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Bekanntmachung.
Unter dem 18. September 1919 ist auf Blatt 122 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Lan darbeiterverband in Strelitz und dem Verband Mecklenburg-Strelitzer Land⸗ und Forstwirte, Neubrandenburg, am 18 20. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der landwirtschasftlichen Arbeiter wird gemäß 52 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Stargard in Mecklenburg Strelitz mit Ausnahme der Slädte Friedland, Neubrandenburg, Woldegk, Stargard, Feldberg, Neustrelitz, Wesenberg, Mirow, Strelitz (Alt) und Fürstenberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919.
Der Reichsarbeilsminister. Schlicke.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeite« ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70h, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 18. September 1919.
Der Negisterführer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 18. September 1919 ist auf Blatt 125 des Tarifregisters eingetragen worden:
Ter zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗Verbände, Orts ausschuß Lübeck, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten-Verbände in Lübeck, dem Lübeckischen Detai'llisten⸗Verein E. V. dem Verein der Holzhändler und Sägemühlen⸗ besitzer Lübecks und Umgegend, dem Verein Lübecker Spediteure E V., der Vereinigung Lübecker Schiffs⸗ maler und Sciffsagenten E. V., der Freien Ver— einigung der Kohlenhändler Lübecks, der Firma Rudolph Karstadt, dem Verein der Weinhändler C. V.. zu Lübeck, dem Reedereiverein zu Lüheck, der Vereinigung der Eisenwarenhändler Lübecks und der Firma Poye C Schweighoffer om 16. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung des Arbeite ver⸗ hältnisses der kaufmännischen Angestellten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14656) für den Bezirk der Stadt Läbeck für allgemein ver— vindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919.
Der Reichtarbeits minister. Sch licke.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— miyisterium, Berlin NW., ß, Luisenstraße 33/134, Zimmer 70b, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arheltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichzarbeitministeriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 18. September 1919.
Der Registerführer.
Pfeiffer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 185 des Reichs⸗Geseßblatts enthält unter
Nr. 7058 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22. Mai 1914. Vom 18. September 1919.
Berlin, den 20. Septemb er 1919. Postzeitungs amt. Krüer.
Prenßen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Reglerungsrat Dr. Lenoir in Hoyerswerda zum Landrat ernannt.
— —
Der Gesellschaft für Kraftübertragung G. m. b H. in Berlin wird auf Grund des Gesetzes vom 11 Juni 1874 (Gesetzsamml. S 221) hiermit das Recht verliehen, zum Bau einer elektrischen Doppelfreileitung von Gröbers (Saalkreis) nach einem im Netze der städtischen Ele?trizitäts⸗ merke in Leipzig zu errichienden Schalthause das erforderliche Grundeigentum im Saalkreise und im Kreise Merseburg im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staajliche Grundstücke und staattiche Rechte an fremden Grund⸗ stücken findet dies Recht keine Anwendung.
Berlin, den 2. September 1919.
Namens der Preußischen Staatsregierung: Fisch beck. Heine. Braun. Oe ser.
Minister im des Innern.
Dem Landrat Dr. Lenoir ist das Landratsamt im Kreise Hoyerswerda übertragen worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst f und Volksbildung.
Der Fabrlkdirektor Lußwig Nos in Aschers leben ist zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule zu Danzig ernannt worden.
Bekanntmachung.
Bekanntmachung.
Dat am 25. Mai d. J. gegen den Inhaber der Firma Hahn
Söbne, Henle Oahn in -Gafsel, Wolfgagerstraße Nr. 17, er⸗
lassene Handels verbot wird hiermit aufgehoben. Cassel, den 18. September 1919.
Der Polizeipräsident. J. V.: Haack.
Bekanntmachung. Dem Kaufmann Jobann Paganini und seiner Ehe frau, Emma geb; Bluhm, hier, Fischmarkt 24, wird der durch Besch uß vom 8. Mär 1919 untersagte Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfg, ingbesondere die Abgabe von Speisen und Getränken in der Schankwirtschaft gemäß 5 2 der Bundegrats bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernbaltung un— zuverlässiger Personen vom Handel wiedergestattet. Danzig, den 17. September 1919.
Der komm. Polizeipräsident. Früngel.
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Bekanntm achung. Die Ehefrau Josef Kloft hier selb st, Oberdorfstr. 57, habe ich zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln sowie Gegen⸗ ̃ständen des täglichen Bedarfs wieder zu gelassen. Essen, den 26. August 1919. Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Helm. . ⸗
Bekanntmachung. Die am 13. Juni d. J. gegen den Metzger Peter Bach in Schlebusch, Hauptstraße 42. auf Grund der Bundesrats— verordnung vom 25. September 1915 ausgesprochene Untersagung des Vandelt mit Lebens, und Futtermitteln wird mit Wirkung vom 13. September 1919 aufgehbohen. — Die Kosten für die Ver⸗ öffentlichung gehen zu Lasten des Betroffenen. Opladen, den 11. September 1919. Der Vorsitzende des Kreisaueschusses des Landkreises Solingen. J. V.: Dr. Kramer, Regierungsgassessor.
