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Hannover, am 24. Juli 1919 abgeschlossene Tarif⸗ * 3534 Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen in den Mühlenbetrieben wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzll. S. 1456) für den Reis Einbeck für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ biadlichkelt beginnt mit dem 10. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Das Tarkfregister und die Registerakten können im Reichs arbeilsministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 710b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. Oktober 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 2. Oktober 1919 ist auf Blatt 131 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: . , dem Deutschen Tran sportarbeiterverbanud, Ortsverwaltung Frankfurt a. M., und dem Arbeitgebernerband des Einzelhandels in Frankfurt a. M. am 17. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arheitsbebingungen der Handels⸗ und Trangportarbeiter des Ginzelhandels wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 191383 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stabt Frankfurt a. M., einschließlich Sachsenhausen, Bockenheim,
Bornhelm, Niederrad, Oberrad, Rödelheim, Ginnheim, Hausen und Eschersheim, für allgemein verbindlich erklärt.
Der Reichsarbeitsminister. Sch licke.
Das Tartfregister und die Registergkten können im Reichsarhelts=
miniffeérium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3364, Himmer 70pb,
während ber regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden,. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge w Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. Oktober 1919. Der Registerführer.
— —
Bekanntmachung.
Pfeiffer.
Nater dem 2. Oktober 1919 ist auf Blatt 129 des Tar if⸗
registers eingetragen worden: .
Der zwischen dem Groß⸗Berliner Arbeitgeberverband des Großhandels in Berlin und bem Veutschen Transportarbeiter⸗ verband, Bezirk Groß Berlin, am 28. April 1919 abgeschlossene Farifvertrag jur Regelung der Lohn- und Arheits- beblngungen der im Textilgroßhandel beschäftigten männlichen und weiblichen Packer, Haugpbiener, Stadifahrer, Lagerdiener, Bürodiener, Kassenboten, e rf ihe, Portier, Lauf⸗ und Arbeltsburschen wird gemãß 58 2 der Verordnung vom 33. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet bes Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich er⸗ flärt. Die allgemeine Verbindlichleit beginnt mit dem 10. Ol—
tober 1919. . Der Reslchsarbeltsminister. Schlicke.
Das Tartfreglster und dle Regssterakten können im Reichs arbeilsminlsterium, Berlin NW. , Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 p, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragäparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Urstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. Oktober 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem 2. Oktober . ist auf Blatt 128 des Tarifregisters eingetragen warden:
* , Deutschen Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Hohenlimburg, dem christlichen Metallarbeiter⸗ verband Deutschlands, dem Gewerkverein Deutscher Metall⸗ arbester und bem Arbeltgeberverein zu Hohenlimburg am 25. Mär; 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 26. Vezember 1918 Reicht HFesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk n, , i. W. ür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ leit beginnt mit dem 160. Oktober 1919.
Der Reichs arbeitsminmster. Schlicke.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reicht⸗ . Berlin NW. 6, Luisenstraße 35134, Zimmer 70b, während der regelinäßlgen Dienststunden eingesehen werden.
Arbellgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den , einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erslaltung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. Oktober 1919.
Der Registerführer. Pfetffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. Ottober 1919 ist auf Blatt 127 des Tarif⸗ aisters eingetragen worden: .
ö . on hem Land⸗ und Forstwirtschaftlichen Arbeit⸗ geberverband für den Mansfelder Seekreit und dem Kreis⸗ aus schuß des Deusschen Landarbeiterverbandeg am 4. Juni 1919) abgeschlossene Tarifpertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedingungen in der Landwirtschaft wird gemäß 82 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Geseßbl. S. 1456) ür das Gebiet des Mansfelher Seekreiseg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
dem 160. Oltober 1919. Sie erstreckt sich iich auf Art. V
des Tarisoertrags. Der Neichsarbeilsminister.
Die all⸗
Nerhinhlichkei . it de ) ktober 1919. — ö ö ; , . gemeine Berbin hlichkeit beginnt mit dem 10. Oktober 10 siefle wenigstens 3 Wochen vorher eingereicht wird.
1920 hört die Verzinsung der ausgelosten Schatz⸗
Negisterakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, 56, Luisenstraße 35/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden. Arbestgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. Oktober 1919. Der Registerführer Pfetffer.
