1919 / 250 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Oct 1919 18:00:01 GMT) scan diff

der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichg⸗Gesetzbl. ] Stendal für allgemein verbindlich

S. 1456) fär den Stadtkreis zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Nodoember 1919 erhoben werden und s l. B. E 3482 an das Reichsarbeitgministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Verlin, den 21. Oktober 1919. Der Reichs arbe te minister. Schlicke. Bekanntmachnng. Die Arbeitsgemeinschaft der Angestellten⸗

*

verbänhe zu Iserlohn hat beantragt, den zwischen ihr, dem Fabrelkantenverein für Iserlohn und Umgegend zu Iserlohn und dem Arbeitgeberverbande für Handelt⸗ und verwandte Betriebe zu Iserlohn am 21. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalté⸗ und Anslellungtzbedlngungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten in Handelg⸗ und Industrlebetriehen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) sür das, Gebiet der Stadt Iserlohn für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. November 1919 erhoben werden und sind unter Nammer LB. R 3424 an das Reschsarbelisministerium, Berlin, Luifen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 21. Oktober 19189. Der Reichgarbetttz minister. Schlicke.

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Bekanntmachung.

Reichsverband Deutscher Angestellten E, V., Ortsgruppe Werk, hat beantragt, ben zwischen ihm und dem Verein für Handel und Gewerbe E. V. in Werl am 530. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungabeblngungen der kauf⸗— mäunaischen Angestellten im Klelnhandel gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für has Geblet ber Stadt und des Amtes Werl für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 November 1919 erhoben werben und sind unter Nummer I. B. L. 3421 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 21. Qktaber 1919. Der Reichzarbellsminister.

Schicke.

Bekanntmachung. tzperein Zwickau des Deutschen Rechts⸗

anwalts⸗ und Notariats⸗Bürobeamten⸗Verhandes hat beantragt, den zwischen dem Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk Zwickau und dem Deutschen Rechtsanwalts- und Notariats-Bürobeamten-Ver⸗ band zu Leipzig, Orts gruppe Zwickau, am 28. Juni 1919 abgeschlossenen Tarlfvertrag zur Regelung der Gehalltz⸗ und Anstellungabedingungen der Anwaltsangestellten gemäß 8 2 der Verordmnig vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Landgerichttzbezirk Zwickau für allgemein verbindlich zu erklären. . ö Einwenbungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Novemher 1919 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 3417 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten. Berlin, ben 21. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Ver

Der K

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Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗

stellten-Verbände, Landegautschuß Thüringen, der Interessenverband der Textilwarengeschäfte für Weißenfels E. V. und der Verein der Kolonial—

warenhändler E. V. zu Weißenfels haben beantragi, den zwischen ihnen und dem Verband der Büro— angestellten Deutschlands, Ortsgruppe Weißenfels, am 29. August 19l19 ahgeschlossenen Tarifoertrag zur Regelung der Gehalls⸗ und Anstellungsbedingungen ber kauf— männischen Angestellten im Handel gemäß 5 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Geblet der Stadt Weißenfeis a. S. für allgemein ver—⸗ bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer IJ. B. R. 3420 an das Reichgarheitsministerium, Ber lin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. . Berlin, den 21. Oklober 1919. Der Neiches arheits rm inister. Schliche.

sind unter Nummer

straße 33, zu richten

Sekanntmachung. Die Bezirksgruppe Mannheim des

stelle der vereinigten Angestellten-Verbände in Mannheim haben durch den Demobilmachungskommissar in Mannheim beantragt, den zwischen ihnen am 15. Juli, 31. Jali und 9. August 1919 abaeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Gehalts⸗ und Aastellungsbedingungen der Angestelllen im Großhandel gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für ben Stadtbezitk Mann⸗ heim einschließlich der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. Elawendungen gegen diesen Antrag können bitz zum 10. Nosember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R 3418 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. . Berlin, den 22 Oktober 1919. Der Reichs arheitsminister. Schlicke.

Bekanntmachung.

Der Verband der Metallindustriellen für Hessen⸗ Nassau, Hessen und angrenzende Gebiete G. V. und der Deutsche Metallarbeiter⸗Verband, Verwaltungs⸗ stelle Frankfurt a. M., haben beantragt, ben zwischen ihnen am 2. Jall 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Kolleklio⸗ abkommen vom 15. Juni 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitebedingungen in der Metallindustrie (ausschließlich der handwerktzmäßigen Besriebe) gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ kreis Franksurt 4. M. und den Ort Fechenheim für allgemein verbindlich zu erklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. November 1919 erhoben welden und find unter Nummer I. B. R. 3840 an das Relchzarbeitzministerium, Berlin, Lnisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Oktober 1919. Der Neichsarbeils ininister. Sch icke.

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Bekanntmachung.

