1919 / 232 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Oct 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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(einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 78 A Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsreagis

sowie die 8 . Ytr. AO zu Rr. 8 des öffentlichen Anzeigers.

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

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in Berlin. g vom 8. Oktober 1919.

Nachtrag.

Die Rede, die bei der Beratung des Haus das Reichs sf inansministerium minister Erzber laut:

Meine Damen und Herren! Es würde sehr nahe liegen, nach rem Vortrage des unmittelbaren Herrn Vorredners aus dem Hause und im Anschluß an die gestrigen Darlegungen des Herrn Abg. Grafen v. Posadowsky einige allgemeine Bemerkungen zum Etat des Finanz ministeriums zu machen. Ich unterlasse sie aber, da ich wohl im Laufe der Zeit noch genügend Gelegenheit haben werde, Ihnen den Grund— gedanken der Reichsfinanzreform darzulegen.

Nur einen Gedanken möchte ich heute bereits zum Ausdruck bringen. Der Herr Abg. Graf v. Posadowsky er ist zu meinem Bedauern nicht anwesend irrt sich doch, wenn er glaubt, daß ein einheitlicher Plan für die Reichsfinanzre orm nicht da sei. Der ein— heitliche Plan für die Reichsfinanzreform ist vorhanden. Der große Gedanke ist der, daß das Reich jetzt sorgeun muß für die Einnahmen im Reich, in den Ländern und in den Gemeinden. Das ist das erste grundlegende Prinzip, das sich bisher keine Reichsfinanzverwaltung gestellt hat, auch nicht stellen konnte.

Der zweite grundlegende Gedanke Verabschiedung des Etats der Verwirklichung entgegen. Mit dem 1. Ottober 1919 hat das Deutsche Reich, wie der Herr Vorredner zutreffend ausgeführt hat, einen Schritt ge— macht, wie er in der Geschichte unseres Volkes bisher nicht vor— handen gewesen ist. Der 1. Oktober wird ein Markstein in der sinanziellen Entwicklung des Reiches sein, indem nämlich das erste Mal, seitdem es ein Deutsches Reich gibt wir dürfen über tausend Jahre in der Geschichte unseres Volkes zurückgehen —, das Reich nun selbst Herr seiner Steuerverwaltung und Herr seiner Steuer⸗ einnahmen ist.

Dieser Schritt ist auch von höchster politischer Bedeutung. Ich bin ganz fest davon überzeugt, daß neben der Reichsverfassung, die wir in Weimar verabschiedet haben, kein so wirkungsvoller Schritt zur

