. t = . ö. ö . w ** 2 2 8 12 * a R * M er nm, , 7 77 7 7 7
5 73. Uebertragung der steafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Gewerbetreibende, die den Betrieb nicht selbst leiten, können die Uebertragung der ihnen obliegenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf den Betriebsleiter bei der Steuerbebörde beantragen. Wird der Antrag genehmigt, so geht die straftrechtliche Verantwortlichkeit un— beschadet der im 5 72 vorgesehenen Vertretungsverbindlichkeiten des Gewerbetreibenden auf den Betriebsleiter über. Die Genehmigung ist jederzelt widerruflich.
S§ 74.
Ersatzfreiheitsstrafe.
Läßt sich die Geldstrafe von dem Schuldigen nicht beitreiben, so kann die Verwaltungebehörde davon absehen, den für die Geldstrafe Haften en in Anspruch zu nehmen und die an die Stelle der Geld— strafe tretende Freiheitsstrafe an dem Schuldigen vollstrecken lassen.
. 1
Die an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tretende Freiheitsstrtafe darf zwei Jahre, im Falle des § 71 drei Monate nicht übersteigen.
76
§ 76. Nachzahlung der Steuer. Die Berechnung und die Verpflichtung zur Zahlung der Tabak— steuer wird durch das Strafverfahren nicht berührt.
S 77. Zu sammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen.
(1) Trifft eine Steuerzuwiderhandlung mit einer nach einem anderen Gesetze strasbaren Handlung zusammen, so sind die in beiden Gesetzen angedrohten Strafen nebeneinander zu verhängen.
(2) Sind auf dieselbe Handlung mehrere Strafvorschriften dieses Gesetzes anwendbar, so ist die Strafe nach der Vorschrift festzusetzen, die die schwerste Strafe und bei ungleicher Strafart die schwerste Strafart androht. Doch darf auf kein niedrigeres Strafmaß und auf keine leichtere Strafart erkannt werden, als nach den anderen Vor— schriften zulässig ist. Auch muß, wenn und insoweit eine der an— wendbaren Vorschriften de Einziehung oder die Haftöarkeit dritter Personen vorschreibt, hierauf erkannt werden
(3) Hat jemand mehrere selbständige Steuerzuwiderhandlungen begangen, so sind alle für diese Handlungen angedrohten Strafen nebeneinander zu verhängen; treffen mehrere Freiheilsstrafen zu⸗ sammen, so ist auf eine Gesamtstrafe zu erkennen, die in einer Er⸗ höhung der verwirkten schwersten Strafe besteht, drei Jahre jedoch nicht übersteigen darf. Wenn und insoweit neben einer der verwirkten Einzelstrafen die Einziehung oder die Haftbarkeit dritter Personen vorgeschrieben ist, muß auch hierauf erkannt werden.
(4) Auch im Falle des Zusammentreffens darf die an die Stelle uneinbringlicher Geldstrafen tretende Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigen.
§ 78.
Verjährung.
Die Strafverfolgung von Tabeksteuerhinterziehungen (565 56 bis 59) und von Tabaksteuerhehlereien (5 60) verjährt in drei Jahren, die Strafverfolgung von Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz, die mit Ordnungsstrafen bedroht sind, in einem Jahre.
§ 79. Strafverfahren.
(1) Für die Feststellung, Untersuchung und Enischeidung der Tabaksseuervergehen sowie für die Strafmilderung und den Erlaß der Strafe im Gnadenwege, kommen die Vorschriften zur Anwendung, nach denen sich das Verfahren wegen Vergehens gegen die Zollgesetze bestmmt.
(2) Der Erlös aus den eingezogenen Gegenständen und die nach den Vorschriflen dieses Gesetzes verwirkten Geldstrafen fallen der Kasse desjenigen Staates zu, von dessen Behörden die Strafent⸗ scheidnung im ersten Rechtszug erlassen ist.
§ 80. Einziehung.
Tabaksteuenyflichtige Erzeugnisse, die, abgesehen von den Fällen des 5 17, im Handel nicht verschritsmäßig varpackt und bezeichnet oder nicht mit den erforderlichen Steuerzeichen versehen angetroffen werden, unterliegen der Einziehung, gleichviel wem sie gehören und ob gegen eine bestimmte Person ein Strasverfahren eingeleitet wird.
5§5 81.
Ein im Strafverfahren eingezogener Geldbetrag ist im Ver⸗
hältnis zur Reichskasse zunächst auf die Steuer zu verrechnen.
PD. Sonstige und Uebergangsworschriften. 8 82. Verwaltung der Tabaksteuer und Abfindungen; Ausgleichungsbeträge.
(1) Soweit die Tabaksteuer von Landesbehörden erhoben und ver⸗ waltet wird, ist für die Verwgltungskosten aus der Reichskasse eine vom Neichsrat zu bestimmende Vergütung zu, gewähren.
(2) Die Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und die
Stationskontrolleure haben in Beziehung auf dieses Gesetz dieselben Nechte und Pflichten, welche ihnen in Ansehung der Zölle bei— elegt sind. ö 343 Die außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze , . Teile des Reichsgebiets zahlen nach den für die Zölle maßgebenden Vorschriften an Stelle der nach diesem Gesetze zu erhebenden Ab— gaben entsprechende Ausgleichungsbelräge an die Reichskasse. Durch Beschluß des Reichsrats können die Vorschriften dieses Gesetzes in den außerhalb der Zollgrenze siegenden Teilen eines Landes auf An trag dieses Landes in Wirksamkeit gesetzt werden.
8§ 83. Behandlung der Zollanschläüsse. Tabaksteuerpflichtige Erzeugnisse, die aus den dem Zollgebtet an- geschlossenen Staaten und, Gebietsteilen eingeben, sind, soweit nicht gemäß F 18 eine Ausnahme zugelassen ist, spätestens heim Eintritt in den freien Verkehr des Inlandes mit den nach § 11 anzubringenden Steuerzeichen zu versehen.
