Zu G2 ichs a ssesso ren si 3 ern s. 1 j ö. * c 1 h 4 r* 1 * ernannt: die Referen 8 Robert Jakob, Eogar Bergmann Referende
Dr. Herbert Herrmann, Dr. Kurt Die trich
re Mien wa⸗ 1. J 1.
Nr. 11 825 einen Erlaß
des Obersanden geri aer nn ernst Jie i . Bezirke bei der Ausführung der Erweiterungs anlagen der George
Deu pm ann gen. rohuses, Wilhelm Pötting
Dr. Stieff im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Marien
, r,, . . ; krder und Paul Haenisch im Bezirke des Oberlandes gerichte
zu Posen.
Aus dem Justizdienst sind geschieden: d zeri sess der Geri Dr, Hans Neum ann infolge selner . ö i
meine Staatsverwaltung unter Ernennung zum Regierungs
, des Qberlandesgerichts zu Samm, Dr. W , ve zu n, Dr. Walter Gie Be⸗ 1 Oberlandesgerichts zu Kiel, Walter Dost . e . es Qberlundesgerichts zu Köntesberg . Pr, Görs⸗Gabriel
marienhütte in Osnabrück, vom 7. November 1919. Berlin, den 29. November 1919.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
* 2
Forts des Amtlich ; . — . (Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beiloge)
Fefsor, der Gerichtsassssor Reirchard Schuster infotger et Nichtamtliches.
bernahme in die V *. erwaltung der Zölle und indiretten! 6. . 353766 un direklen 3 . Ernennung zum Regierunggassessor, bie Gerichi s: dren Vr, Houis Holt, Dr., Sperber und Steffler
i g e,, . ; folge ihrer Uebernahme in die Staats eisenbahnverwaltung.
Den Gerichtsassessoren Dr. Konrad Böttcher, Rudolf
Hagen, Dre. Kehl und Ruffert . laffung aus dem Justi dienft 6 ist die nachgeftichte Ent.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der
Kanzlist Zi eee, ,. w zum Geheimen Kanzleisekr-tär er—
Mi nisterium für Wissen a . u n d e nr fn n. . Der bisherige außerordentliche Professor i ü . ze außerordent ssor in der philo⸗ sophi chen und naturwissenschaftlichen Fakultät der . in Münster Dr. Konen ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultãt und der bisherige Kustos an der ba herischen Demãldegalerie in München Dr. Oldenbourg zum Dir es⸗ torialassistenten bei den staatlichen Mußeen in Berlin erdannt
Evangelischer Oberkirchenrat.
9 . ;. . Dem Superintendenten Hosch in Schlieben ist das Ephoral⸗
amt der Diözese Schlieben übertragen worden. ;
Bekanntmachung.
In Neubearbeitung ist fertiggestellt und d . Verkaufs siellen von Karten 69 telt und den Amtlichen nahme übergeben worden: erken der Preuischen Lan dera
Karte des Deutschen Reich . ö t hes 1.100000 Ausgabe B. — Buntdruck Grundriß schwarz, Gewässer hlau und Gelände braun).
. Sekt. 200 Willenberg — Chorzele. 'breisverzeichnisse und Uebersichten si in den ĩ ae, . 5 ersichten sind in den Amtlichen Bestellungen sind an diejenige Amtliche Vert z richten, in deren Bezirk der Besteller sich . ö.
Berlin, den 297. November 1919. Landesaufnahme. J. A.: Hellwig.
