1919 / 269 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Arbeitgel nd Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärun ichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den einen Abdruck des Ta ifvertrags gegen Erstal kung ten men.

Berlin, den 17. November 1919.

Der Yiegitsterführer. Sara ssa⸗— Bekanntmachung. Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 251 bes Tarif— registers ein orden .Der zwischen dem Deutschen Buchbinder⸗Verband, Zahl⸗ stelle Berlin, und dem Schuß oerband der Berliner Käson— fabrikanten E. V. am 2. Mai 19g abgeschlossene Tarifver⸗ trag zur 9 8 der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen r in der Post⸗ und Glaes⸗artonnagen⸗ branch! wird gemäß 8 2 der Ve ordnung vom 23. Dezember 1918 (R Bol. S. 14356) für das Gebiet des Zweck— verbandes C Hen lin für all jemein verbinblich erklärt. Die

allgemeine Verbindlichkeit beinnt mit dem 1. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

*

und die Rem isterakten können im Reichgarbeits.

Das Tarifregister ministeri m Berlin NV. 6ö, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der öelmäß gen Dienststunden eingasehen werden.

Arbeitgeber eitnehmer, für die der

der Erklärung des von den Vertragsparteien Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. November 19139.

Der Registerführer.

X

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 20 des Tarifregisters eingetragen worden:

c

11* 6 4 42 8a I . 2

lichen Interessen der Putzhranche 7 5 7 . 4 ?

mit dem ent alperband

10. Mai 1919

Modein E ah J ]

Gehalts⸗ und Anstellungsl

ordnung vom

für das Gehiet de verbindlich erklärt. dem 1. Juli 1919.

2m 8D 5109

in Berlin

Der Reichzarbeitsminister. Schlicke.

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichgarbelts-

mintsterium, Berlin Nw. 6,

be arifvertrag infolge Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, knnen einen Abdruck des Tarlfvertragz gegen . ö bedingungen im Bäckereigewerbe wird gemãß ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Danzlg Stadt, Danziger Höhe und Danziger Niederung für allgemein verbindlich erklärt. allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 20. Oktober 1919.

Der von dem Verband zur Wahrung der sozialwirtschaft⸗ am 7. Mai 1919

und am

sember 1918 Reichs -Gefetzbl. S. 1456) Zwoeckoerbandes Groß Berlin für allgemein Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b,

während der regelmäßigen Dienftftunden elngesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

für die der Tarisvertrag infolge

der Erklärung des Reichtzarbeitsministeriumg verbindlich ist, können

von den Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. November 1919.

Der Reglsterführer: Pfeiffer.

ü

Sekanntm achung. Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt B5 hes

Tarifregisters eingetragen worden

Der zwischen dem Ortsverein

Rechtsanwalt und

Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertraga gegen

Spandau des Deutschen Notarlatg⸗Bürobeamtenverbandes (S1tz

Leipzig) und den Spandauer und Veltener Rechtzanwälten ab⸗ geschlossene, am 1. Mal 1919 in Kraft getretene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Arbeitsoerhältnisse der Anwalig— angestellten wird gemäß 82 der Verordnung vom X. Dezember

1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Orte Spandau und Veiten für allgemein verhindlich erkläci.

hindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919.

Der Reichs arbeits min fter. J. V.: Geib.

Das Tarkfregifter und die Regifterakten können (m Reichgarbeitz;

Die allgemeine Ver⸗

ministerium, Berlin NH. 6, Luisenstraße z / 34, Zimmer 7b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich isf, konnen einen Abdruck des Tarlfvertragt gegen Wolsdorf, Run stedt, Ohrs teben,

don den Vertrageyparteien Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, ben 17. November 1919.

Ver Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntm achung.

Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 248 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Steitin und dem Bund der technischen Angestellten und am 20. August 1919 abge⸗ schlossene Bezirtatarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ Anstellungsbedingungen der technischen Angestellten des Baugewerbes wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. De— zember 1918 (Reicha⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk allgemein veibindlich erklärt. Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Oktober 1919.

Beamten, Ortsverwaltung Stettin,

und

Slettin für

Der Reichs arheitsminister.

J. M:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

von den Vertragsyartelen einen Erstattung der Kosten erlangen.

Berlin, den 17. November 1919. Der Registerführer.

Geib.