Bekanntmachung. 9 Dem Händler Emil Lohre, Klingelhollstraße 66 wohnhaft, ist durch Verfügung der Polizeiperwaltung vom 31. August 1919 jeder Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ den darfs, einschl. Schlacht und anderen Pferden, wegen Unzuverlchsigkeit untersagt worden. — Die Kosten dieser Be⸗ kanntmachung fallen Lohre zur Last. Barmen, den 13. September 1919.
Die Polijzeiverwaltung. J. V.: Hagemeyer.
und Bekanntmachung. Der Ehefrau Otto Prinz, Bartholomäusstraße 6 wohn, haft, ist durch Verfügung der Polizeiverwaltung vom 24. August — 1919 jeder Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln 6. sowie sämtl'lichen sonstigen Gegenständen det täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit unt ersagt worden. — Die Kosten dieser Bekanntmachung fallen Frau Prinz zur Last. Barmen, den 15. September 1919.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Hagemeyer.
GBerdanntmachung. Dem Uhrmacher und Händler Paul Albring in Merk linde babe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep tember 1915 (Reicht ⸗Gesetzbl. S. 603) den Handelmit Lebenz⸗ mitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bie auf weiteres un tersagt. Dortmund, den 20. September 1919.
Der Landrat. J. V.: Plaas.
— Not
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesragtverordnung vom 23. September 1915 habe ich der Ehefrau Wilhelm Arnold, Essen, Gänse⸗ markt 4 den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln arter rt und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Gssen, den 235. August 1919.
Städtische Polizeivetwaltung. J. V.: Dr. Helm.
der
der
des
Bekanntmachung.
Der Frau Emma Becker, Ehefrau des Gastwirts Beger aus Hainrode, Inbaberin des Wandergewerbescheins Nr. 3961 auf zum Handel mit Lebensmitteln, die fret sind, wird wegen Un⸗ zuverlässigkeit die Handelserlaubntis bis auf weiteres entzogen (Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915, RGBl S. 603). Genannte Person ist nicht mehr berechtigt, den Austauf der vorbejeichneten Sachen vorzunehmen.
Sangerhausen, den 3. September 1919.
Der Landrat. von Span keren.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1919 (Reichs-⸗Gesetzblatt Seite 603) habe ich dem Metzgermeister Michael Störzel, hier, Zietenring 5, durch Verfügung vom heutigen Tage die Aus übung des Metzgerei und Vieh handelsbetriebes unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handeldbetrieb untersagt. Wietbaden, den 2. September 1919.
Der Polizeidirektor: Thon. Das
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 39 / 40 der Preußischen Gesetzsammlung enthalten
Num mer 39 unter
Nr. 11797 das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Ortsschulinspekiionen, vom 18. Juli 1919 und unter
Nr. 11798 das Eisenbahnanleihegesetz, vom 9. Sep⸗ tember 1919;
Nummer 40 unter
Dem Kaufmann Heinrich Grosse und seiner Ehefrau in Buer i. W, Hochstraße 31, ist die Ausübung der Tätigkeit in der Lebens mittelbranche ab 1. Oktober 1919 wieder gestattet worden. — Die Bekanntmachungskosten tragen die Betroffenen.
Huer i. W., den 17. September 1919.
Die Polizeiverwaltung. Ruhr, Vüärgermeister.
*
der Verordnung vom 24.
Betriebtzunfällen, vom 2.
Nr. 11 799 eine Verordnung, betreffend die Abänderung Januar 1919 über die Augdehnung des Gesetzes, betreffend die Füsorge für Beamte infolge von Juni 1962 aus Anlaß der gegen⸗ wärtigen Unruhen, vom 7. August 1919, unter
Nr. 11 800 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung,
durch
ote
Nr. 11 801 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung,
betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignung verfahrens beim Bau einer Starkstromleitung von dem städtischen Elerk⸗ trizitätswerk Erkelenz nach der Kohlenzeche Sophie⸗Jacoba bei Hückelhoven, vom 26. August 1919.
Berlin, den 20. September 1919. Gesetzsammlungz amt. Krüer.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches. Dentsches Reich. Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Eisen⸗
bahnen, Post und Telegraphen, sür das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzung.
Dle Verordnung, laut der es verboten ist, aus ländische
Wertpapiere nach dem Auslande auszuführen oder an eine
Ausland ansässige Person zu veräußern oder zu verpfänden, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge in ihrer Wirk⸗
samkeit bis zum 30. November 1919 verlängert worden.
Preuszen. Der Wirtschaftsausschuß für die Freie Stadt
Danzig hat an den Obersten Rat in Paris laut Meldung ö. n, Telegraphtnbüros“ folgendes Telegramm gesandt:
Secrétariat permanent du Conseil des Alliss, Paris. Die Artikel 100, 102 und Hoh des Friedensvertrages bestimmen das Gebiet der Freien Stadt Danzig die Abtrennung vom Deut⸗
schen Reich und für seine Bewohner den Verlust der deutschen Staats⸗ angehsrigkeit, ohne daß gleichleitig die Konstituierung der Freien Stadt Danzig erfolgt. Der gesetzlose Zustand in der Zwischenzeit kann nur
völligen Zusammenbruch des Wirtschaftslebens herbeiführen.
