2
ww
*
*
geltend nehmigung nicht zustandig gewesen sei. Die kann bestimmen, daß an Stelle des Oberla Behörde trltt.
h e.
22 Die Oberbebörde soll die a auf Antrag bei Grundstücka⸗ grwerbungen durch milde Stiftungen erlassen, wenn das zu erwerbende Grundstück den Stiftungszwecken unmittelbar dient und die Ver— mögengperhältnisse der Stiftung ben Erlaß rechtfertigen.
erstalten a) im Falle der Steuerpflicht nach 5 1: 1. bei Nichtigkeit der Auflassung oder des sonstigen den Eigen tumeerwerb begründen en Rechtzvorganges, 2. hei Nückerwerb des Gigentumtz infolge Nichterfüllung der ngen des Veräußerungtgeschaͤfts, des Gigentums innerhalb zweler Jahre seit
1
*
Erben eines
Rechißvorgdͤ
Der Antrag
Vorschriften,
meinen
Abs.
behör en untergeo
—19ur setzes durch den Gesellschafter worden ist.
die gesetz licher, welche zulassen,
NAussichte behörde berufen ist, so gilt
m des s ndstücks an eine echnung der Begründung oder teil ein der entsprechender Teil nnheteiligung zugru Die Vorschrlften
Mübere⸗
* 89 * 9 des
mittels
Beim Tausche von Grundstcken ist die stück gesondert zu berechnen.
Die Steuer beträgt vier vom Hundert, in den l 8 twei vom Hundert des gemeinen Wertes des Grundstücks oder nach 55 12 bis 14 an seine Stelle tretenden Betrags.
Die Steuer wird Grunostücks oder MBetre⸗ inhundertfünfzig Betrag einhundertfünfzig
54 9
inge an gerechnet, auf Grund planmäßiger sewerhsmäßig auf ichen Einheit gerichtet ist, s weiterveräußerten Teile det erhöhten Steuer gütet, wenn er daß Teilgrundstück zur Begründun einer selbständigen Ackernahrung oder zur Kleinsiedlung verwendet.
ist innerhalb dreier Jahre nach dem Erwerbh— ĩ Oberbehörde zu stellen; gegen den ablehnenden Bescheid ist nur die Verwaltungsbeschwerde gegeben.
Behörde zur Aussicht Sinne dieser Vorschrist das Oberlandesgericht, Vermögen sich seinem Hauptbestande nach befindet. die Genehmigung von einem Oberlandesg gemacht werden,
Grundstücke des Reichsrats von ͤ teiligung dieser Personen ermäßigen sich die in den genannten Steuersätze im Verhältnis ibrer Beteiligung,
Die Steuer wird nicht erhoben bei hem Uebergange von Eigen— tum gelegentlich der Uebernahme einer Körperschaft des WMechtes durch eine andere oder der Grenzveränderungen unter Lörperschaften sowle gelegentlich der Auseinandersetzung zwischen Ländern und Kirchen.
Von der Steuer des 8 10 sind befreit: das Neich, die Länder, die Gemeinden und Gemeinde— verbände; deutsche Kiichen und andere mit Rechtspersönlichkeit aus— estattete, in einem Lande öffentlich zugelassene Religions⸗ gesellschaften sowie Anstalten. Stiftungen und Perfonen⸗ vereinigungen, die augschließlich kirchlichen, Unterrichts-, ge⸗ melnnützigen oder milden Zwecken dienen.
