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welsen. Die preußische Regierung war zu der Handlung zuständig, und die Beschlagnahme ist zu Recht geschehen, umso mehr, als die davon Betroffenen sich mit ihr abgefunden haben, und iwar nicht nur durch konkludente Handlungen, sondern expressis verbis. Vo- lenti non fit injuria! Wer einverstanden ist, kann sich nicht be⸗ schweren. (Zuruf) — Das ist hier auch nicht nur eine Handlung des öffentlichen Rechts, sondern sie ist in specie eine Handlung des privaten Rechts bei der demjenigen, dem Unrecht zugefügt wäre, der Weg zum ordentlichen Richter jederzeit offen gestanden hätte. (Zuruf rechts.) — Ich war schon einmal in einem Kolleg und habe es, glaube ich, nicht ganz ohne Erfolg besucht.
Ich möchte nun noch einige Bemerkungen jzu dem machen, was hier in der Beratung zum Ausdruck gekommen ist. Herr Dr. Rosen⸗ feld hat sich darüber beschwert, daß eine Beratung mit den Parteien des Hauses unter Ausschluß seiner Partei stattgefunden hätte. Er ist darüber nicht recht unterrichtet. Es hat sich lediglich um eine ganz freie, private Aussprache zwischen Mitgliedern der Regierung und einigen Mitgliedern der Mehrheittparteien gehandelt. (Zuruf.) — Nein, die Rechte war nicht dabei. Es war auch nicht etwa eine ge— ordnete Parteivertretung, sondern es waren die Herren erschienen, die sich daran beteiligen wollten. Eine solche Besprechung ist jeden Augenblick zulässig, und dagegen ist jweifellos nichts einzuwenden.
Der Herr Berichter hat dann darauf aufmerksam ge— macht, daß ich in jener Beratung im Juni über die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung angekündigt hätte, es würde demnächst die Vorlage über die Auseinandersetzung an das Haus ge⸗ langen. Das ist richtig. Damals war aber die Arbeit der von der Regierung eingesetzten Kommission, die den Rechtscharatter der ein⸗ zelnen Besitzteile ju untersuchen hatte, noch nicht abgeschlossen. Nach den mir gewordenen Mitteilungen durfte ich damals hoffen, daß diese Arbeit rasch beendet weiden würde. Es haben sich aber — ium Teil wegen Ueberlastung der damit beauftragten Männer — Ver— zögerungen ergeben, so daß diese ungemein schwierige Arbeit erst vor ganz kurzer Frist abgeschlossen werden konnte. Inzwischen hat die Kommission einen Vergleichtvorschlag gemacht. Ich habe ihn auch gelesen und kann Herrn Dr. Rosenfeld erklären, daß auch in diesem Vergleichsvorschlag von den 170 Millionen kein Buchstabe steht. (SZuruf.) — Es ist darin auch gar keine Summe genannt. Eg sind darin offene Stellen für das Ergebnis des Auseinandersetzungs— verfahrens. (Heiterkeit Ich kann Ihnen beim besten Willen nicht anders dienen, als daß ich diese Tatsache feststelle. Der Herr Minister⸗ präsident hat bereits angeordnet, daß in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Staatsministeriums die Augzeinandersetzung Gegenstand der Beratung sein soll, und dann steht nichts im Wege, daß alsbald das Haus damit befaßt wird.
Die Bekanntmachung wird genehmigt, ebenso eine Reihe weiterer Verordnungen ohne Erörterung.
Die Verorduung vom 24. Januar über die anderweite Regelung des Gemeindewahlrechts erklärt
Abg. Rippel (D. Nat.) nicht genehmigen zu können. Es sei eine Mißachtung der Volkspertretung geweien, diese Verordnung noch zwei Tage vor der Wahl der Landesversammlung zu erlassen. Die damalige sogenannte Regieiung babe bei ihrer gesetzgeberischen Schnellschusterei eine Verordnung justande gebracht, die schon wenige Tage später revidiert und ergänzt werden mußte.
Finanzminister Dr. Südekum: Ich bitte das Hohe Haus, meine Verwahrung gegen die Worte des Herrn Abg. Rippel ent— gegennehmen zu wollen. Herr Rippel hat gesagt, daß sich in der späten Herausgabe dieser Verordnungen eine Mißachtung der Ne⸗ gierung gegenüber der Volkövertretung ausdrücke. (Sehr richtig! rechts. — Daz ist sehr unrichtig. Die Beweggründe für den späten Erlaß dieser Verordnung über das Gemeindewahlrecht leuchten ein; es war vorauszusehen, daß dleses Hohe Haus, einmal versammelt, noch lange Zeit brauchen würde, bevor es an die Verabschiedung eines Gesetzes über die Reform des Gemeindewahlrechts gehen könnte. In der Zwischenzeit hätten die Wablen nach altem Recht statt— finden müssen. Das war, wenn man nicht das Land bis aufs äußerste erregen wollte, vollkommen unmöglich. (Zustimmung links.) Man müßte so blind sein, wie manche Politiker der Rechten mindestens früher es gewesen sind, wenn man dies hätte verkennen wollen.
Der Herr Abg. Rippel hat wegwerfend von der „sogenannten“ Re—⸗ gierung gesprochen. Die Regierung brauche ich gegen diese Art von Worten kaum ju verteidigen. (Lebhafte Zustimmung links.) Ich glaube, daß sie in ihrem Ausmaß den Vergleich mit den Regierungen, die der Partei des Herrn Abg. Rippel entnommen waren, noch sehr wohl aushalten kann. (Sehr Cut! links. — Widerspruch und Zurufe rechts — Es gab keine Parteien in der früheren Regierung? D. h. es gab nie einen Mann in der Regierung der nicht Ihrer Partei angehörte! (Zustimmung linls — Widerspruch und Zurufe rechts.) — Reden Sie doch nicht von Ihrer deutschnationalen Volkspartei! Das war und ist und bleibt die biedere alte konservative Partei. (Sehr richtig! links.)