Der Aunsbau der Freien Stadt Danzig muß in Rücksicht auf ihren internationalen Charakter auf durchaus sicheren Grundlagen erfolgen. Daher muß der von den alliierten Mächten einzusetzende Oberkommissar im het gf. in Artike
Augenblick des Inkrafttretens des Friedens⸗ Danzig sein, um die schwierigen Bestimmungen des s 103 und 104 seiner schleunigen Erledigung entgegenzuführen
so einer grenzenlosen Verwirrung vorzubeugen. Wir bitten den
Ohersten Rat dringend, die Konstituserung der Freien Stadt. Danzig und die Entsendung des Oberkommissars unverzüglich in die Wege zu leiten und erbitten eine rasche Entscheidung, zumal Danzig unter
Schutz des Völkerbundeg gestellt ist. Wirtschaftsausschuß für die Freie Stadt Danzig. Kommerzienrat Wieler.
Bayern. Eine Versamm lung von Angehörigen der demokratischen
und der sozialdemokratischen Partel sowie der bayerischen und
deutschen Volkspartei in Bad Dürkheim beschloß nach⸗
stehende Protestkund gebung gegen die Ablösungs⸗ bestrebungen in der deutschen Pfalz, die dem Reichs— präsidenten übersandt wurde:
Einmütig erntuern heute Hunderte in und außerhalb des Saales Winzergenossenschaft zu Bad Dürkheim versammelte Angehörige
aller polltischen Parteien daz Gelöbnis zum Reiche und zu Bavern. Wie in den Tagen des Glücks, so halten sie auch in den Tagen der
dem Vaterlande und der Heimat die Treue und legen Ver—
wahrung ein gegen das Treiben weniger Gewissenloser oder Ver- . welche die Lande links des Rheins vom Reiche zu trennen uchen.
Oesterreich. Der Staatskanzler Renner hat nach dem „Telegraphen⸗
Korrespondenzhüro“ in einer Unterredung mit einer Abordnung
Tschechisch⸗Slowakischen Nationalausschusses
wegen Errichtung tschechischer Schulen in Wien fest⸗ gestellt, daß er irgendeinen Zusammenhang dieser Frage mit der Kohlen versorgung Wiens nicht zugeben könne. Dar⸗
wurde vereinbart, diese Fragen einem am Donnerstag zu⸗
sammentretenden Untersuchungsausschuß n n, an dem auch Vertreter des Tschechisch⸗Slowakischen teilnehmen.
ationalasschusses
Tschecho⸗Slowakei. Das Prager Staatsblatt berichtet über den Inhalt des
in Paris für die Tschecho⸗Slowakische Republik beschlossenen Gesetzes über den Schutz diesem Gesetz erhalten die deutschen Minderheiten in der Tschecho⸗ Slowakei volle Autonomie auf den Gebieten des Schulwesens, der kulturellen Angelegenheiten und der sozialen Fürso ge. Die Kosten hierfür werden aus Steuererträgnissen gedeckt, für welche die Minderheiten Steuerhoheit erhalten. Die Schulautonomie gilt sowohl für Volksschulen wie für Mittel⸗ und Hochschulen. Vor Gericht ist die deutsche Sprache in den von deutschen Minderheiten bewohnten Gebieten der tschechischen Sprache vollkommen Beschwerderecht an einen internationalen Gerichtshof einge⸗ räumt, dem zugleich die Exekutive seiner Beschlüsse zusteht.
der Minderheiten. Nach
gleichberechtigt. Den Minderheiten wird ein
diesbezügliche Gesetz dürste demnächst der Nationalver⸗ Frankreich.
sammlung zugehen.
Der Oberste Rat hat einer Reutermeldung zufolge dem Bericht der Sonderkommission für Teschen zugeslimmt. In dem Bericht wird empfohlen, die Volksabstimmung in drei Monaten stattfinden zu lassen. Nach dem „Echo de Paris“ hat der Oberste Rat in der galizischen Frage beschlossen, daß Galizien, da dessen Bevölkerung nur zu vierjig Prozent aus Polen bestehe, als autonome P nationales Statut einstweilen Polen angegliedert werden solle, daß aber später eine Volksabstimmung endgültig über das Schicksal Galiziens entscheiden werde. Galizien solle vorläufig
rovinz durch ein inter⸗
einen Generalgouverneur, den die Regierung in Warschau
ernenne, verwaltet werden, einen Landtag und eine Verfassung erhalten.
— Laut Melbung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat
betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrent * err von Lersner gestern nachmittag im Trianon⸗Palast⸗
bei dem Bau einer elektrischen Hochspannungsleitung durch das Provinzialkraftwerk Massow, vom 23. August 3 2
assoztierten
in geschlossener Sitzung das mit den alliierten und eglerungen vereinbarte Protokoll betreffs
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Irtikel 61 der deutschen Reich ger fassung unterzeichnet. suf selten der Alltierten unterzeichneten für Frankreich der bolschafter Jules Cambon, für England Sir Eyre Erome, fr Amerika der Unterstaatssekretär Polk, für Italien der Minister Scigloja, für Japan der Botschafter Matsui.