Das Tarifregisser und die Registerakten arbeitzministerium, Berlin RW. 6, Luifenstraße während der regelmäßigen Dienststunden eingese

pfeiffer.

Die allgemeine

können im Reicht. 33/34, Zimmer 70h, hen werden.

für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteminifterlums verbindlich ist, können Abdruck des Tarifvertrags gegen

Bekanntmachung.

Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 252 des Tarif⸗

registers eingetragen worden: Der, zwischen dem

Verband der Texlilwarengeschäfte, Ortsg uppe Stralsund, und dem Verhand der Schneider und Schneiderinnen und verwandten Berufagengssen Deutschlands, Zahlstelle Stralsund, abgeschlossene, am 1. Juli 1919 in!

*

der Tarifvertrag infolge

Stralsand fur allgemein verbindlich erklärt. Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Der Reichsarbeltsminister.

J. V.: Geib. Berlin

ministerium, NW. 6, Luisenstraße 33

Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 17. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffe

Tarifregisters eingetragen worden:

Zentralverband der Bäcker

Dan ig,

Der Neichs arbeitsminister. J. V.:; Geib.

ministerium, Berlin NW. 6,

.

der Erklärung des Reichsarbeitsministerkums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er-

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 17. November 1919. Der Registerfũhrer.

an der Unter we

zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in den Holzhandlungen und Holzbearbelsungs⸗ fabriken gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Stadtkreise Bremerhaven, Geestemünde, Lehe, Wuledorf und die Laadkreise Geestemünde und Lehe für allgemein verbindlich zu erklären. können biz zum ind unter Nummer . B. EB. 3186 an das Reichs arbeite ministerlum, Berlin, Luisen⸗

NReichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die

Einwendungen gegen diesen Antrag 10. Dezember 1919 erhoben werden und

straße 383, zu richten. Berlin, den 18. November 1919. Der Reichsarbelisminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Der Arbeitgeberverband

zwischen ihm,

der Zimmerer und verwandten

Deutschlands,

2. Dezember 1913 (Reichs⸗Geseßzbl.

*

Esbeck, Hoiers darf, Treue, Alversdorf, Twieflingen, Büdben— Wobeck, Warberg, Söll ngen. Bis marck Caroline, Hötensleben, en, Kautzleben,

stedt, Reingdorf, Offleben, Hohn s leben, Wachsfabrik Wulfersdorf, Völpke,

für allgemein verbindlich zu erklären.

straße 33, zu richten. Berlin, den 18. November 1919. Der Reichsarbelts minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

1

1

Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Reichs verband detz Deutschen Tiefbau— gewerbes E. V, dem Bezirksarheitaeberverband füär das Bau⸗ dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Großenhain, und dem Heizer und verwandten Deutschlands, Geschäͤftsstelle Dresden, 18. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeita bedingungen der gewerblichen Arbeiter Verordnung vom D Dezember 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 1456) fur sãmtliche Orte der Amtsgerichtsbezirke Großenhain ausschließlich der und Radeburg sowie die Orte Großdobrltz, Nieska, Lichtensee und Strrumen für allgemein verbindlich beginnt mit dem

gewerhe in Sachsen, Bezirlsverein Dresden und Zentraloerband der Maschinisten, Berussgenossen

im Tiefbaugewen be wird gemäß 8 2 der

Flur Leckwitz)

erk drt. Die allgemeine Verbindlichkeit 1. Oktober 1919.

Der Neichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im R arbeitsministerium. Berlin RW. 8, Luifenstraße 35 34, Zimmer 70 b,

Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Arbe ishedingungen der gewerblichen Arbeiter in den Textil— warengeschäften wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗

jember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456. für den Stadtkreis J

T.

Sekanntmachung. Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 254 des

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe . und der Deutsche Holzarbeiter⸗

Verband, Bremerhaven, haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag

Sekanntmachun g.

für das Baugewerbe des Amtsbezirks Schöningen EG. V. hat beantragt, den dem Deutschen Zauarbetteroverband, Zweigverein Schöningen, und dem Zentralverband BSerufsgenossen

Zahlstelle Schöningen, abageschloffenen, am 1. April 1919 in Käaft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Abeiter im Baugewerbe gemäß 8 2 der Verordnumg vom

S. 14567 für Nebiet des Amtshezirks Schöningen und die Orte Schöningen,

Gr. Dahlum Barneberg, Wackers leben, Warsleben, Hamersleb Adeistedt, Ausleben, Ottleben, Neuwegersleben und Schlanstedt

Bekanntmachung. Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 249 detöz

TZohn⸗ und

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminssteriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Die allgemeine Berlin, den 17. November 1919.

