Wohlfahrtspflege. Verbesserung der Arbeitsvermittlung für den Bergbau.
Die Steigerung der Koblenförderung ist zu einem ganz wesentlichen Teil eine Frage der Vermehrung der Belegschaft. Diese stößt auf große Schwierigkeiten, die vor allem in dem Mangel an geeigneten Unterkünften, in übertriebenen Versprechungen bei den Anwerbungen und in dem Neben⸗ und Durcheinander aller mit der Beschaffung von Arbeitskräften sich befassenden, berufenen und unberufenen Stellen be— gründet liegen. So ist z. B. die Belegschaft im rheinisch⸗westfãlischen Steinkohlenhezirk im letzten Sommer von 430 909 auf rund 410 000 5 zurückgegangen, die Fluktuation in den Belegschaften ist unge—
euer. Andererseits blelben zahlreiche anerkannt gute Unterkünfte und Wohnungen unbesetzt, weil sie bei der mangelhaften Orc anisation Fer Arbeitspermittlung den Arbeitsnachweisen nicht bekannt werden. Um solche Unzuträglichkeiten zu vermeiden, muß die Arbeits vermittlung nunmehr schleunigst nach einem in allen Einzelheiten festgelegten Plan erfolgen, der gewährleistet, daß die Prüfung der offenen Stellen und Unterkünfte nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgt, die Arbeits— nachweise, die Arbeitskräfte für den Bergbau vermitteln wollen, über die Verhältnisse genau und zuverlässig unter— richtet werden und das Neben und Durcheinander der verschiedenen Stellen ausgeschaltet wird. Dadurch würde die gesamse Arbeits vermittlung auf eine sichere Grundlage gestellt und erreicht, daß die alle beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig verärgernden Fehlvermittlungen auf ein Mindestmaß eingeschränkt werden. Dies ist dadurch möglich, daß für die einzelnen Bergbaubezirke je eine Zentralstelle unter pari— tätischer Mitwirkung der zuständigen Arbeitaeber⸗ und Arbeitnehmer⸗ verbände eingerichtet wird, welche die Verantwortung für die Vermittlung übernimmt, den gesamten einschlägigen Ver— kehr mit den auswärtigen Arbeitsnachweisen regelt und diese bei der Anwerbung und Auswahl der Arbeitskräfte unterstũützt. Die Mittel, die für die Durchführung einer der⸗ artigen Org anisation benötigt werden, stehen zu den Vorteilen, die hieraus für die Kohlenförkerung und damit für das gesamte Wirt— schaftsleben entstehen, in gar keinem Verhältnis, insbefondere wenn man bedenkt, daß durch vermehrte Kohlenförderung eine entsprechende Verminderung der Arbeitslosigkeit im Winter erreicht wird. Ueber einen derartigen Plan finden zurzeit Verhandlungen mit dem Verband deutscher Arbeitsnachweise und dem Reichsarbeissmhisterium statt, von denen zu erhoffen ist, daß sie möglichst bald zu einem günstigen Ergebnis führen.
Theater und Musik.
Im Opernhause werden morgen, Sonntag, Dic Meister⸗ singer von Nürnberg“, mit den Damen Schwarz, von Scheele⸗ Müller und den Herren Hutt, Bohnen, Kaüpfer, „enke, Habich, Schlusnus, Krasa, Bachmann und Läcke besetzt, aufgesübrt. Musikalischer Leiter ist Dr. Stiedry, Anfang 4 Uhr. — Am Montag wird „Tiefland“ mit den Damen Hafgren - Waag, Escher, Hansa, Birkenström, von Scheele⸗Müller und den Herren Kraus, Schwarz, Stock, Bachmann, Krasa in den Hauptrollen gegeben. Dirigent ist der Kapellmeister Otto Urack. Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause geht morgen, Nachmittags 2 Uhr, als 3. Volksvorstellung zu ermäßsgten Preisen „Minn von Barn—⸗ helm“ mit den Damen Steinsieck Neff, Ebinger und den Herren Mühl⸗ hofer, Kraußneck, Vespermann, Clewing. Patty in den Hauptrollen in Szene. Abends wird „Coriolan“ mit den Damen Straub, Neff, Schön und den Herren Sommerstorff, Mühlhofer, Kraußneck, Leffler, Pobl, von Ledebur besetzt, unter der Spielleitung Dr. Reinhard Brucks wiederholt. Anfang 7 Uhr. — Für Montag ist „Die Braut von Messina“ mit den Damen Sussin, Schön und den Herren Mühl—⸗ hofer, Ehrle, Kraußneck und Boettcher in den Hauptrollen angesetzt. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. .
