Wohlfahrtspflege.
Wie nach einer Meldung von W. T. B.“ der hiesige Vertreter
der Chicagoer Abendpost“ erfährt, haben Deutsch⸗ Amer i⸗
kanser vor kurzem in San Francisco einen OHilfsverein ge— ründet, in dem die Frauen eifrig an der Herstellung einer großen
tenge von Kinderkleidern arbeiten, um Tausenden von armen Kindern in Deutschland eine Weihnachtsfreude zu machen. Es werden aber auch Kleidungsstücke für Erwachsene und vor allem Nahrungsmittel, wie Schinken und Fett, Bohnen, kon— densierte Milch Kaffee, ferner Seife usw. gesammelt, die in größeren Mengen nach Deutschland geschickt werden sollen. Hunderttaufende von Postpaketen sind schon an Verwandte und Freunde abgegangen.
ö Bauwesen.
Einen Wettbewerb für die Bebauung der so⸗ enannten Wiese in Gelsenkirchen mit Stadttheater, olkßhaus usw., die sich um einen Fest⸗ und Marktplatz zu einem
bedeutenden Städtebild gruppieren sollen, schreibt die Stadtgemeinde mit Frist bis zum 20. Dezember unter den in Rheinland und West— falen ansässigen Baukünstlern aus; außerdem werden vier nicht ge; nannte Städtebauer gegen besondere Vergütung zur Teilnahme ein⸗ ,, 13 000 9 sind in beliebiger Verteilung für drei Preise, DMo0 4 für Ankäufe mit je mindestens 1000 ½ς zur Verfügung ge— stellt, Zum Preisgericht gehören u. a. Professor Dr.-Ing. H. Fan fen, Berlin, Professor C. Hö5gg, Dresden, und die beigeordnefen Stadt⸗ bauräte in Gelsenktrchen Arendt und (als Vertreter) Mierher. Die Unterlagen, zu denen auch die Vorentwürfe zu einzelnen Bauten gebören, werden für 10 M abgegeben, die bei Rückgabe oder Ein— sendung eines Entwurfs zurückerstaͤttet werden.
Verkehrswesen.
Das Zivilkommissariat IV teilt mit: Zur Einreise in das von der X. französischen Armee besetzte Gebiet ist vom 1. Oktober ab der gewöhnliche (braune) deutsche Reise⸗ paß mit einem französischen Sichtvermerk erforderlich. Der Paß ist auf dem normalen Weg durch die Polizeibehörden zu bachaffen und mit einem ausgefüllten Antragsformular des Zivilkommissariats T diesem Amt zur Weiterleltung an die französische Militärbehörde und Erwirkung des Sichtvermerks einzureichen. — Die bereits ausgestellten Einreiseerlaubnitz⸗
scheine (Ssauf-0Gonduit) behalten ihre Gültigkeit bis zum Abe
lauftermin. Ebenso werden die bis zum 1. Oktober ein⸗ gereichten Gesuche um Einreiseerlaubnis wie bisher bearbeitet.
Wegen Kohlenmangels fallen die Eilzüge 1 und 10 von eln— schließlich Dienstag, den 30. September, zwischen Altona und Berlin vorübergehend aus. — Eilzug 1 fährt von Hamburg ab Uhr, 16 Min,. Morgens, Berlin Lehrter Bahnhof an 12 Uhr 16 Min. Nachmittags. Eilzug 10 fährt Lehrter Bahnhof ab 1 Uhr
50 Min. Nachmittags und 11 Uhr 18 Min. Abends an in Hamburg.
Die Fracht dampferverbindung Bergen — Ham burg ist durch den am 26. d. M. in Hamburg eingetroffenen Dampfer Sirius wieder ersffnet worden. .
Die Fracht schiffahrt Hamburg — Chile, die während des Krieges vollständig geruht hat, ist durch das zur Fohnfon-Linie in Christiania gehörige Motorschiff „Valparaiso“ heute eröffnet worden. ö
Der Telegramm und Fern sprechverkehr zwischen der belgtschen Besatzungszene des besetzten deutschen Gebielz und dem unbesetzten Deutschland sowie den Auslande ist fortan allgemein zugelassen, er unterliegt jedoch der äeberwachung durch die militärische Besatzungsbehörde.
—
Nach Rumänkten sind gewöhnliche und eingeschriebeue Brie f⸗ des Absenders von jetzt an
sendungen jeder Art auf Gefahr wieder zugelassen.
Nr. 79 des „Zentralblatts vom 27. Seytember 1919 hat folgenden Inhalt: Amtliches: , — Mich t? nu tlf gen Aron Hirsch⸗ Stiftung am Werhellinsee in der Uckermark. — Berechnung des Staues in folge
von Querschnittverengungen. — Der Eisbrechdienst auf der Elbe im
Kunst⸗ und Forschungsreisen. — Reichsbauperwaltung. — Wettbewerb
für eine Kleinwohnungssiedlung auf dem Eiselberge bei Bingen
a. Rhein. — Bund deutscher Architekten. — Bautechnische Vorirqhe und Uebungen. — Sitzungsberichte des Arbeitsausschusses im Reichs verband zur Förderung sparsamer Bauweise. — Elektrischer Betrieb der Arlbergbahn.
Theater und Mufik.
Volksbühne (Theater am Bülomplatz).
