wichtige Aufgabe der Betriebsräte. Schon von diesem Gesichtspunkte aus müssen wir also auf dem Gesetz, so wie es vorgelegt ist, bestehen bleiben.
Es sind in bezug auf den Arbeiterschutz selbst verschiedene An— regungen gegeben worden. Demgegenüber möchte ich bemerken, daß daß dem Reichsrat vorliegt ein Entwurf von Bestimmungen zum Schutze der Preßluftarbeiter, weiterhin ein Entwurf von Bestimmungen über die Eimichtung und den Be Bleifarben und anderen Bleiverbi Entwurf eines Gesetzes über die Anzeigepflicht gewerblie
J . z srposl va we Anlagen zur Herstellung von
In Bearbeitung ist der ich
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giftungen, und in Aussicht oder in Vorbereitung sind Bestimmungen
über den Schutz der Gesundheit der Arbeiter in der Sprengstoff
industrie, in der keramischen Industrie, in den Glashütten, in den
Kalkstickstoffabriken, Bestimmungen Schutz der Heimarbeit
gegen die gesundheitlichen Schädigungen zum Beispiel in Lumpen⸗
sortierereien, in Maskendrückereien, in Hasenhaarschneidereien, bei der gl
Herstellung von Lebensmitteln und ähnlichem, der Ausbau der Krankenkassenstatistik, um dadurch zuverlässige Unterlagen i Berufsschädigungen der Arbeiter und Angestellten zu erhalten, der Ausbau der Gewerbeaufsicht, insbes Hinzu⸗ ziehung von Aerzten, von Hilfsbeamten aus dem Arbeiterstande, von männlichen wie weiblichen, die Errichtung eines Reichsgewerbe⸗ aufsichtsamts, der Ausbau des Unfallschutzes durch Erlaß einhei
Vorschriften für das ganze Reich auf Grund des 5 1206 der Gewerbe⸗ ordnung, die Untersuchung der Gesundheitsverhältnisse der Arbeiter ber chemischen Industrie. Mit den Vorarbeiten für dieses Ge ist schon vor dem Kriege begonnen und die Mittel sind schon im Jahre 19814 bewilligt worden. Dann ist die Errichtung einer zentralen Aus—
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von Vorrichtungen für Arbeiterschutz und Gesundheitsschutz in Ve
bindung mit der ständigen Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt geplant. Das zum Arbeiterschutz.
Gin Stück Arbeiterschutz ist aber auch die Regelung der täglichen Arbeitszeit. Sie ist erfolgt durch die Erlasse vom 23. November und 17. Dezember. Der Achtstundenarbeltstag war nur für die Uebergangszeit gedacht. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung stellte sich immer mehr heraus. Unter Zugrundelegung der Er— fahrungen in der Uebergangszeit soll nunmehr eine gesetzliche Regelung erfolgen. Es sind Umfragen ergangen, und sobald die Antworten vor— liegen — ein Teil ist bereits eingegangen — wird mit der Durcharbeitung sofort begonnen werden. Die besonderen Verhä tnisse einzelner Grwerbtzweige, wie beim Krankenpflegepersonal, beim Gartenbau usw., werden dabei genügende Berücksichtigung finden.
In der zweiten Abteilung des Aibeitsministeriums ist eine um⸗ fassende Revision der Reichspersicherungkordnung vorgesehen. Die Mehrzahl der Wünsche, die heute geäußert worden sind, möchte ich bitten, bis dahin zurückzustellen. Längere Zeit ist für diese Durch— arbeltung unbedingt volwendig. Das schließt natürlich nicht aus, daß einige wichtige Materien vorweggenommen werden müssen. Be— absicht gt ist die Gleichstellung der land und forstwirtschaf!lichen Versicherten mit den gewerblichen Arbeitern auf dem Gebiet der Kranken- und Unfallversicherung. Die Vorarbeiten zu diesem Gesetz sind im Gange. Eine vorläufige Regelung hat ja schon durch die Verordnung vom August 1919 siattgefunden durch die Erhöhung des ver Rentenberechnung zugrunde zu legenden Jahresarbeitsverdienstes um 100 vH gegenüber den Friedens sätzen. Weiter muß eine Nach— prüfung der während des Krieges ergangenen Verordnungen dahin er— falgen, ob sie aufzuheben sind oder ob ihre Uebernahme in den Frie den gerechtfertigt und möglich ist, allenfalls unter entsprechenden Ande— rungen für dauernd oder nur für einige Zeit.
Bei der Kranken versicherung ist die Wiedereinführung der Kranken— versicherung der Hausgewerbetreibenden in einer anderen Form als früher vorgesehen worden. Eine Nachprüfung des Gesetzes für die Wochenhilfe ist ebenfalls dringend notwendig. Das Gesetz ist als Initiativantrag eingegangen. An diesem Initiativantrag ist noch in letzten Stunde ziemlich viel geändert worden, seine Lückenhastigkeit hat sich aber schon jetzt herausgestellt. Es ist beabsichligt, in aller. nächster Zeit im Arbeitsministerium eine Konferenz von sachverständigen Vertretern der Kranken fassen abzuhalten, um diese Lücken möglichst hald auszufüllen. (Sehr gut!)
Zulagen zu den Renten der Invalidenversicherung sind ja von der Nationalversammlung schon beschlossen worden. Dieser Beschluß hat aber starke Bedenken ausgelöst, die auch bei der heutigen Dis— kussion hervorgetreten sind und die dahin gehen, daß die Mittel der Versicherungsträger zu stark in Anspruch genommen werden. Auf die Erhöhung der Beiträge auf das Dreifache, diese Zusage des Arbeits— ministeriums, ist schon durch den Herrn Referenten hingewiesen worden. Ebenso ist die Notwendigteit der Angliederung neuer Lohn— klassen als unbedingt notwendig betont worden.
Gine weltere Aufgabe ist die Arbeitslosenversicherung. Der Gesetzentwurf ist ausgearbeitet. Die Mitbeteiligten werden demnächst zur Vorberatung herangezogen werden.