Schaffung des deutschen Einheitsstaates geschehen konnte und ge⸗ schehen ist als in der Schaffung der Reichsorganisation der Steuer⸗ verwaltung. (Sehr richtig! im Zentrum u. bei den Soz.) Die Folgen werden sich auf den verschiedensten Gebieten bereits zeigen. Ich bin fest überzeugt, daß die Nationalpersammlung dem Sehnen des deutschen Volkes dadurch am besten Rechnung trägt, daß sie mit raschen Schritten zum deutschen Einheitsstaat mar chiert. Die Verabschiedung der Reichsfinanzverwaltung ist, wie ge— sagt, in Weimar geschehen. Die etatsmäßige Grundlage ist nun im Nachtragsetat gelegt. Ich erkenne gern an, daß die deutschen Länder bei der Durchführung der Reich sfinanzverwaltung große Opfer ge— bracht haben, große Opfer bringen müssen. Es läßt sich eben das Problem nicht lösen, daß wir einen Nationalstaat schaffen, wenn nicht die bisherigen Länder Opfer auf den verschiedensten Gebieten bringen. Ich erkenne auch gern an, daß in der Durchführung der Organisation der Steuerverwaltung die Länder Entgegenkommen gezeigt haben. Aber ich bin verpflichtet, auch offen auszusprechen, daß die Organi⸗ sation der Landessinanzämter, wie sie nun vollzogen ist, nach der Form der Abgrenzung nicht meinem Ideal entspricht. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten. Wenn es nach meinen Wünschen gegangen und ich allein Herr gewesen wäre die Gesetzgebung hat mir ja die Machtvollkommenheit nicht übertragen, ich war verpflichtet, im Ein— vernehmen mit den Ländern die Frage zu lösen —, dann müßten die Landesfinanzämter, wie wir sie etz geschaffen haben, gleichzeitig die künf⸗ tigen Neichsprovinzen darstellen. Das wäre der richtige und logische Schritt gewesen, wie ihn zweifellos auch die Nationalversammlung will, wie er aber in der Gesetzgebung nicht klar genug zum Aust ruck gekommen ist. Es mußte daher auf Wünsche Rücksicht genommen werden, die von zem Standpunkt der Reichsberwaltung und von dem Standpunkt der Reichseinheit ihre Begründung nicht ö. können, die aber berech⸗ tigt sein mögen, wenn man mehr in die Vergangenheit blickt. Die Organisation der Landessinanzämter ist nach meinem Dafürhalten nicht besonders glücklich geworden an den Mündungen der beiden deutschen Ströme, die noch restlos in unserem Besitz geblieben sind, das ist bei der Weser und bei der Elbe. Auch sonst sind noch einige Unebenheiten und Unschönheiten mit unterlaufen, die jedoch leichter zu tragen sein werden. Dort aber mußten teilweise künstliche Kon— struktionen 9 RFaffen werden. Ich persönlich als Reichsfinanzminister stimme deshalb dem Antrag des Hauptausschusses zu, der in abseh⸗ barer Zeit eine gesetzliche Regelung der Einteilung der Landes— sinanzämter arstrebt. Natürlich dürsen Sie nicht erwarten, daß dieses Gesetz bereits im Laufe des Winters Ihnen vorgelegt wird, sondern nachdem einmal duf dem Verwaltungswege mit Zustimmung der Länder die Einteilung der Landesfinanz ämter geschaffen worden ist, muß nun ein gewisser Ruhepunkt und eine gewisse Ruhezeit eintreten; man muß die Erfahrung von U bis 2 Jahren abwarten, (Zust mmung) und dann wird man dazu übergehen können, den Antrag, den der Unterausschuß gestellt hat, zu verwirklichen und im Wege der Gesetzgebung daun die Aufteilung des Deutschen Reichs in die einzelnen Landesfinanzämter zu vollziehen.

Ich hoffe, daß bis zu diesem Zeitpuntt auch manche Schwierig keiten auf anderen Gebieten beseitigt sein werden; ich hoffe, daß bis dahin das Deutsche Reich den Schritt zum Einheitsstaat auch auf anderen Gebieten vollzogen haben wird. Ich denke dabei besonders an den Überganz des Eisenbahnwesens, des Postwesens an das Reich, und dann, glaube ich, ist der Zeitpuntt gekommen, wo im Wege der Gejetzgebung die künftigen ich gebrauche noch einmal den Aus— druck Reichsprovinzen sestgelegt werden.

93. Sitz un

shalts für der Reichsfinanz⸗ rger gehalten hat, hatte folgenden Wort—

schreitet heute nach der

vorgelegen hätte. Einkommensteuer mit ihren vielen Verästelungen, mit der Vorbelastung und Nachbelastung, mit der Landesbesteuerung usw. alle erst in einem großen Entwurf hätten vorgelegt werden können dann würde die Arbeit zweifellos rascher vor sich gegangen sein, und dann wäre die Ueber sichtlichleit besser gewahrt worden. Das ist alles richtig und gut. Trotzdem tönnen wir diesen Weg nicht gehen, und zwar aus dem ein fachen Grunde, weil die Reichskasse auf die Einnahmen aus diesen Steuern nicht so lange warten kann. Die Reichsschuld wächst von Monat zu Monat, die Ausgaben des Reichs wachsen nahezu von Tag zu Tag, sast jeden T finanzministe rium heran. einen solchen großen Gesetzentwurf mit seinen verschiedenen Unter

abteilungen auch gar nicht in der Zeit zur Verabschiedung bringen,

in der er zur Verabschiedung gebracht werden muß. Darum mußten

alle jene Steuern vorweggenommen werden, über welche in der Oeffentlichkeit keine besonderen Streitigkeiten bestehen.

