ich Sie auch, die gegenwärtigen Steuergesetze sobald als möglich zur Verabschiedung zu bringen.
Unter den eben genannten Voraussetzungen wird es uns wohl ge⸗
lingen, die lausenden Ausgaben bereits in diesem Jahre durch Steuern zu decken. ; Doch über dieses Augenblicksbild hinaus müssen wir uns einen Überblick verschäffen über die Gestaltung der Ausgaben und Ein⸗ nahmen, wie sie sich in det nächsten Zukunft darstellen wird. Eine vollkommen (rakte Ubersicht ist aus den schon früher wiederholt ge nannten Gründen nicht möglich. Nicht nur die Frage der Leistüngen aus dem Friedensbettrag wirkt als Unsicherheitsmoment bei der Zu— kunftsberechnung, es spielen auch eine Reihe sonstiger Faktoren her⸗ ein, welche eine genügend sichere Schätzung noch nicht zulassen. Der ganze Staatsbedarf wird, um nur ein Beispiel zu erwähnen, mübe⸗ stimmt werben durch die Gestaltung des allgemeinen Preisniveaus. Noch ist die Umwertung aller Werte, wie sie der Krieg mit sich bringt, nicht zu Ende, noch wird der Spiegel des Preisstandes infolge der wie ein Etdbeben wirkenden Erlchütterungen des Krieges in hohen Wogent hin- und hergeworfen, noch kann man nicht übersehen, inwie⸗ weit durch einen Abbau der Inflation auch ein Abbau der Preise herbeigeführt werden kann, noch liegt die Zukunft für uusere Waren produktion sehr im Ungewissen. All diese Tatsachen aber müssen zurückwirken auf die Gestaltung von Ausgaben und Einnahmen der sämtlichen öffentlichen Körperschaften. Darum kann auch heule, wie in det Denkschrift des Juli, nur mit erheblichen Vorbehalten eine annähernde Bedarföschätzung und eine nbch weniger sichere Schätzung der aus neuen Steuergesetzen zu erwartenden Einnahmen vorge⸗ nommen werden.
6
Der Bedarf des Reichs ist für die nächsten Jahre in det Denk⸗ schrift, die Ihnen im Sommer zugegangen ist, mit 174 Milliatden Mark angesetzt, wobei ausdrücklich betont wurde, daß dies nicht die Endfumme bedeute. Es handelt sich also um einen Minde sibedatf, der im Laufe der nächsten Jahre noch anwachsen muß.. Es verdient dabei hervorgehoben zi werden, daß die Verpflichtungetz gegenüber den Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen sowie die Zinsveipflichtungen, diese beiden unmittelbatsten Finanzwirkungen des Welttrieges, rund 14 Milliarden Mark ausmachen, so daß die übrige Ausgabensteige⸗ rung des Reichs demgegenübet noch relgtiv mäßig etscheint. Bei den Einzelstäaten und Gemeinden hat man mit einer reichlichen Ver— doppelung der Ausgaben zu rechnen. Nach der Denkschtift sind 24 Milliarden genannt, ohne damit den Bedatf voll zi etschöpfen. Bei meiner ersten Rede bezifferte ich den Bedarf auf 2 Milliatden. Es ist dies, um das noch einmal hervorzuheben, der öffentliche Steuer⸗ bedarf ohne neu zu beschließende Ausgaben. Wie er sich in Zukunft
gestalten wird, das kann man heute noch nicht sagen.
)
Wie soll nun, sobald einmal die jetzige Steuerreform dutch⸗ geführt ist und die elnzelnen Steuern in den Behartungszustand ein⸗ getteten sind, die Deckung dieser enormen Stimmen erfolgen?
In erster Linie stehen die direkten Stenern. Wie ich von Anfang an betont habe, sollen und müssen die direkten Steuern jetzt bei uns bis zut wirkschaftlich zulässigen Höchsigrenze aus geschöpft werden. Die eine große Quelle, an der wir schöpfen können, ist das Vermögen. Die Besteuerung des Vermögens im Rahmen der Gesamtbestenerüng der Jukunft steht vor ihrem Abschluß. Wir haben in Weimar an einmaligen Vermögenssteuern 12 Milliarden bewilligt. Diese 19 Milliatden sind in der Hauptsache als Kriegs—⸗ gewinnsteuetn anzusprechen. Rechnet man die durch sie herbeigeführte Zinsersparnis sowie eine entsprechende Amortisationsquote bon ein Prozent, so ergibt sich eine jährliche Dauerwirkung dieser Steuern für das ganze nächste Menschenalter von 20 Millionen Mark. Das erscheint im Vergleich zu den großen Milliardenposten bielleicht nicht sehr hoch. Wenn man sich aber vergegenwärtigt, daß bot dem Kriege die saͤmklichen deulschen Einzelstaaten zu s am men an staatlicher Einkommensteuer 6h! Millionen Mark erhoben ha ben, dann wird die Bedeutung der in Weimar bereits bewilligten Vermögensbesteuerung in einem ganz anderen Lichte erscheinen.
