1919 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

d Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärm es Reichs arbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragepartejen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Re verlangen.

Berlin, der November 1919.

Pfeiffer.

*

Registerführer

vn

Bekanntmachung.

Unter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 218 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem AUrbeitgeberverband für die Landwirt⸗

schaft im Kreise Elhing und dem Deutschen Landarbeiterverhand

Elbing am 19. Mai 1919 der Lohn⸗ und Arheits⸗

für den Landkreis

Tarifvertrag zur Regelung

bedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiler wird gamäß 5 2 ay Napor in 16 8m ; Daros mhen 1 18 Reich (658 3 der Verordnung von Dezember 1918 (feichs⸗Gesetzbl 8 1885 Fa ges (aaa 2 wann. 3B z 6 S. 1456) für das Gebiet des Landtreises Eibing jstlich d 55 2 Rartr ar 7 a0 6 r EIn kit 09a nd dem Amtsbezurt Zeyer fur allgemein verbindlich 66 rt sI James ing Ner hin dlichfè . 1 erklärt. illgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem ; ** 15. X ktol 191 )

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichg⸗ arbeilgministerium, Berlin NW. 6K, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Ark mer, sür die der Tarifvertrag der Erklärung deß 9 isteriums verbindlich ist, können

8 997 J , , . X von den Vertragß inen Ahdruck des Tarispertrags gegen Gi⸗

stattung der Kosten verlangen Berlin, den 6. Nobember 1919. Der Registerführer: Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 219 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: . . Der zwischen dem Verein der Arbeitgeber von Thorn und

zem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, Thorn, dem Kaufmännischen Verein von 1858 in Hamburg, hem Kaufmännischen Verhand für weihliche An⸗ gestellte, Ortsgruppe Thorn, dem polnischen Verein für weib— liche Angestellle in Handel, und Gewerbe, dem katholischen Verband weiblicher kausm. Angestellten und dem Zentralverband der Handlungsgehilfen Deutschlaͤnds, Ortsgruppe Thorn, am

Umgegend, Orttz gruppe

4. August 1915 abgeschlossen- Tarifvertrag zur Regelung

der Gehalts- und Anstellungs bedingungen für die kaufmänni—

abgeschlossene

infolge

Das Tarifregister and die Regifterakten können im Reichsarbeits˖ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 38334, Zimmer 70d, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Grstattung der Kosten verlangen Berlin, den 6. November 1919. Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung. 7

Unter dem registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Wirtschafts verband der Landwirte des Keelses Leobschütz, ber Katholischen Gewerkschaft arbeiter im Verbande Sitz Berlin, dem Deutschen Landarbeiter⸗ verband und Dem

Mädchen Deutschlangs

am 11. August 1919 ahgeschlossene

Tartfvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen

der lanzwirtschaftlichen' Arbeiter wird gemäß 5 2 der Ver- Erstattung der Kosten verlangen.

ordnung vom 23. Dezemher 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für den Kreis Leobschütz für allgemein verbindlich erklärt.

band kath. erwerbstätiger Frauen und

Regelung

Bekanntmachung.

Anter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 220 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Bielefeld, und dem Verband der Bielefelder Herrenkleiderfabrikanten abgeschlossene Tarifvertrag zur der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen für die Hilf⸗ arbeiter in der Herrenkleiderfabrikation wirs gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Bielefeld für allgemein verbindlich erklärt.

Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 30. Oktober 1919.

November 1919 sst auf Blatt 227 des Tarif⸗

der Land⸗

Der Neichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registergkten nnen im Reichs arbeiteministerium, Berlin NW. 5, Luisenstraße 33 34, Zimmer 70h,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Die

allgemeine Verhindlichteit beginnt mit dem 1. November 1919.

Der Neichgarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗

arhbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35 / 4, Zimmer 706,

6

——

*

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können des Tarifvertrags gegen

von den Vertragtzparteien einen Abdruck Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. November 1918.

r Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem]. November 1919 ist auf Blatt 226 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragtparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Berlin, den 7. November 1918. Der Registerführer. Pfeiffer.

