Beisitzer: Herwig, Geheimer Bergrat, Braunschweig. J. Stell vertreter: Clausert, Bergrat, stell vertretender Vorsteher der Saljwerkedirektion, Leopolds hall, 2 k Schulze, Bergrat und Bergrevlerbeamter, Weimar.
C. Vertreter der Arbeiter aus den Kreisen der Arbeiter. Reisitzer: Bode, Hermann, Verband der Bergarbeiter Deutsch⸗ landg, Hildesheim, Goschenstr. 24. ; . Stellvertreter: Reddig gu, August, Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Salzungen (Thüringen). 2. Stellvertreter: Undeutsch, Albin, Verband der Bergarbeiter Deutschlan dg. Halle a. S., 2 4244. Beifitzer Meter, Ad., Verband der Bergarbeiter Deutsch⸗ lands, Bernburg (Anhalt), Neue Straße.
. Stellbertreter Böller sen, Fritz, Verband der Bergarbeiter
Deutschlands, Barnken (Hannover). 2. Stellvertreter: Oertel, Paul, Fabrikarbeiter ⸗Verband, Roß leben a. d. Unstrut, Kolonie. . Beisitzer: Schulz. W., Gewerkeverein christlicher Bergarbeiter, Wiedeloh, Kr. Goslar a. Harz. 1. Stellvertreter; In gelm ann, Heinrich, Gewerkverein christ. licher Bergarbeiter, Großalgermissen (Hannover). . Stellvertreter: Ci ah g, Franz, Gewerkverein christlicher Berg; arbeiter, Kirchworbis (Prov. Sachsen). Beisttzer: Rüger, Joh., Fabrikarbeiterverband, Dorndorf Werra), e,, . 1. Stellvertreter: Rammler, Emil, Gewerkverein H.⸗D., Leopoldohall (Anhalt), Salinenstraße. 2. Stellverireter: Voges, Herm., Metallarbeiterverband, Bern⸗ hurg (Anhalt), Leipziger Str. 5.
Für den Fall des 3 s3 (Festsetzung der Beteiligungsziffern) der
Vorschriften zur Durchführung des Kaliwirtschaftsgesetzes kommen von den vorgenannten Beisitzern bezw. deren Stellvertretern von den Arbeitervertretern aus den FKreisen der Arbeiter nur die nachstehend gufgeflihrten Beisitzer bezw. deren Stellbertreter in Betracht; Beisitzer: Bode, ,, Verband der Bergarbeiter Deutsch⸗ lands, Hildesheim, Goschenstr. 24. 1. Stellpertreter: Reddigau, August, Verband der Bergarbeiter Deutschlands. Salzungen (Thüringen). . 2. Stellvertreter: Un deutsch, Albin. Verband der Bergarbeiter DYeutschlan dt, Halle a. S., Harz 42/44. ; Beisitzer: Meier, Ad., Verband der Bergarbelter Deutsch⸗ landtz, Bernburg (Anhaltj, Neue Straße. . Stellpertreter Böllersen, Fritz, Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Barnken (Hannover). . 2. Stellbertreter: Oertel, Paul, Fabrikarbeiter ⸗Verband, Roß⸗
leben a. d. Unstrut, Kolonie.
D. Angestelltenvertreter gemäß 8 380. Abs. 2 der Vorschriften zur K. des Kaliwirtschafts⸗ gesetzes.
Reisitzer: Scholz z Karl, Glektromeister, Gewerkschaft Hel. r
drungen II, Oberheldrungen. ; J. Stellvertreter: Ha afe, Friedrich, Frachtenkalkulator, Deutsches Kalispndikat G. m. b. H,, Berlin SW. 11. Dessauer Straße 28/79. „ Stellvertreter Sänger, Cäsar, Buchhalter, Kaliwerke Stein⸗ förde A. (., Post Wietze. ; z . Beisitzer: Holiapfel, en gen, Springen b. Dorndorf (Rhön). J. Stellvertreter: Bu sse, Ludwig, 3 Neuhof b. Fulda. 2. Stellvertreter: Schmiede cke, Fabritmeister, Alkaliwerke Sig mundshall A.-G., Bockeloh b. Wüůntdorf. Beifttzer: Scheller: Carl, Kaufmann, Kallwerke Aschersleben A.-G., Aschersleben. t 3 Franke, Steiger, Gewerkschaft Ludwig Il, taßfurt. . 2. , . a . Chemische Fahrtk Walbeck, Weferlingen (Prop. Sachsen) Bei ö. er Thiele, Hermann, Betriebsführer, A.-G. Deutscht dalswerke, Abt. Neu⸗Bleicherode, Neustadt, et Großbodungen. Stellvertreter: Vahle n fr Bergwerlegese lschaft Hope m. b. H.,, Hope (Kr. Fallingbostel). ; 2. en,. 9 2 fe w . Kaliwerke Soll stedt, Sollstedt (Grafscha ohenstein). Geschäftsstelle: . 8wW. 11, ö Straße 97.
III. Kaliberufungsstelle.
* 6tzend er: Mülter, Ministerialbtrektor (ygl. TV).
. ,, . Graeßner, Geheimer Ober⸗ reglerungsrat (991. IV und V), 2. i nden ber Vorsitzender: Völkel, , . (vgl. IV. Relfitzer: Dr. Re um ann, Ministerialdirektor, Weimar. J. Ste , ,. 9. il en, , Geheimer Rat, Prãsi⸗ dent des Staatsministeriums, Weimar. 2. ,. . Münel, Minssterialdirektor, Staats⸗ inisterium, Weimar.
Be ff . Graeßner, * Oberregierunggrat und vor⸗ tragender Rat im Reichswirtschaftsministerium, Berlin, Doro⸗ theenstr. 22. .