Zu diesen beiden Kriegsgewinnsteuern kommt jetzt das Reiche notopfer hinzu. Wie hoch der Ertrag aus dem Reichsnotopfer sein wird, läßt sich nur außerordentlich schwer schätzen. Die alte Vermögensveranlagung in Preußen ist sehr mangelhaft. Auch die Wehrbeitrageveranlagung dürfte kein genügend sicheretz Bild geben, weil sie im allgemeinen sehr wenig nachgeprüft werden konnte. Aehn⸗ lich ist es auch mit der Veranlagung der Kriegsgewinnsteuer von 1916, die gleichfalls nicht genügend nachgeprüft worden ist, deren nähere statistische Aufarbeltung auch noch nicht vorliegt. Aber selbst wenn eine bessere Statistik der Vermögenspyramide der früheren Jahre vor⸗ handen wäre, so würde man daraus doch nur sehr schwer auf den Steuerertrag des Meichsnotopfers schließen können, weil inzwischen die Vermögensverhältnisse durch den Krieg ganz gewaltig verschoben worden sind. Nicht nur die soziale Struktur des Vermögens ausbaues hat ein ganz anderes Autsehen gewonnen, sondern es ist auch eine innere Wertverschiebung bei den verschiedensten Vermögensobjekten eingetreten, die durchaus nicht überall gleichgerichtet ist. Die Statistik versagt hier, wie in so vielen anderen Punkten. Die Schätzungen des deutschen Volksvermögens, die man vor dem Kriege vorgenommen hat, sind auch nicht mehr brauch⸗ bar. Sie beruhten zudem größtenteils auf der objektiven Methode, und geben aus diesem Grunde keinen Anhalt über die Ver⸗ mögensschichtung und die Zusammensetzung des Volksvermögens nach seinen einzelnen Bestandteilen. Ein außerordentlich großer Teil des gesamten Volkspermögens wird auf die Zahl derer entfallen, welche vom RNeichsnotopfer überhaupt nicht belroffen werden. Auch durch das Kinderprivileg und durch die sonstigen sozialen Vergünstigungen des Gesetzes wird naturgemäß der Ertrag ganz erheblich herabgedrückt werden. Immerhin aber wird nach der heutigen Fassung des Ent wurfs mit einem Ertrag von 45 Milliarden gerechnet werden dürfen. Diese Ziffer als sicher voraus gesetzt, würde sich eine jährliche Zins⸗ ersparnis von 25 Milliarden ergehen. Einschließlich der Tilgung in 30 Jahren kommen unter dieser Voraussetzung aus dem Reichsnot⸗ opfer jährlich auf 2860 Millionen Mark. Mit den in Weimar be⸗ willigten einmaligen Steuern, beziehungsweise ihrer Dauerwirkung zusammengenommen, bedeutet für die nächsten Jahre der jährliche Ertrag aus der Vermögensbesteuernng die Summe von 36 Milliarden Mark. Das ist mehr als vor der Finanzreform von 1907 in Reich, Staat und Gemeinden an sämtlichen Steuern überhaupt erhoben wurde.
. Noch wichtiger für bie Aufktingung des Steuerbedarfes ist sodann die Ein kommenbestenerung. Die Eißkommenstenuer ist in allen hochentwickelten Staaten in der jüngsten Zeit zur Hauptsteuer geworden, nur wenige Staaten machen dabon eine Ausnahme. Auch in der Zukunft soll bei uns in Deutschländ die Einkommenbesteuerung die Zentralsteuer bleiben. Sie wird aber vollkommen nen gestaltet werden müssen, einerseits um den höchst— möglichen Ertag herauszuholen, andererseits um auch eine möglichst wahrheitsgemäße Veranlagung durchführen zu können. Das Ein— ommen soll durch drei Stenern getroffen werden: erstens die große allgemeine Einkommensteuer der physischen Personen, zweitens die Bestenerung des Einkommens der Körperschaften und der toten Hand. Eine dritte Art von Elnkommenbesteuerung ist dann gegeben durch die Vorbelastung des fundierten Ginkomntens mittels det Besteuerung des Erttages aus Grund ind Boden, Ge— werbe und Kapitalrente. Der Erttag, der sich aus der Ein⸗ kommenbesteuerung ergeben soll, ist vielleicht noch schweret zu etrechnen als der Ertrag des Reichsnotopfers. Nach der fiskalischen Seite wirkt günstig die allgemeine Umgestaltung der gesamten Einkommens- bedingungen, die sich insolge der Umbildung der wirtschaftlichen Ver— hältnisse bereits entwickelt. Wir sind mitten in diesem Anpassungs prozeß zwischen Preisgestaltung auf der einen und Einkommens⸗ erhöhung auf der anderen Seite. Nur kann niemand mit voll— kommener Genauigkeit vorhersagen, auf welcher mittleren Linie sich daß Einkommen der Bevölkerung und besonders der einzelnen Klassen nach Ueberwindung des Uebergangszustandes bewegen wird. Aber das scheint mir doch sehr wahrscheinlich, daß mindestens mit einer Verdoppe⸗ lung des Nennwertes des Einkommens gerechnet werden darf. Bei den breiten Unterschichten der Bevölkerung wird die Einkommenssteigetung sehr wahrscheinlich eine erheblich höhere sein. Hier gibt es eben auch noch manches nachzuholen aus der Vorkriegszeit. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokrcten.)
Gar manche Bevölkerungsklassen konnten in der Vorkriegszzeit ihr Einkommen nicht im gleichen Tempo steigern, wie der allgenteine Vollswohlstand stieg. Jetzt wird als eine der Wirkungen der sozial⸗ wirtschaftlichen Revolution, in welcher wir uns befinden, wohl eine wesentliche Höherstellung der Löhne und duch der Besoldungsverhält—⸗ nisse unter den unteren Klassen det Bevölkerung eintreten. Bei den höheren Einkommen wird dagegen nicht das gleiche Schrittntaß der Einkommensvermehrung Platz greifen, es werden die Einkommenz⸗ steigerungen hier wahrscheinlich unter dem allgemeinen Durchschnitt bleiben. Bei den ganz großen Einkommen endlich witd eher eine Räckbildung zu gewättigen sein. Je nach der Höhe des Nennein⸗ lommens, sowie nach der Entwicklung unserer gesamten volkswirt— schaftlichen Produktion wird sich auch der Erttag der in den mittleren und oberen Stufen sehr scharf ausgebauten Einkommensteuer richten. Im Beharrungszustand, der natürlich erst nach einiger Zeit eintreten wird, hofft man aus der Einkommensteuer zuzüglich det Besteuerung der Körperschaften für JReich, Lander und Gemeinden zusammen einen Betrag von 8 Milliarden Mark zu eizielen! Daju sollen dann noch 24 Milliarden treten als Ergebnis der. Ertragssteuern, wovon die Kapitalertragsteuer allein 1,4 Milliarden erbringen soll.