Der Freiherr von Lersner hat ferner dem Minister des
hleußern Pichon eine Note übergeben, in der gegen die
liung des Majors Bastiant Einspruch erboben wird, der mläßlich von Unruhen in Birkenfeld versucht hate, in üisem Lande eine unabhängiga rheinische Republik ausrufen zu bssen.
— Die Alllierten haben sich über die vorläufige Ver⸗ eilung der deutschen Petroleumschiffe der „Nieder⸗ ändischen Telegraphenagentin“ zufolge geeinigt. Frankreich ol 230 9000 Tonnen totes Gewicht erhalten, Belgien 123 0900 nd Italien 60900 Tonnen. Großbritannien erhält drei Viertel nd die Vereinigten Staaten ein Viertel der übrig bleibenden
Schiffe. Nu ßland. Dar „Helsingfors Sanomat“ erfährt, daß die Friedens⸗ erhandlungen unter Beteiligung aller Randstaaten n vierzehn Tagen in Dorpat beginnen werden.
— Nach einer Flugpostmeldung des Ukrainischen Presse⸗ lenstes aus Kamenetz Povolsk sind die Versuche der Ukrainer, nit Deni kin eine Demarkationslinie zu vereigbagren, an Deni⸗ ia, Forderung einer bedingungslosen Unterstellung u krai⸗ ischer Truppen unter seinen Befehl gescheitert. Infolge rästiger Verteidigungsmaßnahmen der Ukrainer ist es an perschiedenen Berührunge punkten, wie bei Tyraspol am Dujestr und bei Bjelaja Zerkow zu heftigen Kämpfen ge— kommen. Diese Kämpfe beeinflussen den nach nicht ahgeschlossenen Feldzug gegen die Bolschewiken in der Ukraine. Die südliche Folschewiken armee, die früher am Dnjestr und bei Odessa land und infolge der Einnahme von Kiew zwischen Petljuras nd Denikiatz Truppen eingeschlossen war, an geblich üher 0000 Mann start, marschiert jetzt, die Lage ausnützend, über Etwira Bjelaja Zerkow in der Richtung auf Kiew und kann ichstens für die Armee Denlkins bei Kiew bedrohlich werden.
Italien.
Die italienische Regierung hat den Kommandanten der 8. Armee Robilant seines Postens enthoben, weil er nicht rechtzeitig Maßregeln zur Abwehr des Hankstreiches auf Fiume ergriffen hat, und an seiner Stelle den Admiral Cag ni mit dem FKomman do über die gegen Fiume operierenden Streitkräfte betraut. Dieser hat aber die Uebernahme dis Kommandos ab⸗ gelehnt. Als Grund wird dem „Wolfsschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge angegeben, doß es sich nicht um eine einfache militärische Mission, die er als Soldat hätte üher— nehmen können, gehandelt habe, sondern um eine poliusche Alion, für die nach seiner Ueber zeugung jede Möglichkeit des Gelingens fehle.
Die Lage wird obiger Quelle zufolge für die Regierung immer verwickelter. Aus Rücksicht auf die Stimmung im Volke und im Heere selbst darf sie zu energischen Maßnahmen kaum schreiten. Andererseits wird sie von Offizieren der jetzt aus Fiume abziehenden englischen Besatzungstruppen des geheimen Einverständnisses mit d Annunzio beschuldigt, was auf die haltung der selbst einer Annexion von Fiume durch Italien anscheinend nicht unfreundlich gegenüber stehenden Re⸗ ierungen von England und Frankreich einen ungünstigen Unfluß ausübt. Die Ohnmacht der Regierung zeigt sich auch
in der Sabotage aller Maßnahmen, die die Blockade von Fiume bezwecken. Täallch passieren trotz militärischer Ab⸗ sperrung Scharen von Freiwilligen auf dem Pege nach Fiume den Absperrungsgürtel. Sechs Kompagnien der Brigade Föo⸗ renz, die nach Fiume gesandt worden waren, haben ihre Ein⸗ heit verlassen und sind vorgestern in die Stadt eingezogen. Eln Brigadegeneral aus einer Stadt, deren Name nicht genannt wud, hat d' Annunzio mitgeteilt, daß seine Brigade bereit sei, auf den ersten Ruf zu seiner Unterstützung nach Fiume zu mar⸗ schhieren. Trotz der Blockade wird Fiume von venezianischen Häfen aus mit allem Nötigen versorgt. In einem Aufruf an die Venezianer, den der „Corriere della Sera“ widergibt, be⸗ zeichnet d'Annunzio sich als obersten Führer sämtlicher Truppen und Schiffe in Fiume und fordert die Venezianer auf, sich ihm anzuschließen und das Joch der italienischen Regierung abzuschütteln. Eine ähnliche Aufforderung hat er auch an die Gesinnungsgenossen in der Lombardei gerichtet.
Belgien.
. Der König, die Königin und der Prinz Leopold sind gestern von Ostende nach Amerika abgereist.
Griechenland.
