1919 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Oktober 1919 ist auf Blatt 208 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Volkswirtichaftlichen Vereinigung sür Industrie, Handel und Gewerbe des Erzgebirges in Aue i. Eczgeb., dem Deutschen Werkmeisterverband, dem Bund der technischen Angeftellten und Beamten und dim Gruben⸗ und Fabrikbeamtenverhand am 20. Juni 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstellungsbedin⸗ gungen der technischen Angestellten in der Metallindust'ie nebst den Erläuterungen zum Tarifvertrag vom 20. Juni 1919 wirb Fran S8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

zesetz'l. S. 1456) für den Bere ch der Amte hduptmannschaft Schwarzenberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919.

Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits« ministerium, Berlin NW. O, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Ertlärung des Reichearbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Oktober 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Oltober 1919 ist auf Blatt 203/204 des Tarhjregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ geme hes, C. V., dem Bezirks-Arbeitgeber⸗Verband sür das Baugewerbe in Sachsen, dem Deutschen Bauarbeiten verband, Bez ks verein Dresden, und dem Zent alverband der WMiaschinisten, Heizer und verwandten Her ufsgenossen Deutschlands, Geschäftz— sielle Dresden, am 18. Juni 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbensbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird ge⸗ maß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ G setzbl. S. 1466) für das Gebiet der Orte Kamenz, Königsbrück, Großröhsdorf, Pulsnitz, Bernsdorf, Bernhruch, Biehia, Bohra Brauna mit Rohrbach, Bretnig, Bulleritz, Bischheim, Cosel, Cunnersdorf, Veutschbasel tz. Vürrwicknitz, Döbta, Gelenau, Geetschdorf, Gräfenhain, Großgrabe, Grün⸗ grabchen, Gersdorf, Großnaundorf. Häslich, Haus dorf, Haus⸗— walde, Höflein, Henner dorf, Höckendorf, Jauer, Jesau, Kleinditimannsdorf, Koitzsch, Krakau, Laßke, Lausitz, Liebenau, Lieske, Lückersdorf Lüttichau, Lichtenherg, Mattelbach, Möhrs⸗ dorf, Milnrich Miltitz, Nebelschütz, Veutirch, Niederliq tenau, Niedersteina, Oßling mit Schecklhal, Ober ichtenau, Qbersteina, Ogorn, Pauschwitz, Peters hain, Prietitz, Piskowitz, Reichenau, Reichenbach, Röhrsdorf, Rohna, Schie del, Schmor kau, Schön⸗ hach, Schmeckwitz mit Sommerluga, Schwepnitz, Schwos dorf, Sella, Staska, Steinborn, Stenz mit G auschnitz, Stiaß— gräbchen mit Grünberg und Waldhof. Thonbe rg, Trado, Wendischbaselitz. Weißbach, Weißig, Wiesa, Weisbach bei Pulsnitz, Zochau, Zeis holz, Zschornau, Pulsnitz M. S; Vollung, Freidersdolf mi Thiemendorf für allgemein verhindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919.

Der Reichs arbeits minister. J. V.; Geiß.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitgministerium, Berlin RW. 5, Luisen straße 33/84, Zimmer 70b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Eiklärung des Reichsarbeitsmsnisteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Oktober 1919.

Der Registerführer.

——

Bekanntmachung

über die Verladung minderwertiger Brennstoffe im Bereich der Amtlichen Verteilungsstelle für schlesische Steintohlen.

Auf Grund der §§ 1, 2, 6 der Verordnung des Bundes⸗ rats über Regelung des Vertehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 und der S5 1 und? der Bekannmachung des Reichtz⸗ kan lers über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 197 (GBl. S. 167 und 193) wird sür den Bezirk der Amtlichen Verteilungsstelle für schlesische Steinkohlen folgendes bestimmt:

1) Unter minderwertigen Brennstoffen im Sinne dieser Bekannt- machung sind zu verstehen feste Abfauprodukte jeglicher Art, die noch irgendwelche, wenn auch geringe Mengen bren barer Substanzen ent— balten. Es fallen darunter Schlammkohle, Mittelprobutte, Wasch⸗ berge. Feinwalchberge, Rampenkohle, Kolsgrus, Koke lösche (Generator rück nden, Flugasch, Kenelenifall, Rauchkan merlösche, Räumasche, Zinderasche oder sonstige ähnliche Produkte, gleichviel welche Bezeich nung sie tragen. .

2) Minderwertige Brennstoffe dürfen sowohl auf der Bahn (Haup'b hn und Sch alspurbahn) als auch auf Tem Wasserwege nur mit besonderer Genehmigung der Amtlichen Verteilungsstlle für schlesische Steinkoh. en versandt werden, gleichgültig zu welchen Zwecken sie Verwendung finden sollen. .