Das ist ein gewaltiger Betrag, eine hohe Anforderung an unsere Volkswirkschaft. Man wird jetzt nicht weitergehen können, als hier geplant ist und von der Reichsregierung und dem Reichsrat Ihnen vorgeschlagen ist. Aber man muß sich bei der Beurteilung dieser Steuervorlagen steis vergegenwärtigen, daß es gilt, eine Gesamtstmme von mindestens 24 bis 25 Milliarden Mark an Steuern aufzubringen. Da muß scharf zugegriffen werden. Wer heute noch mit den Maßstäͤben der Vorkziegszeit zu messen gewohnt ist, der wird nie und nimmer das richtige Verstndnis für die Forderungen der Gegenwatt gewinnen können. (Sehr richtig! links.) Selbstverständlich können solche Er⸗ träge nur erzielt werden, wenn eine nominelle Umgestaltung der ganzen Einkommensverhältnisse sich durchgesetzt hat. Aber diese große Um⸗ schichtung in den Einkommensverhältnifsen liegt im Zuge der Zeit und wird sich in mehr oder minder großem Maßstabe in den ver— schiedensten Ländern auswirken.
Vermögen und Einkommen sind die beiden vorzüglichsten Quellen der direkten Besteuerung. Aber sie sind nicht die einzigen Quellen. Gerade mit fortschreitender kapitalistischer Entwicklung zeigt sich eine sinanzpolitisch außerordentlich wichtige Tatsache: Der Großkapital ismus der letzten Jahrzehnte hat zu einer raschen Vermehrung der großen Vermögen geführt. So schwer es dem kleinen Mann auch werden mag, sein Vermögen durch Arbeit im gewöhnlichen Wortsinne zu vermehren, so rasch wächst von einem gewissen Punkte ab der große Vermögensbesitz.
Es liegt dies im Wesen der großkapitalistischen Wirtschaft über⸗ haupt. Je weitere Kreise des Wirtschaftslebens vom Kapitalismus durchsetzt werden, um so mehr muß sich dieses Anwachsen des Ver⸗ mögens geltend machen. Dazu kommt dann weiter die Bildung von Wertzuwachs durch Vorgänge rein gesellschaftlicher Natur, wie sie beobachtet werden können beim Wertzuwachs am Grund und Boden, oder bei den häufigen Umschichtungen in dem Preise der mannigfachsten Ver— mögensobjekte. Man hat dabei von unverdientem Wertzuwachs ge— sprochen und nicht mit Unrecht. Die Frage der steuerlichen Er⸗ sassung dieser Leistungsfähigkeit ist schon seit einigen Jahrzehnten sehr eingehend diskutiert worden. Wir haben auch in Deutsch— land eine Wertzuwachssteuer durchgeführt, die allerdings nachher den Gemeinden und Ländern überlassen worden ist. Eine dritte Form des Vermögenszuwachses ist gegeben durch Vermögensanfall, durch Erb⸗ schaft, Schenkung und Vermögensübergabe. Hier hat der Fiskus schon seit langer, langer Zeit zugegriffen. Nur wurde die Steuer in früherer Zeit vielfach als eine Handveränderungsabgabe angesprochen, während unsere heutige Erbschaftsbesteuerung als eine Besteuerung des Vermögenszuwachses zu betrachten ist. Aus der Erbschaftssteuer, die bereits beschlossen ist, sollen 730 Millionen Mark jährlich ge—⸗ wonnen werden, von denen rund 140 Millionen auf Einzelstaaten und Gemeinden entfallen. Die Wertzuwachssteuer der Gemeinden erbringt keine besonders hohe Summe, das Aufkommen ist mit 36 Millionen angegeben. Die Besteuerung des Vermögenszuwachses, wie er sich als Erübrigung aus dem Einkommen darstellt, haben wir un— mittelbar vor dem Kriege in der Besitzsteuer durchgeführt. Es ist klar, daß auch hier etwas andere Maßstäbe angelegt werden müssen, als sie vor dem Kriege angelegt wurden. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokr.) Jedoch sollen gerade bei dieser Steuer die Sätze nicht besonders ge⸗
steigert werden, vielmehr soll die Vermögenszuwachsbesteuerung mit
Rücksicht auf die Kapitalneubildung so glimpflich als nur möglich vorgenommen werden. Aber eins ist dabei notwendig: So wertvoll der Vermögenszuwa n ssteuergedanke ist, so sehr er sich den modernen Verhältnissen anschmiegt, so ist es doch als ein gerisser Mangel enipfünden worden, daß diejenigen, welche ihr Einkommen ganz eder zum größten Teil verbrauchen, von der Besitzstener nicht so getroffen werden wie jene, welche ihr Vermögen durch Spatsamkeit vetmehten. Datum etscheütt es att Plätze, daß man nicht bloß den tatsächlichen Vermögenszuwachs, sondern auch den virtuellen Vermögenszuwachs, den möglichen Vermögenszuwachs, noch mitbesteuert, indem man in die Steuer hinein eine Bestẽüettng des übetmäßigen Aufwandes ein baut. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten. Es ist dies dann eine Steuer auf die nicht genügend genützte Spar⸗ möglichkeit. Wenn jemand beispielsweise 70 000 Mark Einkommen hat und dann bei der Besitzsteuererklärung behauptet, er habe diese 70 009 Mark vollkommen verbraucht, so wird es nach dem bisherigen Rechte der Steuerbehörde außerordentlich schwer fallen, das Gegenteil zu ermitteln. Ist der Verbrauch tatsächlich eingetteten, so ist etst recht keine Möglichkeit der Befteuerung mehr vorhanden. Die Sache witd aber sofbrtt anders, wenn man von einer gewissen Gtenze ab den übermäßigen Aufwand mit einer besondeten Steer belegt, die erheblich stätket sein muß als die Besteuerung des Ver⸗ niögenszttwachsegß. Ist dann die Einkomm enfteuer genau festgestellt, so ergibt sich die Feststellung der Steuerpflicht des Vermögens zuwachses, bezw. des überhohen Aufwandes von selbst. Hat. dann jemand mit hohem Einkommen keinen Vermögenszuwachs aufzuweisen, dann mißß er eben eine entsprechend höhere Steuer für den über mäßigen Aufwand entrichten. Damit wird nicht bloß die elnzige schtöacht Seile der Besitzstetzet beseitigt, sondertt es wird attch die Steuerveranlagung wesentlich besser gestaltet und die Sparfamkeit gesbrdert.