GFetkanntmachung. Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 224 des

Tarifregisters eingeiragen worden:

Arbeitgeberverband der Trangport⸗,

. —ᷣ

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverhand, Ortsverwaltung Frankfurt a. M, und dem Südwestdeutschen Handeltz⸗ und Vertkehrs⸗ gewerbe E. V., am 19. August 1919 vereinbarte Nachtrag zu dem für allgemein verbindlich erklärten, auf Blatt 40 des Tarsf⸗ registers eingetragene Tarifvertrag vom 21. April 1919 für die im Spedltions⸗ und Fuhrgemwerbe tätigen Fuhrleute, Mitfahrer und sonstigen Arbeiter wird gemäß 5 2 der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezember 1918 Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) gleichfalls für den Stadtbezick Frankfart a. M. 6. allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

dem 15. Oktoher 1919.

Der zwischen der Jute ressengemeinschaft der Angestellten⸗

Verbände des Kreises Neurode i. Schl. Und dem Arbeitgeber⸗

verband detz Kreises Neurode am 6. Juni 1919 abgeschlossene

schen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel und in der In⸗ bustrle (mit Autznahme des Bank⸗ und Versicherungsgewerhes)

wird gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Thorn und der eingemeindeten Vororte für allgemein veibindlich er⸗ flärt. Die allgemelne Verbindlichkeit beginnt mit dem 10. Ok⸗ tober 1919. Der Reichs arbeits minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registexakten können im Reicht arheitg⸗˖ min isterium, Ber sin M. 6, Luisen straße 3334, Zimmer 70 p, wãhrend der regelmäßlgen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fl die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Neichsarbeltsmintsteriums verbindlich ist, können

von den Vertrag parteien einen Abdruck der Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. November 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

—d

Bekanntmachung.

Unter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 214 des Tarif⸗

9

regislers eingetragen worden; Ver zwischen dem Cölner Wäscherel-⸗Verband E. V. in Cöln Lindenthal, dem Fabilkarbelter⸗Verband, dem Verhand der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbelter und dem Zentral⸗ verband christlicher Fahrik⸗ und Trantzportarbeiter Cöln am 2. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Tohn. und Arbeilsbebingungen im Wäschereigewerbe wird gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗ Hesetzbl' S. 1456, für bie Stabht Cöln und dle eingemeindeten Vo orfe far allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bönolichkeit beginnt mit dem 1. August 1919.

Der Reichgarbeits minister.

J V.: Geib.

Dag Tarffregister und die Registerakten können im Reichsarhetts⸗

minifferium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden. Urbestgeber. und AÄrbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien elnen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. Nevember 19189.

Der Registerführer. Pfeiffer.

ü

GSekanntmachung.

Unter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 216 des Tarlfregisters eingetragen worben: ,

Der zwischen der Arbeltsgemeinschaft des Bamberger Kleinhandels, dem Deuischngtionalen Handlung gehilfenverband Hamburg, Yrts gruppe Bamberg, dem Deutschen Bankbeamten⸗ PHerein e? V. Berlin, Zweigberein Bamberg, dem Kauf— männischen Verein von 1858 Hamburg, 36 Bamberg, dem Kaufmännischen Verein „Merkur“ Nücnherg, r Bamberg, dem Reichtzverband Deutscher Angestellten, Cöln, Orttz gruppe Bamberg, dem Verband Deutscher Handlungg⸗ gehilsen Leipzig, Keeisverein Bamberg, dem Berband Reisender Kaufleute Leipzig, Ortsgruppe Bamberg, dem Verein der Deutschen Kaufleute Berlin, Ortsverein Famberg und dem Jentralosrband der Handlungsgehilfen Berlin, Bezirk Bam⸗ berg, am 28. Mai 1919 abgeschlosseng Tarifvertrag zur Regelung, der Gehalts- und Anstellungabedingungen der ern ischet Angestelllen des Bamberger Kleinh ndels wird

gemäß s 2 der Verordnung vom 28. Dejember 1918 (Reichg⸗

Hesetzbl. S. 1456) für den,. Stadtbezirk, Bamberg und die Gemeinde Gaustadt . allgemein verbindlich erkläct. allgemeine Verbindlichkeil beginnt mit dem 15. Oktober 1919. Der K Ge

Ortsgruppe

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Tarifvertrag zur Regelung des Arbeitzverhältnisses der kaufmännischen, technijchen und Büroangestelllen in Industrie (mit Autäznchme dee Berghaues und der Textilindustrie), in

Groß⸗ und Kleinhandel wird gemäß 8 2 der Verordnung vom

23. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesetzb. S. 1456) für das Gehiet des Kreises Neurade J. Schl. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1919. Der Reicharbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerlum, Berlin NV. 6, Lulsenstraße 33 / 34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden einges hen werden,. .