Georg Kaiser, den man in der „Koralle“ und in „Gas“ als nach neuen Formen ringenden Dschter kennen gelernt hat, kam asm Sonnabend auf der Volksbühne mit einem älteren Stück zu Wort, mit dem dreiaktigen Bühnenspiel Die Bürger von Calais“ Abwohl an die geschichtliche Tatsache der U, Calais an Eduard 111. von England anknüpfend, ist das Drama doch weit davon entfernt, eine Haupt., und Staatsaktion alten Stils darstellen zu wollen. Der Dichter geht darin vielmehr eigene und eigenartige Wege, nur zeigt er fich hier in der Beschränkung noch nicht als Meister; Häufungen gleichartiger Situationen und ein die Aufnahmefähigkeit des Zuhörers weit übersteigender Wortreichtum verwässern den Inhalt und verdunkeln den Sinn der symbolisch gemeinten Handlung. Die Bürger von Calais stehen vor der Entscheidung: Untergang oder Uebergabe. Der Feldh aupt— mann des Königs bon Frankreich rät ihnen Widerstand bis zum äußerften an, das gebiete die Ehre. Eustache de Saint-Pierre, der wesseste Ratsherr dagegen, fordert Uebergabe, auch unter der vom König von England gestelllen schmachvollen Bedingung, daß sechs erwählte Bürger für die Unbotmäßigkeit der Stadt den Tod erleiden sollen, und 'ist bereit, sich selbst an die Spitze der sechs Opfer zu stellen; denn nicht gehe, es hier um die Ehre Frankreichs, sondern um die Rettung der in mühevoller Arbeit ferti gestellten Hafens von Calais, der als Kulturwerk der Menschheit erhalten bleiben müsse. Sein Rat dringt lig durch, und es melden sich noch andere, die ihr Leben für die Allgemeinheit zu opfern bereit sind. Aber anstatt sechs sind schließlich sieben Freiwillige da. Das Los soll entscheiden, welcher 27 ihnen das Leben behält. In recht geistvoller, wenn auch
Uzu weitschweifiger Weife wird nun gezeigt, wie die ur prüngliche. Dpferwilligkeit bei jedem einzelnen der Freiwilligen außer bei Eustache selbst und einem alten Manne, dem has Leben nichts mehr bieten kann), von der Hoffnung wankend gemacht wird, doch noch das Lebenslos zu ziehen. Soweit folgt man dem Dichter gern und mit Aufmerksamkeit, weil allgemein Menschliches ans Herz rührt; was aber nachher kommt, ist zu spitzfindig aus— eklügelt und zu lebrhast gehalten. um zu ergreifen. Wenn
stache de Saint-Pierre sieben
*
Kriegsgefangenen, denen endlich
Elnheitsorganisation der deutschen Techniker, 28. September seinen Bundesausschuß nach Berlin zu einer
— . blat der Bauverwaltung“, herausgegeben im preußischen M inisteriam der öffentlichen Arbeiten,
die Regel waren. ü wunden verzeichnet in Ostpreußen, an der hinterpommerschen Küste,
Uebergabe von
Tozeglose in die Urne legt.
wenn er am Morgen des Uebergabetages selbst an sich Hand daß zunächst das kühle unbeständ n: Wetter noch anhielt
legt, um die sechs Opfer von em überzäh inen siebenten zu befreien, und wenn zuletzt der Feldhauptmann des Königs von England als deus ex machina erscheint, um zu vertünden, daß die Sechs begnadigt seien, so folgt man diesen Vorgängen ohne innere Anteilnahme und schließlich auch ermüdet durch die vielen Reden, die sie begleiten. — Die Aufführung unter Dr. Leghands Spielleitung löste ihre schwierige Aufgabe mit gutem Gef Die einzelnen Bühnenbilder waren so gestaltet, daß man trotz der geschicht- lichen Trachten den Eindruck des Zeitlosen, Unwirklichen, Traum— baften empfing, wie es der Sichter wohl beabsichtigt hat. Die Mitwirkenden, unter denen Edgar Klitsch, Leo Victor, Guido
SDVerzfeld und Helene Fehdmer als gute Sprecher genannt seien, wurden
von Ernst Stahl⸗Nachbaur überragt, der die Gestalt des Eustache de Sa snt⸗Pierre mit edlem Ausdruck und stark hervorleuchtender Geistigkeit der Auffassung darstellte. Nicht ganz unbestrittener Beifall rief mit den Künstlern auch den anwesenden Dichter nach den Akt— schlüssen vor die Rampe.
Im 53 ernhause wird morgen, Diengtag, Fidelio“ mit den Damen Wildbrunn, Engell und den Herren Mann, Fnüpfer, Armster, van de Sande und Philipp in den Hauptrollen aufgeführt. Dirigent ist der Kapellmeister Ottos Urack. Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen „Coriolan“, mit den
Damen Sussin, Mund, Schön und den Herren Sommerstorff, Mühl⸗ hofer, Kraußneck, Leffler, Pohl und von Ledebur besetzt, gegeben. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. .
Mannigfaltiges.
Von der Feldzeugmeisteretl, dem früheren Wumba, find die Depotinspektion, die Verwaltungsinspektion und die Zentral⸗ abteilung nach der ehemaligen Franzerkaserne in der Blücherstra he 4/438 übergesiedelt (Fernsprecher Moritzplatz 10 158), so daß sich nur noch die Beschaffungsinspektion in den Räumen des ehemaligen Eumber— landhotels Kurfürstendamm 193, 194, befindet.
Die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivil gefangene teilt unter dem 27. d. M. mit, daß die auf der Deim fahrt durch Belgien befindlichen deutfchen Kriegsgefangenen durch die Bevölkerung mit Stein“ und. Glaswürfen angegriffen werden. Bisher sind 26 Heimkehrer verletzt in Föln eingetroffen. Wegen diefes unglaublich rohen und unmenschlichen Verhaltens gegen die deutschen d nach langen Jahren die Freiheit kö ist, wird schärfster Einspruch bei der belgischen Regierung erhoben.
Amtlich wird gemeldet, daß der Dampfer „Orotava“ mit rund 600 Gefangenen als erster deutscher Dampfer aus England vom Humber in Wilhelms haben eingetroffen ist. Der Dampfer Admiralität in Fahrt gesetzt und ausgerüstet.