Der Verband selbständiger Kaufleute und De—⸗ tailisten Durlach, der Deutsch⸗Nationale Handlunge⸗ gehilfen-Verband, der Kaufmännische Verein von 1858 Hamburg, der Zentralverband der Handlungs⸗ gehilfen, der Kauf männische Verein für weibliche Angestelte e. V. und der Katholische Geschäftt⸗ gehilfinnen- und Beamtinnen⸗Verein haben beantragt, den zwischen ihnen am 28. Juli 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs hedingungen für die kaufmännischen Aaggestellten des Handels (Geoß⸗ und Kleinhandels), mit Ausnahme des Versicherungs- und Bank⸗ gewerbes, gemäß S2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Durlach für allgemein verbindlich zu erklären . Einwendungen gegen diesen Antrag können bitz zum 19. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

L. B. R. 3481 an das Reichsarbeltsministerlum, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. 1 . Berlin, den 26. Oktober 1919. Der Reichsarbeits minister. Schlicke. Bekanntmachung.

Der geschäftssührende Ausschuß der Arbe it⸗ gebervereine von Bad. Oeynhausen und Umgegend hat beantragt, den zwischen ihm und dem Gewerk⸗ schaftsbund kaufmännischer Angestellten-Verbände,

DOrisausschuß Bad Oeynhausen, am 11. Juni 1919 abgeschlossen'n Tarifoertrag zur Regelung der Gehalttz⸗ und Anstellungebedlngungen der kaufmännischen Angestellten

im Großhandel und in der Industiie gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

für das Gebiet der Stadt Bid Oeymhagusen und des Amtes Rehme und Gohfeld Mennighäüffen sür allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R. 3311 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Berlin, den 27. Oktoher 1919. . Der Reicht arheitsminister. Sch licke.

Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 208 des Reichs-Gesetzblatts enthält unter

Ne. 7112 eine Befanntmachung, betreffend Aenderung des

Bekanntmachung.

Der Orttzverband Berlin ber Arbeitgeber in den Trantzport«,, Handels- und Verkehrsgewerben hat beantragt, den zwischen ihm, dem Deu schen Transport- arbeiter⸗Verband, Ortsverwaltung Berlin, und der Fuhrherrninnung zu Berlin am X. August 1919 abge⸗ e, . Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und

rbeltsbedingungen im Beerdigungs⸗ und Lurugsfuhrgewerbt gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für hie Orte Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, Friedenau, Steglitz, Lichterfelde, Schöneberg, Südende, Tempelhof, Neukölln, Treptow. Ober⸗ und Niederschöneweide, Friehrichsfelde, Lichtenberg, Hohen⸗ ,. Welßensee. Heinersdorf, Pankow, Nieder⸗

chönhausen, Reinickendorf und Plötzense für allgemein ver⸗ indlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. November 1919 erhoben werben und sind unter Nummer L. B. R. 3500 an das Reicht arbeitgministerlum, Berlin, Lulsen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 22. Oltober 1919.

Der Reichs arbeilsg min . Schl icke. .

Militäctarifs für Eisenbahnen, vom 21. Oktoher 1919, und unter Nr. 7113 eine Verordnung über Fleischversorgung, vom 28 Oktober 1919. Berlin, ben 29. Oktober 1919.

Posizeinumngs amt. Krüer.

Dle von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 209 , Neichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 7114 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung ber Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 28. Oktober 1919.

Berlin, den 30. Oktober 1919.

Postzeilungs amt. Krüer.

Preußen. Finanzministerium.

Ma z Zentralver⸗ bandes des Deutschen Großhandels und die Zentral⸗

J Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich dem Geschäftsführer Alfred Schumann in Berlin, Invalidenstraße Nr. 119, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unte rsagt. Gleichzeitig ist auf Grund des 8 der Befanntmachung zur Ein⸗ schränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (RGBl. S 714) die ding liche Schließung der Schank⸗ wirtschaft „Lutherdielen in Charlottenburg, Lutherstraße Ni. 29, an geordnet worden.

Bertin, den 26. Oktober 1919. Landespolizeiamt. J. A.: Dr. Böhmert.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 23. Seytember 1915 (RGBl. S. 503) über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist der Witwe Abraham Simon in Bruttäg der Handel mit Fleisch und Fleischwaren untersagt worden. ; Cochem, den 11. Oktober 1919.

Der Landrat. von Lettow⸗Vorbeck.

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Heinrich Breithor in Erefeld, Süd⸗ wall 67, habe, ich den Handel mit Lebens mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Beschüldigte. Crefeld, den 10. Oktober 1919.

Die Polijeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. B. Printz en.

Bekanntmachung. Wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Handelsbetriebe ist die Schließung des Gewerbehetriebes des Dir ftors Michael Mos; kowitz gen. Aleran droff in Kattowitz angeordnet worden. . . Kattowitz, den 25. Oktober 1919. Der Polizeidirektor. Schwen dy.

Bekanntmachung. Wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Handelsbetrieb ist die

Sch ließ ung des Schantwirtschaftsbetriebs, des Theaterdirektors Peaul Bans mann in Kattowitz, Quer⸗

traße 17, angeordnet worden. Kattowitz, den 25. Oktober 1919.

