Gebührenübersicht für eingeschriebene Briefsendimgen mit Nachnahme. ¶ Briefe, Bosttarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.) Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftsette der Sendung in der bei dem Schrlft auf der Vorder, oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. Im Vereinsverkehr wird der ein—
altnis
Bestimmungeland (Spalte Meistbetrag einer — , m n in . . 3 e wie bei Postaufträgen, siehe Abteilung E. Post⸗
Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsber
durch Postanweisung übermittelt.
aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Anschrift des Absenders in lateinischer siehe Spalte Bemerkungen.
8
gezogene Betrag nach Abzug der Post
anweisungsgehühr und der Einziehungsgebühr von 15 Pf. dem Absender Wegen der Ausnahme im Verkehr mit Deutschösterreich und Ungarn
Meistbetrag Gebühr Gest i mm ungtland einer Einschreib- Bemerkungen Bestimmungsland einer . Ginschreib⸗ Bemerkungen Nachnahme Freie ur gebühr ( Nachnah m FHFreigebiiir gebühr ö ö u Deutschland: J ; Zu Ungarn; ann,, swohtaeb Donern . f . . und hela ten e n 3 , I000 Mart Zugleich mit der Frei— ; k k 10090 Mart 91 n 21 mit Nachnahme auch un⸗ (Verkehr vorläusig eingestellt.) gebühr wird 25 Pf. Vor⸗ (Nachnahmen auch auf , wn ö d,, , , = zeigegeblihr erhoben. Der lichen Brie fsendungen julössig. ; . erhob Bor eige gebühr 2 Mader lande . 480 Guld.“ .. C. . , ,,, Die Frei⸗ De Die Frei gen die gemöhnliche Po er eingezogene Vetrag ür ; . weisungsgebühr Übermittelt. Dänemark mit Farzer (ni ebühr für die bird gegen ie gemöhnn, Norwegen... —ͤ 720 Kron.“ gebühr für die Grʒn land) 720 Kron. *] 9 11 30 Pf. 1 betreffenden mmuttels. 8 . D , betreffenden Zu Deutschöster reich; , 720 Kron.) ) 6 Sendungen. Zugleich nit, der Frei⸗ Sendungen. e,, ] 5 1000 Kron. 50 Pf. gebühr wird 25 Pf. Dor⸗ Schweiz . . ‚. ö . . 10660 Fr. *) Verkehr vorläufig eingestellt.) zeigegebühr erhoben. Der . e, ö. 1 88 * gegen die gewöhnliche Post⸗ ngarn J 0 ron. * 2 . * inweisungsgebühr ber⸗ 1. . . Jelandtiiꝛtꝛ . , 0 Kran.) k (Verkehr vorlünfig eingestellt.
) Für den Verkehr mit Duinemark, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Nachnahme vorübergehend auf 100 S oder den Gegenwert von 00 M festgesetzt worden.
K. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.
Allgemeines. Die Wertbriefe und Wertkästchen nach dem Auskande müssen ordnungsmäßig verschlossen und versiegelt eingeliesert werden. Die zur Prüsung der Zulässigteit des Inhalts erforderlichen Unterlagen wergl. weiter unten) sind in die ver⸗ schloffenen Sendungen hineinzulegen. Hriefliche Rütteilungen in Senbungen nach bem Aut⸗ lande, soweit sie überhaupt jugelassen sind, müssen in deut scher Sracke abgefaßt sein. Die Werthriese (ausgenommen in Teutschland und in Verkehr mit Dänemar!) bürfen nur Wertpapiere (Schulbverschreibungen, Papiergeld, Zinsscheine usw.) enthalten. . ⸗ mittel, die auf ausläubische Währung lauten, und Zahlungsmittel, die auf deutjche Neicht⸗ währung lauten, dursen nac dem Ausland nicht in dem sellen wertbries ober Rästchen versandt werden. Als gahlungsmittel gelten außer Geldforten, Papiergeld, Bankneten und vergleichen auch Anweisungen, Schecke und Wechsel Briefe un. Kästchen mit Wertangabe nach dem Auland, die Zahlungsmittel in auständischer Wätzrung im Ge⸗ samtwerte von mehr als 500 46 h, , werden nur befördert, wenn der Nachweis gesllhrt wird, vaß diese bei einer Devisenstelle erworben sind, oder wenn eine Erllärung der eichsbank zur Absenbung beigefügt ist. Die als Devisenstelen bestimmten Hanken und Firmen und bie bei Fensstellung des Gesamtwertes anzuwendenden Üümrechnungskurse sind bei den JYostanstalten iu erfragen Briefe und sästchen mit Wertangabe nach dem Ausland bie aus dentsche Neichswätzrung lautende Zahlungémitte! enthalten,
