Artikel 3. 6 Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1919 in Kraft. Berlin, den 23. September 1919. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Peter s.
Bekanntmachung.
Die Tarifgemeinschaft der Fabrik⸗ und GFroß⸗ handelsbetriebe Rathenows und der Deutsche Werk⸗
meisterverband, Düsseldorf, Geschäftsstelle Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 17. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arheitsbedingungen der Werkmeister in den Fabrik ⸗ und Großhandels betrieben gemäß S8 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt Rathenow und die Gemeinden Rhinom, Neue Schleuse, Semlin, Göttlin, Milow und Mögelin für all⸗ gemein verbindlich zu erklären. —
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Ok⸗ tober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer JB. R 1422 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 856, zu richten.
Berlin, den 22. September 1919.
Der Reichsarbeilsminister. Sch icke.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Trangtportarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Trier, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband E. V. zu Trier am 5. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und AÄrbeitsbedingungen der Traugportarbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Trier für allgemein verbindlich zu erklären. ;
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Oktober 1919 erhoben werden und sinb unter Nummer J. B. R. 116 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 22. September 1919.
Der Reichtarbeits minister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Die Nürnberg-⸗Fürther Spediteur⸗Vereinigung, Sitz Nürnberg, und der Deutsche Trausportarbeiter⸗ verband, Ortsverwaltung Nürnberg⸗ Fürth, Sitz Nürnberg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 9. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Ar f en gen, der Tronsportarbeiter der Betriebe des Speditions⸗ Rollfuhr⸗ und Möbeltrangport⸗ Gewerbes gemäß 52 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für die Städte Nürnberg, Doos und Fürth für allgemein verbindlich zu erklären. ;
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 10. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R 2118 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 22. September 1919.
Der Reichgarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbauge⸗— werbe E. V. hat beantragt, den zwischen ihm, dem Bezirk s⸗ Arbeitgeber-⸗Verband für das Baugewerbe in Sachsen, dem Deutschen Bauarbeiterverband, gweig— verein Freiberg, und dem Zentralverband der Maschi⸗ nisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Dresden, am 2. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbau⸗ gewerbe gemäß 3 der Perordnung vam 25. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzblatt Seite 1456) für den Amtsgerichtsbezirk Frei⸗ berg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2384 an das Reichsarbeltsministerlum, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 22. September 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau— gewerbes E. V. hat beautragt, den zwischen ihm, dem Bezirksarbeitgeberverband für das Baugewerbe in Sachsen, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirksverein Dresden, und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufs⸗ genossen Deutschlands, Geschäftsstelle Dres den, am 18. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Ar . der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet der Orte Tharandt, Somsdorf, Rabenau, Ohbernaundorf, in g ser ern Fördergersdorf, Spechtshausen, Pohrsdor Hartha, Oberhermsdorf, Groß- und Kleinopitz, Brauns dorf, Dor fhain, Groß⸗ und Kleinölsa, Possendorf, Wendischcarsdorf, g am Quohren, Lungkwitz, Börnchen, Wilmsdorf, Lübau, Bröschen, iche Kleincarędorf, Hähnichen, Kleba, Gombsen, Värenklause, Kleinkautsch, Theisewißz, Wittgensdorf, ö
1
Saida, Höckendorf, Borlas, Maxen, Glashütte, Mühlbach, an, Ober Schlottwitz, Waltersdorf, Hennersbach, Liebenau, Altenberg, Geising, Zinnwald, Georgenfeld, Lauenstein, Mückenhain, Bärenstein, Döbra, Dittersdorf, Bärenhecke, Breitenau, Fürstenau, Jürstenwalde, Gottgetreu, Müglitz, Kratz⸗ n, Löwenhain, Vippoldiswalde, Malter, Berreuth, Pauls⸗
ain, Paulsdorf, Seiffen, Seifersdorf, Spechtritz, Obercunnerg— dorf, Ruppendorf, Beerwalde, Ghercargborf, Rein berg, Naundorf, Bärenfels, Kips dorf, Niederpöbel, Schniiedeberg, Döntschten,
Frauendorf, Hermsborf, Lugau, Ulberndorf, Relnhardsgrimma,
—
lelchstäht, Cunnersdorf, Falkenhain, Gleleberg, Pretzschendorf, Röthenbach, Seyda, Hermsdorf i. E., Neichenau, Hartmannsdorf, Kleinbohritzsch, Frauenstein, Nassau, Dittersbach, Burkersdorf, Friedersdorf, Bienenmühle, Rechen⸗ berg, Holzhau und die Mühlen im wilden Weiseritzchal von Ammelsdorf und Hennersdorf für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 19. Ol⸗ tober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2602 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 22. September 1919.
