1919 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Hiossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ heits bedingungen der gewerblichen 2 in der ic trie gemaß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 chs⸗Gesetz ll. S. 1466) für das Gebiet des Deutschen ö 1 für , eng . zu 1 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis

961 Dezember 1919 erhohen werden und gin! unter 23 B. R. 4542 an das Reichs arbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ traße 33, au richten.

Berlin, den 26. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Vekanntmachung,

betreffend Reufestseßung der Kalisalzyreise für das Inland.

ö. Der Reichskalirat hat auf Grund des 5 55 Abs. ] der Varschriften zur Durchführung des Gesetzetãz über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 (JRieichs⸗Gesetzbl. S. 663 unterm 2. Dezember 1919 beschlossen, daß mit Wirkung vom J. Dezember 1919 bie Preise fr bas Inland

für Karnallit mit mindestens 9 v5

und weniger als 12 v5 Kro]! .* in 51 Pfa. für Rohfalze mit 1 . v6 gemahlenem 8 ing R Zustand 80

. / för Hängesalz' mit 30 bis . aS Kke9 ...

/ . , .

. ö tn, 10 „42 n. kao.

„Chlorkalium, 50 , 60 , Erg..

ö. . . ,

ö. r,, Kali mit über 42 vo K̃0o -. 189 ,

schwefel saure w für 1 v (a0) im Doppelzentner nicht übersteigen.

Ileichzeitig wurden die Höchftnreise für das Inland für die nachbenannten Arten von Faltsaltzen festgesetzt:

I) für Carnallit zu industriellen Zwecken, auch zu Bade und Klarzwecken, tritt ein Preisaufschlag von 30 vom Hundert ein, sodaß die ser Carnallit mit 66 Phinniß für] vom Hundert Kali Kro) im Döppelzentner nebst einer Anfuhrgekühr bis zur Station beim Bezuge n. . von 0,50 Mark für den Doppelzentner berechnet werden darf,

2) für hochprozentigen Carnalllt mit einem Mindestgehalt von 17 vorn Hundert Kali (Eo) zur Darstelung von Magnesiummetall auf O6) Mark für 1 vom Hundert Kali (Ko) ing Doppelzenter nebst einer Ausklaubungsgebühr von 3, Mark sür den Dehpeizentner.

Berlin, den 3. Dezember 19189.

Der Vorsitzende des Reichskalirats. Rich ter.

Bekanntmachung.

Aufgeh ohen wurden

1. die auf Grund der Verordnung über die zwangweise ,,, frangösischer Unternehmungen vom 26. No— vember 1914 (GBl. S. 1487) angeordnete Zwangtz⸗ verwaltung I

des hei der Firma W. Jungmann in Leipzig, Brůhl 70, verwahrten Warenläagers der Firm C. Beauseu fils in Paris;

2 die auf Grund der Verordunng üher die n,, Verißaltung bhritisch er Unternehmungen vom 23. Dezember 1317 CGiG Bl. S. 556) angeordneten Zwanggverwaltungen

der Grmoöstückes Blatt 278 des Grundbuchs für Loschwitz b. Brezden (Eigentümer: Francis Lewis Ferdinand Koch, 3. Zt. in Plumstead, Kent (England), ;

des bei der Firma Robert Ehrmann in deipzig verwahrten Waren lager der Firma J. R. Thau in London,

des Hauggrundstücks in Leipzig Klein schocher, Schwartzestraße d Gigentümer;: John Jackson in Reichenbach i. V.)

des von der Spedittonsffrma Theodor Günther in Crimmit schau verwahlten Warenlagers der Firma John Leigh in Oldham,

der Firma Philly Byng in Mauen i V. Karlsir: 62

der Firma John Jackslon in Reichenbach i. V., Markt 3;

3) die auf Grund der Verordnung über die zwange weise Vern allung russischer Unternehmungen vom 4. März 1916 (MtGBI. S. 133) angeordneten wangsverwaltungen

dez Grundstücks mit Garten in Wachmn itz bei Dresden, Pillnitzer˖ straße 5d (Cigen tümer: Gustab Eduard Rolanand in Wach⸗ witz, Pillnitzersir. Ss),

deg Grundstücks mit Garten in Wachwiß b. Dret den, Pillnitz er. straße 61 (Cigentümer: Hermann Samuel Roland in

Wachwig, Pillnttzerstr. 6l),

des hei der Speditione firma Gerhard & Hey in Arn verwahrten Warenlagerg der Ftrma L. Maik ohn & L. Rachlis in

Kiew, der Firma Moses Auerbach in Plauen i. V., Forststraße 107. 4. die auf Grund der Verordnung über dle zwangsweise Verwaltung ru mänischer Unternehmungen vom 28. Sep⸗ tember 1916 (RGBl. S. 10599) angeordneten Zwangs oer⸗ waltungen der Firma Josef Gaster in Chemnitz, Ritterstraße 9, der Firma Mair Goldmann in Chemnitz, Reitbahnstraße 14 der bei ber Fuüma Elblagerhaus i n rf mn in Dresden, König -Albert⸗Hafen und Leipziger Straße 15, lagernden Güter rumänischer Staattangehöriger. Dresden, den 2. November 1919.

Wirtschaftsministerium. Für den Minlster: Dr. Klien.

BSeianntmachung.

Die auf Grund des Artilels z der Bekanntmachung über wirtschaftliche Vergellunge maßnahmen gegen Portugal vom 14. Mai 1916 (R. G. Bl. S. Mö) unterm 5. November 1917

angeordnete zwang sweise Verwaltung des, Kunstgewerbe⸗

hauses G. m. b. H.“ in Braunschweig wird aufgehoben. Braunschweig, den W. November 1919. Kiran nn haft lan , wennn für Handel. ntrick.

