1919 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

81. „rn ern, fir Schwefelsärle and Oleum derf folgende Sar

hydrat einschließlich 9 x n Erzeugnis; n Schwefelsäure über 80 vom Hundert Monçhydrat aus- liehlich bis 92 vom Hundert Monohydrat ein schlleßlich 2820 M60 r 1009 Kilogramm Schwefelinhalt im Erzeugnis abzũglich 363 S r 1009 Kilogramm Erzeugnis in abgelieferter Be

) hochkonzentrierte Säure über 9 é schließlich und Oleum bis 40 vom e,, . 140 für 10900 diiogramm Schwefelinhait' im Er—

s abzüglich 38 M für 1000 Kilogramm Erzeugnis in abge—

rsteigen:

24 Schwefe saure bis 8 vom Hundert Mono 432 A für 1009 Kilogramm Schwefelinhalt in

eugn lieferter Beschaffenheit;

d) für unter a, b und e nicht Schwefel saure von besonderer Beschaffenheit, wie 3. B. chemisch reine Schwefel säure oder Akkumulatoren säure; die unter a, b und 9 ge⸗ nannten Höchsspreise mit einem den Erzeugungskosten angeme uschlag für 1000 Kilogramm Erjeugnis.

Dle Preise gelten für unverpackte Ware frei Bahnstation der

Erzeugungsstelle.

Der Preis für Abfallschwefelsäure darf ni bei der Zugrundelegung des Höchstpreises für Schwe vom Hundert Monohydrat unter Berücksichtigung eines handels

sind Höchstpreise

bschlags ergibt.

. ie in dieser Verordnung festgesetzten Preise im Sinne des Gesetzes, e end i , n, br t

§ 2. Zum Zwecke des Ausgleichs zwischen den durch § 1 festgesetzten Höchsspreisen und den i , nen Erzeugerpreisen wird eine Umlage Art der Erhebung werden besondere Be⸗

erhoben. Ueber die stimmungen getroffen.

Die Umlagebe träge sind an die Chemikalien- zusübren, die sie nach den Weisungen des Reicht wirtschafitzministers zu verwenden hat, und können ersorderlichenfall Reicht wirischafteministers wie offentliche Abgaben

53

Zuschläge für Verpackung und Versand. 1. Lieferung in Kesselwagen.

a) Bei Stellung des Wagens durch den Verkäufer darf eine Wagenmiete von nicht mehr als 75 Pfen ver ladenes Sãuregewicht berechnet werden. an dem dem Ankunftstag auf der Station des Bestimmungsortt zu . zurückzusenden. D rechnung weiterer Gebühren, wie für Füllung und dergleichen, ist

folgenden Werktag zu entleeren

nicht zulässig⸗

) Bei Stellung des Wagens durch den S Berechnung von Gebühren, wie für Füllung und dergleichen, nicht zulcssig. Der vom Säureempfänger gestellte Wagen ist spätestens am zweiten Werktag nach Eingang zu füllen und abzusenden.

2. Lieferung in Eisenfässern. 2 Werden Eisenfässer durch den Verkäu ne Mietgebühr von nicht mehr als 250 gramm Säuregewicht einschließlich Füllgebühr berechnet werden; die Eisenfässer sind innerhalb vier Wochen, vom Tage Des Versandes bis um Tage der Rückkehr zum Säureberka Hei verzögerter Rückgabe darf für jedes Monat bit zu 5 Mark Leihgebühr berechner werden. b) Wird bei käuflicher Ueberlassung der zur Verpackung der Säure dienenden Gisensässer an den Squreempfanger die Rückgabe er Fässer an den Verkäufer vereinbart, fo darf, sofe brauchbarer Beschaffenheit zurückgegeben werden, zwischen dem Verkaufspreis und dem Rück tragen, als die Mietgebühr nach 2a für die vom Sãäureempfänger beanspruchte Gebrauchszeit betragen haben würde. ) Bei Stellung der Eisenfässer du der Verkäufer eine Füllgebühr von nicht 100 Kilogramm Säuregewicht berechnen.