September 1919.

2

Einwendungen gegen diesen Antrag können hls 10. Dezemker 1919 erhoben werden unh sind unter Num B. K, 262 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luifen·

während der regelmäßigen Dienstftunden eingesehen werden.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. 34, Zimmer 70 P, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums berbindlich ift, kznnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Der zwischen der Bäcker⸗Innumg zu Danzig und dem und Konditoren, Zahlstelle in am 23. Januar 1919 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Nachtrag JL vom 9. Jani 1919 und Nachtrag II vom 1L.. September 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltg⸗ §8 2 der Ver⸗

Die

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichgarbeits⸗

Luisenstraße 33 / 34,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen we Arbeitgeber und Arbestnehmer, für di: der Tarifhertrag infolge

Simmer 70 b, rden.

das

am

*

Der Registerführer. Pfeiffer. —ů Bekanntmachung. . Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 253 des Tarlfregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der kaufmännischen Angestelllen⸗ Verbände, Ortsausschuz Läbeck, den vertrag⸗ schließen den Geldinst tuten und Bankiers in Lübeck und der Kommission des Dentschen Bankbeamien⸗Vereins e. V, Zweig⸗ verein Lübeck, am 20. Juni 1919 abgesch essene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Bankangestellten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) fär das Gebiet der Stadt Lübeck für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichleit beginnt mit dem 15. Oktober 1919. Die Ausdehnung der allgemelnen Verbindlichkeit auf Bad Schwarten bei Lübeck bleibt vorbehalten.

Der Reichsarhelts minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße zz / 4, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für, die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. November 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

——

BSerichtigungen.

I) Im 5 9 Abf. 1 der Verordnung über Maß— nahmen geren die Kapitalflucht vom 24 Oktober 1919 96 57 . Reichganzeigers) ist statt 8 8 Abs. 6* zu setzen ö .

2) In der Bekanntmachung, betreffend den Inter— nationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 1. November 1919 (Reichs-⸗Gesehbi. S 1867, Nr 256 des Reichsanzeigers) muß es am Sch usse . „Der HYeitritt wird am 10. November 1919 wirksam“

att „am 23. November“.

——

*

Bekanntmachung.

Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 25. Oktober 1919 (Reichsanzeiger Nr. 256 vom 7. November 1919) wird bestimmt:

Beim Absatz der nachfolgenden Gemüsekonserven in luft dicht verschlossenen Behältnissen aus der Ernte 1519 an den Größ— händler dürfen folgende Preise nicht äüberschritten werden:

Norm aldose 1 1g 3 . 116 2

—— 2

Tomatenpürere .

Wiesenchampignond .. . 60680 1,50 2, 900 5.50 Bohnenkerne extra fein. 1,390 2,45 360 4,80 Bohnenkerne fein.. 1,20 220 3.27 4,30

Bohnenkerne mittel 1 1,80 2,89 3,0

Teltower Rübchen. 138 2,55 3,75 5,

II. Metr. Abfsatz an die Kleinhändler dürfen nachstehende Preise nicht abersch tien werden:

ö! . ; 1 1 Tomatenpüreet.. 0,79 1,52

Norm aldose . 1

. 2, 99 5,66

Wiesenchampignontz3.. . 689 1,69 327 615 Bohnenkerne extra fein.. 1,451 2,848 421 5, 62 Bohnen lerne fein 140 2,59 3.80 507 Bohnenkerne mittel... 1198 15 31 ng Teltower Rübchen... 1,60 2,97 4,37 5. 84

III. Reim Abfatz an bte Verhraucher dürfen nachstehende Preise nicht überschritten werden: Normaldo e

1 1e 11 n mn

Tomatenpũreeccc -. . 9.90 1950 3,74 7.507

Wiesenchampignond .? .. . 1,13 2,15 409 7,73 Bohnentkerne extra fein. . . Mh nent rne l, , 1 Bohnenkerne mittel.. 148 269 3,92 321 Teltower Rübchen. ö 2. 3.77 5,47 7, 29 Auch beim Absatz dleser Gemüsekonservensorten gelten die

1 D unter Nr. 1 Abfatz 2 und 3, Nr. 2 Abfatz 2 bis 4, Nr Absatz? bis 5 aufgeführten Bedingungen der Bekanntmachung vom 25. Ok— tober 1619.

