1919 / 231 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Oct 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Besti m mungsland

Bemertungen

= Vertangabe zulässig. N Nachnahme zulässig. E= Eilbestellung zulässig. Sp Sperrgut zuläffig.)

nan mit Meönlgnnini , ,. K 5) Finn land direkt oder über Dänemark und Schweden... 9 Grossbritannien umd Irlandgg—.-s--- , J . 8) Niederlande J 7) Norwegen über Dänemark und Schweden.... 8) Sch mw eden kJ , . , IO) Tschechoslowakische Republik)... II Vereinigte Staaten von Anierikha .

Paketgebühr Der beizufügenden bis zum Betrag gi. Gewichte von 4 Pf. * Pf. Zahl Sprache 5 kg 1 60 1 d. 5 kg 1 26 1 d. 5 kg 2 80 bis * 1 d. 5 19 5 20 1 d. e. 0. . 5 kg 1 25 1 d. 5 kg 4 60 2 d. h. 0. f. 5 kg 2 80 1 d. 5 kg 3 20 1 d. 5 Kg Q 160 1 d. o. f. 5 kg 1 25 1 d. 5 9 5 50 bis 5 50 1 P d. 0. e.

Der Paketverkehr nach Oesterreich-Schlesien, soweit es von den Polen besetzt ist, ist Beschränkungen unterworfen.

1. Die Länge eines Taxworts ist festgesetzt auf 15 Buchstaben bei offener Sprache ober 10 Buchstaben bei verabredeter Sprache oder auf 5 Ziffern. Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm: im Ortsverkehr 80 Pf., im übrigen Inlandsverkehr und im Auslandsverkehr 1 6. Durch es nicht teilbare Pfennigheträge sind auf solche zu erhöhen. Die Wortgebühren gelten für den billigsten oder für den gebräuchlichsten Weg, sür andere Wege sind sie bei den Telegraphenämtern zu erfragen.

2. Satzzeichen, Bindestriche und Auslaßzeichen werden im inneren deutschen Verkehr, einzeln angewandt, lostenfrei mitbefördert. Im Auslandsverkehr werden sie nur auf Verlangen des Absenders mittelegraphiert und dann auch berechnet. Punkte, BVeistriche, Doppelpuntte, Bindestriche und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer.

3. Für dringende Telegramme wird die Wortgebühr dreifach berechnet.

4. Im Verkehr innerhalb Deutschlands, nach DOesterreich, der Tschecho⸗ slowalischen Republik und Ungarn wird für das vorauszubezahlende Ant— wortsteleg ramm RP die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms, für eine dringende Antwort RkPD die Gebtihr eines dringenden Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorgusbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. EFP 20 oder

kb 20 Im Vertehr mit dem übrigen Ausland ist die Zahl der für das Antwortstelegramm vo ra usbeßghlten Wörter in jedem Fall anzugeben, z. B. RP 6 oder RFPD 10 -.

5. Fülr bie Vergleichung eines Telegramms TC wirb ein Viertel der Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von derselben Wortzahl erhoben.

5. Für telegraphische Empfangsanzeige PC ist die Gebühr gleich der eines gewöhnlichen Telegramms von 5 Wörtern für denselben Ort und denselben Weg; für dringende telegraphische Empfangsanzeige PCD -— höht sich diese Geblihr auf das Dreifache. Für briefliche Empfang sanzeige POF. sind im Verkehr mit dem Auslande 30 Pf. im voraus zu entrichten. Für briefliche Empfangsanzeigen des inneren deutschen Verkehrs wird keine besondere Gebühr erhoben.

J7. Bei der Aufgabe eines auf Verlangen des Absenders nachzu⸗ sen denden Telegranms Fs ist nur die auf die erste Beförderungsstrecke ent⸗

Europäischer Vorschriftenbereich; bl. Außereuropätscher Vorschriftenbereich;: :bmn

CG. Telegramme.

fallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungsgebühren hat der Empfänger zu bezahlen. Telegramme, die auf Verlangen des Empfängers nachgesandt werden, sind mit „Nachgesandt von“ (RSexzpéèdie de) zu bezeichnen. Der Äntrag⸗ steller ist zur Nachzahlung der Gebühren verpflichtet, wenn ste am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden können.