3) Die Anträge sind der Amtli hen Verteilungsstelle schriftlich einzureichen und müssen folgende Angaben enthalten:

Name des Antragstellers,

Name des Lieferers,

Name des Empfängers,

Menge und Art des Brennstoffs (Bezeichnung im Fracht—

bꝛiefe), Beförderung (ob Eisenbahn oder Wasserweg), Bestim mungsort, . Ze traum, inn rhalb dessen die Lieferung ersolgen soll. 4) Bei Bahnversand sind die erteilten Genehmigungen bei Auf⸗ lieferung der ZFrachtbriefe der Verfandgüter ⸗btertigung vorzulegen. ) Zawiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach 5. s . Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) raft. 6) Diese Bekanntmachung irttt mit dem Tage ihrer Veröffent⸗ lichung im „Meichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 6. Noormyer 1919. Der Reichskommissar für die Szutz.

Pfeiffer.

Kohlenverteilung.

2

———

Bekannt machung. Auf Grund des 52 der Verordnung über die Verarbeitung

von Gemüse und Obst vom 23 Imuar 1918 (Reichs- Gesetzbl S. 46 ff.) wird bestimmt: 1) Beim Absatz der Gemüse⸗ konserven in lufidicht verschlossenn Behältnissen aus der Ernte 1919 an die Großhändler dürfen fol ende Preise nicht überschritten werden: Normaldose , Kiesen stangen syargel 1916. 1,40 2658 5. 7.42 9,0 Stangenspargel extra stark 2024 1,30 25) 4,70 6,97 9, 30 Stangempargel sehr start 280/ñ30. 1520 2,3090 4309 6,7 36560 Stangenspargel stark 4 38 ... 1,10 2.15 4, 597 760 Stangenspargel mittelstark 4060 1.— 1,99 3,80 3.332 7, 10 Stangen pargel 0, 69 9 w 8 8 Stangenspargel dünn über 70 . 975 1,60 2.70 3337 5,30 i brenne, , ih g, , Brechspargel extra stark. . 1 1,95 360 532 7,io Brach pargel startte 990 1.7 Jes 4,8) 6, 40 Br chspargel mittel.... 989 1,55 280 4,1 550 Brechspargel dünn... 0.660 120 210 3,07 4,10 Bꝛechspargel ohne Köpfe. 965 108 10 262 35650 Spargelabschnitte . JJ ,, Spartzelköpfe weiß extra stark . 1,69 3,10 6,.— 3,892 11,95 Spargelköpfe sehr stark. . Spargeltspse startt 1,25 2,50 4,70 „6,97 9, 30 Spargeltöpfe grün G0 1,40 2 z, Kaiserschoten oder junge Erbsen ertra ein 44260 ig gög 687 999 Junge Eibsen sehr fein. , . Jun e Erbsen jeig ... . 0,90 1,B72 3,195 4.65 6,29 Junge Erbsen menelfein n n , w 8955 1 ,, Suppen oder Gemüseerbsen.. O50 (695 1,70 2, 47 30 Normaldofe 1 t Prlnzeßbohnen extra fein... 1,55 2,390 4327 55,70 7, 12 J a 7 6 . Prinzeßdohnen mitte 125 Ah 337 4150 5. a Junge große Bohnen JJ. 1,40 250 3,8 5, 10 623 Mnge große ohnen. 115 710 3.0, 4,19 5M Stangenich ittbohnen. .. 1.32 245 3.70 4,00 6, Stangenbrechbohnen.. ... 1,32 245 3590 4,890 6, Normaldose 1 . Stangenperlbrechbohnen. 1 2 6 w 8 Siangenwach britchbohnen.. . 1,40 660 3,82, b, 10 6,3 Junge Schnittbohnen J. . 6 , „12 Junge Peilbrechbohnen 1 , Junge Wachsbrechbohnen !.. 1,25 2,30 3,37 4,50 5762 Junge Schnitibohnen i Junge Brechbohnen . ö , 6 Junge Merl rechbohnen . 1,15 2.19 307 4,10 8,12 Junge Wachtsbrechbohnen. .. 1,15 210 3,07 410 d, lz Junge Brechbohnen 1 , . . Junge extra tleine Karotten. . 1,350 2.50 3,57 4,90 6, 12 Minge fein Motten 1 mn e, nn, gn k 1 Karotten geschnitten . 987 1,55 2,25 3.— 3,76 Kohlrabi jinger L ganze Köpfe. 1,27 2.35 3,45 4,560 5,75 Junger Kohlrabi J in Scheiben. 1,05 1,90 277 3,730. 4,62 Junger Kohlrabi in Scheiben . O,87 1,55 2.25 3 3,79 te,, g 3 n ,, e , d nnn, 18 1a Pfifferlinzgéeé⸗.. . . 0655 1,10 2,165 4— 5,92 7, 90 Stelnpill. . . 070 135 J J 7 9 90.

Zu diesen Preisen ist die Ware ab Station des Erzeugers zu liefern. Die Kiste für 50 11 Normaldosen darf mit 2. 46 in Rechnung gestellt werden. Der Lieferaut ist nicht verpflichtet, sie zurückzunehmen. Die Kisten werden mit einem Eisenreifen versehen. Für diele Eisenbereifung dürfen 30 3 in Rechnung gestellt werden.