—.

Der Polizeidirektor. Schwen dy.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sepiemher 1915 (Reichs Gesetzbl.

S. 603) habe ch dem Milchhändler Magnus Wölten in Bramfeld durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Milch und den daraus gewonnenen Grzeug-— nisssen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsteil untersagt. Die Kosten der Veröffentlichung hat W. zu tragen. Wandsbek. den 27. Oktober 1919. Der kommissarische Landrat des Kreifes Stormarn. Knutzen—

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 15 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter: Nr. 11812 das Gesctz zur Ergänzung der Gesetze, he—⸗ ireffend die vorläufig: Regelung des Staats haushalts fär das Rechnungsjahr 1919, vom I. April und 4. Juni 1919 (Hefetzsamml. S. 59 und 89), vom 15. Oktober 1919. Berlin, den 29. Okteber 1919.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Aichamlliches. Deutsches Reich.

Die Neichtzr⸗gierung hat, wie „Wolffs Telegraphenbfro“ meldet, in der gestrigen Kabineitssitzung mit Rüäcksicht darauf, daß die Abtransporte aus dem Baltikum bisher ungenligend sind und das Verhalten zahlreicher Truppenteile zu den schä fsten Maßnahmen zwingt, den Beschluß gefaßt, daß sämtliche Truppen, die nicht bis zum 11. Novem ber die dentsche Grenze passiert haben, als fahnen— flüchtig erklärt werden. Sie verlieren die deutsche Staats— angehöchgkeit und damit auch selbstverständlich alle Vesorgungs⸗ ansprũche. . ö .

In der am 30. Oktoßer unter dem Vorsitz des Reichs—⸗ minissers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde dem von der Deutschen Nalionalversammlung an— genommenen Entwurf, betreffend Feststellung des Reichshaus— haltsplans für das Rechnungsjahr 1919, dem Entwurf einer 7. Ergänzung des Besoldungsgesstzes sowie den Entwürfen eines Gesetzes über die Eisenbahnaufsicht und elnes Gesetzes, betreffend die vorläufige Regelung der Luftfahrt, in erster und zweiter Lesung zugestimmt.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.

Die deutsche Regierung hat laut Meldung des, Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ folgende Note zur n in Paris überreichen lassen; Die interalliierte Marinekommission hat der deutschen Maxine⸗ kommission am 10. Okiober folgenden Funksyruch übermittelt: Infolge des Angriffs auf Rlga werden alle Feeifahrterlgub⸗ nisse für Schiffe in der O st see vorübergehend außer Wirkang gesetzt. Schiffe, die sich in See in der Ostiee befinden, sind zurück. zurufen und keinen anderen Schiffen ist die Eclaubnis zu geben, in See, zu fahren, solange diese Außerkraftsetzung dauert. Deuische Schlffe, die in der GSstsee in Sce befiadlich angetroffen werden, sind der Beschlagnahme duich dle Alliterten unterworfön, Minen räumboote sind zurück urufen.“ . Das Ersuchen der deutschen Marinekommission um Bestätigung, daß die deutsche Schiffahrt in deutschen Kästengewä ssern nicht behindert werden würde, wurde von der Jiteralliierten Marinekommission am

Das Kataßteramt Naum burg ist zu beseßzen.

14. wie folgt beantwortet: „Die Außerkraftsetzung der Freisahrt für

deutsche Schiffe schließt die territorialen Gewässer en.“ Erst durch! Funkspruch vom 26. ist di! Sperre für diese Gewässer aufgehoben

erden. Nach den der deutschen Regierung zugegangenen M teilungen besinden sich auf der Reede von Reval acht deuische Schiffe, welcht

von englischen Seestreitkräften zum größten Teil in estnischen Hoheits⸗

gewässern angehalten und dort elngebracht worden sind im übrigen an der Autzfahrt aus dem dortigen Hafen verhindert wurden. Andere Schiffe werden in Lihau festgehalten, darunter ein

Schlepper mit zwet Leichtern und einer La ung von 1100 Tonnen Koble, der auf der Reede von Pillau auf der Fahrt nach Königsberg angehalten wurde. Mehrere Segler wurden in der Nähe der dänischen Küste festgehalten. Sämtliche Schiffe hatten die erforderliche Fahrt⸗ erlaubnis der interalliierten Maxrinefommiisston und waren teils vor

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punkte ausgefahren, der zum Teil schon wegen Mangels an funken

