1919 / 253 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

zwischen ihnen am 15. August 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellunge bedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Industtrie und im Großhandel gemäß 27 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schmölln SA. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 125. November 1919 erhoben werden und sind imter Nummer

J. B. R. S697 an das Reichzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ traße 33, zu richten. Verlin, den 23 Oktober 1918. Der Reichs arbeitsminister. Schlicke.

Betanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbän de, Sitz Berlin, hat beantragt, den wischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer ,,, Sitz Berlin, Ortsausschuß Wittenberge, dem Kaufmännischen Verein von 1886 und dem Schutzverein für Handel und Gewerbe E. V. (Rabattspar⸗Verem) Wittenberge am 26. Seplember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen der kausmännischen Angestellten gemäß F 2 der Verordnung vom 2B. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. C5. 1466) für ben Stadtbezirk Wittenberge jür allgemein ver⸗ hinblich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 3810 an das Reichtzarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Oktober 1919.

Der Neichgarbeitsminister. Schlicke.

GSekanntmachun g.

Die Bäckerinnung zu Wittenberg (Bezirk Halle) hat beantragt, den zwischen ihr und der Gesellen⸗ vereinigung der Bäcker und Konditoren zu Witten— berg geschlossenen und am 1. Oktober 1919 in Kraft ge⸗ tretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeils⸗ bedingungen der gewerhlichen Arbeiter im Bäcker⸗ und Konditorge werbe gemäß z 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Geseßzbl. S. 1456) für den Innungsbezirk Wittenberg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

J. B. R. 3355 an das Reichsarheittministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten. Berlin, den 25. Oktober 1919. Der Reichs arbeittzminister. Schicke.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband deutscher Angestellten, Sitz Cöln, Bezirksgeschäfisstelle Breslau, hat beaniragt, den zwischen ihm, dem Verein Zgiegenhalser Kauf⸗ leute, dem kath. Verband der weiblichen kauf⸗ männischen Angestellten und Heamtinnen Deutsch⸗ lands und dem Reichsverband deutscher Angestellten C. V., Ortsgrupe Ziegenhals, am 9. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehasts⸗ und Anstellungs bedingungen für die kaufmännischen Angesnllten in der Industrie, dem Groß⸗ und dem Kleinhandel einschließlich ber Warenein⸗ und Verfaujsgenossenschasten, der Konsumvereine und des Sanatorlums gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14566) für den Amte⸗ gerichtsbezirk Ziegenhals jür allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Nonember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R 3904 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Oktober 1919.

Ver Reichs arbeitsminister. Sch licke.

Beianntmachunn g.

Die Fuhrherrn-⸗Innung sür den Stadt- und Land⸗ kreie Essen hat beantragt, den zwischen ihr und dem Deutschen Trangportarbeiter-⸗Verband, Ortsverwal⸗ tung Essen (Ruhr), am 8. Oliober 1919 abgeschlessenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Aibenshe⸗ dingungen der gewerblichen Arbeiter im Fuhrgtwerbe gemäß s 2 der Verorbuung vom 25. Dezember 1918 (Reichs-⸗Geyetzbl.

1456) sür das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Essen für allgemein verbindlich zu ertlären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15 November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 4056 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ö.

Berlin, den 25. Oktober 1919.

Der Reichgarbellgminister. Schlicke.

Bekanntmachung.

Bezirks⸗Rrbeiigeber⸗Verband sür das Baugewerbe im 1 Sachsen, der Reichg⸗ verband für das iefbaugewerbe, Bezirks⸗ gruppe VIII, und ber Bund der technischen Un⸗ gestellten und Beamten Gau sür den Frxesstaat Sachsen, haben heantragt, den zwischen ihnen am X. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalttz⸗ und Anstellungsbedingungen der lechnischen Angestellten im Vaugewerbe gemäß 8 W der Versrdnung vom 23. Vezember 1918 (Reich- Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemenn verbindlich zu ertlären.

Eiawendungen n. diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer LB. R 3678 an das Reichsarbeitsministerüum, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Oltober 1919.