Wenn Herr Abgeordneter Rippel sich in dem Worte gefällt, daß es sich damals um eine gesetzgeberische Schnellschusterei gehandelt habe, so kann ich ihm darauf nur erwidern: Besser schnell als gar— nicht! Selbst auf die Gefahr hin, daß bei einer solchen eiligen Handlung — um die drehte es sich — ein Fehler gemacht würde! Das steht schon in der preußischen Felddienstordnung, daß es im Augenblick der Gefahr in der Hauptsache darauf ankommt, daß über— haupt etwas geschieht, auch auf die Gefahr, daß man sich bei der zu treffenden Maßnahme einmal vergreift. Worauf es damals ankam, war die Reform des Gemeindewahlrechts, und das ist erreicht worden. Ob in einem kleinen Nebenpunkte über die Propinz Hannover oder Schleswig-Holstein die Verordnung nachher noch ergänzt werden mußte oder nicht, ist völlig untergeordnet, beinahe belanglos. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.)
Die Verordnung wird genehmigt.
In der Verordnung, betreffend die Zusammensetzung der Kreistage usw. beanstandet Abg. Dr. Leid ig (D. Vp.) den 8. 12. ber die Regierung ermächtigt, auch die Landräte zu „sozialisieren“ und beantragt dessen Streichung. .
Der Antrag wird abgelehnt, die Verordnung genehmigt.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs über weitere Beihilfen zu Kriegswohlfahrtsausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie zur Verbilligung von Lebens— mitteln. Die Vorlage verlangt einen Kredit von weiteren 550 Millionen Mark, von welchem 500 Millionen das vom Staate zu tragende Drittel der Kosten der großen Lebens— mittelverbilligungsaktion darstellen, während 56 Millionen be⸗
dürftigen Gemeinden zukommen sollen, die das auf sie 332 Drittel nicht voll auf sich zu nehmen imstande sind.
Abg. Dallmer (D. Nat.): Die Vorlage bedeutet eine gewisse Mißachkung des hohen Hauses, denn das Geld ist schon ausgegeben. Wir werden ihr ja zustimmen müssen. Aber es sollten doch wirklich andere Wege gesucht werden, um aus der Lebensmittelteuerung herauszukommen. Eins dieser Mittel ist die Wiedereinführung der Freiwirtschaft.
Abg. Schnackenburg (Dem.): 50 Millionen stützung der leistungsschwachen Städte ist viel zu wenig. lage bedarf einer besonders sorgfältigen Ausschußberatung.
Abg. Dr. Weyl (U. Soz.) beantragt Verweisung an den Ge⸗ meindeausschuß und legt dann ausführlich die Notlage der Gemeinden dar, denen der Krieg und die Kriegsolgen immer neue Aufgaben und Lasten aufgewäljt hätten, die schließlich zur völligen Zerrüttung ihrer Finanzen führen müßten. Die Aufwendung von 14 Milliarden habe zu einer maßgeblichen Verbilligung der Lebenshaltung nicht geführt. Den Städten imüsse viel weitherziger und umfangreicher zu Hilfe ge— kommen werden.
Finanzminister Dr. Südekum: Meine Damen und Herren! Der erste Herr Redner aus dem Hause, Herr Dallmer, hat gesagt, die Vorlage auf Druck Nr. 853 stelle eine Mißachtung des Etatsrechts dieses hohen Hauses dar, denn das Geld, dag darin gefordert werde, sei bereits ausgegeben. Das ist formal richtig. Aber ich mache darauf aufmeiksam, daß aus diesem hohen Hause durch einen be— sonderen Antrag bei Beratung der Eisenbahnerforderungen im Juni d. J, die Regierung ausdrücklich auf diesen Weg der Ver— billigung der Lebensmittelversorgung hingewiesen worden ist, (sehr richtig! b. d. Sz.), und ich mache weiter darauf aufmerksam, daß wir damals nicht frei handelten, sondern durch die Reichmregierung vor vollendete Talsachen gestellt wurden. Die Reichsregierung hat im Anfang Juni, als dieses Haus nicht versammelt war, den Beschluß gefaßt, zu einer großen Verbilligungsaktien zu schreiten, und erklärte damals mit dürren Worten, sie könne das nur tun, wenn die Staaten mindestens ein Drittel der Kosten dieser Aktion leisten würden. Wie die Dinge standen — Sie erinnern sich der sehr schwierigen Situation in unserm Verkehrswesen —, sah sich die Staatsregierung außerstande, das An— gebot der Reichsregierung abzulehnen.
Ich habe damals in den Verhandlungen in Weimar im übrigen ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß weder dem Reich noch dem Staat ein gesetzliches Mittel zu Gebote stehe, die Städte, Ge— meinden und Kommunalverränd⸗ an dieser Aktion zu beteiligen; aber die Reichgzregierung glaubte dech an der Diittelung jwischen Reich, Ländern und Gemeinden festhalten zu sollen, weil sie sich sagte, daß angesichts der Not der Zeit die Selbstverwaltungtkörperschaften an diesem formalen Mangel keinen Anstoß nehmen würden, und zwar der Sache wegen, um Ruhe und Ordnung im Lande aufrechterhalten zu können. Das ist auch geschehen. Der Städtetag und die übrigen Vertretungskörperschaften der Kommunalverbände haben sich mit einem formalen Protest, der durchaus angebracht und verstänolich ist, mit der Sache abgefunden, so daß die Aktion läuft.
Nun sagt Herr Abg. Dr. Weyl, um darauf gleich zu sprechen zu kommen, der Gesetzeniwurf gehe eigentlich unter falscher Flagge, denn er fordere das Geld doch nur für den Staat, obschon in der Ueberschrift stehe „Beihilfen zu Krieaswohlfahrttzaufgaben der Ge— meinden und Gemeindeverbände“. Eg sind nicht die ganzen 500 Mil— lionen für die Verbilligung der Lebensmittel verbraucht worden; denn eine Reihe von Gemeinden hat aus ganz verschiedenen Motiven, deren Erörterung hier zu weit fübren würde, diese Maßnahmen überhaupt nicht ausgefübrt. Ich verweise darauf, daß große Gemeinden sich mit auslaändischen und inländischen Lebensmitteln ju sehr hohen Preisen noch so erheblich eingedeckt hatten, daß sie erklärten: wir können ausländische Lebensmittel jent nicht zu ermäßigten Preisen verkaufen, weil wir dann die großen Vorräte, die wir mit erheblichen Opfern beschafft haben, überhaupt nicht los werden würden. Wenn ich recht unterrichtet bin, ist das beispielsweise in Breslau geschehen. Ich weiß dies aber nicht genau und will mich deshalb nicht festlegen. Aus dem Umstande, daß die Aktion nicht überall und nicht überall gleichmäßig, nicht überall gleichzeitig und nicht überall in demselben Maße durchgeführt worden ist, erklärt sich auch, daß sie verschieden beurteilt wird, daß auf der einen Seite enthusiastische Verteldiger des Gedankens vorhanden sind und daß sich anderseits strenge Kritiker vorfinden.