Eine weitere Frage ist die Aibei terversicherung in den besetzten Gebieten. Besondeis wird meinerseits Gewicht darauf gelegt werden müßsen, daß mit den beteiligten Staaten Verhandlungen stattfinden die eine möglichste Berücksichtigung unserer Wünsche gewäbrleisten. Für den Wiederausbau in Frankreich muß der Arbeiterschutz in den Aufbaugebieten nach den französischen Gesetzen erfolgen. Darüber hinaus kann das Reich besonderen Arbeiterschutz nur gewähren, wo es selbst als Betriebzunternehmer auftritt. In diesen Fällen ist auch beabsichligt vorzugehen, und es ist weiterhin heabsichtigt, durch Zu⸗ teilung sachverständiger Beamter und Gewerkschaftsvertreter, die der Bauleitung beigegeben werden, eine Beratung der im Wiederaufbau— gebiete Beschäftigten zu ermöglichen.
Die Gefahr der Ausgrabung von Blindgängern, die sich in den Trümmern von Häusern und im Boden besinden, ist schon sehr start zu Tage getreten. Die Ausgrabung hat schon sehr viele Opfer er— ferdert. Es ist unsererseits mit Erfolg angeregt worden, eine Sach— verständigenkommission aus Deut'chen und Franzosen einzusetzen, die prüfen und Vorschläge machen soll, wie dieser Gefahr möglichst ent⸗ gegengetreten werden kann. Ebenso sind Verhandlungen über die Anwendung der Arbeiterveisicherungsgesetze im Gange. Schließlich wird auch das Arbeifsministerium sich fur die Fürsorge im Wieder aufbaugebiet nach der Richtung einsetzen müssen, daß die Arheiter zu angemessenen Löhnen beschäftigt und vor allen Dingen in angemessenen Röumen untergebracht werden.
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In bezug auf die städtische Wahnungsfürsorge glaube ich, mich bei diesem Kapitel kurz fassen zu können. Ich habe vor kurzem bei einer Tnterpellation eingehend darauf hingewiesen. Es sind auch hier einige Verordnungen erlassen, ein Entwurf liegt dem Reichsrat
por, welcher eine Aenderung der dringenden Wohnungänot vom
15. Jauuar 1919 keabsichtigt und dem Bezirkswohnungskommissar weitgehende Rechte sichert. Um Wohnungen aufbauen zu können, bedarf es einer schnelleren Behandlung. Es muß ein Weg gefunden werden, der den schleppenden Gang vor den ordentlichen Gerichten bei Streitigkeiten über Enteignungen ausschließt. Weiterhin ist in Aus— sicht genommen die baldige Vorlegung eines Entwurfs eines Heim— stättengesetzes und de Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Enteignungs⸗ recht der Festurgsgemeinden bei Aufhebung oder Ermäßigung von Rayonbeschränkungen. Das Gesetz ist ziemlich fertiggestellt und wird demnächst den Beteiligten und dem Reichsrat zur weiteren Beratung zugehen. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Bereitstellung von Mitteln für die Ueberteuerungszuschüsse unterliegen noch der Be— ratung. Es ist heute erst ein Ausschuß von Sachverständigen zu⸗ sammengetreten. Ueber das Ergebnis kann ich Mitteilungen noch nicht machen; es ist aber damals schon bei der erwähnten Inter— pellation über die Baukostenzuschüsse in der Nalionalversammlung darauf bingewiesen worden, daß die Anforderungen so groß sind, daß man sich unbedingt nach einem anderen Wege umsehen muß. Für die ländlichen Siedlungen ist eine Pachtverordnung gemäß den Beschlüssen der Nationalversammlung vom 11. 8. 1919 in Arbeit. Die Pachtverordnung soll die ungerechtfertigte Kündigung uestehender Pachtverträge und wucherische Steigerung von Pachtpreisen bnter eventueller Aufhebung erfolgter Kündigungen von Pachten ver— hindern.
Ich will auf die einzelnen Gesetzentwürfe nicht eingehen und möchte auf die Einwendungen der Frau von Gierke wegen des Wider⸗ spruchs der Ausführungsbestimmungen mit dem Reichssiedlungsgesetz nur bemerken: Der S 20 des Gesetzes steht mit dem Weichssiedlungs— gesetz nicht im Widerspruch. Unter dem nach 5 22 der Ausführungs⸗ bestimmungen zur Abgabe vervflichteten Betriebe sind selbstverständlich nur solche landwirtschaftlichen Betriebe zu verstehen, die in dem Be— zirk der betreffenden Landgemeinde gelegen sind. Es soll also nicht dadurch, daß der Betrieb angeführt wird, ausgesprochen sein, daß er in einer anderen Landgemeinde liegt, sondern es soll damit aus—
gedrückt werden, daß der Betrieb ein solcher sein muß, der die Ver pflichtung zur Siedlung hat.
Was die Abteilung 1V angeht, so ist ihr nach der Verordnung— vom 8. Februar die soziale Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinter— bliebenenfürsorge überwiesen werden. DViese Fürsorge ist Aufgahe des Reichs, die es unter Mitwirkung der Länder und der Selbstyerwaltunge körper lösen muß. Bisher war sie eine Sache der freiwillig geschaffenen Einrichtungen. Besonders war der „Reichs— ausschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge“ in Berlin auf diesem Ge⸗ biete tätig. Die soziale Kriegshinterbliebenenfürsorge liegt im wesent— lichen in den Händen der freien Wohlfahrtspflege, der Natianal⸗ stiftung der Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen. Auf Grund der vorhin genannten Verordnung ist im Reichsarheitsministerium für die Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenfürsorge eine be— Jondere Abteilung eingerichtet worden. In den Ländern sind für größere Bezirke Hauptfürsorgestellen, in den kleineren Bezirken und Stadtkteisen amtliche Fürsorgestellen vorgesehen.