Der Neichtarbeilgzminl ö m

Der

.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der chemischen Industrie 2 17 ö * 6 6 49 Deutschlands, Sektion Va, und der Gewerkschafts⸗

bund Kaufmännischer Angestellten verbände, Landes⸗

ausschuß Sachsen, haben beantragt, den zwischen ihnen am

9. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Re mgen für die ka

*

der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingi

D * *

Angestellten der chemischen Industrie gemäß 8 2 der Ver ordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschast Leipjig für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 165. November 1919 erhohen werden und sind unter Nummer JI. B. E. 3744 an daz Relchsarbeitsminisierium, Berlin, Luisen⸗ straße 383, zu richten. Berlin, den 25. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Industrie des Handelskammerbezirks Karlsruhe e. V. und der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Handel s⸗ und Ge⸗ werbeverein Bühl, bem Bund der technischen An⸗ gestellten und Beamten, dem Veutschen Wertmeister⸗ verband und dem Verband der weiblichen Handels⸗

und Bureauangestellten am 15. September 1919 abge⸗

schlessenen Tarifbertrag zur Regelung Anstellungs bedingungen für die Angestellten in den

der Gehalts⸗ und kauf⸗

mänagischen und technüchen Betrieben gemäß § 2 der Verord⸗

nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt Selte 1466) für den Amtsbezuk Bühl sür allzemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Agtrag können his zun 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer L B. K. 8851 an das Reichzarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 25. Oltober 1918. Der Relcharbeitsminifier. Schlicke.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange— stelltenverbände, Landesausschuß Thüringen, hat

beantragt, den zwischen dem Kaufmännischen Arbeit— geberverband für den Bezuk der Handelskammer

Meiningen und dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestellten verbände, Ortsausschuß Meiningen, am 18. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehaits⸗ und Anstellungs bedingungen für die kaufmännischen Angeslellten (Handlungsgehilfen) gemäß 8 2 der Verordnung vom 253. Dejember 1918 (Jeichs-⸗Gesenzbl. S. 1466) für den Han dele kammerbezirk Meiningen für all— gemein verbindlich zu erklaren.

Einwendungen gegen diesen Antrag können hitz zum 15. Nobember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

JI. B. R. 3857 an datz Neichsarbeits ministerlum, Berlin, Luisen⸗

straße 35, zu richten. Berlin, den 25. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsminister. Sch licke.

Bekanntmachung.

Der Anhaltische Arbeitgeberverband, Fach⸗ gruppe Sägereibetriebe, und der Deutsche Holz⸗ arbeiterverband, Zahlstelle Dessau, haben begniragt, den zwischen ihnen am 7. Otioher 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Sägewerksbettieben und den mit ihnen verbundenen, auch selbständig weiter verarbeitenden Holzbetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für dae Gebiet des Freinaates Anhalt ausschließlich des Krelses Ballen steht für allgemein verbinolich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3853 an das Reichtzaibeützministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 353, zu richten.

Berlin, den 25. Oktober 1919.

Der Reichsarbeltsminister. Sch licke.

Bekanntmachung. Der Beschluß, durch welchen dem Gemüsehändler Wil.« helm Heinrich Maat, Bachstraße 121 hchytr, in Ham burg, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung vem 23. September 1915 zur Fern—⸗ haltung unzuverlässiger Personen untersagt war, ist aufgehoben worden. Hamburg, den 30. Oktober 1918. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. ͤ Stahmer. .

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Bekanntmachung. Der Metzger Jean Krämer in Watzenborn-Stein—⸗ berg wurde kurch Beschluß des Kreisauschusses des Kieises Gießen als unzuverlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen. Gießen, den 28. Oktober 1919. Hessisches Kreisamt Gießen. J. V.: Welcker.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 211 des Reichtz⸗Gesetblattts enthält unter Nr. 7117 eine Verordnung über die Erhebung eines durch

Aenderung der Höchsspeeise für Häute, Felle und Leder sich

ergebenden Zwischengewinns, vom 30. Otlober 1919. Berlin, den 1. November 1919. Postzeitungtß mt. Krü er.

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Die Preußise *

2 7,7 2 eli Blie 8

j . . ö egierung hat den Regieru zassessor Dre. Swart in Heyde keug zum Landrat und 2 * zxrat Sr w 5 1 6 2 *. ö den Studienrat Dr. Ma y imm Neustadt O. Schl. zum

* uam. ö . 147 Gymnasialdirettor ernannt.

71

Ministeri Handel und Gewerbe.

Der Ge verberat Tornier in Hobenselza ist nach Breslau versetzt und mit der Unterstüätzung des Gewerbeinspektors für Breslau⸗Land beauftragt worden.

Der Gewerbeassessor Schwertner in Duisburg ist nach Bonn versetzt und mit der Verwalmnug der Gewerbeinspellion Bonn beauftragt worden.

um für

Ministerium des Innern.