Das Te
Bei der heute öffentlich bewirkten Auslosung der am April 1920 zur Rückzahlung gelangenden Serie der auslosbaren 5 prozentigen Schatzanweisungen des
Deutschen Reichs von 1914 (1. Kriegsanleihe) ist die Serie IX
ezogen worden.
geßrgzn be shenher der zu. dieser Serie gehörigen Schatz anweisungen werden aufgefordert, die am 1. April! 1920 fälligen Nennbeträge dieser Schatzanweisungen gegen Quittung und Rückgabe der Schuldurkunden und der nach dem Zeit⸗ punkt der Rückzahlung fällig werdenden Zinsscheine N; 12 bel der Preußischen Staalsschuldentilgungs kasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Diese Kasse ist werktäglich von
9 Uhr Vormittags bis i Uhr Nachmitzags geöffnet. Die Einlöfung geschieht außerhalb Berlins auch bei sämt⸗
.
lichen Reichsbankhauptstellen und Reichs hankstellen. Die Wert⸗
papiere können schon vom 1. März 1929 ab diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Preußischen Staaks⸗ schuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach der
, die Auszahlung vom 1. April 1920 ab zu be⸗ wirken haben. . . Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermittlungstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligleits tage abgehoben werden, wenn die Schatzanweisung der Vermittlungs⸗
Der Betrag der etwa, fehlenden Zinsscheine bird vom Rapital zurückbehalten. Mit dem Abtau fe des 31. März anweisungen auf. . . Vordrucke zu den Quistungen werden von sämtlichen Ein⸗ lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt. . Von den zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919 und 1. Oktober 1919 gekündigten Schatzanweisungen der Serien VI,
vorgelegt worden. Die Inhaber werden aufgefordert, dies zur Verineldung welteren Zinsverlustes schleunigst zu tun. Berlin, den 4. Oktober 1919.
Reichsschuldenverwaltung.
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Preunsßen.
Die Preußische Staalsregierung hat den Kammergerichts rat Scholz zum Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt.
— —
Dle Preußische Staalsregierung hat auf Grund des § 28 des Landes verwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 Gesetzsamml. S. 195) den Oberregierungsrat Tidick in ,. zum Stell⸗ vertreter des Regierungspräsidenten im Bezirkszausschußse zu Oppeln, abgesehen vom Vorsitze, auf die Dauer seines Haupt⸗ amis am Sitze des Bezirksausschufses und
den Oberreglerungsrat von Keudell in Erfurt zum
5
zu Erfurt, abgefehen vom Vorsitze, auf die Dauer seines Haupt⸗ amts am Sitze des Bezirksautzschussetz ernannt.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Dr. Ahrenbts in Belgard, den Regierungrat Dr. Fritz schen in Langensalza, den Gerichts referendar Dr. Kracht in Heide, den Regierungsrat Müs er in Biedenkopf, den Re⸗ gierungsrat von Reden in Lübben, den Regierungsrat Dr. Simon in Gumbinnen und den Regierungsrat Windels in Ssterode . Harz zu Landräten ernannt.
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Erlaß der Preußtischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Herstellung einer elek⸗ trlschen Doppel freileitung von bem vom Reichs fis kus errichteten Schalthaus in Bitterfeld nach einem von dem Elektrizitätswerk Sachsen-Anhalt bei dem Kra ft⸗ werk in Gröbers (Saalkreis) zu errichtenden Schalt⸗ haufe durch die Gesellschaft für Kraftübertragung,
G. m. b. H. in Berlin.
Vom 17. September 1919.
Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ . Enteignungsversahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 169) in der Fassung der Verordnungen nom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und 165. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung einer elektrischen Doppelfreileitung von dem vom Relchsfiskus errichteten Schalthaus in Bitterfeld nach mem von dem Eleltrizitätgwerk Sachsen⸗Anhalt bei dem Kraft= werk in Gröbers (Saalkreis) zu errichtenden 3 An⸗ wendung findet, nachdem der Gesellschaft für Kra tübertragung, G. m. b. H. in Berlin, das Entelgnungtrecht für den Bau der Leitung durch den Erlaß vom 26. August 1919 verliehen worden ist.