1. ,,, Mo st, Bergrat, Bergrevierbeamter, Hannober.
Stellvertreter:; B ornhard t, Geheimer Oherhergrat und vor tragender Rat im re n Min fterium für Handel und Ge⸗ werbe, Berlin W. 9, Leipziger Str. 2.
B ,,, Richert, Bergrat, Bergrevterbeamter, Goslar, Ebertstr. 1.
. ö Grnst, Bergrat, Bergrevierbeamter, Halber⸗
tadt. 2. . Reinicke, Bergrat, Bergrevierbeamter, Naum=
burg a. S. Beis 3 er: ; Profe 6 96 6. 6. 6 Bergrat, Tandesgeologe, Ber 4, In enstr. ⸗
1 . . Grupe, Bezirksgeologe, Berlin · Wilmert⸗ dorf, Gieselerstr. 2.
3 n ,, Harbort, Professor an der geologlschen JTandetanftalt, Berlin N. 4. Inval denstr. 44
Betsitzer: Boden, Wirklicher Geheimer Rat, Mitglied des Reichtrats, Berlin W. 9, Vohstr. I8.
1. Stellvertreter: V slkel ,. Oberbergrat. und vor tragender Rat im Preufischen Ministerium für Handel und Ge werbe, Berlin W. H, Leipziger Str. 2.
2. Stellberkteler: Schünemann, Oberbergrat, Clausthal.
Oberbergamt. . Beisißzer! Karau, Bergassessor g. D., Geschäftsführer des 1 der deutschen Kalllnteressenten, Berlin SW. 11,
Anhaltstr. 7. J. Stellvertreter: Klose, Bergrat, Bergrebierbeamter, Schmal
kalden. 2. Stellvertreter: Dutziynski, Oberbergrat, Halle a. Saale,
Oberbergamt. Ge arm ins,: Berlin 8W. 11, Dessauer Str. 28/29 III.
IV. Kalilohnprüfungẽstelle zweiter Justanz. ˖ Vorsitzender: Müller, Ministerialdirektor gh 117. J. stellvertretender Vorsitzender; Graeßner, Geheimer Ober⸗
reglerungsrat (oygl. Iil und V). 2. stellvertretender Pol ktzer ber: Völkel, Oberbergrat (o9gl. II.
A. Vertreter der , d, , , ö ei Middeldorf, Bergrat, Leopoldshall ˖ Staßfurt. . h i n een Ru dolp h Bergwerkeodirektor, A. ⸗G. .
Bi ode. 2. , . Herold, Bergrat, Deutsche Keliwerke, Bern .
terode (UIntereichsfeld).
*
Betisitzer: Schweis gut, Generaldirektor, Halle a. Saale, . ; . 3. * Stellvertreter: ath ke Generaldirektor. Gewerkschaft ö e. 9 ö. d. Werra. Berass ; ich Stellvertreter Lieseg ang ergassessor. Gewerkschaft
9 mi, rr, r, , d. Lie. 9. e er: Hoffmeister, Bergwerksdirektor, Vogelbeck b. ; , . Kr Einbeck. ; Stellvertreter: Riegel, Direktor, Kaliwerke Aschersleben A. G.,
Aschersleben. i
2. Stellvertreter Simon, Direktor, Helmstedt, Gewerkschaft
Burbach, Beendorf (Kr. Helmstedt).
B. Vertreter der im Kalibergbau und ⸗fabrikations⸗ betriebe beschäftigten Arbeiter. Beisitzer: Zorn, Emil, Sondershausen, Planplatz 5. 1. Stellvertreter: We ih, Georg. Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Obersuhl (Er. Rothenburg). 2. Stellvertreter Schuhmann, Franz, Verband der Berg⸗ arbeiter Veutschlands, Ummendorf. Beisißer: Löffler, Th., Metallarbeiter⸗Verband, Wolfers— ausen b. Heringen. I. Stellvertreter: Bleckm ann, Albert, Salzdetfurth, Kr. Marienburg (Hannover). 3. , Becker, Wilhelm, Maschinist, Ober⸗Heldrungen, ablgasse 6. Beisttzer? See, Richard, Fabrikarbeiter Verband, Wolkramt— hausen (Thüringen). 1. Stellvertreter: Hühne, Bernhard, Gewerkverein H. D., Giersleben b. Bernburg (Anhalt). 2. Stellverteter: Krug, Willi, Fabrikarbeiter⸗Verband, Oldisleben, S.⸗M., Pfingstweg 23.
S. Angestellten vertreter gemäß 5 33 der Vor⸗ schriften zur Durchführung des Kaliwirtschafts— gesetzes. Beisitzer: Fischer, Paul, Kaufmann, Deutsches Kalisyndikat G. in. b. S., Berlin 8W. 11, Dessauerstr. 28 / 29. 1. Stellvertreter: Ten zer, Carl, Kaufmann, Deutsches Kalt- syndikat G. m. b. H., Berlin 38W. 11, Dessauerstr. 28.29. 2. Stellvertreter: Pt ä der, Paul, Kaufmann, Deutsches Kali⸗ spndikat G. in. b. H., Berlin 8 W. 11, Dessauerstr. 26 / 20. Betsitzer: Biener, Maschinensteiger, Beendorf b. Helmstedt, Papenweg z. 1. Stellvertreter: Wil haus, August, Betriebsführer, Kallwerk , von Sachsen A.-G., ietlas b. Dorndorf (Feldabahn). 2. Stellvertreter: Reppig, Gustav, Buchhalter, Hope bei Schwarmstedt. Beisitzer: Neumann, Steiger, Gewerkschaft Großherzog Wilhelm Ernst, Oldtsleben.