Im Falle der Nr. 2 beschränkt sich die Befreiung auf die Grundstücke, die unmsttelbar zu den daselbst bejeichnelen Zwer mmt sind; bei den Personenvereinigungen setzt die? m voraus, daß der Reingewinn satzungsgemäß auf eine Ver on höchstens fünf vom Hundert der Kapitaleinlagen beschräͤnkt, bei us losungen, Augscheiden eines Mitglied oder für den Fall der Auf⸗ fung der Personenverelsnägung nicht mebr als der Rennwert oflchert und bei der Auflösunß der etwaige Rest des Vermögens e der genannten Art best
Vertrogabedin 3. bei Ruͤckerwer der Veräußerung, G Preisminderung nach den S§ 469, 460 des Bürger⸗ lichen Gesetzhuchg, soweit sie eine Ermäßigung der Steuer
6 zur Folge haben würde;
/
ich einen Bürgen
Finanzen kann zehörden übertragen, die den Ober⸗
—
ilung von Eigen r ge Beteiligung des Erwerbers an der dabei ist bei einer Erwerbsgesellschaft die
keine wenn die
der Abs. 1 und 2 e Anteilsberechtigung des Erwerberß oder, (633 sellschafter B
erb von Anteilen
Rechtsgeschäfts unter Leben
nicht erhoben,
um zwei vom Hundert, Einheit bilde
rvperäußert wird;
seinen Antr
richtete, nicht
ehrt erte] ericht erteilt,
*
seines Ehegatten zu⸗
für eines
schaftlichen
1 DI
esamten Hand
ällen des
der gemeine Wert des n S5 12 his 14 an seine Stelle tretende ark nicht überschteite
wenn ein Teil innerhalb 5 und 6 bezeichneten Vorgehens t wirtschaft⸗ werste Erwerber z den Unterschied
Ubrundung
Zur Entrichtung der Steuer sind der Erwerber und der Ver dusterer gesamtschuldnerisch verpflichtet. versteigerungs oder i
demjenigen, gegen den sich das Verfahren
Im Falle des 5 10 Nr. gebundenen Grundstücks, . tümer des Grundstücks zu entrichten.
Inhaber des gehundenen Grunbbesitzes behörde
rtgen zu entnehmen und zu dies
Gegenstän de
verb im Zwangs— gefordert
ist die Steuer von dem Inhaber det
e des 5 10 Nr. 2 von dem Eigen⸗
irt hausgesetzlicher oder stistungsmäßiger Voraug⸗
gebundene Vermögen zu verfügen.
Aussich oͤbehörde im
Bezir
kann nicht die Lände zentralbehörde
eine andere
Kriegsbeschäödigte und Hinterbliebene von Krieggzieilnehmer bei Abftadung ihrer militärischen Bezge auf Grund d abfindungẽegesetzes r stimmung
öffentlichen
zefretung außer⸗
Steuerstelle kat die Gkeuer auf Antrag zu erlassen oder zu
.
8 2 é — — —
den in Nr. 1
— — ——
—
ande ren Tei
den jährlichen D
zinsung
steuerpflichtig
es verlangt.
b) a Falle der
Nichti keit des
2. bei Aufhebung des Rechtsgesckäfts durch Vereinbarung oder infolge Ausũüb s vorbehaltenen Rücktrittsrechtt
ĩ füllung der Vertrags—
gungen
21 FIafas T 8 Dar ler von diesen Tatsachen Ken
jteuerstell
von
Grundstücken in da die Registergerichte und , zon Eintragungen in das Handels- und Genossenschafts⸗ sinreichungen zum Handelsregister, so⸗
tegister und von 1 1 9 54 9 rr n rd 12 * steuerpflichtigen Rechtsvor⸗
wor
Landes u
und?
Der Reichs:
D A dem Falle des 5 10 hahen die J Grundstücke und ; einigungen, Anf Ablauf des zwan
uenpflicht nach 8 19 tritt zum ersten Male mit dem späteren seit dem Inkrafttreten des
zehnjähriger Zeitraum seit oder dem Erwerbe (5 10 Abs. 14 das erstemal nur in Höhe von
29 oder an dem enden 1 ö der Bindung (6 10 Abs Nr. 2) abläuft. eins vom Hundert erhoben.
gie n, r fan, fön we, , Die Steuerstelle setzt bie Si
pflichtigen einen
Die Steuer ist innerhalb ei Bekanntgahe des Beschetds zu entrichten. Frist verlängern.
Wird die Steuer nicht innerhalb dreier. Monate nach dem steuer— gang, im Falle des 5 10 nach dem Eintritt der l, so sind nehen der Steuer vom Tage des steuer— ganges an Zinsen in Höhe von fünf vom Hundert se Ve Pflichtung tritt nicht ein, wenn der geschuldete
pflichtigen Rechts Steuerpflicht ge pflichtigen Re zu entrichten; Steuerbetrag hunde
ie
§ 3 Vie Hinterziehung der Grundemperbsteuer wird mit einer Geld— strafe his zum zwanzigfachen Betrage der
Von dem Ertrage der Steuer erhält das Reich die Hälfte, in 1 * Ueber die Verwendung des in besondere über seine völlige oder teilweife Ueber- weisung an die Gemeinden (Gemeindeverbande), treffen die Länder Bestimmung.