Nicht ganz kann ich dem Herrn Abg. Weyl beistimmen, wenn er sagt, die Maßnahmen des Reicks, der Staatsregierung und der Ge— meinden zur Verbilligung der Leb:namittel hätten keinen Erfolg ge— zeitigt. Das ist nicht richtig. Es ist uns von überallher berichtet worden, daß namentlich die Veibilligung und die vermehrte Zufuhr von Fett einen sehr günstigen Einfluß auf die Hebung der Zufrieden heit, der Arbeltekraft und der Arbeitsfreudigkeit der Bevölkerung ausgeübt habe. (Zuruf: Aber nicht verbilligt) — Das ist etwas anderes. Es handelte sich nicht um eine Verbilligung der Lebens— haltung im ganzen — diese konnte nur indirekt erzielt werden —, sondein es handelte sich junächst um die Verbilligung einzelner Lebens mittel, die wir aus dem Ausland einführen müssen. Wenn Sie bedenken, daß heute ein Pfund amerikanischen Specks, gekauft in Rotterdam, uns etwa 22 bis 23 46 kostet, so werden Sie mir zugeben, daß es ganz sinnlos wäre, Speck zu diesem Preis in kom— munalen Verkaufsläden auszulegen; denn 95 oder g8 oo der Be— völkerung wären nicht im stande, sich ein Viertel Pfund zu kaufen Wenn es also möglich ist, mit Hilfe von Aufwendungen des Staats, des Reichs und der Gemeinden eine solche Veibilligung heibeizu— führen, daß man immerhin in sehr weiten Gegenden unseres Vaterlandes solchen amerikanischen Speck zu ? oder 8 „ einkaufen kann, so ist damit eine Erleichterung, wenn auch vielleicht noch keine Verbilligung der Lebenshaltung verbunden. Nun fehlt allerdings das tertium comparationis. Ganz genau wird man das nicht feststellen können; denn wir wissen nicht, wie die Kosten der Lebenshaltung sich gestaltet haben würden, wenn wir nicht die anderthalb Milliarden in der ge— schilderten Weise aufgewandt hätten. Ich glaube, eg ist ein erheb— licher Erfolg damit erzielt worden.
Die Bedenken, die gegen eine — ich möchte sagen: unfreiwillige — Beteiligung der Gemeinden an dieser Aktion sprechen, sind stark. Ich habe, wie ich schon sagte, in den Verhandlungen in Weimar aus— drücklich darauf hingewiesen. Der Erfolg ist, daß das Reich jetzt von einer Beteiligung der Gemeinden absieht. Das Nelch hat also durch die Tat zugestanden, daß es nicht angeht, ohne Befragung der Selbstverwaltungekörper über ihre Kasse zu verfügen, und ich hoffe daß die wirklich großzügige und noch viel weiter als bisher gehende Maßnahme des Reiches mit einem Aufwand von 34 Milliarden uns über die schweren Zeiten dieses Winters wirklich hinweabringen wird-
zur Unter⸗ Die Vor⸗
Der Abg. Schnackenburg beklagte ebenfalls, daß man die Städte
unfreiwillig an dieser Leistung beteiligt habe, und sogte, man habe
sie dadurch beinahe ruiniert. Ganz kann ich seine Klage nicht für
berechtigt ansehen. Denn wenn wir die Lebensmittelberbilligung nicht
unter Beteiligung der Städte durchgeführt hätten, so bin ich mir
vollkommen klar darüber, daß die Städte wenigstens einen Teil der
Beträge in anderer Form hätten leisten müssen, als Armenunter⸗
stützung oder in Form von Freitischen. Ob allerdings der ganze
Betrag dann in Frage käme, lasse ich dahingestellt. Aber, wie gesagt,
in dem jetzt zur Verwirklichung kommenden Plan sind die Städte
ganz ausgelassen.
Herr Abg. Dr. Weyl hat an mich in meiner Eigenschaft als
Kommunalpolitiker appelliert und mich aufgerufen: „Gedenket auch
der Städte!“ Er hat darauf hingewiesen, daß sich die Städte zum
Teil in einer sehr schwierigen Finanzlage befinden, nicht zu⸗
zuletzt deswegen, weil sie große Vorauslagen für das Reich bei der
Familienunterstützung leisten mußten, diese Vorauslagen zum Teil
noch nicht zurückerhalten und im übrigen einen erheblichen Zinsausfall
zu beklagen haben, weil das Reich bisher diesen Zinsausfall nicht
ersetzt habe. Ich stehe nicht an zu erklären, daß das Reich nach
meinem Empfinden und nach meiner Auffassung der Rechtslage auch
diesen Zingausfall zu decken haben wird. Wenn das Reich bisher nicht
alle Vorschüsse der Gemeinden auf diesem Gebiete abbürden konnte,
so erklärt sich das aus seiner gespannten Finanzlage und aut
dem Umstand, daß die Anforderungen an den Reichssäckel alles Dage⸗
wesene übersseigen, so daß auch da etwas kurz getreten werden
muß. Ich glaube aber annehmen zu können, daß das Reich, was in seinen Kräften steht, tut, um den Gemeinden gerecht zu werden. Denn Reichsregierung und Staatzregierung sind sich darin völlig einig — das trat auch bei der Verhandlung in Weimar klar zu Tage — wenn wir nicht die Gemeinden lebensfähig erhalten, wenn wir ihnen
nicht die Möglichkeit geben eines vielleicht langsamen, aber sicheren
Wiederaufbaues unseres jerstörten Volklebens müßten wir überhaupt auf eine gute Zukunft verzichten. (Sehr richtig!