Das Theater in der Königgrätzer Straße bereitet gegenwärtig die Uraufführung von Frank Wedekinds „Schloß Wetterstein? vor. Die Dlrektoren Meinhard und Bernauer haben für die Rolle der Leonere Herta von Hagen, eins der führenden Mitglieder des Nationalthenters in München, gewonnen und erfüllen damit einen besonderen Wunsch des verstorbenen Dichters.
Mann? e faltiges. Der Kohlenoerband Groß Berlin hat unter dem 18. S pmber d. J folgende Bekanntmachung erlassen:
Auf Grund der Bekanrtmackung des Reichs rommissars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 78) in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden vom 21. August 1917 wird für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, nämlich die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin-Lichtenberg, Berlin⸗Wilmertsdorf sowie die Landkreise Teltom und Niederbarnim, folgendes bestimmt:
§ 1. 5 25 Absatz 2 der Verordnung über die Kohlenverteilung für Hausbrand, Kleingewerbe und Landwirt s aft in Groß Berlin vom 6. März 1919 erhält Jolgende Fassung:
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Die Ofenkarte wird in folgenden Gruppen ausgegeben:
für heizb. Zimmer oder Küche über „ Zentner . . . 169 . 1 3 * 4 2 2 21 20 21 . *. * *. . 2 n. 30 1 mehr als 4 1 ö . 40 w §S 2. Der 5 der Bekanntmachung des Kohlenverbandes
1 Groß Berlin vom 26. August 1919 Nr. L. 371419 wird außer Kraft gesetzt.
§ 3. Der s 26 Absatz 1 der Verordnung über die Kohlenver⸗ teilung für Hausbrand, Kleingewerbe und Landwiitschaft in Groß Berlin vom 6. März 1919 wird dabin abgeändert, daß an Stelle der Worte „mehr als 120 Zentner Kohlen“ die Worte mehr als 80 Zentner Kohlen“ treten.
Fz 4. Der § 31 der Verordnung über die Kohlenverteilung für Hausbrand, Kleingewerbe und Landwirtschaft in Groß Berlin vom 6. März 1319 wird zu 2, Ha, 8 und 102 dahin abgeändert, daß an Stelle der Worte „sieben heizbaren Zimmern‘ die Worte „fünf heiz⸗ baren Zimmern“ treten.
83 5. Der Sz 76 der Verordnung über die Kohlenverteilung für Dausbrand, Kleingewerbe und Lanwirtschaft in Groß Berlin vom 6. März 1919 erhält als zweiten Absatz folgende Bestimmungen:
Die Abschnitte der Gewerbekohlenkarten werden vor der Ausgabe mit einem Prägestempel der Kohlenstelle Groß Berlin versehen. Die Abgabe und Entnahme von Kohlen auf un⸗ gestempelte Abschnitte darf nicht erfolgen. Die z. Zt. des Inkrafttretens dieser Verordnung gültigen ungestempelten Ahschnitte der Gewerbekohlenkarten behalten bis zum 31. Ok⸗ tober 1919 ihre Gültigkeit.“
§z 6. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ kanntmachung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bs zu 10 000 S oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§z 7. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffent⸗ lichung in Kraft.
Einreise ins besetzte amerikantsche Gebiet. Entlassene Heeresangehörige des Jahrgangs 1899 und aus Gefangen⸗ schaft zurückgekehrte entlassene Heeresangehörige können über Limburg — Niedererbach ohne Quarantäne auf Grund ihrer Entlassungs—⸗ papiere einreisen, wenn diese folgenden Vermerk der deutschen Sanitäis⸗ behörden tragen: Entlaust und frei von ansteckenden Krantheiten“ bezw. „Aus der Gefangenschaft entlassen, entlaust und frei von an⸗ steckenden Krankheiten. (W. T. B.)