Benennung der Länber
werden nur befbrdert wenn eine Einwilligung erklärung der Reichsbank beigefügt ist. Ohne Einwikigung der Reichsbank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige 6 oder Firma innerhalb eines Kalendertag auf derclsche Reichswährung lautende Zahlungsmittel bis 50 M, innerbalb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr als insgesami 160 „6, zu versenden. Werthrie fe ach dem Ausland, die deutsche oder auslänvische Wertpapiere enthalten, werden nur befördert, wenn die Absenderin eine Bank ist. Als Wertpapiere im Sinne dieser Vorschrift gelten auch vie mverzinglichen Schatzanweisungen des Reichs oder ber Bundesstagten, Zins⸗ und Gewinnantenscheine, Urkunden, durch welche die Beteiligung an einem Unternehmen verbrieft i, sowie Hypo⸗ thelen, Grwndschuld⸗ und Rentenschulpvbriefe. Dagegen sind nicht als Wertpapiere anzu⸗ sehen: Papiergeld, Vanlneten, Darlehenskassenscheine, Wechsel, Auweisungen und Schecke Als Banken im Sinne dieser Vorschrist gelten alle Personen und Unternehmungen einschl ber Sparkassen und Genossenschaften, die gewerbsmäßig Hank⸗ oder Ban liers zeschäste vetreiben. Berttäßpchen rärsen Schmucsachen oder tostbare Gegenstände enthalten; dagegen bürten Briefe oder die Eigenschast einer Korresponbenz be⸗ sizende Angaben, im Umlaufe besir liche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunben, Geichästszpapiere und Gegenstände, veren Einführung ober Umlauf im Brsiinimungslanbe verboten ist, nicht aufgenommen werden. Kurze
dugaben über Inhalt und weck ber Sendung müssen, soweit ste überhanpt zulqkfsig nb, in bentscher Sprache abgejaßt sein. — Wertangabe in der Ausschrift in Buchstaben und Zahlen in der Markwehrung auszubrücken. Ausschabungen ober Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet Verlangt Absender . über HZustellung der Wertsendung an ben empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Ru cschein
(avis de réοαption) zu schreiben. Gebühr dafür 230 Pf. — Bei Bertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frauticnng verwendeten Freimarken ein SZwischenraum gelassen werden, auch dürsen die Freimarken die Kanten dez Umschlags nicht bedecken. — Wert⸗ sendungen, beren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sinb nicht zulüssig — Werthriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland unb m Fertehr mit Lügemburg) keiner Gewichts beschräntung, für Bertkästchen ist das Meistgewicht auf 1 Eg festgesezt. Patetkarten sind bei Wertkästchen nicht erforderlich. — Jedem Verttästchen und soichen Wertbriefen, die Waren enthalten, sind statistische An meldescheine (zur Warenverkehrs statistit) beizugeben. Hierüber sowie lber die Vorschriften hinsichtlich ver Beschaffenkbeit der Berstegelunz 2c. der Werttkästchen und der Zahl ber beizufügenden Zollinh altserttärungen erteilen die ostämter Auskunst. — Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wer trästchen bie 8 6 Zoltbeträge durch ben Abfender gestattet. Hierüber erteilen die Pofianstalten Augfunft.
Bemerkungen H — Eilbestellung zuläͤssig. N — Nachnahme zulassig. L Ginfsührung ausländischer Zotterielose.
I) Deutschlaud (Reichgpostgeblet, Bayern und Württemberg).