Anspruch auf diese Pꝛreise haben alle Abnehmer, welche wenigslens einen Wagen, daß heißt 10 9000 111 Vosen geliefert erhalten, ferner alle Großhänoler.

2) Bei dem Absatz an die Kleinhändler durfen nachstehende Preise nicht überschritten werden:

Normaldose

. 1 .

Riesenstangenspargel 10 s l.. 1,55 2,699 5,66 8,39 11,20 Stangen wargel ex ra siark 20 24 1,47 283 5,383 7,90 10,40 Siangenspargel lehr start 28 30. 1,365 61 4,59 7, 2 9.67 Stangen spargel stark 343383 .. 1,25 244 4,56 6,79 9.01 Stangenspargel mitielstart 400 1,14 2.23 4,12 610 8, 13 Slangenspargel 0 60 166 wo D an s Stangen pargel dünn über 700 . 6,637 1573 3,14 4,61 6, 16 m n,, 146 n, , , Brechlpargel extra stark... 1,14 23 4,12 6,9 8,1 Het nnn nt, n d , ,, Brechspargel mittel.. 9923 1,29 3,25 4.8 6, 38 Brechspargel dünn ,,,, Brechspargel ohne Köpfe.. 6,65 1,24 2,i5 3,14 4,19 Shargelghstßnittee ö los g f n. Spargelköpse weiß extra stark . 1,85 3,04 6,75 1004 13,36 Spargeltüpfe ehr stakr . 1.358 3,172 94 5,8 11,75 6 ööarge the star , n 83 ö 79 lo, Spargeltöpfe gun G82 1362 297 429 6,78. e,, .

1 . 1

Kaiserschoten oder junge Erbsen

extra fein. wd 4. Junge Wehlen fehr fein 1,25 B , gööng S879 unn nn, fein 1g 1, , nn nnn mite. gsi i dal , , nn,, 965 12 , . Suppen⸗ oder Gemüseerbsen. . O59 1,13 204 2.397 3.97. 94 . 2st

111 11 2 . extra fein... 179. 3,36 4,95 6.50 , 25 Prinzeßbohnen fein... 1,69 3,03 445 8,94 7,43 Prinzeßbohnen mittel... . 1,46 2,90 3,96 5,29 660 Junge große Bohnen J... 152 303 445 8,94 743 Junge große Bohnen 1.636 248 3,63 435 S606 Stangenschnittoohnen... , 1,54 2,86 4,41 5,62 7.02 Stangen brechboh nen... 1,54 2,386 4,21 H, G62 64. bohnen. 1,575 293 4,25 5.73 7.15 1rechhohnen. . 1662 303 445 594 745 unge Schnittbohnen 1... 1.633 245 3.63 4355 So 36 Perlbrechhohnen !!... 1,46 2370 3, ag , 29 6,60 Junge Wachs b echbohnen!? . . 1,45 2,0 3,96 820 6.80 Junge Schnitibohnen . 1415 10 306 4603 19 Junßge Biechb hnen.. .. . 1,19 210 306 4608 319 Junge Herlbrechkohnen. .. 13 2448 3.63 435 . Junge Wachtzbrechbohnen.. . 1365 248 63 4,85 6,06 2 Viechbo bien 1 2 41530 348 63 52 6.06 Junge erhra kleine Karotten,... 1.57 2,92 1.23 2163 ul. Junge kleine Karotten... 110 2595 330 507 8633 Jung⸗ Karotten... 1,24 226 3,30 4,41 5560

Norm aldose Karotten geschnitten.. . 104 1338 273 365 456 Junger Kohlrabi JL ganze Köpfe. 148 275 405 540 6.75 Junger Koblrabi JL in Scheiben. 1,24 2.26 3,30 4.41 5,50 Junger Kohlrabi in Scheiben Ha 188 7 365 4 6 K 8 oe 397 6 Braun kohll w , Rotkohl J 1413 2,04 297 3, 97 4,96 ; Wusingkohl Je . 11635 2,04 2,97 3,97 4,96

Ils 1/4 Pfifferlinge... . D. 62 1,25 244 4,56 6,75 9,01 Sleinvilze .. O79 1,52 2.99 566 839 11,20.

——

——

z —ᷣ—

Zu diesen Preisen muß die Ware frei Station des Kleinhändlers geliefert werden. B finder sich die gewerbliche Neederlassung des Kleinhändlers am gleichen Orte wie die des Herstellers oder des Sroßhändlers, so sind die Konserven zu diesen Freisen dem Klein⸗ händler frei Haus zu liefern.

Die Kiste einschließlich Eisenband darf dem Kleinhändler nur mit 66 130 in Rechnung gestellt werden und braucht nicht zurück genommen zu werden.

Diere Preise sind jedem Abnehmer zu berechnen, der mehr als 300 1.1 Dosen geliefert erhält.