Ich habe schon bei anderer Gelegenheit darauf aufmerksam ge⸗ mocht, daß mir namentlich die Bestimmungen des Friedensvertrages immer wieder den Gedanken nabebringen: es wird notwendig sein, viele Aufgaben, die in früheren Zeiten Reich und Staat übernommen und gelöst haben, heute von ihnen zu trennen und den Selbstver⸗ waltungskörpern zu übertragen, so zwar, daß dort die Aufgaben gelöst und die Mittel auch aufgebracht werden, die zur Lösung dieler Aufzaben notwendig werden. Ich glaube, daß wir mit einem kurzen Umweg doch zu diesem Ziel gelangen werden, wie ich überhaupt in der Förderung der Selbstverwaltung eine der wichtigsten Aufgaben der Staattregierung erblicke. Denn diejenige Staatsregierung wird nach meinen Begriffen die beste sein, die sich in der inneren Verwaltung sozusagen selbst überflüssig macht, die durch eine Förderung des Selbssperwaltungsgedankens und namentlich der Gefühle, die in einer ordentlichen Selbstverwaltung immer lebendig sein müssen, der Gefühle des Gemelnsinns und der Hingabe an das Gemeinwohl, ein Volk so zu leiten, daß es sich selbst führt, nicht erst noch geführt zu werden braucht. Diesen Gedanken einer hochgesteigerten, von großen Gesichlt⸗ punkten getragenen Selbstoerwaltung vermisse ich und habe ich dauernd in unserer Nabrungsmittelversorgung vermißt.
Ich habe mir bereits im September oder Oktober 1914 erlaubt, den damals in der Regierung stehenden Herren in einer Denkschrift über die vorautsichtliche Gestaltung der Nabrungsmittelversorqung nahe⸗ zultgen, daß wir zu einer gebundenen Wirtschaft übergehen müssen. Wir batten damalg noch keinen Zwang, wir hatten noch nicht die Brotkarte, wir batten noch nicht die Fleischkarte. Ich empfahl aber schon damals diese gebundene Wirtschaft, die eine feste Unterlage der Volktwirtschaft geben sollte, auf Selbstverwaltungskörper zu begründen, die einmal sich angliederten an die bereis vorhandenen Selbst⸗ verwaltungskörper, soweit sie öffentlichen Rechts sind, dann aber auch an ad ho ju schaffende Selbstverwaltungèkörper. Ich glaube, wir wären in unserer Nahrungsmittelversorgung besser gefahren, wenn wir eine gemeinsame Haftung der jusammenwohnenden und zusammenwirtschaftenden Landwirte konstruiert hätten in Verbindung wieder mit Selbstverwaltungskörperschaften der Konsumenten, die das, was auf dem Laude gebaut worden war, ihrerseits ju verteilen gehabt hätten. (Sehr richtig Das wäre wahrscheinlich besser gewesen. Eine Zwangsw.rtschaft, die sich nur auf den Polizisten und nur nach altem Muster auf den Kaffeeschnüffler stützen will, kann nicht so eistungsfähig sein wie eine Wittschaft, die getragen ist von dem Geiste der Solidaritat der Volksgenossen, die sagt: wir müssen hier nun einmal einer für alle einstehen. (Zuruf linkz: Das ist Sozialismus! — Jawohl, da ist eben Sozialismus. Das ist der Solidarismus, der jedem Sozialigmus zugrunde liegen muß. Man hat diesen Gedaaken damals nicht angenommen. Man glaubte ja, und das war das wesentliche Motir der Ablehnung, es lohne sich nicht, noch solche Versuche erst zu machen, da der Krieg voraussichtlich nur sehr kurze Zeit dauern würde. Aber man war auch vielleicht geistig nicht auf diesen Solidarismus eingestellt. Heute noch alles umzustellen — ich weiß nicht, ob die Möglichkeit dazu noch vorhanden ist. Jedenfalls aber, wie dem auch sei, darin müssen wir uns zusammenfinden, daß auf der einen Seite unser Volk die starke Verpflichtung zur Aibeit in sich fühlt — denn wir können mit Geldscheinea und mit unseren kümmerlichen Goldschatz natürlich die große Menge. von Nahrungsmitteln an das Ausland nicht bezahlen — (Sehr richtig!) Auf der anderen Seite aber auch muß in der Nahrungsmittel pro⸗ duzierenden Bevölkerung das Bewußisein lebendig werden: es geht uns allen herilich schlecht, und da ist es unmöglich, daß die einen auf Kosten der anderen sich besondere Vorteile sichern. Jede Arbeit ist ihres Lohnes wert; auch die Arbeit der Landwirtschaft muß so bezahlt werden, wie es sich gebührt. (Sehr richtig! rechte) Und wenn die Preise heute nicht ausreichen würden, ia, daran scheitert doch die Verbesserung nicht, sondern die Verbesserung scheitert daran, daß der Nahrungemittelspieltaum für die große Masse der Bevölke⸗ aung verengt wird durch den Schleichhandel, durch das Unrecht, welches begangen wird, nicht allein von der Landwirtschaft, sondern auch von dem nicht Landbau treibenden Teile der Bevölkerung. Da müssen wir einsetzen. Billig kann heute unsere Lebenshaltung nicht sein, soweit sie von der Gestaltung des freien Marktes beelnflußt wird, denn wir haben immer noch zu wenig Nahrungkmittel, als daß wir aus dem Vollen wirtschaften können. Auch heute noch ist das Problem, den Mangel zu organisieren,
und nicht den Ueberfluß. Aber billiger könnte unsere Lebens-
haltung sein, wenn es gelänge, dem Unrecht zu steuern, das darin besteht, daß es auf der einen Seite Leute gibt, die so viel Geld haben, um sich des Schleichhandels zu bedienen und sich besondeis etwas zu verschaffen, und auf der anderen Seite Leute, die gewillt sind, dem Schleichhandel Waren zu liefern. Wenn us nicht möglich gewesen ist, die genossenschaftlichen Selbstverwaltungskörperschaften, von denen ich eben sprach, für den Austausch von Lebensmitteln zwischen Land und Stadt zu organisieren, so sollte man doch die Ge— sinnung, die dem hätte zugrunde liegen müssen, pflegen. Wir sollten uns wirklich in diesen schweren Zeiten bei der Kohlennot, der Lebens—
r
Untersuchungssachen.
mittelknappheit und den Verkehrsstockungen sagen: dieses Volk wird
zugrunde gehen, wenn es nicht den Satz beherzigt: Einer für alle
und alle für einen. (Bravo!)
An der weiteren Debatte beteiligen sich noch die Abgg. Sprenger (8.), Limbertz (Soz), Dr. Leidig (D. Vp.) und Dr. Weyl (U. Soz.). Die Vorlage geht an den Gemeindeausschuß.