Der Bund der technischen Angestellten und Be— am ten, die seit Juni bestehende, ‚100 500 Mitglieder zählende hatte zum 27. und Tagung einberufen. Der Bundesautschuß beschäfligte sich, wie W. T. B.“ berichtet, u. 4. mit der Gliederung der Organisallon nach Fachgruppen und der Bildung von Berufsausschüssen und stimmte der vom Vorstand vorgeschlagenen Streikordnung sowie den Richt⸗ linien zum Ausbau der Kartellverhältnisse zu. Zum Betriebs‘ rätegesetz wurde eine Entschließ ung andenommen, in der an die Nationalpersammlung die dringende Aufforderung gerichtet wird, die in der Regierungsvorlage vorgefehene Zusammenfassung der Angestellten und Arbeiter unbedingt beizubehalten.
Ueber die Witterung in Norddeutschland in Monat Au gust 1919 berichtet das Preußische Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Beobachtungen:
Der August war . im Nordosten trocken, an der Küste trübe und arm an Sonnenscheln, während der Süden durch geringe Bewölkung und lange Dauer der Insolation sich auszeichnete. Die
Temperatur lag im Gebiete der Nord- und Ostsee um mehr als 10, auf
Nügen um etwa 26, sonst einige Zehntel Grad unter der normalen. Nur der Südwesten hatte einen allerdings sehr geringen Wärme— überschuß zu verzeichnen. Sommertage (Maximum 350 oder darüber) fehlten in , und an der Nordsee vielfach gänzlich; im außersten Sädwesten betrug ihre Zahl etwa die Hälfte aller Monats— tage. In Oberschlesien sank das Minimum der Temperatur auf unter 5,
Februar Il = g er un g sch teg: Värlgibung der wen erg Wöätén überall aber merklich unter 10 Grad. Die Kagesmittel des 24. und
Ingenieurs ehrenhalber. — Ehrenpreise an Regierungsbaumeister zuͥ
25. August waren in Berlin die niedrigsten bisher seit 1848 an diesen Tagen beobachteten. Im ostdeutschen Binnenlande und im Südwesten wurden 30 Grad überschritten. Die Trockenheit war besonders in der Torghuer Elbniederung und im Münsterlande zu spüren, wo nur wenig mehr als 30 vn der normalen Regenmenge herniederging; im Gegensatze zu diesen Gegenden stand Hinteryommern mit stellenweise über 130*j0 derselben. Auf den höchsten Erhebungen des Riefen— gebirges trat bereits Frost und Schnee auf. Die Karte der Nieder⸗ schlagsverteilung zeigt, daß Monatsmengen zwischen 25 und 75 mm Ueber 789 mm, und zwar bis Über 100 mm,
in Schleswig-Holstein und im Nordseegebiete, an der Ruhr, in den Bergischen Landen und im Sauerlande, im Harz, im Thüringer Walhe, in den Sudeten und besonders im Erzgebirge, wo die uberhaupt größten Mengen von nur etwas unter 150 mra verzeichnet wurden. Weniger als 25 mm sind in einem größeren zusammenhängenden Gebiete beobachtet worden, das sich von dem füd= lichen Teile der Lüneburger Heide und der Altmark fudwärts bis weit nach Mitteldentschland hinein erstreckte, außerdem versprengt in Schlesien, Brandenhurg, Hannover. Westfalen, im Taunus und in der Eifel — Bei holsem Luftdruck über Sidwesteuropa und gleich— eitigem Vorübergang von Tiefdruckausläufern nördlich von naferen Tüsten begann der Angust mit kühlem und regnerischem Wetter. Mit Vorrücken des „Hoch in östlicher Richtung und Verlagerung des Tief“ nach dem Baltikum am 6. Aunust 6 sich die Nieder⸗ schläge immer mehr und mehr auf den Nordosten Deutschlands. wenn. gleich die kühle Witterung mit lebhaften nordwestlichen Winden noch überall qduhielt. Erst als am . und 19. die Witterung des Hinnenlanbes unter dem unmittelbaren Einfluß des baro— metrischen Maxlmums stand, wurden zuerst 25 Grad überschritten und im Westen meist die höchsten ö des Monats erreicht. Das schön Wetter blieb guch bestehen, als ein Tiefdruckaussäufer von Südfrankreich nach Nordosteuropa vorgedrungen war und an feiner Nückseite abermals hoher Luftdruck sich geltend machte. Doch führten die westlichen Winde zanächst Abkühlung herbei, die aber an der Vorderseite eines Depressionsausläufers aher Nordostfrankreich am 13. August schnelUl neuer Erwärmung wich. auf wesche am 14. August starke Niederschläge folgten. Um Monatsmiftte hatte sich die Wetterlage vom 6. August wieder hergestellt. Es war anfangs kühl, keen; unter der Wirkung des Hochdruckgeblets das Thermometer bald abermals anstleg und am 19 und 260. wiederum hohe Werte erreichte, besonders in Mitteldeutschland. Am 21. trat am. Südrande eines nördlich von Schottland nach Nordoften abziehen den , an der Küste sowie teilweise im west⸗ lichen Binnenlande Regen mit nachfolgender Abkühlung ein. Bis zum 25. bließ nun das Wetter bei tiefem Luftdruck über Finnland, hohem über Frankreich, veränderlich und fehr tähs. An die sem Tage erschien am westlichen Eingang des Kanals eine tiese Depresston. die in nordöstlicher Richtung vorstieß, während gleichzeitig der Hochdruck- tern von Süddeutschland nach Westrußland verschoben wurde, so
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war von der
Besonderz am 26. sank an vielen Orten die Temperatur auf un ewöhnlich niedrige Werte herad. In den letzten Tagen stand die allgemeine Wetterlag. unter dem Einfluß nördlich vorüberziehender barometrischer Minima. An der Vorderseite eines solchen entwickelte sich besonders am 29. vorübergehend hohe Wärme, an einigen Orten die hächste des Monats. Auf diese folgten aber unmittelbar wieder Regen und Abtühlung, so
W
daß der Monat mit sehr kühlem Wetter endete.