Nach dieser Zusfammenstellung würden sich demnach aus den direkten Steuern instzefamt hetausholen lassen rund 15 Milliarden Mark, wobon gi Milliarden auf das Reich und Hen Mil⸗ liatden auf die Länder und Gemeinden entfallen wurden.
Bei der indtrektett Bestenetung soll sich im Beharrungszustand
Sonderkategbrie werden in det Zukunft in erfker Linie wohl den Chatakter det Fittäinzzölle haben. Welche Erträge atts ihnen heraus— gewirtschäaftet werden können, läßt fich natürlich schwer sagen. Es hängt bies wesentlich rabon ab, wie sich in der üächsten Zelt unser Verhältnis zuin Ausland geftalten wird. Werden wir durch das Verhalten des Auslands utid durch den Stand unseter Vaküta ge— zwingen, un seté Lebensbedütfllfse in biel größetem Maßftabe als vor dem Friege itt Inlande zu decken, dann werden infolge der zusammen— schtümpfenden Einfthtutassen die Zölle wohl kein allzu großes Finanz erttägüis bringen, wenigftets bann nicht, wenn sie in der Votktiegs⸗ form weiter bestehen bleiben. Etwas anderes dagegen wäre eg, wenn die IJölle neu aufgebatt witrden und in allgemeinen der Wettzoll bei der Bemessung zugtütde gelegt würdet. Denn nwütde sich nättlich infolge det höheten Wellmarktöreise auch der Etttag der Zölle steigern. Eine Schätzung der möglicher Einnahmen aus den Zöllen ist datum tait grogen Schwierigkeiten verknüpft, weil man die künftige Entwicklung unserer weltwirtschaftlichen Beziehungen noch seht schwet votaussehen kantz. Ausgeschloffen wäte es nicht, das Zollweren so auszubatten, daß ein Betrag von 1— 15 Milliarden Mark im Dauerzustande dataus erfließen kann.
Den Kern der indirekten Besteuerung soll aber die Umsatz⸗ st eu er bilden, mit der wir uns mehrere Monate hindurch bereits beschäftigt haben. Wenn aus der Umfatzfteuer der Betrag heraus gewirtschaftet werben soll, den der Zustand unserer Reichs finanzen absolut erfordert, dann wird es notwendig sein, die einzelnen Steuersätze noch einmal genau auf ihte Wirkung zu prüfen. (Sehr wahr! bei den Dem.) Es ist natürlich außerordentlich schwet, auch nur mit annähernder Sicherheit zu schätzen, wie hoch sich in der Zukunft der Umsatz in der Volkswirtschaft gestalten wird. Die hohen Preise allein dürfen dabei nicht blenden, weil den hohen Preisen die verminderte Masse im Umsatz gegenübersteht. Aus der Umjatzsteuer, wie sie im gegen⸗ wärtigen Momente durch die Kommissionsberatungen gestaltet ist, sollen insgesamt 4 Milliarden Mark herausgeholt werden, wovon 3,4 Millsarden auf das Reich und 600 Millionen auf die Gemeinden entfallen sollen.
Bet der zweiten großen Gruppe der indirekten Steuern, bei den Verbrauchssteuern im engeren Sinne des Wartes, würde sich hei entsprechender Gliederung der bisherigen Verbrauchssteuern und der vorgesehenen Erhöhungen bezw. der Einführung einiger neuen indirekten Steuern folgende Stufung ergeben: Notwendige Bedarfs ⸗ artikel sind belastet bezw. sollen belastet werden mit 500 Millionen Mark. Davon trägt Salz eine Besteuerung von 56 Milli⸗ onen, die Zündwaren 50 Millionen, das Mineralwasser 30 Millionen, die Zuckersteuer solUl verdoppelt werden, so daß sie 360 Millionen bringt. Aus Bedarfsartikeln, bei welchen die besser⸗ situierten Klassen einen bedeutend höheren Verbrauch aufweisen als die unteren Klassen der Bevölkerung, wird sich vielleicht ein Ertrag von 2 - 300 Millionen erzielen lassen. Eine dritte Gruppe innerhalb der Verbrauchsbesteuerung bilden die Bedarfsartikel hauptsächlich industriellen Verbrauches. Wir haben da schon die Besteuerung der Kohle, die wachsende Erträge bringt. Dazu soll noch eine steuerliche Erfassung der Mineralöle kommen. Die Kohlensteuer entwickelt sich gut; bei elnem Kohlenpreis von 100 M die Tonne, wie er in ab—⸗ sehbarer Zeit in Rechnung gestellt werden darf, und einer Jahres— förderung von 100 Milllonen Tonnen bringt diese Steuer 2 Milllarden Mark im Jahre. Dabei hat Deutschland noch die billigsten Kohlenprelse der Welt. In diesem Naturschatz liegen große Reserben nicht nur an Steuerkraft, sondern für die gesamte Wiedergutmachung. Eine Erhöhung der Steuer dürfte Ihnen bald vorgeschlagen werden.