Der Ministerrat hat dem ‚„Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge beschloßsen, eine Gesetzesvorlage zur Wiederauf⸗ nahme der Handelsbeziehungen mit Deutschland und Oesterreich der königlichen Sanktion zu unterhreiten. Vor dem Kriege gemachte Bestellungen, die nicht zur Aus⸗ führung gelangten, werden dadurch nicht berührt. Die Be⸗ schlagnahme des Besitzes feindlicher Untertanen bleibt aufrecht. Die Handelabeziehnngen, die Post- und Telegraphenverbin⸗ dungen mit Deuischland und Oesterreich werden nach Ver⸗ ffn lichung der Gefetzesvorlage sofort wieder in Wirksamkeit eten.
Armenien.
Das armenische Parlament hat nach den „Nieuwg van den Tag“ fast allen ausländischen Parlamenten mitgeteilt, daß die armenische Republik gezwungen sel, alle Männer zu mobilisieren, um das Land vor den Türken, Kurden und Tataren zu retten. In dem Bericht wird gesagt, daß die Hilfe der Allllerten vollstaͤndig unzureichend sei, um
rmenien vor einer Katastrophe zu bewahren, und an das Rechtzbewußlsein aller Länder appelliert.
Amerika.
Der amerikanische Staatssekretär Lansing stellt nach einer Meldung des „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ die Behaup⸗ lung Bullitts „in Abrebe, daß er gegen den Frieden dertrag gewesen sei. Er habe auf sofortige Ratifikation des Friedens vertrages ohne Abänderung oder Vorbehalte gedrungen.
Asien.
Der Pekinger Korrespondent der Times“ meldet, daß Hesorgnis wegen des Verhaltens der zahlreichen unbezahlten chinesischen Truppen herrsche. Ein kleiner Aufruhr in
unter den Truppen sei überall so groß, daß neue Zwischenfälle unvermeidlich selen. Es bestehe Grund zu der Annahme, daß die militärischen Behörden die unangenehmen Nachrichten ver⸗ schweigen. Die Regierung werde von den Besehlshabern in der Ptooinz mit Bitten um Geld überschwemmt. Räuberbanden zögen plündernd umher. Es werde nichis gegen sie unter⸗ nommen, da der Militärgeuverneur behaupte, ohne Geld keine Truppenbewegungen siatifinden lassen zu tönnen. Im Aus⸗ lande könne die Regierung kein Geld auflreiben.
A frika.
In einer Rede in einer nationalen Versammlung in Kapstadt antmortete der General Hertzog auf den Aufruf Smuts' zur Einigkeit und sagte dem „Reuterschen Büro“ zu⸗ folge, die Nationalisten wünschten alle die schließliche Un⸗ abhängigkeit von Großbritannien und könnt'n mit Smuts nicht zusammen arbeiten, wenn dieses das Aufgeben ihres Zieles bedeute.
Parlamentarische Nachrichten.
Die nächste Sitzung der deutschen Natio na lver⸗ samm lung findet in Berlin am Dienstag, dem 30. September, Nachmit'ags 3 Ühr, statt. Auf der Tagesordnung stehen kleine Anfragen und die erste Beraiung des Gesetze ntwurfs über die durch innere Unruhen verursachten Schäden. — Die Räume des Reichstagegebäudes sind nunmehr zum Empfang der Ab⸗ geordneien wieder hergerichtet, so daß in dieser Hinsicht für die Förderung der Arbeit des Parlamenss gesorgt ist.
Der Staatshaushaltsausschuß der preußischen Landes perfammlung begann gestern die Beratung des Haushalts des Landwirtschaftsministeriums für 1919. Nach Bewilligung der Einnahmen äußerte sich der Ber ich t⸗ erstatter eingehend über die Zwangswirtschaft, die die individuelle Natur des Produzenten unterbinde und bei dem Mangel an Transport: gelegenheiten die Versorgung behinder?. Außerdem bestehe zurzeit kein richtiges Verhältnis zwischen den Unkesten und dem Preise der Erzeugnisse. Die Arbeitsseistung gehe zurück, und daduich werde die Gesamiproduktton ebenfalls beeinträchtigt. Die Herstellung von Arbeiterwohnungen sei erheblich erschwert. Die Zwangsablieferungen hätten den Viebstand dezimiert, so daß auch unsere Fleischversorgung zefährdet sei. Auch besiehe zwischen den Fleischviehpreisen und den Rutzpiehpreisen eine viel zu große Kluft. Eine regel⸗ rechte Verforgung der Landwirtschaft mit Futter⸗ und Düngemitteln fei unbedingt notwendig. Auf eine erhebliche Einfuhr sei wegen unserer augenblicklichen Valutaverhältnisse nicht zu rechnen, auch hätten wir leider keine Gegenwerte zur Erleichterung der Emin⸗ fuhr. Schließlich beanstandete der Berichtersiatter einen Erlaß des Ministers über die Staatsaufsicht bei Anstellung und Entlassung don Beamten der Landwirtschaftskammern und kritisierte ferner die Ver= ordnung vom 2. September, betreffend Sicherstellung der landwirt⸗ schaftlichen Arbeiten, nach der Tarifverträge gefordert werden und, falls sie nicht zustande kommen, die öffentliche Bewirt⸗ schaftung eintreten foll. Von sozialdemokratischer Seite wurde an der Zwangswirtschaft festgehalten. Ausführlich ant⸗ wortete der Landwirischaftsminister Braun: Heute könne man mit Ruhe und