Berlin, den 17. September 1919. Die Preußische Staats regie ;
ᷣ . ischbe k. Braun. Haenis ir ld; , ne Oeser. Steger wald.
Finanzministerium.
Oberfinanzrat Tiesler ect fie flion Hannover verliehen worden.
Berlin verliehen worden. Ministerium des Innern.
X und VIII ist eine große Anzahl noch nicht zur Einlösung
Stellvertreter bes Regiermngspräsidenten im Bezirksausschusse f
Süde kum.
ãside r Oberzolldireltion Posen, Geheimen . deis 3 Stelle des Präfidenien der
Dem Ohberregierunggrat Nebelung aus Cassel ist die frei geworbene Gberregierungsratsftelle bel der Oberzolldirektion
das Landratsamt im
Landratsamt im Kreise Norder⸗Dithmarschen, dem Landrat Müser das Landratsamt im Kreise Biedenkopf, dem Landrat don Reden das Landratsamt im Kreise Lübben, dem Landrat Dr. Simon das Landratsamt im Kreise Gumbinnen, dem Landrat Windels das Landratsamt im Kreise Osterode a. Harz übertragen worden.
Ju st izministerium. Dem Direktor im Justizministerim, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Bourwieg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. . 962. voriragende Rat, Wirkliche Geheime Obersustizrat Geißler ist zum Direktor im Justizministerium ernannt. Der Oberlandesgerichtsrat, Geheime Justizrat Koppers in Naumburg a. S. ist zum Senatspräfidenten bei dem Ober⸗ landesgericht daselbst ernannt. k a Land erichtsrat Dr. Möller in Schweidnitz ist zum Landgerichis direktor in Breslau ernannt. Dem TLandgerichtsrat, Geheimen Justizrat von Meurers in Cöln und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Bra⸗ migk in Frankfurt a. O. ist die nachgesuchte Dien stentlassung mit Ruhegehalt erteilt. . en, ,. Kaltenbach bei dem Amtsgerichte Berlin-Mitte und Zitz ke in Bütow ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung erteilt. . . Amtsgerichtsrat, Geheime Jäustizrat Siegel in Han⸗ novber und die Amlsgerichtsräte Buchholz in Seelow und Dr. Ebenfeld in Neuwied sind gestarhen. Versetzt find: der Landgerichtsrat Hans Müller in Thorn nach Danzig, der Amisgerichtsrat Dr. Hof in Herford nach Quedlinburg, der Lanbrichter von Zastrow bei dem Land⸗ gericht: TI in Berlin nach Glatz, der Landrichter Reinke in Duisburg nach Greifswald. Die Nersetzung detz Landrichters Hansen bel dem Land⸗ gerichte I in Berlin nach Cöln (IhiBl. S. 295) ist zurück⸗ genommen.
Es sind ernannt: der Staatsanwalt Dr. Falck von der Staassanwalischaft des Landgerichts 1 in Berlin zum KLand⸗ richter bei dem Lanbgerichte I in Berlin, der Bezirtsrichter und stellvertretende Oberrlchter bei dem Gouvernement don Deutsch Südwestafrika, frühere Landrichter Mattheus jum Tanbrichter in Hanau, der elsaß⸗lothringische Laudrichter Kuchenbecker aus Saargemünd zum Amtsrichter in Saar⸗
brücken. Zu Amtsrichtern sind ernannt: die Gerichts assessoren
Pieper bel dem Amtsgerichte Berlin⸗Mitte, Kurt Stiller in
Winzig, Dr. Rah ser in Dülken, Meist ring und Scheibe in Magdeburg, Dr. Kurt Ebert in Pölitz i, Pom.
Dem Ersten Staalzanwalt, Geheimen Justisrat Naum ann in Frankfurt a. O. ist die nachgefuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. .
. 9 Rechtganwälte und Notare Geheimer Jultizrat Grieser in Kolberg und Justizrat Deegen in Saalfeld Ostpr) sowie der Rechtsanwalt Julius Levy in Berlin sind gestorben.
