1919 / 275 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs anzeiger reußischer Staatsanzeiger.

Alle Rostaustalten nehmen Grstellung an; für Gerlin außer , zeil; L 4, einer 3 gespaltenen Einheitszeise 1, Rh M.

den hostanstalten und Zeitunga vertrieben för Selbstabh olet e f , . 9 / . n.

auch die Geschüftsstelle 8w. 48, Wilhelmstraße 2. . J ö . Geschäftsstrlle des Rrichs⸗ nnd fn ata anzeiger, Sinzelae ünm mern kosten 256 Pf. . Berlin 8wW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Jer Gemmgspreis beträgt niertrljährlich A2 . . K Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Finhestz- 7 *

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Vom 1. Januar 1920 ab beträgt der Bezugs preis für das vierte lsahrlich als Beilage zum „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ erscheinende Po sthlatt für den Jahresbezug eine Mark und für die einzelne Nummer 25 Pf.

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Bewirtschaftungsstelle Gelegenheit zur Aeußerung geben, die den Ver. Die erneute Hauptverhandlung findet vor der Strafkammer statt.

Juhalt des autlichen Telles. lehr mit dem Gegenstande zu überwachen haf, auf den sich die ftraf. Auf Äntrag des Sta atganwalt⸗ 1 die Sache zur neuerlichen Jer.

Deutsches Reich. bare Handlung beneht. 36 ,, 3 . er , en 36

! r en des Gerichtsverfassungsgesetzes die Sache zur Zuständigkell de

S Ernennungen xc. Die Wuchergerichte werden ö den Landgerichten errichtet 8 zötengerichts gehört oder der Staats anwas t für fie die Justamndigkeit ö gegen Schleichhandel und ö. ,,, ,, ö für den . des Schöffe ngerichts hätte ö können

. . eines gerichts mehnere Wuchergerichte oder daß für den Ber 5. Agel ordnung zur Ausführung der Verordnung über Sonder—⸗ mehrerer JVandgerichte ein oder mehrere gemeinfchasssicke Wucher Die näheren Vorschriften über die Bildung der Wuchergelichte gerichte gegen Schleichhandel und Preistreiberei. gerichte errichtet werden. ; und über das Verfahren erläßt der Reichsminister der Fustiz.

Verordnung über die Verjährungs⸗ und Vorle gungsfristen. Wirt nach Ahs. 2 ein Wuchergericht an cinem Orte errichtet, Artikel Il.

Bekanntmachung der Gegenslände, die als lebenswichtig im wo kein Landgericht ist, so wird es dem Amtegericht angegliedert. ge g ne e 5 . 26. . inne der verschärften Strafbestimmungen für verbotene § 4. / ma der. Perordnung gegen den Sch handel vom L. Mär usfuhr anzusehen sind. ue , , , . , nr en , e. e this ire de, , , alt W h fr . ü ie einschlreßlhi orsitzenden u lit zwei Schöffen besetzt. Außer⸗ ; ; nde, . tseę. festgess

. 6 , 6 Maßnahmen gegen die ö Sun de, , , . 9. 4 . er r. mit ö. sind oder en. t einer Verkehrsregelung unterliegen, ür

ö. ichte vorsätzlicher letzung der zur Regelung ergangenen Vol— Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge. Nichtern. ö oder unter Verleltung eines antéren ur Verletzung

. 5. ö Ausführungsbestimmung der Schiffahrts abteilung zur Ver— sitzenden 1 * e e ; ieser Vorschriften oder unter Ausnutzung der ron eluem ordnung, betreffend Verwendung ö Fahrzeuge der Binnen⸗ 9 he ö e n, g . 5 * ö reren, begzngenen Perletzunß ce. Versch fen zum shlffahrt für Lebensmittel und Kohle. bestimmt. die Landessustizrermwallung Coder mit deren Ermächt gung Hwecke ker Keirerercuße nung mit Cheminn erwirkt, ger . Beranntmachung, . den Prämientarif . . . der e 9 . J., des ö . ich He ,. 9 4 J e ,,, icherungsgenossenschaft der Privatfahrzeug⸗ un e Von den Schöffen soll der eine dem Kreije der Verbraucher, der e. gnis gken ist auf Gel e bis; ö. 3. ggen ossenschaf Priwatfahrgeug ttier⸗ ö, . fünfhunderftausend Mark zu erkennen.

besitzer. . . eines Handelsverbots.