, e H wur, , h nale ee 6) Niederlande 2
7) Normegen
1 * * 8. * 8 1 12 24 * 8 1 14 * 2 * 8. *
J 8 ;;, e .
t
Allgemeines. Zu Postanwelsungen nach dem Auslande wird ein besonderer Vordruck (in in f und nig Sprache) verwandt. Auszufüllen ist er mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen. Für kelegraphische Postanweisungen ist zu enirichten: a. die gemöhnliche Postanwesfungggebühr und erfrderlichenfalls die Gebühr für den Auszahlungsschein, b. die Gebühr für Las Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphische Possanweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen
1a n — 3 *
NMeistbetrag
n,
. Werthriefe und Meisthetraa Freigeb is' m ür Wertkãstchen der de e m. t erthrlefe Wer r kastchen ebü nr ür Wertangabe * ̃ 8 ö. 240 4 Pf. . Pf. Pf. unbeschrunkt. Orlen , nur als Pakete 4090 er s : 3 usasfig für je 1000 Ferner ihr bis 20 9 .. 50 8 nber 20 - 260 9 .. 09 9 76 unbeschranlt 1 60 minds lans 40 ͤ mals Patete 40 unbeschranlt w far, fe (ooo unbeschrãnl 6. 2 , . 16 000 n 1 20 mindestens 40 wie für 16 20 000 C 6 ff hrs 0 min des ierts 40 gleichen . ö w 8 2 Kästchen, unbeschrankt Gewichis 9 . ö. 0 über Saßnis, unbeschraͤnl . unbeschrãnk 1 60 a n. 40 unbeschrän!! . . ur o hoo 6
C. Postantueisungen.
Bei den in fremder Währung wan ht⸗
werden die
der Vostanweisung
I Gilbestellgebühr im Falle der Vorgusbezahlung bei Neber⸗ bringung inet Briefes mit Wertangabe his 1009 6 zinschlie Lich oder von Ablieserungsscheinen über Wertbriefe nach Postorten 80 *. nach Orten ohne Postanstalt 1 6. N bis 1060 6 (Vorzelge⸗ gebühr 25 3 wird zugleich mit der Freigebühr erhoben).
2) R nur nach Poftorten; N bis 720 Kronen; L verboten.
3) E; N bis 100 Kronen (Verkehr vorläufig eingestellt). L verboten. 4 E nur nach Postorten; N bis 720 Kronen; L verboten.
6) Meistgewicht 250 g; R; M bis So0 t (vprlãufig eingestellt; L verboten 6) E; N bis 480 Gulden.
7) F nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen.
83) R nach allen Poslorten mit Bestellgeld; R big 720 Kronen.
9) E; N bis 1000 Franken.
10) E, nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres ausge⸗ schlossen. N bis 1000 Kronen (Verkehr vorläusig eingestellt). L ver⸗ boten. SEchuüfstliche Mittellungen in Wertbriefen find derboten.
hat bei der Verkehrsanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und durch Nachweise zu belegen. Bei gleichzeitiger Einzahlung mehrerer Postanweisungen von demselben Absender an denselben Einpsänger wird der Nachweis über Inhalt und Zweck des Geschäfts, auf das sich die Zahlung bezieht, auch dann ge⸗ sordert, wenn zwar die Einzelbeträge der Postanweisungen hinter der Grenze von 100 16 zurückbleiben, ihr Gesamtbetrag aber diese Grenze erreicht odec übersteigt. Werden diese Angaben verweigert, so wird die Annahme der Postanweisung abgelehnt.
6 , n, e,,
Bemerkungen h M — Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt.
Benennung der Länder ö . (vom Absender zu entrichten) hat zu erfeigen in m Telegrayhische Postanwelsung zulässig.
1) Deutschlaund (Neichspostgebiet, Bavern, J
2) Danemark mit Farder. ..
1000
3) Deutschösterreich ⸗ Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, eiustweilen Kärnten und Tirol — nördlich der durch beschränkt auf den Waffenftillstandsvertrag sestgesetzten 100 Kronen Scheidelinie — sowie Vorarlberg)
4 Island..
5) Lure mhuro w I000 S Verschr vorläusig eingestellt.)
6) Nieverlaude . 6180 Gulden
7) Rormwegen . 720 Kronen
8 Sch meden R 720 Kronen
9) Schwei. .
10 21 w e Retublit . 3. wr r esterreichisch⸗ e 9 . vorlünsig eingestellt.)
11 a nnn einstweilen
22
bie 8 46: 20 3; der 86 — Io : 40 3: ir Io = 265 , 60 ; über 260 — 500 6. S0 3; or Sog -= I06 M6. . s.
720 Kronen 10 3 für je 20 Æ; mindestens 20 8.
QNiederösterreich, looo Kronen his 5 S: 20 , über 8 — 100 M. 10 3, über Io. - 2509 S6. 60 8, über 2590 — 500 (M! S0 8, üer 500 — 1000 S6. I .