Bautechnische Vorträge und nebungen. Der Verein deut scher Ingenieure veranstaltet in seinem Hause in den Monaten Oktober 1919 bis Januar 1920 eine Reihe von Vorträgen, in denen den Angehörigen der Bauberufe und sonstigen Jaseressenten Gelegenheit gegeben wird, sich ohne Störung ihrer Berufe tätigkeit über den Stand der Bautechnik und die damit zusammenhängenden Fragen zu unterrichten. Das Programm um faßt über 150 Einzelvortraäͤge, für die angesehene Fachleute gewonnen sind. Den Vorträgen, die durch Lichtbilder, Modelle, Zeichnungen und sonstiges Anschauungsmaterial ergänzt werden, schließen sich Aus⸗ spraen an. Die Vorträge werden mit einer Versammlung aller Teilnehmer am Freitag, den 3. Oktober, Abends 7 Uhr, im Ingenieurhause, Sommerstraße 4a, eröffnet; dort spricht
Vortragsfolgen beginnen am 6., 7. und 13. Oktober. Nähere
Baustoffen“. Der Eintritt ist jedermann gestattet. Die erz
kunft erteilt die Geschäftsstelle des Vereins, Sommerstraße 4a, der auch Vortrags- und Zeitpläne zu haben sind.
Im Wissenschaftlichen Theater der Uran; in der Taubenstraße wird der neue, von Professor Franz Goelken faßte Vortrag „In den Bergen Tirols“ der an der Hand farh Bilder und Wandelpanoramen das an Naturschönbeiten reiche Ah, gebiet der Dolomiten und des Ortlergebiets schildert, morgen so am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend gehalten. Am Mon wir? Professor Franz Goerke den Vortrag Meine Nilreise biz zweiten Katarakt! wiederholen, und für Mittwoch und Freitag der Vortrag „Im Lande der Mitternachtssonne“ angesetzt. Außer findet morgen nachmittag eine Wiederholung des Vortrags? N Vierwaldstättersee und der Gotthard“ zu kleinen Preisen statt.
Des sau, 15. September. W. T. B.) Ein verstangun
loses Junker-⸗Flugzeug stellte eine neue Höhenwe
höch stleistung auf. Es erreichte mit acht Perfonen eine 8 von 5750 m. Bei seinem Flug, dem als sachverständiger Gutach der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt der Diplomingen Gsell beiwohnte, war das Metallflugzeug mit einem 185 pferd Höhenmotor der Bayerischen Motorenwerke ausgerüstet. l Wien, 19. September. (W. T. B.) Die Blatter meh aus Steingmanger; Am 9. und 10. kam es in Tepolcʒza Diszel zu Ausschreitungen gegen die Fuden. Tepolcza wurden 3 Personen getötet und 30 schwer wundet, 80 Geschäfte wurden ausgeplündert. Der amn festgestellte Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Kronen. Dis pel wurden sämtliche Fuden ermordet, auch 2 Lehn die für Juden gehalten wurden. Es folgten organisierte Plün rungen. Das zur Aufrechterhaltung der Ordnung befohsene Min nahm an den Ausschreitungen teil. Bisher sind 92 Personen haftet worden, darunter die beiden Kommandanten der dort Vetachements. Die jüdische Bevölkerung wurde auf das grausam niedergemacht und ein 14 jähriges Mädchen vergewaltigt. 2 Mäxzgh stürzten sich, um der Schändung zu entgehen, in den Brunnen.
—
Wien, 29. September. W. T. B.) Auf Grund des 9
schlusses des Kabinettsrats erließ gestern das Staatsamt für Han und Industrie eine Verordnung, wonach vom 21. September 1 ab der Per sonen verkehr der elektrischen Straßen bahnen im Gemeindegebiet Wiens einge steilt wird. De' gz ordnung enthält ferner die Acht Uhr⸗Sperre für Gasthän Kaffeehäuser, Konzertsäle. Varietés sowig die Acht Uhr⸗Sperre n Haustore sämtlicher Häuser. Die Abendblätter stellen feft, daß] Laufe des heutigen Tages sich die Kohlenkrise nicht ge bessert, eher verschlechtert hat. Sollte in absehbarer Zeit ni eine wesentliche 6 der Kohlenversorgung Wiens ein tretz wäre nicht nur der Betrieb der Gaswerke, sonbern auch der Eise bahnen ernstlich gefährdet.