Dem Landrat Dr. Swart ist das Landratzamt ma

Kreise Heydekrug übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oherförsterste lle Kuhbrück im Regierunas⸗ bezirk Breslau ist zum 1. Januar 1920 zu besetzen Be⸗ werbungen müssen bis zum 20. November 1919 hier eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st

und Voltsbildung.

Der bisherige ordentliche Honorarprofessor in der theo⸗ logischen Fakultät der Universitat in Göttingen D. Dr. Rahlfs ist zum eordentlicken Professor in derselben Fakultät und

der akademische Musikbireklor an der Universität in Kiel Dr. Stein zum außerorbentlichen Professor in der philosophisa en Fakultät derselben Universisät ernannt worden.

Dem Gymnasialdirektor Dr. May ist die Direltlon des Hindenburgshmnastums in Beuthen O. Schl. Über ragen worden.

Bekanntmachung.

Meine Anordnung von 3. Mai 1919. durch welche dem KFohlenhändler Gustav Koch in Goslar der Handel mit Hrenn⸗ stoffen bis auf weiteres wegen Unzuvperlässigkeir untersagt wurde, hebe ich auf.

Goslar, 21. Oktober 1919.

Slädtische Polizeiverwaltung. Klinge.

Bekanntmachung.

Dem Metzger Karl Kellner in Lüdinghausen ist unter Aufhehung meiner Verfsigung vom 22. Juli d. J. Nr. 4086 1 der Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art, iasbesondere mit Fleisch= waren wieder gestattet worden.

Lüdinghausen, den 23. Oktober 1919.

Der Landrat. Graf von Westphalen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 19195, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 608) und der dazu erlassenen Aus sührungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 (Min. Bl. S. 246), habe ich durch Verfügung vom heutigen Tage der Handelsfrau Ttna Naumann in Teuchern, Bahn⸗ straße 7, die Wiederaufnahme des ihr durch meine Vermügung vom 14. Mat 1919 untersagten Handels mit Lebkens⸗ und Genuß

mitteln gast att et. Vie Kosten dieser Bekanntmachung hat die

Antragstellerin zu tragen. Weißenfels, den 30. Oktober 1919. Der Landrat. Bartels.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB.. S. C03) habe ich dem Handler Wledislaue Joachimezpyk, Berlin, Schönwalderstraß. 14, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande! mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Handels betrieb untersagt.

Berlin, den 24. Oktober 1919.

Landespolizeiamt beim Slaatekommissat für Volksernährung.

F . ode,

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich der Milch⸗ Ckäudlerin Johanna Becker, geb. Töpel!, in C a slel, Frantfurter Straße Nr. 157, en Handel mit Gegenständen des täßlichen Bedarfs, tusbesondere mit Nahrungs— mitteln (Milch) sowie jegliche miitelbare oder unmtttelbare Be teiligung an einem soschz Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieh untersagt.

Cassel, den 29. Ottober 1919.

Der Polizeipräsident. J. V.: Haack.

Betkanntmachung.

Auf Grund der Bundesrate verordnung vom 23. September 1916, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), ist dem Händler Bernhard Wittenberg von hier der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf dlesen Handelsbetrieb vom 31. Ottober 1915 ab untersagt.

Greisswald, den 24. Oktober 1919.

Die Polizeidirektion. Burmann.

Bekanntmachung. Dem Schlachtermeister Louis Meyer in Melle, Gröͤnen— bergerstraße, ne bst feinem Sohne Willi Meyer daselbst abe ich die Ausübung des Viehhandels⸗ und leischergewerbes auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässger Personen vom Handel untersag t. Dies Veibot hat den Ver⸗ lust des Wandergewerbescheins in bezug auf den untersagten Dandelẽ⸗ betrieb ohne weiteres zur Folge. Melle, den 16. Oltober 1913. Der k. Landrat. v. Bar.

a,,, .

Die ven heute ab zur Ausgabe der Prenßischen Gesetzsammlung?' enihäst urter

Nr. 11813 das Gesetz, betreffend die Bereitslellung von Geldmitteln zur Deckung für eine den unmittelbaren heamten und Volks schullehrpersonen, den unmlllelbaren Stagts⸗ beamten und Volksschullehrpersonen im Ruhestande, den Hinter— bliebenen von unmittelbaren Staatszbeamten und Polkzschul— lehrpersonen sowie den im Staatz zienste beschäftlgten Lohn⸗ nung und Lohnempfängern zu ge⸗

affungsbeihilfe, vom 2. Oltober 1919

angestellten höherer Or währende einmalige Besch und unter Nr. 1 j'nn Menn ,,, . . Nr. 1814 eine Verordnung, betreffend vorläufige Aende⸗ ungen von Gerichtsbezitken anläßlich der Ausführung bes