S. Telegramme mit der Bezeichnung telegraphenlagernd“ IR oder post⸗ lagernd! GP sind zulässig. Die mit dem Vermerke „Tages (Jour) versehenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deutschland nicht von 16 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) bestellt; eine Verpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur, wenn sie den Vermerk „Nachts“ (Nuit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß fte wirklich dringlicher Natur sind. Telegramme, die von der Bestimmungstelegraphenansalt als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Vermerke PR oder, sofern es sich zugleich um postlagernde Telegtamme handelt, mit dem Vermerke bK = zu versehen; für die Einschreibung hat der Absender im inneren Verkehr Deutschlands 30 Pf. zu entrichten. Telegramme, die durch die Post nach einem anderen als dem telegraphischen Bestimmungslande welterbesbrdert werben sollen, werden als gewöhn⸗ liche oder als eingeschriebene freigemachte Lriefe zur Pest gegeben, je nachdem der Absender dies durch den gebührenpflichtigen Sermerk Post“ oder PR vetlangt hat. Die bestimmungsmäßigen Poßgebüzren hat der Atsender vorauggubezahlen.

9. Innerhalb Deutschlands kann der ender die Wreiterbeför⸗ derung durch Eilboten Rb ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 1 für jedes Telegramm vorausbezahlen. Dieselbe Gebühr hat der Absender eines Tele⸗ grammz mit bezahlter Antwort für die Filbestellung des Antwortstelegramms voraus⸗ zubezahlen EXP —. Wird der Eilbotenlohn sowohl für das Ursprungstelegramm, als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt, so hat der Vermerk XRP RXP n lauten. Hat der Absender nichtz vorausbezahlt, so werden hie wirklich erwachsenden luslagen vom Empfänger oder, falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung verweigert, nachträglich vom Absender eingezogen. Die Kosten für die Weiter⸗= beförderung der Telegramme durch Eilboten im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Solche Telegramme sind mit dem Vermerk „Exprèas“ zu ver⸗ sehen. Kennt der Absender die Höhe des Botenlohns und will er ihn vorausbezahlen, so lautet der Vermerk XPx wobei die erhsbene Gebühr () in Franken (zu

Wort

. D Ffranzöfisch, h. holländisch, o. oder; d. h. es ist dem Awbsenden

In der Spalte „Sprachen bedeutet: d. deutsch, e. englisch, freigestellt, ob er die eine oder bie andere Sprache anwenden will.

I W unbegrenzt: N bis soo bs, ausgenommen nach Grönland. Sp. Nur nach Täne⸗ mart selbst: en, g. Pakete zulässig: E nach Postorten. : 2 9) W. unbegrenzt, E (80 Pf.. Dringende Pakete, die in keiner Richtung mehr als 30 om messen, zulässig. Sp. ö 5) Für Nahzone (8 Kkru) nur 75 Pf. W unbegrenzt; N bis goo0 4 Verkehr n ger m, n n e. , Gschretbhatete zulässig e Paketgebühr nebst 30 Pf. reibgebühr). Sp. 6) XV ois sos *g r ren, . a . '! 9 V er, . 8 600 1 ö ö nach best. Orten. Sp. unbegrenzt; 3 800 „S; dringende Pakete zulässtg; Een mit Bestelldienst. Sp. x * 3 , 7 W unbegrenzt; R bis soo M: E. Sp. I10) W unbegrenzt; V (80 Pf.). Dringende Pakete, die in keiner Richtung mehr als 60. em messen, zulässig. Sp. Zur Wareneinfuhr ist eine besondere Einfuhrbewilligung erforderlich, worüber die Postanstalten nähere Auskunft erteilen. . z

II) Hinschrerbpakete enldssij (quiohnliche Fakelqebzinnr nebst 30 B. Hins chrrer'bqebrinr).

2 4M 830 Pf.) ausgedrückt wird. Ist der Betrag des Botenlohns dem Absender nicht bekannt und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Hotenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die tekegraphische Meldung des Botenlohns XPT die Gebühr für ein Telegcamm von s Wörtern für denselben Ort und denselben Weg, oder für die briefliche Meldung XPP s30 Pf. zu zahlen. Bei Telegrammen nach solchen Ländern, welche die Beförderung skosten ein⸗ heitlich festgesetzt und bekanntgegeben haben, sind die bei diesen Ländern angegebenen Kosten unbedingt vom Absender qu . In diesem Fall erhält das Tele⸗ gramm vor der Unschrift den Vermerk XP —.