5§ 84. Förderung des Tabakbaues.
Zur Förderung des Tabakbaues darf aus der Tabaksteuereinnahme alljährlich ein Betrag bis zur Höhe von 300 000 Mark nach näherer Bestimmung des Reichsrats verwendet werden.
§ 85. nebergangsvorschriften; Nachsteuer.
(1) Tabakpflanzer, Tabakhändler, Tabakverarbeiter und Händler mit tabaksteuerpflichtigen Erzeugnissen hahen die am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes in ihrem Besitze befindlichen Vocräte an Waren der im 5 20 bezeichneten Art, Tabakverarbeiter auch die in ihrem Besitze befindlichen Tabakersatzstoffe innerhalb einer Woche dem zustaͤndigen Steueramt anzumelden. Hersteller der im 85 unter B, O und G genaunten Erzeugnisse haben am Tage des In⸗ 2 des Gesetzes ihre Betriebsbücher abzuschließen und die noch vorhandenen Steuerzeichen zum Umtausch innerhalb fünf Tagen an das zuständige Steueramt abzugeben.
(2) Tabaksteuerpflichtige Erseugnisse, die sich am Tage deg In⸗ krafttretens des Gesetzes bei Tabakverarbeitern, bei Groß, und Klein händlern außerhalb der Näume des Herstellungsbetriebs oder der Zollniederlagen befinden, sind nach den Sätzen des 8 5 des Gesetzes zu versteuern. Auf die Steuer werden die Abgaben, die für die Er⸗ a e 1 6 . gn e fin . ö . ö
esetzlichen Vorschriften nachweislich entrichtet worden sind, angerechnet. ee können nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen Pauschvergütungen zugelassen werden. ;
(8) Ist für die gu s Abs. 1 angemeldeten Vorräte mit Aus—
der im AblJ.
e,,
genannten tabaksteuerpflichtigen Grzeugnisse
nachweislich eine Abgabe nach den bisher geltenden gesetzlichen Vor— schriften entrichtet worden, so wird der Unterschied zwischen den ent— richteten und den nach diesem Gesetze zu entrichtenden Abgaben den Tabakverarbeitern und Inhabern von Tabaksteuerlagern auf zu ent— richtende Tabaksteuer angerechnet, den Tabakpflanzern und Haͤndlern bar vergũtet.
(4 Die näheren Bestimmungen trifft der Reichsminister der Finanzen ; er kann Ausnahmen zulassen.
(5) Die Nachsteuer kann für eine Frist bis zu drei Monaten gestundet werden.
(6) Die Strafvorschriften dieses Gesetzes und des Vereinszoll. gesetzes sind auf die Nachbersteuerung und Nachberzollung anzuwenden.
§ 86.
(1) Für die Dauer der Geltung des Gesetzes über Zahlung der Zölle in Gold vom 21. Juli 1919 (Reichs-⸗Gesetzbl. S. 1361) er— mäßigen sich die Tabaksteuersätze des 5 5 Abs. 1 Abteilung A, D, E und F wie folgt:
bei einem Aufgeld von mehr als 2,83 Mark um 50 v. H. 2,63 bis 2.33 Mark um 45 v. H.
,, w 1 63 * 2, 2 *. . 35 *. * 1 , . .
w , . die Ermäßigung darf jedoch bei den Tabatsteuersätzen des 8 5 Abs. 1 Abteilung A nicht mehr als 159 Mark für 1000 Stück Zigarren und bei den Tahak lenersätzen des 5 5 Abf. 1 Abteilung D nicht mehr
als 3 Mark für ein Kilogramm Pfeifentabak betragen.
2) Tritt das. Gesetz über die Zahlung der Zölle in Gold außer Kraft, so sind die im Abs. J genannten Ermäßigungen der Tabak— steuersätze so lange weiter zu gewähren, als bei weiterer Geltung des Gesetzes ein Aufgeld in der im Abs. 1 angegebenen Höhe festzusetzen
—
wäre; die Ermäßigungen sind jedoch entsprechend der aus dem Fort—
fall der Goldzahlungen entstehenden Ersparnts an Herstellungskosten abzumindern.
(3) Die Ermäßigungen nach Abs. 1 und 2 werden von dem Zeit⸗ punkt an nicht mehr gewährt, in dem das Aufgeld erstmals 1,ů03 Mark
oder weniger beträgt oder betragen würde. (4 Die näheren Bestimmungen trifft der Reichsminister der Finanzen. § 587.
Von den bestehenden Betriehen sind die nach diesem Gesetz er⸗
forderlichen Anzeigen bei Vermeidung der im 5 70 angedrohten
Ordnungsstrafen spätestens drei Wochen vor dem Inkrafttreten des
Gesetzes zu erstatten, soweit eine solche Anzeige nicht bereits auf
Grund der bisher geltenden Vorschriften erstattet worden ist. E. Zoll.
8 8 8 1.
3 88. (1) An Zoll ist zu erheben fü 1 Doppelzentner: 1. Tabakhlätter, unbearbeitet oder nur gegoren (fermentiert) oder über Rauch getrocknet, auch in Büscheln, Bündeln h, , e 146 Mark, 2. Tabakerzeugnisse: a) Tabakrippen und Tabakstengel, auch mit Tabakbrühe behandelt (gebeizt?! .... ,, b) Tahaklaugen, auch gemischt mit Tahaksrühe. 80 Anmerkung: Nach näherer Bestim⸗ mung des Reichsrats können Tabaklaugen, die zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen bestimmt sind, zollfrei abgelassen werden. c) Tabakolätter, bearbettet (ganz oder teilweise entrippt, auch mit Tabakbrühe behandelt — gebeizt — usw.); Abfälle von bearbeiteten Tabakblättern und Abfälle von Tabakerzeug⸗ nissen, auch gemischt mit Abfällen von Roh⸗ J 66M d) Karotten (Mangotes), Stangen und Rollen, zur Herstellung von Schnupftabak..... 1560 e) Schnupftabak, Kautabak, Pfeifentabak in Rollen oder Platten, Tabakmehl, Tabakstaub; . aus Stengeln oder Rippen von Tabak⸗ ,, , 56696*,
8
h geschnittener Rauchtabak: ö , . J
g) 3 igarren JJ h j
h) Zigaretten.. . V6, ö.
