1919 / 228 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Oct 1919 18:00:01 GMT) scan diff

sirk Hannover, am 24. Juli 1919 abgeschlossene Tarif⸗ 6 Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Mühlenbetrieben wird gemäß 8 2 der Verordnung vom X. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Kreis Einbeck für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ biadlichkeit beginnt mit dem 10. Oktober 1919.

Der Reichs arbeitsminister. Schlicke.

Das Tarkfregifter und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70b, während der regelmäßigen Dien tflunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. Oktober 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Oktober 1919 ist auf Blatt 131 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Frankfurt a. M, und dem Arbeitgeberverhand des Einzelhandels in Frankfurt a. M. am 17. April 1919 abgeschlofsene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Handels⸗ und Transportarbeiter des Einzelhandels wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt a. M. einschließlich Sachsenhausen, Bockenheim, Bornheim, Niederrad, Oberrad, Rödelheim, Ginnheim, Hausen und Eschersheim, für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 10. Oktober 1919.

Der Relchsarbeits minister. Schlicke.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarhelis⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. .

Berlin, den 2. Oktober 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Oktober 1919 ist auf Blatt 129 des Tar if⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Groß⸗Berliner Arbeilgeberverband des Großhandels in Berlin und dem Deutschen Transportarbeiter⸗ verband, Bezirk Groß Berlin, am 28. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitg⸗ bedingungen der im Textilgroßhandel beschäftigten männlichen und weiblichen Packer, Hausdiener, Stadifahrer, Lagerdiener, Bürodiener, Kassenboten, Fahrstuhlführer, Portlers, Lauf⸗ und Arbeitsburschen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 10. Ol— toher 1919. z ;

Der Reichsarbeitsminister.

Schlicke.

Das Tarkfregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin XW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der , ., Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminssterkums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. Oktober 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

t

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Oktober 1919 ist auf Blatt 128 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Hohenlimburg, dem christlichen Metallarheiter⸗ verband Deutschlands, dem Gewerkverein Deutscher Metall⸗ arbeiter und dem Arbeitgeberverein zu Hohenlimburg am 29. März 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Hohenlimburg i. W. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit begiant mit dem 10. Oktober 1919.

Der Reichs arbeltsminister. Schlicke. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗

arbeitsministerium, Berlin RW. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 70h, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeilgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. Oktober 1919.

Der Registerführer. Pfeffer.

—— b

Bekanntmachung.

Nuter dem 2. Oktober 1919 ist auf Blatt 127 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Land⸗ und Forstwirtschaftlichen Arbeit⸗ geberverband für den Mansfelder Seekreitz und dem Kreis⸗ ausschuß des Deutschen Landarbeiterverbandeäz am 4. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ umd Arbeitsbedingungen in der Landwirtschafl wird gemäß 52 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) fü! das Gebiet des Mansfelher Seekrelses für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 10. Oktober 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Art. V

des Tarifvertrags. Der Reichsarbeitsminister.

Schl icke.

Taubenstraße 29, zu erheben.

gapilak zuruickbehalten.

Das Tarjsft Negisterakten können im Reichs- arbeitsministerium, V n KWG, . 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Vienststunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbeimmehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragspartelen einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. Oktober 1919.

Der Registerführer Pfetffer.

——

Bei der heute öffentlich bewirkten Auslosung der am 1. April 1920 zur Nückzahlung gelangenden Serie der auslosbaren S prozentigen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1914 (1. Kriegsanleihe) ist die

Serie NX gezogen worden. 2

Die Besitzer der zu diefer Serie gehörigen Schatz anweisungen werden aufgefordert, die am 1. April 1920 fälligen Nennbeträge dieser Schatzanweisungen gegen Quittung und Rückgabe der Schuldurkunden und der nach dem Zeit⸗ punkt der Rückzahlung fällig werdenden Zinsscheine Nr. 12 bei der Preußischen Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Diese Kasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet,.