Am 1. Oktober 1919 ist auch das gesamtfe Militärversorgungs— und Sanitätswesen auf das Reichsarbeitsministerium übergegangen und der Abteilung für soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinter— bliebenenfürsorge angeschlossen worden. Dadurch hat das Reichs— arheitsministerium einen außerordentlichen Zuwachs wichtiger, aber auch schwieriger Aufgaben erfahren. Das bisherige Ver— sorgungswesen befindet sich in einem ganz unerfreulichem Zustande. Es sind erhebliche Rückstände vorhanden, die, wie ich leider feststellen muß, teilweise noch aus der Zeit vor dem Zusammenbruch herrühren. Diese erheblichen Rückstände erfordern schleunigste Aufarbeitung. Es muß auch eine Organisarion auf voll— ständig neuer Grundlage geschaffen werden. Der Uebergang von der militärischen Versorgung an die neuen Behörden verlangt auch einen ntuen Geist. Die Ueberlastung der bisherigen Organisation kann keine Radikalkur vertragen, sondern wir können nur nach und nach die Neuordnung vollziehen, da sonst die Arbeit darunter leiden würde. Leider bin ich nicht in der Lage, schon heute wesentliche Aenderungen in Aucssicht zu stellen. Sofort notwendig ist die Be⸗ lebung des alten Körpers mit neuem sezialen Geist und eine tat— sächliche Förderung der Arbeit. (Sehr gut! bei den Soz.)
Die Anforderung vrn 200 Millionen Mark für die Heeres und Marinelazarette und von 77 Millionen Mark für Heer- und Marine⸗ versorgung mag hoch erscheinen. Diese Summen stellen aber lediglich eine schätzun göweise Angabe dar. Da mir eigene Kenntnis in diesen Dingen nicht zur Verfügung steht, so habe ich mich auf die Angaben der bisherigen Stellen verlassen müssen, ohne dabet die Möglichkeit einer Nachprüfung zu haben. Ich fann aber versichern, daß mir selbstverständlich ein langsamer, mit den Interessen der ganzen Ein—⸗ richtung vereinbarer Ab eau am Herzen liegt. Allerdings wird in der nächsten Zeit dieser Abbau nicht möglich sein, beim Versorgungswesen wegen der vielen Rückstände und beim Lazarettwesen wegen der großen Anforderungen. Solche werden jetzt noch eine gewisse Zeit⸗ lang an die Lazarette gestellt werden. Es ist heute auch noch nicht zu übersehen, wie viele Kriegsbeschädigte und der Pflege bedürftige sich unter den zurückkehrenden Kriegsgefangenen befinden werden. Feiner ist noch nicht zu übersehen, wie aroß die Zahl derer sein wird, die mit Gebrechen oder mit Siechtum aus dem Kriege zurück— gekehrt sind und die nun infolge einer Nacherkrankung oder eines Rückfalls schließlich noch eine Heilstättenbehandlung durchmachen müssen
Bezüglich der Lazarette will ich selbstverständlich nicht verfehlen, der hilfsbereiten und segensreichen Thätigkeit der freiwilligen Helfer und Helferinnen zu gedenken und ihnen von dieser Stelle aus die Anerkennung aus: usprechen. Wenn schließlich Hetzereien in den Lazaretten vorgekommen sind, jo hat die Frau Vorrednerin leider nicht verraten, wie man sie bekämpfen soll. Soweit sie zu Ohren der Verwaltung kommen, werden sie unterdrückt. Aber man kann doch schließlich auch nicht jede Außerung des Mißmnies über irgend— eine Maßnahme als Hetzereh bezeichnen. Ich gebe zu, daß derarlige Aeunferungen, weil sie sehr häufig von anderen auch empfanden werden, die Erbitterung steigern können. Aber ich sehe lein Mittel, sie zu unterbinden. Ich würde empfehlen, daß alle derartigen
Aeußerungen über Mißstände an die richtige Schmiede gebracht werden. Damit ist natürlich der Sache viel mehr gedient, als wenn der Mißmut von Ohr zu Ohr weiter getragen wird.
Es ist nun ein lebhafter Kampf um die Stellungen bei den Versorgungsbehörden entbrannt. Ein Teil der heute Beschäftigten befürchtet, daß er entlassen werden könnte, ein anderer Teil draußen hofft, dah ihm zahlreiche Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden können. Ich möchte demgegenüber darauf hinweisen, daß ich keine Aussichten eröffnen kann. Maßgebend ist für die nächste Zeit lücken ⸗ lose Weiterarbeit und Beschleunigung der liegen gebliebenen Arbeiten, möglichst schnelle Aufarbeitung der Reste. Das kann meiner Ansicht nach am besten geschehen duich eingearbeitete Kräfte, aber nicht sofort durch Umwandlung im größten Umfange. Es muß aber auch ge— schehen durch Heranziehung geeigneter Kräfte und, sofern Kräfte vorhanden sind, die ihrer Pflicht nicht gerecht werden können oder wollen, durch Ausschaltung dieser. Aber auch in dieser Beziehung habe ich noch teinen Ueberblick und muß mir hier einige Zeit ausbitten.
Es ist mehrfach eine Neuordnung des Versorgungswesens ge— wünscht worden. Ich habe schon bei früherer Beratung darauf hin⸗ gewiesen, daß ich die Schaffung eines anf sozialen Gesichts punkten beruhenden Versorgungsgesetzes als eine selbstverständliche Pflicht be— trachte. Das Offijierspension'gesetz, das Mannschaftsversorgungs⸗« gesetz, das Militärhinterbliebenengesetz bedürfen der Reform. Die Vorarbeiten sind soweit gediehen, daß ich bestimmt hoffe, das Gesetz in diesem Winter vorlegen zu können. Ich bitte, nicht zu vergessen, daß das ganze Versorgungswesen erst in diesem Jahre auf eine neue Grundlage gestellt und dem Arbeitsministerium zugewiesen wurde.
Frau Dr. Lüders hat wegen der Entschließung der National- versammlung vom 21. Aunust, betreffend Beihilfen für notleidende Hinterbliebene, angefragt. Sie hat gerügt, daß ihr keine Antwort er⸗ teilt wurde. .