2 X
— — — — —
schteferbauende Gewerkschaft, ECislehen. 2. Stellvertreter: Fack, Steiger, Heimboldshausen a. d. Werra. Geschäftsstelle: Berlin SW. 11, Dessauerstr. 28/29 III. V. Lan dwirtschaftlich⸗technische Kalistelle. Vorsitzender: (vgl. III und IV). ; Stell vertretender Vorsitzender: Dr. Au gu stin, Referent im Reichs- wirtschaftsministerium. ;
A. Praktische Landwirte. Beisitzer: Vibrans, Carl, Oekonomlerat, Rittergutsbesitzer, Calvörde i. Braunschweig. Stellvertreter: Riemers 5 midt, Kommerzienrat, Gutebesitzer,
Pasing i. Bayern. B . 9 ö. r: Wet ln böck, Luitpold, Dekonomierat, Stadtsteinach
1. Bayern.
n,, Roßdeutscher, DOekonomlerat, Gr. Wierau Schlesien.
Beis 6 Dr. Andrä, Geheimer Ockonomierat, Ritterguts⸗ besißer, Dres den⸗A., Wienerplatz 1 11. .
,, Saenger, Ockonomierat, Gutsbesitzer, Diersheim 1. Baden.
Beisitzer; Dietrich, Geheimer Justizrat, Rittergutsbesitzer, Metzelthin b. Templin. ;
Stellvertreter: G i e, Verbandsdirektor, Gutsbesitzer, Braunschweig. .
Beifitzer: Freiherr von Kertering jur Borg, Ritter⸗ gutsbesitzer, Rinkerode i. Westfalen.
Stellperticter: Frelherr von Loe, Rittergutsbesttzer, Burg Bergertz= hausen b. Blatzhelm.
B. Landwirtschaftlicher Hochschullehrer. Beisitzer:; Professor Dr. Remy, Geheimer Regierungsrat, Bonn, Katzenburgweg 6. Stellvertreter: Prof. 3. Dr. Mitscherlich, Königsberg i. Pr. Tragh. Külrchenstr. 74. t
G0. Vorsteher einer landwirtschaftlichen Versuchs station.
Beisttzer: Professor Dr. Haselßh off, Harleshausen b. Casel. Euctl.⸗ reter: , Dr. Neubauer, Bonn, Weberstr. 59a.
PD. Vertreter des Deutschen Kalisyndikats. Beisitzer: Forthmann, Generaldirektor. Deutsches Kali⸗ syndtkat G. m. b. G., Berlin 8H W. 11, Dessauer St. 28/39. Stellvertreter: Seide, Prokurist, Deutsches Kalisyndikat G. m. b. H, Berlin 8W. 11, Dessauer Straße a8 29, Beifttßᷣer: Dr. Felber, irektor, Deutsches Kalisyndikat G. m. b. 86. Berlin 8 W. 11, Dessauer Straß 28/29. Stellvertreter: Dr. Sm atakie s, Prokurist. Veutsches Kalisyndikat G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Bessauer Straße 28/29. Beifitzer: Lterke, Oekonomierat, Prokurist, Deutsches Kali⸗ syndikat G. 5 v3; . 6. 9 Xi . Stellvertreter: Dr. Jerwitz, Protur eutsches Kalisyn G. m. b. H, Berlin 8w. il, Dessauer Straße 28 / 29.
F. Vertreter des Kalihandels. Beisitzer-; Güldenpfenni ge Alfred, Stadtrat, Inhaber der
Firma H. Güldenpfennig, Staßfurt. . . telddertreter: Hana ck, Geschäftsführer der Düngerhandel G. m. 4 . Berih 8W. 11, Dessauer Straße 39/40.
F. Vertreter der Arbeiter. Beisitzer: Balke, August, Nordhausen, Grimmelallee 31.
Stell ver . S . eger, Johann, Abgeordneter, Essen ⸗ Ruhr, ge, Kr br Berlin SW. 11, Dessauer Straße 26129 III. Berlin, den 28. November 1919. Der Vorsitzende des Reichs kalirats. Richter.
Betanntmachung
über die Verladung minderwertiger Brennstosfe im mr sn der lar nn, , n neren fme il für die Stein⸗ kohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid.
Auf Grund der Sz 1, 2, 6 der Verordnung det Bundes⸗ rats ö Regelung des Verlehrs mit Kohle vom 24. Februar
Kohlenverteilung vom 2. Februgr 1917 (RGBl. S. 167 und
kanzlers über die Bestellung eines Reichslommissars für die 5 wird fur den Bezirk der Amtlichen Verteilungastelle für
die Steinkohlengruben des Aachener Rey falg end g bestimmt: . ö. . Unter minderwertigen Brennstoffen im Sinne di kannt⸗ machung sind zu verstehen feste Abfallprodukte jeglicher gie. . irgendwelche, wenn auch geringe Mengen brennbarer Suhstanzen enf= halten. Es fallen darunter Schlammkohle, Mittelprodutte, Wasch. r gegen cer, i fe ner n n . eren ien. gasche oder son tige ähnliche Produkte, gleichpi ö . 9 rodukte, gleichviel, welche Bezeick 2. Minderwertige Brennstoffe dürfen, sowohl auf de . Il auch auf dem , nur mit . , n . i, , . , des Aachener Reviers, Kohlscheid, versandt werden, gleichgü sie . finden sollen. ,, „Die Anträge sind der Amtlichen Vertell einzureichen und müssen folgende Angaben k , Name des Antragstellers,
1. Stellvertreter: Richter, Fahrsteiger, Mansfeldsche Kupfer⸗
Graeßner, Geheimer Oberregierungsrat
1917 und der 85 JL und 7 der Bekanntmachung des RNeichs⸗
Name des Liefe ers,
Narne des Empfaͤngers
kö A‚rt des Brennstoffes (Bezeichnung im Fracht⸗
rtefe),
Beförderungsweg (ob Eisenbahn oder
, n,. g . P
zeitraum, innerhalb dessen die Lieferung erfolgen soll. E Bei Bahnversand sind die erteilten , . bei Auf⸗ lieferung der Frachtbriefe der Versandgůterabfertigung vorzulegen.
