anderen allfierten Kenntnis von ihr fikation gegeben haben, sind: dieser Bestimmungen und, wenn di g des Vertrags nötigen Urkunden aut—⸗ an einem demnächst festzusetzender
bekanntgegeben wird, das Prototoll
Vie
. ** 9, aT ke *I. und Siam. In Ausführung Riener er, nm S h
er schtée denen zur Inte
. ĩ art
wir im Paris
sünsf Tage vo
*
gefertigt sind, Datum, das
der Niederle un, ationen aufgenommen werden. Deutsche Regie wird ebeten, daran teilnehmen zu wollen. ndgültigen Bestimmungen des Vertrags (agen ferner: Vom T dieses ersten Protokolls ab tritt der Ver—
trag zwischen den hohen vertragschließenden Parteien, die ihn ratifiziert
durch
haben werden, in K Zur Berechnung aller Fristen, die diesen Vertrag hen werden, ist dieser Tage als Datum des Inkrafttretens betrachten.“
Die alliie und assoziierten Mächte haben heschlossen, den Wert nicht Kraft treten zu lassen, ehe die Ausführung der von Dentichland durch das Waffenstillstandsabkommen und die Zusatzverträge übernommenen Verpflichtungen, die nicht erfüllt sind, geregelt und bestimmt ist. Die Deuische Regierung wird daher gebeten, dem zur Unterzeichnung des Prototoßs über die
Natifikation ermächtigten deutschen Vertreter un⸗ geben ꝛ; dessen Abschrift beiliegt, und welches, ohne weiteren Aufschub Diese
Andererseits bringt das Inkrafttreten des Ver—
gewisse Folgen mit sich, die ins Auge zu fassen
ve arlIloa 8. Niederlegung der
beschränkie Vollmacht zu
rorsieht.
Regelur s jetzt
trags schon wichtig ist:
1. Die hohe interalliierte Komm sssion des Rheingebietes üher⸗ nimmt die Geschäfte. (Abkommen, Art. 2. Die Militär-, See und Luftvelegatlonen, die gegenwärtig alt Militär,, See- und Luftkontrollkommissionen in Deutschland sind, sibernehmen die Geschäfte. (Friedensvertrag, Art. 2603.)
Die Wiedergutmachung kommission übernimmt die Geschäfte.
2. 2.
zur Unterzeichnung des Protokolls,
und oassozlierten Mächte, die bis zum heutigen Tage J zelgien, Polen
—
——
—
(Friedensvertrag, Art. 233 und Anlage 1, 8 5.)
4. Uxeberttagung der Oberhoheit im Falle Memel (Frieden ver⸗ rag, Art. 90 und Donzig (Friedensvertrag, Art. 106), die die Zurückziehung der keutschen Truppen und der deutschen Behörden und die Besitznahme di ser Gebiete durch die interalltierten Truppen zur Folge bat.
H. Nebergabe der Regierung im Saarbecken. (Friedensvertrag, Urt. 49 Anhang § 16.) .
6. Uebergabe der zeitweisen Regierung im Gebiete Oberschlesiens,ů
in dem die Volksabstimmung staufinden wird Art. 88 und Anlage § 1, 2 und 3), ͤ ziehung der Truppen und der deutschen Behörden, welche die Kon nifsihn bestimmen wird, und die Besetzung durch interalliier Truppen, desgleichen die Uebernahme der Geschäfte durch die Re— gierungs. und Vollsabstimmungskommission in diesem Gebiete.
7. Uebernahme der zeitweiligen Verwaltung in dem Gehiete von Schleswig, in dem die Volks abstimmung stat finden wird (Friedens verirag, Art. 109); daraus solgt die Zurückziehung der deuischen Truppen und der deutschen Behörden sowie die Refetzung durch inter— allilerte Truppen und die Uebernahme der Geschäste durch die Ver waltungs. und Volkeahbstimmungskommission in diesem Gebet.
3. Beginn der Frist von 185 Tagen, in welcher die Räumung
und die Uebergabe der vorläufigen Verwaltung in den , 2st ⸗
in denen die Volksabstimmung statifindet: preußen, Allenstein (Friedengvertrag, Art. S5) und Westpreußen, Marienwerder (Friedensvertrag, Art. 97), woraus sich die Zurück— ziehung der Truppen und der deutschen Behörden ergibt, sowie die Besetzung durch interalliierte Truppen und die Uebernahme der Ge— schäfte durch die Verwaltungs⸗ und Volksabstimmungskommissionen in
diesen Gebieten.
7. Beginn der innerhalb deren die Ab⸗ grenzungekommissionen ihre Tätigkeit beginnen sollen. Daher wird die Deutsche Regierung schon jetzt aufgefordert, für den 10. No— vember 1919 bevollmächtigte Vertreter nach Paris zu entsenden um:
1) im Einverständnis mit den Vertretern der alliierten und
assozlierten Mächte die Ginsetzungsbedingungen der Regierung,
stattfinden wird,
14*tägigen Frist,
inseralliierte
Friedengpertrag, daraus ergibt sich die Zurück⸗
Verwaltungs und Vollsabstimmungskommissionen sowie die
Uebergabe der Vollmachten und Dienstbefugnisse, den Einzug der interalliierten Truppen,
die Räumung durch die deutschen
Truppen, die Ersetzung der bezeichneten deutschen Behörden
und alle oben vorgesehenen Fragen zu regeln. Es wird schon
jetzt daran erinnert, daß die deutschen Behörden alle Dienst⸗
und Wohnungéeinrichtungen sowie alle Urkunden, sofortige Tätigkeit . sollen, an Ort und Stelle lassen müssen; daß deutschen Truppen alle durch sie benutzten Einrichtungen an ihrem Ott belassen sollen; .
2) im Einve ständnis mit dem Generalstab des Oberbefeblshabers der alltierten und assoziierten Armeen die Transportbedingungen der interalliterten Truppen zu regeln.
Protokoll.