Warnung an sie Maßnahme zu

telegrapbischer Enrichtung eine rechtzeitige ; NR zirtschaftslebens ge⸗

unmöglich machte. Im übrigen bat die sehtr schweren Schãdigung deutschen führt. Zahlreiche deutsche Schiffe liegen in den

namentlich Fleisch und die in Danemark gekauften Kartoffeln können, was bei der äußerst ungünstigen Kartoffelernte sehr bedenklich ist, auch mangels der Möglichkeit. beuischen Frachtraum für sie zur Ver⸗ fügung zu stellen, nicht der Wirtschast zugeführt werden. Burch die Eistreckung der Sperre auf die Fischere, die innerhalb der Füftengewässer nur in ganz beschraͤnktem Umfange möglich und wenig ergiebig ist, entsteht nicht nur eln sehr empfindlicher Ausfall an Nahrungsmttteln für die

Großstädte des Binnenlandes und des mehrere tausend Zentner fäglich

umfassenden Ertrages des Ostseefischfangeg, fon dern auch ichwe; e Schäden für die Fischereibevölkerung, die ohne, Familienangebörige allein 5 000 Kopfe umfaßt. Durch bloße Freigabe an die Schiffahrt in

den Territorialgewässern können diese Schü digungen nicht wiedergut⸗

gemacht werden.

Wirtschaffe lebens in Osipreußen notwendigen Kohlen mengen wesent⸗= lich erfchweren. Hier hat die durch die Sperre guch der Küsten⸗ gewässer herbeigeführte völlige Unmöglichke t, dle schwer übe lasteten Bahnen auf dem Wasserwege zu unterstützen, sogar berelts zur Finstellung des Betriebs kes Elektrizitätswerk's in Königsberg ge fährt, wo auch Gag⸗ und Woasserwerk mit Stillegung beyroht ist.

Die dentsche Regierung hat in ihren Noten, insbefondere in. denen vom 3. und 16. Oktober zur Frage der Räumung des Baltikums

deu l schen. Ostseehäfen fest, unentbehrliche Rohstoffe (Erze usw.) und Lebengmittel,

einer

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den Nachwels erbracht, daß sie mit allen Mitteln bestrebt ist, den

Rückzug ihrer Truppen aus dem Baltikum und gus, Liaugn mit größter Energie durchzufüren. Die alllterten und assozterten Regle⸗ rungen haben in ihrer Note vom 10. Oktober die Zreckm dieserhalb von der deutschen Regierung eingelelteten Ma Auch haben sie den Vorschlae

366 ihre

seits ichlage

und dabei sogar zeitwe se über die nach anerkannten völkerrecht ichen Grundsätzen Deulschland zustehende Gebie shoheit über selne Kästen⸗ gewässet hinweggegangen wurde, so muß die deutsche Regierung gezen biese ungerechtféitigten Vergeltungsmaßnahmen, durch die zahllose an den Vorgängen im Baltikum gänzlich unbetelligte Deutsche schwer geschädigt werden, nunmehr felerlichst vor aller Welt Verwahrung einle en.

Die deutsche Regierung hat von Ihrer Mitteilung vom 27. Kenntnitz genommen, daß die interallijert. Marine⸗Waffenstillstands— kommission angewiesen worden ist, alle Maßnahmen zu Heffen, um den hiesigen Veistellungen, die sich kejneswegs auf Fischerbgote und sonstige kleine Fahrzeuge beschränkt haben, zu entsprechen. Sie muß s-doch feststellen, waß bisher, abgelehen von dem eingangs erwähnten.

Funkspruch vont 25. und der auf besondere Anf

rage erfolgten Wieder⸗

Die m tibolschewistische Strmung, die sich tiefer in die Arbeiter⸗ kreise hinein erstieckt, alg rz nach aufen hin den Anschein hat, n ird nicht durch wintschaftliche Absperrung, son dern vielmehr dadurch ge stärkt, daß sich der danieder liegenden russischen Volke wirtschaft die Fueficht auf balblge Hilfe eröffnet. Nur von der Wiederherstell ing des für den ruhigen Wied rausbau Ensopgs so notwen igen Kontakts mit den anderen Völkern läßt fich esne Anglelchung des politischen Lebens in Raßland an die europälschen Demolratien erhoffen. Pierzn kommt, daß sowobl nach allgemeinen völker rechtlichen Sirund— ätzen wie auch ins besondere nach der Satz ung dez künftigen Voölker⸗ bundes im vorliegenden Falle die Voraussetzungen für die Verhängung einer wirtschaftlichen Blockade nicht gegeben sein dürften.

Aus allen diefen Geladen hält die den tsche Regierung nach wie

* . 21 z f z me , 7 6e 65h j * A bruch der Sperre durch bse Kommisston, teils zu einem 3it⸗ vor die von ihr vertretege Politik der Nichteinmischung in die

fnneren Angelegenheiten Rußlands nicht nur für grundsätzlich be⸗ rechtigt. sondern auch für tatsächlich zweckentsprechend. Daran ändert auch der Amstanb nichts, daß die Beteiligung Deutschlands an dem von den alltterten und essozilerten Reglerung-n geplanten Vo g hen wach Lage der Verhäunisse kanm von politischer und wirtschaftlicher

Bedeutung sein würde, da Rußland zur See von den alliierten und

asso : ierten Meg ierungen blocktert ist und zu Linde eine gemeinsame Däutf . russisch' Grenze nach Inkrafttreten des Friedens nicht mehr bestehen wird. ö

Die deutsche Regierung ist bereit, sich an elner Aussprache ũber

die in Betracht kommenden Fragen, deren weltpolisische Bedeutung

ste gebsihrend wertet, zu beteillgen. Sie wirß. sich allen ihr ir endwie zwen mäßig erscheinenden Maßnabmen, die da; gemeinsame iel des Schutzes gegen den Holschewismus erreichen helfen, gern anschließen.