Arbeitgeber und Äibeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung deg Reichzarbestsministeriums verbindlich ist, können don den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifhertrags gegen Gr⸗ stattung der Kosten verlangen. J

Berlin, den. J. Nobember 1919. Der Regifterführer. Pfeiffer.

Belanntmachung.

Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 225 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: . Der zwischen dem land⸗, forst⸗ und teichwlrtschaftlichen Arbeitgeberverband fur den K eis Grünberg i. Schlesien E. V., dem Schlesischen Landarbelteroer band und dem Deutschen Landarbeitergerband am 18. August 1919 ahgeschlossene

Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedin⸗

ö ö

von den Vertragsparteien einen

gungen der landwirtschafllichen Arbeiter wird gemäß § 2 der

Verordnung vom 23. Deze mber 1918 (Relchs⸗Gesetzoi. S. 1456) mer, ür, ; . . ; 96 7 der Erklärung des Reichzarbesteminifleriumg vertzindlich ist, können

für den Kreis Grünberg i. Schl. für allgemeln verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Ok⸗

tober 1919. . Der Reichsarbeitsminister. ; J. B.; Geib.

Das Tarlfreglster und bie Re isteralten können im Reichsarhelts. minlsterl m. Ber ka R w. 6. Luisenstraße 33.34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dlenststunden eingesehen werden. .

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsministeriumt verbindlich ist, können i Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den J. November 1919.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 21 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Dutschnationalen Handlungsgehilfen⸗

Verband, Geschäftsstelle Magdeburg, der Pereinigung der selbsmtändigen Gewerbetreibenden und frelen Berufe in Staß⸗

kart Leopoldshall, dem Gewerkschaftsbund der kauf männischen Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeits ·

Angestellten verbnde, dem Verein Deutscher Handlungsgehilfen,

dem Kaufmännischen Verein von 1658 und dem Verband der

ndels⸗ ür ellte 26. Juni 1919. ! ; ; weiblichen Handels- und a,, . 2. Gehalts. währsnd der regeimäß gen Dien tstunden eingesehen werden.

abgeschlossen! Tarifvertrag und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Staßfurt Leopoldshall wird gemäß s 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk des Ortes Staßfurt Leonoldshall für allgemein verbind⸗ lich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

arbeilsminifterium, Berlin NW. tz Luisenstraße 3 36, Zimmer 70 6, während der regelmäßl en Dienststunden eingesehen werden. Krbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtarbeitsministeriums berbindlich ist, können vön den Vertranzparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen.

Die

Berlin, den 7. November 1919. ö Der Registerführer. Pfeiff er.

r

Das Tarifregister und die Reaglsterakten können im Reichs

Der Reichsarbeitsminister. J. V. Geib.

Dag Tarifregister und die Reglsterakten kznnen im Reichsarbeits-˖ minlsterium, Berlin NW. 6, Lul senstraße 33 / 4, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertzag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien elnen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7J. November 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 222 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschafts bund kaufmännischer An— gestellten Verbände, Orttzausschuß Augsburg, dem Zentral⸗ verband der Handlungsgehilsen, Ortsgruppe Augtburg, dem Neichsoerband Dentscher Angestellten. Ortsgruppe Augsburg, dem Gewerkschaftshund der Angestellten und dem Arheitgeher⸗ verband des Großhandels Augsburg am 10. September 1819 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Großhandel wird gemäß 8 2 der Verorhnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für bas Stadtgebiet Augthurg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnz mit dem 15. Oltober 1919.

Der Reich garbeltsminister. J. V.: Geib.

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichtzarbeits˖ ministerium. Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 h, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

von den . einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗

stattung der Ko

len verlangen. Berlin, den J. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer⸗

Bekanntmachung.