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. ö In besonders schweren Fällen des Schleich handels und er vers ät.

An eigen betreffend die Ausgabe der Nummer 227 des Reichs Auf. das Verfahren vor den. Wucheraerichten finden die Vor. lichen e,. (3 1 der Verordnung geen den chte ckhlanse,

Gesetzblatts. schriften zer Strasprore fort nung Amr endung, sowest nicht in dleser Ver, . ö. . ; g , en, . Geset Preuhzen. ordnung oder auf Grund dieser . ein ande res bestimmt ist,. . rg 5 1 1 ee dene, . err e er. ö w 57. fünfhunderttausend . ; ; . . Ernenrungen und sonstige Personalveränderungen. Bei be ren Verdacht einer Straftat ker im 5 1 Abs. 1, 2 Neben der Strafe ist auf Verlust der bürgerlichen Chrenlechte zu Belanntmachung, betreffend Erhöhung der Gebühren sůtze der beteichneten Art darf im Verfahren vor den Wucher gerichten und vor erkennen und . daß die Verurtellung auf Kesten des Preußischen Staatsban (Seehandlung) für die Aufbewahrung den omdentlichen Gerichten der Beschusdigte wegen Fluchtverdachts in Schuldigen öffen ich beßanntzumachen ist, . . und Verwaltung von Wertpapieren. Unterfuchungshaft genommen werken, ohne daß, der Verdacht der Eine Verurteilung nach Abf.. . wenn ö. wegen. Schleich= Handels erhole ö Flucht eimer welteren Begründung bedarf. handels erfolgt, als Vorhestrafung im Sinne des 8 2 der Veroꝛt nung gegen den Scleichhandel, wenn fie wegen vorsätzlicher Preiztret ere erfolgt, als Vorbestrefung im Sinne des 5 der Verold

; . rordnung gegen = mere mmm, De öffentlich. Klage wird dadurch erhoben, daß die Stagts— Pieistteiberel mn get . n. , 5 26 , . ö , ö. ; 83 I . heraumung der Hauptverhandlung beantragt. Eine Gröffnunag des V st ick wir charts. . Amtliches. Dauhtverfahreng findet nicht span, nini . e, en, . , , „mmm t dis Steategmraltzckaft in Liner zt. Zuständ igkeit, ker hn un' aus'm Feichs gebiet aussufül ren, wird mit Ge m . Dentsches Reich. Wuchergeyichte gehörigen Sache einen amtsrichterlichen Strasbefehl, nicht an . ,, n n. . - ö geh o ngen. . 6 nicht unter drei Monaten, bei mildernden Umständen mit Gefängnis so kann sie gleichzeitig für den Fall, daß der Amtsrichter Bedenken zs zu edinem Jahre befrrgft. In besonbers schreren Fällen it Der Artjlleristenmaat der Reserve Franke und der indet. Die Strafe ohne Hanptperhandlung festfetzen. er daß der Strafe Zuchthans bis zu fünf Jahren. ehemalige F. T. Maat Tranow sind zu Beheimen Marine— Beschusbigte gegen den Strafhefehl Einspruch einleh die Zustẽnd abet Neben der Strafe ist auf Geldftrefe bis zu fünfhunderttausend technikern in der Admiralität ernannt worden. de uch erger Hit faut erhzetlung, unt Gntsche dung deßuick be, Marth rk nher. ; nn. daß 1. für diesen Fal die Anberaumung der Hauptver⸗ Neben Gefängnis kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte Indlung vor dem Wuchergerichte bennttegt. Auch, nach Cin sequng erkannt werden Hern uchthaus ist darauf zu erkennen es Einspruchks Fann die Staatsanwaltschaft in diefer Weise die Zu—, . die Zuwiderhandlung fabrlchsig en, fo ist auf Gerin mni ! 8 nl : ; eile Ist die Zuwiderhandlung fahrläfsig begangen, so ist auf Gefängnis Ver ordnung ständigkeit des Wuchergerichts begvünden; diefe Vorschrift git ent- bis zu einem Jahre und auf Gesdstrafe bis zu einhumertfausen. Hark Sondergerichte gegen Schleichhande nach vorangegangener polizeilicher Stztaf⸗- n ,,, 8 * , ö. , z ; ; ma. . (. . en der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt d Prei ö tre ö. e ö ei . ö . . rgerich te. Die Ladungsfrist (6 26 der Strafprozeßordnung) beträgt drei ,, . sich& 9 ,, ö beneht, . Untersched. om 27. November Tage. . ob sig dem Täter gehören oder nicht. . ö. ö. ö 3. Auch ist neben der Strafe ein Betrag einzuziehen, er dem durch Auf Grund des Gesetzes über die vereinfachte Form der Im Verfahren vor dem gadget: ist die Verteidigung not⸗ die e alt Handlung 3 8 . ir. Auf die ö Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft vom wendig, wenn der Angeklagte tauß oder stumm ist oder das sechzehnte ziehun finden die Vorschrifttn der s R 8 be 15 der Verordnung II. April 1519 Reichs⸗Gefetzbl. S. 354) wird von ber Reichs⸗ Tbensiahr noch nicht vollendet hat oder wenn ein Verbhrecken den egen Pieigtreiberei von g. Mai Jof (hleichẽ / e seKzl. S. Jö) enk regierung mit Zustimmung des Reichsratz und des von der Gegenstand der Untzrsuchung bildet. ö sprech e Wmwendung ö . ver fassun gehenden Deutschen Natlonalpersammlung ge hlt In anderen Fällen kann der Vorsitzende des Wucherge richts dem Reben der Strafe ist in den Fällen des Abs. 1 anzuordnen, daß gg en onalversammlung gewahlten SBeschaldigten auf In trag oder, ven. Amts wegen einen Verteidiger die Verurteilung auf Kosken des Schuldigen öffenllich bela achen Ausschusses folgendes verordnet: sestellen. Cin Verteidiger fost insbesondere bestellt werden, wenn ist: in den Fällen des Abf. 4 kann dieg angeordnet werden. Die Ärt . Artikel 1. . nach seinem e e Ver degwegen, weil er . er Bekanntmachung wird im ÜUrtelJ beftimmt; bie B