10. Das zu vervielfältigende Telegramm IMx wird, alle An⸗ schriften in die Wortzahl einbezogen, als ein einziges Telegramm berechnet. Neben der Wortgebühr werden für jede einzelne Vervielfältigung für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf. erhoben. Für dringende Telegramme erhöht sich dieser Betrag auf 80 Pf. Im Verkehr mit Nordamerika sind zu vervielfältigende Tele⸗ gramme unzulässig.

11. Für jedes Semaphortelegramm ist eine Zuschlaggebühr von so Pf. u erheben. Die Fun ktelegram me unterliegen besonderen Vorschriften. Für diese k werden außer der gewöhnlichen Telegrammgebühr besondere Gebühren (Eüsten⸗ und Bordgebühren) erhoben. Für deutsche Funkstellen beträgt

a) die Küstengebühr 380 Pf. für das Wort, mindestens 3 6 für ein Telegramm;

b) die Bordgebtlhr 85 Pf. für das Wort, mindestens 3 6 50 Pf. für ein Tele⸗

gramm. (Ausgenommen sind einige an der Nord⸗ und Ostseeküste ver⸗ kehrende Schiffe, für die eine Bordgebühr von 10, 16 oder 20 Pf. fütr das Wort festgesetzt ist). . ö. Nähere Auskunft, auch über die Gebühren für den Verkehr mit ausländischen Funk⸗ stellken, erteilen die Telegraphenämter. .

12. Die Vermerke D RP 8 TC —, Tages usw. zählen als je Wort und sind vor die Anschrift zu setzen.

13. Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird nur gegen Zahlung von 20 Pf. erteilt.

14. Für die Mitnahme jedes Telegramms durch den Telegraphenboten oder Jandhriefträger nach der Telegraphenanstalt werden 10 Pf. Zuschlag erhoben.

Ausßereurohüischer Borschriftenbereich: sebähr

) Dringend D nicht zulässig.

Y Offen (Oubert) nicht zulässig. *) Die über die Funkverbindungen zu leitenden Telegramme erhalten

3) Eigenhändig MP nicht zulässig.

Geheime Sprache nicht zulässig. bei der Aufgabe austalt als erstes Wort im Kopfe den Dienstvermerk „Radio“.

