sich, die Sympathlen des Publi- hätten, und verlangen, daß äußersten ausgekämpft werde. — Man erwartete, wie das Reutersche Büro“ weiter mitteilt, daß in den Kohlenbergwerken von Südwales gestern überall der Betrieb eingestellt werden würde. Tausenke! von Arbeitern der Eisenindustrie find bereits erwerbzlos. Nach ver⸗ schiedenen Punkten von Südwales sind Truppen entsandt worden. Im Bezirk von ö feiern 20 90900 Stahl arbeiter. — Der Generalsekrekär bes Maschinisten· und Helzer⸗Verbandes Bromley erklärte, er rechne mit einer Streik ⸗ dauer von sechs Wochen. Die gesamte Webwaren⸗ indu strie in Lancashire ist infolge des isenbahnerstreiks ernftlich bedroht. In Leeds haben zwei große Stahlfabriken schließen müssen. Der Führer der Bergarbester Smiltie hat erklärt, dag in zwei bis grei Tagen infolge des Eisenbahnerstreiks 30 vy der Bergarbeiter zur Arbeitseinstellung gezwungen sein würden.
Das „Reutersche Burg“ meldet aus New Jork, daß, obwohl die ausständigen Arbeiter der Stahlindustrie nicht in dem Umfange die Arbeit wieder aufgenommen haben, wie es die Gesellschaften vorausgesehen hatten, eine An zahl von ö in Pittsburg und anderen Bezirken wieder arbeiten.
alle, daß die kums . verscherzt der Konflikt is zum
Eisenbahner
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßzregeln.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Deutsch Oesterreich am 17. September 1818.
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.]) — — Maul⸗
und
Schwelne · Rotlauf
Scest der Klauen (Schweine- Der seuche seuche Schweine
Zahl der verseuchten
Rotz
Nr. des Sperrgebletz
Gemeinde Gemeinden Gemeinden
2
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— 8 S8 — C —
Niederosterrelch
d — do —
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Oberdflerre ch
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— — — — — — 82 0 D c , e en (R Cœe R =-
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d 6 . .
2 2 2 9 49
Vorarlberg.. ...... . Die perlodische Nachwelsung über den Stand von Vlehseuchen ist für Ungarn seit dem 23. Jull und für Kroatlen?Slavonien - fest dem 17. Jull 1918 in der bisherigen Ausfertigung — unggrisch⸗deutsch — nicht eingegangen, ebenso fehlen die Angaben für die Übrigen öster⸗ reichischen Lander. Zusammen Gemelnden (Gehöfte):
Rotz 5 Hö), Maul- und Klauenseuche 80 (479), Schwennepest (Gchweineseuche) 48 (S2), Rotlauf der Schweine 110 (131).
Tungenseuche des Rindpiehs, Pockenseuche der Schafe und Beschäl⸗ seuche der Zuchtpferde sind nicht aufgetreten.
De 8
Theater und Mustk.
Die vollständige Besetzung von Hans Pfitzners mufikalischer Legende „Palestrina“, die am 11. Oktober unter Fer Spielleitung des Dichterkomponisten erstmalig im Opern⸗ bause geben wird, lautet wie folgt; Pabst: Paul Knüpfer, Morone: Heinrich Schlusnus, Novagerio: Wal— demar Henke, Mabruscht:; Paul Knüpfer, Boromeo: Karl Armster und Benett Challis als Gast. Lothringen: Jultus vom Scheldt als Gast und Cornelis Bronsgeest, Abdisu: Julius Lieban als. Gast, Brus von Müglitz: Louis van de Sande und Rudolf Krasa, Lung: Eduard Habich, Budoja: Kurt Sommer, Theophilus: Emil Lücke, Avoßmediano: Benett Challis als Gast und Hang Wilheim Bachmann als Gast, Palestring: Josepyh Mann und Ernst Kraus, Jahino: Birgit Engeli Ind Maria Gerhart, Silla: Elfriede Marherr und Marie Gscher, Lukrezia: Karin Branzell und Annemarie Birkensfröm, Ercole Severolus: Herbert Stock und Hermann Bachmann, Kapellsänger: die Herren Habsch, Bachmann jun., Reinfeld, Lücke, van de Sande; Verstorbene Meister der Tonkunst: die Herren 86 Sommer, Lücke, Habich, Spangenberg, Krafa, van de Sande, Krbrodt, Stock; Engel: die Damen Gerhart, Hansa, Exner. Muftkalischer Leiser ist Dr. Fritz Stiedry.