Braunschweig, den 12. November 1919.

brenn Gemüselonserven⸗Kriegsgesell chaft mit beschränkter Haftung.

Dr. Kanter.

Vreunußen.

Die Preußische Staatsregierung hat den Verwaltungs— gerschtsdirektor Dr. Höhnen in Allenstein zum Ober— regierungsrat,

den Gewerkschaftssekretär Paul Früngel in Danzig zum Palizeipräsi denten in Danzig sowie den Regierungsassessor Dr. Breyer in Rummels burg,

den Negierungsassessor Freiherin von Löhneysen in Lächom und den Regierungtzrat Schulte-Heuthaus in Cammin zu Landrãten ernannt.

.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bel dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Be grat Grevel in Recklinghausen zum Stelloertreter des Vorsitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem Vorsitz der Kammer Gr ech , . dieses Gerichttz ernamt worden.

ᷣ· .

Ministeri um des Fnnern.

n Reichs- und Staatskommissaren für die Abwicklung

und lÜeherleltung in den ah utret-nden Gebieten sind bestellt: 1. Oberregierungsrat Dr. Werner in Marienwerder für

. Polen abzutretende Gebiet des Kreises Marien⸗

werder,

( 2. Negierungsnräfident von Bülow in Bromberg für

dee an Polen abzutretende Gebiet der Regierungsbezirke

Bromberg und Posen,

——

—— *

3 Regierungepräsident Dr. Jaenicke in Breslau für die an Polen abzutretenden Gebiete der Kreise Guhrau, Groß Wartenberg und Namslau,

4. Landra. Freiherr von Mirbach in Neidenburg für das an Polen abzutretende Gebiet des Kreises Neidenburg.

Der bisherige elsaß⸗lothrlagische Regierungsrat Otto Froitzheim in Berlin ist zum preußischen Regierungsrat ernannt.

Der Oherregierungsrat Dr Höhnen ist dem Regierungs—

präsidenten in Allenstein zugeteilt worden. Dr. Breyer ist das Landratsamt im Kreise Rummelsburg, dem Landrat Frhr. von Löhneysen das Landratsamt im Kreise Lüchow und dem Landrat Schulte⸗ Heuthaus das Landratsamt im Kreise Cammin übertragen worden.

Dem Landrat

Ministerium für Landwirtschaft, Dom änen und Forsten.

Die Versetzung des Kreietierarztes Veterinärrat Dr. Achilles in Wernigerode nach Charlottenburg, und des

Kreietierarztes Dr. Guthke in Bromberg nach Wernigerode ist zurückgenammen.

Der Kreigtierarzt Dr. Steinbrück in Düsseldorf ist in die Kreistierarztstelle in Charlottenburg versetzt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.

Der Oberlehrer am Gymnasium in Linz a. Rh., Dr. van Laat ist namens der Preußischen Staatsregierung zum Direktor des Progymnasiums in Werden a9 d. Ruhr und

der Direktor des Pro ymnasiums in Werden 4. d. Ruhr, Dr. Verbeek namens der Preußischen Staatsregierung zum Direktor des Gymnasiums in Andernach ernannt worden.

Beim Astrophysikalischen Observatorium bei Potsdam ist der Observator Professor Dr. Münch zum Hauptobservator

und der wissenschaftliche Hilfsarbeiter Dr. Kohlschütter zum daß andere Mittel und Mege

Observator ernannt worden.

Der Privatdozent in der medizinischen Fakultät der Uni⸗ versität in Könige berg, Professor Dr. Berg ist zum Ah⸗ teilungsvorssteher am Anatomischen Institut der selben Universität ernannt worden.

Der Landeshaurat Körner in Münster ist zum Provinzial⸗ konservator der Provinz Westfalen bestellt worden.

Sekanntmachung.

Das im laufenden Steuerjahre zu den ftommunalabgaben einschätzbare Reineinkommen aus dem Rechnungejahce 1918 oder 1918/19 ist nach 8 46 3e J vom 14. Juli 1893 (G. S. S. 162) festgestellt: .