Prensße n. Ministerium für Handel und Gewerbe.

; Ministerium für Volkswohlfahrt. Nachdem durch den Herrn Reichs minifter des Innern ein fünfter Nachtrag zur Deutschen ee n, 1919 herausgegeben worden ist, bestimme ich, daß dieser Nachtrag mit Wirksamkeit vom S8. Dezember 1915 ab für das preußische Staatsgebiet in Kraft tritt. Die amtliche Ausgabe des fünften Nachtrags erscheint im Verlage der

straße 94.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung ur zuverlä ssiger ersonen vom Handel, hom 23. 2 1916 ec d S. i habe ich dem Schankwnt. Leo,. Warm hrinn in Her lin? Schöneberg, Lindauerstraß: 7, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverl issigkeit in hezug auf diesen Handelsbetrieb u 7 agt. Gleichzeitig habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Einschränkung des Fleisch und Fettoerbrauchs vom 28. Oktober 1915 (RGBl. S. 714) die dingliche Schließung der Aschaffen⸗ kurgeistraße 12 belegenen Schankwirtschaft Weinlokal armbrunn' angeordnet. Berlin, den 27. November 1919. Tandespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. J. A.: Dr. Böhmert.

Betanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel, vom 23. 5 1315. Reichs geseßz 33 vom 24. Seytember 1915 Seite 603) wird dem Gastwirt Bern bard Sonntag in Holjweißig der Handel mit renn stoffen jeglicher Art hiermtt unter sagt. Vie Kosten dieser Bekannträchung sind bon dem Betroffenen zu tragen.

Bitterfeld, den 26. November 1915. Der Landrat. Freiherr von Bodenhausen.

.

Bekanntmachnng.

Der Milchverteilerin Ehefrau des Wilhelm oer, hier Markstraße Nr. ö, ift anf Grund der Bundegrgtsverordnung. vom 23. Seytember 1915, betr. Fernhaltung , vom Handel RGBl. S. 6h36 —, der Han del mit Gegen ftänden des täglichen Bedarf, insbesondere mit Milch u nd, Lebensmitteln aller Art, sowie die Vermittler⸗ tätigkeit hierfür untersagt worden.

Bochum, den 26. Novemher 1915.

Die Stadtpolizeiwerwaltung. J. A.: Rau.

mn

Bekanntmachung.

Der Vorkosthändlerin Frau Marta Weescholld ek, geb. Bauch, hler, Piahenstraße is, ist jeder Handel mit Lebens und Futtermitteln aller Art auf Grund der Bundegratz, Hherordaung vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit unter sagt worden.

Breslau, den 26. Nobember 1919.

Der Polizeiprästdent. J. V.: Mohrenberg.

1

Sekanntmachun g.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr Fernhaltung unzuverlässiger fn vom Handel, wirb a. dem Uhrmacher An bre Faure in Cöln, Schiwergasse 106, b. dem Ührmacher und Juwelser Karl Faure, Cöln, Schildergasse 106, der Handel mit allen Gegen ständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere mit Uhren, Trauringen und ähn= lichen Gegenständen untzersagt. Die Kosten der Ver— oöffentlichung fn don den Beteiligten zu tragen.

GCöln, den 27. November 1919.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Bill ste in.

-

Bekanntmachung.

Wir haben heute dem Bäcker Franz Hohoff, in Soest, Leckgadurmstiaße 37, wohnhaft, seinen Bäckerelhetztieb wegen Ürzuperlässigkelt in bezug auf diesen Betrieb geschlossen.

Soest, den 29. November 1919.

Die Pollzeibehörde. Ruthem eyer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rats für Steuer⸗ und Jollwesen und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.

Dem deutschen Vertreter in Paris ist am 2. De⸗ zember folgende No te zugegangen: .

„Sie haben am 27. Nobember ein Schreiben über die Heim schaffung der beutschen Kriegsgefangenen an mich

erichtet, das eine Relhe von Behauptungen enthält, deren schneidender Ton nicht ausreicht, um ihre Unrichtigkett zu verdecken.

Ganz allgemeln hatte Deutschland in der Kriegsgefangenenftage nur ein in dem von ihm unterzeichneten Friedensvertrag formuliertes Recht, nämlich auf Beginn der Heimschaffung mit dem Tage der i , des Vertrags, bie auf den endgültigen Austausch der

tifikations ur kunden folgt. Jede Abweichung von diesen Be-

stimmungen, die für die Vertragstelle Gesetz sind, ist eine Ver⸗

ünstigung. Die Behauptung, die Gefangenen eien schuldlos und kür . e elne nicht verantwortlich, halt übrigens der Prüfung n and. 2 . . Ihre Note erklärt, die enn g . habe zuerst am 29. ugust 1518 und später aus Anlaß der deutschen Kohlenliese, rungen ober bei der Zahlung einer Million an das Rote Kreuz als Sühne für die Ermordung des Sergeanten Manheim in. Berlin hestimmte Verpflichtungen hinsichtlich der früheren ee g der deutschen Kriegsgesangenen übernommen, tese drei j Behauptung entbehr der Begründung. Niemals ist die franzbsische Regierung eine eigene Verpflichtung in der Frage eingegangen, die zur Zustandig⸗ keit der Gesamtheit der Verbündeten . Bie EGrtiärung dom 29. August, die aus Gründen der wen. lichkeit und nicht gegen etwaige Zugeständnisse von deutscher Seile den Gnischluß der Verbündeten vertündet hat, das nkrafttreten des

Der Bergrevierbeamte des Bergreviers Zeitz, Bergrat Friiedensberte ages Hinfichtlich der Heimschaffung der Gef ugengn ter.

Erdmann, ist zum Oberbergrat ernannt worden; ihm ist die Stelle eines techni chen Muglieds beim Oberbergami in Halle (Saale) übertragen worden.