Erreicht in Gemeinden (6 . Januar 1918 Abgaben der
bis zum 31 März 1925 d
Der Reichsrat s
gelaufenen Rechnungsjahre fest. andere Gemeinden oder gegebenenfalls unter Zuhi als hätten diese anderen ganzen drei Rechnungsjahre zugehört.
5
Die Länder sowie mit Genebmigun Gemeinden und diejenigen Gemeindeverb zur Besteuerung von Grundstücks zu der Steuer für ihre Rechnun t, die Zuschläge nach fachlichen tufen, ingbesondere unbebaute G Mie uschläge dürfen meindeverband nicht mehr als zwei vo höchstens die Hälfte auf das Land entfa
Die Entscheidung Billigkeit e gründen der Entjcheidung s
2
infolge Nichter
chließung eines Veräußerungs⸗
serungsgeschäfts (5 5 Abs. 4 daß das Veräußerungsgeschäft
nach den 55 459. 460 des Bürgerlichen
. vom Tage der Ent⸗ b gestellt werden. t nach der Entrichtung oder Beitreibung
. altar ag . nin is erhalten hat. 3 Ist
das Grundbuch darf erst statt— J l gung der
für den Eigentumsü r Erhebung gelangt.
haben nach näherer Bestimmung des Reicht
agungen des Eigentumsüberganges von Grundbuch;
im Verfolg ei zorgenommen werden; und Beamten der Gemeinden sowie die Notare don ihnen be t ang des Gigentums an inländischen Grund⸗ : der zu den im § H be— ten gehören.
ten Rechtsgeschäf é Landeeregierungen sind ermächtigt, im Einverständnisse mit höminister der Finanzen die Mitteilungspflicht anderen alt len zu übertragen.
hti⸗ dechtsvorgange beteiligt ist, bat 3 der Steuerstelle Anzeige zu erstatfen, es sei zteuerstelle bereits nach 5 25 von dem Rechtsvorgange zu machen i
n kann anordnen, Anzeigen und Mitteilungen Mitteilungen bereits
1 35 113 ; 8 . 2 2 ö Anlaß, insbesondere wegen der We
ichen Vertrete
zwei Monate . ) 131
uerbehörde Anzeige zu
d Stiftungen min gen Zeitraums der S
r fest und erteilt dem Steuer⸗
hinterzogenen Steuer
emeindeverbänden), die bereits vor dem S.! in diesem Gesetze geregelten Art er⸗— hoben, deren Anteil an der Grunderwerbsteuer (5 32) auch nach Aus⸗ nußzung des Zuschlagörechts in Höhe von inindestens eins vom Hundert für Rechnung der Gemeinde (des Gemeindeperban des) nach § 34 nicht urchschnittsertrag der bisherigen Abgaben, so ist ibnen
Dutchsch nittsertrag zuzuweisen; der über⸗ zetrag fällt zu dret Vierteln an das Reich und zu einem
Viertel an das Land, zu dem die Gemeinde (der Gemeind-verband)
zt, den Durchschnittsertrag nach dem Reinein⸗ kommen der letzten drei vor dem Inkrafttreten diefes Gesetzes ab⸗ Sind in dieser Zeit der Gemeinde Gemeindeteile zugewachsen, so ist dabei,
jme von Schätzungen, so zu verfahren, den oder Gemeindeteile ihr während
der Landesregierung die die nach Landetrecht übertragungen berechtigt sind, können Zuschläge erheben. Merkmalen der Grundstuüͤcke ab— rundstücke voraus zu belasten.
zusam men für Land, Gemeinde und Ge— m Hundert betragen, wovon
ng über Anträge auf Erlaß der Steuer bat die Zuschläge nach § 34 3 Entjch olcher Anträge sollen insb berücksichtigt werden, in denen der Erwerb einen Hypotheken. er zur Rettung seiner eallast erfolgt.
chsrat sist ermächtigt, zu erklären, die ez eine Grundstück wie ein Eigentümer lag, wenn er versammelt ist, fofort, ar mentreten vorzulegen. afttreten an außer Kraft zu setz
esondere diejenigen Fälle ; von Grundstücken ] Nennenschuld⸗ Hypothet, Grundbschuld,
Grundschuld⸗
allgemein Rechtzborgänge für i andern ermöglichen, über daz Diese Erklärungen sind t, andernfalls bei seinem sind mit Wirkung von en, soweit der Neiche tag
zu verfügen.