5. K gegen diese Bekann machung ⸗ werden nach
ä . ekanntmachung vom 28. Februar 1917 (F. G. BI. S. 183)
6. Diese Bekanntmach tritt mit ĩ ĩ uihnez inne el en ge nutt den Rage hret Veraffent. Berlin, den 1. Dezember 1919. Der ö ö. die Kohlenverteilung. utz.
In Anbetracht der Steigerung der Herstellun . Zengralblatts für das Cuffhch an 6 Birkung vom 1. Januar 1920 der Ja hres bez ugspreis für dieses Blatt von 12 S6 auf 24 6 und für den Verkauf , ern der Bogenpreis von 30 8 auf 50 3 rhöht.
Die von heute ab zur Ausgabe gelungenden Num Ws / 229 des Reichs⸗Gesetzb latts k . ö
Nummer 228 unter
Nr. 7148 eine Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preistreiberei . en
NV. November 1919, unter
Nr. 7149 eine Verordnung zur Ausführung der Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preittreibe (Wuchergerichte), vom V. in 1919, ö ö
Vorlegungsfristen, vom 26. November 1919 und unter
Nr; 7151 eine Bekanntmachung der Gegenstände, die als lebenswichtig im Sinne der verschärften Strafbestimmungen für verbotene Ausfuhr anzusehen sind, vom N. November 1919,
Nummer 229 unier
gu Nr. . .. ,, ᷣ 7 Gewährung von ulagen zu Verletztententen aus der Unfallver N. i . ö . n ; t ö r. 7153 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bundesrats verordnungen über die dier dr des en, mit Web⸗, Wirt⸗ und Strickwaren vom 10. Juni (23. Dezember b n n, bl. S. , , . Befugnisse der 2 ekleidungsstelle vom 22. März 1I7 (Reichs⸗ —; S. 2657), vom 27. November 1918. k Berlin, den 29. November 1919.
Postzeitungs amt. Krü er.
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungs⸗ und Baurat Eg gert aus Schleswig zum Geheimen Baurat und
nannt. .
Der in die Oberpfarrstelle in Schlieben berufene Ober⸗ pfarrer Hosch, bisher in Jessen, ist zum Superintendenten er⸗ nannt worden.
Erlaß der Preußischen Staatsregierung,
betreffend Anwendung des vereinfachten Enk—
eignungs verfahrens bei der Ausführung der Er⸗
weiterungsanlagen der Georgsmarienhütte in Osnabrück.
Vom 7. November 1919.
Auf Grund des 5 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtetz Enteignung verfahren zur Beschaffung von Arbeittg⸗ gelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 Gol ef m rnk S. 158) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 657), vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144/45) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vor—⸗ schriften ber Verordnung bei der Ausfülhrung der durch den Georgs Marien⸗Bergwerks⸗ und Hüttenverein in Osnabrück
eplanten Erweiterungsanlagen der Georgs marienhütte hin⸗ e n, derjenigen Grundstücke Anwendung findet, für die dem
er Preußischen Staatgregierung ergangenen Erlaß vom 2B. Oktober 1919 verliehen worden ist. .
Berlin, den 7. November 1919. Die , Staatsregierung.
irsch. Fischb eck. raun. Haenisch. Südekum. 8 ö am Zehn hoff. Oeser. , Erlaß,
betreffend die Uebernahme des Betriebes der Nor.
brabant-Deutschen Eisenbahngesellschaft in Rotte
dam durch die Gesellschaft für den Betrieb von Nieder— ländischen Staatseisenbahnen in Utrecht.
Nachdem die Nordbrabant⸗Deutsche Eisenbahngesellschaft in Rotterdam beschlossen hat, den Betrieb der ihr preußischer⸗
seits unter dem 14. Januar 1872 konzessionierten Eisenbahn
am 3. Februar 1919 abgehaltenen C , . 1. und 2. Hypothek zu Lasten der Gesellschaft, sowie von enjenigen, die im Namen der erwähnten Jertifikatbesitzer zu handeln
Nr. 7159 eine Verorbnung über nie Versährungs⸗ und 7
vortragenden Rat im Ministerium ber öffentlichen Arbeiten er⸗
enannten Vereine das Enteignungsrecht durch den namen SGebieie gelegene Bahnstre
von der preußisch⸗holländischen Grenze bei Gennep über Goch und Tanten nach Wesel nach Maßgabe des anliegenden Vertrages vom 12. März 1919 auf die Gesellschaft für den Betrieb von Niederländischen Staatseisenbahnen in Utrecht zu Übertragen, erteilen wir zu diesem Vertrage die staatliche Genehmigung unter dem ausdrücklichen Vorbehalte aller dem Preußischen Staate bezüglich der k von der preußisch⸗ holländischen Grenze bis Wesel nach den gesetzlichen und kon⸗ jessionsmäßigen Bestimmungen zuftehenden Rechte und Be⸗
jugnisse. Zugleich ermächtigen wir den Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten, Abänderungen des Vertrages selbständig zu genehmigen, soweit durch die Aenderungen das konzesstons⸗ mäßige Verhältnis zwischen der Staatsaufsichts behörde einer⸗ seits und der Bahneigentümerin und der Betriebsübernehmerin andererseits nicht berührt wird. Bei der Genehmigung einer Aenderung ist jedesmal zum Ausdruck zu bringen, daß sie auf
Grund der Ermächtigung der Preußischen Staatsregierung erteilt wird.
Dieser Erlaß ist nach den Vorschriften des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzlamml. Seite 357) zu veröffentlichen.