Brüssel, 19. September. (W. T. B.) Aus einer
Nieuwe Rotleidamsche Courant? gemeldeten Anfrage an M
Kolonialminister geht hervor, daß ein belgischer. Beamte im Kongo von einer Rundreise im Innern des Landes, zwa Eintreibung von Steuern, ungefähr hundert Steuer pflichtig eg die er sein „Jagdwild“ nannte, als Gefangen mitbrachte. Das Gefängnis, in das er die Eingeborenen sperrte, in so klein, daß bis zum nächsten Morgen 40 der Gefangene den Erstickun gstod fanden. Dem Beamten ist nich geschehen.
Am sterdam, ig. September. (W T. B.) Das Reutersg
Büro“ meldet aut New Jork, daz der spantsche Bam pse „Val ban era seit einer Woche in Havanna überfällig Es befinden sich zahlreiche Fahrgäste an Bord.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten
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und Zweiten Beilage.)
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ö / man 2 8 ; Theater. Dentschts Theater. Dlrektion: Mar Nentsches Künstlertheater. Ctürn. Taunhänser und der Sängerkrieg Theater am NMollendorfulch 66. Reinhardt. Sonntag, Abends 7 Uhr: hergerstr. 70 71, gegenüber dem Zoologischen ö. n ,,, Dper in Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: ö J
Opernhaus. (Unter den Linden.) Sthello. Sonntag: 187. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Teil.
Die Meistersinger von Närnberg. Dlenstag: Clauigo.
Dper in drei Akten von Richard Wagner. Mittwoch! Der Kaufmann von Alten von Lothar Schmidt. ert fh Montag bis Donnerstag: Das Schlosß Eonjntc an Donnerstag: Wie es euch gefällt. am Wannsee. . Sonnabend: Und das Licht scheinet Freitag und Sonnabend: Nacht⸗ öh, ö
Musikalische Leitung: Dr. Fritz Stiegrxy. Benedig. Spielleitung: Hermann Bachmann. An⸗ fang 4 Uhr.
Sthauspielhans. (Am Gendarmen⸗ markt.) Sonntag: Nachmittags: 282.
in der Finsteruis.
stndig vorbehaltenen sowie die Bienst« mäßigten Prkisen: Der Weibsteufel. — ,, J . . und Freiplatz sind aufgehoben. 3. Volks- Abends 7 Uhr: Unterwegs. rote Hahn. Fi k * Ubr: . . Brühe] Sonntag. [,, Vorstellungen, Nachmittags 33 Uhr un vorstellung zu ermäßigten Preisen: Minng Montag: Frühlings Erwachen. chöpfer. Ein 6 n vier Auf⸗ 2 a. hr: b u . . Abends 7 Uhr. In beiden Vorstellungen vou Barnhelut. Anfang 2 ühr. — Dienstag und Sonnabend: Die Büchse gen von Hans K,, Liebeszauber. — Abends 7. . hr: Pan ausgezeichnete und ralchh
̃ Montag und Donnerstag: Liebe. Liebeszauber. Operette in drei Akten . i chh
Abends: 199. Dauerbezugsvorstellung. der Pandora.
Dienst⸗ und Freiplätze sind auf ⸗ Mittwoch: Unterwegs.
ehoben. Coriolan. Historisches D ̃ . fünf Aufzügen (14 Verwandlungen) Freitag: j a.
von William Shakespeare. Spielleitung:
Dr. Reinbard Bruck. Anfang 7 Uhr.
Montag: Opernhaus. 188. Dauer, Perliner Theater. Sonntag, Nach—
Rammerspiele. Kartenreservesatz. Der Dauerbezug, die Sonntag, Nachmittags 27 Uhr: Zu er⸗
rama Donnerst« Gespenstersonate.
Garten.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:
Dauerbezugsvorstellung. Montag und Freitag: Faust, erster Zu. ermäßigten Preisen: Nacht, ind for
Schloß am Wannsee. Lustspiel in drei . ,,, dreier Könige. Ordonneau von A. M. Willner.
Donnerstag:
beleuchtung. — Abends 75 Uhr: Das
beleuchtung. lungeu.
Kessingthealer. Sonntag, Nachmitt.