3. Lieferung in Korbflaschen.

a) Werden Korbflaschen durch den Verkäufer leihweise

e darf außer ciner Füllgebühr von nicht mehr als 1 Mar 00 Kilogramm. Säuregewicht eine Mietgebühr von nicht mehr als Mark das Stück für jeden ange Nonaten, vom Tage des Versandes b Säureverkäufer gerechnet, längstens für einen Zeitraum von pier Monaten berechnet werden. Für Korbflaschen, welche tro orderung des Säureverkäufers vom Empsänger nicht innerhal viermonatigen Frist zurückgegeben sind, darf außerdem bie

darf e

des Wertes beansprucht werden.

b) Wird bei käuflicher Ueberlassung der zur Verpackung der Zäure dienenden Flaschen an den Säureem Flaschen an den Verkäufer vereinbart, so dar dem Verkaufspreis und dem Rücknahmeypreise betragen, als die Mietgebühr nach 3a beanspruchte Gebrauchszeit betragen haben würde. ) Bei in,, ustellung der Flaschen durch den Säure—⸗ empfänger darf nur eine Füllgebühr von nicht mehr als 1 Mart für se 1M Kitogramm Säuregewjscht berechnet werden. A) Vat der Verkäufer, welcher nicht gleich die Säure aus 6 auf Flaschen abgefüllt, so dar . 3a oder 6 einen A miete von nicht mehr als 75 Pfennig für 16

den Aufschlägen ö.

gewicht berechnen.

§5 4.

Hestimmungen für Wiederverkäufervon S säure (Händler.

1. Bei Lieferung von Schwefelsäure und Oleum unmittelbä— von der Grzeugungsstelle darf der Verkäufer, nmittelbar

Nersteller Preise hinaus einen Aus er durch den S 1 vorgeschrleb Auslagen für Fracht, Frachtsy

Lichneten Preise hinaus, au Fransportversicherung ünd Rollgeld,

tandener Höhe, aber höchstens bie orts inen Aufschlag hon 7,50

einen . 1 Sãuregew erechnen. ,

erwach enen Unkosten, soweit si züglich 20 Pfennig für das ang

§5 5. Düese Beftimmungen treten mit Wirkung ab

in Kraft. Die Bekanntmachu

ng über und Oleum vom 18. Oktober . .

i Ausführungsbestimmungen zur Bekanntuiach. yrivate lwirt vom 18. ö Berlin, den 2. Dezember 1919. Der Reichs wirtschaftaminister. Schmidt.

t schaffenheit; 2 vom Hundert Monohydrat Hundert freies Anhydrid ein—

enannte Stärkegrade sowie

sein, als sich elsaure mit

Aktiengesellschaft ab⸗

8 auf Ersuchen des beigerieben werden.

für je 100 Kilogramm er Wagen ist spätestens

äureempfänger ift die

fer leihwese gestellt, so Mark für je 100 Kllo⸗

ufer gerechnet, zurückzuliefern. und jeden angefangenen

in die Fässer in der Unterschjed ahmepreise nicht mehr be⸗

rch den Säureempfänger darf mehr als 50 Pfennig für je

angenen Zeitraum von 8 zum Tage der Rückkehr zum

fänger die Rückgabe der der Unterschied zwischen der Flaschen nicht mehr

für die vom Säureempfänger

zeitig Hersteller ist,

ufschlag für Wagen 0 e alen Sãunre⸗

chwefel⸗

welcher nicht gleichzeitig 3 1 und 2 verzeichneten lag von nicht mehr als 8 vom enen Höchstpreise berechnen, außer den ͤ esen und Veipackung.ů

Liefert der Verkäufer, welcher nicht gleichzeitig He Schwefelsäure und Oleum vom eigenen Lager, so darf 06 Kilogramm 3 über die in den

er ist, dem Käufer über die in den 55 1

rstellex ist,

SF 1 und 2 ver— Er den wirklichen Ausgaben für Frach in tatsächlich ent⸗ lichen Bahnsped tionssätze,

ir je 100 Kilogramm

Lieferung d wefelsäure, ei ü reiner Schwefelsaure 6. n n gil , hen

schreiten, darf der Verkäufer bie ihm bi zur Lieferung auf sein Lager

e den Höchstpieis

isen entsprechen, zu= efangene K .

ilogramm Säure berechnen.

1. Dezember 1919

etzbl. S. 1810) und

für a un etreffend die S

n

124) treten außer

etreffend Aufhebung der Srmächtigung der 3 en, die Ausfuhr gewisser Waren des 17 Ab— Zolltarifs ohne Aus fuhrbewilligung

b stell schnitts des

Zollstellen durch? und Einf ab erteilte Ermächtigung, War des Statistischen Warenve weise auz vergoldeten oder mit Gold belegten unedlen Metallen ober nicht besonders ausgen mit anderen

Bekanntmachung,

zuzul assen.

Hiermit bringe ich zur öffentlichen Kenninis, daß die den zerfügung des Reichskommissars für Aus— uhrhewilligung mit Wirkung vom 1. September 1919 en der Ziffern 8849 und 8846 rzeichnisses (Waren ganz oder teil—

Warenverzeichnisses).