2 G. *.. 6 Rt. s , . ; , ö ö. Afrika: Anstalten im Bezirk Acre. 113 20 Asien (via Eastern): , ,, Orts telegramme . Aegypten (via Castern) Ma)) I. Zone. .] 370 übrige Anstalten in Brasilien“ . 7 so Arabien a) ): Aden, Prin .... . 6655 Telegramme im Fernverkehr. . 10 J. 14 1 Ctzite Gia Madeira)... 8 J, , , . wird die Hälfte II. J 165 1 epublit ) (via Anglo): . ͤ Britisch Indien und Birman, Ceylon! 565 ö Afrika, Ostküste (via Eastern): Vuenchen I 63 Britisch Rordhormter;) w . 985 Nhe enn ),, wg übrig. Anstalten z 16) H 3 China ih * 3); Maego 1111650 Pf., übrige Anst. 1669 3 Britisch stafrila ü. üganda n) ih s u. 50] Fosta Rica) (rig Auglo,⸗)———— 6 Eocrs. Cetin. Snfeln hz shh. . Afrika, Westlüster / Britisch Somaliland zn 86 Geuador! Gin Anglo c Eper - . früta, et uste . Britisch Somaliland *)) (eite nb. feln , Madctra): hh er,, =. 3 Canarische Inseln ö . k 170 GComoren i), Madagascar), Réöunion )) Fa 9 8 s n 0 For Bay 1270 Französtsch In z ochina J Senegal, . ber Senegal und Niger, Mauri⸗ Erythrea! ) 69 J 505 Por 2 . 9 ö ; . or Bay Japan, Chosen Form osa, Japanisch Sachal in I Tranzöfische Somaliküste: Diibouti - Gusgtengla) . . 97 und japanische Anstalten in China und auf Uebrige Länder s. unter: Außer n Somaliland i) 575... . 645 San 8. de Guatemala. 16 83 Halbinsel Kwantung ). europäischer Vorschristenbereich. Mauritius, Riodrigue;z (Inse). Ser. übrige Anstalten lo) britifcf; .* * 585 Labugn (Juse ) NN 3 . . , D,, ' 86 JJ ;; chellen, Pemba (Inseh, Zanzibar Ne i 8 J Gunyang )* Cria Anglo): bri isch· 1 3 Malakta (Halbinsel) )) Y): Sultanat Kelan⸗ Aizuren (für XP v. Abs. 3 6 45 Pf.) 276 Portugiesisch Ostafrika ) 9: franjösisch .? 2 gf ,, , 64613165 . . n . 3 . 30 . Beira, Lourengo Marques oder Dela⸗ niederländisch ;. 6 61 2 Malakka, Penang, Singapore und die! Belgien e) (für TP = v. Abs. 26 30 pf) 35 goa Vary (rt), Keozambique (Ort) Honduras (vin Anglo)h: Republik) . lo 66 Realayis en Staaten?. ,, ,, , , 1 * 1 * ö 1 50 , ,, t ö 1 / 8 10 Britisch: Belize 1 4 3) ö 1 ö 1 . 8 15 Ü VMesoꝝ otaurien ]) 1 * ; ; 725 hünnee, Quel JI ö Anglo): k . 6 , . . XP Xv. Abs. 3 6 10 Pf. / übrige Anstalten; . 3 35 Pf. u. 8551 a, . 9 . 95) e mfr Chihuahua Niederländisch Indien); 1e =* ö a r. . 3. . ? s. 3 0 Pf.) 3. Vormaliges Deutsch Ostafrika! *)): . k . Valast ing) K . JJ ( , Britische Besatzungszone 8 (S6 75 Pf. u. 35 J Ber len i): Bender Abbas 8 S6 70 Pf. sonst 830 Pressetelegramme d Besgische Besatzungszone K. 35 npsillo, Matgmngros n ne nf, Bersischer Golf!) . 16 36 Pf und 8. 20 Teuntschdsterreicht gewöhnliche Telegramme 19 Msrika, Süd (via Gästern): ö ö a, Saltillo 4. zh iipningn ) Infel Luzon: Manila. 190 90 a r n , . i J . *,, . . ; ibtkf⸗ m . Can ) . 3 . ö ir ö 1159 nlgnd (uber Schweden). 6 Natal, Oranje reistaat, Transvaal= 5 2. . . Sur 3776 1 n Batan, Catandugngs, Ggrregigor, Faröer d 19h z Voꝛnmaliges a ,,,, 3) 8 4h k rn, . 1536 Narinduque. . . Mindor . ö Finnland: gewöhnliche Telegramme... . 55 Nord Rhodesia n), Nyassaland )... N65 ige inn i, (ri A . mn blon, Rieger 1 50 Pre ssetelegramme. .. . 30 Süd err n D . . )2) . Anglo): Us alle übrigen e,, un n, ; r* ite (via Eastern): ; 3 oro 111 iam ) Y e (via Moulmein).... . 8 95 Trantrelch mit Andorra und Monaco ) . —= 49 Afrika,. Westlit ie 5 Gg . ) 39 8 Colon, Yanama--· . 869 Jide T e gl h 1. Sisraltar:) ). 3 16 . (Insel)) Y), St. Helena) ) . uͤbrige Anftaltenn... 8686 Shrine JJ Dellen h äh Teint ; Fh e, Au in Kätwäccbiei . zerren gehirn, : , ede dll fallen. I. . . , go J Auftralien: Pressetelegramme . . 