1181 1919 8. V.

r . 3 Friedens vertragt, vom 29. Oktober

Berlin, den 1. November 1919. Gesetzlammlungtzamt. Krü er. ö 11 arm , Nichtam iches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Handel

und Verkehr und sür Justizwesen somte der i Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen

Die deutsche Regierung hat am 3. November auf den Funkspruch der inter alllerten Marinekommission vom ] Und auf dle gleichlautende Note des Vorsitz Rates der alliierten und assozlierten Mächte äuße rung deutscher Handelsschtffe : län dische Reedereien, laut Meldung des, Woalffschen Tele⸗ graphenhüros“ geantwortet:

Nach Artikel 33 des Waffenstillstandeabkommens soll irgend⸗ welche Ueberführung deutscher Handelsschiffe jeder Art unter irgend= eine neutrale Flagge nach Unterzeichnung des Waffenstillstandz nicht statifinden. In den späteren Abkommen ist lediglich davon die Rede, daß die gesamte deutsche Handeltflotte unter die Kontrolle und den Schutz der alliierten und assozüerten Mächte Da die Schiffe Braunschweig, ‚Denderah“, „Nassaun, „Johann Heinrich Burchhardt“ und „Wil Oewald“ bereitz in den Jahren

ö

——

1915 und 1916 und zwar als im efindlich hte ver

lich an niederländische Schiffahrtsgesell übereignet worden und

fom t Bestandteile eöner neutralen H geworden sind, fin det lerten auf der Schiffe in dieser

ig feindlicher Tonnage zu Eigen Neutralen nicht anerkennen zu können. Einen hat weder die Britische alliierte Marinekommtssion angegeben. M Note der interalliierten Marinekommission Deutsche Regierung einen derartigen Rechtägrund entnehmen. Der Wortlaut des Artikels 55 der D klaration stellt dagegen den Grundsatz de fide-Verkauf auch nach Ausbruch der Fein Dieser Giundsatz enisprach auch der frühere Vrifengerichte, wie sich aus Nr. 7 deßs Memoranbumz« der Londoner Seekriegsrechts⸗Koönserenz durch die hrütise vorgelegt wurde. Es ist auch kein einziger Fall bekan Kriegführender die Ungültigkeit der Veräußerung eines noch im Bau befindlichen Schiffes geltend gemacht bätte.

Nach den der Deutschen Regierung über die Veräußerung der Schiffe bekanntgewordenen Einielbeiten bestehen hier keine

* 4 m oder

98 2x die Britische Regierung sich in einer Zi Ver⸗ 1refer bei den neutralen Regierungen vom den Standpunkt gestellt hat, eine während d r⸗

iu l

zes Kriege

Stellungnahme

Sh. Jregter

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1

Zweifel]

daß es sich um eine Veräußerung bona flcd handelt. Die Deutsche Regierung stellt den allilerten und assoziterten Regierungen a m, sich wegen etwa gewünschter Auskunft über Einzelheiten an die Nieder— ländische Regierung zu wenden.

Daß die Deutsche Regierung in 5 7 der Anlage 111 zu Art. 244 des Fröedenvertrager anerkannt haben sollte, daß deutsche Schiffe die während des Krieges ohne Zustimmung der Allerten auf neutr Flagge übertragen worden sind, ohne weiteres als deutsche Sch an ehen sind, muß die Deutsche Regierung (E ne derartige Auslegung würde E

entschieden hestreiten jener Bestimmung Zæang antun; nach ihrem klaren Wortlaut ist ihr Sinn vielmehr der, daß Schiffe der bezeichneten Art, obwohl sie keine deutse Achiffe mebr sind, durch die von Deutschland zu ergreikenden Maßnahmen wieder in voll 8 deutsches Eigentum zurückgebracht werden sollen. Nur wenn dies geschehen kann und erst nachgem dies gescheben ift, wsiden sie den alliierten und assozlierten Mächten übergeben werden können.

Jedenfalls darf die Deutsche Regierung beanspruchen, daß zu— nächst das Jakrafttreten des Friedengpertrags abgewartet wird und daß alsdaun die Wierergutmachungskommisston gemäß dem erwäbnten F. 7 die Maßnahmen zur Erlangung des vollen Eigentums angibt, die sie glaubt, angeben zu können.

