Friedensvertrag Nach dem Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ l zuerst das Wort der w a , , men, über. r Abgeordneter Sibille. sagte, die Alliierten hätten durch den ,. nr gehen 46 16 nationalen Transitverkehrs sichergestellt. Deutschland fei gezwungen worden, eine Konvention anzunehmen, die es ihm unmöglich mach den französischen Handel mit anderen Nationen zu hemmen. Fün Jahre lang set ein Regime gültig, das Frankreich in Deutschland den Grund satz der begünst gtn Bewegungsfreiheit sicher. Aber danach sei Frankreich verpflichtet, Deutschland gegenüber Gegenseitigken walten zu lassen. Die Berner Konvention über den Warentransport verde revidiert, außerdem das Gotthardabkommen, bas für Iran lreich ebenso ungünstig gewesen sei wie das Berner Abkommen,. Der Rhein, die Eibe, die Mosel, die Oder, der Nemen und die Donau winden interngiionalisiert, Straßburg? werde ein großer Transithafen, die Verbindungen zwischen Basel and Straß⸗ burg würden durch den Rhone — Rheinkanal verbessert und die Ver größerung des Kanals bei Hüäningen werde baldigst in Angriff ge⸗ nommen werden, guch Ein Kanal vom Rhein zur Donau sei projettiert. Hierauf ei griff der Mintster Lo uche ur das Wort und behanvelte zuerst das Problem der Wiedergutmachung und alsdann die l . n Tra Wird Deutschland zahlen, kann Deutschland 3 4 9 0 — tellt werd Einige von Frankreichs Alliterten hätten erklärt, ö.
um den Verhandlungstisch versammelt habe, hätte man basd er daß es auch eine Grenze der Leistungsfähigkeit für . Haben wir diese Grenze überschritten oder haben wir sie erreich *“ so frggte Loucheur. Man habe den Unterhändlern Pie verschieden⸗ artigsten Vorwürfe gemacht; die einen hätten gefagt: Ihr habt nicht genug verlangt, die anderen: das, wag Ihr verlangt, könnt ihr nse— mals bekommen. Nach seiner Ansicht habe man von Deutschland daß perlangt, was es nach den optimistischsten Voraussetzungen zu zahlen in der age sei. Gewiß, die Fiffern, die genannt worden selen, nühmen fast traumhaft aus,. Man spreche von Milliarden, aber man můüsse auch edenken, daß der Wert der Waren ic seit 914 verdreifacht habe. Wenn man von Deutschland 18 Milliarben Goldmark alten Wertes währende 20 Jahren verlangen wolle, so sei das unmöglich, aber wenn man sie nach dem neuen Wert herechne, so sei das durchaug möglich. Wenn das Gwen e. Deutschland, das in bezug auf seine Industrie etwas ins wanken geraten sei, sich wieder erholt baben werde, dann werde es wieder schöpferisch, am beltsam und organifationgkräf: g sein. Es werde sich nach einer Schwankung von etwa fünf bis secht Jahren wieder herausgearbeitet haben. Von 1875 bis 1910 habe sich die Be—
völkerung Deutschlands um b2 vH vermehrt, seine Sterblichtests.
ziffer jedoch um 33 vo vermindert. Von 1891 bis 1911, a
im Zeitraum von 29 Jahren, sei sein Außenbandel von drei h liarden auf. neun Milliarden gestiegen. Die Zahl seiner Arbeiter habe sich in 29 Jahren von S20 00M auf 2050 060 gefteigert. Die Zahl einer minderjährigen Arbeiter habe sich verdoppelt. Auf dem hc ln
würdig gewesen. Loucheur rief aus: Wenn man diese Ku
Auge faßt in der Entwicklung eines Volkes, glauben Sie . daß, elbst wenn wir versuchten, während mehrerer Jahre eine Trennun = inie aufzurichten, daß diese Kurve nicht nachher sofort wieder ihre aufsteigende Linie annehmen würde?“ Dann fuhr der Minister fort Deutschland müsse alle aus den Provinzen wegge führten Gegenstände
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