Ich möchte erklären: eine Antwort schien erläßlich, weil sie durch die
Tat schon gegeben ist. Für diesen Zweck sind ja 100 Milliontn im Etat angefordert, und im Falle der Kewilligung dieser Forderung ist beabsichtigt, die Verteilung durch die Fürsorgestellen in der Form von laufenden Beihilfen besonders an Mütter und Kinder vornehmen zu lassen. Ich glaube damit die Bedenken von Frau Dr. Lücerg wegen der Nichtbeantwortung ihrer Frage zerstreut zu haben. Fran Dr. Lüders hat dann noch einen allgemeinen Ausflug in das Gebiet der Frauenarbeit gemacht. Sie fürchtet, daß die Absicht benlehen könnte, die Frauen von bestimmten Arbeiten auszuschließen. Ich kann persichern, daß mir das vollständig fernliegt. Eine Aus schließung der Frauenarbeit weiter, als es im Interesse der Gesund⸗ heit der Frau und der Bevölkerungkpolitik liegt, halte ich nach der neuen Verfassung für vollständig ausgeschlossen. Die Verfassung ist ja doch für alle gegeben.
Bezüglich der weiteren Anstellung der Frauen verweise ich auf meine Erklärung bei der Interpellation, unmittelbar hevor die Nationalversammlung von Weimar fortgegangen ist. Ich habe mich damals auf den Standpunkt gestellt, daß ich noch weitere Frauen zur Mitarbeit heranziehen will, und daß ich auch darauf hinwirken will, daß sie bei den Behörden der einzelnen Länder, bei den Behörden, die als Vollzugsorgane in Betracht kommen, ebenfalls in größerem Maße berangezogen werden sollen. Für die nächste Zeit beabsichtige ich, mit den Frauenpereinen und Frauenvertretungen im Reichsarbeitsministerium zu einer Konferenz zusammenzutrtten, um die Frage der Beschäftigung der Frauen in Reichs, Staats- und Gemeindeämtern und überhaupt die Frage der Frauenarbeit mit ihnen zu besprechen. Ich halte es für eine unerläßliche Pflicht des Stacts und des Reichs, die ja die Frauen in die Kriegswirtschaft hineingezogen, ich möchte sagen, mit allen Mitteln des moralischen Zwanges herangeholt haben, nun auch dafür zu sorgen, daß die Frauen sich nicht selbst überlassen sind, sich Beschäftigung zu suchen. Also diese Frage soll dort besprochen werden, und der soziale Geist soll dort selbstperständlich obwalten.
Ich möchte nun auch noch auf einige Anfragen turz ein⸗ gehen und auf die Bemerkung des Perrn Abg. Muller (Potedam) erwidern, daß eine Kürzung oder Beseitigung der kleineren Militärrenten nicht beabsichugt ist. Diese Aunahme entspricht nicht den Tatfachen. Es sied schon ähnliche Behauptungen in Versammlungen geäußert worden, das Reichsarbeilsministerium hat die Frage klargestellt, in der Presse ist dies auch geschehen. Aber ich möchte auch von dieser Stelle ausdrücklich betonen, daß eine solche Absicht nicht besteht. Von einem Gesetz in Lieser Richtung kann natürlich auch nicht die Rede sein. Es hat sich damals auch nur um eine Aussprache über allgemeine Gesichtspunkte gehandelt, die bei einem Gesetze möglicherweise in Betracht kommen könnten, und es
st vieleicht durch irgend eine Acußerung, die nach dieser Richtung ge⸗ macht worden ist, ein Mißverständnis hervorgerufen worden.
Di Fälle, die im übrigen hier über die Rechtsprechung des Reiche versicherungsamis usw. angefhhrt worden sind, bitte ich melnem Ministerium zuzuleiten, ich will ihnen dann gern nachgeben. Ich darf wohl auch aus den Ausführungen des Herrn Abg. Müller nicht entnehmen, daß er die Rechtssprechung des Neichsversicherungè⸗ amts im allgemeinen angegriffen hat, ich glaube annehmen zu dürfen, daß ihm nur bestimmte Fälle vorgeschwebt haben. In all— gemeinen sind mir Klagen nicht zu Ohren gekommen, aber die Fälle, die ihm vorschweben, hin ich, wie gesagt, gern bereit, zu untersuchen.
Als nächster Redner erhält
6 ö. 5 9 ,, 8 . nta v den Saal. Es bleiben nur der Prãä⸗
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lußon nur die Rolle eines revolutionären Arbeiters gespielt habe.
Anlaß
Journ chwert, gegen die der Präsident ein Einschrei ten nicht sich der Präsident Fehrenhach
quantitativ ein ganzer Haufen angekündigter Gesetze, den qualitativen
Um 53 Uhr wird die Weiterberatung auf Montag, 1 Uhr, vertagt. y
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Zweite Beilags
Berlin, Montag, den 20 Oftoher
teichsanzeiger und Preußis⸗
hen Staatsanzeiger. 198.
Aichtamtliches. Statiflik nun Volksmirtschaft.
Arbeitsstreitigteiten.
In der Verhandlung der Vertreter des Metall industriellen⸗Verbandes mit den Vertretern des Metall⸗ arbeiterverbandes am 18. Oktober im Reichsarbeits
Iministerium wurden, wie W. T. B.“ mitteilt, die Un⸗ parteiischen des beschlossenen Schiedegerichts im gegenseitigen Emverständnis endgältig gewählt. Die Parteib isitzer werden von den Parteien selbst beslimmt. Das Schiedsgericht wird im Reiche—⸗ arbeite ministerium lagen. Die Verhandlungen finden, nachdem die Unpasteiischen in Kenntnis gesetzt sind, morgen, Dienstag, Vor⸗ mitta 8 10 Uhr, statt.