Der Herginspektor Bergrat Harte ist von der Berg⸗

inspelslon Rüdersdorf an das Bergrevier Frankfurt a. O. ver⸗ setzt worden.

udaiteren, ist spaͤter erfolgt als die esprechungen über die Kohlen⸗ frage und diejenigen über den Sergeanten Manheim, die dabei i. den. allz eine vollauf befriedigende Losung dadurch geln den haben, daß die n Dtegiernng der Heimschaffung jugestimmt bat. Diele Er⸗ llätrung ist nicht zwischen der franzbsichen Regierung und der

deutschen lerung in der Form eines aus Verhandlungen hervꝑr⸗

gegangenen Versprecheng dereinbart worden. Ce it dies ane

Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmer⸗

Bumanitare Erklärung aller Berhnündeten über Die Gesgmtheit der

. ., gemachten deutschen Gefangenen. Die Erklärung ver— ndet ;

h Den sofortigen Beginn der Heimschaffugg⸗

2) Die mögliche Unterbrechung dieser wohlwollenden Politzt

. für den Fall, daß die deutsche Negierung und das deutsche

Volk nicht alle die Verpflichtungen aus dem Waffenstill⸗

trags bindet, erfüllen sollte. . ö

Gemäß diesem einseitigen Beschluß der Verbündeten hat die Heimschaffung sofort begonnen und ist mehrere Monate lang durch die Rückkehr der deutschen Gefangenen aus England, Amerika und Belgien verwirklicht worden. Wiederum gemäß der e,, vom 29. August wurde die Heim sendung der Gefangenen eingestellt wegen der Verletzungen, der Nichterfüllung und der unvollständigen Erfüllung der Bedingungen des Waffenstlllstands durch die deutsche Regierung. Das Versprechen und die Drohung, die von der Gesamtheit der Alliierten aus freien Stücken ausgesprochen wurde, sind hiernach ö strikt ausgeführt worden. Durch die Note vom 1. November sind er deutschen Regierung ibre Verstöße gegen die beim Waffenstill stand vom 11. Notember 1918, gerade vor einem Jahre, über⸗ nommenen Verpflichtungen vorgehalten worden. Sie wurde von den Maßnahmen und Strafen esehen sind, um die vollkommene Durchführung der im Friedensvertrag nicht, erneuerten. Waffenstillstandsbedingungen zu sichern. Die französische Regierung verfolgt keine auf die Zurüchhaltung der Kriegsgefangenen gestützte Politik und bedient Ich. ihrer nicht als Druckmittel. Sie hält sich lediglich an die Bestimmungen des Vertrags, und wenn die im Monat August ein, geleitete wohlwollende Maßnahme nicht bis zu Ende durchgeführt wurde, so ist dies ausschtießlich uf die Verstöße der deutschen Re⸗ gierung gegen ihre eigenen Verpflichtungen zurückzuführen.

De Verantwortlichkeit Deutschlands für die Verzögerung in der Heimschaffung der deutschen Gefangenen ergibt sich n na unb schlagend auß der Tatjache, daß auf die Note der Alliierten vom

treter. nach em sie zur Regelung der Arbeit der zur Ausführung des Friedensvertragetz eingeseßten Kommissionen nach Paris entsandt waren, zwel Tage nach ihrer Ankunft wieder nach Berlin zurückberufen wurden, obwohl bas Daium und das Verfahren für die Prüfung der aufgeworfenen Fragen im Einvernehmen mit diesen Delegierten sest⸗

gesetzt worden waren.

Die deutsche Regierung sst es die fich der digg der Kriege⸗ gefangenen zur Erregung der deutschen öffentlichen Meinung gegen

dies wird durch die Tatsache erwiesen, daß die Konferenz die Ratißsi⸗ lation und Inkraftsetzung des Friedenzvertragä, der auch für den Zeitpunkt der deinnaͤchstigen Rücklehr der Gefangenen maß gebend ist, auf den 1. Dezember sestgesetzt batte. Anstatt sich an den in Aussicht genommenen Abschlußverhandlungen zu beteiligen, hat die deutsche Regierung eine dilatorische Haltung eingenommen und in einem unerträglichen Ton eine Erörtsrung über die Heim schaffung der Gefangenen eröffnet, obwohl ez in ihrer Macht stand, daß diefe sogleich nach Ende vorigen Menats, d. h. nach wenigen Tagen, hrinmkehbrten. Der, hin hallen de Charakter dieses Vorgehens und die, in der Rgtiftkation durch dat eigene Verhalten Deutsch⸗ lands eingetretene Verzögerung lassen die volle Verantwortung für das Verbleiben der Gefangenen in Frankreich, wo sie übrigens nicht

land zurückfallen. Ohne ö. die (im übrigen der Richtigstellung be4 dürfenden) Verteidigungsversuche hinsichtlich Schleswigs und Ober⸗ schlesiens, auf die Frage der baltischen Provinzen swo Deutsch land sich erst auf starken Zwang hin zur teilwelsen Erfüllung seiner Ver⸗ pflichtungen verstanden hat noch auf Artikel 61 der Verfassung, der bis . heutigen Tage noch nicht aufgehoben ist (wartet doch die dentsche Regierung stets den letzten Augenblick und einen moralischen