Teil ist das in Weimar geschehen. Es müssen aber auch vorweg organisationen gearbeitet hat (ehr richtig! im Zentrum und links),

dem deutschen Volke zu geben und an der Stelle der bisherigen Zer— splitterung ein kraftvolles einiges Deutsches Reich zu schaffen: ein⸗ heitlich als Einheitsstaat, dezentralisiert in der Ausführung, in der Verwaltung, genau so, wie wir den ersten Schritt hier gehen, indem wir die Landesfinanzämter mit großer Machtvollkommenheit aus— gestattet haben. Es liegt der Reichsregierung und insbesondere der eiche finanz derwaltung vollkommen fern, wenn sie den Gedanken des Einheitsstaates im Interesse der Steuergesetze stark in den Vorder⸗ grund stellt, deshalb nun etwa zum Schablonisieren und zur abso— luten Gleichmacherei in ganz Deutschland übergehen zu wollen. Die Reichs finanzverwaltung hat eine ganze Reihe von Zuständigkeiten an die Landesfinanzämter übertragen, und es wird auf diesem Ge— biete auch weiter so gemacht werden, aber im Schlußpunkt muß die Zentralgewalt des Reiches gestärkt werden, muß das Reich in seinen obersten Leitern so stark sein, wie es eben die Zeitumstände gebieten, um aus diesen für die Masse unseres Volkes nahezu unerträglichen Verhältnissen herauszukommen. Mit der bis⸗ herigen Zeisplitterung das glaube ich offen aussprechen zu dürfen der Kräfte, ist es unmöglich, die fast unlösbare Aufgabe der Ge⸗ sundung unserer Reichsfinanzen zu schaffen.

Darum bin ich der Nationalversammlung dankbar, daß sie in so kurzer Frist das Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung geschaffen hat. 56h hoffe auch, daß der zweite Teil dieses Gesetzes, das der Herr Vorredner kurz erwähnt hat, bald verabschiedet wird, daß wir nämlich neben der Reichssteuerverwaltung auch ein einheitliches Reichssteuergesetz sür Deutschland bekommen. Wenn wir diese beiden Grundpfeiler gelegt haben, dann kann erst der systematische Aufbau der ganzen Reichssteuergesetzgebung erfolgen. Das ist die Voraus—⸗ setzung des Gelingens der ganzen Reichsfinanzreform. Die reichs—⸗ eigene Finanzverwaltung auf der einen Seite, das reichseigene Steuergesetz auf der anderen.

Mit der Lösung dieser beiden Aufgaben werden auch die Arbeiten für die Nationalversammlung, für den kommenden Reichstag auf dem Gebiete der Reichssteuergesetzgebung wesentlich einfacher und wesentlich kürzer sich gestalten. Denn dann werden die Steuern nicht mehr die ganze Menge der Ausfübrungsbestimmungen, Veranlagungsbestim mungen, der Rechtsgarantien der einzelnen Abgabepflichtigen und Steuerzahler enthalten müssen, sondern es kann immer auf diesem Gebiete auf das grundlegende Recht verwiesen werden, auf die Art Verfassung für die ganze Steuergesetzgebung. Es werden dann nur noch wenige Bestimmungen in den einzelnen Steuer⸗ gesetzen in Zukunft enthalten sein müssen, allerdings will ich zugeben, grundlegende und tieswirkende Bestimmungen. Den Hauptgegenstand der künftigen Steuergesetzgebung wird dann immer nur die Steuerskala bilden, das Objekt, das der Besteuerung unterliegt, und die Frage, wie hoch die Besteuerung sein soll. Alle anderen Fragen sind dann in der Reichsabgabenordnung ein für alle⸗ mal geregelt, und nur, soweit von der allgemeinen Regel in Anbe⸗ tracht der Besonderheit einer Steuer Ausnahmen zu machen sind, sind diese in den künftigen Steuergesetzen noch zu regeln. Viele Fragen, die das Haus oft wochenlang und monatelang beschäftigt haben, wie z. B., um nur eine herauszugreifen, die Einscätzung des Grund⸗ vermögens nach dem gemeinen Wert oder nach dem Ertragswert und die Frage, wie der Ertragswert berechnet werden soll, werden dann ausscheiden, weil sie eben in dem grundlegenden Gesetz der Reichs⸗ abgabenordnung ihre endgültige Regelung gefunden haben.

So sprechen also nicht nur große allgemeine Gesichtspunkte da⸗ für, daß das Gesetz rasch verabschiedet wird, sondern es lassen sich auch eine Reihe von gesetztzeberisch-technischen Gründen dafür an— führen. Zu meiner Freude schreiten ja die Arbeiten in der Kom⸗ mission für die Reichsabgabevordnung sehr rasch voran. Ich bitte aber in der Offentlichkeit die Nationalversammlung dringendst, daß sie doch dahin arbeiten möge, daß bereits vor den Ferien, die Ende dieses Monats eintreten, die Reichsabgabenordnung in zweiter und dritter Lesung ihre Verabschiedung finde. Das ist absolut not— wendig, wenn wir überhaupt mit Aussicht auf Erfolg an die große Steuergesetzgebung herangehen sollen. Das rasche Voranschreiten der Arbeit in dem Ausschuß für die Reichsabgabenordnung gibt mir auch

die Ermutigung zu glauben, daß es möglich sein wird, im Plenum dieses Hauses dieses ungemein tiefgreifende und hochbedeutsame Gesetz noch in den nächsten vierzehn Tagen bis drei . der Verab⸗ schiedung entgegenzuführen.