Im Schauspielbause wird morgen „Peer Gynt“ mit den Demen Conrad, Arend, Schön, Steinsteck, Ebinger und den Herren Clewing, Boettcher, Werner, von Ledebur und Leffler in den Haupt— rollen gegeben. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck, . Leiter: Herr Etthofen. Anfang 6 Uhr.
Das Blüthner-⸗Orchester ist von einer erfolgreichen Konzertreise durch Ostdeutschland (17 Städte) zurückgekehrt und be— ginnt seine Tätigkeit am 5. Oktober mit dem J. Sonntags⸗ konzert unter der Leltung von Paul Scheinpflug.
Man nigfaltiges. Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter dem 1. Ok— tober 1919 folgende Bekanntmachung über Festsetzung von Brikettpreisen erlassen:
Unter Aufhebung der in der J des Kohlenver⸗ bandes Groß Berlin vom 3. Schtember 1919 — J. Nr. E 3802519 — ker retten Verkaufspreise für Briketts werden auf Grund der Be— anntmachung des Bundesrats über Errichtung von , , stellen und die Versorgungsregelung vom 25. September sd. No⸗ vember 1915 (Reichsgesetzblatt S. 607 und 725) in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden über die Errichtung dez Kohlenverbands Groß Berlin vom 21. August 1917 für die Stadt— kreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗ Lichtenberg, Berlin. Wilmersdorf sowie die folgenden Orte ber Land kreise Teltow und Niederbarnim:
L. im Gebiet des Kreises Niederbarnim 61 Berlin⸗Buchholz, Berlin Reinickendorf, Berlin⸗Friedrichsfelde, Berlin⸗Rosenthal, Berlin⸗Heinersdorf, Berlin⸗Stralau, Berlin⸗Hohenschönhausen, Berlin⸗Tegel, Berlin. Niederschönhausen, , n Berlin⸗Oberschöneweide, Berlin⸗Wittenau Berlin ⸗ Pankow,
Sutsbefsrk Schöoͤnholz,
II. im Gebiet des Kreises Teltow: Berlin⸗Grunewald, Berlin⸗Tempelhof, Berlin⸗Schmargenborf, , Berlin ⸗ Dahlem (Gut), Berlin Marienfelde, Berlin⸗Friedenau, Berlin ⸗Niederschõneweide, Berlin⸗Steglitz, Berlin⸗Johannisthal, Berlin⸗Lichterselde, Berlin⸗Britz, Berlin⸗Zehlendorf, Berlin⸗Treptow, Berlin⸗Lankwitz, Grunewald⸗Forst (Gut), mit Genehmigung der Staatllchen Verteilungestelle für Groß Berlin die Preise für Briketts wie folgt fortgefetzt: 51. Preise für Küchen⸗ und Ofenbrand. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden? 3 bei Selbstabholung ab Lager us 5, O5 je Zentner, b) bei Abwerfen auf dem Siraßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers. . 5,45 ö 3 bei Abwerfen auf dem 3. J ö 4) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller . . S2. Preise für Brikettlieferungen an das Klein“ gewer was 30 3entnern. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) bei Selhstabholung ab Lager MS 5,05 je Zentner, b) bei Abwerfen auf dem Straßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers, , 5,40, 3 bei Abverfen 69. ö 1 d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller, 5.55 (. § 3. Der Kohlen händler ist verpflichtet, den Verbrauchern an Ferienigen Abgabestelle, an der sie in die Kundenltffe eingetragen
sind, die Briketts auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung
zu stellen. § 4 Die Kohlenstelle Groß Berlin wird ermächtigt, für das
Gebiet der Landkreife Teltow und Niederbarnim mit Zustimmung des
zuständigen Landratsamts für einzelne Stadt. und Landgemeinden auf deren Antrag eine von der Preisfestsetzung der 5 1ẽ und 2 dieser Bekanntmachung abweichende Preigfestsezung zu treffen.
s 5 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be— kanntmachungen sowie gegen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Berlin in Gemäßheit des § 4 diefer , erlãßt, unterliegen der Bestrafung gemäß c 17 Ziffer 2 der Bekannt— machung des Bundesrats über die Errichtung von Preisprũfungs⸗ stellen und die Versorgungsregelung vom 5. September / d. No⸗ vember 1915.