Unter dem 7 November 1919 ist auf Blatt 22 des Tarif- registers eingetragen wordꝛn: Der zwischen dem Handelsschutz⸗ und Rabattsparverein . Reichenbach und Umgegend (6. V), dem Zentraloerband er Handlungsgehilfen, Gau Sachsen, und dem Reichenbacher Ausschuß der Privatangestellten am 5. Jali 1919 , n. Tarifvertrag zur Regelung der Gehaltz⸗ und Anstellungtz⸗ bedingungen der Angestellten im Detailhandel einschließlich der Putzgeschäfte wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 35. De⸗

zember 1915 MReichz⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Reichenbach i. V. und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

minifferfum, Berlin NV. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 70b,

Ärbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag nfolge der Erklärung des Reicharbeitsministertums verbindlich ist, können bon den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er

stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. November 1919.

4

z Der Registerführer. Pfeiffer.

Dle von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer Ah

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 7125 eine Verorbnung über die Bereitstellung von

Räumen und Naturalquartleren für Grenzzollbehörden und Grenzzollbeamte vom 30. Okiober 1919 und unter Nr. 7128 eine Verordnung, betreffend die Verwaltung ber Grunderwerbsleuer, vom 6. November 1918. Berlin, den 10. November 1919.

Postzeitungs ami. Krüer.

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betrieb nt Cf

Preußen.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnohme auf den in Nr. 250 des Reichs⸗ und Staaisanzeigera“ für 1919 hekanntgegehenen Beschluß der Reichsregierung vom 20. Oktober d. J.. werden hiermit die im Baltikum noch, im russischen Militär⸗ dienst stehenden preußischen Staatsangehörigen aufgefordert, unverzüglich unter Rückkehr in das Reichsgebiet aus jenem Dienst auszutreten, widrigen falls sie auf Grund des 3 28 des Reiche⸗ und Staats⸗ angehõr igkeits gesetzes vom 22. Juli 1913 (Reichs Gesetzbl. S. 585 der preußischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden.

Berlin, den 11. November 1919.

Der Preußische Minister des Innern. J. A.: von Jarotz ky.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der hisherige ordentliche Honorarprofessor Dr. Driesch in Heidelberg ist zum ordentischen Professor in der wirischafts⸗

und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität in Cöln e ted heften ,,, Davon entfallen auf die Polen 55 bis 90 vH, im Durchschnstt

78 vH.

ernannt worden. .

Vom 1. Dezember 1919 ab dürfen nach 8 1 der Ver⸗ ordnung über Maßnahmen gegen bie Kapltor fluch vom 24. Ok tober 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1820) Zinsscheine sowie die zur Rückzahlung fählligtn Stücke der preußischen Staatsschuld, der Reichsschuld und der Schutzgebietsschuld nur solchen Banken, Sparkassen und Kreditgenossenscasten zur Einlösung übergeben werden, bei benen das ganze Wertpapier oder der Zinshogen mit dem Erneuerungsscheine hinterlegt oder die im Besitz eines mit einem Stäückeverzeichnis versehenen urkundlichen Nachweises über die anderweitige Aufbewahrung des Wert— papiers sind.

Die nicht. zu den Banken gehörenden amtlichen Einlösungs stellen dürfen nach 8 3 der vorgenannten Verordnung die Zins⸗ schelne und die zur Rückzahlung fälligen Stücke außer von den Banken nur von solchen Personen zur Einlösung annehmen,

*

Zu der Bekanntmachung vom 8. November über die Ostseesperre wird laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗

graphenbüros“ amtlich ergänzend gemeldet:

I Die Ostseesperre besteht noch fort, so daß sich also deutsche Schiffe, die den Bestimmungen zuwiderhandeln, der Fortnahme durch alliierte Seestreitkräfte aussetzen.

2) Nur diejenigen Leichter, die bereits vor dem 10. Otk= tober im Besitz von generellen Fahrtausweisen waren, dürfen ohne ausdrückliche Fabrterlaubnis der alliierten Marine. Waffenstillstandekommission für jede einzelne Reise außerhalb der Dreimeilengrenze zwischen deutschen Häfen verkehren.

Preu hen.