Diese Kommission wird nur solche Maßnahmen angeben können, mit welchen die Niederlänbische Regierung einverstanden ist. Ohne J der Niederländischen NMegierung wird es ver Deutschen Regierung auch späterhin nicht möglich sein. Forderungen wie die in

der Note der interalliierten Marinerkommission zu 1—– h aufgeführten zu erfüllen. ;

Da die Deutsche Regierung bei ihrem Verhalten lediglich von dem Gedanken geleitet wird den Rechten der ketelligten Neutralen die gebührende Rücksicht zu schenken, erklärt sie sich bereit, sich einer auf Grund eines Ueberelnkommens zwischen den allüerten und asso— zierten Regierungen und der Niederländischen Regierung getroffenen schiedsrichterlichen Entschetrung über die nationale Zugehörigkeit der 5 Schiff und dle Gültigkeit der Ueberelgnung auch dann zu unter—

werfen, wenn sie von der hiesigen Stellungnahme abweichen sollle.

Der interalliierte Oherste Rat hat vor einigen Tagen eine Anfrage wegen der bevorstehen den Gemeinhe⸗ ratssswahlen in Oberschlesien an die deutsche Reglerung gelangen lassen. Da es sich hler um eine rein preußische An⸗ gelegenhest handelt, hat die Reichtzregierung sich mit bem preu— ßischen Staatsministerium ins Benehmen gesetzt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, dürfte die Antwort der heuischen Regierung in den nöchslen Tagen zu erwarten sein. Die Ge— meinderatswahlen sind auf den 9. November anberaumt worden. Die Melduug einer Telegraphenagentur aus Genf, daß eine deutsche Antwortnote bereilz abgegangen sel, entspricht nicht den Tatsachen.

Der Vereinigung für Ssaatswissenschastliche Fortbildung ist vom Reichs sfinanzminister die Leisung des Lehrganges zur Ausbildung von Finanzbeamten in Berlln übertragen worden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, liegt die Führung in den Händen bes Geheimen Regierungsrats und ordentlichen Professo 8 an der Berliner Universität Dr. Sering. An dem Stäuerkurs nehmen nur die zugelgssenen Bewerber

————

.

——

gelangende Nummer 46 werben soll. In diesem Kursus werden die theoretischen Grund—

lagen gegehen. In einem zweiten Teil, der sich unmittelbar an

die iheoretische Schulung anschließt, merden den Teilnehmern

Staats

——

Aus bilbung sind von der Staate wissenschaftlichen

bie praktischen Grundlagen vermütelt. Für die theoretische Verein ; gewonnen: Pofessor Dr. Jastrow, Profe ssor Dr. ö . mann, Professor Dr. Leitner, Dr. C. S. Meyer, Geheimer Negizrungsrat Norden, Nechts anwalt Dr. Naßbaum, Professor Dr. Prion, Rechtsanwalt Dre. Nosendorff, Tr. Sagawe, Ge— eimer Regierungsrat Pręfessor Dr. Sombart und Geheimer Regierungsrat Profefsor Dr. Tritpel. Der Kursus dürfte sich auf inagesamt 4 Monate erstrecken. .

336 diesen Fachvorlesungen werden jeben Donnertsztag— abend akademische Vorträge gehalten, die den Hörern die Ver⸗ hältnisse von Dentschlan dg. Volks- und Finanzwirtschaft nach dem Friedensschluß klar legen sellen. Den ersten Vortrag hält Geh. Regierungsrat Professor Dr. Sering. Für diese Abende ind ferner u. a. bis jetzt gewonnen: Geh. Regierungsrat

plündert. Die Menge mußte mit Maschinengewehren aus⸗ einandergetrieben werden, wobei es Tote gab. Der „Times“

.

zufolge drohen auch Unruhen unter den Studenten in Kairo

1

Die ägyptische radilale Presse fordert zu Ungehorsam und zu

Prosessor Dr. Herkner, Minister 9. D. Köth, Dipl.“ Ingenieur

Helmi, Unter siaate sekretãc im Reichs finanzmininerinm Moegle, der Proreftor der Univer silt Berlig Prosessor Seeberg.

Oester reich.