. Betanntmachung. uf Grund der Bekanntmachung zur Fernhalt zuber lässiger Personen vom Handel vom 23. 3 1 un rn Gag . ich dem Schankwirt Gust ad Pau kfen inn? St eg 1c horwaldsenstraße 37, durch Verfügung vom heutigen Tage den Sandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs Feen Unzuverlãssigteit in bezug auf diesen Hanpelsbetrieb unter. 144 . Gleichzeitig habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur n, des Fleisch, und Fettverbraucht vom 25. Oktober 1915 EGBl. S. 714) die dingliche Schließu ng der Schank⸗— int aft des Genannten, Mof ella“, Berlin Mohrenstraße 2, an geordnet. . ; Berlin, den 26. November 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernz beim e Volksernährung. J. A.: Dr. Böohmert. ut
—
. Bekanntmachung. en Gheleuten Gustar Schneider, hier f Nr. S5, ist auf Grund der Bundesrats verordnung von nr gr, tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuperlässiger ersonen vom HPandel — RG BI. S. 605 —, der Handek mit Gegen⸗ st anden des täglichen Bedarfs, insbefondere mit Milch und gebensmißtteln aller Art, sowie die Vermift l'er“ tätigkeit hierfür wegen Unzuverlaäͤssigkeit unte rsagt worden. Bochum, den 28. November 1919. Die Stadtpoltzeiverwaltung. J. A.: Rau.
— —
Bekanntmachung.
Dem Milchhändler Josef Böhner, hier iemel r straße 11, ist auf Grund der , ö tember n betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel 3. RG Bl, S. 663 — der Handel mit Gegenständen 88 täglichen Bedarfs, insbesondere mit Milch und Lebensmitteln aller Art, sowie die Vermittlertätigkeit
bierfür wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Bochum, den 28. November 1919. Die Stadtpolizeiverwaltung. J. A.: Rau.
. Bekanntmachung. . em Milchhändler Ludwig Hennin ĩ Dem ler E ä g, hier, Prinzen— ,. ist auf Grund der Bundeßrate verordüung vom 91. 56 tem 0 . beir. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ö gi. S. 693 — der Handel mit Gegenständen . äglichen Bedarfs, insbesondere mit Milch und ae be ns mitteln aller Ait, sowie die Bermittlertätigkeit hierfür wegen Unzuverlaͤffigkeit un terf ag worden.
Bochum, den 28. November 1919. .
Die Stadtpolizeiverwaltung. J. A.: Rau.
Deutsches Reich.
* 9 Isniase⸗ ö —— y ö ö. und Zollwesen und für Rechtspflege hielten heute Sitzung.
Der deutsche Beauftragte in Ri S mann, wird laut Mitteilung 36 „W. ** 3.8 . samten Personal im Einvernehmen mit der lettischen Regierung 3. K Schiff Lettland verlassen. Den ; er Reiche deutschen in tige danisch a ,, sch Riga hat der dortige dãnische
Der deutsche Be in Li ĩ . D sche Beauftragte in Libau, Dr. K Ter, deutsche gte in L. Ku eck , . auf dem Landwege die Rückreise anzutreten über en Zeitpunkt der Ahreise liegen nähere Nachrichten noch nicht vor
nlaß der Ostseesperre dort fesigeheltenen oder dorthin einge⸗
N jner M; nta; . 3 * 6 Nach einer Mitteilung aus Reval sind sämtliche aus brachten deutschen Schiffe nunmehr freigegeben.
j . Jö
Von u stndiger Stelle erfährt ‚W. T. B.“, daß die . Taha tst eue un gestern noch nicht in Kraft ge— t en sst. Eine endgültige Festimmung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht getroffen. ö
— —
Die große Sorge um die Krie
namentlich in Frantreich und Sibirien, fr fer g enen, meldet, gestern Vertreter des Volksbundes zum Ech ue der deuischen Kriegs- und Zivilgefangenen, der Reiche vereinigung ehemaliger Kriegsgeschlgenen und dez Bundes deutscher Frauen zur, Befreiung der Gefangenen und ihrer Landes gruppen zum ,, 9 . ausführliche Yesprechu ng statt,
w der at er Reicht kommissar Stückl ; ter anderer Ministerien kö JJ
Am 28. November ist der Direftor im Rei isteri Mar Aschenborn im 60. Lebensjahr r niert
Nach dem Besuche der Universiläten Breslau, Leipzig und Yreifs wald und dem Bestehen der juristischen Prüfungen war Aschenborn zunächst, als Gerichtsassessor beim Amtsgericht in Stettin, s odann als Hilfsrichter beim Landgericht in Stolp ( Pomm.) tatig. 1890 trat er als Regierungsassessor in die allgemeine Sn al sver waltung über, 1853 wurde er Regierungsrat in Minden (Westf. . 1897 erfolgte seine Berufung ius Reichs postamt. 1898 wurde Aschenborn zum Oberpostrat und ständigen Hilfsarbeiter, 18890 zum Geheimen Postrat und vortragenden Rat und 1963 zum Geheimen Obenpostrat ernannt; 19511 wurde er mit den Geschäften eines Abteilungsdirigenten betraut, und bald darauf wurde ihm unter Beförderung zum Direktor im Reichs postamt die Leitung der Abteilung iL des Reichs postamts
Dr. M n! as ifi,, Wah gelangende Nummer?