Dann ist das Fundament gelegt, auf dem der von dem Herrn Grafen Posadowsky gewünschte einheitliche Steuerplan aufgebaut

und durchgeführt werden kann. Ich gebe dem Herrn Abg. Grafen

Posadowsky darin Recht: es wäre Ihnen allen und auch mir zweifel⸗

los viel lieber, wenn wir mit der Schaffung der einzelnen Steuern

hätten warten können, bis der große Gesamtplan über alle Steuern Wenn das Reichsnotopfer, die Umsatzsteuer, die

Tag treten neue Anforderungen an das Reichs— Die Nationalversammlung ihrerseits könnte

genommen werden alle diejenigen Steuern,

18 EG.

welche das Vermögen in seiner Gesamtheit belasten. Wenn wir jetzt das Reichsnotopfer ver— abschieden, dann ist die Vermögensbesteuerung zu einem gewissen Ab⸗ schluß gelangt. Daher kann dieser Teil der großen Finanzreform ruhig vorweggenommen werden, ohne daß der künftigen Arbeit, die in erster Linie der Einkommenbesteuerung gilt, vorgegriffen wird. Ebenso ist es mit der Umsatzsteuer, der großen indirekten Steuer der Zukunft. Wenn also der Herr Abg. Graf Posadowsky auch darin recht haben mag, daß es angenehmer gewesen wäre, erst den gesamten Plan vor sich zu haben und dann der Reihe nach an die einzelnen Steuern heran zugehen, so bleibt es doch dabei, daß zwingende Gründe der Finanz⸗ not des Reiches es sind, die uns zu rascher Arbeit nötigen.

Auf weitere Ausführungen des Herrn Grafen Posadowèsky will ich in diesem Zusa nmenhang nicht eingehen, weil sich später noch

reichlich Gelegenheit bieten wird, bei den einzelnen Steuern auf diese

Fragen zurückzukommen.

Nun hat der Herr Abg. Wirth wegen der Frage der Eielluna der Beamten eine Reihe von ,, . gegeben und hat mich um Aufschluß über verschiedene Materien gebeten. Ich bin se lbstverstãndlich gern bereit, auf seine Wünsche einzugehen und den notwendigen Aufschluß zu erteilen. Zunächst hat der Herr Abg. Wirth gewünscht, daß die Neu⸗ regelung des Besoldungswesens mit Wirkung vom 1. April 1920 erfolgen möge. Ich kann diesem seinem Wunsche gegenüber erklären, daß es meine feste Absicht ist, die neue Besoldungsordnung so zeitig vorzulegen, daß sie mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft treten kann. Nur muß ich einen Vorbehalt machen, der bei einem Finanzminister immer selbstverständlich ist: Zuerst muß Geld da sein, es müssen die notwendigen Steuern für die Mehrausgaben bewilligt weiden. Der Vorbehalt liegt aber noch auf einem anderen Gebiete. Die große Besoldungsordnung tann erst dann kommen, wenn das Ver—⸗ kehrswesen in die Hand des Reiches übergegangen ist; denn es würde unnütze Arbeit sein, weng die Nationalversammlung oder der kommende Reichstag im nächsten Frühjahr eine Bejoldungsordnung für die Finanzbeamten schaffen würde, wenn aber nicht gleichzeitig eine Besoldungsordnung für die zukünftigen Reichsbeamten der Reichs⸗ eisenbahn⸗ und der Reichspostverwaltung geschaffen würde. Es besteht aber, wie mir sowohl der Reichspostminister wie der Reichs vertehrs⸗ minister mitgeteilt haben, begründete Aussicht, daß im Laufe dieses Winters schon die entscheidenden Schritte für die Verreichlichung, um ein⸗ mal den Ausdruck zu gebrauchen, des Eisenbahn⸗ und des Postwesens er⸗ folgen können. Diese Voraussetzung muß ich als Finanzminister machen, weil durch diese große Aktion, die wiederum dem Einheitsgedanken im deutschen Volke dient, noch mehr Beamte in den Reichs dienst überführt werden, als durch Ue ebernahme der Steuerverwaltung bereits geschehen ist. Ich greife nicht zu niedrig, wenn ich sage, daß durch die Uebernahme der Eisenbahn⸗ und der Postvetwaltung von Bayern und Württemberg mindestens, je nachdein man schätzen mag und Arbeiterkategorien zu Beamten macht, annähernd eine halbe Million als Beamte mehr in den Reichsdienst übertreten werden. Nun hat es keinen Zweck, eine Reichsbesoldungsordnung für den bisherigen Beamtenstab zu schaffen, um dann in einem Viertel- oder balben Jahre wiederum eine neue Besoldungsordnung zu machen, die die Reichsverkehrsbeamten umfaßt. (Sehr richtig Deshalb muß diese große Aition vorausgehen. Ich hoffe aber, däß sie bereits vor dem 1. April nächsten Jahres ihre Erfüllung findet. Wenn das aber der Fall ist, kann ich auf das bestimmteste zusagen, daß mit Wirkung vom 1. April 1920 die neue Besoldungsordnung kommen wird.