Berlin, den 1. Dezember 1919. Der ,

12. 15. 14. l5.

16.

17.

21. 22.

27 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver—= kündung in Kraft.

Im Anschluß an die (Reichs anzeiger Nr.

A.: Keim.

ezogen worden i

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung des Aus fuhr⸗ verbots für Waren des 19. Absch tarifs (ͤFeuerwaffen, Uhren, Tonwerkzeuge, Ki

spielzeug).

In Ziffer Ill, dieser Bekanntmachung (Freilsste) sind die fol⸗ genden Waren zu streichen;

Aus Albschnitt 190

und Durchfuhr⸗ nitts des

Bekanntmachung vom 1. Juni 1917 129 vom 2. Juni 1917), Aus- und Jurchfuhroerhot für Waren des 19. Zolltarifs, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:

betreffend das Abschnitts des

Ausfuhrnummern des Sta tistischen Warenverzeichnisses

Geigen, auch als solche erkennbare Teile davon 9412 Cell, Kontrabässe und andere Streichtonwerk⸗ zeuge, auch als solche erkennbare Teile davon. 941 b Zithern, auch als solche erkennbare Teile davon 341 Bitarren, Harfen, Mandolinen und andere Zupf⸗

tonwerkjeuge, auch als solche erkennbare Teile

,,

Fagotten, Flöten, Klarinetten, Oboen, ; englifchẽ

9418

Hörner und andere in der Regel aus Holz her⸗ gestellte Blastonwerkzeuge, auch als solche er—

kennhare Teile davon.

Trompeten und andere Blastonwerkzeuge aus

Messing, Neusilber, Kupfer, Glas, Ton ufw.,

auch als solche erkennbare Teile dabon.

Spielwerke (Spjeldosenwerke) ohne Gehause, bei

einem Reingewichte des Stückes von 500 g oder darunter, und al solche erkennbare Teile davon; Vorrichtungen zur mechgnischen Wiedergabe von Toustücken (Phonolga, Pianola usw.) und als

. erkennbare Leile davon.

Alristons, Drehergeln Orchestrions und andere

aus 943 a

ähnliche mechanische Spielwerke und als solche

erkennbare Teile davon.

sjertige Mundharmonikas (soweit sie nicht Kinder

pieljeug sind) .

fertige Ziehharmonikas (soweit sie nicht Kinder⸗ K Trommeln, Pauken und Tonwerkzeuge, nicht be—

943 e aus 9444

aus 9446

sonders genannt, auch als solche erkennbare Teile

davon.

Berlin, den 3. Dezember 1919.

äß 5 2 der V

Der Reichtzwirtschafta mini ter. J. M.: l kt

eim.

Bekanntmachung.

Der Anhaltische Anwaltverein haltischen Ortsgruppen

Nortariatgangestellten (Si bandes der roangestellten Berlin) haben beantragt, den zwis 1919 ahgesch halts⸗

em

Berlin, den 2. November 1919.

Der Reichs arbeilsminister.

J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft ländli eber und Arbeitnehmer der t beantragt, den zwischen dem deutschen Land“ arbeiterverband und dem Verband zur Wahrun Interessen der Landwirte des ö.

am 14. Mai 1919 abge

Berlin, den B. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

er.

und die ber Rechts anwalts⸗ tz Leipzig) und des Ver— Deutschlands (Sitz ; chen ihnen am 27. Jun lossenen Tarifvertrag zur Regelung und Anstellungs bedingungen der Anwaltsangestellten erordnung vom 23. Dezember 1918 . eichtz⸗ esetzbl. S. 1456, für das Gebiet des Freistaates An allgemein verhindlich zu erklaren. Einwendungen gegen diesen Antrag können his 15. Dezember 1519 erhoben werden L. B. R. 4620 an das Rei Luisenstraße 33, zu richten.

Provinz

44 0

er Arbeit⸗ randenburg

ezember 1918 (Reichtz⸗ Freises Hh e g

und sind unler Nummer arbeitsministerium, Berlin, Luisen—⸗

plattierten Legierungen unedler Metalle, soweit sie nommen sind oder durch die Verbindung Stoffen unter andere Nummern Ausfuhrbewilligung zur Ausfuhr zuzulassen, des Reichskommisffars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung R. K. Exp. 26 4831 zurückg .