58 ! ; Die Aus führungsbestimmungen Meichsminister der Finanzen mit 3
7
dindende Vertrag
8 der Steuer zur
Wird er eines Grundffücks.
ge 96,
an dem der
steuern, der bere hohenen Rechtssätzen
ZFteuerstelle
bergang gestundet
z
erwerbiteuer beteiligten Rechte ã n derung würde, oder ist im Falle des
maßgebend. außer Kraft.
des Reichs, des tsvorgängen, die
58
— —
22 1
ausschließliche
, , . hal, it von dem
daß es der in nicht anderem
—
aus
tzuwachssteuer, erfolgt sind. Bekanntmachung.
mhaber der gebundenen Der Arbritgeherverband der chemischen Industrie ) 9
genannten Ver⸗
verbin 06
h zu erklären.
tember . ⸗ ; an das Reichsarbeitsminist ner Frist von zwei Wochen nach der richten Die Steuerstelle kann die Lichten.
— — — —
.
3
der Verordnung vom
erklärt. Die allgemeine 15. September 1919.
J. B.:
von den Vertragsparteien Erstattung der
Sie
sind be⸗
Der zwischen
geberverband für aus
1
umfassen. Bei
durch Reallast. Rentenschuld
oder 582
Y Wi:
Das Tarifregister ministerium. Bersin NW. 6,
1
. Der Rei
arbeitsminifterium Berlin N während der regelmäßi en Dien
Arbeitgeber und Arbeitne der Eiklärung des Reichsarbelts
8 5
Berlin, den 12. September 1919. Der Reiche präsident.
deutschen
S. 1456 für das Gebiet des
Berlin, den 9. Septemher 1919. tsminister.
J ö
41793
—
Bekanntm Unter hem 8. September 1919 ist auf egisters eingetragen worden: Der zwischen her Volt swirtschaftlichen Vereinigung ür Industrie, Handel und Gewerbe des Erzgebirges 8. V. in Aue im Erzgebirge und dem Gewerkschasts⸗ hund Kauf männischer Angestelltenverbände in Aue ossene Tarifvertrag d Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Jaiduslttie wird gemäß 5 3 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. 156) für dag Gebiet der Amtshaupimannschaft Schwarzen⸗ berg, mit Ausnahme der Betriebe der Textilindustrie und der textilen Hilfsindustrie in den Städten Eibenstock und Schnee— berg und dem Orte Schönheide, für allgemein ver?
im Erzgebirge am 6 Jun! 1919 abgesch zur Regelung der Gehalts⸗
Der Reichgarbeits min ister. Dr. Schweyer.
Dat Tarifregister und die Registerakten können im Reichs. 6 Luisenstraße 33. 34, Zimmer 705, ststunden eingesehen werden. für die der Tarifvertrag infolge itsministeriums verbindlich ist, können aas einen Abdruck des Tarifoertrags gegen Kosten verlangen. Berlin, den 9. September 1919. Der Register führer.
hmer,
Sekanntm achung.
Unter dem 9. September 1919 ist auf Blatt 990 des Tarifregisters eingetragen worden: dem Ausschuß der Privatangestellten HilLdesheims und e l den Ginzelhandel Hildesheim am 25. Juni 1919 abgeschl trag zur Regelung der Gehalts- und der kaufmännischen Angestellten im Ein der Verordnung vom 23. Dez Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbe gemein verbindlich erklärt. beginnt mit dem 15. September 1919.
Der Reichtzarbeits minister. Dr. Schweyer.
und Lie Registerakten können ; Luisenstraße 33 / za, Zim der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
l /// . // /// // /
*.
enn gn „Iso hanna 338,10 Regisiertons Nettoraumgehalt ĩ Eigentum
D. 6
Pfeiffer.
; Vas Gesetz tritt am 1. Oktober 1919 in Kraft.