J 1, bel der hoyaer Eisenbahn auf 11 700 .

2. bel der Peine⸗Ilseder Eisen⸗

I 111m . 3. für die Preußische Strecke der

Rinteln⸗Stadthagener Eisen⸗

bahn auf 9ST , 99,

4. für die Preußische Strecke der Vorwohle⸗Emmerthaler , ,

Au dem Hetriebe der Farge⸗Vegesacker Eisenbahn, der Hil desheim⸗Peiner Kreiseisenbahn und der Braun— schweigischen Landeseisenbahn ist ein kommunalabgaben⸗ pflichtiges Reineinkommen nicht erzielt.

Hannover, den 17. November 1919. Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Sam wer.

Aichtamtliches.

Dent sches Reich.

Die deutsche Friedensdelegation ist erneut unter Hinweis auf die Volk kundgebungen und die Warte des Reichs⸗ kanzleis bei dem Generalsekcetär der Friedens konferenz, Bot⸗ schafter Dutasta, wegen sofortigen Beginnes der Gefangenen⸗ heim schaffung vorstellig geworden.

Während des Krieges war die Verleihung des Dienst⸗ guszeichnungskreuzes, der Dienstauszeichnungen (3, 2. 1. Klaßs) und der Landwehr-Dienstauszeichnur gen (1. und 2 Klasse) aus esetz. Nun wehr wird die Verleihung dieser ür alle Personen des Soldatenstandes vorgesehenen Aus— zeichnungen aber nachgeholt werden. Sie sind nicht Orden und Ehrenzeichen im gewöhnlichen Sinne, sondern an gemisse Voraus setzungen geknüpfte Denstalters abzeichen für lang⸗ jährige Militärdienste. Artikel 109 der neuen Reichs venfassung finhet auf sie keine Anwendung. Nähere Ausführungs— bestimmungen des Personalamts werden in Kürze ergehen.

Nach vorläufiger Feststellung im Reichsverkehrsministerium betrugen lie Verkehrs einnahmen der deutschen Haupt— eisenbahnen sowie der vollspurigen Nebenbahnen mit mehr als 50 km Betriebslänge im Monat September 1

919: im Personenverkehr .. 173 500 000 , im Gilerverkehrt 280 700 000 M, mithin gegen Septem her 1918 mehr; im Personenverkehr. . 25 6900 09090 4, im Güter verkeht .. 49 400 000 6. Bei der Beurteilung des Ergebniffes sind die am 1. Ayrll 1919 eingetretenen erheblichen Tariferhöhnngen zu berück— sichtigen.

Preußen.

Das Preußische Staatsministerium hat laut Meldung des wer n, nn,, schen im Juli d. J. beschlossen, mit Rückncht auf die durch die neue Reichsverfassung ein⸗ getretene Aenderung der lfiaatgrechtlichen Venhäunisse die preußeischen Gesandtschaften bei den deuischen Ländern späteslens mit dem 31. Marz 1920 fortfallen zu lassen. Solche

deutschen unenibehrliche Grundlage bildet, völlig schwindet.

Gesandtschaften bestanden in München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darm adt Hambarg, Oldenbarg, Weimar. GEnt⸗ prechend diesem Beschlusse, der die Zustimmung der ver—⸗ sassunggebenden Preußischen Landesoersammlung gefunden hat, sind die zur uflösung der Gesandtschaften erforderlichen Maßnahmen im Gagge, und es kann hiernach mit Sicherheit angenommen werden, daß der in Aussicht genommene Zeit⸗ punkt des endgültigen Fortfalls der Gesandtschaften inne⸗ gehalten werden wird Die Gesandtschast in Oldenburg ist schon mit dem 30. September d. J. fortgefallen. Es sind ins⸗ besondere auch Schritte getan die drei siaatseigenen Dienst⸗ gebäude in München, Hamburg, Karlsruhe zu verkaufen.

In einem Telegramm an das Auswärtige Amt be⸗ schwören die Deutschen des Amtsbezirks Jastrem ka im Kreise Flatow das Amt, ihre Einverleibung in Polen zu verhindern, da der Bezirk 1877 Deutsche gegen 364 Polen zählt, davon 1488 Deutsche in zwei rein deuischen Dörfern.

Eachsen.