536. Die Bekanntmachung tritt init dem Tage ihrer Ver—⸗ öffentlichung in Kraft.
Ferner hat die Kohlenstelle Groß Berlin unter dem 1. Owktober 1919 nachstehende Bekanntmachung über Fest⸗ setzung von Brikettpreifen in den Landkreisen Teltow und Niederbarnim erlassen:
Unter Aufhebung der in der Bekanntmachung der Kohlenstelle Groß Berlin vom 3. September 1915 — J. Nr. E. 389315 — fest⸗ gesetzten Verkaufspreise für Briketts wird auf Grund des 84 der Be— lanntmachung des Kohlenverhandes Groß Berlin vom 1. Oktober 1519 für das Gebtet der Kreise Niederbarnim und Teltow mit Aus? n ghme der in letztgenannter Bekanntmachung aufgeführten Orte *) folgendes bestimmt:
51. Preise für Küchen- und Ofenbrand. Es dürfen fosgende Preise nicht überschritten werden: a) bei Selbstabholung ab Lager. 60 4,80 je Zentner, h bei Abwerfen auf dem Straßendamm . . M bei Abwerfen auf dem Hofe... , 525. . 4 bei Lieferung frei Erdgeschoß ober Keller . 5, 30 . J Für die Preisfeststellung ist maßgebend der Sitz der geschãftlichen Niederlassung des Kohlenhändlers (nicht der ohnsitz des Ver⸗ brauchers). § 2. Preise für Brikettlieferungen an das Klein. gewerbe sowie für Zentraiheizungs- und Warm- wasserbereitungsauntlagen in Fuhren nicht unter 30 3entnern. Es dürfen folgende Prelse nicht überschritten werden:
a) bei Selbstabholung ab Lager .. S 4,80 je Zentner, ö. bei Abwerfen auf dem Straßendamm ö 1 e bei Abwerfen guf dem Hose .... 5,25 , t d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller h, 30 . ö
§. 3. Der Kohlenhändler ist verpflichtet, den Verbrauchern an derjenigen Abgabestelle, an der sie in die Kundenliste eingetragen sind, . auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu
ellen.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die i, , n. dieser Be⸗ kanntmachung unterliegen der Bestrafung gemäß S 5 der Bekannt⸗ machung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 1. Oktober 1919.
ö 9 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung n Kraft.
) I. im Gebiet des Kreises Niederbarnim: Berlin ⸗Buchholz, Berlin⸗Reinickendor], Berlin⸗Friedrichsfelde, Berlin⸗Rosenthal. Berlin⸗Heinersdorf, Berlin Stralau. Berlin ⸗Hobenschtnhausen, Berlin⸗Tegel, Berlin ⸗Niederschõndausen, Berlin⸗Weißensee, Berlin⸗Oberschoͤneweide, Berlin⸗Wittenau, Berlin ⸗Pankow, Gutsbezirk Schönholz. II. im Gebiet des Kreises Teltow: . Berlin Grunewald. Berlin · Tempelhof, Berlin⸗ Schmargendorf, Berlin Marfendorf, Berlin ⸗ Dahlem (Gut) Berlin Narien felde, Berlin ⸗ Friedenau, Berlin Niederschöneweide. Berlin · Steglitz Berlin Johannisthal. Berlin · Lichterfelde, Berlin⸗Britz, Berlin⸗Zehlendorf, Berlin⸗ Treptow. Berlin · Lankwitz, Grunewald · Forst (Gut.
In der gestrigen Sitzung der Berliner Stadtver— ordneten wurde zunächst ein Antrag der Stadl. Weyl und Genossen, r Abänderung der Baupläne der L. C. G. Schnellbahn Gefundbrunnen⸗Reuköskn erörtert. Der Antrag wurde nach dem Vorschlag des vorberatenden Ausf chusses ab⸗ gelehnt. Von sozialdemokratischer Seite war ferner folgender An“ krag eingebracht worden: Den Magistrat zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß die Schulkinder auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ohne weiteres vom Religionsunterricht befreit werden und daß durch die Lehrer keinerlei Beeinflussung der Eltern der Kinder verfucht wird.“ Zu der gleichen Angelegenhelt hatte der Stadtv. Cassel . Antrag gestellt: Bie Versammlung erfucht den Magistrat, zu veranlassen, daß Schulkinder auf schriftlichen ntrag der, Erziehungsberechtigten sofort vom Re⸗ lig onsunterricht befreit werden. Die Versamm⸗ lung hält es hierbei nicht für unzulässig, daß die Lehrkräfte im Zweifelsfalle feststellen, ob der Antrag auf Be⸗ freiung tatsächlich von den Erziehungsberechtigten gestellt ist und daß die Lehrkräfte den Erziehungeberechtigten auf deren Wunsch ihren Rat erteilen. Nach längerer erregter Äussprache wurde der sozial· demokratische Antrag angenommen und nach Erledigung einer Reihe kleinerer Vorlagen die Sitzung geschlossen.