Nachdem noch ohne Erörterung der Haushalt der See⸗ handlung bewilligt ist, wird Vertagung beschlossen.
Schluß 17 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 12 Uhr. (Haushalt der Zentralgenossenschaftskasse und der Eisenbahnen)
K
Nr. 39 des „Zentralblatt für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern, vom 3. Oktober 1919, hat folgenden Inhalt: Handels und Gewerbe⸗ wesen: Hekannta achung über die Einfuhr von Textilwaren. Militär⸗ wesen: Ungültigkeinserklärungen von Zivilversorgungsscheinen. Kon⸗ sulatwesen: Exeguaturerteilung. Zell- und Steuerwesen: Zulassung des Hafens der Stadt Flensburg als Zollausschlußgebiet. Bekannt⸗ machung über die Uebernahme. und Verkauspreise von Branntwein im Betriebsjahr 1919 20. Bekanntmachung, betreffend zur Ver⸗ gällung von Essigsäure zugelassene Vergällungsmittel. Dienstrang— erhöhungen von Stationskontrolleuren.
Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften.
. Verlosung 2c. von Wertpapieren. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
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2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. 5
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Aktiengesellschaften.
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Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1 Mt.
Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerung szuschlag von S v. H. erhoben.
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Unfall. Ban kausweise.
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Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
und Imaliditäts⸗ 2c. Versicherung.
sekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
I Untersuchungs⸗ sachen 166791]
Vie Fahnen fluchtgerklärung, Haftbefehl und Vermßb ne ,, . gegen L. Guido Frößner, geb. 25. 7. 82 zu Oberrimsingen, 2 Karl Zuckschwerdt, geb. 24. 6. 88 zu Bern, ist aufgehoben.
Freiburg t. B., 9. 9. 19.
Gericht des Auflösungtstahtz 56.
(67202 KBeschlus. Die am 9. Dejember 1914 gegen den Reservisten Hermaun Ulrich, geh. am 21. 9 1887 in Neuermait, Kreis Jerk ow II, erlafsene Fahnenflus tgerllärung wird ge⸗ mäß § 362 M. St. G. O. aufgehoben. Freiburg i. B., den 1 10 1919. Gericht der 29. Dipision.
67203 ⸗ Der gegen den Musk. Guthier, R. .J. R. 72, wegen Fahnenflucht am
22. Jul 1919 erlassene Steckbrief ist er⸗
ledigt.
Torgan, 4. 10. 19. )
Gericht Relchgwehrbrig. 16, Amttst. Torgau.
2) Aujgebole, Ver lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen n. dergl.
66729] e ,
Die offene Handelggesellschaft in Firma A. Molling, Benkgeschäft, Inhaber Josef und Richard Molling in Berlin, Lenn6⸗ straße 4, vertreten durch den Recht anwalt Justtzrat Ludwig Lewin in Berlin W. 10, Königin , 19, bat dag Aufgebol der von der Rhelnlscen Möbelstoff Waberen vorm. Dahl und Hunsche, Aktien gesellschaft in Batmen, außsgestellten, auf den Ja— baber laute aden Aktien Nr. 0564 und 9887 vom 27. April 1898 über je tausend Mark beantragt. Der JInbaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Juli A920, Vor— mittags LI Uhr, vor der unterzeichneten Gericht, Sedan straße 15, Zimmer 43, anberaumten Auf zebotgtermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlogerklärung dei Urkunden erfolgen wird.
Barmen, den 24. September 1919. Das Amtogericht. Aht. 1a, Odenkirchen.
in,. (Unterschrift), Aurttgerichts sekretär. 47694 NVufgeb st. Der Rechnungtzrat Schütz in Erfurt hat die gRrastloserflirunga der 37 0/9 Gcald⸗ rerschreibang der Stadt Gistnach über 1000 , 4. Anleihe vom 15. Män 1899, Nr. O611 beantragt. Der Inhaber det PVaplers wird aufaefordert, spätestens in dem auf 14. Feßruar 1920, arm IO Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht enberaunten S, , , seige Rechte anzumelden und die Schuldverschreibung dor⸗ ulegen, widrigenfalls die Ktaftlogerkli-= ung der Schaldberschrelbung erfolgen wird. Eisenach, den 24. Juli 1919. Amtt gericht. II.
Iss 766 Nn f geo. Die Bank für Handel K Industrie in Berlin, vertreken durch den Rechttanwalt
5600 M beantragt. Der Inhaber des Kassenscheins wird aufgefordert. spätestent in dem auf Freitag. den 7. Mai 1920 Vormittags 9 Uhßr, im Sitzungssaale des Amtegerichts Traunstein anberaumten Aufgebottztermine selne Rechte beim Gericht anzumelden und den Kassenschein vorzu, legen, widrigenfalls de ssen Kraftlogeiklarung erfolgen wird. Trannstein, den 20. September 1919. Amtggerlcht.
lö7 153 Zaßhlanggfsperve.
Anf Antrag det Architekten Alfred Viol in Czarntkau, Bejltk Bromberg, Filehner⸗ straße 57, wird der Reichsschuldenyerwal⸗ tung in Berlin 6 der angeblich ab⸗ banden gekommenen Schuldvershreibungen der 5H o½ Anleihe den Deutschen Reich Nr. A6 470 über 2000 M, Nr. 915078 über 500 M und Nr. 4 055 518 über 200 M verboten, an einen an deren Inhaber als den obengenannten Antragsteller eint Leistung ju bewirken, ing besoadere neu Zint schelge oder einen Erneuerungtschein auszugeben.
Berlin, den 30. September 1919. Amttz gericht Berlin ⸗Mitte. Abteilung 154.
(671541 Saß langs sperre. Auf Aunttag des Landwirts Enil Melßner in Schiärau bei Dessau wird der Reicht schuldenverwaltung in Berlin be- reffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der 50/0 Anleih⸗ des Deutschen Reichs (Rriegsanleihe) Nr. 1 039737 und 4709 688 über j 2000 M, Nr. 3 655 116, 7 120 40 bi 7120 406 und 16187 921 über je 1000 4, Nr. 7 639 270 über 500 , Nr. 8 392 244 und 10765 190 über je 200 „ und Nr. 10 150 561, 11 205 851 und 13 517 128 über je 106 M verboten, an elnen anderen . aber alg den obengenannten Antrag eller eine Leistung ju bewirken, ins⸗ besondere neue Ziugscheine oder einen Er— ,, ,, autzzu geben. Berlin, den 30. Seytember 1919. AImts gericht Berlin ⸗ Mitt Abtellung 154
(671521 Sah Ssherre.