Neumarkt k Schl., 28. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am 28. September, Vormiliags 12 Ühr 36 Minnsen, ist der Güterzug 6541 bei Einfahrt in das Ausholungsgleis z des Bahnhofs Neumarkt über das auf Halt stebende Signa hinaus und auf den in Gleis 1 stehenden, durch Lokomotiv schaden aufgehaltenen Personenzug 225 aufgefahren Zwei Personen⸗ und vier Güterwagen sind entgleist und schwel beschädigt. Die aufgefahrene Lokomotive ist schwächer be— schädigt. Gleis ] und 2 waren auf längere Zeit gesperrt. Die Bahnsteighalle ist gleichfalls schwer beschädigt. Der Betrieb auf dem Bahnhofe wurde durch eingleisiges Fahren auf Gleis 4 aufrechterhalten. Get stet wurde ein Reisender namens Alfred Tschierkf aus Brockau, schwer verletzt Fräulein Margarete Orbanek aus Hindenburg und Herr Johann Weinast dus Sarbine, Kreis Falkenberg. Leicht verletzt ist ein Berliner Herr, der jedoch die Reise fortsetzen konnte, ferner der Zugführer des Güterzuges. Infolge des Unglückefalles hatten sämtliche Züge längere Verspätung. Der Betrieb wird jedoch aller Wahrschein— . nach noch im Laufe des Sonntags wieder aufgenommen werden.
Hamburg, 28. September. (W. T. B.) Die Marine; schiffsbesichtigungskommission teilt mit: Auf Grund eines aus London plötzlich erfolgten Befehls hat die eng! che Maxinekommandantur auf dem Kreuzer „Coventry in Hamburg die deutsche Behörde ersucht, die zum Rücktransport un serer Kriegsgefangenen in England bestim iten Dampfer zurückjuhalten.« Der Grund für diefe An— ordnung ist der englischen Marinekommandantur nicht bekannt. Nach ihrer Ansicht wird diese Verzögerung nur von kurzer Zeit ein. Vie beiden am Sonnabend aus Hamburg ausgelaufenen Dar Yer „Villareal! und „Mililla“ sind daher in Cuxhaven vor Anken gegangen. *
Ludwigshafen, 27. September.“ (B. T. B.) Infolge Stockung der Kohlenzufuhr ist seit mehreren Tagen in einem erheblichen Teile der Pfalz die elektrisfee Stromnersorgung zeitweise unterbunden. In manchen Städten mußten die auf Elektrizität angewiesenen Betriche schließen, teilweise auch die Zeitungen, wie in Neustadt a. d. Hardt und in Frankenthal. Auch mehrere Kleinbahnen konnten den Betrieb nicht aufrechterhalten. In Ludwigshafen find ähnliche Einschränkunge notwendig geworden.
4
Saarbrücken, 27. September. (W. T. B.) Die er ste deutsch⸗französische Aus stellung wurde heute nachmittag hier im Beisein des Oberstkommandierenden des Saargebtets, General Andlauer, und der Vertreter des Völkerbundes eröffnet. Der Handelskammersyndikus Dr. Schlenker hielt die Er— ösffnungsre die, in der er auf die Bedeutung der Ausstellung ür die Anknüpfung weiterer Beziehungen hinwies. Besonderer Vachdruck liegt auf Handwerk und Gewerbe und auf der Metzer Industrie, die sich die Aufgabe stellt, dem Publikum den Wert der saarländischen Erzeugnisse vor Augen zu führen. Elsaß⸗Lothringen ist mit 69 Firmen vertreten, von deutscher Seite sind zusammen 80 A ussteller erschienen. Die Ausstellung wird morgen dem Prihat— publikum eröffnet und dauert bis 31. Oktober. Die Gesamtz ahl der Aussteller wird auf 1000 geschätzt.
mußte infolge von Unruhen in einer Fabrik in Rombach ein
Metz, 27. September. (W. T. B.) Laut . Abteilung Dragoner dorthin gesandt werden. f
Marseille, 25. September (B. T. B). Der Expreß—⸗ zug Bordegux — Marseille stieß auf dem Bahnhof Tarascon mit dem Expreß zug Marseille Lyon zu⸗ sam men. Es gab 3 Tote und zwanzig Verwundete.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Theater.
Opernhaus. (Unter den Linden.) Dienstag: 193. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst und Freiplätze siad aufgehoben. Fidelio. Dper in zwei Akten von Ludwig van Beethoven. Text nach dem Französischen von Ferdinand Treitschke. Zu Anfang: „Duve rtüre zu Fidelio“. Vor der letzten Verwandlung: „Ounertire Leongre (Nr. 3)“. Mustkalische Leitung: Otto UÜrack. Spielleitung: Karl Holy. Anfang 7 Uhr.
th anspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Dienstag: 208. Dauer⸗ hezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehobg. Coriolan. Historisches Drama in fünf Aufzügen (14 Verwandlungen) von William Shakespeare. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck.
Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus, 197. Dauerbezugsvorstellung. Dienst= und Freiplätze sind aufgehoben. Ein Maskenball. Oper in drei Akten. Mustk von Giuseppe Verdi. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhauß. 209. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht in fünf Aufzügen von Lessing. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Irmgard Quentin mit Hrn. Pfarrer Heinrich Falk (Hannover — Frl. Dr. Agnes von Harnack mit Hrn. Regierungsrat, Privatdozent Dr. Karl von Zahn (Berlin- Grüne— wald) — Verw. Frau Margarete von Blgsmarck, geb. von Kaminietz mit Hrn. Haupkmann Wilhelm von Ficken
Gönigswusterhausen). .
Gestorben:; Hr. Studienrat, Professor Dr. Willhelm Merle Eiegnitz).
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle
J. Ve: Rechnungsrat Reyher in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Reyher) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen und Erste, Zweite und Dritte Zentral ⸗Handelsregister ⸗ Beilage.
zum Dent chen ReichMsan
e 222.