3) Beim Absatz an die Verbraucher dürfen die nachstehenden Preise nicht überschritten werden: Norm aldose

. 1, Riesenstan genspargel 10116. . 1,97 3,79 7To7 10,46 14. Stangenspargel extra stark 20/24 1,85 3,53 6,66 ges 13.07 Staugenspargel seyr stark 28/30. 1,79 326 6,11 906 1208 Slangenspaigel stark 31/383 .. 1,566 3.0 5,0 8,44 11,26 Stangen spargel mittelstark 4050 1,43 2,78 5,165 7.62 10,17 Stangen pargel 5o/ß9 ... 1,29 27658 4,74 7, 9,35 Stangenspargel dünn über 70 1,98 17 3,97 5,6 7.70 Riesenbrechspaigel.. . . 1,56 3,06 9,670 8,44 11,26 Brech vargel ertra stark .. 1,43 278 5, 15 7623 1017 Brechspargel startt... . 1,29 2354 4567 G91 921 Brechspargel mitiel... . 115 223 4,08 5.95 7565 Brecht pargel in 9835 1 . 46 6,06 Brechwargel ohne Köpfe.. (G31 1,55 2,69 3397 9424 Syargelabschnitie 757 ,, . Spargeltöpfe weiß extra start . 23 442 S844 1255 1674 Spargeltöpfe sehr stark.. .. 1,97 3,9) 7.42 1i,ot id 65 Spa geltöp e stark. 177 357 6.665 ö 43.18

Bprargeltöpfe gin. 146 zo 3, z is Kaiserscholen oder junge Erbsen extra feiin·.. 1,77 89, 4090 6, 38 9,47 1263 Junge Eibsen sehr fein... 1,56 2,99 5,56 824 1099 Junge Grbsen fein 1429 8 g 879 814 Junge Erb en mittelfein. .. 1,91 1,89 3,51 5,16 6.88 Junge Erbsen d 98 156 2.833 iz t Suppen oder Gemüseerbsen. . OG7F 141 255 3,977 4557 w 19 * Prinzeßbohnen extra fein.. . 1051 223 4, ig 6, is 325 Prinzeßbohnen fein.... 928 203 3,78 5,57 7,43 Prin eßbohnen mittel n 38327 . , Junge große Bohnen! ... 228 203 3,78 557 743 Junge gro e Bohnen.. 767 1,66 3,19 4,54 665 Siangenschnuthohren m 4 n Stangenschnittbohnen... S878 1,92 3,58 5,27 702 Stangenbrechbohnen... . 878 1,9 3,58 5,27 7602 Stangenperlhrechbohnen. .., S, 9d 1,96 3,65. 5,66 716 Stangenwachsbrechbohnen.. 9.23 26063 3,78 5.57 745 Junge Schnirthohnen! ... 707 1,69 3,1 4,54 6, 96 Junge Per lbrechbo nen!!! .. S825 1382 337 497 65651 Junge Wachsbrechbohnen !.. 3,25 1,82 3,37 4,335 661 Junge Schnittbohnen -... 66368 1,44 262 383 5,10 Junge Brechboknen.. . 638 1,44 2823 3.83 5, io Junge Perlbrechbohnen... . 757 169 3, 10 4,54 6 66 Junge Wachtbrechbohnen. . 757 1,69 3,19 4,54 6065 Junge Brechbohnen d! . 7657 1,69 3,10 4,54 696 Junge extra kleine Karotten. . S, 94 1,96 365 6,66 7,16 Junge kleine Karotten 8h 1376 3 7, 634 Mm ge Kar hte Karotten geschnitten.. n , D 4 Junger Kohlrabi L ganze Köpfe 8,43 1,89 3,44 506 6,75 Junger Koblra i in Scheiben. 639 1,35 2,833 4,30 5,651 Junger Kohlrabi in Scheiben. 5,0 1,30 2,38 342 5.56 Epinat d . 6.20 1,41 2 55 3, 72 4,97 Braunkohl J , Rotkohl . 5 4 8 6 a 6 8 6,20 1,41 255 3 4,97 wn, ,, . Norm aldose 118 114 2351 162 111 151 Pfifferlinge K 1,56 5, 615 5, 790 8 14 11,26 Stempilze . 0, 99 1,90 3,74 Io? 1049 14, -.

Zu diesen Peeisen ist die Ware dem Verbraucher in handels- üblicher Weise eitweder im Ladengeschäft abzugeden oder bei Bezügen vom Erzeuger o er Hroßhändler in Mengen von 20 / Dosen oder mehr frei Haus zu liefern. . .

Die Normaldose (/! Dose) hat offen gemessen einen Raum⸗ inhalt von 900 com und wiegt gefüllt eiwa 1 Kg. Die viertel, halte, eineinhalb, „1 Dose haben ein Viertel, die Hälfte, das Em- einhalhfäche, das Doppelte dieses Rauminhalts und da, entsprechende Gemicht. ;

Vie Heisteller haften ihren Abnehmern für die Haltbarkeit der Gemüsekon erven, ordnung äßige Lagerung vorausgesetzt, und war für Gemüsekonserben in Weißelechdosen 5 Monate, in gestrecklen Vosen (Weißblechrunpf und Schwarzblechdeckel und Boden) 3 Mo⸗ nate, vom Tage der Lieferung an, jedoch nicht über den 1. Mai 1920

inaus. ;

? Die Rechnungverteilung seitens der Erzeuger darf nur auf Vor drucken geschehen, die von der Gemüsekonserven⸗Krie sgeellschasft ge liefert werden. Die Erzeuger haben emen Durchschlag der Rech8 nungen zwei Jahre lang aufzubewahren. Die Prieise verstehen sich netio Kasse ohne jeden Ab ug und ohne jedes Ziel. Bei allen Liefe⸗ rungsbedingungen gelten zwei sa⸗Dosen gleich einer 1-Dose. Andere Packungen werden entsprechend umgerechnet.