Als die erste Niederlegung der Ratifikationen des Friedensver⸗ trags stattfinden sollte, ist sesgestellt worden, daß die nachfolgenden Vernflichtungen, welche Deutschland sich durch das Waffenstillstands⸗ abkommen und die Ergänzungsbestimmungen zu erfüllen verpflichtet hatte, nicht oder nicht ganz erfüllt worden sind.
1. Waffenstillstandsabkommen vom 11. November 1918, unter VII: die Veipflichtung, 5000 Lokomotiven und 160 0090 Eisenbahn— wagen zu liefern. 42 Lokomotiven und 4460 Wagen sind noch zu liefern.
ö. Waffenstillstands abkemmen vom 11. November 1918, unter XII. Verpflichtung, die sich auf russischem Gebiet befindenden deutschen Truppen diesseits der deutschen Grenze zurücksuziehen, so⸗ bald die Alliierten den Augenblick für gekommen erachten werden. Diese Zurückziehung der Truppen ist nicht ausgeführt, trotz der wiederholten formellen Aufforderung am 27. August, 27. September und 10. Ottober 1919.
3. Waffenstillstands abkommen vom 11. November 1918, unter XIV:
Verpflichtung, alle Requisition en, Pfändungen und , .
auf russischem Gebiet einzustellen. Die deutschen Truppen haben diese Maßnahmen fortgesetzt.
4 Waffenstillstandt abkommen vom 11. November 1918, unter TI X: Verpflichtung zur Uebergabe aller Urkunden, Gelder und Werte lbe⸗
wegliche und finanzielle samt des Ausgabematerials (Umlaufsmaterials)],
die öffentliche oder private Irteressen in den mit Krieg überzogenen
Gebieten betreffen. Die vollständigen Verzeichnisse der in den mit Krieg überzogenen Gebieten von den Deutschen weggenommenen, ein ˖ gesammelten oder konfiszierten Gelder und Werte sind nicht übergeben worden.
welche die der interalliierten Behörden ermöglichen ebenso die
— — — — —
— —
Verfügung gestellten Transportmitteln.
5. Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918, unter T XII:
Veipflichtung, alle deuischen Unterseeboote auszuliefern. — Zerstörung des deutschen Unterseebootetz. U. C. 48 im Steeraum von Fertol auf Befehl seines deutschen Kommandanten und Zerstörung gewisser
Unterseeboote in der Nordsee, die zwecks Ablieferung auf dem Wege
nach England waren.
twz. Waffenstillstands vertrag vom 11. November 1918, unter T XIII:
Verpflichtung, die von den alliierten und assoziierten Mächten be⸗ zeichneten und zur späteren Ausliefcrung bestimmten deutschen Kriegs schiffe in den alliierten Häfen zu behalten,
unter TXXI: Veipflichtung, vor der Auslieferung kein Schiff zu zerstören. — Jerstörung der genannten Schiffe in Scapa Flow am 21. Juni 1919. :
7. Protokoll vom 17. Dejember 1918, beigefügt dem Waffen⸗ stillstandshertrag vom 13. Dezember 1918: Veipflichtung, di- aus Frankreich und Belgien entnommenen Kunstgegenftände und Kunst. dokumente zurückzuerstatten. Alle nach dem unbesetzten Deutschland gebrachten Kunstgegenstände sind nicht zurückerstattet.
38. Waffenstillstandzabkommen vom 16. Januar 1919 unter 1Il und Proiokoll z92. 1, Zusatzbestimmung II vom 25. Juli 1919: Verpflichtung, landwirtschafiliche Maschinen zu liefern, als Erfatz für das Gisenbahnmaterial, das in den dem Protokoll won Spa vom
Tafeln 1 und 2 vorgesehen ist. Es ö . J CFSGBer 91
8 50 11052
3341 0 nich
17. Dezember 1915 beigefügten sind am vorgesehenen Datm 140 „Heucke Dampspfluggruypen alle dazu gehörigen Ku alle Grabscheine: Schaufeln, 1130 Pflüge P. M. 33 * 1765 Pflüge T. F. 18/21; lölz Pflüge T. F. 23 26; 629 Brabantpflüge T. F. O, m 20; 1205 Brabanstpflüge T. F. 0, m 26; 4282 (Eggen zu 2 k. B00; 2157 Stahlkultivatoren; 966 Vüngerstreumaschinen 2 m 50; 1608 Dünger streumaschinen 3 i 960.
3. Waffenstillstandsabkommen vom 16. Januar 1919 unter VI; Verpflichtung, das au dem frarzösischen und belgischen Gebiet ent— nommene Industriematerial zurückzuerstatten. Dieses ganze Material ist nicht zurückerstattet.
Aatoren,
1500
6. Waffenstillstandgabkommen vom 16. Januar 1919 unter VIII.
Verpflichtung die ganze deuische Fandeleflotte den alltierten und assozilerten Mächten zur Verfügung zu stellen. Eine gewisse Anzahl von Schiffen, deren Auslieferung auf Grund dieler Bestimmung ge fordert worden mar, sind noch nicht ausgeliefert worden.
11. Protokoll der Konferenzen in Brüssel vom 1 . 1919: Verpflichtung, das Kriegsmaterial aller Art nicht auszuführen. — Ausfuhr von Luftschiffahrtsmaterial nach Schweden, Holland und Dänemark.
Eine gewisse Anzahl Bestimm ungen, an die durch Vertrag vom 28. Juni 19198 erneuert worden, dessen Intraftsetzen die darin enthaltenen Bestimmungen von Rechts wegen anwendbar machen wird. So verhalt es sich insbejondeie mit den verschie denen zu Wiederherstellungszwecken vertragsmäßig festgesetzten Léeistun gen
der unerfüllten oder unvollständig erfüllten
vinzen den Gegenstand eines Notenwechsels und verschiedener Be—
schlüsse gebildei, deren Aussührung im Gange ist. Die alliierten
und assoziierten Mächte bekräftigen ausz rücklich den Inhalt ihrer
Noten, zu deren aufrichtigen und genauen Ausführung Deutschland
sich durch dieses Protokoll verpflichtet.