720 Kronen. 10 3 für je 20 S; mindestens 20 3.
bis 5 M! 20 3, über 5 — I90 66: 40 8; uber 100 250 S6. 60 8; über 250 6. 569 ; über 00 — IG00 tι. I 6.
20 4 für je 40 . 20 3 für je 0 ..
20 3 für je (0 K. 000 Frankl. 20 8 für je 40 . 1000 Kronen 20 3 für je 40 4.
10900 Kroner 20 8 für je 40 A.
1) Mark und Pfennig.
2) Kronen u. Oere (Uinrechnungsverhältnit bei den Postanstalten zu erfragen.
3) Kronen und Heller (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
4 Kronen und Oere (Umrechnungeverhältnie bei den Postanstalten zu erfragen). 5) Mark und Pfennig.
6) Gulden und Cents (Umrechnungsver⸗ hältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
7) Kronen u. Oere (Umrechnunge verhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
8) Kronen und Oere (Umrechnungsverhälinis bei den Postanstalten zu erfragen). 9) Fr. und Ct. (Umrechnungsberhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 10) Kronen und Heller (Umrechnungever⸗ . bei den Postanstalten zu er⸗ agen).
11) Kronen und Heller (Umrechnungsverhäst, nis bei den Postanstalten zu erfragen).
1) E (Gebühren s. unter A) — T, auch nach dem Ortg. und Landbestellbezirk des Aufgabepostorts.
2) E im Ottebestellbezirk, sedoch nicht nach Island und Faröer.
ꝛ 7 ron telegraphische Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch Briefpost. P nach den Faröer nur noch bestimmten Orten.
3) B; Eilbestellgebthr (60 Pf.) vom Absender im voraus zu ent⸗ richten. T.
4) T. jedoch telegraphische Beförderung nur nach bestiumnten Otten, von da Weiterbeförderung durch Briefpost. 5) E; T.
6) E; D nach bestimmten Orten.
7) Nur nach bestimẽmten Orten, T. Postanwelsungen nach fleinen Post⸗ orten werden auf kelegraph. Wege nur bis zum nächsten größeren Postort u. von da mit der Post nach d. Bestimmungsort befördert.
8) R nach allen / Postorten mit Bestelldienst. D nach best. Orten. 6 n n. 10) EB; Filbestellgebühr (60 Pf.) vom Absender im voraus zu
entrichten.
11) E, nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf welteres aug. geschlosfen:; Cilbestellgebühr (60 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. D. M nicht zulässig.
Beitritt zum Postscheckverkehr. Zum Postscheckverkehr wird sebermann zugelassen. Anmeldungen zum Beitritt nehmen die Post⸗ anstalten und Postscheckämter entgegen. Auf dem Konto muß eine Stammeinlage von 25 6 gehalten werden. Die Höhe des Guthabens eines Kontos ist nicht beschränkt. Der Postscheckkunde erhält über alle Eingänge und Aufträge, die tagsüber auf seinem Postscheckkonto gebucht worden sind, am näͤchsten Morgen einen Kontoauszug, der auch ö Höhe des Guthabens angibt. *
Einzahlungen. Dem Postscheckkonto werden gutgeschrieben
a) die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge, *in.
b) Post⸗ und Zahlungsanweisungen und die Beträge, die durch zostauftrag oder Nachnahme eingezogen worden sind,
) die von einem anderen Postscheckkonto überwiesenen Beträge.
Zu a2. Zahlkarten bis 3000 M werden auf Antrag telegraphisch übermittelt.
Zu b. Der Postscheckkunde kann bei seiner Bestellpostanstalt be⸗ antragen, daß die für ihn eingehenden Post⸗ und Zahlungsanweisungen seinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden. Die Postanstalt fertigt über den Gesamtbetrag der für den Postschecklunden gleichzeitig vor⸗ liegenden Post- und Zahlungsanweisungen täglich eine Kontokarte und stellt ihm die Abschnitte der Post, und Zahlungsanweisungen gebührenfrei zu.
Die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogenen Beträge werden nach Abzug der Zahlkarten . dem ef Toer des Absenders oder eines Dritten mit Zahlkarte überwiefen, wenn bei Postaufträgen der Auftraggeber eine Poftauftragskarte mit anhängen
P. Postscheckverkehr.
zufüllen; als Zahlkartengebühr einzutragen.
an es die Stammeinlage ubersteigt, jederzeit in belie ügen ;
9 dur . auf ein anderes Postscheckkonto, b) durch Postscheck.
ort des Empfängers ersichtlich sind.