635 . aha, Masisea, Or . Ber⸗ . K Island. . z D en une J ide; . Requena. . i080 nnr en mrs, Jnseln) (via Eastern): ö Italien) „) t gewöhnliche Telegramme . 50 ü ö übrige Anstzlten . 8 J ww . eseleledr n ö . J e . ö ö Selur or ö. Anglo): Libertad Salbador 273 Australischer eg ztenbreitde ie Gasten⸗ Jugoslawien (Keönigreich der Serben, Kro— Franz sisch Gitnea , übrige Anstalten!?.. 1060 (Neu Süd Wales, Queensland, wüg⸗ 62 und Slowenen) ; , 50 Hoh ier n n, k 1640 uruguay (via Madeira)... 683 australien, Tasmania, Victoria, West⸗ 5) . e, . JJ übrige Anstalten.— Y) (via Anglo)h .. 1436 m ihn,, K 1 69 . D 11230 Venezuela 3) (via Angloh— 3. r . ; , wd er n n eg Gai Thicge. 6 Ge if er ne, en, mn, 53 eg ge, Herr ey: Zn semn (ri Sasternn. 3 ** . ö —̊—1 s 1 h ö 1 ti mer i a St. ere Un 66 U z to 10 . ö . I 112 ö ö . ö . ᷣ. 9 J 66 n ia Anglo): 4) Fanning (Insel)h )) (vin Pacifi). . 2535 k J Jlew Jork (Stadt) und sämtliche Anstalten, Fidschi · Fufeln I f (via Paäeihe 104M bis i339 t, m il rm, . wa eng,, . ; bel denen in der 2. Spalte des Amnt— Flinders (änsel ), King⸗Jusel (vis Eastern) 955 k Night; n nn Süd 75 99ö lichen Verzeichnisses der für den inter— Gesellfch aft s Juse ln ) ) (via Gasternꝛ:. Niederlande (für XP v. Abs. 2 30 Pf): , nationalen Verkehr geöffneten Tele⸗ d gewöhnliche Telegramme 39 übrige Insglten. . , 3 6 graphenanstalten (. Tarif de Ne Tork Gilbert · Inselu n) (via Eastern): Preffetelegramme ..., 6 porn e , defrag M, samedes 1d o ( a n en nn,, , 68 n, , . Norwegen: gewöhnliche Telegramme. 45 Angola: Bengnella, Loanda, Mossamede 16 65 Columbia, Britisch: 1. bis 9. Zone Guam Marianen Inseh y) *) (ia Gastern) id 36 Preffetelegramme = *6 lige An talten . s ö pf. bis io Hawai Sandwich In seln ) c via dnglo): . . ö ö : . ge, , gf Wela ma . ; 3 NVukon: 1. bis 4. Zone T 70 3 bis 10 K 339 . 6 * . * ö. * . . 8 . 1 8 4 4 2 * 2 . 2. ( 1 I 5 ; ü . ö !. ĩ ö . . Häö'len gai (für S XE vo bf 3 M 15 f II36 ann issau, 6146 6 übrige Anstalten. 3 416 80 Pf. bis 530 übrige Anstalten . 19 . . , n. Principe w 14 35 Westindien )*) (via Anglo): Karolinen!) (via Eastern): Jap.... 1205 . JJ . Si . 1 3 * Fo pf . Antigua, Barbados, Dominica, Grenada, ren , mne. Woodlart⸗ Insel n) . : 1 z Sierra Leone w. PJ t. Christoph (St. Kitts k 4149 Schweden: gewöhnliche Telegramme... 49 k 3 ö. 2 6 GFnsch, Marshall⸗ Juseln ) (Via Eastern: Nauru ih ih Rre ssetelegtamme * 2 . 1 2 1 1 . 20 U b . ik s T nder s. unter: Euro⸗ t. ucia, 3 in nt, 9 (/ 11233 3 9 3 24 . ö 36 ebrige afri gg i, , ; Trinidad (Inselh).. . s85 Midway (GInseh ) A3 Lig. Anglo) . 2469 ene , paäischer Vorschriftenbereich. Aruba (Insel, Bonaire (Inse) ). . . EiIs60 Nen tannien ) *) 3 (via Eastern): Rabaul 10 10 k Amerika: ö . wu Eäaledon ken M Lia Haften; * 366 j T ' . * ö * 2 ? n ö . 4 ö 8 * . ; 77 f 18 35 ,, ö 16 rgentinische n,, ,. (vis Madeira) . 9 6 übrige Anstaltenini⸗·. . ; . 2 z . ö. . 3 5 ö uber gen 1125 viivien via Madeira): Riberalta.. 6 gin e , e n , n,, e fe w akische Republik: übrige Anstalten . 26 Helen. 58, , ,, , gewöhnliche Telegramme. 9 Bahama, Bermuda⸗ und Turks⸗Inseln artiniqubee.·. , e He Ter haeißez . = 6 746 95 Pf. bis 1175 Jamaieg . k * Drefsetelegram mne. . 3 6 n, i ia Madeira): Porto Rie oc... 569 Salomon ⸗Inseln aj) (via Eastern): Kieta 19 335 Tieren, eurapätsche und asatische)) . 65 646 . 1 ; J Ste. Croix, St, Thomas;. 975 Tulagi JI 3 35 n. ; gewöhnliche Telegramme w n. der Amazon eiegraꝝy Company: k go Pf. u. ö . e, , , . „) 2) 3) (via Paecifich: Apia. 866 3 J k ini M 1 . . mm 11 Presfetelegramme . 30 J. Zone 10 6c g0 Pf, II. Zone.. . 1435 Dominicanische Rep 56 *