Dienstag: Peer (Gyut. Mittwoch: Der Schöpfer. Straus.
die Taute. zauber. Sonnabend: Christa, die Taute.
bezugsborstellung. Dirnst⸗ und einätze aittags 3 Uhr: Zu ermä igten Preisen: Volksbühne. ¶ Theater am VBũlom⸗ 8
sind aufgehoben. Tiefland. Musildtama Die tolle Komtesß. — in einem Vorspiel und zwei Aufzügen Die Dame im Frack.
nach A. Guimera von Rudol uh Lothar. 3 Akten von Pordes. Miso. Mußsik von Eugen Albert. Musikalische von Will Sternberg. Musik von Walter int.
Leitung: Otto Urack. Spielleitung: Karl Bromme.
Schauspielhaus. 209. Dauerbezugsvor⸗ Dame im Frack. stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auß gehoben. An Stelle der ursprünglich
angekündigten Vorstellung „Judith“: Theater in der idniggrützer a , e
Die Braut von Messina oder Die
feindlichen Brüder. Gin Trauerspiel Straße. Sonntag, Nachmittags z6 Uhr:
mit. Chören in vier Aufzügen von Schiller. Zu ermäßigten Preisen:
Spielleitung: Dr. Neinhard Bruck. Äbends 7 Uhr: Kabale und Liebe. Cin ; Anfang 7 Uhr. bürgerliches Trauerspiel in fünf Alten Sonntaz, Nachmittags 3 Uhr,
836 8 ö Friedrich von Schiller. ; , 1 Herrn e gg gretag: Kadaie . Ahends 7 Uhr: Alt⸗Heidelberg.
Weiber von Windsor. — Mittwoch: : Der Rosenkavalier. — Den eres; und Liebe. Rigoletto. — Freitag: Der Trouha⸗ douc. · Sonnabend? Martha. — Kameraden. Sonntag: Nachmittags: 1. Volksvor⸗
stellung zu ermäßigten Preisen: Martha. ; ⸗ Mittwoch: e Aude re e Verlag der Geschãfts te n Gering = Ilbenk s. Catrnen. Komädienhaus. Sonntag, Nach. k. K Thalint enter. Dresdenersti afs3 , ö Schauspielhaus. Dienstag: Peer Gynt. mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Lärm Um yhtz. Sonntag. Nachmittags 3 Uhr: Zu er— Dart der Norddeutschen Bucht dern nul
— Mittwoch: Coriolan. — Donners⸗ Die fünf Frankfurter.
bends 74 Uhr: platz.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Vaude lll in Zu ermäßlgten Preisen: 28 Jungfern- matin e Effa. Bereny. — Nachmittags Gesangsterte gift. — Übends 73 Uhr: » Jungfern⸗ 3. Uhr. Die lustige Witwe. — Abends 75 Uhr: Die Frau im Hermelin, . Job: Frl. Felicitas Vermehrg Anfang 7 U Montag u. Donnerstag: Der Schwarz⸗ Operette in drei Akten von Rudolph *. i,, . Dolv. Anfang ? Uhr. Montag und folgende Tage: Die künstler.
Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Meyer -Förster.
mäßigten Preisen: Wie es eu Schauspiel in fünf Akten von Wilhelm garher. Montag: Der Bund der Jugend. Mädel.
Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Flachsmann als Erzieher.
3 Uhr: Zu ermäßlgten Preisen: Der A omische Oper. An der Welden Birkns gnsth. Sonntag: 2 gro
don Vletor Tron. Mußik von Sskar Eröffuntgs, Revugrantms., (Nas
Theater des Mestens. (Statlon: Garten. Kantstraße 12 5 7 onnkag, Mittags 12 Uhr: Tanz
Schanzer und Ernst Welisch. Musik von hr Gähnen Sen,, eng! Bla, S. Zungferngitt. Sh e lber e r e, mn, , , Mittwoch: Maß für Maß. Montag und folgende Tage: Die hen Althörnitzrn. — Fel. Dertn Freitag: . Tell. Frau im Hermelin. pon Melle mit? Hrn Tbeodor Yin Sonnabend: Zum ersten Male: Die (Hamburg — Wandsbens. .