e . *in e , , ,. der Pre at is den Gels darm lun gl enthalt unt? mmer 9. ; 1 u Celle, Weiller im Bezir Dber⸗ landes gerichts zu Cöln, Paul Krüsemann, 23 54 ,.
Rychlicki im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Düsseldorf,
Nr. 11 824 das Gesetz, betreffend di * 8 3, e Amtsdauer der Mil ⸗ liebe der Handels tampmiern, vom . November 1519 und un et der Gel nen lfu tf es , ,, . rb e gen.
Nr. der Preußischen Staatsregie ö ; ‚ r betreffend Anwendung des vereinfachten En eig rn e mn,
Die, veremigten Augschüsse des Reichsratz fü Steuer⸗
gerichten ju beginnen und ab uwarten, ob die Geschäftsentwick
gerichten ? n und ab uwarte b die Geschaftsentwicklung
ur (Errichtung mehrerer Wuchergeri chte nötigt. . Sitz, Bezirk und Zahl der Wuchergersichte sind im Bürowege
2. Der Oberlandesgerichtspräsident eff ie V
* Indesgerichtapräsident bestimmt die Vorsitzend r Buchergerichte und ihre Stellvertreter. Der 8, . ven bestimmt die üb ĩ ĩ itgli , n, , . rigen richterlichen Mitglieder und ihre Stellpertreter eerst , , , unter mehrere Wucher⸗ te andgerichte. Die Besti f für di ö ö stimmungen erfolgen für die ie Besetzung der nach 1b und ? errichteten Wuchergericht folgt aus Mitgliedern des Landgerichts oder had . ö.
Bez tes für den das Wachergericht errichtet ift. Als Mitglieder der Wuchergerichte sind möglichst solche Richter
21 254 8 j h . F53
6 , bereits vorher in der Bekämpfung von Schleich⸗
zandel und Prwistreiberei reiche Erfahrung gefammelt haben. 3. Der Qberstaatsanwalt beffimmt die bei den Wuchergerichten
4 Staatsanwãlte. Bei den gewäß 1b und ( errichteten Wachergerichten kann Oberstaatsanroalt die Mitwirkung auch ,, bestel ten Amtsanwälten übertragen. In diefen Falle erftreckt sig die Yrini ung 89 Amtzan walt auf 3 . 2) die Sachen, die an sich zur Zuständigkeit der oedenllich Schöffengerichte (8 7 6er H . b) die Sachen, die mit dem Anträge des Staa lg anwalt auf Strafsbeseh] als zur Zuständigkelt der ordentlichen Schöffen⸗ gerichte gehörig gelten Artikel II Ziffer 2a des Gesetzes zur Vereinfachung der Strafrechtspflege vom 21. Sftober ig, R GöGl. S. ioz. 1 o) alle schleuntigen Amtshandlungen in den nicht unter ö und H fallenden Sachen, wie insbesondere Anträge auf Verhaftung und vorldufige Festnahme, auf Beschlag⸗ nahme und Durchsuchung. j ö ö Ziffer 2 Abf. 3 findet entsprechende Anwendung. Die ieberiragung der Geschäfte auf Amtsanweste it im Bůũroweg anzuzeigen (ö9gl. Ziffer 1 Abs. .). . eine Ueberlastung der Wuchergerichke und damit eine Be— einire igung der von ihnen erwarteten Beschleunigung der Verfahren e,, wird den Beamten der Staatsanwaltschaft (Staats- . in n, be gin ⸗ , Pflicht gemech, nur solche Sanden ; uchergerichte zu bringen, die sich zu eimer schleunigen Ab— 1 eignen 8.2 AÄbs. 1 des Gesetzes). Stellt sich erst . Er⸗ zehung der öffentlichen Klage (5 8 Abf. J des Gesetzet) heraus, daß dlese Vgraussetzung nicht zutrifft, so ist der Antrag auf Berweis ung der Sache an das ordentliche Gericht (5 12 des Gefetzes? möglich srühg hen stellen, gegebenenfalls schon vor der Haudtrůrhe m bing . die Dm eisung auch außerhalb der Hauptverhandfung im Be⸗ sch if bg rn, r . werden kann. Kommt es zu einer Verweisung vor die ordentliche ichte, si dienen die Bestimmungen der 1 1 ö orig * Saß des Gesetzes dazu, auch einer Ucberlaftunn der Strgffammern mit . kö Bedeutung vor uben gen. . en Fällen des § 11 des Gesetzes wird der nme teren Ve handlung por. dem Wuchergeric te nur J ⸗ ,, 8 Im Verfahren ei amtsrichterlichen Strafbefehlen und nach e ger polizeilicher Strafverfügung hat das Gesetz über die die srherichte nichts geändert. 3 3 Abf. 2 des Gesetzes Bietet aber Lie Möglictkeit, daß auch diese Straffachen geeignetenfalls vor die Bucher gerichte gebracht werden. Will sich der Staatz anwalt oder der Anmngancalt erst vach etwaiger Ärhebung von Einspruch feilensz des Bech n boigten darüber schlüssig macken, ob die Hauptverhandlung bor dern Wuchergericht zu beantragen ist, so erfucht er den Amte richter gleichzeitig mit dem Antrag auf Strafbefehl, ihm die Akten im Falle der Erhebung von Einspruch zunächst nochmals zu übersenden. ö. 6. Ilt Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich des rechts, i. Urteiis eines gemäß ] h errichteten Wuchergerichts beantregt, o entscheidet über die Anträge ausschließlich die Strafkammer bei
dem Landgerichte selbst; vor ihr findet auch di 8 I V J ; t ; t z n . handlung statt, sofern nicht die Sache . 1
wiesen wird. 7) Wegen der registermäßigen Behandl HU ; abige dung der Wuchergerichts⸗ sachen und wegen einer befonderen? n der *nncherger * * z lun d ꝛẽ . weitere Verfügung vorbehalten. Zählung dieser Sachen bfeihn
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Erflen und Zweiten Beilage.)
ür die gemein samen Verwaltungsangelegenheiten sowie das Ctat⸗ und Kassenwesen übertragen. Ausgezeichnet durch klaren land und schnelle Auffassung, mit denen sich eine große Willens traft verband, hat Aschenborn an allen Siellen seines dienstlichen Wirkens, dauernde Spuren erfolgreicher Arbeit hinterlassen Insbesondere hat er sich Um die Ein— sührung, Förderung und den Ausbau des Postscheckwesens hervorragende Verdienste erworben. Zu den Gaben hes Gꝛistes trat bei Aschenborn ein warmes, laureres Herz. Seiner Mit⸗ wirkung ist namentlich das Gedeihen der sozialen Fürsorge für das Personal, darunter der unter dem Namen „Tächterhort“ bestehen den großen Stiftung für verwaiste Töchter von Posi—⸗ und Telegraphenheamten zu verdanken. Nicht nur bei dem ö 1 bei allen Beamten der Reichs⸗ st⸗ und Telegraphenverwaltung wird ? ü Gedenken k V
Preußen.