In der neuen Stadthalle in der Klosterstraße fand gestein vor⸗ mittag eine Versammlung der aus ständigen Heizer und Maschinisten der Städtischen Elektrizitäts werke tatt, in der, wie der Berl. Lok.⸗-Anz.“ berichtet, über die Frage der
Wiederaufnahme des Betriebes verbandelt wurde und in deren Ver⸗ lauf es zu einer lebhaften Augeinandersetzung zwischen den Aus— stän digen und der Direktion, die dort erschienen war, kam. Es fand arauf eine fast einstündige Besprechung zwischen den Ver— tretern des Verbandes der Heizer und Maschinisten, der Fünßfzehner⸗ kemmission und den Direktoren der Städtischen Werke statt. Darauf begab sich die Direktion zum Oberbürgerweister Wermuth - um mit biesem über die Frage von Maßregelungen zu verhandeln. Nach vier— stündigen Verhandlungen wurde solgende Vereinbarung er⸗ zielt: „ Die Arbeit wird in dollem Umfange von allen bisher beschäftigten Arbeitern aufgenommen. 2) Eine Belästigung derjenigen Arbeiter, die während des Streiks gearbeitet haben, finder nicht statt. 3) Gegen die tarifliche Bezahlung derjenigen Personen, pelche während des Streils gearbeitet haben, werden keine Cinwendungen erhoben. 4) Das gegen einzelne Arbeiter vor⸗ liegende Belastun material wird geprüst werden. Ergibt sich nach dem Erg bnis der Prüfung keine Beilegung des Streitfalles, so sind die Entscheidungen der Direktion oder des Magtstrats einem Schlich⸗ tungaausschuß zu unterbreiten, dessen Spruch für beide Teile bindend ist. 5) Eine Bezahlung der Streiktage wird nicht gefordert. 6) Es wird für die Zukunft festgestellt, daß bei Streiks die Arbeiter nur die Arbeit niederlegen bzw. den Betrieb verlassen, nicht da⸗ gege irgendwelche über ihren Pflichjienkreis hinausgehende
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Eingriffe in. den Betrieb vornehmen dürfen. ) Sobald die Arbeiterschast die vorst'henden Bedingungen angenommen
hat, wird die Direktion hiervon dem Reichswehrministerium unverzüglich Mitteilung machen, damit gemäß den zwischen dem Reichswehr ministerium und der Arheiterschaft getroffenen Verabr- dung die Freilassung der perbafttten Arbeiter erfolgen kann. Die Ver⸗ sammlung stimmte diesen Einigungebedingungen gegen drei Stimmen ju. Die Arbeit sollte noch gestern abend wieder auf⸗
genommen werden. — Die Technische Nothilfe berichtet:
Im Charlottenburger, Lichtenberger und Schö⸗ no wer GElettrizitätswerk haben sich die Arbeiter m Sonnabend zntschlossen, die Arbeit wieder auf⸗
pu nebmen. Die Technische Nothilfe bat daraufhin den Grundfätzen der Technischen Nothilfe entsprechend die Werke ver⸗ assen. Im Moabiter und Ru mmelsburger Elektrt⸗ hitätgwerk hält die Technische Nothilfe den Betrieb voll auf— recht. In der Ueberlandzentrale bei Bitterfeld ge⸗ snügte die Anzeige des Eingreifeng der Technischen Nothilfe, um die A beiter zur Pflicht zu rufen. Sie haben alsbald die Arbeit wieder aufgenommen.
Am Sonnabendnachmittag traien die Arbeiter in den Herliner postfuhräm tern in der Luckenwalder. und Melchior⸗ sstraße in den AÄusstand. Dag Erscheinen der Tichntschen Nothilfe veran⸗ laßte die Arbeiter, ihrr Arbeit wieder aufzunehmen. Das Eingreifen der Technischen Nothilfe ist überall reibungslos vonstatten gegangen dank dem Schutz und dem pünkilichen Erscheinen der Beamten der Berliner Sicher heimtswehr, die in aufopfernder Weise die Arbeiten
der Technischen Nothilse geüchert haben. Auf den Aufruf der Berliner Parteileitung der sozialdemokiatischen Partei
hin, haben fich am 18. d. M. viele hunderte von Arbeitern bei der Technischen Nothilfe gemeldet, um die Stillegung der lebenswichtigen Betriebe zu verbindern. — Um der wirtschattlichen Bedrohung und Schädigung der Angehörigen der Technischen Nothilfe und ihrer Familtenmitglieder wi ksam zu begegnen, hat der Oberbefenlshaber Noske unter dem 19. d. M folgende Verordnung erlassen: Auf Giund des 5 9 8 des Gesetzes über den Belagerungezustand Herbiete ich für das unter Belagerungszustand stehende Gebiet — Kandespolizeibezirk Berlin, Stadtkreis Spandau, Landkreis Teltow und Niederbarnim — jede wirtschaftliche Bedrohung und Schäd gung Boykott) der Angehörigen der Technischen Nothilfe und ihrer Familienmitglieder fowie die Aufforderung und Anreizung zum Boykoit, Ferner verbiete ich die öffentliche schriftliche Be— schimpfung oder Bedrohung der Technischen Nothilfe in der Presse, in Flugblättern und Broschüren. Huwiderhbandlungen sind auf schnellstem Wege zur Kenninis des Oberkommandos (Ab— teilung Lo, Bendlerstraße 13) ju bringen. Sie werden mit Ge⸗ ingnis bis zu einem Jahre bestraft, falls die benebenden Gesetze keine höhere Fre heitssträafe androhen. „Amtlich wird durch. W. T. B.“ folgendes gemeldet: In ver⸗ schiedenen Stadtteilen Berlins ist es vorgestern morgen zu Gewalt⸗ tätigkeiten Streikender gegen Straßenbahn- ahrer gekommen. Straßenbahnwagen wurden angehalten und die ahrgäste zum Aussteigen gewungen. Ein Teil der Wagenführer bat fich daraufhin geweigert auszufahren, andere sind in die Depots rückgekehri, ba sie der Ansicht waren. daß genügender Schutz terer erson nicht gewährleistet sei. Um etwaigen Zweifeln zu begegnen, ei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Verordnung des berkommandierenden in den Marlen vom 17. d. M, betreffend he⸗ ondere Maßnahmen gegen die Bedrohung lebengwichtiger Betriebe, noch zu Recht besteht und in allen Fällen zur Anwendung zu bringen it, in denen der Versuch gemacht wird, lebentzwichtige Betriebe zum Stillssand zu bringen. Die zum Schutz der Arbeitawill igen tätigen Posten der? Sichecheitspolizei baben Anweisung, überall e, wo ste Vergehen gegen die Streikordnung vom 17. d. M. Eitstelle, im Sinne * bieser Vererdnung, vors gehen. — Bon zuständiger Stelle wird dem , W. T. B. ferner mi geteilt: Fi, denienigen lebenswichtigen Befrieden, in denen anläßlich der Arbeitzniederlegung eines großen Teils der Arbeiter die Tech⸗ ische Nothilfe hat eingreifen müssen, wird Lon den treik enden die Wiedergufnahme der Arwbert davon abhängig gemacht, daß zunächst die Technische Nothilfe die Betriebe räume.“ Aus diefer Ford rung spricht eine völlige Ver— ennung der Tatsachen. Dle Technische Nothilfe hat eingegriffen, weil gemäß dem Erlaß des Oberkommandierenden der Betrieb in berj ngen Werken aufrecht zu erhalten war, die für die Bersorgung der Bevölkerung mit Licht, Kraft und Wasser nicht entbehrt werzen kanen. Tie Fieibt infelgeressen solange in Tätigkeit, bis die Arbeit In den ssättiscken Arbeltern in vollem Umiange wieder auf— Denoẽmmen ist. Wenn daher entgegen der mit dem Oberkomman—
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dierenden getroffenen Weiterverharren im Streifsustande init der Nolhilfe zu begründen, zuerst einmal, die Betriebe zu ver— lassen, so muß darin der Versuch erblickt werden, die öffentliche Meinung zu täuschen und hinter dem Schutz eines nichtigen Vorwands den Streit weiter fortführen ju können. Die Technische Nothilfe wird eist dann ibre Aufgabe als erledigt ansehen, wenn der Streit in den lebenswichtigen Betrieben in seinem ganzen Umfange endet ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt selbstverständlich auch die Strelk— d rordnung des Oberbefehlshabers in Kraft.