Sie deutsche Negierung kann jedoch nicht umhin, in ernster

Form darauf aufmeiksam zu machen, baß ein Zusamm nwilken der Mächte nur bann ersprienlich sein könnte, wenn neben der Erkenntns des gemeinsamen Interesses auch die Achtung und ovale Anerkennung Vor allem wird diefe Beschränkung auch die der gegenseitigen Rechte gesichert ist. Daß diese Voraussetzung vor⸗ HDeransührung der zur Vermeidung detz völligen Zusammenbruchs des so ! 1 en. 6 . . n und assosierten Regierungen es für angängig erachten, in demselben

lieg, kann aber so jange kaum angenom wen werden, als die alliierten Augenblick, in dem sie Bruischland zur Ti nahme an ener Blockade auffordern, über deutsche Küsten und deuische Schiffe selbst Blockade⸗ maßte geln zu verhängen.

Der Reichs kolonialminifter hat dem „Wolffschen Tele⸗

arayhenbüno⸗ zufolge nochstende Verfügung, betreffend die

Ausflöfung der Schutz truppen, erlassen:

Die Schutz lruppen für Deutsch Ostafrika und Deutsch⸗Südwest⸗ afrika sowie die Landes verteidigungs truppen wer en aufgelöst. Ueber die Auflösung der Schutzh'tuppe für Kamerun folgt welterer Bef hl.

Die Abwicklung der Schutz- und Laadesverteidigungsn uppen

wird dem Kommando der Schutztruppen übertrazen, das nunmehr die

julaffung der Minenräumarbelten, den zuständigen deutschen Stellen von der genannten Marinekommtssion keinerlei Mitteilungen, weder

hinsichklich der in ihrer Note vam 27. besonders erwähnten Fischeret, noch hinsichtlich der nicht erwähnten Zufuhren aus den neutralen Ländern, zugegangen sind. Andererseits vermag die

deutsche Regierung, worauf von der deutschen Friedensdelegation von vornh rein hingewiesen worden ist, irgendwelche militärischen Gründe für den Fortbestand ber drückenden Einsch änkungen nicht zu erkennen. Höchstens für eine Absperrung der Küse von der deutschen Grenze bis zur südlichen Grenje Finnlands, nicht aher für die Stillegung der gesamten deutschen Ostseeschiffahrt außerha b der deutschen Küstengewässer, könnten Gründe militärischer Art angewendet werden. Die deutsche Regierung ersucht daher die alliierten und assozierten Regierungen nochmals dringend, die M snahme, die bet ihrer Anordnung ousdrücklich als vorübergehend bezeichnet worden ist, nunmehr völlig aufzuheben und Anordyungen zu treffen, daß alle fest⸗ gehaltenen Schiffe, die sich zur Zeit Ihrer Festhaltung in Unkenntnig ber angeordneten Sperrung befunden haben, ihren Eigentümern zurück= gegeben werden

Die in der Note erwäbnte Mitteilung des Herrn Clemenceau vom 27. Oktober lautete,: Die alliierten und assoziierten Mächte haben Ihte Vorstellungen hinsichtlich der Schiffahrt der Fischerboote und anderer klelnerer Fahrzeuge deutscher Nationalität in der Ostser geprüft. Ste haben die interalliterle Marine⸗Waffenst i lstandskommission angewiesen, alle Maßnahmen zu Heffen, um den Vorstellungen der deutschen Regierung nach Möglichkeit und insoweit Genüge zu tun,

als derartige Maßnahmen nicht den als unumgänglich erachte ten mi⸗ litärlschen Maßregeln widersprechen würden.“

Die deutsche Regierung hat in Paris folgende Antwortnote, die Blockabe Rußlands betreffend, wie „Wolffs Telegraphen büro“ meldet, überreichen lassen:

Auf die dortige Note Ne, 1349 G vom 25. Oktober beehrt sich die deutsche Regierung nachstehendes zu erwidern:

Die deulsche Regierung hat fländig durch Wort und Tat be— wiesen, daß sie sich der schweren Gefahren voll bewußt ist, die eine Auzbrestung dez Bolschewismus für Kultur und Wirtschafisleben aller Völker bedeutet. Die deutsche Regierung hat selbst im eigenen Lande nicht unerhebliche kommunistische Bewegungen erlebt und mit Erfolg bekämpft. Sie war deshaib in der Lage, über die Ursachen und die Ausbreitung bolschewistischer Strömungen eigene Erfahrung u sammeln, auf Grund deren sie es für ihre Pflicht hält, darguf ,n, daß ihr die von den alliierten und assogtierten Re—

ierungen borgeschlagenen Maßnahmen gegen dag holschewistische hin e den gewollten Zwecken nicht zu entsprechen scheinen.