Genußmittel. Hier ist das Branntweinmonopol schon aus⸗ gebaut, die Weinsteuer bringt gute Erträge, die Schaumweinsteuer ist ebenfalls während des Krieges erhöht worden, die Tabaksteuer ist bereits erledigt durch die Julireform. Beim Branntweinmonopol allerdings muß geprüft werden, ob nicht verschledene Bestimmungen
desselben den technischen Fortschritt hemmen. Meines Erachtens
di Steuerbetlcklung etwa folgendermaßen gestalten: Sie Zölle als
Endlich kommt binzu die Besteuerung der entbehrlichen
schtöierig, sich eit Bild zu machen übet die mögllche Gestaltung der
sie bet fagt gänzlich. Das micht sich jetzt bei der Ausarbeitung der
baben wir alle Veranlaffung, die Herftellung von Spiritus nach neuen Gewinnungsmethoden so sehr als möglich zu fördern. (Schr richtig! Das aber ift kei der gegenwärtigen Geslaltung des Mon opolgese zes erschwert. (Sehr richtig!) Wird das Branntweinmonopol nach diefer Richtung hin geändert, so wird weit mehr daraus zu gewinnen sein als in feiner heutlgen Ge⸗ stalt. (Sehr wahr! bei den Soz.) Vor allem kann dann das Monopol auch wirkliche Erträge bringen. Was nützt die ganze Monopolgesetzzebung, wenn infolge der Knappheit an Kartoffeln usw. kein Spiritus hergesftellt werden karn? Dann kommt eben aus diesen Steuern nichts heraus. Die Kartoffeln werden aber auf Jahre hinaus in viel höherem Grade als früher für die menschliche Ernährung not⸗ wendlg fein. Darum tuüffen wir danach streben, dle Produktion von synthettschem Spiritus möglichft zu fördern. Die Biersteuer ent⸗ spricht nach der Abäinderung der Branntwein, und Tabakstener nicht mehrt der Belaftung der beiden ebengenannten Verbꝛrauchsgegenfrände und muß schon aus Gründen der Gerechtigkeit entsprechend um ge⸗ staltet werden. Bek dem heutigen Geldwerte würde die Bierfteuer sogat noch weniger ausmachen als sie vor dem Krieg bereits aus gemacht hat. (Hört, hört! bei den D. Dem.)
Wenn diese Steuern, so wie sie heute geftaltet sind, bereits ihten vollen Ertrag brächten, fo müßte man schon einen Betrag bon 2260 Millionen Mark daraus erzielen. Bei etwas weiterer Aus geflaltung können 33. Milliarden daraus gewonnen werden. Endlich sind noch zu erwähnen die Verkehrs st euern, die sich zusammen⸗ setzen alis den Verkehtsstenern im engeren Sinne des Wortes, aus der Beftenetung des Güter- und Perfonenverkehrs sowie aus den Rechlsbetr kehtssteutrn twann igfachet Art, aus den ver⸗ schiedenen Reichsstempelsteuern. Rechnet man den Ertrag der Grundwertsteuer zu diesen Steuereinnahmen hinzu, so ergibt sich für die Verkehrssteuern ein Ertrag von rund 1000 Millionen Mart, wovon 909 Millionen auf das Reich und 140 Millionen auf die Länder und Gemeinden entfallen. Ginige kleinere Steuern und Stempel find darin noch nicht enthalten.
Die indirekten Stenern und Zölle könnten also zufdimen einen Betrag von etwa 11 Milliarden Mark einbringen. Man derrf sich kehter Täuschung darüber hingeben, daß dtese Erträge nur (iäkomtnen werden, wenn unser Wirtschafts eben fich wieder besser entfaltet. (Zuruf rechts: Ahah
NMeißlich wirken gerade die indirekten Steuern in der Gegen⸗ wätl, weil bei elner Reihe von solchen infolge des Mangels an Waren dle Erträ snssse attßerordentlich ftark hinter den Erwartungen zutlckleiben müssen. Etst wenn wieder Ordnung in unserem Witt⸗ schastleßen herricht, werden auch auf diesem Gebiete die Cinnahmen hoffentlich ihrem Behartungszustand entgegenstteben. Noch niemals in üheren Zeiten ist die Ertrangsschätzung auf ähnliche Schwierig⸗ keiten gesloßen wie in det Gegenwart. Es ist so außerordentlich
Produktion und des Verbrauchs in der Zukunft. Durch die abnormen Verhaltnifse im Kriege find alle ftüheten Maßst be einfach unbrauchbar geworden. Dle autliche Statillik aber gibt uns nur sehr durstiges Material an die Hand zut Unten stützutzg der Ertragsschätzungen oder
Stenergesetz, berall fühlber. Datum sind alle diese JZahlenangaben mik weitgehenden Vorbehalten gemacht. Es wird im Laufe der Refotm stets auch imtz et zu prüfen sein, ob im Einzelfalle der ge⸗ wütlschte fitzanzielle Effekt auch wirklich erzielt werden kann oder nicht, und danach wird sich vlelleicht die eine oder andere Umftellung, be⸗ sonde ts auf dem Gebiete der indirekten Besteuerung, noch ergeben.
Mit diesem katzen Ueberblick ist bereits die gesamte Steuer⸗ gestaltung der Zukunft nicht bloß nach der quantitativen Sclte in großen Siiichen gelennzechnet, es ist damit auch schon die qualitative Selle det Neform kutz berührt; denn aus die ser Uebersicht ergibt sich sosott dert in nete Aufbau und die soziale Gestaltung des gesamten Steunersystem s.