— * 2
Amtliches. Deutsches Reich. AuR‚ sführungsbestim mungen
zur Fernsprechgebührenordnung vom 26. September
1919.
Auf Grund des Artikels 88 der Verfassung des Deutschen
Reichs vom 11. August 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1383) und auf Grund des 5 10 der Fernsprechgebührenordnung vom 29. Dezember 1835 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 711) werden mit Zu⸗ stimmung des Reichsrats folgende Aus führungsbestimmungen zur Fern prechgebährenardnung erlassen.
SI. Das öffentliche Fernsprechnetz.
L Das öffentliche Fernsprechnetz besteht aus den rt fei nshrechhie zen
den öffentlichen Sprechstellen in Orten ohne Orts fern⸗
sprechnetz, den Verbindungsleitungen. II. Die einzelnen Teile eines Ortefernsprechnetzes sind die Vermittlungsstelle, die Sprechstellen, die Leitungen zur Verbindung der Sprechstellen mit der Vermittlungsstelle und zur Verbindung der Nebenstellen mit der Haupistelle (Anschlußleitungen). III. Die Sprechstelloen der Ortzfernsprechnetze werden geteilt in Teilnehmersprechstellen und öffentliche Sprechstellen.
ein⸗
LV. Die Verbindungsleitungen sind die Leitungen, welche die
Ortzfernsprechnetze miteinander verbinden.
S2. Die Ortsfernsprechnetze.
15 Die Ortsfernsprechnetze sind die Anlagen zur Herstellung von Gesprächsverbindungen zwischen den Sprechstellen, die an dieselbe Vermittlungsstelle oder an die Vermsttlungsssellen desselben Srtes augeschlossen sind. An Vermittlungestellen verschiedener Srte ange⸗ schlossene Sprechstellen bilden nur dann ein einheit! iches Fernsprech⸗ netz, wenn die Telegraphenverwaltung es bestimmt. Die zum Nach— barorts⸗, Vororts⸗ oder Bezirkẽverkehre vereinigten Fernsprechnetze sind verschiedene selbständige Netze.
I. An welche. Vermittlungsstelle die Sprechstellen anzu—⸗ schließen sind, bestimmt die Telegraphenverwaltung. In der Regel sind sie an die näͤchste Vermittlungsstelle anzuschließen, die Entfernung wird auf dem kürzesten ohne besonderen Kosten⸗ aufwand für die A schlußleitung benutzhoren Wege gemessen; der hierdurch bestimmte Bereich ist der Anschlußbereich der Vermlttlungs⸗ stelle. Vie besonderen Bedingungen für die auf Antrag ausnahmtz⸗ weise an eine andere als die nächste Vermittlungsstelle anzuschließenden Sprechstellen setzt die Telegraphenverwaltung sest.
§ 3. Die Dienststunden. Die Dienstslunden der Vermittlungsstellen und der öffentlichen
Sprechstellen werden von der Telegraphenverwaltung festgesetzt und
im Teilnehmerverzeichnis angegeben.
54. Die Hauptanschlüsse.
J. Die Sprechstellen, die ohne Inanspruchnahme einer anderen Sprechstelle die Vermittlungastelle anrufen und pon ihr in gleicher Weise angerufen werden, sind Haupistellen.
II. In Ortenetzen, bei deren Vermittlungsstellen die Ver— bindungsleitungen des Fernverkehrs räumlich getrenni von den Leitungen des Ortsverkehrs betrieben werden, sind unmittelbare Anschlüsse an die Vermittlungsstelle des Fernberkehrs zulässig, wenn nach dem Ermessen der Telegraphenverwaltung keine Bedenken entgegenstehen. Für die Anichlüsse ist die Ortspauschgebühr zu entrichten. Andere Gespräche gls Ferngespräche dürfen in ihnen nicht geführt werden.
Ul. Bei den Hauptstellen werden auf Antrag Fernsprechgehäuse mit Geldeinwurf (Automaten) aufgestellt, wenn der Inhaber nach näberer Festsetzung der Telegraphenverwaltung eine jährliche Mindest⸗ einnahme gewaͤhrleistet.
§S5. Die Nebenanschläüsse.
L. Die Teilnehmer können in ihren auf dem Grundstück ihrer Hauptstelle befindlichen Wohn- oder Geschäfteräumen Nebenstellen errich en und mit dem Hauptanschlusse verbinden lassen. Flächen, die durch fremden Grund und Boden, öffentliche Wege, Plätze oder öffentliche Gewässer von dem Grundstücke der Hauptstelle getrennt sind, gelten aà s besondere Grundstücke.
IL. Die Teilnehmer, welche die Pauschgebühr zahlen, können in den. Wohn. oder Geschäftsräumen anderer Personen auf dem Grund⸗ stück ihrer Hauptstelle oder in Wohn- und Geschäftsräumen auf anderen Grundslücken für sich und für andere Perfonen, mit Zu— stlmmung, der Berechtigten, Nebenstellen errichten und mit ihren Vauptstellen verbinden lassen. Die Bessimmungen im § 2, 11 gelten auch für die Nebenstellen. An Hauptstellen, die auf Antrag an eine andere als die nächsfte Vermittlungsstelle angeschlofsen sind, werden Nebenstellen für andere Personen nur angeschloffen, wenn das durch eine Nebenstelle anzuschließende Grundstück im Anschlußbereiche der Vermittlungsstelle liegt, an welche die Hauptftelle angeschlossen ist. Die Inhaber von Hauptanschlüssen dürfen Nebenstellen anderen Per- sonen nicht gewerbsmäßig überlaffen. .
III. Als Nebenanschlüsse gelten auch Leitungen zur unmittel⸗ baren Verbindung bon Haupt, oder von Nebenstellen (Quer- verbindungen). Die Bedingungen setzt die Telegraphenverwaltung fest.