*. Zur Aus führung der Reichsvergrdnung über
Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preig—
treiherei (Wuchergerichte) vom 27. November 1919,
die im amtlichen Teil der gestrigen Nummer des „Deut⸗
schen Reichs und Preußischen Staats anzeigers“ veröffentlicht worden ist, hat im Anschluß an die dazu ergangene, ebenfalls in der gestrigen Nummer des „R⸗ u. St.⸗A.“ betanntgegebene
Ausführunggverordnung des Reichsministers der Justiz von
demselben Tage, unterm 29. November dag preu ßische
Justizm inisterium eine im, Justizministerialblatt“ veröffent⸗˖
lichte allgemeine Verfügung erlassen, die folgendes bestimmt:
J. Wuchergerichte sind zu errichten
9 bei sämtlichen Landgerichten,
b) bei sämtlichen Amtsgerichten, bei denen auswärtige Straf⸗ kammern gebildet sind (6 78 GVG.)
C) bei anderen nicht am Sitz. der Landgerichte befindlichen Amtsgerichten insoweit, als die Rücksicht auf die Bevölke⸗ rung (Vermeidung zeltraubender Reisen von Zeugen usw. auch in an sich schöffengerichtlichen Sachen an auswärtige Gexichtssitze) die Crrichtung von Wuchengerichten bei ihnen rechtfertigt und ihr regelmäßiger Geschäfstsumfang — oder gegehenenfalls der Geschäftsumfang der dem Bezirke des Wachergerichts zuzutellenden Amte gerichte — eine aus— 56 Tätigkeit auch für das Wuchergericht erwarfen
Bt. Der Oberlandesgerichtspräsident bestinmt nach Anbörung des Ob zgerichtsprãside 3 Ober⸗ staattan wall die Bezirke der außerhalb der dar e , g, zu er⸗ richtenden Wuchergertchte sowie in den Fallen unter 9 deren Sitz. Er bestimmt serner, bei welchen Landgerichten (a) eiwa mehrere
Theater.
Gypernhaus. (Unter den Linden.) Mittwoch: 251. Dauer⸗ der ug d orste lung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Carn:en. Dher in vier Akten von Georges Bizet. Text von Henry Mellhae nb s Tn hie Halévy nach einer Nobelle des Prosper Merim e. Musikalische Leitung: Generalmusikdirektor Leo Blech. Spielleitung:
Karl Holy. Ballertleitung: Emil Graeb. Anfang 65 Uhr.
Sthauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 266. Dauer; uss borstellung. Dienst· und Freiplätze sind aufgehoben. Maria Stuart. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Friedrich Schister. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 63 Uhr. .
Donnerstag: Opern haus 252. Dauerbezugsvorstelli . ee , . ü. 8. 202. zugsvorstellung. Dienst⸗ nd, Freiplitze, ind aufgeheben. Figaros Hochzeit. ? ern h. 3 . d. ,. O sganf maden? Mozart. Text nach Be won Lorenzo Daponkte. Deutsche Uebersetzung durch. gesehen von S. Lepi. Anfang Sz Uhr. ,, Schauspielhaus. 2657. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ u . 2 . ö enst⸗ und . , i, Gespenster. Gin. Fami ien drang In Atien von Henrik Ibsen. Spielleitung: Dr. 6 n Naso⸗ nen, ? ne. J p 3. g Dr. Eckart von Naso
Familien nachrichten. Verloht: Frl. Lilli Tarnogrocki mit Hrn. Finanzrat Rudol Möller (Breslau == Casselhh. — Frau verw. Karla ben . geb. Jaenisch, mit Hen. Rittmeister Henning hon Dertzen sReyper— . * Fresenburg bei Yee ben nt, her Borkow Meckibg.). Gestorben: Hr. General der Infanterie z. D., Generaladi Atto von Tettenborn (Dresden. — Hr. Pastor 3 Superintendent i. R. Heinrich kr nh (Moys b. Görlitz!