s) Ziffernsprache nicht zulässig.

Dare de Genn sscke de Dennschen Feen, m Prennnschen Staatanzigers Men gerin q). Duc der Norddeufschen Buchdruckerei und Verlags, Anftalt, Berlin MW. 48, Wihelumstt. 3.

geschriebenem Formular Meldung zu erstatten. und 2 füc jeden einzelnen Fall auf Antrag erlaffen.

seitens der Verbraucher gegen die Vorschriften der 55 1 und 2 wird mit Geldstrafe bis zu 16 6609 Mark . mit k bis zu drei Monaten hestraft. Außerdem kann auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob fie dem Täter gehören oder nicht, erkannt werden,

handlung gegen z 1 der Verordnung berechtigt, die Gegenstände, auf! die sich die strafbare Handlung bezteht, der ö 4 zu erklären, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

a ; .

nr .

Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 12 . Alle Rostanstalten unh men Bestellung an; für Berlin außer den Hostanstalten und Jeitungsvertrieben für Selbstahhoier

auch dir Geschäftastelle 8W. 48, Wilhelmstraße 2X. Sinzelut KAummern kosten 25 Rf.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einh tx. zeile L A, einer 3 gespaltenen Einheitzzeile 1, 56. 6. Außerdem mich auf den Auzeigenpreig ein Teuerungs- zuschlag uon Sh n. H. erhoben. Anzeigen nimmt an: die Geschãäftsstelle des Reichs- und Staats ameigerz.

8

Berlin SA. 18, Wilhelmstraße Nr. 2

ö 7 e M 2341. Reichs baukgirokuntv. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober, Ahends. Postschechkouto: Berlin A824. 118389 wer. ; , , . * ö

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über Brennstoffverkaufspreise. Verordnung, betreffend Verbot der Ver feuerung usw. von Rohteer. Bekanntmachung, betreffend Außer trafltreten der Bekannt⸗ machung betreffend Bestandeerhehung von Holzyerkohlunge— erzeugnissen und anderen Chemikalien vom 1. Juni 1917. Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge. Lufhebung eines Handelsverbots. Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 197 des Reichs⸗ Gesetzblatts. Preußen.

Ernennungen und sonstige Bersonalgeränderungen. Bekanntmachung des Wohnungsverbandes Groß Berlin, be⸗ treffend die Verfügung über wietfrei werdende Wohnungen und sonstige vermietbare Räume. Handelsverbot.

Amliches.

Deutsches Reich.

Betanntmachung über Brennstoffpertaufspreise.

Vom 4. Oktober 1919.

Auf Grund detz 5 61 in Verbladung mit § 125 der

Ausführuagsbestinlmungen zum Gesetz über die Regelung der

Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 1449) bestimme ich:

.

Das Rheinisch⸗Westfälische Kohlensyndikat und die außerhalb des Syndikats stehenden Besitzer der im Ruhrgebiet kohlenbergwerke des Oberbergamtsbezirts Dortinund dürfen be der Veräußerung nach dem Inlande ihre am 30. September 1519 in 26 gewesenen Brennstoffverkaufspreise um folgende Beträge erhöhen:

10,90 a6 für die Tonne Steinkohlen und Nußkohlen? 15,78 „S6 für die Tonne Koks und Brechkoks 6. inschl. 2359 ας für die Tonne Koksgrus Steuer.

Die Preise für Schlammtohle, Mittelprodukt und Feinwasch⸗ berge bleiben unverän dert.

5 2

ses. n z tr 8 5 . Berlin, den 4. Oktober 1919. Ver Reichswirtschafts minister. J. V.: Hirsch.

Verordnung, hetreffend Verbot der Verfeue rung usw. von Rohteer. Vom 7. Oktober 1919.

. Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung be⸗ treffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, be⸗ treffend die Auflösung des Reichsministeriums für wirtscha ft⸗ liche Demobilmachung vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438), angeordnet was folgt:

58 1 Der Abfatz oder die Verwendung von rohem Steinkohlenteer aus Kakereien und Gasanstalten, Braunkohlenteer und Generatorteer jeder Art zu anderen Zwecken als zur Weiterverarbeitung in Teer. destillationen wird verboten.