noch schließlich auf die kühne Behauptung einzugehen, daß Deutschland

unjzweifelhaste Veweise hesitzen) will ich mich nur mit der Frage der Auslieferung der Schuldigen beschäftigen. . Bie Deulschen Leugnen selbst nicht, daß zahlreiche Verbrechen be⸗ gangen worden sind und daß das siikliche Gefühl der Welt verletzt wäre, wenn die Verbrechen, deren Urheber bekannt sind, ungeahndet blieben. Kein Mensch, der durch die nördlichen Teile Frankreichs und Belgiens kommt, und mit zigenen Augen sieht, wie Provinzen plan- mäßig verwüstet, alle Industrlean lagen dem Boden gleich gemacht. wir Wohnstätten init methodischer Wildheit in Schutl verwandelt, alle Obstbäume einen Meter über dem Boden durchgesagt, die Bergwerke gesprengt und ersäuft, die menschliche Arbeit ganzer Jahrhunderte hat 6 vernichtet ist, kann das Ibgern Deutschlands begreifen, sich mit der Wiedergutmachung dieser Frevel abzufinden. Wenn der⸗ selbe unparteiische Beobachler dann aus dem Hunde der Bemohner bört, welche Behandlung sie vier Jahre hindurch erfahren, hagen, welche abscheul chen Gewalttẽtigkelsten und Zwangzmittel., gegen Mädchen angewendet wurden, bie in roher Weise von ihren Farnilien , worden waren, könnte er seine Entrüstung. über die tellunguahrne Deutschiands und den anrngheng en Hon seiner Note nicht zurückhalten. Die Alliierten sind aufs höchste erstaunt, zu sehen, daß die Fffen liche Meinung in Deutschland sich noch jetzt der deutschen Ver⸗ anlwor tlichkeit so wenig bewußt ist, und nicht selbst d gerechte Bestrafung der begangenen Verhrechen fordert, daß ferner die Verhrecher selbst weder Mut noch Vaterlaudsl iebe genug besitzen, um freiwillig dem verdienten Urteil entgegenzugehen, ihre Handlungen vor, Gericht zu verteidigen und ihrem Lande die Erfüllung sein er Veipflichtungen zu erleichtern. Solange das deutsche Gewisfen nicht, wie die ganze Welt, begreift, daß das Unrecht wieder gut gemacht werden muß, und die Verbrecher ihre Strafe finden fen, darf Deutschland nicht erwarten, daß in die Geineinschaft der Völker wieder eintreten noch bel den Alliierten Verzeihung für seine Vergehungen und Milderung der gerechten Friedensbedlngungen erlangen werde.

Genehmigen Sie....

ClIemence au.

vom I5. Sepsember 1915 über die Wiederherstellun des n n en he zwischen China und Deutschland at laut Meldung des „W. T. B.“ folgenden Wortlaut:

Am 14. Augnst 1317 wurde von der Chinesischen Nepnblit proklamiert, daß fie sich mit Deutschland in Kriegszustand befände. Das Ziel, das uns dabei vor . stand, war die Wahrung des

meiden von Kriegen und die Beschleunlgung des Friedens. Seit wir ung den im Kriege befindiichen. Mächte zugesellt haben, 9. unsere Haltung stets mit der der alliierten Mächten in Uebereinstimmung ewefen. Der Krieg in Europa ist nun beendigt, und der ö mil Deutschland, ist von den bevollmächtigten Vertretern der alliierten Mächte ain. 25. Juni d. J. in Paris unterzeichnet worden, womit dem Kriegszustande, der zwischen die len Mrächten und Deunschland bestand, ein Ende gemacht ist. Da China die in dem Vertrage aufgenommenen drei Artilel, hetre fend Schantung, nicht gutheißen konnte, hat es sich geweigert, den Ver⸗

Yiachdem der Krlegszustand zwischen den alliierten Mächten und Bentschland beendet it, befindet sich hing, da es gegenäber Deug h. land zuͤr Entente gehört, notwendigerweise in derselben Lage. Mit , , des ger lientz⸗ welches si r

vrochen Kat, wird hierdurch belanntgegeben, daß der Kriegszustand zwischen der Chinesischen Republik und dem Deutschen Reich be.

. . Daß unser ganzes Volk von dieser Proklamation 5 nehme

11 ö

stande, der sie bis zur endgültigen Ratifizierung des Ver⸗

unterrichtet, die vor⸗

1. November keine Antwort erteilt wurde und daß die deutschen Ver.

die Alliierten und ganz besonders gegen Frankreich zu bedienen sucht;

nur human, sondern mit Wohlwollen behandelt werten, auf Deutsch⸗

oder tatsächlichen Zwang ab, ehe sie ihren Verpflichtungen nachkommt)

auf seine Propaganda verzichtet habe (pon der die Alltierten so viele

Der Erlaß des Präsiden ten von China, Hsüshihchang,

snternatignalen Rechts, das Hochhalten der Menschlichkeit, das Ver.

frag. zu uslterzeschnen. Vie übrigen Artikel jeboch wurden von Ching, ebenso wie von den anderen Mächten, ohne Ausnahine . .

ch hierüber berelts ausge-

Am 18. Seytember 1919 erfolgte die Verffentlichung eines weiteren Beschlusses des Präfidenten über die Unter⸗ , des österreichischen Friedens vertrages und die Aufrechterhaltung der für deutsche und öster⸗ reichische Staats angehörige in China während des Krieges erlassenen Verordnungen, der wie folgt lautet

Am 18. d. M. wurde die Beendigung des Kriegszustandes mit Deut schland proklamiert. Wie jetzt aus einem Telegramm des außer ordentlichen Delegierten bei der Friedens konferenz Lu Cheng Hsiang hervorgeht, ist am 19. September d. J. der sterreichlsche Friedensvertrag Ton Ching unterzeichnet worden, Damit ist also der Kriegs juftand mkt Desterreich ebenfo wie it Deutschland beendet! Alle Verordnungen jedoch, die seit dem . . deutsche und . Untertanen erlassen worden sind, bleiben wie vorher in Anwendung, bis dieselben ausdrücklich eingezogen oder geändert werden.“

—— .