(2) Tabakähnliche Waren (5 3) werden wie Tabakerzeugnisse verzollt.
(3) Die Zollbefreiungen der 5§ 5 und 6 Ziffer? des Zolltarif⸗
gesetzes vom 25. Dezember 1992 können für Tabakerzeugnisse und Zigarettenpapier durch den Reichsrat eingeschränkt werden.
F§ 89. Vergütung des Zolles bei der Ausfuhr usw.
Für im Inland ganz oder teilweise aus ausländischem Tabak
hergestellte Erzeugnisse, die ausgeführt oder in eine öffentliche Nieder⸗ lage oder in ein unter amtlichem Mitverschlusse stehendes Lager auf— genommen werden, wird nach näherer Bestimmung des Reichsrats eine Vergütung des Zolles gewährt.
F.. Schluß vorschriften. § 90. Soweit beim Inkrafttreten des Gesetzes Verträge über Lleferung
von Waren der im 5 20 bezeichneten Art bestehen, ist der Lieferer verpflichtet, dem Empfänger von dem vereinbarten Preise den Betrag nachzulassen, um den sich für ihn die Abgabenbelastung ermäßigt hat; der Empfänger ist verpflichtet, dem Lieferer einen Zuschlag zu dem vereinbarten Preise in dem . zu zahlen, um den sich für den Lieferer die Abgabenbelastung der Warer
findet keine Anwendung, wenn ausdrückliche Vertragsbestimmungen entgegenstehen.
aren erhöht hat. Die Vorschrift
§ 91. (1) Die mehr als ein Jahr im Tabakgewerbe und den durch
dieses mitbeschaͤftigten Gewerben beschäftigt gewesenen Hausgewerbe⸗ treibenden, Angestellten und Arbeiter, die nachgewiesenermaßen infolge dieses Gesetzes innerhalb der nächsten zwei Jahre nach seinem In⸗ krafttreten entweder vorübergehend oder für längere Zeit arbeitslos werden, ohne anderweit entsprechende Beschäftigung zu finden, oder wegen notwendig gewordenen J . els oder wegen Einschränkung des Betriebs . ; Jahre aus der Reichskasse. Zu diesem Zwecke werden den Ländern die ö Mittel, dem festgestellten Bedürfnis entsprechend, überwiesen.
chädigt werden, erhalten Unterstützungen bis zu einem
(2) Die näheren Bestimmungen, insbesondere über Umfang und
Bedingungen der Zuwendungen erläßt der Reichsrat, jedoch mit der Maßgabe, daß die Unterstützung im Falle eingetre ener Arbeitslosigkeit nicht weniger betragen darf als drei Viertel des entgangenen Arbeits. verdienstes. Bei Kriegsteilnehmern und Hilfsdienstpflichtigen bleibt die . ihrer Einziehung zum Heeresdienst und Hilfsdienst erfolgte Unterbrechung ihrer Beschäftigung außer Betracht.
§ 92. (1) Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bestimmt der
Reichsminister der Finanzen. Die näheren Bestimmungen zur Aus— führung des Gesetzes erläßt der Reichsminister der Finanzen mit Zu⸗ stimmung des Reichsrats.
2) Mit Wirkung vom Inkrafttreten des Gesetzes ab werden
das Göletz, betreffend die Besteuerung des Tabats, vom 16. Juli 1879 (Reichs- Gesetzbl. S. 245), das Zigarettensteuergesetz vom 3. Juni 1806 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 6315, das Gesetz vom 15. Juli 1909 wegen
ö , . ł W 1 2
Aenderung des Tabaksteuergesetzes (Reichs⸗Gesetzbl. S. 705) Gesetz vom 12. Juni 1916 über Erhöhung der Tabakabgaben (J Gesetzbl. S. O07) aufgehoben. Berlin, den 12. September 19189. Der Reichsprãäsident.
Der Reichsminister der Finanzen. Erzberger.
ᷣ — — —
1 *H5.
e , , e , ,.
Zweite Beilage
Vichtamtliches.
Literatur.
. des Jahrbuchs der preußisch Kunstssammlungen liegen die ersten 3 Hefte vor, die reichen Inhalt zeigen.
**. * 20 . * Aichtamtliches., Preufrische Landesversammlung. 51. Sitzung vom 19. September 1915. olffs Telegraphenbüro“.) ierungstische: die Staatsminister Oeser und
40. Bande
——Qmi ,,, „„ „„„„„ ee, .
der schwiertgen Zeit veröffentlicht A. Goldschmidt romanisches scheint im 30 jährigen r land, vielleicht 1652 aus dem Goslarer Domschatz geraubt won s im Anfang 11. Jahrhunderts zu einem Kelche mit Henkeln umgearbeitet, in man Fuß und Bügel aus Goldblech mit Filigranarbeit hinzufh Um 1200 verwandte man dieses Prachtgefäß als Kopfre l iquiar. J schmückte das Stück zu diesem Zweck mit einem Deckel und den mit Reliefs.
. (Bericht von Stockholmer Krieg aus
Man hatte Onyxschale einert eröffnet die Sitzung um 1
stim mungen über die bei der Beratung über den Haus⸗ Reliefs fin Mäniste riums sogenannten Reliquienkas in Quedlinburg.