Endlich vermögen die alliierten und asseziierten Mächte nicht,
die übrigen Verfehlungen gegen das Waffenstillstandsabkommen und
so schwere Verletzungen, wie die Zerstörung der deutschen Flotte in
Scapa Flow, die Zerstörung des Uarerseeboots U. C. 48 in dem
Seer von Ferrol und die Zerstörung verschiedentr Unterseeboote
in der Nordsee, die zwecks Ablieferung auf dem Wege nach England
waren, ungestraft zu lassen. Deutschland veipflichtet sich infolge⸗
dessen: .
1. A) Als Wiedergutmachung für die Zerstörung der deutschen
Flotte in Scapa Flow abzuliefern:
4) Innerhalb 60 Tagen nach Unterzeichnung des gegenwärtigen Prototolls und gemäß den in Artikel 185 ö 2 des Friedensvertrags vorgesehenen Bedingungen solgende 5 leichte Kreuzer „Königsberg, „Pillau“, Grandenz ) Regensburg und „Straßburg“. .
b) Innerhalb 90 Tagen nach Unterzeichnung des gegenwärtigen Protokolls in vollständig gutem und nn, Hustand an schwimmenden Docks, schwimmenden Kränen, Schleppern und Baggern eine solche Anzahl, die insgesamt 400 000 Tonnen ergibt, und die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten verlangt werden können. Bei den Docks wud die Hebetraft als der Wasseryerdrängung gleich erachtet.
— 2959121 8 1211
werden.
B) Inntrhalb 10 Tagen nach Unterzeichnung des gegenwärtigen
Protokolls eine genaue Liste aller Schwimmdocks, Schwimmkräͤne, Schlepper und Bagger, die deuisches Eigenmum sind, zu übergeben. Die Liste ist der in Artikel 209 des Friedenspertrags vorgesehenen interalliierten Schiffahrts Ueberwachungstommission zuzuftellen. Liste muß Aufschluß geben über das Material, das am 11. November 1918 der Deutschen Regierung g hörte oder an dessen Besitz die Deutsche Regierung zu diesem Zeitpunkte einen Hauptanteil harte.
C6) Die Offiztere und Mannschasten, welche die Besatzung der in Sceapa Flow versentten Kriegsschiffe bildeten, und die jetzt von den alliierten und assoziierten Hauptmächten festgehalten werden, werden mit Ausnahme derjenigen, deren Auslieferung in Artikel 228 Tes Friedensvertragg vorgesehen ist, spätestens nach Erfüllung der vorstehenden Bedingungen zu A und B durch Deutschland heim—⸗ zeschafft.
; D/ Der Zerstörer B 98. rechnet zu den 42 Zerstörern, deren Ablieferung in Artikel 185 des Fr edensvertrages vorgesehen ist.
2. Innerhalb 10 Tagen . Unterzeichnung dis gegenwärtigen Protokolls abzuliefern die Maschinen und Motoren der Unterseeboote U l587“, „U 138 und „U 150“ als Entschädigung für die Zerstörung des Unterseeboots „U. C. 48“, ferner die 3 Motoren des Um terseeboots U l46, die noch als Entschädigung für die in der Nordsee zerstörten Untersee boote abzuliefern sind.
3. Den alliierten und assoziierten Regierungen — den Wert des ausgeführten Lufisahrzeugmaterials gemäß der Entscheidung und Ab⸗ schäaͤtzung zu zahlen, die durch den in Artikel 216 des Friedeng⸗ dertrages vorgesehenen Luftfahrt Uederwachungsausschuß erfolgen und (wätestens am 31. Januar 1920) bekannt gegeben wird. Sofern Deutschland diesen Verpflich ungen in den oben vorgesehenen Fristen nicht nachkommen sollte, behalten sich die alliierien und assoztterten Machte vor, alle militärischen und andere Zwangsmaßnahmen zu er— greifen, die sie für angezeigt erachten.
* Vorsitzende der interalliierten Waffenftillstands⸗ kommission General Nudant hat in einer Note an den Präsidenten der Deutschen Waffenstillstands kommission dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mitgeteilt, daß nach einer Entscheidung des französischen Unterstaatssekretärs sür Militär justiz alle bisher in Frankreich zurückgehaltenen und nun entbehrlich gewordenen en fan fe r. in die Heimat entlassen werden sollen, soweit eine derartige Maßnahme ver⸗ einbar ist mit dem Gesundheitszustand der deutschen Kriegs—⸗ gefangenen und den dem genannten Unterstaatssekretär zur Die Zahl der ent⸗ behrlichen Sanitäte soldaten und der Zeitpunkt ihrer Heim⸗ sendung werden noch bekanntgegeben.
—
Die in einigen Zeitungen erschienene Nachricht, die italienische Regierung habe das deutsche Eigentum in Jalien an England verpfändet, entspricht, wie, Wolffs
Telegraphenbüro“ mitteilt, nach den Erkundigungen, die die zuständige deutsche Amtsstelle eingezogen hat, nicht den Tat⸗
fachen.
Die sch weizerische Ge sandtschaft in Berlin hat dem
Auewärtigen Amt das folgende, gestern vom politischen De⸗
partement in Bern eingegangene Telegramm zur Kenntnis ge—⸗ bracht: „Schweizerische Gesandtschaft in Washington drahiet, daß ple tee Zulassung der deutschen Delegierten zur Arbeitskonserenz mit gleichen Rechten wie andere Mit⸗ glieder mit allen gegen eine einzige Stimme beschlossen wurde.“ Die Gesandtschaft bemerkte dazu, daß die schweizerische Gesandt⸗
im Vorigen erinnert wird, sind durch den
Die
3. und 14. März!
Andererseits hat die Frage der Räumung der baltischen Pro. w neue gesetzgeberische Maßnahmen vorzuschlagen.