Dem Notar, Justizrat Schultz in Illehne ist 9 Amts sitz in Schivelbein, hem iotar Konietzko in Groß Wartenberg ist der Amtssitz in Seelow angewiesen.
Zu Notaren sind erngant die Rechtsanwälte: Justlʒ⸗ hi s Justizrat Isidor Todten kopf., Sieg; fried Chodzietzn er, Dr. Berahard Guischard, Dr. Karl Horn, Walther Thiede und Hermann Weck in Char lotten⸗ burg, Paul Probst und Dr. Karl Schaper in Berlin⸗Lichler⸗
Busse in . döhler, Lothar Spenner u . ͤ . agb Hellmuth wa n in Rummelsburg i. Pomm., Jo⸗ hannes Schilcke in ZJonow. . . ; 9 ö. Liste nen. anwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Neitzke bei ben Landgerichten L, II und 11 in Berlin, Alfred Jansen bei dem Lanhgerichte I. in Berlin, Dr. Kristéller unb Dr. von Rieben bei dem Land— gerichte II in Berlin, Weck bei dem dond erich, in Trier, Dr. Karl Frank bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Frankfürt a. M., Manheim bei dem Ante gericht und dem Landgericht in Posen, Gerner bei dem Amtsgericht in Zullichau, Konletz ko bei dem Amtsgen in Groß Warten⸗ berg, Wiedenroth bei dem Amtsgericht in Melsungen; Dr. Steinhaus bel dem Amtsgericht in Gronau . Westf. Juslizrat Schultz und Völler bei dem Amtsgericht in il . . die Liste der Rechlsanmräle sind eingetragen; die Rechlxanwälte Kurt Ehrlich aus Magdeburg hei, dem Dent gericht JI in Berlin, Dr. Kü n vom Amte gericht in Char⸗ lottenburg zugleich bei dein Landgerichte III lu Berlin mit dem Wohnsitz in Berlin-⸗Wämersders, Ver. olf Schneider aus Pofen bei dem Landgericht in rer 1 Dr, Hedding aus Ronsdorf bei dem Landgericht in Cöln, W, Steinhaus aus Gronau i. Westf. bei dem Landgericht in Münster i. Westf., Dr. Herrmann aus Tilsit und Dr. Loesdau aus Narien⸗ werder bei dem Amtsgericht und, dem Landgericht in Danzig, Lejeune aus Kolmar i. P. bei dem Amtsgericht in Freien⸗ walde a. O., Alfred Jan sen aus Berlin bei dem Amte⸗ gericht in Reppen. Konie tzko aus Groß Wartenberg bel Tem Amisgericht in Seelow, Dr. Beis ner aus Hannober bei dem Amtsgericht in Groß Wartenberg, Hlenkle aus Bromberg bei dem Ums geri ch in Stuhm, Justizrat Schultz aus Filehne bei dem i, ,, in Schivelbein, der frühere Rechtsanwalt Ernst Weiler bei em miisgerichl und dem Landgericht in Cöln, der Notar Litter⸗ cheid in Lindlar bei zem Amtsgericht daselbst, die Gerichts assessoren Arthur Kauffmann bei dem DOberlandes ö in Frankfurt a. M.. De. Beutner bei dem Landgericht Lin erlin, Dr. Erwin Rahm er bei dem Lanericht IIILin , Dr. Kreßner bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in 65. Dr. Hermann Baecker bei den An stsgericht und dem Land⸗ gericht in Duigburg, Arnold Kahn bei, dem Amte gericht und dem Landgericht in Wies baden, die früheren ,, Dr. Hugo Israel bei dem Landgericht Lin Berlin, Dr. Trost bei dem Amtsgericht in Forst i. Lausitz. . Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referendare Rudolf Nothmann, Dr. Alfred Sa 8, Martin Sonnen- burg, Dr. Paschke im Bezirke des Kam mergerichts Dr. Zeitzschel im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Breelän, Kleim im Bezirke des Oberlandesgerichis zu Cassel,
Dem Landrat Dr. Ahrendts ist
Sch licke.
ise Landrat Dr. Fritzschen das Landrats= 32 , dem 6 Dr. Kracht das
Dr. Gruber im Bezirte des Oberlandesgerichts zu Celle, Deu ster, August Wagner, Sehn, Dr. Heidland im
Personen vom habe ich LIotrenburg, Augshurgerstr 73, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit G en ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigke
betrieb unt ersagt.