Innern dem Deckel der Stiftskirche Stockholmer Einen sehr wichtigen Beitrag zur schichte der flämischen Plastik des 17. Jahrhunderts, die in er Zusammenhang mit der Kunst des Rubens steht, liefert R. urg; er schreibt verschiedene Werke, besonders des Kaiser Friedt Museums Artus Quellinus, Frans Duquesnoy und Frans pon Er weist ferner auf Zeichnungen von Rubens hin, die als N lagen für Plastiken gedacht sein können. Rubens selbst betätigte nicht als Bildhauer, aber er hat die Bildhauer seiner Zeit aufs stäth heeinflußt. Von Ludwig Kämmerer wird ein Passionsbild des 15 In hunderts aus Thorn besprochen, das eine große Verwandlschaftn der Passion Christi und den sieben Freuden Mariä von Meml Der Verfasser glaubt, dem Meister des Bildes auch! Belagerung Danzigs“ im Artuthof in Dan
sprochenen A Heinrichs J. der Antrag der Deutsch— zersetzung der Gendarmen unter die mittleren Beamten, der Antrag derselben Partei, betr. die parteipolitische Werhearbeit auf Stgats⸗ und Reichskosten, durch eine Mehrheit hestehend aus der Rechten und dem Zentrum, der Antrag der Sozialdemokraten über die Errichtung von Mietseinigungs— ämtern in kleineren Orten, der Antrag der auf Bekämpfung des öffentlichen Glücksspiels und der Spiel⸗ klubs, der Antrag auf gesetzliche Negelung des g wischen Berlin und seinen Vororten, der Antrag der Sozialdemokraten betreffs des Auswärtswohnens von Be— amten und Angestellten. Der Antrag der Unabhängigen Sozialdemokraten auf Auf— elagerungszustandes wird gegen die Antragsteller abgelehnt. Auch der Antrag der Deutschnationalen fs Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Besoldungs— beamten usw. bleibt in der Minderheit.
Gegend am Harz entstanden.
utschnationalen
meindlichen rhältnisses z
x zig zuschreiben zu könn Heftes legt W. von Bode den großen Enn klar, der von Teonardo da Vinci auf die weiblichen Halbfigun Tisians, Palmas, Raffaels und Sebastianos del Piombo aus) orträts der Mona Lisa und der Unbekannten mit dem Herm eonardo bilden den Ausgang für die s ähnlichen Themas bis zu Rembrandt. in der deutschen Spätrenaissance um 1600 im deutschen Kunstgewe die Formen der Gotik von der Wende des 15. zum 16. Jahrhun Wir sinden dieses Zurückgreifen bei Buckelpokn H. Posse liefert einen wertvoh
Im ersten Aufsatz d hebung des? timmen der
päteren Schöpfungen Falle zeigt, wie
orgen, daß die bei mit möglichster Beschleunigung angemessene Ent⸗ ahin zu wirken, daß die Entschädigungen nötigenfall: ; Staates und der Gemeinden, geleistet werden; ebenso ein An⸗ Deutschen demokratischen Partei, den Anträgen der sschnationalen und dss Zentrums betreffs Wiedereinführung s sendschriften und Lichtspiele bezw. für Schmutz⸗ folgende Fassung zu gehen: en, unverzüglich ge
wiederholen. Tapisserien und Möbelfüllungen. Beitrag zur Geschichte der römischen Deckenmalerei des Barocks, in z er die Entstehung der Malereien des Palazzo Barherini an der H neuer Urkunden aufklärt. Pietro da Cortona waren die Hauptmeister des großen Zyklus. 3. Heft setzt Posse seine Studten italtenischen
chädigung erhalten, 2) d
8
Boromino,
zu der Tätigkeit
(1bh6 = 16g) Guercino (1591 — 1666 fort. Detlev Freiherr von Hadeln d öffentlicht eine große Skizze von Paolo Veronese aus dem Musen in Lille, die einen Entwurf mit dem jüngsten Gericht in ein Fresko zeigt. Sie scheint im Wettbewerb mit T́intoretto, Bassano u sür die Ausmalung des großen Ratssaales im Dogenpalast zu Venn gearbeitet zu sein. Eine fast gleiche große Skizze Tintorettos! sih im Louore erhalten, ebenso ein gleicher En f Ausführung des Fre kos fiel nach dem Tode Veroneses, der als Si aus dem Wetthewerb hervorgegangen war, Tintoretto zu.
tragen, d l
mit den fen stattfinden, die jetzt höher sind als 6 hntarife. Wir wünschen aber auch dringend, daß die je Unsicherhei t im Gii mberkehr wieder beseitigt und das
zu den Beamten hergestellt wird. Da alle Pr
ind anstößige Lichtspiele
Schaustellungen, insbesondere Kinovorführungen
ahaushaltsausschuß Berufsberatung, Personalakten der Beamten, auf
wurf Bassanos.