Die Einlösung geschieht außerhalb Berlins auch bei sämt⸗ lichen Reichsbankhauptstellen und Reichs bankstellen. Die Wert⸗ papiere können schon vom 1. März 1929 ab diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Preußischen Staal schuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach der Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1920 ab zu be⸗ wirken haben.

Der Einlösungsbetrag kannd bei den Vermitllungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn die Schatzanweisung der Vermittlungs⸗

stesle wenigstens 2 Wochen vgn eingereicht wird.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Mit dem Ablaufe des 31. März 1920 hört die Verzinsung der ausgelosten Schatz⸗ anweisungen auf.

Vordrucke zu den Quiftungen werden von sämtlichen Ein⸗ lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

Von den zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919 und 1. Oktober 1919 gekündigten Schatzanweisungen der Serien VI, T und VIII ist eine große Anzahl noch nicht zur Einlösung vorgelegt worben. Die Inhaber werden aufgefordert, dles zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes schleunigst zu inn.

Berlin, den 4. Oktober 1919. Reichs schuldenverwaltung.

Preußen.

Die Preußische Staatsregierung hat den Kammergerichtsrat Vr. Scholz zum Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt. t

——

Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des 5 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 196) den Oberregierungsrat Tidick in Oppeln zum Stell⸗ vertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksgusschusse zu Oppeln, abgesehen vom Vorsitze, auf die Dauer seines Haupt⸗ amis am Sitze des Bezirks ausschusses und 3.

den Oberregierungsrat von Keudell in Erfurt zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschusse zu Erfurt, abgesehen vom Vorsitze, auf die Dauer seines Haupt⸗ amts am Sitze des Bezirksausschussetz ernannt.

Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Dr. Ahrendts in Belgard, den Regierungsrat Dr. Fritz schen in Langensalza, den Gerichtsreferendar Dr. Kracht in Heide, den Regierungsrat Müser in Biedenkopf, den Re— gierungsrat von Reden in Lübben, den Regierungsrat Dr. Simon in Gumbinnen und den Regierungsrat Windels in Osterode a. Harz zu Landräten ernannt.

ö

Erlaß der Preußischen Staatsregierung,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Herstellung einer elek⸗ trischen Doppel freileitung von dem vom Reichs fiskus errichteten Schalthaus in Bitterfeld nach einem von dem Elektrizitätswerk Sachsen⸗Anhalt bei dem Kraft⸗ wert in Gröbers , u errichtenden Schalt⸗ hause durch die fel fiche s fur Kraftübertragung, G. m. b. H. in Berlin.

Vom 17. September 1919.

Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsversahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 2ͤ5. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Gnteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung einer elektrischen Doppelfreileitung von dem vom Reichsfiskus errichteten Schalthaus in Bitterfeld nach einem von dem Elektrizilätswerk Sachsen⸗Anhalt bei dem Kraft⸗ werk in Gröbers (Saalkreis) zu errichtenden Schalthause An⸗ wendung findet, nachdem der Gesellschaft für Kraftübertragung, G. m. b. H. in Berlin, das Enteignunggrecht für den Bau der

Leitung durch den Erlaß vom 26. August 19190 verliehen

worden ist. Berlin, den 17. September 1919. Die ,. Staats regierun Hirsch. Fisch beck.

Braun. r, Sũů de kum. Heine. Reinhardt. Deser. Steg erwald.

Finanzm inisterium. ö.

Dem Präsidenten der Oberzolldirektion Posen, Geheimen , 6 ist die Stelle des Prafidenten der Ober zolldireltion Hannover verliehen worden.

Dem Oherregierungsrat Nebelung aus Cassel ist die frei geworbene Oberregierungtzratsstelle hel der Oberzollbirektion Berlin verliehen worden.