—
—— —
—— — —
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schaft in Washington um tunlichst umgehende Nachricht
1191
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Die Erledigung der durch die AU des alten Heeres und durch die Neuordnung des Reichs entstandenen sehr fangreichen Abwicklungsarbeiten erfolgt, wie „Wolffs Tele⸗
. rch ungefähr 2000 über das
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gane Reich verstreute Abwicklungastellen, die, ihrer bisherigen
Zunehörigkeit enisprechend, den früheren Krieggministerien, dem Reichsministerium des Jmmern, dem Reichs kalonialmir isierium und anderen Reichsbehordan unte stehen. Diese verlchieden⸗ artige Unterstellu⸗ r Awwickiungestellen führte zur Zer⸗ splitterung der Arbeilskräfte, zur Außerachtlassung gegebener
des Ab⸗
395 8 2 j a jede Arbeit n
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Demobilmachunge verordnungen, zur dere auch
wicklungsgeschäfttz und lies maäbeso einheitlichen Gesichtépunkten ve missen
Von dem hei der finanziellen Tragweite des Abwicklungs⸗ geschäftes am meisten beteiligten f
Reich sfinm zministerium ist
daher im Interesse der Reichsfinanzen die Einsetzung eines Reichs abwicklungsamt mit einem Reicht abwicklunga⸗ lommissar an der Spitze in Vorschlag gebracht worden. Aufgabe detz Reichtzabwicklungskommissars wird es sein, zie Ahmicklung nach einheitlichen Gesichtspanktien 3 leiten, alle zur Verhilligung, Vereinfachung unb vo— allem zum schleunigen Abbau des gesamten Ahwicklungs⸗ geschäfts erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den
Fortschritt der Arbeit bei den einzelnen Abwicklung stellen zu erwachin und die Demobilmachungsverordnung und etwaige hnsichllich der Abwicklung noch ergehende Gesetze und Verordnungen schnell und nachdrücklich! zur Durchführung zu bringen sowie eiwaigen Mißständen nachzugehen und Ihm wird es seiner obliegen, die Verwendung des bei den Ab⸗— wicklungsstellen noch in großem Umfange vorhandenen Personals zu überwachen, seine balöige Verringerung nach Maßgabe des Fortschreitens der Abwicklung herbeizuführen, Auszgleiche vorzunehmen und mit allen Mitteln darauf hinzu⸗ wirten, daß das zu emlossende Personal, soweit es nicht nach Maßgabe ber gesetzlichen Bestir mungen penfioniert wird, in neuen Stellen untergebracht bezw. seinem früheren Berufe hbald⸗ möglichst wieder zugeführt wird. Der on der Spitze des Reichsahwicklungsamts stehende Reichs abwicklungs kom missar wird von dem Reichsminister der Finanzen ernannt; er ist ihm in Ausübung seines Dienstes unterstellt.
Preuszen. Der Oberbefehlshaber Notke veröffentlicht laut Melbung
des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nachstehende Verordnung
1
über das Wiederinkrafttreten des Schutzerlasses für lebenswichtige Betriebe.
Es hat eire starke Propaganda für einen Generalstreik in Groß Berlin eingesetzt. Um die Interessen der Bevölkerung zu schützen
* h T , und jede Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Einwohner 9 3 . . . on den Wocts zu unterbinden, tritt aufs neue der zuerst unter dem 17. Oktober ber⸗ müssen etw 75 Prozent mehr als 10 0600 Tonnen groß sein.
Das gesamte Material muß an Ort und Stelle abgeliefert
öffentlichte Erlaß des Oberkommandierenden in Kraft. Diese Ver⸗ ordnung hatte folgenden Wortlaut:
„Auf Grund des Belagerungszustandes verbiete ich jedwede weitere Betätigung durch Wort, Schrist oder andere Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, lebenswichtige Betriebe zur Stillegung zu bringen, insbesondere: Zeistörungen oder Schädigungen von Betriebs. anlagen und leitungen. Zuwiderhandelnde setzen sich einer Be—⸗
strafung his zu einem Jahr Gefängnis oder sofortiger Verhaftung aus, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirtt wird. Als lebenswichtige Betriebe im Sinne dieser Verordnung sind anzusehen: alle Anlagen zur Erzeugung und Lieferung von Gas, Wasser und Elektrizitaͤt sowie die öffentlichen Verkehrsmittel.“
(Fortsetzung degz Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater. Opernhaus. Unter
230. Dauer. Der
den Linden.) Freitag: bejugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplaͤtze sind aufgehoben. Barbier von Sevilla. Komische Oper in drei Aufzügen von Rossini. Dichtung nach Beaumarchais, von Cesar Sterbini, übersetzt pon Ignaz Kollmann. Musikalische Leitung: Otto Urack. Spiel⸗ leitung: Hermann Bachmann. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag: 242. Daner— beʒugtvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Heimat. Schauspiel in vier Akten von Hermann Sudermann. Spiekleüung: Albert Patry. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 231. Dauerbezugsvorstellung. Vienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die lustigen Weiber von Windsor. Komtsch-phantastische Oper in vier Atten nach Shakte— . gleichnamigem Lustspiel von H. S. Mosenthal. Mustk von Otto Nicolai. Anfang 69 Uhr.
Schauspielhaugß. 243. Dauerbezugsvorstellung. , . sind aufgehoben. Marig Stuart. Trauerspiel in fünf
ufzügen von Friedrich Schiller. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 65 Uhr. ö
Dienst. und
Familiennachrichten.
Verlebt: Frl. Hertha von Cleve mit Hrn. Oberleutnant Gerhard Frhrn. von Carnap (Br men).
Gestorben: Hr. Landrat a. D. Johannes Grabs von Haugsdor oe rer Kr, Dt. Krone). — Hr. Landrat a. D., itte ster d. Ref. a. D. August Theodor Schmöle (Iserlohn).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenburg. Berantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorfteher der Geschäftsstelle Rechnungstat Mengering in Berlin.
Verlaa der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,
Berlin. Wilhelmstraße 32. ] Vier Beilagen leinschließbzlich Börsenbeilage und Erste, Zweite und Dritte Zentral Handels register⸗ Beilage.
sowie die Inhaltsangabe Nr. A4 zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers.
zum Deutschen
M 2zs5.
——
Reichs
Er ste Beilage
Berlin, Donnerstag den 6 Nobemher
Aichtamtliches.
Preuszische Landesversammlung.
⸗. 73. Sitzung vom 5. November 1919.
— EBericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) *) Am Regierungstische: der Staatsminister Braun.
. Präsident Leinert eröffnet die Sitzung nach 1217 Uhr.
In dritter Beratung wird die Vorlage betreffs Aende—⸗ rung der Amtsgerichtsbezirke Heiligenstadt und Worbis endgültig genehmigt.
Der Antrag des Justizministers auf Genehmi—⸗ gung der Strafverfolgung des Abg. Kalinowski aus Skaisgirren Soz.) wegen Unterschlagung war vom Hause zur nochmaligen Beratung an den Geschäftsordnungsausschuß zurückverwiesen worden. Der Ausschuß ist abermals zu dem Vorschlage gekommen, die Genehmigung zu versagen. Ohne Erörterung wird demgemäß beschlossen.
Es folgt die Abstimmung über den Haushalt der landwirtschaftlichen Verwaltung und die dazu gestellten Anträge.
Entsprechend den Anträgen des Haushaltsausschusses werden die Fonds in den dauernden Ausgaben für wissen— schaftliche und Lehrzwecke und für Unterstützung der landwirt— schaftlichen Vereine und Förderung der Landkuͤltur im allge— meinen um je 500 000 Mark erhöht, nachdem ein Regier nas— vertreter die Erklärung abgegeben hat, daß bisher eine einheit— liche Stellungnahme der Regierung zu diesen Mehrforderungen noch nicht herbeigeführt worden ist, aber nachgeholt werden soll. Im übrigen wird der Haushalt für die landwirtschaft— liche Verwaltung unverändert genehmigt. Gegen das Gehalt des Ministers stimmen die Deutschnationalen und die Unab— hängigen Sozialdemokraten.
Zur Annahme gelangen zunächst die Anträge des Aus— schusses betreffs Erhöhung der Titel fur Zuwendungen an Minder— bemittelte für Studienzwecke an landwirtschaftlichen Hoch— schulen, betreffs Verleihung des Promotionsrechts an die Akademie Bonn⸗Poppelsdorf, betreffs Einführung des Rekioratssystems für sie und ihrer Bezeichnung als landwirtschaftliche Hochschule, betreffs Verlegung der in Bromberg befindlichen Verfuchs- und Forschungsanstalten für Landwirtschaft an einen anderen ge— eigneten Ort in den östlichen Provinzen und betreffs Ein— schränkung der Pferderennen auf das notwendigste Maß. Die Petition des Magistrats in Frankfurt a. O. um Erhaltung der Kaiser Wilhelm-Anstalt für Landwirtschaft und um Verlegung derselben nach Frankfurt a. O. wird der Regierung zur Er— wägung überwiesen. Auch die Ausschußanträge betreffs Ver— teilung der Ueberschüsse der Viehhandels verbände, Betätigung des Reichswirtschaftsrats zur Förderung der landwirtschafilichen Erzeugung, Aufrechterhaltung des Selbstverwaltungsrechts der Landwirtschaftskammern und Gleichstellung der höheren Bau— beamten bei der landwirtschaftlichen Verwaltung mit den juristisch vorgebildeten Beamten dieser Verwaltung gelangen zur Annahme.
Der Amrag des Abg. von Wangenheim (D-⸗Hann.) auf Gleichstellung der Vermessungsassistenten der landwirtschaft⸗ lichen Verwaltung mit den Verwaltungssekretären in Rang und Gehalt unter Verleihung des Titels „Vermessungssekretär“ wird abgelehnt.
Die Anträge des 13. Ausschusses zur Prüfung der Er— nährungsfragen über Maßnahmen zur besseren Ernährung des Volkes werden angenommen. Gegen die vom Ausschuß befür⸗ wortete Organisierung von Arbeitsgemeinschaften der Landwirte zu gegenseitiger Hilfe, gegen die zwangsweise Bewirtschaftung brachliegender Felder, gegen das . Festhalten an der öffentlichen Bewirtschaftung der für die Polksernährung vichtigsten Lebensmittel, gegen die allgemeine Einführung der Viehkätaster und gegen Reorganisation der Viehhandelsverbände sowie gegen die Bereitstellung der Ueberschüsse der Viehhandels— verhände zur Abgabe von Lebensmitteln zu billigen Preisen an die bedürftige Bevölkerung stimmen die Deutschnationalen.
Der Antrag der Sozialdemokraten auf Regelung der Ver— hältnisse der Landarbeiter und der Antrag der Deutschnationalen . betreffs Bekämpfung des Mangels an Arbeitern und Hand— werkern auf dem Lande werden angenommen. Der Antrag
der Deutschnationalen gegen die Abschlachtung von Milchkühen gelangt gegen die Stimmen der beiden Soz. zur Annahme.
Angenommen wird auch der Antrag des Zentrums über die Verwendung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlacht— vieh. Zur Annahme gelangen ferner der Antrag der Demo— kraten auf anderweite Zusammensetzung der Landwirtschafts⸗ lammern und der Antrag des Zentrums auf Anstellung von
rauen bei den Landwirtschaftskammern und dem Landwirt— chaftsministerium. .
Zu der Verordnung des Landwirtschaftsministers vom 2. September über die Sicherstellung landwirischaftlicher Arbeiten wird der Antrag des Zentrums auf Prüfung der Rechtsgültigkeit der Verordnung angenommen, der Antrag der Deutschnationalen auf Aufhebung der Verordnung gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Die Anträge des Zentrums, betr. den Weinbau, werden angenommen. . .
Eine Reihe von Anträgen zu diesem Haushalt überweist das Haus dem Landwirtschaftsausschuß.
Darauf geht das Haus über zur Wiederholung der gestern infolge eingetretener Beschlußunfähigkeit ergebnislos verlaufenen Abstemmung über den Antrag Friedberg zum geen vom 15. Dezember 1918, betr. Erleichterung des Austritts aus der Kirche. Der Antrag Friedberg hat inzwischen folgende Fassung erhalten: ä
Das Gesetz über die Erleichterung des Austritts aus der Kirche wird an den Rechtsausschuß zurückverwiesen und dieser beauftragt, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Abg. Adolf Hoffmann (N. Soz.) beantragt namentliche Abstimmung.
pe, en Leinert weist diesen Antrag als unzulässig zurück, de es sich nur um eine Fortsetzung, bzw. Wiederholung der geftrigen
Abstimmung handeln könne.