Der klaren Uebersicht halber seien die Hauptzahlen des Shstems
noch einmal zusathinengefaßt. Ez sollen belaftet werden: 1. dag Vermögen mit... . . 3.36 Milliarden Mark das Chikommen einschließlich der er— gänzenden Erttagsbesteuerung mit . . 10,4 3. er Ver mk genszuwachtz einschließlich der EGibschafien nt. 1,9) ö. ö
1 1
so daß sich an direkten Steuern insgesamt ergibt eine Summe von 15 Milliarden Mark. II. Indirekte Steuern—. 1. Umsatz und Luxussteuer.. 4 Milliarden Mark 2. Verbtauchtabgaben, die nicht alle sofort
vel lle 6, . 3. Kohlen eue 900 s. 4. Verkehrs⸗ und Stempelsteuern.. 1 ö . JJ ; ;
Indirekte Abgaben zusammen etwa .. 11 Milliarden Mark,
Das Verhaltnis der direkten zu den indirelten Steuern ist also bel diefer Reform so, daß von der gesamten Steuerlast nahezu 60 Prozent auf reine direkte Steuern und nur 40 Priozent auf Zölle und indiiekte Steuern entfallen sollen. Unter den indirekten Steuern aber sind 1 Milliarde Verkehrssteuein der verschieben sten Art, die in ihrer Wirkung ganz ähnlich sind der Einkommensteuer, indem sie die wohlhabenden Kieise progiessib stärler erfassen, dagegen die weniger bemiltelten nur wenig oder überhaupt nicht tteffen. Die Bbrsen⸗ steuern sind ihrer Wirkung nach von den Besitzstenern nicht ver⸗ schleden, ja sie belasten den kleinen und mittleren Besitz . noch viel weniger, als dies bei den direkten Steuern der Fall sein würde. Weiterhin wird unter den Zöllen ein erheblicher Teil für nicht notwendige Verbtauchsgegenstände sich befinden. Bei der Umsatzsieuer soll, die Luxussteuer allein 660 Millionen Mork erbringen. Die Wein. und Schaumweinsteuern sind
8
glei falls als Besleuerung der besitzenden Kreise anzusprechen.
Vie Tabalsteuer sst so gesialtet, daß fie noch weit schärfere Pirgressipysätze enthält el? irgendeine direkle Steuer. Die Stufung nach den Werten immt dieser Steuer ihre Härten und macht sie zu einer sozlal rolllommen gerechten Steuerart. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß auch unter den. Ver⸗ braucä enern 13 bis 2 Milliarden sich befinden, welche nahezu ganz
daß in dem Finanzprogtamm Mir eine einzige kopfsteuerartige Ver⸗
bringen bei einer Gesamtbesteuerung von 25 000 Millionen.
eifersüchtig äber ihre Steuerquellen wachten und es dem Reiche über⸗
urfachte Last durch den lechnischen Fortschritt zum Teil wieder aus— geglichen wird. Es darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden,
brauchsabgabe enthalten ist: die Saltfteuer, eine Steuer, die schon lange in Deuktschland besteht. Ihr am nächsten steht die Zündwarensteuer, die aber nur 50 Millionen Mark erbringen wird und durch ein Monopol abgelöst werden soll. Diese beiden am wentgsten fozialen Steuern sollen nur 106 Millionen Mark auf
Naturgemäß wirkt ein Teil der sonstigen indirekten Steuern auf den Massenkonsum und erfaßt auch notwendige Gebräuchsgegenstände. Aber ich glaube, wir dürfen heilfroh sein, wenn wir bei dem Riesen⸗ finanzbedarf mit einer derartig guten Verteilung der Steuerlast techtkommen. Wenn man die sozialen Diffetenzierungen im Auf⸗ bau des indirekten Steuersyssems berücksichtigt, d. h. wenn man berückfichtigt, was auch die teichen Leute an inditekten Steuern zahlen müssen, so wird man ohne Uebertreiburg sagen können, daß 75 Prozent des gesamten riesigen Stenerbedarfs durch direkte Steuern odet solche indirekten Steuern aufgeßracht werden, die gtößtentelld von den besset⸗ situierten Kreisen des Volkes getragen werden. Das ist eine Ver⸗ teilung der Steuerlast, die sich soßial wohl sehen lassen kann. Bei der Verteilung der Steuerlast hat mich stets der Grundsatz geleitet: Die Reform muß gerade wegen des gewaltigen Steuerdrucks getragen werden von sozialem Geiste. Nur dann kann man sich mit den großen Steuern innerlich ab⸗ finden, nur dann wird auch die Gesamtmasse der Steuern getragen werden können, wenn ein jeder nach dem Maßstabe seiner Leistungsfähigkeit daran mitzuttagen hat.
Hand in Hand mit der Vermehrung der Steuern und der Aus⸗ gestaltung des Stenersystems geht dann die Reform der Steuer⸗ verwaltung, die bereits im Gange ist. Was ich von den ersten Tagen meiner Amtsverwaltung an mit aller Gnergie angestrebt habe, das ist die reichseigene Steuerverwaltung. Es ist ein Mangel des alten Systems gewesen, daß das Reich so wenig Steuern besaß und daß es nicht einmal die selbständige Verwaltung dieser wenigen Steuern hatte. Es ist geradezu unbegteiflich, daß einer der wichtigsten Staaten der Welt nicht einmal seine eigenen Steuern in selbständiger Verwaltung hatte. Dabei war das Deutsche Reich doch wahrhaftig nicht luxuriös mit Einnahmen ausgestattet. Die Morgengabe, welche man 1871 dem neugetinten Dentschen Reiche mit auf den Weg gegeben hatte, war spärlich genug, Unter dieser Knauserigkeit hat das Reich sehr gelitten. Der ständige Kampf um die Frage der Besteuerung hat nicht dazu beigetragen, die Freude am Reiche zu slärken. Dennoch blieb nichts anderes übrig, als im wesentlichen immer neue indirekte Steuern zu machen, weil eben die Einzelstaaten
ließen, zu sehen, wie es sich neue Einnahmen verschaffen könne. Die mangelhafte Ausstattung des alten Reiches mlt Steuern war vielleicht der schwächste Punkt unserer alten Reichs verfassung. Bei der seit⸗ herigen Ablehnung direkter Neichssteuern wurden vor allem die kon⸗ servatlp gerichteten Parteien von der Sorge geleitet, der mehr nach der demokratischen Seite orientierte Reichstag könnte, wenn er einmal das Verfügungsrecht über die direkten Steuern haben würde, einen wesentlich schärseren Zugriff vornehmen, als dies in den Einzelstaaten der Fall war⸗