Aufträge en. m ,, . erweisung) zusammengefaßt werden. gegen eine Gebühr von 40 P
egraphisch übermittelt.
mehrere Empfänger erteilen (Sammelschech.
Empfänger genannt, so wird die Postanst
der Zahlkarte benutzt oder wenn bei Nachnahmen der Absender der Sendung eine Zahlkarte beifügt. Die Zahlkarte ist von ihnen aus⸗ etrag ist der einzuziehende Betrag nach Abzug der
Auszahlungen. Der Hostscheckkunde kann über . , . igen Beträgen
Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die durch Ueber⸗ weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postscheckmter auf Wunsch fe mr ngen, aus denen Name und Wohn⸗
Zu a. Der de fte enz einer Ueberweisung ist nicht begrenzt. ehrere Empfänger können in einer Ueberweifung Auf Antrag des usstellers einer Ueberweisung wird der Gutschriftempfänger schriftlich — ö oder telegraphisch gegen die Telegramm⸗ * ühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 ÿ werden auf Antrag
Zu b. Der Höchstbetrag eines Poftschecks ist 20 909 AK6. Der Postschecklunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an Der Betrag eines Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenschecks, wird
Zahlungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu r Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträgen werden im Orts. y bis 3900 S, im Landbestellbezirke bis 1000 4 ins Haus estellt. , , . ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Post—⸗ anstalt abzuholen, Der Betrag eines er, kann dem Empfanger
Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die
durch besonderen Boten zugestellt werden ilbestellung). Scheck beträge bis 3000 4 können dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Post⸗ anweisung oder Wertbrief erledigt. Gebühren. Die Gebühren betragen I) für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 250 M 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf., 2) bei Auszahlungen durch Scheck 11 Pf. für die ersten 100 und 1 Pf. mehr für je weitere 106 . 55 I) Die Zahlkarten sind vom Absender vor der Einlieferung zur Post mit Freimarken in Höhe der Zahlkartengebühr freizumachen. Zu 27) Die Gebühren werden zu Lasten des Auftraggebers vom Konto abgebucht. Die Briefe ay die Postscheckãmter werden bei Verwendung besonderer 3 . Postverwaltung vorgeschriebener Briefumschläͤge portofrei be⸗ ördert. Uebermeisungsverkehr mit dem Auslande. Nach Ungarn und der Schweiz können Beträge überwiesen werden. Die Gebühr
zurch die Kasse des Postscheckanits bar a n, Ist im Scheck der t vom Postscheckamt durch
beträgt 20 Pf. ür die ersten 400 und 5 Pf. für je weitere 100 4M.
E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
Allgemeines. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Wert- papiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung des Aufgabelgndes, so hat der Auftraggeber den einzuzlehenden Be⸗ trag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung auf den . hinzuzufügen und in der Postauftragskarte anzu⸗ geben. Die Umrechnung ist hierbeß, um Unterschiede gegenüber den don den fremden Postanstalten mittels Postanweisung abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nach dem Verhaͤltnisse zu bewirken, das von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Urfprungslandes der Postan träge jeweilig innegehalten wird. Ueber dieses Umwandlungsverhältnis erteilen die Postanstalten — ohne Gewähr — Auskunft.
Die Postauftragskarte (für den Verkehr nach fremden Ländern ein besonderer Vordruck in deutscher und franzöfischer Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und Abrechnungsformular). Beide Teile find auszufüllen — bei Post— aufträgen nach Belgien ist nur der 1. Teil auszufüllen — und
e m, r, M
schlossenem Umschlag unter Einschreibun
zusenden,
anwei ungsgebühr und der Einziehungsgebühr (siehe folgenden A dem Absender des Postauftrags mittels Postanweisung übersandt. — Postaufträge ohne unzulässig.
Wertpapiere enthalten bei mehreren Zahlungspfli
gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben.
mit den e (Rechnung, Quittung, Wechsel ufw.) in ver⸗ an die nn, . ab⸗
in deren Bestellkreig der Schuldner wohnt. Der von der ,, eingezogene Betrag wird abzüglich der * atz
lagen sowie solche mit Briefen als Anlagen sind
Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere welche von einer und derselben Postanftalt ; e cht igen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Jahlungs— pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines je den eingelsÖsten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungs⸗
Dem Absender ist gestattet, eine zweite Perfon zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Richteinlöfung weiterzugeben ist.