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG babe i Charlottenburg, heutigen Tage den Handel mit G Lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Dan delsbetrieb un tersagt.
Bezirke des Oberlandesgerichts zu Cõln, Dr. Beck im Bezirke Des Oberlandesgerichts zu Marienwerderz Dr. Karl Frank, Dr. Dolge im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Stettin,
Aus dem Justizdienste sind geschieden: die Gerichtsassessoren Werner Friedrich und Friedrich Maaß infolge ihrer Er⸗ nennung zu Regierungsassessoren und Uebernahme in die allge⸗ meine Staatsverwaltung, Dr. Schatz infolge seiner Ernennung zum Regierungtzassessor und Uebernahme in die Verwaltung Der direkten Steuern.
Den Gerichtsassessoren von Reden und Dr. Wöstendiek ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.
Mini steri um für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Kreistierarzt Raebiger ist von Bielefeld nach Springe und der Kreistierarzt Dr. Hohmann von Springe nach Bielefeld versetzt worden.
Oberrechnungskammer.
Der bisherige Geheime Registrator bei der Oberrechnungs⸗ kammer Brandt ist zum Geheimen Rechnungsrevisor bei dieser Behörde ernannt worden.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Auslosung derjenigen Serie der auslosbaren 4zinsigen preußischen Schatzanweisungen von 1914 erster und zweiter Ausgabe, die am 1. April 1920 zur Rückzahlung gelangen soll, ist die ᷣ
Serie sechzehn gezogen worden.
Die zu dieser Serie gehörigen Schatzanweisungen der ersten und der zweiten Ausgabe werden den Besitzern zum 1 April 1929 mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge dieser Schatzanweisungen gegen Quittung und Rückgabe der Schuldurkünden und der nach dem Zeltpunkte Der Rückzahlung fällig werdenden Zinsscheine Nr. 13 bis 32 bet der Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Tauhen⸗ straße 29, zu erheben. Diese Kasse ist merktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen, der Kreiskasse 1 in Frankfurt a. M., der Krelskasse 1 in Dortmund und den Kreiskassen in Altona, Hagen, Duisburg und Elberfeld. Die Wertpapiere können diesen Stellen schon vom 1. März 1920 ab eingerelcht werden, die sie der Staats⸗ schuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach der Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1920 ab zu bewirken haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermittlungs⸗ ellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeits tage abgehoben werden, wenn die Schatzanweisung der Vermittlungsstelle wenigstens 2 Wochen vorher ein⸗ gereicht wird.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten Mit dem 31. März 1920 hört die Verzinsung der gekündigten Schatzanweisungen auf.
Vordrucke zu den ,, werden von saämtlichen Ein⸗ lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.
Von den zum J. April 1915, 1. April 1916, 1. April 1917, 1 April 1918 und 1. April 1919 gekündigten Schatzanwessungen
der Serien Vl, Il, VIII, XV und V ist eine große Anzahl noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden. werden aufgefordert, dies zur Vermeidung weiteren Zins verlustes schleunnigst zu tun.
Die Inhaber
Berlin, den 3. Oktober 1913. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bektanntmachung. Der Frau Julie Kaufmann, geb. Chalm, Lottum—
straße 18a, habe ich die Wiederaufnahme des durch Ver⸗ fügung vom 25. September 1917 (R. A. Nr. 238, Amtsblatt Stück 41) untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ be ondere mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 253. September 1915 (RGGl. S. 605) durch Verfügung vom heutigen gestattet.
Berlin, den 17. September 1919.
Landespolizeiamt beim Staatskom missar für Vollsernährung. J. V.: Dr. Falck.