ä. Der sozialistische Parteitag in Wien hat gestern seine Beratungen beendet. Wie „Wolffs Tele graphenbärs“ herichtet, wurde einstimmig eine von Friedrich Adler heantragte Ent— schließung angenommen, in der die Stellungnahme der soxlalistischen Partei zur Internationale umschrieben wird. Unter Warnung vor übereilten Schrüten auf internationalem Gebiet

2 rteip⸗ ermächtigt, den Gerser Kongreß zu beschicken, und gleichzeitig beauftragt, das Brüsseler Büro zu . ; zg ö ag wa arg 14 ika 2 ersuchen, daß die ser Kongreß minhestentz ein jalbes Jahr Ver⸗ tagt werde, da dadurch die Gewähr der fruchibaren Arbeit be⸗ 6. ö 77, . , Mertin z .. 1 veutend gesteigert würde. Der P steitag nahm ferner eine perialismutz bedrängte

d der Parteioorstand

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2 ; 2 *** Sympathitkundgebung für das vom In

iat mir land Gn z 6 hae Hine ar em en 91 7 z Somset⸗Rußland an sowie Kundgebungen gegen die Ausschrei⸗ igen des weißen Terrors in Ungarn und jür die Befreiung

triegs gefangenen.

e e e m. Vrankr eich.

1

he Minisierpräsident Wenise los ist aus London

. ee ,. „Agence Havas zu Te eg r

1

ten ten Mächten zen Vertrag, bemeffend der . ;

eschloß ferner, das atere le auszuheben. 9

e ahschlägige nitz bezüglich

101 21 9 3 J 1 168 8a war He Dr R smn Han fax , R3* zium es von der Friedens konferenz gutgeheißen worden sei,

6

219 . porn . na h ie Liste chen, deren Bestrafung die sche fordern wird enthält den

1 7) 2 3 74 4 * . J raaf“ Namen von Versonen, die der

und der schlechten lein in den Lagern, der Pünderungen und detz Dieb EIn Ci n LI, Del Un null ge 1618 1 69 *

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1

f esch oder belg sche erschie ßen 1 oder junge Leute, die die Gienze chritten, dem Feinde aus lieferten. Gchmeiz.

In Beantwortung der Note, betr. die Blockade Sowjetrußftland, hat der But desrat dem sranjösischen

. enten Clemenctau der Schweizerischen Depeschen⸗

zufelge mitteilen lassen, daß olle vor geschlagenen Miaß—

zollßändig mit dem tatsächlich bestehenden Zustand

voll zwischen Rußland und der Schweiz übereinstimmen.

Türkei. H. tür kifqhe Mee sfshiürn ri sär ; J richt s ima . Das türkische Pre sse diüro erflärt dle Nachricht, daß eine Krise zwischen dem Sultan und dem Kabinett wahrschein—⸗

die Unionisten den Zweck versolgten, den en und ihn durch den Prinzen Mehmed m Effendi zu ersetzen, für unwahr. Das Prtssebüro wendet sich auch gegen die Telegramme, die dasz griechische Patriarchat in Armenien nach dem CGuagat d'Orsay gerichtet hat und in denen über Ermorzungen und Plünderungen gegen die Christen des Reichs geklagt werde. Es erklärt diese Nach⸗ richten gleichfalls für unwahr. Die türkische Regierung könne bezeugen, doß Ordnung und Sicherheit im Reich herr schen. Lettland.

ĩ lich sei und daß Sultan zu enttht

und estnischen Re gierung Verhandlungen staltge funden, die laut Meldung des „Wolffschen Velegraphenbür os“ nunmehr zu einem Vertzage zwischen Letiland und Estland unter folgenden

künftige staatlich

zanzen jürkischen

929 k ,,, 25090 und die Kübe

daru e e

Widersetz sichkeiten gegen die Behörden auf

Xtatistit und Voltsmirtschaft. Der Vie in Y m 1. S und die Vie ngen im abzutretende: Die Viebhzählung, die am 1. September d. ist in den Landesteilen, die nach dem Friedengvertrage abjutreten sind, a9 14 31 4 cher, rr , ,, ̃ nicht mehr ausgeführt worden. Der gröoͤhte Tel hiervon entfällt auf das Abtretungsgebtet in Westpreußen; nur der Gehietstei 1 —— = 4 . * 4 * ö ligen Freistaat Danzig bilden soll, war noch in die Erhel Gejählt wurden, wie bisher, Pferde, 3 Q. . . ; h en,, 2 Ziegen, Kaninchen und Geflügel. Die E vom Statistischen Landegamt in der Stat. Korr. aats susammengelaßt dargestellt und mit denen der vorangegangenen 3 bom 2. Juni d. J. verglichen. Für das Abtretungsger bringen die Ta pellen dieser Veiöffentlichung einmal die Viehmeng die bei der Biehzählung vom 2. Juni d. J. ermittelt worden und sodann ote ungefähren Gesamtmengen Ter einze ßattungen, die für den Stand am 1. September 8. sichtigung des Zu⸗ oder Abnahmederhälinisses bei dem Biehf den benachbarten Landes eilen des zurückliegen d jahres errechnet len zeigen allo besi ber Adtretu Westpreußen und in der Rheinpr verloren gehen; . polnischer Verwaltung st der Provinz Pofen, der seit Yar d. J. er Zählung ausgeschlossen Die Veroffentlichung des Statif bei dem Großdteh eikennen,

gebiets, das größtenteils auf die Provinz Wes

der den küns⸗ ]