Nün ist es anders geworden! Datz Reich hat ein anderes Gefüge bekommen. Es ist nicht mehr ein Bundesstaat, der hervorgegangen ist aus der Willenserklärung einer Neihe von Monatchen, sondern es ist ein großer Schritt in der unttarischen Richtung gemacht worden; das jetzige Reichtzöfüge ist ein Werk des Willens des gesamten deutschen Volkes. Darin liegt ein außerordentlich starker zentri⸗ petaler Zug. Aus der Umgestaltung der Verfassung aber mußte sich auch eine Verschlebung hinsichtlich der Steuergewalt ergeben. Praktisch waren bisher die Einzelsiaaten die eigentlichen Steuer⸗ souveräne in Deutschland. Theoretisch stand zwar nichts im Wege, daß das Reich direkte Steuern einführte, aber praktisch war es un möglich infolge der ablehnenden, Haltung des Bundes⸗ rat. Das Reich stand also auf dem Gebiete des Steuer⸗ techts praktisch hinter den Cinzelflaaten zurück. In Zukunft witd umgekehrt das Reich der er ste St auer souverän sein. Diese reich eigene Steuerperfassung und Steuer verwaltung entspricht vollkommen dei Wandel im staatlichen Aufbau Deutschland8ß. Dazu kommen praltische Grunde, welche die reichs⸗ eigene Steuerverwaltung und die Uebertragung der wichtig ften Sleuerquellen auf das Reich nötig machen. Ich habe schon früher hervorgehoben, wie sich das Verhältnig des Steuerbedarss zwischer
schoben hat. Unmittelbar vor dem Kriege halte das Reich einen Bedarf von etwa 40 Prozent aller Steuereinnahmen, Länder und Gemeinden sorberten 60 Prozent. Jetzt steht das Verhältnis nicht nur umgekehrt, sondern man kann etwa sagen, daß 16 Prozent des Steuerbedarfs auf das Reich und 25 Prozent auf Länder und Gemeinden entfallen werden. Wenn die Venpfllchtungen aus dem Friedensvertrag sich erst voll bemerkbar machen, wird das Reich mindestens „. des Steuerhedarfs auf sich verelnigen, während nur ul⸗ bei den Gemeinden und Ländern noch liegen wird. Bei einer solchen Verschiebung des Bedarfs ist es eine Gelbsipersländlichkeit, daß auch eine Ver—⸗ schiebung hinsichtlich der prallischen Eteuergewalt eintritt, daß das Reich die Verfügungegewalt über alle wichtigen Steuern erhaͤlt und seinerseits dann für den Bedarf der Länder und Gemeinden sorgt. Die reichseigene Steuerverwaltung ist eine logische Auswirkung der volltommenen Verschiebung in unserem öffentlichen Bedarf. Wollte man dieser zwingenden Logik der Tatsachen nicht Rechnung tragen, so könnte das nur zum Schaden des gesamten Ganzen autz⸗= schlagen. Auch die Verpflichtungen aus dem Friedensbertrage machen es zur unabweisbaren Notwendigkelt, daß vor allem die großen Steuerquellen, besonders die Einkommensteuer, auf das Reich über⸗ tragen werden. Man darf nämlich nicht vergessen, daß nicht bloß das Neich für die Erfüllung der Veipflichlungen haftet, sondern auch
viel bekommen
Reich einerseit, Ländern und Gemeinden ondererseits vollkommen ver⸗
indtrekte Besteuerung so zu gestalten sein, daß bie dadttrch ver⸗ den Friedenghertrag gerade füt die Länder notwendig, daß die Finanzen des Reichs unter allen Umständen gesichert werden.
Daß die Beseitigung der alten Zersplitterung im Steuerrechte,
die Vereinheitlichung der Steuergewalt und die Schaffung einer ganz breiten Steuerbasis für das Reich auch nicht ohne Einfluß bleiben kann auf die eigentliche innere Entwicklung des Reichs selbft, ift klar. Indem die logische Folgerung aus den finanziellen Kriegswirkungen und den Friedensvertragsverpflichtungen gezogen wird, wird ein Jahr⸗ hunderte altes Problem endlich gelöft werden, nämlich: die Ueber⸗ tragung von direkten Steuern auf das Reich. Was Deutschland gegenüber seinen westlichen Nachbarn durch Jahrhunderte hindurch versäumt hat, ein wirklich einheitliches Reich aufzubauen, das wird jetzt aus der höchsten Not des Vaterlandes erstehen. Reicht verfassung und Steuereinheit werden in Zukunft die beiden kräftigen Klammern bilden, die das deutsche Volk zu einer starken Einheit jusammen⸗ fassen. Daraus vürfte trotz aller Not eine Stärkung der Reicht gewalt und ein angeres Zusammenwachsen des Voltsganzen zur Nation hervorgehen. Die Steuereinheit wird auch einer der Stüßpunkte sein, die es dem deutschen Volke geftatten, sich allmählich wieder auf⸗ zurichten nach seinem schweren Fall. Würde das Steuerwesen zer⸗ splittert bleiben, so wäre es kaum abzusehen, wie man denn über⸗ haupt die Steuerlast aufbringen wollte. Mit der Erledigung der Finanzreform aber ist aufs engste verknüpft der allmãh liche Wieder⸗ aufbau unseres Wirtschaftslebens. Auch von der Vereinheitlichung des Steuerwesens in Deutschland wird das Wort gelten: In der Einheit liegt die Kraft.
Ich verkenne nicht — und habe dies auch schon in Weimar her—
vorgehoben —, daß es für die Länder und Gemeinden ein großes Opfer bedeutet, auf das Erstverfügungsrecht bei den großen direkten Steuern zu verzichten. Aber das Opfer muß gebtacht werden. Wenn das Reich sich nicht entfalten kann, dann ist es auch nicht möglich, daß Länder und Gemeinden, daß das gesamte Ganze gedeihen. Denn
gerede infolg der großen finanziellen Verpflichtungen sind die Glieder
aufs engste verknüpft mit dem Wohle des gesamten Reichskörhers.