. Die Vorschriften des Reichestempelzesetzes, der Landesgesetze und der Satzungen der Gemeinden (Gemeindeverbände), welche die Er= hebung einer Abgabe von Grundstücksübertragungen oder der im § 10 genannten Art betreffen, treten mit Wirkung vom 1. Oktober i919 außer Kraft, unbeschadet der Durchführung des Erhebungsverfahrens für die bis zum 30. September 1919 steuerpflichtig gewordenen Rechts= vorgänge,. Dies betrifft auch Abgaben, welche die Steuerpflicht nicht an den Eigentumserwerb, sondern an den Abschluß des Veräußerungs⸗ geschäfts anknüpfen oder welche die Fälle des 5 15 in der Form einer jährlichen Abgabe besteuern, nicht dägegen Abgaben auf die Bindung
ach ung.
organisierten dem Arbeit⸗
der Stadt ossene Tarifver⸗ ungsbedingungen zelhandel wird gemäß zember 1918 zirk Hildesheim Ugemeine Verbindlichkeit
—
Gese timmung des Reichgrats.
Der Reichs mninister der Finanzen. Erzberger.
Ipland“ hat durch den Uebergang as preußischen augthörigen Gusta Ipland zu Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bi
erlãßt der
Neue Abgaben der im Abs. 2 genannten Art dürfen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverhänden nicht eingeführt werden. ein Rechte vorgang nach dem Grunderwerbsteuergefetze zu he⸗ its nach den durch die vorstehende Vorschrift aufge— zur Erhebung einer Abgabe Anlaß gegeben hat, so ist diese Abgabe auf die Grunderwerbsteuer anzurechnen, und zwar zunächst auf den Anteil desjenigen Verbandes (5 32), frühere Abgabe erhoben wurde.
Liegt einer nach diesem Gesetze steuerpflichtigen Eintragung einer in das Grundbich (8 4) ein vor dem 1. Juni 1919 abgeschlossenes Veräußerungsgeschäft zugrunde, das nach den durch die vorstehende Vorschrift aufsehobenen Rechtssätzen absabeyfli tig sein Veräußerungegeschäft vor dein 1. Januar 1919 beurtundet, dann bleiben die bisherigen Gesetze Diese Vorschrift trltt mit dem 1. Januar 1930
Aufkommen an der Grund⸗ zu dessen Gunsten die
Der im Jahre 1919 in Martenshoek neu erbaute
Drei mastgafselschoner von
Staattz⸗
Flu Dem Schiffe, für velches der Eigentümer Hamburg als Heimathafen angegeben * Vizekonsulat in Groningen inter Sem 27. August 1919 ein Flaggenzeugnis erteilt worden.
vor Deutschlands, der Zentralverband christlicher Fabrik—
zen r zum 30. Sey⸗ lol erhohen werden unb sind unter Nr. J. B. R erlum, Berlin, Luisenstraße 33, zu
35 30
Blalt 9? des Tarif⸗
, für ; dindlich Verbindlichkeit beginnt mit dem
Reichs ⸗ r all⸗
im Reichsarbeits⸗˖ mer 70 , während
*
der Erklärung von den Tertrage parteien einen stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. September 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
schaftsbund
bindlich erklärt. 20. September 1919. Der Reichzarbeitsminister. J. A.: Siefart.
Ta ifregister Der zwischen
seines III. Für diesen
Augsburg, den 11. September 1919. Bezirksamt
Auf Grund der
Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der T Reicht ar beitem inisierjiums Ibdruck des T
GSekanntmachung.
Unter dem 10. September 1919 ist auf Blatt 102 des Tarifre gisters eingetrager Der zwischen dem . dustrie und Großhandel, Sitz Guh kauf männischer
Arbeitgeberverband
Ortsgruppe
*
Del
3334
G58 /
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 10. September 1919 i eingetragen worden:
vertrag zur Regelung der Arbeltsverhältnisse der wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadthe— mein verbindlich erklärt. mit dem 20. September 1919.
eiche arbeit J. A. Sie fart.
.
81th
Das Tarifregister und die Registerakten können im? ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / der regelmäßigen Dien sistunden einge sehen werden. ö
Arbeit geber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 10. September 1919.
Der Registerführer.
3136 D/ 90,
feis fer,
Bekanntmachung.
Nachstehender Beschluß wird htermi
der Bekanntmachung zur Fernhaltung un
Handel vom 23. September 1915 (RiGöBl. S. 603) betanntgegeben:
Das Bezirtsamẽm Augsburg beschließt als Distrittsverwaltungs⸗ behörde, wie folgt:
L. Dem Metzgermeister Hauptstraße 8 etzgereibetriebes his 15. XII. 1919 untersagt. Die Kosten des Verfahrens fallen zeschluß wird eine Gel
ndr 8
em Ratzinger zur Lg ühr von 5 „ angesetzt. iner etwaigen Beschwerde kommt eine aufschiebende Wirkung
ph er.