Da deutsche Volk hat in den letzten Jahren die Wirkungen der Hungerblockade in ihrer gan en Furchtbarkeit gespürt, es weiß, daß unter ihr in erster Linie Kinder und Greise, Frauen und Kranke, also an der Kölegsführung Unbeteiligte, in grausamster Weise ge— lüsen haben. Es weiß auch, daß die Blockade auf die Geistes.⸗

verfassung der Bevölkerung in zersetzendem Sinne, gewirkt und die n n Bewegungen nur gefördert hat, statt sie zu hemmen.

Es sieht zu befürchten, daß sich diese e gh; in Rußland wiederholen würden. Zwangemgßnghmen von außen gelten in Ruß— land immer als Werkzeuge der Reaktion, die von den demokratischen Elementen des Landes bekanntlich noch mehr gefürchtet wird als der Bolschewismuz. So werden gerabe die demoktatischen Kräfte, das siätkste Element im Kampfe gegen den Bolschewigmuß, von ihrem Zlele abgelenkt und gelähmt.

zurückgehalten

Bezeichnung führt Abwicklundszamt des früheren Kommandos der * P 8. , hutz ripben im Reichskolon alministerium“.

Hie Bestimmungen der Schutztruppenorz nung und sonstige Ver⸗

Die Besti

orbnungen bleiben in Kraft. Die bisherigen Dlenststegel und »stempel

sind weiter zu führen.

Der Chef der Heeresleitung, Oberst Reinhardt, widmet dem verstorbenen Generalfeldmarschall Grafen von Haeseler

im Heerezverordnungsblatt einen Nachruf, in dem es heißt: Trotz hohen Alters begleitete er das mit seinem Geiste erfüllte

16. Armeekorps noch auf- die Schlachtfelder des Weltkrieges, konnte

sich vo von den Erfolgen seiner Friedensarbeit überzeugen und Freud

werden

und Leid mit seinen geliebten Soldaten teilen. Sein leuchtendes Vorbild an unermüdlicher, selbstaufopfernder Pflichterfüllung soll auch ferner im Heere fortleben, dag Andenken an den tapferen, selbstlosen und treuen Mann nicht vergessen werden!

*

Elin am Mistwochabend aus dem englischen Gefangenen⸗ lager Donninglon Hall zurückgekehrter Offizier berichtet der „Schlesischen Volks zeltung“: j

Im Kriegsgefangenenlgger Donnington Hall werden gemäß einer Verfügung der englischen Regielung der Führer der deutschen S e⸗⸗

streltkräfté? von Scapa Flow, Admiral Reuter, ein Kavitän⸗ leutnant, ein Oberleutnant zur See, drei Londonflieger, ein U⸗Boots⸗ kon mandant und sechs der Scapa Flow⸗Mannschaften als Ordonanzen werden. Die Offiziere sollen vor Gericht gestellt werden. Auch die üßri zen etwa 120 Segpa Flow⸗Offiziere werden nicht in die Heimat entlassen, son dern sollen bis nach Erledigung des Gerichtsberfahrens in Donnington Hall zusammengezygen werden.

Zu dieser Mitteilung der „Schlesischen Volkszeitung“ er⸗ fährt „Wolffs Telegraphenbäro“ an zuständiger Stelle, daß

die deutsche Friedengdelegation in Versaillez die Angelegenheit wlederholt, zuletzß Miltte Ottober, hei der Entente förmlich zur Sprache gebracht hat.

Eine Antwort auf diese wegen Za—

lassung der baldlgen Rückkehr der Scapa Flow⸗Leute in die

Heimat erhobenen Vorstellangen ist bisher nicht er fol tt. Da

die Rückkehr der deuischen Gefangenen ou; England im übeigen

planmäßig vonstatten geht und in absehb rer 3 it beendet fein wird, teilt man an zuständiger Stelle die ausgesp ochenen Hefürchtungen bisher nicht, alaubt vielmehr, den Beteiligten die, wie so viele unserer Volksgenossen, ihre Angehörigen viel

zu lange haben entbehren müssen, anraten zu sollen, sich nur

noch ein wenig zu gedulden. Die Aufme ksamkelt der Allierten wird erneut auf diese Angelegenheit gelenkt werden.

Die am 9. Oktober von den Alliierten beschlagnahmten, nach Libau eingebrachten Bremer Seeleichler Nr. 134“ und „Nr. 160“ des Norddeulschen Lloyd mit ihrem Schlepper

„Nereus“ sind Königsberrer Blättern zufolge vorgestern nach⸗

mittag in Pillau elngeteoffen. Sie biingen et ra 1200 t Kohlen für Königsherg. Den Schlffen wurde am 28. d. M.

in Libau von dem englischen n nn. mitgeteilt, daß die

Beschlagnahme aufgehoben sei und

ie ihren Bestimmungtzort auf suchen dürften.