Der Kardinal von Hartmann, Erzbischof von Cöln, ist, nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbuüros“ in der Nacht zum 11. November verschieden.

Die mmmehr vorliegenden amtlichen Wahlergebnisse der Gemeinberatswahlen in Oberschlesien ergeben, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbürogs“, folgendes Bild: Im Kreise Hindenburg betrug die Wahlbeteiligung durch⸗ schnittlich 66 v5. Hiervon entfallen auf die Polen 64 vH und

auf die übrigen Parteien 36 vh. Im Landkreise Beuthen

betrug her Durchschnittsprozentsaß der Wahlbeteiligung 65 v.

Die Wahlbeteiligung und die abgegebene Stimmen⸗

zahl im Krelse Kattowitz enisprechen ungefähr der im Kreise

Beuthen. Im Kreise Tarnowitz war . Wahl heteiligung im Dunchschnist 50 9h. Auf die Polen entfallen 89 vH und auf die übrigen Partelen 11 H.

De sterreich. In dem gestrigen Kabinettsrat begrüßte der Staatsz⸗ kanzler Dr. Renner das Kabinett anläßlich des ersten Jahres⸗

tage ber Republik mit einer Ansprache, in der er die unüͤber⸗

die ein vom Finanzamt bestätigte, die betreffende Stücknummer

enthalter des Verzeichnis über die Anmeldung ihres Besitzes an Wertpapieren vorlegen.

Die Einlösung der am 2. Januar 1920 fälligen n,, der preußischen Staatsschuld, der

den amtlichen Einlösungsstellen am 22. Dezember d. J. Die am 2. Januar 1920 fälligen Zinsen der in das Preußische Staateschuldbuch und in das Reichsschuldbuch ein⸗ getragenen Forderungen werden durch dle Pot, durch Gut—⸗ schrift auf Reichsbankglrokonto, bei der Staate schuldentilgungs⸗ lasse und bei der Reichsbhankhauptkasse vom 18. Dezember d. J.

ab, bei den Zahlstellen außerhalb Herlins vom 21. Dezember d. J ab gezahlt.

Berlin, den 4 November 1919.

Hauptvesmbaltung der Sfaatäschulden und Reicht schuldenverwaltung.

Bekanntmachung.

Gemãß 3416 des Kommunalahgabengesetzes vom 14. Juli ; S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß im laufenden Stenerjahre ein zu den Kommunal⸗

1835 (GS. abgaben einschätzbarer Relnertrag aus dem Betriebs jahre 191819

bei der Nauendorf⸗Gerlebogker Eisenbahn bezüglich

ihrer preußischen Strecke nicht erzielt worden ist. Magdeburg, den 7. November 1919. Der Eisenbahnkommissar. Sommer.

Gekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmechung zur Fernholtung unzuvenlässiger Fersonen vem aht, rem 23. Säptember 1915 (RGB. S. 603) hahe ich ber Orginal Gauerndiele und bar G. m. m. H. in Berlin, Jägerslraße 69, und dem Schankwirt Paul Gruttke in Berlin, Neue Friedrichstraße 49, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarf wegen Unzuverlässigkett in bezug auf diesen Handelt l Gleichzeltig habe ich auf Grund der Bekannt⸗ machung zur Einschränkung des, Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (RGBl. S. 714) die dingliche Schließung der Schantwirtschaft der Genannten, Jaägerstratzze z9, an⸗ geordnet.

Berlin, den 28. Oktober 1919.

Landespolizelamt beim Staate fommissar für Volktzernährnng.

J. A: Dr. Böhm ert.

1

Bekanntmachung.

Auf Grund der Belanntmachung zur Fernhaltung unzuper= lässiger i ere vom Handel vom 25. September 1915 (RGGBl. S. 603) babe ich dem Schankwirt Paul Baumert in Borgs⸗ dorf, Bahnhofstr. 3, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen ten,, in w auf diesen Handelsbetrieb unter- sagt. Gleichzeitig ist auf Grund des z 8 der Bekanntmachung zur Einschränkung des Hie ch und Feitverbrauchs vom 28. Oktober 1916 (RG Bl. S. 719) die dinglich Schließung der van ibm gereitketen Schank und Speisewirtschaft in Berlin, Tiergartenstraße 17, angeordnet worden.