Verantwortlicher Schriftleiter: Direttor Di. Tyrol, Charlottenburg,
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengerina in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchd u ; uchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin. Wilbelmstraße 32. . Sechs Beilagen
Wuchergerichte errichtet werden; im allgemeinen wird es sich empfehlen, junächst mit je einen Wucherger cht auch bei den Land⸗
leinschlleßlich Börsenbellage und Warenzeichenbeilage Nr. 33. und Erste, Zweite und Dritte Jentral-⸗Handelsregister- Beilage.
Gr ste Beilage
zun Dentschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
Dent sches Reich.
Bekanntmachung.
Der Gewerbe- und Handels⸗Verein von 1840 zu Oldenburg, der Gewerkschafts bund kaufmännischer Ang estellten verbände, Ortsausschuß Oldenburg der Deutschnationale Handlungsgehilfenverbgnd, Orts⸗ gruppe Oldenburg, der Kaufmännische Verein von 1855, Bezirksverein Oldenburg, der Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten, Orts⸗ gruppe Oldenburg, und der Reichsverband Deutscher Angestellten, Ortsgruppe Ol den burg, haben beantragt, den zwi chen ihnen am 25 August 1919 abgesg lossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstellun gs bedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß 32 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl, S. 1456 für das Stadtgebiet Oldenburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwem dungen gegen diesen Antrag tönnen bis zum 15 Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Num mer J. B. R 52772 an das Reichsarbeitsministerlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 24. November 1919.
Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Bekanntmachung.
Unter dem 25. November 1919 ist auf Blatt 262 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Angestellten⸗Verband der Putz⸗ und Mode⸗Industrie (E. V), Sitz Berlin. und der Arbelis ge mein⸗ schaft des Einzelhandels Cottbus E. V am 4. Juni 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbensbedingungen der gewerblichen Arbeitnehmer in der Putz⸗ und Modeindustrie im Einzelhandel wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Cottbus far allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbinolichkeit beginnt mit dem 15. August 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Dag Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitg . winisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 42, während der regel mäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 265. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 25. November 1919 ist auf Blatt 266 des Tarifregisters eingen agen worden:
Der zwischen dem Arbeitaeberverband für das Zaugewerbe, Lolaloerband Finsterwal de N⸗L., dem Deutschen Bauareiter⸗ verband, Oetsber ein Finsterwalde, und dem Zentialoerband der Zimmerer Deutschlanbs und verwandten Berufsgenossen., Zahl sielle Fimneiwaide, am 6. Mai 1919 abgeschlossen« Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeimis bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewe be wid gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs Gesezbl. S 1456) far die Orte Finsterwalde, Nehesdorf. Pechhütte, Gruͤnhaus, Siaupitz, Dt. Sorno, Eichholz Münchhausen, Tabern, Gr. und Kl. Bahren, Babben Rehayn, Betten, Goll⸗ miß, Radensdorf, Bronkow, Rutzkau, Saado, Göllnitz, Lieskau, Klintmühl, Lichterfeld, Schakadorf, Lindtal, Massen, Gröbitz, Tanneberg, Ponsdorf, Möllendorf, Breitenau, Presehna, Clementinenhof, Piesigk und Gosmar für allgemein verbindlich erkärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1. November 1919.
Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf das Arbertgzverhaͤltnis solcher Arbeiter, die in Betrieben, die nicht Baubetriebe sind, dauernd mit Bauarbeiten beschäftigt sind.
Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die ö können im Relchz⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 42, während der 1egelmäß gen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, : die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 25. November 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Sekanntm achung.
Unter dem 25. November 1919 ist auf Blatt 261 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband der Textilwarengeschäfte, Ortsgruppe Stralsund. und dem Verband der Putz⸗ und Modeindustrie E. V., Sitz Berlin, Ortsgruppe Stralsund, am 1. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag . Regelung der Lohn⸗ und Ärbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeit⸗ nehmer in der Putzbranche wird gemäß 8 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Stralsund für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. September 1919.