Der Neichtarbeitsminister. Schicke.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbe, G. V., hat beantragt, den zwischen ihm, dem Bezirtsarbeitgeber⸗Verband für das Baugewerhe in Sachsen, dem Deutschen Bauarbeiter-Verband, Bezirksverein Zittau, dem Zentralverband christ⸗ licher Bauarbeiter Deutschlands und dem Zentral⸗ verband der Maschinisten, Heizer und verwandten Be⸗ rufsgenossen Deut schlands, Geschäftsstelle Dres den, am 2. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte: Zittau, Eckharbsberg, Großporitsch, Hartau, Alt und Neu Hörnitz, Kleinschönau, Olbersdorf mit Eichgraben, Oyhin mit Hayn, Pethau, Radgendorf, Bertsdorf, Blumberg, Bur kers⸗ dorf. Dlttels dorf, Dornhenners dorf, Drausendorf, Friedersdorf, Frledreich, Gießmanngdorf, Grunau, Großschönau, Hainewalde, Herrenwalde, Herwigsdorf, Hirschfelde, Klosterfreiheit, Königs⸗ hain, Alt und Neu Jonsdorf, Josefsz dorf, Leuters dorf, Leuba, Lichtenberg, Lückendorf, St. Marienthal, Markersdorf, Max⸗ dorf, Neugershorf, Nieda, Niederoderwitz, Ostritz mit Altstabt, Neibersdorf. Reichenau, Reutnitz, Rohnau, Rosenthal, Rußdorf, Scharre, Schlegel, Schönfeld, Sallendorf, Oberseifersdorf, Seifhennersdorf, Seitendorf, Sommerau, Spitzcunners dorf, Trattlau, Türchau, Oher Ullersdorf, Wald⸗ . Waltersdorf, Wanscha, Weigsdorf, Wittgendorf, Zittel für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Oltober 1919 ah en werden und Ain unter Nummer J. B. E 2382 an das Reichsarbeitsministerlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 22. Septeinber 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau— gewerbes E. V. hat beantragt, den zwischen ihm, dem Be⸗2 zirksarbeitgeber-Verband für das Baugewerbe in Sachsen, dem BVeutschen Bauarbeiterverband, Be⸗ zirksverein Dresden und Zweigverein Großenhain, und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Ge⸗ schäftsstelle Dresden, am 18. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom 235. Dezember 19818 Reichs⸗ Hesetzbl. S. 1456) für sämtliche Orte der Amtsgerichtsbezirke Großenhain (ausschließlich der Flur Leckwitz) und Radeburg sowie die Orte Großdobritz, Nieska, Lichtensee und Streumen für allgemein verbindlich zu erklären.
Esnwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Oltober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 2394 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 22. September 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
—
Bekanntmachung.
Die Frau Marie Pab st, geb. A6 fahl, in Pforzheim, Kleine Gerbersttaße Nr. 22, und dem Möbelspediteur Kar! Leib⸗
brand in Pforzheim, Kleine Gerberstraße 16, wird gemäß § 1 der
Bundesratsverorduung vom 23. September 1915, 8 1 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 14. Ottober 1915, der Hander mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.
Pforzheim, den 8. September 1919.
Bezirksamt. Ganzenmüller.
Pr eusen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Abteilungs— dirigenten, Geheimen Regierungsrat Dr. Richard Jahnke zum Geheimen Oberregierungsrat und
den Justitiar und Verwaltungerat bei dem Provinzial⸗ schulkollegium in Berlin, Regierungsrat Erich Wende zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volkabildung ernannt.
4
Der in die erste Pfarrstelle in Greifenberg i. Pomm. berufene Oberpfarrer Wurms, bisher in Bütow, und der in die erste Pfarrstelle in Hohenstein berufene Pfarrer Thews, bisher zweiter Geistlicher daselbst, sind zu Superintendenten ernannt worden.
Der Ueberlandzentrale Südharz G. m. b. H. in Bleicherode wird auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Gesetzlamml. S. 221) hiermit das Recht verliehen, das Grundeigentum, das zu den Anlagen k die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise , . Hohenstein, Worbis und Heiligenstadt im Regierungtz⸗ bezirk Erfurt sowie des Kreises Huderstadt im Regierungt⸗ bezirk Hildesheim in AÄnspruch zu nehmen ist, nötlgen falls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies
Neinholdshain, Hirschbach Oberhäslich, Elend, Bärenhurg, Schellerhau, Sadisdorf, Nelchstäht, . Johnsbach, Hirschsprung, Nehefeld, Hennersdorf, Aramelsdorf,
ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grund stücken fin. det dies Recht keine Anwendung. Berlin, den 15. September 1919. Namens der Preußischen Staatsregierung. Fischb eck. Heine. Bau er. .