In einer vorgestern abgehaltenen Versammlung der Deut ch⸗Demokratischen Partei sprach der Finanzminister Nitzschke über Fꝛinanz⸗ und Wirtschafts fragen und er— kläcte nach dem Bericht der „Leipziger Neuesten Nach⸗ richten“ u a:

Er halte die Steuerpolitik im Reich für bedenklich. Es sei nicht richtig, Beträge, wie 3. B. dag Neichsnotopfer, an eine Stelle zusammenzuführen. Wenn vom Reichsfinanzmintster erllärt worden sei, daß der Friedensvertrag keine Mögilchkeit des Zugriffs seitens der Entente biete, so wäre es vielleicht doch besser gewesen, wenn beim Minister gegenüber der Entente auch in anderen Be— ziehungen mehr Mißtrauen vorhanden gewesen wäre. Wenn ez dem Reichsfinanzministerium wirklich gelingen sollte, die Steuerfassade des Reichs notdürftig herzustellen, dann würde hierdurch ein ganz falscher Eindruck nach außen erweckt, weil das grenzenlose finanzielle Elend der Elnzelstaaten und Gemeinden von den Gegnern nicht gesehen werde, sondern nur die Finanzlage des Reichs als Maßstab für die Leistungsfähizkeit in Frage komme. Bei allem Ber⸗ ständniY für die finanzielle Lege des Neichg müsse verlangt werden, ins Auge gefaßt würden. Er habe die Absicht, für den Freistaat Sachsen eine aktive Finanzpolitik zu treiben. Es set daher nicht möglich, einen Plan au ffustellen, so. lange das Verhältniäz der Einzelstaaten zum Reich nicht sestgelegt sei. Er sei beaust agt worden, nach Berlin zu reisen, um die drei wichtigsten Finanzgesetze im Reichsrat zu verabschieden. Er habe aber die Entwürfe noch nicht zu sehen bekommen und es deshalb ab⸗ gelehnt, sich damit zu beschäftigen. Er könne nicht nach Berlin gehen, nur um Ja und Amen zu sagen, und hoffe, daß sich auch die übrigen Mitglieder des Reichsratß auf diesen Standpunkt stellen werden.

Es gelangte dann eine Entschließung zur Annahme, in

der gegen die von der Entente verlangte Ablieferung von

Schwimmdocks Baggern usw. flammender Protest erhoben und die Reichsregierung aufgefordert wird, dieser Forderung ein

unbedingtes „Nein“ entgegenzusetzen.

Der Verband sächsischer Industrieller hat laut Meldung des „Wohlffschen Telegraphenbürosz“ an den Reich s⸗ kanzler folgende Depesche gerichte:

Der Verband sächsischer Industrieller hat mit tiefster Entrüstun von dem neuerlichen Verlangen des Obersten Rats der Entente na Auslieferung des größten Teils deutscher Docks, Bagger, Krane und anderer für die deutsche Seeschiffahrt und ihren Wiederaufhau. unentbehrlicher Werft mlagen, Kenntnis genommen und erklärt, bj mit der Erfüllung dieser For derung jede Aussicht auf einen allgemeinen Wiederaufbau des Außenhandels, für den die deutsche Seeschiffahrt die Gerade für die sächsische Industrie wärde die dauernde Knebelung der deutschen See⸗ schiffahrt zu einem dauernden Niederbruch führen. Der Verband er—⸗ sucht daher die deutsche Reichsregierung, sich mit allen Mitteln gegen diese durch keine B flimmung des Versailler Friedens begründete Forderung, die tatsächlich einen neuen Friedensvertrag darstellen würde, zu wenden und die Auslieferung der geforderten Werftanlagen zu verweigern.

Polen.

Zwischen Polen und Litauen ist der „Times“ zufolge ein Abkommen über die Eröffaung des Bahn⸗ ünd Telegraphen⸗ verkehrs zwischen beiden Ländern zustande gekommen.

bringt die

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Oe fterreich.

Am 22. November ist laut Meldung des „Korrespondem⸗ büros“ durch die Apostolische Nuntiatur dem Staalsamt für Awußeres die Mitteilung gemacht worden, daß der Heilige Stuhl am 12. November die Republik Oesterreich offiziell anerkannt hat.