Zinsschekne und Dividendenscheine sind im BVer⸗ kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. Scheine jedoch, ö. welche nur bei Vorlegnung der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, find vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen.
Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Einschreiben, 66 nach ame der Postanstalt), im Berkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist, mit der Aufschrift Recommandé, Valeurs A rScouvrer Bureau K (Name der Postanstalt) zu versehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.
Schriftliche , auf dem Vordruck, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzuläfsig. — Der Ahsender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf der Postauftragskarte berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. — Postaufträge *. freigemacht werden. Die Gebühr ist . wie für einen Einschreibbrieß von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge wird eine Gebühr nicht erhoben.
4 9 1 9 8
e. Meistbetrag Meistbetrag Benennu Meistbetrag der Lander eines Postauftrags der Lander eines Postauftrags der Lander eines Postauftrags Gen tfh le ) J . 5 Den lschlatch . D·· , · I1000 4 hae 720 Kronen *) 4 720 Kronen“) 2) 26 mit FJarßder (nicht ; ) Luzemburg (Berlehr vorlaufig J 1000 Franken?) X Gr! uignd? i , ,.. 720 Kronen?) eimgestel .... . 800 4 10 Ungarns (Verkehr vorlaufig 3 Dentschü ferreich (Verkehr vor⸗ . ) Web ertande ... 480 Gulden *) ann, 1000 Kronen. t en genen, . 1000 Kronen nnn, 720 Kronen“) Bemerkungen.
1) Wechselproteste sowie Jir nd Dipikendenscheine usw. zulässtg. Gebühr 75 Pf. 4 Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterielose, Prãmien⸗Schuld⸗ 9) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezüglt Papiere ausgeschloffen. ohne Mnterschted des Gewichts. Meisigewicht 259 8. Protesterhebung durch Post * verschreibungen und andere Echuldpẽrschreibun gen derselben Art mit den zugehörigen ma n, . „Zum ö 1. 22 * Protest“ zulässtg. BVoft⸗ zog is bu g fig. Gebühr 1 Bär d ö Rücksendung des vrgtestierten Wechsels Zinsscheinen auageschlossen. ö aufträge mit Vermerken „Zur Schuldbeitreibung“ werden an besondere Bei- nehit i fn , n . Bf. in Orts- und Vachtbzarortzverkehr 45 Pf.). Hö]. Wechselproteste werden vermittelt. Zinz⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene tretbungsämter weitergegeben. Prötesivermerke und der Vermerk „Zur Schuld- ' ins- und Dividenden scheine uw. zulässig; fremde Lottertelose, Brämten-Schuld!- Wertpapiere zuläfsig. beitreibung“ find auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu seßen. Sins⸗ verlchreihungen und ar Schuldverschreibungen berselben Art mit den zugehörigen 7) Nur nach bestimmten Orten. und Dividendenscheine usw. sind zulässig.
Zinsscheinen ausgesct
s) Zinz⸗ und Divider heine usw. nicht zulässig.
worden.
S) Wechfelproteste werden vermittelt. Zins- und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig.
F. Patetsendbungen.
10) Bei Aufträgen nach Ungarn sind Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Zins⸗ und Dividendenscheine ujw. zuläfsig.
) Für den Verkehr mit Dänemark, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schwein ist der Meistbetrag der Postaufträge vorübergehend auf 100 4 oder den Gegenwert von 100 festgesetzt
E. Rakete ohne ausgegebenen Wert nub Patcte mit 2s ertaugabe nach Orten innerhalb bes Dentschen Reiches agebiets sowie nach Bahern nud Wüärttemherg.
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54 J, . A. Die Fuseetigebitkr het qt:
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in der Fernisone (bes 75 Em) (iiber 76 km) 16 */ 46 PI.
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his 5 19 5 2 2 2 75 . 265 iber 5 g/ his 10 9 2 . 50 2 50 9. 10 e * 15 leg 2 3 * 5 — , 4 m 5 *
Miert oder unæirelchkend. J.reiJemackle Pakere erden ntcht heföörc ers.
Tir sfi'errigeès Get zr einm Vuschlag von 50 vom Hunderl der Fal ei ebiiler (niit der ans eren Gebühren) ersioRen, der auf cine durcli G feilbae Lenniqsumme nch oben abgerundet ird.