—
Bekanntmachung. Dem Händler Bernhard Amshoff in Ahle ist wegen
,,, der Handel mit Butter, Giern,
Geflügel und Gemüse auf Grund der Bekannt“
machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 unter sagt. Der Genannte hat die durch 3 , , ,. baren 9 ür die im 51 der obengenannten Verordnung vorgeschriebenen öffent⸗ lichen Bekanntmachungen, selbst zu erstatten. f
uslagen, insbesondere die Gebühren
Ahaus, den 18. September 1919. Der Landrat. Frhr. von Schorlemer - Alst, Geheimer Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger andel vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 663) dem Schankwirt Wilhelm Schimonsky in Char⸗—
it in bezug auf diesen Handels
Berlin, den 16. September 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. J. A.. Wodt ke. . .
—
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger l. S. 663) den Schankwirten Max und Kurt Haufchtld in Bundesallee 12, durch Verfügung vom Gegenständen des täg«
Berlin O. 27, den 16. September 1919.
Tandespolizeiamt beim Stagtskommissar für Volkzernährung. . J. A.: Dr. Wodtke.
⸗ Bekanntmachung.
* Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 e S. 6063) babe ich dem Schankwirt Walter Qanco in Berlin“ Schöneberg, Stübbenstraße 1, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be— darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 27. September 1919. Landespolizeiamt beim Staate semmiffar für Volksernährung. ——
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässig Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 6063) habe ich dem Cochankwirt Arno Bräu de in Charlottenburg, Kaiserdamm 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 29. September 1919. Landespolizeiamt beim Staat skommissar für Volksernährung. J. V: Dr. Fal ck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Pesonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) babe ich der Schankwirtin Marie Arpadi, geb. Eibisch, zu Berlin, Oranienburgerstraße 45, und Siegfried Arpadi zu Berlin, Friedrichstraße 114, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be- darfs wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 29. September 1919.
Landespolizeiamt beim Staatskoemmissar für Volkgernährung.
J. V.: Dr. Faldck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuderlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 zeGBXI. S. 665) habe ich dem Schankwirt Moses Krämer recte Burg in Berlin, Jägerstraße 11, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be— darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelabetrieb untersagt.
Berlin, den 29. September 1919.
Landespolizelamt beim Staatgkommissar für Volksernährung.
J b,, D, n gk,
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich dem Schantwtrt Kurt Mohr in Berlin⸗Schöne⸗ berg, Motzstt. 65,6, und dem Geschäftsführer Hans Starzengruber in Berlin, Bülowstr. S0, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.
Berlin, den 1. Oktober 191.
Landespolizciamt be n Staate kommissar für Volksernährung.
C
J. V.: Or Faldck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich dem Schankwirt Paul Ostermann in Charlotten⸗ burg, Augsburgerstr. 6, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf die sen Handelsbetrieb un tersagt.
Berlin, den 1. Oktober 1919. Landespolizeiamt beim Staate kommissar für Volksernährung. kw
Bekanntmachung. Dem Viehhändler Richardt Conradt sowie dem Pferdeschlachter Ludwig Hoodz, beide in Soltau, ist wegen Unzuverlässigkelt auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jeglicher Handel mit Vieh und Pferden untersagt worden. Soltau, den 29. September 1919.
Der Landrat. J. V.: Harder, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.
S. 357) ist bekanntgemacht:
der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 8. April 1919,
hetreffend die Genehmigung der Errichtung der Stadtschaft der Provinz
Hannover, durch die Amtsblätter,
der Regierung in Hannover Nr. 28, Sonderbeilage, ausgegeben am 12. Juli 1919,
der Regierung in Hildesheim Nr. 29, Sonderbeilage, ausgegeben am 19. Juli 1919,
der Regierung in Lüneburg Nr. 30, Sonderbeilage, ausgegeben am 26. Juli 1516,
der Regierung in Stade Nr. 29, Sonderbeilage, ausgegeben am 19. Juli 1919,
der Regierung in Osnabrück Nr. 29, Sonderbeilage, ausgegeben am 19. Juli 1919, und
der Regierung in Aurich Nr. 28, Sonderbeilage, ausgegeben am 12. Juli 1919.
—
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.]
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
In der am 4. Oktober 1919 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ verkehrsministers Dr. Bell abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde der Ergänzung des E s des Haus⸗ halts des Reichsschatzministeriums zugestimmt.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Justizwesen und für Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.