Zu dem nunmehr beendeten Ausstand der städtischen Bürohilfskräfte teilt der Berliner Magistrat W. T. B.“ zurolge nachstehendes mit: „Um die Besorgnisse zu zerstreuen, die in den Krelsen der Hilfskräfte aufgetreten sind, als ob diejenigen Hilfs— kräfte, welche Mitglieder der Angestelltenausschüsse gewesen sind, von der Wtedereinstellung ausgeschlossen werden sollten, hat der Mogistrat eine Rundverfügung erlassen, wonach bezüglich der Einstellung derjenigen Hilfskräfte, welche Ausschuß⸗ mitglieder gewesen sind, entgegenkommend verfahten werden oll. Intbesondere wird die Annahme zurückgewiesen, als ob die Wiedereinstellungsaktion der im Streik gewejeren Hilf kräfle dazu benutzt werden dürfe, den bisherigen Mitgliedemn von Angestelltenausschüssen wegen dieser ihrer Eigenschaft Benach— teiligung bei der Einnellung zuteil werden zu lassen. Fälle, in denen sich der Ausführung dieser Grund ätze Schwierigkeiten entgegen— stellen, sollen einer Beschwerdekommissien des Magistrats zur Ent—⸗ scheidung vorgelegt werden.“
Es sind jetzt, wie W. T. B.“ meldet, genaue Berichte über die Vorgänge bei der Eisenbahndirektkton in Frank furt a. M. eingetroffen, aus denen sich der Ernst der Sachlage ergibt. Insbesondere wird dadurch bekannt, daß der Verkehrs. ausschuß und seine Gesolgschaft das Leben des Prä— i denten Stapf bedroht haben. Er sollte in eine rote Fahne eingewickelt und dann durch ein Fenster auf die Straße
Vereinbarung
geworfen werden. Nur die Ruhe und Kaltblütigkeit des Präsidenten haben ihn dauor bewahrt. Der Piäsient hat
unter diesem Drucke für seine Person die Forderungen des Ver⸗ kehrsaueschusses bewilligt. Es kann jedoch nach allen Begriffen von Recht nicht zweifelhaft sein, daß ein derartig erpreßtes Zugeständnis wertlos ist. Gleichwohl ist der Präsident im Ministerium für seine Arbeiter und Beamten eingenreten. Inzwischen hat der Ver— tehrgzausschuß in Frankfurt in öffentlicher Versammlung den Rückiritt des Präsidenten und seiner Veitreter vertündet. In welchem Geiste der Verkehrsausschuß handelt, geht aus der Rede hervor, die seir m ßgebender Führer Hertel am 14. Oktober vom Balkon der erstürmten Eisenbahndirektion gebalten hat, in der er sagte, daß die Aibeiterschaft diese Machtprobe siegreich bestanden hahe. Nun gelte es einen neuen Vorstoß. Darüber werde eine neue Versammlung stattfinden, die auch den Rücktritt (esz Prä— sidenten verlangen weide. Der Unterstaatssekretär Graef ist nach Frankfurt gefahren, um sich zu unterrichten. Seine Absicht war nicht, mit dem Verkehre ausschuß zu verbandeln. Er bat sich deshalb auch hierfür keinerlei Vollmacht von der Reichs- oder Staatzregterung gus— stellen lassen. Graef hat mit vollem Recht an di Spitze seiner Aut= führungen in Frankfurt die Forderung gestellt, daß die eiwähnten Be—⸗ schlüsse ebenso formell zurückgenommen werden müßten, wie sie grfaßt wären. Es könne von keiner Seite und unter keinen Umständ n ge— duldet werden, daß in das ausschließliche Recht der Staatgregierung, die leitenden Beamten einzusetzen und abzuberufen, eingegriffen wirz. Damit würde besonders bei der Staateeis nbahn verwaltung, und nach dazu in der jetzigen kritischen Zeit, jede Sicherung des wichtigsten Betriebes preisgegeben. Ebenso verhängnispoll sind dte Frank. furter Beschlüsse des Verkehrsausschusses gegen den Allgemeinen Eisenbahnerverband, die diesen Verband als gelben Verband bezeichnen und seine Mitglieder zum Austritt zu jwingen suchen durch die Drohung, daß sie sonst ihre Arbeltsstelle verlieren würden. Die verschiedenen Gewertschafien müssen in den Betrieben unter allen Umständen friedlich nebeneinander arbeiten können. Es kann nicht geduldet werden, daß eine Organisation durch Terror und Gewalt versucht, eine andere zu unterdrücken. Dem geg nüber ist es hoch anzuerkennen, daß die Führer der Gewerk— schaften selbst in Anbetracht des Einstes der Zeit den Gedanken er— wägen, in den Betrieben eine Art Burgfrieden zu erklären, um die ungestörte Arbeit und die Ruhe in den Beirteben zu sichern. Der Verkehrsausschuß in Frankfurt ist eine wilde politische Vertretung, die nur enen Bruchteil der Arbeiter— schaft hinter sich hat. Etwa die Hälfte seiner Mitglieder sind überhaupt Nichteisenbahner. Hertel, der bei den letzten Vorgängen als Sprecher des Vertehrzausschusses auftrat, ist früher der Vorsitzende des kerüchtigten Frankfurter Zentral— rates der Gisendahner gewesen, und von ihm stammt da drohende Wort: „Wer die Eisenbahn hesitzt, hat die Hand an er Gargel des Stagtes“. Zu der eigentlichen Forderung des Ver kehrsausschusses, an den Präsidialsitzungen beratend und mitb stimmend teilzunehmen, hat die Regie⸗ rung bisher nicht Stellung genommen. Sie wird dies erst tun, wenn in öffentlicher Versammlung die Absetzung der Beamten wirerrufen ist und der Verkehrsaueschuß s ine Verrufö— erklärung gegen den allgemeinen Eisenbahnerverband formell jurück⸗ nimmt.