Besseres Brot. Die schon seit geraumer Zeit vielfach dringend verlangte niedrigere . des Brot getreides, die ein wohlschmeckenderes und bekönmlicheres Brot
ergibt, wird nach Auskunft der Reichsgetheidestelle von Ritte
.
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J . = z: 8 z J . . 2 2 f ö 2 2 8 , . 5 J 6 J . . 84 * ö ö * * 22 . 14 22 2 nn n —— R . ; — 2 — . ; ö r è — J 2 h J nnen, em nnn, n,, rr * — * =. * 3 — les 2 2 2 , . m — — — — — 2 — —— i — — , , 7777 7 7 7 7 *
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be sowie für Zentralheizungs- und Warm
e erbereitungsanlagen in Fuhren nicht unter : ö ö. Sub ge. besonderen Lehrgang für Obsthbaumschmwitt und Qbst,
Oktober ab verwirklicht werden. Während bisher Roggen und Weizen eine Ausmahlung von 94 vH erfuhren, wird der Roggen nach dem 15. Oftober nur zu 82 vH und der Weizen zu 80 963 ausgemahlen werden. Bei Gerste erfolgt die Herabsetzung bis zu 75 v5. Eg ist klar, daß die Folgen der niedrigeren Ausmahlung sich nicht schon vom 16. Oktober ab in Gestalt eines 1 Brotes bemerkbar machen können, vielmehr müssen die vorhandenen und bis zum 5. Oktober entstehenden Mebhlbestände zunächst aufgearbeitet werden. Je nach dem Umfange der Vorräte an Mehl von? 54 vH kann in
den einzelnen Kommunalverbänden das bessere Brot erst einige Zeit später von dem Bäcker hergestellt werden.
ie wesentliche 3 verbesserung des Brotes ist natürlich auch auf die Gefte ungskosten des Brotes nicht ohne Einfluß, wozu noch der gegen das Vorjahr böhere Getreidepreis, Mahllohn und sonstige ö der Un⸗ kosten (Kohlen usw.) treten. Da es nicht möglich ist, die Differenz
iwischen dem jetzigen und künftigen Preise gänzlich aus Reichsmitteln zu begleichen, wird sich eine Erhöhung des Brotpreises
nicht umgehen lassen. (W. T. B.)
Die Gärtnerlehranstalt Berlin-Dahlem wver— anstaltet in der Zeit vom 27. Oktober bis 1. November 19159 einen
baumpfle Durch Vorträge und praktische Uebungen wird den
. E. Teilnehmern Gamen und Herren) Gelegenheit gegeben, ih Wissen
und Können auf dem Gebiete des Obftbaus zu mehren.
Verzeichnisse mit Angabe der Unterrichtszeit verfendet obengenannte Anstalt. Au⸗ meldungen sind an den Direktor der Anstalt sofort einzureichen.
B.) In Ludwigs« mittags nach Meldung nilin⸗ und Soda⸗
von fran
Ein Arbeiter
Ver sailleg, 30. September. (B. T. B) Wie „Journal aus Metz meldet, hat der Munizipakrat Von Metz wegen des Ausstands der städtischen Arbeiter feine Entlassung gegeben.
Am st er dam, 30. September. (W. T. B) Nach Meldung des Telegraaf ist der Hydepark in London, der als Depot für Motorlastwagen benutzt wird, jetzt für das Vublikum vollständig geschlossen. Die Häfen van Cardiff, Swanseg und Newport sind blockiert. In Jork ist der Verkehr vollständig lahmgelegt. Der in England vorhanden? eben 8 ö. tt ) lvorrat reicht fär etwa 14 Tage. (Vgl. Arbeitsstreitig⸗ eiten.