Verordnung,
betreffend vorläufige Aenderungen von Gerichts⸗ bezirken anläßlich der Ausführung des Friedens⸗ vertrags.
Vom 14. September 1919.
Auf Grund des Artikel 1 8 1J des Gesetzes vom 19. Juli 1919 über Ermächtigung des Justizministers und des Ministers des Innern zu n . anläßlich der Besetzung von Landegteilen und der Ausführung des Friedensvertrags (Gesetz⸗ samml. S. 115) bestimme ich:
Die Vorschrift im 8 1 Ziffer 9 der Verordnung vom 4. September 1919, betreffend vorläufige Aenderungen von Gerichtsbezirken anläßlich der Ausführung des Friedens vertrags (Gesetzslamml. S. 145) tritt, soweit sie die Zulegung des Restes des Amtsgerichtshezirks Tirschtlegel zum Amtsgericht Meseritz betrifft, erst am 1. April 1920 in Kraft.
Berlin, den 14. September 1919.
Der Justizminister. am Zehnhoff.
— —
Svangelischer Oberkirchenrat.
Dem Superintendenten Wurms in Greifenberg i. Pomm. ist das Ephoralamt der Diözese Greifenberg i. Pomm. und dem Superintendenten Thews in Hohenstein das Ephoralamt der Diözese Hohenstein übertragen worden.
Bekanntmachung.
Der Ww. Grünewald, hier, Gütersloherstr. 72, ist die Wiederaufnabme des Han de ls mit Pferdefleisch, der Ankauf von , zur Schlachtung und der Betrieb des oß schlächtereigewerbes wieder gestattet worden. Bielefeld, den 16. September 1919. Der Vorsitzende der zur Entscheidung über die Erteilung und Ent⸗— ziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels errichteten Stelle. J. V.: Heitkamß.
/ —
Bekanntmachung.
Das durch Bekanntmachung vom 8. März 1917 gegen den Kaufmann Kar! Voß, Bromberg, früher Schweden—⸗ straße 15, jetzt Hippelstraße 4 wohnhaft, auf Grund des § 1 der Bundesratsberordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hern vom 23. September 1815 (RGBl. S. 665) erlassene
er bot zum Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ besondere mit Nahrungs. und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs, hebe ich hiermit auf. — Die Kosten der Be—= kanntmachung hat Herr Voß zu tragen.
Bromberg, den 20. September 1919.
Städtische Polizeiverwaltung. Wolff.
Bekanntmachung.
Das durch Bekanntmachung vom 8. März 1817 gegen die ver⸗ ehelichte Kaufmann Frau Auguste Voß, Bromberg, früher Schwedenstraße 18, jetzt , 4 wohnhaft, auf Grund des 5 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ onen vom Handel vom 25. Septemher 1915 (RGBl. S. 503) er= lassene Verbot zum Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs, hebe ich hiermit auf. — Die Kosten der Bekanntmachung hat Frau Voß zu tragen.
Bromberg, den 20. September 1919.
Städtische Polizeiverwaltung. Wolff.
Bekanntmachung.
Das durch Bekanntmachung vom 8. März 1917 gegen die Witwe Auguste Halsfyap, e , ,. rũher 8 weden⸗ straße 13, jetzt Hippelstr. wohnhaft, auf Grund des 8 1 der Bundes ratsverordnung *. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S. 693) erlassene Verbot zum Handel mit Gegenständen des taglichen Bedarfs, ins⸗ besondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Peiß. und Leuchtstoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs hebe ich hiermit auf. — Die Kosten der Bekannt⸗ machung hat Frau Halfyap zu tragen.
Bromberg, den 20. September 1919.
Städtische Polizeiverwaltung. Wolff.
—
Bekanntmachung.
Dem Kohlenhändler Hermann Weber, Alt Langer⸗ wisch, habe ich auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1918 (RGBl. S. 6963) und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Ge— werbe vom 27. September 1815 den Handel mit Gegen: ständen des täglichen Bedarfs (Kohlen) bis auf weiteres wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Belzig, den 22. September 1918.