Der Reich arbelis minister. J. V: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsninisterium. Berlin NW. 6, Vutsenstrahße 33/34, Zimmer 42,
mnihrend der regelmäßigen Diensistunden eingeseben werden.
Arbei geber und Ürbeitnebmer, für die der Tarifdertraa mnfolge pa Grtlärung des Jeilchsarbenstgministeriumt, verbindlich ist, können
zur Regelung der Lohn, und Arbeitshbedingungen für die lano⸗
Berlig. Dienstag den 2
Dezember
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. November 19189. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 25 November 1919 ist auf Blatt 264 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Landarbꝛiterverband, Gau Stettin, dem Verband ländlicher Arbeitgeber des Kreises Demmin, Sitz Demmin, und dem Gewerkoerein der Land⸗ und i,, (Hirsch⸗Duncke) in Treptow a. d. Toll. am 1. August 1919 abgesch ossene Tarif⸗(Arbeits⸗) Vertrag
wirtschaftlichen Arbeiter wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 e, , S. 1466) für den Kreis Demmin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Okiober 1919.
Der Reich sarbeits minster. J V.: Geib.
Das Tarifregister und die Neegisteralten können im Reichtz⸗ arbeitsministerium, Berlln NW. 6, Luisenstraße 33/ĩ34, Zimmer 42 während der regelmäßigen Dienststunben eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Perlin, ven 25. November 1919.
Der Reglsterführer. Pfeif fer.
Bekanntm achun a.
Unter dem 25 November 1919 ist auf Blatt 268 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verein ber Bürobeamten der Rechts anwä te und Notare in Hamm (Westf.) und dem Anwalt⸗ verein zu Hamm (Westf.) am 20 Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts und Anstellungt— bedingungen der Anwaltsnngestellten wird gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Hamm i. Westf. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919.
Der Reichsarbeltsminister. J V.: Geib.
Dag Karifregister und die Regist erakten können im Reicht arbeltgministerium, Berlin NW. 5, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, wärend der regelmäßigen Dienststunden eing sehen weiden.
Aibeitagebei und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge ber Erklärung des Reichsarbeitsministerkums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. November 1919.
Der Registerfährer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Der Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Zahlstelle Hannover, und der Industrielle Arbeit⸗ geberverband, Hannover, haben beantragt, den von ihnen anertannten Schieds spruch (Tarifablommen) vom 7. August 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen der Arbeitnehmer in den Dampfwaschanstalten, Plättereien umd chemischen Färbereien gemäß F 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hannover und Linden und die Orte Misburg, Langen— hagen und Ahlem für allgemein verbindlich zu erklären.
Emwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 165. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5425 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 26. November 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
—
Sekanntm achung.
Unter dem 25. November 1919 ist auf Blatt 260 des Tarlf⸗ reglsters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Zau—⸗ gewerbe Schleswig Holstein E. V., Kreisgruppe Kieler Außen⸗ förde, dem Arbeitgeder verband für das Baugewerbe Gchleswig⸗ Holstein E. V. dem Zentralverband der Zimmerer Deut ch⸗ lands Zahlstelle Kiel und Umgegend, und dem Deutschen Bau⸗ arbeterverband, Zweigvertin Kiel, am 1. Mai 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeils⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt für das Gebiet, das begrenzt wird durch eine Linie, die fol⸗ gende Orte, die noch im Bezük liegen, verbindet: Neu Witten⸗ beck, At Wittenbeck, Projendorf, Knoop, Holtenau, Mönkeberg, Klingelerg, Schrevenborn, Neu Helendorf, Broders dorf, Stein, Bülker Leuchtturm, Stohl, Dani ch Nienhof, Hohenhain, Birkenmoor, Felm, Bickstedt und Neu Wutenbeck. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beninnt mit dem 15. Oktober 1919.