Custspielhaus. (Friedrichstraße 236) mann Riemer Berlin). — Hr. Al ĩ Musit. — Schillertheater. Charlottenburg. Sonnlag, Nachmittags 36 Uhr Zu er gerichlsrat i. R. Ernst Koch (Berlin Zu er; ieren , rg. 96 . . h gefällt. 36 tien pd rale eisssel . den Veranhwortlicker Schriftleiter: HJ,, J. Vi: Weber in Berlin.
Montag: Die lüstigen Weiber von mäßigten Preisen: Drei alte Schachtel
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Montag und folgende Tage: So ein Verantwortlich für den Anzeigenteil!
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Tabaksteuergesetz. Vom 12 September 1919.
Dle verfassunggehende Deutsche Nalionalversammlung hat das folgende Gesetz beschlofsen, das mit Zustimmung des Reichs⸗ rats hiermit verkündet wird:
A. Allgemeine Vorschriften.
§51. Gegenstand der Besteuerung.
(1). Von den zum Verhrauch im Inland bestimmten Tabak. erieugnissen wird eine in die Nteichskasse fließende Steuer (Tabaksteuer) nach den nachstehenden Vorschriften erhoben.
(27) Der Steuer unterliegt auch das zum unmittelbaren Ge— brauche durch den Raucher im Inland bestimmte Zigarettenpapier.
. § 2. Befreiung von der Steuer und dem Verpackungs⸗ zwange. Tabakerzeugnisse, die im Herslellungsbetrieb, in Tabaksteuerlagern (S 44) oder im Zollgewahrsame zur Vornahme von Untersuchungen verwendet, oder die unter Steueraufsicht ausgeführt, vergällt oder vernichtet worden sind, sowie Muster von tabaksteueryflichtigen Er— zeugnissen, deren Verwendung zum Genusse durch besondere Vor⸗ kehrungen unmöglich gemacht ist, bleiben von der Steuer G6 5) und dem Verpackung zwange (5 14) befreit.
§ 3. Verwendung und Besteue rung von Tabak. ersatzstoffen.
( ¶ I Tabakersꝗtzstoffe dürfen bei der Herstellung von Tabakerzeug⸗ nissen sowie von Waren, die ohne Mitverwendung von Tabak bereitet sind und als Ersatz für Tabakerzeugnisse in den Handel gebracht werden ollen (tabakahnli ge Waren) nur nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen verwendet werden. Bei der Her⸗ stellung von Zigarren dürfen Tahakersatzstoffe nicht verwendet werden. Tabakerzeugnaisse und tabakähnliche Waren, zu deren Herftellung nicht zugelafsene Tabakersatzstoffe verwendet worden sind, durfen nicht in den Verkehr gebracht werden.
(2) Tabakersatzstoffe unterliegen nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen einer Abgabe von 100 Mark für einen Dophyelzentner in verarbeitungsreifem Zustand.
(3) Der Reichsrat kann Vorschriften über den Handel mit Tabaken satzstoffen erlassen.
(4) Bei Erzeugnissen, die aus Tahakersatzstoffen allein oder aus Tabak unter Mitterwendung von Ersgtzstoffen hergestellt sind, ist dies nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen auf den ö in einer dem Verbraucher erkennbaren Weise an— zugeben.
(6). Jede aus Tabakersatzstoff hergestellte Zigarette hat den Aufdruck „Exsatzstoff und jede aus Tabak unter Mitverwendung . Ersatzstoffen hergestellte Zigarette den Aufdruck ‚Mischwaren zu ragen.
ö Tabakähnliche Waren. Tabakähuliche Waren sind wie Tabakerzeugnisse zu verstenern.
§ 5. Höhe der Steuer.