Berlin, den 10. September 19189.
Die Preußische Staatsregierung. Hirsch, Dr. Südekum, Heine, Reinhardt, Oeser, Stegerw alb.
Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländi“ schen Staatzeisenbabnen in Am sterdam, die für den gegen“ wärtigen Verirag Wohnsitz in ihrem Verwal tungsgebäude in Utrecht wählt, in diesem Vertrage weiterhin durch S. S. bezeichnet, ver⸗ treten durch ihre Direktion, handelnd kraft eines Beschlusses der am 223. Februar 1919 zu Amsterdam abgehaltenen außerordentlichen Ge⸗ neraldersammlung ihrer Aktionäre und die Nordbrabant⸗Deutsche
Eisenhahngefeltschaft in Rotterdam, in diesem Vertrage
weiterhin an „N. B. D. S. bezeichnet, vertreten durch ihre Di= rektton, handelnd kraft eines Beschlusses der am 3. Februar 1919 zu Rotterdam abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung ihrer Aktionäre und zum Eingehen des ,, . Vertrages von der
eneralversammlung ihrer Zerti⸗
befugt find, ermächtigt, sind unter Vorbehalt der Genehmigung des Herrn Ministers von Waterstaat und der Preußischen Regierung folgendes übereingekommen:
Artikel 1.
1) N. B. D. S. überträgt der S. S. den Betrieb ihrer Eisen⸗ bahn linie von Boxtel über Gennep und Goch nach Wesel, in diesem Vertrage weiterhin bezeichnet durch Bahn“,
2) S. S. übernimmt den Betrieb der Bahn mit ihrem eigenen Personal und Material. I) N. B. D. S. stellt S. S. zu diesem Zwecke die Bahn jur reien ee gn g
4) Unter Bahn sind in diesem Vertrage mit inbegriffen alle derselhen gehörigen Bauten, insoweit sie gemäß Art. 2 des am 21. Januar 1896 jwischen S. S. und dem Staate abgeschlossenen und durch Gesetz vom 22. Juli 1899 (S. 134) ratifizierten Vertrages unter die , . der zu der Eisenbahn aer gen Bauten fallen neßff allen andern unbeweglichen Eigentümern der N. B. D. S.
Artikel 2.
1) S. S. verbindet sich: 2. zur Erfüllung der r n fn betreffend den Betrieb, welche für N. B. D. S. während der Dauer dieses Ver⸗ trags aus gesetzlichen Bestimmungen, . Be⸗ willigungen oder aus sonstigen von N. B. D. S. mit Dritten abgeschlossenen Verträgen herrühren; p. N. B. D. S. gegen die Nichterfüllung der unter a ge⸗ meinten Verpflichtungen zu sichern. . . 2) N. B. D. S. verbindet sih dazu mitzuwirken, daß S S. in asse Rechte der N. B. D. S., betreffend den Betrieb der Bahn,
emntrete. Artikel 3.
Alle Veränderungen, Verbesserungen, Erweiterungen oder neue Anlagen, welche von S. S. 44 erachtet oder infolge Konze ssionen oder gesetzlicher Bestimmungen auferlegt werden, sowie außergewhn⸗ liche Wiederherstellungen wegen Überschwemmung, Krieg, Aufruhr poder irgendwelcher höheren Gewalt, werden nach erhaltener Ge⸗ nehmigung des Herrn Ministers von Waterstagt, auf der Bahn von S. S. für Rechnung der N. B. D. S. ausgeführt und werden er— achtet als zur Bahn zu gehören.
Artikel 4.
1) N. B. D. S. Überträgt der S. S. mit dem Tage des In krafttretens des gegenwärtigen Vertrags das Eigentumsrecht — welche Rbertragung S. S. Übernimmt — auf alle alsdann der N. B. D. S. ger örenden Gegenstände, welche zu denjenigen gehören, die infolge Art. 11 des Vertrags vom 21. Januar 1896, ratifiziert durch Gesetz vom 22. Juli 1590 (S. 134), behufs des Betriebes einer Staats⸗
ejifenbahn von S. S. angeschafft werden müssen, sämtlich nach darüber
anzufertigenden Inventarienurkunden, zu einer dem Anschaff unge wert entfprechenden Kaufsumme, vermindert, sofern es die Fahrbetriebs⸗ nit fel betrifft, um Ii b für , wi dee fin ein f , perstrichen ist. Insosern der Anschaffungswert nicht nachweislich sein sollte, wird dieser von drei in gemeinschaftlichem Einvernehmen und nach erhaltener Genehmigung des Herrn Ministers von Waterstaat anzuweisenden Sachverständigen taxationgweise festgestellt werden.
2) Die Kaufsumme der im vorigen Absatz gemeinten Gegenstände mit Ausnahme der für die übertragenen Magazingüter, die innerhalb bret Monaten nach der Inkrasttreiung dieses Vertrages zu zahlen ist,
? 29 S. S. sichert N. B. D. S. hinsichtlich der Nichterfüllung dieser
Verträge und Vereinbarungen.
ö . 532 r , a. k— daß S. S. in
alle gus diesen Verträgen und Vereinbarungen ahrenden
der At. B. D. S. eintrete. . z , rtikel tz.
I Mit dem Betriebe der Bahn 3 alle Nutzen und Lasten dieses Betriebes sowie alle Nutzen der N. B. D. S., welche die nicht von der S. S. übernommenen Aktiva darbieten werden, jedoch mit Ausnahme der im Artikel 10 gemeinten Vergütung, auf S. S. über. S. S. übernimmt ferner alle Lasten der N. B. D. S. über die Jahre, über welche die im Artikel 10 gemeinte Vergütung genossen wird.