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hterber der

2b (00 Stück beträgt, das ist rund der zehnte die Preußen am 2. Junt d. J. besessen hat. D

bie in P mit Ausschluß des Abtretun eis am tember v. beläut

n . rch die Zählung ermittelt wurde, nahezu 23 Million Dieler Bestand setzt sich haupt sächlich lich mit 70 vH, Jahre alten und älteren, also arbeit in den Witisch— trieben tätigen Pferden zusammen;

von über 700 009 Stück bilden Foblen und unter 5. Jahre Es fällt auf, daß am 2. Jun d. J. 24 000 Pferde mehr waren. Diese Verminderung im verflossenen Vierteljal die Abschlachtungen zurückzuführen sein. Sie zorge um die Aufrechterhaltung der Pferdezucht griffe in den Pferdebestand nicht ver⸗ teren Ursachen die Abnahme der Pferde⸗

59

zeigt, daß

im verki

Regierun inahe samtlichen Bezirten der

; are, kz v zprobinzen: Rhei provinz,

ö ö Fön r, . . c es wig und Ostpreußen gege

Rückgang in den

uber- Regie rungèshezirken

Schleswig, Gumbinnen, Münster und ÄArneberg.

Hel em Min hot pi Sep ter ber d G fam Bei dem Rindvieh hat die Septemberzählung im Staate— gebiet ohne die abzutretenden Landegieile einen Bestand von 45 Millonen Ghen, 460 000 Bullen, Stieren und Och een, 2.6 Meilltonen Stück Jungvieh und 1 Million Kälbern ergeben, im ganzen nahezu 9 Millionen Stück. Der Bestand weist seit C 9 6 12H * 32959 ern . 6. Juni d. J. eine u nehrung um 6009 Siück (06 vH) 1 Fy, er R &nrß Snenage nam entl pes in Uebe. auf. Durch Au Menge namentlich des im Ueber⸗

den Jungviehs unter 2 Jahren um i 1

* 2 183 * gang zur Große zh 060 Köpfe verst

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tretungsgebtet erm

em bei Preußen verbleibe

lteste (1 bis noch nicht 2

209 He 0 Köpfen einen ansehnlichen Aufzuchisstock dar, allein bis zum

über hinaus wird sie kaum erheblich

ergänzen können, um die his—⸗

ö essern. Ob

he eine weitere Vermi derung des Rindbiehbestandes

eintreten wird, hängt von der Entscheidung über die Zugehörigkeit der Abstimmungsgebiete ab.

Aehnlich wie bei den Rindern biloet die Zahl der Schafe, die bas Ahtretungsgebtet aufweist, den eiften Teil der bet Preußen ver—⸗ bleibenden Menge sie beziffert sich auf über 300 000 Stück. Der im Staatgebiet ohne die abzutrelenden Landesteile am 1. September d. J vorhandene Schafbestand beträgt 3,3 Millionen Stück. ; zeigt sich bei ihm in den drei voran egangenen Monaten eine be⸗ trächtiicke Verminderung um 235 000 Stück (5,8 vy), und bedauerlich ist dabei, daß diese Abnahme zum Schaden der heimischen Schafzucht nicht nur die jüngeren Tiere, sondern auch kie fortpflanzungsreisen, über 1 Jahr alten Schafe mit 1060 000 Sauck betroffen hat. Aehnlich wie bei den Plerden zeigt sich auch hier, daß die Verminderung sich zwar in fast sämtlichen Regierung bezrken, am stäcksten aber in den Grenzprovinzen abzespielt hat; so beträgt sie 51 000 Schafe in den drei ostpreußischen Bezirken, 32 000 in Schleswig, 23 009 in den Regierungsbezirlen Aurich und Stade, 23 000 in den Bezirken Cassel

ind

in e inzwischen noch

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und Wiesbaden, während die Abnahme in den Provinzen Sachsen

Schweinezucht einen recht befriedigenden Stand gezeitigt.