In letzter Zeit sind des öfteren von polnischen Behötben

an deutsche Dienststellen in polnischer Sprache abgefaßte Schrifi⸗ stücke gisandt worden, die von den Empfangsstellen infolge ungenügender Kenntnis ber polnischen Snrache nicht eniziffert

daher auch nicht sachgemäß erledigt werben konnten. Die polnischen Mlililärbehörden haben ehenfalls in deusscher Sprache abgefaßte Korrespondenzen mit dem Bemerken zurückgewiesen, daß die Amtssprache polnisch sei hei der jetzigen allgemeinpolitischen Lage der Abwicklung der Geschäfte nur hinderlich sein können, zu vermeiden, ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ bei dem deut schen Militärko ẽ, in Posen Ul Ludwikli (Lulsen⸗ straße 1) im Anschluß an die Deutsche Paßstelle eine besondere Uebersetzungsabteilung eingerichtet worden, bel der die in polnischer Sprache 6 Schriftstücke des behördlichen Verkehrs jeder Art aus dem Polnischen ins Deutsche über⸗ tragen wei den können; auch werden amtliche Schrifistücke aus dem Deutschen ins Polnische , Es werden j doch nur schriftliche Ersuchen berücksicht gt. Den für den Verkehr mit polnischen Behö⸗ den in Betracht kommenden deutschen Dlenst⸗

stellen wird anheimgegeben, sich wegen U⸗bersetzung von Schreiben an die oben erwähnte Uebersetzungsabteilung zu wenden.

Preußen.

Der Minister für Wissenschaf. Kunst und Volk bil zung Haenisch hat lant Meldung des „Wolffschen Telegraph nbü os“ bezüglich der Erteilung des Reifezeugnisses an Kriegs⸗ teilnehmer am 25. Oktober 1919 in Ecweiterung seines Runderlasses vom 9. Februar 1919 folgentes bestimmt:

Krie steilnehmern, die mindestens mit dem Zeunnis der vor⸗ zeitigen Verfetzung nach Unte prima in den Kriegsjahren 1914 his Ostern 1516 von der Schule aus ins Heer eingetreten und im Heeresdie st derartig schwer verwundet worden oder so schwer erkrankt sind, daß sie nach dem Urteil des zuständigen Lazareitle ters ,. ihres Leidens bisher nicht in der Lage waren, an einem Sonderlehr— gang für die Kriegzreifeprüfung teilzunehmen oer sich durch Pribatunterricht darauf vorzuberelten, wird das Relfezuug ls oba Ablegung einer Prüfung zuerkannt. Die gleich Vergänstigung werd denjenigen Kriegeteilnebmern. di, nach Ostern 1917 regelrecht nach Unterprima verfetzt, von der Schule aus in den Heeresdienst einge teten sind und sich in gleicher Lage befinden. Die Aushändigung des Zug nisfes ei folgt auf Gatscheidung des Meinist riums durch den Du tor der zuletzt von ihnen besuchten höheren Lehranstalt. Die gleichen Vergünstigungen, wie die vorst: hend erwähnten, genieß n di jen nen Kriegsteilnehmer, die in Gefangenschaft geraten sind, und die Zivil · internierten.

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Württemberg

In einer Kohlenkonferenz der süddeutschen Minister in Stattgart wurden dem „Wolffschen Teleg aphen⸗ büro“ zufolge im Hinblick auf die gefährdete Brennst off oer sorgzung Süddeulschlands gleichmäßige Sparmaßnahmen für das ganze Reich, wie Verkürzung der Polizeistun de, Ein⸗ schränkung der Beleuchtung der Straßen und Vergnüsungs— lokale, Verbot der Abgabe von Güterwagen an Private, ze and— lungen mit der Entente wegen Freigabe des Rheinschiffoer⸗ kehrs zar Nachtzeit uw, verlangt. Zar Durchfäh ung der Maßnahmen solle ein Reichsdillator, wofür General Gröner vorgeschlagen wurde, eingeseßz werden. Die Vertreter der Ministerien waren dafür, daß die Gesandten der drei süd⸗ deutschen Staaten in den nächten Tagen die Kohlenver— sorgung vor dem Reichs kanzer in Gegenwart des Reichs wirt⸗ schafte ministers und Reiche kohlenkommissas zur Sprache bringen sollt in. Außerdem müsse die Frage im Reichsrat auf⸗ gerollt werden.

Desterreĩch.