In den letzten Tagen haben neue Verhandlungen sben Erhöhung der Kohlenpreise stattgefunden. Die Vertreter des Bergbaus forderten sie, wie ‚W. T. B.“ mit⸗ tellt, diesmal in erster Linie zu dem Zweck, um ihre Betriebe technisch wieder auf die Höhe der Friedensförderungen zu bringen. Die Werke sind während der Kriegsjahre stark ab⸗ gewirtschaftet, die Instandhaltung ist unvollkommen, Erneue⸗ rungen sind fast ganz interblieben, die Leistungs ählgkeit der lechnischen Einrichumgen und maschinellen Anlagen ist flar! zurückgegangen, und der g4unze Betrieb lst infolgedessen unwirtschaftlicher geworden. Im Hinblick hierauf hatte der neu gegründete Reichs kohlenverband in seiner ersten Sitzung auf einen vom Rheinisch⸗ k Kohlensyndikat gestellten Antrag, dem sich andere Reviere anschlossen, eine Erhöhung des Steinkohlen⸗ preises um 20 Mark je Tonne . en. Der Reich wirt⸗ schaftsminister beanstandete diesen Beschluß, aber nur wegen ber Haͤhe der Forderung, die zurzeit eine zu schwere Be⸗ lastung unseretz. Wirischaftslebeng br deuten würde. Die Reglerung erkannte an, daß die Werke in die Lage versezt werben müssen, ihre Förderung trotz der verringerten Arbeitszeit wieder auf die Friedenshöhe und womöglich darüber zu bringen. Wenn auch die hierfür erforderlichen Ersatz⸗ und ß. infolge der andauernd steigenden Materialprelse und Löhne zweifellos sehr kostspielig . werden, konnte sich die Regierung doch nicht dayon über⸗ zeugen, daß eine Preiserhöhnng in dem geforberten Umfang fũr dlesen Zweck wirtschafilich berechtigt sei. Bei den an—⸗ schließenden Verhandlungen im Reichswirischa fis ministerium wurde dem Rheinisch Westfälischen Kohlensyndilat unter Be⸗ rücksichtigung des jetzigen Standes der dortigen Selbstkosten, die neuerdings von der Regierung sorgfältlg geprüft worden sind, eine Erhöhung der gegenwärtig geltenden Preife um 7,56 MM je Tonne ohne Steuer mit Wirkung ab 1. Dezember 1919 bewilligt. Dieser Mehrpreis hat , r den angegebenen Zweck zu dienen, da ein Ausgleich fur Lohnerhöhungen diesmal nicht in Frage kommt. Wegen der anderen Bergreviere sind die Prüfungen noch im Gange.

Von zuständiger Stelle erfährt das, W. T. B.“: Die aus dem Baltikum zurückkehren den Truppen scheinen in ziemlicher Menge Noten des von der westrussischen Armee aus gegebenen sogengnnten Bermondt⸗Geldes mitzubringen. An der Ausgabe dieser Scheine war das Deutsche Reich nicht beteiligt. Selbstverständlich sind sie in Deutschland nicht geseß⸗ liches Zahlungsmittel. Sie sind auch im Bankverkehr nicht verweribar. Zu ihrer Annahme ist daher niemand in Deutsch⸗ land verpflicht't. Ebensowenig besteht für dag Reich eine Ver⸗ pflichtung zur Einlösung.

=

Preußen.

Die Vertretung der bodenständigen Bevölkerung dez ostpreußischen Abstimmungsgebiets hat nach Meldung des „W. T. B.“ an die englische, französische und itallenische Militärmission in Berlin folgenden Einspruch gedrahtet: .

Polnische Zeitungen berichten überein immend, daß von polnischer Selte der Generalsuperintendent Bursche als polntscher Vertreter bei ber mternatlonalen Kormmlssion, die die Volksabstimmung in Dstpreußen vorzubereiten und durchzuführen bat, ausersehen sei = Der Mafuren, und Ermländerbund, der mit über 200 909 Mitgliedern sast 80 o/ 9 sämtlicher Abstimmungsberechtigten umfaßt, protestiert gegen Butsckes Zulassung in das Abstimmungggebiet, da er seit Jahr- zehnten in Masuren großpolnische Agitation betrieb und jetzt an der Syigze des von der polnischen Regierung ins Leben gerufenen masurichen Komitees in Warschau steht und die polnische 7 itation in Oberschlesien leitet. Der asuren, und Ermlaͤnderbund, der alle fried, und ordnungsliebenden Clemente des Abstimmungs ebiets in fich schließt, sieht bei einem evtl. Aufenthalt des Generalsuperinten⸗ denten Bursche den ruhigen Verlauf der Abstimmung gefährdet, weil Bursche durch die esti Sprache in seinen in Masuren verbreiteten Nufrulen das nationale Eimpfinden der Masuren verletzte und schon jetzt übergll im Abstimmungggebiet, wo die Mitteilungen der polnischen r über Bursches Abordnung bekannt wurden, leidenschaftliche

nirüstung aufglüht. Der Masuren. und Ermländerbund hält es. außert em für seine Pflicht, auf die von polnischer Seite insienierte grotesle Komödie mii feierlichen Empfängen 6. enannter Masuren⸗ und Ermländer hordnungen durch polnlsche Behörden aufmerksam zu machen, da die als Vertreter der Bepölkerung des Abstimmungs⸗ . Angesprochenen im Solde der polnischen Propaganda stehende

ilnehmer an den Warschauer Agitatorenkursen find, die sich un= befugt als Vertreter der bodenständigen Bevölkerung ausgeben.

Ungarn.