Sachlichkeit landwirtschaftzche Fragen erörtern, da von dem Protektionismus der früheren Zeiten abgesehen werden müsse, weil die Valuta solche Preisverhältnisse mit sich bringe, daß Zollfragen aus der Erörterung ausscheiden könnten. Die Statistit eischeine heute nicht mehr als zuverlässig. Wäre sie zutreffend, so müßte nach den Angaben die Wirtschaft längst zusammengebrochen sein. Das Ministerium lasse sich die Förderung des Abschlusses von Tarifperträgren angelegen sein, und man könne heute schon fagen, daß S0 oυ der landwirtschaftlichen Arbeiterschaft unter kem Kollektivarbeitsvertrag arbeite, eine Leistung, die gegenüber den Verhältnissen im gewerblichen Leben außerordentlich bhe⸗ achtenswert erscheine. Der Erlaß vom 2. September sei dringend notwendig gewesen. Es habe sich nicht drum gehandelt, einen Arbeits⸗ zwang auszuüben, sondern darum, die Ernteerträgnisse vor dem Ver⸗ derben zu bewahren und dadurch die Allgemeinheit vor Schaden zu behüten. Das fei der Sinn der Verordnung, und das Ergebnig sei durchaus erfreulicher Natur. Der Verordnung über Geltendmachung der Staatsaufficht bei Anstellung und Entlassung von Angestellten der Langwirtschaftskammern lägen bestimmte Beschwerden und Klagen zugrunde, so daß das Aufsichtsrecht des Staates habe betätigt werden müffen. Ein Vertreter der Deutschen Volkspartei trat fur freie Wirtschaft ein, verlangte aber Richtpreise und scharfe Anwendung der Wuchergesetze. Der Staats kommissar Für Volksernüährunumg warnte dringend vor übereilten Schritten bei Auf⸗ bebung der Zwangswirtschaft. Wir hätten ja nur noch einen Teil davon; Hafer, Obst, Gemüse, Gier, Hülsenfrüchte. Fische und dergl, seien längst freigegeben, und es dürfe nicht vergessen werden, daß das, was früher die Blockade bewirkt habe, jetzt durch die Valuta ebenso hervor⸗ gerufen werde, nämlich die Absperrung vom Ausland. Damit ergebe fich die Notwendigkeit, daß wir uns im wesentlichen aus eigenen Mitteln ernähren. Es bestehe die Gefahr, daß, wenn bei Brotgetreide, Fleisch und Kartoffeln die freie Wirtschaft einge ührt werde gewisse Leute sich im vollsten Umfange eindecken würden, andere aber Mangel leiden müßten. Von demokratischer Seite wurde betont, daß nicht nur unsere Kriegsmacht, sondern auch unsere Volkswirtschaft im Kriege zu⸗ sammengebrochen sei, daß mit dem Wiederaufbau am Fundament an⸗ gefangen werden müsse und dieses Fundament der gesamien Volkswirt⸗ schaft eben die Landwirtschaft sei. Auch der demolratische Abgeorznese war der Ansicht, daß die Zwangwirtschaft nach Möglichkeit zu beseitigen fei. Sie habe in den landwirischaftlichen Betrieben, besonders in den kleinen, außerordentlichen Widerspruch hervorgerufen, und daran schei⸗ terten durchweg die beften Maßnahmen der Staatgreglerung. Mit allem Nachdruck iüffe darauf hingewiesen werden, daß vor allen Dingen ge⸗ arbeitet werde und daß diesenigen, die nicht arbeiten wollen, auch keine Erwerbslosenunterstützung erhielten. Man solle rücksichtslos den Grundsatz zur Anwendung bringen: „Wer nicht arbeiten will., der mag verhungern.. Die deutsche Landwirtschaft vermöge gegenwärtig noch nicht ohne auewärtige Arbeiter auszukommen. Es sei aber das ersttebengwerte Ziel, daß der deutsche Boden nur von deutschen Arbeitern bebaut werde! Auch die deutschen Demokraten seien grundsätzlich für Auftellung von Großgrundbesitz, um den Land⸗ hunger zu stillen. Dabel solle man aber nicht vergessen, daß durch die heutigen Verhälmnisse dieser Hunger künstlich hervorgerufen fei, und daß einmal der Tag kommen könne., an dem das Begehren nach Land wieder aufhören werde. Dann habe man vielleicht etwas etan, was einem später leid werden könnt?. Wenn von einer ver⸗ fäl ian (ia guten Ernte in diesem Jahre die Rede sei, so gelte das doch nicht für alle Teile des Staaregs. Stellenweise seien die ge⸗ forderten Abgaben von Kartoffeln so groß, daß dangch die ganze Ernte von den Grundbesitzern abgegeben werden müßte. Die Preise für Brotkoꝛn seien heute im Verhältnis zu den Unkosten zu 6 der Anbau nicht mehr rentabel. Infolgedessen müßten die Preise erhöht werden, damit die Anbaufläche 6 nicht verringeres sondern vergrößert werde. Der Abschluß von Arbeitsverträgen ei unbedingt notwendig, wesentlich aber sei dabei, daß sie auch gehalten werden. Die Land⸗ wirtschaftskammern müßten ganz anders zusammengesetzt werden. So seien 3. B. von 81 Mitgliedern einer Zandwirtschaftẽ kammer 75 Großgrundbesizer. Die sämtlichen landwirtschaftlichen Betriebe verschiedenster Größe müßten in der Kammer vertreten sein, Arheit und noch einmal Arbeit müässe die Parole sein, um unsere Landwirt⸗