Der Landrat. J. V.: Freund, Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 253. September 19195 ee , S. 603) abe ich dem Schankwirt Eugen Schoeler in Berlin,
Friedrichstraße 112, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel
mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen
Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt. Berlin, den 15. September 1919.
despolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. Landespolizeiam e. . ö . hrung
Bekanntmachung.
Dem Händler Au gust Stadie, hier, Herforderstraße 185, ist auf 6 §z 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit jeglicher Handel untersagt worden.
Blelefeld, den 13. September 1919.
Die Polizeiverwaltung. J. B.: Heitkamp.
die deutschen Truppen gekämpft haben, ferner mit Autͤznahme von
en , e,,
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 hebe ich dem Bernhard Zodrow, hierselbst, Franz⸗ straß l, dem Albert Zodrow, wbierselbst, Bachstraße 30, und der Wilhelmine Schröder, hierfelbst, Franzstraße 1, den Handel mit Leder, Lederwaren und Schuhmacher⸗ bedarfsartikeln sowie Lebens und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.
Gssen, den 19. September 1919.
Stadlische Polizeiverwaltung. J. Ve: Dr. Helm.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.
S. 357) sind bekannt gemacht:
L der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 6. Juni 1919,
ketreffend die weitere Verlängerung der Gültigkeitsdauer des dem
Reichsfiskuts, vertreten durch das Reichsschatzministerium, unterm
8. Februar 1918 verliehenen Enteignungsrechts zum Bau einer Hoch⸗
vannungs leitung von Piesteritz im Kreise Wittenberg nach dem bei
Rummelsburg (Stadtkreis Berlin⸗-Lichtenberg) zu errichtenden Um⸗ pannungs werk, durch die Amtsblätter
der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 28
S. 269, ausgegeben am 12. Juli 1919, und
der Regierung in Merseburg Nr. 28 S. 174, ausgegeben am .
12. Juli 1919;
2. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 30. Juni 1919, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Hannover jür die Erweiterung des städtischen Leinehafens in der Steintormasch, durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 32 S. 200, ausgegeben am 9. August 1919;
3. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 14. Juli 1919, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt⸗ gemeinde Beuthen O. S. für die. Anlage einer Kleinbahn von Beuthen O. S. über Baingow nach der Landesgrenze nebst Ab— zweigungen von der Siemianowitzer Kunststraße über Birkenhain nach Groß Dombrowka und über Michalkowitz nach Siemianowitz⸗ Laurghütte, durch das Amtsblatt der Regierung in Oppeln Nr. I1 S. 270, ausgegeben am 2. August 1919.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
d. mu oer Frage der Uebertragung der einzelstaatlichen Eisen⸗ bahnen auf das Reich,
c. mit der Regelung der aus der Umgliederung sich ergebenden Begmtenfrage und den jetzt zu gewährenden einmaligen Beschaffungszulagen an Beamte und Arbeiter.
Sachsen.
Im Dresdner Volkshause fand gestern eine gemeinsame Sitzung der sozialdemokratischen Landtagsfraktion und der Be—⸗ Wrksvorstände statt, um zur Frage der Umbildung der Regierung Stellung zu nehmen. Wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ berichtet, wurde folgende Entschließung angenommen:
Die versammelten Mitglieder der Volkskammerfraktion und der Landesinstanzen der sächsischen sozialdemokratiscken Partei stellen fest,
daß der erneute Versuch zur Herstellung einer Regierung mit der un⸗
abhängigen sozialdemokratischen Partei an dem Verhalten der Unab⸗
hängigen gescheitert ist. Das wird nicht widerlegt, sondern bestätigt durch den Versuch der Unabhängigen, in ihrer Antwort die Sozlal— demokraten in demagogischer Weife anzugreifen. Der Funktionspor—⸗ stand wird nunmehr ermächtigt, im Sinne des Beschlusses der Landes⸗ versammlung die Lösung der Regierung sfrage auf parlamentarischer Grundlage herbeizuführen.
Württemberg.
Der Justizminister von Kiene ist dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge vorgestern gestorben.
— Die Landesversam mlung hat gestern die Ver⸗ fassungsurkunde des Freistaates Württemberg mit 120 gegen 9 Stimmen (oier Unabhängige, fünf äußerste Rechte) angenommen.