Waren ganz oder teilweise aus mit Gold belegten (plaltierten) unedlen Metallen oder Legierungen nnedler Metalle aus den Nummern 8841 und 8846 des Statistischen

irn fallen / ohne durch Verfügnring

st für:

. Zoll⸗ nder⸗

An⸗ und

der Ge⸗

alt für

zum und sind unter Nummer chsarbeitsministerium, Berlin,

g der r reifes Osthavelland schloffenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeilsbedingungen für die landwirtschaftlichen Arbeiter und Handwerker in lanhwirischaftlichen Betrichen emäß 5 2 der Verordnung vom 256. D setzbl. S. 1456) für das Gebiet des emein verbindlich zu erklären. wendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Dezember 1919 erhoben werden JL. B. R. 4884 an das Reichs straße 35, zu richten.

Hamburg J, und der Mecklenburger Glaser— verb and haben beantragt, den 2

1919 abgeschlossenen Tarifverirgg zur Regelung der Lohn⸗ und Ar n, ,,, im Glasergewerbe gemäß 5 7 der Verordnung vom

für das Gebiet der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin unb Mecklenburg⸗Strelitz für allgemein verbindlich zu erklären.

Bekanntmachung.

Der Gewertschaftshund der Angestellten (Fach—⸗ gend Spiritus⸗Industrie, Likörfabrikatian und eingroßhandel) hat beantragt, den zwischen ihm,

Verbände, dem Verein der Likörfabriianten und Branntwein-Interessenten von Groß Berlin und der Pronpinz Brandenburg E. V., dem Verein der Wein— großhändler von Berlin und der Provinz Branden—⸗ burg, der Spritbank Aktiengesellschaft und der Spirituszentrale G. m. b. H. Berlin, am 10. Sep⸗ tember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag sowie den am 26.27. September 1915 zu 5 5 Gruppe II dieses Tarif⸗ vertrages vereinbarten Nachtrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten der Likörfabrikalion, des Welngroßhandels und der Spiritus Industrie gemäß 32 der Verordnung vom 235. Dezember 1918 MNeichs Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiel des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein 8 zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 42153 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ siraße 33, zu richten.

Berlin, den 2. November 1919.

Der Reichs arbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Der Verband der mecklenburgischen Photo— graphen, Srttz gruppe Rostock, und der Verband der Fithographen, Steindrucker und verwandten Beru fe (Deutscher Senefelder⸗Bund)„Zahlstelle Rostock; M., haben beantragt, den zwischen ihnen am 16. September 1915 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeilnehmer im photographischen Bewerhe gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet der Sladte Rostock und Schwerin (i. M) für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Dezember 1919 erhohen werden und find unter Nummer LB. R. 5282 an das Reichs arbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ stratze 33, zu richten.

Berlin, den 25. November 1919. Der Neichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekannt m ach ung. Der Gewerkschafts bund kaufmännischer An—⸗

gestellten verbände, Landesausschuß Bayern in München, hat beantragt, den zwischen dem Ind ustrie⸗ und Handeltzrat der Oberpfalz (Arbeitgeber⸗ verband für den Kleinhandel), dem Cen em ö Angestelltenverbände, Orts— gusschuß ;

An gest eilten, Orts gruppe Regens burg, dem Zentral⸗ verband der Handlungsgehilfen, Ortsgruppe Re gensburg und dem Verein „Merkur“, kaufm ännischen Verein e, V. Nürnberg, Ortsverein Regensburg und Oberpfalz, am 24. Jali 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel gemäß 2 der Verorhnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗

afts⸗

egensburg, dem Reichsverband Deutscher

eseßbl. S. 1466 für das Gebiet der Oberpfalz (mit Aus⸗

nahme der Stadt Weiden i. O.) für allgemein verbindlich zu erklären. / Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer . B. E. 5130 an bas Reichsarbeltsministerlum, Berlin, Luifen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. November 1919. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

GSektkanntmachung. Der Industrie⸗ und Handelsrat der Oberpfalz,

der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ Verbände, Srttzzausschuß Regensburg, der Reichs verband? Deutscher Angestellten, Ortsgruppe Regens burg, ber Zentralverband der an gestellten, Ortsgruppée Regensburg, und, die Angestellten⸗ gruppe des Vereins „Merkur“, kauf männischer Ver— ein E. V. Nürnberg, Ortsverein Regensburg und Oberpfal;j, haben beantragt, den zwischen ihnen am 18.24. Jul 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Gehalts, und An stellungs bedingungen für kauf— männische Angestellte im Großhandel und in der Industiie emäß 8 2 bei Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht

esetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Oben pfalz (mit

Ausnghme der Stadt Welden J. O.) für allgemein verbindlich zu erklaͤren.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