H. Freigemachte Palete im Gewichte bis 8 Kg „Postnpaketen) nach dem
Allgemel ned. Den Paketen dürfen zurzeit allgemein Briefe oder Sriefliche M ngen nicht beigefügt werden; auch dürfen sie außer einer Rechurng (Faltura) keine anderen Geschäfts⸗ babiere enthalten. Wegen der in Fällen dringendsten Bedürfnisses zugelassenen Ausnghmen erteilen die Postanftalten Auskunft.
Jeder Paketlarte sind Zollinhaltserklärungen für das Aus⸗ land auf weißem Papier beizufügen, deren Anzahl aus der unten—⸗ stehenden Uebersicht ersichtlich ist. Außerdem ist jeder Paketkarte ein statistischer Anmeldeschein (zur Warenverkehrsstatistik) und zurzeit noch eine Aussuhrerklürung beizugeben, unb zwar:
entweder a) ein stalistischer Anmeldeschein und ein Doppel der
Zollinhaltserklärung auf grünem Papier, dessen Ueberschrift in „2fugsmttzrerklürung (Für Zwecke der deutschen Zoll⸗
abfertigung)“ geändert werden muß, 20 Pf.; Postanweisun
oder b) zwei sigtistische Anmeldescheine, von denen der eine als e, ,,, gilt und am Kopfe ebenfalls wie igt ab⸗ zuändern ist: „Ausfuhrerklärung (Für Zwecke der deutschen Zollabfertigung)“.
Ueber die Ausfertzgung der statistischen Anmeldescheine erteilen
die Postanstaͤlten Auskunft. In den Ausfuhrerklärungen sind die Waren, ohne Rücksicht darauf, ob ein Vordruck zum Anmeldeschein oder zur grünen Zollinhaltserklärung verwendet worden ist, in handels⸗ üblicher Weise so genau zu bezeichnen, daß beurteilt werden kann, ob sie unser die Ausfuhrverbote fallen. Ferner hat der Absender auf der Ausfsuhrerklärung ben Vermerk niederzuschreiben: Enthält außer der Faktura keine schriftlichen Mitteilungen“. . Vie Ausfuhrertlärungen sind bom Absender selbstz bei juristischen
Als Sperrgut gelten alle Pakete, die a. in irgend einer Aus- dehnung 113 m überschreiten oder b. in einer Außdehnung 1 m, in einer anderen 1 m überschreiten und dabei weniger als 19 kg wiegen oder é. sich ihrer Beschaffenheit nach nicht bequem mit anderen Gegenständen verladen lassen, daher bei der Verladung einen unver⸗ haͤltnismäßig großen Raum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt eine besonders sorgsame ö n n. erfordern, z. B. Körbe mit flanzen und Gesträuchen, Käfige, leer eder mit lebenden Tieren, eere Zigarrenkisten in großen Bunden, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeflechte (Blumentische, Kinderwagen usw.) Spinnräder, Fahrräder und dergleichen, d. in ihren Gesamtabmessungen (Höhe, Breite und Länge) 1,5 m überschreiten und dabei 5 Kg oder weniger wiegen. Jedoch gelten Pakete bis 105 ein Länge, deren Breite und Dicke zusammengenommen nicht mehr als 40 em beträgt, nur dann als Sperrgut, wenn sie lebende Tiere enthalten. Pakete mit lebenden Hummern, Austern, Muscheln, Krebsen u. dl. Schaltieren
sowie mit lebenden Blutegeln 1 nur dann als sperrig zu taxieren, wenn der Inbalt auf der Hane arte oder auf der Sendung selbst als
Juhaber oder einem der ins Handelsregister eingetragenen Bevoll—⸗ ne tigten, durch Namensunterschrift verantmortlich zu voll⸗ ziehen; elt elwa vorhandener Firmenstempel ist beizudrücken. Die . lanstalten können über die Persönlichkeit des Auflieferers einen Ausweis verlangen und, falls dies abgelehnt wird, die Annahme des Pakets verweigern. . ;
Zu jedem Paket mäsfsen vom Absender besondere Be⸗ , n. (Paketkarten, Jollinhaltserklärungen usw.) ausgestellt werden.
Die Vorgusbezahlung des ö bildet die Regel. ũr Nachnahmen (stetec in Mark und Pf. anzugeben) mit nachstehenden Ausnahmen befondere Gebühr von 1 Pf. für je 1 , mindestens
sgebühren werden nicht abgezogen. Für Nach⸗ nahmen nach Deutschösterreich und Ungarn (Verkehr zurzeit eingestellt) werden nur 365 Vorzeigegebühr erhoben; Uebermittlung . (ergehen Betrags erfolgt gegen die gewöhnliche Postanweisungs⸗ gebühr. . .