43. Wettbemerbprüfung für Marinechronometer.
Die Deutsche Seewarte erläßt eine Aufforderung zur Beteiligung an der 43. Chronometerwettbewerb⸗ prüfung, der die solgenden Angaben entnommen seien.
ö. h. 1. Zeitpunkt der Prüfung. le 45. Weithbewer! prũ fung 56, Marinechronometer wird vom 16 , ,, 3 zum 25. März 1920 in der Abteilung IV der Deutschen . . abgehalten werden. Als letzter Tag für die Anmeldung . 9 236 metern (mit Rummerngngabe) gilt der 1. November 1 un ö die Einlieferung der Instrumente der 3. Nobember 1919. In e. mente, die später angemeldet oder eingeliefert werden, können r
mehr zugelassen werden. = . Es Fsyieht
2. Bedingungen für die Zulassun g. E . jedem im Gehlen woe, Deutschen Reiches an sãssigen und n,, Uhrmacher frei, 30 Chronometer „deutscher Arbeit zur ö. ö. prüfung einzuliefern. Im übrigen können n,, . . ÜUrfprungs in unbeschränkter An mahl eingesandt neren, er 2 einer Firma mehr als 20 Chronometer angemeldet, so and ee n Einlieferung 20 Instrumente für den Wettbewerb um dtt ö nungen zu bezeichnen. Die übrigen Chronometer werden 5 . Weltbewerb eingestelit. Die Deutsche Seemgrte behält sie . TForonomter, die nicht in den letzten zwölf, Monaten gereinig ö. mit neuem Oel versehen . n, ee, solche, die älter a rei Jahre sind, von ver Prüfung ausjzuschlieten.
⸗ inn . „deutscher Arbeit“ sind Instrumente 3 stehen, deren Teile mit Ausnahme von Palladlum spirale und Nickel⸗ stahlunruhe in Deutschland angefertigt sind, und Deren Zusammen⸗ setzung und Feinstellung (Reglage von deutschen Ghee , oder Uhrmachern erfolgt ist. (Ausländische Ketten und Zugfedern dürfen demnach nicht mehr verwendet werden) — Bei der Anmeldung zum Wettbewerb' ist eine autzorückliche Erklzrung darüber aheuge sn, ß obige Bedingungen erfüllt sind. Nähere Einzelheiten über die Bauar und die Anfertigung find in einem Fragehogen, der von 3 Deut cen Seewarte übersandt wird, anzugeben. Weiter ijt ö Anmeldung ausdrücklich zu erklären daß der Einlieferer mit der Vornahme der unten erwähnten Prüfung der t chnischen Ausffihrung ein der stan zn ist · Bie Ginlieferer müssen sich schließlich damit eis verstanden en 36 daß ihre Werkstätten und Arbeitgmittel ohne besondere n,, nachrichtigung durch Beamte der Deutschen See rare esi . werden. Die unten 6 ,, . können zur Be⸗ ichtigung der Werkstätten herangezogen werden. .
ö 6 1 sich, das Zifferblatt und den dann de des Innenkästins mik dem Namen des Einlieferers ö mi der Nummer des Chronometers zu versehen. Bei , g Messinggehäuse der kandanischen Aufhängung, dem 66 ö schlüssel sowie dem Unterteil und dem . J 9 Innenkastens genügt die Anbringung einer Nummer. Au . * zweckmäßig, auf der Zeigerwelle zum Stellen der Zeiger ein Vierkan anzubringen, zu dem der Aufziehschlüssel paßt. n Weiter empfiehlt es sich, bei dem Innenkasten sämtliche ge eimten Teile, mit Ausschluß der durch Falze ineinandergefügten 8 . durch Messingschrauben bezw. stifle (je drei) zu befestigen. 4 6. Bodenplatten würden diese Schrauben nach außen sichtbar ur ie Stoffbekleidung hindurch zu ziehen sein. Außerdem ist es wün chens wert, den Schutzdeckel und den Hauptdeckel in der weng ö. befestigen, daß fie durch Herausziehen eines durch die Oe 9 des Gelenks hindurchführenden Metallstifts abnehmbar sind. 9 wird weiter empfohlen, an dem metallenen Deckelhalter gan der unteren Kastenhälfte) statt der Schraube mit Kopf eine solche 36 Kopf zu verwenden. — Zur Anfertigung der Kasten sollte nur voll. kommen trockenes Holz verwendet werden. Weiter sind die Kasten möglichst mit einer dauerhaften Politur zu verseben; unpoliertz Kasten sind nicht zweckmäßig. Endlich wird empfohlen, auf ein gutes Arbeilen der kardanischen Aushängung und des Feststellbebels (an den 6 oben abgerundet) besondere Aufmerksamkeit zu richten. Die e . Aufhängung muß so gearbeitet sein, daß sich das Chronometer bei Wösung des Feststell hebels vollkommen wagerecht einstellt. . Vor Beginn der Tempergturuntersuchung werden sämtliche Chronometer auf ihre technische Ausffihrung und auf die Erfüll ing der oben angegebenen Bedingungen über den deu schen Ursprung hin geprüft. Dlefe Prüfung erfolgt durch Sachverständige, die von ö. Deutschen Seewarte einberufen werden, Die Besichtigung finde unter dem Vorsitz des Direktors und unter Teilnahme der Bamten der Abteilung 1F' der Deutschen Seewarte, fatt; das Ergebnis der Besichtigung wird schriftlich niedergelegt. Chronomeler, die von 9 Sachverftändigen als minderwertig in der tz chnischen Ausführung be⸗ zeichnet werden, oder die den Bedingungen über den deutschen Ursprung nicht genügen, werden von der Wenlbewerbprüfung ausgeschlossen.