16. Detember 1919 erhoben werden und sind unter Rummer k. B. R. 5135 an das Reichsarbeilsministerlum, Berlin,

enstraße 353, zu richten. Berlin, den B. November 1919. Der Reichs arbeitsminifter. J. A.: Dr. Sitzler. Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Glaser, . Innungstz⸗ en ihnen am 3. Oktober

3. Dezemher 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

Einwendungen gegen diesen Antrag könen bis zum

20. Dejember 18519 erhoben werden und find unter Nummer B R-5l2I1 an das Reichs arbeitsminister lum, Berlin, Luisen⸗

8 e m,, mmm m,

straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. November 1919.

Der Reichtzarheitaminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

J

Speisefettwerke, E. V. in Berlin, der Verband der reiten te Deutschlands, Sitz Hannover, der Zentralverband christlicher Fabrik⸗ und Trans port⸗ arbeiter in Aschaffenburg, der Zentralverband der Nahrungs- und Genußmittelin dustriearbeiter in Düfseldorf und der Gewerkverein der Deutschen Fabrik⸗ und Handarbeiter in Berlin haben beantragt, den zwischen ihnen am 5. April 1919 abgeschlossenen Reicht⸗ arifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits ben ng ungen der gewerblichen Arbeiter in der Margarine⸗ und Speisesett⸗ industrie gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reicht für allgemein verbindlich zu erklären.

dem Geverkschafts bund kaufmännischer Ange stellten⸗

31. Dezember 1519 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 4064 an das Reichs arbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.

. orf, Gojenbergsg weg 7, wird auf Grund der Bundeßrattz⸗ verordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel voin 23. September 1915 die Herstellung von Back⸗ und Konditoreiwaren und der Handel mit diesen Waren untersagt.

1 irgedorf, Große Straße 29, wird auf Grund der Bundes⸗

. üher die Fernhaltung unzuyerlässiger Personen vom 3 vom 23. September 1915 der Handel mit Krämer

und zwar:

Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband der Margarine⸗ und

Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum

Berlin, den 26. November 1919. Der Neichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

——

Sekanntm achung.

Händler Emil Hoffmann und seiner Ehefrau 4. 5. . Rosen berg, wohnhaft

Hamburg, den 1. Dezember 1919. Die Landherrenschaften. Dr. Grapengeter.

Bekanntmachung. Dem Händler Henry WiJli Brockmöller, wohnhaft

nd Fettwaren aller Art untersagt. Hamburg, den 1. Dezember 1919. Die Landherrenschaften. Dr. Grapengeter.

an rr.

Pren ßen.

Elektrizitätswerk Sachsen-Anhalt Aktien⸗ geie Mh akt in ul. a. S. wird auf Grund des Gesetzes nom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. WI) hiermit das Recht verliehen, zum Bau von vier elektrischen Doppelfreileitungen,

J. vom Schalthause in Gröherg bei Halle a. S. nach dem

Kraftwerk in Ho nn e. der Ueberlandzentrale Südharz 3. m. b. H.,

ö . ö. Schalthause ö. . . einer in Diesdorf i Magdeburg zu errichtenden Trangformatorenstation,

. 6 r , n gn in Eisleben nach den zu errichtenden

Trans formatorenstationen in Nachterstedt, Crottorf, Wil helms⸗

hall und Halberstadt,

IV. vom Schalihause in Diesdorf bei Magdeburg nach den zu errichtenden Trans formatorenstationen in Stendal und Salzwedel - das erforderliche Grundeigentum, und zwar für die

Leitun . ö

zu L: in den mid eisen Halle (Stadt), Mersehurg, Sangerhausen, dem Saalkreise und dem Mangfelder Seekreis im Reglerungtzbezirk Merseburg, sowie dem Kreise Graf⸗ schaft Hohen ein im Regierungsbezirk Erfurt, ;

zu U: in den Kreisen Kalbe a. S., Wanzleben und Magdeburg

. Stadt) im Regierungsbezirk Magdeburg, sowie dem

eise Bitterfeld im Regierungtz bezirk Merseburg,

zu III: in den Krelsen Quedlinburg (Land), Oschersleben, Halberstadt (Stadt) und Halberstadt (and) im Regierung⸗ bezir? Magdeburg, sowie dem Mans elder Seelreise und dem Nangselder Gebirgskreise im Regierungsbezirk Merseburg, K

zu IV- ö. den Kreisen Magdeburg (Stadt), Wolmirstedt, Stendal (Stadt), Stendal (Land) und Salzwedel im Regierungsbezirk Magdeburg

nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder,

soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschräukung zu be⸗

lasten. Auf siaatliche Grundstücke und staatliche Rechte an

fremden Grundstücken findet dies Recht keine Anwendung.