Im Ausschuß für Ms wärtige Angelegen⸗

heiten erstattete vorgestern der Staatskanzler Dr. R nner ein Exposs über die auswärtige Lage und führte

obiger Quelle zufolge aus:

Nach der Ratifikation des Frieden vertrags muß unsere gesamte auswärtige Politik im Grunde eine Wirtschaftspolitkk werden. Wir können mit größter Sicherheit darauf rechnen, daß noch im Winte die formelle Inkraftsetzung erfolgen wird. Ich begrüße die erkennung der jungen Republik durch die drei nordischen Königreiche als höchst erfreulich, heute ist mir vom Apostolischen Nuntius ein Schreiben des Kardinal-Staatssekretärs übermittelt worden, worin der Heilige Stuhl die Republik Oesterreich offisiell an— erkennt und die wärmsten Wünsche für die baldigste Heilung der Kriegsschäden und eine glückliche Zukunft unseres frelen Staats aut spricht, Wünsche, die von unserem Volte mit innsgstem ** erwidert werden. Ich daß noch weitere Neutral

hoffe, diesem Beispiel folgen werden. Unsere diplomarischen Vertretungen

werden die Aufgabe. haben, keine andere als eine Völkerbund— politik zu treiben, den Friedensvertrag ehrlich durchzuführen und

sowohl gegenüber den mächtigen Demokratien des Westens, auf deren Hilfebereitschaft wir angewiesen, sind, als auch unsern Nachbarn gegenüber intensiv wirtschaftliche Beziehungen zu pflegen,

der Notlage unserer Voltewirtschaft abzuhelfen und sie wieder in Gang zu setzen. Völkerbundpolitik machen, besagt: Wir

ketrachten uns nach dem Friedensschluß als Glied der durch die Friedensschlüsse von Versailles und St. Germain in Konstttui rung begriff nen, von den puissances principales geleiteten aber dlandischen Kultargeme nschaft, als in vorläufig noch leidendes Mitglied, das je och durch den Völserbund selbst zu einem tätigen Gliede jener Gemeinschaft und in bescheldenem Verhältnis seiner Größe und Kulturbedeutung gleichberechtigt werden foll und alle seine sonstigen Ideale und künftigen Entschließun en dieser abendländischen Kulturgemeinschaft anvertraut. Daß es durchaus möglich ist, unter Ausschluß der politischen Momente die Beziehungen zu den Nachbarstaaten friedlich zu gestalten, zeigt unser gegenwärtiges Verhältnis zur deutschen Schwesterrepubllk. Ich begrüße es als gutes Vorzeichen für das Forthestehen unseres treuen nachbarlichen Verhätnissez sowohl ju unserem sädlichen Nachbarn auch zu unserem nördlichen Nachbarn, der

Italien, als au -. : tschechisch slowalischen Republik, daß diese Staaten, die im

Verein mit Frankreich, Amerika. England und gleichzeitig mit Dutschland für unsere Volkswirtschaft von maßgehender

Bedeutung sind, unserem Bestreben nach Vurchführung des Friedens⸗ bertrags dadurch entgegenkommen, daß sie sich zuerst entschlossen, ven Friedenspertrag zu ratifizieren. Wir sind überzeugt, daß auch die wenigen Rechte, die uns der Vertrag zuspricht, das Recht auf Deutsch⸗ Westungarn, dag Recht auf die zugesprochenen Gebiete des fteler⸗ märkischen Unterlandes und das Recht auf freie unheeinflußte Velktabstimmung in beiden Zonen in Kärnten genau im Sinne

des Vertrags zur Abwicklung kommen werden. Der Staats⸗ kanzler besprach sodann die Bemühungen des Außen mtz

zur Besserung der wirtschaftlichen Ernährungs frage sowie die wirtschaftlichen Unterhandlungen mit Rumänien, Polen, der Tschecho⸗Slowakei und Südslawien; ferner die vom Auswärt gen Amt auf, dem Gebiet der sozialen Fürsorge entfaltete Tätigkeit, weiter die Austen nandersetzung mit den Nationalstaaten über die Aufteilung der staatlichen Aktiva und Passtva, und hob daß