Bewährung von Gemeinde⸗
ousschuß überweist das Haus die Anttäge, betreffend die Auf— stelltng neuer Wählerlisten und die Wahlvorschläge für die
,, Waßlen der Gemeindevertretungen; dem Ausschusse für Be
innere Verwaltung“, herausgegeben im Ministerium 15. September 1919, hat folgenden Inhalt: Al Verwaltungs sachen: Verfügung vom 18. Aun 1919, betr. Uebergang der Geschäfte der Medizinalabteilung
Ministeriums des Innern und des Staatskommissars für das W nungswesen auf das Ministerlum für Volkswohlfahrt; Verf vom 22. August 1919, betr. die im Auswärtigen Amt zur Bearheiln der deutschen und preußischen Landesgrenjangelegenheiten erricht Zentralstelle; Ausführungsbestimmungen vom 5. August 1919 zu Vorschriften über Bildung und Aufgaben der Beamtenausschiäss Verfügung vom 22. August 1919, betr. hördlicher Drucksachen August 1919,
Innern, von
Jemerne Antrag Adolf Hoffmann
a wund ihre Arbeitszeit überwiesen. Der Antrag des Ausschusses für kerungspolitik auf Nengestaltung des Hebammem
nach längerer
vird angenommen, nach⸗ Zurückver⸗ abgelehnt worden ur Annahme gelangt ferner der Antrag des schusses, den Ant
1desteuerfreien
J Gemeinde⸗ Adolf Hoffmann a Srhöhung des
C Coo ; iens auf 500) Mark
Einsendung gewisser Staats bũcherei f ; Nichtlinien für des Dienstverhältnisses der bei den Reichs⸗ und Staatsbehörden Gu Berlins beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen; Verfügung bn 28. August 1919, betr. Verwaltungsorganisation für die bei Deuth land verbleibenden Teile Posens und Westpreußens; Verfügung wa 28. August 1919, betr. Vormerkung vom 5. September 1919, betr. Aenderung der Bestimmun jen Altersgrenzen für verabschiedete Offiziere; Verfügung vom 19. In 1919, betr. Zahlung von Zuschlägen zu den Tagegeldern bei vori gehender Beschäftigung von planmäßigen und außerplanmäßhh Beamten außerhalb ihres dienstlichen Wohnortes; 12. August 1919, betr. Gewährung von Tagegel dern während der R eurlaubung; Verfügung vom 20. August 1919, betr. Zuschli zu den gesetzlichen Tagegeldern bei Dienstreisen der Staatobh — Angelegenhetten der Kommunalverbände: M fügung vom 2. September 1919, betr. Verleihung von Titela Kommunalbeamte. — Soziale Fürsorge: 18. August 1919, betr. Erhöhung des Pflegegeldsatzes für die Erztehungsanstalten — Per sonenstandsangelegenheiten: 25. August 1919, betr. Beurkundung von Eheschließungen der uur kehrenden Kriegs⸗ und Zivilgefangenen, Verfügung vom 29. Aug 1919, betr. Grundsätze für die Genehmigung zur Annahme
Heer und Flotte: Verfügung vom 19. Aug Straßenanzug entlassenen Militärpersonen und für entlassene Marinemannschafta Verfügung vom 20. Auqust 1919, betr. AÄufwandsentschädigun], Mannschaften, deren hisheriges Militärverhältnls als fortbestehe Kriegswirtschaftliche Kriegsmaßnahmen: Verfügung vom 22. August 1919. ba Erhöhung der Tagegelder für die Mitglieder der Ausschüsse von Kriegsschäden; vom 22 August 1919, betr. Jamllienunterstützungen. — Bah und Verkehrswesen; Verfügung vom 15. August 160 —ͤ Ermãächtigungen Mieterschutzverordnung Verfügung vom 23. legung des 5 4 der Wohnungsmange verordnung vom 23. 6 tember 1918; Verfügung Wohnungswesens Anzeigepflicht Notwendigkeit
)J. betreffend Regelung der Gemeindeein⸗ rch das Gesetz über die Gemeindeeinkommen⸗ Rechnungsjahre 1919 für ; lnträge Gräf, betreffend Aenderung des mmunalabgabengesetzes und Erlaß einer Verordnung des Inhalts, daß dann, wenn die Steuerzahler mit einem ver⸗— zinkommen von mehr
D *
der Militäranwärter; Verfügh
innerhalb der
Gemeinde verziehen, die geringere
Verfügung bot
rf darüber vorzulegen, daß in den Gemeinden Beigeordneten, Magistrat und Gemeindevorstandsmitglieder nach dem Ver⸗ hältniegvahlsystem stattfinden.
Dann folgt die erste Beratung d Srhöhung der Gütertar
unbeseldeten
Verfügung be hinsichtlich
untergebrachten Firsorgezöglim Verfügung b Gesetzentwurfs dem. Wasserm wal der Oderhafen in Kosel , . bahnverwaltung die ja wobl ben J 5 ü ,,, chr hessischen Eisenbahnen dahnverwal tun ö die in n 3h den Mut hat, gegen Cisenk ahner einzu⸗ schreiten, und sie mit der Noskegarde brutal niederzuschlagen, wenn sie
Doppelnamen. —
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1
Volk kann sich vor selchen Zuständen Soziglisierung der Kohle und der Transporhwege. Die Schaffens⸗ freudigkeit der großen Volksmassen wird nicht durch Drohungen und Bewaltmaßnahnien erzwungen werden, sie wird nur gehoben werden können, wenn die Arbeiterschaft auch wirtschaftlich als gleichberechtigt anerkannt und ißr auch auf diesem Gebiete das volle Mitbestim mungs⸗ recht gewährleistet wird. .
Der Finanzminister hat aus den Eisenbahnperwaltung Wir sind in einer außerordentlich bren—⸗ s Der Finanzminister
niberhältnissen eren Ausweg gefund
Noöflzae, die Dringlichkeit beansyrucht. darauf hingewiesen, daß die gewerblichen Betriebe elbst erhalten müssen und keine Zuschüsse erfordern rechnete damals mit einem Fehkbertrage in der Eisen— mehr als einer Mikliarde, j en geworden sind.
anzusehen ist. — und sonstih
Sberausschüffe zur Feststellung
Fir müssen jetzt schnele Arbeit unser Eisenbahnwesen und damit unser gesamtes Finanz— s Die Eisenbghneinnahmen sind und die Veränderungen
zu bringen. igen, die Ausgaben sind gestiegen, aftslebens sind auch nibt spurlos an den Gäisenbahnen Bei einer Aktiengesellschaft würde mam den Tag können, an welchem das Anlogekapi tal verloren sein würde. isenbahnkapital ist nur zum kleinen Teil eigenes Kapital der ihnen, den erößten Teil schulden sie dem Staat. Die Eisen⸗ erfordern jährlich 561 Millianen für die Verzinsung. di asung nicht mehr aus Einnahmen der Cisenbahn gedeckt .o muß der Stgat sein Kapital für verloren anse hen, und das trifft (Gl Die Eisenbahnen müffen also mind efteng lbstkosten decken, der Staat kann sie nicht aus seinen Mitteln le Früher waren die Eisenbahnen das Pückgrat der preu— n Finaneen, wir müssen dafür sorgen, das die jetzt entstandene wieder geheilt wird. es zurzeit nicht möglich, denn zurückschrernben, also blerbt ner dir
Kreis kommmm
Seotember
släubiger des Staates.