Berlin, den 3. November 1919. Landegpolizeiamt beim Staats kommissar fur Volkzernährung. Dr. Fa lck.

ö Aichtamtliches.

Dentsche s Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rats für Zoll, und Stenerwesen und für Handel und Verkehr sowie der zschuß sür Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

w

sehbare, von dem Kabinett während dieses Jahres geleistete Albeit hervorhob. Dle Kraft dazu habe dem Kabinett die Tatsache verliehen, daß es vom Vertrauen der Volksvertretung und damit des ganzen Volkes getragen sei.

Das „Neue Wiener Tagblait“ erfährt, daß die Wiener Staatganwaltschaft entschieden habe, den Kommuntsien Dr.

Levien nicht wegen Hochsvomrrates, der ein politisches Verhrechen sei, wohl aber wegen Ermordung der Geiseln als eines ge⸗

j , des ersteren eichsschuld und der Schutzgebietsschuld beginnt bei Res ersteren nicht w 1 568 sch gi Justiz und fsir Aeußeres hätten nun das Münchener Aus⸗

meinen Verbrechens auszuliefern, vorauggeseßt, daß er wegen nicht angeklagt wird. Die Staatsämter für

sleferungsbegehren zu beantworten. Wie der „Morgen“ von unterrichteter Seite erfährt, ist das Auslieferungsbegehren der bayerischen Regierung von der Regierung abschlägig beschieden. Levien werde aber nicht in Freiheit gesetzt, sondern in Karlstein

bei Waidhofen interniert werden.

Polen. Einer Reutermeldung zufol ge herichtet der „Daily Herald“, die polnische Regierung beabsichtige, alle krieg führenden

7 urteien in Rußland aufzufordern, die Feindseligteiten am 12

5. November einzustellen und Delegierte nach Warschau zu

sollen. Die Großmächte sind ebenfalls aufgesordert worden,

Delegierte zu entfenden, um an ber Konferenz, die am 16. De⸗

zember statifinden soll, teilzunehmen.

Südslawien.

Nach einer Melbung der „Times“ ist die Mitteilung

GClemenckauß an die sübslawischen Delegierten, daß sie

den bulgarischen Friedensvertrag nicht unterzeichnen dürften, wenn sie nicht erst den österreichischen Vertrag unter⸗ zeichneten, von der Belgrader Preßse mit Profest aufgenommen worden. Einige dieser Blätler fordern die Regierung auf, lieber auf die Vorteile des bulgarächen Friedengvoertrags zu verzichten, alz diese Bedingungen anzunehmen.

Dat „Sũdslawische Preßbüro“ meldei, daß die Regie⸗ rung demnächst zur Liquidierung deutscher Unter⸗ nehmungen auf dem Gebiete des südslawischen Staats schreiten werde. Die Verhandlungen werden auf Grund der Bestimmungen des Friedengvertrags mit Deutschland erfolgen.

. entsenden, die über den soforligen allgemeinen Frieden bergten . .

Großbritannien und Irland.

Der König Georg erinnerte in seinem Trin ksp ruch bei dem Festmahl im Buckingham ⸗Palast, wie die „Agence Hava“ berichtet, an die Bemühungen seines Vaters und des Vorgängers des Präsidenten Poincar6, durch ein gemeinsames Bündnis zwischen , und England der Welt ben Frieden uw erhalten. Großorltannten werde bieseß auf dem Schlacht— ir erprobte Bündnis auch weiter bewahren und sei gewiß, baß Frankrelch es in diesem Beftreben unterstützen werde. Als Bewels für diesen seinen ernsten Willen habe England das französisch⸗englische Defensivbündnis unterzeichnet, das Frankreich egen einen eiwalgen neuen Angriff seines alten Feindes

icherheit geben solle! Er hoffe weiter, daß der Völkerbund den Weltfrleden sichern und es allen Natsonen ermöglichen werde, einer neuen Blüte entgegenzugehen.

Der französische Minister des Aeußern Pich on hatte gestern, obiger Quelle zufolge, mit Lord Curzon eine Unter⸗ rebung über die schwebenden politischen Fragen. Er besprach sich auch mit dem König und mit mehreren anderen Mit⸗ gllederr bes Fabinetts. Vorgestern hatte Pichon eine lange und wichtige Zusammenkunft mit Lloyd George.