Ich erkläre noch im Anschluß an die Anregungen des Herrn Vor—⸗ redners, doßz nicht nur im Reichsfinanzministerium, das die Haupt— arbeit auf diesem Gebiete zu leisten hat, sondern auch im Reichs ministerium des Innern, das an die Reform des Beamienrechts herangeht, in engster Fühlung mit den Organisationen der Beamten gearbeitet wird. Gerade im Finanzministerium hat es sich bei der nicht leichten Aufgabe der Kberführung der einzelstaatlichen Steuer und Zollbeamten in den Reichsdienst als ganz ausgezeichnet erwiesen, daß wir mit den BeamtenorganisjatioWnen selbst verhandelt haben. Ich habe die Überzeugung, wenn wir nur auf dem bisher üblichen büreau= kratischen Wege verhandelt hätten, es gar nicht möglich gewesen wäre, in der Zeit vom 22. August, wo das Gesetz in der Nationalverlamm⸗ lung verabschiedet wurde, bis zum 1. Oktober, wo es in Kraft treten mußte, die Uebernahme der Steuerverwaltung auf das Reich zu voll— ziehen. Es war nur. dadurch möglich, daß das Neichsfinanzministerium in unmittelbaren Verkehr mit den beteiligten Beamtenorganisationen getreten ist und alle Fragen, die sie bewegt haben, geklärt hat, und auf ihre Wünsche, soweit es möglich war, eingegangen ist. Nur dadurch war es möglich, das große Werk zum 1. Oktober zum Abschluß zu bringen. Das wirkt ermunternd und muß ermunternd wirken auf diejenigen Kreise, die vielleicht glauben, daß man solche Fragen auf dem alten bureaukratischen Wege regeln kann. Das kann man nicht mehr, und die rraklische Erfahrung zeigt, daß die Ministerien dann viel besser fahren, wenn sie unmittelbar mit den Beamtenkategorien verhandeln. Die Beamtenschaft ist zufrieden die Reichs verwaltung hat den größten Nutzen davon, und so kann man nicht mehr sagen, daß es Theorie ist, was hier vorgetragen wird, sondern wir haben im Reichefinanzministerium die prattische Er= fahrung gemacht, und ich lann nur sagen, sie war geradezu aus gezeichnet und hat alle Erwartungen weit übertroffen Es ist doch leine Kleinigkeit, 30 - 40 000 Beamte aus allen ihren Rechtsverhält⸗ nissen, ihren vielfachen Beziehungen herauszunehmen und in die Reichsverwaltung zu überführen. Und wo haben Sie in der Oeffent. lichkeit von Beamtenklassen der Steuer- und Zollverwaltung Be⸗ schwerden über diese Ueberführung gehört? Ist Ihnen auch nur eine einzige Petition oder Klage zugegangen? Die Arbeit war keine kleine; sie hat tief eingegriffen in die Verhälinisse des einzelnen Beamten,

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und trotzdem hat sich die Arbeit reibungslos vollzogen. Ich schieibe das Hauptverdienst daran dem Umstande zu, daß das Reiche finanz— ministerium von Anfang an in engster Fühlung mit den Beamten⸗

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