Der Kammermusiker Richard Einsel in Berlin, Kommandantenstraße 27, hat dle Zahlungtzsperre nachbezrichneter, angeblich ,. gekommener Wertpapier? bean⸗ ragt:
A. 4 0ι auslesbare Schatzanweisungen des Deutschen Relckg von 1916:
Serie II Lit. J Nr. 314410 über 500 A.
Serie III Llt. J Nr. 320 416 über 500 .
Serte V Zit. M Nr. 254 529 über 200 4.
Serte II Lit. N Nr. 287 794 über 100 4.
Serte IV Lit. N Nr. 302 227 und 302 228 über je 100 .
Serie V Lit. N Nr. 314 235 über 100 M1. ;
Sterile VII Lit. N Nr. 334 747 und 334748 über je 100 4.
Serte L Lit. N Nr. 370 221 und 370 247 über je 100 .
B. 5 9 Schal vverschrelbungen den Dertschen Reicht (KRriegeanleihe)
Nr. 10 304 692 und 10304693 über e 500 4.
Nr. 833, 1 081 192, 4 831 544, 5 451 076, . 412 und 8 616714 über je 200 4 un
Nr. 294 996, 1 402 595, 3 386 7265, 5910 280, 6 001713 und 11827 593 über e 100 ½ und Nr. 1 402 596 über 100 .. Ver Reichzschuldenderwaltung in Berlin wird daher verboten, an einen anderen
folgendeg Aufgevot.
Justizrat Dr. Oppenbelmer ö n l hat das Aufgebot des Zwischenscheine Hu. stabe B Nr. 1478 über 5000 Æ 4000 An, eihe des Hessischen Staatz vom Januar 1919 beantrugt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätesteng in ren auf Mittwo d, den 5. Mai ES20, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerscht anberaumten Auf⸗ gebotztermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfallg . , der Urkunde erfolgen r
Darmstadt., den 27. September 1919. Hessisches Amtagericht. I.
66770
Dag Amttgerlcht Traunstein erläßt Dle Erben des am 22. August 1918 in Traung orf verstorbenen Taglöhnerg Johann Baytlst Eraudstetten haben daz Nafgehot des im Nachlaß an— geblich nicht auffindbaren und anscheinend herloren gegangenen auf den Namen des Erblasserß lautenden Kassenschein ver Bayer. Handelzbank, Flllale Traunsteln, Rr. 16 087, über eine mit 40,60 verzing-,
Inhaber der vorhejeichneten Wertvaptere als ben oben genannten Untragsteller eine Leistung zu bewirken, iusbesondere neue Zingzschine oder einen Erneuerungtschein aufzugeben. 154. F. 890. 19197121. Berlin, den 1. Oktober 1919. Amttgericht Berlin ⸗ Mitte. Abteilung 154.
67155 a, .
Auf Antrag der Städtischen Sparkasse n Mannheim wird der Reicksschulden« verwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Reicht schuldver⸗ schrelbung der ho / Aaleihe des Deutschen Freiches (Erieggtzanlelhe)]) Ne. 1 593 890 übir 5000 A verboten, an einen anderen Inhaber als die obengenannte Antrag stellerln eine Leistung zu bewirken, inz⸗ besondere neue Zintscheine oder einen Er⸗ neuerungtschein autzugeben.
Berlin, den 1. Drtober 1919. Amtsgerlcht Berlin ⸗Müitte. Ahtellung 154.
(67149) Zahiuagesperre.
Auf Antrag des Landwirts Andreag Vögele in Emmenhausen wird über dle 3hprozentige Schuld verschreibung der Stadt Landgberg vom 19. Junk 1900
haft gemacht ist, die Zahlungassperre ver⸗ fügt. Demgemäß wird 1) der Stadt⸗ gemeinde Landsberg, 2) der städtischen Ichulden tilgungskasse in Landgberg, 3) dem Bankbause Herz u. Schmid in Landg—⸗ berg, 4) der Bayer. Hypotheken⸗ u. Wechsel⸗ bank in München und deren Zweigstelle in Lande hut, 5) dem Bankhaus Merk, Fink u. Co. in München verboten, an den Jahaber des Paplers eine Leisturg zu be— virken, int besondere neue Zinstscheine oder einen Erneuerungtschein auszugehen. Landsberg a. Lech, 2. Oktober 1913. Amts gerlcht.
67150 Das Amtsgericht Nürnberg hat am 2. Oktober 1919 folgende 3ahlungtzsperre rlassen: Auf Antrag des Rechtganwaltz Dr. Elbert in Aschaffenburg namens der Forstmeatsterßwitwe Anng Bauer in Aschaffen burg a. M. ordnet das Amts gericht Nürnberg die Zablungssperre über solgende Pfandbriefe der Verein gban Nürnberg an, deren Verlust glaubhaft gemacht ist: Ser. 19 Lit. O Nr. 57 003 iber 500 M zu 33 0½ , Ser. 19 Lit. D Nr. 76 110 über 200 M zu 3 o , Ser. 31 At. B Nr. 101 401 über 5065 S zu 40so. Es wird sonach an die Auzstellerin und an die sonstigen Zahlunggstellen daz Ver⸗ bot erlafsen, an den Inhaber der Paplere ine Leistung zu hewirken, insbe sondere neue Zins. oder Eintuerungsschetae aut jugeben. 5 1029 3. P.-O. Der Gerichts schrelber des Amtegerichts Nürnberg.
67151 Ole Zahlungesperr: vom 9. Juli 1917 über die 5ö/so Reichzschotzanwelsung von 1914 Nr. 175 934 über 500 „ wird auf⸗ ehoben. 89 F. 282. 17. Berlin, den 2. Oktober 1919. Amtsgericht Berlin Mitte. Abt. 84.
672421 Bekanntmachung. Abhanden gekommtn:
13 000, — Aktien der A. G. für Anilin⸗ abrikatien, Berlin, Nin. 24 871 bis 78, 20397, 11 534 — 1011000; 3930, 3106, 2232, 4704, 4987, 3725 — 6/500. Berlin, den 7. 10. 1919.