Oesterreich. Das deutschösterreichische Staattzamt für Finanzen ver— öffentlicht dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge eine
Mitteilung, wonach mit dem Ankauf der Faͤlligkeiten
der alten Staatsschuld für Rechnung des deussch⸗oster⸗ reichischen Staates, wie er von Deuisch⸗Oesterreich, um die Staatsgläubiger nicht auf das Ergebnis der Auseinandersetzungen mit den Nationalstaaten warten zu lassen, seit Mai 1919 eingerichtet worden ist, vorläufig innezuhalten ist. Der Grund für diese Maßnahme liegt in den Schwierigkeiten, die sich der Durchführung der allgemeinen Grundsätze, betreffend die Schuldverbindlichkeit der ehemaligen österreichischen Staaten, wie sie im Frieden von St. Germain enthalten sind, entgegen⸗
Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ sind die Herren Worblewski, Korfanty und Diamant gestern von Posen nach Berlin ahgereist, um die Wiederaufnahme der deutsch⸗polnischen Verhandlungen vorzubereiten.
—
.
— —
Die Admiralität gibt bekannt, daß die dentschen Minen⸗ suchderbände längs der jütländischen Küste einen zehn Seemeilen breiten Großschiffahrtsweg von Minen gesäubert haben. Die neu geschaffene Schiffahrtsstraße ver⸗ bindet in einer Längenausdehnung von etwa sechzig Seemeilen das minenfreie Gebiet der inneren deutschen Bucht mit den gleichfalls minenfreien Gewässern der nördlichen Norbsee und des Skagerraks und ermöglicht dem Schiffsverkehr auf direktem Wege den Zugang zu den noörwegischen Häfen und den Fang⸗ Aätzen ber nördlichen Fischgründe. Hauplstützpunkt für die dort arbeitenden Minensuchfäihrzeuge war ber dänische Hafen Esbjerg, dessen Benutzung ihnen daͤnischerseits in entgegen kommendster Welse zugestanden wurde. Die Arbeiten in biesem Gehiet werden fortgesetzt, und es steht eine Verbreiterung des „nörh⸗ lichen Schiffahrlsweges“ nach See zu in der nächsten Zeit zu
*
erwarten.
Ein Eiffelturmfunkspruch vom 20. September bringt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge eine Melhung aus War— schau unter der Ueberschrift „Deutsche Doppelzüngigkeit“, wonach die dtutsche Regierung der aus Ohberschlesien zurück— gekehrten interalllierten Mililärkommlssion die Gewährung einer allgemeinen Amnestie versprochen und dieses Versprechen nicht gehalten habe.
Diese Meldung ist eine bewußte Fälschung, wie sie leider der deutschen Regierung aus bem gegnerischen Lager nur zu oft begegnet. Die deutsche Regierung hat ihre Zusage an die fremde Militärkommtssion in jeder Beziehung einge⸗ halten. Diese Zusage hat nur darin bestanden, daß gegen die gleichzeitige Entsendung eines Offiziers zur Ermittlung und Heimführung der aus Oberschlesien verschleypten Deut⸗ schen den aut Oberschlesien über die Grenze Gefluͤchteten — deren Zahl übrigens kaum mehr als 10 000 beirägt — die Rückkehr ohne Furcht vor Strafe zu gestatten sei, aber mit Aut⸗ nahme derer, die mit der Waffe während des Aufstands gegen
22 namentlich in einer Liste aufgeführten Personen. Eine allgemeine Amnestie ohne die Zusicherung der Gegenseitigkeit duch die Polen hat die deutsche Regierung von Anfang an as ausgeschlofsen bezeichnet. Die Proklamation der straffreien Rãckkehr hat der Reichs kommissar Hörsing bereits am 15. Sep⸗ tember veröffentlicht. Inzwischen ist nach den vorliegenden Meldungen der größle Teil der Geflüchtelen unbehelligt wießer heimgelehri.
Aus Anfragen bei Behörden geht nach einer Mitteilung des „Walffschen Telegraphenbüros“ hervor, daß in Interessenlen⸗ freisen Zweisel darüber beslehen, ob mit dem nktafttreten des Vionopolgesetzes (1. 10. 1919) die bisher für Wein, Ko rn— und Obstbrenner bestehenden Beschränkungen hinsichtlich des Abfatzes und der Versteuerung ohne weiteres außer Kraft treten. Diese Vorschriflen sind im Interesse der Volks⸗ ernährung erlassen; sie sind als Sonderregelung anzusehen und leiben daher, ebenso wie sie neben der bisherigen Steuer— besetzztbung Geltung hatten, auch neben dem Monopol— gesetz bis zu ihrer ausdrücklichen Außerkraftsetzung in Geltung.
Preuszen.