§ 2. Die Erzeuger sind gehalten, über Erzeugung und Ablieferung von Rohteer monatlich, und zwar bis zum 165. jeden Monats für den vergangenen Monat, dem Reichswirtschaflsministerium auf vor—

ö 53. ; Das Reichswirtschaftsministerium kann Ausnahmen von den 551

. 8 4 Jede Zuwiderhandlung sowohl seitens der Verkäufer als auch

Die Demobilmachungzorgane find in allen Fällen der Zuwider⸗

Bekanntmachung. männischen und technischen Angestellten gemäß 3 2 der Ver⸗ Nr. F. R. 60/10. 19. KRA. k . ö. Degen iber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) ' z 1 6 . . . JIur 5 Sehie 1 s⸗ 19 ĩ P j ö 23 ID . treffenden Hefugutffe wird vach Maßgabe des Erlgsses be. Einwent ungen gegen dielen Antrag, können bis zu treffend Auflösung des eig m mnisteriums für wirtchaftliche 25. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter . Demobilma . 26. April 1919 (RGBl. S. 438, fol⸗ I. B. R. 2862 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin n n gendes bestimmt: ire , m mn, ' . Luisen⸗

Berlin, den 2. Oktober 1919. Der Reichsarbe is minister.

Artikel J.

Die Bekanntmachung Nr. Ch. 15023. 17 KRA, betreffend Bestandserhebung von Holzverkohkungserzeug.«

nissen und anderen Chemikalien vom 1. Juni 1917, trüt Schlicke. außer Kraft. Die Meldungen, um die in der den Betroffenen namentlich zu⸗

egangenen Verfügung des Preußis Kriegsministeriums Kriegs⸗ gegang fügung des Preußischen Kriegsministeriums Kriegs Bekanntmachung.

rohstoffabteilung Nr. Gh. 730, 12. 17 KRA. vom 28. Dejember 1917 2 ;

GSetreffend Holöberkohlungsprodukte) erfucht worden war, find nicht . Das gegen rie Felcute Otte und Ling Kluge in

mehr zu erffatten. NMaärtranstädt am 27. Nobember 1918 und deren Tochter Fräulsin Artikel I. Martha Ling Kluge in Markran städt am 24. Februar 1919

Diese Bekanntmachung tritt am 8. Oktober 1919 in Kraft. Berlin, den 8. Oktober 1919. Der Reichswehrminister. J. A.: Wolffhügel.

siehe Reichs anzeiger Nr. 14 und 78 von 1919 ist mit sofortiger Wirkung, jedoch widerruflich, aufgehoben worden. Leipzig, am 30. September 1919. Die Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. Gelbhaar.

Sekanntmachung. ; ö. uatez dem so September 1016 ist auf Blatt 1838 des des Tien eee re, ewe slengende Nummer 15

. Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Tarifcegisters eingetragen worden: N . . heft 3 en, h ö j ( ; tr. 7085 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung d Der zwischen dem Deutschen Portierperband, Sitz Berlin, Anlare C zur ,,,, k . . Bund . Berliner Grundhtsitzervereine C V. am 1919. unte? ö 1 uli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung Nr. 7086 ei ö e . ö ; e n. ? . Nr. 7086 eine antme ĩ 2 ebun⸗ er 8e Arbeitsverhältnisses der Portiers und Hausreiniger in R . inf. Belgantuachtng über ufhebung der . . . , ,, . , . gem der Terordaung vor 33. De. dom 3. Oktober 1915, und unter zember 1918 Reichs ⸗CGesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Nr. 7087 eine Verordnung über das Anbieten und Feil⸗ , ., e gn . ,, ,,, halten von fünstlichen Düngen ssteln, vom Y. September 15 ie allgemeine Verbindlichtei eginnt mit dem . 236 ̃ 9 r 1919. tober 1919. ö Berlin, den 7. Oktober 1919.

Der Reichs arheits minifter. Postzeitungs amt. Krüer.

Schlicke.

. Das Tarifregistet und die Registerakten können im Reichsarheits= ministerium, Berlin Ny. 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 382, während Preußen. der 1 . eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge Der in die Pfarrstelle an St. Petri in Burg (Bez. Magde⸗ der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können burg) berufene bisherige Divisionspfarrer rf a . von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen und der Pfarrer Kollmitz in Flinsber sind zu Superinten— Frstattung der Kosten verlan . t J Erstattung e denten ernannt worden Berlin, den 30. September 1919. ; a,

Der Registerführer. Sara ssc. Ministerium für Landwirtschaft, Dom nen und Forsten.