In Bremen erklärten sich, W. T. B. zufolge, nachdem eine Einigung mit der Direktion herbeigeführt worden ist, die Arbeiter und Angestellten der Straßenbahn bereit, die Arbeit wieder aufzunehmen.
Nach einer vom ‚W. T. B. übermittelten Reutermeldung aus London haben bei der Abstim mung unter den Eisen« gie ßern die Eisengießer mit 27933 egen 1678 Stimmen he— schlossen, nicht mit den Arbeitgebern zu verhandeln. Dies Ergebnis ist ein ernster Schlag für die Maschinenindastrie, die von den Gußeisengießereien abhängig ist, und wird weitere große Aibeitslosigkeit zur Folge haben.
Da ein seit Tagen bestehender Ausstand der Beamten der Pariser Verlagsanstalten und Buchhand-⸗ lungen nicht beigelegt werden konnte, weil die Arbeitgeber sich weigerten, mit der Gewerkschaft der Arbeitnehmer zu verhandeln, haben sich, wie ‚W. T. B.“ meldet, am 17. d. M. , tungs⸗ spediteure und Zeitungsträger dem Ausstand an— geschlossen. — In Rouen ist der Generalausstand der städtischen Angestellten ausgebrochen.
Kunst und Wiffenschaft.
Nach mehr als fünsjährigem Aufenthalt ist der ProfessorFritz Jäger, außerortenflicher Professor an der Berliner Universtät, aus Deutsch⸗Südwestafrika zurückgekehrt. Die Eng⸗ länder gestatteten ihm nicht, das Kaokogehiet zu besuchen, so st aber konnte er mit seinem Ajsistenten Dr. Waibel ziemlich unbehindert reisen, und hat im Laufe der 5 Jahre den größten Teil des Landes
kennengelernt. Die Hauptergebnifsse der beiden Forscher sind geögrarhische Beschreiungen einer Anzahl, natürlicher Land- schaften von Südwestaftika und geographische Abhandlungen
versucht wird, das . Weigerung der
*.
über QOberflächengestalt, Kallpfannen. Winterregen, Vegetationg⸗ zonen, Wasserverhältnisse und Landwirtschaft, ferner 2300 pho⸗— tographisch⸗ Aufnahmen sowie eine Gesteing⸗ und Pflanzensammlung. Die Etoschapfanne ist ein ausgetrockneter, jetzt ur in guten Regenjahren teilweise überschwemmter Seeboden, dessen noch ganz unbekanntes Nordufer zum ersten Male aufgenommen wurde. Im Anfang des Krieges waren beide Forscher Soldaten der Schutz truppe. Die englische Eingeborenenbehandlung nach dem Frledené⸗ schluß von Khorab (Juli 1915) machte die Eingeborenen unwillig zur Arbeit, und erschwert: allen im wirtschaftlichen Leben Stehenden, be— sonders den Farmern, ihre Tätigkeit sehr. Nahrungsmangel herrschte nicht. Die Deutschen, außer der in Aue internierten aktiven Schup—= truppe, durften mit polizeilicher Genehmigung, die gewöhnlich gewährt wurde, im Lande reijen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ waßregelu.
Gefsundhetitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Nach den „Veröff entlichungen des Reichtgesundheitsamts“, Nr. 4 vom 15. Oktober 1919.)
Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 5. bia 11. Oktober wurden 14 Erkrankungen gemeldet, und zwar in Schwien« tochlowitz 4 in Goduilapütte, Morgenroth, Roß— beg, Schlesiengrube, Bismarckhütte (Kreis Beuthen i. Oberschl) je l, in Hindenburg (Reg.-Bez. Oppeln) 3 und in Gelsenkirchen (Reg. Bez. Arnaberg] 2. Ferner wurde der Ausbruch der Pocken in Autfeld (Kreis Brilon, Reg. Bej. Arng— berg) festgestellt. .
Nachträglich wurden für die Woche vom 23. September bis 4. Oktober noch 25 Erkrankungen mitgeteilt, nämlich in G ünnig⸗ eld (Kreis Gelsenkirchen), Linden (Kreis Hattingen), Hörde, Herne ie 1, in Meschede 1g in Ostwig, Eversberg, Remblinabausen je 3, in Fredeburg und Wennemen (Kreis Meschede, Reg-Bez. Arnzberg) je 1.
Fleckfieber.
Deutsches Reich. In der Woche vom 5. bis 11. Oktober wunde 1 Erkrankung unter der Zivilbevölkerung angezeigt, und zwar in Rhein (Kreis Lötzen, Reg. Bez. Allenstein); auße rbem wurden Erkrankungen bei deutschen Soldaten mitgeteilt, nämlich in Heilsberg. Reg. Bez. Könige berg), Til sit (Reg.-Rez. Gum— binnen) je L in Danzig 2, in Deut sch Evlau (Kreis Nosen⸗ beig, Reg. Bez. Marfenwerder) 1 und in Dülmen (Kreis Coeg⸗ feld, Reg. Bez. Münster) 2. ;
Deutsch Oesterreich. In der 20. September 4 Erkrankungen in Wien.