Der Polleipräsident. Abteilung IV. Erkennunggdienst. Wp. 396/19.
672431 Beꝛkanntmachnmng. Abhanden gekommen: ho /9 Dtsch. Kriegtanlelhe Nr. 1 248 440 — 12990. Kerlin, den 7. 10. 18. Der PVollzeiprèasident. Abteilung 1V. Erkennungsdlenst. Wp. 395/19.
672221 Die im Deutschen Relchs⸗ und Preußi⸗ schen Staataanzeiger Nr. 145 vom i1. 7. 19 anter Nr. 34 86569 als gestohlen gemeldeten orti Stücke Keiegtzanleihe E Nr. 192996 iber 10 000 S, A Nr. 1462768 Über 5000 4, A Nr. 4240 üßer 5000 M nebst , n. haben sich wiedergefunden.
leselden werden für den Verkehr frei⸗ zegeben. Breslau, den 1. Oktober 1919.
Ver Polizelpräsident.
66725 NVufgeboꝛ.
Der von uns unterm 11. November 1910 ausgefertigte Hinterlegun aaschein zum Versicherungsschein Nr. 196 627 über 300, — nebst 3 Nachträgen für Herrn Adolph Spruck in Heben ist abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber des Scheins wird aufgefordert, sich binnen 6 Manaten hei uns zu melden, widrlgen⸗ falls der Scheln für kraftlos erklart und ine neue Außferttgung erteilt wird. Berlin, den 29. Siptember 1919.
Vletorla zu Berlin Allgemeine
e ,,,,
Dr. U te . Geurrald refktor.
66742 Der Kaufmann Leo Lewin Kruskal in
freten durch den Justizrat Lazarus in
eiden ibm angeb anden gekommenen Wechselakiepte vom
le 75 000 S beanteagt. Die beiden Wechselakjepte sind von dem Kaufmann Kurt Scarffetter in Memel in Blando auggestellt und dem Antraasteller zahlungz⸗ halber begeben worden. Sie si
liche 6 monatliche kündhare Einlage von
Rr. 367 zu 100 4A, deren Verlust glaub.
Frankfurt a. M.., Fisch:rfeldstraße J, ver, welche Auskunft über Leben und Tod den
rankfurt a. M., é. das Aufgöbot der die Aufforderung, syätestens im Auf- lich am 18. oder 19. Just gebotstermine dem Gericht Anzeige zu 1919 mit seiner Bileftasche in Berlin ab, machen.
24. Juni 1919 und 24. Jall gl über 24. September 1918.
ad an die Salomon, in Order Schaiffetter am 1. September den Rechtzanwält Fustijrat Br. Karwsl Old und am 1. Oltober 1919 jzaklbar. in Oschergleben, bat beantragt, den ver. Der oder die Ja haber der beinen Uikunden schollegen Mex Salomon. Sohn dez werden hiermit aufgefondert, spätestens in Arbeiterg Chetifrled Salomon und seinei dem am 22. Mai E920 in Memel Ghefrau, Johanne geb. G bor dem Amtzgericht, Zimmer Nr. 14, 15. Mär 1876 in Halberstadt, zuletzt Vormittags LO Uhr, anberaumten Auf, wohnhaft in
die Urkunden vorzulegen, winrlgenfallt deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Memel, den 25. September 1919.
Das Amtsgericht. (63365 Aufgebot.
Der Kaufmann Georg Haaß zu Frank— furt a. M., Hohenstaufenstraße 4, hat das Aufgebot iweter angeblich vernichteter Ur⸗ kunden, nämlich; 1) eines Wechsels üb 300 — fünfhundert — Mark, auggestellt am 14 2. 1913 von Georg Haaß, Eisen⸗ betonhaugeschäft, Frankfurt . M., Hohen⸗ staufenstraße 4, fällig am 28. April 1913 akjeytiert von Wilhelm Seibel“, 2) eines Wechsels über 230 — jwelhundertfünfiig — Mark, ausgestellt am 22. März 1913 von Georg Haaß, Etsenbetonbaugeschäft, Frank, furt a. M., Hohenstaufenst aße 4, fällig am 12, oder 22. April 1913, akzeptiert von Wilhelm Seibel“, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufaefordert, spätestens in dem auf den 20. Mai 1920, Vormittags EI Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zeil 2, Zimmer 23. anheraumten Aufgebotzt re feine Recht antumelden und die Uckunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung der Urkunden erfolgen wird.
. a. M, ben 18. September
Amtsgericht. Abt. 18.
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671631 Aufgebot.
Die Stadt zemeinde Stettin, vertreten durch den Magistrat, hat das Aufgebot folgender als öffentliche Weg- und Ge— wässer des Stadtgemeinde bezirks Stettin. Schwarzow im Kꝛtaster eingetragenen, im Grundbuche indes überhaupt nicht einge. tragenen Parzellen:
a. Artikel 2 Gemarkung Schwarzoæ Kartenblatt 1 Nr. 23, Weg, Feldweg nach Nemitz von 42 a 40 4m Größe, Tarten- blatt 1 Nr. 24, Weg, Feldweg nach Al Torney von 45 a 99) qm Größe, Karten, blatt 1 Nr. 25, Weg daselbst bon 39 2 60 am Größe, Kartenblatt 1 Nr. 28, Weg, Feldweg nach Kreckow von 88 a 40 qm Größe, Kartenblatt 1 Nr. 29, Kirchhof am Gutshof von 13 a 50 m Brößt, Kartenblatt 1 Nr. 30, Grahen Elnlaßgtaben von 55 a 70 dm Größe, RTartenblatt 1 Nr. 31, Graben, Gren ⸗ graben von 8 a 70 qm Größe.
b. Artikel 1633 Gemarkung Stettin Kartenblatt 12 Nr. 193, Graben, Gren raben mit Schwarjzow von 185 a 30 m Giöße, zum Zwecke der Ausschließung der⸗ senigen Personen, welche, ohne sich im Besitze des Grundstückt zu befi aden, dat Figestum für sich in Anspruch nehmen, gemäß Artikel 21 der Verordnung, be— treffend das Grundbuchwesen, vom 13. No⸗ vember 1899 beantragt. Alle Personen, welch: das Eigentum an diesen Grundstücken in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihr Recht spätessenz in dem auf den 20. Dezember 1919. Vormittass AR Uhr, vor dem unter eichneten Amttgericht, Elisabat hstraße 42, Zläamer Nr. 2, anberaumten Aufgebottg⸗ termine an jumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten auf die u , Grund⸗ stücke werden auggeschlossen werden. Steit in, den 3. Oktober 1919.