; 2) Unter Nutzen“ und „Lasten“ sind in diesem Artikel alle dte⸗ jenigen zu verstehen, welche zum Gewinn⸗ und Verlustkonto gehören, in dem Sinne, daß unter dig Lasten: .
a. mit einbegriffen sind: was den Dienft der Anleihen be— trifft, ausschließlich die Zinsen, welche den Besitzern der Zertifikate erster Hypothek zu zahlen sind, unter die auch weitere, mit Genehmigung der S. S. auszustellende und durch erste Hypothek auf der Bahn gesicherte Schuld verschreibungen zu rechnen sind,
b. weder die im Art. 3 . Kosten außergewöhnlicher Wiederherstellungen noch Beiträge zu dem Erneuerungsfonds der N. B. D. S. zu rechnen sind.
; Artikel 7.
S. S. verbindet sich, die zur Auszahlung der Zinsen der Zertifi⸗ kate erster Hypothek der N. B. D. S. erforderlichen Beträge 5 36 dazu angegebenen Kassen. oder Bankgeschäften zur Verfügung der Berechtigten zu stellen.
Artikel 8.
Die Perluste wegen Unfälle, insoweit diese nach dem Tage des Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrages stattgefunden haben, sind unter die von S. S. übernommenen Betriebslasten zu rechnen. Sich späterhin darbietende Lasten wegen vor dem Tage des Inkrasttretens dieses Vertrages vorgekommener Unfälle gehören nicht dazu.
Artikel 9.
1) Die Beträge, welche N. B. D. S. gemäß Art. 3 für Bauten und außergewöhnliche Wiederherstellungen schuldig ist, sind — unbe⸗ schadet der Bestimmungen am Schlusse des 2. Absatzes des Art. 4 — jedesmal, sobald der Gesamtbetrag höchstens 300 006 fl. beträgt, von N. B. D. S. der S. S. zu erslatten von dem Ertrag der von N. B. D. S. mit Genehmigung der S. S. auszugebenden Schuld— verschreihungen, welche durch erste Hypothek auf der Bahn gesichert sind. Erwünschtenfalls ist N. B. B. S. aber dazu berechtigt, die kin außergewöhnlicher Wiederherstellungen schuldigen Beträge zu Lasten ihres Grneuerungsfonds zu entrichten.
2) Die Zustimmung der Zertifikatbesitzer erster oder zweiter Hypothek oder derjenigen, die fuͤr sie zu handeln berechtigt sind, zu den Ausgaben der im vorigen Abfatze gemeinten Schuldverschreibungen 1 dem darin umschriebenen Zweck und zu den dadurch eventuell er⸗ orderten Steigerungen des Höchstbetrages der ersten Hypothekenanleihe über 12 000 000 f, ist vor dem Abschlusse des gegenwärtigen Ver⸗ trages erhalten worden.
3) N. B. D. S. verbindet sich, ihrer Hypothekenschuld ohne vorher⸗
.
—
wird der N. B. D. S. beim Ablauf des gegenwärtigen Vertrages von
S. S. gejahlt werden, eintretendenfalls nach Abzug det der S. S. infolge Art. 3 von N. B. D. S. zu zahlenden und noch nicht gemäß Art. O entrichteten Betrages. ;
3) S. S. verbindet sich beim Ablauf dieses Vertrages in den im Art. I7, erster Absatz und zweiter Ablatz unter a und é, ge⸗ meinten Fällen der N. B. D. S. das Eigentumsrecht auf die seinerzeit für den Betrieb der Bahn von N. B. B. S. auch nach der Meinung des Herrn Ministers von . erforderlichen und im ersten Aosag dieses Artikels gemeinten 1 t Uebertragung N. B. D. S. schon jetzt im voraug übernimmt.
4) S. S. verbindet sich, falls ausschließlich die auß deutschem strecke verftaatlicht oder verkauft werden sollte, der N. B. D. S. das Eigentumsrecht auf die seinerzeit für den Betrleb dieser Strecke erforderlichen und im ersten Absatz dieses Artikels gemetnten Gegenstände, insofern N. B. D. S. . Lieferung derselben nach Art. 9 der Konzession i sein sollte tragen, welche Uebertragung N. B. D. S. schon jes im voraus übernimmt.
egenstände zu übertragen, welche
1
te, zu über⸗
5) N. B. D. S. wird für die ihr infolge der 6, en
der dritten und vierten Abfätze dieses Artikels zu übertragen Gegenstände als Kaufsumme die Beträge schuldig sein, für die sie am Tage, an dem der gegenwärtige Vertrag erlischt oder in dem
im . 4 erwähnten Fall, am Tage, an dem das Eigentumsrecht
der R. B. D. S. auf die auf deutschem Gebiete gelegene Bahnstrecke aushört, in den Büchern der S. S. vorkommen. Artikel 8. I Was die von N. B D. S. von Dritten gemieteten Fahr⸗ betriebsmittel betrifft, tritt S. S. für die Dauer dieses Verirages,
hinsichtlich der deswegen abgeschlossenen Verträge und getroffenen finanziellen Vereinbarungen, welche von Parteien als bekannt voraus⸗
t tej i werden, an die Sielle der N. B. D. S.
gehende Ermächtigung der S. S. keinerlei Ausdehnung zu geben.
Artikel 10.
1) S. S. bezahlt der N. B. D. S.:
2. eine jährliche Vergütung von 25 000 fl.; .
b. falls in irgendwelchem Gesellschaftsjahr der im Art. 2 des zwischen S. S. und der Holländischen Cisenbahn⸗Gesellschaft — weiterhin durch H. S. M.“ bezeichnet — jur Gründung einer Interessengemeinschaft am 25. November 1916 ge troffenen Uebereinkommens, das von beiden Parteien als bekannt vorausgesetzt wird, erwähnte gemeinschaftliche Rein⸗ ertrag 2 500 000 fl. übersteigt, wird der Betrag der unter a genannten Vergütung mit ein Prozent dieser Uehersteigung erhöht werden.