Die von einer Korrespondenz verhreiteten Mitteilungen äber eine vertrauliche Konferenz der einzelstaatiichen Finanzminister in Bamberg ' sind, wie „Wolffs Tele— saphenbüro“ mitteilt, erlogen; da sie geeignet sind, üblen örsenspekulationen und sonstigen Treibereien Vorschub zu eisten, erklärt der preußische Finanzminister, daß sich jene onserenz befaßt hat:
a. mit der darch die neue Reichsabgabenordnung bedingten Ünglieherung er elnzelstaatlichen Finanzzweige in die Reichs linanzwirtschast,
stellen. Ebenso entfällt vorläufig die kommissionsweise Hono⸗ rierung der von den Zahlstellen noch nicht honorierten Rück⸗ stände an derartigen Verbindlichkeiten. Die neuen Grundsätze sür den künftigen Coupon⸗ und Annuitätendienst der alten österreichischen Staatsschuld, soweit sie deutsch⸗österreichisch war, werden demnächst veröffentlicht werden.
Die zurückgetretenen Landesregierungen Deutsch⸗Böhmens, des Sudetenlandes und der k Südmähren haben einen Auf⸗ ruf an die deutschen Volksgenossen in den Sudeten⸗ ländern gerichtet, in dem es obiger Quelle zufolge heißt:
Wir verkünden es feierlich im Namen unseres ganzen Volkes, daß unser Volk niemals den Anspruch auf sein Selbstbestimmungs« recht aufgeben, niemals die Vergewaltigung des Rechtszustands an— erkennen, niemals aufhören wird, den Kampf um seine nationale Frei⸗ heit mit allen geeigneten Mitteln zu zühren. Unsere nächste Aufgabe ist, dem deutschen Volke im Rahmen des Staates, in den die imperia— listische Macht der Weststaaten es gezwungen hat, volle uneingeschräͤnkte Selbstyerwal tung seiner Nation zu gewähren; denn dies ist die Grundlage seiner Selbstbehauptung und seiner ferneren kulturellen Entwicklung. An die Erfüllung dieser Aufgabe das Höchstmaß unserer Kräfte „ setzen, in ihren Dienst unsere ganze politische und wirtschaftliche Energie und Leidenschaft zu stellen, auf sie unser gesamtes politisches Denken und unseren Willen zu vereinigen, das ist das Gebot diefer ernsten Stunde. Ergeben wir uns ihm, dann wird der Gewaltfriede von Saint-Germain an der Entschlossenheit und Tatkraft von drei⸗ einhalb Millionen Deulschen scheitern. Mit der Annahme des Friedens durch Deutsch Oesterreich ist unser Amt erloschen. Wir legen es in Eure Hände zurück, überzeugt, daß unser Volk, getragen von seiner geschichtlich bewährten Freiheitsliebe, die sittliche Kraft wiederfinden wird, die uns unüberwindlich macht.
— Die Nationalräte Deutsch⸗Südtirols werden nach der Ratifizierung des Friedensvertrags aus der National⸗ versammlung ausscheiden. Dem Vernehmen nach werden sie von den deutschen Südtirolern aufgefordert werden, ihre Ver⸗ tretung in Rom zu übernehmen.
Polen.
Die vom „Katolik“ gemeldete Nachricht, daß die Be⸗ setzung Oberschlesiens durch die Ententetruppen noch vor der Unterzeichnung des Friedengvertrages eitens Frankreichs und Italiens erfolgen werde, war, wie der „Katolit“ jetzt selbst mitteilt, gefälscht.
Frankreich.
Der Fünferrat hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge Spitzbergen Norwegen unter gewissen Einschränkungen hinsichtlich der von Fremden erworbenen Rechte und der Aus—⸗ beutung der Bergwerke zugesprochen. Ferner wurde auf Wunsch Portugals die Enklave von Kionga im Norden der Kolonie von Mozambique, die von Deutschostafrika getrennt wird, Portugal und die Gebiete der Ostgrenze von Polen, die westlich der Linie liegen, die die polnischen Truppen nicht überschreiten dürfen, wurden endgültig Polen zugesprochen. Ueber die Gebiete östlich dieser Linie ist noch keine Bestimmung getroffen worden.
— In der vorgestrigen Sitzung der Kamm er wurde die Beratung über den Friedensvertrag fortgesetzt.