Fortsetzung Fes Nichtamklichen n der Er ten und Zweiten Beilage)
d 2
Theater.
Opernhaus. (Unter den Linden) Donnerstag: 195. Dauer⸗ bezugsborstellung. Dienst. und Freiplätze sind aufgehoben. Unter Fersönlicher Lestung des Komponfflen: appelkopf. (Berliner Fassung von „Alpenkönig und Menschenfeind '.) Oper in drei Auf⸗ zügen nach F. Raimund von Richard Batka. Muüssk von Les Blech. Spielleitung: Hermann Bachmann. Anfang 7 Uhr.
Schanspielhans. Im Gendarmenmarkt. Donnerst. 210. Dauer- herugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Peer Gynt von Henrik Ibsen. (In jehn Bildern) i freier Ueber⸗ tragung für die deutsche Bühne gestaltet von Dietrich Cckart. Musik von Edward Grieg. Mustkalische Leitung:; Heinz Etthofen. Spiel leitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 63 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 199. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Friplätze sind aufgehoben. Salome. Drama in einem Aufzuge nach Oskar Wildes gleichnamiger Dichtung in deutscher Ueber⸗ setzung von Hedwig Lachmann. Mustk von Richard Strauß. Anfang 58 Uhr.
Schauspielhaus. A1. Dauerbezugshorstellung. Dienst⸗ und Freirlätze sind gufgehoben. Coriolan. Hisforisches Drama in fünf Aufzügen (14 Verwandlungen) von Willlam Shakespeare. Spiel leitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlgbt: Frl. Irmgard von Blankensee mit Hrn. Rittmeister d. Rel. Lutz Kuhlenkampf (Zipkom — Bremen). — Frl. Elifaheth von Deuster mit Hrn. Leutnant d. Res. Dr. Wolfgang Frhrn. bon Gersdorff (Sternberg in Unterfranken Bertin). — Frl. Ilse Langner mit Hrn. Studienasfessor Dr. Hanz Koehsell (Breslau Ratibor).
Gestor ben: Hr. Major Hugo Schneider (Frankfurt a. O). — Hr. Geh. Sanitätsrat, Oberstabsarzt d. Res⸗ Df te r air. Ziegenhals).
Beim Ausbleiben oder bei verspäteter Lieferung einer Rummer wollen sich die Po stb ezieher stets nur an ben Briefträger oder die zuständige Be st ell ⸗Post⸗ anstalt wenden. SErst wenn Nachlieferung und Aufklärung nicht in angemessener Frist erfolgen, wende man sich unter Angabe der bereits unternommenen Schritte an die Geschãfts⸗ stelle des „Reichs- und Staatsanzeigers“.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: D teher der Geschäftsstelle J. Vi: de, n , . . 4 a, ,,,
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Reyhern) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag. ä. Her feen ile e en, m Perlaaganftalt
Fünf Beilagen seinschließlich Börsenbeilage)
über Bezirkseinteilung und Sitze der Landesfinanzämter.
Auf Grund des 5 4 des Gesetzes über die Reichsfinanzverwallung vom 10. September 1919 (NGBl. S. 1591) werden im Einvernehmen mit den beteiligten Landern die Bezirke und
die Sitze der Landesfinanzämter wie folgt bestimmt:
224.
GErste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Mittwoch,
den 1. Oftoher EIS.
Amtliches. De ntsches Reich. Bekanntmachung
Vom 29. September 1919.
efd.
Bezeichnung Nr. des Landes finanzamts
Sitz des Landesfinanzamts
ö. 4 ö
Gebiet des Landesfinanzamts
Königsberg Stettin
Oppeln Breslau
Unterelbe
Unterweser Oldenburg
Hannover
Münsler Vüsseldorf Cöln
Cassel
Thüringen
Magdeburg Dresden
Leipzi München
Nürnberg
22 Würzburg 23 Stuttgart 24 Karlsruhe 25 Darmstadt
. Die Bezirke der Landesfinanzämter erstrecken sich auf alle innerhalb ihrer Grenzen liegenden Ge— bietsteile; auch soweit sie vorftehend nicht ausdrücklich genannt sind. .
Berlin, den 29. September 1919.