Bedingungen gessthrt haben: 1) Lettland tritt den Kreis Walt

und Teile des Kreises Walmar bedingungslos an Estland ab, 2) die Letten haben die estnischen Hisstruppen zu verpflegen, 3) eventuelle Kriegsbeute fällt den Esten zu, 4) der Oberhefehl Über die lettisch⸗estnischen Truppen geht an den General Lal— donner über. Als Gegenleistung haben bie Esten die Letten an der Rigaer ien mit Truppen zu unterstützen. Dlese Meldungen bedürfen obiger Quelle zufolge jedoch noch weiterer Bestätigung. Nmerika. Der amerikanische Regierungskommissar in Deutschland,

Ellis Loring Dresel ist zum amerikanischen Geschäftsträger

in Berlin ernannt worden. Die Führer der republikansschen und der demolratischen Fraktion des amerikanischen Genatz haben fich dem „Echo de ritz“ zufolge jetzt über ein Programm der anzunehmenden orbehalle zum Friedensvertrag getinigt, um selne einstimmige Ralifiierung zu erzielen. Hitchcock, der die Regierung im Senat vertritt, erklärte, er könne der Abmachung erst nach Zustimmung bes Präsibenten Wilson seine Genehmigung erteilen. Die „Times“ melden, daß die Beziehungen zwischen Peru und Chile gespannt sind. An der Grenze werden Vruppen zusammengezogen.

Afrika.

Der „Dailn Expreß“ berichtet aus Kairo vom 1. d. M., baß es zu neuen ernsten Unruhen gekommen ist. Ver⸗

teil, denen die erste Vorblldung für ihren neuen Beruf vermiltelt! schledene Laden in den besseren Stabtuierteln wurden ge⸗

Laufern und Ferkeln.

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. und Pommern an sich und im Verhältnis zu deren reichem Schaf- Unter englischem Vorsitz hahen zwischen der lettischen . .

bestand geringer ist.

Im Unterschied von den ungunstigen Bestandsverhältnissen der erwähnten Vi hgattungen hat die Septemberzählung . Dan einer ansehnlichen Zunahme von 30 vp ist der Schweinebestand im Staate ohne das Abtretungegebtet auf 7. Millionen Stück an—⸗ gewachlen; darunter sind, abgesehen von den Zuchtschweinen, etwa 1 Million schlachtreise Tiere und ein Nachwuchs von 4, Millionen Diese Menge weist sosar im Vergleich mit ber am 1. September 1818 im vollen Staatggebiet ermittelten Zähl ein Mehr von über 1000890 Stück auf. Dlieser Menge gegenüber erscheint der Schwelnebesitz des Abtretungsgebiets, der nach dem Stande vom 1. September d. J. 600 000 Stück betragen dürfte, verhältnismäßig gering.

Bei der ubrigen Kleintterzucht hat die Septemberjäh lung, insbesondere bei den Kaninchen und sämtlichen Geflügelarten, erheblich angewachsene Gestände eiu, Die Zgtegen zahl 2 Millionen im Staate ohne das Adbtretungsgebttt gegenüber 166 000 Stück im Abtretungsgebiet hat sich zwar seit Junt d. J. im ganzen um 17 600 Stück verringert, von dieser Abnahme sind jedoch nur die jüngsten Tiere meist durch Abschlachtungen betroffen worden, während die zur Milchgewinnung gehaltenen Ziegen sich noch um 1600 Stück vermehrt haben.

Die Kaninchen erscheinen im Stagte ohne das Abtretungt⸗ geblet am 1. September d. J. in einer Menge von 6.6 Millionen Stück; sie haben im verflossenen Viertelsahr um sast 2 Millionen zugenommen, was einer Bermehrung um 42 vy entspricht.

Der gesamte Federviehbestand begiffert sich am 1. Sep⸗ tember d. J. trotz der zweifellos sehr zahlreichen bherigen Ab⸗ , . auf rund 39 Milli nen Stück (auf dat Abtretungsgebiet ommen außerdem 4 Millionen Stück!. Die e nn größte Zunahme seit Anfang Juni d. J. um 100 vH weist die Entenzahl auf, die am 1. September d. J. 3.356 Millionen beträgt. Erfreulicherwehse zeigen auch die Hähner, deren über 29,6 Millionen (dazu noch rund 406 000 Trut⸗ und Perlhühner) im Staate ohne das Abtretungt⸗ geblet am 1. September d. J. gezählt worden sind, eine starke

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