— —
; Der Professor Dr. Richard Delbrück ist dem, Wolffschen Telegraphenbüro⸗ zufolge zum deutschen Kommissar für die Ausführung und Auslegung des deussch⸗polnischen Vertrags vom 1. Oltober 1919 über die Entlassung festgehaltener Per⸗ 1 ee u ch . — worden.
elbrück hat sich bereits zur Erfüllung seiner Auf⸗ gabe nach Posen begeben. ) .
In der Frage der Räumung des Baltikums ist dem General Nub ant, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende Note für die Entente übergeben worden:
In Erwiderung der Note 1755 G. vom 28. 9. legt die Deutsche Regierung den größten Wert auf Re Feststellung, das sie dauernd auf das energischste bemüht ist, die Truppen aus dem Baltikum und aus Litauen herauszuziehen. Sie hat zu diesem Zwecke unter anderem am 25. September des Jahres angeordnet, daß den Truppenteilen, die dem Abmarschbefehle keine Folge leisten, die Lößnung sowie alle künftigen Versorgungsansprüche gesperrt werden. Um fernerhin jeglichen * zu verhindern, wurde die deutsche Grenze gegen Kurland geschlossen und Befehl gegeben. auf Truppen, die trotzdem diese Linie zu überschreiten versuchen, zu schießzen. Auch ist jeder Nachschuh an Munitton strengstens untersagt. Genera Graf von der Goltz ist von seinem Posten abberufen worden. An seiner Stelle übernimmt bis zur völligen Durchführung des Rück. transports Generalleutnant von Eberhardt den Oberbefehl über sämtliche noch östlich der Relchs grenze befindlichen Truphen. Schließlich hat die deutsche Reglerung an die Truppen einen Aufruf erlassen, der sie zur Pflicht zurückruft und ihnen eindringlich vorstelst, welche ungbsehbaren Gefghren und Leiden sie auf ihre Volksgenoffen heraufbeschwören, wenn sie in ihrem Ungehorsam beharren.
Alle diese Maßregeln sollten die Deutsche Regierung auch in dem Urteil der alliierten und assoztierten Regierungen vor dem un⸗ berechtigten Vorwurf schützen, daß sie die Widersetz lichkeit der deutschen Truppen als Vorwand benutze, um ihre Verpflichtung zur Räumung der ehemals russischen Geblete unerfüllt zu . ie alliierten und assoztierten Regierungen haben hinreichenden Einblick in die durch den Friedensvertrag bedingte Lage Deutschlands, um zugeben zu müssen, daß der deutschen Regierung weitere militärische Zwangsmittel nicht zu 486 6 - denhscher
Was den Eintritt deutscher Truppen in russische Formationen betrifft, so steht die deutsche Negierung diesem ,. durchaus ablehnend gegenüber; sie bat ihre Auffassung den Beteiligien auch wiederholt unzweideutig zum Ausdruck gebracht. Irgend eine Er⸗ mächtlgung zu einem solchen Uebertritt hat sie niemals gegeben.
Die Deutsche Regierung hat den festen Willen, alles zu tun, was in ihren Kräften steht, um einer Räumungspflicht nachzukommen. Ste muß guf das schärfste Verwahrung dagegen einlegen, daß in der Note des Marschalls Foch Zwangsmaßregeln angedroht werden, die bezwecken, Deutschland durch eine Erneuerung der Blocfade die Lebensmittelzufuhr abzuschneiden. Die alliterten und affoziterten , dürften nicht vergessen haben, daß gerade die Hunger blockade nicht nur den Tod Hunderttausender Frauen, Kinder and Kranken verschuldet, sondern auch durch Schwächung der Arbeitsfähig⸗ keit infolge chronischer Unterernährung nicht zum gertngsten Teile die Zersetzungserscheinungen verschuldet hat, unter denen Beutschland zur ö. * qe . . b lmeh
ie Deutsche Regierung gibt vielmehr der zuversichtlichen Er—⸗ wartung Ausdruck, daß die alliierten und . ö. en ihren guten Willen anerkennen und dementsprechend von den unmen ch⸗ lichen Kriegsmaßnahmen gegen die deutsche Zivilbevölkerung, die doch ite e f i eine Nit ld an dem Verhalten der Truppen im Osten trifft, Abstand nehmen werden. Um aber auch ben alliierten und assoziierten Regierungen die Möglichkeit zu geben, sich von dem nachhrücklichen Ernst ihres Vorgehens zu überzeugen, ersucht die Deutsche Regierung dieselben, mit ihr in die Be⸗ ratung der notwendigen Maßnahmen einzutreten. Zu diesem Zweck schlägt, sie die schleunige Bildung einer aus deutschen Vertretern einerseits und alliierten und assoztierten Vertretern andererselts ge⸗ bildeten Kommission vor. Nach Ansicht der Deutschen Regierung wäre deren Aufgabe, nach Prüfung der Sachlage, die Maßnahmen zur schleunigen Burgh führung zu treffen, zu überwg und durch⸗ zusetzen. Die Deutsche Regierung bittet, ihr eine baldige diesbezüg⸗ liche Mitteilung zugehen zu lassen.