Bekanntmachung. kanntmachung des Reichskanzlers jur Fern⸗ baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1916 ist der Firm „Roland“ Exportgesellschaft m. b. H. Dres den⸗N., Neumarkt 8, der Oandel mit Gegenständ en des täglichen Bedarfs mit Wirkung für bas Reichsgebiet untersagt worden. — Liquidation im Konkursverfahren ist nach;? gelassen worden. Dresden, am 15. Sey tember 1918. Der Rat zu Dre den, Gewerbeamt B.
Die von heute ab zur Ausgabe gelan bis 179 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten Nummer 177 unter Nr. 7045 eine r lanntmachung, betreffen vom 11. September 1919, und unter . Nr. 7044 eine Bekanntmachung, hetreffend Aenderung ber Postordnung vom 28. Juli 1917, gom 11. September 1919; Nummer 178 unter Nr. 7045 eine Bekannimachung zur Aua führung des Ge⸗ setzes gegen die Kapitalflucht vom 8. Seplemher 1919 (Reichtz⸗ Ge etzbl. S. 1540), vom 8. September 1915; Nummer 179 u Nr. 1746 das Grunderwerbsteuergeseß, vom 12. GSep— tember 1919 Berlin, den 13. September 1919. Po sizeitungtzamt.
ckanntmachung über b Beschlagnahme
Erner,
arifpvertrag infolge verrindlich ist, l arifvertrags gegen Er⸗
für dem Gewerk⸗ Angestelltenverbände, Drtsoerwaltung Guben, und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten verbände, am 20. Juni 1919 abgeschlossene Tarif vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Großhandel und in 2 der Verordnung vom
1456) für den Stadtbezirk Guhen für Die allgemeine Verbindlichleit beginnt mit dem
Guben,
Industrie wird gemäß
0 6 ole n 126 * Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
¶Glgemenn
Das Tarifregister und die Reglsterakten können im Reschsarbeits⸗ ministerium Berlin NW 6, Luisenst raß⸗ der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werd ö .
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jür, die der Tarifvertzag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministe riums verbindlich ist, von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 10. September 1919.
Der Registerführer.
Zimmer 70 p, während
auf Biatt 104 des
zember Kiel für allge⸗ Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt
eichsarbeĩts⸗ d, während
ist, können
im Hinblick auf 1 Satz 3 werlässiger Personen vom
Ratzinger die Ausübung Zeit vom 15. IX.
La st.
J. V.: De, G rü ßer.
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ufhebung der Be⸗ von Schmiermitteln,
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Prenseen. Finanzministerium.
„ Regierunasassesser An sorge aus Altond ist in bie einetz Vorstands bei den. Stempel⸗ und Erbschaft steueramt in Bres lau versetzt worden.
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Amtsrichter horn, der Amtsrichter Pasuch in Li Landgerslcht dase bst, der Tanbgerichtsrat
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Halberstadt, Landgericht M Guastav Knauer
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Direktor A
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Dr. unh Otto Spl mühl Dr. Richard Peters in Alfred Groß und Josef Lovis in Kolberg In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht bie Rechtz⸗ anmalte: Dr. Marxheimer bei dem Oberlandengericht in Frank⸗ furt a M., Dr. Loeshau hei dem Oberlandes ger scht in Marien⸗ werder, Dr. Leupold Goldschmidt und Dr. Alb I und III in Berlin, Dr. Beisner bei dem Amtsgericht und dem Lanhgericht in Hannover, Dr. Große bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Frank⸗
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Der Ge werbeinspe und Gewerherat er 8 um für Handel und Gewerbe berufe
Der Berginspektor Danckwontt Tarnowiß an das Oberbergamt in Halle a. S. versetzt worden.