Der Haupiberichterstatter des Friedengausschusses Barth ou erklärte obiger Quelle zufolge, die 557 * des Friedensvertrages bestünden entweder in dem Statut des Völkerbundes oder in dem Asstanz⸗ vertrag. Dieser habe aber nur dann einen Wert, wenn der Völker- bund in Attion treten könne. In welcher Lage würde sich Frankreich befinden, wenn die Vereinigten Staaten den Allianzbertrag oder das Völtkerbundsstatut nicht annähmen oder abänderten? ardien antwortete, er habe volles Vertrauen, daß der Friedensvertrag durch Amerika ratifiziert werde. Außerdem trete dieser ja in Kraft, wenn er außer von chland von drei alliserten Groß⸗ mächten ratifiziert werde. Nach Tardien setzte der Minister für auswärtige Angelegenheiten Phichon die Grundsätze des Völkerbundes auseinander. Er sagte, wenn ein Mitglled des Völkerbundes seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, könnten die anderen , , mit ihm alle wirtschaftlichen Beziehungen ab⸗ brechen, und es könne dann auch eine milttärische Interbenttion in Frage kommen. Aber das genüge nicht. Deshalb habe sich Frank reich das Recht, das Statut mit Amendements zu versehen, vor— behalten. So geschwächt auch Frankreich fei, der übemmenschliche
Sieg, den es davongetragen habe, und der Friede, ihn kröne, ö
Bart ho u fragte darauf die Regierung nochmals, welches die Tage Frankreichs sein würde, wenn der amerikanische Senat das Bölfer⸗ kundstatut nicht ratiftziere. Tardien und auch Pichon hätten diese Frage nicht geklärt. Sei ferner die Allianz zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten möglich, wenn es keinen Völkerbund gäbe, und was müsse man von dem Schutzvertrag zwischen England und Frankreich halten, der sich ja auf den mit den Vereinigten Staaken stütze und ihm untergeordnet sei? Nach einigen Worten Pichons, der seine schon vorher geäußerte Auffassung nochmals kund⸗ gab, sagte der Ministerpräsident Cle menceau: „Wir wissen alle, daß der Friedensvertrag von allen Ländern, die daran interessiert sind, rafffiziert werden muß. Es glbt zwei Allianzverträͤge, die nicht nur deshalb abgeschlossen wurden, weil wir geglaubt haben, der Völkerbund. könne nicht die Rolle er⸗ füllen, die wir ihm zugeschrieben haben. Diese Verträge sind unterzeichnet. Zwei enatgausschüsse haben sie schon mit starker Mehrheit angenommen. Sie behalten also ihren vollen Wert, selbst wenn das Völkerbundstatut von den Vereinigten Staaten nicht ratifiziert wird. Und was dann? Dann werden wir eben einen Völkerbund haben, dem die Vereinigten Staaten nicht angehören. Das würde, ich gestehe es, eine seltsame Ironie des Schicksals sein. Aber das ist eine Angelegenheit, die nichts mit dem Allianz⸗ vertrag zu tun hat. Selbst wenn Amerika dem Völkerbund zwei oder dret Monate nicht angehören wird, dann wird der Vertrag nichtsdestoweniger bestehen. Clemenceau fügte in lebhafter Weise hinzu: ‚Wenn diese. Operation etwa dazu dienen soll, die Absiimmung über den Friedensvertrag auf unbestimmie Zeit zu verschieben, dann müssen Sie das tun, aber dann machen Sie es ohne
unt. Ich ziehe es vor, daß die mit einem Gewitter geladene Wolke platzt. (Auf der äußersten Linken wurde Clemenceau mit großer
Heftigkeit unterbrochen. Barthou erklärte darauf: „Herr Minister⸗ präsident, ich habe die ungeheuren Dienste, die Sie dem Lande geleistet haben, rückhaltlos anerkannt. Ich hätte deshalb eine audere Antwort erwarten dürfen. Die i. ist, ob das Parlament, das von den Friedens⸗ verhandlungen ferngehalten wurde, das Recht hat, Fragen zu stellen.“ Selbstverständlich, rief Clemenceau. Barthou wurde fort— gesetzt von der Linken unterstützt, als er Clemenceau vorwarf, er wolle der Debatte auswelchen. CJIemenceau erwiderte: Ich weiche nicht auß. Wenn Sie logisch bleiben wollen, verlangen Sie 3 Vertagung der Debatte, bis die Vereinigten Staaten ratifiziert aben.
Die Aussprache wurde darauf auf Donnerstag vertagt.
dtuß land.