* Unterhaus fragte Bottom !ey, ob die 6. nahme Lloyd Georges auf Rußland in selner Rede in ber Guild Hall am 8. November bedeute, daß man willens

Law antwortete dem Reuterschen Bürs zufolge: . Es bestehe nicht die sofortige Absicht, etwas derartiges zu tun,

einen Weg zur Erlangung des Friedens in Rußland geben werde.

Dem

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mit den Bolschewisten vorzuschlagen.

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und es würden keinerlel derartige Schritte unternommen werden, ehe das Haus volle Gelegenheit zur Erörterung gebabt habe. In seiner Rede habe Lloyd George einfach die Hef n g, ausgedrückt, daß es

Telegraaf“ zufolge erklärte Bonar Law noch, er könne zwischen der Rebe Lloyd Georges und der, die Churchill vor Wochen hielt, und in der er darauf drang, daß gegen die Bolschewisten alle Maßregeln getroffen würden, keinen Unter⸗ schied finden. In London nehme man allgemein an, daß Lloyd George keinen Augenblick daran gedacht habe, Verhandlungen

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sei, mit Lenin und e, . Verhandlungen anzuknüpfen. Bo nar

Frankreich.

Der Oberste Rat beschäftigte sich vorgestern mit der Lage, die durch die Verhandlungen im amerikanischen Senat über die Ratifizierung des Friedengvertrags von Ver—⸗ sailles geschaffen worden ist. Der „Temps“ sagt:

Die letzten Abstimmungen ließen in der Tat befürchten, daß ent⸗ weder der Friedensvertrag von den Vereinigten Staaten nur mit Einschluß zahlreicher Vorbehalte, die von drei anderen Großmächten vor Inkrafttreten des Friedensvertrags angenommen werden

müßten, ratiftzierr werde; oder daß dle Ratifizierung schlleßlich ganzlich durch eine Foalition der Gegner des Vertrags und der Gegner der Vorbehalte abgelehnt werde. Man

müsse deshalb mit der Möglichkeit rechnen, daß das Inkrafttreten des Vertrags ohne die Ratifizierung von Amerika weiterhin hinaus⸗ geschoben werde. Die Bedingung des Artifels 449 des Frledengver⸗ trags, daß brei alllierte Großmächte und Deutschland ratifizieren . um den Friedensvertrag in Kraft zu setzen, sei zwar erfüllt, die Ratifizierung Amerikas sei also nicht unerläßlich, aber andererselts sei es unmöglich, den Friedenspertrag ohne die Teilnahme der Vereinigten Staaten bei den verschiedenen interalliterten Wiedergut⸗ machungg⸗, Kontroll⸗ und anderen Kommissionen sowie schließlich bei den militärischen Besatzungstruppen auszuführen. Schwierigkeiten ahnlicher Art zeigten sich für die Tätigkeit des Völkerbunds.

Gestern nahm der Oberste Nat von ber Antwort der rumänischen Regierung Kenntnis, beschloß ein Note an dle serbische Delegatlon duf deren Bemerkungen zur Frage der Minderheiten und entschied, den kleinen Mächten ein? Ver⸗ tretung in den gemischten Gerichten zur Aburteilung der aus⸗ zulieferuden Teutschen einzuräumen.

Wie die „Liberts“ mitteilt, verlangt Frankreich die Auslieferung van 600 Dentschen auf Grund des Ar⸗ tikels 228 des Fredengvertrags. Die französische Regierung werde in der vom maserrat elngesetzlen Fommission, betreffend ble Regelung des Gerichts verfahren, darch den Unterstaats⸗ sekretär für Mllitärjustiz, Ignaze, verlreten sein.