(1) Die Tabakstener beträgt: A. Für Zigarren im Kleinverkaufspreise
B. Für Zigaretten im Kleinverkaufspreise
1. bis zu 3 Pfennig das Stück . .. 10 Mark für tausend Stück . zu 4 Pfennig das Stück 14 ö — 3. * 5 12 2 1 19 2 14 1 12 4. 14 6 14 11 . 23 12 21 16 *. 5 1 3 14 14 . 32 9. 2 12 2 6. 419 ö . . 41 . 1 ?. ö. . 1 12 4 24 . 50 1 41 1 14 8. 12 15 12 * 14 62 4 2 14 1 9. . 20 5 . . 87 * ' * 10. 6. ö. a . = 11. * 36 * * *. 140 * * 2 2 12. 1 40 24 1 . 20 ! 2 14 1 21 13. ) 50 1 1 . 250 12 14 1 21 14. von uber 50 . . 300 ' * 55
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1. bis zu 19 Mart das Kilogramm 3 Mark für ein Kilogramm 2. J. 15 * . 14 5, 50 * 2 1 1 3. * 20 1 . 2 9 1 *. * . 4. 14 30 1 2 1 14 . 12 12 * 5. 1 406 21 . 2 20 1 14 1 12 . ' 50 . * è— 32 9 ' '. — . J ö. ö. 44 J — 8. von ü ber 50 *. . * 50 * * * * J D. Für Pfeifentabak, ausschließlich des unter & fallenden fein⸗ geschnittenen Tabals, im Kleinverkaussreisse 1. bi? zu 5 Mark das Kilogr. 1 Mart für ein Kilogr. 2 von e, , ,, ö . . ö 3 ' 5 3 . b 2 J ö . 4. . [ 5 . 10 *. . . 59 . * *. 2 . J . 4,59. ö . 5. * * 15 * 20 * *. * 6,50 * . 3 * . 9 * 9 * * *
E. Für Kautabak in Rollen oder Stangen im Kleinverkaufs⸗
preise bis zu 20 Pfennig das Stück 15 Mark ür tausend Stück zud 40 . ö . ö , . . 2 50 21 1 14 15 61 . 21 12 1 80 2 2 2 60 12 12 2 8 190 * 2 21 75 21 21 64 14 * 61 1 100 1 , 14 2 h Für Schnupftabak im Kleinverkaufspreise 5 Mark das Kilogt. J Mark fär ein Kllogr. eee, ö 1 . 5 . 7,50 *. 2 . 150 . . ,. . 7,50 61 10 41 1 12 2 14 n. 7 . 10 w . ö , ö ö. 1 . 3 w 15 2 ö 4 d
* G. Für Zigarettenpapier, mit Ausnahme des zur gewerblichen
Berarbeitung bestimmten, 10 Mark für 1000 Zigarelten— hüllen.
(2) Für Tabakerzeugnisse, bei denen es zweifelhaft ist, zu welcher Abteilung dis Abs. I sie gehören, stellt der Reichs minister der Finanzen die für ihre steuerliche Behandlung maßgebenden Grundsätze fest.
(3) Für Tabakerzeugnisse der Abteilungen A, 3 und R kann der Reichsminister der Finanzen Höchstgrenzen, des Gewicht; oder der Länge des Tabakstranges für ein Stück ⸗ 2 jeder diese Grenzen überschreitende Teil des Erzeugnisses für die , als ein besonderes Stück gilt.
(4) Als Fei Millimeter geschnitten ist.
(5) Unverarbeiteter Rohtabak, schwarzer Krauser und Karotten, die an Kleinhändler abgegeben werden, unterliegen nach näherer Be⸗ stimmung des Reichsministers der Finanzen der Versteuerung wie Pfeifentabak und wie Schnupftabak.
(6) Der Reichsminister der Finanzen bestimmt für die Zeit bis zum 31. Dezember 1923 jeweils für halbjährige, mit dem 1. Fanuar und 1. Juli beginnende Zeitabschnitte die nach den regelmäßigen Abgabesätzen des Abs. 1 unter B zu versteuernde Gesamtmenge der im Inland hergestellten Zigaretten. Diese Menge wird auf die ein— zelnen Betriebe nach Maßgabe der Mengen verteilt., die von ihner auf Grund von Art. III des Gesetzes über Erhöhung der Tabak— abgaben vom 12. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 507) zum einfachen Kriegsaufschlag versteuert werden durften. Der Reichsminsster der Finanzen kann zur Vermeidung von Härten für einzelne Betriebe die. nach den regelmäßigen Abgabesätzen des Abs. 1 unter B zu versteuernde Menge an Zigaretten anderweitig festsetzen. Die darüber hinaus ver— steuerten Zigaretten aus inländischen Betrieben unterliegen, soweit die Mehrversteuerung mehr als 15 vom Hundert beträgt, neben der Tabaksteuer einem besonderen Tabaksteueraufschlag, der bis zum
estsetzen und anordnen, daß
ischnitt gilt der Tabat, der feiner als eindreiviertel
31. Dezember 1920 hundert vom Hundert, im Jahre 1921 fünfund⸗ siebzig vom Hundert, im Jahre 1922 fünfzig vom Hundert und im Jahre 1923 fünfundzwanzig vom Hundert der für die Zigaretten zu entrichtenden Tabaksteuer beträgt. ;
§ 6. Bemessung der Steuer.