Brandenburg⸗Berlin
Mecklenburg Lübeck Schwerin labge⸗
Schleswig⸗Holstein
Provinz Ostpreußen, von Westpreußen die an Ost⸗ preußen grenzenden deutschbleibenden Gebietsteile. Provinz Pommern, von den Provinzen Westpreußen und Posen die deutschbleibenden Teile westlich der künfttgen polnischen Grenze nach Süden hin bis ein—
schileßf lich des g reises ilthn = Regierungsbezirk Oppeln.
Räegierungsbezirke Breslau und Liegnitz, von der Provinz Posen die dentschbleibenden Teile des Kreises Fraustadt.
Berlin und Provinz Brandenburg, von der rodinz Posen die dentschbleibenden Teile der Kreise Schwerin, Meseritz und Bomst.
Mecklenburg⸗ Schwerin, Mecklenburg. Strelitz, Freie und Hansestadt Lübeck, oldenburgische Provinz Lübeck.
Könige berg Stettin
Oppeln Bresla u
Herlin
n. Abtei ·
lung Ia für Lübeck, pldenburgische Pro⸗ . . Natzeburg in Lübeck)
Hamburg ;
Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Gebiet von Fuxhaven. Gemeinschaftliche Abteilung III mit
. . Ziffer 8. ; Probinz Schleswig Holstein. Gemeinschaftliche Ab— Hafenstädte Bremer⸗
teilung 111 mit Ziffer 7.
Stadt, und Landgebiet Bremen. haven und Vegefack. Gemeinschaftliche Abteilung il mit Ziffer 10.
Oldenburg außer den Provinzen Birkenfeld und Lübeck. Wilhelmshaven. Gemeinschaftliche Abteilung IJ mit Ziffer 9.
Provinz Hannover (außer Wilhelmshaven), Braun⸗ schweig, Schaumburg⸗Lippe, Waldeck⸗Pyrmont.
Kiel
Bremen Oldenburg
Hannover (abge⸗ e ge Abtei⸗ lung 1a für Braun⸗ schweig und den Regierungsbezirk . in
Braunschweig) ;
Münster Provinz Westfalen, Lippe.
Vüsseldorf Von der Rheinprovinz der Regierungsbezirk Düsseldorf.
Cöln Von der Rhetnpropinz die Regierungsbezirke Eöln, h Aachen, Trier und Koblenz, oldenburgische Provinz Birlenfeld.
Provinz Hessen⸗Nassau außer dein Kreise Schmalkalken; bon der Rheinprovinz der Kreis Wetzlar, Freistaat Waldeck (Arolsen). ö.
Sachsen Weimar Eisenach, Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen Altenburg, Sachsen⸗Ceburg⸗Gotha, Schwarz burg. Sondershaufen,. Schwarzburg⸗Rudolsftad? und Reuß, die Kreise Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück. .
Provinz Sachsen außer den Kreisen Schleusingen und Ziegenrück; Anhalt.
Kreishauptmannschaften Dresden, Bautzen, Amls—
auptmannschaften Oschatz, Döbeln, Flöha, Marien urg.
deipzig Der übrige Teil von Sachsen.
München Reglerungtzhezirke Schwaben und Neuburg, Ober-
bayern, Niederbayern.
Nürnberg Regierungshezirke Mittelfranken, Oberpfalz und Regent⸗ burg sowie Oberfranken.
Regierungsbesirke Rheinpfalz und Unterfranken.
Württemberg, die Hohenzollern-Sigmaringischen Lande.
Baden.
Hessen.
Cassel
Rudolstadt
Magdeburg Dresden
Würzburg Stuttgart Karlsruhe Darmstadt
6
Der Reichsminister der Flnanzen. Erzberger.
Auf Grund des 8§ 8 des Gesetzes über Landeskulturbehörden vom 3. Juni 1919 — Gesetzsamm!. S. 101. — werden die nachstehend bezeichneten Kulturämter errichtet. Diese Eintellung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Berlin, den 1. Oltober 1919.
Kulturamts
Preußen.
Bekanntmachung.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Braun.
Bezirk des Kulturamts Bemerkung
.
59. 4.
JI. Bezirk Brieg
Bunzlau Breslau Danzig
Gleiwitz
Glogau
des Landeskulturamts der Provinz Schlesien in Breslau.
Kreise; Ohlau, Brieg-Stadt und Land, Strehlen, Nimpisch, Wird einstweilen vom Veichen bach, Münsterberg, Frankenstein, Neurode, Glatz, Kulturamt Breslau Habelschwerdt, Grottkau. verwaltet.