Ministerium des Innern. Dem Landrat Dr. Ahrendts ist das Landratsamt im

Kreise Belgard, dem Landrat Dr. Fritzschen das Landrats- . . Langensalza, dem Dr. Kracht dat

Nudolf

Landratsßamt im Keeise Norder⸗Dithmarschen, dem Landrat Müser das Landratsamt im Kreise Biedenkopf, dem Landrat von Reden das Landratsamt im Kreise Lübben, dem Landrat Dr. Simon das Landratsamt im Kreise Gumbinnen, dem Landrat Win dels das Landratsamt im Kreise Osterode a. Harz übertragen worden.

Ju ti zministerium.

Dem Direllor im Justizministerim, Wirklichen Geheünen Rat Dr. Bourwieg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. .

Der vortragende Rat, Wirkliche Geheime Oberjustizrat Geißler ist zum Direktor im Justizministerium ernannt.

Der Oberlandesgerichtsrat, Geheime Justizrat Koppers in Naumburg a. S. ist zum Senatspräsidenten bei dem Ober⸗ landesgericht daselbst ernannt.

Der Landgerichtsrat Dr. Möller in Schweidnitz ist zum Landgerichtsdirektor in Breslau ernannt.

Dem Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat von Meurers in Cöln und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Bra⸗ migk in Frankfurt a. O. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Den Amtsrichtern Kaltenbach bei dem Amtsgerichte Berlin⸗Mitte und Zitz ke in Bütow ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung erteilt.

Der Amtsgerichtsrat, Geheime Jastizrat Siegel in Han⸗ noper und die Aritsgerichtsräte Buchholz in Seelow und Dr. Edenfeld in Neuwieb sind gestorben.

Versetzt sind: der Landgerichisrat Hans Müller in Thorn nach Danzig, der Amtsgerichtsrat Dr. Hof in i,. nach Quedliaburg, der Landrlchter von Zastrow bel dem Land⸗ gerichte III in Berlin nach Glatz, der Landrichter Reinke in Duisburg nach Greifswald.

Die Versetzung des Lanbrichters Hansen bei dem Land⸗ gerichte II in Berlin nach Cöln (JMBl. S. 2956) ist zurück⸗ genommen.

Es sind ernannt: der Staatsanwalt Dr. Falck von der

Staatsanwalischaft des n , nn L in Berlin zum Land⸗ richter bei dem Landgerichte I in Berlin, der Bezirksrichter und stellvertretende Oberrlchter bei dem Gouvernement von Deutsch Südwestafrika, frühere Landrichter Mattheus zum Landrichter in Hanau, der elsaß-lothringische Landrichter Kuchenbecker aus Saargemünd zum Amtsrichter in. Saar⸗ brücken. ; Zu Amtsrichtern sind ernannt: die Gerichtsassessoren Pieper bei dem Amtsgerichte Berlin⸗Mitte, Kurt Stiller in Winzig, Dr. Rah ser in Dülken, Meistring und Scheibe in Magdeburg, Dr. Kurt Ebert in Pölitz i. Pom.

Dem Erslsen Staatsanwalt, Geheimen Justizrat Naumann in Frankfurt a. O. ist die nachgesuchte Dlenstenilassung mit Ruhegehalt erteilt. .

Die Rechtsanwälte und Notare Geheimer Justißrat Grieser in Kolberg und Justizrat Vee gen in Saalfeld (Ostpr.) sowie der Rechtsanwalt Julius Levy in Berlin find gestorben.