3z. Prüfungsordnung. Die zugelassenen Chronometer werden zunächst auf ibren Gangunterschied zwischen dem, ersten und zwelten Gangtage der Zugfeder zehn Tage lang bei ah nn. temperatur unterfucht. Innrumente, die einen größ ren Gan . unterschied als 1300 zeigen, werden von der Vetter er . prüfung ausgeschlossen. Die Chronometer werden alsdann 2 Tage lang in den vier Hauptlagen (UI oben, y] oben, III Pvben, 1X oben) bei 250 Neigung geprüft. Der Unterschied zwischen Tiachgang und geneigtem Gang, sowie zwischen den Gängen in entaegengeletzten Reigungen darf den Betrag von 8, 99 Sekunden nicht üherschreiten. Es wird in Aussicht genommen, diesen Betrag in Zukunft herab⸗ usetzen. ; ; . ᷣ let e eu, werden die Chronometer, allmählich auf 300 Cels. erwärmt und je 8 Tage lang in den Mittel-Temperaturen
30 250 200 180 100 do 5bo 10 180 200 250 390
untersucht. Beim Uebergang von einem Prüfunggabschnitt zum . die Temperatur allmählich geändert. Schließlich wind die Temperatur wieder bis auf Zimmertemperatur vermindert. Die während res Anfangs! und Schlußabfchnittes erhaltenen Gangwerte bleiben bei der Beurteilung der Chronometer außer Betracht.
g Beurteilung der Chronometer. Eine Einteilung der e . Chronometer in Klassen findet in. Zukunft nicht mehr statt. Die Chronometer werden vielmehr lediglich daraufhin he⸗ urteilt, ob sie für Schiffahrtszwecke in jeder Beziehung geeignet sind oder nicht. Diese Beurtellung erfolgt guf Grund der weiter unten erklärten Gütezahlen, für die als Höchstbeträge folgende festgesetzt
worden sind : A 2B C: 0 B : 1.20 0 :05015
Diese Größen A, B und O werden aus den mittleren täglichen . . Prüfungabschnitte berechnet. Zur Be⸗ stimmung der Größe A werden die bei gleichen Temperaturen erhaltenen Gänge paarweise zu einem Mittelwerte ver einigt; der größte Unterschied dieser Mittelwerte wird gleich A gesetzt. — Bezeichnet ferner B den größten Unterschied der täglichen Gänge in zwei aufeinander folgenden Piüfungfahbschnitten, Len“ Unterschied der Temperatur während dieser beiden Zeltabschnitte und b den UÜnterschied der höochsten und niedrigsten während der Prüfung überhaupt vorgekommenen mittleren Temperatur eines Prüfungzabschnitts, so ist
B — B — . 1.
n dieser Formel sind die algebraischen Vorzeichen von EI und A zu de fle e 6 der Ableitung von A und B. werden die Vor⸗ zeichen in dem Sinne: „Gangwert bei höherer Temperatur weniger Gangwert bei niedrigerer Temperatur“ gemählt; = Endlich erhalt man! den Wert der Beschleungung (1Atzeleration) O des täglichen Ganges durch Bildung des Unterschiedes der Gänge, die während zweier zur Mitte der Untersuchungszeit symmetrisch gelegener Prü fungeabschnitte beobgchtet wurden, und durch Division dieses Unter⸗
schaft wieder gefunden Verhältnissen enigegenzuführen. (W. T. B.)
unan fei zwar unterdrückt worden, aber die Unzufriedenheit
Da * ö 1 * * 1 * ö 66 * , 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 ;
* 2 12 z . d z ' r mn h ꝛ 2 J ö 2 6 ke u . , . * ö P z ' 8 P = . 2 D 6 I J — J — 2 w 2 , , rr
schiedes durch die Anzahl der jwischen der Mitte beider Abschnitte
* M J. 6.