2) N. B. D. S. verbindet sich von den infolge des vorigen Absatzes unter a erhaltenen Beträgen alljähtlich fl. 16 000. — in ihren Er⸗ neuerungsfonds einzuzahlen und diese Gelder im Einvernehmen mit S. S. zinstragend anzulegen. N. B. D. S; ist nicht berechtigt — autz= genommen zu dem am Schlusse des ersten Absatzes des Art. 9 er⸗ wähnten Zweck, sowie behufs des noch in den deutschen Pensionsfonds einzuzahlenden Stammkapital sg — ohne Ermächtigung der S. S. in irgendwelcher Weise über die in ihrem Besitze befindlichen Aktiva zu verfügen oder dieselben zu belasten. Eintretendenfalls werden Ab— schreibungen auf die Bahn und quf sonstige Gegenstände, die Eigen⸗ tum der N.. D. S. bleiben, nicht zu Lasten der S. S. kommen, ondern von N. B. D. S. zu Lasten ihres Erneuerungs fonds bezw. zu 'asten ihrer Reserven gebracht werden.
Artikel 11.
Dem Personal der N. B. D. S. wird die Gelegenheit geboten, beim Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages unter den Bedingungen des Neglement Diensilvonwaarden 1919 S. S. / H. S. M.“ in den Dienst der S. S. und H. S. M. Üüberzutreten, in dem Sinne, daß ein jeder entweder die Stelle behält, die er unmittelbar por dem Ueber— ang in den Dienst der S. S. und H. S. M. bei der N. B. D. S. be⸗ leidete mit einer für dieselbe in dem genannten Reglement festzu⸗ legenden Regelung der Besoldung und der periodischen Erhöhungen zur Erreichung des damit verbundenen Höchsibetrages, oder in eine Stelle versetzt wird, welche, was die Regelung der Besoldung und der periodischen Erhöhung anlangt, ersterer Stelle nach dem vor⸗ erwähnten Reglement entspricht. .
Artikel 12.
S. S. ist befugt alle Tarife, Frachtverträge usw. und Fahrpläne ohne N. B. D. S. zu Rate zu ziehen, festzufte len. J Artikel lz.
Für die Dauer des gegenwaͤrtigen Vertrages ermächtigt N. B. D. S. die S. S. hinsichtlich des Betriebes der Bahn in ihrem Namen Ver⸗ einbarungen zu treffen.
Artikel 14.
S. S. ist verpflichtet, mit Rücksicht auf die Unterhaltung in autem Zustande abzuliesern: A- beim Ablauf des gegenwartigen Vertrages: 2. die Bahn, . p. die Ge e welche dann infolge des Art. 4 Abs. 3 der N. B. H) „in Eigentum übertragen werden; B. wenn allein die auf deutschem Gebiete gelegene Bahnstrecke verstaatlicht oder verkauft wird: ; a. genannte Bahnstrecke, p. die , . welche dann infolge Art. 0 Abs. 4 der N. B. D. S. in Eigentum übertragen verden.
I) Aus dem gegenwärtigen Vertrage entstehenbe Streitigkeiten werden der Entscheidung dreler in gemeinschastlichem Ginvernehmen oder im Falle der Nichteinigung gemäß Zpilprozeßordnung zu ernennenden Schiedsrichter unterworfen.
. 2) Sle sollen als biedere Männer nach Billigkeit enischeiden.
— Artikel 16.
ö Der gegenwärtige Vertrag tritt mit einem in gemeinschaftlichem Einvernehmen näher zu bestimmenden Tage, innerhalb dtei Monaten nachdem die Genehmigung des Herrn Mintsters von Waterstaat sowie die der preußischen Regierung erhalten sein wird, in Kraft.
Artikel 17.
1) Der gegenwärtige Vertrag kann nicht gekündigt und nur in ö anch ii fen Einvernehmen aufgehoben, geändert oder erganzt
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9 7e, K /// //
Art. 624 der niederländischen
werden, alles vorbehaltlich der Genehmigung des Herrn Minister: von Waterstaat. 1 ö 6 2) Der gegenwärtige Vertrag erlischt von Rechts wegen, wenn und sobald . a. die niederländische Strecke der Bahn von dem niederländi⸗ schen Staate verstaatlicht wird oder die Konzession für diese Strecke endigt; b. N. B. D. S. in Konkurs — oder des Betrieb der Bahn verlustig erklärt wird; ; . S. S. infolge des von ihr mit dem niederländischen Staal über den Betrieb der Staatseisenbahnen getroffenen oder
zu treffenden Uebereinkommens mit dem Betriebe dieser'
Eisenbahnen aufhört, es sei denn, daß, den Bestimmungen dieses Uebereinkommens gemäß, der Staat zur Verstaat— lichung schreitet oder S. S. ihrer Rechte, betreffend den Betrieb der Staatseisenbahnen verlustig erklärt wird und der Staat sodann erklärt, hinsichtlich des gegenwärtigen Vertrages an die Stelle der S. S. zu treten, vorausgesetzt, daß zwischen Parteien vereinbart worden ist, daß der Staat dazu berechtigt sei, in diesen Fällen an die Stelle der S. S. zu treten. 5) Der gegenwärtige Vertrag wird nachgeprüft werden:
a. nenn ausschließlich die auf deutschem Gebiete gelegene Bahnstrecke berstaatlicht oder infolge Art. J der bezüglichen Konzession verkauft, oder wenn diese Konzession widerrufen werden sollte; ö.
b. wenn das Aktienkapital der S. S. und (oder) der H. S. M. eus gedehnt werden sollte; ;
o. wenn das im Art. 10 Abf. 1 gemeinte Uebereinkommen zwischen S. S. und H. S. M. aus anderem Grunde er⸗ lischt als wegen Verstaatlichung oder Verfallenerklärung der S. S. .