Dem Notar, Justizrat Schultz in Filehne ist der Amtssitz in Schivelbein, dem Notar Koönteßzko in Groß Wartenberg ist der Amtssitz in Seelow angewiesen.

u Notaren sind ernannt die Rechtsanwälte: Justiz⸗ rat Hugo Hirsch, Justizrgt Isidor Todten kopf, Sleg⸗ fried Chodziesner, Dr. Bernhard Guischard, Dr. Karl

Horn, Walther Thiede und Hermann Weck in Charlotten⸗

felde, Fritz Frank in Vietz, Dr. Heinrich Theißen in Ham⸗ born (Umtsgerichtsbezirk Dulsburg⸗Ruhrorth, Artur Stiller in Minden, Erich Gerlach in Ängerburg, Dr. Hugo Neu⸗ mann in Danzig (uicht in Oels, JMBl. S. 436), Dr. Arthur Bufse in Graudenz, Karl Blentle in Stuhm, Dr. Karl Köhler, Lothar Spenner und Dr. Walter Zubtke in Köslin, Hellmuth Wegner in Rummelsburg i. Pomm., Jo⸗ hannes Schilcke in Zanow. In der Liste her Nechtganwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Neitzke bei den Landgerichten l, II und III in Jansen bei dem Landgerichte IJ in Berlin, von Rieben bei dem Land⸗

burg, . Probst und Dr. Karl Schaper in Berlin⸗Lichter⸗

Lejeun . 3 56 gericht in Reppen, bei dem Amtsgericht Hannover bei dem Amtsgericht in Groß Wartenberg, Hlenkle aus Bromberg bei dem Amtsgericht in Stuhm, Justizrat Schultz aus Filehne bei dem Amtsgericht in Schivelbein, der frühere Rechtszanwalt Ernst Weiler bei dem Ämtsgericht und dem Landgerlcht in Cöln, der Notar Litter⸗ scheid in Lindlar bei dem Amtsgericht daͤselbst, die Gerichts⸗ affefsoren Arthur Kauffmann bei dem Oberlandesgericht in rantfurt . M., Dr. Beutner bei dem Landgericht 1 in rlin, Dr. Erwin Rahmer bei dem Landericht NIL in Berlin, Dr. Kreßner bel dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cassel, Dr. Hermann Baecker bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in Duisburg, Arnold Kahn bei dem Amtsgericht und hem Landgericht in Wiesbaden, die früheren Gerichtsassessoren Dr. Hugo Israel bei dem Landgericht Jin Berlin, Dr. Trost bei hm Amtsgericht in Forst i. Lausitz. Zu Gerichtzassessoren sind ernannt: die Referendare idolf Noth maun, Dr. Alfred Sachs, Martin Sonnen⸗ burg, Dr. Paschke im. Bezirke Des Kam mergerichts, Dr. Zeitzfschel im Bezirke des DOberlandesgerichts zu Breslau, Kleim im Bezirke des Ober landesgerichts zu Cassel, Dr. Gruber im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Celle, Deu ster, August Wagner, Sehn, Dr. Heidland im

zirke des Oberlandesgerichts zu Cöõln, Dr. Beck im Berke s Oberlandesgerichts zu Marienwerder, Dr. Karl Frank, zr. Dol ge im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Stettin, Aus dem Justlzdienste sind geschieden: dit Gerichtsassessoren Berner Friedrich und Friedrich Maaß infolge ihrer Er— ennung zu Reglerungsassessoren und Uebernahme in die allge⸗ eine Staatsverwaltung, De. Schatz infolge seiner Ernennung m Reglerungsaffessor und Uebernahme in die Verwaltung r direkten Steuern. . Den Gerichtsassessoren von Reden und Dr. Wöstendiek

die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erieilt.

r Landwirtschaft, Do mänen

t inisterium ** und Forsten.

Der Kreilstierarzt Raebiger ist von Bielefeld nach Springe und der Kreistierarzt Dr. Hohmann von Springe nach Bielefeld versetzi worden.

.

Oberrechnungskammer.