Würde der Reichskörper in finanzieller Hinsicht mait und siech, dann müßte ein gleiches auch von den Einzelstaaten gelten, well unser Wirtschaftsleben aufgebaut ist nicht auf der Gemeinde und dem Gliedstaat, sondern auf dem Reiche. Das Reich wird immer mehr der Hüler und Wahrer aller materiellen Interessen der Nation, während die tieferen kulturellen Aufgaben den Ländern und Gemeinden verbleiben werden. Das Reich nimmt aber nicht bloß den Ländern und Gemeinden etwas weg, sondern es ist sich voll seiner Verpflichtung bewußt, daß es als Gegengabe dafür auch für den Finanzbedarf der Länder und Gemeinden sotgen muß. Die diesbezügliche Regelung ist vorgesehen im
Landesstenuergesetz. Durch dleses Gesetz wird eine neue Vermatkung des Erstteckungs⸗= bereichs der Steuergebiete zwischen Reich, Länder und Gemeinden vorgesehen. Hier waren die Grenzen des Steuerrechts außerordentlich unsicher geworden. Klare Rechtsverhältnisse sind aber auch hier not⸗ wendig, damit keine schädlichen Reibungen entstehen können. Länder und Gemeinden sowie Gemeindeverbände sind auch in der Zukunft noch berechtigt, mancherlei Stenern aus sich heraus zu erhehen. Das Gebiet der alten Ertragsbestenerung, also die Grund; Gebäude und Gewerbebesteuerung, bleibt bei den Ländern und Gemeinden. Diese werden schon aus finanziellen Gründen die betreffenden Steuern in moderner Form auEbauen, so daß sie daraus einen ganz erheblichen Betrag schöpfen können. Das Besteucrungstecht der Länder und Gemeinden ist aber nicht unbeschräankt, sondern findet seine natürlichen Grenzen in den Bedürfnissen des Reiches, Es ist einer der Haupt- grundfätze, daß bei der gesamten Besteuerung dag Reichsinteresse stets den Ausschlag zu geben hat. Länder und Gemeinden werden sodann zur Einführung einer Veignügungèbesteuerung schreiten müssen, deren Ausgestaltung innerhalb eines gewissen Mindestrahmens gestattet bleiben wird. Dazu kommen dann noch einige ältere kleinere Steuer quellen, welche den Ländern und Gemeinden auch in der Zukunft noch zustehen werden. Nahezu unbeschtänktes Erfindungsrecht auf neut Sieuern bleibt den Ländern und Gemeinden. (Große Heiterkeit.
Dle Haupteinnahmen der belden Steuergewalten werden frellich bestehen in dem Anteil, der ihnen gewährt wird an der Besteuerung des Einkommens. Wean die Ginkommensbesteuerung so durchgeführt wird, wie sie geplant ist, wenn weiter die Erträge den statistischen Berechnungen entsprechen, dann würden Länder und Ge⸗ meinden aus der Ginkommenstener fast genau so6 als die sämtlichen Steuern im Reich Ländern und Gemeinden ver dem Kriege er⸗ tragen haben. Varaus erstebt man schon, daß durchaus nicht daran gedacht ist, den Ländern und Gemeinden ihre kulturellen Auf⸗ gaben zu beschränken. Neben der Einkommenstener werden Länder und Gemeinden auch noch Anteile erhalten aus anderen Reichs. steuern, so aus der Erbschaftssteuer 20 Prozent, aus der Grund erwerbsstener bo Prozent, aus der Umsatzsteuer 16 Prozent. Auch dlese Anteile sind nicht gering einzuschätzen. Sie sollen im Be⸗ harrungszusland mehr als doppelt soviel ausmachen, als die preuß sche Ginkommensteuer dem preußischen Staat vor dem Kriege erbrachte. Bei einigen dieser Steuern ist den Ländern und Gemeinden auch eine naturgemäß ziemlich beschränkte Zusatzbesteuerung möglich gemacht. Dagegen soll mit dem Prinzip der Zuschläge vollkommen gebrochen werden.
Wenn man dieser Steuerausstattung der Länder und Gemeinden, wie sie hier geplant ist, das entgegenhält, wat diese Steuergewalten por dem Kriege aus der Besteuerung bezogen haben, so wird man sagen müssen, daß Länder und Gemeinden ob der Fürsorge des Relchs wirklich froh sein können. Im letzten Friedensjahre, im Jahre 1913, betrugen die steuerlichen Cinnahmen der Bundesstaaten und den sämtlichen Kommunal- und Kirchenperbände 24 Milliarden Mark. Nach dem im Reformplan vorgesehenen Spstem sollen diese Steuer⸗ gewaͤlten in der Zukunft etwa 64 Milliarden Mark an steuerlichen
sie vor dem Kriege besaßen, und dabei wird wegen des Uebergang der Sleuerverwaltung von den Ländern auf das Reich der Etat der⸗ selben erhehlich entlastet werden. Ich glaube, daß ohne einen solchen zentralen Zugriff des Reichs es überhaupt nicht möglich sein würde, dle Finanzen der Länder und Gemeinden auf eine solch breite Bastz
jedes elnzelne Land. Könnte das Reich insolge mangelnder Steuer—
möglichkeiten den Veipflichtungen nicht nachkommen, so könnte irgend 9 J „a, ws rz RN
ein beliebiger Staat für die anderen haftbar gemacht werden. Wo
zu stellen, wie sie hier gedacht ist. Freilich, nach Belieben schalten und walten können Länder und
han 23 Bessersttuierten aufgebracht werden. Ueberhaupt wird die
aber sollte das hinführen? Es ist darum auch mit Rücksicht auf
Gemeinden in der Zukunft nicht mehr. Das ist aber auch nicht mög⸗
Ginnahmen haben. Das ist wesentlich mehr als doppelt soviel, wie