Der Staatskanzle? Renner hielt in einer Wählerver— sammlung in Wien eine Rede, wobei es zu heftigen Szinen mit den ea wesenden Kommunisten kam. Nach Wiederher⸗ stellung der Ruhe erklärte der Staalstanzler nach Blätter⸗ meldungen über bie Zukunft Oe sterreichs:

Möglichkeit

1 7 gegeben wird, zu leben 24 m; 727 . . 42 9 . jeden Widerstand hrechend, den

sch fordern, von selbst fordein. Tas sage

Wenn uns kene vie M

1LCbrbe

Deutschland st

vollen Bewußtsein meiner Verantwertung. Es muß d kommen, und sch darf hoffen, daß die Ententemächte ihre Pflicht

tun werden. Ich habe meine Politik darauf eingerichtet! Wir werden künfttahin Völkerbundpolitik und nicht Anschluß⸗ und nicht Revanchepolitik mach n. Heute kann man mit Nuhe sagen: Die Welt will zur Ruhe kommen, ung unter

Hertsch ft der vier Ententemächt⸗ wird ie Freiheit . hrs wiederhergestellt werden. Durch die Macht des Völ

Um Unzuträglichkelten, die

bundes wird der Verkehr von Staat zu Stant wieder ermöglick werden. Wir werden zwar ein kleiner Staat sein, aber wir werden

arbeiten und leben können und den fürchterlichen Zusammente uch überwinden. 5 gelossen hat. An dem Tage, etn ö

ist das Tor, welches die Entente uns offen- an dem wit in den Völkerbund En« treten, werden wir die Freiheit des Verkehrs, die Freiheit des An⸗ schlusseß an Deutschland erlangen.

Auf der gestern begonnenen Ha

Das

volaka 8326rHEanImnm delstammeriagung

aut Bericht des „Wolfsschen Tùilegraphent ütos“ u. a. aus:

Die Kohlenfrage kann nur mit Hilfe der Entente gelöst werden. Wir können nur 12 vo des Bedarfs im eigenen Lande pryduzieren. Zur Hebung der Prodaktien im Inlande ist all 8 qetan worden um noch nicht eischlossine Gruben gufzuschließe m oder bestehende zu Neu— investie rungen zu veranlassen. Wir haben immer auf dem Stqid—

punkt gestanden, daß nur die Gn ente in der Lage ist, uns zu helfen; wenn sie uns nicht hilft, ist der Zusammenbruch unvermeidlich.

Der Hof al Dr Kloß machte ins einzelne gehende Angaben über den Kählenbedaif gegenüber den einlangen den Lleferungen und wies darauf hin, daß die Regierung nur für eine grrechte Verteilung sorgen, aber nur die Entente die nötige Menge Kohle verschaffen könne. J . Heute ist der sozialdemokratische Partestaz in Wien zusammengetreten.

führle der Staalgselletäe Zerdik beg ich der Kohlen frage J *

Gro szbritannien und Irland.

In der Sitzung des Unterhauses vom 28. OQkiober erklärte der ö im Auswärtigen Amt⸗Harmsworth laut Berlcht des Wolffschen Telegraphenbüros in Beantwortung von Anfragen, daß bisher Antworten der neutralen Rte⸗ agierungen und Deutschlands über die faktische Blockade Rußlands nicht eingegangen seien. Die alliierten Kriegsschisse hätlen Anweisung erhalten, Sch ffe, die sich auf dem Wege nach Rußlanz befinhen, . a lick sen den Die britische Regierung liefere dem Admiral Koltschak augenblicklich weder Vorräte noch Gelo— mlttel und habe nicht die Absicht, De nikin auf unbeschrä' ke elt mit Vorräten zu versorgen. Auf eine westere Anfrage erwiderte Long, die britische Regierung habe bie Absicht, die Auslieferung des deutschen Usterseeboote kommand enten Kiesewetter gemäß Artikel 228 des Friedens oertrags zu fordern. Dle Jan wie viele feindliche Unterseebootsoffijst re ausgeliefert werden sollten, gegen die Bewelse für ungefetzliche Handlungsweise volltegen, werde noch erwogen.

In der vorgestig'n Sitzung des Unterhauses begann die Aussprache über die Finanzen. ö Sir Austin Chamberlain hob den Wohlstand d s Landes herhor, der durch das unerwartete Steigen der Einkünfte bewiesen werde. Er verurteilte den Gedanken an eine allgemeine Vermögens⸗ abgabe, schlug aber vor, daß ein Ausschuß des Hauses ernannt werde, um die Frage einer besonderen Abgabe von dem im Kriege eiworbenen Vermögen zu erwägen. Chamberlain ate, elne neue B steuerung, um die zukünftigen Haushalte auszuglelchen, sei nicht erforderlich.

Desgleichen seien keine neuen Anleihen nach Ablauf Rieses Jahres notwenpig und nächsteß Jahr we de ein beträchtlicher fleberschuß zur Verm nderung der Schul verfügbar sein Chamberlatn

schloß: „Unsere Lasten sind schwer, aber unsere Schultern sind breit. Es besteht zwar aller Grund zur Warnung, jedoch . Anlaß

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