Zahlungsmittel, die auf auslaͤndische Währung lauten, und Zahlungs. i
mittel, die auf dentsche Reichswährung lauten, dürfen nach dem Aus⸗ land nicht in demselben Werthaele bersandt werden. Als Zahlungs— mittel gelten außer Geld in, Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schecke und Wechsel. Pakete mit Wertangabe nach dem Ausland, die Zahlungsmittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als 500 M enthalten, werden nur be= fördert, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer Devisenstelle erworben sind, oder wenn eine Erklarung der Reichsbank
Personen von demi gesetzmäßigen Vertreter (bei Handelsfirmen von dem
zur Absendung beigefügt ist. Die als Devisenstellen bestimmten
lebende Tiere angegeben ist, oder die Sendungen nach der Art ihrer Ver packung eine besondere Behandlung während der Postbeförderun! erfordern
B. ür Iertpaete, auch fer solche bis 100 6, tren den er-= Roben. 1) die PakelgebüRr (eieñe unter 4), ) die Hinsohreibqebühr von 30 LE, 3 die Jersiche ungegehühr von 40 Ep. / ir je 1009 s.
CG. Die Einschreibung bei Paketen ist zulässig; Einschreib⸗ gebühr 30 Pf. neben der Faketgebhr.
D. Für Nachnahmepakete (N. zulässig bis 19090 M) wird außer der Fakel gebühr erhoben: 1) 25 P. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Einlösung die Postanweisungsgebühr fuͤr Uebersendung des ein⸗ gezogenen i , ,,,
HE. Hür dringende Pakete ird erkoben neben der Faket- gebiihkr eine besondere Gebülln von 2 υ und die KHilbestelkdebüir, wenn die Fakete nicht mit dem Termerk, Fostlagernd“ verselten sind.
F. Jedem Faket ist eine Haketkarte beizuqehen.
CG. Auf dem Faket ist der Mame und gHotßngrt nebst IToknung des Absenders (nerdqeben, in das Faket chenaa /f ist ein Doppel der Aufschri/) t zu legen.
Auslande.
Banken und Firmen und die bei Feststellung des Gefamtwertes anzu—⸗ wendenden Umrechnungskurse sind bei den pe en m zu erfragen. Pakete mit Wertangabe nach dem Ausland, die auf deutsche Reichs⸗ währung lautende Zahlungsmittel enthalten, werden nur be⸗ fördert, wenn eine Einwilligungserklärung der Reichsbank beigefügt ist. Ohne Einwilligung der Reichsbank ist nur gestattet, an dieselbe
im Ausland ansässige Person oder Firma innerhalb eines Kalendertags
auf deutsche Reichswährung lautende Zahlungsmittel bis 5 , inner⸗ halb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr als insJesamt 156 6, zu versenden. Wertpakete nach dem Ausland, die deutsche oder aut ländische Wertpapiere enthalten, werden nur befördert, wenn die Absenderin eine Bank ist. Als Wertpapiere im Sinne dieser Vor⸗
schrift gelten auch die unverzinslichen Schatzanwei ungen des Reichs
oder der Bundesstgaten, Zins- und Gewinnanteilscheine, Urkunden, durch welche die Beteiligũng an einem Unternehmen verbrjeft ist, sowie Hypotheken, Grundschuld⸗ und Rentenschuldbriefe. agegen ud nicht als Wertpapiere anzusehen: Papiergeld, Banknoten. Tar⸗ ehnekassenscheine, Wechsel, Anweisungen und Schecke. Als Banken m Sinne dieser Vorschrift gelten alle Personen und Unternehmungen einschl, der Sparkassen und Genossenschaften, die , Bank⸗ oder , , . betreiben. — Ueber hestehende ⸗— schränkungen bezüglich Ausdehnung und Umfang der „Postyaketen nach einzelnen Ländern erteilen die Vol rate e uskunft; ebenso über rr, nach dem Auslande (Paketsendungen, welche den edingungen für Postpakete“ nicht entsprechen), und im Verkehr mit welchen Landern die Zahlung der , durch den Absender (im Verkehr mit einigen Ländern auch nachträglich) gestattet ist.