Der bisherige Geheime Registrator bei der Oberrechnunge⸗ mmer Brandt ist zum Geheimen Rechnungsrevisor bei bleser Behörde ernannt worden.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ irkten Auslosung derjenigen Serie der auslosbaren zinsigen preußischen Schatzanweisungen von 1914 ster und zweiter Ausgabe, die am 1. April 1920 zur Rückzahlung gelangen soll, ist die

Serie sechzehn ogen worden. Die zu dieser Serie gehörigen Schatzanweisungen der

en und der zweiten Ausgabe werden den Besitzern zum April 1920 mit der Aufforderung gekündigt, die

in Dortmund und den Kreiskassen in Altona, Hagen, Duisburg und Elberfeld. Die Wertpaptere können diesen Stellen schon . März 1920 ab eingereicht werden, die sie der Staats⸗ * , ,. ur Prüfung vorzulegen und nach der Feststellung die Auszahlung vom J. April 1920 ab zu bewirken aben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermittlungs⸗ ellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeits tage abgehoben werden, wenn die Schatzanweisung de ermittlungsstelle wenigstens 2 Wochen vorher ein⸗ reicht wird. . Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Mpital , . Mit dem 31. März 1920 hört die erzinsung der gekündigten Schatzanweisungen auf. Vordrucke zu den , werden von sämtlichen Ein⸗ . n , . unentgeltlich verabfolgt. Won den zum 1. April 1915, 1. April 1916, 1. April 1917,

April 1918 und 1. April 1919 gekündigten Schatz anweisungen

der Serien VI, Il, VIfl, XV und V ist eine große Anzahl noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden. i ?. werden aufgefordert, dies zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes schleunigst zu tun. Berlin, den 3. Oktober 1919.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Der Frau Julie Kaufmann, geb. Chaim, Lottum— ße 182, habe ich die Wiederaufnahme des durch Ver—⸗ ung vom 25. September 1917 (R. A. Nr. 238, Amtsblatt Stück 41) mtersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins= kesondere mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, auf Grund des § 2 Vbs. 2, der Bundesratsperordnung vom 25. September 1915 (RœSöᷓGBlI.

603) durch Verfügung vom heutigen gestattet. Berlin, den 17. September 1919. Landespolizeiamt beim Staats fo JJ V. Mr.

Bekanntmachung.

Dem Händler Bernhard Amshoff in Ahle ist wegen Hwiesener Unzuverlässigkeit der Handel mit Butter, . Bild, nn und Gemüse auf Grund der Bekannt Hachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom ö. September 1915 untersagi. Der Genannte haf die durch . . k ö. Helen insbesontbere . Gebühren e im er obengenannten Verordnung vorgeschriebenen öffent⸗ chen Bekanntmachungen, selbst zu erstatten. elch ft

Ahaus, den 18. September 1919.

J Der Landrat. 4 Frhr. von Schorlemer⸗Alst, Geheimer Regierungsrat.

. * für ,

.

. Bekanntmachung.

. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel vom 23. September 1igih e , S. 663) gabe ich dem Schankwirt Wilhelm Schimonsky in Char⸗ Lottenb urg, Augsburgerstt 73, durch Verfügung vom heutigen i des täglichen 2 er. *

. gke n bezug auf diesen Handels

Berlin, den 16. September 1919.

gLeandespoltzeiamt bein Staatstommissar für Volkgernä . . er ff fir ö

w

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un uverlãssiger bersonen vom Handel vom 23. September 1915 ö. S. 603)

ahe ich den Schankwirten Max und Kurt Haufchsld in

Fhartkettenburg, Bundetallee 12, durch Verfügung vom

ien , n, a gl tan en des täg⸗

1 n edar wegen Unzuverl eit i i

Pandelsbetrieb unters ö gt. . . .

Berlin O. 27, den 16. September 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. J. A.: Dr. Wodt te. 6

( Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun PFäsonen vom Vandel vom 23. September 1915 . S. 6063) habe ich dem Schankwiri Walter QDanco in Berlin“ Schöneberg, Stübbenstraße 1, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be— darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den N. September 1919.

Landespolizeiamt beim Steal fommissar für Volksernährung. Dr FH d

Bekanntmachung. ö Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässige Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich dem chankwirt Arno Bräude in Charlottenburg,; Kaiserdamm 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 29. September 1919. ;

Landespolizeiamt beim e, , . für Volksernährung.