Nach Meldung des „Ungar. Tel⸗Korr.⸗Hüros“ haben in ,,,, am 21. November Ungarn, Sachsen und umänen gegen den Siebenbürger Verwaltungssenat einen Put fch veranstaltet. Der Senat wurde für aufgähöhen erklärt

und an seiner Stelle ein neuer ernannt, weil der frühere Ver⸗

1 sich für die Annexion ausgesprochen hatte, während der jetzige ein neues selhständiges Sieben bürgen wünscht und allen Annexlons gedanken fernstehlt. Die rumänlsche Reglerung ließ darauf in ea nn dn, das Standrecht ver⸗ künden und die Teilnehmer dez Putsches verhaften, Be⸗ zeichnenderwelse hat ö die Siehenbürger rumänische Geistlich⸗ keif an dem Putsch nicht nur lätig beteiligt, sondern sogar eine führende Rolle dabel gespielt und sich offen gegen jede Annexion

aug gesprochen. Tschecho⸗ Slowakei. f ar von Meinung zberschledenheiten zwischen den beiden

des Vollzugsausschufses der tschecho⸗ssowalischen sozialistischen Partel hat geftern beschlossen, die Parteiminister, und zwar den Sandes verteidigungsminister, den Handels minister, den Eisen⸗ bahnminister und den Justizminister aufzufordern, aus der Regierung auszutreten. Die genannten Minister sollen ihre Demission unverweilt überreichen.

Gro hritannien und Irland.

Im Unter haus wurde ein Antrag zugunsten der Aus⸗ gabe von Prämienschatzschein en mit A6 gegen 8 Stimmen verworfen. Chamberlain nnd Sonar Law waren gen diesen Plan. Es war dem Unterhaus anheimgegeben worden, nach seinem Ermessen darüber zu entscheiden.

Frankreich. . Der Oberste Rat versammelte sich gestern unter dem Vorsitz von Clemenceau. Er hat neuerlich die Frage der Zuteilung der Geuben von ünfkirchen in Ungarn Jeprüft, deren Ausheutung die südflawische Regierung für sich beansprucht. Der Oberste Rat teilte diesen Standpunkt nicht. Er beschloß, daß die Nusbentung dieser Gruben bem Organi⸗ sallons kom iter der Wiederguimachungskommission übergeben werde. Der Oberste Rat seßzte dann die Präfuang der Frage über die Zuteilung der de utschen Schiffe fort. Marine⸗ minister Leygues nahm an den Verhandlungen teil. Der Grundsatz der allgemeinen Demontierung aller dentschen Kriegs⸗ schiffe wurde aufrecht erhalten. Endllich hat der Obersie Nat beschlossen, daß bie deutschen U⸗Boote das gleiche Schicksal erleben werden wie die übrige Flotte, d. h., sie werden zerstört mit Ausnahme von 10 Einhesfen, die Frankreich übergeben werden sollen.

Italien.

Bei Beginn der gestrigen Kam mersitzung leisteten die Sozialssien den Eid. Der Kandidat der Regierung, Or⸗ laudo, wurde mit BI Slimmen zum Kammerpräsidenten gemählt.

Vorgestern abend waren einige soziglistische De⸗ putierte auf der Piazza Colonng in Rom Gegenstand einer feindseligen Kundgebung. Insolge dieses Zwischenfalles beschloß nach einer Havasmeldung die Arbeiterbörse den Streit für Dienstag Morgen. Straßenbahnen und Fuhrwerke ver⸗ kehren nicht. Zahlreiche Läden sind geöffaget. Im Namen der soxialistischen Gruppe des Parlaments wurde eine Interpellation eingebracht, bie schärfste Maßregeln gegen die Offiztere verlangt, die an der Kundgebung ieilgenom men haben.

*

.

SEyanien. Da der König dem Kabinett sein Vertrauen be⸗ stätigt hat, hat dieses beschlossen, vollzählig im Amte zu verbleiben. h

Belgien.

Vorgestern nachmittag wurde in der Akademie zu Brůssel die Länderkonferenz für den Völkerbund eröffnet. Auf der Versammlung waren nach einer Havasmeldung ver⸗ freten England, Frankreich, Spanien, Belgien, die Schweiz, Holland, Dänemart, Norwegen, Portugal, Griechenland, Polen, Japan, China, Rußland und Serbien. Den Vorsitz übernahmen Degzchamps und Hmanzs, Sir Willeng hay⸗Dickinson vertral England, Per reri Jalien, Leon Bourgeois Frank⸗

hautre ibenden Verernigungen, welche die Rechte

Julernationalen Arbeilgamles, Albert Thomas, die Org anisa Fes Arbeitzamtes sofort in die Wege leiten sollen. ;

Die erste Sitzung des Direktionsausschusses findet in Paris am 24. Januar 1920 statt.

Par lamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Kapitalertragssteuergesetzes.

Der deutschen Nationalpersammlung ist neben anderen Gesetz⸗ entwürfen auch der Entwurf eines Kapitalertragssteuergesetzes zu egangen. Der Inhalt des Gesetzentwurfs über die Kapttalertrags- teuer ist kurz . .

Von den Erträgen gus Kapitalvermögen wird eine Reichssteuer. erhoben. Von dieser Steuer werden erfaßt die Zinsen und Renten der Leihkapttallen, die Dividenden, Zinsen, Ausbeuten und sonstigen Gewinne, die entfallen auf Aktien, Kuxe, Genußscheine sowie auf Unteile an der Reichebank, an Kolonialgesellschaften, an berg⸗ ; juristischer Personen haben, und an Gesellschaften mit beschräntter Haftung, deren Stammfapit 1 mehr als 300 009 4M beträgt, oder bei denen die Zahl der Gesellschafter höchsteng drei beträgt und zu Geschäftsführern keine anderen Personen als Gesellschaster bestellt sind; ferner Zinsen von Anleihen, die in öffentlichen Schuldbüchern eingetragen oder über die Teilschuldperschreibungen qusgegeben sind; ferner Zinsen, die bei Tebengversicherungsunternehmungen auf die Prämien⸗ reserven der Versicherten rechnungsmäßig nach dem Ge⸗ schäftsahr entfallen; ferner Zinsen und Renten von Hypo theken und Grundschulben, Renten von Rentenschulden, so⸗ dann vererbliche Rentenbezüge, Zinsen aus den privaten Darlehen einschließlich der Einlagen bei Gparkafsen und Banken, sowie Diskont betrage bon Wechseln und Anweisungen ein schließlich der Schatzwechsel, sowelt es sich um Kapitalanlagen handelt. Bei Tilgungshypotheken und Tilgungsgrundschulden gilt nur derjenige Teil der Zahlung als Kapitalertrag, welcher auf den jeweils noch nicht getilgten Kapttalrest als Jinszahlung entfällt. Steuerpflichtig sind die Erträge aus in— sandischen wie aus ausländischen Kapitalanlagen.