J Mit. Ausnahme der Raben der Herren Minsster, die in gersla wiedergegeben werden.
—— — 2a 000 a 6 . *
Abg. Adolf Hoffmann vertritt die Meinung, daß die gestrige Abstimmung wegen der Beschlußunfähigkeit des Hauses un— gültig gewesen lei und eine neue Abitimmung vorgenommen werden müsse, also auch ein Antrag auf namentliche Abstimmung durchaus statthaft sei.
Von dem Abgg. Dr. Porsch (SZentr.) und Dr. von Krause (D. Vp.) wird die Auffassung des Präsidenten als zutreffend an— erkannt und auf Präzedenzsälle Bezug genommen.
Bei einfacher Abstimmung wird der Antrag Fried⸗ berg gegen die Stimmen der beiden sozialdemokratischen Parleien angenommen.
Darauf wird die am 15. Oktober abgebrochene Beratung über den Antrag des Abg. Dr. Friedberg (Dem) fortgesetzt, nach dem die Regierung ersucht werden soll, im Einvernehmen mit der Reichsregierung sofort geeignete Maß⸗ nahmen zu ergreifen, um den durch den schlechten Stand unserer Valuta begünstigten S chmuggel mit Getreide und anderen Lebensmitteln nach dem Aus⸗ lande zu verhindern.
Abg. Heller (Soz.): Das Schiebertum muß mit eiserner Faust angefaßt werden. Mögen die örtlichen Maßnahmen noch so gut gemeint sein, sie können nur geringe Wirkung erzielen, wenn nicht einheitlich ein erfolgreiches Kessel— treiben gegen die Verbrecher am Volkswohl begonnen wird. Es müssen dabei auch die Erzeuger angepackt werden, denn sie sind ebenfalls Vaterlandsverräter, die um ihrer eigenen Interessen willen das ganze Volk zugrunde gehen lassen wollen. In den Bezirken, wo die Landwirte b soncers renitent sind, müssen die Kontrolkommissionen nur aus Verbrauchern zusammengesetzt sein. Auch das Publikum selbst muß mithelfend eingreifen. Bisher hat man die kleinen Schieber gefaßt, die großen laufen lassen. Wenn umgekehrt das große Schiebertum unterdrückt wird, wiid die kleine Hamsterei auf
dem Lande von selbst aufhören. Nicht nur die Gendarmerie, sondern auch die Eisenbahnkontrolle muß ganz anders or— ganisiert werden. Eine Untersuchungskommission im Eisenbahn— direktionsbezirt Elberfeld hat festgestellt, daß Schiebungen auf Schtebungen unter Mithilfe von Eisenbahnbeamten stattgefunden
haben, ohne daß die Siaatsanwalischaft oder die Eifenbahn— verwaltung gegen diese Beamten volging. Diese himmelschreienden Zustände können so nicht weitergehen. Das Ieichswirtschaftsministerium hat in den größeren Städten besondere Wucherdezernate eingerichtet, aber diese Einrichtung erfuhr Schwierigkeiten durch den Mangel an Mitteln und durch das Landespolizeiamt. So kann der Schieber— handel nicht unterbunden werden. Die Auswahl der Beamten ist nicht richtig und ihre Bezahlung steht in schreiendem Widerspruch zur Kaufkraft, des Geldes. Das Landespolizeiamt mäß eine größere Selbständigkeit betommen, denn das Reichsverwertungsamt her neigert den recherchierenden Beamten des Landesvolizeiamts jede Auskunft. (Nuß bei den Sozialdemokraten: Unerhört!) Nachher glarbt das Volk, daß im Reichsverwertungsamt selbst die größten Schieber sitzen. Es muß eine Zentraistelle mit größter Machtvollkommenheik gegen das Schiebertum errichtet werden. Die Schieber inserteren in der Presse ganz offen ihre Waren, die zweifellos aus Heeresbeständen verschoben sind. Ein großer Schmuggel von inländischem Broigetreide findet nach Frankreich statt, Kohlen werden direkt von den Zechen verschoben; mit den Kartoffeln ist es ebenso. Wenn die Behörden nicht ene gisch eingreilen, muß die ärmere Bevölkerung zur Selbsthilfe greifen. Das führt aber zur Anarchie, die wir unter allen Umständen vermeiden müssen. In den letzten Wochen sind nach Schätzung von Sachverständigen für zwei Millionen Mark hochwertige Textilwaren verschoben worden. Vie Beamten, die bei Schiebungen Hilfe leisten, müssen ebenjalls als Verbrecher behandelt und sofort entlassen werden. Durch rücksichts— loses Eingreifen wird mit dem Schieberhandel aufgeräumt werden tönnen. (Beifall b. d. Soz.)