J. V.: Dr. Falck.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuve rlässiger Pescen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich der Schankwirtin Marie Arpadi, geb. Eibisch, zu Berl'in, Oranienhurgerstraße 45, und Siegfried Aàrpadi zu Berlin, Friedrichstraße 114, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenst änden des täglichen Be , Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 29. September 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.

Fe n; Dr. Fg.

Bekanntmachung. .

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 663) habe ich dem Schankwirt Molses Krämer recte Burg in Berlin, Jägerstraße 11, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be—⸗— darfs wegen Unzuverlässigleit in bezug auf diesen Handelebetrieb untersagt. .

Berlin, den 29. September 1919.

Landeßpolizeiamt ben Steatekomnässar für Volksernährung.

, ,, Dr. Fa lck. ;

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1815 (RGBl. S. 663)

habe ich dem Schankwtrt Kurt Mohr in Berlin⸗Schöne⸗

berg, Motzsir. 66, und dem Geschäftsführer Hans Starzengruber in Berlin, Bülowstr. 60, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenstänten des täg-

lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt. Berlin, den 1. Oktober 1919. Landespolizeiamt benn Staats kommissar für Volksernährung. J. V.: Dr. Fal ck

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur ,, unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich dem Schankwirt Paul Ostermann in Charlotten“ burg, Augsburgerstr. 6, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 1. Oktober 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Dr. Falck.

Bekanntmachung.

Dem Viehhändler Richardt Conradt sowie dem Pferdeschlachter Ludwig Hood, beide in Soltau, ist wegen Unzuverlässigteit auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jeglicher Handel mit Vieh und Pferden unter sagt worden.

Soltau, den 29. September 1913.

Der Landrat. J. V.: Harder, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) ist bekanntgemacht: r der Erlaß der er, hen Staatsregierung vom 8. April 1919, betreffend die Genehmigung der Errichtung der Stadtschaft der Provinz Hannover, durch die Amtsblätter, ; der Regierung in Hannover Nr. 28, Sonderbeilage, ausgegeben am 12. Juli 1919. . der Regierung in Hildesheim Nr. 29, Sonderbeilage, ausgegeben am 19. Juli 1919, ; der Regierung in Lüneburg Nr. 30, Sonderbeilage, ausgegeben am 26. Juli 19109, ̃ der Regierung in Stade Nr. 29, Sonderbeilage, ausgegeben am 19. Juli 1919, ö der Regierung in Osnabrück Nr. 29, Sonderbeilage, ausgegeben ; ö 19. Juli . 28 J er Regierung in Auri c. 28, Sonderbeilage, ausgegeben am 12. Juli 1919. e

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.]

Nichtamtliches.

Deuntsches eich.

In der am 4. Oktober 1919 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ verkehrsministers Dr. Bell abgehaltenen Vollsttzung des Reichsrats wurde der Ergänzung des Entwurfs des Haus⸗ halts des Reichsschatzministerlums zugestimmt.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Justizwesen und für Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.

Der Professor Dr. Richard Delbrück ist dem Walffschen

unzuverlässiger Telegraphenbüro“ zufolge jum deutschen Kommiffar für die

Ausführung und Auslegung des beutsch⸗polnischen Vertrags vom 1. Oktober 1919 über die Entlassung festgeholtener Per⸗ 66 82 en, ,. bestellt worden.

rofessor Delbrück hat s is zur Erfüllung seiner Auf⸗ gabe nach Posen begeben.