hinaus zurückgezablt werden. Von der Steuer sind befreit alle Kapstalertraͤge, die den öffentlichen Sparkassen und den Trägern der reichsgesetzlichen Sozial versicherung zufließen, weiter Zinsen von Hypotheken und Grundschulden, Dar lehenszinsen und Dis kontbelrage, soweit dieselben Lebens., Kapftal. und Renten⸗

dienen, wie Sparkassen Banken, Bankier, Hypothekenbanken, Schkff

pfandbriesbanken, öffentlich rechtliche Kreditanstalten, Kreditgenossen⸗

schaften, Finanzterungein stitute. Diele Befreiungen werden nicht

dadurch ausgeschlofsen, daß das Unternzhmen auch andere Geschäfte

betreibt. 5 diesem Falle beschränkt sich aber die Befreiung auf den

der Änschaffung und Barleihung von Geld dienenden Geschäftszweig.

Befreit sind ferner Jinsen und Diskontbeträge, soweit sie auf Aus-

leihung seitenz des Reschs, der Länder oder der Gemeinden beruhen,

und Kapitalerträge aus Wertpapieren, die nach dem Hypothekenbankgesetz

als Deckung fur ausgegebene Pfandbriefe in ein Register einge⸗

tragen sind . ö

Die Kapttalerträge der Grwerbegesellschaften, die Zinsen der in

zffentliche Schuldbücher eingetragenen Anleihen oder der Teilschuld⸗

perschreibungen von solchen Anleihen unterliegen der Steuer, sofern

der Schuldner im Inland seinen Sitz hat. Die Zinsen der Hypo⸗

theken und Gitundschulden und Renten ven Rentenschusden sind steuerpflichtig, wenn das belastete Grundstück im Inland belegen ist. Die übrigen Kapitalerträge sind steuerpflichtig, wenn die Gläu⸗—

diger der subjektiven Steuerpflicht unterliegen, ;

Da die Steuer eine Ertragssteuer ist, so kommt ein Abzug von

reich, Alfenso Costa Portugal im Vorstande. Der ef df der belgischen Vereinigung sür den Völkerbund eröffnete die Sitzung? mit der Äufforherung zu einer Andacht von swei Minuten zu Ehren der gefallenen Soldaten. Hym ans hieß die auswärtigen Delegierten willlommen und berichtete üper die Vorbereitungen zum Völkerbund. Der englische Dele⸗ gterte sprach im Namen der übrigen den Dank für den liebengwürdigen Empfang aus. Er betonte die Notwendigkeit * Belgien und England, brüperlich vereint zu blelben. Perreri gab der Bereitwilligkeit der italienischen Delegierten Jugdruck, mit den Vertretern der anderen Staaten zusammen zu arbeiten zur Beseitigung der Weltkrise. Léon Bourgeois drückte im . Frankreichs den Wunsch aus, daß Amerlka bald an der Konferenz teilnehmen könne. Die Versammlung ernannte sodann eine Kommission zur Vorberettung der Ver⸗ träge des Völkerbundes.

Der 3. Z. in Brüssel tagende außerordentliche sozialistische Parteitag hat mit 1400 gegen 1652 Stimmen die Teilnahme der fare slstien, Partei an der Regierung gut geheißen. Zu . des Kongresses erklärte Vandervelde, die Einigung ber Parteien sei auf Grundlage eines Programms erfolgt, das in seinen wesent⸗ lichen Punkten laute: allgemeines gleiches Wahlrecht für alle Männer, die das 21. Lebensjahr überschritten haben, Ab⸗ schaffung oder Demokratisierung des Senats, Herabsetzung der Militärdienstzeit, Fortentwicklung der sozialen Gesetze, Ab⸗ schaffung des Artikels 310, d. h. Zubilligung des Streikrechts, Ein sührung des Achtstundentages, Reglementierung der Heim⸗ arbelt, Verwaltung der Eisenbahnen March eine autonome Negie und Fortentwicklung des autonomen Regleunterrichts.

Amerika.

Nach einer Reutermeldung aus Washington, legte der Schatselrelär den Jahresvoranschlag vor, der ein Budget von d Milliarden är bas Etatsjahr 1920 vorsieht. = Die PVerelnigien Staaten haben ihre Antwort auf die merttanische Note, in der juridische , .

werben, abgeschickt. Die Vereinigten Staaten lehnen, wie „Reuter“ meldet, es unbedingt ab, in eine juridische Er⸗ örterung über diefe Frage gezogen zu werden, und wiederholen ihre Forderung nach soförtiger Freilassung. Die Internationale Arbeits konferenz in Washington führte vorgeslern ihre Arbeiten zu Ende. Eine 6 us⸗ einandersetzung entstand laut Meldung des „W. T. B.“ über die Zusammensetzung detz Dꝛrektio ng ausschusses, von dessen 24 Mitgliedern 20 Vertreter europäischer Staaten sind. Be⸗ sonbere waren ez die Vertreter Südamerikas, die eine bessere Vertretung verlangen. Gleichzeitig richteten sie einen Appell an die europäischen Delegierten, dle außereuropäischen Länder wirksam zu unterstüßen.