Durch Verminderun
ᷓ g der Ausgaben wir können s
. B. die Löhne nicht
waltung im Sinne de dreien sind. K ö
Erhöhung der Gütertarife um 50 23 deckt nur einen Teil des Fehl⸗ betrages, aber ein Zuschlag von 100 2, würde für Handel und Wirt⸗ schaft unmöglich sein. Wenn wir diese Vorlage annehmen, so tun wir es nur deswegen, weil wir im Augenblick kein anderes Mittel sehen. Der Minister hatte seinerzeit recht damit, daß durch eine Ueberspannung der Tarife die Eisenbahn den Charakter eines sczialen Unternehmens verliere. Die ö sollen den Ver⸗ kehr entfalten und entwickeln, besonders jetzt, wo Handel und Wandel und Verkehr darniederliegen. Bei einer bestimmten Höhe der Tarife können manche Güter nicht mehr hergestellt werden, weil sie die Transportkosten nicht ertragen. Deshalb wäre eine soziale Tarif— reform notwendig; aber im Augenblick bleibt uns nur ein prozentualer Zuschlag übrig. Wir erwarten jedoch, daß eine Tarifreform bald
kommt, die von Dauer ist. Denn vor allem ist Stetigkeit ber Tarife
notwendig. Ich beantrage, die Vorlage dem Haushaltsausschuß zu.
überweisen.
Abg. Dr. Schmedding Gentr.): Die wi nach dem Kriege ist der Wiederaufbau des Wirtschaf abhängig von den Kosten der Güterbeförderung. Die Prei Verkehrsmittel sind ein wesentlicher Faktor bei der Preisbildung der
züter. Tariferhöhungen öhen die Güterpreise, es fragt sich also, ob die Waren die Tariferhöhungen ertragen können. Für das In⸗ land ist dies der Fall, denn die Tariferhöhung wird auf den Ver- kaufspreis aufgeschlagen, der letzten Endes wieder in der E
der Löhne und Gehälter zur Eischeinung kommt. Für
nach dem Auslande kommt aber noch die Konkurrenzfähigkeit in Frage. Aber auch die meisten anderen Staaten haben ihre Tarife erhöht, sogar bis zu 20 Prozent, wodurch das Gleichgewicht in etwas wöieder hergestellt ist. Die staatlichen Betriebe müssen wenigstens ihre Kosten selbst decken und können nicht auf Kosten der Steuer zahler gespeist werden. Die Anlage⸗ und Betriebskosten bei den Eisenbahnen waren schon vor dem Kriege außerordentlich gestiegen, während die Tarife seit 1373 ni ᷣ dauern ist allerdings, daß wi Male zu Tariferhöhungen greife wirken empfindlich auf das t die
erschweren. Es wäre daher vielleicht besser gewesen, schon früher
die Tarife zu erböhen: dann g nickt so hoch ge d Tarse zu Dhen; dann g nicht so hoch ge⸗
11
chtig tsleb
⸗ J 3, ; . ; 6 . ö worden. Das war ein Fehler der Vergangenheit, hoffentlich schneidet
die Zukunft
besser ab. In dieser Hoffnung empfehle ich die Vorlage zur Annahme.
Abg. Brückner (Soz): Es ist ein Trost, daß es anderen Staaten auch so geht, aber er hilft uns nicht darüber hi Auswegen zu suchen. Die Steuerzahler können den Fehlbetrag nicht ie Tarif Es muß auch ein Ausgleich
hinweg, nach
müssen erhöht werden.
sind, kann man nicht von den Einrichtungen des Staates verlangen, en Steuerzahlern gedeckt werden, sondern bon die die Eisenbahnen in Anspruch nehmen. zerweisung an den Ausschuß einverstanden.
denen
geen 5 . Wir sind mit
Aba. mann D. R SEGine Erhöhung der enen Einnal ner Cisenl . Der vom Ffinanz⸗ minister Dr ide zusgesprochen z, daß die Staats⸗ betriebe ihre ben selbst decken müssen, ist t innezuhalten.
Es wird also iferhühung 50 *, der erstrebte Erfolg zu Begründung sagt ja selbst, daß nötig wäre. Ueberwiegende woll
Ob aber auch mit nbar nicht; denn die Erhöhung um 100 8 zründe bestimmen aber
guch ur ie (Grhöhnng zuheißen. In der Fienkohnve g werden mit mehreren 109 k unterhalten, die nicht lei sind. Die
,, . ,, . chnen diesen Zustand selbst als höe ꝛ ö rw * g . 3 354 unertragl ich. Fur diese Leute müßte ; jedenfalls kann es vom Standpunkt
nicht erwünscht sein, daß sie ge⸗
eibt. Ist für den Abfluß diefer hen? Die Arbeitsunlust in den Werk⸗
t immer noch lten.