In der Frage der Räumung des Baltikums ist dem General Nubant, wie „Wolffs Telegrapher büro“ meldet, folgende Note für die Entente übergehem worden:

In Erwiderung der Note 1755 G. vom 28. 9 legt die Deutsche Regierung den größten Wert auf Die Feststellung, dos sie dauernd auf das energischste bemüht ist, die Truppen aus Tem Baltikum und aus Litauen herauszuziehen. Sie hat zu diesem Zwecke unter anderem am 25. Seytember des Jahres angeordnet, daß den en, bie dem Abmarschbefeble keine Folge leisien, die LSöhnung sowie alle künftigen Versorgungeansprüche gesperrt werden. Um fernerhin jeglichen . zu verhindern, wurde die deutsche Grenze gegen Kurland geschlossen und Befehl gegeben, auf Trupyen, die trotzdem diese Linie zu überschreiten versuchen, zu schießen. Auch ist jeder Nachschub an. Munition strengstens untersagt. General Graf von der Goltz ist von seinem Posien abberufen worden. An seiner Stelle übernimmt bis zur völligen Durchführung des Rück. transports Generalleutnant von 5 den Oberbefehl über sämtliche noch östlich der Relchsgrenze befindlichen Truppen. Schließlich hat die dentsche Reglerung an die Truppen einen Aufruf erlassen, der sie zur Pflicht zurückruft und ihnen eindringlich vorstellt, welche unabsehbaren Gefahren und Leiden sie auf ihre Volksgenossen heraufheschwören, wenn sie in ihrem Ungehorsam bebarren.

Alle diese Maßregeln sollten die Deutsche Megierung auch in dem Urteil der alliterken und assoziierten Regierungen vor dem un= berechtigten Vorwurf schũtzen, daß sie die Widersetz lichkeit der dentschen Truppen als Vorwand benutze, um ihre Verpflichtung zur Näumung der ehemals russischen Gebiete unerfüllt zu 6 Die alliierten und assoziierten Regierungen haben hinreichenden Einblick in die durch den Friedensvertrag hedingle Lage Dentschlands, um zugeben zu müssen, daß der deutschen Regierung weitere militärische Zwangsmittel nicht n Cet ber cbiutestt beute Tappen h

as den Eintri utscher Truppen rufsische Formationen betrifft, so steht die deutsche Regierung diesem Vorgang durchaus ablehnend gegenüber; sie bat ihre Auffassung den Beteiligten auch wiederholt unzweideutig zum Ausdruck gebracht. Irgend eine Er— mächtigung zu einem solchen Uebertritt hat sie niemals gegeben.

Die Deutsche Regierung bat den festen Willen, alles zu tun, was in ihren Kräften steht, um einer Räͤumungspflichi nachzukommen. Sie muß auf das schärfste Verwahrung dagegen einlegen, daß in der Note des Marschalls Foch Zwangsmaßregeln angedroht werden, die bezwecken, Deutschland durch eine Erneuerung der Blockade die Lebensmittelzufuhr abzuschneiden. Die alliierten und afsoztierten Regierungen dürften nicht vergessen haben, daß gerade die Hunger= blockade nicht nur den Tod Hunderttausender Frauen, Kinder und Kranken verschuldet, sondern auch durch Schwächung der Arbeitsfähig⸗ keit infolge chronischer Unterernährung nicht zum geringsten Teile die Zersetzungserscheinungen verschuldet hat, unter denen Beutschland zur Zeit o schwer leidet

Die Deutsche Regierung gibt vielmehr der zuversichtlichen Er—⸗ wartung Ausdruck, daß die alliierten und assoziierten Regierungen ihren guten Willen anerkennen und dementsprechend von den unmensch⸗ lichen Kriegsmaßnahmen gegen die deutsche Zivilbevölkerung, die doch keinesfalls eine Mitschuld an dem Verhalten der Truppen im Osten trifft, Abstand nehmen werden. Um aber auch den allilerten und assozierten Regierungen die Möglichkeit zu geben, sich von dem nachhrücklichen Ernst ihres Vorgebens zu überzeugen, ersucht die Deutsche Regierung dieselben, mit ihr in die Be— ratung der notwendigen Maßnahmen einzutreten. Zu diesem Zweck schlägt, sie die schleunige Bildung einer aus deutschen Vertretern einerseits und alliierten und assoztierten Vertretern andererseits ge—= bildeten Kommissien vor. Nach Ansicht der Deutschen Regierung wäre deren Aufgabe, nach Prüfung der Sachlage, die Maßnahmen zur schleunigen Durchführang zu treffen, zu überwachen und durch— zusetzen. Die Deutsche Regserung bittet, ihr eine baldige diesbezüg⸗ liche Mitteilung zugehen zu lassen.