Berlin, den 24. November 1919. Namens der Preukischen Staatsregierung.

Der Minister Der Minister für Handel und Gewerhe. des Innern J. A.: von Meyeren. J. A.: Meister.

Der Minister Der Minister

für Landwirtschaft, der öffentlichen Domänen und Forsten. Arbeiten.

J. A.: Wesener. J A.: Kir schst e in.

Finanzministerium.

i ußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse ist der gor, . Drucker zum Abteilung zvorste her ernannt worden.

Bekanntmachung,

bet end die Diplomprüfung für den mittleren ,,, 2 wissenschaftlichen Bibliotheken sowie für den Dienst an Volksbihliothekten.

Die nächsie Prüfung findet Montag, den 22. März 1920, und an . . Tagen in der Preußischen Staatstz⸗ bibliothek in Berlin statt. ö L, um Zulassung sind nebst den erforderlichen Papieren (Ministerialerlaß vom 24. März 1916, 5 5) spätestens am 28. Februar 1930 dem Unterzeichneien, Berlin NW. 7, Unter den Linden 38, einzureichen.

In der Meldnag ist . anzugeben, auf welche Art oder welche Arten von Schreibmaschinen der Bewerber eingeübt ist.

die eine andere Maschine benutzen wollen, haben sich diese auf ihre Kosten zu beschaffen. : rlin, den 2. Dezember 1919. Der Vorsitzende der Prüfungtzkommission. Paalzow.

Betannt machung.

Gemäß z 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) wird öffentlich bekanntgegeben, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag der Neustadt-⸗Gogoliner Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft für das Betriebsjahr 180 000 S6 festgesetzt worden ist.

Kattowitz, den 28. November 1919.

Der Eisenbahnkommissar. Schumacher.

1918/19 auf

Nichtamlliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüße für Polks⸗ wirtschaft und für Rechtspflege, der Ausschuß für Volks wirtschaft sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen, für dat Landheer und die Festungen und für das Seewesen Sitzungen.

Dem Vorsitzenden der Deutschen Friedensdele⸗ gation in Versailleg ist am 12. November folgende J z (Die Veröffentlichung hat sich verzögert, weil der Text zunächst verstümmelt hierher übermitielt worden war.)

Paris, den 10. November.

zugegangen.

g zu treffen hat, wird

Clemenceau.

Hierzu ist dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge zu bemerken: J ; In der Note der Deutschen Regierung war auedrücklich auf die mannigfachen Lücken und Unklarheiten des in Artiket 3844 des Friedensvertrags vorgesehenen Abstimmungsverfahrens In der Tat ist in diesem Artikel fast alles unklar. Man weiß nicht genau, wer abstimmen, wo und über welche Fragen abgestimmt werden soll, und man vermißt jede Garantie geheime Stimmabgabe. alle diese Mängel auch am Tage liegen Die alltierten und 6a 3 deutschen Note nicht ein, sondern begnügen mit der Bemerkung, 9. * Lösung ö. Fragen, um die es sich hier handelt, Sache der Die sehr eingehenden deutschen Klagen über den Terro— rismus, der von den Belgern in den Kreisen Eupen und Malmedy eübt wird, übergehen sie mit Stillichweigen, obwohl sie einst ver chert haben, die Abstimmung in den beiden Kreisen werde frei und unbeeinflußt vonstatten gehen. Nur bei einem Punkte verweilt die Antwortnote. Die Alltierten hatten im Juli erklart, die Abstlmmung werde unter Leltung des Völkerbundes stattfinden. In Ter deutschen Note vom 3. Ottober waren sie hieran erinnert worden. Jetzt erklären e, daß der Völkerbund erst, nach der Abstimmung, deren Durch= ührung ganz und gar den Belgiern überla treten werde.

hingewie sen

eine unheeinflußte,

assoziierten Regierungen

Belgier sei.