Braunschweig, den 25. Ottoher 1919. Gemüselonsertven⸗Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haflung.

Dr. Kanter.

Breußenun.

Auf Grund des 5 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfaches Enteignangs erfahren, vom 11. September 1914 (G⸗ 8 S. 159) in der Fassung der Nachträge vom 25. Sep⸗ tember 1915 (G⸗S. S. 141) und vom 15. August 1918 (G. 5. S 144) wird bestirnmt, daß das vereinfachte Entetgnungsverfahren bei ser Ausübung des Enteignungs— rechts, das der Stadt Erkelenz zum Bau einer Stark⸗ stromleitung von sem staädtischen Elettrizitätswerk Erkelenz nach der Kohlenzeche Sophie-Jacooag bei Hückelhoven, Kreis Erkelenz, durch Erlaß der Preußi chen Staatsre ierung vom 11. August 1919 verliehen ist, AÄAn⸗ wendung findet.

Berlin, den 26. August 1919.

Dle Preußische Staatsregierung. Lvirsch. Fischbeck. Braun. Dr. Süde kum. Heine. Reinhardt. Dr. am Zehnhoff. Oeser.

Auf Grund des 51 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ Schöneberg, Hauptstraße 10, durch Verfügung vom heutigen 1

einfachtes Enteignungs verfahren, vom 1.S piember 1914

(Gesetzsamml S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wind bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschrifien der Ver⸗ oronung bei der Hastellung einer zweiten Hochspannungs⸗ leitung von Zichornewitz im Kreise Hitter feld nach Piesteritz im Kreije Wittenberg und einer Hochspannungs⸗ leinung von 3schornewitz nach Bitter feld Anwendung findet, nachdem dem Reichsfis kus, vertreten durch den Reichsschatzminister, das Enteignungsrecht für den Bau der Leitungen duich den Erlaß vom 15. August 1919 verliehen worden ist. Berlin, den 9. September 1919. Die Preußische Staatsregierung. Hirsch. Fischbeck. Braun. Dr. Süde kum. Heine. Oe ser. ;

Auf Grund des 5 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ ein tachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 26. Sepiember 1915 (Geseßsamml. S. 141) und 15. Augqust 1918 (Gesetzsamml. S 144, wird bestimmt, daß das vereinfachte Eateigaungsoerfahren nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung einer elettrischen Doppel freileitung von Gröbers (Saalkreis) nach einem im Netze der städtischen Elektrizitätswerke in Leipzig zu errichtenden Schalthause Anwendung findet, nachdem der Gesellschaft für ,, ,,. G. m. b. H. in Berlin das Enteignunggrecht für den Bou der Leitung durch den Erlaß vom 2. September 1919 verliehen worden ist.

Berlin, den 25. September 1919.

Die Preußische Staatsregierung.

irsch. Fischbeck. Braun. aenisch. irn 83. S de kum. . 1 Dr. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald.

Finanzministerium.

Bei der Preußischen Zentral⸗Genossensch afts⸗Kasse ist der Kassierer, Rechaungs at Würfel zum ständigen Hilfsarbeiner des Direktoriums und der expedierende Sekretär und Kalkulator, Rechnungsrat Scherner zum Ahbteilungsvorsteher ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der bisherige Privatdozent Professor Lie. Dr. Born⸗ hausen in Marburg ist zum ordentlichen Professor in der evangelisch⸗iheologischen Fakultät der Universität in Breslau ernannt worden.

GSekanntmachung.

Auf Grund der Bekannt machung zur Fernbaltung unzuverlässiger PVersonen vom Handel vom 23. September) IIb (MGBlI. S. 503) habe ich dem Schlächter Rickard Bontke, Berlin -Lichtenberg, Herzbergstraße 31, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarf wegen Un— zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 29. Oktober 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Vollgernährung. J. A.: Wodtke.

.

Sekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmechung zur Fernhaltung unzuverlässiger n vem Handel rem 25. Stptember 1916 (iC. S. 6603) abe ich der Scharkwirtin Tugendreich Hahn in Berlin“ Schöneberg, nnskiuckerstr. Iz, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande! mir Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Handels— betrieb untersagt. .

Berlin, den 30. Oktober 1919.

Landespolizelamt Leim Staaniemmissar für Volksernährung. Dr. Böhm ert.

Bekanntm achung.