Abg. Küster (3.): Gegen das vaterlandslose Gebaren des Schiebertums muß etwas getan werden; es ist eine der trüben Folgen der Revolution (Widerspruch links). Die Preise der landwirnschäft— lichen Erzeugung sind so zu gestalten, daß sie die Produktionskosten decken und noch einen bescheidenen Gewinn ergeben. Alle Preise für landwirtschaftliche Artikel sind gestiegen, so daß die Mehrausgaben die Mehreinnahmen überwiegen. Es müssen Maßnahmen zur För— derung der landwirtschaftlichen Produktion durchgeführt werden. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Jan sen (Dem): Wir müssen befürchten, daß durch die in letzter Zeit vorgenommenen Verwaltungsmaßnahmen eine so weitgehende wirtschaftliche Trennung des besetzten Gebietes von dem anderen Beutsch— land stattfindet, daß sie zu den bedenklichsten politischen Konsequenzen fuhrt. Wir können Maßnahinen treffen, so viel wir wollen, unsere Polizei kann überall stehen, wir werden doch nichis erreichen ohne Unter— stützung der Entente. Die Entente will ja den furchtbaren Zustand, unter dem wir zusammenbrechen, auf die Dauer aufrechterhalten. Es müßte wenigstens eme internationale Solidarität der anständigen Leute geben. Die größten Schieber im besetzten Gebiete sind keine Deut— schen, sondern Franzosen und Engländer. In den Eisenbahnzügen bört man überall die Unterhaltungen des internationalen Gaunertums. Bezüglich der Maßnahmen, die überhaupt noch eine Besserung heirbei— führen können, sind wir von der amerikanischen Regierung insofern unter— stützt worden, als man der Beachtung der Aus- und Einfuhrverbote wenigstens einigermaßen Rechnung getragen hat. Unserer Regierung sind Verzeichnisse der Ein- und Ausfuhrperbote übermittelt worden, und sie ist aufgefordert worden, ebenfalls solche Verzeichnisse den Amerikanern zu überreichen. Das muß schleunigst geschehen. Eine zweite For— derung ist, daß an die Grenze endlich deutsche Zollbeamte kommen. Unsere Zollgrenzen werden tatsächlich nicht von deutschen Beamten bewacht, sondern von Franzosen. Das ist nichts weiter als eine for rung des Krieges. Es besteht tatsächlich eine Freiheit der Einführung, von Lebensmitteln uw. Unsere Regierung muß nach— drücklichst eine genaue Kontrolle dessen durchführen, was Heeresgut ist. Unter den jetzigen Verhältnissen können wir die Friedens forde⸗ rungen niemals erfüllen. Da alle Maßnahmen unserer Regierung nichts nützen werden, wenn sie nicht die Unterstützung der Entente C en belli ich an die Solidarität der anständigen Leute. Beifall.
Abg. Neuhaus (d. nat.: Wie groß der Schmuggel in dem besetzten Gebiete ist, davon kann sich jeinand, der nicht an Ort und Stelle ist, keinen Begriff machen. Unter den Schiebern befinden sich Leute aller Stände. In neuester Zeit ist sogar in dem Kuriergepäck eines Diplomaten Schmuggelware von ziemlichem Umfange gefunden worden, es war adressiert an den sächsischen Ministerpräsidenten Dr. Gradnauer (Hört! hört!). Den Untersuchungsbeamten und Angestellten der Eisenbahn werden ungeheure Summen als Schweigegeld angehoten. Das deutsche Volk wird um ungeheure Mengen an Lebensmitteln be— trogen. Ist es nötig, daß Zigaretten in diesem Umfange nach Deutschland hineinkommen? Die Regierung hat zwar durchgreifende Maßnahmen gegen den Viehsch muggel nach Dänemark ergriffen. Das hätte aber viel früher geschehen müssen. Durch die enorme Ausfuhr von Lebensmitteln und Getreide wird, abgesehen von der Verschlechterung hinsichilich der Ernährung unsereg Velfes, auf die deutsche Valuta immer mehr ge— drückt. Hie jetzige bestehende sog. Rheinkontrolle ist absolut haltlos. Unsere alten Zollgrenzen müssen unbedingt hergestellt und von deutschen Beamten beletzt werden. Die Dentschen im besetzten Ge⸗
anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
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biete werden in unerhörter Weise von der sog. Rheinkontrolle sichikaniert. Das muß so schnell wie möglich anders werden. Der hauptsächlichste Grund unserer schlechten Valuta ist aber das geringe Vertrauen, das das Ausland der jetzigen Regierung entgegenbringt. Eine Regierung, die an einem Tage eiwas anordnet und am nächsten Tage widerruft, kann niemals Anspruch auf Vertrauen haben. Die Regierung scheint überhaupt nicht zu wissen, was sie will. Es muß unter allen Umständen mit den schär sten Maßnahmen gegen das Schiebertum vorgegangen weiden. Es sind sogenannte Wucher⸗ gerichte vorgeschlagen worden. Es ist aber nötig, daß auch bestimmt ausgedrückt wird, ob der Export und der Imvort unter ihre Kompetenz fallen ollen. Die Zeit der Experimente muß ein- für allemal vor⸗ über sein. Die Strafen gegen das Schieberkum können nicht hoch genug sein. Nach unserer Auftassung ist die Valuta ein Gradmesser für die Wertschätzung unserer Regierung seitens des Auslandes. Das Wort „Nachgiebigteit“ muß unbedingt aus dem Programm unferer Regierung verschwinden. Um ein Steigen unserer Valuta zu er⸗ mög ichen, ist auch durchaus notwendig der schnelle Abbau der Zwangs⸗ wirtschaft und Aufrichtung der Selbstverwaltung der Landwirtschaft untez Zusammenfassung aller organisatorischer Kräfte. Außerdem aher sind Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, zur Förderung unserer Interessen auf dem Ernährungsgebiete.
Abgeordneter Christ ange (U. Soz.): Die gewissenlosen Ha— lunken, die dem deutschen Volke die nötigsten Lebensmittel und das Getreide verschieben, das dann als sog. amerikanisches Getreide zu unerhörten Preisen hereinkommt, müssen auf das strengste als Vater⸗ landsverräter bestraft werden. Das Schiebertum selbst ist nicht eine Folge der Revolution, sondern hat schon während des Kriegs be— standen. Verschiedene Rittergutsbesitzer haben schon während des Krieges Getreide in großen Mengen verschoben. Auch wir haben stets Interesse für die Gendarmen und mittleren Beamten gezeigt und ihnen nach Kräften geholfen. Der xandwirtschaftsminister hat zwar erklärt, er habe alles getan, um Schiebungen durch die Be—⸗ amten vorzubeugen, allein es hat nibts genutzt, das Schiebertum gerade unter den Beamten auf der Eisenbahn blüht außerordentlich. Es müßte, um dem Schiebertum energisch entgegenzutreten, auch den Arbeitern das Recht zum Eingreifen gegeben werden. Ich ersuche die Regierung, alles zu tun, um die Kohlennot und Kartoffelnot zu beseitigen.