(1) Die Tabaksteuer wird bei den Tabakerzeugnissen (8 5 Aëss. l Abteilung A bis FEj nach dem Kleinverkaufspreise bemessen. Als Kleinverkaufspreis gilt der Preis, zu dem die tabaksteuerpflichtigen
1
Erzeugnisse unter Einrechnung der darauf lastenden Abgaben (85 3, 5 und 88) sowie der Verpactungskosten im Kleinhandel an den Verbraucher abgegeben werden. Bei der Abgabe nach Gewicht ist das Eigengewicht maßgebend.
(2) Beim Verkauf etwa gewährte Vergünstigungen, wie Abzüge, Ausnahmepreise und dergleichen, bleiben unberücksichtigt. Andere als in Geld bestehende Gegenwerte sind als Bestandteile des Prelses
5 7
Bei Zigarettenpapier (8 1. Abt, M wird die Steuer nach der Zahl der aus ihm herstell baren Zigarettenhüllen (Hülsen oder Blättchen)
5 8.
(I) Bei Tabakerzeugnissen, die der Hersteller oder Händler für eigene Zwecke verbraucht, zu ermäßigten Preisen oder unentgelllich abgibt, ist als Kleinverkaufspreis der Preis anzusehen, zu dem sie bei einer Abgabe gegen volles Entgelt in die Hand des Verbrauchers übergehen würden. ;
(2) Tabakerzeugnisse, die der Hersteller an seine Angestellten und Arbeiter als Teil des Lohnes abgibt, sind unter Befreiung vom Ver⸗ packungszwange (65 14 und 15) zu den niedrigsten Steuersätzen zu
§ 9. Steuerpflicht.
(1) Zur Entrichtung der Tabaksteuer ist für im Inland her—⸗ estellte Erzeugnisse der 9 er Einbringer verpflichtet.
(2) Der Steueran spruch gegen den inländischen Hersteller entsteht mit dem Beginne der Herstellung der Erzeugnisse. Sind mehrere Betriebe an der Herstellung beteiligt, so geht die Verpflichtung aus diesem Anspruch auf jeden folgenden an der Herstellung beteiligten Betriebsinhaber über.
(3) Bei Aufnahme der Erzeugnisse in ein Tabaksteuerlager (8 44) geht die Verpflichtung auf den Niederleger über.
ersteller, für aus dem Ausland eingeführte
5§ 10. Fälligkeit der Steuer.
Dle Tabaksteuer ist zu entrichten, sobald die verpackten Erzeug⸗ nisse ans den Räumen des Herstellungsbetriebs, aus den Tabaksteuer⸗ lagern z 44), aus dem Ausland oder dem Zollgewahrsam in den freien Verkehr des Inlands übergehen.
§ 11. Steuerzeichen.
(1) Die Tabaksteuer ist durch Verwendung von Steuerzeichen zu
Dle näheren Bestimmungen über die Wertbeträge der
Steuerzeichen, über ihre Form, ihre Anfertigung, ihren Vertrieb und die Art ihrer Verwendung trifft der Reichsminister der Finanzen. Er stellt die Voraussetzungen fest, unter denen für verwendete oder underwendbar gewordene Steuerzeichen ein Umtausch oder ein Ersatz der gezahlten Steuerbeträge gewährt werden darf. Die Steuerzeichen für Zigarren dürfen kein Merkmal tragen, aus dem der Hersteller
igarrenmarke dem Verbraucher erkennbar ist.
(3) Steuerzelchen, die nicht in der vorgeschriebenen Weise ver⸗ wendet worden sind, werden als nicht verwendet angesehen.
ö) 5§ 12. Stundung.
(1) Die Tabaksteuer ist gegen Sicherheitsleistung für eine Frist bis zu sechs Monaten zu in, 8 dri
(2) Die Tabaksteuer kann ahne Sicherheitsleistu eine Fris bis zu drei Monaten gestundet werden. u ;