Wirken des Außenamts ln der Krieg? gefangenenfrage hervor, wobei er mit Dankbarkeit der Unterstützung der fremden, namentlich der italienischen Militärmission in Wien sowie der franzbsischen Regierung, die mit dem Schutz

der österrelchischen Staatgangehörigen in den vormals feindsichen Ländern betraut sind, und vor allem der dänischen Regierung, deren Funktionäre auch heute noch unter schwierigen Verhältnissen für die osterreichischen Gefangenen in Sibirien arbeiten, gedachte. Der Staatskanzler erkannte mit Dankbarkeit an, daß die itallenische Re—⸗ gierung als erste mit der Heimheförderung der Kriegsgefangenen im großen Zuge begonnen babe und syrach die Erwartung autz, daß die Heimkehrbewegung aus Italien, die in der letzten Zeit einen hedauerlichen Rückgang erfahren habe, ihren früheren Umfang wieder erhalten und in Bälde abgeschlossen sein würde; er hoffe auch, daß die Repatriierung der Kriegsgefangenen aus Großbritannien, den britischen Kolonien und Serbien in kürzester Zeit beendet sein und daß sich dann sogleich die Heimkehr der Kriegt gefangenen aus den übrigen alliierten und asseziierten Ländern an— reihen werde. Betrübend seien die Aussichten für die baldige Heim—⸗ kehr der Gefangenen aus den Ländern det früheren russischen Kaiser⸗ reichß und aus Turkestan. Trotz nachdrücklichster Bemühungen hätte von der im St. Germainer Friedensvertrag vorgesehenen gemischten Kriegsgefangenenkommission noch nichts erreicht werden können.

Der Sektionschef Schuller, der Mitglied der Dele⸗ gation für die Friedensverhandlungen in St. Germain war, bezeichnete in einem Vortrage in der politischen Gesellschaft als tiefere Gründe, autã denen die gegenwärtigen Sch wierig⸗ keiten der Republik Oest erreich entstanden sind, die Tat⸗ sache, daß die Eatente in den Flledens bedingungen für Oefter⸗ reich die wirtschafilichen und finanziellen Bestimmungen im unklaren gelassen habe.

Man müsse, so fübrte der Redner obiger Quelle zu—¶ folge aus, gegenwärtig aufs schmerzlichste empfinden, daß Desterreich ohne Zustünmung der Reparationstommission weder im Innern noch nach außen aktionsfähig sei. Auch dürfe man sich keiner Täuschung hingeben, daß Oesterreich nicht nur die zu gewährenden Kredite zurückzahlen, sondern darüber hinaus Wiedergutmachungen werde leisten müssen. Ferner sei damit zu rechnen, daß durch die Alliierten ernste Eingriffe in das Finanzwesen erfolgen würden. Die zweite Hauptfrage des Friedensvertrags bilde die Auseinandersetzung mit den aus der früheren Monarchie neu entstandenen Staaten, da die überreichten Friedensbedingungen von der falschen Voraussetzung ausgingen, daß die Republik Vesterreich der Rechtsnachfolger des alten Desterreich sei, während die übrigen neuen Staaten als alliierte und assoziierte Mächte angesehen würden. Daraus hätte man gefolgert, daß Oesterreich allein die Reparationen zu zahlen und die nicht titulierten Schulden zu übernehmen habe und daß es den Nationalstaaten einseitig die gleichen handels, und verkehrspolitischen Rechte einräumen mässe wie den siegreichen Groß⸗ mächten. Dies sei im Laufe der Verhandlungen nicht unwesenilich gemildert worden, und doch sei in den endgültigen Friedens bedin⸗

ungen eine Oesterreichs Existenz schwer gefährdende Belastung ent

ö Der Friedensvertrag enthalte ferner eine Reihe von tat- sächlich nicht durchführbazen Bedingungen, darunter den Artikel über die Liquidierung der Oesterreichisch-⸗Ungarischen Vank, ferner die Ver= pflichtung, alle Schulden an die Angehörigen der alliierten und assozierten Mächte zu bezahlen.

Ungarn.

Das neue Ministerium ist laut Meldung des ‚„Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ folgendermaßen zusammẽe r aesetzt worden:; Pläsihent: Huszar; Inneres: Deniczky; Kultus

und Uuterricht; Haller, Slaatssekretär Pskar; Acker⸗ bau: Rubniek, Staate sekretär Mayer (eu); Handel: enrich fneu), Staatssekretär Miaklits, Soz aldemokrat ö Volkswohlfahrt:; Peyer, Sozialdemokrat (neu); Staatssekretär Szokely fn und Bonard (neu);

isch; Justiz: Dr. rezy

Aeußeres: Graf Som tz