Auf Erund der Bilanntmechung zur Fernbaltung unzuver— lässiger Personen vom Handel vom 25. Eextember 1915 (REBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Eberhard Barg in Berlin Wilmersdorf, Kaiser Allee 1152, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen dei täglichen Bedarss wegen Unzuverläͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 23, Magazinstraße 3— h, den 31. Oktober 1919.

Landespolizeiamt beim Siaatelsemmissar für Volksernährung. Wodi ke.

* 8. 11

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung vunzuverlässtger Personen vem Hondel vem 23 September 1916 (REBr S. 663) habe ich dem Kaufmann Josesf Sänger in Berlin“ Wilmersdorf, Baderschsnaße 13, durch Verfügung vom

heutigen 3 den Handel mil Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 31. Oktober 1919. ö

Landespolizelamt beim Staattlen missar für Volkternährung. J. A.:: Wodtke.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekannt machung zur , n unzuher⸗ lässiger Personen vom Handel vom 253. Septen ber 1915 (RGBl. S. 608) babe ich der Helveri a, Delikatessen⸗ Import Gesellichaft m. d. H. in Berlin, Polt dameistraße 123, durch Verfügung vom heuligen Tage den Handel mit Gegen tänden des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in⸗ ö. auf diesen Handelsbetrieb unte rsagt.

Berlin O. 27, den 31. Oktober 1919.

Landes olizeiamt beim Sigaistommissar für Volkternährung. J. A.: Wodtte.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Pandel vom 23. September 1915 (RGB. S 6656) habe ich dem Kaufmann Otto Buchwald in Berlin“

Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. Berlin O. 27, Magazinstraße 3—5, den 31. Oktober 1919. Landespolijeiamt beim Staatskommissar für Vollsernährung. J. A.: Wodt te.

Bekanntmachung.

Dem Senator Emil Rohlfs in Garding ist auf Frund

der Bundesratkperorknung vom 23. September 1915. betreffend die Fernhaltung unzuperlälsiger Personen vom Handel (RGB. S. 65), der Handel mit Wolle unter sagt worten. Die Kosten,

insbesondere auch die der öffentlichen Bekanntmachung, sallen dem

Betroffenen zur Last. Tönning, den 30. Ok ober 1919. Der kom. Lanbrat des Kreises Eiderstedt. Reeder.

Aichtamtliches.

Deu tsches Reich. In der am 6 November unter dem Vorsitz des Reichs⸗

ministers des Innern Koch abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ Personen verkehr eingestellt. Daneben beschränten die Eisen bahn

rats wurde dem Entwurf elner Verordnung zur Aenderung

der Bekannsmachung über die Höchspreise für Benzin vom 27. Mai 1916, dem Entwurf einer Verordnung, hetreffend Aenderung der Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 15. Januar 1919, sowie dem Entwurf einer Verordnung über die Veijährunga⸗ und Vorlegungsfristen zu⸗

gestimmt.

Der bisherige bulgarische Geschäftsträger Legationsr Dr Nikyphonroff ist von her abberufen worden. Die Ge⸗ schäfie der bulgarischen Gesan dischaft führt bis auf w ö Legatienssektetär Milko M. Ghéorgiew.

Der Reichsminister für Wiederaufban Dr. Geßler hatte

werden.

ministeriums, daß eine Aufhebung der Verträge nicht erfolgt ist. Solange das Driuschverbot, das mit dem 15. Oktober fein Ende erreicht hatte, bestand, waren allerdings Landwirte, die nicht hinreichend? Mengen gedroschenen Hafers liegen hatten, in der Regel tatsächlich nicht in der Lage, ihre Verträge zu ersüllen; ihre Lieferungsverpflichtung mußte daher nach den Vorschriften des vürgerlichen Rechts als um die entsprechende Zeit hinausgeschohen gelten. Zurzeit besteht das Druschver bot für Hafer nicht mehr, dagegen siad zur Sicherung der von der Reichs getreidestelle ausgeschtie—⸗ benen Pflichtumlage die kommunalen Aus fuhrbeschrãnkun gen und Tran portbeschräntungen für Hafer bis auf weiteres auf— recht erhalte, soweit es sich nicht um Lieferungen an die Reicht getreioeftelle handelt Diese Beschränkungen bedeuten aber, ebensowenig wie das Druschverbot, eine Aufhebung der Verträge. Inwieweit sie die Lieferung zeiweise unmöglich machen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, inzbe— sondere werden sie in der Regel dem Abmrangport des Hafer aus den Liefer kreisen zeitwelse entgegenstehen. Wenn der Erzeuger die ihm auferlegte Lieferungsumlage an Hafer voll— sändig erfüllt hat, können übriges die Kommunglverbände , von den Ausfuhr⸗ und Transpoꝛ tbeschtänkungen zulassen. .