Kreise: Bunzlau, Lauban, Löwenberg. Wird einstweilen vom
K. . Görlitz ver⸗
. waltet.
Kreise; Militsch, Trebnitz, Wohlau, Neumarkt, Breslaus Stadt und Land.
Sämtliche Stadt- und Landkreise der Provinz Wespreußen.
Krelse; Lublinitz, Tarnowitz, Beuthen Stadt und Land, Hine bug, Kattowitz. Stadt und Land, Tost⸗Gleiwitz, Gleiwitz Stadt, Ik. Königshütte⸗Stadt.
Kreise; Glogau, Lüben, Steinau, Guhran und sämtliche
Si . Bezirk des Kulturamts
Kulturamts
R 8.
Kreise: Hoherswerda, Nothenburg, Görlitz. Stadt und Land, Sagan (Gemeinde- und Gutsbezirke südlich des Beber). Kreise: Neisse⸗Siadt und Land, Neustadt, Kosel, Leohschütz. Kreise: Liegnitz⸗Stadt und Land, Goldberg⸗Haynau, Jauer. vom
ver⸗
Wird einstweilen K. A. Görlitz waltet.
Wird einstweilen K.-A. Breslau waltet.
Wird einstweilen K.⸗A. Breslau waltet.
Wird einstweilen K.. A. Glogau waltet.
Wird einstweilen vom K. A. Breslau ver⸗ waltet.
vom
Kreise: Oels, Groß Wartenberg, Namslau. x era
Namslau
vom
Kreise; Kreuzburg. Nosenberg, Oppeln⸗Stadt und Land, —ĩ er⸗
Falkenberg, Groß Strehlitz.
Kreise: Nybnik, Ratibor Stadt und Land. ; . Kresse; Sagan (Gemeinden und Gutsvezirke nördlich des Bober) *), Sprottau, Freystadt, Grünberg.
Oppeln
Ratibor
Sagan vom
ver⸗
Schweidnitz Kreise: Schweldnitz Stadt und Land, Striegau, Waldenburg, Landeshut, Bolkenhain, Schönau, Hirschberg.
l II. Bezirk des Landeskulslturgmts der Provinz Hessen⸗Nassan mit Waldeck und Pyrmont in Cassel. Kreise: Grafschaft Schaumburg, Hofgeismar, Wolfhagen, Cassel-Stadt und Land, Fritzlar, Melsungen und das Land Waldeck Pyrmont. . Kreise: Din. Oberwesterwald, Westerburg, Biedenkopf (Amte gerichtsbezirk Gladenbach). Kreise: Witzenhausen, Eschwege. . Kreise; Gersfeld und die Gemeinden und Gutsbezirke des Kreises Fulda östlich der Bahn Frankfurt — Bebra.) Kreise: Schlüchtern und die Gemeinden und Gutsbeztrke des Kreises Fulda westlich der Bahn Frankfurt — Bebra.)
Krelse: Frankenberg, Biedenkopf (Amtsgerichtsbezirk Batten—
ö
Cassel
Dillenburg
Eschwege Fulda⸗Ost
Fulda⸗West Frankenberg
Hersfeld ö anau Limburg Marburg⸗ Land Tarburg⸗ Biedenkopf Marburg⸗ Kirchhain 14 Schmalkalden 15 Treysg 16 Wiesbaden
zerg). Kren Rotenburg a. d. F., Hersfeld. Kreis: Hünfeld. (. Kreise: Hanau⸗Stadt und Land, Gelnhausen. Kreise: Aberlahn, Unterlahn, LZimburg, Untetwesterwald. Kreise: Marhurg (Gemeinden und Gutsbezirke südlich der Ohm und Lahn).“) . . ö Kreise: Marburg (Gemeinden und Gutsbezirke nördlich der Ohm und Lahn).“, Biedenkopf (Amtsgerichtsbezirk Biedenkopf). Kreis: Kirchhain.
Kreis: Herrschaft .
Kreise: Ziegenhain, Homberg. . .
Kreise: St. Goarshénsen, Untertaunus, Obertaunuß, Rhein⸗ gau, Wiesbaden. Stadt und Land, Höchst a. M., Frank⸗ furt a. M. Stadt, Usingen.