Der Reichswehrminister Nos ke hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Befehle erlassen:

I. An A. O. K. Nord.

Im Hinblick auf die verschärften Forderungen der Entente muß jede Rücksicht auf einen erneuten Cinbruch der Bolschewisten in Lettland hinter der beschleunigten Räumung des Baltikums zurück⸗ treten. Alle Angehörigen des 6. Reservekorps sind zu belehren, daß es ihre Pflicht ö durch Gehorsam gegen die Befehle der Reichs⸗ a n die Heimat vor den von der Entente bereits eingeleiteten folgenschweren Maßnahmen zu bewahren.

9 ö daher in Ergänzung des Befehls vom 30. September angeordnet:

1) Die Truppen des 6. Reservekorps sind unverzüglich mit Bahn und Fußmarsch bis in Gegend Schaulen zurückzuführen. Die Bahn ist hierbei in erster Linie für Abtransport von Material zu benutzen. Von Schaulen aus ist die geschlossene Transportbewegung der gesamten Truppen nach Deutschland einzuleiten, Munition und Krlegsgerät, das, ohne den Abmarsch der Truppen zu verzögern, nicht abbefördert werden kann, zu vernichten, soweit die Gefahr vorliegt, daß es den Bolschewisten zugute kommt. Hierbei und bei dem Rück⸗ marsch der Truppen sind alle Zerstörungen oder Beschädigungen von n, e e, , Eisenbahnen, Brücken und sonstigem staatlichen oder privaten Eigentum unbedingt zu vermeiden, soweit nicht . Rückficht auf eine etwaige Gefechtslage Abweichung er⸗ ordert.

2) General Graf von der Goltz hat die zu 1 notwendigen Be⸗ fehle ze erlassen und die Bewegung vor der Uebergabe der Geschäfte an Gre leuten. von . r e . schbefehl icht Zola

n Heeresangehörigen, die dem Abmar ni e leisten, sind keine Gebührnisse mehr zu zahlen. II. A. O. K. Nord⸗Kolberg.

Sämtlichen unterstellten Truppen, insbesondere denen im Balti⸗ kum, telegraphisch befehlen: Uebertritt in russische Dienste ist verboten. Bisher übergetretene Deutsche sind durch Vermittlung russischer Kommandostellen zur Rückkehr in deutsche Formationen aufzufordern. Rückkehrer sind wegen vorherigen Uebertritts zu den Russen nicht nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen. Uebertritt von heute ab straf⸗ bar, Nichtrückkehr bringt Verlust aller deutschen Ansprüche mit sich.

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Eine aus Amsterdam stammende Nachricht besagte, daß nach einer Information, die dem Büro des Internationalen Gewerkschafts bundes i worden sei, Deutschland und Desterr eich eine offizielle Erklärung übermittelt worden wäre, nach der die Delegierten Deusschlands und Oesterreichs an der Internationalen Arbeitskonferenz in Washington würden teilnehmen können. Ferner sei den stellvertretenden Vorsitzenden Jouhaux und Martens von der fr bezw. der belgischen Regierung erklärt worden, daß a

ch und Oesterreichs auf der Konferenz dieselben Rechte haben würden, wie die Delegierten der anderen Länder.

In dem Schreiben, das dem Vorsitzenden der Deutschen , . in Versailles übermittelt wurde, heißt es Wer, daß bie alumni deutscher nud Kherreichficher Deie