Abg. Held (D. V.): In der Verurteilung des Schiebertums stiinmæ ich mit den Vorrednern überein. Met Gewalt ist aber da⸗ gegen nichts zu erreichen. Sie können Gendarmen aufstellen, so viel Sie wollen. Man muß den Ursachen der Erscheinung nachgehen, man muß den Leuten nicht Veranlassung geben, Schleichhndel zu
treiben oder sich seiner zu bedienen. Wenn Landwirte sich am Schleichhandel beteiligen. so deshalb, weil sie viel zu niedrige Preise für ihre Produkte erhalten. Auch die
heutigen Getreidepreise sind relativ nicht höher als vor dem Kriege. Die Zwangswirtschaft muß auf Brotgetreide und Kartoffeln beschränkt im übrigen aber schleunigst aufgehoben werden; die Preise mussen aber den Produktionskosten entspwrechend gesteigert werden. Be ssert Preise für die landwirtichaftlichen Produkte, und Besserung der Valuta, das sind die beiden einzigen Mittel die helfen können. Zur Hebung der Valuta ist nötig, daß wieder gearb itet wird, daß die bisherige Unsicherheit aufhört, daß das Ausland nicht mehr vor unseren inneren Zuständen abschreckt. Dann wird es uns auch wieder Kredit gehen. Hoffen wir, daß die Regierung die Ei sicht hat mit sestem Entschluß an diese Aufgabe heranzugehen, daß sie dem bis— herigen Hin- und Heiwackeln endlich den Abschied gibt.
Es folgt die Besprechung der dringenden förm⸗ lichen Anfrage der Deutschnationalen vom 2. Oktober, ob im Reich oder Staat Maßnahmen ergriffen
sind, um die Not an Beleuchtungsmitteln zu lindern, unb wie die Aussichten für die Ver sorgung
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mit Leuchtmitteln, z. B. Kerzen, sind.
Abg. Fuchs (dnat) legt eingehend dar, wie übergröß die Knapp heit an Beleuchtungsmitteln geworden ist.
Die Antwort des Regierungsvertreters ist auf der Berichterstattertribüne nur ganz undeutlich vernehmbar. Er scheint darauf hinzuweisen, daß Carbid und Kerzen für den Verkehr freige⸗ geben sind, daß in diesem Jahre die Leuchtmittelverteilung im Ottober etwas später als im Vorjahre eingesetzt hat, sowie daß die Einfuhr von Peiroleum aus Amerika Erleichterung schaffen werde, da die ersten 200 000 Tonnen schon unterwegs seien.
Abg. Siemen (Dem): Unter der Leschtmittelnot leidet ganz besonders die Laadwirtschaft.
Petroleum, Carhid oder
Die Leute müssen schon um 6 Uhr zu Bett gehen und bis 7 Uhr schlafen, weil sie keine Beleuchtung haben. Es geht aber nicht an, erst morgens um 118 Uhr das Vieh zu füttern und die Kühr zu melken und dasselbe abends vor 6 Uhr zu tun. Das Petroleum, das Landwirte, allerdings zum Pieise von 34 3 für das Liter, erhalten, reicht nicht aus, und was sie im Schleichhandel an Petroleum zukaufen, müssen sie mit 2,50 bis 2, 89 6s bezahlen. Auch der Handwerker ist in den Wintermonaten nicht imstande, seine Arbeiten in sieben bis acht Stunden am Tage fertigzustellen. Der Arbeiter, der abends heimkehrt, muß im Dunkeln sitzen. Den landwirtschaftlichen Betrieben ist allerdings ein Quantum Brennspirttus zur Verfügung gestellt worden zum Preise von 55 3 für das Liter. Aber es reicht auch nicht aus, und für das Quantum, das sie darüber hinaus beziehen, müssen sie 2,50 S be⸗ zahlen, und dabei weiß man gar nicht, wohin dieser Mehrpreis geht. Die Schiffer bekommen genug Petroleum, aber von so schlechter Qualität, daß die Lampen oft wieder ausgehen. Besonders in meinem Wahlkreis in Schleswig-Holstein sieht es mit den Beleuchtungsmitten sehr schlecht aus.
Abg. Bergmann (Zentr.): Auch in dem besetzten linksrheinischen Gebiet fehlt es an Beleuchtungsmitteln. Die Stadt Aachen bat die Gasversorgung einstellen müssen. Die Alliierten baben in dem be— setzten Gebier die weneuropäische Zeit eingeführt, infolgedessen braucht man am Nachmittag schon eine Stunde früher künstliche Beleuchtung. Die Handelskammern des besetzten Gebiets haben bei den Beiatzungs⸗ behörden beantragt, mit dem Inkrafttreten des Friedensvertrags die mitteleuropäische Zeit wieder einzuführen. Ich bitte die Regierung, diesen Antrag zu unterstützen. Die Ersatzmittel für Leuchtzwecke müssen mit Wucherpreisen bezahlt werden, die Kerzen bis zu 250 (6 und das Petroleum zu 3 46. Bei der Verteilung der Leuchtmittel darf das besetzte Gebiet nicht vergessen werden. ö.
Abg. Lüdemann (Soz.): In bezug auf Leuchtmittel sind wir so gut wie vollständig auf das Ausland angewiesen. Jetzt sind wir von dem großen Petroleumgebiet vollständig abgeschnitten. Die Pe— troleumfelder in Oesterreich und Galizien sind in volnische Hände übergegangen. Wir haben zwar mit Polen einen Lieferungsvertrag abgeschlossen, werden aber noch lange auf diese Lieferung warten müssen, wegen der Schwierigkeiten der Eisenbahntransporte, Zufuhrgebiet bleibt also nur Amerika übrig. Hoffentlich werden wir ohne größere Verzögerung das in Aussicht stehende erhalten. An der Rationierung der Leuchtmittel muß unhedingt festgehalten werden, da die Preise sonst zu unerschwinglicher
986 hinaufschnellen würden wie beim Leder, bei den Eiern usw.
ine ungerechte Bevorzugung der Großbetriebe muß vermieden werden. Wir müssen unsere Produktlon auf allen Gebieten möglichst steigern, um immer mehr vom Auslande unabhängig zu werden. Auch d
Petroleum.
Als
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