ö. Die im dritten Absatze dieses Artikels erwähnte Nachprüfung soll erfolgen unter Aufrechterhalung der Prinzipien, welche dem gegenwärtigen Vertrage zugrunde liegen; diese Prinzipten sollen dabei nach den geänderten Verhältnissen Ainwendung finden. Bei Strestig⸗ keiten über dieses und (oder) jenes“ findet Art. 15 Anwendung. Artikel 18. ie Kosten des gegenwärtigen Vertrages fallen der zur Last. ; In doppelter Ausfertigung aufgestellt und gezeichnet in Utrecht, den I. Maͤrz 1919. y . Die Nord⸗Brabant⸗Deutsche Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die Direktion, (gez. van Kretschmar. Der Sekretär, (gez.) L. G. Wolf. Genehmigt. d Gravenhage, 7. April 1919. Der Minister von Waterstaat. Unterschrift. Kön ig.
8
Die Gesellschaft für den Betrieb von Niederländ. Staatseisenbahnen. Die Direktion, gez) von Kreischmar. Der Sekretär, (gez.) Beyen.
Die Richtigkeit dieser aus 8 losen Blättern bestehenden Ueber— setzung mit der von der Direttion der Nordbrabart⸗Deutschen Eifen⸗ bahn Ggellschaft vorgelegten, in holländischer Sprache versaßten und aus 8 Seiten bestehenden Urschrift des Vertrages wird amtlich be— scheinigt. . Venlo, den 13. April 1919. . Deutsches Vizekonsulat. (L. J.) (gez. Riddez, Deutscher Vizekonsul.
Ju st izministerium.
Dem Amtsgerichtsrat Pescatore in Arnsberg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.
Verfetzt sind: der Landrichter Hübner in Braunsbherg nach Brieg, die Amtsrichter: ODeking in Elberfeld nach Düssel⸗ dorf, Dr. Friderichs in Düsseldorf nach Elberfeld, Br. Zimmermann in Saarlouis näch Essen und Schreiber in Gelsenkirchen nach Siegen.
Zu Staatsanwälten sind ernannt: die Gerichtsassessoren Schülke in Neisss, Dörmann und Freiherr Roeder von Diersburg in Essen.
Zu Notaren sind ernannt: der Rechtsanwalt Justizrat Alexander Jansen in Berlin mit Anweisung des Amtsfitzes in demjenigen Teil der Stadt Berlin, der zum Bezirk des Amis⸗ gerichts Berlin⸗Mitte gehört, die Rechtzanwälte Georg Jaeckel
in Haynau, Emil Kochm ann in Schwientochlowitz Amtsgerichts⸗
bezirk Königshütte i. O. Schl.). Heinrich Vildheut in Lünen, Paul Hill in Eddelat, Willy Ewers in Sonderburg, Wil helm Kröhnert in Darkehmen, Anton Pfeiffer in Sensburg, Max Keil in Deltzsch, Siegfried Bergmann in Rawitsch, Gottfried Dörfer in Köslin, Dr. Erwin Pillmow in Lauen⸗ ö. i. Pomm. und der Gerichtzassessor Heinrich Teusch in Nörg.
In der Liste der Rechtsanwälte gelöscht sind die Rechts⸗ anwälte: Rischmüller bei dem Landgericht in Kiel, Royer bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Trier, Instizrat Maschke bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Konitz, Derichs bei dem Amtsgericht in Bad Ems und Ewert bei dem Amtsgericht in Wongrewitz. ö
Mit der Läschung des Justlzrats Maschke in der Rechts— anwaltsliste ist auch sein Amt als Notar erloschen. ;
In die Liste der Rechtsanwälte eingetragen sind die Rechtsanwälte: Dr. Siegfried Moses aus Marlen⸗ werder bei dem Kammergericht, Dr. Berns aus Warburg bei dem Landgericht J in Berlin, Dr. Otto Hecht aus Metz bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., von Rehbinder aus Königsberg i. Pr. bei dem Amtagericht Berlin, Mitte und dem Landgericht L in Berlin, Dr. Stisser aus Nienburg bei dem Amtggericht und dem Landgericht in Hannover, Royer aus Trier bei dem Amtz⸗ gericht und dem Landgericht in Saarbrücken, Huchzer⸗ meyer aus y'. bei dem Amtsgericht und dem Land⸗
ericht in Bielefelj, Dr. Dieke aus Jöäterbog bei em Amtsgericht in Nauen, Dr. FIlesch aus Hay⸗ ingen (Lothringen) bei dem Amtsgericht in Saarlouis, der frühere Rechtsanwast Rheinhold bei dem Landgericht 1 in Berlin, die Gerichtsassessoren; Dr. Will Lazarus bei dem Oberlandesgerichl in Düsselborf, Dr. Walter Ep ste in bei dem Amtsgericht und dem Landgerichl in Breslau, Dr. aul Wolff bei dem Amtagericht und dem Landgericht in leiwitz K bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bonn, Thomassen bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ ericht in Crefeld, Dr. Geile bei dem Amtsgericht und dem ndgerlcht in Düsseldorf, Alfons Fuchs bei dem Amts ericht und dem Lanbgericht in Bromberg, Juliut reuß bei dem Amttgerlcht und dem Landgericht in Schneidemühl, Wolf Graeßner bei dem Amtsgericht in Königsberg N. M, die früheren Gerichtaassessoren: Ernst . bei dem Amtsgericht in Hindenburg i. O. Schl. und GCobliner bei dem; hee erich in Blumenthal (Hannover).
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