Genick starre.
Preußen. In der Woche vom 28. September bis 4. Oktober wurden 5 Erkrankungen (und 3 Todesfälle) gemeldet in folgenden Regterungsbeztrken lund Kreisens: Reg. Bez. Alten“ stein 1 (1) N idenburg Breslau 1 Breslau Stadt), Minden 1 1 Wiedenbrück Oppeln 1 1) Neustadt i. Ozerschl. Stade 1 ( Verden! ; nachträglich für die Woche vom 21. bi⸗ 2. Sevtember; Trier 1 1Saarbrücken Land, Wiesbaden 1 (St. Goarshausen].
Woche vom 14 biz
Spinale Kinderlähmung. S chweiß. In der Woche vom 21. bis 27. September 5 Er—⸗ krankungen, und zwar in den Kantonen Bern und St. Gallen ie 2, Graubünden. Ruhr.
Preußen. In der Woche vom 25. September bis 4. Oktecher
wurden 1542 Erkrankungen (und 155 Todesfälle) angezelgt in folgenden Regierungsbezirken fund Kieisen: TLandes⸗
polizeibezirk Berlin 86 (12) 1Berlin Stadt s6ßß (6), Charlotten⸗
burg 8. Berlin: Schöneberg 11 (2, Neukölln 4. Berlin= Wilmersdorf. 9 (3), Berlin Lichtenberg 1 (I), Reg. Bez.
Allen st ein 18 (4) (Jobangisburg 2. Neidenburg 2 (1, Ortels— burg 11 (3), Rössel 1], Arnsberg 344 (34) Altena J, Bochum Stadt 15 (1). Bochum Land 859 (), Dortmund Stadt 60 (, Dort⸗ mund Land 41 (2), Gelfenkirchen Stadt 44 (7), Gelsenkirchen Land 11 (2), Hagen Stadt 7 (1), Hagen Land 3, Hamm Stadt 18, Damm Land 1. Hattinger 21, Herne 26, (8), Hörde Stadt 8, Hörde Land 2 (2), erlohn Stadt 1, Iserlohn Land 8, Lippstadt, Läden= scheid je l, Schwelm — (1), Siegen 6, Witten 4 (1), Witigen⸗ stein 6, Breslau 34 (3) Breslau Stadt 8, Brenlau Land 2, Brieg Land 5 (1), Guhrau, Münsterberg je 1, Neu⸗ markt 10 C), Oels 1 (1), Steinau, Striegau. Wohlau je 2], Cassel 29 (1) I1Cassel Stadt 3, Hanau Stadt 10, Hangu Land 11 (1), Schlüchtern 5), Cöln 51 (7) (Cöln Stadt 49 (7), Cöln Land, Mülbeim a. Rh. je 1), Danzig 1 (1) Danziger Döhel, Erfurt 3 (Erfurt Stadt 2, Grafschaft Hohenstein 1], Frankfurt 36 (5) Cottbus Stadt 1, Coubus Land 3, Forst 1,
rankfurt a. O. 6 (1), Guben Stadt 1, Lande berg a. W. Stadt, Luckau je 2, Soldin 1, Sorau 2, Spremberg 11 (4), Weststern⸗ berg s, Gumbinnen 19 (4) [Gumbinnen 1, Pillkallen 15 (9). Oletzko 3. Hannoner 7 (161) JIDiepholz, Hildesheim 7 (Hildesheim 2, Peine 3, Zellerfeld , Königsberg s (I) Gerdauen 1, Heilsberg 4 (I), Weblau 1], Liegnitz 30 (l) Glogau 1. Goldberg⸗ 6 9 (IM), Hirschberg 11, Landesbut, Liegnitz Stadt je l, Rothenburg 7], Lüneburg 9 C6) [Celle Land 1, Harburg Stadt — (1M), Lüchow 6 (1), Soltau 2 (1. Magdeburg 20 (3) Kalbe 4, Magdeburg 1. Neuhaldens leben 2 (1), Oschersleben 4, Osterburg 2 (1), Quedlinburg Stadt, Quedlinburg Land je 1, Wernigerode s. Marienwerder 2 (Graudenz Land. Deuntsch Krone je 1. Merseburg 786 (2 Bitterfeld 9 (1), Delitzsch 2, Eisleben 1, Cckartsberga 4. Halle a. S. 2 (3), Liebenwerca 3 (Y), Mansfelder Seekreis 5, Merseburg 11 (2). Saalkre 8 2, e: fels 7, Zeitz Stadt, Zeitz Land je i, Minden 39 (2) Bielef Stadt 4 (2), Bielefeld Land 8, Herford Land, 6, Paderborn 1. Mün st er 43 (6) Beckum 2, Borken 1, Buer o (l. Lätsinghausen 1, Münster i, W. Stadt 9 (1M), Münster i. W. Land 1, Recklin ghausen Stadt 5 (1, Recklingbaüsen Land 19 8) Stein furt, Tecklenburg je I. Oppeln 394 (43) Beutben 4. Oberschl. Stadt 12 (65), Beuthen Land 1 41 (5H), Beuthen Land IJ 28 (3), Cosel 1, Falken
berg 2, Gleimitz Stadt 15 (6). Glejwitz Land 2, Grotkkau 3, Hindenburg i. Obersch. 99 (8), . Stadt 9, Kattowitz Land 68 (11), Königshütte i. Qberschl. 21 (2), Lublinitz 3 (1), Neuftadt 1. Aberschl. 1 (2, Oppeln Stadt 2, Oppeln Land 8 (27 Pleß 29 (23), Ratibor Land (3), Rosenberg 2, Rybn ik 28, Groß Streliz 19 (3, Tarnowitz , Osnabrück 13 (2) IHümmling 5, Osnabrück Stadt 3 (2). Wittlage 5], Pots dam 48 (5) Bee kow⸗Storkow 1 Branden⸗ hurg a. O. 4 (1) Niederbarnim 18 (9), Osthabelland 2, Pote dam 6 (l), Muxppin 1, Spandan 3 (L, Teltow 7, Templin 1, Westhahel⸗, land 5l, Schleswig 20 G6) Altona 10 (3), Gin erst? dt 1 (1),