Nn ßland. Der frühere Kriegsminister des Kabinetts Kerenski und

Präst dent der 3. Duma Gutschkow hat sich nach einer Meldung

des „Matin“ über die Lage in Rußland dahin geäußert, daß er eine Eaischeidung von Denikin erwarte, der Über 105 000 Mann und reichliche Munition verfüge. Das Schicksal Judenitsch hänge davsn ab, wie rasch die englische Hilfe ein⸗ setzen könne. Die Rückkehr zu einer liberalen Monarchie und zu einem vorkriegerischen Zarismus halte er für unmöglich. Den baltischen Staaten müsse man die breiteste Autonomie geben, aber sie seien für Großrußland wegen ihrer Reichtümer und wegen ihresz Exporthandels unentbehrlich.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, find in Jekaterinburg eine Anzahl bolschewistischer Kommissare ein⸗ getroffen, die die Uebersie delung der Zentralleitung in Moskau nach Jekaterinburg für den Fall vorbereiten, daß Motzkau durch Denikin unmlttelbar bedroht wird.

Nach einer Meldung aus Riga haben die Letten unter dem Feuerschutãz der Eantenteflotte den Aa⸗Fluß bei Pinkenhof überschritten. Dle russischen Truppen gingen unter Zurücklaffsung von Gefangenen und Maschinengewehren zurück.

Belgien. Der Solr“ meldet zu bem Zwischenfall in Sreskens

wo die von elnem belgischen Schiffer gehißte belgische Flagge

heruntergerissen und verbrannt worden war, daß die belgische Regierung beschlossen habe, von den Niederlanden nicht mir eine Entschädigung für den e ,. Schiffe zugefügten Schaden zu verlangen, sondern auch eine feierliche Wieder⸗ utmachung für den der Fahne fu ef tgn Schimpf zu ordern. Ein belglsches Torpedobool soll die Schelde hin⸗ unterfahren, und die Fahne soll von den holländischen Behörden

gegrüßt werden. Schwerz.

Dem schweizerlschen Gesandten jn den Vereinigten Stagten Dr. Sulzer wurde die nachgesuchte Entlassung unter An⸗ erkennung seiner hervorragenden Verdienste genehmigt. Sein Nachfolger ist Nationalrat Meter in Genf.

Die Kommission des Bundesrats für die Savoyer Frage hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge dem Entwurfe des Ablommens mit Frankreich zugestimmt.

Der Nationalrat beschloß in namentlicher Abstimmung mit 1065 gegen 49 Stimmen entsprechend dem Antrage des Bundesrats und der Kommissionsmehrheit, die Verhandlungen über das Statut des Völkerbundes sofort zu deginnen.

Amerika. Im amerikanischen Sengt führte laut Meldung der „Agence Havas“ der Senator Walz gestern aus, daß Ter vorgeschlagene Vorbehalt hlinsichtli der segenseti en Ge⸗ währleistung von Gebiet und unt en. eit die anderen Nationen des Vöälkerbunhes verpflichten würde, den Vereinigten Staaten im Falle elnes Angriffs beijustehen, während die Vereinigten Staaten dieser Verpflichtung entgehen würden. Der Senat lehnte in namentlicher Abstimmung mit 48 gegen 386 Stimmen die Ergänzung dieses Vorbehalts durch ben Abänderungsantrag der republikanischen Gruppe ab, die gestern selbst gegen den Vorschlag stimmte. Der Senat ver⸗ warf auch einen Anirag des Sengtors Borah, nach dem sich die Vereinigten Staaten weigern sollten, sich als durch Arlikel 10 des Vertrags gebunden zu betrachten.

Asien.

Der „Times“ wird aus Teheran gemeldet, daß eine klein: , afghanischer Truppen Merw besetzt habe. Andere Abtellungen sollen folgen off:nbar ia dar Absicht, auf russischem Gebiete panislamische Propaganda zu treiben. Eine neue bolschewistische Mission ist an der afghanischen Grenze an⸗ gekommen. . .

Nach einer Meldung des „Wolffschen Depeschenbüros“ aus Peling ist Tsching Ju Pun von der Partei Tuan zum Ministerpräsidenten ernannt worden.

Etatistik und Volkswirtschaft.

Lrbeitsstreitigkeiten. Der Berliner Metallarbeiterausstand ist Be.

en det. Durch die in den Betrieben vorgenommene Urab

ist, wie 37 Blatter melden, die erer, n f * 3 77 . Arbeit beschlossen worden. Entsprechend dieser Urabstimmung bat auch der Fänfjehnerausschuß den Ausstand für beendet erklärt.