Aus dem Reich sverkehrsministerium wird gemeldet: Zugunsten des Kartoffel⸗ und Kohlenversandes ist der

der daltungen auch den Güter verkehr, soweit es sich nicht um Kahlen und Lebensmittel han delt, noch siärker als bisher, um lichst viel KReiriebs mittel für Kartoff'ln und Kohlen fei zu machen. Am Dienstag und Freitag dieser Woche ist Wagen⸗ gestellung nur für Lebensmutel, Kots und Briketts zu— gelassen worden. Diese Maßaohme wird auch in den nächsten Wochen durchgeführt, erforden lichen falls noch weite ver schãrft Es läßt sich richt verkennen, wi⸗ auffrorden tlich

schwer derartige Einschränkungen auch zum Teil lebens wichnge

——

am 5. November die Mitglieder ver sür die Vorbereitnna der

Aufbauarbeiten in Nordfrankreich emgesetzten Kom— mission sowie Vertreter der Zennalarbeitsgemenschaft der indußriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deuischlands und der Reiche arbeilsgemeinschaft für das Bau⸗ gewerbe zu einer Besprechung in das Reichsministerum für Wiederausbau eingelagken. An der Besprechung nahm aufer⸗ dem der Reichs kommissar Dr. Hilbenz teil. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wurde über den Stand der bit—

Industrien treffen. Zurzeit muß aber alles hinter den wichtigsten Ver kenn der Lebens mittel und Kohlen zurücktreten. Eine sehr wesentliche Erhöhung des Stand eldes soll dafür sorgen, daß Verzögerungen in der Be⸗ und Eniladung der Wagen im Juteresse der Allgemeinheit vermieden werden.

Das Reichseisenbahnamt hat unterm 28. Oktober d.

einige Aenderungen der Anlage O zur Eisenbahnverkehrs⸗

herigen Vorarbeiten berichtet um dem Minister ein Bild dieser

Arbeiten zu geben. arbeiten deuischerseits zu einem gewissen Abschluß gelangt . so daß man nunmehr prattische Ziele ins Auge fassen ann. den wir an die Ausmahme und Turchsührung der Aufbau⸗ arbeiten setzen wollen, der Zeimunkt der Inangriffnahme und die Ait der Durchführung in erster Linie nicht von uns, so ndern von den Franzosen abhängig int. Schließlich wurde seitens des

arbensgemeinschast im Benehmen mit den Arveitgeber⸗ und

solle mit der Aufgabe, praktische Vorschläge über die Regelung des Arbeinerrechis, der Wohlsahrtseinrichlungen und der Arbeit⸗ vergebung voꝛzubereiten. Die Vorschläge sollen bs zum 20. No⸗ vember bei dem Reichs wirtschaftministeium für den Wiebder— aufbau eingereicht werden.

Die vorbereitenden Arbeiten für die Stellenbesetzung im neuen Heer und den Abbau des alten Offizierkorps gehen laut Meldung des „Wo ffichen Telegraphen büros“ ihrer Beendigung entgegen. Als absa ließenge Maßnahme hat das Reichswehrministerium von den zuständigen Dienftstellen des

Dabei stellte sich heraus, daß die Vor⸗

Uebereinstimmung bestand, daß bei ollem guten Willen,

ordnung verfürt. Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 209 des Reichsgesetzblatts hervor.

Preußen. Der Oberbefehlshaber Noske hat laut Meldung des er nen Telegraphenbüros“ folgende Verordnung er—⸗ assen: Der Vollzuggrat der Arbeiterräte Groß Berlin hat fortgesetzt seine durch die bestehende Verfaffung des Deuischen Reiches nicht be=

gründete Stellung dazu benutzt, um Unruhen und Zwiespalt in die

21. . 294 k 2 ündun Ministers der Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß die Zentral w

Reihen der besonnenen Arbeilerschaft zu tragen. Aufruf „An die Berliner Arbeiterschaft“ der Freiheit“

n. Er hat durch den l in der Morgenausgabe vom 5. November 1918 unter wahrheitswidriger zum polttiscken Generalstreit gehetzt und auf⸗

gefordert. Duich dieses Treioen bildet der Vollzugsrat eine un.

im Ar. : mittelbar drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Arbeit ehmerorganisationen besondere Kommissionen einsezen

ehemaligen preußschen und nü⸗ttembergischen Kontin⸗ gens zum 15. November ranglistenmäßige Nach⸗ weisungen eingefordert, aus denen der Verbleib jedes

aktiven Offiziers, der in der preußisch-würnembergischen

Rangliste von 1914 aufgeführt oder seit Erscheinen dDer— selben zum Offizier befördert ist, hervorgehen soll. Nach den gemachten Erfahrungen ist leider die Befürchtung

nicht von der Hard zu weisen, daß uch diese Nachweisungen ihren Zweck, dessen Erreichung im eigen sten Janeresse aller Offiziere unerlaßlich ist, nicht unemgeschränkt ersullen werden. Tioß aller bereis auf dienstlichem Wege wie durch die Piesse erfolgten Veröffentlichungen meldet z. B. noch im Juli 1918 ein Regiment, voß es über sechs Offiziere seines ehe⸗ maligen Friedensstands keme Peurte ili gen vorlegen könne, da ihm deren Aufenihalt unbekarn sei In einem anderen Falle beantragt ein Generalkommango die Verabschiedung eines Lffiziers, da er sich seit dem Umsiurz micht zum Dienst zur Verfügung gestellt habe. Als der betreffenhe Offisier hierauf zur Vorlage seines Abschiedsgesuches aufgefordert wird siellt sich heraus daß er seit Dezember in einer freiwilligen Truppe