1. Mehr als Nebenanschlüßse dürfen mit dem selben Faupt— anschlusse nicht verbunden werden; den Reichs-, Staatz. und Komn⸗ munalbehörden kann auf Antrag die Verbindung von mehr als 5 Nebenanschlüssen mit einem Hauptanschlusse gestartet werden. Bei der Berechnung, der zulässigen Anzahl Nebenstellen dürfen alle Haupt- stellen eines Teilnehmers auf demselben Grundstücke, gleichwiel ob sie vereinigt betrieben werden oder nicht, zusammengefaßt werden.
V. Den Teilnehmern ist überlassen, die Nebenanschlüsse auf dem Grundstücke der Hauptstelle durch die Telegraphenverwaltung oder duich Dritte hersiellen und instandhalten zu lassen.
TI. Die Nebenanschlüsse, die nicht von der Telegraphenver⸗ waltung hergestellt sind, müssen den von ihr festgesetzten technischen Anforderungen genügen. Sie sind von der Herstellung dem Fern. prechamte dem Telegraphenamt oder dem Posiamt anzumelden, dem die Vermittlungsstelle untersteht. Das Amt ist befugt, jederzeit zu prüfen, ob die Nebenanschlüsse den technischen Än forderungen genügen. ö . XVII. Die Heistellung und Instandhaltung der Nebenstellen auf einem anderen Grundstück als dem der Hauptstelle ist der Telegraphen⸗ verwaltung vorbehalten.
VUE Die Inhaber der Nehenstellen sind zum Sprechverkehre mit der Haupistelle und mit den anderen an dieselbe Haupfftelle an- geschlossenen Nehenstellen , Verbindungen mit anderen Sprech⸗ stellen werden ihnen in denmselben Umfange gewährt wie dein Inhaber der Hauptstelle.
——
Gr ste Beilage
Berlin, Montag, den 29. September
L. Mit den Haupt. und Nebenstellen können nach näherer Bestimmung der Telegraphenverwaltung Anschlußdosen berbunden werden, die ermöglichen, Fernsprechgehäuse zu vorübergehendem Ge— brauch einzuschalten. Die Zahl der zur Einschaltung in Anschluß—⸗ dosen bestimmten Gehäuse zusammen mit den etwa vorhandenen Nebenanschlüssen darf die zuläfsige Zahl der Nebenanschlüsse nicht überschreiten.
Den Teilnehmern ist überlassen, die Anlagen mit Anschlußdosen auf dem Grundftücke der Haupfftelle durch die Telegravhenverwaltung vdoer durch Dritte herstellen und instandbasten zu lassen. Die nicht don der Telegraphenverwaltung hergestellten Anlagen müssen den von ihr festgesetzten technischen Anforderungen genügen. Die Herstellung und Instandhallung der Anlagen auf einem anderen Grundstück als dem der Hauptstelle ist der Telegraphenverwaltung vorbehalten.
Die Bedingungen für Schiffs anschlüffe rait Anschlußdosen an den Hafenanlagen setzt die Telegraphenverwaltung fest.
r Die Gebühren für die Nebenanschlässe werden wie folgt festgesetzt:
c ä. Bei den von der Telegraphen verwaltung errichteten und instandzuhaltenden Nebengnschsüffen werden erhoben
1. für Nebenanschlüsse in den auf dem Gruntsiücke der Haupt⸗ stelle befindlichen Wohn oder Geschäftsräumen des Inhabers des Hauytanschlusse
für jeden Nibenanschluß jährlich, . , 40 Mark; 60 Mark;
2. für andere Nebenanschlüffe für jeden Nebenanschluß jährlich . ... ⸗ 3. für die Verbindung der Nebenstelle mit dem Hauptanschlusse, soweit dazu mehr als 190 Meter Doppelleitung erforderlich sind, für jede angefangenen weiteren 100 Pieter Doppelleitung jährlich J 10 Mart᷑; die Leitungslänge wird auf dem kürzesten obne besonderen Kosten⸗ aufwand für die Anschlußleilung benutzt gren Wege gemessen, auch wenn die Leitung auf einem Umwege geführt ist:
4. bei Nebenstellen, die inehr als 16 Kilorteter von der Ver— mittlungsstelle entfernt sind, für die überschießende, von der Haupt- stelle zu messende Leilungslänge die gleichen Bansostenzuschüsse wie bei Hauptanschlüssen (5 12); der Bereck nung des Baukostenzuschusses wird die außerhalb des 10 Küometer-Kreifez der Vermittlung stelle fallende Leitungestrecke des Nebenanschlusses — nach der wirklichen Länge gemessen — zugrunde gelegt;
5. bei Nebenanschlüssen mit Reihenschaltung
a) jür einen Nebenansc'luß in den auf dem Grundstücke der Dauptstelle befindlichen Wohn oder Geschäftsräumen des . detz Hauptanschlusses bei Benutzung von Ge—
äusen für eine Amtsleitung jährlich. ..., 60 Mark, für zwei Amtzsleitungen jährlich. .. ; für drei Amtsleitungen jährlich ; für mehr als drei Amtsieitungen jährliche. k für einen anderen Nebenan schluß bei Benutzung von Ge— häusen für eine Amtsleitung jährlich... 80 Mark, für jwet Amttleitungen söhriich.. 90 für drei Amtsleitungen jährlich. 1060 ? sär mehr als diei Amtsleitungen jährlich. 119 ,
e) für jede angefangenen 10 Meter der zur Verhindung der Gehznse dienenden Leitungskabel bei Verwendung von Gehäusen
für etne Amtsleitung jährlich.. , . 6 Mark, für zwei Amtsleitungen jährliche... 9, ö für drei Amtsleitungen jährlich. für mehr als drei Amtsleitungen,
Amtsleitung mehr jährlich .. .