Die allaemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf das Arbeilsoerhältnis solcher Arbeiter, die in Betrieben, die nicht Baubetriebe sind, dauernd mit Bauarbeiten beschaftigt find.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Karifregister und die Registerakten kön inen im Reichs⸗ arbeitsministerium. Berlin NW. J, Luisenstraße 353/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dien nustunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
von den Vertrageparteien einen Abdruck deg Tarifvertrags ge Grstaitung der Kosten verlangen. 9
der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
1919.
— ———— — — — — — 7
GBekanntm aachung.
Unter dem 25. November 1919 ist auf Blatt 259 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Musiker⸗Verband, Ortz⸗ verwaltung Dessau, und dem Verband der Lichtbildtheater⸗ besitzer und Interessenten, Ortsgruppe Anhalt, am 9. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der in Lichtbildthegtern beschäftigten Musiker wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 19135 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Frei⸗ staars Anhalt für allgemein veibindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1 November 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministe rium, Berlin NW. tz, Luisen strafe 33/34 Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Eiklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Srstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25 November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 25. November 1919 ist auf Blatt 10 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für Binnenschiff⸗ fahrt und verwandte Gewerbe E. V. in Hamburg, dem Deutschen T aagportarbeiterverband, Mitaliedschaft Binnen⸗ schiff⸗r und Floöͤßer der Elbe, Oder und märk. Wassernraßen in Berlin und dem Zentralveiband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenoss 'n Deutschlands, Mitgliedschaft der Elbe, Oder und mark. Wasserstiaßen in Berlin am 19. Juli 1919 vereinbarte Zusatz zu dem für allgemein verbind ich erklärten, auf Blatt 16 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrag vom 26. Februar 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen der Schiffsmannschaften im Bereich des Stettiner Hafens wird gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesegbl. S. 1456) ebenfalls für den Bereich des Stettiner Hafens für allgemein verbindlich erklärt. Die allge⸗ meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Regiiterakten können im Reichsarbeirtz= ministerium, Berlin NW. 6, ö 33134, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingel hen werden.
Arbeitgeber und Arbeimehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifoertrags gegen Gr⸗ stattung der af verlangen.
Berlin, den 25. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanni machung.
Unter dem 25. November 1918 ist auf Blatt 263 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg, dem Zentralverband der Handlungsge hilfen, Bezirk Hamburg, der Wirtschafinichen Vereinigung der Buch⸗ handelsangestellten von Groß⸗Hamburg und dem Angestellten⸗ verband des Buchhandels, Buch und Zeitunge gewerbes am 7. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalis⸗ und Annellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Buchhandelsgewerbe wird gemaß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichtz⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Sitäote Hamburg, Altona und Wandsbek für allgemein verbindlich erklärt. Bie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Oktober 1919.
Der Reichsarbeita minister. J. V.: Geib.
Das Tarifrealster und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Bersin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der reg ⸗ Imäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Rraeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichzarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. November 1918.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Sekanntm achung.
Mater dem VN. November 1919 ist auf Blatt No des Tarlfregisters eingetragen worden:
Der zwischen den Arbeitgebern des Großhandels, der chemischen Jadustrie, der Zrauereien, der ,,, der Buchdrückereien, der Teppich⸗ und Hutfabriken in Cottbus und der Arbeitsgemeinschaft der Privatangestellten zu Cottbus am XJ. Imi 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts ⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmängischen Angesteliten im Großhandel, in der chemischen 6 in Biauereien, Spirituosenfabriken, Buchdruckereien, Te ppich⸗ und Hutfabriten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Cottbus und die Vororte Ströbitz, Sandow, Sachsen⸗ dorf und Schmollwitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 16. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
8 Tarifregister und die Registerakten konnen im Reichsarbeitg-⸗ 6 gi NW. 6, Tuisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
uÄrbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichzarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragzparteien einen Abdruck des Tarisvertreigs gegen Sr ⸗
Verlin, den Ly. Nrrembar 186.
Der Regifterjührer. Pfeiffer.
Benin, den 27. November 1819. Der Negisterführer. Pfeiffer.
stattung der Kosten verlangen. ;