ssen bleiben soll, in Aktion

Dem deutschen Vertreter in Paris ist folgende Note der alliierten und assoziierten Regierungen vom 1 Dezember zugegangen: . . ö. bent! ö, Nachrichten besagen überein⸗ stimmend, daß die Deutsche Regierung seit einiger Zeit die Ent⸗ wicklung ihrer militärischen Streitkräfte vorbereitet und verwirklicht. Reichswehr werden unter dem Name polizel / stehende Streitkräfte geschaffen, die sämtliche Kennzeichen und den Wert auserwählter militärischer Streitkräfte haben. Diese Streitkräfte werden von Stäben befehligt und verwaltet, die aus militärischem Personal zusammengesetzt sind. sie dem Ministerium des Innern unterstellt Charakter, der ihrer angeblichen Bestimmung als Poltzei widerspricht. Ihre Aufstellung verstößt gegen Artikel 162 des Ver⸗ ags. Außerdem bildet Deutschland unter dem Namen eiwillige! und Ginwohnerwehr“ Reserven, die Kontrollversamm—⸗ lungen und militärischen , en unterworfen und mit Waffen und Munitionslagern versehen mit der ee, de, der milttärischen Bestimmungen und namentlich mit Artikel 178 des Vertrags in Widerspruch. ;

Die alllierten und assoztierten Reglerungen machen schon jetzt darauf aufmerksam. daß diese dem Geiste und dem Wortlaut des Vertrags zuwlderlaufenden Maßnahmen als eine Absicht der Deuischen nicht auszuführen, gusgelegl werden können. ssen die Deutsche Regierung auf, die vor⸗ unverzüglich aufzuheben, jedenfalls aber so, annten Polizei berabgemindert

Namen „Sicherheits⸗

Die. Formationen haben sonach, obschon

Diese Organisationen stehen

Regierung, den Vertr ,

ichneten Mahn 9 mit der Inkrastsetzung des Vert

entsprechende Verfassung erhalten, die Stäbe, die über die im Vertrag Zahl in geschaffen sind, sowie die Reserveorganisationen aufgelöst werden.

Genehmigen Sie usw. . Zu der Note wird von „Wolffs Telegraphenbüro“ folgendes

bemerkt:

Es ist nicht zutreffend, daß die Deutsche Regierung eine Ent— wicklung ihrer militärischen Streilkräste vorbereitet, Im Ge enteil ist die Jurückführung der Heeresstärke guf das in Artikel 163, Ahsat⸗ des Friedens vertrages zunächst vorgesehene Maß von 2060060 Mann,

wie allgemein bekannt, in vollem Gange.

Daß die Zentralpolizeibehörden der einzelnen Länder sich. im

Laufe des Jahres angesichts der bedrohlichen inneren Verhältnisse

Deutschlands genötigt gesehen haben, durch Einrichtung von ESicher⸗ heisvolizei', Einwohnerwehren⸗ und „Zeitfrelwilligen belondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu

treffen, ist nicht nur staͤndig Gegenstand der öffentlichen Erörterung,

sondern auch der Entente bereits vor Monaten offiziell mit- geteilt worden. Zu der von deutscher Seite angeregten Be⸗ sprechung der Einzelfragen ist es bisher zum Bedauern der Deutschen Regierung nicht gekommen. Dle Frage, inwieweit die getroffenen Einrichtungen mit dem Frie dengbertrag in Widerspruch siehen, was nach deutscher Auffassung nicht der Fall ist, wird jedenfalls nach Ein⸗ setzung der im Friedensvertrag vorgesehenen Kontrollkommisston gemäß den Vorschriften des Vertrags klarzustellen sein. Es wäre nur erwünscht, wenn die Besprechungen darüber schon früher statt⸗ fänden. . Der Reichsschulgusschuß nahm am Dienstag und Mittwoch die Berichte seiner Unteraustzschüsse entgegen und be⸗ sprach im Anschluß daran eingehend die ausgearheiteten Vor⸗ schläge. Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros ollen die Beratungen über die Durchführung des Art. 146 Abs. 2 der Verfassung im Reichsministerium des Innern, gegebenen⸗ falls unter Heranziehnng eines Unteraustzschusses, fortgesetzt werden. Ueber die Frage der Grundschule und der Lehrer⸗ bildung, soweit beide aus Gründen der Schulverwaltung baldiger gesetzgeberischer Maßnahmen bedürfen, ohne daß da⸗ durch den fachlichen Entscheidungen der zukünftigen Reichs chul⸗ konferenz vorgegriffen wird, wurde gleichfalls in eingehender Beratung volles Einverständnis erzielt. . Zur Reichsschulkonferenz selbst wurde vereinbart, 26 sie zu Ostern nächsten Jahres in Berlin stattsinden soll. Auf die Tagegordnung sollen folgende Punkte gesetzt werden: 1. Schul⸗ arten, Schulziele und organijatorische Zusammenfassung zur Einheiteschule, 2. methodische Fragen und Bedeutung ein elner Schulfächer (wie Arbeitgzunterricht für das gelamte Schul⸗ wesen, 3. Lehrer und Lehrerinnen, 4. Schüler und Schülerinnen, 5. Eltern Elternbeiräte), 6. technische Vereinheitlichung des Schulwesens im Reich, 79 Ver⸗ waltung des öffentlichen Schulwesens, 8. die Prigat⸗ schulen in ihrem Verhältnis zum öffentlichen Schulwesen, 9. die deutsche Schule im Ausland. ie Zahl der Teilnehmer der Reichsschullonferenz einschl, der ie erungs e fr ter fol 100 nicht überschreiten. In erster Linie klemmen für die Ver⸗ tretung in Betracht: Vereinigungen der Lehrkräfte an den ver⸗ schiedenen Schularten, pädagogische Vereinigungen allgemeinen Charakters, schulpolitische Vereinigungen, Vereinigungen kon⸗ fessisneller oder weltanschaulicher Natur, soweit sie sich mit dem Schulwesen beschäftigen und sich organisgtor sch über das ganze Reich erstrecke: Ferner sollen hervor⸗ ragende Einzelpersonen, bei denen auch Vertreter von Parlamenten und politischen Vereinen zu bericsicht gen sind, zur Teilnahme eingeladen werden. Die Ver⸗ teilung der den großen Vereinigungen zugewiesenen Sitze auf ihre Zweigverbände sowie die Auswahl der Personen wird den Verbänden selbst überlassen. Nachträgliche Meldungen sollen noch bis 31. Dezemher entgegengenommen werden. Die ür die Behandlung der Hauptpunkte zu berufen den Referenten und Gegenreferenten sollen verpflichtet werden, ihre deih tz baldigst zum Zwecke der Veröffentlichung einzureichen. Auch der Text ihrer Referate soll so zeitig eingereicht werden, daß eine . noch , Wochen vor dem Zu⸗ mentritt der Konferenz möglich ist. J ö Dle nächste Sitzung des Reich sschulausschusses ist für Januar nächslen Jahres in Autzsicht genommen.

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Die Freigabeschelne für die Baustoffe müssen zu der Baustelle vorhanden sein. Ez mehl sich daher, die in den Händen der Bauherren verbleibenden Abschnitte der Freigabescheine mit der baupolizeilichen Erlaubnis zusammen auf der Baustelle aufzubewahren.

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Das Reichs wirtschaftsministerlum (Briefadresse: Berlin W. 15, en ih, fm m 193,194) ist fernruflich zu

erreichen:

im Stadtverkehr: unter Steinplatz 6490 6498, 7 0 m, 13 . 05, 13 10 - 13118, ö. ) im Fernverkehr: unter Steinplatz 12 981 12986. Der dem Unterstaatssekretär B (Dr. Peters) unterstehende Teil II des Reichswirtschaftaministeriums ist in dem bie her vom Reichsernährungaministerium bewohnten Gebäude Mohren—⸗ raße 11712 verblieben (Briefadresse: Reichs wirtschaftsmini⸗ terlum, Abteilung für Landwirtschaft bezw. Ernährunggwirt⸗ chaft, Berlin W. 8, Mohrenstraße 1113). Fernruf für Abteilung I: im Stadtverkehr; Zentrum 1856 = 4859, 4878/9, 4167168, 11 B0/1; im Fernverkehr: Zentrum 13 716 3719. ;

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Bl. ist der Entwurf zu einer Vererdnung über den vor⸗ bereitenden Reichswirtschaftsrat , der in nächster Zeit dem Reichskabinett vorgelegt werden soll.

Oesterreich.

Der Präsident der Nationalpersammlung Seitz hat das an ihn gerichtete Telegramm des ,, in der Angelegenheit der deutschen Hilfsaktion für DOesterreich mit folgender Depesche beantwortet: . Im Innersten des Herzens ergriffen von dem Akte der Groß⸗ mut, mit dem dasz stammberwandte deutsche Volk trotz der eigenen wirtschaftlichen Bedrängnis uns in unserer gegenwärtigen bitteren Not zu Hilfe kommt, und tlef gerührt von den warm empfundenen Worten der Teilnahme, welche Sle, Herr Präsident, aus diesem Anlaß an mich gerichtet haben, danke ich Ihnen herzlich. Die Not in Desterreich, und insbesondere in Wien, ist furchtbar. bar ger und Kälte pochen von Tag ju Tag dringender an unsere Titr. Die Zahl der Opfer wacgs. Um p trostreicher ist die Wirtung der

Für die Prüfung können nur Maschinen der Systeme Adler k

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