d) bei Verbindungen zwischen ö mit gewöhnlichen Gehäusen und Nedenstellen mit Reihenschaltung für jede Nehbenstelle mit gewöhnlichem Gehäufe ein Zuschlag von
ö
s) für die Umwandlung von Nebenanschlüssen mit gewöhn⸗ lichen Gehäusen in Nebenanschlüsse mit Neeihenschaltung und sür die Verlegung und Aenderung der Nebenanschlüsse mit Reihenschaltung dle Selbstkosten, jeboch mit Ausnahme der
k der Gehäuse und der Baussoffe, f) für besondere Einrichtungen zum Schutze der Kabel (A 5e) gegen Beschädigung die dafür aufzuwendenden Kosten,
g) für Mithöreinrichtungen,
für jede Stelle, die eine solche Einrichtung erhält, auf jede Leitung, in der mitgehörr werden tann, jährlich w 6 Mark;
6. für unmittelbare Verbindungen zwischen den Sprechstellen zweier Anschlüsse (Querverbindungen), außer dem Zuschlage für die Leitung ( 9), ⸗
für die Erweiterung der technischen Eimichtung bei beiden Sprechstellen, soweit sie sich in den Wohn oder Ge— schaftsräumen derselben Person auf dem selben Grundslücke befinden, insgesamt jährlich.... 40 Mark, andernfalls insgesamt jährlich... 60 Mark.
E. Bei den nicht von der Telegraphenverwaltung hergestellten Nebenanschlüssen werden erhoben .
1. für Nebenanschlüss in den auf dem Grundstücke der Hauxtstelle befindlichen Wohn- ober Geschäftsräumen des Inhabers des Haupt—
anschlusses k für jeden Nebenanschluß jährlich.... . 20 Mark; 30
2. für andere Nebenanschlüsss . für jeden Nebenanschluß jährlich.... k G. Bei den von der Telegraphenverwaltung hergestellten Anlagen mit Anschlußdosen werden erhoben 1 fr ede Unschluß k ose slle 12 Mark, 2. für die Leitung zur Verbindung der ÄAnschlußdosen unterein⸗ ander und init den Haupt- oder Nebenanschlüssen . für jede angefangene 160 Meter Doppelleitung jährlich
e e
J für jede
Mart, 3. für jedes zur Einschaltung in die Anschlußdosen bestinmte Gehäuse die Gebühr für einen NRebenanschluß nach den Sätzen unter A, 4. bei Anlagen, die mehr als 10 Kilometer von der Ver⸗ mittlungsstelle entfernt sind, für die überschießende, von der Daupt⸗ stelle zu messende Leitungslänge die gleichen Baukostenzuschüsse wie bei Hauytanschlüssen (3 12). L., Bei Anlagen mit Anschlußdosen, die nicht von der Telegraphen⸗ verwaltung hergestellt sind, werden eihoben . für jedes zur Einschaltung in die Anschlußdosen bestimmte Gehäuse die Gebühr für einen Nebenanschluß nach den Sätzen unter E.
§S 6. Die 6ffentlichen Fernsprechstellen.
J. Bei Gesprächen, die von öffentlichen Sprechstellen ausgehen, beträgt die Gebühr für eine nicht dringende Verbindung von nicht mehr als drei Minuten Dauer ;
im Orts und Nachbarortsperkehte .. . 20 Pf. in n nere ee,, o. Für dringende Gespräche wird die dreifache Gebübr erhoben.
Für Gespräche im Fernverkehr werden die in der Fernsprech—
zebühren⸗Ordnung (65 7 und 8, I) festgesetzten Geblhren erhoben.
zeiger umd Breußischen Staatsanzeiger.
18a.
I. Die Gebühren sind kei der Anmeldung der Verbindungen zu entrichten. Für eine Bescheinigung über die gezahlten Gebühren witd ein Zuschlag von 20 Pf. erhoben.
III. Die Gesprächsverbindungen werden, soweit die Leitungen frei sind, in der Reihenfolge der Anmeldungen hergestellt, wobei die dringenden Gespräche den nichtdringenden vorgehen.
IV. Soweit die öffentlichen Sprechstellen im Gemeindebezirke der Vermittlangsstelle Liegen, an die sie angeschloffen sind, gelten sie gls Teilnehmerstellen des Ortsfernsprechnetzes: für Gespräche zwischen diesen öffentlichen Sprechstellen und für die von ihnen ausgehenden Gespräche mit Teilnehmerstellen des Ortsfernsprechnetzes werden die Gebühren für Ortsgespräche erhoben; für Gespräche, die von den Teilnehmerstellen aus nach jenen öffentlichen Sprechstellen geführt werden, sind die Gebühren zu zahlen, die der Teilnehmer für Ge— svräche im Ortsverkehr entrichtet. Andere öäffeniliche Sprechstelfen in den Ortegebührenbereich einzuziehen, ist der Telegraphenverwaltung vorbehalten.
J. Von den öffentlichen Sprechstellen bei Fernsprech⸗ oder bei Telegraphenanstalten, außer von den Sprechstellen mlt Geldein⸗ wuif, können Personen nach den Bessimmungen im § 18 zu Ge— sprächen herbeigerufen werden.
VI. Die öffentlichen Sprechstellen mit Geldeinwurf können zu Gesprächen im Orts, und Nachbarortsberkehre benutzt werden. In⸗ wieweit Gespräche im Vororts« und Fernverkehre geführt werden dürfen, bestimmt die Telegraphenverwaltung. Dringende Gespräche, Gespräche mit Voranmeldung und Gespräche, zu denen eine Perfon herbeigerufen werden soll, sind nicht zugelaffen. Durch den Geldein⸗ wur vereinnahmte Beträge werden nicht zurückgezahlt.