Das Amtggerlcht. Abtellung 2.
(Ch 399] Aufgebot.
Die Ehefrau Margarete Pißarrek in Berlin, Exerzierstraße 21a, hat beantragt, bren Fhemann, den Schlosser Walter Visarrek, geb. am 12. Februar 1894 zu Lück, E. L. 7, Hetzer auf dem Handelgtauch⸗ cliff Bremen“, . wohnhaft in Berlin, Antwerpenerstreße 43, für tot zu erklären. Der beielchnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den KE7Z. April 1920, Mittags ET Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, immer 28, J. Stock, anberaumten Aufge⸗ otstermine zu melden, widrigenfalls die Tozezerklärung erfolgen wird. An alle,
Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht Berlin N. 29, Brunnenplatz, den Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 24.
67070 Aug gebot. Die Frau Emma Uhde,
geborene Hornhausen, vertreten durch
lock, geboren am alberstadt, für tot ju er⸗
gebotstermine ihre
echte anzumelden und l klären. Der bezeichnete Verschollene wird
— —
aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 26. April 1920, Vermittags IO Uhr, vor dem unter⸗ leichneten Gericht, Zimmer Nr. 7 des Landgeꝛrichtegehäudes in der Königstraße, anheraumten Aufgebottztermine zu melden, vidrigenfalls die Todegerklarung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über gehen und Tod den Verschollenen zu er⸗ leilen vermögen, ergeht die Aufforderung, Vvqtesteng im Aufgehotztermiue dem Gericht Anzeige zu machen.
Halber stabt, den 21. September 1919.
Das Amisgerscht.
(66767 Aufgebot.
Daß Amtsgericht Hamburg hat beute beschlossen Auf Antrag des Abwesenbetts. pflegerg, 1) des verschollenen Sclächters (Knecht) Karl Ezuard Ernst Johannes Dirschmann und 2) der unverehelichten Marla Wilhelmine Mathilde Hirschmann, zämlich des Tandeghaupikassenbuchhalter Hugo Birr, Danzig, Straußgasse 13, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Jusiizrat Blelewiej und Dr. Nichterlin, Danzig, Karrenwall 9, wird ein Aufgebot dahin etlassen:
1) Et werden a. der am 27. Juli 1873
in Danzig als Sohn des Viehhändlers Tischlers Carl (Earl) Michael Hirsch⸗ mann und selner Ehefrau, Otiilte Emilie (H len) geb. Gloede (Glede), geborene Schlächter (Knecht) Karl Eduard Einst Johannes Fieschmann, welcher am II. Mär; 1892 von Hamburg, Lokstedter⸗ weg 8 bei Strack, nach London zur Ab⸗ meldung gelangte und seitdem verschollen lst, und b. die als Tochter der vorge⸗ nannten Eltern am 13. Februar 1877 in Neustadt (Westpr) geborene Maria Wil⸗ helmine Mathilde Hirschmann, welche im Nobember 1891 mit ibrer Mutter von Hamburg, Strohhaus 16111 bei Engel⸗ hardt, unbekannt wohin verzogen ist und ettdem verschollen ist hiermit auf. gefordert, sich bei der Gerichtsschreiherei des Amttgerichts in Hamburg, Abteilung ür Aufgebotssachen, Dammthorwall 37, I. Stock, Zimmer Nr. 131, spätesteng aber in dem guf Freitag, den 16. April 1820, Vormittags ELI Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotatermin, Hamburg, Stal⸗ hof, Katser⸗ Wilhelm Straße Ne. 70, . Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, zu melder, wihrigenfalls ihre Todeserkläͤ⸗ rung erfolgen wird. 2) Es werden alle, welche Auskunft über eben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen bermögen, hlermit aufgefordert, dem Riesigen Amtsgericht spätestenz im Auf⸗ zebetgtermine Anjeige zu machen.
DSambnrg, den 16. September 1919. Der Gerichtsschrelber des Antzggerichts.
66768] Aufgebot.
Das Amtsgericht Ham5urg hat heulte ze schlossen:
Auf Antrag von Frau Dort Gater⸗ mann Witwe, geb. Völtergt, in Hamburg, Bundegyassage 7, Part., wird ein uf⸗ gebot dahin erlassen:
1) Eg wird der am 23. März 1843 in Br, Klinktade als Sohn des Kätners und Schmied Hans Joachlm Gatermann und dessen Ehefrau, Marta Elisabeth geb. Frot, geborene Schmled Hang Hinrich Battermann, welcher Anfang der 1870 er Jahre von Hamhurg nach Chieago aus⸗ gewandert, bon dort 1871 nach St. Louis gegangen ist und zuletzt im Jahre 1873 aus Ghleago an selnen Bruder Elag Hinrich Gatermann geschrieben bahen soll, edenfalls aber seltdem verschollen ist, vermit aufgefordert, sich bel der Gerichts- schreiberet des hlesigen . in
Hawburg, Abteilung für Aufgebots achen, Dam mthorwall 37, 1. Stock, mmer Nr. 131, spätesteng aber in dem auf Frei⸗ tag. den L 6. Myril L920, BDorntittags AI Uhr, anberaumten Aufgebottztermin, Stalhof, Kaiser Wilhelm ⸗ Straße Nr. 70, l. Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, zu melden, widrigenfalls seine Todeserllärung erfolgen wird.
2) Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, hiermit aufgefordert, dem hiesigen Amtsgericht spätestens im Aufaebotstermin Anzeige zu machen. Bambnurg, den 16. September 1919. Der Gerichtaschrelber des Amtagerichts.
(67 160 Aufgebot.
Der Rechtzanwalt Dr. Schmidt in Lautenburg, alg Nachlaßpfleger der Kowa⸗ lewtgki'schen Erben, hat beantragt, den ber= chollenen Iznatz Kozlom kt aus Laulten= durg, für tot zu erklaren. Der bezeichnete Verschollene wird , e sich spätestenz in dem Aufgebotstermin am ü. Kpyril A920, Vormittags 1K hhr, bel dem unterzeichneten Gericht
zu melden, wldrigenfalls die Todegerklärung