. frei Fuße ft, oder wegen der Schwier gkeit de Scche kann Tuch Furck Anschleg an cker in enn, fte, mm, Leven 23. m ö 1 wimd ein Wuchergericht eigenen Wahrnehmung seiner Rechte nicht 2 erscheint. urteilten erfolgen. 3 . . ee. erhrech⸗ . gegen Den Umfang der Dame a d . bestimnt das Wuchergericht gie ver , e e, er 8 ae wee, ben Sclelchlandel Ham 7. Marr 19ig , nach freiem Ermessen. el en , Sebtemter ii cheeichs Kesetsi. S. Söt) wid ee . ; ü ; ndert, wie folgt: Sell in der Fafum dec Arkkkeis i 3 1 Hel 1. is rk. und Üb werden folgende Vorschtiflen eingestell:

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gegen eri 5 4 a. ö

sekbl. S. 35855 sich Wird ein Handeltreibender vom Wuchergerichte wegen einer

sonstige . iften, welche die cher ĩ n ist. Straftat verurteilt, die seine Unzuverlässigkeil in bezug auf den

öchstpreisen mit Strafe bedrohen ͤ Dies cht andelsbetrieb dartut, so kann ihm das zergericht im Urteil den wehen nach Artikel 11 85 2. 3 bieser gerichls oder ndel mit den im 8 1L bezeichneten Gegenständen untersagen. § 1. Vorläufig kann das Wuchergericht die l nordnung durch eschluß

,,, , d g gn, d, de ee hee e e, dee 8. 6hö n der Faffmwa nde, fn, e. . ,, . . , . nn wenn seit dem Urteil mindestens drei Sache an das Schöffengericht zu bemeisen, wenn sie zwar an sich zur vnate verflossen sind. ;

3 n, der Strafkammer gehört, der Staatgamwalt aber k uständigkeit des Schöffengerichts hätte begründen können.

18. ar, die Entscheidungen . Wuchergerichts findet kein Rechts-, mi . Ueber Beschwerden gegen Entscheidungen des Vorsitzenden ent. scheidet das Wuchergericht endgüßtig.

§ 14.

Ueber Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet na: rn , n , n, d,, , , ,, , ,. ö. 2 ü nur s tra ie Wiederaufnahme zug des Ver ö bringen, die sich zn einer ae, d n. statt, . . . ö en 9. notwendig erscheinen lassen, die Sache im icken Verfa , chobene

or der Staotaanwalt Verfahren wegen einer tat zuprüsen. Die Borschmft des 3 der Strasprozeßort nung blei 1 ,, , , , nr , . ö 6 —⸗ ; 3. ö .

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