IIC L 11 anzllh
lbg. Haul Hoffmann . Soz): Auch wir wenden der Vor⸗ ssen. Der Gisenbahnbetrieb gehört zu den wirt— dae sich aus sich selbst heraus zu erhalten
man früher aus den Eisenbahnen Ueberschüsse erzielte, f Kosten der Arbeiter, die man zu gering bezahlte und
1 6 , ö ; * 71 * 14 gs, ließ. Der Rückgang der Leistungsfähigkeit der Gisen—⸗
2 s ra 66 zu lange arbe
bahnen ist nicht durch die Streiks und durch die Arbeitsunsust, sondern durch den Krieg veranlaßt worden. Den Arbeitern Faulheil nachzu. en, ist eine ganz infame Unterstellung. An dem Stagnieren der
as mangelhafte Werkzeug und Material schusld. . ter gehören auf die Angeklagebank, sondern diejenigen, die Krieg heraufbeschworen haben. Die bürgerliche Presse legt es direkt darauf an, die streikenden Arbeiter zu verunglimpfen und namentlich gegen die Bergarbeiter eine Hetze in der gesamten Be— völkerung zu veranstalten. Die Kohlenförderung steht jetzt in zahk— reichen Bezirken gegen 1916/17 nicht zurück. (Zu rufe rechts.) Richt
bon einer Kohlennot, nur von einer Transporknot kann man reden.
c
An einem Tage konnten 72 900 Waggons nicht abgefahren werden; Ende August 1919 waren nicht weniger als 5M 000 Tonnen Kohlen auf, den Haldenbeständen. Manche. Gruben haben Betriebes mn— schränlungen vorgenommen, und schließlich ist verhindert worden, die Kohlen auf dem Wassermege abzutransportieren. Zu Anfang Auaust
mit leeren Fähnen überfüllt. Die Eisen—
Erechte Forderungen erheben, hat nicht den Mut, die Roh fenmagngten zwingen, die Kohlen auf Tem, Wasserwege befördern zu fassen. Das nur schützen, durch eine wirkliche
Hierauf nimmt der Minister der öffentlichen Arbeiten
Oeser das Wort, deffen Rede wegen verspäteten Cingangs des Stenogramms in der nächsten Nummer d. Bl. im Work— laute wiedergegeben werden wird.
Abg. Garnich (D. V.): Der Kollege Pan n hui
beirte wieder eine seiner bekannten Anitationsneden Seelen, die zu meiner Verwunderung nicht mit einem Hoch auf daß internatinnale Proletarigt geschlossen hat. Die von ihm angeführten Zahlen können nur dem Laien imponieren. Vor dem Kriege ging unse re Tagesfärde= rung bis zu 300 00 Tonnen herauf. Tatfächlich sind wir durch die wigen Streiks in den KRohlenmangel hineingeraten. Es wurde ja ein mal auf der Onken das Wort laut; „Es kann sa gar nicht Rnug ge— streikt werden. Das Ziel der Vorlage wird durch den Aufschlag von 5 Prozent nicht erreicht; damit wird das Uebel nicht an der Wur— zel gefaßt. Der Musschttz, an den wir ben Enbwurf verwiesen haben rollen wird ernstheft prisen müssen, ob nicht nach andere Masnabmen, se z. B. eine Senkung der allgemeiner Ausgaben der Gisenbahnder—= v Nudeartunm an Dr. See lm
bes Men amn, Mu er⸗
Behörde nur weichen, wem
Man
wohlfahrtsministeriums schwer hercu fahrtominister muß ein Mann mit freischöpferisckem Gesst sein, der im Namen der Menschenliebe und der a ; sein Ministerium fruchtbar macht. fahrtsnrzt sein, der ume hemmt durch gesetzsiche Finengung und bre
den Schäden zu Leibe zu gehen. Der Mam ster darf ber n
2m Millertamm enibehrt nickt einen gemissen 6 üg vłeil im Vergleich mit dem Nerheltmig des . ö Rnanzministz rium. Dir Bekämpfung der Piostifution naß rait der swüiglen Fürsorge für die Prostifuierten Dand in Hand ßes, T Beftanpfung der Tuberkulose muß verstaafsicht weren. 8 zu geksrt Aich die Beei tigung der Mohnungsnot in den großen Sg, T,; Fietmannsth:. Mittel betzarf der einwardfreien Priund bach Sie NM. Aemmg. Die Wohnmgebescklagmahme erfolgt in völl ig unzures che ubdem Mate Dir Rrichewersicherungsom nung muß darch eine Fam ilsen⸗ rsiche rung erweitert weten. Wir erwarten, daß das Deng unseren, Antrag annimmt, die Regie runs Mu ersuchen, bein Meiche die Cr richtung eines Neichsgesunchei tsmisisteriuma ona egen.
. ,, emmen, aber es hat eicher g eine Mrmeh nme der Sauitgfhbe telt. 53 nden, und das ist en sche de nd. Für diesen r, , ö
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ö ir ichl ich Wahmm en et dad tre ,, — r . ö. borfcltarfs wacan, Daß n fahne Tree, wer-
n Dentschen Reichsauzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 20. September
1913.
Abg. Hue (Soz.): Der Kohlenmangel ist nicht eine Felge der Revolution und der Streiks, sondern des Raubbaues im Bergbau äh rend des Krieges. Schon im Kriege hatten wir Kohlenmangel, eber se auc England. Der Abg. Hoffmann macht es allerdings der Reaktionären eicht, sich als Wundertäter hinzustellen. Ich habe nie eine Rede mit solchem volkswirtschaftlichen Unsinn gehört, wie die des Abg. Heffmann. Der Kohlentransport auf dem Wasserwege nützt gerade den weisten kapitalistischen Reederfirmen, die ihre Tarife beliebig erhöhen können. Geradezu unverständlich ist es auch, von den großen Kohlenbestanden anf den Halzen zu sprechen die nur abtransportiert zu werden brauchten. Was wollen 350 000 Tonnen Haldenbestände sagen, wäh⸗ rend wir in normalen Zeiten im Ruhrgebiet allein 3. 4, 5 Millienen Tonnen Haldenbestände hatten? Die Eisenbahn ist am Ende wit ihrem Maserial. Die Vorwürfe gegen die Bergarbeiter wegen ge⸗ ringerer Leistung sind ganz unberechtigt.