III. Sezirk des Landeskulturamts der Rheinprovinz in Düsseldorf Aachen Kreise: Montjoie, Eupen, Aachen⸗Stadt und Land, Geilen⸗
kirchen, Heinsberg. , Altẽnkircken
Kreis: Adenau. Kreis: Altenkirchen. Berncastel⸗ Cues
Kreise: Zell, Berncastel⸗Cues. Bonn
Kreise: Rheinbach, Bonn-Stadt und Land. Cöln 6 Wipperfürth, Mülheim a. Rh. Stadt und Land, Düsseldorf
ü Cöln⸗Stadt und Land, Bergheim. .
Krelse;: Kempen, Crefeld⸗Stadt und Land, Hamborn-Stadt, Duisburg ⸗ Stadt. Oberhausen⸗Stadt. Mülheim a. d. Ruhr⸗ Stadt, Essen⸗Stadt und Land, Mettmann, (Clberfeld⸗Stadt, Barmen⸗Stadt, Lennep, Nemscheid⸗Stadt, Solinger Stadt und Land, Düsseldorf⸗Stadt und Land, Neuß⸗Stadt und Land, Grevenbroich, München ⸗Gladbach⸗Stadt und Land, Rheydt⸗Stadt.
Kreis: Düren .
Krelse: Euskirchen, Schleiden.
5 Far kö kreise: Mayen. Cochem.
Kreise: Ahrweiler, Neuwied, Koblenz⸗Stadt und Land.
Kreise: Prüm, Daun. Malmedy. . 1
Kreise: St. Goar, Simmern, Kreuznach, Meisenheim, St. Wendel
Kreise: VYohenʒollernsche Lande.
Rieis: Siegkreis. .
Kreise: Bitburg, Wittlich, Trier⸗Start und Land, Saar— burg, Merzig, Saarlouis, Ottweiler, Saarbrücken⸗Stadt und Land.
Kreise: Gummersbach, Waldbröl.
Wesel Kreise: Kleve, Rees, Geldern, Möis, Dinslaken.
Wetzlar Kreiß: Wetzlar.
IV. Bezirk des Landeskulturamts für die Provinzen Brandenburg 6 und Pommern in Frankfurt (Oder). Provinz Brandenburg.
Kreise: Oher⸗ und Niederbarnim, Berlin-Stadt, Lichtenberg⸗ Stadt, Neulölln⸗Stadt, Eberswalde⸗Stadt.
Kreise; Teltom, Charlottenburg. Stadt, Wilmersdorf ⸗Stadt, Schöneherg⸗Stadt, Potsdam⸗Stadt, Zauch⸗Belzig, Jüter⸗ bog ⸗Luckenwalde.
Kreise: Ost⸗ und Weststernberg, Lebus, Beeßkow⸗Storkow, Frankfurt (Oder) ⸗ Stadt. . K und Land, Forst⸗ Stadt, Sorau, Krossen,
üllichau.
Kreise: Lübben, Luckau, Kalau, Spremberg, Kottbus-Stadt und Land. FR.. A
waltet. Kreise: Soldin N. M., Königsberg N. M.
Düren Euskirchen Iülich Mayen Neuwied Prüm Simmern
Sigmaringen
Sieghurg Trier
Waldbröl
Berlin⸗Bar⸗ nim
Berlin Tel⸗ tow
Frankfurt a. d. Oder Guben
Kottbus Wird einstweilen vom
Guben ver⸗
Wird einstweilen vom K. A. . a. O. verwaltet.
Wird einstweilen vom K.-A. Frankfurt a. O. verwaltet.
Küstrin
Kreise: Landsberg a. d. W.Stadt und Land, Friedeberg N. M. Arnswalde.
Kreise: Ost⸗ und Westhavelland, Spandau⸗Stadt, Branden⸗ Wird einftweilen vom burg a. H. Stadt, Ruppin. K.⸗ A. Berlin ⸗Bar⸗ nim verwaltet. Wild einstweilen vom A. Frankfurt a. O. verwaltet. Wird einstwellen vom K. A. Berlln⸗ Teltow ö verwaltet.
Landsberg a. d. Warthe
Nauen
Prenzlau reise: Prenzlau, Templin, Angermünde.
Wittenberge Kreise: West und Ossprignitz.
Stadt⸗ uͤnd Landkrelse der Provinz Pofen.
Im Zweifelsfalle entscheidet die Lage der Ortschaft ober des Gutshofes.
—*
= s 81 ⸗ ; 22 d ᷓ 2 — . e , * e . . .