Die Bolschewisten melden englischen Blättern vom 253. September zufolge, doß der Admiral Koltschakt die Ver⸗ treter der Alliierten von seinem Beschluß, auf den Rang als Oberbefehlshaber in Rußland zugunsten Venikins zu verzichten, in Kenntnis gesetzt hat.
Nach einer Meldung des „Polnlschen Pressebüros“ soll sich die Armee Denikins mit der polnischen Armee bei Korostischewn, hundert Kilometer westlich von Kiew, ver—⸗ einigt haben.
Italien.
Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zu⸗ folge hat sich der Admiral Cag ni nun doch bereit erklärt, nach Fiume zu gehen, aber nicht als Oberbefehlshaber der Adriakräfte, sondern als Privatmann, um in Uebereinstimmung mit der Regierung eine friedliche Lösung des Konfliktes mit d Annunzio zu versuchen.
Südslawien.
Laut Meldung des „Südslawischen Preßbüros“ aus Spalato begann am 23. d. Mis. eine südslawische Truppen— abteilung in der Richtung auf die von den Italienern besetzte Stadt Trau vorzudringen, als ein amerikanischer Torpeßho⸗ bootszerstörer in den Hasen einlief, um den Rückzug Ter Italiener auf die Demarkationslinie zu erzwingen. Die Ein— wohner von Trau rg a den Waffen und eröffneten das Feuer auf die Itgliener, die eiligst die Stadt verließen. Den Sudslawen, fielen ein Panzerauto, der Kommando der stalienischen Truppenabtellung unß drei Mann in die Hände. Irzwischen schifften sich 200 bewaffnete amerikanische Marinesoldalen mit Maschinen⸗ gewehren aus und übernahmen das italienische Panzerauto und die Gefangenen. Sle brachten sie nach Spalato und übergaben sie dem Befehlshaber des ttalienischen Station schiffes Puglia. Die Amerikaner übergaben die Stadt den inzwischen eingetroffenen südslawischen Trüppen und schifften sich wleder ein. Bie südslawischen Truppen verfolgten die Italiener über Trau hinguL und setzten ihre Aktion fart. Dag ameri— kanische Kriegsschiff verbleibt einige Tage im Hafen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Ausschuß der Preußischen Lande sversamm- lung, der mit der Vorberatung der oberschlesischen Frage und des ,,, über die Erweiterung der Selb ständigkeit der Pro vinzialrerbände betraut ift, nahm, wie W. T. B. berichtet, den vom Zentrum vorgelegten Gesetzentwurf über Errichtung einer Provinj; 3 schlèsien in der von der Unterkommifsion vorgeschlagenen Fassung bei einer Stimmenthaltung (. ern an. 86 dem Entwurf soll die Teilung der Provinz Schlefien in zwei Provinzen, Ober- und Niederschlesien am 1. April 1820 in Kraft kreten. Ueber die Ver⸗ mögengauseinandersetzung soll ein Gesetz entschelden, wenn die Ver— treter der beiden Propinsen nicht einlg werden. Ein Zentrumsantrag, nach dem für Oberschlesien ein besonderes n if, t für politische Beamte geschaffen werden sollte, wurde abgelehnt. Der . über die Erweiterung der Selbständigkeit der Probinztalverbände foll noch einer dritten Beratung unterzogen werden.
Nr. 34 des Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministerwum des Innern, vom 20. September 1915 hat folgenden Inhalt: Zoll. und Steuer.
wesen: Zündwarensteuerausführungsbestimmungen; Zündwarennach⸗ steuerordnung. Nr. 39 der Veröffentlichungen des Reichs
esundheit sam ts“ vom 24. September 1919 bat folgenden In—
alt; Personalnachricht. — Gesundheitsstand und Gang ber Volts⸗ ankheiten. = Gesetzgebung ufw. (Deutsches Reich. Spium. —
Gre en, Aer. — (Prob. Brandenburg.) Pferdefsessch und ,
— en⸗Weimar. u erinnen. —
Euß j. 8.) Zieh⸗ 3 6 — . . ( Deutsches
er Räude bei Pferden im dn, Reiche, 31. A
ugust, — Tierseuchen im Deut Reiche, 15. September. — .
Maßregeln gegen Tlerseuchen. (Hamburg.) — Vermischtez. ¶ Deutsches Rd ) Krankenv in ö . . 1917. — Abgabe von Antiserum. — Wochentabelle über die Sterbe⸗
fälle in deutschen Orten mit d0 o00 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandeg. — Erkrankungen in
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Krankenhäusern deuts Großstädte. — 9 cher 8 ö ãdte. in deutschen
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