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Der Reichswehrminister Noske hat laut Meldung des
„Wolffschen Telegrophenbüros“ folgende Befehle erlassen: I. An A. O. K. Nord.
Im Hinblick auf, die verschärften Forderungen der Entente muß jede Rücksicht auf einen erneuten Einbruch der Bolschewisten in Lettland hinter der beschleunigten Räumung des Baltikums zurück— treten. Alle g n, des 6. Reservekorps sind zu belehren, daß es ihre Pflicht ist, durch Gehorsam gegen die Befehle der Reichs- regierung die Heimat vor den von der Entente bereits eingeleiteten folgenschweren Maßnahmen zu bewahren.
Es wird daher in Ergänzung des Besehls vom 30. September na, . T des Reservek si
ruppen 6. Reservekorps sind unverzüglich mit Bahn und nian bis in Gegend Schaulen garn , 69 Die Bahn ist höerbei in erster Linie für Abtransport von Material zu benutzen. Von Schaulen aus ist die geschlossene Trangportbewegung der gesamten Truppen nach Deutschland einzuleiten, Munltion und Kriegsgerät, dag, ohne den Abmarsch der Truppen zu verzögern, nicht abhefördert werden kann, zu vernichten, soweit die 90 r vorliegt, daß es den Bolschewisten zugute kommt. Hierbei und bel dem Rück— marsch der Truppen sind alle Zerstörungen oder Beschädigungen von ,,, . Eisenbahnen, Brücken und sonstigem staatlichen oder privaten Eigentum unbedingt zu vermeiden, soweit nicht n. Rückficht auf eine etwaige Gefechtslage Abweichung er⸗ ordert.
2) General Graf von der Goltz hat die zu 1“ notwendigen Be⸗ fehle zu erlassen und die Bewegung vor der Uebergabe der era e. an , 8 ö cell
n Heeregangehörigen, em Abmar nicht e leisten, sind keine Gebührnisse mehr zu zahlen. a n .
II. A. O. K. Nord ⸗Kolberg.
Sämtlichen unterstellten Truppen, insbesondere denen im = kum, telegraphisch befehlen: Uebertritt in russische Dienste ist verßoten. Bisher übergetretene Deutsche, sind durch Vermittlung ruffischer Kommandostellen zur Rückkehr in deutsche Focmationen aufzufordern. Rückkehrer sind wegen vorherigen Uebertritts zu den Russen nicht nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen. Uebertritt von heute ab straf⸗ bar, Nichtrückkehr bringt Verlust aller deutschen Ansprüche mit sich.
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Eine aus Amsterdam stammende Na ü nach einer Information, die dem Büro 6 22 .
on Gewerkschaftbundes . worden sei, Deulschland und DOesterr eich eine offizielle Erklärung übermittelt worden wäre, nach der die Delegierten 2 und Desterreichs an der Internationalen Arbeitskonferenz in Wa , . würden teilnehmen können. Ferner sei den en Vorsitzenden Jouhaux und Martens von der fr bezw. der belgischen i er, mlt 3 * nf 23 8 erenz elben haben würden, wie die Delegierten der anderen Länder. In dem Schreiben, das dem Vorsitzenden der Deutschen
en, in Versailles übermittelt wurde, heißt es daß die Zulassung deutscher und dsterreichischer Dele⸗
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