VII. Die Bedingungen für die Benutzung der Sprechstellen in Börsengebäuden (Börsensprechstellen) fetzt die Tele graphenver⸗ waltung fest
§S 7. Die Fernsprechteilnehmer. techteilnehmer, d. h. Inhaber eines Anschlusses, können lize und jzntistische Personen, Handelsgesellschaften, auch on nicht, juristische Personen sind, öffentliche Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie nicht rechtsfähige Personen—⸗ vdereinigungen (3. B. nicht eingetragene Vereine, Gefellschaften nach dem Bürgerlichen Gesetzbucke), die einen außerhalb der Benutzung der Fernsprechanlagen liegenden Zweck verfolgen. Unzulässig ist, daß sich Personen lediglich in der Äbsicht zufammentun, die Kosten des Fernsprechanschlusseß gemeinsam zu tragen; eine Vereinigung dieser Art gilt nicht als Teilnehmer. In einem solchen Falle ist derjenige Inhaber des Anschlusses, in dessen Räumen fich der Anschluß be— findet; die übrigen Mitglieder der Vereinigung sind Dritte im Sinne der 55 2 und 5 der Fernsprechgebührenordnung.
Das Teilnehmerverzeichnis.
§ 8.
J. Für die Femsprechnetze werden Verzeichnisse der Teilnehmer nach näherer Beilimmung der Telegraphenveiwastung aufgestellt. In das Verzeichnis werden die Hauptskellen, die Nebenstellen für ander? Personen auf dem Grundstücke der Hauptstelle und die Rebenstellen auf anderen Grundstücken mit der Nummer, dem Namen und auf Antrag mit der Geschäftsbezeichnung, mit der Wohnung und mit Ver— merken über die Sprech⸗ oder Geschäftszeit des Inhabers eingetragen. Die Eintragung eines Anschlusses unterbleibt, wenn der Inhaber es beantragt.
I. Für die Eintragung jedes Haupt- und Nebenanschlusses, ein- schließlich der Vermerke über die Geichäftszeit und der befonderen Angaben geschäftlicher Art, werden drei Vruckzeilen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für jede weitere Zelle wird eine Gebühr von 10 Mark jährlich erhoben.
III. Die Anschlüsse werden unentgeltlich nur an einer Stelle eingetragen. Soll ein Anschluß öfter aufgeführt oder follen Hin⸗ weise auf die erste Eintragung aufgenommen oder sollen zur unent. geltlichen Eintragung nicht zugelgssene Mebenanschlüsse eingetragen werden, so wird dafür eine jährliche Gebühr von 109 Mark für die Druckzeile erhoben.
LIV. Die Gebühren sind rom Beginne des Kalendervierteljabrs ab zu zahlen, das dem Ersckeinen des Verzeichniffes oder des Nach— trags folgt. Wenn gebührenpflichtige Eintragungen wegfassen. werden die Gebühren dafür von Beginne det Kalendervierzeijahrs ab nicht mehr erhoben, das dem Erscheinen des nenen Verzeichnisses folgt.
V. Für jeden Dauptanschluß wird ein Abdruck des Verzeichnisses, in dem der Anschluß aufgeführh ist, nebst Nachträgen unentgeltlich geliefert. Weitere Stücke sind bei der im Verzeichnis angegebenen Dienststelle käuflich. Die den Teilnehmern unentgeltlich überlassenen Verzeichnisse und Nachträge bleiben bis zum Umfausche gegen ein Stück der nächsten Auflage Eigentum der Teleg raphendeiwaltung.
TI. Die Telegraphenverwaltung haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Teilnehmerverzeichnisse.
§ 9. Die Herstellung neuer Fernsprechanschlüsse.
J. Wer die Hersellung eines Haupt- oder eines Nebenanschlusses oder die Verlegung seiner Sprechstelle beantragt, hat nach näherer Meslimmung der Telegraphenpverwalfung die schriflliche Genehmigung des Gru ndstückseigentümerz zur Benutzung des anzuschließenden Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude für die Einführung der Leitungen und für die Einrichtung der Sprechsstellen beizubringen. Die Genehmigung tat sich auch auf die Anbringung aller zur Her. stellung, Instandhaltung und Erweiterung des Telegraphen., und Fernsprechnetzes erforderlichen Vorrichtungen (Gestänge, Stützen, abel nebst Zubehör usw.) zu erstrecken. Die Beibringung der Ge⸗ zehmigung des Eigentümers ist Bedingung für die Heistellung oder Verlegung des unschlusses. ö
II. Die Telegrapryenverwaltung kann die Herstellung neuer An— schlüsse von der Vorauszahlung bes Jahresbetrags der in deim Orts- netze geltenden Grundgebühr abhängig machen.
III. Die angemelde len Anschlüse werden — abgesehen von den Orten, wo keine Unterbrechung der Bauarbeiten eintritt, — alljährlich in zwei feststehenden Bauahschnltten hergestellt, die in der Regel am L März und am 1. August beginnen. Die Unmeldefristen für die Bauabschnitte werden in den Teilnehmerverzeichnissen angegeben. Für verspätet angemeldete Anfchlüsse, die aukerhalb des Bauplans her⸗ gestellt werden, ist ein Zuschuß von 30 Mark zu den Baukosten zu ahlen. Sind die Baukosten gegenüber den gewöhnlichen Kosten be— ar hoch, so werden statt des Betrages von 30 Mark dle wirk— lichen Mehrkosten erhoben.
IV. Für Anschlüsse, die auf Antrag außer der Reihe mit Vor— rang vor den anderen Anmeldungen hergestellt werden, ist elne Ge—⸗ bühr von 30 Mark zu entrichten.
§ 10. Die Verlegung und die Uebertragung der Fern sprechstellen.
J. Die Verlegung einer Sprechstelle im Anschlußbereich des Orts- fernsprechnetzes an das die Sprechstelle angeschlossen ist, kann verlangt werden, wenn der Bestimmung im 9, genügt ist. Die Verlegung in den Anschlußbereich eines anderen Ortefernsprechnetzes ist nicht statthaft; für die nach 5 2, L an eine andere als die nächste Ver⸗ mitt lungẽstelle , . oder anzuschließenden Sprechstellen kann die Telegraphenverwaltung Ausnahmen zulassen.