Schluß wurde den versammelten Delegierten noch mitgeteilt,

London nehmen wird, wo auch das Sekretar

für das Inhaftbehalten des Amerikaners Jenkins gemacht

daß das Internationale Arbeitsamt seinen Sitz vorerst in des Völker⸗ Sladt. und Landbezirken.

Schüsdenßinsen oder Werbungskosten nicht in Betracht, Nur von den Erträgen der ausländischen Kapitalanlagen kann die auf dem Grtrage ruhende Auslandssteuer abgezogen werden,

Steuerpflichtig ist der Gläubiger der Kapitalerträge nur bei den auf die Fräinlenreserven entfallenden Iinsen. Mit Nugnchme der Diskontbe träge und der Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen ist aber der Schuldner gegenüber der Steuerhehörde , . zu Laflen des Gläubigers die Steuer zu entrichten. Bei den Erträgen

gleich bel der Auszahlung abgezogen. Bei den Hypothekenzinsen usw. Fat der Schuldner dem Gläubiger die e n anzuzeigen und daben Vordrucke, die vor dem Gebrauch abgestempelt sind, der Stempe]= marken zu verwenden. Vereinbarungen, wonach der Schuldner die Sieuer ju Lasten des Gläubigers Übernimmt, sind nichtig. Die Steuer beträgt 10 vy. . . .

Gine Ercsfattung der Steuer kann auf Antrag erfolgen. bel Zeichnern von deutschen Kriegsanleshen, die nachweislich zur Zeichnung Dder zur AÄufrechterhaltung des Besitzes gezeichneter Kriegzanleihen Darlehen aufgenommen haben, insowelt, daß nur der Ueberschuß der Telegsanleihezinsen über die Schuldzinsen der Steuer unterliegt; ferner bei derjenigen Erwerbzunternehmungen, deren Anteil ertrage seibst der Steuer unterliegen, sofern sie nachweislich mindestens leit Heginn des letzterflofse ren Geschäftsjahres ein Fünftel der gesamten Äkfien, Kurc, Genußicheine oder Anteile einer anderen Erwerbs⸗ esellschaft in Besitz haben, für die auf die Auteile des anderen

nternehmens entfallenden Kapitalerträge.

Ferner ift zum Schutz der kleinen Rentner in das Einkommen⸗ steuergesetz eine Borschrift aufgenommen, nach der die Kapital⸗ ertragsstener zu drei Vierteln auf die Cinkommensteuer angerechnet wird, wenn der Steuerpflichtige mehr als 60 Jahre alt oder erwerbs—⸗ unfähig ist, sein Einkommen nicht mehr als bob09 4 beträgt und

bindung mit Wartegeldern. Ruhegehältern, Witwen und Waisen⸗ dr , , besteht.

Bags Gefetz oll am 1. März 18220 in Kraft treten. Mit diesem Tage trltt die Vorschrift über die Versteuerung der aben

*

Nicht als Kapitalanlagen im Sinne des Gesetzes gelten lolche Summen, die bei unverzinslichen Prämienanleihen üher den Nennwert

versicherungsunternehmungen wie solchen Unternehmungen zu fliehen, die der Anschaffung und Darleihung don Geld

der Erwerbtsgefellschaften und den Aanleihezinsen wird die Steuer

entweder nur aus Kapitalzins oder aus Kapitalerträgen in Ver⸗

pensionen und anderen Bezügen fär frühere Dienstleistung oder

zinfen der Banken und Bankiers nach Tarifnummer 16 deg deichs⸗ stempelgesetzez in der Fassung vom 25. Juli 1915 außer Kraft. (W. T. B.)

deutschen Notenbanken Ende

.

ĩ nahmepreise.

heitsamts“ vom 26. November

lot. Hautkrebs. Rotz

tschechischen sozlalistischen Parteien ist, wie W. T. Br aus Prag meldet, eine ier fr e aus gebrochen Das Prãsidium

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Bunde vorfbergehend seinen Sitz aufschlagen wird, Es wurden Sntfcheidungen 2 bei Gebiete der öffenilichen zwei Delegierte bestimmt, die mit dem Generaldirektor des ] (Kuipfuscher, Kurpfuscherei).

Nr. 0 des Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeßen im Reichsministerium des Innern, am 28. November 1919, hat inn Inhalt: Bankwesen: Status der

Dktober 1919. Zoll⸗ und Steuerwesen:

Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll und teuerstellen. Aenderung der Kohlensteuerausführungsbestimmungen. ,, Verwaltungsfachen: Ausschüsse zur Feststellung von Kriegs schäben in Elsaß. Lothringen. Bekann wachung über die Rohfett

Nr. 48 der V ,, , des Reichsgesund⸗ glg hat folgenden Inhalt Perfonalnachtcht. Gesundheitsftand und Hang der Volks trank= beiten. Gesetz gebung usw. Gr he, Viehseuchen. Quecksilber (Baden). Krankenpflegepersonen. Schweiz). Lebensmittelchem iker. Tierseuchen im eutschen Reiche,

Die Erörterung ber Klauseln über die landwirtschaftlichen 15. Nobember. Vermischtes. (Deutsches Reich) Gegenstände des

5 täglichen Bedarfs. Geschenkliste. Arbeiter wurde bis zut nächsten Dasung verschoben, 3hm fälle in . Orten öü. 40 650 und mehr Einwohnern. Des

. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in rankenhäͤusctn deutscher Großfsläbte. Desgleichen in dentlhen itlerung. Bei lage: Gerich liche

Gesun dheitgpflee

ochentabelle über die Sterbe⸗