Bekanntm a ch u n g. Der Regierungs⸗ und Veterinärrat Fredrich in Brom⸗ Der Zentralverband der Handlungsgehilfen, berg ist in die Stelle des Regierungs- und Veterinärrats bei Bezirk Haungver-Linden, der Verband der Büro- der Regierung in Magdeburg versetzt. angestellten Deutschlands, Ortsgruppe Hannover, i der w deutscher Ver⸗ icherungsvertreter Deutschlands, Hannover, haben Volksbi beantragt, den zwischen ihnen selbst und dem . ö ö ö . ö ö der deutschen Versichsrungsbeamten . ,. Sig * Dle Wahl des Direltors Professor Dr. Kor ten von der München, Ortsgruppe Hannover, am 5. August 1915 bisherigen Realschule in Bonn zum Direktor der nunmehrigen abgeschloffenen Tarifvertkag zur Regelung?‘ ber Ge Oberrealschule daselbst ist namens der Preußischen Staats⸗ halis- und Arbeitsbedingungen der in den Betrieben regierung bestätigt worden. rr der Provisions⸗Generalagenturen der privaten Ver⸗ ,, w 3, 852 Evangelischer Oberkirchenrat. e rordnung vom . ezember Reichs⸗ Suneri . Manser nn , 6 n ö. n . 26 , 36 ist ,,, , 33 kJ inden sowie für die Orischaften bezw. Gutsbezirke Ahlem, ; ö j j 6

Brink, Anderten, Laatzen, Langenforth, an,, . 6 he Tre er n ger, , ö Ilinsberg da hausen, Letter, Mishurg, Seelze und Vinnhorst für allgemein p ; ö J übertragen worden. verbindlich zu erklaren.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Oftober 1919 26 en werden und sind unter Nummer L B. R. 2447 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 3 Oktober 1919.

Der Reichsarbeitsminifter. Schlicke.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st

Bekanntmachung.

Auf Grund der Ermächtigung des Preußischen Minist für Volkswohlfahrt vom 2,. Seytemher ö 66 m. . und des Beschlusses des Verbandsgusschusses des Woh⸗ nungsverbandes Groß Berlin vom 6. Oktober d. J. wird hier⸗ mit für den Bezirk des Wohnungsverhandes Groß Berlin folgende Anordnung erlassen:

e n, 4 k oder J,. Ver⸗ ] aben jede Wohnunk ĩ Bekanntmachun g. anderer Art innerhalb 24 Ee me ,

seststeht, daß sie aus einem sonftigen Grunde zu einem bestimmüen Der Zentralausschuß Südlausitzer Industrieller—⸗ Termin von dem bisherigen Inhaber verlassen werden, den

eichskasse für verfallen

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 7. Oktober 1919. Der Reichs wir ischastsminister.

Schmidt.

und kaufmännischer Vereinigungen in ittau Wohnungsä Finzelgemeinden anzuzeigen

(Sach sen) hat beantragt, den zwischen ihm, der 3 w vorstehend be gemein schaft freier Ängestellten verbände, dem Ge⸗ eichngter Art erst ber fügen, nachtem er Gemcindes orf ' enn. werkschaftsbunde kaufmännischer An gestellten ver- gistrat erklärt hat, daß er einen Bewerber gemäß 3 ! der Woh- bände, dem deutschen Textilarbeiterverband, dem nung nangelberordnung für die Wohnung bezw. Näume anderer Art Dew erkvere in deutschez * Textila reiter Hirsch⸗ dem Vermieter nicht, zuweisen will oder cine Woche seit erfolgter Bunker und dem Zenta fn er beat christ licher Ter n⸗ Anzeige verstrichen ist, ohne daß der Gemeindevorstand Magistrat

arbeiter am 12. Fuli 1919 abgeschlossenen Tarisber ,. sich ertiarr at. . ö. '. se,, lol ; Kommt zwischen bem von der Gemeinde zugewiesenen Bewerbe trag zur Regelung der Albeitsbedingungen der lauf. und bent zern eien e Mierpertrag nicht ö. . o ö

Verbote des Handels mit aus ländischen Postwertzeichen ust.,“