Abg. Dr. Lei dig (D. V.): Auf die Stunde berechnet, hat sich die Arbeits eistung der Bergarbeiter allerdings wieder gehoben cher die Friedensleistung ist noch nicht erreicht. Bei den Rorferenzen weren
t den Arbeitgebern darin im Einkl ö.
keine Wohngelegenheit für neue Arbeiter zu schaffen. Es rützt olle nichts, wenn die Bergarbeiter nicht zur früheren Arbeitszei! zurück— kehren. Insofern besteht doch ein Zusammenhang zwis
lution, den zahlreichen Streiks und spartakistischen Unruhen einerfeilz gel andererseits.
Abg. Hauke (So mt die Bergarbeiter in Schutz mit dem Hinweis, daß in Ohberschlesien die Arbeitsleistung wieder vestiezen ist. Wenn man die Arbeitsleistung weiter steigern wolle, müsse nan Bergarbeitern einen Anteil an der Produktion geben und ihre sozialen Verhältnisse verbessern.
Die Vorlage wird an den Haushaltsausschuß übempiesen.
schuldet. Im Ruhrrevier fehlen 200 000 Bergarbeiter, aber es ist
Inzwischen ist der Ministerpräsident Hirsch am Minister— tische erschienen. Es wird nunmehr die Beratung des Haushalts für das Ministerium für Volkswohlfahrt und der dazu gestellten Anträge fortgesetzt.
Abg. Dr. Bronisch Dnatl.): Ich habe aus der ges des W 5
des Wohlfahrtsministers den Ei
rechts) Dort will eine isle,
erte Els Aber es handelt sich dort um eine i Reichebehörde, die der hon uns eimesehten legitimen premn . 1de nicht weichen will. Das Volkswohsfahrtsmiristerinm hat nach Arbeiteprogrrmm Arbeits materien von
ien übernommen. Wird das nicht fortgesetzt— Wenden nicht wichtige Sochen vom Pont
da die nötige Vollswohlfahrt dienen, da werden die besonderen Aufgaben des Volks— uschälen sein. Der Volkgaobhl⸗
37 r, chenden Gerecht akeit
wissermaßen ein Wohl⸗
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anfetzt und den Mut
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gnorieren, was schon früher auf den Wohlfahrtsgebieten geseister sst. Die christliche Kirche ist seit Jahrhunderten im Dienste der Volks wohlfuhrt tätig gewesen. Der Minister wird hoffentlich nicht in den Tehler des Ministers Haenisch verfallen, der Bilderstitrmerei kreist. Dig Entfernung der Hohenzollernbilder aus den Schulen ist klein geisfige Arbeit eines Knltusmmisters, die an den Pranger gest: It werden muß. (Sehr richtig! rechts. Der Minister Stegerwald werde die Bilder der verdrenten Männer der chustlichen Mrhbe von . sckwinah u, 4. doch nicht aus den Herzen der Jugend heraus sondern sich diese entfremden. Beifall rechts, Jwischemruße In uur Snken), zur Wohlfahrtspflege gehört ich ire bessere Er⸗ ziehung. (Sehr zichtig! eechts. Redner enwfäeßfz fodann im einzduen die Pflege des Fami löenlebens und eine vernunftis— My ban a g lege Statt der Privatwohnungen solle man lieber Tanzkbe*al- luble?afe, Syiellokale zur Wohnung wermehrung ausnutzen, den Wehn mm fai nötiger als Toenzer und Spielen. (Syhr richtig! veckts ) Muf ** Srbieten der Sterern um der Gehälter müffe die Mnderfrage bern sichtigt werden. Die Schrle missse die Kinder für das Crhernbanz sfräehen. Die Jugendpflege müsse jn demsesben Sinne am Werk sein; das Vereinsleben unterminirpe das bäuslicke Ocken. Wenn das Volkswirtschaftsministerium für ein gesundes Familienleben eres, branche man um die Wohlfahrt des Volkes nicht besorgt zu sein Geh Beifall rechts; .
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bg. Dr. Wey l M. Soz.): Gine verknöcherbe Geheimratswirt.
schaft können wir nicht brauchten, am weninsten in der Volfewel fahrt Die konfessionellen Organtsationen haben verteufest wenig Gr r e. liches geleistet . Den verbrecherischen Krieg beben fie nicht bere nxft. In der Liebestätigkeit erfolgreich wirkende Verbände werden auch wir
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nicht ausschalten. Die Vosfegesundheit ist zusammengeb rocken. Des
wilienleben ist durch den Kapitalismus wiiniert worder. Tes
Wirt schrf tel end verdyppelt nicht nur die Sterbefälle, son dern fönert Mich bie gewollte Geburtenbeschrãn kung. Dem Minister wüänsck ick die Gigenschaft des Diktators, in sbesondere in einem Verhẽ
14 3 ** aältnis zur
M awwenvalbung. Es Farf ihm nithkt so gehen wer jenem hinter bes Mmern, von dem gesggt wurde: Der Schimmer Um ei he ar e Ser
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Unterstaat sekretär Scheidt, Staats lammissar Fh bas
Wohnungswesen: Der Gang der Debatte, namenflich bie Au b run
des etzten Nednere, geben mir Ansaß, wen igll in r 2 6
die Mohnungefrne zu beleuchten. Gin aubnespra chene 2 nn
besteht nicht mar in den gween Städten, sonbe nm auch. aaf haun ande;
die Wohnungermol ist aich Kine den Fah, fen dern eine ; käe Ye bn runs a-
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