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in Amtsgerichtsrat Dr. vom Bruck
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esert in Paderborn, Mar cuse und Paulini
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n bei dem Tandg ommerzienrat Louis Landsberger in B ifleute Leo Hölterhoff in Cöln⸗Lin Strebel in Cöln sowle der Brauer ein in Cöln⸗Mülheim a. z Bankdirektor G. Heimsoth in Dortmund, der J Wilhelm Vahl in Dortmund und de hof in Linen bei dem Lindgericht in Dortmund ust Ferbinand Seibel ir
Zu stell vertretenden Handelzrichter Bankier Ernst Vogler in Halberstabt, der Ramdohr in Magdeburg, die Kaufleute Kurt Rabbow in Hirte in Hirschsarten bei dem Landgericht 11 in Berl ute Leopold Blühdorn und Albert Heimann in der Fabrikbesitzer Josef Tilmann und der Direktor Friß Söhngen in Dortmund sowie der Kaufmann Paul Friedrich Tarl Ernst Bartels in Kiel.
Dem Staats anwaltschaftsrat Dr. Bercio ste Vienstentla
Dem Notar, Justizrat Graf i Amtssiß in Godesberg angew Zu Notaren find ernannt: die Rechtsanwälte Dr. Georg Rosenthal und MaxMüller in Berlin ⸗Weißensee, Willy Schulz in Schwiebus, Dr. Johannes Hentschel in Spandau, Richard Graßmann Bruns und Dr. Martin Wünsche in Bolkenhain, Geheimer Justizrat Dr. Adolf Heilberg in Breslau, Erich Webel in Görlitz, Max Pros tauer und Dr. Walter Tomalla in Kattowitz Eirnst Glatte in Liegnitz, Erich Simmel in Löwen, Wilfried Lettan in Neisse, Walter Groeger in Delg, in Reichenbach Amtsgerichts bezirl Reichen Sproltau, Soltau, Josef Rubarth in Wittlage, Adam enne in Balve, Josef Velt⸗ aum gärtel, Josef Daltrop, Kähler und Dr. Dr. Kurt Heise, Max Jankowski, Bruny und Dr. Paul von Tempski in Danzig, Einst Hohmann Karthaus, Dr. Kurt Prugszkows ki in stepyhan Kochwarg in Strat burg j. Westpr., Justiz⸗ 1idmann und Georg Kunst in Zoppot, Juntzcäte Edmun? Aron ohn, Dr. Heinrich Funcke, feld, Arnold Peters, H awälle Lothar Jorban, Kurt Kaßler, Paul Ohser, Dr. Walter Schretber ur kak in S r. Max Fech tner,
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sind ernannt: — kaufmann Kurt ey und Hans mann Alfred die Cöln,
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Amts richter chtsrat Reich in Wesel nach Duisburg, nach Duits bur ⸗Ruhrort, isburg nach Welel, reich in Essen nach Eltoi
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täten von off in Justizrãten — nund unh gesuchte Dienstentlassung
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die Gerichtsassessoren Dr. nkel bei dem Amtsgericht
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Justizrat Dr. Rudolf
Franz Hart⸗ bach Schles. ), Johann Friedrich Graihenz, Wolfgang Herz⸗
sowie die Rechta⸗ Max
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Kekanntmachung. I Auf Grund det 5 1 der Bunde tember 1915, betreffend Fernhaltung Handel, ist unter dem 8. September Karl Reintcke
Bekanntmachung.
in Mörz bet Dahngdorf babe ich September 1915 (Reichs Gesetz bl. allen Gegenständen dez
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Ministerium für Wissenschaft, Kung
und Volksbildung.
Der ordentliche Professor an der Technischen Hochschule in Aachen, Geheimer Regierungsrat vom 1. Oktober d. J ab zum ordentlichen Hanorafprofessor in Abteilung für Aechitektur derselben Hochschule und der kunstsachverständige Beirat im Mnisterium für Wissen⸗ t. Kunst und Volksbildung und Privatdozent an der Uni⸗ versität Berlin, Professor
Goebel) sind zu ordentlichen Professoren an der Technischen Hochschule in Hannover ernannt worden. Die Wahl des Studienrates Dr. Reinhard Knuth an der in Charlottenburg zum Direktor der dortigen Siemeng⸗Oberrealschule ist beslätigt worden.
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straße 22, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfe Unzuyerlaͤ
Soppe⸗ 2 — wellen sigkeit in der Führung die seg Hande le dberriebs unter sagt worden. — Gleichzellig find ihm auch die Kosten des Verfahren auferlegt worbe Berlin, den 9. September 1913.
Der Landrat des Kreiseß Niederbarnim. H.: Dr. R eitzen ste in, NRegierungbassessor.
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