an zahlreichen Kämpfen teilgenommen hat, chne daß dies zur Kennsnis des für ihn zuständigen Generallommandos gekommen

war. Alle Offiziere werden daher auf diesem Wege erneut darauf hingewiesen, daß eine einwandfreie Bearbeitung ihrer persönlichen Angelegenheiten im Reichswehr— ministe rium nur möglich ist, wenn das für sie nach ihrem Friedenstruppenteil usw. zuständige Ge⸗ neralkommando ꝛc. in der Lage ist, sie in den erwähnten Listen nachzuweisen. Neben dem mlli— tärischen Takt erfordert es daher auch das rein persönliche Jateresse, daß jeder Offizier . Friedenstruppenteil über seinen Verbleib und seine Absichten m m Kem tung setzt und dauernd auf dem Laufenden erhält. Für den Fall, daß Be⸗ nachrichtigungen inso ge Untenntnis des Standorts unterblieben sind, werden nachstehend die Standorte der Rbwicklungeämter der früheren Ger eralkommaul os, joweit eine Verlegung natt— gefunden hat, angegeben: V. Glogau, VIII snabrück, IX Schwerin, XIV. Durlach, XV. Cassel, XVI. und XXI. Cölhen⸗Anhalt, XVIII. Bad Nauheim.

Die von der Regierung auf dem Hafergebiet ge⸗ troffenen Maßnahmen haben anscheinend mehrfach die Aufsassung entstehen lassen, daß die Hafenabschlüsse der Lano⸗ winte aufgehoben seien. e zufolge bemerkt damn die zuständige Stelle des Reichs wirischastg⸗

——

Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“

.

Auf Grund des 8 W des Gejetzes über den Belagerungszustand wird daher im Interesse der örtlichen Sicherheit hiermit der Vollzugsrat der Arbeiterräte Groß Berlin für aufgelöst erklärt. Jede weitere Tätigkeit, welcher Art und welchen Inhalts sie sei, wird hiermit verbolen. Zuwiderhandiungen gegen dieses Verbot werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre de— siraft, sofern nach den bestehenden Gesetzen eine höhere Sirase nicht verwirkt ist.

Der Oberbefehlshaber ist gegen die Stellen, die versucht haben, die Arbeiterschaft unter wahrheits widrigen Angaben zum politischen Generalstreik aufzurufen, mit der Schärfe vorgegangen, die die außerordentlich gefährdete Lage der Lebensmittel- und Kohlenversorgung des Volkes erfordert. Unter anderem ist das Parteibüro der Berliner Urabhängigen militärisch besetzt worden. Bei der vom Oberbefehlhhaber angeordneten Untersfuchung ist sehr viel belastendes Material aufgefunden worden, dos über den Umsang der intensinen Täuigkeit der U. S. P. D.⸗Partei⸗ leinng bei der Streikhetze und ihre Verbindung mit de Kommunisten informiert. Feiner ist die Versammlung der Straßenbah er, in dr entaegen dem wiener in Kraft g te⸗tenen Erlaß des Oberhefehlshahers, der di Aafforderung zum Streik in lebens wicht gen Betrieben verbietet und unter Sirafe siellt, zur Arbeitsniederlegung aufgefordert wurde, militärisch auf⸗ gelöst wo den. Außerdem ist der Vollzugsrat der Arbeiterräte Groß Berlins, wie oben mitgeteilt, aufgelöst worden. Weitere Maßnahmen gegen Personen, die die Triebträfte der Streik⸗ hetze sind, stehen noch unmittelbar bevor.

——

Bayern.

Wie der „Bayerische Kurier“ meldet, werden demmächst zwei hohe frühere bayerische Staate beamte in den aktwen Staate dienst zurücktreten. Der ehemalige Ministerpräsident v. Dandl wird als Landesfinanzomlepräsißent nach Würzburg, der frühere Finan jminister von Breunig als Senaispräsident an den Reichsfinanzhof nach München berufen werden.

Württemberg.

Das Ministerium des Innern hat eine Verfügung erl ssen, durch die Versammlungen unter freiem Himmel, Um⸗ züge und ähnliche Kundgehungen bis auf weit res verboten

werden, während bis zum 20. Novemher 1919 alle politischen

Versammlungen, gleichviel ob sie im Freien oder in ge— schlossenen Räumen stattfinden, spätestens 12 Stunden vor Be⸗ inn bei der zuständigen Behörde anzumelden sind. Dem

ernehmen nach ist die Verfugung durch die in einem vorgestern verteilten Fluablait der Kommunisten enthaltene Aufforderung zu gewaltigen Kundgebungen am 7. November veranlaßt worden.

De sterreich.

Die schwedische und die dänische Regierung haben nach einer Meldung der „Wiener Abendpost“ am 31. Okiober die Repubttt Oeste rreich offiziell anertannt. Das Blatt bemerkt hierzu:

.